KOMM-AN NRW Programmteil II - Handreichung Förderjahr 2020
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Das Förderprogramm KOMM-AN NRW ist seit 2016 eine gute Unterstützung bei der Integration von geflüchteten/neuzugewanderten Menschen und des ehrenamtlichen Engagements. Da viele Informationen zum Förderprogramm auf verschiedenen Unterlagen verteilt sind und es auch Änderungen für 2020 gibt, wurde diese Handreichung für die Drittempfänger*innen im Kreis Euskirchen erstellt. Sie soll auch als kleiner Ersatz dienen für die im Moment nicht stattfindenden Info-Termine aufgrund der COVID-19-Pandemie. Diese Handreichung dient zur ersten Übersicht des Förderprogramms und ersetzt nicht die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der kommunalen Integrationsarbeit (KOMM-AN NRW) Förderkonzeption Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest) FAQ-Liste (Rechtliche Hinweise zum Antrags- und Förderverfahren) Angaben im Weiterleitungsvertrag Die Informationen sind öffentlich einsehbar unter http://www.kfi.nrw.de/Foerderprogramme/KOMM-AN-NRW/Programmteil-II/index.php Übersicht Seite Grundsätzliches 3 Wichtige Informationen 4 Mittelabruf 5 Kurzbeschreibung der Bausteine 6 Verwendungsnachweis 12 Kontakt 14 Vorlagen 15 Stand: 23.04.2020 Alle Angaben ohne Gewähr 2/14
Grundsätzliches Was ist KOMM-AN NRW? Programm des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung der Integration von Geflüchteten und Neuzugewanderten in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe Systematische Unterstützung, Wertschätzung und Koordinierung der ehrenamtlichen Arbeit vor Ort Öffentliche Mittel in Form einer Landeszuweisung Wer ist die Zielgruppe? Ehrenamtliche in der Integrationsarbeit Geflüchtete Neuzugewanderte (innerhalb der letzten drei Jahre) Antragsteller*innen / Empfänger*innen der weitergeleiteten Mittel Insbesondere die kreisangehörigen Gemeinden andere Drittempfänger*innen, die in der Flüchtlingshilfe oder der Arbeit mit Neuzugewanderten aktiv sind: Migrantenselbstorganisationen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Sozialverbände, Gewerkschaften, Kirchengemeinden, Moscheevereine, Flüchtlingsinitiativen, Freiwilligenagenturen, Sport- und Kulturvereine Ablauf des Fördermittelverfahrens KI Drittempfänger*in Antragstellung des KI (Zuwendungsempfänger) bei der Bezirksregierung Arnsberg (Fördergeberin) bis Interessensbekundungen an das KI (bis Dezember) 15. November Bewilligung der Fördermittel durch die Bezirksregierung (Februar/März; in diesem Jahr erst April 2020) Prüfung und Bewilligung der Interessensbekundungen Unterschreiben der Weiterleitungsverträge und Erstellung der Weiterleitungsverträge Rücksendung der Aktenausfertigung an das KI Mittelabruf bei der Bezirksregierung Mittelabruf beim KI Mitteilungspflicht bei Änderungen der Bausteine und Mittelweiterleitung an die Drittempfänger*innen Pauschalen Durchführung der Maßnahmen Prüfung der Verwendungsnachweise Verwendungsnachweise an das KI (bis 01.02.2021) Erstellung des KI-Verwendungsnachweis für die Bezirksregierung (März 2021) Prüfung durch die Bezirksregierung Evtl. Prüfung / Kontrolle durch den Evtl. Prüfung / Kontrolle durch den Landesrechnungshof vor Ort Landesrechnungshof vor Ort Stand: 23.04.2020 Alle Angaben ohne Gewähr 3/14
Wichtige Informationen Pauschalen (Bausteine) sind grundsätzlich ein Zuschuss zu den förderfähigen (Sach-)Ausgaben. Das heißt, die Ausgaben sollten immer höher sein, als der Zuschussbetrag. Eigene Personalausgaben sind nicht förderfähig. Förderfähig sind nur dem Zuwendungszweck dienende Sachausgaben. Eine doppelte Förderung für einen Zweck in einem Projekt ist nicht zulässig. Die Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen. Es muss einen zeitlichen und inhaltlichen Bezug geben. Beachtung der Grundsätze Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Das KOMM-AN-Logo ist auf allen