Kunst vor Ort 2022 in 63512 Hainburg - BBK Bundesverband
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Kunst vor Ort 2022 in 63512 Hainburg Ausschreibung eines Wettbewerbes für den Entwurf und die Ausführung einer Arbeit für eine Freifläche vor dem neuen Rathaus in der Gemeinde Hainburg zum Thema „Aus zwei wird eins“ • Auslobende, Wettbewerbsgegenstand Auslobende des Wettbewerbes „Kunst vor Ort“ sind der Kreisausschuss des Kreises Offenbach zusammen mit der Gemeinde Hainburg, die einen Wettbewerb für den Entwurf und die Ausführung einer Arbeit zur künstlerischen Gestaltung einer Freifläche in der Gemeinde Hainburg ausschreiben. Das Thema hierzu lautet „Aus zwei wird eins“ und nimmt Bezug auf den Neubau eines Rathauses als Ersatz für die zwei alten Rathäuser, die damit an einem Standort verschmolzen werden. Geschichtliches zu Hainburg Die Gemeinde Hainburg entstand am 1. Januar 1977 im Zuge der Gebietsreform in Hessen durch Zusammenschluss der bis dahin selbstständigen Gemeinden Hainstadt und Klein-Krotzenburg per Landesgesetz. Der Gemeindename ist eine Wortschöpfung aus den Namen der beiden früheren Gemeinden. Wappen Gevierter Schild, rechts oben das silberne sechsspeichige Mainzer Rad auf Rot, links oben drei rote Sparren auf Silber, rechts unten drei rote Ziegel (2:1) auf Silber und links unten ein silbernes lateinisches Kreuz auf Rot. Das Wappen berücksichtigt in gleicher Weise die Wappen der alten Gemeinden Hainstadt und Klein-Krotzenburg, wie die historische Entwicklung. Die 3 roten Sparren auf Silber verdeutlichen die bis 1425 bestehende Eppsteinische Herrschaft über Hainstadt, während die drei roten Ziegel auf die römische Zeit zurückweisen und das von den Römern begründete bedeutende Ziegeleiengewerbe symbolisieren. Beide Wappenbestandteile entstammen dem Hainstädter Wappen. Das silberne Rad auf Rot weist auf die kurmainzische Herrschaft in beiden heutigen Gemeindeteilen hin, während das silberne (lateinische) Kreuz dem alten Klein- Krotzenburger Gerichtssiegel des 18. Jahrhunderts entnommen ist. Die beiden letztgenannten Symbole waren im ehemaligen Klein-Krotzenburger Gemeindewappen enthalten. Die farbliche Gestaltung lehnt sich leicht verändert an die beiden alten Ortswappen an und verdeutlicht zugleich aber auch die Zugehörigkeit der neuen Gemeinde zu Hessen. Die Betrachtung des Schildes und seine Beschreibung gehen vom Standpunkt des ursprünglich ritterlichen Schildträgers aus, der seinen Schild am linken Arm trug. Es wird daher die in der Abbildung linke Seite als (heraldisch) rechte oder vordere, die rechte als (heraldisch) linke oder hintere Seite angesprochen.
Das für den Neubau des Rathauses ausgewählten Grundstück liegt an der Landesstraße L 3065 (Ecke Kirchstraße), die als prägnante Verbindung zwischen den Ortsteilen Hainstadt und Klein-Krotzenburg zu sehen ist. Das im Jahr 2022 zur Realisierung kommende Projekt wird durch die Sparkasse Langen-Seligenstadt finanziert. Das Kulturamt vertreten durch Christoph Kopp übernimmt im Auftrag des Gemeindevorstands der Gemeinde Hainburg insbesondere die Organisation des Projektes vor Ort. • Teilnehmerkreis Der Wettbewerb wird als beschränkter Wettbewerb ausgeschrieben. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen eine fundierte künstlerische Ausbildung vorweisen und belegen. • Aufgabe, Umfang und Vorhaben Zu entwerfen und zu gestalten ist ein Kunstwerk für eine freie Fläche vor dem neu gebauten Rathaus in Hainburg (OT Klein-Krotzenburg). Die Fläche hat eine Größe von max. 2x2 m². Die Skulpturen oder Installationen sollen aus Holz und / oder Sandstein analog zu den Materialien der bisherigen Rathäuser und des neuen Gebäudes gefertigt werden; vorzugsweise aus regionalen Materialien wie z. B. Eiche, Buche, Sandstein. Die Höhe des Kunstwerks soll maximal zwei Meter betragen. Die Art der Arbeit