Wir sichern, wovon Sie leben - Österreichische Hagelversicherung

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Wir sichern, wovon Sie leben - Österreichische Hagelversicherung
OBSTBAU
2021

Wir sichern, wovon Sie leben.
Wir sichern, wovon Sie leben - Österreichische Hagelversicherung
Obstversicherung

                                                                        Obst zählt zu den empfindlichsten Kulturen und braucht neben jahrelanger
                                                                        ­Erfahrung auch viel Pflege. Für eine erstklassige Ernte ist ein ganzes Jahr Arbeit
                                                                         nötig. Leider kann das Wetter zu jeder Jahreszeit unangekündigt Schäden verur-
                                                                         sachen. Wir bieten für Ihre Obstkulturen individuelle Versicherungslösungen an.

                                                                        Obst Universal:         •S ie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Früchte
                                                                                                 sowie zusätzlich versichertes Fruchtholz und Junganla-
                                                                                                 gen durch Hagel beschädigt werden.
                                                                                                •W ir ersetzen Schäden durch Frost optional an den
                                                                                                 ­Blüten, Früchten und Obstbäumen.
                                                                                                •W ir ersetzen Totalschäden bei Erdbeeren optional nach
                                                                                                  Überschwemmung.
                                                                                                •W
                                                                                                  ir ersetzen reduzierte Erntemengen durch Dürre
                                                                                                  optional bei Äpfeln und Holunder.

                                                                        Obst Basis:             •S ie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Früchte
                                                                                                  durch Hagel beschädigt werden.
                                                                                                • Sie
                                                                                                   erhalten bei Hagelschäden an Fruchtholz und Jung-
                                                                                                  anlagen eine Entschädigung, wenn Sie diese zusätzlich
                                                                                                  absichern.

                                                                        Obst unter Netz         • Sie
                                                                                                     erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Früchte
                                                                        Universal:                sowie zusätzlich versichertes Fruchtholz und Junganla-
                                                                                                  gen durch Hagel beschädigt werden.
                                                                                                •S   ie erhalten eine Entschädigung, wenn Hagel, Sturm
                                                                                                  oder Schneedruck Schäden an Netzanlagen oder
                                                                                                  ­Obstbäumen verursachen.
                                                                                                • Wir
                                                                                                       ersetzen Schäden durch Frost optional an den
                                                                                                   ­Blüten, Früchten und Obstbäumen.
                                                                                                •W   ir ersetzen Totalschäden bei Erdbeeren optional nach
                                                                                                    Überschwemmung.
                                                                                                •W   ir ersetzen reduzierte Erntemengen durch Dürre
                                                                                                    optional bei Äpfeln und Holunder.

                                                                        Obst unter Netz         •S  ie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Früchte
                                                                        Basis:                    durch Hagel beschädigt werden.
         Herausgeber:                                                                           • Sie
                                                                                                    erhalten bei Hagelschäden an Fruchtholz und Jung-
         Österreichische Hagelversicherung VVaG                                                   anlagen eine Entschädigung, wenn Sie diese zusätzlich
         Lerchengasse 3–5, 1080 Wien                                                              absichern.
         Tel.: 01/403 16 81-0, office@hagel.at                                                  •S  ie erhalten eine Entschädigung, wenn Hagel, Sturm
         Irrtum, Satz- und Druckfehler vorbehalten. In jedem
                                                                                                  oder Schneedruck Schäden an Netzanlagen oder
         Fall gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Hagel­                                   ­Obstbäumen verursachen.
         versicherung samt Ergänzenden Bedingungen i.d.g.F.

         Gedruckt auf Papier aus nachhaltiger Holzwirtschaft.

               hallovernunft            www.hagel.at

Mehr                                    ISO 9001:2015      NR.10045/0
Infos:

1.0
Wir sichern, wovon Sie leben - Österreichische Hagelversicherung
Obst                                                                                                                                                                                    Obst

                      Obst                                        Hagel
                      Frei wählbare Versicherungssumme für        Wir ersetzen Hagelschäden an Früchten. Wählen Sie selbst die passende
                      Schäden an Obstkulturen durch Hagel         Versicherungs­summe für jede Kultur am Antrag frei aus.

