Konzept Schul- und Tagesstättenbetrieb unter Coronabedingungen an der St.-Notker-Schule -Hygieneplan-Schuljahr 2020/2021 - Hoffmann

 
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Konzept Schul- und Tagesstättenbetrieb unter Coronabedingungen an der St.-Notker-Schule -Hygieneplan-Schuljahr 2020/2021 - Hoffmann
St.-Notker-Schule & Tagesstätte Deggendorf
Lebenshilfe Deggendorf e.V.
St.-Notker- Straße 15
94469 Deggendorf

           Konzept Schul- und Tagesstättenbetrieb
      unter Coronabedingungen an der St.-Notker-Schule

                                    -Hygieneplan-

                              Schuljahr 2020/2021
                                      (Stand: 17.04.2021)

1. Offizielle Vorgaben (vgl. Hygieneplan zum KMS vom 21.04.2020):
    1. Innerer Schulbereich
             • Einführung, Einforderung und Überwachung allgemeiner Verhaltensregeln
             • Besondere Sitzordnung
             • Keine Partner- oder Gruppenarbeit
             • Vermeidung von Durchmischung
             • Feste Zuordnung von wenigen Lehrkräften zu wenigen Klassenverbänden
             • Reduzierung von Bewegung (Kein Klassenzimmerwechsel)
             • Verzicht auf über den regulären Unterricht hinausgehende Aktivitäten
             • Pause im Klassenzimmer oder zeitversetzt an verschiedenen Orten
             • Gute Durchlüftung der Räume
             • Kein Pausenverkauf oder Mensabetrieb im herkömmlichen Sinn
             • Vermeidung gemeinsam genutzter Gegenstände
             • Kinder bei Krankheitszeichen nicht in die Schule schicken
             • Toilettengang nur einzeln
    2. Äußerer Schulbereich (Sachaufwandsträger)
             • Sanitärräume mit Flüssigseife und Händetrockenmöglichkeit
             • Reinigungs- und Trocknungsmöglichkeiten
             • Hygienisch sichere Müllentsorgung
             • Regelmäßige Reinigung des Schulgebäudes (regelmäßige Oberflächenreinigung,
                Türklinken, Handläufe, Lichtschalter)
    3. Weitere infektionshygienische Empfehlungen und Hinweise
             • Gute Händehygiene
             • Einhalten von Husten- und Niesetikette
             • Abstand halten
             • Von der regelmäßigen Verwendung von Desinfektionsmitteln wird abgeraten
             • Risikoabwägung bei Personal und Schüler*innen; bei Beurlaubung ist ein
                (fach)ärztliches Attest erforderlich

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2. Vorüberlegungen:
Nach den Vorgaben des neuen BayMBI. 2021 Nr. 171 vom 05.03.2021 passen wir unsere
Grundüberlegungen an die empfohlenen Vorgaben an. Bei Abweichungen des HPT-
Rahmenhygieneplans richten wir uns in der Einrichtung nach den schulischen Vorgaben.

3. Zeitrahmen:
Mit Beginn des neuen Schuljahres findet der Unterricht wieder mit der gesamten Klasse statt. Je
nach Klassenstufe unterscheiden sich die Beschulungszeiten. Die Kinder und Jugendlichen werden in
ihren Klassen/Gruppen ab 7:30 Uhr vom Personal der eigenen Gruppe betreut.

                              SVE                  7:45 – 11:30 Uhr
                              GS                   7:45 – 12:15 Uhr
                          MS (niedrig)             7:45 – 12:15 Uhr
                          MS (hoch)                7:45 – 13:00 Uhr
                               BS                  7:45 – 13:00 Uhr

Im Anschluss an die Schule findet für die Kinder um 13:00 Uhr eine reguläre Heimfahrt oder der
Besuch in einer Tagesstättengruppe statt. Die TS-Zeiten enden von Montag bis Donnerstag um
15:45 Uhr und am Freitag um 14:30 Uhr. Anschließend fahren die Kinder und Jugendlichen mit
einem fest zugeordneten Bus nach Hause.

