LANDSCHAFTSQUALITÄT WERDENBERG NORD - 2015-2022 Gemeinden Grabs, Gams, Sennwald Informationsbroschüre, April 2015

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LANDSCHAFTSQUALITÄT WERDENBERG NORD - 2015-2022 Gemeinden Grabs, Gams, Sennwald Informationsbroschüre, April 2015
LANDSCHAFTSQUALITÄT
   WERDENBERG NORD

                   2015-2022

      Gemeinden Grabs, Gams, Sennwald

              Informationsbroschüre, April 2015
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LANDSCHAFTSQUALITÄT WERDENBERG NORD - 2015-2022 Gemeinden Grabs, Gams, Sennwald Informationsbroschüre, April 2015
IMPRESSUM

Vorlage: Landwirtschaftsamt des Kantons St.Gallen

Projektanpassung und Druck: Trägerschaft des Landschaftsqualitätsprojektes Werdenberg Nord

Bildnachweis

Peter Donatsch (M33)

Mathias Eggenberger (Umschlag, Rückseite)

Dres Gerber, Grabs (M28)

GeOs Gmbh, Degersheim (M19)

Landwirtschaftliches Zentrum St. Gallen (M12, M14, M15., M22, M37)

RENAT GmbH (Umschlag Vorderseite, M1-M11, M16-M18, M20-M21, M23-M27, M29-M32, M34-M36, M38)

Ron van Elst, shutterstock (M13)

Auflage

300 Exemplare für alle Bewirtschafter mit Flächen im Projektperimeter

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LANDSCHAFTSQUALITÄT WERDENBERG NORD - 2015-2022 Gemeinden Grabs, Gams, Sennwald Informationsbroschüre, April 2015
INHALT

Landschaftsziele im LQP Werdenberg Nord ..................................................................................................................... 5
Massnahmen- und Beitragskonzept ................................................................................................................................. 5
Anmeldung ........................................................................................................................................................................ 6
Beratung und Erfassung ................................................................................................................................................... 6
Einmalige Massnahmen .................................................................................................................................................... 7
LQB-Vertrag ...................................................................................................................................................................... 7
Beitragsauszahlung und Kontrolle .................................................................................................................................... 8
Massnahmenkatalog ......................................................................................................................................................... 8
Beiträge Beispielbetrieb .................................................................................................................................................... 8

Massnahmen Heimbetriebe............................................................................................................................................ 9
M1         Einheimische Feldbäume ...................................................................................................................................... 9
M2         Baumgruppen ...................................................................................................................................................... 10
M3         Einzelsträucher, Wildbeeren und Rosen ............................................................................................................. 10
M4         Hecken, Feld-, Ufergehölze ................................................................................................................................ 11
M5         Hochstammobstbäume ....................................................................................................................................... 11
M6         Lebhäge .............................................................................................................................................................. 12
M7         Waldrandpflege und Verhindern von Waldeinwuchs ........................................................................................... 12
M8         Weidepflege an Hanglagen ................................................................................................................................. 13
M9         Blumenstreifen und -fenster ................................................................................................................................ 13
M10        Säume entlang von Windschutzstreifen .............................................................................................................. 14
M11        Vielfältige Fruchtfolge .......................................................................................................................................... 14
M12        Farbige und traditionelle Hauptkulturen .............................................................................................................. 15
M13        Farbige Zwischenkulturen ................................................................................................................................... 16
M14        Ackerflorastreifen ................................................................................................................................................ 17
M15        Anlegen und Aufwerten von Biodiversitätsförderflächen..................................................................................... 17
M16        Steinhaufen als Trockenbiotope .......................................................................................................................... 18
M17        Stehende Kleinstgewässer .................................................................................................................................. 18
M18        Landschaftlich wertvolle Felsen, Findlinge und Büchel ...................................................................................... 19
M19        Geologische Formationen sichtbar machen ....................................................................................................... 19
M20        Attraktive Gestaltung des Hofareals.................................................................................................................... 20
M21        Trockensteinmauern und Trockensteinbauten .................................................................................................... 21
M22        Holzlattenzäune................................................................................................................................................... 21
M23        Holz-, Beton- und Natursteinbrunnen.................................................................................................................. 22
M24        Umgebungspflege von Streuehütten................................................................................................................... 22
M25        Umgebungspflege von Rebhäuschen ................................................................................................................. 23
M26        Umgebungspflege von Maiensässsiedlungen .................................................................................................... 23