und das Material sind in der Bewerbung zu beschreiben. In der Bewerbung ist die beabsichtigte räumliche Gestaltung und Aufbringung sowie Fundamentierung und Standsicherheit unter Berücksichtigung verkehrsrechtlicher Vorgaben auf der Fläche zu beschreiben und möglichst auch in der anliegenden Skizze kenntlich zu machen. Es ist darauf zu achten, dass die Aufbringung und Fundamentierung der Arbeit auf den Untergrund in der Gestaltung mit vorgesehen wird und damit die Aufstellungs- und Unterhaltungskosten wirtschaftlich vertretbar sind. Dabei ist eine materielle Haltbarkeit von mindestens 15 Jahren Maßgabe. Das Kunstwerk sollte an sich „wartungsarm“ sein. Wasser für das Kunstwerk ist insofern nur möglich, sofern keine Leitungen dafür gelegt werden müssen. Ein Stromanschluss ist nicht vorhanden. Während der Installation des Kunstwerkes darf es zu keiner Beeinträchtigung des Straßenverkehrs kommen, eine Straßensperrung ist nicht möglich. Die Projektdurchführung (Zeitplanung, Ausführung, Begleitprogramm etc.) ist zwischen der Gemeinde Hainburg und der oder dem in diesem Wettbewerb auszuwählenden Künstlerin oder Künstler abzustimmen. Die Auslobenden erwerben an dem zur Ausführung gelangenden Entwurf das eigenständige und vollumfängliche alleinige Nutzungsrecht. Details werden hierzu bei Bedarf vertraglich zwischen der Gemeinde Hainburg und dem oder der Künstlerin oder Künstler im Anschluss an die Juryentscheidung vereinbart.
• Wettbewerbsleistungen Von den am Wettbewerb teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler sind folgende Leistungen zu erbringen: 4.1) Zeichnerische Skizzen der Arbeit im Maßstab 1:10. 4.2) Modelle im Maßstab 1:10 (auch digital) und Fotomontagen sind ausdrücklich erwünscht. 4.3) Textliche und bildliche Erläuterung der Arbeit mit Kosten- und Honorarkalkulation. 4.4) Textliche Erläuterung, wie die Bevölkerung durch die Arbeit vor Ort einbezogen werden und das pädagogische Begleitprogramm aussehen kann. 4.5) Darstellung des künstlerischen Werdeganges mit Ausstellungsverzeichnis, Kataloge und / oder Fotos von den in den zurückliegenden fünf Jahren realisierten Werken und Projekten. • Honorar und Arbeitsbedingungen Für das Projekt stellt die Sparkasse Langen-Seligenstadt einen Betrag in Höhe von 15.300 Euro (brutto) zur Verfügung. Dieser Betrag dient zur Finanzierung der Material- und Herstellungskosten, den Bezug eventuell erforderlicher Fremdleistungen, des Honorars für die Künstlerin/ den Künstler, für Fahrt-, Übernachtungs- und Transportkosten sowie Kosten für Geräte und Werkzeuge. Kosten des Begleitprogramms und Nebenkosten des Wettbewerbs teilen sich die Auslobenden. Die Wettbewerbsteilnahme selbst wird nicht honoriert oder vergütet. 25 % des Honorars werden nach der Entscheidung der Jury und dem Abschluss eines Ausführungsvertrages fällig, der restliche Betrag kommt nach Fortschritt bzw. Fertigstellung der Arbeit zur Auszahlung. Eine Einbeziehung der Bevölkerung - insbesondere durch Arbeit vor Ort - wird zwingend gefordert. Gewünscht ist eine Präsenz des Künstlers oder der Künstlerin sowie Arbeit und Wirken vor Ort im Zeitraum von mindestens zwei Wochen. Die Vorstellungen zur Einbeziehung der Bevölkerung und des pädagogischen Begleitprogramms sollen in der Bewerbung beschrieben werden. • Abgabefrist, Informationsmöglichkeit vor Ort Die Wettbewerbsunterlagen sind bis spätestens zum 31. März 2022 beim Kreisausschuss des Kreises Offenbach, Bereich Förderung des Ehrenamtes, Sport und Kultur, Kreishaus, Werner-Hilpert-Straße 1 in 63128 Dietzenbach oder per E-Mail an kultur@kreis-offenbach.de (eine E-Mail pro Bewerbung, maximal 20 MB) einzureichen. Bei Rückfragen können Sie uns unter der Telefonnummer 06074 8180-1065 erreichen. Bei Zusendung gilt das Datum des Poststempels. Ansprechpartnerin im Team der Kulturförderung ist Claudia Friedel.