4. Inhaltliche Struktur:
Bei aktuellem, normalem Verlauf mit einer niedrigen Sieben-Tage-Inzidenz findet der Unterricht
nach dem Lehrplan für das Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung statt.
Alle Unterrichtsfächer dürfen gegeben werden und alle Schüler*innen einer Klasse dürfen in einem
Klassenzimmer unterrichtet werden. Dies gilt auch für unsere Partnerklassen im Haus und am
Außenstandort Theodor Eckert. Dabei werden die Kinder von St.-Notker und Theodor-Eckert
zusammen als eine Klasse gewertet werden.
Weitere Differenzierungsmaßnahmen sollen nur zwischen den jeweiligen Partnerklassen
stattfinden, die SVE-Kinder bleiben in ihren Gruppenverbänden. Gruppenübergreifende Projekte
und offene Angebote finden bis auf Weiteres nicht statt.
Partnergruppen:
                                           GS 1 – GS 2
                                          GS 1P – GS 2P
                                          GS 3P – GS 4P
                                          MS 1P – MS 2P
                                           MS 3 – MS 4
                                           MS 4 – MS 5
                                           BS 1 – BS 2

In einzelnen Fächern müssen bestimmte Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.

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Sportunterricht:
Sportausübung mit Körperkontakt ist in festen Trainingsgruppen wieder zugelassen. Sollte bei
gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten eine Reinigung der Handkontaktflächen nach jedem
Schülerwechsel aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, so muss zu Beginn und am Ende
des Sportunterrichts ein gründliches Händewaschen erfolgen. In Sporthallen gilt eine
Beschränkung der Übungszeit auf 120 Minuten. Nach jeder Sportgruppe muss ein ordentlicher
Frischluftaustausch über Lüften erfolgen. Da unsere räumlichen Gegebenheiten ein Duschen nach
den Corona-Vorgaben nicht erlauben, müssen die Schüler*innen und Eltern an den Sporttagen auf
ein Duschen zuhause verwiesen werden.
Schwimmunterricht kann, da unsere räumlichen Gegebenheiten einen Ablauf nach den Corona-
Vorgaben nicht ermöglichen, nicht stattfinden.

Musikunterricht:
Von der Schule zur Verfügung gestellte Instrumente sind nach jeder Benutzung in geeigneter
Weise zu reinigen. Zudem müssen vor und nach der Benutzung von Instrumenten der Schule die
Hände mit Flüssigseife gewaschen werden. Während des Unterrichts erfolgt kein Wechsel von
Noten, Notenständern, Stiften oder Instrumenten. Beim Instrumentalunterricht sind
Blasinstrumente momentan nicht erlaubt!
Der Unterricht im Bereich Gesang ist momentan nicht erlaubt!

Ernährung und Soziales und vergleichbare Fächer:
Hier wird sorgfältigste Hygiene und ein hohes Maß an Hygienemaßnahmen vorausgesetzt!
   • Regelmäßiges Händewaschen
   • Infektionsgefahr kann durch Erhitzen der Lebensmittel verringert werden
   • Besteck, Geschirr und Kochgeräte dürfen nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt
       werden
   • Speisen dürfen gemeinsam zubereitet werden
   • Zubereitete Speise dürfen gemeinsam eingenommen werden, dabei ist auf einen Abstand
       von 1,5m zu achten.

5. Buslogistik:
Aufgrund der Ablehnung der Finanzierung durch die Regierung findet die Beförderung
wohnortspezifisch statt. Das bedeutet, die Kinder und Jugendlichen werden nach ihrem Wohnort
und nicht mehr nach ihrer Klasse/Gruppe befördert. Im Bus muss weiterhin eine Mund-Nase-
Bedeckung getragen werden.
Auf die Busmodalitäten im Falle einer Hybridbeschulung wird im eigenen Abschnitt Blockmodell
eingegangen.

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6. Ablauf im Haus:
Die Kinder und Jugendlichen, die in der Früh aus den Bussen steigen, sammeln sich nicht in der Aula
oder im Speisesaal, sondern gehen direkt in ihr Klassenzimmer/ihrem Gruppenraum, wo sie von
Mitarbeiter*innen betreut werden. Schüler*innen, die Unterstützung benötigen, werden vom
Klassen-/Gruppenteam abgeholt.

7. Pausensituation:
Die Pausen finden im Haus gestaffelt und auch an verschiedenen Orten statt. Dabei muss darauf
geachtet werden, das die eigenen Pausenzeiten eingehalten werden, um eine Durchmischung zu
vermeiden. Bei gutem Wetter gibt es feste Pausenbereiche im Freien, bei schlechtem Wetter bleibt
die Gruppe in ihrem Klassenzimmer.
Folgende Orte werden in Absprache mit den anderen Teams zeitversetzt von den verschiedenen
Klassen genutzt. Ein schriftlicher, zeitlich terminierter Plan hierfür muss bei der Schulleitung
vorgelegt werden.

