Kreiswahl am 12. September 2021 im Landkreis Oldenburg Leitfaden für die Einreichung von Wahlvorschlägen Stand: 23.04.2021
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Kreiswahl am 12. September 2021 im Landkreis Oldenburg Leitfaden für die Einreichung von Wahlvorschlägen Stand: 23.04.2021
In diesem Leitfaden finden Sie Informationen und Ausfüllhinweise, die für Wahlvorschläge zur Kreiswahl am 12. September 2021 im Landkreis Oldenburg relevant sind. Allgemeine Bestimmungen zur Einreichung von Wahlvorschlägen wie z.B. die Regularien einer Aufstellungsversammlung oder die Benennung von Vertrauenspersonen entnehmen Sie bitte ergänzend den Informationen für Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen, herausgegeben von der Niedersächsischen Landeswahlleiterin. Inhalt Begriffe .................................................................................................................................................... 3 Wahlgebiet ........................................................................................................................................... 3 Wahlbereich ......................................................................................................................................... 3 Wahlbezirk ........................................................................................................................................... 3 Zahlen, Fristen und Formalitäten ............................................................................................................ 3 Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen ................................................................................ 4 Unterstützungsunterschriften .................................................................................................................. 4 Ausfüllhinweise zu den Vordrucken ........................................................................................................ 5 Vorname .............................................................................................................................................. 6 Nachname ........................................................................................................................................... 6 Namenszusätze ................................................................................................................................... 6 Künstlername....................................................................................................................................... 6 Beruf .................................................................................................................................................... 6 Wohnort ............................................................................................................................................... 7 Name einer Partei ................................................................................................................................ 7 Kennwort einer Wählergruppe ............................................................................................................ 7 Unterschriften auf dem Kreiswahlvorschlag ........................................................................................... 8 Zulassung der Wahlvorschläge .............................................................................................................. 8 Namen und Anschrift der Kreiswahlleitung ............................................................................................. 8 Haben Sie Fragen? ................................................................................................................................. 8 Seite 2 von 8
