LÄNDERÜBERSICHT ZUR ANWENDUNG 56 ABS. 1 SATZ 4 IFSG ENTSCHÄDIGUNGSANSPRUCH NUR FÜR GEIMPFTE
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Länderübersicht zur Anwendung § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG Entschädigungsanspruch nur für Geimpfte Stand 3. November 2021 GMK-Beschluss vom 01. November 2021: 1. Die Länder werden spätestens ab dem 1. November 2021 denjenigen Personen keine Entschädigungsleistungen gemäß § 56 Absatz 1 IfSG mehr gewähren, die als Kontaktpersonen oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet bei einem wegen COVID-19 behördlich angeord- neten Tätigkeitsverbot oder behördlich angeordneter Absonderung keine vollständigen Impfschutz mit einem auf der Internetseite des Paul- Ehrlich-Instituts (www.pei.de/impfstoffe/co-vid-19) gelisteten Impfstoff gegen COVID-19 vorweisen können, obwohl für sie eine öffentliche Empfehlung für eine Schutzimpfung nach § 20 Absatz 3 IfSG vorliegt. 2. Die Entschädigungsleistung gemäß § 56 Abs. 1 IfSG wird weiterhin Personen gewährt, für die in einem Zeitraum von bis zu acht Wochen vor der Absonderungsanordnung oder des Tätigkeitsverbots keine öffentliche Empfehlung für eine Impfung gegen COVID-19 vorlag. Glei- ches gilt, sofern eine medizinische Kontraindikation hinsichtlich der COVID-19-Schutzimpfung durch ärztliches Attest bestätigt wird.
Bundesland Startdatum Hinweise zur Umsetzung des Beschlusses Entschädigung für Ausgestaltung der Ungeimpfte? Nachweispflicht Baden- 15.09.2021 Anträge auf Erstattung der Entschädigungs- Ja, sofern die übrigen An- FAQ-BW: Um beurteilen zu Württemberg leistung können in Baden-Württemberg nur spruchsvoraussetzungen vor- können, ob eine Entschädi- über das Portal ifsg-online.de gestellt wer- liegen. Insbesondere darf gung erstattet werden kann, den. nicht gleichzeitig eine Ar- brauchen die Regierungsprä- beitsunfähigkeit vorliegen. sidien vom antragstellenden In Baden-Württemberg besteht jedenfalls ab Liegt eine Arbeitsunfähigkeit Arbeitgeber Informationen dem 15. September 2021 eine ausreichende vor, gelten die Regeln der über den Grund der Absonde- Immunisierungsmöglichkeit. Lohnfortzahlung im Krank- rung seines Arbeitnehmers heitsfall nach dem Entgelt- (positiver Test/ Kontaktper- Der Anspruchsausschluss gilt für Absonde- fortzahlungsgesetz (EFZG). son/Einreisefall) sowie Kennt- rungszeiträume, die ab dem 15. September nisse über den Impfstatus so- 2021 beginnen. wie bei einer fehlenden Imp- FAQ: Informationen zu Entschädigung we- fung über das Vorliegen einer gen Absonderung und Kinderbetreuung (nicht welcher) Kontraindika- tion zur Impfung. Im Zusam- menhang mit § 56 IfSG wird ein Fragerecht des Arbeitge- bers nach dem Impfstatus be- jaht. 2 Übersicht Anwendung § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG Entschädigungsanspruch nur für Geimpfte Stand 3. November 2021
Bundesland Startdatum Hinweise zur Umsetzung des Beschlusses Entschädigung für Ausgestaltung der Ungeimpfte? Nachweispflicht Bayern 01.07.2021 Der Anspruchsausschluss findet bereits An- Ja, auf positiv getestete Per- Der Arbeitnehmer hat eine wendung, sofern die Absonderung im Zeit- sonen findet der Anspruchs- Selbstauskunft zum Impf- und raum ab 1. Juli 2021 beginnt. ausschluss keine Anwen- Genesenenstatus sowie zur dung. Impfmöglichkeit im Formular Weiterführende Information: Bayern Hin- „Erklärung der Arbeitnehmerin weise zu § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG. / des Arbeitnehmers“ abzuge- ben. Die Betroffenen können dabei auch Angaben zu den Besonderheiten im Einzelfall machen, u. a. warum eine Impfung unmöglich oder unzu- mutbar war. Die Selbstaus- kunft muss aber bisher nicht durch Nachweise belegt wer- den. Auf die Richtigkeit der Angaben in der Selbstauskunft wird vertraut. Eine Ausnahme gilt nur für Personen, die an- geben, eine Impfung sei bis- her nicht möglich gewesen und diese Behauptung im Ein- zelfall offensichtlich widerlegt werden kann (z. B. Impfange- bot durch den Betriebsarzt ist bereits bekannt oder bei Kran- kenhausangestellten). Im Inte- resse der Solidargemeinschaft werden die Arbeitgeber gebe- ten, auf bereits bekannte Impf- angebote, die von den Be- troffenen ohne Grund abge- lehnt wurden, hinzuweisen. 3 Übersicht Anwendung § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG Entschädigungsanspruch nur für Geimpfte Stand 3. November 2021
