Mehr Leistung und Kundenorientierung Die neuen Unisex-Tarife von AXA sind da! - NEU
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Info für Vertriebspartner Mehr Leistung und Kundenorientierung Die neuen Unisex-Tarife von AXA sind da! NEU: U6-Tarife von AXA! Übersicht und FAQ-Katalog zu Unisex von AXA Krankenversicherung
von AXA Krankenversicherung. Inhalt: Bisex" und "Unisex" Rund um die neuen Unisex -Tarife von AXA Unsere Tarifwelt wird Unisex: Einführung der neuen Unisex-Tarife. 3 Mit der „B6-Anwartschaft“ Bisex-Zieltarife zum 01.01.2015 aufleben lassen. 4 Die neue Unisex-Tarifwelt von AXA im Überblick. Segment „Privat" 5 "Bisex" im Vergleich zu "Unisex" - Segment „Privat“: "Bisex" im Vergleich zu "Unisex" - ein Plus an Leistung. 6 ein Plus an Leistung. Die neue Unisex-Tarifwelt von AXA im Überblick. Segment „Öffentlicher Dienst" 11 Segment „Öffentlicher Dienst“: "Bisex" im Vergleich zu "Unisex" - ein Plus an Leistung. 12 Die neue Unisex-Tarifwelt von AXA im Überblick. Segment „Ärzte Heilwesen" 16 Segment „Ärzte Heilwesen“: "Bisex" im Vergleich zu "Unisex" - ein Plus an Leistung. 17 Fragen und Antworten rund um Unisex: Der FAQ-Katalog von AXA. 22 FAQ-Katalog von AXA 2
Bisex" und "Unisex" von AXA Krankenversicherung. Unsere Tarifwelt wird Unisex: Einführung der neuen Unisex-Tarife. Unser Produktportfolio ist noch attraktiver Warum Männer bis zum geworden 20.12.2012 im Vertriebsfokus stehen? Damit die Prämien für Männer und Frauen „Unisex“ Runde für Runde nähern wir uns derzeit dem Unisex- werden, war eine Neukalkulation unserer Tarifwelt not- Stichtag am 21.12.2012 und damit dem Ende der wendig. Dabei haben wir unsere Hauptverkaufstarife "Bisex-Welt" im klassischen Neugeschäft. nochmals verbessert und gleichzeitig noch kunden- freundlicher gestaltet. Geben Sie jetzt noch mal richtig Vollgas Beraten Sie Ihre männlichen Kunden und Interessenten Darüber hinaus konnten wir - nach intensiver Markt- auf mögliche Beitragsvorteile in der Privaten Kranken- und Wettbewerbsbeobachtung - unser Produktportfolio voll- und Pflegevorsorgeversicherung! über alle Segmente neu ordnen. Mit diesem Schritt sind wir zukünftig noch kundenorientierter und effizi- enter im Krankenversicherungsmarkt aufgestellt. Warum nicht auch Frauen vor dem 21.12.2012 in Bisex absichern und damit das günstigere Eintrittsalter nutzen? Ein Kundenvorteil, den Sie gezielt ansprechen können - denn mit der Unisex-Umstellungsgarantie ist für Frauen bereits jetzt eine attraktive Möglichkeit gegeben, ihren aktuellen Gesundheitszustand zu sichern, vom jüngeren Eintrittsalter zu profitieren und bis zum 30.06.2013 ohne Risikoprüfung in einen gleichwertigen Unisex- Tarif zu wechseln. Dies gilt ebenfalls für den Abschluss von Pflegevorsorge. 3
Mit der „B6-Anwartschaft“ Bisex-Zieltarife zum 01.01.2015 aufleben lassen. Für folgende Personen ist eine "B6-Anwart- Ab sofort verfügbar: B6-Anwartschaftszertifikat schaft" zu empfehlen: im AXA- und DBV-Layout: n Kunden, deren Gesellschaften keine Beitragsanpas- sung (BAP) zum 01. Januar 2013 vorgenommen ha- ben, denn bei diesen Kunden ist eine Beitragsanpas- sung zum 01. Januar 2014 oder 01. Januar 2015 sehr wahrscheinlich. Mit der „B6-Anwartschaft“ sichern Sie diesen Kunden auch bei einer BAP in den nächsten beiden Jahren den Wechselwunsch in die "Bisex" im Vergleich zu "Unisex" - heutigen günstigeren B6-Prämien von AXA. n Männliche PKV-Versicherte, die den Kündigungster- ein Plus an Leistung. min 30.09.2012 versäumen oder einen Kündigungs- termin in 2013 und 2014 haben n Männliche GKV-Versicherte, die zum 01.01.2013 bzw. zum 01.01.2014 noch pflichtig sind n Männliche Lehramtsstudenten, deren Referendariatszeit bevorsteht n Männliche GKV-Versicherte, die eine Beamtenlauf- - AXA Zer tifikat B6 bahn anstreben Anwart schaft 00 07 Best.-Nr.: 21 01 n Heilfürsorgeberechtigte, die voraussichtlich bis zum 01.01.2015 Anspruch auf Beihilfe erhalten werden. Wichtige Informationen zur DBV Zertifika t B6 -Anwar B6-Anwartschaft: Be st.-Nr.: 27 93 1679 tschaf t Abschluss der B6-AWV zum 01. des laufenden Monats oder des Folgemonats bei Antragsein- gang - spätestens zum 20.12.2012! Letztmög- licher Versicherungsbeginn der Anwartschaft ist der 01.01.2013. Aufleben der Vollversicherung mit spätestem Beginn 01.01.2015. Weitere Hinweise zur Aufnahme einer B6-AWV n die Provision wird zunächst auf den B6-AWV n der Antrag muss mit dem PDF-Formular Beitrag gerechnet, später erfolgt eine "Ergänzung zum Antrag auf Kranken- Nachverprovisionierung bei Umwandlung versicherung" eingereicht werden in den Zieltarif n die Anwartschaft kann auf folgende Hinweis: Tarife abgeschlossen werden: siehe Die "Ergänzung zum Antrag auf Krankenversicherung" gelbmarkierte Tarife in der E-Mail finden Sie an ausgewiesener Stelle auf unseren online Anlage Plattformen im Netz. n Ihr Kunde zahlt 5 % auf den Tarifbeitrag Die B6-Anwartschaft kann auf folgende Tarife abgeschlossen werden: Privatwirtschaft: Vital 300-N, Vital 600-N, Vital 900-N, EL BONUS-N, EPT-N, KG-SU-N Zahntarife (Vollversicherung): 350E-N, Krankentagegelder, Krankenhaustagegelder Heilberufe: VA–Reihe, PRAXmed-N, VisionMed-N, 150-N, 153-N, ZZ-N, 350E-N, Kranken- tagegeldtarife für Ärzte, Krankenhaustagegeldtarife für Ärzte Öffentlicher Dienst: VisionB-N, Tarifgruppe B-N, BN-Tarife, BW2-N, BWE-N, 350E-N, Krankenhaustagegelder 4
Die neue Unisex-Tarifwelt von AXA im Überblick. Segment „Privat" In dieser Zusammenfassung haben wir für Sie das neue Unisex-Produktportfolio von AXA im Segment „Privat" dargestellt. Bitte beachten Sie, dass ab dem Unisex-Stichtag 21.12.2012 nur noch Unisextarife verkauft werden dür- fen und die bisherige Bisex-Produktwelt im klassischen Kranken-Neugeschäft ersetzen. Tarifangebot zur privaten Krankenversicherung von AXA im Segment „Privat“ Kundenbedarf Tarife Vital 300/ 900-U (auch als Ausbildungsvariante) Komfort Halbkompakter Tarif mit 300/900 Euro Selbstbehalt inkl. stationärer Wahlleistung; Zahnschutz variierbar mit Premium Zahn-U, Komfort Zahn-U, Kompakt Zahn-U ein Plus an Leistung. "Bisex" im Vergleich zu "Unisex" - Elementar Bonus-U (auch als Ausbildungsvariante) Basis Halbkompakter Tarif mit 360 Euro Selbstbehalt; Anbündelung von KGSU-U möglich; Primärarztprinzip; Zahnschutz variier- bar mit Premium Zahn-U, Komfort Zahn-U, Kompakt Zahn-U Anbündelbare Ergänzungstarife Kundenbedarf Tarife KGSU-U Stationär Chefarztbehandlung im 1- oder 2-Bettzimmer bei schweren Erkrankungen und Unfällen (kombinierbar mit Elementar Bonus-U) KTG 21-U, KTG 28-U, KTGG 42-U, KTGV 42-U, KTG 91-U, KTG 182-U Krankentagegeld Krankentagegeldversicherung bei Verdienstausfall im Krankheitsfall Krankenhaustage- KHT-U geldversicherung Steuerfreie Auszahlung für zusätzlichen Service im Krankenhaus wie zum