Begriffe Wahlgebiet ist das Gebiet, innerhalb dessen die Vertretung zu wählen ist, bei der Kreiswahl also der Landkreis Oldenburg. Wahlbereich Das Wahlgebiet wird in Wahlbereiche eingeteilt. Für jeden Wahlbereich gibt es einen separaten Stimmzettel. Der Kreistag hat in seinem Umlaufverfahren vom 18. Januar 2021 für die Kreiswahl im Landkreis Oldenburg folgende vier Wahlbereiche festgelegt: 1 = Gemeinde Ganderkesee 2 = Gemeinde Dötlingen, Samtgemeinde Harpstedt Stadt Wildeshausen 3 = Gemeinden Hatten Gemeinde Hude 4 = Gemeinde Großenkneten Gemeinde Wardenburg Wahlbezirk Die Gemeinden gliedern für die Stimmabgabe ihr Gebiet in Wahlbezirke mit jeweils einem Wahllokal. Bei der Einreichung der Wahlvorschläge spielen die Wahlbezirke keine Rolle. Zahlen, Fristen und Formalitäten Bei der Kreiswahl 2021 im Landkreis Oldenburg sind insgesamt 50 Kreistagsabgeordnete zu wählen. Parteien und Wählergruppen können für jeden der vier Wahlbereiche maximal 16 Bewerberinnen und Bewerber vorschlagen. Es muss aber nicht für jeden Wahlbereich ein Wahlvorschlag eingereicht werden. Die vorgeschlagenen Kandidaten müssen für die Kreiswahl wählbar (§ 49 Nds. Kommunalverfassungsgesetz) sein. Sie müssen also zwar u.a. seit mindestens sechs Monaten den Wohnsitz im Landkreis Oldenburg haben, müssen aber nicht unbedingt in dem Wahlbereich wohnen, für den sie vorgeschlagen werden. Jede Person darf nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. Einzelpersonen können daher nur in einem Wahlbereich zur Kreiswahl antreten. Seite 3 von 8
Wahlvorschläge zur Kreiswahl im Landkreis Oldenburg können eingereicht, geändert oder zurückgezogen werden bis Montag, 26. Juli 2021, 18:00 Uhr. Nach Ablauf dieser Frist können nur noch sehr begrenzt Korrekturen vorgenommen werden! Für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen zur Kreiswahl 2021 benötigen Sie folgende Formulare: Anlage 5 Kreiswahlvorschlag sowie für jede Bewerberin und jeden Bewerber: Anlage 10 Wählbarkeitsbescheinigung des Meldesamtes und Anlage 8 Zustimmungserklärung von deutschen Bewerber/innen mit Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft bzw. Anlage 9 Zustimmungserklärung von sich bewerbenden nichtdeutschen Unionsbürgern - jeweils mit Versicherung an Eides statt u.a. zur Parteimitgliedschaften sowie, wenn Unterstützungsunterschriften erforderlich sind: Anlage 6 mindestens 30 Unterstützungsunterschriften zuzüglich (oder inklusive) einer Bescheinigung des jeweiligen Meldeamtes über die Wahlberechtigung der zur Kreiswahl unterstützenden Person sowie bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien oder Wählergruppen: Anlage 11 Niederschrift über die Aufstellungsversammlung und Anlage 12 Versicherung an Eides statt mit Unterschriften der Versammlungsleitung und der beiden in der Aufstellungsversammlung bestimmten Personen zur Bestätigung über den ordnungsgemäß Ablauf der Versammlung. Die Vordrucke für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen sind, mit Ausnahme der Formblätter für Unterstützungsunterschriften, auf der Internetseiten des Landkreises Oldenburg abrufbar oder können bei uns im Wahlamt angefordert werden. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen Die Aufstellung der Kandidaten einer Wählergruppe oder Partei erfolgt in einer Aufstellungs- versammlung, bei der bestimmte Regularien zu beachten sind. Nähere Hinweise dazu finden Sie auf den Internetseiten der niedersächsischen Landeswahlleitung. Unterstützungsunterschriften Unterstützungsunterschriften sind nicht erforderlich bei bereits etablierten Parteien und Wählergruppen sowie bei bereits aufgrund eines Einzelwahlvorschlages im jetzigen Kreistag vertretenden Einzelbewerbern und Einzelbewerberinnen. (§ 21 Abs. 10 Nds. Kommunalwahlgesetz). Bei der Kreiswahl 2021 sind folgende Parteien und Wählergruppen von dem Erfordernis, Unterstützungsunterschriften vorzulegen, befreit: Seite 4 von 8
Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU), DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.), Freie Demokratische Partei (FDP), FREIE WÄHLER Niedersachsen (FREIE WÄHLER), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Unabhängige Wählergemeinschaft Landkreis Oldenburg (UWG LK OL). Andere Wahlvorschlagsträger müssen 30 Unterstützungsunterschriften vorlegen. Sollen für mehrere Wahlbereiche Wahlvorschläge eingereicht werden, so sind für jeden Wahlbereich 30 Unterstützungsunterschriften erforderlich. Formblätter nach Anlage 6 für die Sammlung von Unterstützungsunterschriften sind ausschließlich auf schriftliche Anforderung beim Wahlamt erhältlich. Die Anforderung des Formblattes muss folgende Angaben enthalten: Name der Partei, Kennwort der Wählergruppe oder Vor- und Nachname der Einzelbewerberin/des Einzelbewerbers, bei Parteien und Wählergruppen außerdem die Bestätigung oder der