Kosten- und Vertrags fallen - beim Kauf oder Bau einer Immobilie kompakt 2020/2021 - Ratgeber-Verbraucherzentrale.de

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Kosten-   und
Was Sie vor dem Kauf
Vertrags­ fallen
einer Immobilie
wissen
beim       sollten
     Kauf oder Bau einer Immobilie
Kosten- und Vertrags fallen - beim Kauf oder Bau einer Immobilie kompakt 2020/2021 - Ratgeber-Verbraucherzentrale.de
Kosten- und Vertrags­
fallen beim Kauf
oder Bau einer Immobilie
Kosten- und Vertrags fallen - beim Kauf oder Bau einer Immobilie kompakt 2020/2021 - Ratgeber-Verbraucherzentrale.de
Inhalt

Was sind Kosten- und Vertragsfallen?                4

Ein kleiner Wissenstest                             6
10 Fragen zum Kauf einer gebrauchten Immobilie      7
10 Fragen zum Neubau einer Immobilie auf eigenem
­Grundstück                                         9
 Auflösung: 10 Fragen zum Kauf einer gebrauchten
 Immobilie                                          11
 Auflösung: 10 Fragen zum Neubau einer Immobilie
 auf eigenem Grundstück                             15

Welche Kosten- und Vertragsfallen drohen beim Kauf
oder Bau einer Immobilie?                           18

Wichtige Prüfpunkte beim Kauf einer gebrauchten
Immobilie                                           19

Wichtige Prüfpunkte beim Bau einer neuen Immobilie
auf eigenem Grundstück                              26

Zum Schluss                                         34
Kosten- und Vertrags fallen - beim Kauf oder Bau einer Immobilie kompakt 2020/2021 - Ratgeber-Verbraucherzentrale.de
Was sind Kosten- und
  Vertragsfallen?

Kosten- und Vertragsfallen beim Kauf oder Bau einer Immobilie
sind nicht die klassischen Nebenkosten, wie etwa Notargebüh-
ren, Grunderwerbsteuern oder Maklercourtage. Sondern Kos-
ten- und Vertragsfallen sind darüberhinausgehende zusätzliche
Kosten- oder Vertragsnachteile, die man als Laie gar nicht ohne
weiteres erkennen kann und die fast immer aufgrund unklarer
oder unvollständiger Verträge auftreten.

                               Was sind Kosten- und Vertragsfallen?   4
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Zu oft, viel zu schnell und mit zu wenig Wissen unterzeichnen
Verbraucher weitreichende Kauf- oder Bauverträge. Sehr häufig
spielt dabei Zeitdruck eine große Rolle: Bei neuen Immobilien
vom Bauträger in begehrten Lagen weist dieser gerne darauf
hin, dass er das Angebot höchstens noch wenige Tage frei hal-
ten könne. Und selbst beim Bauen auf dem eigenen Grundstück
weist der ein oder andere Generalunternehmer oder Fertig-
hausanbieter den Bauherrn daraufhin, dass schon in wenigen
Tagen das vergünstigte Angebot auslaufe.

Wer sich beim Immobilienerwerb unter Druck setzen lässt,
ohne sich zuvor gründlich informiert zu haben, hat ganz schnell
schlechte Karten. Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig sehr
gründlich zu informieren, um in einer Situation unter Zeitdruck
vorbereitet zu sein und in kurzer Zeit fundierte Entscheidungen
treffen zu können.

                               Was sind Kosten- und Vertragsfallen?   5
Kosten- und Vertrags fallen - beim Kauf oder Bau einer Immobilie kompakt 2020/2021 - Ratgeber-Verbraucherzentrale.de
Ein kleiner Wissenstest
Wie groß ist Ihr Wissen rund um den Kauf einer gebrauchten
oder dem Bau einer neuen Immobilie? Das können Sie hier
selbst testen. Sie finden dazu zweimal zehn Fragen: einmal zum
Kauf einer gebrauchten Immobilie und einmal zum Bau einer
neuen Immobilie auf eigenem Grundstück. Daran anschließend
erhalten Sie die Auflösung und weitere Erläuterungen.

                                         Ein kleiner Wissenstest   6
Kosten- und Vertrags fallen - beim Kauf oder Bau einer Immobilie kompakt 2020/2021 - Ratgeber-Verbraucherzentrale.de
10 Fragen zum Kauf einer gebrauchten Immobilie

1. Welche Aussagen des Verkäufers zur Immobilie muss der
Makler zwingend unabhängig überprüfen?
A: Aussagen zur Statik
B: Aussagen zur Heizungsanlage
C: Aussagen zu den Eigentumsverhältnissen an der Immobilie

2. Wer muss eine offizielle Wertermittlung der Immobilie
einholen?
A: Der Notar
B: Die finanzierende Bank
C: Der Verkäufer

3. Was muss der Notar im Kaufvertrag überprüfen?
A: Die Wahrung der Rechte des Käufers
B: Die Übereinstimmung des Kaufpreises mit der
    Wertermittlung
C: Die existierende Baugenehmigung der Immobilie

4. Wie lange können Sie einen notariell geschlossenen
­Kaufvertrag einer Immobilie widerrufen?
 A: 5 Werktage
 B: 14 Tage
 C: 4 Wochen

5. Welche Zahlungssumme darf der Verkäufer von Ihnen vor
Übergabe der Immobilie maximal verlangen?
A: 30 Prozent
B: 50 Prozent
C: 100 Prozent

                                         Ein kleiner Wissenstest   7
Kosten- und Vertrags fallen - beim Kauf oder Bau einer Immobilie kompakt 2020/2021 - Ratgeber-Verbraucherzentrale.de
6. Wer trägt mögliche Anliegerkosten, die während des
­Kaufvorgangs anfallen?
 A: Der Verkäufer
 B: Der Käufer
 C: Beide im Verhältnis 50:50

7. Wie hoch ist die gesetzliche Maklergebühr beim Kauf einer
gebrauchten Immobilie?
A: 3,57 Prozent
B: 5,32 Prozent
C: 7,14 Prozent

