KOMM-AN NRW Programmteil II - Handreichung Förderjahr 2020

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KOMM-AN NRW Programmteil II - Handreichung Förderjahr 2020
Handreichung

KOMM-AN NRW
Programmteil II

Förderjahr 2020
Das Förderprogramm KOMM-AN NRW ist seit 2016 eine gute Unterstützung bei der
Integration von geflüchteten/neuzugewanderten Menschen und des ehrenamtlichen
Engagements. Da viele Informationen zum Förderprogramm auf verschiedenen
Unterlagen verteilt sind und es auch Änderungen für 2020 gibt, wurde diese
Handreichung für die Drittempfänger*innen im Kreis Euskirchen erstellt. Sie soll auch
als kleiner Ersatz dienen für die im Moment nicht stattfindenden Info-Termine aufgrund
der COVID-19-Pandemie.

Diese Handreichung dient zur ersten Übersicht des Förderprogramms
und ersetzt nicht die
    Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der kommunalen
      Integrationsarbeit (KOMM-AN NRW)
    Förderkonzeption
    Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest)
    FAQ-Liste (Rechtliche Hinweise zum Antrags- und Förderverfahren)
    Angaben im Weiterleitungsvertrag

Die Informationen sind öffentlich einsehbar unter
http://www.kfi.nrw.de/Foerderprogramme/KOMM-AN-NRW/Programmteil-II/index.php

Übersicht                                      Seite

Grundsätzliches                                    3
Wichtige Informationen                             4
Mittelabruf                                        5
Kurzbeschreibung der Bausteine                     6
Verwendungsnachweis                                12
Kontakt                                            14
Vorlagen                                           15

Stand: 23.04.2020                Alle Angaben ohne Gewähr                        2/14
Grundsätzliches

Was ist KOMM-AN NRW?

Programm des Landes Nordrhein-Westfalen
    zur Förderung der Integration von Geflüchteten und Neuzugewanderten in den
      Kommunen und
    zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe
    Systematische Unterstützung, Wertschätzung und Koordinierung der
      ehrenamtlichen Arbeit vor Ort
    Öffentliche Mittel in Form einer Landeszuweisung

Wer ist die Zielgruppe?

        Ehrenamtliche in der Integrationsarbeit
        Geflüchtete
        Neuzugewanderte (innerhalb der letzten drei Jahre)

Antragsteller*innen / Empfänger*innen der weitergeleiteten Mittel

        Insbesondere die kreisangehörigen Gemeinden
        andere Drittempfänger*innen, die in der Flüchtlingshilfe oder der Arbeit mit
         Neuzugewanderten aktiv sind: Migrantenselbstorganisationen, Träger der freien
         Wohlfahrtspflege, Sozialverbände, Gewerkschaften, Kirchengemeinden,
         Moscheevereine, Flüchtlingsinitiativen, Freiwilligenagenturen, Sport- und
         Kulturvereine

Ablauf des Fördermittelverfahrens

                           KI                                         Drittempfänger*in
Antragstellung des KI (Zuwendungsempfänger) bei
der Bezirksregierung Arnsberg (Fördergeberin) bis   Interessensbekundungen an das KI (bis Dezember)
15. November
Bewilligung der Fördermittel durch die
Bezirksregierung (Februar/März; in diesem Jahr erst
April 2020)
Prüfung und Bewilligung der
Interessensbekundungen
                                                    Unterschreiben der Weiterleitungsverträge und
Erstellung der Weiterleitungsverträge
                                                    Rücksendung der Aktenausfertigung an das KI
Mittelabruf bei der Bezirksregierung                Mittelabruf beim KI
                                                    Mitteilungspflicht bei Änderungen der Bausteine und
Mittelweiterleitung an die Drittempfänger*innen
                                                    Pauschalen
                                                    Durchführung der Maßnahmen
Prüfung der Verwendungsnachweise                    Verwendungsnachweise an das KI (bis 01.02.2021)
Erstellung des KI-Verwendungsnachweis für die
Bezirksregierung (März 2021)
Prüfung durch die Bezirksregierung
Evtl. Prüfung / Kontrolle durch den                 Evtl. Prüfung / Kontrolle durch den
Landesrechnungshof vor Ort                          Landesrechnungshof vor Ort

