Flurbereinigungsprogramm für den Freistaat Thüringen
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www.tlbg.thueringen.de/flurbereinigung-bodenordnung Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Flurbereinigungsprogramm für den Freistaat Thüringen 2022 Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Im Jahr 2021 wurde das Flurbereinigungsverfahren Bollstedt-Dorf abgeschlossen. Der durch die Flurbereinigung gestaltete Riedteich hat sich zu einem beliebten Naherholungsgebiet entwickelt.
Das Flurbereinigungsprogramm ist das zentrale Steuerungsinstrument der Thüringer Flurbereinigungsverwaltung. Es bestimmt den Rahmen für die Tätigkeit der Flurbereinigungsbereiche im Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation. In ihm werden mittel- bis langfristig die sachlichen und räumlichen Arbeitsschwerpunkte festgelegt. Inhalte des Flurbereinigungsprogramms sind: 1. Auswertung des abgelaufenen Jahres • Anhängige Verfahren im Jahr 2021 • Abgeschlossene Verfahren im Jahr 2021 2. Ziele für den Planungszeitraum der kommenden 5 Jahre • Anordnung neuer Verfahren 2022 bis 2026 • Abschluss anhängiger Verfahren 2022 bis 2026 3. Namentliche Nennung der im Jahr 2022 anzuordnenden Verfahren 4. Namentliche Nennung der im Jahr 2022 abzuschließenden Verfahren 5. In 2022 geplante Genehmigungen von Plänen nach § 41 FlurbG als Voraussetzung für Investitionen im ländlichen Raum – Namentliche Nennung der Verfahren Anlagen: Projektskizzen der neu anzuordnenden Verfahren 2
1. Auswertung des abgelaufenen Jahres Anhängige Verfahren im Jahr 2021 Flur- am abgeschlossene Verfahren eingestellte angeordnete Verfahren am bereinigungs- Jahresbeginn Verfahren Jahresende bereich anhängige anhängige Verfahren Verfahren geplant tatsächlich geplant tatsächlich Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Gera 37 16.157 1 577 1 577 0 0 2 984 0 0 36 15.620 Gotha 68 47.590 4 634 2 242 0 0 2 956 1 698 67 48.001 Meiningen 62 42.827 3 289 1 67 1 9 1 235 0 0 60 42.751 gesamt 167 106.574 8 1.500 4 886 1 9 5 2.175 1 698 163 106.372 Differenzen in den Flächenangaben (ha) sind aufgrund von Änderungsbeschlüssen möglich. Neue Verfahren, die durch die Teilung laufender Verfahren entstehen, gehen ohne zusätzliche Fläche in die Statistik ein. 3
4 Anhängige Verfahren am Jahresbeginn 2021 Flur- am Jahresbeginn anhängige Verfahren bereinigungs- §1 § 86 § 87 § 91 bereich Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Gera 5 2.591 26 7.156 6 6.410 0 0 Gotha 4 2.139 28 9.476 36 35.975 0 0 Meiningen 8 6.477 31 18.151 18 17.763 5 436 gesamt 17 11.207 85 34.783 60 60.148 5 436 Anhängige Verfahren am Jahresende 2021 Flur- am Jahresende anhängige Verfahren bereinigungs- §1 § 86 § 87 § 91 bereich Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Gera 4 2.004 26 7.196 6 6.420 0 0 Gotha 4 2.139 27 9.915 36 35.947 0 0 Meiningen 8 6.477 31 18.151 18 17.763 3 360 gesamt 16 10.620 84 35.262 60 60.130 3 360
Abgeschlossene Verfahren am Jahresbeginn 2021 Flur- am Jahresbeginn abgeschlossene Verfahren bereinigungs- §1 § 86 § 87 § 91 bereich Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Gera 0 0 19 1.552 1 31 0 0 Gotha 6 890 14 3.509 1 219 2 933 Meiningen 1 1.100 5 930 2 489 0 0 gesamt 7 1.990 38 5.991 4 739 2 933 Abgeschlossene Verfahren am Jahresende 2021 Flur- am Jahresende abgeschlossene Verfahren bereinigungs- §1 § 86 § 87 § 91 bereich Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Gera 1 577 19 1.552 1 31 0 0 Gotha 6 890 16 3.751 1 219 2 933 Meiningen 1 1.100 5 930 2 489 1 67 gesamt 8 2.567 40 6.233 4 739 3 1.000 5
6 2. Ziele für den Planungszeitraum der kommenden 5 Jahre Anordnung neuer Verfahren 2022 -2026 Anordnung Flur- bereinigungs- 2022 2023 2024 2025 2026 bereich Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Gera 1 703 2 991 1 200 1 160 2 109 Gotha 3 2.397 4 996 3 1.400 3 1.150 3 1.400 Meiningen 1 235 0 0 1 400 0 0 0 0 gesamt 5 3.335 6 1.987 5 2.000 4 1.310 5 1.509 (die Flächenangaben sind ca. – Größen) Abschluss anhängiger Verfahren 2022 - 2026 Abschluss Flur- bereinigungs- 2022 2023 2024 2025 2026 bereich Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Gera 2 183 3 832 4 817 1 808 4 2.719 Gotha 7 5.099 2 899 5 1.855 2 794 2 2.355 Meiningen 3 373 3 923 4 1.225 1 779 5 1.841 gesamt 12 5.655 8 2.654 13 3.897 4 2.381 11 6.915 (die Flächenangaben sind ca. – Größen)