8. Wann muss der Verkäufer spätestens aus der verkauften
Immobilie ausziehen?
A: Einen Monat nach der notariellen Kaufvertragsbeurkundung
B: Zwei Monate nach der notariellen Kaufvertragsbeurkundung
C: Sechs Monate nach der notariellen Kaufvertragsbeurkundung

9. Die Heizungsanlage der gekauften Immobilie ist älter als
30 Jahre. Wie lange dürfen Sie diese noch nutzen?
A: 0 Jahre
B: 3 Jahre
C: 10 Jahre

10. Wie lange ist der Gewährleistungszeitraum für eine
gebrauchte Immobilie?
A: 2 Jahre
B: 5 Jahre
C: 10 Jahre

▶ Auflösung: Siehe Seite 11

                                         Ein kleiner Wissenstest   8
10 Fragen zum Neubau einer Immobilie auf
  eigenem Grundstück

1. Was ist ein „bauseits“ zu erbringender Bauantrag?
A: Ein Bauantrag, den das Bauunternehmen erbringt
B: Ein Bauantrag, den der Bauherr erbringt
C: Ein Bauantrag, der seitens der Baubeteiligten noch nach
    Beginn der Bauarbeiten erbracht werden kann

2. Wie lange können Sie einen abgeschlossenen Bauvertrag
widerrufen?
A: 5 Werktage
B: 14 Tage
C: 4 Wochen

3. Welche Regelungen sind in einem Bauvertrag gesetzlich
bindend zu regeln?
A: Die Baukosten
B: Die Baugarantien
C: Die Baufertigstellungsversicherung

4. Was muss bei einem geplanten Einsatz von Subunter­
nehmen geregelt werden?
A: Die Zustimmung des Bauherrn
B: Die Zustimmung der Gemeinde, in der gebaut wird
C: Die Zustimmung der örtlichen Handwerkskammer

5. Welche Zahlungen der Gesamtbausumme darf ein Bau-
unternehmen von Ihnen maximal als Vorschuss verlangen?
A: 20 Prozent
B: 25 Prozent
C: 30 Prozent
                                           Ein kleiner Wissenstest   9
6. Wie lange haben Sie Zeit um eine Rechnung eines
­Bauunternehmens zu zahlen?
 A: 5 Werktage
 B: 10 Werktage
 C: 4 Wochen

7. Bei welchen Mängeln dürfen Sie alle weiteren Zahlungen
sofort einstellen?
A: Bei Mängeln am Fundament
B: Bei Mängeln an der Elektrik
C: Bei Mängeln am Dachstuhl

8. Wann muss ein Mangel spätestens beseitigt sein?
A: 5 Werktage nach Ihrer Aufforderung
B: 10 Werktage nach Ihrer Aufforderung
C: 4 Wochen nach Ihrer Aufforderung

9. Wie lange müssen Sie warten, bis im Insolvenzfall des Bau-
unternehmens der Insolvenzverwalter bis dahin von Ihnen
evtl. zu viel gezahlte Gelder an Sie zurücküberweisen muss?
A: 30 Tage
B: 3 Monate
C: 1 Jahr

10. Wie lange laufen Ihre Gewährleistungsrechte nach
­Fertigstellung des Bauvorhabens?
 A: 2 Jahre
 B: 5 Jahre
 C: 10 Jahre

▶ Auflösung: Siehe Seite 15

                                        Ein kleiner Wissenstest   10
Auflösung:
  10 Fragen zum Kauf einer gebrauchten Immobilie

1. Welche Aussagen des Verkäufers zur Immobilie muss der
Makler zwingend überprüfen?
Keine. Gemäß Rechtsprechung darf sich ein Makler im Wesent-
lichen auf die Aussagen des Eigentümers verlassen und muss
diese nicht nochmals unabhängig überprüfen. Das heißt im
Umkehrschluss: Aussagen eines Maklers nutzen Ihnen wenig.
Letztlich benötigen Sie die unmittelbaren Aussagen des aktu­
ellen Eigentümers der Immobilie.

2. Wer muss eine offizielle Wertermittlung der Immobilie
einholen?
Niemand muss eine offizielle Wertermittlung der Immobilie
­einholen. Selbst eine drastisch überteuerte Immobilie müsste
 vom Notar in keiner Weise hinsichtlich des Kaufpreises über-
 prüft werden. Der Notar kümmert sich strukturell um die
 Rechtswirksamkeit des abzuschließenden Geschäfts und nicht
 um die Fairness der Inhalte.
 Die finanzierende Bank kann im Eigeninteresse eine Wert-
 ermittlung erstellen.
 Der Verkäufer hat keine Verpflichtung dazu.
 Es ist alleine Ihre Aufgabe, sich darum zu kümmern, ob der
 Preis der Immobilie angemessen ist oder nicht.

                                        Ein kleiner Wissenstest   11
3. Was muss der Notar im Kaufvertrag überprüfen?
Nichts davon muss der Notar überprüfen. Weder muss der
Notar die Wahrung der Interessen des Käufers überprüfen, noch
die Übereinstimmung von Wertgutachten und tatsächlichem
Preis im Kaufvertrag. Und auch, ob für die Immobilie über-
haupt eine Baugenehmigung vorliegt, muss der Notar nicht
überprüfen. Dies sind alleine Ihre Aufgaben. Kümmern Sie sich
nicht darum, wird das niemand tun. Ein Notar kann problemlos
auch den Kaufvertrag für eine Immobilie beurkunden, für die
es nicht einmal eine Baugenehmigung gibt. Der Notar sichert
im Wesentlichen nur die Rechtswirksamkeit des Geschäfts zu.
Können Sie dann dem Verkäufer nicht nachweisen, dass er
seinerseits nicht wusste, dass die Immobilie gar nicht über eine
Baugenehmigung verfügt, haftet er dafür auch nicht und eine
Rückabwicklung des Vertrages ist nicht möglich.

4. Wie lange können Sie einen notariell geschlossenen
­Kaufvertrag einer Immobilie widerrufen?
 Gar nicht. Es gibt kein Widerrufsrecht für notariell geschlossene
 Immobilienkaufverträge. Wer einen solchen Vertrag unterzeich-
 net hat, hat ihn unterzeichnet. Selbst wenn die Finanzierung
 zu diesem Zeitpunkt noch nicht steht. Dann müssen Sie sich
 eben nötigenfalls extrem beeilen, schnell eine Finanzierung zu
 bekommen, um sicherzustellen, dass sie die vertraglich ver­
 einbarten Zahlungstermine auch einhalten.

