Kundeninformation und Versicherungsbedingungen für Zahlkarten der Viseca Card Services SA - Privatkarten Gültig ab 1. Januar 2022
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Kundeninformation und Versicherungsbedingungen für Zahlkarten der Viseca Card Services SA Privatkarten Gültig ab 1. Januar 2022
Inhaltsverzeichnis Kundeninformation nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Seite 3 Versicherungsbedingungen Seite 4 I. Einleitung und Definitionen Seite 4 II. Leistungstabelle und Übersicht über die Versicherungsdeckungen Seite 6 III. Gemeinsame Bestimmungen für alle Versicherungsdeckungen Seite 7 IV. Besondere Bestimmungen für die einzelnen Versicherungsdeckungen Seite 9 A. Transportmittelunfallversicherung Seite 9 B. Such- und Rettungskosten Seite 10 C. Reiseannullationsversicherung Seite 10 D. Reiseunterbruchversicherung Seite 11 E. Medizinische Reise-Assistance Seite 12 F. Gepäckverspätungsversicherung Seite 14 G. Gepäckversicherung Seite 14 H. Mietwagen-Selbstbehaltversicherung Seite 15 I. Bestpreis-Garantie Seite 15 J. Garantieverlängerung Seite 16 K. Einkaufs- und Transportversicherung Seite 17 L. 24h-Assistance Seite 18 V. Vorgehen und Pflichten im Schadenfall Seite 20
Kundeninformation nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) 1. Parteien Der Versicherer sowie die von der Versicherungsnehmerin be- 1.1 Versicherer auftragten Versicherungsmakler und Schadendienstleister sind Allianz Assistance, registriert unter AWP P&C S.A., Saint-Ouen befugt, (Paris), Zweigniederlassung Wallisellen (Schweiz), mit Sitz am die zur Vertrags- und Schadenabwicklung erforderlichen Richtiplatz 1, 8304 Wallisellen. Angaben bei involvierten Dritten zu beschaffen und zu be- arbeiten und Einsicht in amtliche Akten zu nehmen; 1.2 Versicherungsnehmerin falls notwendig, im erforderlichen Umfang Personendaten Viseca Payment Services SA mit Sitz an der Hagenholzstrasse 56, an beteiligte Versicherer, Behörden, Anwälte und externe Postfach 7007, 8050 Zürich. Sachverständige weiterzuleiten; Die Versicherungsnehmerin kann gemäss den Versicherungs- Auskünfte zum Zweck der Aufdeckung und Prävention bedingungen Aufgaben an Dritte delegieren. von Versicherungsmissbrauch zu erteilen; erhobene Daten für die Bestimmung von Prämien, Risikoab- 1.3 Kartenherausgeberin klärungen und statistische Auswertungen zu bearbeiten. Viseca Card Services SA mit Sitz an der Hagenholzstrasse 56, Postfach 7007, 8050 Zürich. Die Beteiligten sind verpflichtet, Personendaten vertraulich zu behandeln. 2. Prämie Die Versicherungsprämie trägt die Versicherungsnehmerin. 5. Delegation Versicherungsrelevante Mitteilungen und Rechtshandlungen der 3. Versicherungsart Karteninhaber gegenüber der Kartenherausgeberin nimmt die- Bei der Transportmittelunfallversicherung (Ziffer IV A) handelt es se im Namen und im Auftrag der Versicherungsnehmerin ent- sich um eine Summenversicherung. Bei allen anderen Versiche- gegen und gibt sie dieser weiter. Ebenso kann die Kartenheraus- rungsdeckungen handelt es sich um Schadenversicherungen. geberin im Namen und Auftrag der Versicherungsnehmerin dem Karteninhaber versicherungsrelevante Mitteilungen zustellen und 4. Bearbeitung von persönlichen Daten Rechtshandlungen vornehmen. Bei Zustandekommen eines Kreditkartenvertrags erhält die Viseca Payment Services SA als Versicherungsnehmerin 6. Versicherungsschutz die Kundendaten der Versicherten (Karteninhaber) von der Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich, solange ein Kartenherausgeberin. Die Versicherungsnehmerin bearbeitet wirksames Kartenverhältnis besteht. Besondere Bestimmun- die Kundendaten vertragsgemäss. Sowohl Versicherungs- gen zur zeitlichen Dauer der versicherten Risiken sind aus den nehmerin als auch Kartenherausgeberin sind berechtigt, im Besonderen Bestimmungen für die einzelnen Versicherungs- Rahmen einer Schadensmeldung die zur Prüfung und Bearbei- deckungen ersichtlich. tung der angemeldeten Schadensansprüche des Karteninhabers notwendigen Daten an den Versicherer, Versicherungsmakler 7. Änderung des Deckungsumfangs und/oder oder Schadendienstleister weiterzugeben. Hiervon betroffen der Versicherungsbedingungen sind erhaltene und erhobene Personendaten (inklusive Daten Die Versicherungsnehmerin kann die Versicherungsbedingungen Dritter) und die durch die geschädigten Personen eingereichten (inkl. Versicherungssummen) nach Massgabe der in Ziffer III 2 Unterlagen. festgelegten Bestimmungen anpassen. 3
Versicherungsbedingungen Der Versicherer Allianz Assistance ist registriert unter AWP P&C S.A., Saint-Ouen (Paris), Zweigniederlassung Wallisellen (Schweiz) und wird nachfolgend «Versicherer» genannt. Der Versicherer erbringt für die Kartenherausgeberin die gemäss Kollektivversicherungsvertrag mit der Viseca Payment Services SA, nachfolgend «Versicherungsnehmerin» genannt, vereinbarten Leistungen. Diese sind definiert durch die vorlie- genden Versicherungsbedingungen sowie ergänzend durch die Bestimmungen des schweizerischen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Eine Übersicht der Leistungen und versicherten Karten ist unter Ziffer II aufgeführt. I. Einleitung und Definitionen 1. Einleitung Auf männlich-weibliche Doppelformen wird zur besseren Les- Die Versicherungsbedingungen sind wie folgt aufgebaut: barkeit verzichtet. Kundeninformation nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Bei sprachlichen Differenzen zwischen den französischen, italie- I. Einleitung und Definitionen nischen, englischen und deutschen Versicherungsbedingungen II. Leistungstabelle und Übersicht über die Versicherungs- gilt im Zweifelsfall immer die deutsche Version. deckungen III. Gemeinsame Bestimmungen für alle Versicherungs- 2. Definitionen deckungen Ausland: IV. Besondere Bestimmungen für die einzelnen Versiche- Jedes andere Land als die Schweiz und das Fürstentum Liechten- rungsdeckungen stein. V. Vorgehen und Pflichten im Schadenfall Elementarschäden: In den Definitionen werden wichtige Begriffe erklärt, welche Schäden, die sich aufgrund von Elementarereignissen wie Hoch- zur besseren Erkennbarkeit in den folgenden Versicherungs- wasser, Überschwemmung, Sturm (Wind von mindestens 75 bedingungen jeweils kursiv dargestellt werden. km/h), Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch ereignen. Schäden infolge von Erdbeben oder Vulkan- In der Leistungstabelle und Übersicht über die Versicherungs- ausbrüchen gelten nicht als Elementarschäden. deckungen werden abschliessend und in Ergänzung zu den Gemeinsamen und Besonderen Bestimmungen die jeweils pro Epidemie: Kartentyp anwendbaren Versicherungssummen im Schaden- Eine