Kundendokumente zur Helvetia Risikoversicherung - Helvetia ...

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Kundendokumente zur Helvetia Risikoversicherung

Nachstehend erhalten Sie die aktuellen Kundendokumente L-RIK-27
zur Helvetia Risikoversicherung.

Die Kundendokumente beinhalten die folgenden Druckstücke:

     - Versicherungsinformation nach der Informationspflichtenverordnung
       (Druckstück L-2-4-2021.A2)
     - Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz für die
       Helvetia Risikoversicherung (Druckstück L-1-4-2021.A1)
     - Allgemeine Bedingungen für die Helvetia Risikoversicherung (Druckstück
       L-3-4-2021.A1)
     - Besondere Bedingungen für die Helvetia Risikoversicherung mit
       planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute
       Gesundheitsprüfung (Druckstück L-4-4-2017.A1)
     - Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der
       vorvertraglichen Anzeigepflicht (Druckstück L-5-1-2008.A1)

Je nach individueller Ausgestaltung Ihres Vertrags ist es möglich, dass einzelne
Druckstücke der Kundendokumente für Ihre Versicherung nicht relevant sind.
Die genauen für Sie relevanten Druckstücke entnehmen Sie der Anlage zur
Versicherungsinformation bzw. Ihrem Versicherungsschein.

Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle
Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX
Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Versicherungsinformation nach der Informationspflichtenverordnung
                        (Druckstück L-2-4-2021.A2)
                                                                                                                                     Seite 1 von 4

1. Versicherungsunternehmen                                                    7. Beitragszahlung

Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG                                 Die Beiträge sind wie in der „Anlage zur Versicherungsinformation“
Weißadlergasse 2                                                               Punkt 3 und Punkt 4 beziehungsweise im Versicherungsschein
60311 Frankfurt a.M.                                                           angegeben zu zahlen. Je nach Vereinbarung müssen Sie die
                                                                               Beiträge monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich zahlen. Die
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle                                 vereinbarten Beiträge müssen zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt
Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard                 gezahlt werden. Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt
Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann                                             haben, werden wir den Beitrag rechtzeitig von Ihrem Konto
                                                                               abbuchen.
Registergericht Frankfurt a.M.
Registernummer HRB 28138
USt-IdNr. DE 811311232
                                                                               8. Gültigkeit
                                                                               Die Gültigkeit der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen
Die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG hat ihre                    (Allgemeine      und    Besondere        Versicherungsbedingungen,
Zulassung für den Geschäftsbetrieb der Lebensversicherung in der               Tarifbestimmungen und Höhe des Beitrags) sind auf längstens drei
Bundesrepublik Deutschland durch die Bundesanstalt für                         Monate und auf den Versicherungsbeginn befristet, sofern diese
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhalten.                                Tarifgeneration zwischenzeitlich nicht geschlossen wurde.

2. Hauptgeschäftstätigkeit
                                                                               9. Zustandekommen des Vertrages und Beginn
Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Vertrieb aller Arten der                   Ihres Versicherungsschutzes
Lebensversicherung.
                                                                               Der Vertrag zwischen Ihnen und der Helvetia schweizerische
                                                                               Lebensversicherungs-AG kommt zustande, wenn Ihnen der
3. Garantiefonds                                                               Versicherungsschein zugeht. Versicherungsschutz haben Sie ab
                                                                               dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern Sie den
Wir sind Mitglied des gesetzlichen Sicherungsfonds bei der                     ersten Beitrag rechtzeitig zahlen.

Protektor Lebensversicherungs-AG
Wilhelmstraße 43 G                                                             10. Widerrufsrecht
10117 Berlin
                                                                               Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 8 des Versicherungsvertrags-
                                                                               gesetzes (VVG)) steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu, über das wir Sie
4. Wesentliche            Merkmale          der     Versicherungs-             belehren müssen.
   leistungen                                                                                           Widerrufsbelehrung
Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistungen können den
                                                                                                             Abschnitt 1
Allgemeinen       und     Besonderen   Versicherungsbedingungen
entnommen werden. Individuelle Angaben zu Ihrer Versicherung sind
                                                                                  Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
in der „Anlage zur Versicherungsinformation“ Punkt 1 und Punkt 2
beziehungsweise im Versicherungsschein zusammengestellt. Die
                                                                                                           Widerrufsrecht
genannten Dokumente enthalten auch Angaben über Art, Umfang,
Fälligkeit und Erfüllung der Leistung.
                                                                               Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 30
                                                                               Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax,
5. Gesamtpreis                                                                 E-Mail) widerrufen.
                                                                               Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
Den Gesamtpreis können Sie der „Anlage zur Versicherungs-
information“ Punkt 3 beziehungsweise Ihrem Versicherungsschein                 • der Versicherungsschein,
entnehmen.                                                                     • die Vertragsbestimmungen,
                                                                               einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen
                                                                               Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der
6. Zusätzliche Kosten                                                          Tarifbestimmungen,
                                                                               • diese Belehrung,
Besondere Kosten können Sie den Allgemeinen Bedingungen für die                • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,
Helvetia     Risikoversicherung  (Allgemeine    Versicherungs-                 • und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
bedingungen, AVB), insbesondere § 11 AVB, entnehmen. Falls
besondere Kosten für Telekommunikation anfallen, die über die
normalen Telefonkosten hinausgehen, geben wir diese bei der                    jeweils in Textform zugegangen sind.
jeweiligen Nummer an.

Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle
Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX
Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Versicherungsinformation nach der Informationspflichtenverordnung
                        (Druckstück L-2-4-2021.A2)
                                                                                                                                     Seite 2 von 4

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige                                                    Unterabschnitt 1
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die:
                                                                                    Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
          Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG
          Weißadlergasse 2                                                     Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu
                                                                               stellen:
          60311 Frankfurt am Main.                                             1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung,
                                                                               über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch
Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Fax-               das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und
nummer zu richten:                                                             die zugehörige Registernummer;
                                                                               2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere
          069 - 1332 - 515                                                     Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer
                                                                               und Ihnen maßgeblich ist,             bei    juristischen Personen,
Bei einem Widerruf per E-Mail ist der Widerruf an folgende E-Mail-             Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines
Adresse zu richten:                                                            Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
                                                                               Vertragsbestimmungen         einschließlich       der    Allgemeinen
                        info@leben.helvetia.de                                 Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer
                                                                               hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
                           Widerrufsfolgen                                     3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
                                                                               4. Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer
Im    Falle    eines    wirksamen       Widerrufs   endet    der               Entschädigungsregelungen; Name und Anschrift des Garantiefonds
Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die                  sind anzugeben;
Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien                   5. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung,
zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der                              insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung
Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt.                   des Versicherers;
Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des                       6. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und
Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall                        sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen
einbehalten; dabei handelt es sich in Abhängigkeit der                         sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige
vereinbarten Zahlungsweise (siehe Versicherungsschein) um                      Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis
einen Betrag in Höhe von 1/360 des Jahresbeitrags bei jährlicher               nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner
Zahlungsweise bzw. 1/180 des Halbjahresbeitrags bei                            Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
halbjährlicher Zahlungsweise         bzw. 1/90    des Viertel-                 7. a) gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Angabe des
jahresbeitrags bei vierteljährlicher Zahlungsweise oder 1/30 des               insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche weitere Steuern,
Monatsbeitrags bei monatlicher Zahlungsweise, multipliziert mit                Gebühren oder Kosten, die nicht über den Versicherer abgeführt oder
der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden                    von ihm in Rechnung gestellt werden;
hat. Den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile                    b) alle Kosten,          die Ihnen für die Benutzung von
hat der Versicherer Ihnen auszuzahlen. Der Versicherer hat                     Fernkommunikationsmitteln entstehen, wenn solche zusätzlichen
zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage                      Kosten in Rechnung gestellt werden;
nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten.                                       8. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung,
                                                                               insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien;
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der                         9. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten
Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass                   Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter
empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene                            Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;
Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.                                   10. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt,
                                                                               insbesondere über den Beginn der Versicherung und des
                         Besondere Hinweise                                    Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der
                                                                               Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren                        11. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie
ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom                            die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen
Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht              und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu
ausgeübt haben.                                                                erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich
                                                                               Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs
                              Abschnitt 2                                      gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch
                                                                               Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der
   Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren                  Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die
                         Informationen                                         Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
                                                                               12. Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren                      13. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den
Informationen werden die Informationspflichten im Folgenden im                 vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger
Einzelnen aufgeführt:                                                          Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
                                                                               Vertragsbestimmungen         einschließlich       der    Allgemeinen
                                                                               Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer
                                                                               hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;

Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle
Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX
Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Versicherungsinformation nach der Informationspflichtenverordnung
                        (Druckstück L-2-4-2021.A2)
                                                                                                                                     Seite 3 von 4

14. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der                12. Beendigung beziehungsweise Kündigung des
Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss
des Versicherungsvertrags zugrunde legt;
                                                                                   Vertrages
15. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel
über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das                        Angaben für die Beendigung beziehungsweise Kündigung Ihres
zuständige Gericht;                                                            Vertrages entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungs-
16. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in                  bedingungen.
diesem Unterabschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt
werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer
verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der               13. Anwendbares Recht und Gerichtsstände
Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
17. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen                 Für Ihren Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die                  Die Gerichtsstände für Klagen aus Ihrem Versicherungsvertrag
Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf               ergeben sich aus § 20 AVB.
hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu
beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
18. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die              14. Vertragssprache
Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.
                                                                               Die Vertragssprache ist deutsch.
                           Unterabschnitt 2

           Zusätzliche Informationspflichten bei dieser                        15. Außergerichtliches Beschwerdeverfahren
                       Lebensversicherung
                                                                               Angaben zum außergerichtlichen Beschwerdeverfahren enthält § 22
Bei dieser Lebensversicherung hat der Versicherer Ihnen zusätzlich             AVB.
zu den oben genannten Informationen die folgenden Informationen
zur Verfügung zu stellen:
1. Angaben in Euro zur Höhe der in die Prämie einkalkulierten                  16. Versicherungsaufsicht
Kosten; dabei sind die einkalkulierten Abschlusskosten als
einheitlicher Gesamtbetrag und die übrigen einkalkulierten Kosten als          Angaben zu unserer zuständigen Aufsichtsbehörde enthält § 22
Anteil der Jahresprämie unter Angabe der jeweiligen Laufzeit                   Abs. (4) AVB.
auszuweisen; bei den übrigen einkalkulierten Kosten sind die
einkalkulierten Verwaltungskosten zusätzlich gesondert als Anteil der
Jahresprämie unter Angabe der jeweiligen Laufzeit auszuweisen;                 17. Angaben      zu     den                        Kosten       des
2. Angaben in Euro zu möglichen sonstigen Kosten, insbesondere zu                  Versicherungsvertrages
Kosten, die einmalig oder aus besonderem Anlass entstehen können;
3. Angaben über die für die Überschussermittlung und                           Die in den Beitrag eingerechneten Abschluss-, Vertriebs- und
Überschussbeteiligung geltenden Berechnungsgrundsätze und                      Verwaltungskosten hängen von der Höhe des zu zahlenden Beitrags
Maßstäbe;                                                                      ab. Die Höhe der in den Beitrag eingerechneten Kosten können Sie
4. Angabe in Euro der in Betracht kommenden Rückkaufswerte;                    der „Anlage zur Versicherungsinformation“ Punkt 6 beziehungsweise
5. Angaben in Euro über den Mindestversicherungsbetrag für eine                Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Umwandlung in eine prämienfreie oder eine prämienreduzierte
Versicherung und über die Leistungen aus einer prämienfreien oder              Bitte beachten Sie, dass bei Erhöhungen, wie beispielsweise
prämienreduzierten Versicherung;                                               jährlicher planmäßiger Erhöhung des Beitrags, Abschluss-, Vertriebs-
6. das Ausmaß, in dem die Leistungen nach den Nummern 4 und 5                  und Verwaltungskosten eingerechnet sind.
garantiert sind; die Angabe hat in Euro zu erfolgen;
                                                                               Weitere Informationen finden Sie in § 10 AVB.
7. allgemeine Angaben über die für diese Versicherungsart geltende
Steuerregelung.                                                                Zusätzliche Kosten, die wir Ihnen aus besonderen, von Ihnen
                                                                               veranlassten Gründen gesondert in Rechnung stellen, können Sie
Ihre Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG                            § 11 AVB entnehmen.

11. Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrages                                  18. Angaben zur Überschussermittlung                           und
                                                                                   Überschussbeteiligung
Den Vertragsbeginn und die Laufzeit des Vertrages können Sie der
„Anlage zur Versicherungsinformation“ Punkt 5 beziehungsweise                  Nähere Angaben zur Überschussermittlung und -beteiligung ent-
Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Weitere Angaben enthalten                 nehmen Sie bitte § 3 AVB. Individuelle Angaben zur Überschuss-
die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.                                      beteiligung Ihres Vertrages können Sie der „Anlage zur
                                                                               Versicherungsinformation“  Punkt 7     beziehungsweise   Ihrem
                                                                               Versicherungsschein entnehmen.

                                                                               19. Rückkaufswerte
                                                                               Bei Kündigung wird kein Rückkaufswert fällig (vgl. § 9 Abs. (3) AVB).

Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle
Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann
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Versicherungsinformation nach der Informationspflichtenverordnung
                        (Druckstück L-2-4-2021.A2)
                                                                                                                                     Seite 4 von 4

                                                                               Beiträge zu Risikoversicherungen und Beiträge zu den
20. Beitragsfreie Versicherungsleistungen                                      Zusatzversicherungen zu Risikoversicherungen im Rahmen der
                                                                               betrieblichen Altersversorgung sind gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 5a
Eine Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung ist nicht möglich (vgl. § 9       VersStG von der Versicherungsteuer befreit.
Abs. (5) AVB).
                                                                               Umsatzsteuer

21. Steuerhinweise für Risikoversicherungen                                    Beiträge    zu   Risikoversicherungen    und          Leistungen   aus
                                                                               Risikoversicherungen sind umsatzsteuerfrei.
Einkommensteuer
                                                                               Einschränkung / Wichtiger Hinweis
Risikoversicherungen sind steuerlich begünstigt. Das gilt auch für
dynamische Anpassungen. Die Beiträge können bei der Veranlagung                Bei einer Vertragsänderung kann sich eine andere steuerliche
zur Einkommensteuer im Rahmen der Höchstbeträge für                            Beurteilung ergeben. Die vorstehenden Hinweise entsprechen dem
Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. Die Versicherungs-                      Stand der Steuergesetzgebung und Rechtsprechung von
leistung einer Risikoversicherung ist stets einkommensteuerfrei.               September 2021. Die Hinweise sind nicht als Garantie für den Eintritt
                                                                               der vorgenannten steuerlichen Behandlungen zu sehen. Änderungen
Zusatzversicherungen                                                           der Rechtsprechung können Auswirkungen haben, die vom
                                                                               Unternehmen nicht zu vertreten sind. Außerdem kann sich jederzeit
Beiträge für Zusatzversicherungen zu Risikoversicherungen können               die Rechtslage durch neue Gesetzgebung ändern, die in gewissen
wie die Beiträge für die Hauptversicherung im Rahmen der                       Ausmaßen auch Rückwirkungen haben kann. Die hier gegebenen
Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben                      Steuerhinweise werden nach bestem Wissen - jedoch
abgezogen werden.                                                              unverbindlich - gegeben. Diese unverbindlichen Hinweise können
Renten aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sind als                    keinesfalls eine steuerliche Beratung ersetzen.
zeitlich begrenzte Leibrenten mit dem Ertragsanteil aus § 55 EStDV
zu versteuern.
Rückdeckungsversicherung
Beiträge zu betrieblich veranlassten Risikoversicherungen
(beispielsweise Rückdeckungsversicherungen zu Pensionszusagen)
sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Noch nicht fällige
Ansprüche auf Leistungen aus Risikoversicherungen, die zu einem
Betriebsvermögen gehören, sind bei Gewinnermittlung durch
Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) zu aktivieren. Fällige
Leistungen aus Risikoversicherungen          oder aus Zusatz-
versicherungen sind als Betriebseinnahmen zu erfassen. Die
Aktivierung ist auf den verbleibenden Anspruch zu vermindern.

Erbschaftsteuer
Ansprüche oder Leistungen aus Rentenversicherungen unterliegen
der Erbschaftsteuer, wenn sie aufgrund einer Schenkung des
Versicherungsnehmers oder bei dessen Tod als Erwerb von Todes
wegen (beispielsweise aufgrund eines Bezugsrechts oder als Teil
des Nachlasses) erworben werden.
Erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung, ist sie
nicht erbschaftsteuerpflichtig.

Versicherungsteuer
Beiträge zu Risikoversicherungen und Beiträge zu den Zusatzver-
sicherungen zu Risikoversicherungen sind nach § 4 Abs. 1 Nr. 5
Versicherungsteuergesetz (VersStG) von der Versicherungsteuer
befreit, wenn durch die Versicherung Ansprüche begründet werden

•      im Fall des Todes, des Erlebens oder des Alters oder
•      im Fall der Krankheit, der Pflegebedürftigkeit, der
       Berufsunfähigkeit, der Erwerbsunfähigkeit oder der
       verminderten Erwerbsfähigkeit, sofern diese Ansprüche der
       Versorgung der versicherten Person oder der Versorgung von
       deren nahen Angehörigen im Sinne des § 7 des
       Pflegezeitgesetzes oder von deren Angehörigen im Sinne des
       § 15 der Abgabenordnung dienen.

Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle
Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX
Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz
          für die Helvetia Risikoversicherung
          (Druckstück L-1-4-2021.A1)

                                                                                                                                            Seite: 1
§ 1 Was ist vorläufig versichert?                                              f)     der Einzug des Einlösungsbeitrages aus von Ihnen zu
                                                                                      vertretenden Gründen nicht möglich war oder dem Einzug
(1) Der vorläufige Versicherungsschutz erstreckt sich auf die für                     widersprochen worden ist, sofern wir Sie durch gesonderte
den Todesfall beantragten Leistungen.                                                 Mitteilung in Textform oder durch einen Hinweis im
                                                                                      Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam
(2) Aufgrund des vorläufigen Versicherungsschutzes zahlen wir
                                                                                      gemacht haben.
höchstens 100.000 EUR, auch wenn Sie höhere Leistungen
beantragt haben. Diese Begrenzung gilt auch dann, wenn mehrere
Anträge auf das Leben derselben Person bei uns gestellt worden
sind.                                                                         § 4 In welchen Fällen ist der vorläufige
(3) Der vorläufige Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf
                                                                              Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Leistungen aus einer eventuell beantragten Berufsunfähigkeits-                (1) Unsere   Leistungspflicht   ist    ausgeschlossen    für    die
Zusatzversicherung.                                                           Versicherungsfälle aufgrund von Ursachen, nach denen im Antrag
                                                                              in Textform gefragt ist und von denen der Versicherungsnehmer
                                                                              oder die versicherte Person vor seiner Unterzeichnung Kenntnis
§ 2 Unter welchen Voraussetzungen                              besteht        hatte, auch wenn diese im Antrag angegeben wurden. Dies gilt
                                                                              nicht für Umstände, die für den Eintritt des Versicherungsfalls nur
vorläufiger Versicherungsschutz?                                              mitursächlich geworden sind. Darüber hinaus gelten die
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Voraussetzung für den           Einschränkungen und Ausschlüsse der für die beantragte
vorläufigen Versicherungsschutz, dass                                         Versicherung maßgeblichen Versicherungsbedingungen.

 a)    der beantragte Versicherungsbeginn nicht später als zwei
       Monate nach der Unterzeichnung des Antrags liegt;
                                                                              § 5 Was kostet Sie der vorläufige Versicherungs-
 b)    der Einlösungsbeitrag für die beantragte Versicherung nach             schutz?
       Vertragsabschluss und Rechnungsstellung unverzüglich
       gezahlt oder uns eine Ermächtigung zum Beitragseinzug                  (1) Für den vorläufigen Versicherungsschutz erheben wir zwar
       erteilt worden ist.                                                    keinen besonderen Beitrag. Erbringen wir aber Leistungen aufgrund
                                                                              des vorläufigen Versicherungsschutzes, behalten wir ein Entgelt
 c)    Sie das Zustandekommen der beantragten Versicherung                    ein. Das Entgelt entspricht dem Einlösungsbeitrag.
       nicht von einer besonderen Bedingung abhängig gemacht
       haben;
 d)    Ihr Antrag sich im Rahmen der von uns gebotenen Tarife                 § 6 Wie ist das Verhältnis zur beantragten
       und Bedingungen bewegt;                                                Versicherung und wer erhält die Leistungen aus
 e)    die versicherte Person bei Unterzeichnung des Antrags das              dem vorläufigen Versicherungsschutz?
       70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
                                                                              (1) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist,
                                                                              finden die Allgemeinen Bedingungen für die beantragte
                                                                              Versicherung Anwendung, jedoch nicht die Besonderen
§ 3 Wann beginnt und                    endet      der     vorläufige         Bedingungen für eine eventuell beantragte Berufsunfähigkeits-
Versicherungsschutz?                                                          Zusatzversicherung. Dies gilt insbesondere für die dort enthaltenen
                                                                              Einschränkungen und Ausschlüsse. Eine Überschussbeteiligung
(1) Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag, an                erfolgt jedoch nicht.
dem Ihr Antrag bei uns eingeht.
                                                                              (2) Haben Sie im Antrag ein Bezugsrecht festgelegt, gilt dieses
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet der vorläufige                auch für die Leistungen aus dem vorläufigen Versicherungsschutz.
Versicherungsschutz, wenn
 a)    der Versicherungsschutz aus der beantragten Versicherung
       begonnen hat;
 b)    wir Ihren Antrag abgelehnt haben;
 c)    Sie Ihren Antrag angefochten oder zurückgenommen haben;
 d)    Sie von Ihrem Widerrufsrecht nach §§ 8, 152 VVG Gebrauch
       gemacht haben;
 e)    Sie einer Ihnen gemäß § 5 Abs. 1 und 2 VVG mitgeteilten
       Abweichung des Versicherungsscheins von Ihrem Antrag
       widersprochen haben;

Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle
Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX
Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Allgemeine Bedingungen für die Helvetia Risikoversicherung
                        (Druckstück L-3-4-2021.A1)
                                                                                                                                   Seite 1 von 11