3. Namentliche Nennung der im Jahr 2022 anzuordnenden Verfahren 3.1 Flurbereinigungsbereich Gera Verfahrensname Landkreis/e Stadt/Städte, Verfahrensfläche Verfahrensart Verfahrenszweck Gemeinde/n (ha) Weiße Elster I Saale-Holzland- Bad Köstritz, 703 ha § 87 FlurbG Hochwasserschutz Kreis, Greiz Caaschwitz, Wasserrahmenrichtlinie Crossen a. d. Elster, (WRRL), Tourismus Silbitz siehe Anlage: Projektskizzen 7
8 3.2 Flurbereinigungsbereich Gotha Verfahrensname Landkreis/e Stadt/Städte, Verfahrensfläche Verfahrensart Verfahrenszweck Gemeinde/n (ha) Berka-Wipper Kyffhäuserkreis Sondershausen, 253 ha § 87 FlurbG Auflösung von Kyffhäuserland Landnutzungskonflikten, Hochwasserschutz, Renaturierung von Fließgewässern Gebesee-Gera Sömmerda Walschleben, Andis- 1.143 ha § 87 FlurbG Hochwasserschutz leben, Ringleben, Gebesee Walschleben-Gera Sömmerda Walschleben, Andis- 1.001 ha § 87 FlurbG Hochwasserschutz leben, Elxleben siehe Anlage: Projektskizzen
3.3 Flurbereinigungsbereich Meiningen Verfahrensname Landkreis/e Stadt/Städte, Verfahrensfläche Verfahrensart Verfahrenszweck Gemeinde/n (ha) Ulster-Schleid Wartburgkreis Schleid 235 ha § 86 FlurbG Auflösung von Landnutzungskonflikten, Hochwasserschutz, Naturschutz siehe Anlage: Projektskizzen 9
10 4. Namentliche Nennung der im Jahr 2022 abzuschließenden Verfahren 4.1 Flurbereinigungsbereich Gera Verfahrensname Landkreis/e Stadt/Städte, Verfahrensfläche Verfahrensart Verfahrenszweck Gemeinde/n (ha) Jenalöbnitz Saale-Holzland-Kreis Jenalöbnitz 144 ha § 86 FlurbG Auflösung von Landnutzungskonflikten, Agrarstrukturverbesserung Quirla Saale-Holzland-Kreis Quirla-Dorna 39 ha § 86 FlurbG Dorfentwicklung
4.2 Flurbereinigungsbereich Gotha Verfahrensname Landkreis/e Stadt/Städte, Verfahrensfläche Verfahrensart Verfahrenszweck Gemeinde/n (ha) Dornheim Ilm-Kreis Arnstadt, Alkers- 1.953 ha § 87 FlurbG Schienenverkehrsprojekt, leben, Dornheim, Straßenverkehrsprojekt Amt Wachsenburg Schloßvippach Sömmerda Sömmerda, 1.093 ha § 87 FlurbG Straßenverkehrsprojekt Schloßvippach, Eckstedt, Großrudestedt Speicher Dachwig Gotha Dachwig, Döllstädt, 583 ha § 86 FlurbG Agrarstrukturverbesserung, Großfahner, Eigentumsregelung Gierstädt Speicher, Naturschutz Alach Erfurt Erfurt 1.042 ha § 1 FlurbG und Straßenverkehrsprojekt, § 87 FlurbG Naturschutz Bachstedt-Ort Sömmerda Markvippach 36 ha § 86 FlurbG Dorfentwicklung 11
12 Verfahrensname Landkreis/e Stadt/Städte, Verfahrensfläche Verfahrensart Verfahrenszweck Gemeinde/n (ha) Urbich Erfurt Erfurt 142 ha § 87 FlurbG Straßenverkehrsprojekt (Ostumfahrung Erfurt) Speicher Friemar Gotha Friemar, 250 ha § 86 FlurbG Agrarstrukturverbesserung, Pferdingsleben, Eigentumsregelung Tröchtelborn Speicher, Naturschutz
4.3 Flurbereinigungsbereich Meiningen Verfahrensname Landkreis/e Stadt/Städte, Verfahrensfläche Verfahrensart Verfahrenszweck Gemeinde/n (ha) Dankmarshäuser Wartburgkreis Werra-Suhl-Tal 190 ha § 86 FlurbG Auflösung von Rhäden Landnutzungskonflikten, Grünes Band, Naturschutz Kreckaue Hildburghausen Heldburg 151 ha § 86 FlurbG Auflösung von Landnutzungskonflikten, Dorfentwicklung, Tourismus Kaltensundheim I Schmalkalden- Kaltennordheim 32 ha § 86 FlurbG Auflösung von Meiningen Landnutzungskonflikten, Dorfentwicklung, Naturschutz 13
14 5. In 2022 geplante Genehmigungen von Plänen nach § 41 FlurbG als Voraussetzung für Investitionen im ländlichen Raum - Namentliche Nennung der Verfahren 5.1 Flurbereinigungsbereich Gera Verfahrensname Landkreis/e Stadt/Städte, Verfahrensfläche Verfahrensart Bemerkung Gemeinde/n (ha) Köckritz/Köfeln Greiz Harth-Pöllnitz 422 ha § 86 FlurbG 1. Änderung Magdala Weimarer Land Magdala, 1.139 ha § 87 FlurbG 3. Änderung Blankenhain, Mellingen, Mechelroda
5.2 Flurbereinigungsbereich Gotha Verfahrensname Landkreis/e Stadt/Städte, Verfahrensfläche Verfahrensart Bemerkung Gemeinde/n (ha) Kromsdorf Weimarer Land Ilmtal-Weinstraße 550 ha § 86 FlurbG Gesamtplan Görsbach-Auleben Kyffhäuserkreis, Görsbach, 818 ha § 86 FlurbG 3. Änderung Nordhausen Heringen/Helme, Kyffhäuserland Gerbershausen Eichsfeld Gerbershausen, 767 ha § 1 FlurbG 2. Änderung Arenshausen, Bornhagen Tiefengruben Weimarer Land Bad Berka 101 ha § 86 FlurbG Gesamtplan Wipfratal Ilm-Kreis Arnstadt 1.198 ha § 1 FlurbG und 2. Änderung § 87 FlurbG Hauteroda Kyffhäuserkreis An der Schmücke 644 ha § 86 FlurbG 3. Änderung 15
