Antrag auf Förderung aus dem "Förderprogramm Außenflächen Sommer 2021" - WFB ...

Die Seite wird erstellt Wolfger Hamann
 
WEITER LESEN
Antrag auf Förderung aus dem
                   „Förderprogramm Außenflächen Sommer 2021“

                              Hintergrund und Ziele des Programms

 Bremen und Bremerhaven haben eine weit verzweigte und diverse Szene an (kommerziellen)
 Musik-, Theater-, Club- und sonstigen Unterhaltungs-kulturveranstaltenden, die seit dem Beginn
 der Corona-Pandemie im März 2020 massiv unter den Beschränkungen leidet. Auch die
 nachgelagerten Gewerke, die an solchen Veranstaltungen mitwirken wie beispielsweise
 Dienstleister*innen oder Techniker*innen sind durch die Pandemie extrem betroffen.
 Der Senat hat ein starkes Interesse daran, die wirtschaftliche Existenz der Bremer Unternehmen
 und die diversifizierte kulturelle Kompetenz der Szene zu erhalten und diese mit besonderen
 Maßnahmen im Sommer 2021 zu unterstützen. Ein breites kulturelles Angebot ist für die
 Attraktivität des Landes von besonders starker Bedeutung. Ein Wegbrechen des Angebotes würde
 den Standort Bremen sowohl in touristischer als auch wirtschaftlicher Sicht nachhaltig schädigen.
 Mit der Förderung „Außenflächen Sommer 2021“ soll dieses Angebot dahingehend unterstützt
 werden, dass für die Sommermonate 2021 Veranstaltungsorte im Land Bremen eingerichtet
 werden, die einen besonderen Schwerpunkt auf musikalisches Bühnenpro-gramm legen. Dabei
 sollen die insbesondere die Bremer Unternehmen der gesamten Wertschöpfungskette beteiligt
 werden.
 Das Programm zielt darauf ab, vor allem Livemusik-Veranstaltungen als wesentlichen Bestandteil
 der kulturellen Infrastruktur in Bremen zu erhalten, damit Kreative wieder arbeiten können und
 dadurch künstlerisches Produzieren erneut möglich wird. Hierfür soll die Aufbereitung von
 Veranstaltungsorten entsprechend gefördert werden. Ziel ist eine dezentrale Struktur von
 Veranstaltungsorten im ganzen Land Bremen. Mit der Förderung werden Veranstalter*innen dabei
 unterstützt, bestehende oder neue Open-Air-Veranstaltungsorte für den Sommer 2021 im
 öffentlichen oder privaten Raum einzurichten, so dass Veranstaltungen mit einem vielfältigen
 künstlerischen Programm mit deutlichem Schwerpunkt auf musikalischem Bühnenprogramm
 stattfinden können.

Projektträger:         WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH
                       Langenstraße 2-4
                       28195 Bremen

                                                                                           Seite 1 von 7
1. Basisdaten
Antragsteller*in:
Ansprechpartner*in:
Telefon:
Email:
Anschrift:
Straße/Postfach:
PLZ/Ort:
Bank/IBAN:                        DE
Rechtsform:
Vertretungsberechtigte*r:
Unternehmenszweck:
Anzahl der Beschäftigten (bitte getrennt nach Geschlechtern und Vollzeitäquivalenten 1 angeben):
__________________________________________________________________________________
Branche/Sparte:                   ________________________________________________________

Projekttitel:      _____________________________________________________________________

geplante Laufzeit von: _____________ bis: _____________

Es wird gemäß dem beigefügten Kosten- und Finanzierungsplan eine Zuwendung in folgender Höhe
beantragt: _____________ Euro.

