Konzeption Übungen 1. Grundlage und Bedeutung der Übungen in der Regel- und - Sozialpädagogische ...

Die Seite wird erstellt Lisa Bach
 
WEITER LESEN
Fachakademie für Sozialpädagogik                          Landeshauptstadt
       -Sozialpädagogische Fachschulen-                          München
       Schlierseestr. 47, 81539 München                          Referat für
       ( 0 89/233-43750 FAX: 0 89/233-43755                     Bildung und Sport
	
  
                                   Konzeption Übungen

1. Grundlage und Bedeutung der Übungen in der Regel- und
   Abendausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher:
        „Übungen zu sozialpädagogischen Arbeitsfeldern und zu ausgewählten Fachbe-
        reichen; sie dienen der Vertiefung und der persönlichen und beruflichen Schwer-
        punktsetzung. Der Bezug zu einem Lernfeld, zu den Fächern, zu den
        Förderschwerpunkten, zu ausgewählten Arbeitsfeldern oder Zielgruppen muss
        deutlich werden.“ (FakOSozPäd §13 Anlage 9)

2. Die Organisation der Übungen in der Ausbildung:
             a) Grundlagen und Bedeutung
        Für die Fachakademie sind die Übungen ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung.
        Sie beziehen sich auf unterschiedliche Art und Weise auf die Vertiefung der
        Pflichtfächer.
        Die organisatorische Vorbereitung ist Aufgabe der Schulleitung bzw. deren dele-
        gierten Lehrkräfte (Organisationsteam).
        Die Lehrkräfte der Übungen haben dabei eine zentrale Aufgabe und stehen in en-
        ger Kooperation mit dem Organisationsteam.
            b) Aufgaben des Organisationsteams
            • Inhaltliche Abstimmung und Zuteilung der Verwendungsstunden
            • Versenden und Verteilen (digital) der nötigen Unterlagen für die Übungen
                im kommenden Schuljahr (August vor Schuljahresbeginn)
                  ü Anschreiben Übungen
                  ü Formblatt Übungsausschreibung
                  ü Kalender der wichtigsten Termine für das kommende Schuljahr (z.B.
                     Praktika und Semesterwechsel)
                  ü Schlüssel- und Raumanträge
                  ü Merkblatt Schlüsselantrag
                  ü TN Listen
              • Information der Studierenden über Organisation und Modalitäten der
                 Übungen
              • Verteilung und Zuordnung der Losnummern in der Regel- und Abend-
                 ausbildung
              • Veröffentlichung der Übungsangebote
              • Organisation der Eintragung der Studierenden
            c) Anzahl, Umfang und zeitliche Gestaltung einer Übungen
            Laut Stundentafel (siehe §13 Anlage 9, FakOSozPäd) müssen zur Zulassung
            zur Abschlussprüfung staatlich anerkannter Erzieher/-innen sechs Übungen
            belegt werden (Optiprax 8 Übungen). Eine Übung davon ist aus dem Bereich
            Instrumentalerziehung zu belegen, eine Übung bereitet auf das Blockprakti-
            kum/ Arbeitsfeld im B-Kurs vor. Diese sind im Stundeplan von Montag bis
            Donnerstag fest verankert.

Stand August 2017                                                                         1
Fachakademie für Sozialpädagogik                          Landeshauptstadt
       -Sozialpädagogische Fachschulen-                          München
       Schlierseestr. 47, 81539 München                          Referat für
       ( 0 89/233-43750 FAX: 0 89/233-43755                     Bildung und Sport
	
  
            Eine Übung muss den Umfang von 18 Doppelstunden (á 90 Minuten), oder
            28 Zeitstunden (á 60 Minuten) haben. Es bleibt den Lehrkräften überlassen
            wie diese Zeitvorgaben eingebracht werden, sei es durch wöchentlichen Un-
            terricht, durch Blockveranstaltungen oder durch eine Mischform.
            c) Empfohlene Verteilung der Übungen (Regel- und Abendausbildung)
	
  
                Abendausbildung                                 Regelausbildung
       1. Ausbildungsjahr 2 Übungen                1. Ausbildungsjahr 4 Übungen
       2. Ausbildungsjahr 2 Übungen                                   Instrumentalerziehung
       3. Ausbildungsjahr 2 Übungen                                   + 3 Übungen zur
	
                                                                    Auswahl
	
                                                 2. Ausbildungsjahr 2 Übungen
	
                                                                    Arbeitsfeld + 1 Übung
	
                                                                    zur Auswahl

            d) Verteilung der Übungen im Rahmen des Optipraxmodells
            Inhalte und Verteilung der Übungen nach Beschluss des Organisationsteams
            Optiprax (8 Übungen).	
  