                                                                  Bei Beerenobst, Holunder, Mostobst, Fruchtholz und Junganlagen beträgt der
                      Wir versichern alle Obstkulturen gegen      Selbstbehalt 10 % der Versicherungssumme.
                      Hagel. Zusätzlich zu den Früchten kön-      Bei Kern-, Stein- und Schalenobst wählen Sie aus drei Selbstbehalts-Varianten:
                      nen Sie auch Frucht­holz und Junganla-                 10-jähriger
                      gen gegen Hagel versichern.                        Schadensverlauf       0%      40 %    60 %     80 %    100 %      120 %   > 120 %   Neuverträge
                                                                               Variante 1     10 % 15 % 19 % 23 % 27 % 30 % 30 %                               23 %
                      Viele Obstkulturen können Sie darüber                    Variante 2     10 % 12 % 15 % 15 % 17 % 20 % 22 %                               15 %
                      hinaus gegen Frost versichern.                           Variante 3     10 % 12 % 12 % 12 % 15 % 15 % 17 %                               12 %
                      Für Äpfel und Holunder bieten wir auch
                      eine Versicherung gegen Dürre an.
                                                                  In der Variante Klasse I entschädigen wir Tafeläpfel der Klasse II nach Hagel und
                      Außerdem können Sie sich gegen das          Frost wie Verwertungsobst: Diese Äpfel bewerten wir mit einer Schadensquote
                      Aufplatzen von Kirschen nach Frost          von 80 % statt 50 %.
                      versichern. Bei Erdbeeren und Johan-
                      nisbeeren bieten wir ein Abnahmerisiko
  Haben sich Ihre     an.                                         In der Großschadensversicherung für Beerenobst (ausgenommen Erdbeeren)
  Anbauflächen                                                    und Holunder sichern Sie das Hagelrisiko besonders preiswert ab. Schäden
  geändert?
  Geben Sie uns                                                   durch Hagel ersetzen wir in diesem Produkt ab 36 %.
  Bescheid!
                      Entschädigung
                                                                  Ertrags­verlust     bis 35 % 36 %    37 %   38 %    39 %   40 %   41 %    42 %    43 %     44 %   45 %    Förderung
  Melden Sie          Sie können für jede Kultur die passende
  Flächen und
                      Versicherungssumme frei wählen.             Entschädigung         0%      2 % 4 % 6 % 8 % 10 % 12 % 14 % 16 % 18 % 20 %                               Ihre Prämie
  Hektarwerte Ih-                                                                                                                                                           wird für alle
  rer Beerenobst-     Bei Beerenobst, Mostobst und Holunder       Ertrags­verlust      46 %     47 %   48 %   49 %    50 %   51 %   52 %    53 %    54 %     55 %   56 %
                                                                                                                                                                            Wetterrisiken zu
  kulturen und                                                                                                                                                              55 % von Bund
  Kirschen bis        beträgt der Selbstbehalt bei Hagel 10 %     Entschädigung        22 % 24 % 26 % 28 % 30 % 31 % 32 % 33 % 34 % 35 % 36 %                               und Ländern
  15. Mai, aller      der Versicherungssumme. Für Kern-,                                                                                                                    gefördert.
  anderen Obstar-
  ten bis 15. Juni!   Stein- und Schalenobst können Sie eine      Ertrags­verlust      57 %     58 %   59 %   60 %    61 %   62 %   63 %    64 %    65 %     66 %   67 %
                      von drei Selbstbehaltsvarianten wählen.     Entschädigung        37 % 38 % 39 % 40 % 41 % 42 % 43 % 44 % 45 % 46 % 47 %
  Bei einer Frost-
  versicherung
  bis 15. Februar!    In der Variante Klasse I erhalten Sie für   Ertrags­verlust      68 %     69 %   70 %   71 %    72 %   73 %   74 %    75 %    76 %     77 %   78 %