2. Angaben zur Veranstaltungsfläche/Open Air Bühne
Anzahl der Veranstaltungen auf der Fläche/Bühne 2019:                        _______________
Anzahl der Veranstaltungen auf der Fläche/Bühne 2020:                        _______________
Anzahl der Besucher:innen auf der Fläche/Bühne 2019:                         _______________
Anzahl der Besucher:innen auf der Fläche/Bühne 2020:                         _______________
Betriebskosten 2019 in €:              _______________
Betriebskosten 2020 in €:              _______________

1
 Bei der Bestimmung der Vollzeitäquivalente auf Basis der im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeiten werden Beschäftigte
wie folgt berücksichtigt:
− Beschäftigte bis 20 Stunden = Faktor 0,5
− Beschäftigte bis 30 Stunden = Faktor 0,75
− Beschäftigte über 30 Stunden = Faktor 1
− Beschäftigte auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
Saisonarbeitskräfte, Arbeitskräfte in Mutterschutz/ Elternzeit und vergleichbar Beschäftigte werden berücksichtigt, wenn sie
am Stichtag (31. Dezember 2020) beschäftigt waren. Auszubildende werden nicht berücksichtigt.

                                                                                                                Seite 2 von 7
öffentliche Förderungen 2019 in €:        _______________
öffentliche Förderungen 2020 in €:        _______________

3 a) Daten zur Veranstaltungsfläche/Open Air Bühne IST-Zustand
Name:                  _______________________________________________________________
Adresse:               _______________________________________________________________
Anzahl der Bühnen:     ____________
Maße der Bühnen:       _______________________________________________________________
Nebengebäude (z. B. backstage Gebäude/Container): _____________________________________
Max. zulässige Zuschauerzahl/Anzahl Sitzplätze fest installiert: _______________________________
Größe der Veranstaltungsfläche:           __________________________________________________
Eingezäunt:    ☐ ja              ☐ nein
Anzahl der Eingänge:   ____________
Anzahl der Ausgänge: ____________
Gastronomie (gibt es Gastronomie-Einrichtungen /Infrastruktur? Falls ja, bitte aufführen):
__________________________________________________________________________________
Bereits vorhandene Infrastruktur Wasser, Entsorgung, Energie (Leistungsfähigkeit):
__________________________________________________________________________________
Bereits vorhandene Infrastruktur Veranstaltungstechnik PA/Licht/Sicherheit (Leistungsfähigkeit):
__________________________________________________________________________________
Hygienekonzept:        ☐ ja (wenn ja, bitte beilegen)   ☐ nein
Lärmgutachten:         ☐ ja (wenn ja, bitte beilegen)   ☐ nein

3 b)
Beantragte Planungen: _______________________________________________________________
Adresse:               _______________________________________________________________
Anzahl der Bühnen:     ____________
Maße der Bühnen:       ____________
Nebengebäude (z. B. backstage Gebäude/Container): _____________________________________
Max. zulässige Zuschauerzahl/Anzahl Sitzplätze fest installiert: _______________________________
Größe der Veranstaltungsfläche:           __________________________________________________
Eingezäunt:    ☐ ja              ☐ nein
Anzahl der Eingänge:   ____________
Anzahl der Ausgänge: ____________
Gastronomie (gibt es Gastronomie-Einrichtungen /Infrastruktur? Falls ja, bitte benennen):
__________________________________________________________________________________
Bereits vorhandene Infrastruktur Wasser, Entsorgung, Energie (Leistungsfähigkeit):

                                                                                             Seite 3 von 7
__________________________________________________________________________________
Bereits vorhandene Infrastruktur Veranstaltungstechnik PA/Licht/Sicherheit (Leistungsfähigkeit):
__________________________________________________________________________________
Hygienekonzept:         ☐ ja (wenn ja, bitte beilegen)   ☐ nein
Lärmgutachten:          ☐ ja (wenn ja, bitte beilegen)   ☐ nein

4 a) Veranstaltungsprogramm bis Ende 2021 IST
Anzahl der verbindlich gebuchten eigenen Veranstaltungen:         _______________
Anzahl der eigenen Veranstaltungen geplant:                       _______________
Anzahl der vertraglich verpflichteten Veranstaltungen Dritter: _______________
Anzahl der geplanten Veranstaltungen Dritter:                     _______________

4 b) Planungen nach Abschluss der beantragten Änderungen: _______________________________
Zusätzliche eigene Veranstaltungen:        _______________
Zusätzliche Veranstaltungen Dritter:       _______________

