Kunst vor Ort 2022 in 63512 Hainburg - BBK Bundesverband

 
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Kunst vor Ort 2022 in 63512 Hainburg - BBK Bundesverband
Kunst vor Ort 2022
in 63512 Hainburg

Ausschreibung eines Wettbewerbes für den Entwurf und die Ausführung einer Arbeit
für eine Freifläche vor dem neuen Rathaus in der Gemeinde Hainburg zum Thema
„Aus zwei wird eins“

•   Auslobende, Wettbewerbsgegenstand

    Auslobende des Wettbewerbes „Kunst vor Ort“ sind der Kreisausschuss des
    Kreises Offenbach zusammen mit der Gemeinde Hainburg, die einen Wettbewerb
    für den Entwurf und die Ausführung einer Arbeit zur künstlerischen Gestaltung
    einer Freifläche in der Gemeinde Hainburg ausschreiben. Das Thema hierzu lautet
    „Aus zwei wird eins“ und nimmt Bezug auf den Neubau eines Rathauses als Ersatz
    für die zwei alten Rathäuser, die damit an einem Standort verschmolzen werden.

    Geschichtliches zu Hainburg
    Die Gemeinde Hainburg entstand am 1. Januar 1977 im Zuge der Gebietsreform
    in Hessen durch Zusammenschluss der bis dahin selbstständigen Gemeinden
    Hainstadt und Klein-Krotzenburg per Landesgesetz. Der Gemeindename ist eine
    Wortschöpfung aus den Namen der beiden früheren Gemeinden.

    Wappen
    Gevierter Schild, rechts oben das silberne sechsspeichige
    Mainzer Rad auf Rot, links oben drei rote Sparren auf Silber,
    rechts unten drei rote Ziegel (2:1) auf Silber und links unten ein
    silbernes lateinisches Kreuz auf Rot.
    Das Wappen berücksichtigt in gleicher Weise die Wappen der
    alten Gemeinden Hainstadt und Klein-Krotzenburg, wie die
    historische Entwicklung. Die 3 roten Sparren auf Silber
    verdeutlichen die bis 1425 bestehende Eppsteinische Herrschaft über Hainstadt,
    während die drei roten Ziegel auf die römische Zeit zurückweisen und das von
    den Römern begründete bedeutende Ziegeleiengewerbe symbolisieren. Beide
    Wappenbestandteile entstammen dem Hainstädter Wappen. Das silberne Rad
    auf Rot weist auf die kurmainzische Herrschaft in beiden heutigen
    Gemeindeteilen hin, während das silberne (lateinische) Kreuz dem alten Klein-
    Krotzenburger Gerichtssiegel des 18. Jahrhunderts entnommen ist. Die beiden
    letztgenannten Symbole waren im ehemaligen Klein-Krotzenburger
    Gemeindewappen enthalten. Die farbliche Gestaltung lehnt sich leicht verändert
    an die beiden alten Ortswappen an und verdeutlicht zugleich aber auch die
    Zugehörigkeit der neuen Gemeinde zu Hessen. Die Betrachtung des Schildes
    und seine Beschreibung gehen vom Standpunkt des ursprünglich ritterlichen
    Schildträgers aus, der seinen Schild am linken Arm trug. Es wird daher die in der
    Abbildung linke Seite als (heraldisch) rechte oder vordere, die rechte als
    (heraldisch) linke oder hintere Seite angesprochen.
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Das für den Neubau des Rathauses ausgewählten Grundstück liegt an der
    Landesstraße L 3065 (Ecke Kirchstraße), die als prägnante Verbindung zwischen den
    Ortsteilen Hainstadt und Klein-Krotzenburg zu sehen ist.

    Das im Jahr 2022 zur Realisierung kommende Projekt wird durch die Sparkasse
    Langen-Seligenstadt finanziert.

    Das Kulturamt vertreten durch Christoph Kopp übernimmt im Auftrag des
    Gemeindevorstands der Gemeinde Hainburg insbesondere die Organisation des
    Projektes vor Ort.