ansteckende Krankheit, die von der Weltgesundheits- fall festgelegt sowie die geografische Deckung, die allfällige organisation (WHO) oder einer offiziellen Regierungs- Anforderung hinsichtlich Karteneinsatz beim Kauf und die behörde im Wohnsitz- oder Reiseland der versicherten Person als Reisedauer bestimmt. solche anerkannt ist. Die Gemeinsamen Bestimmungen finden überall dort An- Karten: wendung, wo die Besonderen Bestimmungen keine andere Alle versicherten Zahlkarten (inkl. Zusatzkarten) der Karten- Regelung vorsehen. Im Fall von Widersprüchen gelten die herausgeberin gemäss der Leistungstabelle und Übersicht über Besonderen Bestimmungen. die Versicherungsdeckungen unter Ziffer II. Die Übersicht zu Vorgehen und Pflichten im Schadenfall zeigt auf, Nahestehende Personen: wie in einem Schadenfall vorzugehen ist und welche Pflichten Ehe- oder Lebenspartner (aufgrund von Heirat, eingetra- zu befolgen sind. Sie hat im Fall von Widersprüchen gegenüber gener Partnerschaft oder Lebenspartnerschaft); den Gemeinsamen und Besonderen Bestimmungen Vorrang. Mitbewohner; 4
Eltern und Stiefeltern; Reise: Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Adoptivkinder oder Kin- Eine Reise beginnt mit dem Verlassen des Wohnsitzes, beinhaltet der, für die derzeit ein Adoptionsverfahren hängig ist; mindestens eine Übernachtung ausserhalb des Wohnsitzes, muss Geschwister; einen Hin- und einen Rückweg umfassen und endet mit der Rück- Betreuungspersonen von minderjährigen Kindern oder kehr an den Wohnsitz. Der Versicherungsschutz gilt nur für private pflegebedürftigen Angehörigen; Reisen. Die maximale Reisedauer kann je nach Versicherungs- Vormund kraft Gesetzes und bevormundete Personen; deckung begrenzt sein. Siehe hierzu die Leistungstabelle und sehr enge Freunde oder Verwandte, zu denen ein Übersicht über die Versicherungsdeckungen unter Ziffer II. intensiver Kontakt besteht. Reisekosten: Naturkatastrophe: Die Reisekosten sind das Total der Kosten der für die Beförderung Aussergewöhnlich schwerwiegendes Naturereignis, das unmit- und Unterbringung der versicherten Person gebuchten Leistun- telbar und an dem vom Ereignis betroffenen Ort eine grössere gen und der Kosten für gebuchte Aktivitäten während der Reise. Anzahl an Menschenleben fordert oder verheerenden materiellen Schaden an der örtlichen Infrastruktur verursacht. Schwere Krankheit/schwerer Unfall: Eine Krankheit oder ein Unfall, welche in einer zeitlich begrenz- Öffentliche Verkehrs- oder Transportmittel: ten oder unbegrenzten Arbeitsunfähigkeit resultieren oder eine Fortbewegungsmittel, die aufgrund eines Fahrplans regelmässig zwingende Reiseunfähigkeit ergeben. verkehren und für deren Benützung eine Gebühr zu entrichten ist. Taxis, Mietwagen und Kreuzfahrtschiffe fallen nicht unter Unfall: öffentliche Verkehrs- oder Transportmittel. Die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Kör- Pandemie: per, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder Eine Epidemie, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat. oder einer offiziellen Regierungsbehörde im Wohnsitz- oder Reiseland der versicherten Person als Pandemie anerkannt ist. Versicherte Personen: der Karteninhaber (Haupt-, Zweit-, Zusatz- und Partner- Quarantäne: karten); Obligatorische Freiheitsbeschränkung (einschliesslich verfüg- dessen Ehe- bzw. Konkubinatspartner oder der einge- ter Isolation) auf Anordnung oder sonstige Anforderung einer tragene Partner (mit gleicher Wohnadresse und gleichem Regierung oder einer öffentlichen Behörde aufgrund des Wohnsitz); Verdachts, dass die versicherte Person oder eine mitreisende sowie unterstützungsberechtigte Kinder des Karten- Person einer ansteckenden Krankheit ausgesetzt war. Sie inhabers bzw. des Ehe-/Konkubinatspartners bis zum hat zum Ziel, die Ausbreitung der ansteckenden Krankheit zu vollendeten 25. Lebensjahr, sofern diese im gleichen verhindern. Eine Quarantäne, die generell oder allgemein für Haushalt leben oder ihren Wohnsitz in der Schweiz einen Teil oder die Gesamtheit einer Bevölkerung oder eines geo- haben. grafischen Gebiets oder die auf der Grundlage des Reiseziels, der Herkunft oder der Durchreise der betroffenen Person gilt, ist Wohnsitz: nicht versichert. Ort, wo sich die versicherte Person vorwiegend aufhält und der als ihr Hauptwohnsitz gilt. 5
II. Leistungstabelle und Übersicht über die Versicherungsdeckungen Versicherungsdeckungen Maximale Versicherungssummen in CHF pro Ereignis Geografi- Karten- Max. für Karten von Viseca Card Services SA1 sche zahlung Reisedauer Deckung Flying Blue World Mastercard® World Mastercard® Flex Silber2 World Mastercard® Flex Gold2 MercedesCard Mastercard® Kiwanis Mastercard® Gold Mastercard® Flex Bronze2 World Mastercard® Silber World Mastercard® Gold Prepaid Mastercard® Visa GKB HCD Card Visa Collect Card Prepaid Visa Visa Classic A. Transportmittelunfall- Visa Gold versicherung3 Todesfall oder Invalidität4 300 000.– – 300 000.– 500 000.– weltweit 60% – B. Such- und 60 000.– – 60 000.– 60 000.– weltweit – – Rettungskosten3 C. Reiseannullations- – – 10 000.– 20 000.– weltweit 60% 90 Tage versicherung D. Reiseunterbruch- – – 7 500.– 15 000.– weltweit 60% 90 Tage versicherung E. Medizinische Reise-Assistance Rückreise und Rückführung – – – 250 000.– Ausland – 90 Tage Heilungskosten5 – – – 250 000.– Ausland – 90 Tage F. Gepäckverspätungs- – – – 1 000.– weltweit 60% 90 Tage versicherung G. Gepäckversicherung – – – 5 000.– weltweit 60% 90 Tage H. Mietwagen-Selbst- – – – 10 000.– weltweit 60% – behaltversicherung I. Bestpreis-Garantie – 1 000.– 2 000.– 2 000.– Schweiz 60% – J. Garantieverlängerung – – 2 000.– 5 000.– Schweiz 60% – (+12 Monate) (+24 Monate) und Nach- barländer K. Einkaufs- und – – – 1 000.– weltweit 60% – Transportversicherung L. 24h-Assistance inklusive – inklusive inklusive weltweit6 – – 1 Gilt auch für die durch Viseca Card Services SA herausgegebenen Karten der Partnerbanken und Fremdwährungskarten. 2 Bei diesen kombinierten Zahlkarten mit zwei Zahlfunktionen (Kredit-/Prepaid- und Debit-Funktion) gilt der Versicherungsschutz nur bei Verwendung der Kredit-/Prepaid-Funktion. Keine Versicherungsdeckung besteht bei Verwendung der Debit-Funktion. 3 Versicherungssumme pro Ereignis und Person. 4 Im Invaliditätsfall berechnet sich der auszuzahlende Betrag nach dem Grad der Invalidität. 5 Die Versicherungsdeckung «Heilungskosten» gilt ausschliesslich für versicherte Personen bis zum vollendeten 81. Lebensjahr. 6 Die geografische Deckung kann je nach Assistanceleistung eingeschränkt sein. 6
