KURTAXEN REGLEMENT "LIGHT" - KURZ ERKLÄRT - Informationsbroschüre zum angepassten Kurtaxenreglement der Gemeinden Bettmeralp, Fiesch, Fieschertal ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Informationsbroschüre zum angepassten Kurtaxenreglement der Gemeinden Bettmeralp, Fiesch, Fieschertal, Lax, Mörel-Filet und Riederalp KURTAXEN REGLEMENT «LIGHT» KURZ ERKLÄRT 3. Überarbeitete Ausgabe für die Gemeinden
Inhaltsverzeichnis Vorwort Seite 04 Bestandteile des neuen Reglements Seite 06 Digitale Transformation Seite 06 Modernisierung Touristische Infrastruktur Seite 08 Ausbau Information & Animation Seite 09 Die neue Kurtaxenpauschale Seite 10 Berechnung Seite 10 Durchschnittliche Belegung Seite 10 Anzahl Betten Seite 11 Mehreinnahmen – Verwendung Seite 13 Reglement Seite 14 Nächste Schritte Seite 19 Vorteile im Überblick Seite 20
Vorwort Das Bekenntnis zum Tourismus in der Aletsch Arena ist da. Sechs Gemeinden bilden zusammen eine Destination: Es entstand in jüngster Zeit EIN Interessensvertretungs- werden. Nicht zuletzt soll die Pauschal- Entwurf flossen allesamt in diese neue die Landschaftskarte bezüglich der Um- verein (Aletsch Tourismus), EINE Informations- und Vermarktungsgesellschaft (Aletsch isierung der Kurtaxe der Tourismus- abgespeckte Version «light» ein. Sowohl setzung des neuen Tourismusgesetzes Arena AG), EINE fusionierte Bahngesellschaft (Aletsch Bahnen AG). Und nun ist der organisation Planungssicherheit geben, Aletsch Tourismus, sowie der Hotelierv- zeigt eindrücklich auf, dass die Gemein- nächste Schritt EIN einheitliches Kurtaxenreglement. damit zukünftige Projekte rasch in und für erein wie auch viele Zweitwohnungsbe- den der Aletsch Arena mitunter die letz- die Destination umgesetzt werden kön- sitzende bestärken die verantwortlichen ten sind, welche die Pauschalisierung ein- Nachdem das Kurtaxenreglement 2.0 an- keine neuen Leistungen in die bestehende nen. Das Kurtaxenreglement «light» soll Gemeinden nun in der Festlegung der führen resp. das neue Tourismusgesetz lässlich der Urversammlungen Ende 2019 Gästekarte integriert werden. als eine weitere gemeinsame Ausgang- Inhalte der dritten Version. umsetzen. nicht von sämtlichen Gemeinden angenom- slage dienen, die Destination erfolgreich men wurde, setzten sich die Verantwortlichen Nun sollten alle Beteiligten und Betroffenen in die Zukunft entwickeln zu können. Liebe Stimmbürgerin, lieber Stimmbürger: Lassen Sie uns den Anschluss finden - unverzüglich erneut zusammen, um eine den Blick nach vorne richten, neue Kraft mo- Es braucht nun Ihr Vertrauen, Ihre Über- wir zählen auf Sie. neue Lösung auszuarbeiten. Herausgekom- bilisieren und zuversichtlich sein. Es muss Die Überlegungen und Entscheidungen zeugung, Ihre aktive Mithilfe, vor allem men ist, die neue (dritte) Version Kurtaxen- unser gemeinsames Ziel sein, die neue «ab- aus unzähligen Diskussionen und Sitz- aber Ihre eindeutige Zustimmung, dass Die Gemeindepräsidenten der Aletsch reglement light. Sie kommt im Kurtaxenan- gespeckte» Variante light anlässlich den Som- ungen im Vorfeld zu den ersten dis- ein gemeinsamer Weg besser ist als ein