                                           Ein kleiner Wissenstest   12
5. Welche Zahlungssumme darf der Verkäufer von Ihnen vor
Übergabe der Immobilie maximal verlangen?
Das kann der Verkäufer handhaben wie er will. Die meisten
Immobilien werden allerdings erst übergeben, wenn der Kauf-
preis auch vollständig bezahlt ist.

6. Wer trägt mögliche Anliegerkosten, die während des
­Kaufvorgangs anfallen?
 Diese Kosten trägt diejenige Partei, die zum Zeitpunkt des
 Eintreffens der Rechnung im Grundbuch eingetragen ist. Es sei
 denn, der notarielle Kaufvertrag enthält andere Regelungen.
 Etwa, dass solche Kosten mit dem Zeitpunkt des notariellen
 Kaufvertragsschlusses vom zukünftige Eigentümer zu tragen
 sind.

7. Wie hoch ist die gesetzliche Maklergebühr beim Kauf einer
gebrauchten Immobilie?
Es gibt keine gesetzliche Maklergebühr. Diese ist frei verhan-
delbar. Das ist Sache des Verkäufers, denn er beauftragt den
Makler. Der Verkäufer kann dann maximal die Hälfte der Makler-
gebühr auf Sie als Käufer abwälzen.

8. Wann muss der Verkäufer spätestens aus der verkauften
Immobilie ausziehen?
Dazu gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Ist im Kaufvertrag
nichts anderes vereinbart, kann der Verkäufer theoretisch in
seiner Immobilie bleiben, bis die Eigentumsumschreibung im
Grundbuch erfolgt ist. Das kann aber viele Monate dauern.

                                         Ein kleiner Wissenstest   13
9. Die Heizungsanlage der gekauften Immobilie ist älter als
30 Jahre. Wie lange dürfen Sie diese noch nutzen?
Die richtige Antwort ist A: 0 Jahre. Sie müssen die Heizungs-
anlage sofort austauschen, wenn sie älter ist als 30 Jahre und
keine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung mit weniger
als 4 oder mehr als 400 Kilowatt Nennleistung ist. Rechtliche
Grundlage dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

10. Wie lange ist der Gewährleistungszeitraum für eine
gebrauchte Immobilie?
Beim Verkauf der allermeisten gebrauchten Immobilien wird
jede Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen. Damit kaufen
Sie die Immobilie „wie gesehen“. Daher ist eine sehr sorgfältige
Immobilienbesichtigung so wichtig. Denn Sie haben schlicht
keine Gewährleistungsrechte, es sei denn, Ihnen wurden Män-
gel oder Schäden arglistig verschwiegen. Das dem Vorbesitzer
aber rechtssicher nachzuweisen, ist meist extrem schwierig.

                                          Ein kleiner Wissenstest   14
Auflösung:
  10 Fragen zum Neubau einer Immobilie auf
  eigenem Grundstück

1. Was ist ein „bauseits“ zu erbringender Bauantrag?
Die richtige Antwort ist B. Das Wort „bauseits“ ist völlig
­irre­führend. Es müsste eigentlich „bauherrenseitig“ heißen.

2. Wie lange können Sie einen abgeschlossenen Bauvertrag
widerrufen?
Die richtige Antwort ist D: Nach dem neuen Verbraucherbau­
vertragsrecht des BGB geht dies 14 Tage lang. War die Wider-
rufsbelehrung im Vertrag nicht korrekt, können Sie ihn sogar
unbefristet widerrufen.

3. Welche Regelungen sind in einem Bauvertrag gesetzlich
bindend zu regeln?
Nichts davon ist gesetzlich bindend in einem Bauvertrag
zu regeln, weder Baukosten, noch Baugarantien (nicht zu
­verwechseln mit gesetzlichen Gewährleistungen), noch der
 Abschluss einer Baufertigstellungsversicherung. Es liegt allein
 an Ihnen, sich darum zu kümmern, dass auch solche Dinge in
 einem Bauvertrag sorgfältig geregelt werden.

4. Was muss bei einem geplanten Einsatz von Subunter­
nehmen geregelt werden?
Ist im Bauvertrag nichts anderes geregelt, kann der Unter-
nehmer sogar ohne Ihre Zustimmung Subunternehmer nach
Belieben einsetzen. Wollen Sie das nicht, müssen Sie sich
darum kümmern.

                                           Ein kleiner Wissenstest   15
5. Welche Zahlungen der Gesamtbausumme darf ein Bau-
unternehmen von Ihnen maximal als Vorschuss verlangen?
Es gibt keine klaren gesetzlichen Zahlungsregelungen, außer
der Tatsache, dass Sie von Beginn an 5 Prozent der Bausumme
als Sicherheit zur rechtzeitigen und mangelfreien Herstellung
des Werks zurückhalten dürfen und bis zur Abnahme maximal
90 Prozent der vereinbarten Summe in Rechnung gestellt
werden darf. Aber um einen exakten und belastbaren Zah-
lungsplan, der Sie wirksam schützt, müssen Sie sich selber
kümmern.

6. Wie lange haben Sie Zeit um eine Rechnung eines
­Bauunternehmens zu zahlen?
 Das kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen an. Halten Sie
 sich nicht daran, können Sie schnell in Verzug geraten. Daher
 ist es sinnvoll, vertraglich ausreichende Fristen zu vereinbaren.
 Denn Sie wollen vor einer Zahlungsanweisung ja sicher über-
 prüfen, ob die abgerechneten Leistungen vor Ort überhaupt
 erbracht wurden. Und es kann ja sein, dass Sie immer mal
 wieder einige Tage nicht zuhause sind und eine Rechnung nicht
 gleich sehen.

