KLEINES 1 x 1 DER NORMEN UND RICHTLINIEN - Kälteanlagen und Wärmepumpen sicher erstellen und betreiben

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KLEINES 1 x 1 DER NORMEN UND RICHTLINIEN
Kälteanlagen und Wärmepumpen sicher
erstellen und betreiben
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Inhaltsverzeichnis

                                                                                10
    9                                                                           GRUNDLAGEN
                                                                                AUFSTELLUNG &
    ÜBERSICHT DIN EN 378                                                        INSTALLATION

Swegon Germany bietet ein einzigartig breites              Am Anfang zu zweit, heute flächendeckend
Portfolio für Innenraumklima.                              In Deutschland begann unser Engagement mit der 1995
Unsere Wurzeln ankern zwar seit den 1930ern in Schwe-      gegründeten Stifab Farex GmbH in Berlin. Das Unternehmen
den, heute ist Swegon jedoch ein weltweit operierendes     vermarktete Luftauslässe und Kühlbalken. 1997 erfolgte
Unternehmen. Historisch spielt unsere Heimat Skan-         der Umzug nach Dortmund und der Zusammenschluss
dinavien eine europäische Vorreiterrolle was moderne       mit dem Unternehmen PM Luft. 2004 fiel der Startschuss
Haustechnik betriff t: So greifen wir auf viel Erfahrung   für die Swegon Germany GmbH. In den kommenden vier
für produktives Innenraumklima zurück.                     Jahren wuchs der Vertrieb zu einem flächendeckenden Netz.

Unsere Produktionsstätten liegen hauptsächlich in Skan-    Heute sind unsere deutschen Spezialitäten die umfang-
dinavien (Innenraumeinheiten und GOLD Lüftungsgerä-        reiche Projektbetreuung, das flächendeckende Vertriebs-
te), Italien (Kaltwassersätze und Wärmepumpen), Belgien    und Servicenetz sowie das besonders breite Portfolio. Wir
(GLOBAL Lüftungsgeräte) und Deutschland (Klimadecken).     betreuen unsere Kunden von 13 Standorten aus. Neben
                                                           unserem eigenen Produktangebot sind wir exklusiver Ver-
                                                           triebspartner für alle Fujitsu Klimageräte.

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17
     14                                               UNTERLAGEN/
     BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG                    DOKUMENTATION

4      KÄLTEMITTEL / GWP               14   BETRIEBSSICHERHEITS-
                                            VERORDNUNG
5      VORSCHRIFTEN UND GESETZE
                                       15   GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG UND
6      F-GASE-VERORDNUNG (EU)               FOLGEMASSNAHMEN
       NR. 517/2014
                                       17   UNTERLAGEN / DOKUMENTATION
8      ÜBERSICHT DIN EN 378
                                       18   PERSÖNLICHE SCHUTZAUS-
10     GRUNDLAGEN DER AUFSTELLUNG           RÜSTUNG
       UND INSTALLATION (DIN EN 378)
       TEIL 1                          20   MÖGLICHKEITEN DER FÖRDERUNG

                                       22   SWEGON PRODUKTÜBERSICHT
12     GRENZWERTE KÄLTEMITTEL-
       KONZENTRATIONEN

                                                                          3
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Kältemittel / GWP

Durch die Revision der F-Gase-Verordnung (EU)                               Ein niedriger GWP (GWP < ca. 600) bedeutet jedoch
Nr. 517 / 2014 wurden in Europa die Weichen gestellt,                       meistens den Schritt weg von der Sicherheitsklasse A1,
um die Emission fluorierter Treibhausgase zu reduzieren.                    hin zu A2L (schwer entflammbar) oder A3 (leicht ent-
Vorgesehen ist hier eine Reduzierung der Verkaufs-                          flammbar) Kältemitteln.
mengen von HFKW (in Tonnen Co2- Äquivalent)
um 79% bis 2030. Dies bedeutet auch, dass sich der                          Natürliche Kältemittel wie Ammoniak (R717, B2L) oder
Markt nach anderen Kältemitteln mit geringem                                Propan (R290, A3) werden bereits seit Jahrzehnten in
GWP (Global Warming Potential) ausrichten wird.                             der Kältetechnik eingesetzt und sind in bestimmten
                                                                            Einsatzgebieten eine bewährte und effiziente Lösung.
Hierbei sind jedoch mehrere Dinge zu beachten:
                                                                            Bei diesen Kältemitteln gelten die gleichen Normen
ƒ Möglichst niedriger Treibhauseffekt (Low GWP)                             und Verordnungen wie bei den bislang verwendeten A1
ƒ Kein Ozonabbaupotenzial                                                   („Sicherheits-“) Kältemitteln. Auf den folgenden Seiten
  (ODP „Ozone Depletion Potential“)                                         möchten wir Ihnen eine Übersicht zu diesem Normen-
                                                                            werk bieten.
ƒ Geringe Toxizität
ƒ Möglichst nicht entzündlich
ƒ Gute Verfügbarkeit
ƒ Einsatzbereiche
ƒ Kälteleistungszahl / Effizienz

    Kältemittel           R134a              R410A                R32          R454B        R1234ze         R513A          R290 (Propan)

    GWP                 1.300 (AR5)        1.920 (AR5)         677 (AR5)     466 (AR5)
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Vorschriften und Gesetze

Die hier genannten Vorschriften und Gesetzestexte                   Die Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen
erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität             zusammengetragen worden, um dem Praktiker / Planer
oder Verbindlichkeit.                                               eine kleine Hilfe bei der täglichen Arbeit zu bieten.

                                                            Kälteanlagen und Wärmepumpen; Sicherheitstechische und umweltrelevante
DIN EN 378             Teil 1-4 Stand 04/2018 EU-Norm
                                                                                      Anforderungen

VO EG 517/2014        EU-Norm                                „F-Gase Verordnung“

DIN EN 13313          EU-Norm                                Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sachkunde von Personal

WHG                   Nationales Gesetz                      Wasserhaushaltsgesetz

AwSV                  Nationale Verordnung (bundesweit)      VO über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

97 / 23 / EG          EU-Norm                                Druckgeräterichtlinie

DIN VDE 0113 /                                               Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen
                      Nationale und EU-Verordnung
DIN EN 60204-1                                               Allgemeine Anforderungen
                                                             Explosionsgefährdete Bereiche Teil 14 : Projektierung, Auswahl und Errichtung
DIN EN 60079-14       Nationale und EU-Verordnung
                                                             elektr. Anlagen
                                                             Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen Teil 1 – 5
                      Einheitsblatt zur Unterstützung der    z.B. Teil 2 Kälteanlagen mit nicht brennbaren Kältemitteln
VDMA 24020            Betreiber in deren Pflichten                Teil 3 Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Klasse A3
                                                                  Teil 5 Kälteanlagen mit Kältemitteln geringer Brennbarkeit A2 und A2L
                                                             Allgemeine Anforderungen