Veröffentlichungen (Infozettel, Flyer, Internetseite) zu verwenden. Ankommenstreffpunkte und/oder Maßnahmen sind in Landesunterkünften (Zentralen Unterbringungseinrichtungen: ZUE) nicht möglich (die Mittel sind für die den Kommunen zugewiesenen Menschen gedacht). Alle Änderung müssen unverzüglich mitgeteilt werden. Die Weiterleitung der Mittel an weitere Drittempfänger*innen ist nicht gestattet (Vergaberecht). Der im Vertrag genannte Drittempfänger ist der Letztempfänger. Kooperationen sind möglich (alle originalen Belege müssen aber beim Drittempfänger verbleiben). Es muss eine Liste der Teilnehmenden bei Veranstaltungen und Austauschtreffen (B2 und D1, D2) geführt werden. Alle originalen Belege, Quittungen, Exemplare usw. müssen für mind. fünf Jahre aufbewahrt werden. Wenn die Mittel nicht entsprechend dem Zweck im Sinne der Förderkonzeption und den Richtlinien plausibel und nachvollziehbar verausgabt wurden, muss die Summe vom KI zurückgefordert werden; spätestens nach der Prüfung durch den Landesrechnungshof. Stand: 23.04.2020 Alle Angaben ohne Gewähr 4/14
Mittelabrufe 2020 Dem Kreis Euskirchen stehen für 2020 insgesamt 86.580,19 Euro zur Verfügung. Die Mittel werden entsprechend der Verteilung der geflüchteten Menschen auf das Gebiet der Kommunen bzw. entsprechend der Wirkungskreise der Drittempfänger*innen verteilt. Voraussetzung ist eine Interessensbekundung/Antrag der Drittempfänger*innen. Für das Förderjahr 2020 gibt es im Kreis Euskirchen 18 Antragsteller*innen. Bis zu vier Mittelabrufe sind im Jahr möglich. Bitte verwenden Sie den neuen Vordruck „Mittelabrufe“. Auszahlung zum: 15. Mai 2020 (beantragen bis zum 30. April) 15. Juli 2020 (beantragen bis zum 01. Juli) 15. September 2020 (beantragen bis zum 01. September) 15. November 2020 (beantragen bis zum 01. November) Die Fördermittel sind nur in dem Umfang anzufordern, wie sie innerhalb von zwei Monaten für fällige Zahlungen benötigt und verausgabt werden, da sonst Zinsen anfallen. Es kann auch in Vorleistung getreten und die Mittel zur letzten Rate beantragt werden. Auszug aus den Allgemeinen Nebenbestimmungen: "1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung 1.4 Die Zuwendung darf nur soweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird..." Auszug aus den FAQs: "4.5 Verausgabung der Mittel bzw. Weiterleitung an Dritte Die Zuwendungen dürfen nur soweit und nicht eher ausgezahlt werden, als sie voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt werden. Sofern dieser Zeitraum nicht eingehalten wird, kann es zu einer Verzinsung der nicht verausgabten Mittel kommen. Hiermit soll ein möglicher Zinsvorteil abgeschöpft werden. Im Rahmen des Verwendungsnachweises erfolgt diese Prüfung durch die Bezirksregierung. Die KI müssen beachten, dass sie im Rahmen der Weitergabe von Zuwendungen ebenfalls als Bewilligungsbehörde agieren und diese Regelung insofern auch auf die Drittempfänger anwenden müssen." Bitte daher früh genug Bescheid geben, wenn Mittel nicht benötigt werden. Oft können andere Drittempfänger*innen die Mittel noch verausgaben. Ansonsten verfallen die Gelder und gehen an das Land zurück. Stand: 23.04.2020 Alle Angaben ohne Gewähr 5/14
Baustein A Förderung der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebs von Ankommenstreffpunkten Baustein A1 – 1.000 EUR (Zuschuss einmalig) Renovierung → Schönheitsreparaturen oder Baustein A2 – 1.000 EUR (Zuschuss einmalig) Ausstattung → Möblierung Bausteine A1 und A2: für Renovierung (Schönheitsreparaturen) ODER Ausstattung (Möblierung) eines Ankommenstreffpunktes. Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten- qualitativ angemessen und aus dem einfachen Segment (z.B. Gebrauchtmöbel). Nicht alles ist förderfähig (siehe Konzeption). Für ein Gebäude können bis zu zwei Pauschalen beantragt werden. Die Mittel können nicht für Nebenräume wie Toiletten, Abstellräume, Keller etc. oder berufsbezogene Sachausgaben (z.B. Werkbank) eingesetzt werden. Pauschale kann nicht geteilt werden. Die Verwendung in Landesunterkünften (ZUE) ist nicht möglich. Personalkosten sind nicht förderfähig. Nachweis und Bestätigung über die mind. 33%ige Nutzung für die Integration von geflüchteten, asylsuchenden und neuzugewanderten Menschen sind erforderlich. Ein Raumnutzungsplan ist vorzuhalten. Auszug aus der Förderkonzeption: „Gefördert werden können Sachausgaben für die Ausstattung mit Möbeln von Ankommenstreffpunkten sowie deren Renovierung. Zudem sind Lern- und Betätigungskomponenten, die Geflüchteten und Neuzugewanderten zur Verfügung stehen, in den Ankommenstreffpunkten förderfähig.“ Baustein A3 – 400 EUR (Zuschuss pro Monat) Laufender Betrieb von Ankommenstreffpunkten Ausgaben: Miete, einschließlich Nebenkosten, Strom, Heizung Bei Antrag ist die Nutzung darzustellen Personalausgaben sind nicht förderfähig Nachweis und Bestätigung über die 33%ige Nutzung für die Integration von geflüchteten, asylsuchenden und neuzugewanderten Menschen sind erforderlich. Ein Raumnutzungsplan ist vorzuhalten. Verwendungsnachweis für Baustein A: Sachbericht (kurze Darstellung, wie die Pauschale eingesetzt wurde) Welche Angebote wurden dort durchgeführt? Welche Renovierungsarbeiten wurden durchgeführt? Welche Gegenstände wurden angeschafft? Ausführliche Informationen zu Baustein A in der Förderkonzeption ab Seite 10 Stand: 23.04.2020 Alle Angaben ohne Gewähr 6/14
Baustein B Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung (insbesondere organisiert im Zusammenhang mit einem Ankommenstreffpunkt) Baustein B1 – 50 EUR (pro Ehrenamtler*in pro Monat) Regelmäßige Begleitung von Geflüchteten und Neuzugewanderten Ehrenamtliche Pat*innen zur (sprachlichen) Orientierung und Begleitung, die Geflüchtete und Neuzugewanderte bei Ankunft in dem jeweiligen kommunalen Sozialraum in der ersten Integrationsphase unterstützen. Sachausgaben für die regelmäßige Begleitung von Flüchtlingen und Neuzugewanderten; Pat*innen zur sprachlichen Orientierung, Begleitung zu Institutionen und Freizeitangeboten (unabhängig von Maßnahmen z.B. in Baustein B2). Sachausgaben - z.B. Fahrtkosten der ehrenamtlichen Begleiter*innen, Eintrittsgelder fürs Museum, Kosten für Kopien von Unterlagen. Sammlung der Unterschriften von Ehrenamtlichen, die eine oder mehrerer Pauschalen im Jahr erhalten haben → Vordruck erforderlich. Die ehrenamtlich tätige Person kann den Betrag nur einmalig im Monat erhalten. Reine Tätigkeit in einer Tafel/Möbellager/Kleiderkammer ist eigentlich keine Begleitung von Geflüchteten. Hinweis: B1 ist keine Aufwandsentschädigung und kein Honorar. Verwendungsnachweis: Sachbericht (kurze Darstellung, wie die Pauschalen eingesetzt wurden) Ehrenamtliche müssen Erhalt und zweckgebundene Verausgabung bestätigen (Unterschrift auf B1 Vorlage). Unterschrift der ehrenamtlichen Person reicht als Nachweis aus (Aufheben von Tankquittungen etc. ist nicht notwendig). Beschreibung des durchgeführten Angebots z.B. Ausflug, Terminbegleitung,… Baustein B2 – 250 EUR (Zuschuss pro Maßnahme pro Monat) Angebote des Zusammenkommens und der Orientierung (durch Ehrenamtliche, nicht durch Institutionen) z.B. Angebote o zur schulischen und beruflichen Orientierung sowie beruflichen Bildung, Weiterbildung o zur Information über das Grundgesetz und kulturelle Regeln des Zusammenlebens in Deutschland o zur Durchführung handwerklicher, nicht professioneller Tätigkeiten o zur Freizeitbeschäftigung und Freizeitgestaltung o zum interkulturellen und interreligiösen Dialog einschließlich niedrigschwelliger Angebote gegen Rassismus und Antisemitismus niederschwellige Sprach- und Lesegruppen Stand: 23.04.2020 Alle Angaben ohne Gewähr 7/14
