Kreisärzteschaft Ortenau www.aerztekammer-bw.de/ortenau
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Kreisärzteschaft Ortenau Vorsitzender: Ulrich Geiger Kronenplatz 1, 77652 Offenburg Tel.: 0781/12555-100 Fax: 0781/12555-199 Mail: ulrich.geiger@onlinemed.de ___________________________________________________________________ Kreisärzteschaft Ortenau www.aerztekammer-bw.de/ortenau Vorsitzender: Ulrich Geiger ___________________________________________ Offenburg, im Dezember 2020 Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Corona-Pandemie hat Deutschland trotz aller Maßnahmen immer noch im Griff, eine wirkliche Trendwende, was die Zahlen der Erkrankten, der schweren Verläufe und der Toten angeht, ist noch nicht wirklich in Sicht. Was für eine Adventszeit, ohne Weihnachtsmärkte, ohne Musik und Konzerte, ohne Geselligkeit, dafür Abstrich-Management, Masken und Abstand. Die Einschränkungen sind eingreifend, aber die Erkrankung ist es noch viel mehr. Immer wieder gibt es lokale Ausbrüche in Pflegeheimen, Kitas und Schulen, die schnell identifiziert und eingefangen werden müssen. Noch gefährlicher sind aber Ausbrüche im Gefolge von Feiern oder Gottesdiensten. Viele Infektionen sind aber nicht mehr an bestimmten Quellen festzumachen. Das Virus ist soweit in die Bevölkerung diffundiert, daß eigentlich überall Infektionen geschehen können. Daher ist vor allem das konsequente Umsetzen der AHA-Regeln und eine Kontaktminimierung wichtig. Die Planung und der Aufbau der Impfzentren ist in vollem Gang, sodass die Infrastruktur steht, sobald der Impfstoff zugelassen ist. In der Ortenau geht zunächst ein Impfzentrum an der Messe in Offenburg an den Start, Mitte Januar soll dann auch eine Impfstation in Lahr folgen. Wie Frau Dr. Reinhard in ihrem letzten Brief geschrieben hat, suchen Landesärztekammer und KV dafür noch ÄrztInnen und MFAs. Niedergelassene ÄrztInnen können sich dafür auf der Seite der KV unter www.kvbawue.de/impfzentren/ registrieren lassen. Alle anderen wenden sich bitte an die Landesärztekammer: https://www.aerztekammer-bw.de/news/2020/2020-12/Abfrage- Impfen/index.html . Die Daten zu den Impfstoffen, die in der Pipeline sind, sind bisher nur spärlich zugänglich. Hier muss in den nächsten Tagen noch einiges geschehen. Bundeseinheitliches Aufklärungs- und Informations- material finden Sie im Anhang!. Die Aufklärung soll in erster Linie durch dieses Material erfolgen, aber für weitergehende Fragen von PatientInnen bleiben wir zuständig. Wir kennen unsere PatientInnen und können Indikation und Risiken besser einschätzen, als ein Arzt, der nur zum Impfen kommt. Das ist auch von entscheidender Bedeutung, gerade für die Impfung in Pflegeeinrichtungen, die von Mobilen Impf-Teams geimpft werden müssen. Zu Beginn wird sicher nicht genug Impfstoff für alle vorhanden sein. Daher wird Verteilung des Impf- stoffes zu Beginn ein großes Thema sein. Die STIKO-Empfehlungen der Priorisierung für die Impfung liegen jetzt vor; das aber in eine praktikable Strategie der Impfung von vielen Tausenden Menschen umzusetzen, wird eine große Aufgabe werden. Ohne die vielen Ehrenamtlichen von DRK, Maltesern und vielen anderen wären solche Aufgaben nicht zu stemmen! Zum Glück ist die Zusammenarbeit im Lauf des Jahres so erfreulich und stabil zusammengewachsen. Ohne sie wäre der monatelange Betrieb der verschiedenen Abstrich-Zentren in der Ortenau nicht möglich gewesen. Auch von dieser Stelle aus nochmal eine herzliches „Danke“ an all die vielen Helferinnen und Helfer, die das in ihrer Freizeit machen! Auch jenseits von Corona geschehen wichtige Dinge: Die Vertreterversammlungen der Bezirks- und Landesärztekammern fanden im Herbst online statt. Es ist deutlich zu bemerken, welche Quanten- sprünge in den Körperschaften in Bezug auf die Digitalisierung im letzten Jahr passiert sind. Auch Veranstaltungen mit über 100 TeilnehmerInnen werden professionell organisiert und durchgeführt.