DIN 2405              Nationale Norm                         Rohrleitungen in Kälteanlagen - Kennzeichnung

                                                             Kälteanlagen und Wärmepumpen – System- Rohrleitungs- und Instrumenten-
DIN EN 1861           EU-Norm
                                                             fließbilder
                                                             Aufstellung, Betrieb und Beschaffenheit von Verdunstungskühlanlagen,
42.BlmSchV            Nationale Verordnung
                                                             Kühltürmen und Nassabscheidern

                                                                                                                                             5
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F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014

Die Industriegas-Verordnung regelt den Einsatz fluorier-   Verringerung der Menge von in Verkehr ge-
ter Treibhausgase (F-Gase) in allen relevanten Anwen-      brachten teilfluorierten Kohlenwasserstoffen
dungsbereichen. Durch die neuen Regelungen sollen die      (HFKW)
Emissionen von F-Gasen in der EU um 70 Millionen           Es erfolgt eine schrittweise Reduzierung der HFKW-
Tonnen CO2-Äquivalent auf 35 Millionen Tonnen CO2-         Mengen, die innerhalb der EU in Verkehr gebracht
Äquivalent bis zum Jahr 2030 gesenkt werden.               werden dürfen, das sog. „Phase Down“. Als Basis hierfür
Die Revision der F-Gase-Verordnung trat am 9. Juni         dienen die in den Jahren 2009 bis 2012 in der EU herge-
2014 in Kraft und gilt seit dem 1. Januar 2015.            stellten und in die EU eingeführten durchschnittlichen
Kältemittelfüllmengen werden nicht mehr in Kilo-           Gesamtmengen, angegeben in CO2-Äquivalent.
gramm, sondern nach ihrem Treibhauspotential in CO2-       Bis zum Jahr 2030 soll die am Markt verfügbare HFKW -
Äquivalenten gewichtet. Die Verordnung erfasst auch        Menge auf ein Fünftel (21 %)der heutigen Verkaufsmen-
die teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW). HFKW        gen beschränkt werden. Die Reduktionsschritte sind in
sind beispielsweise die Kältemittel R134a, R407C und       der folgenden Abbildung dargestellt.
R410A.Zur Reduzierung dieser HFKW-Mengen gelten            %
neue Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote            100
                                                                 100%

sowie ergänzende Pflichten für die Betreiber bestimmter                     93%

Kälteanlagen.                                              90

                                                           80

Begriffsbestimmung                                         70
ƒ ODP (ozone depletion potential)                                                     63%
                                                           60
  Das Ozonabbaupotential definiert den relativen
                                                           50
  Wert des Abbaus der Ozonschicht, den eine chemi-                                             45%

  sche Verbindung auslösen kann.                           40

ƒ GWP (global warming potential)                           30
                                                                                                         31%
                                                                                                                   24%
  Das Treibhauspotential beschreibt den Betrag                                                                              21%
                                                           20
  einer chemischen Verbindung zum Treibhauseffekt
  im Vergleich zu CO2 (Kohlendioxid) und wird für ein      10

  bestimmtes Zeitintervall in Jahren berechnet.
                                                                 2015     2016-17   2018-20   2021-23   2024-26   2027-29   2030   Jahre
ƒ FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe)
  Es handelt sich um vollhalogenierte Kohlenwasser-        „Phase Down“

  stoffe. Alle haben praktisch einen ODP = 1 und einen
  hohen GWP (z.B. R11, R12).                               Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote
ƒ H-FCKW (teilhalogenierte FCKW)                           Mit der neuen F-Gase-Verordnung werden auch Ver-
  Die Wasserstoffatome dieser Verbindungen wurden          wendungs- und Inverkehrbringungsverbote erlassen, die
  nur teilweise durch Chlor- und Fluoratome ersetzt.       ab unterschiedlichen Zeitpunkten gelten.
  Sie besitzen einen geringeren ODP als reine FCKW,
  ebenso wie der GWP (z.B. R22)                            Beschränkungen der Verwendung
ƒ FKW (Fluorkohlenwasserstoffe)                            Ab dem 1. Januar 2020 ist die Verwendung von flu-
  FKW sind fluorierte Derivate der Kohlenwasserstoffe.     orierten Treibhausgasen mit einem Treibhauspotenzial
  Diese sind völlig chlorfrei, haben einen ODP = 0 und     (GWP) von 2.500 oder mehr zur Wartung oder Instand-
  einen recht niedrigen GWP (z.B. R32)                     haltung von Kälteanlagen mit einer Füllmenge von 40
                                                           Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr untersagt. Ausnah-
ƒ HFO (Hydrofluorolefine)                                  me: Kühlung von Produkten < -50°C und Militärausrüs-
  Ein synthetischer halogenierter Kohlenwasserstoff,       tungen oder -einrichtungen.
  der nur Wasserstoff, Fluor und ungesättigten Koh-
  lenstoff enthält. ODP = 0 und sehr niedriger GWP
  (z.B. R1234ze)
ƒ HC (Kohlenwasserstoffe)
  Es sind in der Regel entflammbare Kältemittel mit
  ODP = 0 und einem sehr geringen GWP (meistens
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Beschränkungen des Inverkehrbringens                   Dichtigkeitskontrollen
Ab 01.01.2015                                          Ab 01.01.2015
Haushaltskühl- und Gefriergeräte                       Die Betreiber von Einrichtungen, die fluorierte Treib-
ƒ Kältemittel-GWP ≥ 150                                hausgase in einer Menge von fünf Tonnen CO2-Äqui-
ƒ Betrifft z.B. R404A/R134a                            valent oder mehr enthalten, die nicht Bestandteil von
                                                       Schäumen sind, stellen sicher, dass die Einrichtung auf
                                                       Undichtigkeiten kontrolliert wird.
Ab 01.01.2020                                              R513A / GWP = 573                 Kontrolle                   Füllmengen
Kühl- und Gefriergeräte (hermetisch geschlossene
                                                                                                keine                     bis 8,72 kg
Systeme) für den gewerblichen Gebrauch
ƒ Kältemittel-GWP ≥ 2500                                      ab 5 Tonnen*                 1 x pro Jahr**              8,73 bis 87,26 kg
ƒ Betrifft z.B. R404A/R507                                   ab 50 Tonnen*                2 x pro Jahr***             87,27 bis 872,6 kg
ƒ Ausnahme: Kühlung von Produkten < -50°C
                                                            ab 500 Tonnen*                4 x pro Jahr****                ab 872,7 kg

Ab 01.01.2020                                               R32/ GWP = 677                   Kontrolle                   Füllmengen