•   Teilnehmerkreis

    Der Wettbewerb wird als beschränkter Wettbewerb ausgeschrieben. Die
    Bewerberinnen und Bewerber müssen eine fundierte künstlerische Ausbildung
    vorweisen und belegen.

•   Aufgabe, Umfang und Vorhaben

    Zu entwerfen und zu gestalten ist ein Kunstwerk für eine freie Fläche vor dem neu
    gebauten Rathaus in Hainburg (OT Klein-Krotzenburg). Die Fläche hat eine Größe
    von max. 2x2 m². Die Skulpturen oder Installationen sollen aus Holz und / oder
    Sandstein analog zu den Materialien der bisherigen Rathäuser und des neuen
    Gebäudes gefertigt werden; vorzugsweise aus regionalen Materialien wie z. B.
    Eiche, Buche, Sandstein. Die Höhe des Kunstwerks soll maximal zwei Meter
    betragen. Die Art der Arbeit und das Material sind in der Bewerbung zu
    beschreiben.

    In der Bewerbung ist die beabsichtigte räumliche Gestaltung und Aufbringung
    sowie Fundamentierung und Standsicherheit unter Berücksichtigung
    verkehrsrechtlicher Vorgaben auf der Fläche zu beschreiben und möglichst auch
    in der anliegenden Skizze kenntlich zu machen.

    Es ist darauf zu achten, dass die Aufbringung und Fundamentierung der Arbeit auf
    den Untergrund in der Gestaltung mit vorgesehen wird und damit die Aufstellungs-
    und Unterhaltungskosten wirtschaftlich vertretbar sind. Dabei ist eine materielle
    Haltbarkeit von mindestens 15 Jahren Maßgabe.
    Das Kunstwerk sollte an sich „wartungsarm“ sein. Wasser für das Kunstwerk ist
    insofern nur möglich, sofern keine Leitungen dafür gelegt werden müssen. Ein
    Stromanschluss ist nicht vorhanden. Während der Installation des Kunstwerkes
    darf es zu keiner Beeinträchtigung des Straßenverkehrs kommen, eine
    Straßensperrung ist nicht möglich.

    Die Projektdurchführung (Zeitplanung, Ausführung, Begleitprogramm etc.) ist
    zwischen der Gemeinde Hainburg und der oder dem in diesem Wettbewerb
    auszuwählenden Künstlerin oder Künstler abzustimmen. Die Auslobenden
    erwerben an dem zur Ausführung gelangenden Entwurf das eigenständige und
    vollumfängliche alleinige Nutzungsrecht. Details werden hierzu bei Bedarf
    vertraglich zwischen der Gemeinde Hainburg und dem oder der Künstlerin oder
    Künstler im Anschluss an die Juryentscheidung vereinbart.
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•   Wettbewerbsleistungen

    Von den am Wettbewerb teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler sind folgende
    Leistungen zu erbringen:

    4.1)   Zeichnerische Skizzen der Arbeit im Maßstab 1:10.
    4.2)   Modelle im Maßstab 1:10 (auch digital) und Fotomontagen sind
           ausdrücklich erwünscht.
    4.3)   Textliche und bildliche Erläuterung der Arbeit mit Kosten- und
           Honorarkalkulation.
    4.4)   Textliche Erläuterung, wie die Bevölkerung durch die Arbeit vor Ort
           einbezogen werden und das pädagogische Begleitprogramm aussehen
           kann.
    4.5)   Darstellung des künstlerischen Werdeganges mit Ausstellungsverzeichnis,
           Kataloge und / oder Fotos von den in den zurückliegenden fünf Jahren
           realisierten Werken und Projekten.