Beispiel für Telefon, Fernsehgebühren u.v.m. Flex 1, 2, 3 - U Monatliches Pflegegeld für alle Pflegestufen: Individuelle Absicherung für alle Pflegestufen zur Wahrung der finanziellen Unabhängigkeit Pflegevorsorge (auch bei Demenz, Pflegestufe 0); Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 1 Akut -U Soforthilfe im Pflegefall in Höhe von bis zu 2.500 Euro (z.B. Leistungen wie Menüservice, Kinderbetreuung, Einkäufe und Besorgungen je Versicherungsfall); 24-Stunden Hotline BEA-U Beitragsentlastung Beitragsentlastung der Krankenvollversicherung im Alter mit Arbeitgeber-Zuschuss für Arbeitnehmer PVN Pflegepflicht- Privat krankenvollversicherte müssen eine Pflegepflichtversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist gesetzlich versicherung vorgeschrieben und verbandseinheitlich. VIA Option Option auf Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung Auslandsreise-/ ARJ, ARE, ARE-A Auslandsaufenthalt Auslandsreiseversicherung für Reisen bis max. 365 Tage KUR-U Sonstige Die private Eigenvorsorge für eine Kur. Zusatztarife in Unisex neben den "Anbündelbaren Ergänzungstarifen": Zahnvorsorge DENT, DENT Inlay, DENT Smile, DENT Komfort-U, DENT Premium-U, EG035-U (A), EG080-U (A), Komfort-U, VIAplus! 5
Segment "Privat": "Bisex" im Vergleich zu "Unisex" - ein Plus an Leistung. Was hat sich in der neuen Unisex-Tarifwelt verbessert? Ambulant Leistung Vital-N (300/600/900) Vital-U (300/900) GOÄ Bis zu den Höchstsätzen Über die Höchstsätze hinaus Hilfsmittel 100 % wenn durch AXA organisiert, 100% über AXA, ansonsten 75% - offener Hilfsmittelkatalog ansonsten 75 % - umfangreicher Hilfs- mittelkatalog inkl. lebenserhaltender Hilfsmittel, aber geschlossener Katalog Operative Nicht geregelt 100% für operative Sehschärfenkorrektur "Bisex" im Vergleich zu "Unisex" - Sehschärfenkorrektur (z. Bsp. bei Lasik, Lasek, Linsenimplantate). Schwangerschafts- und Nicht geregelt Je Schwangerschaft ein Schwangerschaftsgymnastik- sowie ein Rück- Rückbildungsgymnastik bildungsgymnastikkurs sowie die Kosten des Geburtsvorbereitungs- kurses bis zum 2,0-fachen Erstattungssatz im Rahmen der HebGV ein Plus an Leistung. erstattungsfähig. Künstliche Befruchtung Nicht geregelt Ja, wenn: n die Frau das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht voll- endet haben, n eine organisch bedingte Sterilität vorliegt, n eine Ehe, bzw. eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, n eine deutliche Erfolgsaussicht (größer 15 %) besteht Transportkosten 100 % der Transportkosten zu oder n 100 % der Transportkosten zu oder von der nächsterreichbaren von der nächsterreichbaren geeigneten geeigneten ambulanten Heilbehandlung/Therapieeinrichtung bei ambulanten Heilbehandlung/Therapie- ärztlich bestätigter Geh- oder Sehunfähigkeit sowie bei Unfall/Not- einrichtung bei ärztlich bestätigter Geh- fall, wenn für die Erstversorgung eine stationäre Behandlung nicht unfähigkeit sowie bei Unfall/Notfall, erforderlich ist wenn für die Erstversorgung eine statio- n 75% für Fahrtkosten zu und von der nächstgelegenen Therapieein- näre Behandlung nicht erforderlich ist richtung zur Strahlentherapie/Chemotherapie oder Nierendialyse, 100 % sind erstattungsfähig, wenn die Fahrten vom Versicherer organisiert werden Soziotherapie Nicht geregelt 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren n Arzt: im Rahmen der GOÄ n Für Fachkräfte gelten maximale Rechnungsbeträge Sozialpädiatrie und Nicht geregelt Bis zu 400 EUR innerhalb von 3 Monaten Frühförderung Palliativversorgung Nicht geregelt n Ärzte im Rahmen der GOÄ n Fachkräfte können für spezialisierte ambulante Palliativversorgung entsprechend der Vereinbarung, die der Leistungserbringer mit ei- ner Gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen hat, abrechnen. n Nach 4 Wochen kann eine erneute Überprüfung erfolgen. n Die Leistungen aus der PPV wird angerechnet. Entwöhnung Nicht geregelt n 80 % für Regelleistung (ausgenommen Nikotin) n maximal 3 Versuche, danach keine ambulante oder stationäre Entwöhnung mehr möglich n Versicherer kann Art, Dauer und Einrichtung bestimmen Anschlussheilbehandlung Nicht geregelt An Stelle einer stationären AHB (AHB) Bisex Unisex 6
Was hat sich in der neuen Unisex-Tarifwelt verbessert? Stationär Leistung Vital-N (300/600/900) Vital-U (300/900) GOÄ Bis 5-facher Satz Über die Höchstsätze hinaus Anschlussheilbehandlung Ja für AHB innerhalb von 4 Wochen und Zusätzliche Diagnose: Nierentransplantation (AHB) für bestimmte Diagnosen Entwöhnung n einmalig n Befristung auf 8 Wochen entfällt (ausgenommen Nikotin) 80 % 80 % für Regelleistung ein Plus an Leistung. "Bisex" im Vergleich zu "Unisex" - n n n nur Regelleistung n maximal 3 Versuche, danach keine ambulante oder stationäre n nur wenn keine Rehamaßnahme der Entwöhnung mehr möglich Rehaträger vorliegt n Versicherer kann Art, Dauer und Einrichtung bestimmen n max. 8 Wochen n Zusagevorbehalt n nur wenn keine Rehamaßnahme der Rehaträger vorliegt Sonstiges Leistung Vital-N (300/600/900) Vital-U (300/900) Beitragsrückerstattung Ja Ja Verhaltensbonus Ja Ja Optionen Ja Ja Zusätzlicher Nein Ja Ausbildungstarif BRE- und SB-Unschädlich- Ja Ja keit von Vorsorgeuntersu- chungen Haushaltshilfe Nicht geregelt wenn Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, bei: n Krankenhausbehandlung, n Anschlussheilbehandlung n Schwangerschaft und Entbindung, n häuslicher Behandlungspflege. Voraussetzung Kind bis 12 Lj. oder behindertes Kind lebt im Haushalt Begrenzung: max 14 Tage/50 EUR pro Tag Häusliche Krankenpflege Nicht geregelt Krankenhausvermeidungspflege n für häusliche Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung Vergütungen bis max. 50 EUR täglich für höchstens 14 Tage je Behandlungsfall n Behandlungspflege in Höhe Kosten GKV Sicherungspflege n Behandlungspflege in Höhe Kosten GKV Auslandsschutz Weltweit Weltweit. Während der ersten 12 Monate einer Vollversicherung besteht im Nicht-EU/EWR-Raum ein Versicherungsschutz nur für Aus- landsreisen von bis zu 6 Wochen Hospiz Nicht geregelt Gebühren sind bis zu der Höhe erstattungsfähig, die für die Versor- gung eines Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung aufzu- wenden waren. Leistungen aus der PPV werden angerechnet. Bisex Unisex 7