III. Gemeinsame Bestimmungen für alle Versicherungsdeckungen Die «Gemeinsamen Bestimmungen für alle Versicherungs- für Umtriebe, die mit einem versicherten Ereignis in Zu- deckungen» gelten nur, sofern keine anderslautenden Bestim- sammenhang stehen, z. B. Kosten für die Wiederbeschaf- mungen in den «Besonderen Bestimmungen für die einzelnen fung der versicherten Sachen oder für polizeiliche Zwecke. Versicherungsdeckungen» vorgesehen sind. 3.2 Für Ereignisse und deren Folgen: 1. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes die bei der Buchung oder beim Kauf der zu versichernden Der Versicherungsschutz gilt ab Ausstellung der Karte durch Leistung bzw. bei Versicherungsbeitritt bereits einge- die Kartenherausgeberin und der Inbesitznahme durch den treten sind. Bei vorbestehenden Unfällen und allgemeinen, Karteninhaber. Der Versicherungsschutz endet chronischen oder sich wiederholenden Krankheiten sind mit der Beendigung des Kartenvertrags zwischen der lediglich unerwartete, akute Verschlimmerungen versichert; Kartenherausgeberin und dem Karteninhaber; deren Eintritt für die versicherte Person zum Zeitpunkt der mit dem durch die Versicherungsnehmerin ausgesproche- Buchung oder des Kaufs der zu versichernden Leistung bzw. nen Ausschluss aus dem Kollektivversicherungsvertrag; des Versicherungsbeitritts offensichtlich war; mit der Beendigung des Kollektivversicherungsvertrags bei denen der Sachverständige (Experte, Arzt usw.) zwischen der Versicherungsnehmerin und dem Versicherer. direkt begünstigt oder mit der versicherten Person verwandt bzw. verschwägert ist; 2. Anpassungen der Versicherungsbedingungen im Zusammenhang mit Krieg, Terroranschlägen, Unruhen Die Versicherungsbedingungen und die Versicherungssummen aller Art, Entführungen, Naturkatastrophen (ausser wenn in können jederzeit geändert werden. Änderungen werden dem den Besonderen Bestimmungen ausdrücklich als versichert Hauptkarteninhaber rechtzeitig und in geeigneter Form zur definiert) sowie Vorfällen mit atomaren, biologischen oder Kenntnis gebracht. Sie gelten als von diesem genehmigt, sofern chemischen Substanzen; der Kartenvertrag nicht zu einem Termin vor Inkrafttreten der im Zusammenhang mit Epidemien und Pandemien, Änderung gekündigt wird. ausser wenn in den Besonderen Bestimmungen ausdrück- Keine Pflicht zur Information des Hauptkarteninhabers besteht bei lich als versichert definiert; Änderungen der Versicherungsbedingungen, die sich in Bezug auf aufgrund behördlicher Anordnungen, z. B. Flughafen- die versicherten Leistungen nicht nachteilig auswirken können. schliessung/Luftraumschliessung, Strassensperrungen, polizeiliche Massnahmen, Verfügungen usw.; 3. Einschränkungen des Versicherungsschutzes im Zusammenhang mit Wirtschafts-, Handels- oder Neben den in den «Besonderen Bestimmungen für die einzelnen Finanzsanktionen bzw. Embargos der Schweiz, die Versicherungsdeckungen» aufgeführten Einschränkungen und auf die Vertragsparteien direkt anwendbar sind und Ausschlüssen besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz: dem Versicherungsschutz entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktio- 3.1 Für folgende Handlungen: nen bzw. Embargos, die durch die Vereinten Nationen, bei Missbrauch von Alkohol, Drogen oder Arzneimitteln; die Europäische Union oder die Vereinigten Staaten von bei Suizid oder versuchtem Suizid; Amerika erlassen werden, soweit diesen nicht schweizeri- bei Teilnahme an Streiks oder Unruhen; sche Rechtsvorschriften entgegenstehen. bei Teilnahme an Wettfahrten und Trainings mit Motor- fahrzeugen oder Booten; Der Versicherer haftet generell nicht bei unterlassener Leis- bei Teilnahme an gewagten Handlungen, bei denen man tungserfüllung infolge höherer Gewalt und kann keinesfalls die sich wissentlich einer Gefahr aussetzt; offiziellen örtlichen Träger von Notfalldiensten wie Polizei und bei grobfahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln/Unter- Feuerwehr ersetzen. Bei verspäteter Schadensmeldung über- lassen; nimmt der Versicherer keinerlei Haftung für Leistungen, die nicht bei Begehung von Verbrechen bzw. Vergehen oder dem zu gegebener Zeit erbracht werden konnten. Versuch dazu; Inhaltsverzeichnis Definitionen Leistungstabelle 7
4. Mehrfachversicherung Die Kosten werden insgesamt nur einmal vergütet. Bei Mehr- fachversicherung erbringt der Versicherer seine Leistungen subsidiär. Hat der Versicherer trotzdem Leistungen für den gleichen Schaden erbracht, gelten diese als Vorschuss und die versicherte Person tritt ihre Ansprüche gegenüber Dritten (Haftpflichtiger, freiwillige oder obligatorische Versicherung) in diesem Umfang an den Versicherer ab. Sieht ein anderer Versicherer ebenfalls nur eine subsidiäre Deckung vor, dann beteiligt sich der Versicherer an den Kosten anteilsmässig im Verhältnis seiner Versicherungssumme zum Gesamtbetrag der Versicherungssummen. 5. Pflichten im Schadenfall Die versicherte Person ist verpflichtet, ihren vertraglichen oder gesetzlichen Melde-, Auskunfts- oder Verhaltenspflichten vollumfänglich nachzukommen; alles zu unternehmen, was sie zur Minderung des Schadens und zu dessen Klärung beitragen kann; bei Krankheit oder Unfall dafür zu sorgen, dass die behandelnden Ärzte gegenüber dem Versicherer von ihrer Schweigepflicht befreit werden. Kann die versicherte Person Leistungen, welche der Versicherer erbracht hat, auch gegenüber Dritten geltend machen, muss sie diese Ansprüche wahren und an den Versicherer abtreten. 6. Verletzung der Pflichten Verletzt die versicherte Person ihre Pflichten, kann der Ver- sicherer seine Leistungen kürzen oder ablehnen. 7. Verjährung Die Versicherungsansprüche verjähren fünf Jahre nach Eintritt der Tatsache, welche die Leistungspflicht begründet. 8. Gerichtsstand und anwendbares Recht Klagen gegen den Versicherer können beim Gericht am Sitz der Gesellschaft oder am schweizerischen Wohnsitz der ver- sicherten Person eingereicht werden. In Ergänzung zu diesen Bestimmungen gilt das schweizerische Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG). Inhaltsverzeichnis Definitionen Leistungstabelle 8