             Modalitäten:
            1. Aus einem Bereich (siehe unten) dürfen nur zwei Übungen belegt werden.
            2. Studierende die durch eine Prüfung zu Schuljahresbeginn nachweisen kön-
               nen, dass sie ein Instrument beherrschen und nicht die Möglichkeit haben
               am Musicalorchester oder Schulband teilnehmen zu können, müssen als
               Ersatz eine weitere Übung aus der Fachbereichsliste (siehe unten) belegen.
            3. Ausgewählte Übungen für das Modell Optiprax erfolgen über das Organisa-
               tionsteam Optiprax.
            4. Darüberhinaus ist es möglich auch Übungen aus dem allgemeinen
               Übungsangebot zu wählen.
            e) Angebote der Übungen (Studierendenzahl, Fachbereiche Liste)
            Die Anzahl der Übungen ist von der aktuellen Studierendenzahl abhängig. Die
            Verwendungsstunden werden von der Schulleitung den einzelnen Lehrkräften
            zugeteilt, die eine Übung unterrichten wollen. Diese müssen bei Abfrage der
            Verwendung zuvor angegeben werden, möglichst inklusive Konzept. Hierfür
            ist 1 Jahreswochenstunde pro Übung vorgesehen.
            Eine Übung wird bei Durchführung durch eine Lehrkraft für 12-15 Studierende
            angeboten, bei Durchführung durch zwei Lehrkräfte für mind. 24 Studierende.
            Ausnahmeregelungen müssen mit dem Organisationsteam (inklusive Schullei-
            tung) zuvor abgestimmt werden.

            Mögliche Auswahlbereiche, Anpassungen an aktuelle, personelle und inhaltli-
            che Begebenheiten sind jederzeit möglich
               • Kleinstkinder
               • Kindergartenkinder
               • Hort/ Tagesheim*
               • Stationäre Jugendhilfe*
               • Offene Kinder- und Jugendarbeit*
               • Heilpädagogische Einrichtungen*
Stand August 2017                                                                         2
Fachakademie für Sozialpädagogik                    Landeshauptstadt
       -Sozialpädagogische Fachschulen-                    München
       Schlierseestr. 47, 81539 München                    Referat für
       ( 0 89/233-43750 FAX: 0 89/233-43755               Bildung und Sport
	
  
           • Freizeitpädagogik
           • Umweltpädagogik
           • Erlebnispädagogik
           • Museumspädagogik
           • Religionspädagogik
           • Verlusterfahrungen
           • Traumapädagogik
           • Kunst- und Werkerziehung
           • Literatur- und Medienpädagogik
           • Internetarbeit
           • Portfolio
           • Dokumentationsarbeit
           • Bewegungserziehung
           • Entspannungstechniken
           • Sozialmanagement
           • Soziologie
           • Arbeit in sozialen Brennpunkten
           • Qualitätsentwicklung
           • Raumgestaltung
           • Spielpädagogik
           • Präventionsarbeit
           • Mathematisch naturwissenschaftliche Erziehung
           • Tierschutzpädagogik
           • Tiergestützte Pädagogik
           • Genderpädagogik
           • Integrative Erziehung
           • Inklusive Erziehung
           • Interkulturelle Erziehung
           • Gesprächsführung
           • Stimmbildung
           • Bildungs- und Erziehungspartnerschaft
           • Fragen aus dem Rechtsbereich
           • Philosophie
           • Spracherwerb
           • Öffentlichkeitsarbeit
           • Theaterpädagogik
           • Tanzpädagogik
           • Darstellendes Spiel
           • Veranstaltungstechnik
           • Kostüm und Maske
           • Aktuelle gesellschaftliche Themen (z.B. Flüchtlingsthematik)
           • Instrumentalerziehung (Pflichtbelegung)
Alle mit * versehenen Übungsbereiche beziehen sich auf die sogenannten Arbeitsfel-
der.	
  

Stand August 2017                                                                3
Fachakademie für Sozialpädagogik                           Landeshauptstadt
       -Sozialpädagogische Fachschulen-                           München
       Schlierseestr. 47, 81539 München                           Referat für
       ( 0 89/233-43750 FAX: 0 89/233-43755                      Bildung und Sport
	