                                                                                                                                                                                  3
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Massnahmen Sömmerungsbetriebe ........................................................................................................................... 24
M27      Attraktive Alpsiedlungen ...................................................................................................................................... 24
M28      Trockensteinmauern ............................................................................................................................................ 25
M29      Waldweiden im Sömmerungsgebiet .................................................................................................................... 25
M30      Einzelbäume in Alpsiedlungsnähe ...................................................................................................................... 26
M31      Sanieren und Auszäunen von Kleingewässern ................................................................................................... 26
M32      Lange Weideruhezeiten ...................................................................................................................................... 27
M33      Unterhalt von historischen Wegen und Viehtriebwegen ..................................................................................... 27
M34      Auszäunen von Wanderwegen ........................................................................................................................... 28
M35      Fehlende Erschliessung von Alpbetrieben .......................................................................................................... 28
M36      Bekämpfung der Vergandung von Sömmerungsweiden .................................................................................... 29
M37      Gemischte Herden .............................................................................................................................................. 29
M38      Lesesteinhaufen, -wälle und -terrassen .............................................................................................................. 30

ABKÜRZUNGEN
ANJF      Amt für Natur, Jagd und Fischerei des Kantons St.Gallen

BFF       Biodiversitätsförderflächen (bisher ökologische Ausgleichsflächen)

BHD       Brusthöhendurchmesser (Stammdurchmesser auf Brusthöhe, ca. 130 cm ab Boden)