Was hat sich in der neuen Unisex-Tarifwelt verbessert? Ambulant Leistung ELBonus-N Elementar Bonus-U Ambulante Psychotherapie Nein 70 % bis 50 Sitzungen je Versicherungsjahr Hilfsmittel 100 % wenn durch AXA organisiert, ansons- 100% über AXA, ansonsten 75% - offener Hilfsmittelkatalog ten 75 % - umfangreicher Hilfsmittelkatalog inkl. lebenserhaltender Hilfsmittel, aber geschlossener Katalog Operative Nicht geregelt bis 400 Euro je Auge inklusive Vor- und Nachuntersuchungen; Sehschärfenkorrektur erneuter Anspruch nach 10 Jahren Sterilisation Nein Ja, bei medizinischer Notwendigkeit Schwangerschaftsabbruch Ja, bei medizinischer Notwendigkeit Ja, auch bei nicht medizinischer Notwendigkeit. Schwangerschafts- und Nicht geregelt Schwangerschaftsgymnastik, Rückbildungsgymnastikkurs sowie Rückbildungsgymnastik die Kosten eines Geburtsvorbereitungskurses sind bis zum 2,0-fa- "Bisex" im Vergleich zu "Unisex" - chen Erstattungssatz im Rahmen der HebGV erstattungsfähig Künstliche Befruchtung Nein 50% Leistung, wenn: n die Frau das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht ein Plus an Leistung. vollendet haben n eine organisch bedingte Sterilität vorliegt n eine Ehe, bzw. eheähnliche Gemeinschaft vorliegt n eine deutliche Erfolgsaussicht (größer 15 %) besteht Transportkosten Nein n 100 % der Transportkosten zu oder von der nächsterreichbaren geeigneten ambulanten Heilbehandlung/Therapieeinrichtung bei Unfall/Notfall, wenn für die Erstversorgung eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist. Soziotherapie Nicht geregelt 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren n Arzt: im Rahmen der GOÄ n Für Fachkräfte gelten maximale Rechnungsbeträge Sozialpädiatrie und Nicht geregelt Bis zu 400 EUR innerhalb von 3 Monaten Frühförderung Palliativversorgung Nicht geregelt n Ärzte im Rahmen der GOÄ; n Fachkräfte können für spezialisierte ambulante Palliativversor- gung entsprechend der Vereinbarung, die der Leistungserbrin- ger mit einer Gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen hat, abrechnen. n Nach 4 Wochen kann eine erneute Überprüfung erfolgen. n Die Leistung aus der PPV wird angerechnet. Entwöhnung Nicht geregelt n 80 % für Regelleistung (ausgenommen Nikotin) n maximal 3 Versuche, danach keine ambulante oder stationäre Entwöhnung mehr möglich n Versicherer kann Art, Dauer und Einrichtung bestimmen Anschlussheilbehandlung Nicht geregelt Anstelle einer stationären AHB (AHB) Bisex Unisex 8
Was hat sich in der neuen Unisex-Tarifwelt verbessert? Stationär Leistung ELBonus-N Elementar Bonus-U Anschlussheilbehandlung Ja, für AHB innerhalb von 4 Wochen und für Zusätzliche Diagnose: Nierentransplantation (AHB) bestimmte Diagnosen Entwöhnung n einmalig n Befristung auf 8 Wochen entfällt (ausgenommen Nikotin) n 80 % n 80 % des Tagessatzes n nur Regelleistung n maximal 3 Versuche, danach keine ambulante Entwöhnung n nur wenn keine Rehamaßnahme von mehr möglich Rehaträgern vorliegt n Versicherer kann Art, Dauer und Einrichtung bestimmen n max. 8 Wochen n Zusagevorbehalt n nur wenn keine Rehamaßnahme der Rehaträger vorliegt ein Plus an Leistung. "Bisex" im Vergleich zu "Unisex" - Sonstiges Leistung ELBonus-N Elementar Bonus-U Beitragsrückerstattung Ja Ja Verhaltensbonus Ja Ja Optionen Ja Ja Auslandsschutz Weltweit Weltweit. Während der ersten 12 Monate einer Vollversicherung besteht im Nicht-EU/EWR-Raum ein Versicherungsschutz nur für Auslandsreisen von bis zu 6 Wochen. BRE- und SB-Unschädlich- Ja Ja keit von Vorsorgeuntersu- chungen Haushaltshilfe Nicht geregelt Wenn die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, bei: n Krankenhausbehandlung n Anschlussheilbehandlung n Schwangerschaft und Entbindung n häuslicher Behandlungspflege Voraussetzung: Kind bis 12 Lj. oder behindertes Kind lebt im Haushalt Begrenzung: max 14 Tage/50 EUR pro Tag Häusliche Krankenpflege Nicht geregelt Krankenhausvermeidungspflege: n für häusliche Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versor- gung. Vergütung bis max. 50 EUR täglich für höchstens 14 Tage je Behandlungsfall n Behandlungspflege in Höhe Kosten GKV Sicherungspflege: n Behandlungspflege in Höhe Kosten GKV Hospiz Nicht geregelt Gebühren sind bis zu der Höhe erstattungsfähig, die für die Ver- sorgung eines Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden waren. Leistungen aus der PPV werden angerech- net. Bisex Unisex 9
Was hat sich in der neuen Unisex-Tarifwelt verbessert? Krankenhaustagegeld Leistung KHTE-N KHT-U Versicherungsfähigkeit alle alle Beitragsentlastung im Alter Leistung BEA-N BEA-U Beitragszahlung Beitragszahlung bis Alter 65, danach Beitragszahlung bis Alter 67, danach 25 % des Beitrags 25 % des Beitrags Flexible Inanspruchnahme Nicht geregelt auch von Teilbeträgen möglich von Teilbeträgen Maximale 75 % des Grundbeitrags 100 % des Grundbeitrags (ohne BEA-Beitrag ab 67, ohne PVN/PVB) Beitragsentlastung "Bisex" im Vergleich zu "Unisex" - Beitragsfreistellung nach 3 Jahren möglich Kleine Anwartschaft auch für BEA Max. Eintrittsalter 59 Jahre 61 Jahre BAP-Klausel (Sterblichkeit) an Pflegepflicht gekoppelt an Pflegepflicht gekoppelt ein Plus an Leistung. Dynamik vor Alter 59 automatisch vor Alter 61 automatisch (Widerspruchsklausel) (Widerspruchsklausel) Bisex Unisex 10
Die neue Unisex-Tarifwelt von AXA im Überblick. Segment „Öffentlicher Dienst“ In dieser Zusammenfassung haben wir für Sie das neue Unisex-Produktportfolio von AXA im Segment „Öffentlicher Dienst" dargestellt. Bitte beachten Sie, dass Unisextarife erst zum Stichtag 21.12.2012 verkauft werden dürfen und ein Plus an Leistung. "Bisex" im Vergleich zu "Unisex" - ab dann die bisherige Produktwelt im klassischen Kranken-Neugeschäft ersetzen. Tarifangebot zur privaten Krankenversicherung von AXA im Segment „Öffentlicher Dienst“ Kundenbedarf Tarife BS-U BSG-U Tarif für ambulante Behand- Tarif für ambulante Be- lung ohne Selbstbehalt handlung mit Selbstbehalt Top BZ-U Tarif für Zahnbehandlung und Zahnersatz B3-U Tarif für stationäre Behandlung – Regelleistung Vision B-U Komfort Kompakttarif für ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlung / Regelleistung Beihilfeergänzung und weitere anbündelbare Tarife Kundenbedarf Tarife BN3/1-U oder BN3/2-U BN4-U BN1/1-U oder BN1/2-U BN2-U Beihilfeergänzungstarif mit Beihilfeergänzungstarif Beihilfeergänzungstarif mit Beihilfeergänzungstarif Leistung für Material und ohne Leistung für Material Leistung für Material- und ohne Leistung für Material- Material- und Laborkosten, Hilfsmittel und Laborkosten (Baden- Laborkosten, Hilfsmittel und Laborkosten (Baden- Laborkosten (inkl. Sehhilfen), Heilprak- Württemberg) (inkl. Sehhilfen), Heilprak- Württemberg) tiker und Auslandsreise- tiker, Auslandsreiseschutz schutz und Kurtagegeld BW2-U BW2-U + BWE-U Stationär 2-Bettzimmer inkl. Chefarztbehandlung 1-Bettzimmer inkl. Chefarztbehandlung KHT-U Krankenhaustagegeld Krankenhaustagegeld mindestens in Höhe der Beihilfekürzungen Flex 1, 2, 3 - U Monatliches Pflegegeld für alle Pflegestufen: Individuelle Absicherung für alle Pflegestufen zur Wahrung der finanziellen Unabhängigkeit Pflegevorsorge (auch bei Demenz, Pflegestufe 0); Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 1 Akut -U Soforthilfe im Pflegefall in Höhe von bis zu 2.500 Euro (z.B. Leistungen wie Menüservice, Kinderbetreuung, Einkäufe und Besorgungen je Versicherungsfall); 24-Stunden Hotline BEA-U Beitragsentlastung Beitragsentlastung der Krankenvollversicherung im Alter mit Arbeitgeber-Zuschuss für Arbeitnehmer Pflegepflicht- PVB versicherung für Beihilfe Versicherte müssen eine Pflegepflichtversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist gesetzlich vorge- Beihilfeberechtigte schrieben und verbandseinheitlich. KUR-U Sonstige Die private Eigenvorsorge für eine Kur. Ergänzungstarife für Heilfürsorgeberechtigte: Pflegevorsorge Flex 1,2,3 - U, Akut-U, EG 035-U, EG 080-U, Zahnvorsorge DENT Komfort-U und DENT Premium-U, KHT-U, KUR-UZ, BW2-UZ, BWE-UZ 11