Arena. satz zwar nun schlanker daher - aber auch merurversammlungen 2020 zu «verabschie- kutierten Reglementsentwürfen (diese Alleingang. Es braucht Ihr klares «Ja», Die Gemeindepräsidenten der Aletsch Arena: mit Konsequenzen im Bereich Leistungen. den». Mit dem Kurtaxenreglement «light» kamen übrigens nie zur Abstimmung), damit sich der Tourismus in der Aletsch Alban Albrecht, Peter Albrecht, Peter Bähler, So konnten in dieser Variante aufgrund der soll künftig die Rechnungsstellung und die zum Reglement 2.0 und die weiteren Arena längerfristig weiterentwickeln kann Iwan Eyholzer, Marco Imhasly, Bernhard fehlenden Finanzierbarkeit und Machbarkeit Kontrollen vereinheitlicht und vereinfacht Diskussionen zum indessen 3. offiziellen und konkurrenzfähig bleibt. Ein Blick auf Schwestermann 4 KURTAXEN REGLEMENT LIGHT KURTAXEN REGLEMENT LIGHT 5
Ein L Win ive-Vide von s nicht n WAS WIRD MIT DEN «Persönliche Fürsorge t us Big- ertaufe o von de ch m kan «Top, i zu Pilatus, aus Leistungsausbau BESTANDTEILE DES REGLEMENTS und das an jedem S a Sieh creen f uf dem r s in Pontiu im Check- MEHREINNAHMEN Tag – Wow!» t tra rüh DIGITALE mus u ab e . Dank ausgebauten Öffnungszeiten und s ich mhaft a ends. alles b and kaufen H optimierten Servicedienstleistungen informieren, Arno Inauen gleic u h hi s. Da einer cht Laune.» GEMACHT? n. Das m a on Sc hmid TRANSFORMATION beraten, verkaufen und helfen wir unseren Gästen N ath Sim alie Am ganzjährig und ohne Unterbruch. ma nn Ausgebautes Kontakt-, Reservations- und Neue Dienstleistungsmöglichkeiten Die bestehenden IT-Infra- Servicecenter der Destination: Dank neuen Einkaufsmöglichkeiten können strukturen können aufgebaut, perspektivisch von Montag bis Sonntag an 365-Tagen. unsere Gäste Ski- oder Wanderpässe im Webshop, modernisiert und nachhaltig auf- «Hey Siri, welche auf der Mobilen App oder bspw. neu auch an der Anlagen haben einander abgestimmt werden. Hotelrezeption kaufen. Feel Free. Eine Wiederverkäuferkasse kann für jeden Leistungsträger Das Zusammenspiel verschie- heute geöffnet in eingerichtet werden, damit er integrierte Dienstleistungen an- denster neuer Systeme ist der Aletsch Arena?» Analyse-, Reporting- und Ticketingsysteme bieten und neue Einnahmequellen erschliessen kann. dabei zentral, nicht nur inner- für die Destination halb der Destination, sondern Dank einer umfangreichen und einheitlichen Spezifische und relevante Informationsdistribution Datenbank können wir unsere Gäste in ihrem beispielsweise auch in Zu- in Form von automatisierten Mailings und Newsletter Verhalten (anonymisiert) analysieren und sammenarbeit mit Valais Wallis zum Auslösen einer Aktion, bspw. Ausfüllen des e-Meldewesens, Ihre Bedürfnisse besser erkennen. Promotion oder der Matterhorn Kauf von weiteren Angeboten etc. Grundlage für den Erfolg von morgen. Region AG. Das neue E-Meldewesen, mit der Anschaffung von Hard- und Software für eine tagesaktuelle Optimierte Kommunikationsdienstleistungen bestehenden, aber digitalisierten und jederzeit anpassbare Kundenkommunikation, im Hotelzimmer, Dank automatisierter Anreise- und Abreise- Gästekarte (wenn auch ohne Okay, ich