Quantitative + qualitative Veränderungen durch die beantragten Maßnahmen
Bitte auflisten:
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________

5. Kosten/Finanzierung/Fehlbedarf
Bitte benutzen Sie die Tabelle zum Kosten- und Finanzierungsplan.

Erklärungen

  ☐     Ich erkläre/Wir erklären, dass mit dem Vorhaben nicht vor Antragstellung (Datum des
        Antragseingangs und vor Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit
        (Zuwendungsbescheid) begonnen zu haben. Mir/Uns ist bekannt, dass unter Beginn des
        Vorhabens grundsätzlich die Aufnahme von Arbeiten oder der Abschluss eines der
        Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages verstanden wird.

  ☐     Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Es muss aber bereits vor Bekanntgabe des
        Bewilligungsbescheids mit der Maßnahme begonnen werden. Daher wird hiermit ein
        vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab dem _________ beantragt. Mir/ Uns ist bewusst, dass
        damit keine Zusage für die Gewährung einer Zuwendung verbunden ist. Eine Erläuterung zur
        Notwendigkeit des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist als Anlage beigefügt.

  ☐     Ich bestätige /Wir bestätigen, dass eine Finanzierung aus eigenen Mitteln nicht sichergestellt
        werden kann.
                                                                                             Seite 4 von 7
☐   Ich erkläre/Wir erklären, dass das beantragte Vorhaben nicht im Auftrag oder auf Rechnung
    Dritter durchgeführt wird.

☐   Ich bin/ wir sind nicht zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt. Der beantragte
    Zuwendungsbetrag ist als Bruttobetrag zu verstehen.

☐   Ich bin/ wir sind zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die USt-ID lautet:
    ______________________. Umsatzsteuer ist in den Einzelpositionen der Vorkalkulation
    nicht veranschlagt.

☐   Ich erkläre/ Wir erklären, dass das beantragte Vorhaben im Land Bremen durchgeführt wird.

☐   Ich erkläre/ Wir erklären, dass die in der Vorkalkulation veranschlagten Eigenmittel selbst
    aufgebracht werden können, auch unter Berücksichtigung aller sonstigen kumulierten
    finanziellen Verpflichtungen während der Laufzeit des Vorhabens (z. B. Eigenmittel, die für
    alle anderen aus öffentlichen Haushalten geförderten Vorhaben aufzubringen sind).

☐   Ich erkläre/ Wir erklären, dass Kosten- und Finanzierungsplan nach den Grundsätzen der
    sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung erstellt wurden.

☐   Mir/Uns ist bekannt, dass auf die Bewilligung einer Zuwendung kein Rechtsanspruch besteht
    und dass der Anspruch auf Auszahlung der Zuwendung nicht abgetreten werden kann.

☐   Ich/ Wir erklären, dass durch die Inanspruchnahme der Zuwendung der beihilferechtliche
    Rahmen der „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ in der jeweils gültigen Fassung der
    Höchstbetrag zu keinem Zeitpunkt überschritten wurde.

    Hinweis: Zuwendungen im Rahmen des Förderprogramms erfolgen auf Basis der
    „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“. Der Gesamtbetrag der einem Unternehmen
    gewährten Kleinbeihilfen darf den Höchstbetrag von 1.800.000 Euro nicht überschreiten. Bei
    den eingesetzten Beträgen sind die Bruttobeträge, d.h. die Beträge vor Abzug von Steuern
    und sonstigen Abgaben, zugrunde zu legen.

☐   Ich nehme / Wir nehmen zur Kenntnis, dass die förderrelevanten Angaben im Antrag sowie
    in den ergänzenden Unterlagen zum beabsichtigten Vorhaben, zur Kostendarstellung und
    zur Finanzierung der Kosten subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264
    Strafgesetzbuch (StGB) sind. Darüber hinaus werden alle zukünftigen Angaben (z. B. im
    Verwendungsnachweis), die für die Bewilligung, Rücknahme und Widerruf, Rückforderung,
    Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung maßgeblich sind, zu
    subventionserheblichen Tatsachen im Sinne des § 264 StGB erklärt. Unrichtige,
    unvollständige oder unterlassene Angaben, die subventionserhebliche Tatsachen betreffen
    und dem Zuwendungsempfänger zum Vorteil gereichen, sind gem. § 264 StGB als
    Subventionsbetrug strafbar. Diesbezüglich wird auf die Offenbarungspflichten nach § 3
    Subventionsgesetz hingewiesen.

