Kreiswahl am 12. September 2021 im Landkreis Oldenburg Leitfaden für die Einreichung von Wahlvorschlägen Stand: 23.04.2021

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Kreiswahl am 12. September 2021 im Landkreis Oldenburg Leitfaden für die Einreichung von Wahlvorschlägen Stand: 23.04.2021
Kreiswahl
 am 12. September 2021
im Landkreis Oldenburg

            Leitfaden für die
            Einreichung von
           Wahlvorschlägen

                  Stand: 23.04.2021
In diesem Leitfaden finden Sie Informationen und Ausfüllhinweise, die für Wahlvorschläge zur Kreiswahl
am 12. September 2021 im Landkreis Oldenburg relevant sind.

Allgemeine Bestimmungen zur Einreichung von Wahlvorschlägen wie z.B. die Regularien einer
Aufstellungsversammlung oder die Benennung von Vertrauenspersonen entnehmen Sie bitte ergänzend
den Informationen für Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen zur Aufstellung und Einreichung von
Wahlvorschlägen, herausgegeben von der Niedersächsischen Landeswahlleiterin.

Inhalt
Begriffe .................................................................................................................................................... 3
   Wahlgebiet ........................................................................................................................................... 3
   Wahlbereich ......................................................................................................................................... 3
   Wahlbezirk ........................................................................................................................................... 3
Zahlen, Fristen und Formalitäten ............................................................................................................ 3
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen ................................................................................ 4
Unterstützungsunterschriften .................................................................................................................. 4
Ausfüllhinweise zu den Vordrucken ........................................................................................................ 5
   Vorname .............................................................................................................................................. 6
   Nachname ........................................................................................................................................... 6
   Namenszusätze ................................................................................................................................... 6
   Künstlername....................................................................................................................................... 6
   Beruf .................................................................................................................................................... 6
   Wohnort ............................................................................................................................................... 7
   Name einer Partei ................................................................................................................................ 7
   Kennwort einer Wählergruppe ............................................................................................................ 7
Unterschriften auf dem Kreiswahlvorschlag ........................................................................................... 8
Zulassung der Wahlvorschläge .............................................................................................................. 8
Namen und Anschrift der Kreiswahlleitung ............................................................................................. 8
Haben Sie Fragen? ................................................................................................................................. 8

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Begriffe

Wahlgebiet
  ist das Gebiet, innerhalb dessen die Vertretung zu wählen ist, bei der Kreiswahl also der
  Landkreis Oldenburg.

Wahlbereich
  Das Wahlgebiet wird in Wahlbereiche eingeteilt. Für jeden Wahlbereich gibt es einen separaten
  Stimmzettel.

  Der Kreistag hat in seinem Umlaufverfahren
  vom 18. Januar 2021 für die Kreiswahl im
  Landkreis Oldenburg folgende
  vier Wahlbereiche festgelegt:

  1 = Gemeinde Ganderkesee

  2 = Gemeinde Dötlingen,
      Samtgemeinde Harpstedt
      Stadt Wildeshausen

  3 = Gemeinden Hatten
      Gemeinde Hude

  4 = Gemeinde Großenkneten
      Gemeinde Wardenburg

Wahlbezirk
  Die Gemeinden gliedern für die Stimmabgabe ihr Gebiet in Wahlbezirke mit jeweils einem
  Wahllokal. Bei der Einreichung der Wahlvorschläge spielen die Wahlbezirke keine Rolle.

Zahlen, Fristen und Formalitäten
  Bei der Kreiswahl 2021 im Landkreis Oldenburg sind insgesamt 50 Kreistagsabgeordnete zu
  wählen.
  Parteien und Wählergruppen können für jeden der vier Wahlbereiche maximal 16
  Bewerberinnen und Bewerber vorschlagen. Es muss aber nicht für jeden Wahlbereich ein
  Wahlvorschlag eingereicht werden.
  Die vorgeschlagenen Kandidaten müssen für die Kreiswahl wählbar (§ 49 Nds.
  Kommunalverfassungsgesetz) sein. Sie müssen also zwar u.a. seit mindestens sechs Monaten
  den Wohnsitz im Landkreis Oldenburg haben, müssen aber nicht unbedingt in dem Wahlbereich
  wohnen, für den sie vorgeschlagen werden.
  Jede Person darf nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. Einzelpersonen können daher
  nur in einem Wahlbereich zur Kreiswahl antreten.