•   Honorar und Arbeitsbedingungen

    Für das Projekt stellt die Sparkasse Langen-Seligenstadt einen Betrag in Höhe von
    15.300 Euro (brutto) zur Verfügung. Dieser Betrag dient zur Finanzierung der
    Material- und Herstellungskosten, den Bezug eventuell erforderlicher
    Fremdleistungen, des Honorars für die Künstlerin/ den Künstler, für Fahrt-,
    Übernachtungs- und Transportkosten sowie Kosten für Geräte und Werkzeuge.
    Kosten des Begleitprogramms und Nebenkosten des Wettbewerbs teilen sich die
    Auslobenden. Die Wettbewerbsteilnahme selbst wird nicht honoriert oder vergütet.

    25 % des Honorars werden nach der Entscheidung der Jury und dem Abschluss
    eines Ausführungsvertrages fällig, der restliche Betrag kommt nach Fortschritt
    bzw. Fertigstellung der Arbeit zur Auszahlung.

    Eine Einbeziehung der Bevölkerung - insbesondere durch Arbeit vor Ort - wird
    zwingend gefordert. Gewünscht ist eine Präsenz des Künstlers oder der Künstlerin
    sowie Arbeit und Wirken vor Ort im Zeitraum von mindestens zwei Wochen. Die
    Vorstellungen zur Einbeziehung der Bevölkerung und des pädagogischen
    Begleitprogramms sollen in der Bewerbung beschrieben werden.

•   Abgabefrist, Informationsmöglichkeit vor Ort

    Die Wettbewerbsunterlagen sind bis spätestens zum 31. März 2022 beim
    Kreisausschuss des Kreises Offenbach, Bereich Förderung des Ehrenamtes,
    Sport und Kultur, Kreishaus, Werner-Hilpert-Straße 1 in 63128 Dietzenbach oder
    per E-Mail an kultur@kreis-offenbach.de (eine E-Mail pro Bewerbung, maximal 20
    MB) einzureichen. Bei Rückfragen können Sie uns unter der Telefonnummer
    06074 8180-1065 erreichen. Bei Zusendung gilt das Datum des Poststempels.
    Ansprechpartnerin im Team der Kulturförderung ist Claudia Friedel.
•   Jury

    Die eingereichten Arbeiten werden von einer Jury bewertet. Dieser gehören
    stimmberechtigt an:
     • Oliver Quilling, Landrat des Kreises Offenbach
     • Alexander Böhn, Bürgermeister der Gemeinde Hainburg
     • Christian Spahn, Erster Beigeordneter der Gemeinde Hainburg
     • Dieter Distel, Vorsitzender des Heimatvereins Klein-Krotzenburg
     • Stefan Becker, Vorsitzender des Heimat- und Geschichtsverein Hainburg
     • Hubert Rohé, Mitglied des Kunstvereins Hainburg
     • Sandra Schmitt, Leitung Vertriebsmanagement der Sparkasse Langen-
         Seligenstadt
     • Marcel Subtil, Bereichsleiter Förderung des Ehrenamtes, Sport und Kultur
         des Kreises Offenbach
         Gustav Halberstadt, Kulturberater Kreis Offenbach
     • Walter Metzger, Kulturberater Kreis Offenbach
    Weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer können seitens der Gemeinde als
    Gäste ohne Stimmrecht benannt werden.

•   Öffentliche Arbeit und Fertigstellung

    Die Öffentlichkeit soll in die Erstellung der Arbeit einbezogen werden und das Werk
    soll im Sommer 2022 nach Absprache zur Ausführung kommen. Zur
    Kunstvermittlung sollte nicht nur das eigentliche Entstehen des Kunstwerkes
    mitverfolgt, sondern auch die Besucher selbst künstlerisch tätig werden können.
    Kinderworkshops, aber auch Angebote für Erwachsene sollten den
    Entstehungszeitraum begleiten. Die öffentliche Übergabe an die Gemeinde
    Hainburg in Anwesenheit der Künstlerin oder des Künstlers ist in diesem Zeitraum
    vorgesehen.