Klasse/Gruppe      Pausengelände
SVE 1-3            Außengelände der SVE
GS 1               Rutsche
GS 2               Schulgarten
GS 2P              Verkehrsgarte
GS 1P              Nestschaukel
MS 3               Nestschaukel
MS 4               Rutsche
MS 5               Schulgarten
MS 6               Innenhof
BS 1-2             Roter Platz

8. Essen:
Für die Mittagsversorgung gibt es für alle Schüler*innen der Tagesstätte ein warmes Essen. Die
Verteilung im Haus geschieht nach einem vorgegebenen Zeitplan. Dabei kommt nur jeweils ein
Mitarbeiter aus jeder Gruppe, um das Essen zu holen. Der Verzehr findet in den einzelnen
Gruppen statt. Das Geschirr wird zentral in der Küche gespült.

Mitnahme von Lebensmittel in die Einrichtung St.-Notker-Schule:
Auch in Corona-Zeiten soll das Thema Feiern, vor allem das Feiern der Kindergeburtstage im Schul-
und Tagesstättenalltag nicht aufgegeben werden. Es ist bislang ein schönes Zeichen, wenn Eltern
ihren Kindern Lebensmittel mit in die Einrichtung geben um die Gemeinschaft zu fördern. Diesen
schönen Brauch wollen wir weiter pflegen.
Die Eltern dürfen Lebensmittel mitgeben, die
    • industriell hergestellt
    und

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   •   einzelverpackt (Verpackung darf nicht geöffnet sein, oder Teilmengen schon
       herausgenommen entnommen sein)
sind. Selber hergestellte Speisen wie zum Beispiel Kuchen dürfen momentan nicht ausgegeben
werden.
Bei der Ausgabe in der Klasse/Gruppe ist darauf zu achten, dass sie vom Personal einzeln an die
Kinder/Jugendlichen ausgegeben werden.

9. Hygiene:
Der Bereich Hygiene muss nochmals in organisatorisch, mitarbeiterbezogen und schülerbezogen
untergliedert werden, ebenso bedarf es einer Regelung für externe Besucher (Eltern, Handwerker,
…).
Von organisatorischer Seite werden die Putzintervalle hochgefahren. Das heißt, zu den normalen
Flächen und Sanitärreinigungen werden zudem diejenigen Bereiche vermehrt geputzt, die in der
dauerhaften Nutzung sind und viel von Menschen berührt werden (Türklinken, Lichtschalter,
Handläufe, Mischarmaturen an den verschiedenen Waschbecken). Die dabei verwendeten, bzw.
neu benötigten Putzmittel werden momentan in Bezug auf RKI-Listung und Beschaffbarkeit durch
den Einkauf der Lebenshilfe Deggendorf überprüft.
Unsere Mitarbeiter*innen werden an vorhandene Hygienestandards erinnert, und es wird dazu
eine Handreichung erstellt. Grundsätzlich ist ein Mundschutz im Schulalltag nicht vorgesehen, da
wir durch die Aufteilung in die Klassengruppen das Infektionsrisiko reduzieren können. Ausnahmen
bieten hier die ersten zwei Schulwochen, auf die im Abschnitt „Schulstart“ eingegangen wird, sowie
einzelne Schüler, die häufige Nähe oder pflegerische Situationen benötigen. Hier sollen sowohl
der/die betreffende Mitarbeiter*innen, wie auch der/die Schüler*innen eine Mund-Nasen-
Bedeckung tragen, die keinerlei medizinischen Standards entspricht. Auf den Gängen ist von allen
Menschen Mundschutz zu tragen. Die Tolerierung der Maske durch unsere Schüler*innen können
wir zu keinem Zeitpunkt gewährleisten, versuchen es aber konstant anzubahnen und umzusetzen.
Bei sämtlichen Aktivitäten an den Schüler*innen (Nase putzen, Speichel abwischen, …) müssen
Handschuhe und Maske getragen werden. Auf die Handreinigung (Waschen, Desinfektion,
Hautpflege) achten alle Mitarbeiter*innen selbständig. Bei eigenen Erkältungssymptomatiken ist
sofort die Schulleitung zu informieren und der Dienst nicht anzutreten, sofern er nicht schon
angetreten wurde.
Unsere Schüler*innen dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn sie frei von
Erkältungssymptomen (Ausnahme: leichter Schnupfen und gelegentliches Husten) sind. Dies wird
im Vorfeld mit den Eltern klar kommuniziert. Im Einzelfall wird vom Recht Gebrauch gemacht, die
Schüler*innen abholen zu lassen, oder sie wieder heimzubringen. Die Schüler*innen kommen in der
Früh idealerweise mit einer Maske aus dem Bus. Im Klassenzimmer packen sie diese Maske für die
Heimfahrt wieder ein. (Für die Hygiene der „Busmaske“ sind die Eltern zuständig.) Vom Personal
bekommen die Schüler eine „Schulmaske“, die sie vor dem Heimfahren wieder beim Personal
abgeben und auf ihre „Busmaske“ umsteigen. Auf eine erhöhte Hygiene und das regelmäßige
Händewaschen wird spezieller Wert gelegt. Toilettengänge erfolgen nicht alleine, um ein