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Wahlvorschläge zur Kreiswahl im Landkreis Oldenburg können eingereicht, geändert oder
  zurückgezogen werden bis
                                Montag, 26. Juli 2021, 18:00 Uhr.
  Nach Ablauf dieser Frist können nur noch sehr begrenzt Korrekturen vorgenommen werden!
  Für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen zur Kreiswahl 2021 benötigen Sie folgende
  Formulare:
     Anlage 5    Kreiswahlvorschlag
  sowie für jede Bewerberin und jeden Bewerber:
     Anlage 10 Wählbarkeitsbescheinigung des Meldesamtes und
     Anlage 8    Zustimmungserklärung von deutschen Bewerber/innen mit Versicherung
                  an Eides statt zur Parteimitgliedschaft bzw.
     Anlage 9    Zustimmungserklärung von sich bewerbenden nichtdeutschen Unionsbürgern
                  - jeweils mit Versicherung an Eides statt u.a. zur Parteimitgliedschaften
  sowie, wenn Unterstützungsunterschriften erforderlich sind:
     Anlage 6    mindestens 30 Unterstützungsunterschriften zuzüglich (oder inklusive)
                  einer Bescheinigung des jeweiligen Meldeamtes über die Wahlberechtigung
                  der zur Kreiswahl unterstützenden Person
  sowie bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien oder Wählergruppen:
     Anlage 11 Niederschrift über die Aufstellungsversammlung und
     Anlage 12 Versicherung an Eides statt mit Unterschriften der Versammlungsleitung
                und der beiden in der Aufstellungsversammlung bestimmten Personen
                zur Bestätigung über den ordnungsgemäß Ablauf der Versammlung.
  Die Vordrucke für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen sind, mit Ausnahme der Formblätter
  für Unterstützungsunterschriften, auf der Internetseiten des Landkreises Oldenburg abrufbar oder
  können bei uns im Wahlamt angefordert werden.

Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen
  Die Aufstellung der Kandidaten einer Wählergruppe oder Partei erfolgt in einer Aufstellungs-
  versammlung, bei der bestimmte Regularien zu beachten sind.
  Nähere Hinweise dazu        finden   Sie   auf   den   Internetseiten   der   niedersächsischen
  Landeswahlleitung.

Unterstützungsunterschriften
  Unterstützungsunterschriften sind nicht erforderlich bei bereits etablierten Parteien und
  Wählergruppen sowie bei bereits aufgrund eines Einzelwahlvorschlages im jetzigen Kreistag
  vertretenden Einzelbewerbern und Einzelbewerberinnen. (§ 21 Abs. 10 Nds.
  Kommunalwahlgesetz).
  Bei der Kreiswahl 2021 sind folgende Parteien und Wählergruppen von dem Erfordernis,
  Unterstützungsunterschriften vorzulegen, befreit:

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   Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
     BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
     Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU),
     DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.),
     Freie Demokratische Partei (FDP),
     FREIE WÄHLER Niedersachsen (FREIE WÄHLER),
     Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
     Unabhängige Wählergemeinschaft Landkreis Oldenburg (UWG LK OL).
  Andere Wahlvorschlagsträger müssen 30 Unterstützungsunterschriften vorlegen. Sollen für
  mehrere Wahlbereiche Wahlvorschläge eingereicht werden, so sind für jeden Wahlbereich 30
  Unterstützungsunterschriften erforderlich.
  Formblätter nach Anlage 6 für die Sammlung von Unterstützungsunterschriften sind
  ausschließlich auf schriftliche Anforderung beim Wahlamt erhältlich.
  Die Anforderung des Formblattes muss folgende Angaben enthalten:
     Name der Partei, Kennwort der Wählergruppe oder Vor- und Nachname der
      Einzelbewerberin/des Einzelbewerbers,
     bei Parteien und Wählergruppen außerdem die Bestätigung oder der Nachweis, dass die
      Kandidaten bereits in einer Aufstellungsversammlung aufgestellt worden sind.
  Bei der Sammlung der Unterstützungsunterschriften ist darauf zu achten:
     Nur Wahlberechtigte des jeweiligen Wahlbereiches dürfen unterstützen. Zur Kommunalwahl
      wahlberechtigt sind alle Deutschen oder Staatsangehörige eines andere EU-Staates, die das
      16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz im Landkreis
      Oldenburg haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
     Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der
      Einreichung des Wahlvorschlages durch eine Wahlrechtsbescheinigung nachzuweisen. Die
      Bescheinigung kann direkt auf dem Vordruck der Anlage 6 oder auf einer separaten
      Wahlrechtsbescheinigung (Vordruck Anlage 7 oder Ausdruck des Melderegisters) erfolgen.
     Jede wahlberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag für die Kreiswahl unterstützen.
      Sofern im Meldeamt mehrere Unterschriften zur Bestätigung vorgelegt werden, wird nur die
      erste als gültig bescheinigt, die weiteren sind ungültig.
     Jede unterstützende Person muss die im Formblatt abgefragten persönlichen Daten
      vollständig angeben und persönlich und handschriftlich unterschreiben. Fehlende Angaben
      können zur Ungültigkeit führen.
     Spätestens am Ende der Einreichungsfrist (Montag, 26.07.2021, 18 Uhr) müssen ausreichend
      viele Unterstützungsunterschriften bei der Kreiswahlleitung vorliegen. Für den Fall, dass
      einzelne Unterschriften ungültig sind, empfehlen wir, ein paar mehr als 30
      Unterstützungsunterschriften vorzulegen.

