Kosten- und Vertrags fallen - beim Kauf oder Bau einer Immobilie kompakt 2020/2021 - Ratgeber-Verbraucherzentrale.de
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komp akt 2k02o0m/2p 0a2k1 t Kosten- und Was Sie vor dem Kauf Vertrags fallen einer Immobilie wissen beim sollten Kauf oder Bau einer Immobilie
Inhalt Was sind Kosten- und Vertragsfallen? 4 Ein kleiner Wissenstest 6 10 Fragen zum Kauf einer gebrauchten Immobilie 7 10 Fragen zum Neubau einer Immobilie auf eigenem Grundstück 9 Auflösung: 10 Fragen zum Kauf einer gebrauchten Immobilie 11 Auflösung: 10 Fragen zum Neubau einer Immobilie auf eigenem Grundstück 15 Welche Kosten- und Vertragsfallen drohen beim Kauf oder Bau einer Immobilie? 18 Wichtige Prüfpunkte beim Kauf einer gebrauchten Immobilie 19 Wichtige Prüfpunkte beim Bau einer neuen Immobilie auf eigenem Grundstück 26 Zum Schluss 34
Was sind Kosten- und Vertragsfallen? Kosten- und Vertragsfallen beim Kauf oder Bau einer Immobilie sind nicht die klassischen Nebenkosten, wie etwa Notargebüh- ren, Grunderwerbsteuern oder Maklercourtage. Sondern Kos- ten- und Vertragsfallen sind darüberhinausgehende zusätzliche Kosten- oder Vertragsnachteile, die man als Laie gar nicht ohne weiteres erkennen kann und die fast immer aufgrund unklarer oder unvollständiger Verträge auftreten. Was sind Kosten- und Vertragsfallen? 4
Zu oft, viel zu schnell und mit zu wenig Wissen unterzeichnen Verbraucher weitreichende Kauf- oder Bauverträge. Sehr häufig spielt dabei Zeitdruck eine große Rolle: Bei neuen Immobilien vom Bauträger in begehrten Lagen weist dieser gerne darauf hin, dass er das Angebot höchstens noch wenige Tage frei hal- ten könne. Und selbst beim Bauen auf dem eigenen Grundstück weist der ein oder andere Generalunternehmer oder Fertig- hausanbieter den Bauherrn daraufhin, dass schon in wenigen Tagen das vergünstigte Angebot auslaufe. Wer sich beim Immobilienerwerb unter Druck setzen lässt, ohne sich zuvor gründlich informiert zu haben, hat ganz schnell schlechte Karten. Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig sehr gründlich zu informieren, um in einer Situation unter Zeitdruck vorbereitet zu sein und in kurzer Zeit fundierte Entscheidungen treffen zu können. Was sind Kosten- und Vertragsfallen? 5
Ein kleiner Wissenstest Wie groß ist Ihr Wissen rund um den Kauf einer gebrauchten oder dem Bau einer neuen Immobilie? Das können Sie hier selbst testen. Sie finden dazu zweimal zehn Fragen: einmal zum Kauf einer gebrauchten Immobilie und einmal zum Bau einer neuen Immobilie auf eigenem Grundstück. Daran anschließend erhalten Sie die Auflösung und weitere Erläuterungen. Ein kleiner Wissenstest 6
10 Fragen zum Kauf einer gebrauchten Immobilie 1. Welche Aussagen des Verkäufers zur Immobilie muss der Makler zwingend unabhängig überprüfen? A: Aussagen zur Statik B: Aussagen zur Heizungsanlage C: Aussagen zu den Eigentumsverhältnissen an der Immobilie 2. Wer muss eine offizielle Wertermittlung der Immobilie einholen? A: Der Notar B: Die finanzierende Bank C: Der Verkäufer 3. Was muss der Notar im Kaufvertrag überprüfen? A: Die Wahrung der Rechte des Käufers B: Die Übereinstimmung des Kaufpreises mit der Wertermittlung C: Die existierende Baugenehmigung der Immobilie 4. Wie lange können Sie einen notariell geschlossenen Kaufvertrag einer Immobilie widerrufen? A: 5 Werktage B: 14 Tage C: 4 Wochen 5. Welche Zahlungssumme darf der Verkäufer von Ihnen vor Übergabe der Immobilie maximal verlangen? A: 30 Prozent B: 50 Prozent C: 100 Prozent Ein kleiner Wissenstest 7
6. Wer trägt mögliche Anliegerkosten, die während des Kaufvorgangs anfallen? A: Der Verkäufer B: Der Käufer C: Beide im Verhältnis 50:50 7. Wie hoch ist die gesetzliche Maklergebühr beim Kauf einer gebrauchten Immobilie? A: 3,57 Prozent B: 5,32 Prozent C: 7,14 Prozent 8. Wann muss der Verkäufer spätestens aus der verkauften Immobilie ausziehen? A: Einen Monat nach der notariellen Kaufvertragsbeurkundung B: Zwei Monate nach der notariellen Kaufvertragsbeurkundung C: Sechs Monate nach der notariellen Kaufvertragsbeurkundung 9. Die Heizungsanlage der gekauften Immobilie ist älter als 30 Jahre. Wie lange dürfen Sie diese noch nutzen? A: 0 Jahre B: 3 Jahre C: 10 Jahre 10. Wie lange ist der Gewährleistungszeitraum für eine gebrauchte Immobilie? A: 2 Jahre B: 5 Jahre C: 10 Jahre ▶ Auflösung: Siehe Seite 11 Ein kleiner Wissenstest 8