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Aufeinandertreffen mit anderen Gruppen im Schulhaus zu verhindern. Die verschiedenen
Sanitäranlagen werden grob auf verschiedene Klassen aufgeteilt.

Klasse/Gruppe                 Sanitärbereich
SVE 1-3                       Sanitäranlage SVE-Bereich
GS 1P, MS 3-6                 Sanitäranlage OG Neubau
GS 2P                         Sanitäranlage OG Altbau
GS 1-2, BS 1-2                Sanitäranlage EG Altbau

Dazu erstellen die Klassenleiter*innen analog zu den Pausenzeiten auch Toilettenzeiten, die
schriftlich bei der Schulleitung abzugeben sind. Notwendige Toilettengänge zu anderen Zeitpunkten
werden durch Mitarbeiter*innen unterstützt und bieten nur wenig Ansteckungsgefahr, da die
meisten unserer Toilettenanlagen genügend Abstandsflächen bieten.
Auch für die Pflegeräume haben wir eine feste Zuteilung von Räumlichkeiten zu Gruppen
vorgenommen.

Klasse/Gruppe                  Pflegebereich
SVE 1-3                        Pflegeraum SVE-Bereich
MS 3-6                         Pflegeraum EG Neubau
GS                             Pflegeraum EG Altbau (Dusche)
BS                             Pflegeraum EG Altbau (Badewanne)

Die Klassenräume sollen zudem spätestens nach 45 Minuten für fünf Minuten gelüftet werden.
Fremde Personen (Eltern, Handwerker, …) werden durch ein Schild im Eingangsbereich
aufgefordert, das Haus nur zu betreten, wenn sie frei von Erkältungssymptomen sind, eine FFP 2
zu tragen und den nötigen Sicherheitsabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen einhalten.
Im Bereich des Sekretariats gibt es die Sonderregel, dass sich neben den beiden Verwaltungskräften
maximal zwei Personen dort aufhalten. Der Arbeitsbereich der Sekretärinnen wird durch eine
Plexiglasscheibe abgetrennt.

Bei der Nutzung der Dienstfahrzeuge müssen die Fahrzeuginnenräume regelmäßig gereinigt
werden. Zudem muss vor jedem Fahrerwechsel der Bereich des Fahrers mit den Bereitgestellten
Reinigungstüchern gesäubert werden. Die Sitzbereiche der Schüler müssen dann desinfiziert
werden, wenn Körperflüssigkeiten (Speichel, Nasensekret, Ausscheidungsprodukte, sowie
Erbrochenes) mit Teilen des Fahrzeuges in Kontakt gekommen sind.

Unsere Räumlichkeiten im Haus sind mit CO2-Messgeräten ausgestattet. Bitte diese einschalten
und beachten. Bei einem Wert von 1000 ppm (in Räumen mit einer Lüftungsanlage 1300 ppm)
ertönt ein akustisches Signal und der Raum muss für mindestens 5 Minuten gelüftet werden.

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Alle Klassenzimmer im Haus sind seit Ostern mit Lüftungsanlagen ausgestattet. Diese filtern die Luft
im Klassenzimmer und entfernen Keime und Aerosole. Die Anlagen werden von der Haustechnik
eingestellt und gewartet. Das Ändern der Einstellungen ist untersagt. Bitte nichts an die Geräte
hängen oder etwas drauflegen.