16 5.3 Flurbereinigungsbereich Meiningen Verfahrensname Landkreis/e Stadt/Städte, Verfahrensfläche Verfahrensart Bemerkung Gemeinde/n (ha) Berkach Schmalkalden- Grabfeld 628 ha § 1 FlurbG 1. Änderung Meiningen Rohr Schmalkalden- Rohr, Dillstädt, 1.670 ha § 87 FlurbG 2. Änderung Meiningen Schwarza, Kühndorf Stelzen Hildburghausen, Frankenblick, Eisfeld, 2.105 ha § 87 FlurbG 3. Änderung Sonneberg Schalkau, Neuhaus am Rennweg Queienfeld/ Schmalkalden- Grabfeld 872 ha § 1 FlurbG 2. Änderung Rentwertshausen Meiningen Oberlauf Milz Hildburghausen Römhild 324 ha § 86 FlurbG Gesamtplan Hötzelsroda Wartburgkreis Eisenach, 1.246 ha § 86 FlurbG 2. Änderung Hörselberg-Hainich, Berka v.d.Hainich
Verfahrensname Landkreis/e Stadt/Städte, Verfahrensfläche Verfahrensart Bemerkung Gemeinde/n (ha) Andenhausen Schmalkalden- Kaltennordheim, 97 ha § 86 FlurbG 1. Änderung Meiningen, Empfertshausen Wartburgkreis Geismar Wartburgkreis Geisa 619 ha § 86 FlurbG 2. Änderung 17
Anlage: Projektskizzen Weiße Elster I....................................................................................... S. 19 - 22 Berka-Wipper ....................................................................................... S. 23 - 25 Gebesee-Gera ..................................................................................... S. 26 - 29 Walschleben-Gera ............................................................................... S. 30 - 33 Ulster-Schleid ....................................................................................... S. 34 - 36 18
Projektskizze zum geplanten Flurbereinigungsverfahren Weiße Elster I Flurbereinigungsbehörde: Flurbereinigungsbereich Gera Name des Verfahrens: Weiße Elster I Landkreis/ e: Saale-Holzland-Kreis, Greiz Gemeinde/ n: Bad Köstritz, Caaschwitz, Crossen an der Elster, Silbitz Ahlendorf, Bad Köstritz, Caaschwitz, Crossen an der Elster, Nickelsdorf, Pohlitz, Gemarkung/ en: Silbitz, Tauchlitz Verfahrensart: § 87 FlurbG Größe: 703 ha Geplanter zeitlicher Ablauf: Anordnung: 2022 Plan § 41: 2025 Ausführungs- 2039 Abschluss: 2042 anordnung: Konflikte: An der Weißen Elster als Gewässer I. Ordnung sind, entsprechend den Maßgaben der EU- Wasserrahmenrichtlinie, Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässers umzusetzen. Weiterhin befinden sich bei Hochwasserereignissen Ortslagen und Industriegebiete im Überschwemmungsbereich der Weißen Elster. Hierfür ist im Zusammenspiel mit den Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie ein Hochwasserschutz zu errichten. Für die Umsetzung der Planungen im Elstertal werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Hierfür besteht das Recht zur Enteignung. Mit Hilfe eines Flurbereinigungsverfahrens nach § 87 FlurbG kann die Enteignung vermieden werden. Das geplante Flurbereinigungsverfahren soll weiterhin das Problem der zeitnahen Flächenbereitstellung für die geplanten Anlagen beheben. Weitere Konflikte sind: - Teile der Weißen Elster als Gewässer I. Ordnung befinden sich nicht im Eigentum des Freistaates Thüringen, - viele ländliche Wege entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen und befinden sich in einem schlechten Zustand, - für viele Flurstücke in der Feldlage kann keine rechtliche Zuwegung nachgewiesen werden. 19
Ziele des Verfahrens: - Flächenbereitstellung für die Maßnahmen des Unternehmensträgers an der Weißen Elster - Verteilung des großen Flächenverbrauchs auf möglichst viele Eigentümer und Bewirtschafter - Vermeidung von Existenzgefährdungen - Arrondierung des Eigentums in der Feldlage - rechtliche Sicherheit der Zuwegung für die Flurstücke durch Bodenordnung - attraktivere Gestaltung des Elstertals für den Tourismus Voraussichtliche Maßnahmen: Ländliche Wege: 7 / 9,0 km (Anzahl / Länge in km) Gewässer: (Anzahl) Bauwerke: 1 (Anzahl) Landschaftsgestaltende Planung: Anlagen: keine Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Flurbereinigungsgebietes, (Anzahl / Länge in km - der Ausgleich soll über Maßnahmen an der Rauda als Gewässer Anzahl / Fläche in ha) II. Ordnung erfolgen Sonstige Anlagen: Voraussichtliche Ausführungskosten: ca. 2,7 Mio. € (davon ca. 370.000 € Übernahme durch den Unternehmensträger) 20