10 Fragen zum Neubau einer Immobilie auf eigenem Grundstück 1. Was ist ein „bauseits“ zu erbringender Bauantrag? A: Ein Bauantrag, den das Bauunternehmen erbringt B: Ein Bauantrag, den der Bauherr erbringt C: Ein Bauantrag, der seitens der Baubeteiligten noch nach Beginn der Bauarbeiten erbracht werden kann 2. Wie lange können Sie einen abgeschlossenen Bauvertrag widerrufen? A: 5 Werktage B: 14 Tage C: 4 Wochen 3. Welche Regelungen sind in einem Bauvertrag gesetzlich bindend zu regeln? A: Die Baukosten B: Die Baugarantien C: Die Baufertigstellungsversicherung 4. Was muss bei einem geplanten Einsatz von Subunter nehmen geregelt werden? A: Die Zustimmung des Bauherrn B: Die Zustimmung der Gemeinde, in der gebaut wird C: Die Zustimmung der örtlichen Handwerkskammer 5. Welche Zahlungen der Gesamtbausumme darf ein Bau- unternehmen von Ihnen maximal als Vorschuss verlangen? A: 20 Prozent B: 25 Prozent C: 30 Prozent Ein kleiner Wissenstest 9
6. Wie lange haben Sie Zeit um eine Rechnung eines Bauunternehmens zu zahlen? A: 5 Werktage B: 10 Werktage C: 4 Wochen 7. Bei welchen Mängeln dürfen Sie alle weiteren Zahlungen sofort einstellen? A: Bei Mängeln am Fundament B: Bei Mängeln an der Elektrik C: Bei Mängeln am Dachstuhl 8. Wann muss ein Mangel spätestens beseitigt sein? A: 5 Werktage nach Ihrer Aufforderung B: 10 Werktage nach Ihrer Aufforderung C: 4 Wochen nach Ihrer Aufforderung 9. Wie lange müssen Sie warten, bis im Insolvenzfall des Bau- unternehmens der Insolvenzverwalter bis dahin von Ihnen evtl. zu viel gezahlte Gelder an Sie zurücküberweisen muss? A: 30 Tage B: 3 Monate C: 1 Jahr 10. Wie lange laufen Ihre Gewährleistungsrechte nach Fertigstellung des Bauvorhabens? A: 2 Jahre B: 5 Jahre C: 10 Jahre ▶ Auflösung: Siehe Seite 15 Ein kleiner Wissenstest 10
Auflösung: 10 Fragen zum Kauf einer gebrauchten Immobilie 1. Welche Aussagen des Verkäufers zur Immobilie muss der Makler zwingend überprüfen? Keine. Gemäß Rechtsprechung darf sich ein Makler im Wesent- lichen auf die Aussagen des Eigentümers verlassen und muss diese nicht nochmals unabhängig überprüfen. Das heißt im Umkehrschluss: Aussagen eines Maklers nutzen Ihnen wenig. Letztlich benötigen Sie die unmittelbaren Aussagen des aktu ellen Eigentümers der Immobilie. 2. Wer muss eine offizielle Wertermittlung der Immobilie einholen? Niemand muss eine offizielle Wertermittlung der Immobilie einholen. Selbst eine drastisch überteuerte Immobilie müsste vom Notar in keiner Weise hinsichtlich des Kaufpreises über- prüft werden. Der Notar kümmert sich strukturell um die Rechtswirksamkeit des abzuschließenden Geschäfts und nicht um die Fairness der Inhalte. Die finanzierende Bank kann im Eigeninteresse eine Wert- ermittlung erstellen. Der Verkäufer hat keine Verpflichtung dazu. Es ist alleine Ihre Aufgabe, sich darum zu kümmern, ob der Preis der Immobilie angemessen ist oder nicht. Ein kleiner Wissenstest 11
3. Was muss der Notar im Kaufvertrag überprüfen? Nichts davon muss der Notar überprüfen. Weder muss der Notar die Wahrung der Interessen des Käufers überprüfen, noch die Übereinstimmung von Wertgutachten und tatsächlichem Preis im Kaufvertrag. Und auch, ob für die Immobilie über- haupt eine Baugenehmigung vorliegt, muss der Notar nicht überprüfen. Dies sind alleine Ihre Aufgaben. Kümmern Sie sich nicht darum, wird das niemand tun. Ein Notar kann problemlos auch den Kaufvertrag für eine Immobilie beurkunden, für die es nicht einmal eine Baugenehmigung gibt. Der Notar sichert im Wesentlichen nur die Rechtswirksamkeit des Geschäfts zu. Können Sie dann dem Verkäufer nicht nachweisen, dass er seinerseits nicht wusste, dass die Immobilie gar nicht über eine Baugenehmigung verfügt, haftet er dafür auch nicht und eine Rückabwicklung des Vertrages ist nicht möglich. 4. Wie lange können Sie einen notariell geschlossenen Kaufvertrag einer Immobilie widerrufen? Gar nicht. Es gibt kein Widerrufsrecht für notariell geschlossene Immobilienkaufverträge. Wer einen solchen Vertrag unterzeich- net hat, hat ihn unterzeichnet. Selbst wenn die Finanzierung zu diesem Zeitpunkt noch nicht steht. Dann müssen Sie sich eben nötigenfalls extrem beeilen, schnell eine Finanzierung zu bekommen, um sicherzustellen, dass sie die vertraglich ver einbarten Zahlungstermine auch einhalten. Ein kleiner Wissenstest 12
5. Welche Zahlungssumme darf der Verkäufer von Ihnen vor Übergabe der Immobilie maximal verlangen? Das kann der Verkäufer handhaben wie er will. Die meisten Immobilien werden allerdings erst übergeben, wenn der Kauf- preis auch vollständig bezahlt ist. 6. Wer trägt mögliche Anliegerkosten, die während des Kaufvorgangs anfallen? Diese Kosten trägt diejenige Partei, die zum Zeitpunkt des Eintreffens der Rechnung im Grundbuch eingetragen ist. Es sei denn, der notarielle Kaufvertrag enthält andere Regelungen. Etwa, dass solche Kosten mit dem Zeitpunkt des notariellen Kaufvertragsschlusses vom zukünftige Eigentümer zu tragen sind. 7. Wie hoch ist die gesetzliche Maklergebühr beim Kauf einer gebrauchten Immobilie? Es gibt keine gesetzliche Maklergebühr. Diese ist frei verhan- delbar. Das ist Sache des Verkäufers, denn er beauftragt den Makler. Der Verkäufer kann dann maximal die Hälfte der Makler- gebühr auf Sie als Käufer abwälzen. 8. Wann muss der Verkäufer spätestens aus der verkauften Immobilie ausziehen? Dazu gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Ist im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart, kann der Verkäufer theoretisch in seiner Immobilie bleiben, bis die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt ist. Das kann aber viele Monate dauern. Ein kleiner Wissenstest 13