Stand: 23.04.2020                     Alle Angaben ohne Gewähr                                 3/14
Wichtige Informationen

        Pauschalen (Bausteine) sind grundsätzlich ein Zuschuss zu den förderfähigen
         (Sach-)Ausgaben. Das heißt, die Ausgaben sollten immer höher sein, als der
         Zuschussbetrag.
        Eigene Personalausgaben sind nicht förderfähig. Förderfähig sind nur dem
         Zuwendungszweck dienende Sachausgaben.
        Eine doppelte Förderung für einen Zweck in einem Projekt ist nicht zulässig.
        Die Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme
         stehen. Es muss einen zeitlichen und inhaltlichen Bezug geben.
        Beachtung der Grundsätze Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
        Das KOMM-AN-Logo ist auf allen Veröffentlichungen (Infozettel, Flyer,
         Internetseite) zu verwenden.
        Ankommenstreffpunkte und/oder Maßnahmen sind in Landesunterkünften
         (Zentralen Unterbringungseinrichtungen: ZUE) nicht möglich (die Mittel sind für
         die den Kommunen zugewiesenen Menschen gedacht).
        Alle Änderung müssen unverzüglich mitgeteilt werden.
        Die Weiterleitung der Mittel an weitere Drittempfänger*innen ist nicht gestattet
         (Vergaberecht). Der im Vertrag genannte Drittempfänger ist der Letztempfänger.
        Kooperationen sind möglich (alle originalen Belege müssen aber beim
         Drittempfänger verbleiben).
        Es muss eine Liste der Teilnehmenden bei Veranstaltungen und
         Austauschtreffen (B2 und D1, D2) geführt werden.
        Alle originalen Belege, Quittungen, Exemplare usw. müssen für mind. fünf Jahre
         aufbewahrt werden.
        Wenn die Mittel nicht entsprechend dem Zweck im Sinne der Förderkonzeption
         und den Richtlinien plausibel und nachvollziehbar verausgabt wurden, muss die
         Summe vom KI zurückgefordert werden; spätestens nach der Prüfung durch den
         Landesrechnungshof.

Stand: 23.04.2020                  Alle Angaben ohne Gewähr                         4/14
Mittelabrufe 2020

Dem Kreis Euskirchen stehen für 2020 insgesamt 86.580,19 Euro zur Verfügung.
Die Mittel werden entsprechend der Verteilung der geflüchteten Menschen auf das
Gebiet der Kommunen bzw. entsprechend der Wirkungskreise der
Drittempfänger*innen verteilt. Voraussetzung ist eine Interessensbekundung/Antrag der
Drittempfänger*innen.
Für das Förderjahr 2020 gibt es im Kreis Euskirchen 18 Antragsteller*innen.

Bis zu vier Mittelabrufe sind im Jahr möglich.
Bitte verwenden Sie den neuen Vordruck „Mittelabrufe“.

Auszahlung zum:
    15. Mai 2020                 (beantragen bis zum 30. April)
    15. Juli 2020                (beantragen bis zum 01. Juli)
    15. September 2020           (beantragen bis zum 01. September)
    15. November 2020            (beantragen bis zum 01. November)

Die Fördermittel sind nur in dem Umfang anzufordern, wie sie innerhalb von zwei
Monaten für fällige Zahlungen benötigt und verausgabt werden, da sonst Zinsen
anfallen.
Es kann auch in Vorleistung getreten und die Mittel zur letzten Rate beantragt werden.

Auszug aus den Allgemeinen Nebenbestimmungen:
"1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung
1.4 Die Zuwendung darf nur soweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb
von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird..."

Auszug aus den FAQs:
"4.5 Verausgabung der Mittel bzw. Weiterleitung an Dritte
Die Zuwendungen dürfen nur soweit und nicht eher ausgezahlt werden, als sie
voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im
Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt werden.
Sofern dieser Zeitraum nicht eingehalten wird, kann es zu einer Verzinsung der nicht
verausgabten Mittel kommen. Hiermit soll ein möglicher Zinsvorteil abgeschöpft werden.
Im Rahmen des Verwendungsnachweises erfolgt diese Prüfung durch die
Bezirksregierung. Die KI müssen beachten, dass sie im Rahmen der Weitergabe von
Zuwendungen ebenfalls als Bewilligungsbehörde agieren und diese Regelung insofern
auch auf die Drittempfänger anwenden müssen."