Spielgruppen für Kinder Unter die Pauschale fallen Sachkosten (z.B. für Materialien) oder auch Honorare (z.B. für Übersetzer). Die Hauptkosten sollen aber keine Honorarkosten sein. Werden die Angebote des Zusammenkommens und der Orientierung von Honorarkräften durchgeführt, so zählen diese nicht zu den ehrenamtlich tätigen Personen. Bitte auf ein ausgewogenes Verhältnis von begleiteten Ehrenamtlichen und teilnehmenden Geflüchteten/Neuzugewanderten achten (z.B. 1:5) Die Vergütung von ehrenamtlich Tätigen stellen keine Aufwendungen dar, da dies der ehrenamtlichen Tätigkeit widersprechen würde. Das KOMM-AN Logo oder die Erwähnung des Landesprogramms ist bei Ankündigungen und Nachberichterstattungen (Presse, Soziale Medien,…) immer zu verwenden. Es sollten theoretisch alle Geflüchteten/Neuzugewanderten teilnehmen können, daher sind Maßnahmen wie z.B. Koranunterricht oder Bibelkreise nicht möglich. Belege (Quittungen etc.) sind vorzuhalten. Es müssen mind. zwei ehrenamtlich Tätige die Maßnahme durchführen und mind. 10 Teilnehmende angemeldet sein. Davon muss der überwiegende Teil auch teilnehmen (mind. sieben). Bei unter 10 Teilnehmenden ist eine Begründung erforderlich. Auszug aus den rechtlichen Hinweisen / FAQ-Liste: "In begründeten Fällen können Maßnahmen auch durchgeführt werden, in denen die Anzahl der Teilnehmenden unterhalb von 10 Personen liegt. Diese Maßnahmen können mit der Begleitung einer ehrenamtlich tätigen Person durchgeführt werden. Die Voraussetzungen gelten auch, wenn eine bereits begonnene Maßnahme einer Teilnahmeschwankung unterliegt und die Anzahl der teilnehmenden Personen unterhalb der 10-Personengrenze liegt. Angebote mit einer Teilnahme unter fünf Personen sollten vorrangig im Rahmen der Begleitung im Baustein B1 abgedeckt werden und nicht unter den Baustein B2 fallen. Zu beachten ist bei dieser Entscheidung auch, ob es sich um ein länger andauerndes Angebot oder ein einmaliges Angebot (z.B. Ausflug, Begleitung im Quartier) handelt." Verwendungsnachweis: Sachbericht (kurze Darstellung, wie die Pauschalen eingesetzt wurden) Aufführung jeder einzelnen Maßnahme (B2 Vorlage). Beschreibung des Angebots (in Stichworten). Wenn mehrere Maßnahmen durchgeführt wurden, müssen Maßnahmen sich unterscheiden. Bei bestehenden Maßnahmen ist die Abgrenzung zu neuen Maßnahmen darzustellen. Angabe der Materialien, die gekauft und verwendet wurden (z.B. Schreibmaterial, Kochutensilien,..). Wenn Zahl der Teilnehmenden unter 10 Personen liegt, bitte begründen. Namen der Ehrenamtlichen, die das Angebot durchgeführt haben. Ausführliche Informationen zu Baustein B in der Förderkonzeption ab Seite 13 Stand: 23.04.2020 Alle Angaben ohne Gewähr 8/14
Baustein C Förderung von Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung Gefördert werden Sachausgaben im Rahmen der Erstellung, Anschaffung, Vervielfältigung, Pflege bzw. Aktualisierung und Ausweitung von ggf. mehrsprachigen Informationsmedien, die Geflüchteten und Neuzugewanderten das Ankommen in der Kommune erleichtern. Baustein C1 – 500 EUR (Zuschuss einmalig) Printmedien Flyer, Borschüren, Stadtkarten, Datenbanken, Internetangebote Erstellung: Layoutentwurf, Bildrecherche, Korrektur Druck: Neudruck und Vervielfältigung von Flyern, Broschüren, Stadt- und Integrationskarten Anschaffung: Flyer, Broschüren, Wörterbücher Sachausgaben Die Ausstattung zur Herstellung von Printmedien (z.B. Drucker) ist nicht förderfähig. Das KOMM-AN Logo muss verwendet werden. Belege über die Ausgaben (Rechnungen) sind vorzuhalten. Verwendungsnachweis: Sachbericht (kurze Darstellung, wie die Pauschale eingesetzt wurde) Bei Druckerzeugnissen und Vervielfältigungen ist dem Verwendungsnachweis mind. ein Belegexemplar beizufügen, das das KOMM-AN-Logo enthält. Baustein C2 – 500 EUR (Zuschuss einmalig) Internetseiten Erstellung einer neuen Internetseite Erweiterung durch Zusatzseiten (z.B. Informationen für Zugewanderte oder Ehrenamtliche) Pflege bzw. Aktualisierung von bestehenden Internetseiten Apps sind nicht möglich. Das KOMM-AN Logo muss verwendet werden. Belege über die Ausgaben (Rechnungen) sind vorzuhalten. Verwendungsnachweis: Sachbericht (kurze Darstellung, wie die Pauschale eingesetzt wurde) Nachweis der erstellten Internetseite oder Zusatzseite (z.B. Zusendung des Link,…) Stand: 23.04.2020 Alle Angaben ohne Gewähr 9/14