9. Die Heizungsanlage der gekauften Immobilie ist älter als 30 Jahre. Wie lange dürfen Sie diese noch nutzen? Die richtige Antwort ist A: 0 Jahre. Sie müssen die Heizungs- anlage sofort austauschen, wenn sie älter ist als 30 Jahre und keine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung mit weniger als 4 oder mehr als 400 Kilowatt Nennleistung ist. Rechtliche Grundlage dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). 10. Wie lange ist der Gewährleistungszeitraum für eine gebrauchte Immobilie? Beim Verkauf der allermeisten gebrauchten Immobilien wird jede Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen. Damit kaufen Sie die Immobilie „wie gesehen“. Daher ist eine sehr sorgfältige Immobilienbesichtigung so wichtig. Denn Sie haben schlicht keine Gewährleistungsrechte, es sei denn, Ihnen wurden Män- gel oder Schäden arglistig verschwiegen. Das dem Vorbesitzer aber rechtssicher nachzuweisen, ist meist extrem schwierig. Ein kleiner Wissenstest 14
Auflösung: 10 Fragen zum Neubau einer Immobilie auf eigenem Grundstück 1. Was ist ein „bauseits“ zu erbringender Bauantrag? Die richtige Antwort ist B. Das Wort „bauseits“ ist völlig irreführend. Es müsste eigentlich „bauherrenseitig“ heißen. 2. Wie lange können Sie einen abgeschlossenen Bauvertrag widerrufen? Die richtige Antwort ist D: Nach dem neuen Verbraucherbau vertragsrecht des BGB geht dies 14 Tage lang. War die Wider- rufsbelehrung im Vertrag nicht korrekt, können Sie ihn sogar unbefristet widerrufen. 3. Welche Regelungen sind in einem Bauvertrag gesetzlich bindend zu regeln? Nichts davon ist gesetzlich bindend in einem Bauvertrag zu regeln, weder Baukosten, noch Baugarantien (nicht zu verwechseln mit gesetzlichen Gewährleistungen), noch der Abschluss einer Baufertigstellungsversicherung. Es liegt allein an Ihnen, sich darum zu kümmern, dass auch solche Dinge in einem Bauvertrag sorgfältig geregelt werden. 4. Was muss bei einem geplanten Einsatz von Subunter nehmen geregelt werden? Ist im Bauvertrag nichts anderes geregelt, kann der Unter- nehmer sogar ohne Ihre Zustimmung Subunternehmer nach Belieben einsetzen. Wollen Sie das nicht, müssen Sie sich darum kümmern. Ein kleiner Wissenstest 15
5. Welche Zahlungen der Gesamtbausumme darf ein Bau- unternehmen von Ihnen maximal als Vorschuss verlangen? Es gibt keine klaren gesetzlichen Zahlungsregelungen, außer der Tatsache, dass Sie von Beginn an 5 Prozent der Bausumme als Sicherheit zur rechtzeitigen und mangelfreien Herstellung des Werks zurückhalten dürfen und bis zur Abnahme maximal 90 Prozent der vereinbarten Summe in Rechnung gestellt werden darf. Aber um einen exakten und belastbaren Zah- lungsplan, der Sie wirksam schützt, müssen Sie sich selber kümmern. 6. Wie lange haben Sie Zeit um eine Rechnung eines Bauunternehmens zu zahlen? Das kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen an. Halten Sie sich nicht daran, können Sie schnell in Verzug geraten. Daher ist es sinnvoll, vertraglich ausreichende Fristen zu vereinbaren. Denn Sie wollen vor einer Zahlungsanweisung ja sicher über- prüfen, ob die abgerechneten Leistungen vor Ort überhaupt erbracht wurden. Und es kann ja sein, dass Sie immer mal wieder einige Tage nicht zuhause sind und eine Rechnung nicht gleich sehen. 7. Bei welchen Mängeln dürfen Sie alle weiteren Zahlungen sofort einstellen? Sie dürfen bei Mängeln gar nicht ohne weiteres alle weiteren Zahlungen einstellen. Sie haben nur ein Zurückbehaltungsrecht für konkrete Mängel. Gemäß BGB dürfen Sie im Falle eines Man- gels die doppelten zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten als Sicherheit einbehalten. Ein kleiner Wissenstest 16