registriere mich und meine in der Ferienwohnung (TV) oder über Big-Screens an Knotenpunkten. informationen, künftigen indivualisierten Familie, damit ich bereits «eingecheckt» Stammgästeangeboten und personen- und neue Leistung!), mit dem neuen bin und im Vorfeld auch spannende «Imm situationsbezogener Kommunikation bieten Webshop, mit dem neuen CRM- Infos zu Angeboten und Erlebnissen Relaunch der Website.. Einführung und Ausbau Info er die r r wir unseren Gästen echten Mehrwert. erhalte. Sowie direkt meine persön- des Destinationswebshops sowie Vernetzung gera mation ichtigen und Contentsystem, sowie dem de b en d liche e-Gästekarte. in m rauc ie ic h neuen Marketingautomation- Familie Huber der Webshops mit anderen Shops. einfa einer H he – un ch b os d Optimierte Verkaufstätigkeiten Tool erlaubt der Aletsch Arena völlig efre entasch das iend e– Dank einer integrierten Plattform und vernetzten neue Wege der Gästeansprache Lancierung einer umfangreichen Mobile Lösung, .» Petr a Ke Webshops werden Produkte und Dienstleistungen und Gästebegleitung: welche die Gäste insbesondere vor Ort begleiten ller der Aletsch Arena AG weltweit und jederzeit sollen, von der Anreise bis zur Abreise. buch-, kauf- und zahlbar KURTAXEN REGLEMENT LIGHT 7
BESTANDTEILE DES REGLEMENTS BESTANDTEILE DES REGLEMENTS MODERNISIERUNG AUSBAU INFORMATION TOURISTISCHE UND ANIMATION INFRASTRUKTUR Für eine Tourismusdestination ist es essenziell, Eine Destination lebt von ihren Produkten, Dienst- im Bereich Information vor Ort und Animation leistungen und Erlebnissen. Dem Unterhalt und der stetig ausbauen zu können und die Qualität Modernisierung touristischer Infrastrukturen wird zu steigern. Gerade im Bereich Animation vor daher eine ebenfalls gewichtige Rolle zugetragen. Ort oder auch im Eventbereich kann und muss So sollen jährlich zusätzliche CHF 180’000.- (Durch- im Sinne der Ganzjahresstrategie (Events und schnitt) in die Infrastruktur investiert werden, damit Animationsprogramme zur Verlängerung der Infrastrukturprojekte, wie beispielsweise der Master- Saisons ) mehr investiert werden. Sei dies in Form plan Bike Aletsch Arena (10-Jahresplanung), auch von Akquisen, Subventionierungen, erhöhten konsequent umgesetzt werden kann. Sponsoringgeldern oder auch potenzielle Formen von Entschädigungen. Die Entflechtung von Wanderer und Biker wird Der gegründete Eventfonds ist heute unbestrit- dabei zu einer Qualitätssteigerung beitragen, ten eine ideale Grundlage für die Destination und welche die Gäste schätzen werden. Weiter sollen hat sowohl den Prozess und die Finanzierung bspw. Erweiterungen und Qualitätssteigerungen von Events und deren Organisiation stark in den Bereichen Wanderwege, Spielplätze und vereinfacht. Fun-Parks ermöglicht werden. Aktuelles Beispiel Dank zusätzlichen Mitteln soll diese Grundlage ist die Lancierung des Foxtrails im Sommer 2021. weiter ausgebaut werden können. 8 KURTAXEN REGLEMENT LIGHT KURTAXEN REGLEMENT LIGHT 9