Baustein C3 – 50 EUR (schriftliche Übersetzung pro Seite) Übersetzungen von Printmedien und internetbasierten Medien Auflistung der geförderten Übersetzungen Eine Seite (DIN A4) entspricht einem Umfang von ca. 30 Zeilen, eine Normzeile umfasst ca. 55 Anschläge. Das KOMM-AN Logo muss verwendet werden. Verwendungsnachweis: Sachbericht (kurze Darstellung, wie die Pauschalen eingesetzt wurden) Bei Übersetzungen ist dem Verwendungsnachweis eine Rechnung nach § 14 UStG beizufügen. Ausführliche Informationen zu Baustein C in der Förderkonzeption ab Seite 14 Stand: 23.04.2020 Alle Angaben ohne Gewähr 10/14
Baustein D Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit Gefördert werden Sachausgaben für die Qualifizierung und den Austausch von in der Flüchtlingshilfe und in der Arbeit mit Neuzugewanderten ehrenamtlich Tätigen (inkl. Honorare für Referent*innen, Moderator*innen, Coaches). Baustein D1 – 100 EUR (pro Stunde; max. 800 EUR pro Tag) Qualifizierung von Ehrenamtlichen mit professionellen, externen Fachreferent*innen bzw. Coaches Themen: Projektmanagement, Teamarbeit, EDV, verbale und nonverbale Kommunikation, interkultureller Austausch, interkulturelle Öffnung, Vermittlung kultureller Kompetenz,… Voraussetzung ist, dass das KI die Qualifizierung selber nicht abdecken kann. Die Pauschale enthält bereits Vorbereitung, Nachbereitung und Fahrtkosten. Max. 30 % der Gesamtzuwendung möglich. Belege (Rechnungen) sind vorzuhalten. Verwendungsnachweis: Sachbericht (kurze Darstellung, wie die Pauschalen eingesetzt wurden) Auflistung der Qualifizierungsmaßnahmen Thema, Datum, Zahl der Teilnehmenden → Liste der Teilnehmenden Auflistung der geförderten Stunden pro Tag Baustein D2 – 50 EUR (pro Monat) Persönlicher Austausch von Ehrenamtlichen Treffen, die dem gemeinsamen Austausch der Ehrenamtlichen untereinander dienen. Treffen, die der Wertschätzung der geleisteten Arbeit von Ehrenamtlichen dienen. Belege (Quittungen etc.) sind vorzuhalten. Verwendungsnachweis: Sachbericht (kurze Darstellung, wie die Pauschalen eingesetzt wurden) Angabe der Anzahl der Treffen und der Themen Anzahl der Teilnehmenden → Liste der Teilnehmenden Ausführliche Informationen in der Förderkonzeption ab Seite 16 Stand: 23.04.2020 Alle Angaben ohne Gewähr 11/14
Verwendungsnachweis Für das Förderjahr 2020 ist der Verwendungsnachweis mit dem Sachbericht einzureichen bis zum 01.02.2021. Sachbericht: Kurze aber umfassende Darstellung in Stichpunkten (ggfls. auf einem gesonderten Blatt maximal zwei Seiten) der durchgeführten Maßnahme, u. a. Beginn, Maßnahmedauer, Abschluss Baustein A: Stichpunkte zur Nutzung der Ankommenstreffpunkte sowie Angabe, wie die in Anspruch genommene Pauschale eingesetzt wurde (Renovierung, Ausstattung, Betrieb), ggfls. Darlegung der Förderfähigkeit von Außenanlagen (muss vorher beantragt werden), ggfls. Darlegung der Förderfähigkeit einer Büroräumlichkeit in den Ankommenstreffpunkten (muss vorher beantragt werden) Baustein B: Stichpunkte zu den Maßnahmen regelmäßigen Begleitung von Geflüchteten und Neuzuwanderern, u.a. worauf sich die Maßnahmen bezogen haben, sowie Darstellung der Angebote des Zusammenkommens und der Orientierung, z. B. welche Art von Angeboten durchgeführt wurden, namentliche Liste der eingesetzten ehrenamtlich Tätigen Baustein C: Stichpunktartige Darstellung der Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung Baustein D: Stichpunktartige Darstellung der Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit. Bei Aktivitäten zum Austausch von ehrenamtlich Tätigen ist eine namentliche TN-Liste beizufügen. Genauere Angaben finden Sie in den grauen Info-Kästchen auf den vorherigen Seiten. Stand: 23.04.2020 Alle Angaben ohne Gewähr 12/14