8. Wann muss ein Mangel spätestens beseitigt sein? Ein Mangel muss behoben sein, bevor eine von Ihnen gesetzte angemessene Frist verstrichen ist. Verstreicht diese und der Unternehmer bessert den Mangel nicht nach, kann er sein Mangelbeseitigungsrecht verlieren und Sie können auf seine Kosten ein anderes Unternehmen mit der Mangelbeseitigung beauftragen. Dazu müssen Sie dem Unternehmer aber zunächst Gelegenheit gegeben haben, den Mangel selbst zu beseitigen. 9. Wie lange müssen Sie warten, bis im Insolvenzfall des Bau- unternehmens der Insolvenzverwalter bis dahin von Ihnen evtl. zu viel gezahlte Gelder an Sie zurücküberweisen muss? Der Insolvenzverwalter muss überhaupt keine zu viel gezahlten Gelder zurückzahlen. Die Gelder, die er beim Unternehmer vor- findet, wird er zur Gläubigerbefriedung einsetzen. Sie werden davon in aller Regel nichts mehr sehen. Und wenn Sie im Bauvertrag den Insolvenzfall des Unternehmers nicht ausdrück- lich als wichtigen Kündigungsgrund vereinbart haben, kann es Ihnen sogar passieren, dass der Insolvenzverwalter darüber entscheidet, ob er das Bauvorhaben mit Ihnen zu Ende baut oder nicht – und nicht Sie. 10. Wie lange laufen Ihre Gewährleistungsrechte nach Fertig- stellung des Bauvorhabens? Die richtige Antwort ist B. Die Gewährleistungsrechte für das Bauvorhaben laufen 5 Jahre. Existiert das Unternehmen allerdings beispielsweise 3 Jahre nach der Fertigstellung Ihres Bauvorhabens nicht mehr, hilft Ihnen die Gewährleistung auch nichts mehr. Ein kleiner Wissenstest 17
Welche Kosten- und Vertrags- fallen drohen beim Kauf oder Bau einer Immobilie? Die Vielzahl der Kosten- und Vertragsfallen beim Kauf oder Bau einer Immobilie ist fast unüberschaubar. Die Verbraucher- zentrale hat über 120 typische Kosten- und Vertragsfallen beim Immobilienkauf identifiziert und sogar über 160 beim Neubau auf eigenem Grundstück. Das sind über 120 bzw. über 160 potenzielle Risiken, die Sie eigentlich überprüft haben sollten, bevor Sie eine Immobilie kaufen oder bauen. Diese Punkte finden Sie komprimiert in zwei speziellen Ratgebern der Verbraucherzentrale: Kosten- und Vertragsfallen beim Immobilienkauf und Kosten- und Vertragsfallen beim Bauen. Sie sind als praxisorientierte Checkbücher aufgebaut und unter http://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de erhältlich: Die nächsten Kapitel zeigen Ihnen, was alles passieren kann, wenn Sie einige dieser wichtigen Prüfpunkte beim Kauf oder Bau einer Immobilie nicht beachten. Welche Kosten- und Vertragsfallen drohen beim Kauf oder Bau einer Immobilie? 18
Wichtige Prüfpunkte beim Kauf einer gebrauchten Immobilie Wenn Sie wichtige Aspekte beim Kauf einer gebrauchten Immobilie nicht prüfen, kann das gravierende Folgen haben. Und die am Anfang des E-Books gestellten 10 Fragen sind nur ein Ausschnitt, der Ihnen zeigen soll, wie riskant es ist, ohne gute Vorbereitung an einen Immobilienkauf zu gehen. Denn allein bei diesen 10 Punkten können Sie mit den folgenden Problemen konfrontiert werden: Aussagen des Maklers Was immer ein Makler Ihnen zu einer gebrauchten Immobilie sagt, sollten Sie mit großer Vorsicht genießen. Denn Makler haften dafür in aller Regel nicht, sondern dürfen sich auf die Aussagen, die sie vom Verkäufer erhalten haben, ungeprüft ver- lassen. Sagt Ihnen also ein Makler, die Heizung sei gerade erst Wichtige Prüfpunkte beim Kauf einer gebrauchten Immobilie 19
modernisiert worden und stellt sich später heraus, dass dies nicht der Fall ist, werden Sie kaum Ansprüche gegen den Makler geltend machen können, wenn er diese Aussage vom Eigen- tümer erhalten hat. Haben Sie diese Aussage hingegen vom Eigentümer selbst erhalten und ist sie nachweislich falsch, wird es für Sie deutlich einfacher, Ansprüche geltend zu machen. Wertermittlung der Immobilie Wenn Sie vor dem Kauf einer Immobilie keine unabhängige Wertermittlung zum Preisvergleich heranziehen, kann das dazu führen, dass Sie einen überteuerten Kaufpreis bezahlen. Mindestens ein grober Abgleich mit den Zahlen des örtlichen Gutachterausschusses und dessen Kaufpreissammlung ist daher dringend zu empfehlen. Inhaltliche Überprüfung des Kaufvertrags Ein Notar nimmt keine umfassende inhaltliche Überprüfung des Kaufvertrages vor. Er achtet nur darauf, dass das Rechtsge- schäft an sich rechtswirksam abgeschlossen wird. Aber ob das stark zu Ihrem Nachteil oder zu Ihrem Vorteil passiert, prüft der Notar nicht. Das ist auch nicht seine Aufgabe. Darum müssen Sie sich also selbst kümmern. Bei einem Immobilienkauf von einem gewerblicher Anbieter haben Sie ab Eingang des Kauf- vertragsentwurfs bei Ihnen – gesetzlich geregelt – mindestens 14 Tage Zeit bis zum Notartermin. Das ist nicht viel. Daher ist es wichtig, dass Sie zunächst einmal den Kaufvertragsentwurf des Notars überhaupt verstehen. Ist das nicht der Fall, sollten Wichtige Prüfpunkte beim Kauf einer gebrauchten Immobilie 20