Bitte daher früh genug Bescheid geben, wenn Mittel nicht benötigt werden. Oft können
andere Drittempfänger*innen die Mittel noch verausgaben.
Ansonsten verfallen die Gelder und gehen an das Land zurück.

Stand: 23.04.2020                Alle Angaben ohne Gewähr                         5/14
Baustein A

                      Förderung der Renovierung, der Ausstattung
                     und des Betriebs von Ankommenstreffpunkten

Baustein A1 – 1.000 EUR (Zuschuss einmalig)
Renovierung → Schönheitsreparaturen
oder
Baustein A2 – 1.000 EUR (Zuschuss einmalig)
Ausstattung → Möblierung

Bausteine A1 und A2: für Renovierung (Schönheitsreparaturen) ODER Ausstattung
(Möblierung) eines Ankommenstreffpunktes.
    Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten- qualitativ
       angemessen und aus dem einfachen Segment (z.B. Gebrauchtmöbel).
    Nicht alles ist förderfähig (siehe Konzeption).
    Für ein Gebäude können bis zu zwei Pauschalen beantragt werden.
    Die Mittel können nicht für Nebenräume wie Toiletten, Abstellräume, Keller etc.
       oder berufsbezogene Sachausgaben (z.B. Werkbank) eingesetzt werden.
    Pauschale kann nicht geteilt werden.
    Die Verwendung in Landesunterkünften (ZUE) ist nicht möglich.
    Personalkosten sind nicht förderfähig.
    Nachweis und Bestätigung über die mind. 33%ige Nutzung für die Integration
       von geflüchteten, asylsuchenden und neuzugewanderten Menschen sind
       erforderlich.
    Ein Raumnutzungsplan ist vorzuhalten.

Auszug aus der Förderkonzeption: „Gefördert werden können Sachausgaben für die
Ausstattung mit Möbeln von Ankommenstreffpunkten sowie deren Renovierung. Zudem
sind Lern- und Betätigungskomponenten, die Geflüchteten und Neuzugewanderten zur
Verfügung stehen, in den Ankommenstreffpunkten förderfähig.“

Baustein A3 – 400 EUR (Zuschuss pro Monat)
Laufender Betrieb von Ankommenstreffpunkten

        Ausgaben: Miete, einschließlich Nebenkosten, Strom, Heizung
        Bei Antrag ist die Nutzung darzustellen
        Personalausgaben sind nicht förderfähig
        Nachweis und Bestätigung über die 33%ige Nutzung für die Integration von
         geflüchteten, asylsuchenden und neuzugewanderten Menschen sind erforderlich.
        Ein Raumnutzungsplan ist vorzuhalten.

     Verwendungsnachweis für Baustein A:
     Sachbericht (kurze Darstellung, wie die Pauschale eingesetzt wurde)
      Welche Angebote wurden dort durchgeführt?
      Welche Renovierungsarbeiten wurden durchgeführt?
      Welche Gegenstände wurden angeschafft?

Ausführliche Informationen zu Baustein A in der Förderkonzeption ab Seite 10

Stand: 23.04.2020                      Alle Angaben ohne Gewähr                 6/14
Baustein B

                         Förderung von Maßnahmen
         des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung
(insbesondere organisiert im Zusammenhang mit einem Ankommenstreffpunkt)

Baustein B1 – 50 EUR (pro Ehrenamtler*in pro Monat)
Regelmäßige Begleitung von Geflüchteten und Neuzugewanderten

        Ehrenamtliche Pat*innen zur (sprachlichen) Orientierung und Begleitung, die
         Geflüchtete und Neuzugewanderte bei Ankunft in dem jeweiligen kommunalen
         Sozialraum in der ersten Integrationsphase unterstützen.
        Sachausgaben für die regelmäßige Begleitung von Flüchtlingen und
         Neuzugewanderten; Pat*innen zur sprachlichen Orientierung, Begleitung zu
         Institutionen und Freizeitangeboten (unabhängig von Maßnahmen z.B. in
         Baustein B2).
        Sachausgaben - z.B. Fahrtkosten der ehrenamtlichen Begleiter*innen,
         Eintrittsgelder fürs Museum, Kosten für Kopien von Unterlagen.
        Sammlung der Unterschriften von Ehrenamtlichen, die eine oder mehrerer
         Pauschalen im Jahr erhalten haben → Vordruck erforderlich.
        Die ehrenamtlich tätige Person kann den Betrag nur einmalig im Monat erhalten.
        Reine Tätigkeit in einer Tafel/Möbellager/Kleiderkammer ist eigentlich keine
         Begleitung von Geflüchteten.
        Hinweis: B1 ist keine Aufwandsentschädigung und kein Honorar.