Segment „Öffentlicher Dienst“: "Bisex" im Vergleich zu "Unisex" - ein Plus an Leistung. Was hat sich in der neuen Unisex-Tarifwelt verbessert? Ambulant Leistung VBxxN/Vis B-N VBxxU/Vision B-U Arzneimittel von Nicht aufgeführt Erstattung wie Heilpraktikerleistung Heilpraktikern Ambulante Psychotherapie 100 % bis 30. Sitzung, 100 % bis 30. Sitzung, 80 % ab 31. Sitzung, 70 % ab der 61. Sitzung 80 % ab 31. Sitzung Hilfsmittel 100% über DBV, ansonsten 80% - 100 % über DBV, sonst 80 % - offener Hilfsmittelkatalog umfangreicher Hilfsmittelkatalog inkl. "Bisex" im Vergleich zu "Unisex" - lebenserhaltender Hilfsmittel, aber geschlossener Katalog. Operative Nicht geregelt 1.000 EUR Rechnungsbeitrag je Auge innerhalb von 10 Kalenderjahren Sehschärfenkorrektur ein Plus an Leistung. Schwangerschafts- und Bisher nicht geregelt Je Schwangerschaft ein Schwangerschaftsgymnastik- sowie ein Rück- Rückbildungsgymnastik bildungsgymnastikkurs sowie die Kosten des Geburtsvorbereitungs- kurses bis zum 2,0-fachen Erstattungssatz im Rahmen der HebGV erstattungsfähig. Künstliche Befruchtung Nicht geregelt Ja, wenn: n die Frau das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht voll endet haben n eine organisch bedingte Sterilität vorliegt n eine Ehe, bzw. eheähnliche Gemeinschaft vorliegt n keine deutliche Erfolgaussicht (größer 15 %) besteht Transportkosten 100 % der Transportkosten zu oder n 100 % der Transportkosten zu oder von der nächsterreichbaren von der nächsterreichbaren geeigneten geeigneten ambulanten Heilbehandlung/Therapieeinrichtung bei ambulanten Heilbehandlung/Thera- ärztlich bestätigter Geh- oder Sehunfähigkeit sowie bei Unfall/Not- pieeinrichtung bei ärztlich bestätigter fall, wenn für die Erstversorgung eine stationäre Behandlung nicht Geh- oder Sehunfähigkeit sowie bei erforderlich ist Unfall/Notfall, wenn für die Erstversor- n 80% für Fahrtkosten zu und von der nächstgelegenen Therapieein- gung eine stationäre Behandlung nicht richtung zur Strahlentherapie/Chemotherapie oder Nierendialyse; erforderlich ist 100 % sind erstattungsfähig, wenn die Fahrten vom Versicherer organisiert werden Soziotherapie Nicht geregelt 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren n Arzt: im Rahmen der GOÄ n Für Fachkräfte gelten maximale Rechnungsbeträge Sozialpädiatrie und Nicht geregelt Bis zu 400 Euro innerhalb von 3 Monaten Frühförderung Palliativversorgung Nicht geregelt n Ärzte im Rahmen der GOÄ n Fachkräfte können für spezialisierte ambulante Palliativversorgung entsprechend der Vereinbarung, die der Leistungserbringer mit ei- ner Gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen hat, abrechnen. n Nach 4 Wochen kann eine erneute Überprüfung erfolgen n Leistungen aus der PPV werden angerechnet Entwöhnung Nicht geregelt n 80 % für Regelleistung (ausgenommen Nikotin) n maximal 3 Versuche, danach keine ambulante oder stationäre Entwöhnung mehr möglich n Versicherer kann Art, Dauer und Einrichtung bestimmen Anschlussheilbehandlung Nicht geregelt An Stelle einer stationären AHB (AHB) Bisex Unisex 12
Was hat sich in der neuen Unisex-Tarifwelt verbessert? Stationär Leistung VBxxN/Vis B-N VBxxU/Vision B-U Anschlussheilbehandlung Ja für AHB innerhalb von 4 Wochen und Zusätzliche Diagnose: Nierentransplantation (AHB) für bestimmte Diagnosen Entwöhnung n einmalig n Befristung auf 8 Wochen entfällt (ausgenommen Nikotin) n 80 % n 80 % für Regelleistung n nur Regelleistung n maximal 3 Versuche, danach keine ambulante Entwöhnung mehr n nur wenn keine Rehamaßnahme der möglich Rehaträger vorliegt n Versicherer kann Art, Dauer und Einrichtung bestimmen n max. 8 Wochen n Zusagevorbehalt n nur wenn keine Rehamaßnahme der Rehaträger vorliegt ein Plus an Leistung. "Bisex" im Vergleich zu "Unisex" - Zahn Leistung VBxxN/Vis B-N VBxxU/Vision B-U Kosten für Arzneimittel Nicht geregelt 100 % Sonstiges Leistung VBxxN/Vis B-N VBxxU/Vision B-U Haushaltshilfe Bisher nur im Zusammenhang mit wenn Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, bei: Krankenhausvermeidungspflege n Krankenhausbehandlung, n Anschlussheilbehandlung n Schwangerschaft und Entbindung, n häuslicher Behandlungspflege. Voraussetzung Kind bis 12 Lj. oder behindertes Kind lebt im Haushalt Begrenzung: max 14 Tage/50 EUR pro Tag Häusliche Krankenpflege Behandlungspflege war nicht Krankenhausvermeidungspflege spezifiziert n für häusliche Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung Vergütungen bis max. 50 EUR täglich für höchstens 14 Tage je Behandlungsfall n Behandlungspflege in Höhe Kosten GKV Sicherungspflege n Behandlungspflege in Höhe Kosten GKV Hospiz Nicht geregelt Gebühren sind bis zu der Höhe erstattungsfähig, die für die Versor- gung eines Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung aufzu- wenden waren. Leistungen aus der PPV werden angerechnet. Bisex Unisex 13
Was hat sich in der neuen Unisex-Tarifwelt verbessert? Ambulant Leistung BN3 XX-N/BN4 XX-N/ BN3-N/BN4-N BN3 XX-U/BN4 XX-U/ BN3-U/BN4-U Arzneimittel von Nicht geregelt Keine Erstattung aus BN Heilpraktikern Hilfsmittel 100 % wenn von DBV organisiert, Erstattungen bleiben unverändert. Der offene Hilfsmittelkatalog wird ansonsten 80 % mit weiteren medizinisch notwendigen Hilfsmitteln in Standardaus- führung erweitert. In die derzeitigen Arilis wurden weitere Leistungen integriert. Details siehe Vital-U Stationär Leistung BW2xx-N/BW2-N BW2xx-U/BW2-U Anschlussheilbehandlung Ja für AHB innerhalb von 4 Wochen und Zusätzliche Diagnose: Nierentransplantation (AHB) nur für bestimmte Diagnosen "Bisex" im Vergleich zu "Unisex" - Stationär Leistung BWE-N/BWE-N BWE-U/BWE-U ein Plus an Leistung. keine Leistungsänderungen keine Leistungsänderungen Ambulant Leistung BS-N/BSG-N BS-U/BSG-U Arzneimittel von Nicht geregelt Erstattung wie Heilpraktikerleistung Heilpraktikern Hilfsmittel 100% über DBV, ansonsten 80% - 100 % über DBV, sonst 80 % - offener Hilfsmittelkatalog umfangreicher Hilfsmittelkatalog inkl. lebenserhaltender Hilfsmittel, aber geschlossener Katalog. Operative Nicht geregelt 100% für operative