                      Tafeläpfel der Klasse II nach Hagel und     Entschädigung        48 % 49 % 50 % 51 % 52 % 53 % 54 % 55 % 56 % 57 % 58 %
                      Frost eine höhere Entschädigung.
                                                                  Ertrags­verlust      79 %     80 %   81 %   82 %    83 %   84 %   85 %    86 %    87 %     88 %   89 %
                                                                  Entschädigung        59 % 60 % 61 % 62 % 63 % 64 % 65 % 66 % 67 % 68 % 69 %
                      Schäden durch Frost und Dürre ­werden
                      ab einem Ertragsverlust von 36 %            Ertrags­verlust      90 %     91 %   92 %   93 %    94 %   95 %   96 %    97 %    98 %     99 %   100 %
                      ­ersetzt.                                   Entschädigung        70 % 71 % 72 % 73 % 74 % 75 % 76 % 77 % 78 % 79 % 80 %

                      In der Großschadensversicherung für
                      Beerenobst (ausgenommen Erdbeeren)
                      und Holunder ersetzen wir Hagel­
                      schäden ab 36 %.

                 2                                                                                                                                                          3
Wir sichern, wovon Sie leben - Österreichische Hagelversicherung
Obst unter Netz                                                                                                                                                                Obst unter Netz

                      Obst unter Netz                          Frucht
                      Bester Schutz bei Schäden an Netz­       Sie können die Versicherungssumme für die Früchte selbst festlegen und aus
                      anlagen durch Hagel, Sturm und           drei Selbstbehalts-Varianten bei Hagel-, Sturm- und Schneedruckschäden an
                      Schneedruck                              der Frucht auswählen:

                      Diese Versicherung ist maßgeschnei-      • Obst unter Netz Standard
                      dert für alle Obstanlagen unter Netz:       In dieser bewährten Variante sind die Früchte mit einem Selbstbehalt von 10 %
                      Wir versichern alle Obstkulturen gegen      der Versicherungssumme abgesichert.
                      Hagel. Zusätzlich zu den Früchten kön-   • Obst unter Netz Großschaden
                      nen Sie auch Frucht­holz und Junganla-      In dieser preiswerten Variante beträgt der Selbstbehalt ebenfalls 10 % der
                      gen gegen Hagel versichern.                 Versicherungs­summe und Schäden werden ab 26 % ersetzt.
                                                               • Obst unter Netz Plus
                      Darüber hinaus ersetzen wir Hagel-,         In dieser umfassenden Variante sind auch Ihre Obstbäume versichert. Sie
                      Sturm- und Schneedruckschäden am            ­erhalten eine Entschädigung ab einer Schadenshöhe von 26 %. Der Selbstbe-
                      Netz, an der Netzkonstruktion und an         halt beträgt 10 % der Versicherungssumme.
                      den Obstbäumen sowie Schäden an den
                      Früchten durch das Zusammenbrechen       Netz, Netzkonstruktion und Obstbäume
                      der Netzkonstruktion.                    Wir ersetzen Schäden an Netz, Konstruktion und Obstbäumen in Folge von Ha-
                                                               gel, Sturm und Schneedruck. In der Variante Obst unter Netz Plus beträgt der
  Haben sich Ihre     Viele Obstkulturen können Sie auch       Mindest­schaden 500 Euro pro Hektar. Die maximale Entschädigung in Euro pro
  Anbauflächen
  geändert?           gegen Frost versichern.                  Hektar hängt vom Alter der Anlage, der Netzfarbe und der gewählten Variante ab:
  Geben Sie uns       Für Äpfel und Holunder bieten wir auch                 schwarzes Netz                  ­weißes/graues Netz
  Bescheid!
                      eine Versicherung gegen Dürre an.        Alter der                                                                              Obstbäume
                                                               An­lage in   und Konstruktion                   und Konstruktion                                                  Förderung
  Melden Sie                                                                                                                                       Frost an
                                                                 Jahren
  Flächen und                                                                            Var. Standard/                    Var. Standard/         Kernobst/   Var. Standard/     Ihre Prämie
  Hektarwerte Ih-     Außerdem können Sie sich gegen das                    Var. Plus    Großschaden           Var. Plus   Großschaden*           Var. Plus   Großschaden        wird für alle
                                                                      0
  rer Beerenobst-     Aufplatzen von Kirschen nach Frost                    16.000,-        5.000,-           16.000,-         5.000,-           12.000,-          0,-
                                                                                                                                                                                 Wetterrisiken zu
  kulturen und                                                      1–5                                                                                                          55 % von Bund
  Kirschen bis        absichern. Bei Erdbeeren und Johan-                   16.000,-                          15.200,-                                                           und Ländern
                                                                      6
  15. Mai, aller      nisbeeren bieten wir ein Abnahmerisiko                                                                                                                     gefördert.
  anderen Obstar-                                                     7     16.000,-                          14.400,-
  ten bis 15. Juni!   an.
                                                                      8     15.000,-                          12.200,-
  Bei einer Frost-
                      Wählen Sie zwischen der Obst unter              9     14.000,-                          10.000,-
  versicherung
  bis 15. Februar!    Netz Standard, Großschaden und Plus.           10     13.000,-                           7.800,-
                                                                     11     12.000,-                           7.200,-
                                                                     12     11.000,-                           6.600,-                           12.000,-
                                                                     13     10.000,-                           6.000,-                           10.500,-
                                                                     14      9.000,-                           5.400,-                            9.000,-
                                                                     15      8.000,-        5.000,-            4.800,-         5.000,-            7.500,-
                                                                     16      7.000,-        2.500,-            4.200,-         2.500,-            6.000,-
                                                                     17      6.000,-                           3.600,-                            4.500,-
                                                                     18      4.600,-                           3.000,-                            3.000,-
                                                                     19      3.200,-                           2.400,-                            3.000,-
                                                                  ab 20      2.400,-        2.500,-            2.400,-         2.500,-            3.000,-          0,-
                                                               * Ab dem 7. Standjahr werden Schäden an weißen und grauen Netzen mit maximal 2.500 Euro pro Hektar ersetzt.
                                                                  Weiße und graue Netze sind ab dem 16. Standjahr nicht mehr in Deckung.

