Kurzleitfaden Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 - für die allgemeinen Wahlbezirke - Stadt Andernach

 
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Kurzleitfaden Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 - für die allgemeinen Wahlbezirke - Stadt Andernach
Kurzleitfaden

für die allgemeinen Wahlbezirke

         Wahl zum
20. Deutschen Bundestag
             am
   26. September 2021
-2-

                    Inhaltsverzeichnis

                                                  Seite
1. Vorbemerkungen                                         3
   1.1 Wahltag / Wahlzeit                                 3
   1.2 Erreichbarkeit des Wahlamtes                       3
   1.3 Wahlkreis / Wahlbezirke                            3
   1.4 Wahlbeteiligung                                    3
   1.5 Rechtsgrundlagen                                   3
   1.6 Repräsentative Wahlstatistik                       4
   1.7 Wahlberichterstattung, Hochrechnungen              4

2. Hygienekonzept                                         5

3. Wahlraum, Öffentlichkeit                         5-6

4. Wahlvorstand, Beschlussfassung                         6

5. Ergebnisermittlung                                     6

6. Übermittlung des Wahlergebnisses                       7

7. Niederschrift                                          7

8. Übergabe der Wahlunterlagen                            7

9. Downloadmöglichkeiten unter www.andernach.de           7
-3-

1. Vorbemerkungen

  1.1 Wahltag / Wahlzeit

  Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag findet am 26. September 2021 statt.
  Die Wahlzeit beginnt um 8:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.

  1.2 Erreichbarkeit des Wahlamtes

  Das Wahlamt der Stadt Andernach ist am Wahltag im Rathaus, Zimmer 100, ab
  7:30 Uhr unter der

                  Telefon Nummer 02632/922-259,

  erreichbar.

  1.3 Wahlkreis / Wahlbezirke

  Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt. Die Stadt Andernach gehört
  zum Wahlkreis 198 – Ahrweiler.

  Wahlscheine dürfen nur aus diesem Wahlkreis entgegengenommen wer-
  den.

  Für die Bundestagswahl wurden die Bezirke neu gegliedert. Es gibt 15 Urnen-
  wahlbezirke und 17 Briefwahlbezirke.

  1.4 Wahlbeteiligung

  Der Bundeswahlleiter sieht am Wahlsonntag ein Pressestatement über das
  Zwischenergebnis der Wahlbeteiligung um 14:00 Uhr vor. Eine entspreche Ab-
  streichliste zur Ermittlung der Wähler*innen ist dem Wählerverzeichnis vorge-
  heftet sowie der Mustermappe beigefügt.
       Mitteilung bitte um 14:00 Uhr
  an das Wahlamt ( 922-259; 922-302). Bitte nennen Sie uns lediglich die An-
  zahl der Urnenwähler die bis 14:00 Uhr gewählt haben. (keine Prozentanga-
  ben).

  1.5 Rechtsgrundlagen
   Bundeswahlgesetz (BWG)
   Bundeswahlordnung (BWO)
   Derzeit gültige Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-
    Pfalz (CobeLVO)
-4-

1.6 Repräsentative Wahlstatistik
 Der Landeswahlleiter hat für die Wahlbezirke

   01 007 - Elisabeth-Schule
            eine repräsentative Wahlstatistik für die Urnenwahl

               sowie für die Wahlbezirke

   01 005 - Geschwister-Scholl-Realschule
   05 015 - Grundschule Namedy
            eine repräsentative Wahlstatistik für die Briefwahl angeordnet.

 In diesen Wahlbezirken müssen daher insgesamt 12 verschiedene Stimmzet-
 tel vorgehalten werden. Orientiert am Geschlecht und verschiedenen Alters-
 gruppen erhalten die Wahlberechtigten spezielle durch zusätzlichen Aufdruck
 sich unterscheidende Stimmzettel:

                                                                  Schlüssel-
              Geschlecht                    Altersangabe
                                                                  kennziffer
    Männlich, divers oder ohne Angabe   geboren 1997 bis 2003
                                                                      A
    im Geburtenregister
    Männlich, divers oder ohne Angabe   geboren 1987 bis 1996
                                                                      B
    im Geburtenregister
    Männlich, divers oder ohne Angabe   geboren 1977 bis 1986
                                                                      C
    im Geburtenregister
    Männlich, divers oder ohne Angabe   geboren 1962 bis 1976
                                                                      D
    im Geburtenregister
    Männlich, divers oder ohne Angabe   geboren 1952 bis 1961
                                                                      E
    im Geburtenregister
    Männlich, divers oder ohne Angabe   geboren 1951 und früher
                                                                      F
    im Geburtenregister
                  weiblich              geboren 1997 bis 2003         G
                  weiblich              geboren 1987 bis 1996         H
                  weiblich              geboren 1977 bis 1986         I
                  weiblich              geboren 1962 bis 1976         K
                  weiblich              geboren 1952 bis 1961         L
                  weiblich              geboren 1951 und früher       M

1.7 Wahlberichterstattung, Hochrechnungen

In den Wahlbezirken 01 008 und 04 013 führt die „TNS Infratest dimap“ im
Einvernehmen mit dem Landeswahlleiter für die ARD eine Berichterstattung
durch.

Entsprechende Informationen für den Wahlvorstand sind dem Wählerver-
zeichnis vorgeheftet.
-5-

2. Hygienekonzept
  Das aktuelle Hygienekonzept für die Stadtverwaltung Andernach ist unter
  www.andernach.de veröffentlicht. Darüber hinaus wurde es bereits jedem Mit-
  glied des Wahlvorstandes mit entsprechenden Informationen und Anleitungen
  zum Ablauf des Wahltags zugesandt.

  Erhebung der Kontaktdaten im Rahmen des Hygienekonzepts

  1. Die Kontaktdaten aller Personen, die an der Wahlhandlung im Wahllokal
     beteiligt sind, ergeben sich

        a. hinsichtlich des Wahlvorstandes aus der im Wahlraum zu fertigenden
           Wahlniederschrift

        b. hinsichtlich der Wähler*innen durch den Stimmabgabevermerk im
           Wählerverzeichnis.

  2. Die Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) sonstiger
     im Wahlraum anwesender Personen („Wahlbeobachter“ im Rahmen des
     Öffentlichkeitsprinzips) sind unter Angabe der Anwesenheitszeiten vom
     Wahlvorstand mittels beigefügten Kontaktformular zu erheben. Die erhobe-
     nen Daten werden mit den Wahlunterlagen der Stadtverwaltung übergeben;
     sie sind unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für eine
     Frist von einem Monat aufzubewahren; nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist
     sind die Daten unverzüglich zu löschen.

3. Wahlraum, Öffentlichkeit
  Am Eingang zum Wahlgebäude bzw. Wahlraum bitte anbringen:

    die Schilder ”Hier Wahllokal” und ”Wahlbezirk Nr. ...”
    eine Wahlbekanntmachung sowie ein Stimmzettel.
    Verschiedene Schilder zum Hinweis auf die Corona Hygieneregeln.

  Während der Wahlzeit ist in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum
  befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beein-
  flussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschrif-
  tensammlung verboten (§ 32 Abs.1 BWG).

  Die gesamte Tätigkeit des Wahlvorstandes vom Beginn der Wahlhandlung an
  bis zur Unterzeichnung der Wahlniederschrift vollzieht sich öffentlich; auch alle
  Entscheidungen werden öffentlich getroffen (§ 31 BWG).
  Jedermann, auch Personen ohne Wahlrecht, haben Zutritt zum Wahlraum. Die
  Öffentlichkeit darf nie, auch nicht vorübergehend, ausgeschlossen werden. Die-
  ser Grundsatz hindert jedoch den Wahlvorstand nicht, bei Andrang den Zutritt
  zum Wahlraum zu ordnen (§ § 54 und 55 BWO).

  Auch hier sind die geltenden Corona Hygieneregeln zu beachten.
-6-

  Eine Handlungsanweisung bei Verstoß gegen die Maskenpflicht (Aus-
  übung des Hausrechts) ist dem Wählerverzeichnis beigefügt. Die städti-
  schen Vollzugsbeamten sind unter der

                  Rufnummer 0171 3528232 abrufbar!

4. Wahlvorstand, Beschlussfassungen
  Der Wahlvorstand besteht aus dem/der Wahlvorsteher*in, seinem/seiner
  Stellvertreter*in, dem/der Schriftführer*in, seinem/seiner Stellvertreter*in
  und zwei Beisitzern.