Bundesland Startdatum Hinweise zur Umsetzung des Beschlusses Entschädigung für Ausgestaltung der Ungeimpfte? Nachweispflicht Berlin Informationen und Antragstellung unter: Ent- schädigung nach dem Infektionsschutzge- setz Berlin. Brandenburg Weiterführende Information: Pressemittei- lung Brandenburg. Anträge auf Erstattung der Entschädigungs- leistung können in Brandenburg nur über das Portal ifsg-online.de gestellt werden. Bremen 01.12.2021 Anträge auf Erstattung der Entschädigungs- Nein. Ungeimpfte Infizierte Generell muss die Person, bei leistung müssen verpflichtend über das Portal sind hiervon nicht betroffen, der eine Kontraindikation für ifsg-online.de gestellt werden. da diese als Infizierte und eine Impfung vorliegt und als nicht nur als infektionsver- Kontaktperson in Quarantäne Das Land geht davon aus, dass bis zum 1. dächtig gelten, wie es bei muss, muss den Nachweis Dezember allen ein Impfangebot unterbreitet Kontaktpersonen der Fall ist. darüber erbringen, dass die werden konnte. Entsprechend werden infi- Voraussetzungen für eine Ent- zierte Menschen isoliert. Sie schädigungszahlung vorlie- sollen keine Entschädigun- gen. Das wird in der Regel ein gerhalten keine Entschädi- ärztliches Attest sein. gung nach § 56 IfSG, son- dern eine Entgeltfortzahlung erhalten. Hamburg 01.11.2021 Weiterführende Information: FAQ Hamburg Keine Aussage in FAQ. Soweit Arbeitgebende die Ent- schädigung nach § 56 Absatz Hamburg wird den Beschluss der GMK zum 5 IfSG unmittelbar an ihre Ar- 1. November 2021 umsetzen. beitnehmenden auszahlen, sind sie berechtigt, von den Anspruchsberechtigten Anga- ben darüber zu verlangen, ob sie vollständig geimpft waren (Impfnachweis). Soweit eine 4 Übersicht Anwendung § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG Entschädigungsanspruch nur für Geimpfte Stand 3. November 2021
Bundesland Startdatum Hinweise zur Umsetzung des Beschlusses Entschädigung für Ausgestaltung der Ungeimpfte? Nachweispflicht Schutzimpfung aufgrund einer medizinischen Kontraindika- tion nicht möglich war, ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, aus dem sich eine solche Aus- sage ergibt, eine konkrete Di- agnose ist jedoch nicht anzu- geben. Hessen 01.11.2021 Weiterführende Information des Regierungs- Keine Aussage in den Infor- Keine Ausführungen. präsidiums Darmstadt: Hinweise zur Ent- mationen, Fall dort nicht er- schädigungszahlung wähnt. Anträge auf Erstattung der Entschädigungs- leistung können über das Portal ifsg-on- line.de gestellt werden. Stichtag für die Anwendung von § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG ist der 1. November 2021. Mit dem Anspruchsausschluss entfällt auch die Vorleistungspflicht des jeweiligen Arbeitge- bers nach § 56 Abs. 5 IfSG. Maßgeblich ist insofern der erste Tag der Absonderung, d.h. dass nur Absonderungen, die nach dem 31.10.2021 beginnen, der Regelung § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG unterliegen. Mecklenburg- 01.11.2021 Anträge auf Erstattung der Entschädigungs- Keine Ausführungen. Das Land strebt an, weitestge- Vorpommern leistung können über das Portal ifsg-on- hend auf Nachweise zu ver- line.de gestellt werden. zichten. Konforme Umsetzung des GMK-Beschlusses zum 1. November. 5 Übersicht Anwendung § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG Entschädigungsanspruch nur für Geimpfte Stand 3. November 2021
