Kundendokumente zur Helvetia Risikoversicherung - Helvetia ...
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Kundendokumente zur Helvetia Risikoversicherung Nachstehend erhalten Sie die aktuellen Kundendokumente L-RIK-27 zur Helvetia Risikoversicherung. Die Kundendokumente beinhalten die folgenden Druckstücke: - Versicherungsinformation nach der Informationspflichtenverordnung (Druckstück L-2-4-2021.A2) - Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz für die Helvetia Risikoversicherung (Druckstück L-1-4-2021.A1) - Allgemeine Bedingungen für die Helvetia Risikoversicherung (Druckstück L-3-4-2021.A1) - Besondere Bedingungen für die Helvetia Risikoversicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung (Druckstück L-4-4-2017.A1) - Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (Druckstück L-5-1-2008.A1) Je nach individueller Ausgestaltung Ihres Vertrags ist es möglich, dass einzelne Druckstücke der Kundendokumente für Ihre Versicherung nicht relevant sind. Die genauen für Sie relevanten Druckstücke entnehmen Sie der Anlage zur Versicherungsinformation bzw. Ihrem Versicherungsschein. Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Versicherungsinformation nach der Informationspflichtenverordnung (Druckstück L-2-4-2021.A2) Seite 1 von 4 1. Versicherungsunternehmen 7. Beitragszahlung Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG Die Beiträge sind wie in der „Anlage zur Versicherungsinformation“ Weißadlergasse 2 Punkt 3 und Punkt 4 beziehungsweise im Versicherungsschein 60311 Frankfurt a.M. angegeben zu zahlen. Je nach Vereinbarung müssen Sie die Beiträge monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich zahlen. Die Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle vereinbarten Beiträge müssen zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard gezahlt werden. Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann haben, werden wir den Beitrag rechtzeitig von Ihrem Konto abbuchen. Registergericht Frankfurt a.M. Registernummer HRB 28138 USt-IdNr. DE 811311232 8. Gültigkeit Die Gültigkeit der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen Die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG hat ihre (Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen, Zulassung für den Geschäftsbetrieb der Lebensversicherung in der Tarifbestimmungen und Höhe des Beitrags) sind auf längstens drei Bundesrepublik Deutschland durch die Bundesanstalt für Monate und auf den Versicherungsbeginn befristet, sofern diese Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhalten. Tarifgeneration zwischenzeitlich nicht geschlossen wurde. 2. Hauptgeschäftstätigkeit 9. Zustandekommen des Vertrages und Beginn Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Vertrieb aller Arten der Ihres Versicherungsschutzes Lebensversicherung. Der Vertrag zwischen Ihnen und der Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG kommt zustande, wenn Ihnen der 3. Garantiefonds Versicherungsschein zugeht. Versicherungsschutz haben Sie ab dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern Sie den Wir sind Mitglied des gesetzlichen Sicherungsfonds bei der ersten Beitrag rechtzeitig zahlen. Protektor Lebensversicherungs-AG Wilhelmstraße 43 G 10. Widerrufsrecht 10117 Berlin Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 8 des Versicherungsvertrags- gesetzes (VVG)) steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu, über das wir Sie 4. Wesentliche Merkmale der Versicherungs- belehren müssen. leistungen Widerrufsbelehrung Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistungen können den Abschnitt 1 Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen entnommen werden. Individuelle Angaben zu Ihrer Versicherung sind Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise in der „Anlage zur Versicherungsinformation“ Punkt 1 und Punkt 2 beziehungsweise im Versicherungsschein zusammengestellt. Die Widerrufsrecht genannten Dokumente enthalten auch Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leistung. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, 5. Gesamtpreis E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen Den Gesamtpreis können Sie der „Anlage zur Versicherungs- information“ Punkt 3 beziehungsweise Ihrem Versicherungsschein • der Versicherungsschein, entnehmen. • die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der 6. Zusätzliche Kosten Tarifbestimmungen, • diese Belehrung, Besondere Kosten können Sie den Allgemeinen Bedingungen für die • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, Helvetia Risikoversicherung (Allgemeine Versicherungs- • und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen bedingungen, AVB), insbesondere § 11 AVB, entnehmen. Falls besondere Kosten für Telekommunikation anfallen, die über die normalen Telefonkosten hinausgehen, geben wir diese bei der jeweils in Textform zugegangen sind. jeweiligen Nummer an. Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Versicherungsinformation nach der Informationspflichtenverordnung (Druckstück L-2-4-2021.A2) Seite 2 von 4 Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Unterabschnitt 1 Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die: Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG Weißadlergasse 2 Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: 60311 Frankfurt am Main. 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Fax- das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und nummer zu richten: die zugehörige Registernummer; 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere 069 - 1332 - 515 Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Bei einem Widerruf per E-Mail ist der Widerruf an folgende E-Mail- Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Adresse zu richten: Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen info@leben.helvetia.de Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; Widerrufsfolgen 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; 4. Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Entschädigungsregelungen; Name und Anschrift des Garantiefonds Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die sind anzugeben; Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien 5. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. des Versicherers; Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des 6. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen einbehalten; dabei handelt es sich in Abhängigkeit der sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige vereinbarten Zahlungsweise (siehe Versicherungsschein) um Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis einen Betrag in Höhe von 1/360 des Jahresbeitrags bei jährlicher nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Zahlungsweise bzw. 1/180 des Halbjahresbeitrags bei Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen; halbjährlicher Zahlungsweise bzw. 1/90 des Viertel- 7. a) gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Angabe des jahresbeitrags bei vierteljährlicher Zahlungsweise oder 1/30 des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche weitere Steuern, Monatsbeitrags bei monatlicher Zahlungsweise, multipliziert mit Gebühren oder Kosten, die nicht über den Versicherer abgeführt oder der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden von ihm in Rechnung gestellt werden; hat. Den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile b) alle Kosten, die Ihnen für die Benutzung von hat der Versicherer Ihnen auszuzahlen. Der Versicherer hat Fernkommunikationsmitteln entstehen, wenn solche zusätzlichen zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage Kosten in Rechnung gestellt werden; nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. 8. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien; Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der 9. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises; Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. 10. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des Besondere Hinweise Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll; Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren 11. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu ausgeübt haben. erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs Abschnitt 2 gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 12. Angaben zur Laufzeit des Vertrages; Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren 13. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den Informationen werden die Informationspflichten im Folgenden im vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Einzelnen aufgeführt: Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Versicherungsinformation nach der Informationspflichtenverordnung (Druckstück L-2-4-2021.A2) Seite 3 von 4 14. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der 12. Beendigung beziehungsweise Kündigung des Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt; Vertrages 15. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das Angaben für die Beendigung beziehungsweise Kündigung Ihres zuständige Gericht; Vertrages entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungs- 16. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in bedingungen. diesem Unterabschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der 13. Anwendbares Recht und Gerichtsstände Laufzeit dieses Vertrags zu führen; 17. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Für Ihren Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Die Gerichtsstände für Klagen aus Ihrem Versicherungsvertrag Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf ergeben sich aus § 20 AVB. hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt; 18. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die 14. Vertragssprache Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde. Die Vertragssprache ist deutsch. Unterabschnitt 2 Zusätzliche Informationspflichten bei dieser 15. Außergerichtliches Beschwerdeverfahren Lebensversicherung Angaben zum außergerichtlichen Beschwerdeverfahren enthält § 22 Bei dieser Lebensversicherung hat der Versicherer Ihnen zusätzlich AVB. zu den oben genannten Informationen die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen: 1. Angaben in Euro zur Höhe der in die Prämie einkalkulierten 16. Versicherungsaufsicht Kosten; dabei sind die einkalkulierten Abschlusskosten als einheitlicher Gesamtbetrag und die übrigen einkalkulierten Kosten als Angaben zu unserer zuständigen Aufsichtsbehörde enthält § 22 Anteil der Jahresprämie unter Angabe der jeweiligen Laufzeit Abs. (4) AVB. auszuweisen; bei den übrigen einkalkulierten Kosten sind die einkalkulierten Verwaltungskosten zusätzlich gesondert als Anteil der Jahresprämie unter Angabe der jeweiligen Laufzeit auszuweisen; 17. Angaben zu den Kosten des 2. Angaben in Euro zu möglichen sonstigen Kosten, insbesondere zu Versicherungsvertrages Kosten, die einmalig oder aus besonderem Anlass entstehen können; 3. Angaben über die für die Überschussermittlung und Die in den Beitrag eingerechneten Abschluss-, Vertriebs- und Überschussbeteiligung geltenden Berechnungsgrundsätze und Verwaltungskosten hängen von der Höhe des zu zahlenden Beitrags Maßstäbe; ab. Die Höhe der in den Beitrag eingerechneten Kosten können Sie 4. Angabe in Euro der in Betracht