2 Auch den Kreisärzteschaften soll diese Expertise zugutekommen – das wird uns die Arbeit wesentlich erleichtern! Auch wenn der persönliche Austausch uns allen fehlt und nicht zu ersetzen ist. Digitalisierung ist vor allem auf Landesebene ein großes Thema, in das viel Kraft und Energie gesteckt wird – wie notwendig im wahrsten Sinn des Wortes ist, erfahren wir in diesen Zeiten immer wieder. Vor einem Jahr wurde im Rahmen der Diskussion um die Beitragsordnung dem Vorstand der Landes- ärztekammer aufgegeben, nach Wirtschaftlichkeitsreserven und Optimierungspotentialen zu schauen, um die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben zu schließen und die Kammerarbeit für die Zukunft aufzustellen. Dabei gibt es immer den Spagat zwischen gesetzlichen Aufgaben einerseits wie die Berufsgerichtsbarkeit, Berufsbezogenen Aufgaben wie der Kontrolle von Fort- und Weiterbildung und der Sprachprüfungen und der Vertretung der Ärzteschaft bei politischen Entscheidungen und Sprach- rohr für ethische und soziale Fragen. Die Landesärztekammer ist da gefragt, wo es um einheitliche Prozesse geht: zum Beispiel bei der Weiterbildungsordnung, der Anerkennung von Fortbildungen oder dem Beitragseinzug und dem Rechnungswesen. Die Bezirke sind dort gefragt, wo es um individuelle Fragen geht: Prüfungen für Facharztanerkennungen, Zusatzbezeichnungen, Sprachkenntnisse, und die Beratung vor Ort. Die Arztzahlen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen und damit auch die Aufgaben der Kammern. Die Räumlichkeiten in der Sundgauallee im Haus der Ärzte in Freiburg, in dem die Bezirksärztekammer seit fast 40 Jahren unter dem Dach der KV untergebracht ist, platzen aus allen Nähten: wer den Betrieb dort erlebt hat, weiß das. Außerdem entspricht der Bau nicht mehr den aktuellen Energie- und Umweltstandards, und der Erhaltungsaufwand wird immer größer. Daher gab es nun Beschlüsse in beiden Vertreterversammlungen, auf der Basis einer Wirtschaftlich- keitsuntersuchung die Raumbeschaffung im Rahmen eines Bauträgermodells voranzutreiben. Der Neubau soll ähnlich gut erreichbar und zentral gelegen in Freiburg sein. Die Objektrecherche soll bis zum Sommer 2021 abgeschlossen sein, damit dann Kauf und Fertigstellung erfolgen kann. Was gibt es sonst noch? Die schulische Ausbildung der MFAs findet an den Berufliche Schulen Achern statt, ich habe an dieser Stelle immer wieder davon berichtet. Vor 2 Jahren hat die Schule die elektrische Ausbilderplattform „Moodle“ eingerichtet, über die zum einen schulische Informationen (wie Ferienzeiten, Prüfungs- termine, etc.), seit kurzem aber auch inhaltliche Aspekte der Ausbildung wie den Stoffverteilungsplan im Rahmen der Ausbildung weitergegeben werden. Hier hat sich mit dem neuen Leitungsteam um den Schulleiter Herr Schneider vieles getan! Es war in der Vergangenheit ein großes Manko, daß es in den Betrieben nicht möglich war, die Ausbildung auch thematisch zu begleiten. In einigen Fächern gab es daher immer wieder Fragen, Unklarheiten und Defizite. Daher auch an dieser Stelle meine Bitte: Erkundigen Sie sich bei Ihren Azubis nach dem Schulleben, fragen Sie nach Unklarheiten, Verständnis- und anderen Problemen. In der Vergangenheit gab es immer wieder erhebliche Baustellen. Nur wenn diese Themen offen besprochen werden, findet Veränderung statt! Auch von der Schulleitung kam diese Bitte: Wenden Sie sich bei Fragen an Herrn Dorsner, den Fachbereichsleiter Gesundheit der Beruflichen Schule Achern: dorsner@bs-achern.de oder an mich: ulrich.geiger@onlinemed.de . Falls Sie Fragen oder Schwierigkeiten mit dem Zugang zur Moodle-Plattform haben, wenden Sie