Mobile Raumklimaanlagen (hermetisch geschlossene                                                keine                     bis 7,38 kg
Systeme)
                                                              ab 5 Tonnen*                 1 x pro Jahr**              7,39 bis 73,85 kg
ƒ Kältemittel-GWP ≥ 150
ƒ Betrifft z.B. R407C/R410A                                  ab 50 Tonnen*                2 x pro Jahr***            73,86 bis 738,55 kg

                                                            ab 500 Tonnen*                4 x pro Jahr****               ab 738,56 kg
Ab 01.01.2022
Kühl- und Gefriergeräte (hermetisch geschlossene          R410A / GWP = 1.920                Kontrolle                   Füllmengen

Systeme) für den gewerblichen Gebrauch                                                          keine                      bis 2,6 kg
ƒ Kältemittel-GWP ≥ 150
                                                              ab 5 Tonnen*                 1 x pro Jahr**              2,61 bis 26,04 kg
ƒ Betrifft z.B. R404A/R134a
                                                             ab 50 Tonnen*                2 x pro Jahr***            26,05 bis 260,41 kg

Ab 01.01.2022                                               ab 500 Tonnen*                4 x pro Jahr****               ab 260,42 kg
Mehrteilige zentralisierte Kälteanlagen > 40 kW
Nennleistung für den gewerblichen Gebrauch
                                                       Kontrollintervalle nach CO2-äquivalenter Kältemittelfüllmenge
ƒ Kältemittel-GWP ≥150
ƒ Betrifft z.B. R404A/R134a
ƒ Ausnahme: Verwendung von Kältemittel im
                                                       Aufzeichnungspflicht
  Primärkreislauf einer Kaskadenanlage mit einem       Die Aufzeichnungen über die Dichtigkeitskontrollen
  GWP bis 1500 erlaubt (betrifft z.B. R134a).          sowie der Nachweis der Tätigkeiten werden vom
  Nicht erlaubt sind z.B. R404A/R507.                  Betreiber der Kälteanlage und dem Unternehmen,
                                                       das diese Tätigkeit durchführt, mindestens 5 Jahre
                                                       lang aufbewahrt.
Ab 01.01.2025
Mono-Splitklimageräte mit einer Kältemittelfüllmenge   Rückgewinnungspflicht
kleiner als 3kg
                                                       Die Betreiber von ortsfesten Einrichtungen, die fluo-
ƒ Kältemittel-GWP ≥ 750
                                                       rierte Treibhausgase enthalten, die nicht Bestandteil
ƒ Betrifft z.B. R407C/R410A                            von Schäumen sind, sorgen für die Rückgewinnung
                                                       dieser Gase durch zertifizierte Personen oder Unter-
                                                       nehmen, um sicherzustellen, dass diese Gase recycelt,
                                                       aufgearbeitet oder zerstört werden.

                                                       *) CO2-Äquivalent
                                                       **) mit LES alle zwei Jahre (LES - Leckage-Erkennungssystem nach Artikel 5)
                                                       ***) mit LES jährlich
                                                       ****) mit LES halbjährlich

                                                                                                                                           7
KLEINES 1 x 1 DER NORMEN UND RICHTLINIEN - Kälteanlagen und Wärmepumpen sicher erstellen und betreiben
Übersicht DIN EN 378

Die DIN EN 378 befasst sich mit dem gesamten            In Teil 1 der DIN EN 378 werden die für die Aufstellung
Lebenszyklus einer Kälteanlage / Wärmepumpe und         der Kälteanlage / Wärmepumpe wichtigen Zugangs-
ist in vier Teile aufgeteilt.                           bereiche (Tabelle 4) und Aufstellungsorte (Abs. 5.3 ff.)
                                                        klassifiziert. Die Kategorisierung der Zugangsbereiche
ƒ Teil 1: Grundlegende Anforderungen,                   und Aufstellungsorte wird unter Berücksichtigung der
  Definition, Klassifikation und Auswahlkriterien       Sicherheit von Personen durchgeführt. Ein geeigneter
                                                        Aufstellungsort einer Kälteanlage / Wärmepumpe ist
ƒ Teil 2: Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Kenn-
                                                        nach den möglichen Gefährdungen zu berücksichtigen.
  zeichnung und Dokumentation
ƒ Teil 3: Aufstellung und Schutz von Personen           Der Teil 2 befasst sich mit der Konstruktion, Herstellung
ƒ Teil 4: Betrieb, Instandhaltung, Instandsetzung und   und Aufstellung von Kälteanlagen, einschließlich der
  Rückgewinnung                                         Rohrleitungen und weiterer Komponenten. Hier werden
                                                        die Anforderungen an die Prüfung, Inbetriebnahme,
                                                        Kennzeichnung und Dokumentation festgelegt.
                                                        Die Prüfung einer Kälteanlage muss durch eine sach-
                                                        kundige Person (nach EN 13313) erfolgen. Ab Abschnitt
                                                        6.4ff. wird auf die Kennzeichnung und Dokumentation
                                                        zur Kälteanlage eingegangen (Typenschild, Bedienungs-
                                                        handbuch, Anlagenprotokoll, etc.).

                                                        Teil 3 befasst sich mit den Aufstellungsorten der Anla-
                                                        gen. Sie legt die Sicherheitsanforderungen vor Ort fest,
                                                        die aufgrund der Kälteanlagen und deren Bauteilen
                                                        erforderlich sein können, die jedoch nicht direkt im Zu-
                                                        sammenhang mit der Kälteanlage und deren Bauteilen
                                                        selber stehen. Hier werden die Rahmenbedingungen
                                                        für die Aufstellung beschrieben. Wie muss die Belüftung
                                                        ausgeführt werden? Sind Gasdetektoren notwendig?
                                                        Wie sind die Anforderungen an Maschinenräume mit
                                                        A2L oder A3 Kältemittel? Was ist bei den elektrischen
                                                        Anlagen der kältetechnischen Komponenten zu beach-
                                                        ten? Werden Sicherheits-Alarmeinrichtungen benötigt?

                                                        Der Teil 4 der europäischen Norm DIN EN 378 legt die
                                                        Vorgaben an die sicherheitstechnischen und ökologisch
                                                        relevanten Aspekte fest. Hier werden die Anforderungen
                                                        an den Betrieb, die Instandhaltung und Instandsetzung
                                                        von Kälteanlagen sowie die Rückgewinnung, Wiederver-
                                                        wendung und Entsorgung von Kältemittel, Kältemittel-
                                                        ölen und Wärmeträgern beschrieben. Der Betreiber der
                                                        Kälteanlage / Wärmepumpe muss sicherstellen, dass
                                                        diese geprüft, überwacht und instandgehalten wird. Die
                                                        Anlage sollte durch eine sachkundige Person einer regel-
                                                        mäßigen Dichtigkeitsprüfung unterzogen werden (siehe
                                                        auch F-Gase VO).