IV. Besondere Bestimmungen für die einzelnen Versicherungsdeckungen A. Transportmittelunfallversicherung nach dem Grad der Invalidität ausbezahlt. Der Invaliditätsgrad bemisst sich nach den Bestimmungen des Unfallversicherungs- 1. Beschreibung der Deckung gesetzes (UVG) und der dazugehörenden Verordnung über die Un- Versicherungsschutz besteht für alle versicherten Personen bei fallversicherung (UVV) zur Feststellung von Integritätsentschädi- Tod und Invalidität bei einem Unfall in einem versicherten Trans- gungen. Die Feststellung des Invaliditätsgrades hat in der Schweiz portmittel (inkl. Ein- und Aussteigen). zu erfolgen. Die Invaliditätsentschädigung wird ausbezahlt, sobald das definitive Ausmass der bleibenden Invalidität feststellbar ist. 2. Geltungsbereich 2.1 Voraussetzung 4.2 Todesfall Die Kosten für das verwendete Transportmittel müssen mindes- Führt der Unfall zum Tod, wird das versicherte Kapital an die tens zu 60% mit der Karte bezahlt worden sein. gesetzlichen Erben ausbezahlt. Taxi/Bus/Eisenbahn als direkte Zubringer zu Flughafen, Bahnhof 4.3 Leistungslimiten und Zieldestination (Wohnsitz, Hotel, Ferienhaus usw.) sind ver- Für Kinder unter 12 Jahren beträgt die Todesfallleistung sichert, auch wenn die Transportkosten nicht mit der Karte be- maximal CHF 20 000.–. zahlt worden sind. Bei Transporten mittels General- und Halbtax- Für Kinder unter 30 Monaten beträgt die Todesfall- abonnementen müssen das Abonnement und die Fahrkarte zu- leistung maximal CHF 2 500.–. sammen mindestens zu 60% mit der Karte bezahlt worden sein. Werden mehrere versicherte Personen durch dasselbe Unfallereignis getötet oder verletzt, so beträgt die 2.2 Versicherte Transportmittel Maximalleistung pro Unfallereignis CHF 15 Mio. Öffentliche Verkehrs- oder Transportmittel; Mietfahrrad; 5. Einschränkungen Mietmotorfahrrad; In Ergänzung zu Ziffer III 3 ist Folgendes nicht versichert: Mietmotorrad; Unfälle bei der Benützung von Transportmitteln, wenn die Mietwagen (Personenwagen, Kleinbus, Motorhome, versicherte Person Camper); – vorsätzlich gegen behördliche Vorschriften verstösst; Mietschiff (mit Segel/Motor); – die erforderlichen amtlichen Ausweise und Bewilli- Hubschrauber; gungen nicht besitzt; Schiff; – wenn sie wusste oder den Umständen nach hätte wissen Skilift; müssen, dass für das von ihr benützte Transportmittel Taxi. oder dessen Besatzungsmitglieder die vorgeschriebenen Ausweise und Bewilligungen nicht vorhanden waren. 2.3 Geografische Deckung Beteiligung an Raufereien und Schlägereien, es sei denn, Weltweit die versicherte Person ist als Unbeteiligte oder bei Hilfe- leistung für einen Wehrlosen durch die Streitenden verletzt 3. Versicherte Ereignisse worden. Versichert sind Unfälle, die zu einer Folgen von kriegerischen Ereignissen. Bricht ein Krieg im Invalidität oder Ausland erstmalig aus und wird die versicherte Person im zum Tod führen. Land, wo sie sich aufhält, davon überrascht, bleibt der Versicherungsschutz noch während 14 Tagen ab Kriegs- 4. Versicherte Leistungen ausbruch in Kraft. 4.1 Invalidität Einwirkung ionisierender Strahlen, es sei denn, die Strah- Tritt als Folge des Unfalls innerhalb von fünf Jahren eine voraus- lenbehandlungen erfolgen auf ärztliche Anordnung als sichtlich bleibende Invalidität ein, so wird das versicherte Kapital Folge eines versicherten Ereignisses. Inhaltsverzeichnis Definitionen Leistungstabelle 9
B. Such- und Rettungskosten C. Reiseannullationsversicherung 1. Beschreibung der Deckung 1. Beschreibung der Deckung Versichert sind die Kosten für Suche und Rettung, wenn die Versichert sind die Reisekosten der versicherten Person, wenn versicherte Person während einer Reise oder bei der Benutzung sie von einem der versicherten Ereignisse betroffen ist und die eines öffentlichen Verkehrs- oder Transportmittels als vermisst Reise dadurch annulliert oder verspätet angetreten werden gilt oder aus einer körperlichen Notlage geborgen werden muss. muss. 2. Geltungsbereich 2. Geltungsbereich 2.1 Dauer 2.1 Voraussetzung Der Versicherungsschutz gilt während einer Reise oder während Die Reisekosten müssen mindestens zu 60% mit der Karte der Benutzung eines öffentlichen Verkehrs- oder Transportmittels. bezahlt worden sein. 2.2 Geografische Deckung 2.2 Dauer Weltweit Der Versicherungsschutz beginnt mit der Buchung der Reise und endet mit dem Reiseantritt. 3. Versicherte Ereignisse Versichert sind durch Krankheit oder Unfall verursachte und 2.3 Geografische Deckung unvorhergesehene Such-, Rettungs- und Bergungsmassnahmen. Weltweit 4. Versicherte Leistungen 3. Versicherte Ereignisse Bezahlt werden die folgenden Kosten bis zur maximal verein- Versichert sind folgende Ereignisse, wenn sie zu einer Reiseun- barten Versicherungssumme: fähigkeit führen: für Suche und Rettung, wenn eine versicherte Person Schwere Krankheit (einschliesslich der Diagnose einer während einer Reise oder bei der Benutzung eines epidemischen oder pandemischen Krankheit) oder öffentlichen Verkehrs- oder Transportmittels als vermisst schwerer Unfall einer versicherten oder einer mit- gilt oder aus einer körperlichen Notlage geborgen werden reisenden Person oder einer nahestehenden Person, muss; welche nicht mitreist. im Todesfall für die Bergung und Überführung der Leiche Tod einer versicherten oder einer mitreisenden Person oder an den Bestattungsort. einer nahestehenden Person, welche nicht mitreist. Die versicherte Person oder eine mitreisende Person wird 5. Einschränkungen vor der Reise unter Quarantäne gestellt. Dies schliesst In Ergänzung zu Ziffer III 3 gilt: Quarantänen aufgrund von Epidemien oder Pandemien Eine Rückerstattung ist ausschliesslich in Bezug auf Kosten mit ein. möglich, die von einer offiziell für derartige Einsätze zugelasse- Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes der versicher- nen Gesellschaft in Rechnung gestellt werden. ten Person oder einer mitreisenden Person. Das Eigentum der versicherten Person oder einer mit- reisenden Person am Wohnsitz ist infolge Diebstahls, Wasser-, Feuer- oder Elementarschadens schwer be- einträchtigt, weshalb ihre Anwesenheit zu Hause unabdingbar ist. Persönliche Dokumente der versicherten Person oder der mitreisenden Person, die für die Reise unerlässlich sind, werden gestohlen und der Diebstahl wird der zu- ständigen Polizeibehörde gemeldet. Unvorhergesehene Ereignisse auf der geplanten Reise- Inhaltsverzeichnis Definitionen Leistungstabelle 10