DZV       Direktzahlungsverordnung

GAöL Kantonales Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen

ha        Hektare

IVS       Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz

LN        Landwirtschaftliche Nutzfläche

LQB       Landschaftsqualitätsbeiträge

LQP       Landschaftsqualitätsprojekt

LZSG Landwirtschaftliches Zentum St.Gallen

LWA       Landwirtschaftsamt des Kantons St.Gallen

NST       Normalstösse

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LANDSCHAFTSZIELE IM LQP WERDEN-                              MASSNAHMEN- UND BEITRAGSKONZEPT
BERG NORD                                                    Die Landschaftsqualitätsbeiträge bestehen aus
Das nördliche Werdenberg mit den Gemeinden Senn-             Beiträgen für einmalige und jährlich wiederkehrende
wald, Gams und Grabs reicht von der Talebene des             Massnahmen sowie aus dem jährlichen Grundbeitrag.
Rheins auf rund 400 müM bis zu den Berggipfeln des
Säntis- und Alviermassivs. Die naturräumliche Aus-               Beitrag für          Neuanlage oder Aufwertung
                                                                 einmalige            (z.B. Pflanzung eines Baums,
gangslage hat zusammen mit der Besiedlung und
                                                                 Massnahmen           Anlage eines Tümpels)
Nutzung durch den Menschen eine besonders vielfäl-
tige Kulturlandschaft geschaffen. Ihr Aussehen und                                    Einmalige Abgeltung meist nach
                                                                                      Aufwand (Abrechnung)
damit auch die Attraktivität der Region für die
EinwohnerInnen wird massgeblich durch die Landwirt-              Beitrag für          Erhalt des Elements, jährlicher
schaft bestimmt. Landschaftsqualitätsbeiträge sollen             wiederkehrende       Pflegeaufwand, Ertragsausfall
diese von den LandwirtInnen erbrachten Leistungen                Massnahmen           (z.B. bestehender Baum)
zugunsten einer attraktiven Landschaft abgelten.                                      Jährliche Abgeltung gemäss
                                                                                      festgelegten Beitragssätzen
In der Talebene bilden das Gewässernetz, die Wind-
schutzstreifen und die Hecken wichtige landschaftliche           Grundbeitrag         Anreiz zur Teilnahme am Projekt
Leitlinien. Markant sind die grossen Einzelbäume und                                  und Umsetzung von vielen und
Obstgärten. Moorflächen erinnern an die einst ausge-                                  verschiedenen Massnahmen
dehnten Sumpfgebiete und ergänzen farblich das Grün-                                  Jährlicher Beitrag, Berechnung
land. Gegen den Rhein finden sich gute Ackerbau-                                      nach untenstehender Tabelle
gebiete. Durch den Erhalt und die Aufwertung der
Strukturen und Lebensräume und das Setzen von                Neu gepflanzte oder erstellte Elemente erhalten
farblichen Akzenten im Ackerbau soll die Attraktivität       anschliessend automatisch Beiträge als wieder-
des heutigen Nutzungsmosaiks erhöht werden.                  kehrende Massnahme und müssen entsprechend
Das Landschaftsbild am Hang wird dominiert von               erhalten und gepflegt werden.
Wiesen und Weiden, Feuchtgebieten und Wäldern. In
Falllinie untergliedern Gewässer den Hang. Einzel-           Betriebe, die viele Massnahmen anmelden, erhalten
bäume, Hecken und Steinmauern erhöhen als                    einen höheren Grundbeitrag. Dieser wird jährlich pro
Strukturen den landschaftlichen Reiz. Typisch ist der        Hektare LN oder NST des Betriebs1 ausbezahlt. Für den
Streusiedlungscharakter, gegen den Hangfuss oft              entsprechenden      Grundbeitrag    müssen      beide
kombiniert mit Hochstamm-Feldobstbäumen. Die Zahl            Anforderungen (Umfang und Anzahl) erfüllt sein.
der Landwirtschaftsbetriebe ist hoch. Die Vielfalt der
                                                                 Umfang der           Anzahl unter-    Grundbeitrag
Nutzungen und der Strukturreichtum sollen erhalten
                                                                 angemeldeten         schiedliche      (jährlich)
und aufgewertet werden.                                          Massnahmen2          Massnahmen       Stufe 1 / 2 / 3
Das ausgedehnte Sömmerungsgebiet zeigt aufgrund                  bis Fr. 60.-/ha LN, ab 2 versch.      Fr. 10.- / ha LN,
unterschiedlicher geologischer Voraussetzungen eine              bis Fr. 40.-/NST    Massnahmen        Fr. 5.- / NST
grosse landschaftliche Vielfalt und ist ein beliebtes
                                                                 ab Fr. 60.-/ha LN,   ab 3 versch.     Fr. 40.- / ha LN,
Wander- und Naherholungsgebiet. Neben Natur-
                                                                 ab Fr. 40.-/NST      Massnahmen       Fr. 25.- / NST
elementen wie Kleingewässern und Einzelbäumen sind
mit den Alpgebäuden, Steinmauern und -wällen auch                ab Fr. 160.-/ha LN, ab 4 versch.      Fr. 60.- / ha LN,
wichtige      Kulturlandschaftselemente         vorhanden.       ab Fr. 100.-/NST Massnahmen           Fr. 40.- / NST
Zusammen mit einer offenen, alpwirtschaftlich genutz-
ten Landschaft mit attraktiven Übergängen zum Wald
                                                             Die jährlichen Beiträge (wiederkehrende Massnahmen
soll diese Vielfalt langfristig erhalten bleiben.            & Grundbeitrag) sind pro Betrieb auf Fr. 360.- pro ha LN
Der vollständige Projektbericht mit sämtlichen Zielen        respektive Fr. 240.- pro NST begrenzt. Einmalige
und Herleitungen kann auf der Internetseite des              Massnahmen sind von dieser Grenze ausgenommen.
Landwirtschaftsamtes des Kantons St.Gallen (LWA)             Zudem sind die Mittel für LQB pro Projekt begrenzt. Die
heruntergeladen werden:                                      Trägerschaft ist für die Einhaltung des Budgets
www.landwirtschaft.sg.ch/home/vollzug/lqb                    verantwortlich.

1                                                            2
    Nur für Flächen im Projektgebiet                          Summe der Beiträge für wiederkehrende Massnahmen
                                                             geteilt durch die LN resp. NST des Betriebs im Projektgebiet
                                                                                                                         5
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ANMELDUNG                                                        Der Zeitaufwand für die Beratung und Erfassung ist
                                                                 abhängig von Ihrer Vorbereitung sowie von der Anzahl
Alle     direktzahlungsberechtigten            Heim-       und
                                                                 angemeldeter Massnahmen. Er wird auf rund 1 bis 4
Sömmerungsbetriebe mit Flächen im Projektperimeter
                                                                 Stunden pro Betrieb geschätzt. Die Kosten dafür gehen
(Gemeinden Grabs, Gams, Sennwald) können am
                                                                 zulasten des Bewirtschafters. Es wird mit einem Tarif
Landschaftsqualitätsprojekt          Werdenberg           Nord
                                                                 von Fr. 108.- pro Stunde abgerechnet. Für die Vor- und
mitmachen. Beiträge können allerdings nur für am
                                                                 Nachbereitung durch den Erfasser wird pro Betrieb 30
Projekt angemeldete Betriebe und für die Flächen im
                                                                 Min. verrechnet. So ergeben sich inkl. der Eintritts-
Perimeter ausbezahlt werden. Die Teilnahme am
                                                                 pauschale rund Fr. 300.- bis 600.- Einstiegskosten pro
Projekt ist freiwillig. Es gibt keine Eintrittskriterien.
                                                                 Betrieb.