8
KLEINES 1 x 1 DER NORMEN UND RICHTLINIEN - Kälteanlagen und Wärmepumpen sicher erstellen und betreiben
Sicherheitsgruppen

Die Kältemittel werden nach Ihrer Brennbarkeit und                  Die komplette Tabelle zu den gängigen Kältemitteln
Toxizität klassifiziert (ISO 817). Diese Betrachtung ist            (GWP, prakt. Grenzwert, LFL etc.) findet man in der DIN
für die Planung der Aufstellung und der notwendigen                 EN 378-1 Anhang E.
Sicherheitstechnik wichtig.

                                                             Sicherheitsgruppen nach der

                                                                                                                      zunehmende Brennbarkeit
           ISO 817
                                                             Brennbarkeit und Giftigkeit
                                                A3                                                 B3
Größere > Brennbarkeit
                                   z.B. R600 Butan, R290 Propan                                    ---
                                                A2                                                  B2
Geringere < Brennbarkeit
                                         z.B. R152a, R411A                                       z.B. R30
Geringe Brennbarkeit
                                                                                                   B2L
(DIN EN 378 2018-02)
                                                A2L                                              z.B. R717
Brenngeschwindigkeit ≤ 10
                                     z.B. R32, R1234ze, R452B                                  (Ammoniak)
cm/sec bei 20°C und Normal-
                                                                                           (alte DIN EN 378 B2)
druck
Keine Flammenausbreitung
                                                A1                                                  B1
(hinlänglich als “Sicherheits-
                                     z.B. R134a, R410A, R513A                                  z.B. R245fa
kältemittel” beschrieben)

                                 zunehmende Giftigkeit (Toxizität)

                                                                                                                                                9
KLEINES 1 x 1 DER NORMEN UND RICHTLINIEN - Kälteanlagen und Wärmepumpen sicher erstellen und betreiben
Grundlagen der Aufstellung und Installation
(DIN EN 378) Teil 1

Die Konformität der Installation zu den geltenden            Über die Festlegung dieser beiden Kategorien für den
Normen und Richtlinien obliegt dem Betreiber, Planer,        Installationsort gelangt man in den Tabellen C1 und
Installateur und Ersteller. Hierzu ist es zwingend not-      2 zu den hier maximal erlaubten Kältemittelmengen.
wendig, dass der Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung       Es kann nach einer ersten Beurteilung notwendig
unter anderem nach Betriebssicherheitsverordnung,            werden, die Klassifikation des Aufstellungsortes von
IEC 60335-2-40:2018, ISO 817 bzw. der DIN EN 378-1/3
                                                             einem überwachten Zugangsbereich (b) auf einen
erstellt. Es ist zu empfehlen, falls hier Unklarheiten
                                                             Bereich nur für befugte und unterwiesene Personen
bestehen, eine Zentrale Überwachungsstelle (ZÜS)
zur Unterstützung anzusprechen.
                                                             (c) zu ändern, weil die Kältemittelmenge der einge-
                                                             setzten Maschine größer ist als im Bereich (b) erlaubt
In der Definition der DIN EN 378-1 Abs. 3.2ff und 5.3 gilt   wäre.
es, vor der Installation zwei Punkte festzulegen:
ƒ Aufstellungsort
                                                             EN 60079-14 Explosionsgefährdete Bereiche,
                                                             Projektierung und Errichtung elektrischer
ƒ Zugangsbereich
                                                             Anlagen
Hier sind auch die Tabelle 4 - Kategorien der Zugangs-
bereiche sowie der Anhang C - Anforderungen an die
                                                             Bei der Verwendung von brennbaren Kältemitteln,
maximal zulässige Kältemittelfüllmenge zu beachten.
                                                             z.B. von R290 (Propan), gilt es auch darauf zu
Klassifizierung der Aufstellungsorte:                        achten, ob und wie groß der Schutzbereich um die
ƒ Klasse I mechanische Geräte im Personen-                   Maschine herum ausgeführt sein muss. Größtenteils
   Aufenthaltsbereich                                        geht man im näheren Bereich von Kaltwassererzeu-
ƒ Klasse II Verdichter im Maschinenraum oder im              gern oder Wärmepumpen mit A3 Kältemitteln von
  Freien                                                     einer ATEX Zone 2 aus (Außenaufstellung).
ƒ Klasse III Maschinenraum oder im Freien
                                                             Zone 2 - ist ein Bereich, in dem im Normalbetrieb
ƒ Klasse IV belüftetes Gehäuse
                                                             eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als
                                                             Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen
Die Zugangsbereiche sind in drei Bereiche untergliedert:
                                                             oder Nebeln normalerweise nicht auftritt, und wenn
ƒ Allgemeiner Zugangsbereich a (wo jede Person auch
   ohne spezielle Sicherheitsvorkehrung Zutritt hat)
                                                             doch, dann nur selten und für kurze Zeit.
   wie unter anderem Hotels, Supermärkte etc.
                                                             In dieser Zone gilt es, z.B. Zündquellen, Heißarbeiten,
ƒ Überwachter Zugangsbereich b (Räume wo nur
  Befugte Zugang haben und einige mit den Sicher-            offene Flammen oder elektrostatische Entladungen
  heitsvorkehrungen vertraut sind) wie unter anderem         zu vermeiden. Diese Betrachtung und Festlegung ist
  Labore oder Räume für allgemeine Arbeits- oder             auch Teil der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers,
  Fabrikationszwecke.                                        Planers und Installateurs.
ƒ Zugangsbereich nur für befugte Personen c (für rein
  unterwiesenes Personal) unter anderem Produktion
  von Nahrungsmitteln, Chemikalien oder nicht                               Beispiel : Leckagedetektor ATEX
  öffentliche Supermarktbereiche.

10
Hydrauliksysteme
Es muss ein Entlüftungssystem mit entsprechenden
Sicherheitsventilen vorgesehen werden, damit eventuell
austretendes Kältemittel ins Freie abgelassen wird und
nicht über die Hydraulik ins Gebäude, in einen Perso-
nenaufenthaltsbereich, gelangen kann. Eine Entlüftung
ins Gebäude (Personen-Aufenthaltsbereich) muss gera-
de bei A2L oder A3 Kältemitteln vermieden werden.
Eine Systemtrennung ist ebenfalls eine Variante damit
ein Aufstellungsort nach Klasse III klassifiziert werden
kann.