                                                               Haftungszeitraum
                                                               Bei Hagel und Schneedruck haften wir nach vollendeter Blüte und nur bei ge-
                                                               spannten Netzen. Bei witterungsbedingten Blühverzögerungen entschädigen wir
                                                               Schäden an Früchten vor dem Spannen der Netze bei Steinobst bis 1. Mai, bei
                                                               Kernobst bis 10. Mai. Ab dem 25. September sind auch Schäden bei eingerollten
                                                               Netzen in Deckung. Bei Schneedruckschäden endet die Haftung mit 15. Oktober.
                 4                                                                                                                                                               5
Wir sichern, wovon Sie leben - Österreichische Hagelversicherung
Frost                                                                                                                                                                                Frost

                     Frost (optional)                                                                                          Durch professionelle Frostschutzmaß-
                     Wir versichern in der Obst Universal und Obst unter Netz Universal folgende Obst-                         nahmen reduzieren Sie das Risiko von
                     kulturen gegen Frost, wenn sie in intensiven Erwerbs­obstanlagen geführt werden:                          Frostschäden.
                                                                                                                               Für Flächen mit Frostberegnungs­
                     Kernobst         Äpfel, Birnen, Quitten                                                                   anlagen erhalten Sie einen Prämien-
                     Steinobst        Kirschen, Weichseln, Pfirsiche, Nektarinen, Zwetschken, Pflaumen, Ringlotten, Marillen   rabatt von 30 %, für Obstquartiere mit
                     Schalenobst      Haselnüsse, Walnüsse, Edelkastanien                                                      fix installierten Frostöfen oder Frost-
                                      Erdbeeren, Aronia, Brombeeren, Himbeeren, Stachelbeeren, Johannisbeeren, Heidelbeeren,   schutzkerzen 20 %.
                     Beerenobst       Holunder (in Kombination mit dem Risiko Dürre)

                                                                                                                               Bei Abschluss einer Frostversicherung
                     Wir ersetzen den Mengenverlust, der durch Fruchtschäden entsteht. Bei Äp-
                                                                                                                               sind Totalschäden bei Erdbeeren durch
                     feln, Birnen und Quitten ersetzen wir zusätzlich den Qualitätsverlust. Die
                                                                                                                               Überschwemmung automatisch mit­
                     Versicherungs­summe ist gleich hoch wie für das Risiko Hagel und kann frei
                                                                                                                               versichert.
                     gewählt werden.