10. Personal:
Die Klassenlehrer*innen teilen ihren Differenzierungsgruppen festes Personal zu, damit keine
Durchmischung in den verschiedenen Gruppen entsteht. Nach dem Dienst an den Kindern und
Jugendlichen waschen die Mitarbeiter*innen in unseren Waschmaschinen die „Schulmasken“ und
hängen sie anschließend zum Trocknen auf. Morgens holen sie sich vor Eintreffen der Schüler*innen
einen Klassensatz und verteilen diesen dann im Klassenzimmer.

11. Hygienekonzept der St.-Notker-Schule:
Erstellt mit Fr. Liebke, der Qualitätsmanagementbeauftragten der Lebenshilfe Deggendorf. Siehe
Anhang 1.

12. Besprechungswesen:
Nach neuen Vorgaben des RKI sollen die Zusammenkünfte unterschiedlicher Arbeitsgruppen auf ein
Minimum reduziert werden, um mögliche Ansteckungen zu verringern.
Besprechungen laufen bei uns folgendermaßen ab:
    • Treffen in der Turnhalle mit 1,5 Metern Abstand und Masken zueinander
    • Gute Durchlüftung des Raumes
    • Dauer der Besprechungen unter 30 Minuten

Diese Maßnahmen sind notwendig um im Falle einer Positivtestung von Mitarbeiter*innen nicht alle
Personen des Kollegiums in Quarantäne zu schicken.
Bei klassenübergreifenden Besprechungen soll die Form der digitalen Besprechung genutzt
werden.

13. Therapien im Haus:
Im Bereich der Therapien ist auf besondere Hygiene zu achten. Die Therapeuten müssen an jedem
neuen Arbeitstag das Formblatt „Anwesenheitsnachweis extern“ ausfüllen und sich an die
Hygieneregeln im Haus halten.
In der Therapiesituation müssen von den Therapeuten und den Kindern Masken getragen werden.
Ausnahmen können nur gemacht werden, wenn zwischen Kind und Therapeut eine Glasscheibe
steht. Arbeitsmaterialien, Arbeitsflächen und Kontaktgegenstände müssen nach jedem Kind
desinfiziert werden. Zwischen jeder Therapie ist der Raum gut zu lüften (mindestens 5 Minuten).
Bei hohen Inzidenzwerten (Mitteilung in diesem Fall durch den Fachdienst) müssen alle
Therapeuten auf dem gesamten Schulgelände und während der Therapie eine FFP 2 Maske tragen.

14. Krisenmanagement Infektion:

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Sollte ein Corona- oder Coronaverdachtsfall bei uns auftreten, wird die entsprechende Person zur
Diagnostik und alle Schüler*innen, sowie alle Mitarbeiter*innen dieser Gruppe durch das
Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt.
Parallel erfolgt die Meldung an die Lebenshilfe, das Gesundheitsamt, die Regierung Abteilung
Förderschulen und die Heimaufsicht.
Die interne Dokumentation wird auf dem Formblatt der Lebenshilfe vermerkt.

15. Schulbetrieb:
Die ursprünglich geplanten Stufen in Bezug auf verschiedene Inzidenzwerte wurden mit dem
Schulgipfel vom 04.11.2020 aufgehoben.

Ziel ist es, den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten.

   •   Es findet Unterricht nach Stundenplan statt.
   •   Beschulung findet bis auf Weiteres nur im ganzen Klassenverband oder von Schülergruppen,
       deren Teilnehmer alle aus nur einer Klasse kommen, statt.
   •   Maskenpflicht besteht weiterhin für alle auf dem Schulgelände, im Schulgebäude im
       Unterricht, in der Tagesstätte und im offenen Ganztag.
   •   Der Unterricht in Sport findet nur noch mit Maske und unter Einhaltung des
       Sicherheitsabstands statt. Spaziergänge nur noch mit Maske außer der Sicherheitsabstand
       von 1,5 m ist immer gewährleistet.
   •   Möglichst im Freien essen. Wenn in der Pause etwas gegessen oder getrunken wird, soll auf
       einen Mindestabstand von mindestens 1,50 m geachtet werden.
   •   Die Offene Ganztagesschule findet statt. Auch hier gilt die Maskenpflicht. Die Masken
       dürfen nur dann abgenommen werden, wenn etwas gegessen oder getrunken wird. Dabei
       muss auch auf den Mindestabstand von 1,5 m geachtet werden.
       Es besteht vorerst im November die Möglichkeit für alle Tagesstättenkinder, dass Eltern Ihr
       Kind vom Ganztag tageweise oder für vorerst den gesamten Monat herausnehmen. D.h. der
       Schüler, die Schülerin bleibt weiterhin angemeldet, die Betreuung kann aber im November
       ausgesetzt werden.
       Falls die Eltern diese Entscheidung treffen, müssen sie schriftlich oder per Email die
       entsprechende Gruppe informieren.
       Die Beförderung wird während dieser Zeit nicht verändert
   •   Allen Schüler soll im Laufe des Tages maskenfreie Zeit ermöglicht werden! Dazu vor allem
       die Pausenzeiten im Freien nutzen. Bei einem dauerhaften Abstand von mindestens 1,50 m
       dürfen die Masken abgenommen werden.
       Bei schlechtem Wetter kann das bei sehr guter Durchlüftung, bei Einhaltung des
       Mindestabstandes auch in Form von Kleingruppen an den Fenstern im
       Klassenzimmer/Gruppenraum durchgeführt werden.