ALLGEMEINER HINWEIS                                                            VERSICHERUNGSLEISTUNGEN UND
Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit sind die Allgemeinen
Versicherungsbedingungen in einzelne Abschnitte gegliedert. Diese
                                                                               EINSCHRÄNKUNGEN
Gliederung möchten wir Ihnen im Folgenden kurz erläutern. Dabei ist
zu beachten, dass zwischen den Regelungen in einzelnen
Paragraphen Abhängigkeiten bestehen können. Die Lektüre                        § 1 Welche Leistungen erbringen wir?
einzelner Teile liefert nicht notwendigerweise alle erforderlichen             (1) Wenn die →versicherte Person beziehungsweise bei
Informationen. Zum genauen Verständnis ist die Lektüre der                     Versicherungen mit zwei versicherten Personen eine der
gesamten Allgemeinen Versicherungsbedingungen unerlässlich.                    versicherten Personen während der →Versicherungsdauer stirbt, so
VERSICHERUNGSLEISTUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN (§ 1 BIS § 6)                      leisten wir den vereinbarten Todesfallschutz. Der Todesfallschutz
                                                                               entspricht der vereinbarten und im →Versicherungsschein
Sie haben sich für eine Risikoversicherung entschieden. Einzelheiten           genannten Versicherungssumme und erhöht sich bei Vereinbarung
zu den Versicherungsleistungen sind in § 1 bis § 2 beschrieben.                des →Bonussystems um Leistungen aus der Überschussbeteiligung.
Details zur Überschussbeteiligung finden Sie in § 3. Regelungen zur
vorvertraglichen Anzeigepflicht und Einschränkungen unserer                    (2) Mit Tod der versicherten Person beziehungsweise einer der
Leistungspflicht finden Sie in § 4 bis § 6.                                    versicherten Personen endet die Versicherung. Ihr Vertrag endet
                                                                               jedoch       spätestens   zum      Ende        der    vereinbarten
BEITRAGSZAHLUNG, KÜNDIGUNG UND KOSTEN (§ 7 BIS § 11)                           →Versicherungsdauer, ohne dass eine weitere Leistung fällig wird.
                                                                               Wenn zwei Personen versichert sind und der Todesfall bei beiden
Für die von uns erbrachten Versicherungsleistungen zahlen Sie                  versicherten Personen gleichzeitig eintritt, wird die Leistung nur
laufende Beiträge. Bestimmungen zu Beitragszahlung und                         einmal fällig.
Kündigung finden Sie in § 7 bis § 9, Einzelheiten zu den Kosten in
§ 10 bis § 11.
WEITERE VERTRAGSBESTIMMUNGEN (§ 12 BIS § 22)
                                                                               § 2 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
Ausführungen zur Bedeutung des Versicherungsscheins sowie zur
Fälligkeit und Auszahlung der Versicherungsleistung finden Sie in              Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns
                                                                               abgeschlossen      haben.    Jedoch    besteht     vor   dem     im
§ 12 bis § 14. Die Regelungen zur Nachversicherungsgarantie und
zur Umwandlung Ihrer Risikoversicherung in eine kapitalbildende                →Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn kein
Rentenversicherung sind in § 15 bis § 16 beschrieben. Bei Änderung             Versicherungsschutz. Allerdings kann unsere Leistungspflicht
                                                                               entfallen, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe § 7
Ihrer Postanschrift und Ihres Namens sehen Sie in § 17 nach.
                                                                               Abs. (2) und (3) sowie § 8).
Regelungen zu Ihren weiteren Mitteilungspflichten, zur Änderung von
Vertragsbestimmungen sowie zu dem Recht, das auf Ihren Vertrag
Anwendung findet, und den Gerichtsstand finden Sie in § 18 bis § 21.
Welche Beschwerdemöglichkeiten Ihnen offen stehen, ist in § 22                 § 3 Wie sind           Sie     an     unseren        Überschüssen
beschrieben.
                                                                               beteiligt?
ERLÄUTERUNG VON FACHAUSDRÜCKEN
                                                                               (1) Sie erhalten gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes
Am Ende der Allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Sie                    (VVG) eine Überschussbeteiligung. Diese umfasst eine Beteiligung
Erläuterungen einiger wichtiger verwendeter Fachausdrücke. Im Text             an den Überschüssen und gegebenenfalls auch an den
sind diese Fachausdrücke mitunter durch ein vorangestelltes „→“                Bewertungsreserven. Die Überschüsse und die Bewertungsreserven
markiert (Beispiel: „→Versicherungsjahr“).                                     ermitteln wir nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
                                                                               und veröffentlichen sie jährlich im Geschäftsbericht. Wir erläutern
                                                                               Ihnen,
                                                                               •      wie    wir      die   Überschussbeteiligung für    die
                                                                                      Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit ermitteln (vgl.
                                                                                      Absätze (2) bis (5)),
                                                                               •      wie die Überschussbeteiligung Ihres konkreten Vertrags
                                                                                      erfolgt (vgl. Absätze (6) bis (8)),

                                                                               •      warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht
                                                                                      garantieren können (vgl. Absatz (9)).

                                                                               Ermittlung  der  Überschussbeteiligung                       für   die
                                                                               Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit
                                                                               (2) Nachfolgend erklären wir Ihnen

                                                                               •      aus welchen Quellen die Überschüsse stammen (vgl.
                                                                                      Absatz (3)),
                                                                               •      wie wir mit diesen Überschüssen verfahren (vgl. Absatz (4))
                                                                                      und

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Allgemeine Bedingungen für die Helvetia Risikoversicherung
                        (Druckstück L-3-4-2021.A1)
                                                                                                                                   Seite 2 von 11

•      wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese                      Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dient dazu,
       zuordnen (vgl. Absatz (5)).                                             Schwankungen der Überschüsse auszugleichen. Sie darf
                                                                               grundsätzlich    nur    für    die    Überschussbeteiligung      der
Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertrages              Versicherungsnehmer verwendet werden. Nur in Ausnahmefällen
an den Überschüssen und den Bewertungsreserven ergeben sich                    und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde können wir hiervon nach
hieraus noch nicht.                                                            § 140 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) abweichen. Dies
Überschussquellen                                                              dürfen wir, soweit die Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht
                                                                               auf bereits festgelegte Überschussanteile entfällt. Nach der
(3) Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen entstehen:               derzeitigen Fassung des § 140 VAG können wir im Interesse der
                                                                               Versicherten    die    Rückstellung    für    Beitragsrückerstattung
•      den Kapitalerträgen (vgl. Buchstabe a)),                                heranziehen, um:
•      dem Risikoergebnis (vgl. Buchstabe b)) und                               •       einen drohenden Notstand abzuwenden,
•      dem übrigen Ergebnis (vgl. Buchstabe c)).                                •       unvorhersehbare Verluste aus den überschussberechtigten
Wir beteiligen unsere Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit an                        Verträgen auszugleichen, die auf allgemeine Änderungen
diesen Überschüssen; dabei beachten wir die Verordnung über die                         der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder
Mindestbeitragsrückerstattung    in    der    Lebensversicherung                •       die →Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die
(Mindestzuführungsverordnung) in der jeweils geltenden Fassung.                         →Rechnungsgrundlagen auf Grund einer unvorhersehbaren
                                                                                        und nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse
 a)    Kapitalerträge                                                                   angepasst werden müssen.
       Von        den       Nettoerträgen      der      nach     der           Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum
       Mindestzuführungsverordnung maßgeblichen Kapitalanlagen                 Verlustausgleich oder zur Erhöhung der Deckungsrückstellung
       erhalten die Versicherungsnehmer insgesamt mindestens den               heranziehen,     belasten  wir   die   Versichertenbestände
       dort genannten prozentualen Anteil. In der derzeitigen                  verursachungsorientiert.
       Fassung der Verordnung sind grundsätzlich 90 %
       vorgeschrieben. Aus diesem Betrag werden zunächst die                   Entstehung von Bewertungsreserven
       Mittel entnommen, die für die garantierten Leistungen benötigt
       werden. Die verbleibenden Mittel verwenden wir für die                  (5) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der
       Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. Die                      Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen im
       Beiträge einer Risikolebensversicherung sind allerdings so              Geschäftsbericht ausgewiesen sind. Soweit Bewertungsreserven
       kalkuliert, wie sie zur Deckung des Todesfallrisikos und der            überhaupt entstehen, ermitteln wir deren Höhe jährlich neu und
       Kosten benötigt werden. Es stehen daher keine oder allenfalls           ordnen den ermittelten Wert den Verträgen anteilig rechnerisch zu.
       geringfügige Beträge zur Verfügung, um Kapital zu bilden, aus
       dem Kapitalerträge entstehen können.                                    Überschussbeteiligung Ihres Vertrags