7. Bei welchen Mängeln dürfen Sie alle weiteren Zahlungen
sofort einstellen?
Sie dürfen bei Mängeln gar nicht ohne weiteres alle weiteren
Zahlungen einstellen. Sie haben nur ein Zurückbehaltungsrecht
für konkrete Mängel. Gemäß BGB dürfen Sie im Falle eines Man-
gels die doppelten zur Beseitigung des Mangels erforderlichen
Kosten als Sicherheit einbehalten.

                                           Ein kleiner Wissenstest   16
8. Wann muss ein Mangel spätestens beseitigt sein?
Ein Mangel muss behoben sein, bevor eine von Ihnen gesetzte
angemessene Frist verstrichen ist. Verstreicht diese und der
Unternehmer bessert den Mangel nicht nach, kann er sein
Mangelbeseitigungsrecht verlieren und Sie können auf seine
Kosten ein anderes Unternehmen mit der Mangelbeseitigung
beauftragen. Dazu müssen Sie dem Unternehmer aber zunächst
Gelegenheit gegeben haben, den Mangel selbst zu beseitigen.

9. Wie lange müssen Sie warten, bis im Insolvenzfall des Bau-
unternehmens der Insolvenzverwalter bis dahin von Ihnen
evtl. zu viel gezahlte Gelder an Sie zurücküberweisen muss?
Der Insolvenzverwalter muss überhaupt keine zu viel gezahlten
Gelder zurückzahlen. Die Gelder, die er beim Unternehmer vor-
findet, wird er zur Gläubigerbefriedung einsetzen. Sie werden
davon in aller Regel nichts mehr sehen. Und wenn Sie im
Bauvertrag den Insolvenzfall des Unternehmers nicht ausdrück-
lich als wichtigen Kündigungsgrund vereinbart haben, kann
es Ihnen sogar passieren, dass der Insolvenzverwalter darüber
entscheidet, ob er das Bauvorhaben mit Ihnen zu Ende baut
oder nicht – und nicht Sie.

10. Wie lange laufen Ihre Gewährleistungsrechte nach Fertig-
stellung des Bauvorhabens?
Die richtige Antwort ist B. Die Gewährleistungsrechte für das
Bauvorhaben laufen 5 Jahre. Existiert das Unternehmen
allerdings beispielsweise 3 Jahre nach der Fertigstellung Ihres
Bauvorhabens nicht mehr, hilft Ihnen die Gewährleistung auch
nichts mehr.

                                          Ein kleiner Wissenstest   17
Welche Kosten- und Vertrags-
   fallen drohen beim Kauf oder
   Bau einer Immobilie?
Die Vielzahl der Kosten- und Vertragsfallen beim Kauf oder
Bau einer Immobilie ist fast unüberschaubar. Die Verbraucher-
zentrale hat über 120 typische Kosten- und Vertragsfallen
beim Immobilienkauf identifiziert und sogar über 160 beim
Neubau auf eigenem Grundstück. Das sind über 120 bzw. über
160 potenzielle Risiken, die Sie eigentlich überprüft haben
sollten, bevor Sie eine Immobilie kaufen oder bauen. Diese
Punkte finden Sie komprimiert in zwei speziellen Ratgebern
der ­Verbraucherzentrale: Kosten- und Vertragsfallen beim
Immo­bilienkauf und Kosten- und Vertragsfallen beim Bauen.
Sie sind als praxisorientierte Checkbücher aufgebaut und unter ­
http://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de erhältlich:

Die nächsten Kapitel zeigen Ihnen, was alles passieren kann,
wenn Sie einige dieser wichtigen Prüfpunkte beim Kauf oder
Bau einer Immobilie nicht beachten.

Welche Kosten- und Vertragsfallen drohen beim Kauf oder Bau einer Immobilie? 18
Wichtige Prüfpunkte beim
   Kauf einer gebrauchten
   Immobilie
Wenn Sie wichtige Aspekte beim Kauf einer gebrauchten
­Immobilie nicht prüfen, kann das gravierende Folgen haben.
 Und die am Anfang des E-Books gestellten 10 Fragen sind
 nur ein Ausschnitt, der Ihnen zeigen soll, wie riskant es ist, ohne
 gute Vorbereitung an einen Immobilienkauf zu gehen. Denn
 allein bei diesen 10 Punkten können Sie mit den ­folgenden
 Problemen konfrontiert werden:

   Aussagen des Maklers

Was immer ein Makler Ihnen zu einer gebrauchten Immobilie
sagt, sollten Sie mit großer Vorsicht genießen. Denn Makler
­haften dafür in aller Regel nicht, sondern dürfen sich auf die
 Aussagen, die sie vom Verkäufer erhalten haben, ungeprüft ver-
 lassen. Sagt Ihnen also ein Makler, die Heizung sei gerade erst

            Wichtige Prüfpunkte beim Kauf einer gebrauchten Immobilie   19
modernisiert worden und stellt sich später heraus, dass dies
nicht der Fall ist, werden Sie kaum Ansprüche gegen den Makler
geltend machen können, wenn er diese Aussage vom Eigen-
tümer erhalten hat. Haben Sie diese Aussage hingegen vom
Eigentümer selbst erhalten und ist sie nachweislich falsch, wird
es für Sie deutlich einfacher, Ansprüche geltend zu machen.

  Wertermittlung der Immobilie

Wenn Sie vor dem Kauf einer Immobilie keine unabhängige
Wertermittlung zum Preisvergleich heranziehen, kann das
dazu führen, dass Sie einen überteuerten Kaufpreis bezahlen.
Mindestens ein grober Abgleich mit den Zahlen des örtlichen
Gutachterausschusses und dessen Kaufpreissammlung ist
daher dringend zu empfehlen.