sich bitte an den stellvertretenden Schulleiter Herrn Lienert: lienert@bs-achern.de . Hier bekommen Sie schnell und unproblematisch die nötige Unterstützung. Und nach der Ausbildung ist vor der Fortbildung: Für die Weiterbildung der MFAs zur NäPA (Nichtärzt- liche PraxisAssistentin) gibt es in der Ortenau die besondere Situation, daß das Gesunde Kinzigtal in seiner Gesundheitsakademie in Hausach diese Weiterbildung anbietet. So müssen die Module nicht in Reutlingen besucht werden. Die Fortbildung hat vor allem die medizinische Qualifikation im Vorder- grund: weitere Informationen finden Sie unter https://www.gesundes-kinzigtal.de/naepa/ . Im Januar 2021 beginnt ein neuer Kurs 2 Bitten möchte ich Ihnen noch weitergeben:
3 - Zum einen sucht die Klinik für Geriatrische Rehabilitation des Paul-Gerhardt-Werks e.V. Offenburg (mit insgesamt 40 Betten) ärztliche KollegInnen mit Facharztanerkennung für Bereitschaftsdienste in der Nacht und am Wochenende auf Honorarbasis. Bei Wohnort Offenburg oder unmittelbarer Umgebung sind die Dienste weitestgehend auf Abruf von zu Hause möglich. Die Einsatzzeiten können individuell gestaltet werden. In der Regel sind die Bereitschaftsdienste mit einem sehr geringen Arbeitsaufkommen bei einem grundsätzlich stabilen Patientengut versehen. Die Tätigkeit eignet sich auch für fitte Kolleginnen und Kollegen im Ruhestand. Bei Interesse und Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Carolin Jäger aus der Personalabteilung oder an den Chefarzt Herrn Dr. Kappenschneider unter Tel.: 0781/475-100 oder E-Mail: tobias.kappenschneider@pgw-og.de . - Zum anderen sucht der Verein Pflasterstube nach ärztlichen Mitarbeitenden. Vielen ist dieser Verein sicher ein Begriff, der seit vielen Jahren die gesundheitliche Versorgung von Obdachlosen zum Ziel hat. Ursprünglich aus dem Ursulaheim in Offenburg (einer Einrichtung der Wohnungslosenhilfe) hervorgegangen, betreut der Verein nun seit 2017 mit dem „Pflastermobil“ auch Obdachlose in der ganzen Ortenau. Diese Arbeit in einer der dunklen Ecken unserer Gesellschaft ist nur möglich dank des großen Engagements von Ehrenamt- lichen und einigen Kolleginnen und Kollegen, die sich und ihre Arbeitskraft dafür zur Verfügung stellen. An dieser Stelle dafür einen herzlichen Dank an alle, vor und hinter den Kulissen! Weitere Infos hier: http://www.pflasterstube.de/ Einige der ärztlichen Kolleginnen und Kollegen sind jedoch weit über70 und wollen gerne kürzertreten. Daher sucht der Verein dringend Nachwuchs, der vor allem die wöchentliche Sprechstunde in der Wärmestube in Offenburg betreut und ein offenes Ohr für diese Menschen hat. Je nach dem ist darüber hinaus noch vieles möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden, Herrn Dr. Richter dr.richter@pflasterstube.de . Auf der Homepage gibt es auch einen Hinweis auf das Spendenkonto der Pflasterstube – das ist eine gute Möglichkeit, diese Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen für eine der schwächsten Gruppen unserer Gesellschaft zu unterstützen. Mit großen Schritten geht dieses besondere Jahr zu Ende. Die Zahlen der Corona-Betroffenen sind noch erschreckend hoch. Diese Zeiten verlangen vielen Menschen harte Einschränkungen ab, vor allem dem Schwächsten in unserer Gesellschaft. Man kann nur hoffen, daß die erforderlichen Maßnahmen greifen und das Leben wieder freier werden kann. Aber auch hier zeigt sich wieder: Versorgung ist „Team-Sport“! Das geht nur, wenn wir alle am jeweiligen Platz unser Bestes geben, und wir brauchen alle Disziplinen dafür: Krankhaus und ambulante Medizin, Haus- und Fachärzt- Innen, den öffentlichen