    Verwendungsnachweis:
    Sachbericht (kurze Darstellung, wie die Pauschalen eingesetzt wurden)
     Ehrenamtliche müssen Erhalt und zweckgebundene Verausgabung bestätigen
       (Unterschrift auf B1 Vorlage). Unterschrift der ehrenamtlichen Person reicht als
       Nachweis aus (Aufheben von Tankquittungen etc. ist nicht notwendig).
     Beschreibung des durchgeführten Angebots z.B. Ausflug, Terminbegleitung,…

Baustein B2 – 250 EUR (Zuschuss pro Maßnahme pro Monat)

Angebote des Zusammenkommens und der Orientierung (durch Ehrenamtliche, nicht
durch Institutionen)
    z.B. Angebote
          o zur schulischen und beruflichen Orientierung sowie beruflichen Bildung,
               Weiterbildung
          o zur Information über das Grundgesetz und kulturelle Regeln des
               Zusammenlebens in Deutschland
          o zur Durchführung handwerklicher, nicht professioneller Tätigkeiten
          o zur Freizeitbeschäftigung und Freizeitgestaltung
          o zum interkulturellen und interreligiösen Dialog einschließlich
               niedrigschwelliger Angebote gegen Rassismus und Antisemitismus
    niederschwellige Sprach- und Lesegruppen
Stand: 23.04.2020                 Alle Angaben ohne Gewähr                         7/14
    Spielgruppen für Kinder
        Unter die Pauschale fallen Sachkosten (z.B. für Materialien) oder auch Honorare
         (z.B. für Übersetzer). Die Hauptkosten sollen aber keine Honorarkosten sein.
        Werden die Angebote des Zusammenkommens und der Orientierung von
         Honorarkräften durchgeführt, so zählen diese nicht zu den ehrenamtlich tätigen
         Personen.
        Bitte auf ein ausgewogenes Verhältnis von begleiteten Ehrenamtlichen und
         teilnehmenden Geflüchteten/Neuzugewanderten achten (z.B. 1:5)
        Die Vergütung von ehrenamtlich Tätigen stellen keine Aufwendungen dar, da
         dies der ehrenamtlichen Tätigkeit widersprechen würde.
        Das KOMM-AN Logo oder die Erwähnung des Landesprogramms ist bei
         Ankündigungen und Nachberichterstattungen (Presse, Soziale Medien,…) immer
         zu verwenden.
        Es sollten theoretisch alle Geflüchteten/Neuzugewanderten teilnehmen können,
         daher sind Maßnahmen wie z.B. Koranunterricht oder Bibelkreise nicht möglich.
        Belege (Quittungen etc.) sind vorzuhalten.
        Es müssen mind. zwei ehrenamtlich Tätige die Maßnahme durchführen und
         mind. 10 Teilnehmende angemeldet sein. Davon muss der überwiegende Teil
         auch teilnehmen (mind. sieben). Bei unter 10 Teilnehmenden ist eine
         Begründung erforderlich.

Auszug aus den rechtlichen Hinweisen / FAQ-Liste:
"In begründeten Fällen können Maßnahmen auch durchgeführt werden, in denen
die Anzahl der Teilnehmenden unterhalb von 10 Personen liegt. Diese
Maßnahmen können mit der Begleitung einer ehrenamtlich tätigen Person
durchgeführt werden. Die Voraussetzungen gelten auch, wenn eine bereits
begonnene Maßnahme einer Teilnahmeschwankung unterliegt und die Anzahl der
teilnehmenden Personen unterhalb der 10-Personengrenze liegt.
Angebote mit einer Teilnahme unter fünf Personen sollten vorrangig im Rahmen
der Begleitung im Baustein B1 abgedeckt werden und nicht unter den Baustein
B2 fallen. Zu beachten ist bei dieser Entscheidung auch, ob es sich um ein länger
andauerndes Angebot oder ein einmaliges Angebot (z.B. Ausflug, Begleitung im
Quartier) handelt."