  Während der Wahlhandlung müssen mindestens 3 Mitglieder, darunter
  der/die Wahlvorsteher*in und der/die Schriftführer*in oder ihre Stellvertreter, an-
  wesend sein.
  Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sollen alle 6 Mit-
  glieder des Wahlvorstandes anwesend sein.

  Der Wahlvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder, darunter
  der/die Wahlvorsteher*in und der/die Schriftführer*in oder ihre Stellvertreter, an-
  wesend sind (§ 6 Abs. 9 Satz 1 BWO).

  Mitglieder des Wahlvorstandes dürfen während ihrer Tätigkeit kein auf eine po-
  litische Überzeugung hinweisendes Zeichen sichtbar tragen (§ 6 Abs. 3 BWO).

  Ergibt sich bei Entscheidungen keine Einstimmigkeit, so muss abgestimmt wer-
  den. Bei den Abstimmungen entscheidet Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleich-
  heit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

5. Ergebnisermittlung
  Der gesamte Wahlvorstand eines Wahlbezirks ermittelt im unmittelbaren An-
  schluss an die Wahlhandlung das Wahlergebnis ohne Unterbrechung und stellt
  es fest (§ 67 und § 75 Abs. 3 BWO).
  Für die Stimmauszählung gilt der Grundsatz der absoluten Sicherheit.

  Eine gesonderte Kurzübersicht über die Ergebnisermittlung wird diesem
  Handout beigefügt

  Alle Mitglieder des Wahlvorstandes haben die Richtigkeit des Wahlergebnisses
  in der Wahlniederschrift durch ihre Unterschrift zu bestätigen. (Muster einer
  Wahlniederschrift wird diesem Handout beigefügt)
-7-

6. Übermittlung Wahlergebnis
  Der/die Wahlvorsteher*in gibt das Wahlergebnis mündlich bekannt und ver-
  anlasst die schnellstmögliche Weitergabe als Schnellmeldung.
  Für die Übermittlung stehen Ihnen folgende Rufnummern zur Verfügung:

                                                    922-259
                                                    922-302

7. Niederschrift
  Im Anschluss an die Ergebnisübermittlung fertigen Sie bitte die entsprechende
  Wahlniederschrift. Es stehen Ihnen zwei Vordrucke zur Verfügung. Ein
  Exemplar kann als Vorschrift verwendet werden. Wir benötigen lediglich eine
  vollständig ausgefüllte Niederschrift. Neben der Übereinstimmung mit den
  Angaben der Schnellmeldung, bitten wir insbesondere darauf zu achten, dass
  die Niederschrift von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes unterschrie-
  ben wird.

  Bitte fügen Sie der Wahlniederschrift alle erforderlichen Anlagen bei. Dies sind
  insbesondere die vorgefertigten Umschläge, die Sie bitte entsprechend be-
  schriften und verschließen.

8. Übergabe der Wahlunterlagen
  Wir bitten die Wahlvorsteher*innen, stellvertretenden Wahlvorsteher*innen die
  Wahlniederschrift mit allen Anlagen sowie das Wählerverzeichnis den hierfür
  zuständigen Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung zu übergeben. Um den
  Transport zu erleichtern, nutzen Sie hierzu bitte die transparente Kunststoffbox.

  Bitte parken Sie Ihr Fahrzeug in der geöffneten Tiefgarage. Durch eine Ver-
  bindungstür (1. Parkdeck) erreichen Sie unmittelbar das Verwaltungsge-
  bäude.

  Die Entgegennahme und Prüfung der Wahlunterlagen erfolgt im Amt für Bür-
  gerdienste im Erdgeschoss des Rathauses. Auf Grund der einzuhaltenden Hy-
  gienemaßnahmen wird Ihnen beim Betreten des Rathauses ein freier Schalter
  zugewiesen. Während der Wartezeit bitten wir Sie, die Mindestabstände einzu-
  halten.

9. Downloadmöglichkeit
  Sämtliche Informationen rund um die Wahl stehen als Download auf der Inter-
  netseite der Stadtverwaltung Andernach unter www.andernach.de rechtzeitig
  vor der Wahl zur Verfügung.
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