Gesundheitsdienst, die Mitarbeitenden in der Pflege und unsere MFAs, die PhysiotherapeutInnen, LogopädInnen und ErgotherapeutInnen, die Reinigungsteams und die Haustechnik, … Ein großes Danke an die gute Zusammenarbeit im letzten Jahr! Ich wünsche Ihnen und Ihren Mitarbeitenden nun noch einen guten Jahresendspurt, je nach dem erträgliche Dienste und/oder ein paar ruhige Tage über Weihnachten, in jedem Fall Zeit für die wirklich wichtigen Dinge im Leben und alles gute fürs neue Jahr, vor allem Gesundheit! Im Namen des Vorstandes, Ulrich Geiger Vorsitzender der Kreisärzteschaft Ortenau
4 Fortbildungsveranstaltungen der Kreisärzteschaft Ortenau 2021 Kontakt U.Geiger, Tel.: 0781-12555100 Achtung! Die Fortbildungen im Jahr 2021 finden bis auf weiteres nur elektronisch per Zoom-Meeting statt! 2021 13.01.2021 Big 5 in der HNO – was darf nicht übersehen werden Beantragt 19:00 – 21.30 Uhr Referent: Dr. O. Ebeling, Chefarzt der HNO-Abteilung, Kat A Ausschließlich Ortenauklinikum Lahr elektronisch per Zoom 10.02.2021 Die Spinalkanalstenose: wann muss, wann kann, wann Beantragt 19:00 – 21.30 Uhr darf nicht operiert werden Kat A Ausschließlich Referenten: Dr Smely, Leiter der Sektion Neurochiriurgie, elektronisch per Ortenauklinikum Lahr Zoom Den jeweils aktuell gültigen Fortbildungskalender finden Sie unter https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/05kammern/aerzteschaften/ortenau/index.html _______________________________________________________________________________
ANAMNESE EINWILLIGUNG Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoff – Anamnese Einwilligung 1. Besteht bei Ihnen1 derzeit eine akute Erkrankung mit Fieber? Name der zu impfenden Person (Name, Vorname): O ja O nein 2. Leiden Sie1 unter chronischen Erkrankungen oder Immunschwäche? (z.B. durch eine Chemotherapie oder andere Medikamente) O ja O nein Geburtsdatum: wenn ja, welche: Anschrift: 3. Leiden Sie1 an einer Blutgerinnungsstörung oder nehmen Sie blutverdünnende Medikamente ein? Ich habe den Inhalt des Aufklärungsmerkblattes zur Kenntnis genommen und hatte die O ja O nein Möglichkeit zu einem ausführlichen Gespräch mit meiner Impfärztin/meinem Impfarzt. O Ich habe keine weiteren Fragen. 4. Ist bei Ihnen1 eine Allergie bekannt? O ja O nein O Ich willige in die vorgeschlagene Impfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff ein. wenn ja, welche: O Ich lehne die Impfung ab. 5. Traten bei Ihnen1 nach einer früheren Impfung allergische Erscheinungen, O Ich verzichte ausdrücklich auf das ärztliche Aufklärungsgespräch. hohes Fieber, Ohnmachtsanfälle oder andere ungewöhnliche Reaktionen auf? O ja O nein Anmerkungen: wenn ja, welche: 6. Bei Frauen im gebärfähigen Alter: Ort, Datum: Besteht zurzeit eine Schwangerschaft oder stillen Sie1? O ja O nein Unterschrift der zu impfenden Person, Unterschrift der Ärztin / des Arztes 7. Sind Sie1 in den letzten 14 Tagen geimpft worden? bzw. der / des gesetzlichen Vertreterin / Vertreters O ja O nein (Sorgeberechtigte, Vorsorgeberechtigte oder BetreuerIn) 1 Ggf. wird dies von den gesetzlichen VertreterInnen beantwortet Dieser Anamnese- und Einwilligungsbogen wurde vom Deutschen Grünen Kreuz e.V., Marburg, in Kooperation Herausgeber Deutsches Grünes Kreuz e.V., Marburg mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, erstellt und ist urheberrechtlich geschützt. Er darf ausschließlich im Rah- In Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin men seiner Zwecke für eine nicht-kommerzielle Nutzung vervielfältigt und weitergegeben werden. Jegliche Ausgabe 001 Version 001 (Stand 09. Dezember 2020) Bearbeitung oder Veränderung ist unzulässig.