kommenden Rückkaufswerte; der „Anlage zur Versicherungsinformation“ Punkt 6 beziehungsweise 5. Angaben in Euro über den Mindestversicherungsbetrag für eine Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Umwandlung in eine prämienfreie oder eine prämienreduzierte Versicherung und über die Leistungen aus einer prämienfreien oder Bitte beachten Sie, dass bei Erhöhungen, wie beispielsweise prämienreduzierten Versicherung; jährlicher planmäßiger Erhöhung des Beitrags, Abschluss-, Vertriebs- 6. das Ausmaß, in dem die Leistungen nach den Nummern 4 und 5 und Verwaltungskosten eingerechnet sind. garantiert sind; die Angabe hat in Euro zu erfolgen; Weitere Informationen finden Sie in § 10 AVB. 7. allgemeine Angaben über die für diese Versicherungsart geltende Steuerregelung. Zusätzliche Kosten, die wir Ihnen aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen gesondert in Rechnung stellen, können Sie Ihre Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG § 11 AVB entnehmen. 11. Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrages 18. Angaben zur Überschussermittlung und Überschussbeteiligung Den Vertragsbeginn und die Laufzeit des Vertrages können Sie der „Anlage zur Versicherungsinformation“ Punkt 5 beziehungsweise Nähere Angaben zur Überschussermittlung und -beteiligung ent- Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Weitere Angaben enthalten nehmen Sie bitte § 3 AVB. Individuelle Angaben zur Überschuss- die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. beteiligung Ihres Vertrages können Sie der „Anlage zur Versicherungsinformation“ Punkt 7 beziehungsweise Ihrem Versicherungsschein entnehmen. 19. Rückkaufswerte Bei Kündigung wird kein Rückkaufswert fällig (vgl. § 9 Abs. (3) AVB). Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Versicherungsinformation nach der Informationspflichtenverordnung (Druckstück L-2-4-2021.A2) Seite 4 von 4 Beiträge zu Risikoversicherungen und Beiträge zu den 20. Beitragsfreie Versicherungsleistungen Zusatzversicherungen zu Risikoversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung sind gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 5a Eine Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung ist nicht möglich (vgl. § 9 VersStG von der Versicherungsteuer befreit. Abs. (5) AVB). Umsatzsteuer 21. Steuerhinweise für Risikoversicherungen Beiträge zu Risikoversicherungen und Leistungen aus Risikoversicherungen sind umsatzsteuerfrei. Einkommensteuer Einschränkung / Wichtiger Hinweis Risikoversicherungen sind steuerlich begünstigt. Das gilt auch für dynamische Anpassungen. Die Beiträge können bei der Veranlagung Bei einer Vertragsänderung kann sich eine andere steuerliche zur Einkommensteuer im Rahmen der Höchstbeträge für Beurteilung ergeben. Die vorstehenden Hinweise entsprechen dem Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. Die Versicherungs- Stand der Steuergesetzgebung und Rechtsprechung von leistung einer Risikoversicherung ist stets einkommensteuerfrei. September 2021. Die Hinweise sind nicht als Garantie für den Eintritt der vorgenannten steuerlichen Behandlungen zu sehen. Änderungen Zusatzversicherungen der Rechtsprechung können Auswirkungen haben, die vom Unternehmen nicht zu vertreten sind. Außerdem kann sich jederzeit Beiträge für Zusatzversicherungen zu Risikoversicherungen können die Rechtslage durch neue Gesetzgebung ändern, die in gewissen wie die Beiträge für die Hauptversicherung im Rahmen der Ausmaßen auch Rückwirkungen haben kann. Die hier gegebenen Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben Steuerhinweise werden nach bestem Wissen - jedoch abgezogen werden. unverbindlich - gegeben. Diese unverbindlichen Hinweise können Renten aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sind als keinesfalls eine steuerliche Beratung ersetzen. zeitlich begrenzte Leibrenten mit dem Ertragsanteil aus § 55 EStDV zu versteuern. Rückdeckungsversicherung Beiträge zu betrieblich veranlassten Risikoversicherungen (beispielsweise Rückdeckungsversicherungen zu Pensionszusagen) sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Noch nicht fällige Ansprüche auf Leistungen aus Risikoversicherungen, die zu einem Betriebsvermögen gehören, sind bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) zu aktivieren. Fällige Leistungen aus Risikoversicherungen oder aus Zusatz- versicherungen sind als Betriebseinnahmen zu erfassen. Die Aktivierung ist auf den verbleibenden Anspruch zu vermindern. Erbschaftsteuer Ansprüche oder Leistungen aus Rentenversicherungen unterliegen der Erbschaftsteuer, wenn sie aufgrund einer Schenkung des Versicherungsnehmers oder bei dessen Tod als Erwerb von Todes wegen (beispielsweise aufgrund eines Bezugsrechts oder als Teil des Nachlasses) erworben werden. Erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung, ist sie nicht erbschaftsteuerpflichtig. Versicherungsteuer Beiträge zu Risikoversicherungen und Beiträge zu den Zusatzver- sicherungen zu Risikoversicherungen sind nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 Versicherungsteuergesetz (VersStG) von der Versicherungsteuer befreit, wenn durch die Versicherung Ansprüche begründet werden • im Fall des Todes, des Erlebens oder des Alters oder • im Fall der Krankheit, der Pflegebedürftigkeit, der Berufsunfähigkeit, der Erwerbsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit, sofern diese Ansprüche der Versorgung der versicherten Person oder der Versorgung von deren nahen Angehörigen im Sinne des § 7 des Pflegezeitgesetzes oder von deren Angehörigen im Sinne des § 15 der Abgabenordnung dienen. Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz für die Helvetia Risikoversicherung (Druckstück L-1-4-2021.A1) Seite: 1 § 1 Was ist vorläufig versichert? f) der Einzug des Einlösungsbeitrages aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht möglich war oder dem Einzug (1) Der vorläufige Versicherungsschutz erstreckt sich auf die für widersprochen worden ist, sofern wir Sie durch gesonderte den Todesfall beantragten Leistungen. Mitteilung in Textform oder durch einen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam (2) Aufgrund des vorläufigen Versicherungsschutzes zahlen wir gemacht haben. höchstens 100.000 EUR, auch wenn Sie höhere Leistungen beantragt haben. Diese Begrenzung gilt auch dann, wenn mehrere Anträge auf das Leben derselben Person bei uns gestellt worden sind. § 4 In welchen Fällen ist der vorläufige (3) Der vorläufige Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Versicherungsschutz ausgeschlossen? Leistungen aus einer eventuell beantragten Berufsunfähigkeits- (1) Unsere Leistungspflicht ist ausgeschlossen für die Zusatzversicherung. Versicherungsfälle aufgrund von Ursachen, nach denen im Antrag in Textform gefragt ist und von denen der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person vor seiner Unterzeichnung Kenntnis § 2 Unter welchen Voraussetzungen besteht hatte, auch wenn diese im Antrag angegeben wurden. Dies gilt nicht für Umstände, die für den Eintritt des Versicherungsfalls nur vorläufiger Versicherungsschutz? mitursächlich geworden sind. Darüber hinaus gelten die (1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Voraussetzung für den Einschränkungen und Ausschlüsse der für die beantragte vorläufigen Versicherungsschutz, dass Versicherung maßgeblichen Versicherungsbedingungen. a) der beantragte Versicherungsbeginn nicht später als zwei Monate nach der Unterzeichnung des Antrags liegt; § 5 Was kostet Sie der vorläufige Versicherungs- b) der Einlösungsbeitrag für die beantragte Versicherung nach schutz? Vertragsabschluss und Rechnungsstellung unverzüglich gezahlt oder uns eine Ermächtigung zum Beitragseinzug (1) Für den vorläufigen Versicherungsschutz erheben wir zwar erteilt worden ist. keinen besonderen Beitrag. Erbringen wir aber Leistungen aufgrund des vorläufigen Versicherungsschutzes, behalten wir ein Entgelt c) Sie das Zustandekommen der beantragten Versicherung ein. Das Entgelt entspricht dem Einlösungsbeitrag. nicht von einer besonderen Bedingung abhängig gemacht haben; d) Ihr Antrag sich im Rahmen der von uns gebotenen Tarife § 6 Wie ist das Verhältnis zur beantragten und Bedingungen bewegt; Versicherung und wer erhält die Leistungen aus e) die versicherte Person bei Unterzeichnung des Antrags das dem vorläufigen Versicherungsschutz? 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. (1) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, finden die Allgemeinen Bedingungen für die beantragte Versicherung Anwendung, jedoch nicht die Besonderen § 3 Wann beginnt und endet der vorläufige Bedingungen für eine eventuell beantragte Berufsunfähigkeits- Versicherungsschutz? Zusatzversicherung. Dies gilt insbesondere für die dort enthaltenen Einschränkungen und Ausschlüsse. Eine Überschussbeteiligung (1) Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag, an erfolgt jedoch nicht. dem Ihr Antrag bei uns eingeht. (2) Haben Sie im Antrag ein Bezugsrecht festgelegt, gilt dieses (2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet der vorläufige auch für die Leistungen aus dem vorläufigen Versicherungsschutz. Versicherungsschutz, wenn a) der Versicherungsschutz aus der beantragten Versicherung begonnen hat; b) wir Ihren Antrag abgelehnt haben; c) Sie Ihren Antrag angefochten oder zurückgenommen haben; d) Sie von Ihrem Widerrufsrecht nach §§ 8, 152 VVG Gebrauch gemacht haben; e) Sie einer Ihnen gemäß § 5 Abs. 1 und 2 VVG mitgeteilten Abweichung des Versicherungsscheins von Ihrem Antrag widersprochen haben; Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Allgemeine Bedingungen für die Helvetia Risikoversicherung (Druckstück L-3-4-2021.A1) Seite 1 von 11 ALLGEMEINER HINWEIS VERSICHERUNGSLEISTUNGEN UND Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen in einzelne Abschnitte gegliedert. Diese EINSCHRÄNKUNGEN Gliederung möchten wir Ihnen im Folgenden kurz erläutern. Dabei ist zu beachten, dass zwischen den Regelungen in einzelnen Paragraphen Abhängigkeiten bestehen können. Die Lektüre § 1 Welche Leistungen erbringen wir? einzelner Teile liefert nicht notwendigerweise alle erforderlichen (1) Wenn die →versicherte Person beziehungsweise bei Informationen. Zum genauen Verständnis ist die Lektüre der Versicherungen mit zwei versicherten Personen eine der gesamten Allgemeinen Versicherungsbedingungen unerlässlich. versicherten Personen während der →Versicherungsdauer stirbt, so VERSICHERUNGSLEISTUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN (§ 1 BIS § 6) leisten wir den vereinbarten Todesfallschutz. Der Todesfallschutz entspricht der vereinbarten und im →Versicherungsschein Sie haben sich für eine Risikoversicherung entschieden. Einzelheiten genannten Versicherungssumme und erhöht sich bei Vereinbarung zu den Versicherungsleistungen sind in § 1 bis § 2 beschrieben. des →Bonussystems um Leistungen aus der Überschussbeteiligung. Details zur Überschussbeteiligung finden Sie in § 3. Regelungen zur vorvertraglichen Anzeigepflicht und Einschränkungen unserer (2) Mit Tod der versicherten Person beziehungsweise einer der Leistungspflicht finden Sie in § 4 bis § 6. versicherten Personen endet die Versicherung. Ihr Vertrag endet jedoch spätestens zum Ende der vereinbarten BEITRAGSZAHLUNG, KÜNDIGUNG UND KOSTEN (§ 7 BIS § 11) →Versicherungsdauer, ohne dass eine weitere Leistung fällig