Sie einen Vorberatungstermin mit dem Notar vereinbaren und sich den Vertrag erst einmal detailliert erklären lassen. Sind Sie dann mit Regelungen nicht einverstanden, können Sie den Notar um Änderung und Abstimmung mit der Verkäuferseite bitten. Im Ratgeber Kauf eines gebrauchten Hauses finden Sie zwei kommentierte Beispielkaufverträge für den Kauf gebrauchter Häuser. Erwägen Sie den Kauf eines neuen Hauses samt Grundstück vom Bauträger hilft Ihnen zur Vertragsprüfung der Ratgeber Kauf und Bau eines Fertighauses oder Massivhau- ses in Kombination mit dem Titel Kosten- und Vertragsfallen beim Immobilienkauf. Falls Sie eine Wohnung erwerben wollen, ob neu oder gebraucht, finden Sie Informationen zum Kauf- vertrag ebenfalls im Ratgeber Kosten- und Vertragsfallen beim Immobilienkauf und im Ratgeber Eigentumswohnung: Auswahl und Kauf. Widerrufsrecht Da Sie beim Kauf einer gebrauchten Immobilie kein Widerrufs- recht haben, müssen Sie dazu im Vertrag auch nicht belehrt werden. Ist der Kaufvertrag unterzeichnet, kommen Sie aus dem Vorgang üblicherweise nicht mehr heraus. Es sei denn, Sie überweisen in der Folge den Kaufbetrag nicht. Dann müssen Sie aber natürlich alle Kosten tragen, die Sie verursacht haben, etwa die Notarkosten. Wichtige Prüfpunkte beim Kauf einer gebrauchten Immobilie 21
Zahlungsvereinbarung Wann und wie der Kaufpreis gezahlt wird, können Sie frei regeln. Der bisherige Eigentümer will ihn fast immer aber haben, bevor die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt. Das ist auch das übliche Verfahren. Der bisherige Eigentümer wird vom Notar verpflichtet, ihm zu melden, wenn das Geld bei ihm eingegangen ist und der Notar veranlasst dann – auf Basis einer bereits im Kaufvertrag abgegebenen, unwiderruflichen Vollmacht des bisherigen Eigentümers – die Grundbuchumschreibung. Riskant wäre es nur, ohne eine solche Sicherheitsbegleitung durch den Notar zu agieren. Also etwa den geforderten Kaufpreis zu zahlen, ohne dass der Notar eine unwiderrufliche Vollmacht des bisherigen Eigentümers zur Grundbuchumschreibung vorliegen hat. Dann könnte es sogar sehr riskant werden. Anliegerkosten Wenn während des Verkaufsprozesses eine Rechnung kommt, mit der eine Kommune Gelder von den Anliegern verlangt (etwa zur Straßensanierung), fallen die Kosten auf denjenigen zurück, der zum Zeitpunkt der Rechnungstellung im Grundbuch eingetragen ist. Sind Sie bereits eingetragen, werden Sie die Kosten auch tragen müssen. Aber auch wenn Sie noch nicht eingetragen sind, werden die bisherigen Eigentümer die Kosten kaum noch übernehmen wollen. Da solche Kosten in einigen Bundesländern nach wie vor anfallen und auch sehr hoch sein können, müsste man bei Eintreten eines solchen Falles nach Kaufvertragsabschluss aber vor Grundbuchumschreibung ggf. Wichtige Prüfpunkte beim Kauf einer gebrauchten Immobilie 22
über den Kaufpreis nochmals verhandeln – falls Sie die Anlie- gerkosten tragen sollen. Sind Sie bei Rechnungsstellung bereits im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, gibt es nichts mehr zu verhandeln. Maklergebühr Hat ein Makler die Immobilie vermittelt, wird er dafür die von ihm angezeigte Gebühr, auch „Courtage“ genannt, haben wollen. Die muss Ihnen aber auch tatsächlich vorab und trans- parent angezeigt worden sein. Daher sollten Sie Immobilien anzeigen aufheben. Manche Makler verlangen eine Courtage von 3,57 %, andere von 7,14 %. Das sind eher willkürliche Prozentsätze, die Sie theoretisch natürlich auch verhandeln können. Seit einer Gesetzesnovellierung muss mittlerweile der Verkäu- fer die Courtage zahlen, wenn er den Makler beauftragt hat. Er kann maximal die Hälfte der vom Makler in Rechnung gestellten Courtage auf den Käufer abwälzen. Der Käufer muss diese auch erst zahlen, wenn der Makler ihm nachgewiesen hat, dass der Verkäufer seinen Anteil auch gezahlt hat. Die Maklercourtage sollte grundsätzlich erst gezahlt werden, wenn der Kaufvorgang erfolgreich abgeschlossen ist. Und das ist er erst, wenn Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Sehr unangenehm kann es werden, wenn die Immobilie durch zwei oder sogar noch mehr Makler ange- boten wurde und Sie mit beiden oder mehreren Maklern zu der Immobilie Kontakt hatten. Dann hat theoretisch jeder der Makler Anspruch auf eine Zahlung der Courtage. Wichtige Prüfpunkte beim Kauf einer gebrauchten Immobilie 23
Übergaberegelungen Oft will man so schnell wie möglich in die neue Immobilie einziehen. Und dann stellt man fest: Man hat im Kaufvertrag überhaupt keine Regelungen zu Auszug und Einzug getroffen. Dann hätten Sie eigentlich erst ein Bezugsrecht, wenn Sie im Grundbuch eingetragen sind. Das kann aber Monate dauern. Es ist daher sehr sinnvoll, auch den Übergabezeitpunkt und möglichst auch den Übergabezustand (also etwa: „geräumt“) im Kaufvertrag zu regeln. GEG-Regelungen Neue Eigentümer gebrauchter Immobilien können einige Pflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) treffen. So müssen Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, erneuert wer- den, ungedämmte Warmwasserleitungen müssen gedämmt werden, ebenso oberste Geschossdecken. Das sind Pflichten, die eigentlich schon der bisherige Eigentümer hätte leisten müssen, aber nur, wenn er die Immobilie nach dem 1. Februar 2002 als Eigentümer übernommen hat. Besitzt er sie schon länger, muss er sich um das GEG nicht weiter kümmern und Sie können ihn dafür auch nicht haftbar machen. Gewährleistung Da in fast allen Kaufverträgen gebrauchter Immobilien Gewähr- leistungsrechte ausgeschlossen werden, sind Probleme, die Sie erst nach dem Einzug entdecken, ein besonderes Problem. Wichtige Prüfpunkte beim Kauf einer gebrauchten Immobilie 24