Nachweis, dass die Kandidaten bereits in einer Aufstellungsversammlung aufgestellt worden sind. Bei der Sammlung der Unterstützungsunterschriften ist darauf zu achten: Nur Wahlberechtigte des jeweiligen Wahlbereiches dürfen unterstützen. Zur Kommunalwahl wahlberechtigt sind alle Deutschen oder Staatsangehörige eines andere EU-Staates, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz im Landkreis Oldenburg haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages durch eine Wahlrechtsbescheinigung nachzuweisen. Die Bescheinigung kann direkt auf dem Vordruck der Anlage 6 oder auf einer separaten Wahlrechtsbescheinigung (Vordruck Anlage 7 oder Ausdruck des Melderegisters) erfolgen. Jede wahlberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag für die Kreiswahl unterstützen. Sofern im Meldeamt mehrere Unterschriften zur Bestätigung vorgelegt werden, wird nur die erste als gültig bescheinigt, die weiteren sind ungültig. Jede unterstützende Person muss die im Formblatt abgefragten persönlichen Daten vollständig angeben und persönlich und handschriftlich unterschreiben. Fehlende Angaben können zur Ungültigkeit führen. Spätestens am Ende der Einreichungsfrist (Montag, 26.07.2021, 18 Uhr) müssen ausreichend viele Unterstützungsunterschriften bei der Kreiswahlleitung vorliegen. Für den Fall, dass einzelne Unterschriften ungültig sind, empfehlen wir, ein paar mehr als 30 Unterstützungsunterschriften vorzulegen. Ausfüllhinweise zu den Vordrucken Die in § 21 Abs. 6 Niedersächsischem Kommunalwahlgesetz genannten Angaben für Wahlvorschläge sind verpflichtend. Die Angaben werden in den Formblättern entsprechend abgefragt und müssen dort genau, eindeutig und nachvollziehbar gemacht werden. Seite 5 von 8
Aus den Angaben auf den Vordrucken werden Stimmzettel nach möglichst durchgängig einheitlichen Maßstäben gestaltet. Soweit nötig werden Korrekturen in Absprache mit den im Kreiswahlvorschlag benannten Vertrauenspersonen vorgenommen. Bitte beachten Sie zu den einzelnen Angaben die folgenden Hinweise: Vorname Es kann der Vorname angegeben werden, unter dem die Bewerberin oder der Bewerber bekannt ist, möglich ist z.B. eine Beschränkung auf den Rufnamen oder eine Kurzform des Vornamens (z.B. Bernd statt Bernhard). Achten Sie aber darauf, dass der gewünschte Vorname in allen Vordrucken identisch ist. Manchmal ändern die Meldeämter in der Wählbarkeitsbescheinigung den Vornamen entsprechend der Eintragung im Melderegister. Das ist unschädlich. Ausschlaggebend ist im Zweifel die Angabe auf der Zustimmungserklärung. Nachname Es wird grundsätzlich der Nachname entsprechend des Einwohnermelderegisters übernommen wie er vom Meldeamt der Gemeinde in der Wählbarkeitsbescheinigung bestätigt wird. Namenszusätze Adelsbezeichnungen gehören zum Namen. Akademische Grade sind kein Namensbestandteil. „Prof.“ oder „Dr.“ dürfen den Grad aber mit dieser gängigen Abkürzung in ihrem Namen angeben. Bei Vater und Sohn oder Mutter und Tochter mit gleichem Namen ist zur Unterscheidung die Ergänzung „sen.“ /„jun.“ zulässig. Künstlername Ein Künstlername darf übernommen werden, wenn der Künstlername amtlich anerkannt ist, also auch vom Meldeamt in der Wählbarkeitsbescheinigung bestätigt wird. Beruf Im gewissen Umfang können die Bewerberinnen und Bewerber diese Angabe selber bestimmen, wenn sie die nachfolgenden Hinweise beachten. Die Berufsbezeichnung sollte möglichst einfach formuliert sein und darf aus drucktechnischen Gründen nicht mehr als 35 Zeichen umfassen. Nicht zulässig sind: unzutreffende Berufsangaben, Bezeichnungen, die Wahlwerbung enthalten, Bezeichnungen, die nicht als Beruf gelten (z.B. Mutter), Angaben über ehrenamtliche Tätigkeiten, Angaben über soziale Merkmale (z.B. Aussiedler), Angaben über den Arbeitsplatz/Arbeitgeber, Hinweise auf verliehene Orden oder Ehrenzeichen, Seite 6 von 8