 b)    Risikoergebnis                                                          Bildung von Bestandsgruppen und Bestandsklassen

       In der Risikolebensversicherung hängt die Höhe der                      (6) Wir haben gleichartige Versicherungen zu Bestandsgruppen
       Überschüsse vor allem von der Anzahl der eingetretenen                  zusammengefasst. Bestandsgruppen bilden wir, um die
       Versicherungsfälle ab. Überschüsse entstehen insbesondere,              Unterschiede bei den versicherten Risiken zu berücksichtigen.
       wenn die Sterblichkeit niedriger ist als bei der Tarifkalkulation       Darüber hinaus unterteilen wir die Bestandsgruppen nach jeweils
       zugrunde gelegt. In diesem Fall müssen wir weniger                      engeren    Gleichartigkeitskriterien  in  Bestandsklassen.   Die
       Leistungen für Todesfälle als ursprünglich angenommen                   Überschüsse verteilen wir auf die einzelnen Bestandsklassen nach
       zahlen und können daher die Versicherungsnehmer an dem                  einem verursachungsorientierten Verfahren und zwar in dem Maß,
       entstehenden Risikoergebnis beteiligen. An diesen                       wie die Bestandsklassen zur Entstehung von Überschüssen
       Überschüssen werden die Versicherungsnehmer nach der                    beigetragen haben.
       derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung
                                                                               Hat eine Bestandsklasse nicht zur Entstehung von Überschüssen
       grundsätzlich zu mindestens 90 % beteiligt.
                                                                               beigetragen, bekommt sie keine Überschüsse zugewiesen.
 c)    Übriges Ergebnis
                                                                               Ihr Vertrag erhält Anteile an den Überschüssen derjenigen
       Am übrigen Ergebnis werden die Versicherungsnehmer nach                 Bestandsklasse, die in Ihrem →Versicherungsschein genannt ist. Die
       der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung                 Mittel für die Überschussanteile werden bei der Direktgutschrift zu
       grundsätzlich zu mindestens 50 % beteiligt. Überschüsse aus             Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert, ansonsten
       dem übrigen Ergebnis können beispielsweise entstehen,                   der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen. Die Höhe
       wenn die Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation             der Überschussanteilsätze legen wir jedes Jahr fest. Wir
       angenommen.                                                             veröffentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Geschäfts-
                                                                               bericht. Diesen können Sie bei uns anfordern.
Überschussverwendung
                                                                               Verteilung und Zuordnung der Bewertungsreserven
(4) Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse
führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu oder                 (7) Das Verfahren für die Verteilung und Zuordnung der
schreiben    sie    unmittelbar    den      überschussberechtigten             Bewertungsreserven      wird   vom   Vorstand     festgelegt,   ist
Versicherungsverträgen gut (Direktgutschrift).                                 verursachungsorientiert    und   entspricht   den     gesetzlichen
                                                                               Regelungen. Es kann modifiziert werden, wenn sich die gesetzlichen
                                                                               Regelungen ändern, die Aufsicht oder die höchstrichterliche

Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle
Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX
Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Allgemeine Bedingungen für die Helvetia Risikoversicherung
                        (Druckstück L-3-4-2021.A1)
                                                                                                                                     Seite 3 von 11