Ergebnis der Vorabstimmung / Akzeptanz bei den voraussichtlichen Beteiligten (insbesondere Gemeinden, Regionale Aktionsgruppe LEADER, Träger öffentlicher Belange, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Bürger) Das Flurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG wird angestrebt, um die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und den Bau von Hochwasserschutzanlagen entlang der Weißen Elster zu realisieren. Die Enteignungsbehörde beim Thüringer Landesverwaltungsamt hat hierzu am 08.03.2021 ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren bei der oberen Flurbereinigungsbehörde beantragt, um eine zügige Flächenbereitstellung für die Baumaßnahmen zu ermöglichen. Gemeinsam mit der Interessengruppe, welche aus den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden besteht, wurde über mögliche Maßnahmen innerhalb des Flurbereinigungsverfahrens beraten. Hierbei entstanden Vorschläge zum Neu- und Ausbau des ländlichen Wegenetzes. Diese wurden untersucht und im Rahmen einer Projektbeschreibung dargestellt. Die Regionale Aktionsgruppe LEADER „Saale-Holzland e.V.“ bestätigt, dass die im geplanten Flurbereinigungsverfahren beschriebenen Ziele und Maßnahmen zusätzlich der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie dienen, insbesondere im Handlungsfeld 1 (Lebensqualität auf dem Land – für jung bis alt), Handlungsfeld 2 (Naturnaher Tourismus und Naherholung – Regionale Produkte/Vermarktung) und im Handlungsfeld 3 (Regionale Wertschöpfung und nachhaltiges Wirtschaften). Eine Anhörung der Träger öffentlicher Belange ist bereits erfolgt. Es gibt keine grundlegenden Einwände gegen das geplante Flurbereinigungsverfahren. 21
Gebietsübersichtskarte: 22
Projektskizze zum geplanten Flurbereinigungsverfahren Berka-Wipper Flurbereinigungsbehörde: Flurbereinigungsbereich Gotha Name des Verfahrens: Berka-Wipper Landkreis/ e: Kyffhäuserkreis Gemeinde/ n: Sondershausen, Kyffhäuserland Gemarkung/ en: Berka, Hachelbich Verfahrensart: § 87 FlurbG Größe: 253 ha Geplanter zeitlicher Ablauf: Anordnung: 2022 Plan § 41: 2025 Ausführungs- 2033 Schlussfest- 2035 anordnung: stellung: Konflikte: Mit dem letzten Gewässerausbau wurde die Wipper stark begradigt und beidseitig eingedeicht. Bedingt durch diesen technischen Ausbau weist die Wipper gravierende wasserwirtschaftliche Defizite auf. Weiterhin treten in diesem Teilabschnitt der Wipper Uferabbrüche auf, die durch das Hochwasser 2013 noch verstärkt wurden. Hier besteht speziell für die angrenzenden Kleingärten im Ortsteil Berka eine große Gefahr. Auf der Grundlage der im Auftrag des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) erstellten Planung soll die Wipper mit einer neuen Gewässerbreite von ca. 60-70 m ausgewiesen werden. Das Hauptaugenmerk liegt dabei in der Initiierung der eigendynamischen Entwicklung, dem partiellen Rückbau der Uferbefestigung und der Anlage von Entwicklungskorridoren im Maßnahmengebiet. Mit Einreichung der Unterlagen zur Planfeststellung wird das TLUBN, als Vertreter des Unternehmensträgers Freistaat Thüringen, bei der Enteignungsbehörde anregen, ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren zu beantragen. Da bereits Flächen im erforderlichen Umfang erworben werden konnten, ist ein Flächenabzug bzw. eine Verteilung des Landverlustes im Verfahren nicht erforderlich. Durch die Flurbereinigung werden Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch die geplanten Maßnahmen zum Hochwasserschutz entstehen, vermieden. Die entstehenden Landnutzungskonflikte zwischen Hochwasserschutz, Gewässerverbesserung und den landwirtschaftlichen Betrieben sowie den Eigentümern sind zu lösen. Weiterhin befinden sich im Flurbereinigungsgebiet Wege, deren Lage unzweckmäßig ist und welche zum Teil einer effektiven Bewirtschaftung entgegenstehen. So zerschneiden die Wege vorhandene Ackerflächen und werden zudem überwiegend als landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaftet. Ebenso findet man im Verfahrensgebiet zersplittertes Eigentum. 23