Sehschärfenkorrektur Sehschärfenkorrektur (z. Bsp. bei Lasik, Lasek, Linsenimplantate) Schwangerschafts- und Nicht geregelt Je Schwangerschaft ein Schwangerschaftsgymnastik- sowie ein Rück- Rückbildungsgymnastik bildungsgymnastikkurs sowie die Kosten des Geburtsvorbereitungs- kurses bis zum 2,0-fachen Erstattungssatz im Rahmen der HebGV erstattungsfähig. Künstliche Befruchtung Nicht geregelt Ja, wenn: n die Frau das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht voll- endet haben n eine organisch bedingte Sterilität vorliegt n eine Ehe, bzw. eheähnliche Gemeinschaft vorliegt n eine deutliche Erfolgaussicht (größer 15 %) besteht Transportkosten 100 % der Transportkosten zu oder n 100 % der Transportkosten zu oder von der nächsterreichbaren von der nächsterreichbaren geeigneten geeigneten ambulanten Heilbehandlung/Therapieeinrichtung bei ambulanten Heilbehandlung/Thera- ärztlich bestätigter Geh- oder Sehunfähigkeit sowie bei Unfall/Not- pieeinrichtung bei ärztlich bestätigter fall, wenn für die Erstversorgung eine stationäre Behandlung nicht Geh- oder Sehunfähigkeit sowie bei erforderlich ist Unfall/Notfall, wenn für die Erstversor- n 80% für Fahrtkosten zu und von der nächstgelegen Therapieein- gung eine stationäre Behandlung nicht richtung zur Strahlentherapie/Chemotherapie oder Nierendialyse. erforderlich ist 100 % sind erstattungsfähig, wenn die Fahrten vom Versicherer organisiert werden Soziotherapie Nicht geregelt 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren n Arzt: im Rahmen der GOÄ n Für Fachkräfte gelten maximale Rechnungsbeträge Sozialpädiatrie und Nicht geregelt Bis zu 400 Euro innerhalb von 3 Monaten Frühversorgung Bisex Unisex 14
Was hat sich in der neuen Unisex-Tarifwelt verbessert? Ambulant Leistung BS-N/BSG-N BS-U/BSG-U Palliativversorgung Nicht geregelt n Ärzte im Rahmen der GOÄ n Fachkräfte können für spezialisierte ambulante Palliativversorgung entsprechend der Vereinbarung, die der Leistungserbringer mit ei- ner Gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen hat abrechnen. n Nach 4 Wochen kann eine erneute Überprüfung erfolgen n Leistungen aus der PPV werden angerechnet Ambulant Leistung BS-N/BSG-N BS-U/BSG-U ein Plus an Leistung. "Bisex" im Vergleich zu "Unisex" - Entwöhnung Nicht geregelt 80 % für Regelleistung (ausgenommen Nikotin) n maximal 3 Versuche, danach keine ambulante oder stationäre Entwöhnung mehr möglich n Versicherer kann Art, Dauer und Einrichtung bestimmen Anschlussheilbehandlung Nicht geregelt An Stelle einer stationären AHB (AHB) Stationär Leistung B3xx-N/B3-N B3xx-U/B3-U Anschlussheilbehandlung Ja für AHB innerhalb von 4 Wochen und Zusätzliche Diagnose: Nierentransplantation (AHB) nur für bestimmte Diagnosen Entwöhnung n einmalig n Befristung auf 8 Wochen entfällt (ausgenommen Nikotin) n 80 % n 80 % für Regelleistung n nur Regelleistung n maximal 3 Versuche, danach keine ambulante oder stationäre n nur wenn keine Rehamaßnahme der Entwöhnung mehr möglich Rehaträger vorliegt n Versicherer kann Art, Dauer und Einrichtung bestimmen n max. 8 Wochen n Zusagevorbehalt n nur wenn keine Rehamaßnahme der Rehaträger vorliegt Beitragsfreiheit in der Nein Ja, Kinderbeitrag 12 Monate für alle Tarife der Elternzeit Tarifgruppe B-U + KHT-U (im Rahmen Kindernachversicherung) Hospiz Nicht geregelt Gebühren sind bis zu der Höhe erstattungsfähig, die für die Versor- gung eines Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung aufzu- wenden waren. Leistungen aus der PPV werden angerechnet Zahn Leistung BZ-N BZ-U Kosten für Arzneimittel Nicht geregelt 100% Ambulant Leistung BN1xx-N/BN2xx-N/BN1-N/BN2-N BN1xx-U/BN2xx-U/BN1-U/BN2-U Ärztliche Leistungen > Keine Erstattung aus BN-N bei gültiger Honorarvereinbarung Höchstsatz GOÄ Hilfsmittel Regelung analog Tarif BS-N, BSG-N inkl. Regelung analog Tarif BS-U, BSG-U inkl. beihilfefähiger Hilfsmittel beihilfefähiger Hilfsmittel Zahn Leistung BN1xx-N/BN2xx-N/BN1-N/BN2-N BN1xx-U/BN2xx-U/BN1-U/BN2-U Zahnärztliche Leistungen Keine Erstattung aus BN bei gültiger Honorarvereinbarung > Höchstsatz GOZ Bisex Unisex 15
Die neue Unisex-Tarifwelt von AXA im Überblick. Segment „Ärzte Heilwesen“ In dieser Zusammenfassung haben wir für Sie das neue Unisex-Produktportfolio von AXA im Segment „Ärzte Heilwe- sen" dargestellt. Bitte beachten Sie, dass ab dem Unisex-Stichtag 21.12.2012 nur noch Unisextarife verkauft werden dürfen und die bisherige Bisex-Produktwelt im klassischen Kranken-Neugeschäft ersetzen. Tarifangebot zur privaten Krankenversicherung von AXA im Segment „Ärzte Heilwesen“ Kundenbedarf Tarife Studenten der VA Med-A, VA Med Komfort-A Humanmedizin (Leistungen analog der u. a. Ärzte-Tarife) "Bisex" im Vergleich zu "Unisex" - VA Med VA Med Komfort (VA2-U) (VA2-U, KGH2-U) Ärzte Halbkompakter Tarif Halbkompakter Tarif ohne Wahlleistungen inkl. 2-Bettzimmer im KH + privatärztliche Behandlung ein Plus an Leistung. VZ Dent VZ Dent Komfort (Elementar Bonus-U, VZ Zahn-U) (Vital300/900-U, VZ Zahn-U) Zahnärzte Halbkompakter Tarif mit 360 Euro Selbstbehalt Halbkompakter Tarif mit 300 oder 900 Euro Selbstbehalt ohne Wahlleistungen; inkl. stationäre Wahlleistungen; Zahn: Material- und Laborkosten Zahn: Material- und Laborkosten Tierärzte/Apotheker Tarifangebot s. Tarife Segment „Privat“ Kompakt Zahn-U Komfort Zahn-U Premium Zahn-U 100 % Zahnbehandlung 100 % Zahnbehandlung 100 % Zahnbehandlung Zahntarife 75 % / 85 % bei dreijähriger 90 % Zahnersatz 60 % / 70 % bei dreijähriger individuell wählbar Prophylaxe für Zahnersatz Prophylaxe für Zahnersatz 90 % KFO für Erwachsene 75 % KFO für Erwachsene 100 % KFO für Kinder Zahnstaffel 60 % KFO für Erwachsene 85 % KFO für Kinder Zahnstaffel 70 % KFO für Kinder Zahnstaffel KTGA 14-U, KTGA 21-U, KTGA 28-U, KTGA 42-U, KTG 91-U, KTG 182-U Krankentagegeld Krankentagegeldversicherung für Ärzte/Zahnärzte bei Verdienstausfall im Krankheitsfall Krankenhaus- KHTA-U tagegeld Krankenhaustagegeld VIAmed Optionstarif Option auf private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung 16