route (z. B. Naturkatastrophen, kriegerische Ereignisse), 3. Versicherte Ereignisse wenn diese das Leben der versicherten Person konkret Versichert sind folgende Ereignisse, wenn sie zu einem Abbruch, gefährden oder aufgrund dieser Ereignisse von amtlicher einem Unterbruch oder einer Verlängerung der Reise führen: Stelle (EDA) von der Reise ausdrücklich abgeraten wird. Schwere Krankheit (einschliesslich der Diagnose einer epidemischen oder pandemischen Krankheit) 4. Versicherte Leistungen oder schwerer Unfall einer versicherten oder einer mit- Bezahlt werden die folgenden Kosten bis zur maximal ver- reisenden Person oder einer nahestehenden Person, einbarten Versicherungssumme: welche nicht mitreist. bei Annullierung: die verbleibenden Reisekosten, welche Tod einer versicherten oder einer mitreisenden Person oder nicht vom jeweiligen Anbieter zurückerstattet werden; einer nahestehenden Person, welche nicht mitreist. bei verspätetem Antritt: die zusätzlichen Reisekosten so- Die versicherte Person oder eine mitreisende Person wie Kosten für nicht benutzte Leistungen bis maximal zur wird während der Reise unter Quarantäne gestellt. Dies Höhe der Kosten bei Annullierung der Reise. schliesst Quarantänen aufgrund von Epidemien oder Pan- demien mit ein. Bei Reisen oder Anmietung in Gemeinschaft mit anderen Der versicherten Person oder einer mitreisenden sind die Kosten auf den jeweiligen Anteil der versicherten Person wird während der Reise die Beförderung oder Personen begrenzt. die Einreise aufgrund des Verdachts, dass sie an einer ansteckenden Krankheit (einschliesslich der Diagnose 5. Einschränkungen einer epidemischen oder pandemischen Krankheit) Es gelten die Einschränkungen gem. Ziffer III 3. leidet, verweigert. Das Eigentum der versicherten Person oder einer mit- reisenden Person am Wohnsitz ist infolge Diebstahls, D. Reiseunterbruchversicherung Wasser-, Feuer- oder Elementarschadens schwer beeinträchtigt, weshalb ihre Anwesenheit zu Hause unab- 1. Beschreibung der Deckung dingbar ist. Versichert sind die Reisekosten der versicherten Person, wenn Persönliche Dokumente der versicherten Person oder der sie von einem der versicherten Ereignisse betroffen ist und die mitreisenden Person, die für die Reise unerlässlich sind, Reise dadurch unterbrochen, verlängert oder abgebrochen werden gestohlen und der Diebstahl wird der zuständigen werden muss. Polizeibehörde gemeldet. Die versicherte Person oder eine mitreisende Person kann 2. Geltungsbereich ihre mit dem Personenwagen geplante An-, Weiter- und 2.1 Voraussetzung Rückreise nicht wie vorgesehen durchführen wegen Die Reisekosten müssen mindestens zu 60% mit der Karte – unvorhergesehener Naturereignisse, die nachweislich bezahlt worden sein. eine Strassensperrung verursachen, oder – Ausfalls des für die Reise verwendeten Privatfahr- 2.2 Dauer zeugs oder Mietwagens aufgrund von Unfall oder Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Reiseantritt und gilt Panne. Schlüssel- und Treibstoffpannen sind nicht während der Reise. versichert. Die versicherte Person oder eine mitreisende Person 2.3 Geografische Deckung verpasst unverschuldet ihr öffentliches Verkehrs- oder Weltweit Transportmittel auf der An-, Weiter- oder Rückreise infolge unvorhergesehener Stornierung oder Ein- Inhaltsverzeichnis Definitionen Leistungstabelle 11
schränkung von planmässig verkehrenden öffentlichen E. Medizinische Reise-Assistance Verkehrsmitteln wegen – schlechten Wetters; Wichtiger Hinweis: Bei Eintreten eines Schadenereignisses – eines Streiks oder Arbeitskampfes; ist der Versicherer (Telefon +41 44 283 34 18) unverzüglich zu – einer Panne oder eines Unfalls. kontaktieren und seine Zustimmung zu allfälligen Massnahmen Unvorhergesehene Ereignisse auf der geplanten Reiserou- sowie zu deren Kostenübernahme einzuholen. Die Notrufzentrale te (z. B. Naturkatastrophen, kriegerische Ereignisse), wenn steht rund um die Uhr zur Verfügung. diese das Leben der versicherten Person konkret gefährden oder aufgrund dieser Ereignisse von amtlicher Stelle (EDA) 1. Beschreibung der Deckung von der Reise ausdrücklich abgeraten wird. Versichert sind Organisation und Kosten von Rückführungen sowie Heilungskosten bei medizinischen Notfällen der ver- 4. Versicherte Leistungen sicherten Person auf Reisen im Ausland. Bezahlt werden die folgenden Kosten bis zur maximal vereinbar- ten Versicherungssumme: 2. Geltungsbereich Reisekosten für den nicht benutzten Teil der Reise; 2.1 Voraussetzung Rückreise- und Unterkunftsmehrkosten. Der Wohnsitz der versicherten Person muss in der Schweiz sein. Der Ersatz berechnet sich aus den gesamten Reisekosten ab- 2.2 Dauer züglich in Anspruch genommener Leistungen. Für die Erstattung Der Versicherungsschutz gilt während der Reise im Ausland. der restlichen Kosten werden die nicht in Anspruch genommenen Reisetage zu den Gesamtreisetagen ins Verhältnis gesetzt. 2.3 Geografische Deckung Weltweit (ausser Schweiz und Fürstentum Liechtenstein). 5. Einschränkungen In Ergänzung zu Ziffer III 3 ist Folgendes nicht versichert: 3. Versicherte Ereignisse Kosten der ursprünglich gebuchten Rückreise. Versichert sind folgende Ereignisse, wenn sie während einer Wenn das Reiseunternehmen, der Veranstalter, der Reise auftreten: Vermieter usw. akute Krankheit (einschliesslich der Diagnose einer – objektiv nicht in der Lage ist, weiterhin die vertrag- epidemischen oder pandemischen Krankheit); lichen Leistungen zu erbringen; Unfall; – die Reise abbricht oder abbrechen muss; Tod. – aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, die Rückreisekosten zu übernehmen. 4. Versicherte Leistungen Wenn die versicherte Person oder eine mitreisende Um die Leistungen des Versicherers beanspruchen zu kön- Person im Zusammenhang mit einer Epidemie/Pandemie nen, muss die versicherte Person bei Eintritt des versicherten trotz Abraten der Regierung ihres Wohnsitzstaats oder der Ereignisses unverzüglich die Notrufzentrale informieren und örtlichen Behörden an der Reisedestination gereist ist und deren Zustimmung zu allfälligen Assistance-Massnahmen an der entsprechenden Krankheit erkrankt. bzw. zu deren Kostenübernahme einholen. Bei den medizi- Einreise- oder Beförderungsverweigerungen, die dar- nischen Leistungen entscheiden allein die Ärzte des Versiche- auf zurückzuführen sind, dass die versicherte Person rers über die Notwendigkeit sowie die Art und den Zeitpunkt oder eine mitreisende Person geltende Reise- und/ der Massnahme. Für die durch die Notrufzentrale getroffenen oder Einreisevorschriften missachtet hat oder deren Ein- Entscheidungen ist ausschliesslich der Gesundheitszustand der haltung verweigert. versicherten Person ausschlaggebend. Einreise- oder Beförderungsverweigerungen, die auf allgemeine Reise- bzw. Einreisebeschränkungen zurückzu- Bezahlt werden die folgenden Kosten bis zur jeweils maximal führen sind. vereinbarten Versicherungssumme: Inhaltsverzeichnis Definitionen Leistungstabelle 12
