Konzeption Übungen 1. Grundlage und Bedeutung der Übungen in der Regel- und - Sozialpädagogische ...
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Fachakademie für Sozialpädagogik Landeshauptstadt -Sozialpädagogische Fachschulen- München Schlierseestr. 47, 81539 München Referat für ( 0 89/233-43750 FAX: 0 89/233-43755 Bildung und Sport Konzeption Übungen 1. Grundlage und Bedeutung der Übungen in der Regel- und Abendausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher: „Übungen zu sozialpädagogischen Arbeitsfeldern und zu ausgewählten Fachbe- reichen; sie dienen der Vertiefung und der persönlichen und beruflichen Schwer- punktsetzung. Der Bezug zu einem Lernfeld, zu den Fächern, zu den Förderschwerpunkten, zu ausgewählten Arbeitsfeldern oder Zielgruppen muss deutlich werden.“ (FakOSozPäd §13 Anlage 9) 2. Die Organisation der Übungen in der Ausbildung: a) Grundlagen und Bedeutung Für die Fachakademie sind die Übungen ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung. Sie beziehen sich auf unterschiedliche Art und Weise auf die Vertiefung der Pflichtfächer. Die organisatorische Vorbereitung ist Aufgabe der Schulleitung bzw. deren dele- gierten Lehrkräfte (Organisationsteam). Die Lehrkräfte der Übungen haben dabei eine zentrale Aufgabe und stehen in en- ger Kooperation mit dem Organisationsteam. b) Aufgaben des Organisationsteams • Inhaltliche Abstimmung und Zuteilung der Verwendungsstunden • Versenden und Verteilen (digital) der nötigen Unterlagen für die Übungen im kommenden Schuljahr (August vor Schuljahresbeginn) ü Anschreiben Übungen ü Formblatt Übungsausschreibung ü Kalender der wichtigsten Termine für das kommende Schuljahr (z.B. Praktika und Semesterwechsel) ü Schlüssel- und Raumanträge ü Merkblatt Schlüsselantrag ü TN Listen • Information der Studierenden über Organisation und Modalitäten der Übungen • Verteilung und Zuordnung der Losnummern in der Regel- und Abend- ausbildung • Veröffentlichung der Übungsangebote • Organisation der Eintragung der Studierenden c) Anzahl, Umfang und zeitliche Gestaltung einer Übungen Laut Stundentafel (siehe §13 Anlage 9, FakOSozPäd) müssen zur Zulassung zur Abschlussprüfung staatlich anerkannter Erzieher/-innen sechs Übungen belegt werden (Optiprax 8 Übungen). Eine Übung davon ist aus dem Bereich Instrumentalerziehung zu belegen, eine Übung bereitet auf das Blockprakti- kum/ Arbeitsfeld im B-Kurs vor. Diese sind im Stundeplan von Montag bis Donnerstag fest verankert. Stand August 2017 1
Fachakademie für Sozialpädagogik Landeshauptstadt -Sozialpädagogische Fachschulen- München Schlierseestr. 47, 81539 München Referat für ( 0 89/233-43750 FAX: 0 89/233-43755 Bildung und Sport Eine Übung muss den Umfang von 18 Doppelstunden (á 90 Minuten), oder 28 Zeitstunden (á 60 Minuten) haben. Es bleibt den Lehrkräften überlassen wie diese Zeitvorgaben eingebracht werden, sei es durch wöchentlichen Un- terricht, durch Blockveranstaltungen oder durch eine Mischform. c) Empfohlene Verteilung der Übungen (Regel- und Abendausbildung) Abendausbildung Regelausbildung 1. Ausbildungsjahr 2 Übungen 1. Ausbildungsjahr 4 Übungen 2. Ausbildungsjahr 2 Übungen Instrumentalerziehung 3. Ausbildungsjahr 2 Übungen + 3 Übungen zur Auswahl 2. Ausbildungsjahr 2 Übungen Arbeitsfeld + 1 Übung zur Auswahl d) Verteilung der Übungen im Rahmen des Optipraxmodells Inhalte und Verteilung der Übungen nach Beschluss des Organisationsteams Optiprax (8 Übungen). Modalitäten: 1. Aus einem Bereich (siehe unten) dürfen nur zwei Übungen belegt werden. 