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16. Beschulungsmodell in Bezug auf 7-Tage-Inzidenz nach Anweisung durch das
Landratsamt/Regierung von Niederbayern:
1. Inzidenzwert >100
    • In allen Schulstufen findet Distanzunterricht statt
    • Notbetreuung erfolgt ohne Kriterien

2. Inzidenzwert zwischen 50 und 100
    • Möglichkeit der Präsenzbeschulung bei Mindestabstand von 1,5m oder Wechselunterricht
    • Bei uns im Speziellen:
        Präsenz                                   SVE 1, SVE 2, SVE 3, GS 1, GS 1P, GS 2P, GS
                                                  2, GS 3P, GS 4P, MS 1P, MS 2P
        Wechselblock                              MS 3, MS 4, MS 5, MS 6, BS 1, BS 2
    • Notbetreuung erfolgt ohne Kriterien

3. Inzidenzwert < 50
    • Möglichkeit der Präsenzbeschulung bei Mindestabstand von 1,5m oder Wechselunterricht
    • Bei uns im Speziellen:
        Präsenz                                   SVE 1, SVE 2, SVE 3, GS 1, GS 1P, GS 2P, GS
                                                  2, GS 3P, GS 4P, MS 1P, MS 2P
        Wechselblock                              MS 3, MS 4, MS 5, MS 6, BS 1, BS 2
    • Notbetreuung erfolgt ohne Kriterien

17. Umgang mit Erkrankungen bei Schüler*innen, sowie dem Personal:
Der Hygieneplan zum Umgang mit leichten Erkältungssymptomen wie Schnupfen oder
gelegentlichem Husten besagt, dass der Besuch in der SVE und der Grundschulstufe vertretbar ist.
Ab der Mittelschulstufe gilt:
    • Ab dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Schulbesuch nicht erlaubt
    • Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn:
           o Nach mindestens 48 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt
              wurde und
           o im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen leiden bzw. bei
              diesen eine Sars-Cov2 Infektion ausgeschlossen wurde.

Schüler*innen mit Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen,
starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule kommen oder
müssen wieder abgeholt werden.
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn:
       • Schüler*innen 48 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten
          Schnupfen und gelegentliches Husten)
       • Schüler*innen 48 Stunden fieberfrei war,

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Lebenshilfe Deggendorf e.V.
St.-Notker- Straße 15
94469 Deggendorf

       •   Zusätzlich ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test
           vorliegt (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft Arzt)
Bei Testungen von Familienangehörigen auf Covid 19 unserer Mitarbeiter, die noch keiner
Quarantänemaßnahme unterliegen oder das Testergebnis noch nicht da ist, müssen die Mitarbeiter
mit einer FFP 2-Maske arbeiten, die beim Fachdienst abgeholt werden kann.

Erkrankt ein Schüler in der Einrichtung muss er sofort von der Gruppe isoliert und von den Eltern
abgeholt werden.

Für Mitarbeiter gelten die gleichen Vorgaben wie bei Schülern ab der Mittelschulstufe!
Bei leichten Symptomen gilt:
    • Ab dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Schulbesuch nicht erlaubt
    • Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn:
            o Nach mindestens 48 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt
               wurde und
            o im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen leiden bzw. bei
               diesen eine Sars-Cov2 Infektion ausgeschlossen wurde.