Bundesland Startdatum Hinweise zur Umsetzung des Beschlusses Entschädigung für Ausgestaltung der Ungeimpfte? Nachweispflicht Niedersachsen 11.10.2021 Weiterführende Information: Hinweise Land Keine ausdrückliche Aus- Das Antragsformular unter Niedersachsen. sage, nur Hinweis, dass Per- ifsg-online fragt für Anträge sonen, die an COVID-19 er- ab dem 11. Oktober 2021 den Anträge auf Erstattung der Entschädigungs- kranken, auch in Zukunft Impf- bzw. Genesenenstatus leistung können über das Portal ifsg-on- Lohnfortzahlung erhalten. ab. line.de gestellt werden. Bis zum 11. Oktober hatte jeder Bürger im er- werbsfähigen Alter die Gelegenheit, sich imp- fen zu lassen und kann damit eine Quarantä- neanordnung durch das Gesundheitsamt ver- meiden. Für die wenigen Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen las- sen können oder für die noch keine aus- drückliche Impfempfehlung vorliegt, wird es auch weiterhin Entschädigungszahlungen im Quarantänefall geben. Auch Personen, die an Covid erkranken, erhalten auch in Zukunft ihre Lohnfortzahlung. Nordrhein- 11.10.2021 Weiterführende Informationen: Pressemittei- Nein, ungeimpfte Infizierte Das Antragsformular unter Westphalen lung MAGS NRW. sollen keine Entschädigung ifsg-online fragt für Anträge erhalten. ab dem 11. Oktober 2021 den Anträge auf Erstattung der Entschädigungs- Impf- bzw. Genesenenstatus leistung können über das Portal ifsg-on- ab. line.de gestellt werden. Nordrhein-Westfalen wird zum 11. Oktober 2021 die Verdienstausfallentschädigungen bei Quarantänen für Menschen ohne Covid- 19-Impfschutz auslaufen lassen. Ausgenom- men von dieser Regelung bleiben Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Genesene und Ge- impfte, die aufgrund von Impfdurchbrüchen 6 Übersicht Anwendung § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG Entschädigungsanspruch nur für Geimpfte Stand 3. November 2021
Bundesland Startdatum Hinweise zur Umsetzung des Beschlusses Entschädigung für Ausgestaltung der Ungeimpfte? Nachweispflicht oder Neuerkrankungen in Quarantäne müs- sen, haben ebenfalls weiterhin einen An- spruch auf eine Verdienstausfallentschädi- gung. Rheinland- 01.10.2021 Anträge auf Erstattung der Entschädigungs- Auch ungeimpften Infizierten Das Antragsformular unter Pfalz leistung können über das Portal ifsg-on- wird das Land in der Regel ifsg-online fragt für Anträge line.de gestellt werden. keine Entschädigung zahlen. ab dem 11. Oktober 2021 den Impf- bzw. Genesenenstatus Rheinland-Pfalz geht davon aus, dass bis ab. zum 1. Oktober 2021 alle rheinlandpfälzi- Wer aufgrund einer medizini- schen Bürgerinnen und Bürger für die eine schen Kontraindikation nicht Impfempfehlung besteht, die Möglichkeit hat- gegen Corona geimpft werden ten sich impfen zu Lassen. Personen, die kann, muss bei Antragstellung sich nach dem 1. Oktober 2021 als Kontakt- ein entsprechendes Zeugnis person oder Reiserückkehrer in Quarantäne vorlegen. Aus dem Zeugnis begeben müssen, erhalten daher in der Re- muss sich - neben der Aus- gel keine Entschädigung. sage, dass nach Überzeugung der ausstellenden ärztlichen Person oder der ausstellenden Stelle eine medizinische Kont- raindikation gegen die Imp- fung besteht, der Name, die Anschrift und das Geburtsda- tum der getesteten Person so- wie die ldentität der Person oder Stelle, die das ärztliche Zeugnis ausgestellt hat, her- vorgehen. 7 Übersicht Anwendung § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG Entschädigungsanspruch nur für Geimpfte Stand 3. November 2021
Bundesland Startdatum Hinweise zur Umsetzung des Beschlusses Entschädigung für Ausgestaltung der Ungeimpfte? Nachweispflicht Saarland 27.09.2021 Anträge auf Erstattung der Entschädigungs- Ja. Bei einem positiven Test Das Antragsformular ifsg-on- leistung können über das Portal ifsg-on- wird angenommen, dass line fragt für Anträge ab dem line.de gestellt werden. auch eine Schutzimpfung die 27. September 2021 den Impf- Quarantäne nicht verhindert bzw. Genesenenstatus ab. Bis zum 27. September 2021 wäre es allen hätte. Beschäftigten möglich gewesen, den vollen Impfschutz zu erlangen. Die Regelung des § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG wird somit erst in Fäl- len einer Absonderung oder eines Tätigkeits- verbots nach dem 27. September Anwen- dung finden. Ausgenommen sind Beschäf- tigte, bei denen eine Impfung aufgrund medi- zinischer Kontraindikation nicht durchführbar ist Sachsen Informationen und Antragstellung unter: In- fektionsschutz, Entschädigung für Ver- dienstausfälle aufgrund von Quarantäne. Sachsen- Anhalt Anträge auf Erstattung der Entschädigungs- leistung können über das Portal ifsg-on- line.de gestellt werden. Schleswig- 