Kurzleitfaden Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 - für die allgemeinen Wahlbezirke - Stadt Andernach
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Kurzleitfaden für die allgemeinen Wahlbezirke Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
-2- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Vorbemerkungen 3 1.1 Wahltag / Wahlzeit 3 1.2 Erreichbarkeit des Wahlamtes 3 1.3 Wahlkreis / Wahlbezirke 3 1.4 Wahlbeteiligung 3 1.5 Rechtsgrundlagen 3 1.6 Repräsentative Wahlstatistik 4 1.7 Wahlberichterstattung, Hochrechnungen 4 2. Hygienekonzept 5 3. Wahlraum, Öffentlichkeit 5-6 4. Wahlvorstand, Beschlussfassung 6 5. Ergebnisermittlung 6 6. Übermittlung des Wahlergebnisses 7 7. Niederschrift 7 8. Übergabe der Wahlunterlagen 7 9. Downloadmöglichkeiten unter www.andernach.de 7
-3- 1. Vorbemerkungen 1.1 Wahltag / Wahlzeit Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag findet am 26. September 2021 statt. Die Wahlzeit beginnt um 8:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr. 1.2 Erreichbarkeit des Wahlamtes Das Wahlamt der Stadt Andernach ist am Wahltag im Rathaus, Zimmer 100, ab 7:30 Uhr unter der Telefon Nummer 02632/922-259, erreichbar. 1.3 Wahlkreis / Wahlbezirke Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt. Die Stadt Andernach gehört zum Wahlkreis 198 – Ahrweiler. Wahlscheine dürfen nur aus diesem Wahlkreis entgegengenommen wer- den. Für die Bundestagswahl wurden die Bezirke neu gegliedert. Es gibt 15 Urnen- wahlbezirke und 17 Briefwahlbezirke. 1.4 Wahlbeteiligung Der Bundeswahlleiter sieht am Wahlsonntag ein Pressestatement über das Zwischenergebnis der Wahlbeteiligung um 14:00 Uhr vor. Eine entspreche Ab- streichliste zur Ermittlung der Wähler*innen ist dem Wählerverzeichnis vorge- heftet sowie der Mustermappe beigefügt. Mitteilung bitte um 14:00 Uhr an das Wahlamt ( 922-259; 922-302). Bitte nennen Sie uns lediglich die An- zahl der Urnenwähler die bis 14:00 Uhr gewählt haben. (keine Prozentanga- ben). 1.5 Rechtsgrundlagen Bundeswahlgesetz (BWG) Bundeswahlordnung (BWO) Derzeit gültige Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland- Pfalz (CobeLVO)
-4- 1.6 Repräsentative Wahlstatistik Der Landeswahlleiter hat für die Wahlbezirke 01 007 - Elisabeth-Schule eine repräsentative Wahlstatistik für die Urnenwahl sowie für die Wahlbezirke 01 005 - Geschwister-Scholl-Realschule 05 015 - Grundschule Namedy eine repräsentative Wahlstatistik für die Briefwahl angeordnet. In diesen Wahlbezirken müssen daher insgesamt 12 verschiedene Stimmzet- tel vorgehalten werden. Orientiert am Geschlecht und verschiedenen Alters- gruppen erhalten die Wahlberechtigten spezielle durch zusätzlichen Aufdruck sich unterscheidende Stimmzettel: Schlüssel- Geschlecht Altersangabe kennziffer Männlich, divers oder ohne Angabe geboren 1997 bis 2003 A im Geburtenregister Männlich, divers oder ohne Angabe geboren 1987 bis 1996 B im Geburtenregister Männlich, divers oder ohne Angabe geboren 1977 bis 1986 C im Geburtenregister Männlich, divers oder ohne Angabe geboren 1962 bis 1976 D im Geburtenregister Männlich, divers oder ohne Angabe geboren 1952 bis 1961 E im Geburtenregister Männlich, divers oder ohne Angabe geboren 1951 und früher F im Geburtenregister weiblich geboren 1997 bis 2003 G weiblich geboren 1987 bis 1996 H weiblich geboren 1977 bis 1986 I weiblich geboren 1962 bis 1976 K weiblich geboren 1952 bis 1961 L weiblich geboren 1951 und früher M 1.7 Wahlberichterstattung, Hochrechnungen In den Wahlbezirken 01 008 und 04 013 führt die „TNS Infratest dimap“ im Einvernehmen mit dem Landeswahlleiter für die ARD eine Berichterstattung durch. Entsprechende Informationen für den Wahlvorstand sind dem Wählerver- zeichnis vorgeheftet.