AUFKLÄRUNGSMERKBLATT Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoff – Stand: 09. Dezember 2020 (dieser Aufklärungsbogen wird laufend aktualisiert) Name der zu impfenden Person (bitte in Druckbuchstaben) Geburtsdatum Was ist COVID-19? Coronaviren sind seit Jahrzehnten bekannt. Seit dem Jahres- Für einen ausreichenden Impfschutz muss der Impfstoff zwei- wechsel 2019/2020 zirkuliert weltweit ein neuartiges Corona- mal im Abstand von 3 Wochen verabreicht werden. Dabei virus, das SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2), welches der Er- wird der Impfstoff in den Oberarmmuskel gespritzt. reger der Krankheit COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) ist. Zu den häufigen Krankheitszeichen von COVID-19 zählen tro- Wie wirksam ist die Impfung? ckener Husten, Fieber (über 38 °C), Atemnot sowie ein vorü- Der ausreichende Impfschutz beginnt 7 Tage nach der 2. Imp- bergehender Verlust des Geruchs- und Geschmackssinnes. fung. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind etwa 95 von 100 Auch ein allgemeines Krankheitsgefühl mit Kopf- und Glieder- geimpften Personen vor einer Erkrankung geschützt. Wie schmerzen, Halsschmerzen und Schnupfen werden beschrie- lange dieser Schutz anhält, ist derzeit noch nicht bekannt. Da ben. Seltener berichten Patienten über Magen-Darm- der Schutz nicht sofort nach der Impfung einsetzt und auch Beschwerden, Bindehautentzündung und Lymphknoten- nicht bei allen geimpften Personen vorhanden ist, ist es auch schwellungen. Folgeschäden am Nerven- oder Herz-Kreislauf- trotz Impfung notwendig, dass Sie sich und Ihre Umgebung system sowie langanhaltende Krankheitsverläufe sind mög- schützen, indem Sie die AHA + A + L-Regeln beachten. lich. Obwohl ein milder Verlauf der Krankheit häufig ist und die meisten Erkrankten vollständig genesen, sind schwere Wer profitiert besonders von der Impfung? Verläufe mit Lungenentzündung, die über ein Lungenversa- Der COVID-19-mRNA-Impfstoff ist für Personen ab 16 Jahre gen zum Tod führen können, gefürchtet. zugelassen, und mittelfristig ist das Ziel, allen Menschen über Neben dem Vermeiden einer Infektion durch Beachtung der 16 Jahren eine Impfung gegen COVID-19 anbieten zu können. AHA + A + L-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, All- Da zu Beginn jedoch nicht ausreichend Impfstoff für die Ver- tagsmaske tragen, Corona-Warn-App herunterladen, regelmä- sorgung aller zur Verfügung steht, sollen vordringlich Per- ßig lüften) bietet die Impfung den bestmöglichen Schutz vor sonen geimpft werden, die entweder ein besonders hohes einer Erkrankung. Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf von COVID- 19 aufweisen (also z. B. ältere Personen), die aufgrund ihrer Um welchen Impfstoff handelt es sich? Berufstätigkeit ein besonders hohes Risiko haben, sich mit Der hier besprochene mRNA-COVID-19-Impfstoff ist ein gen- SARS-CoV-2 anzustecken oder die aufgrund ihrer Berufstätig- technisch hergestellter Impfstoff, der auf einer neuartigen keit Kontakt zu besonders durch COVID-19 gefährdeten Per- Technologie beruht. Weitere mRNA-Impfstoffe werden sonen haben. Dies ist die Einschätzung der STIKO (Ständige geprüft, sind aber derzeit noch nicht zugelassen. Impfkommission beim Robert Koch-Institut) unter Berück- mRNA (Boten-RNA oder messenger Ribonukleinsäure) ist die sichtigung des gemeinsam mit dem Deutschen Ethikrat und „Bauanleitung“ für jedes einzelne Eiweiß des Körpers und ist der Leopoldina erstellten Positionspapiers. nicht