Segment „Ärzte Heilwesen“: "Bisex" im Vergleich zu "Unisex" - ein Plus an Leistung. Was hat sich in der neuen Unisex-Tarifwelt verbessert? Ambulant Leistung VA1002-N + KGH2-N + VA Med Komfort (VA2-U/VA2-UA, KGH2-U/KGH2-UA) + ZB 25-N Komfort Zahn-U, Komfort Zahn-UA Ambulante Psychotherapie max. 20 Sitzungen pro Jahr 100 % bis 30. Sitzung, 80 % ab 31. Sitzung, 70 % ab 61. Sitzung Hilfsmittel 100% über AXA, ansonsten 75% - 100% über AXA, ansonsten 75% - offener Hilfsmittelkatalog umfangreicher Hilfsmittelkatalog inkl. lebenserhaltender Hilfsmittel, aber ein Plus an Leistung. "Bisex" im Vergleich zu "Unisex" - geschlossener Katalog Sehhilfen Bis max. 307 EUR in 24 Monaten Bis max. 300 EUR in 2 Versicherungsjahren Operative Nicht geregelt 100% für operative Sehschärfenkorrektur Sehschärfenkorrektur (z. Bsp. bei Lasik, Lasek, Linsenimplantate). Schwangerschafts- und Nicht geregelt Schwangerschaftsgymnastik, Rückbildungsgymnastikkurs sowie die Rückbildungsgymnastik Kosten eines Geburtsvorbereitungskurses sind bis zum 2,0-fachen Erstattungssatz im Rahmen der HebGV erstattungsfähig Künstliche Befruchtung Nicht geregelt Ja, wenn: n die Frau das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht voll- endet haben n eine organisch bedingte Sterilität vorliegt n eine Ehe, bzw. eheähnliche Gemeinschaft vorliegt n eine deutliche Erfolgsaussicht (größer 15 %) besteht Transportkosten Nein n 100 % der Transportkosten zu oder von der nächsterreichbaren geeigneten ambulanten Heilbehandlung/Therapieeinrichtung bei ärztlich bestätigter Geh- oder Sehunfähigkeit sowie bei Unfall/Not- fall, wenn für die Erstversorgung eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist n 75% für Fahrtkosten zu und von der nächstgelegenen Therapieein- richtung zur Strahlentherapie/Chemotherapie oder Nierendialyse. 100 % sind erstattungsfähig, wenn die Fahrten vom Versicherer organisiert werden Soziotherapie Nicht geregelt 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren n Arzt: im Rahmen der GOÄ n Für Fachkräfte gelten maximale Rechnungsbeträge Bisex Unisex 17
Was hat sich in der neuen Unisex-Tarifwelt verbessert? Ambulant Leistung VA1002-N + KGH2-N + VA Med Komfort (VA2-U/VA2-UA, KGH2-U/KGH2-UA) + ZB 25-N Komfort Zahn-U, Komfort Zahn-UA Sozialpädiatrie und Nicht geregelt Bis zu 400 EUR innerhalb von 3 Monaten Frühförderung Palliativversorgung Nicht geregelt n Ärzte im Rahmen der GOÄ n Fachkräfte können für spezialisierte ambulante Palliativversorgung entsprechend der Vereinbarung, die der Leistungserbringer mit einer Gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen hat, abrechnen. n Nach 4 Wochen kann eine erneute Überprüfung erfolgen n Leistungen aus der PPV werden angerechnet Anschlussheilbehandlung Nicht geregelt Anstelle einer stationären AHB (AHB) "Bisex" im Vergleich zu "Unisex" - Entwöhnung Nicht geregelt n 80 % für Regelleistung (ausgenommen Nikotin) n maximal 3 Versuche, danach keine ambulante oder stationäre Entwöhnung mehr möglich ein Plus an Leistung. n Versicherer kann Art, Dauer und Einrichtung bestimmen Stationär Leistung VA1002-N + KGH2-N + VA Med Komfort (VA2-U/VA2-UA, KGH2-U/KGH2-UA) + ZB 25-N Komfort Zahn-U, Komfort Zahn-UA Anschlussheilbehandlung Ja, für AHB innerhalb von 4 Wochen Zusätzliche Diagnose: Nierentransplantation (AHB) und für bestimmte Diagnosen Entwöhnung n einmalig n Befristung auf 8 Wochen entfällt (ausgenommen Nikotin) n 80 % n 80 % des Tagessatzes n nur Regelleistung n maximal 3 Versuche, danach keine ambulante Entwöhnung mehr n nur wenn keine Rehamaßnahme von möglich Rehaträgern vorliegt n Versicherer kann Art, Dauer und Einrichtung bestimmen n max. 8 Wochen n Zusagevorbehalt n nur wenn keine Rehamaßnahme der Rehaträger vorliegt Zahn Leistung VA1002-N + KGH2-N + VA Med Komfort (VA2-U/VA2-UA, KGH2-U/KGH2-UA) + ZB 25-N Komfort Zahn-U, Komfort Zahn-UA Zahnersatz 75 % 75 %, bei 3 Jahren Prophylaxe 85 % (einschl. funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen) Inlays 100 % 75%, bei 3 Jahren Prophylaxe 85% Zahnstaffel 1.278,23/2.556,46/3.834,69/ 1.000/2.000/3.000/4.000 EUR in den ersten 1/2/3/4/ Jahren 5.112,92/6.391,15 EUR in den ersten 1/2/3/4/5 Jahren Heil- und Kostenplan (H+K) Ja Ja, sonst nur halbe Erstattung Bisex Unisex 18
Was hat sich in der neuen Unisex-Tarifwelt verbessert? Sonstiges Leistung VA1002-N + KGH2-N + VA Med Komfort (VA2-U/VA2-UA, KGH2-U/KGH2-UA) + ZB 25-N Komfort Zahn-U, Komfort Zahn-UA Auslandsschutz Weltweit Weltweit. Während der ersten 12 Monate einer Vollversicherung besteht im Nicht-EU/EWR-Raum ein Versicherungsschutz nur für Aus- landsreisen von bis zu 6 Wochen Haushaltshilfe Nicht geregelt Wenn die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, bei: n Krankenhausbehandlung n Anschlussheilbehandlung n Schwangerschaft und Entbindung n häuslicher Behandlungspflege Voraussetzung: Kind bis 12 Lj. oder behindertes Kind lebt im Haushalt ein Plus an Leistung. "Bisex" im Vergleich zu "Unisex" - Begrenzung: max 14 Tage/50 EUR pro Tag Häusliche Krankenpflege Nicht geregelt Krankenhausvermeidungspflege n für häusliche Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung Vergütungen bis max. 50 EUR täglich für höchstens 14 Tage je Behandlungsfall n Behandlungspflege in Höhe Kosten GKV Sicherungspflege n Behandlungspflege in Höhe Kosten GKV Versicherungsfähigkeit Ärzte und Familienangehörige n Ärzte und Familienangehörige n Erweiterung um Studenten der Humanmedizin für die Ausbildungs- varianten BRE- und SB-Unschädlich- Nein Ja keit von Vorsorgeuntersu- chungen Hospiz Nicht geregelt Gebühren sind bis zu der Höhe erstattungsfähig, die für die Ver- sorgung eines Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden waren. Leistungen aus Pflege Pflichtversicherung (PPV) werden angerechnet. Bisex Unisex 19
Was hat sich in der neuen Unisex-Tarifwelt verbessert? Ambulant Leistung PRAXdent VZ Dent Komfort (Vital-N 300/600/900, ZZ-N) (Vital-U 300/900, Vital-UA 300/900, VZ Zahn, VZ Zahn UA) GOÄ Bis zu den Höchstsätzen Über die Höchstsätze hinaus Hilfsmittel 100% über AXA, ansonsten 75% - 100% über AXA, ansonsten 75% - offener Hilfsmittelkatalog umfangreicher Hilfsmittelkatalog inkl. lebenserhaltender Hilfsmittel, aber geschlossener Katalog Operative Nicht geregelt 100% für operative Sehschärfenkorrektur Sehschärfenkorrektur (z. Bsp. bei Lasik, Lasek, Linsenimplantate). Schwangerschafts- und Nicht geregelt Schwangerschaftsgymnastik, Rückbildungsgymnastikkurs sowie die Rückbildungsgymnastik Kosten eines Geburtsvorbereitungskurses sind bis zum 2,0-fachen Erstattungssatz im Rahmen der HebGV erstattungsfähig "Bisex" im Vergleich zu "Unisex" - Künstliche Befruchtung Nicht geregelt Ja, wenn: n die Frau das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht voll- endet haben n eine organisch bedingte Sterilität vorliegt ein Plus an Leistung. n eine Ehe, bzw. eheähnliche Gemeinschaft vorliegt n eine deutliche Erfolgsaussicht (größer 15 %) besteht Transportkosten 100 % der Transportkosten zu oder n 100 % der Transportkosten zu oder von der nächsterreichbaren von der nächsterreichbaren geeigneten geeigneten ambulanten Heilbehandlung/Therapieeinrichtung bei ambulanten Heilbehandlung/Thera- ärztlich bestätigter Geh- oder Sehunfähigkeit sowie bei Unfall/Not- pieeinrichtung bei ärztlich bestätigter fall, wenn für die Erstversorgung eine stationäre Behandlung nicht Gehunfähigkeit sowie bei Unfall/Not- erforderlich ist fall, wenn für die Erstversorgung eine n 75% für Fahrtkosten zu und von der