                                                           1 – Personen-Aufenthaltsbereich
                                                           2 – Kältemittelführende Teile
                                                           nach DIN EN 378 Teil 1 Abs. 5.5.2 Indirekte Anlagen

                                                                                                                 11
Grenzwerte Kältemittelkonzentrationen

Der praktische Grenzwert für Kältemittel wird in der       Weitere Informationen zur Ausführung eines Maschi-
Einheit kg/m³ dargestellt, d.h. max. Kältemittelmenge      nenraums findet man in der DIN EN 378 Teil 3.
in kg pro m³ Raumvolumen. Der praktische Grenzwert         Bei einer Ausführung in einem Personenaufenthalts-
für ein Kältemittel ist nach der Definition der DIN EN     bereich sind Klassifizierungen nach DIN EN 378 Teil 1
378 Teil 1 die höchste Konzentration in einem Perso-       Anhang C eventuell erforderlich. Hier sind auch Alterna-
nenaufenthaltsraum, die noch keine akuten Maßnah-          tiven für das Risikomanagement beschrieben.
men für die Flucht erfordert. Dieser Wert wird für die
Festlegung der maximalen Kältemittel-Füllmenge des         Bei der Aufstellung im Freien gibt die DIN EN 378-3 in
jeweiligen Kältemittels für einen bestimmten Anwen-        Abs. 4.2 zu beachtende Vorgaben. Auszug:
dungsfall zugrunde gelegt.                                 ƒ Bei einer Leckage darf kein Kältemittel in ein
                                                              Gebäude gelangen
Der praktische Grenzwert wird daher herangezogen,          ƒ Kältemittel darf sich nicht in Erdsenken etc.
um zu berechnen, welche Kältemittelmenge maximal             ansammeln können, sonst sind auch hier Gas-
in einen Personenaufenthaltsbereich gelangen darf,           nachweissysteme vorzusehen etc.
ohne, dass Personen gefährdet werden.
                                                           Abblaseleitung / Sicherheitsventile (SV)
In Maschinenräumen muss eine Belüftung sowohl für die
                                                           Kälteanlagen mit einem Sicherheitsventil (SV) müssen
üblichen Betriebsbedingungen als auch für Notfallsitua-
                                                           das Kältemittel bei unzulässigem Überdruck auf sichere
tionen ausreichend sein. Die jeweils benötigte Luftwech-
                                                           Weise abblasen können. Die Abblaseleitung muss gegen
selrate wird in den Teilen DIN EN 378-3 Abs.
                                                           das Eindringen von Wasser und Verunreinigung ge-
5.13.2 (übliche Betriebsbedingungen) und eine eventu-
                                                           schützt sein. Sie muss vor Ort so ausgeführt sein, dass
ell notwendige mechanische Notlüftung im Teil DIN EN
                                                           keine Personen gefährdet werden.
378-3 Abs. 5.13.3 beschrieben.
Lüftung Maschinenräume DIN EN 378-3 Abs.5.13ff
                                                           Das abgeblasene Kältemittel darf sich nicht in einer Art
                                                           und Weise ansammeln, die zu einer gefährlichen, explo-
Zusätzlich muss die untere Explosionsgrenze (LFL) in
                                                           sionsfähigen, erstickenden oder toxischen Atmosphäre
kg/m3 bei Kältemitteln mit berücksichtigt werden.
                                                           führen können. Dies ist auch in der Gefährdungsbeurtei-
Diese ist gerade bei A2L oder A3 Kältemittel für die
                                                           lung des Betreibers / Arbeitgebers zu berücksichtigen.
Vorgaben in einem Maschinenraum wichtig. Maschi-
                                                           Bei diesen Druckentlastungseinrichtungen gilt eine
nenräume für Kältemittel der Gruppen A2L oder A3
                                                           regelmäßige Prüfung nach DIN EN 378-4 D.6.
müssen hinsichtlich der Brennbarkeit beurteilt und der
Gefahrenbereich entsprechend den Anforderungen in
EN 60079-10-1 klassifiziert werden. In der DIN EN 378- 3
Abs. 7ff Elektrische Anlagen wird unter anderem auch
auf die Notwendigkeit zur Unterbrechung der Strom-
versorgung bei einer Undichtigkeit hingewiesen. Dies
betrifft nicht nur die Kältemaschine selber, sondern
auch alle elektrischen Betriebsmittel im Raum.

Auch hierzu muss eine Gefährdungsbeurteilung (siehe
Abschnitt BetrSichV) durchgeführt werden und je nach
Gefährdung notwendige Maßnahmen getroffen werden.
Wenn die Konzentration des Kältemittels den prakti-
schen Grenzwert und / oder die untere Explosionsgrenze
überschreiten kann, müssen die vorgesehenen Gasde-
tektoren einen Alarm auslösen, sowie die mechanische
Lüftung des Maschinenraums aktivieren. Bei Kältemit-
teln der Klassen A2L oder z.B. A3 muss der Alarm bei
25% der LFL des Kältemittels auslösen.                     Sicherheitsventil / Wechselventil
siehe DIN EN 378-3 Abs. 9ff

12
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die Betriebssicherheitsverordnung dient der staatlichen Regelung im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Hier werden sicherheitstechnische Bewertungen von überwachungsbedürftigen Anlagen und die daraus
resultierenden Vorgaben für den Betreiber / Arbeitgeber dargestellt.

Was sind überwachungsbedürftige Anlagen?
Es handelt sich hierbei um Dampfkesselanlagen, Druck-       Detaillierte Prüfvorschriften zu überwachungsbedürf-
behälteranlagen außer Dampfkessel, Rohrleitungen unter      tigen Anlagen sind in Anhang 2 der BetrSichV geregelt
innerem Überdruck für entzündliche, hochentzündliche,       (für Kälteanlagen Anhang 2 Abschnitt 4).
leichtentzündliche, ätzende, giftige oder sehr giftige      In der BetrSichV werden die notwendigen Prüfungen
Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten und Füllanlagen.            (durch ZÜS oder bP) beschrieben. Je nach Ausführung
Kälteanlagen können somit unter den Begriff                 (Fluidgruppe) und dem Druckinhaltsprodukt (PS x V)
„überwachungsbedürftige Anlagen“ fallen.                    sind unterschiedliche Prüfungen vor der Inbetriebnah-
Diese müssen, je nach Einstufung, vor der Inbetrieb-        me oder wiederkehrende Prüfungen vorgegeben.
nahme (§14 BetrSichV) und eventuell wiederkehrend
(§15/16) von einer zulässigen Überwachungsstelle (ZÜS)      Grundlage für eine Gefährdungsbeurteilung ist unter
oder einer befähigten Person (bP) geprüft werden.           anderem das Sicherheitsdatenblatt des Kältemittel-
Der Betreiber / Arbeitgeber hat im Rahmen einer Ge-         herstellers und dessen Einstufung gemäß Verordnung
fährdungsbeurteilung festzustellen, welche Gefahren         (EG) Nr.1272/2008 (Gefahrstoff), welches an jeder
während des Betriebs einer überwachungsbedürftigen          Kälteanlage vorhanden sein muss. Eine solche Risiko-
Anlage für die Angestellten oder Dritte ausgehen.           beurteilung wird auch nach DIN EN 378-2 Anhang D
Zusätzlich hat er für die Unterweisung der Beschäftig-      beschrieben.
ten (§12) Sorge zu tragen.