mit der menschlichen Erbinformation — der DNA — zu verwechseln. Im mRNA-Impfstoff gegen COVID-19 ist eine Wer soll nicht geimpft werden? „Bauanleitung“ für einen einzigen Baustein des Virus (das Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, für die der Impfstoff sogenannte Spikeprotein) enthalten. Dieses Spikeprotein ist aktuell nicht zugelassen ist, sollen nicht geimpft werden. Da für sich alleine harmlos. Der Impfstoff ist somit nicht infektiös. noch nicht ausreichende Erfahrungen vorliegen, ist die Imp- Die im Impfstoff enthaltene mRNA wird nicht ins menschliche fung in der Schwangerschaft und Stillzeit derzeit nicht emp- Erbgut eingebaut, sondern im Körper nach einigen Tagen fohlen. abgebaut. Dann wird auch kein Viruseiweiß mehr hergestellt. Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber über 38,5°C leidet, Die nach der Impfung vom eigenen Körper (in Muskelzellen soll erst nach Genesung geimpft werden. Eine Erkältung oder an der Impfstelle und in bestimmten Abwehrzellen) gebil- gering erhöhte Temperatur (unter 38,5°C) ist jedoch kein deten Spikeproteine werden vom Immunsystem als Fremd- Grund, die Impfung zu verschieben. Bei einer Überempfind- eiweiße erkannt, dadurch werden spezifische Abwehrzellen lichkeit gegenüber einem Impfstoffbestandteil sollte nicht aktiviert: es werden Antikörper gegen das Virus sowie geimpft werden: bitte teilen Sie der Impfärztin/dem Impfarzt Abwehrzellen gebildet. So entsteht eine schützende Immun- vor der Impfung mit, wenn Sie Allergien haben. antwort. AUFKLÄRUNGSMERKKBLATT | Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen | Seite 1 von 2
Personen, bei denen in der Vergangenheit eine Infektion mit Es besteht die Möglichkeit, Nebenwirkungen auch selbst zu dem neuartigen Coronavirus nachgewiesen wurde, müssen melden: https://nebenwirkungen.bund.de zunächst nicht geimpft werden, aber es spricht nichts gegen eine Impfung. In Ergänzung zu diesem Aufklärungsmerkblatt bietet Ihnen Wie verhalte ich mich vor und nach der Impfung? Ihre Impfärztin / Ihr Impfarzt ein Aufklärungsgespräch an. Wenn Sie nach einer früheren Impfung oder anderen Spritze ohnmächtig geworden sind oder zu Sofortallergien neigen, teilen Sie dies bitte der Impfärztin / dem Impfarzt vor der Imp- fung mit. Dann kann sie / er Sie nach der Impfung gegebenen- Anmerkungen: falls länger beobachten. Zu anderen Impfungen soll ein Abstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden. Nach der Impfung müssen Sie sich nicht besonders schonen. Bei Schmerzen oder Fieber nach der Impfung (s. „Welche Impfreaktionen können nach der Impfung auftreten?“) kön- Unterschrift Impfärztin/Impfarzt nen schmerzlindernde / fiebersenkende Medikamente (z. B. Paracetamol) eingenommen werden. Ihre Hausärztin / Ihr Hausarzt kann Sie hierzu beraten. Unterschrift der zu impfenden Person Welche Impfreaktionen können nach der Impfung (bzw. der / des gesetzlichen Vertreterin / Vertreters) auftreten? Nach der Impfung mit dem mRNA-Impfstoff kann es als Aus- Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) führt eine Befragung zur Ver- druck der Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff träglichkeit der Impfstoffe zum Schutz gegen das neue zu Lokal- und Allgemeinreaktionen kommen. Diese Reakti- Coronavirus (SARS-CoV-2) mittels Smartphone-App SafeVac onen treten meist innerhalb von 2 Tagen nach der Impfung 2.0 durch. Die Befragung ist freiwillig. auf und halten selten länger als 1 bis 2 Tage an. Sehr häufig werden bei den