  
            e) Aufgaben der Studierenden
                • Auswahl der Übungen (Abgleich mit Stundenplänen von Winter- und
                   Sommersemester, sowie Terminvorgaben bei der Belegung mehrerer
                   Übungen, Abgleich mit Privatterminen)
                • Beachtung der evtl. anfallenden Kosten
                • Eintragung in die Übungen zu vorgegebenen Zeiten
                • Anwesenheit und Teilnahme an Leistungsnachweisen
                • es besteht Anwesenheitspflicht
                • bei Fehlzeiten über 6 Zeitstunden wird die Belegung der Übung nicht
                   anerkannt
            f) Aufgaben der Lehrkräfte die eine Übung durchführen
                • Anpassung der Übungstermine an den Kalender mit den wichtigsten
                   Terminen (z.B. Praktika, Semesterwechsel)
                • kurze Darstellung der Übungsinhalte
                • Festlegung der terminlichen und inhaltlichen Schwerpunkte an denen
                   absolute Anwesenheitspflicht besteht
                • termingerechte Abgabe der Übungsausschreibung an das Organisati-
                   onsteam unter Angabe des ausgewählten Bereiches
                • Raumanträge rechtzeitig einreichen (mind. 2 Wochen im Voraus)
                • evtl. Schulhausschlüssel rechtzeitig (mind. 2 Wochen im Voraus) bean-
                   tragen (siehe gesonderte Vorgaben)
                • Die Lehrkräfte haben die Verantwortung für den Zustand der Räume
                   (Tafel wischen, Stühle hochstellen, Fenster schließen, Unrat beseitigen,
                   ...)
                • Dokumentation der Anwesenheit der Studierendenden und der Lernin-
                   halte (siehe Formblatt)
                • rechtzeitige Eintragung der Noten in die jeweiligen Notenbögen im
                   Lehrkräftezimmer	
  
                • Abheften der TN-Liste und Lerninhalte in entsprechenden Ordner im
                   Lehrkräftezimmer	
  
                • Archivierung der LNW ist über die Dauer von 2 Schuljahren erforderlich
                   und erfolgt nach dem Prinzip der Archivierung der üblichen LNW.
                • Leistungsnachweise die privat archiviert wurden müssen aus Daten-
                   schutzgründen entweder geschreddert werden oder so vernichtet wer-
                   den, dass Note und Name nicht zugeordnet werden können.
            h) Aufgaben des Klassenteams
               • Kontrollieren der Übungsnoten auf Vollständigkeit, bei Musik auch No-
                   ten zum Zwischenzeugnis, ggf. Recherche	
  
               • richtige Zuordnung der Noten auf die jeweiligen Fachbereiche (max. 2
                   Noten pro Bereich)	
  
               • Meldung über Austritte an das Organisationsteam, damit frei ge-
                   wordene Übungsplätze nachbelegt werden können!	
  
               • Händische Ergänzung der Übungen auf den Notenblättern

Stand August 2017                                                                        4
Fachakademie für Sozialpädagogik                     Landeshauptstadt
       -Sozialpädagogische Fachschulen-                     München
       Schlierseestr. 47, 81539 München                     Referat für
       ( 0 89/233-43750 FAX: 0 89/233-43755                Bildung und Sport
	
  
3. Leistungserhebungen §17 FakOSozpäd
„(1) 1Leistungsnachweise sind Klausuren, Kurzarbeiten, mündliche und gegebenen-
falls praktische Leistungen.“
Wichtigstes Prinzip bei der Bewertung ist die Transparenz für die Studierenden durch
die Offenlegung der Bewertungskriterien (Erwartungshorizont).
„(7) An der Fachakademie für Sozialpädagogik gelten folgende Regelungen:
1. Im Studienjahr sind in fachpraktischen Fächern und im Fach Übungen jeweils
mindestens zwei Leistungsnachweise, davon ein praktischer, zu erheben;“
2. Eine der geforderten Klausuren kann durch eine einer Klausur gleichwertige Leis-
tung, z. B. eine Projektarbeit, ersetzt werden; Abs. 5 Satz 2 gilt entsprechend.“
Schriftliche Leistungserhebung: Bei schriftlichen LNW geht es um die Verknüpfung
von theoretischen Kenntnissen und praktischem Handeln. Theorie wird hier verstan-
den als Grundlage für umfassende Wahrnehmung und Interpretation von beruflichen
Aufgabenstellungen.
Die Transparenz der Bewertung wird durch einen Wortkommentar, die Anwendung
eines Punktesystems und eines Katalogs mit Bewertungskriterien gewährleistet. Dies
wird den Studierenden zu Beginn der Übung bekannt gegeben.
Leistungserhebungen können erst erfolgen wenn Inhalte erarbeitet wurden.

Mündliche	
  Leistungserhebungen werden in Form der Mitarbeit in die Eigenverantwor-
tung der Studierenden gelegt. Die mündliche Note ergibt sich somit aus der selb-
ständigen Mitarbeit und dem Engagement der Studierenden im Unterricht. Bewer-
tungskriterien sind sowohl die Qualität als auch die Quantität der mündlichen Mitar-
beit sowie die Kommunikationsfähigkeit z.B. bei der Vorstellung von Projekt- oder
Arbeitsgruppenergebnissen.

Der praktische Leistungsnachweis besteht aus einer übersichtlichen und umfassen-
den Dokumentation des Themenschwerpunktes, einschließlich Überlegungen zur
Umsetzung in der sozialpädagogischen Praxis sowie einer Präsentation im Kurs un-
ter Einbeziehung der Übungsgruppe. Die theoretischen Schwerpunkte müssen um-
fassend erarbeitet werden und fachtheoretisches Wissen wird mit entsprechendem
praktischen Handeln belegt.
	
  
Stand August 2017                                                                  5
Sie können auch lesen