      Verwendungsnachweis:
     Sachbericht (kurze Darstellung, wie die Pauschalen eingesetzt wurden)
      Aufführung jeder einzelnen Maßnahme (B2 Vorlage).
      Beschreibung des Angebots (in Stichworten). Wenn mehrere Maßnahmen
        durchgeführt wurden, müssen Maßnahmen sich unterscheiden. Bei bestehenden
        Maßnahmen ist die Abgrenzung zu neuen Maßnahmen darzustellen.
      Angabe der Materialien, die gekauft und verwendet wurden (z.B. Schreibmaterial,
        Kochutensilien,..).
      Wenn Zahl der Teilnehmenden unter 10 Personen liegt, bitte begründen.
      Namen der Ehrenamtlichen, die das Angebot durchgeführt haben.

Ausführliche Informationen zu Baustein B in der Förderkonzeption ab Seite 13

Stand: 23.04.2020                      Alle Angaben ohne Gewähr                   8/14
Baustein C

        Förderung von Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung

Gefördert werden Sachausgaben im Rahmen der Erstellung, Anschaffung,
Vervielfältigung, Pflege bzw. Aktualisierung und Ausweitung von ggf. mehrsprachigen
Informationsmedien, die Geflüchteten und Neuzugewanderten das Ankommen in der
Kommune erleichtern.

Baustein C1 – 500 EUR (Zuschuss einmalig)
Printmedien
     Flyer, Borschüren, Stadtkarten, Datenbanken, Internetangebote
     Erstellung: Layoutentwurf, Bildrecherche, Korrektur
     Druck: Neudruck und Vervielfältigung von Flyern, Broschüren, Stadt- und
      Integrationskarten
     Anschaffung: Flyer, Broschüren, Wörterbücher
     Sachausgaben
     Die Ausstattung zur Herstellung von Printmedien (z.B. Drucker) ist nicht
      förderfähig.
     Das KOMM-AN Logo muss verwendet werden.
     Belege über die Ausgaben (Rechnungen) sind vorzuhalten.

     Verwendungsnachweis:
     Sachbericht (kurze Darstellung, wie die Pauschale eingesetzt wurde)
      Bei Druckerzeugnissen und Vervielfältigungen ist dem Verwendungsnachweis
        mind. ein Belegexemplar beizufügen, das das KOMM-AN-Logo enthält.

Baustein C2 – 500 EUR (Zuschuss einmalig)

Internetseiten
     Erstellung einer neuen Internetseite
     Erweiterung durch Zusatzseiten (z.B. Informationen für Zugewanderte oder
       Ehrenamtliche)
     Pflege bzw. Aktualisierung von bestehenden Internetseiten
     Apps sind nicht möglich.
     Das KOMM-AN Logo muss verwendet werden.
     Belege über die Ausgaben (Rechnungen) sind vorzuhalten.

     Verwendungsnachweis:
     Sachbericht (kurze Darstellung, wie die Pauschale eingesetzt wurde)
      Nachweis der erstellten Internetseite oder Zusatzseite (z.B. Zusendung des
        Link,…)

Stand: 23.04.2020                Alle Angaben ohne Gewähr                        9/14
Baustein C3 – 50 EUR (schriftliche Übersetzung pro Seite)

Übersetzungen von Printmedien und internetbasierten Medien
   Auflistung der geförderten Übersetzungen
   Eine Seite (DIN A4) entspricht einem Umfang von ca. 30 Zeilen, eine Normzeile
      umfasst ca. 55 Anschläge.
   Das KOMM-AN Logo muss verwendet werden.

     Verwendungsnachweis:
     Sachbericht (kurze Darstellung, wie die Pauschalen eingesetzt wurden)
      Bei Übersetzungen ist dem Verwendungsnachweis eine Rechnung nach
        § 14 UStG beizufügen.

Ausführliche Informationen zu Baustein C in der Förderkonzeption ab Seite 14

Stand: 23.04.2020                      Alle Angaben ohne Gewähr                10/14
Baustein D

                           Förderung von Maßnahmen
   zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit

Gefördert werden Sachausgaben für die Qualifizierung und den Austausch von in der
Flüchtlingshilfe und in der Arbeit mit Neuzugewanderten ehrenamtlich Tätigen (inkl.
Honorare für Referent*innen, Moderator*innen, Coaches).