Mit dem Verwendungsnachweis bestätigen Sie, dass die Maßnahmen entsprechend dem Zuwendungsantrag / Zuwendungsbescheid durchgeführt worden sind. Wesentliche Abweichungen sind im Detail in vergleichender Darstellung (Antrag / tatsächliche Ausführung) zu beschreiben. die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides beachtet wurden, die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen, die Räume des Ankommenstreffpunktes nach Baustein A zu mindestens 33 Prozent der gesamten Nutzungszeit für den Bereich der Integration von Geflüchteten und Neuzuwanderern genutzt werden, die im Baustein D durchgeführten Qualifizierungsmaßnahmen nicht durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen des Kommunalen Integrationszentrums abgedeckt wurden, für diese Maßnahme weitere öffentliche Mittel nicht in Anspruch genommen wurden oder für diese Maßnahme weitere öffentliche Mittel i.H. von xxx in Anspruch genommen wurden, die Inventarisierung der mit der Zuwendung beschafften Gegenstände - soweit nach Nr. 4.2 ANBest-P vorgesehen - vorgenommen wurde. Stand: 23.04.2020 Alle Angaben ohne Gewähr 13/14
Es gilt die aktuelle Richtlinie und die aktuelle Förderkonzeption auf der Seite des KfI (Kompetenzzentrum für Integration) http://www.kfi.nrw.de/Foerderprogramme/KOMM-AN-NRW/Programmteil-II/index.php Dort finden Sie: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der kommunalen Integrationsarbeit (KOMM-AN NRW) Förderkonzeption FAQ-Liste / Rechtliche Hinweise zum Antrags- und Förderverfahren (wird fortlaufend aktualisiert) Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest) KOMM-AN-Logo Kontakt Für weitere Fragen oder zur Besprechung von Einzelfällen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum Kreis Euskirchen Roland Kuhlen Tel. 02251 / 15-538 E-Mail: roland.kuhlen@kreis-euskirchen.de Besuchsadresse: Postadresse: Georgstraße 1 Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen 53879 Euskirchen Stand: 23.04.2020 Alle Angaben ohne Gewähr 14/14
KOMM-AN NRW – 2020 – Mittelabruf Absender (Drittempfänger*in): An: ____________________________________ Kreis Euskirchen / KoBIZ Kommunales Integrationszentrum ____________________________________ Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen ____________________________________ Mail: roland.kuhlen@kreis-euskirchen.de Bitte veranlassen Sie die Auszahlung der Förderung in Höhe des Gesamtbetrages / Teilbetrages in Höhe von _______________ € auf nachstehendes Konto. Der Betrag setzt sich aus folgenden Pauschalen zusammen1: Baustein Pauschale Wert Anzahl Renovierung (Schönheitsreparaturen) A1 1.000,00 € von Ankommenstreffpunkten (pro Raum) Ausstattung (Möblierung) A2 1.000,00 € von Ankommenstreffpunkten (pro Raum) Laufender Betrieb von Ankommenstreffpunkten A3 400,00 € (pro Monat und Gebäudeeinheit) B1 Begleitung von Flüchtlingen (pro Monat und ehrenamtl. tätige Person) 50,00 € Maßnahmen des Zusammenkommens und der Orientierung B2 250,00 € (pro Monat und Maßnahme) C1 Erstellung, Druck und Anschaffung von Printmedien 500,00 € Erstellung, Erweiterung, Pflege bzw. Aktualisierung von C2 500,00 € Internetseiten C3 Übersetzungen (pro übersetzter Seite) 50,00 € D1 Qualifizierung von ehrenamtl. Tätigen (pro Unterrichtsstunde) 100,00 € D2 Persönlicher Austausch von ehrenamtl. Tätigen (pro Monat) 50,00 € □ Die bereits erhaltenen Teilbeträge in Höhe von □ Es sind bisher keine Teilbeträge ausgezahlt insgesamt _______________ € sind worden zweckentsprechend verwendet worden Auszahlung für die Monate1: Kontoinhaber: Geldinstitut: IBAN: ____________________________ ____________________________________________ Ort, Datum Unterschrift / ggf. Stempel 1 Abgerufene Pauschalen sind innerhalb von zwei Monaten zu verausgaben.