2. Studierende die durch eine Prüfung zu Schuljahresbeginn nachweisen kön- nen, dass sie ein Instrument beherrschen und nicht die Möglichkeit haben am Musicalorchester oder Schulband teilnehmen zu können, müssen als Ersatz eine weitere Übung aus der Fachbereichsliste (siehe unten) belegen. 3. Ausgewählte Übungen für das Modell Optiprax erfolgen über das Organisa- tionsteam Optiprax. 4. Darüberhinaus ist es möglich auch Übungen aus dem allgemeinen Übungsangebot zu wählen. e) Angebote der Übungen (Studierendenzahl, Fachbereiche Liste) Die Anzahl der Übungen ist von der aktuellen Studierendenzahl abhängig. Die Verwendungsstunden werden von der Schulleitung den einzelnen Lehrkräften zugeteilt, die eine Übung unterrichten wollen. Diese müssen bei Abfrage der Verwendung zuvor angegeben werden, möglichst inklusive Konzept. Hierfür ist 1 Jahreswochenstunde pro Übung vorgesehen. Eine Übung wird bei Durchführung durch eine Lehrkraft für 12-15 Studierende angeboten, bei Durchführung durch zwei Lehrkräfte für mind. 24 Studierende. Ausnahmeregelungen müssen mit dem Organisationsteam (inklusive Schullei- tung) zuvor abgestimmt werden. Mögliche Auswahlbereiche, Anpassungen an aktuelle, personelle und inhaltli- che Begebenheiten sind jederzeit möglich • Kleinstkinder • Kindergartenkinder • Hort/ Tagesheim* • Stationäre Jugendhilfe* • Offene Kinder- und Jugendarbeit* • Heilpädagogische Einrichtungen* Stand August 2017 2
Fachakademie für Sozialpädagogik Landeshauptstadt -Sozialpädagogische Fachschulen- München Schlierseestr. 47, 81539 München Referat für ( 0 89/233-43750 FAX: 0 89/233-43755 Bildung und Sport • Freizeitpädagogik • Umweltpädagogik • Erlebnispädagogik • Museumspädagogik • Religionspädagogik • Verlusterfahrungen • Traumapädagogik • Kunst- und Werkerziehung • Literatur- und Medienpädagogik • Internetarbeit • Portfolio • Dokumentationsarbeit • Bewegungserziehung • Entspannungstechniken • Sozialmanagement • Soziologie • Arbeit in sozialen Brennpunkten • Qualitätsentwicklung • Raumgestaltung • Spielpädagogik • Präventionsarbeit • Mathematisch naturwissenschaftliche Erziehung • Tierschutzpädagogik • Tiergestützte Pädagogik • Genderpädagogik • Integrative Erziehung • Inklusive Erziehung • Interkulturelle Erziehung • Gesprächsführung • Stimmbildung • Bildungs- und Erziehungspartnerschaft • Fragen aus dem Rechtsbereich • Philosophie • Spracherwerb • Öffentlichkeitsarbeit • Theaterpädagogik • Tanzpädagogik • Darstellendes Spiel • Veranstaltungstechnik • Kostüm und Maske • Aktuelle gesellschaftliche Themen (z.B. Flüchtlingsthematik) • Instrumentalerziehung (Pflichtbelegung) Alle mit * versehenen Übungsbereiche beziehen sich auf die sogenannten Arbeitsfel- der. Stand August 2017 3
Fachakademie für Sozialpädagogik Landeshauptstadt -Sozialpädagogische Fachschulen- München Schlierseestr. 47, 81539 München Referat für ( 0 89/233-43750 FAX: 0 89/233-43755 Bildung und Sport e) Aufgaben der Studierenden • Auswahl der Übungen (Abgleich mit Stundenplänen von Winter- und Sommersemester, sowie Terminvorgaben bei der Belegung mehrerer Übungen, Abgleich mit Privatterminen) • Beachtung der evtl. anfallenden Kosten • Eintragung in die Übungen zu vorgegebenen Zeiten • Anwesenheit und Teilnahme an Leistungsnachweisen • es besteht Anwesenheitspflicht • bei Fehlzeiten über 6 Zeitstunden wird die Belegung der Übung nicht anerkannt f) Aufgaben der Lehrkräfte die eine Übung durchführen • Anpassung der Übungstermine an den Kalender mit den wichtigsten Terminen (z.B. Praktika, Semesterwechsel) • kurze Darstellung der Übungsinhalte • Festlegung der terminlichen und inhaltlichen Schwerpunkte an denen absolute Anwesenheitspflicht besteht • termingerechte Abgabe der Übungsausschreibung an das Organisati- onsteam unter Angabe des ausgewählten Bereiches • Raumanträge rechtzeitig