Baustein D1 – 100 EUR (pro Stunde; max. 800 EUR pro Tag)

Qualifizierung von Ehrenamtlichen mit professionellen, externen Fachreferent*innen
bzw. Coaches
    Themen: Projektmanagement, Teamarbeit, EDV, verbale und nonverbale
       Kommunikation, interkultureller Austausch, interkulturelle Öffnung, Vermittlung
       kultureller Kompetenz,…
    Voraussetzung ist, dass das KI die Qualifizierung selber nicht abdecken kann.
    Die Pauschale enthält bereits Vorbereitung, Nachbereitung und Fahrtkosten.
    Max. 30 % der Gesamtzuwendung möglich.
    Belege (Rechnungen) sind vorzuhalten.

     Verwendungsnachweis:
     Sachbericht (kurze Darstellung, wie die Pauschalen eingesetzt wurden)
      Auflistung der Qualifizierungsmaßnahmen
      Thema, Datum, Zahl der Teilnehmenden → Liste der Teilnehmenden
      Auflistung der geförderten Stunden pro Tag

Baustein D2 – 50 EUR (pro Monat)

Persönlicher Austausch von Ehrenamtlichen
    Treffen, die dem gemeinsamen Austausch der Ehrenamtlichen untereinander
      dienen.
    Treffen, die der Wertschätzung der geleisteten Arbeit von Ehrenamtlichen
      dienen.
    Belege (Quittungen etc.) sind vorzuhalten.

    Verwendungsnachweis:
    Sachbericht (kurze Darstellung, wie die Pauschalen eingesetzt wurden)
      Angabe der Anzahl der Treffen und der Themen
      Anzahl der Teilnehmenden → Liste der Teilnehmenden

Ausführliche Informationen in der Förderkonzeption ab Seite 16

Stand: 23.04.2020                      Alle Angaben ohne Gewähr                   11/14
Verwendungsnachweis

Für das Förderjahr 2020 ist der Verwendungsnachweis mit dem Sachbericht
einzureichen bis zum 01.02.2021.

Sachbericht:

Kurze aber umfassende Darstellung in Stichpunkten (ggfls. auf einem gesonderten Blatt
maximal zwei Seiten) der durchgeführten Maßnahme, u. a. Beginn, Maßnahmedauer,
Abschluss

        Baustein A: Stichpunkte zur Nutzung der Ankommenstreffpunkte sowie Angabe,
         wie die in Anspruch genommene Pauschale eingesetzt wurde (Renovierung,
         Ausstattung, Betrieb), ggfls. Darlegung der Förderfähigkeit von Außenanlagen
         (muss vorher beantragt werden), ggfls. Darlegung der Förderfähigkeit einer
         Büroräumlichkeit in den Ankommenstreffpunkten (muss vorher beantragt
         werden)

        Baustein B: Stichpunkte zu den Maßnahmen regelmäßigen Begleitung von
         Geflüchteten und Neuzuwanderern, u.a. worauf sich die Maßnahmen bezogen
         haben, sowie Darstellung der Angebote des Zusammenkommens und der
         Orientierung, z. B. welche Art von Angeboten durchgeführt wurden, namentliche
         Liste der eingesetzten ehrenamtlich Tätigen

        Baustein C: Stichpunktartige Darstellung der Maßnahmen zur Informations- und
         Wissensvermittlung

        Baustein D: Stichpunktartige Darstellung der Maßnahmen zur Qualifizierung von
         ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit. Bei Aktivitäten zum
         Austausch von ehrenamtlich Tätigen ist eine namentliche TN-Liste beizufügen.

Genauere Angaben finden Sie in den grauen Info-Kästchen auf den vorherigen
Seiten.