mehrere Berufsbezeichnungen – Ausnahme: Eine Bewerberin oder ein Bewerber übt tatsächlich zwei deutlich verschiedene Berufe gleichberechtigt nebeneinander aus. ABER: Maximale Länge von 35 Zeichen beachten! Zulässig sind dagegen: den erlernten Beruf statt des ausgeübten Berufs anzugeben, wenn der Bewerber oder die Bewerberin zurzeit keiner oder nur vorübergehend einer anderen Berufstätigkeit nachgeht, Amtsbezeichnungen (z.B. Richter, Bundesbeamtin, Landtagsabgeordnete, MdB), eine allgemeine berufliche Stellung anzugeben (z.B. Angestellter, Beamtin), wobei eine aussagekräftigere Bezeichnung wie z.B. kaufmännischer Angestellter oder Finanzbeamtin vorzuziehen ist, eine frühere Tätigkeit oder Stellung anzugeben, wenn zurzeit kein Beruf (mehr) ausgeübt wird (z.B. Rentner, Hausfrau, Student, Richterin a.D.). Wohnort Auf dem Stimmzettel wird die Anschrift angegeben und so übernommen, wie von der Meldebehörde auf der Wählbarkeitsbescheinigung bestätigt. Auf Wunsch wird der Ortsteil dem Gemeindenamen angefügt (z.B. Wildeshausen-Bühren). Achten Sie dann bitte darauf, dass der Ortsteil in den Vordrucken entsprechend angegeben wird. Name einer Partei Name und Kurzbezeichnung und deren Schreibweise einer Partei ergeben sich verbindlich aus der Bekanntmachung der Landeswahlleitung über die an der Kommunalwahl teilnehmenden Parteien. Dabei werden die satzungsmäßig festgelegten Namen verwendet. Hinweis: Bei Verwechslungsgefahr mit anderen Parteien darf der Kreiswahlausschuss ein Unterscheidungsmerkmal anfügen. Kennwort einer Wählergruppe Die Wählergruppe gibt sich selber ein Kennwort, unter dem sie den Wahlvorschlag einreicht. Dabei sind die folgenden Hinweise zu beachten: Aus dem Kennwort muss deutlich hervorgehen, dass es sich nicht um eine politische Partei, sondern um eine örtlich gebundene Wählergruppe handelt. Der Begriff „Wählergruppe“ ist aber nicht zwingend. Es sind auch Bezeichnungen wie Wählerbündnis, -gemeinschaft, -vereinigung, -aktion oder ähnliches möglich. Es muss außerdem das Wahlgebiet, bei der Kreiswahl also Landkreis Oldenburg, aus dem Kennwort hervorgehen. Reicht die Wählergruppe Wahlvorschläge für mehrere Wahlbereiche ein, so muss das Kennwort in jedem Wahlbereich identisch sein. Es ist zulässig, einen Hinweis auf eine Ortsgruppe anzufügen (z.B. Wählergruppe Landkreis Oldenburg, Gruppe Hatten). Aus dem Kennwort und ggf. der Kurzbezeichnung der Wählergruppe darf sich keine Verwechslungsgefahr zu politischen Parteien ergeben. Soweit nötig, darf der Kreiswahlausschuss ein Unterscheidungsmerkmal beifügen. Die Wählergruppe kann neben dem Kennwort eine Kurzbezeichnung führen. Seite 7 von 8
Unterschriften auf dem Kreiswahlvorschlag Der Kreiswahlvorschlag ist auf Anlage 5 wie folgt zu unterschreiben: Wahlberechtigte Einzelpersonen, die sich selbst oder andere Einzelbewerberinnen/-bewerber vorschlagen, unterschreiben ihren Wahlvorschlag selbst. Wahlvorschläge von Wählergruppen müssen von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe unterschrieben werden. Wahlvorschläge von Parteien müssen von dem für den Landkreis Oldenburg zuständigen Parteivorstand (meistens Kreisverband) unterschrieben werden. Welche Personen das sind, bestimmt sich nach der Satzung der Partei. Der Vorstand kann andere Personen zur Unterschrift bevollmächtigen. Die Vollmacht ist dem Wahlvorschlag beizufügen. Ggf. sind darüber hinaus Unterstützungsunterschriften vorzulegen. Zulassung der Wahlvorschläge Eingegangene Wahlvorschläge werden zeitnah durch das Wahlamt vorgeprüft. Sofern Unstimmigkeiten oder rechtliche Mängel festgestellt oder redaktionelle Änderungen vorgenommen werden, werden die im Wahlvorschlag benannten Vertrauenspersonen unverzüglich informiert und ggf. zur Beseitigung der Mängel aufgefordert. Über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss voraussichtlich am Donnerstag, 29. Juli 2021, nachmittags. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung werden rechtzeitig in der örtlichen Presse und auf unseren Internetseiten unter https://www.oldenburg-kreis.de/portal/startseite.html?vs=1 bekanntgegeben. Die im Kreiswahlvorschlag benannten Vertrauenspersonen werden zu der Sitzung eingeladen und können bei Bedarf direkt vor Ort ergänzende oder korrigierende Erklärungen zum Kreiswahlvorschlag abgeben. Namen und Anschrift der Kreiswahlleitung Kreiswahlleiter Erster Kreisrat Christian Wolf 1. stellvertretender Kreiswahlleiter Kreisverwaltungsrat Ralf Wiechmann Anschrift der Dienststelle Landkreis Oldenburg Delmenhorster Str. 6 27793 Wildeshausen Haben Sie Fragen? Bei Fragen zur Kreiswahl wenden Sie sich bitte an: Nina Dierks Telefon 04431 85-560 Mail: wahlamt@oldenburg-kreis.de Zimmer 222 Seite 8 von 8
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