Allg. Gestaltungsleitsätze – Sicherheit von Maschinen –
Risikobeurteilung und Risikominderung (EN ISO 12100:2010)

14
Gefährdungsbeurteilung und Folgemaßnahmen

                                                                  Änderung an Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen,
       neues Arbeitsmittel                                          der Arbeitsumgebung oder bei dem das
                                                                     Arbeitsmittel benutzenden Personal

                                       Gefährdungen ermitteln

                                       Gefährdungen bewerten

                                 Sind Sicherheit und Gesundheitsschutz
                                   der Beschäftigten ohne zusätzliche
                                       Maßnahmen gewährleistet?

                                                     nein

                nein
                                        Maßnahmen festlegen

                                        Maßnahmen umsetzen
                                                                                    ja

                                           Wirksamkeit der
                                            Maßnahmen
                                             überprüfen

                               Sind die Maßnahmen ausreichend wirksam
                               und treten keine neuen Gefährdungen auf?

                                                     ja
Beispiel : ähnlich TRBS 1111
(ohne Gewähr)
                                       Ergebnisse dokumentieren

                                                                                                           15
Transport von Kältemittel und Qualifikation
des Personals

Transport                                                    Qualifikation des Personals
Für den Transport müssen alle nationalen bzw. lokalen        Es ist zu beachten, dass Personen, die Wartungs- und
Vorschriften befolgt werden, die in den Ländern, durch       Reparaturleistungen von Anlagen mit Kältemittel
die das Gerät befördert wird, gelten.                        durchführen:
ƒ ADR Transport auf der Straße                               ƒ Die F-Gas-Verordnung für die Zertifizierung von
ƒ IMDG Transport auf See                                         Personen und Unternehmen erfüllen (Verordnung
                                                                 (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase,
ƒ IATA Transport im Luftverkehr
                                                                 F-Gas-Vo).
                                                             ƒ Die Normen EN 378-4 und EN 13313 für die Sach-
A2L-Kältemittel werden als entflammbar betrachtet
                                                               kunde von technischem Personal und die Mindest-
ebenso wie jede andere entzündliche Substanz, ohne
                                                               Sicherheitsanforderungen für die Handhabung
Unterscheidung zwischen schwerer, mittlerer oder
                                                               sämtlicher Kältemittel (ggf. im speziellen A2L
leichter Entflammbarkeit.
                                                               od. A3) erfüllen.
Wenn Geräte mit weniger als 12kg Kältemittel transpor-       ƒ Den nationalen oder lokalen Gesetzen entsprechen.
tiert werden, kann dieser auf dem Land- und Seeweg           ƒ Die Anweisungen in den Betriebs- und Wartungs-
in Gesamtfreistellung von den Normen ADR und IMDG              handbüchern der Kälteanlage befolgen.
vorgenommen werden. Die Zahl der transportierbaren           ƒ Geeignetes Werkzeug z.B. bei A2L oder A3 Kälte-
Einheiten ist in diesem Fall begrenzt auf die Trans-           mittel zur Verfügung steht.
portkapazität und darf allerdings 1000 Punkte nicht
überschreiten (in diesem Fall stehen die Punkte für
die „gewichtete Menge“ des Kältemittels). Wenn die
Kältemittelmenge pro Gerät über 12kg beträgt, können
die Anforderungen der Vorschriften ADR und IMDG in
der Regelung der Teilfreistellung erfüllt werden (1.1.3.6.
ADR). Hier beträgt der Grenzwert der Gesamtmenge
für den einzelnen Transport < 1000 Punkten, wobei zu
beachten ist, dass 1kg Kältemittel der Kategorie A1 als
1 Punkt gezählt wird und 1kg Kältemittel der Kategorie
A2L, A2 oder A3 als 3 Punkte gezählt wird, also mit 3
multipliziert wird.

So bleibt man beispielsweise in der Teilfreistellung :
ƒ Einzeltransport von 5 Geräten mit jeweils 66 kg
   Kältemittel R32 oder R290; [(66x3) x 5] = 990 < 1000
Dient der Transport des Kältemittels der Wartung,
Reparatur oder dem Kundendienst, so findet bis zu
einem Grenzwert von 333kg keine der ADR-Vorschriften
Anwendung. Obligatorisch für den Transport von A2L
oder A3 Kältemitteln und befüllten Anlagen ist ein Feu-
erlöscher im Fahrzeug.

Sonderfall
Das Kältemittel R1234ze ist nach der EN 378-1 als A2L
eingestuft, aber auf dem Sicherheitsdatenblatt fehlt
das Piktogramm für Entflammbarkeit. R1234ze ist
entflammbar bei Temperaturen über 30°C, daher kann
dieses Kältemittel vom Standpunkt des Transports wie
ein beliebiges anderes Kältemittel der Kategorie A1
behandelt werden.

16
Unterlagen und Dokumenation

Unterlagen / Dokumentation
Welche Unterlagen muss man als Kältefachbetrieb und      Ein deutlich erkennbares Typenschild muss an der Anlage
Errichter einer Kälte-Klimaanlage oder Wärmepumpe        angebracht werden. Hier sind folgende Daten zu finden u.a.:
dem Betreiber bei der Inbetriebnahme übergeben?          ƒ Kältemittel / Füllmenge / GWP
In der Praxis findet man bei den Anlagen häufig keine    ƒ Max. zulässiger Druck
Dokumentation. Der Errichter einer Anlage sollte den     ƒ Seriennummer / Bauart
Betreiber auf die Pflicht hinweisen, dass ein Anlagen-
logbuch vorhanden sein muss, in welches die War-         ƒ Name / Anschrift des Herstellers
tungs- und Instandhaltungsarbeiten, die regelmäßige      ƒ Elektrische Daten
Dichtheitsprüfung sowie die rückgewonnenen Kältemit-
telmengen eingetragen werden müssen.                     Eine Kälteanlage oder Wärmepumpe fällt unter die EG-
                                                         Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Dem Betreiber müssen
Bei einer neu errichteten Kälteanlage / Wärmepumpe       folgende Unterlagen übergeben werden. Hierbei ist die
sollte man die Kennzeichnung und Dokumentation nach      CE-Konformitätserklärung wichtig. Die CE-Erklärung ist
DIN EN 378-2:2018 Absatz 6.4 erstellen.                  vom Errichter der Anlage zu erstellen. Es kann vorkommen,
                                                         dass eine Anlage aus verschiedenen Teilen erstellt wird (z.B.
Hierzu gehört u.a.:                                      externer Verflüssiger und innenaufgestellter Kaltwasser-
ƒ Dokumentation der Aufstellung                          satz). Hier liefern die Hersteller nur eine CE-Erklärung für
ƒ Zeichnungen / Fließbilder / Schaltbilder               „unvollständige Maschinen“. Der Errichter, der diese „un-
ƒ Bedienungshandbuch                                     vollständigen Maschinen“ zu einer funktionierenden Anlage
                                                         verbindet, muss die Gesamtkonformität bescheinigen.
ƒ Notwendige Schutzausrüstung
ƒ Sicherheitsdatenblätter                                Zu diesen Unterlagen gehören u.a.:
ƒ Anlagenprotokoll                                       ƒ Schalt- und Steuerpläne
                                                         ƒ Betriebsanleitung
                                                         ƒ Gesamtplan der Maschine
                                                         ƒ Liste der angewandten Richtlinien und Normen
                                                         ƒ Erläuterungen zur Sicherheitskette der Maschine
                                                         ƒ CE Erklärung