DIE NEUE KURTAXENPAUSCHALE Einfach, nachvollziehbar Eine Pauschale KASTEN 1 BERECHNUNG: und transparent mehrere Vorteile Durchschnittliche Belegung Total Anz. Betten Ø Belegung (Objekte × Logiernächte (inkl. 10% Durchschnittsberrechung Bettenfaktor pro Ort) Dunkelziffer) Alle Zweitwohnungen unterliegen einer Die jährliche Pauschale errechnet sich gemäss dem Musterreglement des Kantons Bettmeralp Plateau 197 '228 3‘806 57 Kurtaxenpauschale. Das zugrundeliegende wie folgt: Bettmeralp Dörfer 3‘951 185 24 Berechnungsmodell wird bereits in vielen Unsere neue Kurtaxenpauschale ist nachvollziehbar. Sie basiert auf der Riederalp Plateau 183‘620 4‘047 50 Destinationen im Wallis angewendet, seit berechneten durchschnittlichen Auslastung und ist transparent. Riederalp Dörfer 6‘097 339 20 das neue Gesetz über den Walliser Touris- Jeder Zweitwohnungsbesitzer kann sie einfach berechnen und kennt Fiesch 54‘528 2‘215 27 mus es den Gemeinden erlaubt, ihre be- schon zu Beginn der Saison den Betrag. Unsere neue Kurtaxenpauschale Fiescheralp 21‘768 422 57 stehenden Kurtaxenmodelle zu ändern. schafft Anreize! Zweitwohnungsbesitzer können zusätzliche Mörel-Filet 11‘144 643 19 Einnahmen generieren. Fieschertal 12‘204 447 30 Der Tagesansatz der berechneten Kur- Lax 13‘656 791 19 taxenpauschale beträgt neu CHF 3.50 in Durchschnittliche Betten pro Haushalt KURTAXE PAUSCHALE Belegung Laxeralp 3‘466 81 47 allen sechs Destinationsgemeinden. Auf KASTEN 1 – Seite 11 KASTEN 2 – Seite 11 Basis der durchschnittlichen Auslastung KASTEN 2 und der Anzahl gemeldeten Betten wird BERECHNUNG: 6 neu der zu bezahlende Kurtaxenbetrag festgelegt. Obwohl die Meldepflicht nach Anzahl Betten 5 DAS ÄNDERT SICH NICHT wie vor bestehen bleibt, ist es in Zukunft 4 nicht mehr notwendig, jeden einzelnen Gast, Bekannten, Freund einzeln abzurech- Hotellerie, Gruppen- Es bestehen dieselben Das Inkasso der 3 nen. Eine massive administrative Verein- unterkünfte und Ausnahmen für Kurtaxen übernimmt, 2 fachung für alle Beteiligten. Campings rechnen Personen, die eine nach Verfügung durch weiterhin effektiv ab! reduzierte oder keine die Gemeinden, die Mit dem neuen Kur- Kurtaxe bezahlen Aletsch Arena AG. taxensatz. (vgl. S.15, Art 3). Wohnungsgrösse 1,5 2,5 3,5 4,5 5,5 bis und mit Zimmer Zimmer Zimmer Zimmer Zimmer 10 KURTAXEN REGLEMENT LIGHT KURTAXEN REGLEMENT LIGHT 11
Neues Kurtaxenreglement «light» Durch die neue Kurtaxe und die neue Erhebung der Kurtaxenpauschale werden Kurtaxen- die Gemeinden zusätzliche Mittel einnehmen, welche im Sinne der gesamten Destination verwendet werden sollen. Gemäss aktuellen Berechnungen dürften Mehreinnahmen statt vorher 1.8 Millionen Franken neu 3.05 Mio. Franken pro Jahr zur Verfügung stehen (1.25 Mio Franken Mehreinnahmen). Zum grössten Teil fliessen diese Gel- der in die Digitalisierung der Destination. Verwendung Es werden weitere finanzielle Ressourcen für den Ausbau und Unterhalt touris tischer Infrastrukturen vorgesehen sowie für den Ausbau des Bereichs Information und Animation. Als Konsequenz dieser Ausbauschritte und dieses Leistungsausbaus Gemeinsam für eine (bspw. Call Center samstags und sonntags erreichbar) muss auch ein bewusster Ausbau des Personals geplant werden. Ein Dienstleister lebt schlussendlich von seinen Mitarbeitern, die sich täglich in den