  Inhaltliche Überprüfung des Kaufvertrags

Ein Notar nimmt keine umfassende inhaltliche Überprüfung
des Kaufvertrages vor. Er achtet nur darauf, dass das Rechtsge-
schäft an sich rechtswirksam abgeschlossen wird. Aber ob das
stark zu Ihrem Nachteil oder zu Ihrem Vorteil passiert, prüft der
Notar nicht. Das ist auch nicht seine Aufgabe. Darum müssen
Sie sich also selbst kümmern. Bei einem Immobilienkauf von
einem gewerblicher Anbieter haben Sie ab Eingang des Kauf-
vertragsentwurfs bei Ihnen – gesetzlich geregelt – mindestens
14 Tage Zeit bis zum Notartermin. Das ist nicht viel. Daher ist
es wichtig, dass Sie zunächst einmal den Kaufvertragsentwurf
des Notars überhaupt verstehen. Ist das nicht der Fall, sollten

            Wichtige Prüfpunkte beim Kauf einer gebrauchten Immobilie   20
Sie einen Vorberatungstermin mit dem Notar vereinbaren und
sich den Vertrag erst einmal detailliert erklären lassen. Sind
Sie dann mit Regelungen nicht einverstanden, können Sie den
Notar um Änderung und Abstimmung mit der Verkäuferseite
bitten. Im Ratgeber Kauf eines gebrauchten Hauses finden
Sie zwei kommentierte Beispielkaufverträge für den Kauf
gebrauchter Häuser. Erwägen Sie den Kauf eines neuen Hauses
samt Grundstück vom Bauträger hilft Ihnen zur Vertragsprüfung
der Ratgeber Kauf und Bau eines Fertighauses oder Massivhau-
ses in Kombination mit dem Titel Kosten- und ­Vertragsfallen
beim Immobilienkauf. Falls Sie eine Wohnung erwerben wollen,
ob neu oder gebraucht, finden Sie Informationen zum Kauf-
vertrag ebenfalls im Ratgeber Kosten- und ­Vertragsfallen beim
Immobilienkauf und im Ratgeber Eigentumswohnung: Auswahl
und Kauf.

  Widerrufsrecht

Da Sie beim Kauf einer gebrauchten Immobilie kein Widerrufs-
recht haben, müssen Sie dazu im Vertrag auch nicht belehrt
werden. Ist der Kaufvertrag unterzeichnet, kommen Sie aus
dem Vorgang üblicherweise nicht mehr heraus. Es sei denn, Sie
überweisen in der Folge den Kaufbetrag nicht. Dann müssen
Sie aber natürlich alle Kosten tragen, die Sie verursacht haben,
etwa die Notarkosten.

            Wichtige Prüfpunkte beim Kauf einer gebrauchten Immobilie   21
Zahlungsvereinbarung

Wann und wie der Kaufpreis gezahlt wird, können Sie frei
regeln. Der bisherige Eigentümer will ihn fast immer aber
haben, bevor die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
erfolgt. Das ist auch das übliche Verfahren. Der ­bisherige
Eigentümer wird vom Notar verpflichtet, ihm zu ­melden, wenn
das Geld bei ihm eingegangen ist und der Notar veranlasst
dann – auf Basis einer bereits im Kaufvertrag abgege­benen,
unwiderruflichen Vollmacht des bisherigen Eigentümers – die
Grundbuchumschreibung. Riskant wäre es nur, ohne eine
solche Sicherheitsbegleitung durch den Notar zu agieren. Also
etwa den geforderten Kaufpreis zu zahlen, ohne dass der Notar
eine unwiderrufliche Vollmacht des bisherigen Eigentümers zur
Grundbuchumschreibung vorliegen hat. Dann könnte es sogar
sehr riskant werden.

  Anliegerkosten

Wenn während des Verkaufsprozesses eine Rechnung kommt,
mit der eine Kommune Gelder von den Anliegern verlangt
(etwa zur Straßensanierung), fallen die Kosten auf denjenigen
zurück, der zum Zeitpunkt der Rechnungstellung im Grundbuch
eingetragen ist. Sind Sie bereits eingetragen, werden Sie die
Kosten auch tragen müssen. Aber auch wenn Sie noch nicht
eingetragen sind, werden die bisherigen Eigentümer die Kosten
kaum noch übernehmen wollen. Da solche Kosten in einigen
Bundesländern nach wie vor anfallen und auch sehr hoch sein
können, müsste man bei Eintreten eines solchen Falles nach
Kaufvertragsabschluss aber vor Grundbuchumschreibung ggf.

           Wichtige Prüfpunkte beim Kauf einer gebrauchten Immobilie   22
über den Kaufpreis nochmals verhandeln – falls Sie die Anlie-
gerkosten tragen sollen. Sind Sie bei Rechnungsstellung bereits
im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, gibt es nichts mehr
zu verhandeln.

  Maklergebühr

Hat ein Makler die Immobilie vermittelt, wird er dafür die von
ihm angezeigte Gebühr, auch „Courtage“ genannt, haben
­wollen. Die muss Ihnen aber auch tatsächlich vorab und trans-
 parent angezeigt worden sein. Daher sollten Sie Immobilien­
 anzeigen aufheben. Manche Makler verlangen eine Courtage
 von 3,57 %, andere von 7,14 %. Das sind eher willkürliche
Prozentsätze, die Sie theoretisch natürlich auch verhandeln
können.
Seit einer Gesetzesnovellierung muss mittlerweile der Verkäu-
fer die Courtage zahlen, wenn er den Makler beauftragt hat. Er
kann maximal die Hälfte der vom Makler in Rechnung gestellten
Courtage auf den Käufer abwälzen. Der Käufer muss diese auch
erst zahlen, wenn der Makler ihm nachgewiesen hat, dass der
Verkäufer seinen Anteil auch gezahlt hat.
Die Maklercourtage sollte grundsätzlich erst gezahlt werden,
wenn der Kaufvorgang erfolgreich abgeschlossen ist. Und
das ist er erst, wenn Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch
eingetragen sind. Sehr unangenehm kann es werden, wenn
die Immobilie durch zwei oder sogar noch mehr Makler ange-
 boten wurde und Sie mit beiden oder mehreren Maklern zu
 der ­Immobilie Kontakt hatten. Dann hat theoretisch jeder der
 Makler Anspruch auf eine Zahlung der Courtage.

           Wichtige Prüfpunkte beim Kauf einer gebrauchten Immobilie   23
Übergaberegelungen

Oft will man so schnell wie möglich in die neue Immobilie
einziehen. Und dann stellt man fest: Man hat im Kaufvertrag
überhaupt keine Regelungen zu Auszug und Einzug getroffen.
Dann hätten Sie eigentlich erst ein Bezugsrecht, wenn Sie im
Grundbuch eingetragen sind. Das kann aber Monate dauern.
Es ist daher sehr sinnvoll, auch den Übergabezeitpunkt und
möglichst auch den Übergabezustand (also etwa: „geräumt“)
im Kaufvertrag zu regeln.