4.1 Rückreise und Rückführung 5. Einschränkungen In Ergänzung zu den Leistungen der Reiseunterbruchversiche- In Ergänzung zu Ziffer III 3 ist Folgendes nicht versichert: rung werden folgende Kosten und Leistungen bis zur verein- Massnahmen und Kosten, die nicht durch den Versicherer barten Versicherungssumme bezahlt oder erbracht, soweit sie angeordnet oder genehmigt wurden; medizinisch erforderlich sind: Krankheits-/Unfallereignisse, welche bereits bei der Rückreise der versicherten Person an ihren Wohnsitz ohne Buchung bzw. beim Antritt der Reise eingetreten sind oder medizinische Begleitung (Bahnbillett 1. Klasse, Flugticket solche, deren Eintritt für die versicherte Person zum Zeit- Economy-Klasse). punkt der Buchung bzw. des Reiseantritts offensichtlich Rücktransport der versicherten Person unter ärztlicher waren; Betreuung zu einem geeigneten, nahe dem Wohnsitz ge- wenn die versicherte Person oder eine mitreisende legenen Spital, per Bahn (1. Klasse, Schlafwagen oder Sitz- Person im Zusammenhang mit einer Epidemie/Pandemie platz), per Linienflug, mit einem Ambulanzfahrzeug oder trotz Abraten der Regierung ihres Wohnsitzstaates -flugzeug. oder der örtlichen Behörden an der Reisedestination ge- Rückreise einer Begleitperson. Die Rückreise der Begleit- reist ist und an der entsprechenden Krankheit erkrankt; person erfolgt in der Regel gemeinsam mit der ver- Ereignisse, die im Zusammenhang mit der Teilnahme sicherten Person. Nach Entscheidung des medizinischen an Wettkämpfen oder an professionellen Sporttrainings ste- Dienstes des Versicherers kann die Rückreise der Begleit- hen; person auch abweichend von derjenigen der versicherten Übernahme der Spitalkosten, sobald der Gesundheits- Person erfolgen. In der Regel geschieht diese per Bahn in zustand der versicherten Person den Rücktransport zulässt der 1. Klasse oder per Linienflug in der Economy-Klasse. und der Versicherer diesen durchführen kann; Transport der versicherten Person in das nächstgelegene Organisation und Übernahme des in Ziffer IV E 4.1 medizinisch geeignete Spital. vorgesehenen Transports bei leichten Krankheiten, die vor Organisation und Übernahme des Transports der verstor- Ort behandelt werden können und die versicherte Person benen versicherten Person an den für ihre Bestattung an- nicht an ihrer Weiterreise oder ihrem Aufenthalt hindern; gegebenen Ort in ihrem Wohnsitzstaat. Übernahme aller Reisen zum Zwecke medizinischer Behandlungen; Kosten, die für die Vorbereitungsarbeiten und die beson- Kosten für Sehhilfen (z. B. Brille oder Kontaktlinsen), deren Transportvorkehrungen erforderlich sind. medizinische Hilfsmittel und Prothesen (insbesondere Zahnprothesen); 4.2 Heilungskosten Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaften ab der Der Versicherer erbringt für versicherte Personen, welche 28. Woche; das 81. Lebensjahr nicht überschritten haben, die folgenden Kosten im Zusammenhang mit medizinischen oder Leistungen bis zur vereinbarten Versicherungssumme subsidiär paramedizinischen Leistungen und dem Erwerb von zu denjenigen der Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Produkten, deren therapeutischer Nutzen in der Schweiz Unfallversicherung usw.) und zu eventuellen Zusatzversiche- nicht anerkannt ist; rungen, sofern diese die Kosten nicht vollständig decken: Selbstbehalte respektive Franchisen der gesetzlichen So- notfallmässige Krankenhausaufenthalte; zialversicherungen (Krankenversicherung, Unfallversiche- notfallmässige ambulante Behandlungen; rung usw.). Arzthonorare; Kosten für Medikamente und Transporte, die von einem Arzt verschrieben werden. Wenn die versicherte Person über keine Kranken- oder Unfallver- sicherung verfügt, so erstattet der Versicherer nach Einreichen der Dokumente maximal 50% der Spital- oder ambulanten Be- handlungskosten zurück. Inhaltsverzeichnis Definitionen Leistungstabelle 13
F. Gepäckverspätungsversicherung G. Gepäckversicherung 1. Beschreibung der Deckung 1. Beschreibung der Deckung Versichert sind die Kosten für notwendige Anschaffungen Versichert ist das Reisegepäck (inklusive mitgeführter Sachen) der versicherten Person, wenn während einer Reise das Reise- der versicherten Person während einer Reise gegen Diebstahl, gepäck zu spät ankommt. Verlust und Beschädigung. 2. Geltungsbereich 2. Geltungsbereich 2.1 Voraussetzung 2.1 Voraussetzung Die Reisekosten müssen mindestens zu 60% mit der Karte Die Reisekosten müssen mindestens zu 60% mit der Karte bezahlt worden sein. bezahlt worden sein. 2.2 Dauer 2.2 Dauer Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Reiseantritt und gilt Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Reiseantritt und gilt während der Reise. während der Reise. 2.3 Geografische Deckung 2.3 Geografische Deckung Weltweit Weltweit 3. Versicherte Ereignisse 3. Versicherte Ereignisse Versichert ist die um mindestens vier Stunden verspätete Versichert sind Schäden am Reisegepäck inkl. persönlicher Ankunft des Reisegepäcks der versicherten Person am Zielort Sachen, welche die versicherte Person mit sich führt, durch (ausgenommen Wohnsitz). Die Beförderung muss durch ein folgende Ereignisse: öffentliches Verkehrs- oder Transportmittel erfolgen. Beschädigung oder Zerstörung; Verlust; 4. Versicherte Leistungen Beraubung (Diebstahl unter Androhung oder Anwendung Bezahlt werden die Kosten für unbedingt notwendige Anschaf- von Gewalt gegenüber der versicherten Person); fungen bis zur maximal vereinbarten Versicherungssumme. Diebstahl. 5. Einschränkungen 4. Versicherte Leistungen In Ergänzung zu Ziffer III 3 ist Folgendes nicht versichert: 4.1 Bezahlt werden die Kosten für die Reparatur bzw. maximal Einkäufe, die die versicherte Person nach Lieferung des der Neuwert des betroffenen Reisegepäcks. Die Entschä- Reisegepäcks durch das öffentliche Transportunternehmen digung beträgt maximal die vereinbarte Versicherungs- getätigt hat; summe. Verspätungen infolge einer Beschlagnahme des Reise- 4.2 Die Entschädigung für elektronische Geräte ist auf maxi- gepäcks der versicherten Person durch die Behörden (Zoll, mal CHF 2 000.– pro versichertes Ereignis beschränkt. Polizei); Verspätungen und Kosten, die durch Übergepäck bei 5. Einschränkungen einer Flugreise entstehen. In Ergänzung zu Ziffer III 3 ist Folgendes nicht versichert: Zurücklassen oder Abstellen von Sachen ausserhalb des direkten persönlichen Einflussbereiches der versicherten Person; Schäden, die sich aus der Tatsache ergeben, dass die Sachen vergessen, liegen gelassen oder verlegt wurden; Inhaltsverzeichnis Definitionen Leistungstabelle 14