Dienst unserer Gäste stellen. Destination mit Zukunft. Mehreinnahmen und Verwendungszwecke (gerundet) Kurtaxen Anteile 0.18 0.57 0.23 0.27 Touristische Infrastruktur 15% in Mio CHF in Mio CHF in Mio CHF in Mio CHF BISHER NEU NEU 18% MEHREINNAHMEN Information & Animation 2.50 CHF 1.00 CHF 0.00 CHF 3.50 CHF TOTAL Touristische Inf rastruktur Information & Animation in CHF Fonds zur Förderung Personalaufwand digitaler Projekte 1.25 Mio Infrastruktur, Ausbau Information Modernisierung Bestehende e-Gästekarte Modernisierung touristische Bisherigen Betrieb und ohne Leistungsausbau digitalisieren, (vorerst) NEU KURTAXE 67% Digitale Transformation, & Animation, Personal Kurtaxe BISHER Inf rastruktur Digitalisierung & Personal Diese Zahlen sind Richtwerte. Sie werden hinsichtlich der tatsächlichen Einnahmen durch die Kurtaxe jährlich angepasst. KURTAXEN REGLEMENT LIGHT 13
Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Bettmeralp Art. 3 Ausnahmen Art. 4 Erhebungsweise Die Urversammlung der Gemeinde Bettmeralp Von der Bezahlung der Kurtaxe sind befreit: 1) Die Kurtaxe wird je Übernachtung erhoben. a. Personen, die in der Gemeinde Bettmeralp, in der die 2) Für Ferienwohnungen und Maiensässe (auch Eigennutzung Kurtaxe anfällt, ihren Wohnsitz haben. Als Wohnsitz gilt · eingesehen Art. 75, 78 Abs. 3 und 79 Ziff. 2 und 3 Kapitel 1 Kurtaxe grundsätzlich der nach dem schweizerischen Zivilgesetz- sowie Dauermiete) wird die Kurtaxe in Form einer Jahres- der Kantonsverfassung; pauschale erhoben. buch festgelegte Begriff. · eingesehen Art. 2, 17, 146 und 147 des 3) Mit der Jahrespauschale sind alle kurtaxenpflichtigen Art. 1 Grundsatz und Verwendung b. Personen, die bei einem von der Kurtaxe befreiten Angehöri- Gemeindegesetzes vom 5. Februar 2004; Übernachtungen im entsprechenden Objekt einschliesslich gen unentgeltlich übernachten. Angehörige sind Personen, der gelegentlichen Vermietung abgegolten. · eingesehen das Gesetz über den Tourismus 1) Die Gemeinde Bettmeralp erhebt eine Kurtaxe. die zur grosselterlichen Parentel gehören und deren Ehegatten. 4) vom 9. Februar 1996; Die übrigen Beherberger (Hotels, Gruppenunterkünfte, 2) Der Kurtaxenertrag ist im Interesse der Unterworfenen zu c. Kinder unter 6 Jahren. Camping) rechnen die Kurtaxe aufgrund der effektiven · eingesehen die Verordnung zum Gesetz verwenden. Er dient insbesondere der Finanzierung des d. Schüler, Lehrlinge sowie Studenten der vom Staat Wallis Übernachtungen ab. über den Tourismus vom 10. Dezember 2014; Betriebes eines Informations- und Reservationsdienstes, der anerkannten und subventionierten Schulen während Animation vor Ort sowie der Erstellung und dem Betrieb von · eingesehen die vom Gemeinderat am XY der Schulperiode. Anlagen, die dem Tourismus, der Kultur und dem Sport dienen. beschlossenen strategischen Leitlinien der Art. 5 Ansatz 3) Er darf weder für die Tourismuswerbung noch zur Finanzie- e. Patienten und Insassen von Spitälern, Alters- und regionalen Tourismuspolitik der Aletsch Arena; rung von ordentlichen Gemeindeaufgaben verwendet werden. Pflegeheimen und Fürsorgeanstalten, die vom Staat Wallis 1) Die Kurtaxe