  GEG-Regelungen

Neue Eigentümer gebrauchter Immobilien können einige
­Pflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) treffen. So
 müssen Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, erneuert wer-
 den, ungedämmte Warmwasserleitungen müssen gedämmt
 werden, ebenso oberste Geschossdecken. Das sind Pflichten,
 die eigentlich schon der bisherige Eigentümer hätte leisten
 müssen, aber nur, wenn er die Immobilie nach dem 1. Februar
 2002 als Eigentümer übernommen hat. Besitzt er sie schon
 länger, muss er sich um das GEG nicht weiter kümmern und Sie
 ­können ihn dafür auch nicht haftbar machen.

  Gewährleistung

Da in fast allen Kaufverträgen gebrauchter Immobilien Gewähr-
leistungsrechte ausgeschlossen werden, sind Probleme, die
Sie erst nach dem Einzug entdecken, ein besonderes Problem.

           Wichtige Prüfpunkte beim Kauf einer gebrauchten Immobilie   24
Feuchte Stellen, zum Beispiel hinter einem ehemaligen Keller-
regal, können Sie selbst bei einer intensiven Besichtigung nicht
leicht erkennen. Da Ihnen aber kaum ein Verkäufer Gewährleis-
tungsrechte einräumen wird, bleibt Ihnen nur die Option einer
gründlichen Besichtigung. Nehmen Sie eine solche nicht wahr
oder machen Sie diese nur sehr flüchtig, kann das gravierende
Folgen haben. Wenn Sie zum Beispiel im Dachstuhl einen Haus-
schwammbefall übersehen, der Ihnen bei der Besichtigung
hätte auffallen können, kann das die Sanierung des gesamten
Dachstuhls auf Ihre Kosten nach sich ziehen.

  Mehr Informationen

Die dargelegten Probleme sind nur ein kleiner Ausschnitt der
Risiken, die Sie treffen können, wenn Sie eine gebrauchte
Immobilie erwerben. Und auch beim Kauf einer neuen Immo-
bilie samt Grundstück vom Bauträger können Sie natürlich
zahlreiche Risiken treffen.

Wenn Sie sich vor den häufigsten Risiken beim Kauf einer
gebrauchten oder neuen Immobilie wirksam schützen wollen,
müssen Sie das Kaufobjekt oder das Ihnen vorgelegte Kauf­
angebot und die Vertragsunterlagen sehr sorgfältig prüfen.

Um sich dazu unabhängig und praxisnah zu informie-
ren, k­ önnen Sie auf die Ratgeber der Verbraucherzentrale
zurückgreifen.

           Wichtige Prüfpunkte beim Kauf einer gebrauchten Immobilie   25
Wichtige Prüfpunkte beim
   Bau einer neuen Immobilie
   auf eigenem Grundstück
Die 10 Fragen zum Bau einer neuen Immobilie auf eigenem
Grundstück am Anfang des E-Books, haben Ihnen einen kleinen
Ausschnitt der potenziellen Risiken aufgezeigt. Welche Folgen
das Übersehen solcher Punkte haben kann, können Sie nun
lesen – und sehen, wie gefährlich es sein kann, Bauverträge
ohne sorgfältige Vorbereitung zu unterzeichnen.

   Vollständigkeit der Bauleistungsvereinbarung

Sehr wichtig ist grundsätzlich die Vollständigkeit aller vertrag-
lich vereinbarten Bauleistungen. Die Erfahrung der Verbrau-
cherzentrale zeigt, dass fast alle Bauverträge zu lückenhaft sind
und wichtige Leistungen nicht selten ganz fehlen. Das Problem
dabei ist, dass Laien das nicht erkennen können und dann hohe
Zusatzkosten entstehen, die man so nicht im Blick hatte. Sehr

Wichtige Prüfpunkte beim Bau einer neuen Immobilie auf eigenem Grundstück 26
oft führt das zu aufwendigen und teuren Nachfinanzierungen.
Vor allem die sogenannte Bau- und Leistungsbeschreibung,
als wichtiger Vertragsbestandteil, aber auch die Pläne müssen
sorgfältig geprüft werden. Um das in einem ersten Schritt selber
zu tun, können Sie auf Informationsmaterial der Verbraucher-
zentrale zurückgreifen. Dabei helfen Ihnen die Ratgeber Bauen!,
Kosten- und Vertragsfallen beim Bauen und
Handbuch-Baubeschreibung.

   Widerruf

Seit dem Jahr 2018 haben Sie beim Abschluss eines Verbrau-
cherbauvertrages ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Dieses Recht muss Ihnen vollständig und im korrekten Wort-
laut dargelegt werden, sonst kann es sogar unbefristet gelten.
Allerdings ist das Widerrufsrecht eigentlich ein Notausgang für
den Notfall. Und zu einem solchen Notfall sollte man es erst gar
nicht kommen lassen. Das heißt: Grundstückskauf, Bodensitu-
ation, Bebauungsrecht und Baufinanzierung sollten sorgfältig
geklärt sein, bevor man einen Bauvertrag unterzeichnet. Das
Widerrufsrecht kann dann genutzt werden, wenn sich kurz nach
Vertragsabschluss plötzlich neue Entwicklungen ergeben, die
so vorher noch nicht absehbar waren und das Bauvorhaben
entweder mit diesem Unternehmer oder generell nicht möglich
machen.