Schäden, die sich aus Emaille- oder Lackabsplitterungen, 4. Versicherte Leistungen Kratzern, Schrammen und Scheuerspuren oder Dellen, Ris- Bezahlt wird der Selbstbehalt, welcher der versicherten sen und Ablösungen jeder Art ergeben; Person vertraglich belastet wird. Temperatur- und Witterungseinflüsse sowie Abnützung; Diebstahl aus einem nicht abgeschlossenen Motorfahr- Voraussetzungen für die Entschädigung sind ein durch eine an- zeug; dere Versicherung gedecktes Ereignis und ein daraus resultie- Folgeschäden von Strassenverkehrsdelikten, Verstössen render Selbstbehalt. gegen Zollvorschriften, Beschlagnahme, Wegnahme oder Die Entschädigung beträgt maximal die vereinbarte Versiche- Zurückbehaltung durch eine Regierung oder eine sonstige rungssumme. staatliche Behörde; Motorfahrzeuge und Anhänger, Motorfahrräder, Wohn- 5. Einschränkungen wagen, Mobilheime sowie Luftfahrzeuge, Fluggeräte und In Ergänzung zu Ziffer III 3 ist Folgendes nicht versichert: Flugkörper aller Art (auch Modellflugzeuge), jeweils samt Schäden aufgrund von grober Fahrlässigkeit seitens des Zubehör; Lenkers; Uhren, Schmucksachen und Pelze; wenn der Fahrzeuglenker den Schaden im Zustand Bargeld, Reisetickets, Abonnements, Kreditkarten, Wert- der Angetrunkenheit (Überschreitung des gesetzlichen papiere, Sparbücher, Edelsteine und -metalle. Promillegrenzwertes des jeweiligen Landes) oder unter Drogen- oder Arzneimitteleinfluss verursacht hat; Schäden an Wohnwagen und allen Arten von Anhängern; H. Mietwagen-Selbstbehaltversicherung Schäden an Taxis, Fahrzeugen im Rahmen von Car- sharing-Modellen (wie Mobility usw.) sowie Fahrzeugen 1. Beschreibung der Deckung von Fahrschulen. Versichert ist der Selbstbehalt, den die versicherte Person bei Schäden an gemieteten Fahrzeugen (bis 3 500 kg Gesamtge- wicht) zu tragen hat. I. Bestpreis-Garantie 2. Geltungsbereich 1. Beschreibung der Deckung 2.1 Voraussetzung Versichert ist die Preisdifferenz bei Gegenständen, wenn innerhalb Die Kosten für das Mietfahrzeug müssen mindestens zu 60% von 14 Tagen ab Kauf ein günstigeres Angebot gefunden wurde. mit der Karte bezahlt worden sein. 2. Geltungsbereich 2.2 Dauer 2.1 Voraussetzung Der Versicherungsschutz gilt während der Mietdauer des Fahr- Der versicherte Gegenstand muss für private Zwecke ge- zeuges. kauft und zu mindestens 60% mit der Karte bezahlt wor- den sein. 2.3 Geografische Deckung Die Preisdifferenz muss mindestens CHF 30.– betragen. Weltweit 2.2 Dauer 3. Versicherte Ereignisse Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Kaufdatum des ver- Versichert ist der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt bei: sicherten Gegenstands und dauert 14 Tage. Beschädigung des Mietfahrzeugs; Diebstahl des Mietfahrzeugs. 2.3 Geografische Deckung Sowohl beim Verkäufer des versicherten Gegenstandes als auch beim Anbieter des identischen Artikels muss es sich um gewerbsmässige Anbieter mit Sitz in der Schweiz (z. B. Laden- geschäft, Versandhandel, Internetanbieter) handeln. Inhaltsverzeichnis Definitionen Leistungstabelle 15
3. Versicherte Ereignisse darf im Schadenfall nicht älter als fünf Jahre sein; Versichert ist die Preisdifferenz zwischen dem tatsächlich be- muss über eine Herstellergarantie oder Händler- zahlten Preis und dem nachweislich günstigeren Preisangebot, gewährleistung verfügen. wenn Letzteres innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum gefunden wurde. Als Kaufdatum gilt das Transaktionsdatum auf der Karte. 2.2 Dauer Der Versicherungsschutz während der versicherten Garantie- Beim Vergleichsangebot muss es sich um einen identischen verlängerungsperiode beginnt nach Ablauf der im Kaufvertrag Gegenstand (identisches Modell, identischer Ausstattungs- und inbegriffenen Herstellergarantie bzw. Händlergewährleistung. Leistungsumfang, identische Modellnummer) handeln. Die versicherte Dauer ist entsprechend der Karte aus der Leis- tungstabelle und Übersicht über die Versicherungsdeckungen 4. Versicherte Leistungen ersichtlich. Bezahlt wird der festgestellte Differenzbetrag zwischen dem tatsächlich bezahlten Preis und dem nachweislich günstigeren 2.3 Geografische Deckung Preisangebot. Die Versicherung gilt ausschliesslich für Geräte, welche bei einem gewerbsmässigen Anbieter (z. B. Ladengeschäft, Die Entschädigung beträgt maximal die vereinbarte Versiche- Versandhandel, Internetanbieter) mit Sitz in der Schweiz oder rungssumme. in deren Nachbarländern (Deutschland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Italien und Österreich) oder einem auf die Schweiz 5. Einschränkungen ausgerichteten Onlineshop (z. B. «.ch»-Internetadresse und/ In Ergänzung zu Ziffer III 3 ist Folgendes nicht versichert: oder Zahlung in CHF) gekauft wurden. Gegenstände, welche nur einem eingeschränkten Käuferkreis (nicht öffentlich) angeboten werden (z. B. Stu- 2.4 Versicherte Geräte und Zubehör denten- oder Mitarbeitershops); Elektrische Haushaltsgeräte (sogenannte «Weisse Ware») Gegenstände aus Geschäftsliquidationen; wie z. B. Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirr- Mobiltelefone; spüler, Kochherde, Backöfen, Mikrowellen, Kühlschränke, medizinische Hilfsmittel (z. B. Brillen, medizinische Küchenmaschinen, Toaster, Staubsauger, Bügeleisen, Geräte, Prothesen); elektrische Zahnbürsten, Rasiergeräte, Haartrockner. gebrauchte Gegenstände und Secondhand-Ware; Elektronische Unterhaltungsgeräte (sogenannte «Braune Motorfahrzeuge. Ware») wie z. B. Fernseher, Beamer, DVD-/Blu-ray-Player, Heimkinosysteme, Hi-Fi-Anlagen, MP3-Player, Foto- kameras, Videokameras, GPS-Geräte, Spielkonsolen. J. Garantieverlängerung Elektrische Kommunikationsgeräte (sogenannte «Graue Ware») wie z. B. Mobiltelefone, Tablets, Wearables, Com- 1. Beschreibung der Deckung puter, Notebooks, Drucker, Kopierer, Faxgeräte, Scanner, Versichert sind Schäden an gekauften Neugeräten, die innerhalb externe Harddisks. der Garantieverlängerung auftreten. Zubehör (z. B. Adapter, Kabel und Transformatoren) ist nur mitversichert, sofern es zusammen mit einem ver- 2. Geltungsbereich sicherten Gerät erworben und bestimmungsgemäss ver- 2.1 Voraussetzung wendet wurde. Das versicherte Gerät muss einen Kaufpreis von mindestens CHF 100.– haben; 3. Versicherte Ereignisse muss für private Zwecke gekauft und zu mindestens 60% Versichert sind Material- und Fabrikationsmängel eines ver- mit der Karte bezahlt worden sein; sicherten Gerätes oder Zubehörs, welche auch unter die Herstellergarantie gefallen wären. Inhaltsverzeichnis Definitionen Leistungstabelle 16