Bei Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken
Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall ist ein Schulbesuch erst wieder möglich, wenn:
      • Mitarbeiter*innen 48 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten
         Schnupfen und gelegentliches Husten)
      • Mitarbeiter*innen 48 Stunden fieberfrei war,
      • Zusätzlich ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test
         vorliegt (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft Arzt)

18. Ablauf bei Erkrankungen von Schüler*innen im Christophorushaus (Schülerwohnheim):
Nach Rücksprache mit dem Träger und der Regierung von Niederbayern müssen nicht immer alle
Schüler*innen aus beiden Gruppen im Christophorushaus bleiben, wenn bei einem Bewohner der
Verdacht auf eine Coronainfektion besteht. Mit Hilfe der Antigentests die im Wohnheim
durchgeführt werden können, kann eine individuelle Betrachtung der Schüler*innen erfolgen. Hier
tauschen sich Schulleitung und Wohnheimleitung engmaschig aus.

19. Elternarbeit:
Der Kontakt zu den Eltern unserer Schüler*innen ist uns sehr wichtig. Aus diesem Grund sind
Elterngespräche ausdrücklich erwünscht.
Folgende Vorgehensweise muss beachtet werden:
    • Eltern müssen frei von Coronasymptomen sein und sich in den letzten 14 Tagen nicht in
        einem Risikogebiet aufgehalten haben. Zudem darf keine Quarantänemaßnahme verhängt
        sein.
    • Auf dem gesamten Schulgelände muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

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   •   Die Eltern müssen das Formblatt „Anwesenheitsnachweis extern“ ausfüllen.
   •   Auswählen eines Raumes mit genügend Sicherheitsabstand und guter Belüftung.

Für den Elternabend gelten gesonderte Regelungen:
Der Elternabend darf auch in Kleingruppen durchgeführt werden, wenn die Gruppe sonst zu groß
werden würde. Dabei ist auf genügend Abstand zwischen den Sitzplätzen und eine gute Belüftung
zu achten.
Teilnehmer von unserer Seite ist die Klassen-/Gruppenleitung des Vormittages und die
Gruppenleitung des Nachmittags.

20. Testkonzept:
20.1. Antigentest
Nach der Corona Testverordnung - TestV vom 14.10.2020 und der Testkonzeption Lebenshilfe
Deggendorf vom 19.11.2020 haben wir ein hausinternes Testkonzept dazu erstellt.
Siehe Anhang 2.

20.2. Selbsttests Personal
Durch das Bereitstellen von Selbsttests für die Mitarbeiter soll jeder zwei Mal in der Woche sich
zuhause vor Dienstantritt selber testen. Ab dem 12.03.2021 bekommt jeder Mitarbeiter initial 10
Selbsttests ausgehändigt, die er mit dem Formular „Anweisung Mitarbeiter Selbsttest“ beim
Leitungsteam abholen kann. Nach Durchführung und Dokumentation auf dem Formular „Übersicht
über die Durchführung der Schnelltests“ können erneut Tests abgeholt werden.

Bei einem positiven Testergebnis sind sofort das Gesundheitsamt Deggendorf und die Schulleitung
zu informieren.

20.3. Selbsttests Schüler
Seit den Osterferien dürfen bei einem Inzidenzwert über 100 nur noch Schüler*innen die Schule
besuchen, die einen negativen Corona-Test vorweisen können. Diese Vorgabe gilt auch für die
Notbetreuung. Kinder der SVE sollen sich auf freiwilliger Basis ebenfalls an diesen Tests beteiligen,
da sie durch die gemischte Beförderung mit anderen Kindern im Bus zusammensitzen.

Folgende Möglichkeiten bestehen:
    1. Die Schüler*innen testen sich im Klassenverband mehrmals wöchentlich selber. Die
       Vorbereitung der Testmaterialien darf vom Personal unterstützt werden. Auch beim Ablesen
       der Testergebnisse dürfen die Schüler*innen die Mitarbeiter*innen um Hilfe bitten. Bei der
       Probenentnahme dürfen nur, durch unsere Betriebsärztin, geschulte Mitarbeiter*innen mit
       entsprechender Schutzausrüstung assistieren.
    2. Eltern und Erziehungsberechtigte müssen zwei Mal wöchentlich mit ihren Kindern eine
       offizielle Teststation aufsuchen und den Befund in der Schule abgeben.