☐   Ich nehme / Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens die
    Erhebung personenbezogener Daten (§ 11 Abs. 1 Bremisches Datenschutzgesetz - BremDSG)
    erfordert. Es gelten die Auskunfts- und Berichtigungspflichten nach dem BremDSG in der
    jeweils geltenden Fassung. Zur Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben (vgl. § 3
    Datenschutzordnung der Bremischen Bürgerschaft) werden die Namen der
    Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger, die Höhe der Zuwendung, der
    Zuwendungszweck (ggf. mit einer Darstellung der regionalen Zuordnung der Maßnahme)

                                                                                         Seite 5 von 7
sowie die Zuwendungsart und die Finanzierungsart im Rahmen eines Zuwendungsberichts –
      sofern überwiegende schutzwürdige Interessen nicht entgegenstehen – veröffentlicht
      werden. Personenbezogene Daten werden bei der Bezeichnung des
      Zuwendungsempfängers/Zuwendungszwecks nur genannt, sofern sie nicht aus
      Datenschutzgründen zu anonymisieren sind. Dies ist beispielweise der Fall, wenn die
      Angaben den Zuwendungsempfänger in seiner besonderen persönlichen Situation
      (gesellschaftliche, familiäre, wirtschaftliche, rechtliche) nachteilig berühren und aus diesem
      Grund ein Interesse an der Nichtverwendung der Daten besteht. Der Zuwendungsbericht
      wird auch im Internet veröffentlicht.

  ☐   Ich versichere/Wir versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Antrag sowie den
      ergänzenden Unterlagen gemachten Angaben

___________________________ ________________________ _____________________________
  Ort, Datum                   Stempel                 rechtsverbindliche Unterschrift

                                                                                            Seite 6 von 7
Erforderliche Anlagen

      •   Miet-/Pachtvertrag für den Veranstaltungsort
      •   Plan IST-Zustand des Veranstaltungsorts
      •   Plan beantragter Änderungen für den Veranstaltungsort
      •   Genehmigungen der zuständigen Genehmigungsbehörden oder Nachweis der Beantragung
          für den Veranstaltungsort
      •   Konzept zur Nutzung des Veranstaltungsortes entsprechend der Ziffer 6.2 a) der
          Förderrichtlinie 2
      •   Positive Stellungnahme zum Konzept vom Ordnungsamt, Beirat bzw. der für den
          Veranstaltungsort zuständigen Behörde
      •   Detaillierte Darstellung der voraussichtlichen Ausgaben und Kosten unter Darstellung der
          Gesamtkosten, der Eigenmittel, der Fördermittel Dritter und dem beantragten
          Zuschussbedarf (hier bitte Investitionskosten gesondert ausweisen und begründen) unter
          Nutzung des Kosten- und Finanzierungsplans
      •   Liste der Kooperationspartner für die gebuchten und geplanten Veranstaltungen

 2
     Das Konzept muss mindestens folgende Angaben beinhalten:
               − Vielfalt der Veranstaltungen (inhaltliche Schwerpunktsetzung der Veranstaltungen)
               − Angaben zur Nachhaltigkeit des Konzepts
               − Angaben zu regionaler Beteiligung hinsichtlich beteiligter Veranstalter*innen, Künstlerinnen
                  oder Musikgruppen sowie zum Frauenanteil bei Künstler*innen oder Musikgruppen
               − Angaben zur voraussichtlichen Einbindung von lokalen Unternehmen und Dienstleistern
               − Darstellung des Projektbeitrags zu den Programmzielen.

                                                                                                    Seite 7 von 7
Sie können auch lesen