                                                                                                                     17
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss der Art         Hinweis:
des Kältemittels angepasst sein. Das Sicherheitsda-         Bitte beachten Sie, dass es kein Gesetz gibt, bestimm-
tenblatt oder die Betriebsanleitung der Kälteanlage         te Öl- oder Glykolauffangwannen zu verwenden.
geben hierzu Auskunft. Ggf. ist eine PSA außerhalb des      Der Betreiber ist im Falle des Austretens wassergefähr-
Maschinenraums für das Personal zu platzieren.              dender Stoffe jedoch voll für den Schaden haftbar zu
Augenschutz, Atemschutz, Schutz gegen Kältemittel-          machen. Es gilt hier eine Beratungspflicht von Herstel-
verbrennungen, Hörschutz kann diese PSA beinhalten.         ler, Anlagenbauer / Fachhandwerker und Planer.
siehe DIN EN 378-2 Anhang D

Angaben / Anforderungen des Wasserhaus-
haltsgesetzes (WHG) und Verordnung über
Anlagen zum Umgang mit wassergefähr-
denden Stoffen (AwSV)
Kälteanlagen beinhalten Inhaltsstoffe (z. B. Glykol, Käl-
temaschinenöl u.ä.), die wassergefährdendes Potential
aufweisen können. Im Falle eines Schadens muss ein
Eintritt dieser Stoffe in das Erdreich nach Wasserhaus-
haltsgesetz, AwSV und Umweltschadensgesetz ver-
hindert werden. Dies muss durch geeignete bauseitige
Maßnahmen sichergestellt werden.
Unter §1 AwSV (Zweck; Anwendungsbereich) gibt es be-
stimmte Ausnahmen, wenn sich die Anlage z.B. außer-
halb von Wasserschutzgebieten befindet.
Austretende wassergefährdende Stoffe müssen schnell
und zuverlässig erkannt, zurückgehalten sowie ord-
nungsgemäß und schadlos verwertet oder beseitigt
werden. Im Regelfall müssen die Anlagen mit einem
dichten und beständigen Auffangraum ausgerüstet
werden, sofern sie nicht doppelwandig und mit Leckan-
zeigegerät versehen sind. Die Wassergefährdungsklasse
wird im jeweiligen Sicherheitsdatenblatt des eingesetz-
ten Stoffes dargestellt.

18
Möglichkeiten der Förderung

Kälteanlagen und Wärmepumpen sicher                        Die Förderung von stationären Kälteerzeugern
erstellen und betreiben                                    umfasst im Einzelnen folgende Typen:
Für einen erfolgreichen Klimaschutz gibt es bereits aus-   a) Flüssigkeitskühlsätze mit Kältemitteln der Sicher-
reichende technische Möglichkeiten. Moderne Maschi-           heitsklasse A3 (gering toxisch, hoch entzündlich):
nen und elektrische Geräte verbrauchen weniger Energie        Propan (R-290), Propen (R-1270), Isobutan
und es gibt zu vielen heute noch eingesetzten Materiali-      (R-600a) gemäß Tabelle 1a der Kälterichtlinie
en klimafreundliche Alternativen.                          ƒ Normalkühlung sowie Klima- und Prozesskälteanlagen
                                                           ƒ Kompakt-Anlagen, flüssigkeitsgekühlt, ein Kälte-
Wärmepumpen, invertergeregelte Verdichter, Freikühl-         mittelkreislauf mit höchstens 80g Kältemittel pro kW
systeme oder Niedrig-GWP (Global Warming Potential)          Kälteleistung
Kältemittel sind im Bereich der Kälte- und Klimatechnik
                                                           ƒ Kombinierte Kompakt-Anlagen, flüssigkeitsgekühlt,
heute bereits Technologien, die zu einem ernsthaften
                                                             mehrere Kältemittelkreisläufe mit höchstens 80g
Klimaschutz und einer Senkung des Treibhauseffekts
                                                             Kältemittel pro kW Kälteleistung
beitragen.
Ein Einsatz solcher Technologien im Zuge einer Voll-       ƒ Anlagen, flüssigkeitsgekühlt
oder Teilsanierung alter Kältesysteme oder im Bereich      ƒ Anlagen, luftgekühlt
eines Neubaus kostet jedoch mehr als die herkömmliche
Ausführung.
                                                           b) Flüssigkeitskühlsätze mit Kältemitteln der Sicher-
Um hier eine Wende hin zu einem klimaschonenden
                                                              heitsklasse B2L (erhöht toxisch, schwer entzündbar):
Leben und Arbeiten zu schaffen, müssen dafür die poli-
                                                              z.B. Ammoniak (R-717), Gemisch aus Ammoniak
tischen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
                                                              und Dimethylether (R-723) gemäß Tabelle 1b der
Zum einen geht dies über z.B. die F-Gase-Verordnung
                                                              Kälterichtlinie
zum Einsatz moderner niedrig GWP Kältemittel und
                                                           ƒ Normalkühlung sowie Klima- und Prozesskälteanlagen
zum anderen über finanzielle Anreize und Förderungen.
                                                           ƒ Anlagen, flüssigkeitsgekühlt
Wir möchten hier einen kleinen Überblick über die          ƒ Anlagen, luftgekühlt
wichtigsten Förderprogramme im Bereich der Kälte-
und Klimatechnik geben:                                    c) Andere Kälteerzeuger gemäß Tabelle 1c der Kälte-
                                                              richtlinie
BAFA Bundesanstalt für Wirtschaft und Aus-                 ƒ Adiabate Verdunstungskühlanlagen
fuhrkontrolle
                                                           ƒ Booster-, Supermarkt-, und Gewerbekälteanlagen
Mit der Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaan-     mit R-744
lagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in statio-
                                                           ƒ Turboverdichter mit R-718
nären Anwendungen soll im Bereich der Kälte- und
Klimatechnik ein Beitrag zur Reduzierung der Treibhaus-    ƒ Ab- und Adsorptionsanlagen
gasemissionen durch Steigerung der Energieeffizienz,       ƒ Vakuumeiserzeuger (Turboverdichter) mit Neben-
Minderung des Kältebedarfs sowie durch die weitere           antrieben sowie Wärmeübertrager und Pumpen
Reduktion der Emissionen halogenierter Treibhausgase
geleistet werden.
                                                           https://www.klimaschutz.de/
                                                           oder
Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen,
                                                           www.bafa.de
die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben
                                                           Energie → Energieeffizienz → Kälte – und Klimatechnik
werden, wenn diese neu errichtet bzw. neu installiert
werden oder nur die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt
wird, jedoch das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luft-
                                                           Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr-
verteilsystem) bestehen bleibt.
                                                           kontrolle (BAFA)
                                                           Postfach 5160
                                                           65726 Eschborn