• Jury Die eingereichten Arbeiten werden von einer Jury bewertet. Dieser gehören stimmberechtigt an: • Oliver Quilling, Landrat des Kreises Offenbach • Alexander Böhn, Bürgermeister der Gemeinde Hainburg • Christian Spahn, Erster Beigeordneter der Gemeinde Hainburg • Dieter Distel, Vorsitzender des Heimatvereins Klein-Krotzenburg • Stefan Becker, Vorsitzender des Heimat- und Geschichtsverein Hainburg • Hubert Rohé, Mitglied des Kunstvereins Hainburg • Sandra Schmitt, Leitung Vertriebsmanagement der Sparkasse Langen- Seligenstadt • Marcel Subtil, Bereichsleiter Förderung des Ehrenamtes, Sport und Kultur des Kreises Offenbach Gustav Halberstadt, Kulturberater Kreis Offenbach • Walter Metzger, Kulturberater Kreis Offenbach Weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer können seitens der Gemeinde als Gäste ohne Stimmrecht benannt werden. • Öffentliche Arbeit und Fertigstellung Die Öffentlichkeit soll in die Erstellung der Arbeit einbezogen werden und das Werk soll im Sommer 2022 nach Absprache zur Ausführung kommen. Zur Kunstvermittlung sollte nicht nur das eigentliche Entstehen des Kunstwerkes mitverfolgt, sondern auch die Besucher selbst künstlerisch tätig werden können. Kinderworkshops, aber auch Angebote für Erwachsene sollten den Entstehungszeitraum begleiten. Die öffentliche Übergabe an die Gemeinde Hainburg in Anwesenheit der Künstlerin oder des Künstlers ist in diesem Zeitraum vorgesehen. Anlage: • Skizzen und Bilder der zu gestaltenden Fläche in der Gemeinde Hainburg • Ergänzende Informationen
Skizzen und Bilder: Fläche in Hainburg (Klein-Krotzenburg) Gegenstand des Wettbewerbs ist eine ausgewählte Fläche vor dem neuen Rathaus an der Landesstraße L 3065 (Ecke Kirchstraße), die als prägnante Verbindung zwischen den Ortsteilen Hainstadt und Klein-Krotzenburg zu sehen ist, gemäß Punkt 3) der vorstehenden Ausschreibung „Kunst vor Ort Hainburg 2022“. Ansicht
Ergänzende Informationen Geschichtliches zu Hainstadt In der Nähe von Hainstadt sind Überreste eines römischen Kastells (Kastell Hainstadt) und einer römischen Siedlung erhalten. Wie auch durch die Ziegel im Wappen zum Ausdruck gebracht, hatte die Herstellung von Lehmziegeln in Hainstadt eine große Bedeutung. Bereits die Römer stellten hier Ziegel her. Es ist jedoch fraglich, ob zwischen dieser Siedlung und dem erst im 12. Jahrhundert erstmals erwähnten Hainstadt eine Siedlungskontinuität besteht. Der heutige Ort geht auf eine fränkische Siedlung zurück. Die älteste erhaltene urkundliche Erwähnung stammt aus dem Jahre 801, ein Schriftstück des Klosters Fulda. 1287 wurde der Ort Henystad und in den folgenden Jahren Heinstad bzw. Heinstat (1371) genannt. Hainstadt gehörte den Herren von Heyenhausen und von Hausen, danach den Herren von Eppstein. In deren Herrschaft gehörte es zum Amt Steinheim, das ab 1371 als Pfand je zur Hälfte den Grafen von Katzenelnbogen und den Herren von Hanau verschrieben war. 1393 gelangte das Pfand insgesamt an die Herren von Cronberg. 1425 verkaufte Gottfried von Eppstein das Amt Steinheim – und damit auch Hainstadt – an das Kurfürstentum Mainz. 1569 wurde der Ort erstmals als Hainstadt bezeichnet. In den Jahren 1631–1634, während des Dreißigjährigen Kriegs, beschlagnahmte König Gustav II. Adolf das Amt Steinheim als Kriegsbeute und stattete die nachgeborenen Hanauer Grafen Heinrich Ludwig von Hanau- Münzenberg (1609–1632) und Jakob Johann von Hanau-Münzenberg (1612–1636), die mit ihm verbündet waren, damit aus. Da beide Grafen schon bald starben und der Westfälische Friede auf das Normaljahr 1624 abstellte, kam Hainstadt wieder an Kurmainz. Durch die Aufteilung der Auheimer Mark 1786 erhielt Hainstadt einen Teil des Markwaldes. Der Ort verblieb bis 1803 bei Kurmainz, als er im Zuge der Säkularisation an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, das 1806 zum Großherzogtum Hessen wurde, fiel. Bis 1821 nahm das Amt Steinheim Verwaltung und Rechtsprechung in Hainstadt wahr. Mit der Verwaltungsreform im Großherzogtum Hessen in diesem Jahr wurden auch hier auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt. Mitte des 19. Jahrhunderts wurde der Abbau von Lehm und Ton in mehreren Gruben rund um Hainstadt und die Weiterverarbeitung zu Ziegeln wieder aufgenommen. Seit 1945 gehört Hainstadt zum Bundesland Hessen. Im Zuge der Gebietsreform in Hessen entstand am 1. Januar 1977 durch Zusammenschluss der bis dahin selbstständigen Gemeinden Hainstadt und Klein- Krotzenburg die Gemeinde Hainburg. Das Wappen zeigt eine Kombination des landesherrlichen Wappenzeichens mit einem Sinnbild für das bodenständige Gewerbe. Denn Hainstadt ist für die Herstellung der Dachziegel bekannt. Die Sparren der Dynasten von Eppstein, der alten Landesherren des Ortes, sollen hier zugleich als Dachsparren gedeutet werden, womit die beiden Elemente der Dachausbildung, Sparren und Ziegel, vereinigt wären.