WichtigePrüfpunktebeim Bau einer neuen Immobilieauf eigenem Grundstück 27
Wichtige Regelungen im Bauvertrag

Für Laien ist es außerordentlich schwierig, wichtige Rege-
lungen eines Bauvertrages zu überblicken, wenn Sie einen
solchen noch nie geschlossen haben. Will man nicht leichtsin-
nig handeln, führt aber kein Weg daran vorbei, sich sorgfältig
darüber zu informieren, was in einem Bauvertrag unbedingt
geregelt werden sollte. Wer auf eigenem Grund und Boden
baut, hat einen großen Vorteil: Er bestimmt selbst, mit wem
er dort baut, ob mit Architekt und Handwerkern, mit einem
Fertighaus­anbieter oder auch Generalunternehmer. Und
diesen wichtigen Vorteil sollten Sie unbedingt nutzen und
sich die Zeit für eine sorgfältige Vorbereitung nehmen. Die
Verbraucherzentrale hat zahlreiche Prüfpunkte identifiziert,
die sich Verbraucher ansehen sollten, bevor sie an ein Bauvor-
haben gehen. Die ­Prüfpunkte sind allesamt in dem Ratgeber
Kosten- und Vertrags­fallen beim Bauen dokumentiert und
erläutert. Allgemeine Grundlagen zum Bauen und zum neuen
Bauvertragsrecht erfahren Sie in dem Ratgeber Bauen!. Falls
Sie schlüsselfertig bauen, egal ob mit dem Fertighaushersteller,
Massivhausanbieter oder Bauträger, ist der Ratgeber Kauf und
Bau eines Fertighauses oder Massivhauses der richtige für Sie.

   Subunternehmen

Zu den wichtigen Punkten in einem Bauvertrag gehören auch
die Regelungen zu Subunternehmen. Denn treffen Sie hierzu
keine Regelungen, sind sogar Subunternehmerketten Tür und
Tor geöffnet, obwohl Sie gerade das auf Ihrer Baustelle viel-

Wichtige Prüfpunkte beim Bau einer neuen Immobilie auf eigenem Grundstück 28
leicht vermeiden wollen. Das kann man vertraglich eingrenzen
oder auch ganz ausschließen.

   Zahlungsplan

Auch der Zahlungsplan ist ein ganz wichtiger Vertragsbe-
standteil. Grundsätzlich sind Sie bei Vereinbarungen über die
Zahlungen frei. Es gibt nur zwei gesetzliche Einschränkungen zu
Ihrem Schutz: Sie haben ein Zurückbehaltrecht von 5 Prozent
der Bausumme von Anfang an – zur Sicherung der rechtzeitigen
und mangelfreien Herstellung des Bauwerks. Und die zweite
Sicherung, die Sie haben, ist, dass der Bauunternehmer bis zur
Abnahme nicht mehr als 90 Prozent der Gesamtkosten in Rech-
nung stellen darf. Im günstigsten Fall haben Sie insgesamt also
noch 15 Prozent der Bausumme, wenn es zur Abnahme kommt.

Nun kann es aber sein, dass der übrige Zahlungsplan äußerst
riskant ist und Sie gar nicht merken, dass Sie im Grunde hohe
Vorauszahlungen geleistet haben, denen keine ausreichende
Leistung des Unternehmers gegenüberstand. Und auch
die 10 Prozent Sicherheit am Ende sind schnell ein Trug-
schluss, wenn der Unternehmer dieses Geld unmittelbar vor
der Abnahme haben will – bevor Sie also den tatsächlichen,
fertigen Zustand der Immobilie überhaupt beurteilen konnten.
Deswegen nutzen Ihnen die gesetzlichen Zahlungsregelungen
nur sehr bedingt etwas. Sie benötigen viel exaktere Rege-
lungen zum Zahlungsplan, sonst droht Ihnen ganz schnell
das Risiko der Überzahlung. Das ist so gefährlich, dass daran
schon viele Bauvorhaben gescheitert sind. Das Beispiel eines
sicheren ­Zahlungsplans finden Sie im Ratgeber Kosten- und

Wichtige Prüfpunkte beim Bau einer neuen Immobilie auf eigenem Grundstück 29
Vertragsfallen beim Bauen. Für Bauträgervorhaben, bei denen
Sie also Grundstück und Haus gemeinsam kaufen, finden Sie
das Beispiel eines Zahlungsplans im Ratgeber Kosten- und Ver-
tragsfallen beim Immobilienkauf.

   Rechnungslauf

Auch den Rechnungslauf sollten Sie schon gleich im Vertrag
regeln. Es ist nachvollziehbar, dass der Unternehmer seine
Rechnungen schnell bezahlt haben will. Umgekehrt wollen Sie
aber natürlich die notwendige Zeit haben, um zu überprüfen,
ob die Leistungen, die abgerechnet wurden, auch tatsächlich
vor Ort auf der Baustelle erbracht wurden – und zwar mangel-
frei. Daher ist es sinnvoll, von vornherein im Bauvertrag zu
vereinbaren, in welchem Zeitfenster Rechnungen zu begleichen
sind. Mindestens 14 Werktage sind dazu üblicherweise notwen-
dig. Außerdem müssen Urlaubszeiten, in denen Sie möglicher-
weise länger abwesend sind, berücksichtigt werden. Wird so
etwas nicht sorgsam geregelt, können Sie sehr schnell in Verzug
kommen, zu Zinszahlungen veranlasst werden und die Bau-
stelle kann stillstehen. Wie Sie eine Rechnung sorgfältig prüfen
zeigt Ihnen der Ratgeber Bauen!

Wichtige Prüfpunkte beim Bau einer neuen Immobilie auf eigenem Grundstück 30
Zurückbehaltrecht

Vor der Abnahme einer Bauleistung ist der Unternehmer in
der Beweispflicht, wenn die Frage auftaucht, ob es sich bei
einem Baumangel tatsächlich um einen Baumangel handelt.
Zur Sicherheit können Sie in einem solchen Fall den doppelten
Betrag zurückhalten, der für die Mangelbeseitigung erforder-
lich wäre. Das ist gesetzlich geregelt, so dass Sie hierzu keine
ergänzenden Regelungen im Vertrag benötigen. Allerdings wird
es in der Praxis schnell so sein, dass es zu Differenzen kommt,
ob überhaupt ein Mangel vorliegt oder nicht. Das bringt Sie
dann zu dem Problem der Mangeldefinition.