                     Fruchtschäden ersetzen wir ab einem Ertragsverlust von 36 % (siehe Tabelle                                Überschwemmung Erdbeeren
  Beantragen         „Großschadensversicherung“ auf Seite 3).                                                                  Ausuferung eines Gewässers oder eine
  Sie für Ihre
  Obstkulturen
                                                                                                                               ununterbrochene Wasserfläche über
  die Versiche-      Wir ersetzen Frostschäden an Kernobstbäumen, wenn diese aufgrund von Tem-                                 mindestens 48 Stunden oder Ab-
  rung gegen das     peraturschwankungen absterben. Dafür müssen die Monate Jänner und Februar                                 schwemmung ist Voraussetzung. Es gilt
  Risiko Frost bis
  15. Februar!       überdurchschnittlich warm sein und darauffolgend mindestens -15 °C einwir-                                dieselbe Versicherungssumme wie für
                                                                                                                                                                          Beantragen Sie
                     ken. Eine Entschädigung erhalten Sie, wenn die Bäume in derselben Versiche-                               das Risiko Hagel.                          die Versiche-
                     rungsperiode absterben und dadurch ein Schaden von mindestens 500 Euro pro                                                                           rung gegen das
                                                                                                                                                                          Risiko Frost
                     Hektar entsteht. Die maximale Entschädigung beträgt 12.000 Euro pro ­Hektar,                              Eine Entschädigung erhalten Sie            sowie Über-
  Bei Neuab-
  schluss einer      hängt jedoch vom Alter der Anlage ab (siehe Tabelle „Netz, Netzkonstruktion                               ab 300 Euro oder wenn mindestens           schwemmung
                                                                                                                                                                          bei Erdbeeren
  Frostversiche-     und Obstbäume“ auf Seite 5).                                                                              0,3 Hektar betroffen sind (bei Schlägen,   bis 15. Februar!
  rung ersetzen
  wir Schäden                                                                                                                  die kleiner als 0,3 Hektar sind, muss
  an Kernobst-       Haftungsbeginn
                                                                                                                               der gesamte Schlag betroffen sein).
  bäumen durch       Wir ersetzen Schäden, die durch Frost im Frühjahr auftreten.
  Frost nur, wenn
  Sie diese vor      Je nach Obstart gelten unterschiedliche Zeitpunkte für den Haftungsbeginn:
  1. Jänner bean-                  Äpfel/Birnen/Quitten: Rotknospenstadium                                                     Der Selbstbehalt beträgt mindestens
  tragen.                                      Steinobst: Knospenschwellen, frühestens 1. März                                 30 % der Versicherungssumme des
  Bei später ab-
  geschlossenen                Edelkastanien/Walnüsse: Knospenaufbruch                                                         gesamten Schlages und entwickelt sich
  Frost-                                     Haselnüsse: frühestens 1. April                                                   abhängig vom Schadensverlauf (max.
  versicherungen        Beerenobst (ausgenommen Erdbeeren): Freiwerden der ersten Blütenknospe                                 60 % Selbstbehalt).
  beginnt die
  Haftung in der                              Erdbeeren: Beginn der Blüte, frühestens 1. April
  darauffolgenden                              Holunder: Sichtbarwerden der Dolden                                             Bei Überschwemmungsschäden auf
  Versicherungs-     Schadenserhebung
  periode.                                                                             Normertrag (biologisch)                 Erdbeerflächen, w
                                                                                                                                               ­ elche im Jahr vor der
                     Bei Tafeläpfeln erheben wir Frostschä-      Kultur                               in kg/ha
                                                                                                                               ersten Ernte ausgepflanzt werden, er-
                     den auf Basis der Anzahl der Früchte.       Birnen und Quitten      30.000 (22.500)                       setzen wir innerhalb von 60 Tagen nach
                     Bei Walnüssen und Edelkastanien wer-        Zwetschken              18.000 (13.500)                       der Auspflanzung die Kosten für das
                     den ausschließlich Totalausfälle einzel- Kirschen                    10.000 (7.500)                       Pflanzgut. Voraussetzung ist, dass Sie
                     ner Bäume bewertet.                         Weichseln                10.000 (7.500)                       die Erdbeerfläche spätestens 14 Tage
                     Für folgende Kulturen wurde ein Norm­ Marillen                        9.000 (6.750)                       vor Schadenseintritt bekannt geben.
                     ertrag festgelegt, mit dem der tatsäch-     Pfirsiche               14.000 (10.500)
                     liche Ertrag der Anlage verglichen wird.
                                                                 Stachelbeeren            11.000 (8.250)                       Aufplatzen von Kirschen nach Frost
                     Die Normerträge sind von der Bewirt-
                                                                 Holunder                  8.000 (3.000)                       (optional)
                     schaftungsweise (konventionell/biolo-
                                                                                                                               Wenn Ihre Kirschen nach einem ersatz-
                     gisch) abhängig.
                                                                                                                               pflichtigen Frostschaden aufplatzen, be-
                     Um eine höchstmögliche Präzision in der Bewertung Ihrer Schäden zu errei-                                 werten wir sie in dieser Zusatzdeckung
                     chen, passen wir gegebenenfalls die Fruchtanzahl bei Tafeläpfeln und die ange-                            als Totalschaden. Die Haftung endet mit
                     führten Normerträge an. Dies kann von Standjahr, Blühstärke, Laubwanddichte,                              Beginn der Fruchtreife.
                     Pflanzenanzahl sowie vom Vorhandensein von Bewässerung, Überdachungen
                 6   und Hagelschutznetzen abhängen.                                                                                                                      7
Wir sichern, wovon Sie leben - Österreichische Hagelversicherung
Weitere Risiken                                                                                                                                                   Service