Ziele des Verfahrens: - Behebung bzw. Milderung der durch das Unternehmen „Hochwasserschutz an der Wipper“ entstehenden Nachteile für die allgemeine Landeskultur - Sicherung der Erschließung der Grundstücke und Verbesserung der tatsächlichen Erschließung durch den Ausbau von Wegen - Zusammenlegung von Grundeigentum nach Lage, Form und Größe - Unterstützung des Unternehmensträgers Freistaat Thüringen durch Besitzeinweisung und Eigentumsregelung der Gewässerflächen, der Flächen für Maßnahmen des Hochwasserschutzes und der Wasserrahmenrichtlinie - Verbesserung des Zustandes der Wipper und damit Steigerung der Attraktivität des ländlichen Raumes - Interessenausgleich zwischen Privat- und Gewässereigentümern, sowie zwischen der Landwirtschaft und dem Naturschutz Voraussichtliche Maßnahmen: Ländliche Wege: (Anzahl / Länge in km) 4 / 3 km Gewässer: (Anzahl) Bauwerke: 2 (Anzahl) Landschaftsgestaltende noch keine abschließende Planung Anlagen: / km (Anzahl / Länge in km - Anzahl / Fläche in ha) / ha Sonstige Anlagen: Voraussichtliche Ausführungskosten: ca. 1,4 Mio. € 24
Ergebnis der Vorabstimmung / Akzeptanz bei den voraussichtlichen Beteiligten (insbesondere Gemeinden, Regionale Aktionsgruppe LEADER, Träger öffentlicher Belange, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Bürger) In den Abstimmungen mit dem Unternehmensträger, der betroffenen Stadt Sondershausen, der Ortsteilbürgermeisterin von Berka sowie dem Bürgermeister der benachbarten Gemeinde Kyffhäuserland und dem ortsansässigen landwirtschaftlichen Unternehmen wurden die Ziele, der Umfang und der Ablauf des Verfahrens eingehend erörtert. Eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist erfolgt. Mit der Regionalen Aktionsgruppe LEADER erfolgte eine Abstimmung zu den Zielen der regionalen Entwicklungsstrategie. Es konnte insgesamt ein breiter Konsens für die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens festgestellt werden. Gebietsübersichtskarte: 25
Projektskizze zum geplanten Flurbereinigungsverfahren Gebesee-Gera Flurbereinigungsbehörde: Flurbereinigungsbereich Gotha Name des Verfahrens: Gebesee-Gera Landkreis/ e: Sömmerda Gemeinde/ n: Walschleben, Andisleben, Ringleben, Gebesee Gemarkung/ en: Walschleben, Andisleben, Ringleben, Gebesee Verfahrensart: § 87 FlurbG Größe: 1.143 ha Geplanter zeitlicher Ablauf: Anordnung: 2022 Plan § 41: 2027 Ausführungs- 2034 Abschluss: 2037 anordnung: Konflikte: Das Hochwasserereignis 2013 und die Untersuchungen im Hochwasserschutzkonzept an der nördlichen Gera (Stand Januar 2013) haben gezeigt, dass das heute vorhandene Deichsystem erhebliche Defizite hinsichtlich der Funktions- und Standsicherheit aufweist. Die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der nördlichen Gera verfolgen die Zielstellung, ein funktions- und standsicheres Hochwasserschutzsystem zu schaffen, welches die Siedlungsgebiete bis zu einem Hochwasser HQ 100 sicher vor Überflutungen schützt und auch den vorhandenen Gewerbe- und Industrieobjekten, Infrastruktureinrichtungen, den landwirtschaftlichen Flächen und sonstigen Nutzungen in der Aue den erforderlichen Schutz sichert. Der geplante Trassenverlauf der HQ100- und HQ10-Schutzanlagen folgt den Ergebnissen der hydrodynamisch-numerischen Abflussmodellierung planungsrelevanter Hochwasserstände unter Beachtung landespolitischer ökologischer Vorgaben (Deichrückverlegung). Mit den neuen Deichtrassen werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Gleichzeitig verursacht der Neubau der Hochwasser-Schutzanlagen starke Zerschneidungsschäden und führt zu erheblichen Nutzungskonflikten zwischen den Bedürfnissen des Hochwasserschutzes, der landwirtschaftlichen Nutzung und einer möglichen Entwicklung der Gemeinden. 26
Ziele des Verfahrens: - Vermeidung der Enteignung und Verminderung der nachteiligen Auswirkungen des Unternehmens - Verteilung des Landbedarfes des Unternehmensträgers auf einen großen Kreis von Eigentümern - Milderung der erheblichen maßnahmenbedingten Zerschneidungsschäden am Wege- und Gewässernetz - Auflösung oder Entschärfung von Nutzungskonflikten - Neuordnung zersplitterten Grundeigentums durch Zusammenlegung nach Lage, Form und Größe bzw. betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten - Sicherung bzw. Verbesserung der Erschließung der Grundstücke - Schaffung gemeinschaftlicher Anlagen, angepasst an die eingriffsbedingt veränderte Landschaftsstruktur - Unterstützung des Unternehmensträgers Freistaat Thüringen bei der Umsetzung der Maßnahmen zum verbesserten Hochwasserschutz an der Gera; Planungssicherheit durch frühzeitige Besitzeinweisung des Unternehmensträgers