wird. Wenn zwei Personen versichert sind und der Todesfall bei beiden Für die von uns erbrachten Versicherungsleistungen zahlen Sie versicherten Personen gleichzeitig eintritt, wird die Leistung nur laufende Beiträge. Bestimmungen zu Beitragszahlung und einmal fällig. Kündigung finden Sie in § 7 bis § 9, Einzelheiten zu den Kosten in § 10 bis § 11. WEITERE VERTRAGSBESTIMMUNGEN (§ 12 BIS § 22) § 2 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Ausführungen zur Bedeutung des Versicherungsscheins sowie zur Fälligkeit und Auszahlung der Versicherungsleistung finden Sie in Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns abgeschlossen haben. Jedoch besteht vor dem im § 12 bis § 14. Die Regelungen zur Nachversicherungsgarantie und zur Umwandlung Ihrer Risikoversicherung in eine kapitalbildende →Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn kein Rentenversicherung sind in § 15 bis § 16 beschrieben. Bei Änderung Versicherungsschutz. Allerdings kann unsere Leistungspflicht entfallen, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe § 7 Ihrer Postanschrift und Ihres Namens sehen Sie in § 17 nach. Abs. (2) und (3) sowie § 8). Regelungen zu Ihren weiteren Mitteilungspflichten, zur Änderung von Vertragsbestimmungen sowie zu dem Recht, das auf Ihren Vertrag Anwendung findet, und den Gerichtsstand finden Sie in § 18 bis § 21. Welche Beschwerdemöglichkeiten Ihnen offen stehen, ist in § 22 § 3 Wie sind Sie an unseren Überschüssen beschrieben. beteiligt? ERLÄUTERUNG VON FACHAUSDRÜCKEN (1) Sie erhalten gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes Am Ende der Allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Sie (VVG) eine Überschussbeteiligung. Diese umfasst eine Beteiligung Erläuterungen einiger wichtiger verwendeter Fachausdrücke. Im Text an den Überschüssen und gegebenenfalls auch an den sind diese Fachausdrücke mitunter durch ein vorangestelltes „→“ Bewertungsreserven. Die Überschüsse und die Bewertungsreserven markiert (Beispiel: „→Versicherungsjahr“). ermitteln wir nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und veröffentlichen sie jährlich im Geschäftsbericht. Wir erläutern Ihnen, • wie wir die Überschussbeteiligung für die Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit ermitteln (vgl. Absätze (2) bis (5)), • wie die Überschussbeteiligung Ihres konkreten Vertrags erfolgt (vgl. Absätze (6) bis (8)), • warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantieren können (vgl. Absatz (9)). Ermittlung der Überschussbeteiligung für die Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit (2) Nachfolgend erklären wir Ihnen • aus welchen Quellen die Überschüsse stammen (vgl. Absatz (3)), • wie wir mit diesen Überschüssen verfahren (vgl. Absatz (4)) und Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Allgemeine Bedingungen für die Helvetia Risikoversicherung (Druckstück L-3-4-2021.A1) Seite 2 von 11 • wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dient dazu, zuordnen (vgl. Absatz (5)). Schwankungen der Überschüsse auszugleichen. Sie darf grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertrages Versicherungsnehmer verwendet werden. Nur in Ausnahmefällen an den Überschüssen und den Bewertungsreserven ergeben sich und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde können wir hiervon nach hieraus noch nicht. § 140 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) abweichen. Dies Überschussquellen dürfen wir, soweit die Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile entfällt. Nach der (3) Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen entstehen: derzeitigen Fassung des § 140 VAG können wir im Interesse der Versicherten die Rückstellung für Beitragsrückerstattung • den Kapitalerträgen (vgl. Buchstabe a)), heranziehen, um: • dem Risikoergebnis (vgl. Buchstabe b)) und • einen drohenden Notstand abzuwenden, • dem übrigen Ergebnis (vgl. Buchstabe c)). • unvorhersehbare Verluste aus den überschussberechtigten Wir beteiligen unsere Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit an Verträgen auszugleichen, die auf allgemeine Änderungen diesen Überschüssen; dabei beachten wir die Verordnung über die der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung • die →Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die (Mindestzuführungsverordnung) in der jeweils geltenden Fassung. →Rechnungsgrundlagen auf Grund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse a) Kapitalerträge angepasst werden müssen. Von den Nettoerträgen der nach der Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum Mindestzuführungsverordnung maßgeblichen Kapitalanlagen Verlustausgleich oder zur Erhöhung der Deckungsrückstellung erhalten die Versicherungsnehmer insgesamt mindestens den heranziehen, belasten wir die Versichertenbestände dort genannten prozentualen Anteil. In der derzeitigen verursachungsorientiert. Fassung der Verordnung sind grundsätzlich 90 % vorgeschrieben. Aus diesem Betrag werden zunächst die Entstehung von Bewertungsreserven Mittel entnommen, die für die garantierten Leistungen benötigt werden. Die verbleibenden Mittel verwenden wir für die (5) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. Die Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen im Beiträge einer Risikolebensversicherung sind allerdings so Geschäftsbericht ausgewiesen sind. Soweit Bewertungsreserven kalkuliert, wie sie zur Deckung des Todesfallrisikos und der überhaupt entstehen, ermitteln wir deren Höhe jährlich neu und Kosten benötigt werden. Es stehen daher keine oder allenfalls ordnen den ermittelten Wert den Verträgen anteilig rechnerisch zu. geringfügige Beträge zur Verfügung, um Kapital zu