nächstgelegenen Therapieein- stationäre Behandlung nicht erforder- richtung zur Strahlentherapie/Chemotherapie oder Nierendialyse. lich ist. 100 % sind erstattungsfähig, wenn die Fahrten vom Versicherer organisiert werden Soziotherapie Nicht geregelt 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren. n Arzt: im Rahmen der GOÄ. n Für Fachkräfte gelten maximale Rechnungsbeträge Sozialpädiatrie und Nicht geregelt Bis zu 400 EUR innerhalb von 3 Monaten Frühförderung Palliativversorgung Nicht geregelt n Ärzte im Rahmen der GOÄ n Fachkräfte können für spezialisierte ambulante Palliativversorgung entsprechend der Vereinbarung, die der Leistungserbringer mit ei- ner Gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen hat, abrechnen. n Nach 4 Wochen kann eine erneute Überprüfung erfolgen n Leistungen aus der PPV werden angerechnet Entwöhnung Nicht geregelt n 80 % für Regelleistung (ausgenommen Nikotin) n maximal 3 Versuche, danach keine ambulante oder stationäre Entwöhnung mehr möglich n Versicherer kann Art, Dauer und Einrichtung bestimmen Anschlussheilbehandlung Nicht geregelt Anstelle einer stationären AHB (AHB) Bisex Unisex 20
Was hat sich in der neuen Unisex-Tarifwelt verbessert? Stationär Leistung PRAXdent VZ Dent Komfort (Vital-N 300/600/900, ZZ-N) (Vital-U 300/900, Vital-UA 300/900, VZ Zahn, VZ Zahn UA) GOÄ Bis 5-facher Satz Über die Höchstsätze hinaus Anschlussheilbehandlung Ja, für AHB innerhalb von 4 Wochen Zusätzliche Diagnose: Nierentransplantation (AHB) und für bestimmte Diagnosen Entwöhnung n einmalig n Befristung auf 8 Wochen entfällt (ausgenommen Nikotin) n 80 % n 80 % des Tagessatzes n nur Regelleistung n maximal 3 Versuche, danach keine ambulante Entwöhnung mehr n nur wenn keine Rehamaßnahme von möglich Rehaträgern vorliegt n Versicherer kann Art, Dauer und Einrichtung bestimmen ein Plus an Leistung. "Bisex" im Vergleich zu "Unisex" - n max. 8 Wochen n Zusagevorbehalt n nur wenn keine Rehamaßnahme der Rehaträger vorliegt Sonstiges Leistung PRAXdent VZ Dent Komfort (Vital-N 300/600/900, ZZ-N) (Vital-U 300/900, Vital-UA 300/900, VZ Zahn, VZ Zahn UA) Auslandsschutz Weltweit Weltweit. Während der ersten 12 Monate einer Vollversicherung besteht im Nicht-EU/EWR-Raum ein Versicherungsschutz nur für Aus- landsreisen von bis zu 6 Wochen Beitragsfreiheit in der 6 Monate (aus VITAL-N) 6 Monate (aus VITAL-U und VZ Zahn-U) Elternzeit Haushaltshilfe Nicht geregelt Wenn die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, bei: n Krankenhausbehandlung n Anschlussheilbehandlung n Schwangerschaft und Entbindung n häuslicher Behandlungspflege Voraussetzung: Kind bis 12 Lj. oder behindertes Kind lebt im Haushalt Begrenzung: max 14 Tage/50 EUR pro Tag Häusliche Krankenpflege Nicht geregelt Krankenhausvermeidungspflege n für häusliche Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung Vergütungen bis max. 50 EUR täglich für höchstens 14 Tage je Behandlungsfall n Behandlungspflege in Höhe Kosten GKV Sicherungspflege n Behandlungspflege in Höhe Kosten GKV Hospiz Nicht geregelt Gebühren sind bis zu der Höhe erstattungsfähig, die für die Versor- gung eines Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung aufzu- wenden waren. Leistungen aus der PPV werden angerechnet. Bisex Unisex 21
Fragen und Antworten rund um Unisex: Der FAQ-Katalog von AXA. Zum Thema „Unisex“ gibt es viele Fragen - wir haben die Antworten Bis zum angekündigten Unisex-Stichtag sind es nur noch wenige Wochen. Mittlerweile hat auch die Presse das Thema "Unisex" in den Fokus gerückt und berichtet über steigende Beiträge für Männer in der neuen Unisex-Welt. Höchste Zeit, Ihnen zu Ihren Fragen rund um "Bisex und Unisex" unseren Fragen- und Antwortenkatalog an die Hand zu FAQ-Katalog von AXA geben. Dabei handelt es sich insbesondere um Fragestellungen, die sich auf Basis der neuen Rechtsprechung in den vergangenen Wochen und Monaten ergeben haben. Hinweis: Der beigefügte FAQ-Katalog gibt die aktuelle Rechtslage mit Stand 11.2012 wieder. Daher kann es vorkommen, dass sich bis zum Zeitpunkt der Drucklegung der Broschüre rechtliche Änderungen ergeben können. Bitte nutzen Sie diesbezüglich auch unser Informationsangebot auf unseren Online-Plattformen. 22
Fragen und Antworten rund um Unisex: Der FAQ-Katalog von AXA. Hintergründe & Allgemeines Frage Antwort Was bedeuten die beiden Begriffe n Hierbei handelt es sich um den internen Arbeitstitel zum Projekt Unisex. Mit Unisex bzw. U6 wird die „Bisex“ und „Unisex“? gemeinsame Kalkulation für Frauen und Männer bezeichnet. Bisex meint dagegen die getrennte Kalkula- tion für Frauen und Männer (B6). Was sind Tarife der alten Welt? Tarife der alten Welt sind Tarife ohne Recht auf eine Mitgabe von Übertragungswerten (Abschluss vor dem 01.01.2009). Was sind Tarife der neuen Welt? Tarife der neuen Welt sind Tarife, die das Recht auf eine Mitgabe von Übertragungswerten bei Wechsel des Versicherungsunternehmens (VU) beinhalten. Wie ist der gesetzliche n „Verbot der Differenzierung nach dem Geschlecht des Vertragspartners bei Versicherungsverträgen – Hintergrund für Unisex-Tarife? Urteil des EuGH vom 01.03.2011“. n Das belgische Verfassungsgericht hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Juni 2009 die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob Artikel 5 Abs. 2 der Gender-Richtlinie (2004/113/EG) mit Europäischem Primärrecht (EG-Vertrag, Europäische Menschenrechtskonvention) vereinbar ist. In diesem Artikel ist ein Wahlrecht für die Mitgliedstaaten verankert. Danach dürfen die Versicherer bei der Tarifierung zwischen Frauen und Männern differenzieren, wenn der Mitgliedstaat es zulässt. Die unterschiedliche Behandlung muss sachlich begründet sein, die Begründung statistisch belegt werden. Deutschland hat dieses Wahl- recht durch die Regelung in § 20 Abs. 2 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) genutzt. n Mit Urteil vom 01.03.2011 hat der EuGH festgestellt, dass die Berücksichtigung des Geschlechts als Ri- sikofaktor in Versicherungsverträgen eine Diskriminierung darstellt. Da die Ausnahmevorschrift des Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie zudem unbefristet gilt, hat der EuGH diese ab dem 21.12.2012 für ungültig erklärt und damit entfällt die Rechtsgrundlage für §20 Abs. 2 AGG. Warum gibt es bisher unter- n Versicherungen versuchen so genau wie möglich zu berechnen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines schiedliche Beiträge für Männer Versicherungsfalls ist – und wie hoch die dadurch entstehenden Kosten sein könnten. Als Grundlage und Frauen? dafür dienen Statistiken, nach denen unter anderem das Geschlecht und das Alter wichtige Kriterien für eine Risikoeinstufung darstellen. Diese unterschiedliche Risikoeinstufung findet sich in unterschiedli- chen Beiträgen wieder. n Aufgrund der statistisch höheren Lebenserwartung sind die Beiträge für Frauen vor U6 meist höher. Welche Folgen hat U6 auf die Die U6-Tarife werden entsprechend der für U6-Tarife gültigen Kalkulationsverordnung kalkuliert. Beitragskalkulation der Wir rechnen mit einer Mehrprämie für Männer von ca. 30 Prozent. Bei Pflegevorsorge Flex1,2,3-U wird es betroffenen Tarife? Wird der zu Mehrprämien von bis zu 60% kommen. Versicherungsschutz teurer? Zu welchem Zeitpunkt müssen Ab dem 21.12.2012 darf bei Neuverträgen keine Differenzierung von Beiträgen und Leistungen nach dem FAQ-Katalog von AXA U6-Produkte angeboten/abge- Merkmal „Geschlecht“ erfolgen. schlossen werden? Warum ist gerade der Die zugrunde liegende europäische Gleichbehandlungs-Richtlinie wurde am 21.12.2007 beschlossen. 