Feuchte Stellen, zum Beispiel hinter einem ehemaligen Keller- regal, können Sie selbst bei einer intensiven Besichtigung nicht leicht erkennen. Da Ihnen aber kaum ein Verkäufer Gewährleis- tungsrechte einräumen wird, bleibt Ihnen nur die Option einer gründlichen Besichtigung. Nehmen Sie eine solche nicht wahr oder machen Sie diese nur sehr flüchtig, kann das gravierende Folgen haben. Wenn Sie zum Beispiel im Dachstuhl einen Haus- schwammbefall übersehen, der Ihnen bei der Besichtigung hätte auffallen können, kann das die Sanierung des gesamten Dachstuhls auf Ihre Kosten nach sich ziehen. Mehr Informationen Die dargelegten Probleme sind nur ein kleiner Ausschnitt der Risiken, die Sie treffen können, wenn Sie eine gebrauchte Immobilie erwerben. Und auch beim Kauf einer neuen Immo- bilie samt Grundstück vom Bauträger können Sie natürlich zahlreiche Risiken treffen. Wenn Sie sich vor den häufigsten Risiken beim Kauf einer gebrauchten oder neuen Immobilie wirksam schützen wollen, müssen Sie das Kaufobjekt oder das Ihnen vorgelegte Kauf angebot und die Vertragsunterlagen sehr sorgfältig prüfen. Um sich dazu unabhängig und praxisnah zu informie- ren, k önnen Sie auf die Ratgeber der Verbraucherzentrale zurückgreifen. Wichtige Prüfpunkte beim Kauf einer gebrauchten Immobilie 25
Wichtige Prüfpunkte beim Bau einer neuen Immobilie auf eigenem Grundstück Die 10 Fragen zum Bau einer neuen Immobilie auf eigenem Grundstück am Anfang des E-Books, haben Ihnen einen kleinen Ausschnitt der potenziellen Risiken aufgezeigt. Welche Folgen das Übersehen solcher Punkte haben kann, können Sie nun lesen – und sehen, wie gefährlich es sein kann, Bauverträge ohne sorgfältige Vorbereitung zu unterzeichnen. Vollständigkeit der Bauleistungsvereinbarung Sehr wichtig ist grundsätzlich die Vollständigkeit aller vertrag- lich vereinbarten Bauleistungen. Die Erfahrung der Verbrau- cherzentrale zeigt, dass fast alle Bauverträge zu lückenhaft sind und wichtige Leistungen nicht selten ganz fehlen. Das Problem dabei ist, dass Laien das nicht erkennen können und dann hohe Zusatzkosten entstehen, die man so nicht im Blick hatte. Sehr Wichtige Prüfpunkte beim Bau einer neuen Immobilie auf eigenem Grundstück 26
oft führt das zu aufwendigen und teuren Nachfinanzierungen. Vor allem die sogenannte Bau- und Leistungsbeschreibung, als wichtiger Vertragsbestandteil, aber auch die Pläne müssen sorgfältig geprüft werden. Um das in einem ersten Schritt selber zu tun, können Sie auf Informationsmaterial der Verbraucher- zentrale zurückgreifen. Dabei helfen Ihnen die Ratgeber Bauen!, Kosten- und Vertragsfallen beim Bauen und Handbuch-Baubeschreibung. Widerruf Seit dem Jahr 2018 haben Sie beim Abschluss eines Verbrau- cherbauvertrages ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dieses Recht muss Ihnen vollständig und im korrekten Wort- laut dargelegt werden, sonst kann es sogar unbefristet gelten. Allerdings ist das Widerrufsrecht eigentlich ein Notausgang für den Notfall. Und zu einem solchen Notfall sollte man es erst gar nicht kommen lassen. Das heißt: Grundstückskauf, Bodensitu- ation, Bebauungsrecht und Baufinanzierung sollten sorgfältig geklärt sein, bevor man einen Bauvertrag unterzeichnet. Das Widerrufsrecht kann dann genutzt werden, wenn sich kurz nach Vertragsabschluss plötzlich neue Entwicklungen ergeben, die so vorher noch nicht absehbar waren und das Bauvorhaben entweder mit diesem Unternehmer oder generell nicht möglich machen. WichtigePrüfpunktebeim Bau einer neuen Immobilieauf eigenem Grundstück 27
Wichtige Regelungen im Bauvertrag Für Laien ist es außerordentlich schwierig, wichtige Rege- lungen eines Bauvertrages zu überblicken, wenn Sie einen solchen noch nie geschlossen haben. Will man nicht leichtsin- nig handeln, führt aber kein Weg daran vorbei, sich sorgfältig darüber zu informieren, was in einem Bauvertrag unbedingt geregelt werden sollte. Wer auf eigenem Grund und Boden baut, hat einen großen Vorteil: Er bestimmt selbst, mit wem er dort baut, ob mit Architekt und Handwerkern, mit einem Fertighausanbieter oder auch Generalunternehmer. Und diesen wichtigen Vorteil sollten Sie unbedingt nutzen und sich die Zeit für eine sorgfältige Vorbereitung nehmen. Die Verbraucherzentrale hat zahlreiche Prüfpunkte identifiziert, die sich Verbraucher ansehen sollten, bevor sie an ein Bauvor- haben gehen. Die Prüfpunkte sind allesamt in dem Ratgeber Kosten- und Vertragsfallen beim Bauen dokumentiert und erläutert. Allgemeine Grundlagen zum Bauen und zum neuen Bauvertragsrecht erfahren Sie in dem Ratgeber Bauen!. Falls Sie schlüsselfertig bauen, egal ob mit dem Fertighaushersteller, Massivhausanbieter oder Bauträger, ist der Ratgeber Kauf und Bau eines Fertighauses oder Massivhauses der richtige für Sie. Subunternehmen Zu den wichtigen Punkten in einem Bauvertrag gehören auch die Regelungen zu Subunternehmen. Denn treffen Sie hierzu keine Regelungen, sind sogar Subunternehmerketten Tür und Tor geöffnet, obwohl Sie gerade das auf Ihrer Baustelle viel- Wichtige Prüfpunkte beim Bau einer neuen Immobilie auf eigenem Grundstück 28