in die vorübergehend und dauerhaft benötigten Flächen - Unterstützung der geplanten Umsetzung der infrastrukturellen Ziele des Regionalentwicklungskonzeptes „Erfurter Seen“ durch ländlichen Wegebau mit zusätzlicher Nutzung als Radweg - Sicherstellen der Vorflut durch Aufbereitung strategisch bedeutsamer Entwässerungsgräben; Optimierung der Infrastruktur für eine sichere und zielführende Gefahrenabwehr im Hochwasserfall (Deichzufahrten) durch gezielten ländlichen Wegebau → Umsetzung der integralen Strategie des Landesprogramms „Hochwasserschutz“ des Freistaates Thüringen - landschaftsgestaltende Maßnahmen zur Verstärkung der Naherholungseffekte der gewässernahen Strukturmaßnahmen im HWS-Konzept Voraussichtliche Maßnahmen: Ländliche Wege: (Anzahl / Länge in km) 6 / 12,0 km Gewässer: 4 (Anzahl) Bauwerke: (Anzahl) Landschaftsgestaltende noch keine abschließende Planung Anlagen: / km (Anzahl / Länge in km - Anzahl / Fläche in ha) / ha Sonstige Anlagen: Voraussichtliche Ausführungskosten: ca. 5 Mio. € 27
Ergebnis der Vorabstimmung / Akzeptanz bei den voraussichtlichen Beteiligten (insbesondere Gemeinden, Regionale Aktionsgruppe LEADER, Träger öffentlicher Belange, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Bürger) Regionale Aktionsgruppe (RAG) LEADER: Das Verfahrensgebiet „Gebesse-Gera“ liegt in der LEADER-Region Sömmerda-Erfurt. Die RAG begrüßt die Möglichkeit, mit der Flurbereinigung entwicklungsstrategische Einzelprojekte umsetzen zu können. Zusammen mit dem HWS-Maßnahmenträger und der Flurbereinigung können Synergien geschaffen und gemeinsame Planungsziele verfolgt werden. Hierzu zählen: - ländlicher Wegebau mit Nutzung als Radweg und zur Vernetzung der ländlichen Dorfgemeinschaft - Unterstützung der extensiven Beweidung im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft - Stärkung der Leistungsfähigkeit der lokalen Landwirtschaft als bedeutenden Arbeitgeber durch Verbesserung der Agrarstruktur und Sicherung der Arbeitsplätze - Unterstützung der gemeindlichen Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge Landwirtschaft: - hohe Akzeptanz besonders für den Ausbau des maroden Wegenetzes und Vorflutsystems Gemeinden: - hohe Akzeptanz und Einsatzbereitschaft zum gemeinsamen Lösen von bestehenden und zu erwartenden Nutzungskonflikten - starkes Engagement bei der Planung zur Umsetzung von Naherholungskonzepten zusammen mit der Flurbereinigung 28
Gebietsübersichtskarte: 29
Projektskizze zum geplanten Flurbereinigungsverfahren Walschleben-Gera Flurbereinigungsbehörde: Flurbereinigungsbereich Gotha Name des Verfahrens: Walschleben-Gera Landkreis/ e: Sömmerda Gemeinde/ n: Walschleben, Andisleben, Elxleben Gemarkung/ en: Walschleben, Andisleben, Elxleben Verfahrensart: § 87 FlurbG Größe: 1.001 ha Geplanter zeitlicher Ablauf: Anordnung: 2022 Plan § 41: 2027 Ausführungs- 2034 Abschluss: 2037 anordnung: Konflikte: Das Hochwasserereignis 2013 und die Untersuchungen im Hochwasserschutzkonzept an der nördlichen Gera (Stand Januar 2013) haben gezeigt, dass das heute vorhandene Deichsystem erhebliche Defizite hinsichtlich der Funktions- und Standsicherheit aufweist. Die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der nördlichen Gera verfolgen die Zielstellung, ein funktions- und standsicheres Hochwasserschutzsystem zu schaffen, welches die Siedlungsgebiete bis zu einem Hochwasser HQ 100 sicher vor Überflutungen schützt und auch den vorhandenen Gewerbe- und Industrieobjekten, Infrastruktureinrichtungen, den landwirtschaftlichen Flächen und sonstigen Nutzungen in der Aue den erforderlichen Schutz sichert. Der geplante Trassenverlauf der HQ100- und HQ10-Schutzanlagen folgt den Ergebnissen der hydrodynamisch-numerischen Abflussmodellierung planungsrelevanter Hochwasserstände unter Beachtung landespolitischer ökologischer Vorgaben (Deichrückverlegung). Mit den neuen Deichtrassen werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Gleichzeitig verursacht der Neubau der Hochwasser-Schutzanlagen starke Zerschneidungsschäden und führt zu erheblichen Nutzungskonflikten zwischen den Bedürfnissen des Hochwasserschutzes, der landwirtschaftlichen Nutzung und einer möglichen Entwicklung der Gemeinden. 30