Ausfüllhinweise zu den Vordrucken
  Die in § 21 Abs. 6 Niedersächsischem Kommunalwahlgesetz genannten Angaben für
  Wahlvorschläge sind verpflichtend. Die Angaben werden in den Formblättern entsprechend
  abgefragt und müssen dort genau, eindeutig und nachvollziehbar gemacht werden.

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Aus den Angaben auf den Vordrucken werden Stimmzettel nach möglichst durchgängig
  einheitlichen Maßstäben gestaltet.
  Soweit nötig werden Korrekturen in Absprache mit den im Kreiswahlvorschlag benannten
  Vertrauenspersonen vorgenommen. Bitte beachten Sie zu den einzelnen Angaben die folgenden
  Hinweise:

Vorname
  Es kann der Vorname angegeben werden, unter dem die Bewerberin oder der Bewerber bekannt
  ist, möglich ist z.B.
       eine Beschränkung auf den Rufnamen oder
       eine Kurzform des Vornamens (z.B. Bernd statt Bernhard).
  Achten Sie aber darauf, dass der gewünschte Vorname in allen Vordrucken identisch ist.
  Manchmal ändern die Meldeämter in der Wählbarkeitsbescheinigung den Vornamen
  entsprechend der Eintragung im Melderegister. Das ist unschädlich. Ausschlaggebend ist im
  Zweifel die Angabe auf der Zustimmungserklärung.

Nachname
  Es wird grundsätzlich der Nachname entsprechend des Einwohnermelderegisters übernommen
  wie er vom Meldeamt der Gemeinde in der Wählbarkeitsbescheinigung bestätigt wird.

Namenszusätze
  Adelsbezeichnungen gehören zum Namen.
  Akademische Grade sind kein Namensbestandteil. „Prof.“ oder „Dr.“ dürfen den Grad aber mit
  dieser gängigen Abkürzung in ihrem Namen angeben.
  Bei Vater und Sohn oder Mutter und Tochter mit gleichem Namen ist zur Unterscheidung die
  Ergänzung „sen.“ /„jun.“ zulässig.

Künstlername
  Ein Künstlername darf übernommen werden, wenn der Künstlername amtlich anerkannt ist, also
  auch vom Meldeamt in der Wählbarkeitsbescheinigung bestätigt wird.

Beruf
  Im gewissen Umfang können die Bewerberinnen und Bewerber diese Angabe selber bestimmen,
  wenn sie die nachfolgenden Hinweise beachten.
  Die Berufsbezeichnung sollte
   möglichst einfach formuliert sein und
   darf aus drucktechnischen Gründen nicht mehr als 35 Zeichen umfassen.
  Nicht zulässig sind:
   unzutreffende Berufsangaben,
   Bezeichnungen, die Wahlwerbung enthalten,
   Bezeichnungen, die nicht als Beruf gelten (z.B. Mutter),
   Angaben über ehrenamtliche Tätigkeiten,
   Angaben über soziale Merkmale (z.B. Aussiedler),
   Angaben über den Arbeitsplatz/Arbeitgeber,
   Hinweise auf verliehene Orden oder Ehrenzeichen,

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   mehrere Berufsbezeichnungen – Ausnahme: Eine Bewerberin oder ein Bewerber übt
      tatsächlich zwei deutlich verschiedene Berufe gleichberechtigt nebeneinander aus.
      ABER: Maximale Länge von 35 Zeichen beachten!
  Zulässig sind dagegen:
   den erlernten Beruf statt des ausgeübten Berufs anzugeben, wenn der Bewerber oder die
     Bewerberin zurzeit keiner oder nur vorübergehend einer anderen Berufstätigkeit nachgeht,
   Amtsbezeichnungen (z.B. Richter, Bundesbeamtin, Landtagsabgeordnete, MdB),
   eine allgemeine berufliche Stellung anzugeben (z.B. Angestellter, Beamtin), wobei eine
     aussagekräftigere Bezeichnung wie z.B. kaufmännischer Angestellter oder Finanzbeamtin
     vorzuziehen ist,
   eine frühere Tätigkeit oder Stellung anzugeben, wenn zurzeit kein Beruf (mehr) ausgeübt wird
     (z.B. Rentner, Hausfrau, Student, Richterin a.D.).