01.10.2021 Anträge auf Erstattung der Entschädigungs- Ungeachtet des Impfstatus Im Falle der Absonderung ei- Holstein leistung können über das Portal ifsg-on- wird eine infizierte Person nes Beschäftigten haben Ar- line.de gestellt werden. häufig auch arbeitsunfähig beitgeber bei der Entschei- erkrankt sein, sodass Arbeit- dung über die Vorleistung der Schleswig-Holstein wird keine Verdienstaus- nehmerinnen und Arbeitneh- Verdienstausfallentschädigung fallentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG für mer gegenüber ihren Arbeit- zu prüfen, ob der betreffende Kontaktpersonen und Reiserückkehrer mehr geberinnen und Arbeitgebern Beschäftigte im Zeitpunkt der gewähren, die ab dem 1. Oktober 2021 Ad- einen Anspruch auf Lohnfort- Absonderung vollständig ge- ressat eines behördlichen Tätigkeitsverbotes zahlung im Krankheitsfall impft war. Dies kann durch Vorlage des Impf-Ausweises 8 Übersicht Anwendung § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG Entschädigungsanspruch nur für Geimpfte Stand 3. November 2021
Bundesland Startdatum Hinweise zur Umsetzung des Beschlusses Entschädigung für Ausgestaltung der Ungeimpfte? Nachweispflicht oder eines behördlichen Absonderungsgebo- gem. § 3 Entgeltfortzahlungs- oder die Bescheinigung über tes sind und bis zu diesem Zeitpunkt nicht gesetz (EFZG) haben. In die- die durchgeführte Impfung er- vollständig geimpft sind. Die Landesregie- sem Fall erleiden die be- folgen. Bei Personen, die aus rung vertritt die Auffassung, dass durch eine troffenen Arbeitnehmerinnen gesundheitlichen Gründen Corona-Schutzimpfung eine Infektion mit und Arbeitnehmer keinen nicht geimpft werden können, dem neuartigen Corona-Virus und folglich Verdienstausfall und ein An- ist ein ärztliches Attest vorzu- auch eine anschließende Absonderung mit spruch auf Entschädigung legen. In diesem Attest hat der großer Sicherheit vermieden werden kann. nach § 56 Abs. 1 IfSG schei- Arzt die fehlende Impfmöglich- Ausnahmen gelten nur für Personen, die det bereits tatbestandlich keit (Kontraindikation) zu at- nachweisen können, dass bei Ihnen gesund- aus. testieren. Eine konkrete Diag- heitliche Gründe gegen eine Impfung spra- nose oder der konkrete Grund chen (Kontraindikation). Eine weitere Aus- muss in diesem Attest nicht nahme gilt für Fälle, in denen auch bei Vorlie- wiedergegeben werden. gen einer vollständigen Impfung eine Abson- derung nicht hätte vermieden werden kön- nen. Dies kann der Fall sein, wenn erwerbs- tätige Personen aus einem Risikovarianten- gebiet einreisen. Allerdings muss die betref- fende Person in dieses Gebiet gereist sein, bevor es zum Virusvariantengebiet erklärt wurde. 9 Übersicht Anwendung § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG Entschädigungsanspruch nur für Geimpfte Stand 3. November 2021
Bundesland Startdatum Hinweise zur Umsetzung des Beschlusses Entschädigung für Ausgestaltung der Ungeimpfte? Nachweispflicht Thüringen 01.11.2021 Anträge auf Erstattung der Entschädigungs- Keine Ausführungen. Das Antragsformular ifsg-on- leistung können in Thüringen generell nur line fragt für Anträge ab 01. über das Portal ifsg-online.de gestellt wer- November 2021 den Impf- den. bzw. Genesenenstatus sowie eine etwaige Kontraindikation/ Ab dem 1. November 2021 wird bei der Prü- Schwangerschaft ab. Für den fung von Anträgen auf Verdienstausfallent- Fall einer Kontraindikation schädigung nach § 56 ff. IfSG die Vorschrift sind die entsprechenden me- des § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG (Impfklausel) als dizinischen Nachweise per Folge des GMK-Beschlusses berücksichtigt Upload beizufügen. und angewendet. Arbeitgeber dürfen gemäß § 26 Abs. 3 BDSG von den Ar- beitnehmerInnen Informatio- nen zu deren Impfstatus ein- holen, soweit mit diesen Anga- ben Ansprüche nach den §§ 56ff. IfSG verfolgt werden sol- len. Dazu gehören auch Anga- ben zu etwaigen Gründen, wa- rum ein Impfschutz gegen Co- vid-19 nicht besteht. 10 Übersicht Anwendung § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG Entschädigungsanspruch nur für Geimpfte Stand 3. November 2021
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