Anlage:
   • Skizzen und Bilder der zu gestaltenden Fläche in der Gemeinde Hainburg
   • Ergänzende Informationen
Skizzen und Bilder: Fläche in Hainburg (Klein-Krotzenburg)

Gegenstand des Wettbewerbs ist eine ausgewählte Fläche vor dem neuen Rathaus
an der Landesstraße L 3065 (Ecke Kirchstraße), die als prägnante Verbindung
zwischen den Ortsteilen Hainstadt und Klein-Krotzenburg zu sehen ist, gemäß Punkt
3) der vorstehenden Ausschreibung „Kunst vor Ort Hainburg 2022“.

Ansicht
Ergänzende Informationen
   Geschichtliches zu Hainstadt

   In der Nähe von Hainstadt sind Überreste eines römischen Kastells (Kastell Hainstadt)
   und einer römischen Siedlung erhalten. Wie auch durch die Ziegel im Wappen zum
   Ausdruck gebracht, hatte die Herstellung von Lehmziegeln in Hainstadt eine große
   Bedeutung. Bereits die Römer stellten hier Ziegel her. Es ist jedoch fraglich, ob zwischen
   dieser Siedlung und dem erst im 12. Jahrhundert erstmals erwähnten Hainstadt eine
   Siedlungskontinuität besteht.

   Der heutige Ort geht auf eine fränkische Siedlung zurück. Die älteste erhaltene
   urkundliche Erwähnung stammt aus dem Jahre 801, ein Schriftstück des Klosters Fulda.
   1287 wurde der Ort Henystad und in den folgenden Jahren Heinstad bzw. Heinstat (1371)
   genannt. Hainstadt gehörte den Herren von Heyenhausen und von Hausen, danach den
   Herren von Eppstein. In deren Herrschaft gehörte es zum Amt Steinheim, das ab 1371 als
   Pfand je zur Hälfte den Grafen von Katzenelnbogen und den Herren von Hanau
   verschrieben war. 1393 gelangte das Pfand insgesamt an die Herren von Cronberg. 1425
   verkaufte Gottfried von Eppstein das Amt Steinheim – und damit auch Hainstadt – an das
   Kurfürstentum Mainz.

   1569 wurde der Ort erstmals als Hainstadt bezeichnet. In den Jahren 1631–1634, während
   des Dreißigjährigen Kriegs, beschlagnahmte König Gustav II. Adolf das Amt Steinheim als
   Kriegsbeute und stattete die nachgeborenen Hanauer Grafen Heinrich Ludwig von Hanau-
   Münzenberg (1609–1632) und Jakob Johann von Hanau-Münzenberg (1612–1636), die mit
   ihm verbündet waren, damit aus. Da beide Grafen schon bald starben und der
   Westfälische Friede auf das Normaljahr 1624 abstellte, kam Hainstadt wieder an
   Kurmainz.
   Durch die Aufteilung der Auheimer Mark 1786 erhielt Hainstadt einen Teil des
   Markwaldes. Der Ort verblieb bis 1803 bei Kurmainz, als er im Zuge der Säkularisation an
   die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, das 1806 zum Großherzogtum Hessen wurde, fiel.
   Bis 1821 nahm das Amt Steinheim Verwaltung und Rechtsprechung in Hainstadt wahr.
   Mit der Verwaltungsreform im Großherzogtum Hessen in diesem Jahr wurden auch hier
   auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt.
   Mitte des 19. Jahrhunderts wurde der Abbau von Lehm und Ton in mehreren Gruben rund
   um Hainstadt und die Weiterverarbeitung zu Ziegeln wieder aufgenommen.
   Seit 1945 gehört Hainstadt zum Bundesland Hessen.
   Im Zuge der Gebietsreform in Hessen entstand am 1. Januar 1977 durch
   Zusammenschluss der bis dahin selbstständigen Gemeinden Hainstadt und Klein-
   Krotzenburg die Gemeinde Hainburg.