beträgt je Übernachtung: bewilligt sind. auf Antrag des Gemeinderates, beschliesst: a. Für Hotels CHF 3.50 f. Angehörige der Armee, des Zivilschutzes, der Feuerwehr Art. 2 Steuersubjekt b. Für Ferienwohnungen CHF 3.50 sowie ähnlicher Dienste, sofern sie im Dienst stehen. c. Für Maiensässe CHF 3.50 1) Kurtaxenpflichtig sind die Gäste, die in der Gemeinde g. Alle Personen, die eine vom Kanton Wallis anerkannte und d. Für Gruppenunterkünfte CHF 1.75 Bettmeralp übernachten und daselbst keinen Wohnsitz subventionierte Tätigkeit im Rahmen der Bewegung e. Für Camping CHF 1.75 haben. Jugend und Sport ausüben. 2) Kinder zwischen 6 und 16 Jahren bezahlen die Hälfte 2) Wer kurtaxenpflichtige Personen beherbergt, ist verpflichtet, des Ansatzes. die Kurtaxe bei diesen einzukassieren und dem Erhebungs- organ zu überweisen, ansonsten er persönlich für die Bezahlung haftet. 14 KURTAXEN REGLEMENT LIGHT KURTAXEN REGLEMENT LIGHT 15
Art. 6 Jahrespauschale für Ferienwohnungen a. für Wohnungen bis und mit 1.5 Zimmer Art. 8 Bezahlung Art. 10 Kontrolle (i. d. Regel 2 Betten = Faktor 2) CHF 168.00 1) 1) Die Jahrespauschale wird je Objekt und abgestuft nach Die Abgabe der Kurtaxenabrechnung (Meldescheine oder Das Erhebungsorgan ist berechtigt, Kontrollen über die Ord- b. für Wohnungen bis und mit 2.5 Zimmer dessen Grösse erhoben. andere Nachweise) hat für die effektiv abrechnenden nungsmässigkeit der Überweisung der Kurtaxe durchzuführen. (i. d. Regel 3 Betten = Faktor 3) CHF 252.00 2) Beherbergungsformen jeweils bis spätestens zum 10. des Sie beträgt für Ferienwohnungen im Sektor 1 (Bettmeralp c. für Wohnungen bis und mit 3.5 Zimmer folgenden Monats zu erfolgen. Die geschuldeten Kurtaxen Plateau) auf der Grundlage des Kurtaxenansatzes gem. Art. (i. d. Regel 4 Betten = Faktor 4) CHF 336.00 sind gleichzeitig mit der Ablieferung der Kurtaxenab- Art. 11 Amtliche Einschätzung 5 Abs. 1 lit. b) und des durchschnittlichen Belegungsgrades rechnung oder innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung der entsprechenden Unterkunftskategorie von 57 Nächten d. für Wohnungen bis und mit 4.5 Zimmer 1) zu bezahlen. Verweigert ein Taxenschuldner die erforderlichen Angaben (i. d. Regel 5 Betten = Faktor 5) CHF 420.00 für die Berechnung der geschuldeten Beträge oder überweist a. für Wohnungen bis und mit 1.5 Zimmer 2) Die Jahrespauschale für die pauschal abrechnenden e. für Wohnungen bis und mit 5.5 Zimmer u. grösser er die Beträge nicht innert der festgelegten Frist, kann der (i. d. Regel 2 Betten = Faktor 2) CHF 399.00 Beherbergungsformen wird vorschüssig für das nächste (i. d. Regel 6 Betten = Faktor 6) CHF 504.00 Gemeinderat, nach erfolgloser Mahnung, eine amtliche touristische Geschäftsjahr durch die mit dem Kurtaxen- b. für Wohnungen bis und mit 2.5 Zimmer Einschätzung vornehmen. Sie kommt einem vollstreckbaren inkasso beauftragte Organisation in Rechnung gestellt. Die (i. d. Regel 3 Betten = Faktor 3) CHF 598.50 gerichtlichen Urteil im Sinne des Artikels 80 des Bundes- Rechnung ist innert 30 Tagen nach Erhalt durch den pauschal Art. 7 Jahrespauschale für Maiensässe gesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs gleich. c. für Wohnungen bis und mit 3.5 Zimmer Abrechnenden zu bezahlen. (i. d. Regel 4 Betten = Faktor 4) CHF 798.00 1) 2) Die amtliche Einschätzung hat möglichst genau die Die Jahrespauschale wird je Objekt erhoben. d. für Wohnungen bis und mit 4.5 Zimmer tatsächliche Situation des amtlich eingeschätzten Taxen- (i. d. Regel 5 Betten = Faktor 5) CHF 997.50 2) Sie beträgt für Maiensässe auf der Grundlage des Kurtaxen- Art. 9 Erhebungsorgan schuldners wiederzugeben. ansatzes gem. Art. 5 Abs. 1 lit. c) und des durchschnittlichen e). für Wohnungen bis und mit 5.5 Zimmer u. grösser 1) 3) Die entstandenen Kosten sind vom amtlich eingeschätzten Belegungsgrades der entsprechenden Unterkunftskate- Der Gemeinderat von Bettmeralp kann das Inkasso der (i. d. Regel 6 Betten = Faktor 6) CHF 1'197.00 Taxenschuldner zu tragen. gorie von 12 Nächten pro Maiensäss (in der Regel 2 Betten = Kurtaxe gemäss Art. 21 Abs. 3ter TourG an den Verkehrsverein Faktor 2) CHF 84.00. oder an das interkommunale Tourismusunternehmen 3) delegieren. Sie beträgt für Ferienwohnungen im Sektor 2 (gesamtes 2) Gemeindegebiet ohne Bettmeralp Plateau) auf der Die Aufsicht über die Verwendung der Kurtaxen obliegt Grundlage des Kurtaxenansatzes gem. Art. 5 Abs. 1 lit. b) und dem Gemeinderat. Dieser überprüft die Verwendung des durchschnittlichen Belegungsgrades der entsprechen- mindestens einmal jährlich. Die zuständige Inkassostelle den Unterkunftskategorie von 24 Nächten stellt sicher, dass die gesetzeskonforme Verwendung der Kurtaxen dem Gemeinderat jederzeit nachgewiesen werden kann. 16 KURTAXEN REGLEMENT LIGHT KURTAXEN REGLEMENT LIGHT 17
Kapitel 2: Schlussbestimmungen Art. 12 Logiernächtestatistik Art. 14 Inkrafttreten Nächste Schritte 1) Pauschalabrechnende melden dem Erhebungsorgan bis Der Gemeinderat bestimmt das Datum des Inkrafttretens des zum 10. Mai und bis zum 10. November anhand eines von vorliegenden Reglements. diesem erstellten Formulars die Anzahl Logiernächte, welche in der betreffenden Wohnung während dieses Zeit- So beschlossen durch den Gemeinderat der Gemeinde raums realisiert wurden. Bettmeralp an der Sitzung vom XY. So angenommen durch Das neue Kurtaxenreglement wurde erstmalig mit einem An- Einberufung der Urversammlungen die Urversammlung der Gemeinde Bettmeralp am XY. So ge- satz von CHF 5.80, zweitmalig mit einem Ansatz von CHF 4.90 2) Alle übrigen Beherberger melden dem Erhebungsorgan und nun vorliegend zum dritten Mal mit einem Ansatz von Die Bürgerinnen und Bürger der sechs Gemeinden werden nehmigt durch den Staatsrat an der Sitzung vom XY jeweils bis zum 10. des folgenden Monats die Anzahl CHF 3.50 von sämtlichen Gemeinderäten der sechs Gemein- aufgerufen, an der Urversammlung über das neue Kurtaxen- realisierter Logiernächte. den im Juni gutgeheissen. reglement zu befinden: Gemeinde Bettmeralp Damit wurde der wohl «kleinste gemeinsamen Nenner» ge- Gemeinde Fieschertal: 19. August 2020 Art. 13 Verweis funden. Aufgrund der Möglichkeit, Veranstaltungen bis zu 1000 Gemeinde Riederalp: 24. August 2020 Personen im öffentlichen Raum wieder durchführen zu kön- Gemeinde