Stand: 23.04.2020                 Alle Angaben ohne Gewähr                       12/14
Mit dem Verwendungsnachweis bestätigen Sie, dass

        die Maßnahmen entsprechend dem Zuwendungsantrag / Zuwendungsbescheid
         durchgeführt worden sind. Wesentliche Abweichungen sind im Detail in
         vergleichender Darstellung (Antrag / tatsächliche Ausführung) zu beschreiben.

        die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des
         Zuwendungsbescheides beachtet wurden,

        die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist
         und die Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen
         übereinstimmen,

        die Räume des Ankommenstreffpunktes nach Baustein A zu mindestens 33
         Prozent der gesamten Nutzungszeit für den Bereich der Integration von
         Geflüchteten und Neuzuwanderern genutzt werden,

        die im Baustein D durchgeführten Qualifizierungsmaßnahmen nicht durch
         entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen des Kommunalen
         Integrationszentrums abgedeckt wurden,

        für diese Maßnahme weitere öffentliche Mittel nicht in Anspruch genommen
         wurden
oder
    für diese Maßnahme weitere öffentliche Mittel i.H. von xxx in Anspruch
     genommen wurden,

        die Inventarisierung der mit der Zuwendung beschafften Gegenstände - soweit
         nach Nr. 4.2 ANBest-P vorgesehen - vorgenommen wurde.

Stand: 23.04.2020                 Alle Angaben ohne Gewähr                       13/14
Es gilt die aktuelle Richtlinie und die aktuelle Förderkonzeption
auf der Seite des KfI (Kompetenzzentrum für Integration)
http://www.kfi.nrw.de/Foerderprogramme/KOMM-AN-NRW/Programmteil-II/index.php

Dort finden Sie:
    Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der kommunalen
        Integrationsarbeit (KOMM-AN NRW)
    Förderkonzeption
    FAQ-Liste / Rechtliche Hinweise zum Antrags- und Förderverfahren (wird
        fortlaufend aktualisiert)
    Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest)
    KOMM-AN-Logo

                                       Kontakt

Für weitere Fragen oder zur Besprechung von Einzelfällen stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung.

Kommunales Bildungs- und
Integrationszentrum Kreis Euskirchen
Roland Kuhlen
Tel. 02251 / 15-538
E-Mail: roland.kuhlen@kreis-euskirchen.de

Besuchsadresse:                 Postadresse:
Georgstraße 1                   Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen                53879 Euskirchen

Stand: 23.04.2020              Alle Angaben ohne Gewähr                       14/14
KOMM-AN NRW – 2020 – Mittelabruf
Absender (Drittempfänger*in):                                                                       An:

____________________________________                                                                Kreis Euskirchen / KoBIZ
                                                                                                    Kommunales Integrationszentrum
____________________________________                                                                Jülicher Ring 32
                                                                                                    53879 Euskirchen
____________________________________                                                                Mail: roland.kuhlen@kreis-euskirchen.de

Bitte veranlassen Sie die Auszahlung der Förderung in Höhe des Gesamtbetrages / Teilbetrages
in Höhe von _______________ € auf nachstehendes Konto.
Der Betrag setzt sich aus folgenden Pauschalen zusammen1:

    Baustein                                                                Pauschale                                  Wert         Anzahl

                      Renovierung (Schönheitsreparaturen)
          A1                                                                                                          1.000,00 €
                      von Ankommenstreffpunkten (pro Raum)
                      Ausstattung (Möblierung)
          A2                                                                                                          1.000,00 €
                      von Ankommenstreffpunkten (pro Raum)
                      Laufender Betrieb von Ankommenstreffpunkten
          A3                                                                                                           400,00 €
                      (pro Monat und Gebäudeeinheit)

          B1          Begleitung von Flüchtlingen (pro Monat und ehrenamtl. tätige Person)                               50,00 €

                      Maßnahmen des Zusammenkommens und der Orientierung
          B2                                                                                                           250,00 €
                      (pro Monat und Maßnahme)

          C1          Erstellung, Druck und Anschaffung von Printmedien                                                500,00 €

                      Erstellung, Erweiterung, Pflege bzw. Aktualisierung von
          C2                                                                                                           500,00 €
                      Internetseiten

          C3          Übersetzungen (pro übersetzter Seite)                                                              50,00 €

          D1          Qualifizierung von ehrenamtl. Tätigen (pro Unterrichtsstunde)                                    100,00 €

          D2          Persönlicher Austausch von ehrenamtl. Tätigen (pro Monat)                                          50,00 €

    □ Die bereits erhaltenen Teilbeträge in Höhe von □ Es sind bisher keine Teilbeträge ausgezahlt
    insgesamt _______________ € sind                                                       worden
    zweckentsprechend verwendet worden