leicht vermeiden wollen. Das kann man vertraglich eingrenzen oder auch ganz ausschließen. Zahlungsplan Auch der Zahlungsplan ist ein ganz wichtiger Vertragsbe- standteil. Grundsätzlich sind Sie bei Vereinbarungen über die Zahlungen frei. Es gibt nur zwei gesetzliche Einschränkungen zu Ihrem Schutz: Sie haben ein Zurückbehaltrecht von 5 Prozent der Bausumme von Anfang an – zur Sicherung der rechtzeitigen und mangelfreien Herstellung des Bauwerks. Und die zweite Sicherung, die Sie haben, ist, dass der Bauunternehmer bis zur Abnahme nicht mehr als 90 Prozent der Gesamtkosten in Rech- nung stellen darf. Im günstigsten Fall haben Sie insgesamt also noch 15 Prozent der Bausumme, wenn es zur Abnahme kommt. Nun kann es aber sein, dass der übrige Zahlungsplan äußerst riskant ist und Sie gar nicht merken, dass Sie im Grunde hohe Vorauszahlungen geleistet haben, denen keine ausreichende Leistung des Unternehmers gegenüberstand. Und auch die 10 Prozent Sicherheit am Ende sind schnell ein Trug- schluss, wenn der Unternehmer dieses Geld unmittelbar vor der Abnahme haben will – bevor Sie also den tatsächlichen, fertigen Zustand der Immobilie überhaupt beurteilen konnten. Deswegen nutzen Ihnen die gesetzlichen Zahlungsregelungen nur sehr bedingt etwas. Sie benötigen viel exaktere Rege- lungen zum Zahlungsplan, sonst droht Ihnen ganz schnell das Risiko der Überzahlung. Das ist so gefährlich, dass daran schon viele Bauvorhaben gescheitert sind. Das Beispiel eines sicheren Zahlungsplans finden Sie im Ratgeber Kosten- und Wichtige Prüfpunkte beim Bau einer neuen Immobilie auf eigenem Grundstück 29
Vertragsfallen beim Bauen. Für Bauträgervorhaben, bei denen Sie also Grundstück und Haus gemeinsam kaufen, finden Sie das Beispiel eines Zahlungsplans im Ratgeber Kosten- und Ver- tragsfallen beim Immobilienkauf. Rechnungslauf Auch den Rechnungslauf sollten Sie schon gleich im Vertrag regeln. Es ist nachvollziehbar, dass der Unternehmer seine Rechnungen schnell bezahlt haben will. Umgekehrt wollen Sie aber natürlich die notwendige Zeit haben, um zu überprüfen, ob die Leistungen, die abgerechnet wurden, auch tatsächlich vor Ort auf der Baustelle erbracht wurden – und zwar mangel- frei. Daher ist es sinnvoll, von vornherein im Bauvertrag zu vereinbaren, in welchem Zeitfenster Rechnungen zu begleichen sind. Mindestens 14 Werktage sind dazu üblicherweise notwen- dig. Außerdem müssen Urlaubszeiten, in denen Sie möglicher- weise länger abwesend sind, berücksichtigt werden. Wird so etwas nicht sorgsam geregelt, können Sie sehr schnell in Verzug kommen, zu Zinszahlungen veranlasst werden und die Bau- stelle kann stillstehen. Wie Sie eine Rechnung sorgfältig prüfen zeigt Ihnen der Ratgeber Bauen! Wichtige Prüfpunkte beim Bau einer neuen Immobilie auf eigenem Grundstück 30
Zurückbehaltrecht Vor der Abnahme einer Bauleistung ist der Unternehmer in der Beweispflicht, wenn die Frage auftaucht, ob es sich bei einem Baumangel tatsächlich um einen Baumangel handelt. Zur Sicherheit können Sie in einem solchen Fall den doppelten Betrag zurückhalten, der für die Mangelbeseitigung erforder- lich wäre. Das ist gesetzlich geregelt, so dass Sie hierzu keine ergänzenden Regelungen im Vertrag benötigen. Allerdings wird es in der Praxis schnell so sein, dass es zu Differenzen kommt, ob überhaupt ein Mangel vorliegt oder nicht. Das bringt Sie dann zu dem Problem der Mangeldefinition. Mängel Was ein Baumangel ist und was kein Baumangel ist, ist im Einzelfall oft gar nicht so einfach festzustellen. Behauptet Ihr Unternehmer, es liege gar kein Mangel vor, während Sie der gegenteiligen Überzeugung sind, kann der Streit – je nach Umfang des potentiellen Mangels – bis zur Arbeitsniederlegung des Unternehmers führen. Leitlinie für die richtige Bauausfüh- rung sind die sogenannten „Allgemein Anerkannten Regeln der Technik“. Welche Bauausführung diesen noch entspricht und welche nicht mehr, ist für Laien jedoch kaum festzustellen. In solchen Fällen benötigt man versierte fachliche Hilfe. Wo man diese bekommt und wieviel sie kostet, legt die Verbraucher- zentrale umfassend in den Ratgebern Bauen! und Kauf und Bau eines Fertighauses oder Massivhauses dar. Kümmert man sich frühzeitig um solche Hilfe, kann man später auf der Baustelle, auch unter Zeitdruck, meist sicher und gut reagieren. Wichtige Prüfpunkte beim Bau einer neuen Immobilie auf eigenem Grundstück 31