-5- 2. Hygienekonzept Das aktuelle Hygienekonzept für die Stadtverwaltung Andernach ist unter www.andernach.de veröffentlicht. Darüber hinaus wurde es bereits jedem Mit- glied des Wahlvorstandes mit entsprechenden Informationen und Anleitungen zum Ablauf des Wahltags zugesandt. Erhebung der Kontaktdaten im Rahmen des Hygienekonzepts 1. Die Kontaktdaten aller Personen, die an der Wahlhandlung im Wahllokal beteiligt sind, ergeben sich a. hinsichtlich des Wahlvorstandes aus der im Wahlraum zu fertigenden Wahlniederschrift b. hinsichtlich der Wähler*innen durch den Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis. 2. Die Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) sonstiger im Wahlraum anwesender Personen („Wahlbeobachter“ im Rahmen des Öffentlichkeitsprinzips) sind unter Angabe der Anwesenheitszeiten vom Wahlvorstand mittels beigefügten Kontaktformular zu erheben. Die erhobe- nen Daten werden mit den Wahlunterlagen der Stadtverwaltung übergeben; sie sind unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für eine Frist von einem Monat aufzubewahren; nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Daten unverzüglich zu löschen. 3. Wahlraum, Öffentlichkeit Am Eingang zum Wahlgebäude bzw. Wahlraum bitte anbringen: die Schilder ”Hier Wahllokal” und ”Wahlbezirk Nr. ...” eine Wahlbekanntmachung sowie ein Stimmzettel. Verschiedene Schilder zum Hinweis auf die Corona Hygieneregeln. Während der Wahlzeit ist in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beein- flussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschrif- tensammlung verboten (§ 32 Abs.1 BWG). Die gesamte Tätigkeit des Wahlvorstandes vom Beginn der Wahlhandlung an bis zur Unterzeichnung der Wahlniederschrift vollzieht sich öffentlich; auch alle Entscheidungen werden öffentlich getroffen (§ 31 BWG). Jedermann, auch Personen ohne Wahlrecht, haben Zutritt zum Wahlraum. Die Öffentlichkeit darf nie, auch nicht vorübergehend, ausgeschlossen werden. Die- ser Grundsatz hindert jedoch den Wahlvorstand nicht, bei Andrang den Zutritt zum Wahlraum zu ordnen (§ § 54 und 55 BWO). Auch hier sind die geltenden Corona Hygieneregeln zu beachten.
-6- Eine Handlungsanweisung bei Verstoß gegen die Maskenpflicht (Aus- übung des Hausrechts) ist dem Wählerverzeichnis beigefügt. Die städti- schen Vollzugsbeamten sind unter der Rufnummer 0171 3528232 abrufbar! 4. Wahlvorstand, Beschlussfassungen Der Wahlvorstand besteht aus dem/der Wahlvorsteher*in, seinem/seiner Stellvertreter*in, dem/der Schriftführer*in, seinem/seiner Stellvertreter*in und zwei Beisitzern. Während der Wahlhandlung müssen mindestens 3 Mitglieder, darunter der/die Wahlvorsteher*in und der/die Schriftführer*in oder ihre Stellvertreter, an- wesend sein. Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sollen alle 6 Mit- glieder des Wahlvorstandes anwesend sein. Der Wahlvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder, darunter der/die Wahlvorsteher*in und der/die Schriftführer*in oder ihre Stellvertreter, an- wesend sind (§ 6 Abs. 9 Satz 1 BWO). Mitglieder des Wahlvorstandes dürfen während ihrer Tätigkeit kein auf eine po- litische Überzeugung hinweisendes Zeichen sichtbar tragen (§ 6 Abs. 3 BWO). Ergibt sich bei Entscheidungen keine Einstimmigkeit, so muss abgestimmt wer- den. Bei den Abstimmungen entscheidet Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleich- heit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. 5. Ergebnisermittlung Der gesamte Wahlvorstand eines Wahlbezirks ermittelt im unmittelbaren An- schluss an die Wahlhandlung das Wahlergebnis ohne Unterbrechung und stellt es fest (§ 67 und § 75 Abs. 3 BWO). Für die Stimmauszählung gilt der Grundsatz der absoluten Sicherheit. Eine gesonderte Kurzübersicht über die Ergebnisermittlung wird diesem Handout beigefügt Alle Mitglieder des Wahlvorstandes haben die Richtigkeit des Wahlergebnisses in der Wahlniederschrift durch ihre Unterschrift zu bestätigen. (Muster einer Wahlniederschrift wird diesem Handout beigefügt)
-7- 6. Übermittlung Wahlergebnis Der/die Wahlvorsteher*in gibt das Wahlergebnis mündlich bekannt und ver- anlasst die schnellstmögliche Weitergabe als Schnellmeldung. Für die Übermittlung stehen Ihnen folgende Rufnummern zur Verfügung: 922-259 922-302 7. Niederschrift Im Anschluss an die Ergebnisübermittlung fertigen Sie bitte die entsprechende Wahlniederschrift. Es stehen Ihnen zwei Vordrucke zur Verfügung. Ein Exemplar kann als Vorschrift verwendet werden. Wir benötigen lediglich eine vollständig ausgefüllte Niederschrift. Neben der Übereinstimmung mit den Angaben der Schnellmeldung, bitten wir insbesondere darauf zu achten, dass die Niederschrift von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes unterschrie- ben wird. Bitte fügen Sie der Wahlniederschrift alle erforderlichen Anlagen bei. Dies sind insbesondere die vorgefertigten Umschläge, die Sie bitte entsprechend be- schriften und verschließen. 8. Übergabe der Wahlunterlagen Wir bitten die Wahlvorsteher*innen, stellvertretenden Wahlvorsteher*innen die Wahlniederschrift mit allen Anlagen sowie das Wählerverzeichnis den hierfür zuständigen Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung zu übergeben. Um den Transport zu erleichtern, nutzen Sie hierzu bitte die transparente Kunststoffbox. Bitte parken Sie Ihr Fahrzeug in der geöffneten Tiefgarage. Durch eine Ver- bindungstür (1. Parkdeck) erreichen Sie unmittelbar das Verwaltungsge- bäude. Die Entgegennahme und Prüfung der Wahlunterlagen erfolgt im Amt für Bür- gerdienste im Erdgeschoss des Rathauses. Auf Grund der einzuhaltenden Hy- gienemaßnahmen wird Ihnen beim Betreten des Rathauses ein freier Schalter zugewiesen. Während der Wartezeit bitten wir Sie, die Mindestabstände einzu- halten. 9. Downloadmöglichkeit Sämtliche Informationen rund um die Wahl stehen als Download auf der Inter- netseite der Stadtverwaltung Andernach unter www.andernach.de rechtzeitig vor der Wahl zur Verfügung.
Sie können auch lesen