Geimpften in der bisher mehrmo- natigen Beobachtungszeit Schmerzen an der Einstichstelle (bis zu 83 % der Geimpften), Abgeschlagenheit (bis zu 59 %), Kopfschmerzen (bis zu 52 %), Muskelschmerzen (bis zu 37 %), Frösteln (bis zu 35 %), Gelenkschmerzen (bis zu 22 %), Fieber (bis zu 16 %) und Durchfall (bis zu 11 %) berichtet. Erbrechen tritt häufig auf (bis zu 2 %), Lymphknotenschwellungen gele- Weitere Informationen zu COVID-19 und zur COVID-19- gentlich (weniger als 1 %). Impfung finden Sie unter Die meisten Reaktionen sind bei älteren Personen etwas sel- https://www.zusammengegencorona.de/informieren/infor- tener als bei jüngeren Personen zu beobachten. Die Impfreak- mationen-zum-impfen/ tionen sind zumeist mild oder mäßig ausgeprägt und treten https://www.bzga.de/ etwas häufiger nach der zweiten Impfung auf. www.rki.de/covid-19-impfen Sind Impfkomplikationen möglich? https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/ Impfkomplikationen sind über das normale Maß einer Impf- coronavirus-inhalt.html reaktion hinausgehende Folgen der Impfung, die den Gesund- heitszustand der geimpften Person deutlich belasten. In den umfangreichen klinischen Prüfungen vor der Zulassung Ausgabe 1 Version 001 (Stand 09. Dezember 2020) wurden nach Gabe des hier besprochenen mRNA-Impfstoffes keine Komplikationen wie zum Beispiel schwerwiegende Dieser Aufklärungsbogen wurde vom Deutschen Grünen Kreuz e. V., Autoimmunreaktionen oder schwerwiegende neurologische Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, erstellt und ist urheberrechtlich geschützt. Er darf ausschließlich im Komplikationen im ursächlichen Zusammenhang mit der Imp- Rahmen seiner Zwecke für eine nicht-kommerzielle Nutzung ver- fung berichtet. Grundsätzlich können aber – wie bei allen vielfältigt und weitergegeben werden. Jegliche Bearbeitung oder Impfstoffen – in sehr seltenen Fällen eine Überempfindlich- Veränderung ist unzulässig. keitsreaktion (allergische Sofortreaktion bis hin zum Schock) oder andere Komplikationen nicht ausgeschlossen werden. Wenn nach einer Impfung Symptome auftreten, welche die oben genannten schnell vorübergehenden Lokal- und Allge- meinreaktionen überschreiten, steht Ihnen Ihre Hausärztin/ in Kooperation mit Ihr Hausarzt selbstverständlich zur Beratung zur Verfügung. Bei schweren Beeinträchtigungen begeben Sie sich bitte um- gehend in ärztliche Behandlung. AUFKLÄRUNGSMERKBLATT | Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen | Seite 2 von 2
Hinweise zur Impfaufklärung Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoff – Stand: 09. Dezember 2020 Das Robert Koch-Institut (RKI) stellt in Kooperation mit dem sonen sollten einen Nachweis erhalten, in der Bescheini- Deutschen Grünen Kreuz den Ländern beigefügtes Muster- gung oder besser noch im Impfpass sollte auch der Aufklärungsmerkblatt (2 Seiten DIN A 4) sowie ein Muster- Folge-Impftermin vermerkt werden. Formular Anamnese und Impfeinwilligung (1 Seite DIN A 4) als druckfähige PDF-Datei zur Vervielfältigung kostenfrei zu Aushändigung der von der geimpften Person unterzeich- Verfügung. Diese Dokumente werden fortlaufend der aktu- neten Unterlagen (Aufklärungsbogen sowie Anamnese- ellen Datenlage angepasst, der jeweilige Datenstand ist in und Einwilligungsformular) den Dokumenten ersichtlich. Die Aushändigung einer Abschrift der Unterlagen ist gesetz- Das Aufklärungsmerkblatt dient der (vorherigen) Informati- lich vorgesehen (vgl. § 630e Absatz 2 Satz 2 Bürgerliches on des Impflings