   Das Wappen zeigt eine Kombination des landesherrlichen Wappenzeichens mit einem
   Sinnbild für das bodenständige Gewerbe. Denn Hainstadt ist für die Herstellung der
   Dachziegel bekannt. Die Sparren der Dynasten von Eppstein, der alten Landesherren des
   Ortes, sollen hier zugleich als Dachsparren gedeutet werden, womit die beiden Elemente
   der Dachausbildung, Sparren und Ziegel, vereinigt wären.
Geschichtliches zu Klein-Krotzenburg

Die älteste erhaltene Erwähnung des Ortes findet sich in einer Urkunde aus dem Jahr
1175, die anlässlich eines Rechtsstreits zwischen der Benediktinerabtei Seligenstadt
und dem Mainzer Petersstift verfasst wurde. Das Dorf gehörte zur Auheimer Mark. Es
befand sich zunächst im Besitz der Abtei Seligenstadt. 1306 verkauften die Herren von
Eppstein die Vogtei über Klein-Krotzenburg vorübergehend an Kloster Seligenstadt.
1371 verpfändeten sie sie an die Herren und späteren Grafen von Hanau und verkauften
sie 1425 an das Kurfürstentum Mainz. Seit 1489 stand Klein-Krotzenburg unter der
Oberhoheit von Mainz, das es seinem Oberamt Steinheim zuordnete, wobei es weiter
dem Zentgericht des Klosters Seligenstadt unterstand.

1330 wird ein Pfarrer im Ort, 1366 explizit eine Pfarrkirche erwähnt. Diese steht im
Patrozinium des Heiligen Nikolaus. Das Kirchenpatronat lag beim Kloster Seligenstadt,
das auch den Pfarrer stellte. Kirchliche Mittelbehörden waren das Archidiakonat von St.
Peter und Alexander in Aschaffenburg und das Landkapitel Rodgau.

Während des Dreißigjährigen Kriegs litt die Bevölkerung sehr stark. Allein 1632 starben
90 Einwohner an der Pest. Am Ende des Krieges fiel das Dorf wüst.

Die Äbte des Klosters Seligenstadt wählten Klein-Krotzenburg als Sommersitz und
errichteten hier zu Beginn des 18. Jahrhunderts eine villenartige Residenz. 1736 wurde
auf der Liebfrauenheide eine Kapelle gebaut, die bald darauf Ziel von Wallfahrten wurde.

Mit der Säkularisation fiel Klein-Krotzenburg 1803 an die Landgrafschaft Hessen-
Darmstadt, ab 1806 als Großherzogtum Hessen bezeichnet. Hier lag es in der Provinz
Starkenburg, und im Amt Seligenstadt.

1988 brannte die Pfarrkirche St. Nikolaus nieder und wurde anschließend wieder neu
errichtet.

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen entstand am 1. Januar 1977 durch
Zusammenschluss der bis dahin selbstständigen Gemeinden Hainstadt und Klein-
Krotzenburg die Gemeinde Hainburg.

Das Wappen wurde der Gemeinde Klein-Krotzenburg am 25. November 1950 durch den
Hessischen Innenminister das Recht zur Führung eines Wappens verliehen. Gestaltet
wurde es durch den Heraldiker Georg Massoth.
Das redende Kreuz steht schon mindestens seit dem 18. Jahrhundert im Siegel des Ortes.
Ergänz wird es heute durch das Mainzer Rad, als Zeichen der früheren Zugehörigkeit zu
Kurmainz

Die aktuelle Einwohnerzahl der Gemeinde Hainburg liegt bei 14.401.

Weitere Quellen:
https://www.hainburg.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Hainburg
https://de.wikipedia.org/wiki/Hainstadt_(Hainburg)
https://de.wikipedia.org/wiki/Klein-Krotzenburg
https://www.orte-in-deutschland.de/17789-gemeinde-hainburg-hessen
https://www.op-online.de/region/main-kinzig-kreis/grosskrotzenburg
https://hainburg.de/index.php/bauen-planen/rathausneubau
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