Ziele des Verfahrens: - Vermeidung der Enteignung und Verminderung der nachteiligen Auswirkungen des Unternehmens - Verteilung des Landbedarfes des Unternehmensträgers auf einen großen Kreis von Eigentümern - Milderung der erheblichen maßnahmenbedingten Zerschneidungsschäden am Wege- und Gewässernetz - Auflösung oder Entschärfung von Nutzungskonflikten - Neuordnung zersplitterten Grundeigentums durch Zusammenlegung nach Lage, Form und Größe bzw. betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten - Sicherung bzw. Verbesserung der Erschließung der Grundstücke - Schaffung gemeinschaftlicher Anlagen, angepasst an die eingriffsbedingt veränderte Landschaftsstruktur - Unterstützung des Unternehmensträgers Freistaat Thüringen bei der Umsetzung der Maßnahmen zum verbesserten Hochwasserschutz an der Gera; Planungssicherheit durch frühzeitige Besitzeinweisung des Unternehmensträgers in die vorübergehend und dauerhaft benötigten Flächen - Unterstützung der geplanten Umsetzung der infrastrukturellen Ziele des Regionalentwicklungskonzeptes „Erfurter Seen“ durch ländlichen Wegebau mit zusätzlicher Nutzung als Radweg - Sicherstellen der Vorflut durch Aufbereitung strategisch bedeutsamer Entwässerungsgräben; Optimierung der Infrastruktur für eine sichere und zielführende Gefahrenabwehr im Hochwasserfall (Deichzufahrten) durch gezielten ländlichen Wegebau → Umsetzung der integralen Strategie des Landesprogramms „Hochwasserschutz“ des Freistaates Thüringen - landschaftsgestaltende Maßnahmen zur Verstärkung der Naherholungseffekte der gewässernahen Strukturmaßnahmen im HWS-Konzept Voraussichtliche Maßnahmen: Ländliche Wege: (Anzahl / Länge in km) 8 / 10,1 km Gewässer: 5 (Anzahl) Bauwerke: 2 (Anzahl) Landschaftsgestaltende noch keine abschließende Planung Anlagen: 1 / 1,1 km (Anzahl / Länge in km - Anzahl / Fläche in ha) / ha Sonstige Anlagen: Voraussichtliche Ausführungskosten: ca. 4,65 Mio. € 31
Ergebnis der Vorabstimmung / Akzeptanz bei den voraussichtlichen Beteiligten (insbesondere Gemeinden, Regionale Aktionsgruppe LEADER, Träger öffentlicher Belange, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Bürger) Regionale Aktionsgruppe (RAG) LEADER: Das Verfahrensgebiet „Walschleben-Gera“ liegt in der LEADER-Region Sömmerda-Erfurt. Die RAG begrüßt die Möglichkeit, mit der Flurbereinigung entwicklungsstrategische Einzelprojekte umsetzen zu können. Zusammen mit dem HWS-Maßnahmenträger und der Flurbereinigung können Synergien geschaffen und gemeinsame Planungsziele verfolgt werden. Hierzu zählen: - ländlicher Wegebau mit Nutzung als Radweg und zur Vernetzung der ländlichen Dorfgemeinschaft - Unterstützung der extensiven Beweidung im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft - Stärkung der Leistungsfähigkeit der lokalen Landwirtschaft als bedeutenden Arbeitgeber durch Verbesserung der Agrarstruktur und Sicherung der Arbeitsplätze - Unterstützung der gemeindlichen Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge Landwirtschaft: - hohe Akzeptanz besonders für den Ausbau des maroden Wegenetzes und Vorflutsystems Gemeinden: - hohe Akzeptanz und Einsatzbereitschaft zum gemeinsamen Lösen von bestehenden und zu erwartenden Nutzungskonflikten - starkes Engagement bei der Planung zur Umsetzung von Naherholungskonzepten zusammen mit der Flurbereinigung 32
Gebietsübersichtskarte: 33
Projektskizze zum geplanten Flurbereinigungsverfahren Ulster-Schleid Flurbereinigungsbehörde: Flurbereinigungsbereich Meiningen Name des Verfahrens: Ulster-Schleid Landkreis: Wartburgkreis Gemeinde: Schleid Gemarkungen: Schleid, Motzlar Verfahrensart: § 86 FlurbG Größe: 235 ha Geplanter zeitlicher Ablauf: Anordnung: 2022 Plan § 41: 2023 Ausführungs- 2033 Abschluss: 2034 anordnung: Konflikte: Die um 1940 durchgeführte Erstseparation hinterließ einen geordneten, arrondierten bäuerlichen Grundbesitz in der Gemarkung Schleid. Gleiches geschah in den 50er Jahren in Motzlar. Ein den damaligen Erfordernissen angepasstes Wege- und Gewässernetz wurde angelegt und parzelliert. Die Ulster, ein infolge der natürlichen und lebhaften Gewässerdynamik geformtes Gewässer I. Ordnung mit imposanten Mäandern, erhielt ihre eigenen Grundstücke im Rahmen der damaligen Bodenordnung. In den Jahren 1978-1980 wurde die Ulster zwischen Motzlar und Geisa großräumig verlegt. Insbesondere wurden die vorhandenen Mäander des Flusses begradigt. Die jährlich im Frühjahr wiederkehrende