und ersetzt nicht die Möglichkeit zu einem Gesetzbuch). Es obliegt den Ländern, zu organisieren, dass Aufklärungsgespräch. ein Doppel ausgefertigt und der geimpften Person ausge- händigt wird. Verwendung eines Logos Die Verwendung bzw. der Aufdruck eines individuellen Impfung durch Mobile Teams, insbesondere in stationä- Logos, beispielsweise des Impfzentrums, ist aus Gründen ren Pflegeeinrichtungen des Copyrights nicht möglich. Selbstverständlich ist es aber Im Hinblick auf die Aufklärung von nicht einwilligungsfä- möglich, die Unterlagen mit identischem Inhalt und indivi- higen zu Impfenden ist der gesetzliche Vertreter/Vertrete- dualisiert zu produzieren. Dabei ist zwingend darauf zu rin aufzuklären und dessen Einwilligung einzuholen. Die achten, dass der jeweilige Bearbeitungsstand (Version) Erreichbarkeit eines gesetzlichen Vertreters/Vertreterin dieser Unterlagen hierauf vermerkt ist. kann sich im Einzelfall als schwierig erweisen. Daher wird empfohlen, einen deutlichen zeitlichen Vorlauf vor der Drucklegung eigentlichen Impfung einzuplanen. Auch bei Impfungen Die Dokumente können sowohl in schwarz-weiß als auch durch ein mobiles Impfteam muss für die zu impfende Per- farbig gedruckt werden. Die beiden DIN-A4-Bögen können son die Gelegenheit zu einem Aufklärungsgespräch mit sowohl jeweils einzeln als DIN-A4-Bögen, aber auch zusam- einem Arzt oder einer Ärztin vor Ort bestehen. men auf einem DIN-A3-Bogen gedruckt werden. Bei dem Druck ist eine gute Papierqualität sicherzustellen. Für die administrativen Vorbereitungen und Organisation der Impfungen kann es sinnvoll sein, dass die stationären Aufklärungsmaterial – Pflegeeinrichtungen persönliche Daten wie Namen und Gelegenheit eines Aufklärungsgesprächs ggfs. Geburtsdatum der zu impfenden Bewohner sowie evtl. Zwingend notwendig ist, dass für die zu impfende Person Informationen zu Betreuern an das jeweilige Impfzentrum die Gelegenheit zu einem Aufklärungsgespräch mit einem (mobiles Impfteam) übermitteln. Für die Übermittlung der Arzt oder einer Ärztin vor Ort besteht. Der Arzt oder Ärztin, Daten muss eine Einwilligung der Betroffenen vorliegen. der oder die aufklärt bzw. impft, müssen nicht perso- Die Ausgestaltung der Organisation und der ggfs. dazuge- nenidentisch sein. So kann sichergestellt werden, dass Auf- hörigen Datenübermittlung an die Impfzentren obliegt den klärungsgespräche bestmöglich in einen reibungslosen Ländern. Es könnte geprüft werden, ob und ggf. inwieweit Betrieb des Impfzentrums integriert werden können. die Nutzung eines einheitlichen Formulars für die Daten- Zusätzlich zu den schriftlichen Informationen, die diese übermittlung durch die Heime an das Impfzentrum hilfreich Dokumente enthalten, können Aufklärungsvideos genutzt sein könnte. Eventuell ist die Datenverarbeitung zur Vorbe- werden. reitung bzw. Unterstützung der medizinischen Versorgung bereits im Pflegevertrag vereinbart oder es kann auf Ärztliche Dokumentation der Impfung „Standardformulare“ der Pflegeeinrichtungen zurückge- Die Impfung ist vom Behandelnden in Papierform oder griffen werden. elektronisch zu dokumentieren und in geeigneter Weise aufzubewahren (vgl. § 630f Bürgerliches Gesetzbuch, § 22 Zweite Impfung Infektionsschutzgesetz). Die Impfzentren haben entspre- In den Impfzentren sollte der Hinweis (oder direkt Termin- chende Vorkehrungen zu treffen. Auch die geimpften Per- vergabe) auf die zweite notwendige Impfung nicht fehlen.
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