                    Dürre (optional)                                                                               Wetterextreme nehmen zu, die Schä-
                    Wir ersetzen in der Obst Universal und                                                         den in der Landwirtschaft häufen sich.
                    in der Obst unter Netz Universal Dürre-                                                        Darum entwickeln wir laufend neue
                    schäden an Äpfeln und Holunder, wenn                                                           Services, um Sie im Risikomanagement
                    von 1. April bis 31. August                                                                    zu unterstützen.
                                                   > 10 %
                    • ein Niederschlagsdefizit von –
                    auftritt und/oder                                                                              Portal
                    • an 30 aufeinanderfolgenden Tagen                                                             Ihre Vertragsdaten und alle Dokumente
  Beantragen Sie
  für Ihre Apfel-   weniger als 10 mm Niederschlag fällt.                                                          finden Sie bequem auf
  und Holunder­                                                                                                    https://portal.hagel.at. Ihre Zugangs-
  anlagen
  die Dürre­        Die Versicherungssumme ist gleich                                                              daten finden Sie auf Ihrer Polizze.
  versicherung      hoch wie für das Risiko Hagel und kann
  bis 15. Feb-
  ruar!             frei gewählt werden. Sie erhalten eine                                                         Wetterservice
                    Entschädigung, wenn der Ertragsverlust                                                         Speziell auf agrarische Anforderungen
                    durch Dürre 35 % überschreitet (siehe                                                          zugeschnitten bieten wir Ihnen:
                    Tabelle „Großschadensversicherung“                                                             • Wetterrückblick und -prognose
                    auf Seite 3).                                                                                    punktgenau für jeden Standort
                    Holunder ist ausschließlich in Kombina-                                                        • Niederschlagsradar
                    tion mit dem Risiko Frost gegen Dürre                                                          • Warncockpit für individuelle Wetter-
                    ­versicherbar. Es gilt derselbe Norm­                                                            warnung
                     ertrag wie für das Risiko Frost.                                                              Das Wetterservice ist für alle Versiche-
                                                                                                                   rungsnehmer kostenlos.