20
KfW - Energieeffizienz-Programme für Nicht-              Regional und überregional gibt es noch weitere Maß-
Wohngebäude                                              nahmen der Städte und Gemeinden zur Förderung der
Die KfW bietet zinsgünstige Darlehen für den Einbau,     Energieeffizienz.
Austausch oder die Optimierung raumluft- und klima-
technischer Anlagen inkl. einer Wärme-/Kälterückgewin-
nung und Abwärmenutzung.                                 Weitere Links :

Des Weiteren fördert die KfW die Erneuerung und/oder     www.foerder-navi.de                         Energieagentur, NRW
Optimierung der Wärme-/Kälteerzeugung, -verteilung
und -speicherung inkl. Kraft-Wärme- bzw. Kraft-Wärme-
Kälte-Kopplungsanlagen.                                                                              Förderung von Quer-
                                                         www.bafa.de                                 schnittstechnologien
Auch der Einbau und die Optimierung der Mess-, Steuer-
und Regelungstechnik wird mit einem Fördersystem
zinsgünstig bezuschusst.
                                                         www.foerderdatenbank.de Seite des BMWi
Bei der KfW gibt es verschiedene Förderprogramme,
z.B. das KfW Energieeffizienzprogramm (276,277,278)                                                  Bundesverband Wärme-
oder das KfW Programm für erneuerbare Energien-
                                                         www.waermepumpe.de                          pumpe e.V.
Standard (270).                                                                                      → JAZ* Online Rechner

                                                         www.kfw.de                                  Energieeffizienzprogramme
Weitere Informationen finden Sie unter dem
KfW-Partnerportal.
Hier finden Architekten, Bauingenieure und Energie-
berater relevante Informationen, die Sie bei Ihrer
täglichen Arbeit unterstützen.

KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5 – 9
60325 Frankfurt am Main
www.kfw.de
Kreditanstalt für Wiederaufbau

                                                         *Jahresarbeitszahl

                                                         Es handelt sich hier um einen groben Überblick über bestehende Möglichkei-
                                                         ten einer Förderung für Unternehmen. Es besteht kein Anspruch auf Richtig-
                                                         keit und Vollständigkeit. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.

                                                                                                                                 21
Swegon Produktübersicht

Größe ist nicht alles – aber Breite!
Swegon liefert Raumklimalösungen für Mensch und
Technik aus einem einzigartig breiten und miteinan-
der vernetzten Produktsortiment.

Lüftung, Heizung oder Befeuchtung alleine sorgen
noch nicht für ein dauerhaft gutes Raumklima. Erst
wenn die Technik für Luft, Temperatur, Feuchte,
Geräuschkulisse und weitere Faktoren aufeinander
abgestimmt und an die momentane Raumnutzung
angepasst sind, bleibt die Qualität des Raumklimas
dauerhaft auf hohem Niveau.

Deshalb bietet Swegon individuelle Lösungen, die von
raumlufttechnischen Geräten und konfigurierbaren
Kaltwassersätzen sowie Wärmepumpen über eine
Vielzahl anwendungsorientierter Innenraumgeräte
bis hin zur flexiblen Regelung reichen. Unsere Ver-
triebsingenieure beraten Sie ausführlich anhand der
vorliegenden Ansprüche an Komfort, Nachhaltigkeit,
Platzbedarf und Wirtschaftlichkeit.

Wir unterstützen Sie in der Planungsphase, während
der Ausführung und im Betrieb Ihres Swegon Systems.
Mit Servicedienstleistungen wie Wartungsverträgen
oder energetischen Inspektionen gewährleisten wir
dauerhaft das Innenraumklima, das Sie sich wün-
schen.

 1   Kaltwassersätze/Wärmepumpen (mit freier Kühlung)
 2   RLT-Geräte (zur Dachaufstellung)
 3   Kühldecken
4    Splitgeräte
 5   Rechenzentrumsklimatisierung
 6   Luftauslässe
 7   Klimabalken
8    Gebläsekonvektoren
 9   Energiezentrale
10   RLT-Anlagen mit Befeuchtung
11   Luftentfeuchter
12   VRF-Systeme
13   Verflüssiger/Rückkühler

22
13
                  2
                              1
             3
                                  3

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                                      6

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         6            8

                                                   12
        11       10                       9

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Unsere Standorte

                                                                                                         ©11-2021 Swegon Germany GmbH – Technische Änderungen und Irrtum vorbehalten. Der Inhalt entspricht dem Stand der Drucklegung.
München                    Jena                    Dortmund                 Oldenburg
Carl-von-Linde-Straße 25   Naumburger Straße 8     Marie-Curie-Straße 7     Bremer Heerstraße 291
85748 Garching             07629 Hermsdorf         59192 Bergkamen          26135 Oldenburg
Tel.: 089 326 70-0         Tel.: 036601 55 48-11   Tel.: 02389 59 77-0      Tel.: 0441 249 229-10

Stuttgart                  Dresden                 Hannover                 Hamburg
Waldburgstraße 17-19       Hauptstraße 1           Karl-Wiechert-Allee 1c   Tangstedter Landstraße 111
70563 Stuttgart            01640 Coswig            30625 Hannover           22415 Hamburg
Tel.: 0711 788 794-3       Tel.: 0352 353 04-0     Tel.: 0511 563 597-70    Tel.: 040 700 40-199

Frankfurt a.M.             Düsseldorf              Berlin
Nordendstraße 2            Wiesenstraße 70a        Boyenstraße 41
64546 Mörfelden-Walldorf   40549 Düsseldorf        10115 Berlin
Tel.: 06105 943 52-0       Tel.: 0211 690 757-0    Tel.: 030 556 709-0

Standorte Zent-Frenger
Heppenheim                 Leonberg
Schwarzwaldstraße 2        Maybachstraße 7
64646 Heppenheim           71229 Leonberg
Tel.: 06252 79 07-0        Tel.: 07152 93 99-30
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