Geschichtliches zu Klein-Krotzenburg Die älteste erhaltene Erwähnung des Ortes findet sich in einer Urkunde aus dem Jahr 1175, die anlässlich eines Rechtsstreits zwischen der Benediktinerabtei Seligenstadt und dem Mainzer Petersstift verfasst wurde. Das Dorf gehörte zur Auheimer Mark. Es befand sich zunächst im Besitz der Abtei Seligenstadt. 1306 verkauften die Herren von Eppstein die Vogtei über Klein-Krotzenburg vorübergehend an Kloster Seligenstadt. 1371 verpfändeten sie sie an die Herren und späteren Grafen von Hanau und verkauften sie 1425 an das Kurfürstentum Mainz. Seit 1489 stand Klein-Krotzenburg unter der Oberhoheit von Mainz, das es seinem Oberamt Steinheim zuordnete, wobei es weiter dem Zentgericht des Klosters Seligenstadt unterstand. 1330 wird ein Pfarrer im Ort, 1366 explizit eine Pfarrkirche erwähnt. Diese steht im Patrozinium des Heiligen Nikolaus. Das Kirchenpatronat lag beim Kloster Seligenstadt, das auch den Pfarrer stellte. Kirchliche Mittelbehörden waren das Archidiakonat von St. Peter und Alexander in Aschaffenburg und das Landkapitel Rodgau. Während des Dreißigjährigen Kriegs litt die Bevölkerung sehr stark. Allein 1632 starben 90 Einwohner an der Pest. Am Ende des Krieges fiel das Dorf wüst. Die Äbte des Klosters Seligenstadt wählten Klein-Krotzenburg als Sommersitz und errichteten hier zu Beginn des 18. Jahrhunderts eine villenartige Residenz. 1736 wurde auf der Liebfrauenheide eine Kapelle gebaut, die bald darauf Ziel von Wallfahrten wurde. Mit der Säkularisation fiel Klein-Krotzenburg 1803 an die Landgrafschaft Hessen- Darmstadt, ab 1806 als Großherzogtum Hessen bezeichnet. Hier lag es in der Provinz Starkenburg, und im Amt Seligenstadt. 1988 brannte die Pfarrkirche St. Nikolaus nieder und wurde anschließend wieder neu errichtet. Im Zuge der Gebietsreform in Hessen entstand am 1. Januar 1977 durch Zusammenschluss der bis dahin selbstständigen Gemeinden Hainstadt und Klein- Krotzenburg die Gemeinde Hainburg. Das Wappen wurde der Gemeinde Klein-Krotzenburg am 25. November 1950 durch den Hessischen Innenminister das Recht zur Führung eines Wappens verliehen. Gestaltet wurde es durch den Heraldiker Georg Massoth. Das redende Kreuz steht schon mindestens seit dem 18. Jahrhundert im Siegel des Ortes. Ergänz wird es heute durch das Mainzer Rad, als Zeichen der früheren Zugehörigkeit zu Kurmainz Die aktuelle Einwohnerzahl der Gemeinde Hainburg liegt bei 14.401. Weitere Quellen: https://www.hainburg.de https://de.wikipedia.org/wiki/Hainburg https://de.wikipedia.org/wiki/Hainstadt_(Hainburg) https://de.wikipedia.org/wiki/Klein-Krotzenburg https://www.orte-in-deutschland.de/17789-gemeinde-hainburg-hessen https://www.op-online.de/region/main-kinzig-kreis/grosskrotzenburg https://hainburg.de/index.php/bauen-planen/rathausneubau
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