Überflutung der landwirtschaftlichen Nutzflächen durch Hochwasser wurde dadurch eingedämmt. Der begradigte Fluss durchquert auf ca. 3,2 km mit einer Breite von durchschnittlich ca. 22 m das geplante Verfahrensgebiet. Mehrere Teilstücke mit insgesamt ca. 2,0 km verlaufen dabei über ehemaliges landwirtschaftlich genutztes Privateigentum. Es flossen noch keine Entschädigungen in Geld an die betroffenen Privateigentümer. Es liegt rückständiger Grunderwerb vor. Die Ulster mit ihren Uferrandstreifen ist Pflegezone im Biosphärenreservat Rhön (BR). Die Naturschutzflächen haben eine hohe Schutzpriorität und sind in die öffentliche Hand zu überführen. Die Begradigung des Hauptvorfluters rief auch landeskulturelle Nachteile hervor. Betroffene landwirtschaftliche Flurstücke wurden oftmals in zwei Teile zerlegt bzw. angeschnitten. Viele Teilstücke des Privateigentums sind dadurch von jeglicher Erschließung abgetrennt worden. Es wurden neue z. T. befestigte Wege auf Privatflächen angelegt. Die einzige Anbindung der westlich der Ulster gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen von Schleid an die Hofstellen erfolgt über die vor ca. 100 Jahren hergestellte Ulsterbrücke südwestlich der Ortslage. Die Brücke befindet sich in einem desolaten Zustand und ist nur noch mit einem Gesamtgewicht von bis zu 2,5 t befahrbar. Die land- und forstwirtschaftlichen Transporte sind dadurch nur noch sehr eingeschränkt möglich. Auch unter dem Aspekt der Großflächenbewirtschaftung ist der Ausbauzustand der vorhandenen Feld- und Waldwege nach heutigen Maßstäben als unzureichend einzustufen. Insgesamt liegt ein immenses agrarstrukturelles, eigentumsrechtliches, landeskulturelles und ökologisches Konfliktpotential (Landnutzungskonflikte) in der Ulsteraue vor, das einer Gesamtlösung durch Flurbereinigung bedarf. 34
Ziele des Verfahrens: - umfassende Neuordnung des privaten und öffentlichen Eigentums zur Behebung der landeskulturellen Nachteile in der Feld- und Waldlage - Auflösung der Landnutzungskonflikte, insbesondere die Umverlegung des belasteten Privatbesitzes aus dem Gewässerbett in frei verfügbare Flächen der Ulsteraue, durch Austausch öffentlicher (Freistaat) und privater Flächen und Erwerb weiterer landwirtschaftlicher Tauschflächen mittels Entgegennahme von Landverzichtserklärungen - Anpassung des Wegenetzes an den großräumig verlegten Flussverlauf - zweckmäßiger Ausbau von Feld- und Waldwegen - Ersatzneubau der Ulsterbrücke für schwere land- und forstwirtschaftliche Transporte - Übertragung der neuen Gewässerparzellen der Ulster inkl. Teile der Uferrandstreifen an den Freistaat - Unterstützung des Freistaates beim Grunderwerb - Unterstützung des Naturschutzgroßprojektes „Kuppenrhön“ (NGP) z.B. bei der naturnahen Entwicklung der Ulster (Schaffung eines neuen Mäanders) und anderer öffentlicher Naturschutzmaßnahmen, wie Herstellung von Stillgewässern in der Ulsteraue - Unterstützung des Naturschutzes bei der Realisierung der Ziele des Biosphärenreservates Rhön und bei der Umsetzung weiterer landschaftsgestaltender Anlagen als Maßnahmen des Naturschutzgroßprojektes - Voraussichtliche Maßnahmen: Ländliche Wege: 5 / 1,4 km (Anzahl / Länge in km) Gewässer: öffentliche Naturschutzmaßnahmen (Anzahl) (ein Mäander mit Erddamm, mehrere Stillgewässer) Bauwerke: Ersatzneubau der Ulsterbrücke (Anzahl) Rückbau einer Furt Landschaftsgestaltende Anlagen: 1 / 0,6 ha (Anzahl / Länge in km - Anzahl / Fläche in ha) Sonstige Anlagen: Instandsetzung beeinträchtigter Dränagen aufgrund herzustellender Naturschutzmaßnahmen Voraussichtliche Ausführungskosten: ca. 4,0 Mio. € (davon ca. 2,05 Mio. € Übernahme durch Dritte) 35
Ergebnis der Vorabstimmung / Akzeptanz bei den voraussichtlichen Beteiligten (insbesondere Gemeinden, Regionale Aktionsgruppe LEADER, Träger öffentlicher Belange, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Bürger) Naturschutz, Wasserwirtschaft, die regionale Aktionsgruppe LEADER Wartburgkreis, die politische Gemeinde Schleid und die Akteure vor Ort wurden frühzeitig in die Vorbereitung des Verfahrens involviert. Es ist von einer hohen Erwartungshaltung auszugehen. Die Träger öffentlicher Belange haben keine Bedenken zur Durchführung des Verfahrens. Gebietsübersichtskarte: 36
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