Fiesch: 26. August 2020 Ergänzend finden die Bestimmungen des kantonalen nen, gilt es nun, die Gemeinderatsentscheide anlässlich den Gemeinde Bettmeralp: 27. August 2020 Gesetzes über den Tourismus sowie jene der Verordnung zum Urversammlungen zu bestätigen. Gemeinde Lax: 27. August 2020 Gesetz über den Tourismus Anwendung. Gemeindepräsident Gemeindeschreiber Gemeinde Mörel-Filet: 9. September 2020 Auch dieses Mal wird es so sein, dass die Reglemente der Ge- meinden nur dann zur Homologation an den Kanton weiterge- leitet werden, wenn mindestens die drei grossen Tourismusge- meinden Bettmeralp, Fiesch und Riederalp ihre Zustimmung Terminänderungen vorbehalten. Hiermit sei auf die separaten erteilt haben. Einladungen der Gemeinden verwiesen. Weitere Informationen Sie finden alle Informationen zum neuen Kurtaxenreglement «light» auf: www.aletscharena-net.ch/kurtaxenreglement 18 KURTAXEN REGLEMENT LIGHT KURTAXEN REGLEMENT LIGHT 19
6 Punkte FÜR DIE ZUKUNFT Rund 1.25 Mio. Franken an Mehreinnahmen dürften gemäss den aktuellen Berechnungen für die digitale Transformation, touristische Infrastrukturen, In- für das neue formation und Animation zur Verfügung stehen. Die Mittel dürfen gemäss der kantonalen Gesetzgebung ausschliesslich für touristische Zwecke verwendet werden. Kurtaxen- NACHVOLLZIEHBAR Mit dem neuen Kurtaxenreglement werden alle Zweitwohnungs- besitzer zu gleichen Teilen besteuert. Unabhängig davon ob viel oder wenig vermietet wird. reglement Die zugrundeliegende Methode ist verständlich und transparent. Ausserdem wird da- durch der Steuerzahler entlastet. EINFACH Die neue Kurtaxenpauschale ist ein erprobtes, einfaches System zur Kurtaxenerhebung. Das Inkasso übernimmt, nach Verfügung durch die Gemeinden, die Tourismusorganisation. STEP BY STEP Die Mittel lassen mittel- bis längerfristig zu, dass sie dort eingesetzt werden können, wo sie «wirken». Nach der Umsetzung des initialen Aufwandes für die Digitalisierung werden perspektivisch Mittel frei. Spielraum für eine potenzielle neue e-Gästekarte mit attraktiven Leistungen oder für weitere Investitionen in die touristische Infrastruktur. MITSPIELEN ANSTATT ZUSEHEN Der Tourismus von heute funktioniert sehr viel anders als früher. In gesättigten Märkten ist es wichtig, seine Gäste gut zu kennen und relevante Informationen und Angebote sehr gezielt abgeben zu können. Die Digitalisierung ist der Schlüssel hierzu. Keine Frage des Wollens, sondern des Müssens. GEMEINSAMER NENNER Mit der dritten ausgearbeiteten Version ist eine verträgliche Light-Version gefunden worden. Vergleichen wir die Aletsch Arena mit anderen Destinatio- nen sind wir sehr tief im Ansatz. Ein verträglicher Kompromiss und im Interesse aller sechs Destinationsgemeinden. 20 KURTAXEN REGLEMENT LIGHT KURTAXEN REGLEMENT LIGHT 21
IMPRESSUM Eine Informationsbroschüre der Gemeinden Bettmeralp, Fiesch, Fieschertal, Lax, Mörel-Filet und Riederalp Verantwortlich für den Inhalt: Gemeinden Bettmeralp, Fiesch, Fieschertal, Lax, Mörel-Filet, Riederalp, RWO AG und Aletsch Arena AG Layout: Tonic Graphics – Media – Marketing Foto: Aletsch Arena AG
Sie können auch lesen