einreichen (mind. 2 Wochen im Voraus) • evtl. Schulhausschlüssel rechtzeitig (mind. 2 Wochen im Voraus) bean- tragen (siehe gesonderte Vorgaben) • Die Lehrkräfte haben die Verantwortung für den Zustand der Räume (Tafel wischen, Stühle hochstellen, Fenster schließen, Unrat beseitigen, ...) • Dokumentation der Anwesenheit der Studierendenden und der Lernin- halte (siehe Formblatt) • rechtzeitige Eintragung der Noten in die jeweiligen Notenbögen im Lehrkräftezimmer • Abheften der TN-Liste und Lerninhalte in entsprechenden Ordner im Lehrkräftezimmer • Archivierung der LNW ist über die Dauer von 2 Schuljahren erforderlich und erfolgt nach dem Prinzip der Archivierung der üblichen LNW. • Leistungsnachweise die privat archiviert wurden müssen aus Daten- schutzgründen entweder geschreddert werden oder so vernichtet wer- den, dass Note und Name nicht zugeordnet werden können. h) Aufgaben des Klassenteams • Kontrollieren der Übungsnoten auf Vollständigkeit, bei Musik auch No- ten zum Zwischenzeugnis, ggf. Recherche • richtige Zuordnung der Noten auf die jeweiligen Fachbereiche (max. 2 Noten pro Bereich) • Meldung über Austritte an das Organisationsteam, damit frei ge- wordene Übungsplätze nachbelegt werden können! • Händische Ergänzung der Übungen auf den Notenblättern Stand August 2017 4
Fachakademie für Sozialpädagogik Landeshauptstadt -Sozialpädagogische Fachschulen- München Schlierseestr. 47, 81539 München Referat für ( 0 89/233-43750 FAX: 0 89/233-43755 Bildung und Sport 3. Leistungserhebungen §17 FakOSozpäd „(1) 1Leistungsnachweise sind Klausuren, Kurzarbeiten, mündliche und gegebenen- falls praktische Leistungen.“ Wichtigstes Prinzip bei der Bewertung ist die Transparenz für die Studierenden durch die Offenlegung der Bewertungskriterien (Erwartungshorizont). „(7) An der Fachakademie für Sozialpädagogik gelten folgende Regelungen: 1. Im Studienjahr sind in fachpraktischen Fächern und im Fach Übungen jeweils mindestens zwei Leistungsnachweise, davon ein praktischer, zu erheben;“ 2. Eine der geforderten Klausuren kann durch eine einer Klausur gleichwertige Leis- tung, z. B. eine Projektarbeit, ersetzt werden; Abs. 5 Satz 2 gilt entsprechend.“ Schriftliche Leistungserhebung: Bei schriftlichen LNW geht es um die Verknüpfung von theoretischen Kenntnissen und praktischem Handeln. Theorie wird hier verstan- den als Grundlage für umfassende Wahrnehmung und Interpretation von beruflichen Aufgabenstellungen. Die Transparenz der Bewertung wird durch einen Wortkommentar, die Anwendung eines Punktesystems und eines Katalogs mit Bewertungskriterien gewährleistet. Dies wird den Studierenden zu Beginn der Übung bekannt gegeben. Leistungserhebungen können erst erfolgen wenn Inhalte erarbeitet wurden. Mündliche Leistungserhebungen werden in Form der Mitarbeit in die Eigenverantwor- tung der Studierenden gelegt. Die mündliche Note ergibt sich somit aus der selb- ständigen Mitarbeit und dem Engagement der Studierenden im Unterricht. Bewer- tungskriterien sind sowohl die Qualität als auch die Quantität der mündlichen Mitar- beit sowie die Kommunikationsfähigkeit z.B. bei der Vorstellung von Projekt- oder Arbeitsgruppenergebnissen. Der praktische Leistungsnachweis besteht aus einer übersichtlichen und umfassen- den Dokumentation des Themenschwerpunktes, einschließlich Überlegungen zur Umsetzung in der sozialpädagogischen Praxis sowie einer Präsentation im Kurs un- ter Einbeziehung der Übungsgruppe. Die theoretischen Schwerpunkte müssen um- fassend erarbeitet werden und fachtheoretisches Wissen wird mit entsprechendem praktischen Handeln belegt. Stand August 2017 5
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