Insolvenz Insolvenzen kommen im Bauwesen häufiger vor als man glaubt. Betrifft eine Insolvenz nur ein nachgeordnetes Gewerk, kann man damit meist einigermaßen umgehen. Schwieriger wird es, wenn für ein ganzes Haus nur ein Bauvertrag mit einem Fertighaushersteller oder einem Generalunternehmer abge- schlossen wurde und dieser während des Bauvorhabens in die Insolvenz gerät. Dann kommt es erheblich auf Ihren Zahlungs- plan und die Regelungen in Ihrem Bauvertrag an, ob Sie Gelder verlieren oder nicht und ob Sie schnell aus dem Bauvertrag herauskommen oder nicht. Ein Unternehmen kann immer auch unverschuldet in eine Insolvenz geraten: Selbst ein gut geführ- tes Unternehmen ist davor nicht geschützt und deshalb müssen Sie sich für den Fall der Fälle grundsätzlich wappnen. Das ist durch kluge vertragliche Regelungen möglich. Mehr dazu erfah- ren Sie im Ratgeber Kosten- und Vertragsfallen beim Bauen der Verbraucherzentrale. Für den Fall, dass Sie Haus und Grund- stück oder Wohnung und Grundstück vom Bauträger kaufen, hilft Ihnen hierbei der Ratgeber Kosten- und Vertragsfallen beim Immobilienkauf weiter. Gewährleistung Nach der Abnahme eines Bauvorhabens beginnt die Gewähr- leistungszeit. Sie ist gesetzlich geregelt und beträgt nach dem Verbraucherbauvertragsrecht des BGB 5 Jahre. Während der Gewährleistungszeit ist es umgekehrt: Nun müssen Sie dem Unternehmer nachweisen, dass ein von Ihnen behaupteter Mangel auch tatsächlich ein Mangel ist. Das kann sehr aufwen- Wichtige Prüfpunkte beim Bau einer neuen Immobilie auf eigenem Grundstück 32
dig werden und Geldeinbehalte haben Sie zu diesem Zeitpunkt auch nicht mehr. Es sei denn, Sie haben im Bauvertrag eine Regelung aufgenommen, nach der Sie auch für die Dauer der Gewährleistungszeit eine gewisse Summe, zum Beispiel 5 Pro- zent der Bausumme, als Sicherheit zurückbehalten dürfen. Das ist möglich und gibt Ihnen auch für den Insolvenzfall des Unter- nehmens während der Gewährleistungszeit Sicherheit. Mehr Informationen Leider drohen, neben den hier erwähnten Punkten, viele weitere Risiken, die geklärt sein sollten, bevor man in ein Bau- vorhaben geht. Wenn Sie sich vor den häufigsten Risiken beim Bauen auf dem eigenen Grundstück wirksam schützen wollen, müssen Sie das Ihnen vorgelegte Angebot und die Vertrags- unterlagen sehr sorgfältig prüfen. Erst danach sollten Sie Ver- träge über so hohe Summen, wie Sie beim Bauen üblich sind, unterzeichnen. Die Ratgeber der Verbraucherzentrale können Ihnen dabei eine gute Hilfe sein. Sie sind unabhängig und praxisnah. Wichtige Prüfpunkte beim Bau einer neuen Immobilie auf eigenem Grundstück 33
Zum Schluss Dieses E-Book kann Ihnen nur einen ersten Einblick in die umfangreiche Thematik rund um die Kosten- oder Vertragsfal- len beim Kauf oder Bau einer Immobilie geben. Wichtig ist, dass Sie mögliche Wissenslücken frühzeitig erkennen und reagieren. Kauf- und Bausituationen sind sehr häufig geprägt von hohem Zeitdruck. Je früher Sie sich präventiv und intensiv mit den Themen auseinandersetzen, umso sicherer und zielführender können Sie dann in der Situation handeln. Die Verbraucher zentrale hilft Ihnen dabei von Anfang an mit einem umfassen- den Ratgeber-Programm. Sie finden dieses im Internet unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen für Ihr Kauf- oder Bauvorhaben. Zum Schluss 34
Impressum Herausgeber Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf Tel. 02 11/38 09-555, Fax 02 11/38 09-235 E-Mail: ratgeber@verbraucherzentrale.nrw Internet: www.verbraucherzentrale.nrw Autor: Dipl.-Ing. Peter Burk, Institut Bauen und Wohnen, Freiburg, www.institut-bauen-und-wohnen.de Gestaltung, Satz, E-Book-Produktion: zweiband.media, Berlin, www.zweiband.de Bildnachweis: S. 1: © Indiloo/Fotolia | S. 4: © Andrey Popov/Fotolia | S. 6: © liberowolf/Fotolia | S. 18, 19, 26: © Andrey Popov/Fotolia | S. 34: © Anssi/Fotolia 2. Auflage, Februar 2020 ISBN: 978-3-86336-292-8 © Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung der Verbraucherzentrale NRW. Das gilt ins besondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfil- mungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Das Buch darf ohne Genehmigung der Verbraucherzentrale NRW auch nicht mit (Werbe-)Aufklebern o. Ä. versehen werden. Die Verwendung des Buches durch Dritte darf nicht zu absatzfördernden Zwecken geschehen oder den Eindruck einer Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW erwecken.
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