   Mängel

Was ein Baumangel ist und was kein Baumangel ist, ist im
Einzelfall oft gar nicht so einfach festzustellen. Behauptet Ihr
Unternehmer, es liege gar kein Mangel vor, während Sie der
gegenteiligen Überzeugung sind, kann der Streit – je nach
Umfang des potentiellen Mangels – bis zur Arbeitsniederlegung
des Unternehmers führen. Leitlinie für die richtige Bauausfüh-
rung sind die sogenannten „Allgemein Anerkannten Regeln der
Technik“. Welche Bauausführung diesen noch entspricht und
welche nicht mehr, ist für Laien jedoch kaum festzustellen. In
solchen Fällen benötigt man versierte fachliche Hilfe. Wo man
diese bekommt und wieviel sie kostet, legt die Verbraucher-
zentrale umfassend in den Ratgebern Bauen! und Kauf und Bau
eines Fertighauses oder Massivhauses dar. Kümmert man sich
frühzeitig um solche Hilfe, kann man später auf der Baustelle,
auch unter Zeitdruck, meist sicher und gut reagieren.

Wichtige Prüfpunkte beim Bau einer neuen Immobilie auf eigenem Grundstück 31
Insolvenz

Insolvenzen kommen im Bauwesen häufiger vor als man
glaubt. Betrifft eine Insolvenz nur ein nachgeordnetes Gewerk,
kann man damit meist einigermaßen umgehen. Schwieriger
wird es, wenn für ein ganzes Haus nur ein Bauvertrag mit einem
Fertighaushersteller oder einem Generalunternehmer abge-
schlossen wurde und dieser während des Bauvorhabens in die
Insolvenz gerät. Dann kommt es erheblich auf Ihren Zahlungs-
plan und die Regelungen in Ihrem Bauvertrag an, ob Sie Gelder
verlieren oder nicht und ob Sie schnell aus dem Bauvertrag
herauskommen oder nicht. Ein Unternehmen kann immer auch
unverschuldet in eine Insolvenz geraten: Selbst ein gut geführ-
tes Unternehmen ist davor nicht geschützt und deshalb müssen
Sie sich für den Fall der Fälle grundsätzlich wappnen. Das ist
durch kluge vertragliche Regelungen möglich. Mehr dazu erfah-
ren Sie im Ratgeber Kosten- und Vertragsfallen beim Bauen der
Verbraucherzentrale. Für den Fall, dass Sie Haus und Grund-
stück oder Wohnung und Grundstück vom Bauträger kaufen,
hilft Ihnen hierbei der Ratgeber Kosten- und Vertragsfallen beim
Immobilienkauf weiter.

   Gewährleistung

Nach der Abnahme eines Bauvorhabens beginnt die Gewähr-
leistungszeit. Sie ist gesetzlich geregelt und beträgt nach dem
Verbraucherbauvertragsrecht des BGB 5 Jahre. Während der
Gewährleistungszeit ist es umgekehrt: Nun müssen Sie dem
Unternehmer nachweisen, dass ein von Ihnen behaupteter
Mangel auch tatsächlich ein Mangel ist. Das kann sehr aufwen-

Wichtige Prüfpunkte beim Bau einer neuen Immobilie auf eigenem Grundstück 32
dig werden und Geldeinbehalte haben Sie zu diesem Zeitpunkt
auch nicht mehr. Es sei denn, Sie haben im Bauvertrag eine
Regelung aufgenommen, nach der Sie auch für die Dauer der
Gewährleistungszeit eine gewisse Summe, zum Beispiel 5 Pro-
zent der Bausumme, als Sicherheit zurückbehalten dürfen. Das
ist möglich und gibt Ihnen auch für den Insolvenzfall des Unter-
nehmens während der Gewährleistungszeit Sicherheit.

   Mehr Informationen

Leider drohen, neben den hier erwähnten Punkten, viele
weitere Risiken, die geklärt sein sollten, bevor man in ein Bau-
vorhaben geht. Wenn Sie sich vor den häufigsten Risiken beim
Bauen auf dem eigenen Grundstück wirksam schützen wollen,
müssen Sie das Ihnen vorgelegte Angebot und die Vertrags-
unterlagen sehr sorgfältig prüfen. Erst danach sollten Sie Ver-
träge über so hohe Summen, wie Sie beim Bauen üblich sind,
unterzeichnen.

Die Ratgeber der Verbraucherzentrale können Ihnen dabei eine
gute Hilfe sein. Sie sind unabhängig und praxisnah.

Wichtige Prüfpunkte beim Bau einer neuen Immobilie auf eigenem Grundstück 33
Zum Schluss

Dieses E-Book kann Ihnen nur einen ersten Einblick in die
um­fangreiche Thematik rund um die Kosten- oder Vertragsfal-
len beim Kauf oder Bau einer Immobilie geben. Wichtig ist, dass
Sie mögliche Wissenslücken frühzeitig erkennen und reagieren.

Kauf- und Bausituationen sind sehr häufig geprägt von hohem
Zeitdruck. Je früher Sie sich präventiv und intensiv mit den
Themen auseinandersetzen, umso sicherer und zielführender
können Sie dann in der Situation handeln. Die Verbraucher­
zentrale hilft Ihnen dabei von Anfang an mit einem umfassen-
den Ratgeber-Programm. Sie finden dieses im Internet unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de

Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen für Ihr Kauf- oder
Bauvorhaben.

                                                 Zum Schluss   34
Impressum

Herausgeber

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Tel. 02 11/38 09-555, Fax 02 11/38 09-235
E-Mail: ratgeber@verbraucherzentrale.nrw
Internet: www.verbraucherzentrale.nrw

Autor:
Dipl.-Ing. Peter Burk, Institut Bauen und Wohnen,
 Freiburg, www.institut-bauen-und-wohnen.de

Gestaltung, Satz, E-Book-Produktion:
zweiband.media, Berlin, www.zweiband.de

Bildnachweis:
S. 1: © Indiloo/Fotolia | S. 4: © Andrey Popov/Fotolia | S. 6: © liberowolf/Fotolia |
 S. 18, 19, 26: © Andrey Popov/Fotolia | S. 34: © Anssi/Fotolia

2. Auflage, Februar 2020
ISBN: 978-3-86336-292-8
© Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede
Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist,
bedarf der vorherigen Zustimmung der Verbraucherzentrale NRW. Das gilt ins­
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