bilden, aus dem Kapitalerträge entstehen können. Überschussbeteiligung Ihres Vertrags b) Risikoergebnis Bildung von Bestandsgruppen und Bestandsklassen In der Risikolebensversicherung hängt die Höhe der (6) Wir haben gleichartige Versicherungen zu Bestandsgruppen Überschüsse vor allem von der Anzahl der eingetretenen zusammengefasst. Bestandsgruppen bilden wir, um die Versicherungsfälle ab. Überschüsse entstehen insbesondere, Unterschiede bei den versicherten Risiken zu berücksichtigen. wenn die Sterblichkeit niedriger ist als bei der Tarifkalkulation Darüber hinaus unterteilen wir die Bestandsgruppen nach jeweils zugrunde gelegt. In diesem Fall müssen wir weniger engeren Gleichartigkeitskriterien in Bestandsklassen. Die Leistungen für Todesfälle als ursprünglich angenommen Überschüsse verteilen wir auf die einzelnen Bestandsklassen nach zahlen und können daher die Versicherungsnehmer an dem einem verursachungsorientierten Verfahren und zwar in dem Maß, entstehenden Risikoergebnis beteiligen. An diesen wie die Bestandsklassen zur Entstehung von Überschüssen Überschüssen werden die Versicherungsnehmer nach der beigetragen haben. derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung Hat eine Bestandsklasse nicht zur Entstehung von Überschüssen grundsätzlich zu mindestens 90 % beteiligt. beigetragen, bekommt sie keine Überschüsse zugewiesen. c) Übriges Ergebnis Ihr Vertrag erhält Anteile an den Überschüssen derjenigen Am übrigen Ergebnis werden die Versicherungsnehmer nach Bestandsklasse, die in Ihrem →Versicherungsschein genannt ist. Die der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung Mittel für die Überschussanteile werden bei der Direktgutschrift zu grundsätzlich zu mindestens 50 % beteiligt. Überschüsse aus Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert, ansonsten dem übrigen Ergebnis können beispielsweise entstehen, der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen. Die Höhe wenn die Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation der Überschussanteilsätze legen wir jedes Jahr fest. Wir angenommen. veröffentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Geschäfts- bericht. Diesen können Sie bei uns anfordern. Überschussverwendung Verteilung und Zuordnung der Bewertungsreserven (4) Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu oder (7) Das Verfahren für die Verteilung und Zuordnung der schreiben sie unmittelbar den überschussberechtigten Bewertungsreserven wird vom Vorstand festgelegt, ist Versicherungsverträgen gut (Direktgutschrift). verursachungsorientiert und entspricht den gesetzlichen Regelungen. Es kann modifiziert werden, wenn sich die gesetzlichen Regelungen ändern, die Aufsicht oder die höchstrichterliche Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Allgemeine Bedingungen für die Helvetia Risikoversicherung (Druckstück L-3-4-2021.A1) Seite 3 von 11 Rechtsprechung Änderungen verlangen oder Änderungen aufgrund zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen von Entwicklungen an den Kapitalmärkten oder der internen verpflichtet. Kapitalanlagestrukturen notwendig erscheinen. Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Beteiligung an den (3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Bewertungsreserven ganz oder teilweise entfällt. Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie Bei Risikoversicherungen erfolgt in der Regel keine Beteiligung an behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig den Bewertungsreserven. gehandelt. Überschusssystem Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung (8) Ihre Versicherung erhält laufende Überschussanteile ab Beginn (4) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraussetzungen des ersten →Versicherungsjahres. Es stehen folgende wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht Überschusssysteme zur Verfügung: • vom Vertrag zurücktreten, a) Beitragsverrechnung: • den Vertrag kündigen, Bei Versicherungen mit Beitragsverrechnung als vereinbartem Überschusssystem bemessen sich die • den Vertrag ändern oder Überschussanteile in Prozenten des gewinnberechtigten • den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten Beitrages. Diese Überschussanteile werden mit den zu zahlenden Beiträgen verrechnet. können. b) Bonussystem: Rücktritt Bei Versicherungen mit Bonussystem als vereinbartem (5) Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, können wir Überschusssystem wird die Bonussumme in Prozent der vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn Versicherungssumme bemessen. Die Bonussumme erhöht weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige den Todesfallschutz. Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Selbst wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, Das für Ihre Versicherung vereinbarte Überschusssystem können Sie falls wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen Ihrem →Versicherungsschein entnehmen. (beispielsweise höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Höhe der Überschussbeteiligung ist nicht garantiert gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten. (9) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen (6) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz. ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalles zurücktreten, bleibt beeinflussbar. Bei Ihrer Versicherung sind die Entwicklung der unsere Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung trotzdem versicherten Risiken, der Kosten und des Kapitalmarkts von bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen Bedeutung. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also gefahrerheblichen Umstand, der nicht garantiert werden. Sie kann auch Null Euro betragen. Über eine Änderung der Höhe Ihrer Überschussbeteiligung werden wir Sie • weder für den Eintritt oder die Feststellung des unterrichten. Versicherungsfalles • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich § 4 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht war. und welche Folgen hat ihre Verletzung? Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorstehend Vorvertragliche Anzeigepflicht genannten Fall, wenn die Anzeigepflicht arglistig verletzt worden ist. (1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle (7) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, erlischt die Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Versicherung. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht →Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig verlangen. anzuzeigen (vorvertragliche Anzeigepflicht). Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder Kündigung mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Darunter (8) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die fallen insbesondere Fragen nach gegenwärtigen und früheren Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden sowie erfolgt ist, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von für Ihre Angaben zu den Risikomerkmalen Rauchverhalten, einem Monat kündigen. Körpergröße, Gewicht, Ausbildung und Kinder. (9) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen – möglicherweise zu anderen Bedingungen (beispielsweise höherer Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Vertragsannahme, in Textform stellen. Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände (2) Soll das Leben einer anderen Person versichert oder geschlossen hätten. gegebenenfalls mitversichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – (10) Wenn wir den Vertrag kündigen, erlischt die Versicherung. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Allgemeine Bedingungen für die Helvetia Risikoversicherung (Druckstück L-3-4-2021.A1) Seite 4 von 11 Vertragsänderung unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist. Handelt es sich um Angaben der →versicherten Person, können wir (11) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von der Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (beispielsweise Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch Absatz (7) gilt entsprechend. bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten (vgl. Absatz (5) Satz 3 und Absatz (9)), werden Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. (20) Die Absätze (1) bis (19) gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert oder wiederhergestellt (12) Können im Versicherungsfall (vgl. § 13 Abs. (3)) Ihre Angaben wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung vorgenommen wird. Die zu Ausbildung und Kindern, die vor Vertragsabschluss gemacht Fristen nach Absatz (18) beginnen mit der Änderung oder wurden, nicht nachgewiesen werden und hat dieser Nachweis auch Wiederherstellung des Vertrages bezüglich des geänderten oder nicht zu einem früheren Zeitpunkt vor dem Versicherungsfall wiederhergestellten Teils neu. vorgelegen, wird die Versicherungsleistung im Verhältnis des gezahlten zum eigentlich erforderlichen Beitrag reduziert. Erklärungsempfänger Maßgeblich für die Berechnung des eigentlich erforderlichen Beitrags (21) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur ist der Tarif zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ohne Vertragsänderung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine Berücksichtigung der gemachten, jedoch nicht nachgewiesenen schriftliche Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben. Sofern Angaben zu Ausbildung und Kindern. Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, (13) Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Sie gilt nach Ihrem Tod ein →Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, unsere Mitteilung über die Vertragsänderung erhalten haben, fristlos diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberechtigter kündigen, wenn vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des →Versicherungsscheins als bevollmächtigt • wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um mehr ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen. als 10 % erhöhen oder • wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand ausschließen. § 5 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Einsatz beziehungsweise Freisetzen von ABC- Vertragsänderung hinweisen. Waffen/-Stoffen? Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, (14) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte (2) Bei Ableben der →versicherten Person beziehungsweise einer Mitteilung in →Textform auf die Folgen einer der versicherten Personen unmittelbar oder mittelbar durch Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Kriegsereignisse oder durch innere Unruhen, sofern der Versicherte (15) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat, sind wir allerdings von Vertragsänderung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die der Verpflichtung zur Leistung frei. Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Diese Einschränkung unserer Leistungspflicht entfällt, wenn die (16) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder versicherte Person beziehungsweise eine der versicherten Personen zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats geltend machen. während eines Auslandsaufenthaltes überraschend von Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung Kriegsereignissen oder von inneren Unruhen, an welchen sie nicht der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht aktiv beteiligt ist, betroffen wird, bis zum Ende des zehnten Tages begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte nach deren Beginn. Nach Ablauf des zehnten Tages gilt für Gefahren müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung aus Kriegsereignissen oder inneren Unruhen wiederum der oben stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände genannte Ausschluss, es sei denn, der Versicherte ist aus objektiven angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Gründen, die er nicht zu vertreten hat, gehindert, das Gefahrengebiet zu verlassen. Für Angehörige der deutschen Bundeswehr oder (17) Von unserem Recht auf Kündigung gemäß Absatz (8) anderer staatlich organisierter Kriseneinsatzkräfte wie zum Beispiel beziehungsweise Vertragsanpassung gemäß Absatz (11) werden wir der Polizei des Bundes oder der Länder ist der unmittelbar oder keinen Gebrauch machen, wenn gefahrerhebliche Umstände mittelbar durch die Teilnahme an mandatierten Missionen der unverschuldet nicht angezeigt wurden. Vereinten Nationen, Einsätzen im Rahmen von Bündnisverpflichtungen oder Einsätzen unter Führung (18) Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen überstaatlicher Institutionen und Einrichtungen sowie Auslands- unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur einsätzen unter nationaler Verantwortung mit vergleichbarem Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist Gefährdungspotential verursachte Versicherungsfall, vorbehaltlich eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend einer anderweitigen ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung, nicht machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt mitversichert. worden, beträgt die Frist zehn Jahre. Die Verwendung für humanitäre Hilfsdienste und Hilfeleistungen im Anfechtung Ausland ist von dieser Einschränkung der Leistungspflicht nicht (19) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere erfasst, sofern der Versicherte dabei nicht in bewaffnete Entscheidung zur Annahme des Vertrages durch unrichtige oder Unternehmungen einbezogen ist. Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Allgemeine Bedingungen für die Helvetia Risikoversicherung (Druckstück L-3-4-2021.A1) Seite 5 von 11 (3) Bei Ableben der versicherten beziehungsweise einer der versicherten Personen unmittelbar oder mittelbar durch den BEITRAGSZAHLUNG, KÜNDIGUNG UND KOSTEN vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen, § 7 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei, sofern mit dem beachten? Einsatz oder dem Freisetzen eine nicht vorhersehbare Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen (1) Die Beiträge zu Ihrem Versicherungsvertrag können Sie je nach Berechnungsgrundlagen derart verbunden ist, dass die Erfüllbarkeit Vereinbarung monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich zahlen. der zugesagten Versicherungsleistungen nicht mehr gewährleistet ist (2) Den ersten Beitrag müssen Sie – unabhängig von dem Bestehen und dies von einem unabhängigen Treuhänder bestätigt wird. Absatz eines Widerrufsrechts – unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes (2) bleibt unberührt. Zögern, nach Abschluss des Versicherungsvertrages zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im →Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Zahlen Sie nicht unverzüglich § 6 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten nach dem in Satz 1 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst nachdem die Zahlung bewirkt ist. Person? Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zu Beginn der (1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit Abschluss vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Die Versicherungsperiode des Versicherungsvertrags drei Jahre vergangen sind. umfasst bei Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr beziehungsweise ein (2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist halbes Jahr. besteht kein Versicherungsschutz. (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Wenn uns nachgewiesen wird, dass sich die →versicherte Person in Fälligkeitstag (vgl. Absatz (2)) alles getan haben, damit der Beitrag einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags von einem Konto krankhafter Störung der Geistestätigkeit selbst getötet hat, besteht vereinbart wurde, gilt die Zahlung in folgendem Fall als rechtzeitig: Versicherungsschutz. (3) Wenn unsere Leistungspflicht durch eine Änderung des Vertrages • Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und erweitert wird oder der Vertrag wiederhergestellt wird, beginnt die • Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen. Dreijahresfrist nach Absatz (1) bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu. Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. (4) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten zahlen. (5) Bei Fälligkeit der Versicherungsleistung werden wir etwaige Beitragsrückstände verrechnen. § 8 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? Erster Beitrag (1) Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Versicherungsvertrag zurücktreten. In diesem Fall können wir Ihnen angemessene Kosten für die Bearbeitung Ihres Vertrags in Rechnung stellen, insbesondere für ärztliche Untersuchungen im Rahmen einer Gesundheitsprüfung. Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben. (2) Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in →Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im →Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben. Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
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