    Auszahlung für die Monate1:
    Kontoinhaber:
    Geldinstitut:
    IBAN:

____________________________                                                            ____________________________________________
Ort, Datum                                                                              Unterschrift / ggf. Stempel
1
    Abgerufene Pauschalen sind innerhalb von zwei Monaten zu verausgaben.
KOMM-AN NRW Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen und
         Neuzugewanderten in den Kommunen
         hier: Anlage zum Verwendungsnachweis für Drittempfänger

Baustein B2 „Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung
hier: Maßnahmen des Zusammenkommens und der Orientierung (pro Monat und Maßnahme - Pauschale: 250,00 EUR)

Name der Organisation:

Bewilligungs-/
Durchführungszeitraum:

Maßnahme:

Verantwortliche :

Teilnehmerzahl von 10                  Ja.
Personen pro Angebot wurde
erreicht?:                             Nein. Begründung im Sachbericht oder separat.

                                       Eine Teilnehmerliste pro geförderte Maßnahme wurde geführt und kann jederzeit vorgelegt
                                       werden.

An der Durchführung der Maßnahme waren folgende Ehrenamtliche (mindestens 2 Personen) beteiligt:

lfd. Nr.   Name                                         Vorname                                   Unterschrift*

    1.

    2.

    3.

    4.

Die Richtigkeit der oben gemachten Angaben und die Mittelverwendung durch den/die Verantwortliche/n werden durch die Unterschrift des
Dritten im Gesamtvordruck ausdrücklich bestätigt. Die Belege über die Ausgaben sind bei einer möglichen Prüfung vorzuhalten.

                                                                                                                                        1
KOMM-AN NRW Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen und
       Neuzugewanderten in den Kommunen
       hier: Anlage zum Verwendungsnachweis für Drittempfänger

Programmteil II | Baustein B1 „Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung
hier: Begleitung von Geflüchteten (pro Monat und ehrenamtlich tätiger Person - Pauschale: 50,00 EUR)

Name der Organisation:

Bewilligungszeitraum:

lfd.   Name                     Vorname        Beschreibung des durchgeführten          Zeitraum in     Unterschrift*
Nr.                                            Angebots                                 Monaten

  1.

  2.

  3.

  4.

  5.

  6.

  7.

*Mit ihrer Unterschrift bestätigt die empfangende Person den Erhalt und zweckgebundenen Verbrauch (Verausgabung) o.a.
Pauschalen für die Begleitung von Geflüchteten, Asylsuchenden und Neuzugewanderten im Sinne des Förderprogramms
„KOMM-AN NRW“.
                                                                                                                    1
KOMM-AN NRW Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen und
       Neuzugewanderten in den Kommunen
       hier: Anlage zum Verwendungsnachweis für Drittempfänger

lfd.    Name                    Vorname        Beschreibung des durchgeführten          Zeitraum in     Unterschrift*
Nr.                                            Angebots                                 Monaten

  8.

  9.

  10.

  11.

  12.

  13.

  14.

  15.

  16.

*Mit ihrer Unterschrift bestätigt die empfangende Person den Erhalt und zweckgebundenen Verbrauch (Verausgabung) o.a.
Pauschalen für die Begleitung von Geflüchteten, Asylsuchenden und Neuzugewanderten im Sinne des Förderprogramms
„KOMM-AN NRW“.
                                                                                                                    2
KOMM-AN NRW Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen und
         Neuzugewanderten in den Kommunen
         hier: Anlage zum Verwendungsnachweis für Drittempfänger

Baustein D2 „Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit“
hier: Persönlicher Austausch von ehrenamtliche Tätigen (pro Monat und Treffen - Pauschale: 50,00 EUR)

Name der Organisation:

Datum des Austauschtreffens:

An dem persönlichen Austausch waren folgende Ehrenamtliche beteiligt:

lfd. Nr.   Name                                   Vorname                              Unterschrift

    1.

    2.

    3.

    4.

    5.

    6.

    7.

                                                                                                                    1
KOMM-AN NRW Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen und
         Neuzugewanderten in den Kommunen
         hier: Anlage zum Verwendungsnachweis für Drittempfänger

lfd. Nr.   Name                                 Vorname                        Unterschrift

    8.

    9.

    10.

    11.

    12.

    13.

    14.

                                                                                              2
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