21.12.2012 der Stichtag und Sie sah eine Überprüfung der Ausnahmeregelung fünf Jahre nach dem Umsetzungszeitpunkt der Richtlinie nicht das Jahresende? vor. Diese Fünfjahresfrist läuft zum 21.12.2012 ab. Alle Angaben vorbehaltlich Änderung durch Gesetzgebung! Nur für den internen Gebrauch! Stand 11.2012 Bestandsverträge & Beitragskalkulation Frage Antwort Sind Bestandsverträge von der Nein, Bestandsverträge dürfen nicht angepasst werden – dafür wäre eine gesetzliche Regelung erforder- neuen U6-Regelung betroffen? lich. Für Bestandsverträge gilt weiterhin B6. Darüber hinaus werden die Beiträge für alle Bestandstarife weiterhin entsprechend der für B6-Tarife gültigen Kalkulationsverordnung einmal jährlich – getrennt nach Alter und Geschlecht – dahingehend überprüft, ob die kalkulierten Leistungen noch mit den zukünftig erforderlichen Leistungen übereinstimmen. Weichen die Zahlen mindestens um den bedingungsgemäß festgelegten Prozentsatz nach oben oder unten voneinander ab, werden die Beiträge angepasst. Welche Regelungen gelten Beispiel: ab dem 21.12.2012 bei Für folgende Geschäftsvorfälle gelten ab dem 21.12. die U6-Regeln: Vertragsänderungen im n neu abgeschlossene Vertragsinhalte B6-Bestand? n Absicherung weiterer Personen Beispiel: Für eine versicherte Person besteht bisher nur eine Krankheitskostenversicherung. Wird nun ein Krankentagegeld neu hinzuversichert, muss ein U6-Krankentagegeldtarif abgeschlossen werden. Für folgende Geschäftsvorfälle gelten ab dem 21.12. weiterhin die B6-Regeln: nUmstellungen und Erhöhungen in einem gleichartigen Tarif können im Rahmen von § 204 (gesetzliches Wechselrecht) in der B6-Welt verbleiben oder auf Wunsch in U6 erfolgen. Werden B6-Tarife aufgrund Nein. Da Bestandsverträge durch U6 keine Änderungen erfahren, werden die B6-Tarife unverändert fortge- Einführung U6 geschlossen? führt. Alle Angaben vorbehaltlich Änderung durch Gesetzgebung! Nur für den internen Gebrauch! Stand 11.2012 23
Bestandsverträge & Beitragskalkulation Frage Antwort Besteht für die Versicherten in n Die PKV ist gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich zu prüfen, ob die zukünftig zu erwartenden Leistungs- der „B6-Tarifwelt“ die Gefahr der ausgaben noch von den kalkulierten Beiträgen gedeckt werden. Weichen die Zahlen um festgelegten „Vergreisung“? Prozentsatz nach oben oder unten voneinander ab, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Beiträge anzu- passen. Die Tatsache, ob im Tarif insgesamt viele junge oder ältere Personen versichert sind, hat bei der Überprüfung keinen Einfluss. Denn: die Überprüfung erfolgt für jede einzelne Bestandsgruppe des Tarifes. Eine Bestandsgruppe besteht aus den versicherten Personen gleichen Alters und Geschlechts. n Durch die jährliche Überprüfung wird sichergestellt, dass die Beiträge, die die Versicherten der jeweiligen Bestandsgruppe heute und in Zukunft zahlen, ausreichen, um die Leistungen für die Bestandsgruppe während der gesamten Vertragslaufzeit zu decken. Durch die Kalkulation je Bestandsgruppe ist es möglich, dass die Bestandsgruppe mit jungen Versicherten eine Beitragserhöhung erfährt, während der Beitrag für die älteren Versicherten stabil bleibt. Ändert sich der Beitrag zur Pfle- gepflichtversicherung aufgrund Nein, die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung sind bereits nach U6-Regeln kalkuliert. U6? Alle Angaben vorbehaltlich Änderung durch Gesetzgebung! Nur für den internen Gebrauch! Stand 11.2012 Rund um Ihr "B6/U6 - Neugeschäft" Frage Antwort Kann ein B6-Vertrag bestehen bleiben, wenn der Beginn des Maximal ein halbes Jahr innerhalb der Vordatierung. Vertrages nachträglich verlegt wird (wie lange)? Können vor dem 21.12.2012 noch Vollversicherungsverträge Ja, der Versicherungsvertrag muss vor dem 21.12.2012 geschlossen werden (Annahmeerklärung oder mit Versicherungsbeginn nach Versicherungsschein). Der technische Versicherungsbeginn kann in der Zukunft liegen (siehe Annahme- dem 21.12.2012 in B6 abge- richtlinien: Vordatierung für maximal 6 Monate möglich)! schlossen werden? Können wir einen Antrag vor dem 21.12. zunächst bedingt anneh men und die Risikoprüfung (RZ Nein. oder Ablehnung möglich) nach dem 21.12 durchführen? Können schon vor dem Der Abschluss von U6-Tarifen ist möglich, sobald die gesetzlichen und mathematischen Voraussetzungen 21.12.2012 U6-Tarife abge- gegeben sind. Für Versicherungsbeginn ab 21.12.2012 ist der Abschluss möglich, wenn zum Zeitpunkt der schlossen werden? Beitragszahlungspflicht die U6-Kalkulationsgrundlage bereits vorliegt. Wenn ich den Abschluss einer Folgende Vorteile sprechen dafür: betroffenen Versicherung plane: nsofortiger Versicherungsschutz FAQ-Katalog von AXA Warum sollte ich schon jetzt und n geringeres Eintrittsalter und damit nicht erst nach der Änderung abschließen? n geringeres Beitragsniveau auf Lebenszeit, n gesicherter Gesundheitszustand aus 2012 n unabhängig von der zukünftigen Unisex-Tarifentwicklung Können Rückdatierungen auf einen Versicherungsbeginn vor Ab dem 21.12.2012 dürfen keine Bisex-Tarife mehr policiert werden. Somit sind auch Rückdatierungen dem 21.12.2012 erfolgen? ausgeschlossen. Können dabei Bisex-Tarife versichert werden? Wird es in der Unisex-Welt auch Ja, auch der Basistarif wird als U6-Variante angeboten. neue Basistarife geben? Können innerhalb eines Ja, zum Beispiel: Vertrages B6- und U6-Tarife n Zu einer B6-Vollversicherung wird ein Krankentagegeld (KT) neu hinzuversichert (bisher bestand kein KT) nebeneinander bestehen? Das KT wird in U6 abgeschlossen. n Ein B6-Vollversicherungstarif wird in einen U6-Vollversicherungstarif umgestellt, das bestehende B6-KT bleibt unverändert bestehen. Hinweis: Tarife, die bereits als U6 bestehen, können nicht mehr in B6-Tarife umgestellt werden. Alle Angaben vorbehaltlich Änderung durch Gesetzgebung! Nur für den internen Gebrauch! Stand 11.2012 24
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