Wohnort
  Auf dem Stimmzettel wird die Anschrift angegeben und so übernommen, wie von der
  Meldebehörde auf der Wählbarkeitsbescheinigung bestätigt.
  Auf Wunsch wird der Ortsteil dem Gemeindenamen angefügt (z.B. Wildeshausen-Bühren).
  Achten Sie dann bitte darauf, dass der Ortsteil in den Vordrucken entsprechend angegeben wird.

Name einer Partei
  Name und Kurzbezeichnung und deren Schreibweise einer Partei ergeben sich verbindlich aus
  der Bekanntmachung der Landeswahlleitung über die an der Kommunalwahl teilnehmenden
  Parteien. Dabei werden die satzungsmäßig festgelegten Namen verwendet.
  Hinweis: Bei Verwechslungsgefahr mit anderen Parteien darf der Kreiswahlausschuss ein
  Unterscheidungsmerkmal anfügen.

Kennwort einer Wählergruppe
  Die Wählergruppe gibt sich selber ein Kennwort, unter dem sie den Wahlvorschlag einreicht.
  Dabei sind die folgenden Hinweise zu beachten:
     Aus dem Kennwort muss deutlich hervorgehen, dass es sich nicht um eine politische Partei,
      sondern um eine örtlich gebundene Wählergruppe handelt.
     Der Begriff „Wählergruppe“ ist aber nicht zwingend. Es sind auch Bezeichnungen wie
      Wählerbündnis, -gemeinschaft, -vereinigung, -aktion oder ähnliches möglich.
     Es muss außerdem das Wahlgebiet, bei der Kreiswahl also Landkreis Oldenburg, aus dem
      Kennwort hervorgehen.
     Reicht die Wählergruppe Wahlvorschläge für mehrere Wahlbereiche ein, so muss das
      Kennwort in jedem Wahlbereich identisch sein.
     Es ist zulässig, einen Hinweis auf eine Ortsgruppe anzufügen (z.B. Wählergruppe Landkreis
      Oldenburg, Gruppe Hatten).
     Aus dem Kennwort und ggf. der Kurzbezeichnung der Wählergruppe darf sich keine
      Verwechslungsgefahr zu politischen Parteien ergeben. Soweit nötig, darf der
      Kreiswahlausschuss ein Unterscheidungsmerkmal beifügen.
     Die Wählergruppe kann neben dem Kennwort eine Kurzbezeichnung führen.

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Unterschriften auf dem Kreiswahlvorschlag
  Der Kreiswahlvorschlag ist auf Anlage 5 wie folgt zu unterschreiben:
     Wahlberechtigte Einzelpersonen, die sich selbst oder andere Einzelbewerberinnen/-bewerber
      vorschlagen, unterschreiben ihren Wahlvorschlag selbst.
     Wahlvorschläge von Wählergruppen müssen von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe
      unterschrieben werden.
     Wahlvorschläge von Parteien müssen von dem für den Landkreis Oldenburg zuständigen
      Parteivorstand (meistens Kreisverband) unterschrieben werden. Welche Personen das sind,
      bestimmt sich nach der Satzung der Partei. Der Vorstand kann andere Personen zur
      Unterschrift bevollmächtigen. Die Vollmacht ist dem Wahlvorschlag beizufügen.
  Ggf. sind darüber hinaus Unterstützungsunterschriften vorzulegen.

Zulassung der Wahlvorschläge
  Eingegangene Wahlvorschläge werden zeitnah durch das Wahlamt vorgeprüft. Sofern
  Unstimmigkeiten oder rechtliche Mängel festgestellt oder redaktionelle Änderungen
  vorgenommen werden, werden die im Wahlvorschlag benannten Vertrauenspersonen
  unverzüglich informiert und ggf. zur Beseitigung der Mängel aufgefordert.
  Über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss
  voraussichtlich
                           am Donnerstag, 29. Juli 2021, nachmittags.
  Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung werden rechtzeitig in der örtlichen Presse und auf
  unseren Internetseiten unter https://www.oldenburg-kreis.de/portal/startseite.html?vs=1
  bekanntgegeben.
  Die im Kreiswahlvorschlag benannten Vertrauenspersonen werden zu der Sitzung eingeladen
  und können bei Bedarf direkt vor Ort ergänzende oder korrigierende Erklärungen zum
  Kreiswahlvorschlag abgeben.

Namen und Anschrift der Kreiswahlleitung
  Kreiswahlleiter                        Erster Kreisrat Christian Wolf
  1. stellvertretender Kreiswahlleiter   Kreisverwaltungsrat Ralf Wiechmann
  Anschrift der Dienststelle             Landkreis Oldenburg
                                         Delmenhorster Str. 6
                                         27793 Wildeshausen

Haben Sie Fragen?
  Bei Fragen zur Kreiswahl wenden Sie sich bitte an:
  Nina Dierks
  Telefon 04431 85-560
  Mail: wahlamt@oldenburg-kreis.de
  Zimmer 222

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