4. Versicherte Leistungen K. Einkaufs- und Transportversicherung Bezahlt werden die direkt entstandenen Kosten für Reparatur oder Ersatz eines aufgrund von Material- und/oder Fabrikations- 1. Beschreibung der Deckung mängeln funktionsuntüchtigen versicherten Geräts. Versichert sind Schäden an und Diebstahl von gekauften Gegen- ständen während der ersten 30 Tage ab Kauf. Die Entschädigung beträgt maximal die vereinbarte Versiche- rungssumme. 2. Geltungsbereich 2.1 Voraussetzung 5. Einschränkungen Der versicherte Gegenstand muss für private Zwecke In Ergänzung zu Ziffer III 3 ist Folgendes nicht versichert: und fabrikneu gekauft und zu mindestens 60% mit der Geräte, welche keine Seriennummer haben bzw. deren Karte bezahlt worden sein. Seriennummer unkenntlich ist; Der Warenwert muss mindestens CHF 50.– betragen. Geräte ohne CE-Kennzeichnung oder ein vergleichbares Prüfzeichen; 2.2 Dauer Fehler oder Fehlfunktionen, welche vom Hersteller im Rah- Der Versicherungsschutz beginnt bei Online-Käufen mit dem men der ursprünglichen Herstellergarantie nicht angenom- Versand der Ware und sonst mit der Übergabe der Ware an den men werden; Karteninhaber. Schäden durch Serienfehler in der Produktion sowie Schä- den im Zusammenhang mit einer Rückrufaktion des Her- Der Versicherungsschutz dauert maximal 30 Tage ab dem Zeit- stellers; punkt, wo die versicherte Ware durch den Empfänger in Besitz direkt oder indirekt auf äussere Einflüsse zurückzuführen- genommen wurde. de Ereignisse und Ursachen wie z. B. Transport, Lieferung, Installation, unfallbedingte Schädigung, Missbrauch, fahr- 2.3 Geografische Deckung lässige Beschädigung, Feuer, Wasser- oder Flüssigkeits- Weltweit schaden, Korrosion, Sand, Blitzeinschlag, Stromausfall, Stromschwankungen oder falsch angeschlossene Zu- und 3. Versicherte Ereignisse Ableitungen; Versichert sind Schäden in Zusammenhang mit dem versicherten Folgeschäden (z. B. aus unvollständigen Reparaturen inner- Gegenstand durch folgende Ereignisse: halb der Garantiezeit), Drittkosten, Service, Inspektionen, Raub (Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Reinigung, kosmetische Reparaturen, die die Funktionalität Gewalt gegenüber der versicherten Person); nicht beeinflussen, Virenschäden, Softwarefehler; Diebstahl; Geräte der Haustechnik (fest verbaut); Zerstörung oder Beschädigung; Fahrzeuge sowie Fluggeräte aller Art, je samt Zubehör und Nichtlieferung oder Falschlieferung bei Käufen über das Ausrüstung; Internet; Elektrowerkzeuge, fahrbare Rasenmäher, Rasenmäher- Nichtakzept der Warenrückgabe bei Käufen über das Roboter; Internet. austauschbare Gerätekomponenten oder Geräte- Verbrauchsmaterialien mit begrenzter Lebensdauer, 4. Versicherte Leistungen die regelmässig ersetzt werden müssen, wie z. B. Bei geraubten, gestohlenen oder zerstörten Gegenständen Sicherungen, Akkus, Batterien, Datenträger, Tonbänder, hat der Versicherer die Wahl, Naturalersatz zu leisten oder Taster, Druckerpatronen, Tonerkartuschen, Druckköpfe, den bezahlten Kaufpreis zu erstatten. Computer-Mäuse, Fernbedienungen, Joysticks und andere Bei beschädigten Gegenständen werden die Reparatur- externe Controller. kosten, maximal der Neuwert bezahlt. Bei Nichtlieferung von online gekauften Gegenständen wird der Kaufpreis bezahlt. Inhaltsverzeichnis Definitionen Leistungstabelle 17
Bei Nichtakzept der Warenrückgabe durch den Verkäufer L. 24h-Assistance trotz bestehendem Rückgabe-/Rücksenderecht des Kunden wird der Kaufpreis bezahlt. Die nachfolgend aufgeführten Serviceleistungen werden auf Bei einer nicht vertragsgemässen Lieferung von Gegen- Wunsch der versicherten Person erbracht. Es handelt sich ständen werden die anfallenden Portokosten für die Rück- dabei um Dienstleistungen des Versicherers und nicht um sendung an den Verkäufer übernommen. Sollte der Ver- Versicherungsleistungen. Allfällige Kosten, die durch diese käufer einen Ersatz oder eine Rückerstattung verweigern, Leistungen entstehen, sind von der versicherten Person zu wird der Kaufpreis bezahlt. tragen. Bei Gegenständen, die zu einem Paar oder einer Garnitur ge- Um die aufgeführten Serviceleistungen in Anspruch zu neh- hören, wird der volle Kaufpreis erstattet, sofern die von einem men, kann die versicherte Person rund um die Uhr während Schaden nicht betroffenen Gegenstände einzeln unbrauchbar 365 Tagen im Jahr sowohl vor als auch während der Reise auf sind oder einzeln nicht ergänzt werden können. folgende Nummer zugreifen: Telefon +41 44 283 34 18. Die Entschädigung beträgt maximal die vereinbarte Versiche- Die versicherte Person ist verpflichtet, innert 30 Tagen rungssumme. nach Beendigung der Reise den gesamten Kostenvorschuss inklusive allfälliger Überweisungsgebühren dem Versicherer 5. Einschränkungen zurückzuzahlen. Dafür erhält die versicherte Person vom In Ergänzung zu Ziffer III 3 ist Folgendes nicht versichert: Versicherer eine entsprechende Rechnung zugestellt. Normale Abnutzung oder Verschleiss. Fabrikations- oder Materialfehler. 1. Travel Hotline (Notrufzentrale) Bedienungsfehler. Die aufgeführten Serviceleistungen der Travel Hotline können Temperatur- und Witterungseinflüsse. rund um die Uhr während 365 Tagen im Jahr sowohl vor als Gegenstände der folgenden Kategorien: auch während der Reise durch die versicherte Person in – Bargeld, Schecks, Reiseschecks, alle sonstigen Wert- Anspruch genommen werden. papiere, Eintrittskarten und sonstige Berechtigungs- Informationen über Einreisebestimmungen, Gebühren, scheine, Münzen, Medaillen, lose Edelsteine, Perlen Zoll, Währungen und Gesundheitsbestimmungen. und Edelmetalle als Vorräte, Barren oder Handelswaren; Vermittlung eines Arztes oder eines Spitals sowie – Schmucksachen und Uhren, Edelmetalle und Edel- Kontaktadressen von Anwälten und Übersetzern in der steine, soweit sie nicht bestimmungsgemäss getragen Gegend des Aufenthalts. Im Falle von Verständigungs- bzw. benutzt werden oder in persönlichem Gewahr- problemen leistet der Versicherer Übersetzungshilfe. sam des Karteninhabers mitgeführt werden; Beratung bei kleineren medizinischen Problemen im – Motorfahrzeuge; Reiseland. – Tiere und Pflanzen; Beratung bei alltäglichen Problemen im Reiseland. – Verbrauchsgüter und verderbliche Güter mit begrenzter Benachrichtigung der Angehörigen und des Arbeitgebers Lebensdauer, z. B. Lebensmittel, Kosmetikartikel; der versicherten Person über den Sachverhalt und die – Gegenstände, die durch betrügerische oder unbe- durch die Travel Hotline getroffenen Massnahmen. rechtigte Verwendung der Karte erworben wurden. Schäden, die durch die Folgen von Streik, Aussperrung Die Travel Hotline haftet nicht für Vermögensschäden und oder Sabotage von Leistungserbringern oder Beförderern Gesundheitseinschränkungen, die aus ihren Informationen verursacht werden. resultieren. Käufe von einer Peer-to-Peer-Plattform oder Auktions- plattform oder von einem nicht mehrwertsteuerpflichtigen 2. Kostenvorschuss bei Krankenhausaufenthalt Unternehmen. Wenn die versicherte Person während einer Reise ausserhalb Schäden, für die ein Dritter aus einem Reparaturauftrag als ihres Wohnsitzstaats hospitalisiert werden oder sich einer Hersteller oder Verkäufer vertraglich einzustehen hat. ärztlichen Behandlung unterziehen muss, leistet der Versicherer, Inhaltsverzeichnis Definitionen Leistungstabelle 18
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