                    Abnahmerisiko Erdbee-                                                                          Holen Sie sich das Wetterservice auch
                                                                                                                   als App für unterwegs: in Ihrem Play
                    ren (optional)                                                                                 Store oder App Store als „Hagel App“
                    Wenn Hagel mehr als 50 % Schaden                                sofern eine
                    verursacht, bewerten wir die gesamte                            Vermarktung der gesamten       Satellitenservice - AgraSat
                    betroffene Fläche als Total­schaden,                            Traube als                     Beobachten Sie die Entwicklung der
                    wenn Sie die verbliebene Menge                                  Frischmarktware trotz händi-   Vegetation auf Ihren Feldern von oben.
                    ­vernichten.                                                    scher Bearbeitung nicht        Alle fünf Tage gibt es eine neue Aufnah-
                                                                                    mehr möglich ist.              me. Vergleichen Sie den Pflanzenwuchs
                                                                                                                   bis zu einem Jahr zurück.
                    Abnahmerisiko Johannis-                                                                        Nutzen Sie die Satellitendaten auch in
                    beeren (optional)                                                                              der „AgraSat App" auf Ihrem Android
                    Wenn Hagel oder Frost mehr als 50 %                                                            Smartphone. Sehen Sie das unter-
                    Schaden an Johannisbeeren für den                                                              schiedliche Pflanzenwachstum (NDVI)
                    Frischmarkt verursacht, ersetzen wir                                                           direkt am Feld auf zehn Meter genau.
                    80 % der betroffenen Versicherungs-                                                            Damit setzen Sie am richtigen Ort die
                    summe. Voraussetzung dafür ist, dass                                                           optimalen Maßnahmen. Ihre Dünge-
                    keine Beeren in Trauben für den Frisch­                                                        und Betriebsmittel erreichen immer das
                    markt in den Handel gelangen.                                                                  gewünschte Ziel.
                                                              Copyright ESA/ATG medialab

                                                                                                                   Postverzicht - 1 % Rabatt
                                                                                                                   Aktivieren Sie jetzt den Postverzicht
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Wir sichern, wovon Sie leben - Österreichische Hagelversicherung
Wir sind für Sie da:
                                      Burgenland         DI Günther Kurz              0664/281 83 75   g.kurz@hagel.at
                              Eisenstadt, Neusiedl/See Martin Hejret                  0664/452 51 55   hejret@hagel.at
                        Güssing, Jennersdorf, Oberwart Karl Reichl                    0664/503 35 69   reichl@hagel.at
                           Mattersburg, Oberpullendorf Hannes Steiger                 0664/373 16 31   steiger@hagel.at

                                           Kärnten       DI Hubert Gernig             0664/281 83 76   gernig@hagel.at
    Hermagor, Wolfsberg, Villach Land (Feistritz a.d. G.,
                                                          Johann Ganster              0664/371 55 07   ganster@hagel.at
                      Hohenthurn, Nötsch im Gailtal)
                 Feldkirchen, Völkermarkt, Spittal/Drau Josef Kreuter                 0664/135 62 29   kreuter@hagel.at
                        Klagenfurt, St.Veit/Glan, Villach Philipp Schratter           0664/914 28 07   schratter@hagel.at