KOMM-AN NRW Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten in den Kommunen hier: Anlage zum Verwendungsnachweis für Drittempfänger Baustein B2 „Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung hier: Maßnahmen des Zusammenkommens und der Orientierung (pro Monat und Maßnahme - Pauschale: 250,00 EUR) Name der Organisation: Bewilligungs-/ Durchführungszeitraum: Maßnahme: Verantwortliche : Teilnehmerzahl von 10 Ja. Personen pro Angebot wurde erreicht?: Nein. Begründung im Sachbericht oder separat. Eine Teilnehmerliste pro geförderte Maßnahme wurde geführt und kann jederzeit vorgelegt werden. An der Durchführung der Maßnahme waren folgende Ehrenamtliche (mindestens 2 Personen) beteiligt: lfd. Nr. Name Vorname Unterschrift* 1. 2. 3. 4. Die Richtigkeit der oben gemachten Angaben und die Mittelverwendung durch den/die Verantwortliche/n werden durch die Unterschrift des Dritten im Gesamtvordruck ausdrücklich bestätigt. Die Belege über die Ausgaben sind bei einer möglichen Prüfung vorzuhalten. 1
KOMM-AN NRW Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten in den Kommunen hier: Anlage zum Verwendungsnachweis für Drittempfänger Programmteil II | Baustein B1 „Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung hier: Begleitung von Geflüchteten (pro Monat und ehrenamtlich tätiger Person - Pauschale: 50,00 EUR) Name der Organisation: Bewilligungszeitraum: lfd. Name Vorname Beschreibung des durchgeführten Zeitraum in Unterschrift* Nr. Angebots Monaten 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. *Mit ihrer Unterschrift bestätigt die empfangende Person den Erhalt und zweckgebundenen Verbrauch (Verausgabung) o.a. Pauschalen für die Begleitung von Geflüchteten, Asylsuchenden und Neuzugewanderten im Sinne des Förderprogramms „KOMM-AN NRW“. 1
KOMM-AN NRW Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten in den Kommunen hier: Anlage zum Verwendungsnachweis für Drittempfänger lfd. Name Vorname Beschreibung des durchgeführten Zeitraum in Unterschrift* Nr. Angebots Monaten 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. *Mit ihrer Unterschrift bestätigt die empfangende Person den Erhalt und zweckgebundenen Verbrauch (Verausgabung) o.a. Pauschalen für die Begleitung von Geflüchteten, Asylsuchenden und Neuzugewanderten im Sinne des Förderprogramms „KOMM-AN NRW“. 2
KOMM-AN NRW Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten in den Kommunen hier: Anlage zum Verwendungsnachweis für Drittempfänger Baustein D2 „Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit“ hier: Persönlicher Austausch von ehrenamtliche Tätigen (pro Monat und Treffen - Pauschale: 50,00 EUR) Name der Organisation: Datum des Austauschtreffens: An dem persönlichen Austausch waren folgende Ehrenamtliche beteiligt: lfd. Nr. Name Vorname Unterschrift 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 1
KOMM-AN NRW Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten in den Kommunen hier: Anlage zum Verwendungsnachweis für Drittempfänger lfd. Nr. Name Vorname Unterschrift 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 2
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