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   3. Als Startunterstützung wird die St.-Notker-Schule von einem Testteam der Deggendorfer
      Apotheken unterstützt. Hier können alle Schüler*innen mit einer schriftlichen
      Einverständniserklärung der Eltern und Erziehungsberechtigten Dienstag und Donnerstag
      getestet werden.

Alle Testmaterialien, die in den Klassenzimmern anfallen müssen nach der Testung in einem
verschlossenen Müllbeutel sofort in der Restmülltonne entsorgt werden.

Bei einem positiven Testergebnis werden die Schüler*innen von der Klasse isoliert und an einem
Sitzplatz in der Turnhalle betreut, bis sie von ihren Eltern abgeholt werden. Die Eltern müssen in
diesem Zusammenhang eine Meldung beim Gesundheitsamt machen und die Schüler*innen bis auf
Weiteres in häusliche Isolation bringen. Den Anweisungen und Vorgaben des Gesundheitsamtes ist
hier Folge zu leisten.

21. Sonderfall Lockdown – Notbetreuung
21.1. Zeitrahmen:

          Zeitplan                       Gruppe A/B
      07.30 – 08.00 Uhr                    Ankunft
      08.00 – 08.45 Uhr                   Schule/SVE
      08.45 – 09.30 Uhr                   Schule/SVE
      09.30 – 10.45 Uhr                   Schule/SVE
      10.45 – 11.30 Uhr             Schule/SVE Tagesstätte
      11.30 – 15.45 Uhr                  Tagesstätte

21.2. Inhaltliche Struktur:
Durch die enge Verzahnung der Schule und der Tagesstätte ist es uns möglich ganz individuell auf
die Bedürfnisse unserer Schülerinnen und Schüler einzugehen. Der Schwerpunkt am Vormittag soll
die Schüler der Notbetreuung unterstützen, die nicht im Homeschooling sein können. Die
individuelle Vermittlung von Anregungen für die Freizeitgestaltung am Nachmittag ist Aufgabe der
Tagesstätte.
21.3. Buslogistik:
Die Buslinien fahren weiter so, wie sie am Anfang vom Schuljahr geplant wurde. Ziel soll sein, die
Menge der Kontakte zu reduzieren, obwohl während der Notbetreuung nur weniger Kinder
befördert werden müssen.

21.4. Ablauf im Haus:
Aus jedem Team/Gruppe im Haus befindet sich ein Mitarbeiter in der Früh im Busbereich im
Schulhof, um die ankommenden Kinder in Empfang zu nehmen und die, die Unterstützung brauchen
in die Gruppe zu bringen.

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21.5. Pausensituation:
Die Pausen finden im Haus gestaffelt und auch an verschiedenen Orten statt. Bei gutem Wetter
gibt es feste Pausenbereiche im Freien, bei schlechtem Wetter bleibt die Gruppe in ihrem
Klassenzimmer.
Folgende Orte werden von den verschiedenen Klassen genutzt und intern unter den einzelnen
Teams abgesprochen. Ein schriftlicher, zeitlich terminierter Plan hierfür muss bei der Schulleitung
vorgelegt werden.

Klasse/Gruppe      Pausengelände
SVE 1-3            Außengelände der SVE
GS 1-3             Bereich Trampolin
GS 1P              Eigene Dachterrasse
GS 2P / MS 2       Nestschaukel/Schulgarten
MS 3-5             Innenhof
BS 1-2             Roter Platz

21.6. Essen:
Für die Mittagsversorgung soll es für alle Schülerinnen und Schüler der Tagesstätte ein warmes
Essen geben. kommen nur Mitarbeiter um das Essen zu holen. Der Verzehr findet in den einzelnen
Gruppen statt. Das Geschirr wird zentral in der Küche gespült.

21.7. Besprechungswesen:
Alle Besprechungen die über eine feste Arbeitsgruppe (Klassenteam, Gruppenteam, Fachdienst,
Leitungsteam) hinausgehen dürfen bis auf Widerruf nur digital erfolgen. Die Treffen der
Arbeitsgruppen müssen mit genügend Abstand, Belüftung und Masken erfolgen.

21.8. Elternarbeit:
Auch in der Lockdown-Zeit ist die Zusammenarbeit mit den Eltern elementar. Reale Treffen in der
Schule dürfen nicht stattfinden. Der Austausch muss telefonisch oder im Rahmen von
Videokonferenzen erfolgen.

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