Rechtsprechung Änderungen verlangen oder Änderungen aufgrund                   zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen
von Entwicklungen an den Kapitalmärkten oder der internen                      verpflichtet.
Kapitalanlagestrukturen notwendig erscheinen. Aufsichtsrechtliche
Regelungen können dazu führen, dass die Beteiligung an den                     (3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen
Bewertungsreserven ganz oder teilweise entfällt.                               Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den
                                                                               gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie
Bei Risikoversicherungen erfolgt in der Regel keine Beteiligung an             behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig
den Bewertungsreserven.                                                        gehandelt.
Überschusssystem                                                               Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung
(8) Ihre Versicherung erhält laufende Überschussanteile ab Beginn              (4) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraussetzungen
des     ersten   →Versicherungsjahres.    Es   stehen    folgende              wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht
Überschusssysteme zur Verfügung:
                                                                               •      vom Vertrag zurücktreten,
 a)    Beitragsverrechnung:
                                                                               •      den Vertrag kündigen,
       Bei    Versicherungen    mit    Beitragsverrechnung als
       vereinbartem Überschusssystem bemessen sich die                         •      den Vertrag ändern oder
       Überschussanteile in Prozenten des gewinnberechtigten
                                                                               •      den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten
       Beitrages. Diese Überschussanteile werden mit den zu
       zahlenden Beiträgen verrechnet.                                         können.
 b)    Bonussystem:                                                            Rücktritt
       Bei Versicherungen mit Bonussystem als vereinbartem                     (5) Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, können wir
       Überschusssystem wird die Bonussumme in Prozent der                     vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn
       Versicherungssumme bemessen. Die Bonussumme erhöht                      weder     eine    vorsätzliche     noch     eine   grob    fahrlässige
       den Todesfallschutz.                                                    Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Selbst wenn die Anzeigepflicht
                                                                               grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht,
Das für Ihre Versicherung vereinbarte Überschusssystem können Sie
                                                                               falls wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen
Ihrem →Versicherungsschein entnehmen.
                                                                               (beispielsweise      höherer      Beitrag     oder    eingeschränkter
                                                                               Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
Höhe der Überschussbeteiligung ist nicht garantiert
                                                                               gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
(9) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen             (6) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz.
ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt                     Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalles zurücktreten, bleibt
beeinflussbar. Bei Ihrer Versicherung sind die Entwicklung der                 unsere Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung trotzdem
versicherten Risiken, der Kosten und des Kapitalmarkts von                     bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen
Bedeutung. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also              gefahrerheblichen Umstand, der
nicht garantiert werden. Sie kann auch Null Euro betragen. Über eine
Änderung der Höhe Ihrer Überschussbeteiligung werden wir Sie                   •      weder für den Eintritt           oder    die    Feststellung   des
unterrichten.                                                                         Versicherungsfalles
                                                                               •      noch für die Feststellung oder den Umfang unserer
                                                                                      Leistungspflicht ursächlich
§ 4 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht
                                                                               war.
und welche Folgen hat ihre Verletzung?
                                                                               Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorstehend
Vorvertragliche Anzeigepflicht                                                 genannten Fall, wenn die Anzeigepflicht arglistig verletzt worden ist.
(1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle         (7) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, erlischt die
Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in                  Versicherung. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht
→Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig                        verlangen.
anzuzeigen (vorvertragliche Anzeigepflicht). Gefahrerheblich sind die
Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder              Kündigung
mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Darunter             (8) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die
fallen insbesondere Fragen nach gegenwärtigen und früheren                     Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden sowie                 erfolgt ist, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von
für Ihre Angaben zu den Risikomerkmalen Rauchverhalten,                        einem Monat kündigen.
Körpergröße, Gewicht, Ausbildung und Kinder.
                                                                               (9) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen               – möglicherweise zu anderen Bedingungen (beispielsweise höherer
Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor                Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei
Vertragsannahme, in Textform stellen.                                          Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände
(2) Soll das Leben einer anderen Person versichert oder                        geschlossen hätten.
gegebenenfalls mitversichert werden, ist auch diese – neben Ihnen –            (10) Wenn wir den Vertrag kündigen, erlischt die Versicherung. Die
                                                                               Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.

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Allgemeine Bedingungen für die Helvetia Risikoversicherung
                        (Druckstück L-3-4-2021.A1)
                                                                                                                                   Seite 4 von 11

Vertragsänderung                                                               unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist.
                                                                               Handelt es sich um Angaben der →versicherten Person, können wir
(11) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den                 Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von der
Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (beispielsweise                Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten.
höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch               Absatz (7) gilt entsprechend.
bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände
geschlossen hätten (vgl. Absatz (5) Satz 3 und Absatz (9)), werden             Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung
die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend
Vertragsbestandteil.                                                           (20) Die Absätze (1) bis (19) gelten entsprechend, wenn der
                                                                               Versicherungsschutz nachträglich erweitert oder wiederhergestellt
(12) Können im Versicherungsfall (vgl. § 13 Abs. (3)) Ihre Angaben             wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung vorgenommen wird. Die
zu Ausbildung und Kindern, die vor Vertragsabschluss gemacht                   Fristen nach Absatz (18) beginnen mit der Änderung oder
wurden, nicht nachgewiesen werden und hat dieser Nachweis auch                 Wiederherstellung des Vertrages bezüglich des geänderten oder
nicht zu einem früheren Zeitpunkt vor dem Versicherungsfall                    wiederhergestellten Teils neu.
vorgelegen, wird die Versicherungsleistung im Verhältnis des
gezahlten zum eigentlich erforderlichen Beitrag reduziert.                     Erklärungsempfänger
Maßgeblich für die Berechnung des eigentlich erforderlichen Beitrags           (21) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur
ist der Tarif zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ohne                       Vertragsänderung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine
Berücksichtigung der gemachten, jedoch nicht nachgewiesenen                    schriftliche Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben. Sofern
Angaben zu Ausbildung und Kindern.                                             Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt haben,
(13) Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Sie                gilt nach Ihrem Tod ein →Bezugsberechtigter als bevollmächtigt,
unsere Mitteilung über die Vertragsänderung erhalten haben, fristlos           diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberechtigter
kündigen, wenn                                                                 vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können
                                                                               wir den Inhaber des →Versicherungsscheins als bevollmächtigt
•      wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um mehr                ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen.
       als 10 % erhöhen oder
•      wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten
       Umstand ausschließen.                                                   § 5 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder
Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die                     Einsatz beziehungsweise Freisetzen von ABC-
Vertragsänderung hinweisen.                                                    Waffen/-Stoffen?
Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
                                                                               (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon,
(14) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur                       auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.
Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte
                                                                               (2) Bei Ableben der →versicherten Person beziehungsweise einer
Mitteilung    in     →Textform     auf    die     Folgen    einer
                                                                               der versicherten Personen unmittelbar oder mittelbar durch
Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
                                                                               Kriegsereignisse oder durch innere Unruhen, sofern der Versicherte
(15) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur                auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat, sind wir allerdings von
Vertragsänderung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die              der Verpflichtung zur Leistung frei.
Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
                                                                               Diese Einschränkung unserer Leistungspflicht entfällt, wenn die
(16) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder                versicherte Person beziehungsweise eine der versicherten Personen
zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats geltend machen.                während       eines      Auslandsaufenthaltes     überraschend   von
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung             Kriegsereignissen oder von inneren Unruhen, an welchen sie nicht
der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht                     aktiv beteiligt ist, betroffen wird, bis zum Ende des zehnten Tages
begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte                      nach deren Beginn. Nach Ablauf des zehnten Tages gilt für Gefahren
müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung                  aus Kriegsereignissen oder inneren Unruhen wiederum der oben
stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände               genannte Ausschluss, es sei denn, der Versicherte ist aus objektiven
angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.           Gründen, die er nicht zu vertreten hat, gehindert, das Gefahrengebiet
                                                                               zu verlassen. Für Angehörige der deutschen Bundeswehr oder
(17) Von unserem Recht auf Kündigung gemäß Absatz (8)                          anderer staatlich organisierter Kriseneinsatzkräfte wie zum Beispiel
beziehungsweise Vertragsanpassung gemäß Absatz (11) werden wir                 der Polizei des Bundes oder der Länder ist der unmittelbar oder
keinen Gebrauch machen, wenn gefahrerhebliche Umstände                         mittelbar durch die Teilnahme an mandatierten Missionen der
unverschuldet nicht angezeigt wurden.                                          Vereinten        Nationen,      Einsätzen      im     Rahmen     von
                                                                               Bündnisverpflichtungen         oder     Einsätzen    unter   Führung
(18) Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen
                                                                               überstaatlicher Institutionen und Einrichtungen sowie Auslands-
unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
                                                                               einsätzen unter nationaler Verantwortung mit vergleichbarem
Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist
                                                                               Gefährdungspotential verursachte Versicherungsfall, vorbehaltlich
eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend
                                                                               einer anderweitigen ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung, nicht
machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt
                                                                               mitversichert.
worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
                                                                               Die Verwendung für humanitäre Hilfsdienste und Hilfeleistungen im
Anfechtung
                                                                               Ausland ist von dieser Einschränkung der Leistungspflicht nicht
(19) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere                       erfasst, sofern der Versicherte dabei nicht in bewaffnete
Entscheidung zur Annahme des Vertrages durch unrichtige oder                   Unternehmungen einbezogen ist.

Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle
Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX
Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Allgemeine Bedingungen für die Helvetia Risikoversicherung
                        (Druckstück L-3-4-2021.A1)
                                                                                                                                   Seite 5 von 11

(3) Bei Ableben der versicherten beziehungsweise einer der
versicherten Personen unmittelbar oder mittelbar durch den
                                                                               BEITRAGSZAHLUNG, KÜNDIGUNG UND KOSTEN
vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen
Waffen oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche
Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen,            § 7 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu
sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei, sofern mit dem               beachten?
Einsatz oder dem Freisetzen eine nicht vorhersehbare Veränderung
des       Leistungsbedarfs     gegenüber       den     technischen             (1) Die Beiträge zu Ihrem Versicherungsvertrag können Sie je nach
Berechnungsgrundlagen derart verbunden ist, dass die Erfüllbarkeit             Vereinbarung monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich zahlen.
der zugesagten Versicherungsleistungen nicht mehr gewährleistet ist
                                                                               (2) Den ersten Beitrag müssen Sie – unabhängig von dem Bestehen
und dies von einem unabhängigen Treuhänder bestätigt wird. Absatz
                                                                               eines Widerrufsrechts – unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes
(2) bleibt unberührt.
                                                                               Zögern, nach Abschluss des Versicherungsvertrages zahlen, jedoch
                                                                               nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im →Versicherungsschein
                                                                               angegebenen Versicherungsbeginn. Zahlen Sie nicht unverzüglich
§ 6 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten                                 nach dem in Satz 1 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der
                                                                               Versicherungsschutz erst nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Person?
                                                                               Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zu Beginn der
(1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit Abschluss            vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Die Versicherungsperiode
des Versicherungsvertrags drei Jahre vergangen sind.                           umfasst bei Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten entsprechend der
                                                                               Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr beziehungsweise ein
(2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist
                                                                               halbes Jahr.
besteht kein Versicherungsschutz.
                                                                               (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum
Wenn uns nachgewiesen wird, dass sich die →versicherte Person in
                                                                               Fälligkeitstag (vgl. Absatz (2)) alles getan haben, damit der Beitrag
einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand
                                                                               bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags von einem Konto
krankhafter Störung der Geistestätigkeit selbst getötet hat, besteht
                                                                               vereinbart wurde, gilt die Zahlung in folgendem Fall als rechtzeitig:
Versicherungsschutz.
(3) Wenn unsere Leistungspflicht durch eine Änderung des Vertrages             •      Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und
erweitert wird oder der Vertrag wiederhergestellt wird, beginnt die            •      Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen.
Dreijahresfrist nach Absatz (1) bezüglich des geänderten oder
wiederhergestellten Teils neu.                                                 Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht
                                                                               einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie
                                                                               unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie
                                                                               zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden
                                                                               kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des
                                                                               Lastschriftverfahrens zu verlangen.
                                                                               (4) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten zahlen.
                                                                               (5) Bei Fälligkeit der Versicherungsleistung werden wir etwaige
                                                                               Beitragsrückstände verrechnen.

                                                                               § 8 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht
                                                                               rechtzeitig zahlen?
                                                                               Erster Beitrag
                                                                               (1) Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir
                                                                               – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Versicherungsvertrag
                                                                               zurücktreten. In diesem Fall können wir Ihnen angemessene Kosten
                                                                               für die Bearbeitung Ihres Vertrags in Rechnung stellen, insbesondere
                                                                               für ärztliche Untersuchungen im Rahmen einer Gesundheitsprüfung.
                                                                               Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird,
                                                                               dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.
                                                                               (2) Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles noch nicht
                                                                               gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nur, wenn wir
                                                                               Sie durch gesonderte Mitteilung in →Textform oder durch einen
                                                                               auffälligen Hinweis im →Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge
                                                                               aufmerksam gemacht haben. Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch
                                                                               bestehen, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der
                                                                               Zahlung nicht zu vertreten haben.

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