                       Niederösterreich Ost              Ing. Josef Kaltenböck        0664/827 20 53   kaltenboeck@hagel.at
                      Niederösterreich West              Ing. Michael Gindl           0664/281 82 96   gindl@hagel.at
                                            Mistelbach Manfred Bruckner               0676/474 42 97   bruckner@hagel.at
                             Horn, Retz, Waidhofen/Th. Ernst Donnerbauer              0664/424 50 40   donnerbauer@hagel.at
                                     Krems, Langenlois Ing. Franz Gerstenmayer        0676/620 42 14   gerstenmayer@hagel.at
                            Neunkirchen, Wr. Neustadt Ing. Franz Giefing              0676/445 85 80   giefing@hagel.at
                                         Gmünd, Zwettl Andreas Hofstätter             0664/120 33 70   hofstaetter@hagel.at
Korneuburg, Tulln, St. Pölten Land (Gablitz, Mauerbach,
                                                        Ing. Markus Hubauer           0676/611 49 76   hubauer@hagel.at
   Pressbaum, Purkersdorf, Tullnerbach, Wolfsgraben)
Amstetten, Scheibbs, Waidhofen/Y., Ybbs (südl. d. Donau) Matthias Kaufmann            0664/910 49 17   kaufmann@hagel.at
                                           Gänserndorf Heidelinde Maier               0676/771 79 73   h.maier@hagel.at
                  Baden, Bruck/L., Mödling, Schwechat Josef Schorn                    0664/414 02 45   schorn@hagel.at
         Krems, Melk und Ybbs (nördl. d. Donau), Zwettl Franz Tiefenbacher            0676/644 44 30   tiefenbacher@hagel.at
        Lilienfeld, Melk (südl. d. Donau), St. Pölten Land Josef Wanger               0680/204 17 78   wanger@hagel.at
                                 Hollabrunn, Laa/Thaya Ing. Ernst Wöber               0680/247 16 96   woeber@hagel.at

                                 Oberösterreich          Ing. Wolfgang Winkler        0664/411 84 75   winkler@hagel.at
                  Gmunden, Ried/Innkreis, Vöcklabruck Roman Anzengruber               0664/585 12 53   anzengruber@hagel.at
                                 Kirchdorf/Krems, Wels Martin Breitwieser             0650/200 49 70   breitwieser@hagel.at
                      Eferding, Grieskirchen, Schärding Ing. Thomas Edlmüller         0664/442 65 51   edlmueller@hagel.at
                 Freistadt, Rohrbach, Urfahr Umgebung Ing. Dominik Hochreiter         0664/501 32 00   hochreiter@hagel.at
                                       Linz, Perg, Steyr DI Herwig Mayr               0664/281 83 79   mayr@hagel.at
                                               Braunau Ing. Bernhard Seidl            0664/231 43 11   seidl@hagel.at

                                          Salzburg       Ing. Christian Hallinger     0664/284 36 45   hallinger@hagel.at
                  Flachgau, Tennengau, Stadt Salzburg Josef Bachler                   0664/433 47 42   bachler@hagel.at
                                               Pinzgau Josef Geisler                  0676/576 11 33   geisler@hagel.at

                                      Steiermark         Ing. Josef Kurz              0664/827 20 56   kurz@hagel.at
                         Murau, Murtal, Leoben, Liezen Ing. Roman Fixl                0664/864 26 85   fixl@hagel.at
                          Südoststeiermark (Feldbach) Johann Hofmeister               0664/495 01 68   hofmeister@hagel.at
            Bruck-Mürzzuschlag, Hartberg-Fürstenfeld Franz Lendl                      0664/784 31 69   lendl@hagel.at
                            Graz, Graz Umgebung, Weiz Johann Maier                    0664/423 90 81   maier@hagel.at
              Leibnitz, Südoststeiermark (Radkersburg) Hannes Vogljäger               0664/232 92 58   vogljaeger@hagel.at
                           Deutschlandsberg, Voitsberg Wolfgang Weinzerl              0664/383 65 83   weinzerl@hagel.at

                              Tirol und Osttirol         Ing. Norbert Jordan          0664/281 83 74   jordan@hagel.at
                     Kitzbühel, Kufstein, Lienz, Schwaz Karl Anker                    0676/758 22 23   k.anker@hagel.at
                      Imst, Innsbruck, Landeck, Reutte Andreas Jäger                  0664/124 38 72   jaeger@hagel.at

                                       Vorarlberg        DI Richard Simma             0664/602 591 97 70 simma@hagel.at
                                                         Anita Burtscher              0664/181 48 93   burtscher@hagel.at

                                                Wien     DI Sabina Herndlhofer-Tuma   0664/827 20 63   herndlhofer-tuma@hagel.at
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