Betriebe, die bereits dieses Jahr am Projekt teilnehmen
                                                                 Um den Aufwand und die Kosten für die Beratung und
und LQB erhalten wollen, melden sich bis 15. Mai 2015
                                                                 Erfassung möglichst tief zu halten, können Sie sich
mit beiliegendem Anmeldeformular direkt beim entspre-
                                                                 vorbereiten, indem Sie die bereits auf Ihrem Betrieb
chenden Berater an. Neuanmeldungen sind auch in den
                                                                 vorhandenen Massnahmen und jene, die Sie neu anle-
Folgejahren möglich, sofern die Projektmittel ausrei-
                                                                 gen möchten, in die beiliegende Liste eintragen. Am
chen. Pro Betrieb wird einmalig eine Eintrittspau-
                                                                 Besten nehmen Sie dazu die Luftbilder Ihrer Parzellen
schale von Fr. 100.- für die Beteiligung an den Projekt-
                                                                 zur Hilfe, die Sie über das Geoportal abrufen können
kosten erhoben. Mit der Teilnahme am Projekt ist eine
                                                                 (www.geoportal.ch). Weitere Grundlagen wie Ihr
Mitgliedschaft im Verein „LQP Werdenberg Nord“ ver-
                                                                 Flächenverzeichnis können Sie dem Agriportal entneh-
bunden. Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt Fr.
                                                                 men (www.agriportal.sg.ch/). Bei der Anmeldung von
50.-. Der Verein tritt als Trägerschaft des Land-
                                                                 Feldbäumen (M1) ist es wichtig zu wissen, in welche
schaftsqualitätsprojektes auf und koordiniert dessen
                                                                 Grössenklasse sie fallen. Bei unklaren Exemplaren ist
Umsetzung. Er legt jährlich im Rahmen einer General-
                                                                 es daher sinnvoll, vorgängig den Stammumfang auf
versammlung Rechenschaft über die geleisteten Aktivi-
                                                                 Brusthöhe zu messen. Grenzstrukturen wie Lebhäge,
täten und die Verwendung der Finanzmittel ab. Zusätz-
                                                                 Holzlattenzäune und Trockenmauern können ge-
lich fallen Kosten für die Beratung und Erfassung an (s.
                                                                 mäss der im Grundbuch eingetragenen Unterhalts-
unten).
                                                                 pflicht angemeldet werden. Fehlt eine solche Regelung,
                                                                 ist eine vorgängige Absprache mit dem Nachbarn
Termine                        2015            Folgejahre
                                                                 empfehlenswert. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Objekt
Erstanmeldung Betriebe,                        Strukturdaten-    die Anforderungen erfüllt, kann es hilfreich sein, wenn
                        Bis 15. Mai
Nachmeldung Massnahmen                         erhebung
                                                                 Sie Fotos ans Beratungsgespräch mitbringen. Notieren
Erfassung Massnahmen,
                              Mai - August     Frühling          Sie bitte zudem Ihre Fragen, um sie beim
Abschluss Vereinbarung
                                                                 Beratungsgespräch zu klären.
Auszahlung LQB                           November

Umsetzung zugesicherte                                           Kontakte für Beratung
einmalige Massnahmen,                          Ab                Anmeldung /        Schwerpunkt: Grabs Tallagen
                              Herbst 2015 -
Meldung ausgeführte                            Zusicherung       Beratung           Sutag GmbH
                              August 2016
Massnahmen                                     bis August                           Lagerstrasse 6
(Abrechnung)                                                                        9470 Buchs SG
                                                                                    Tel. 081 354 00 20

BERATUNG UND ERFASSUNG                                                              Schwerpunkt: Grabs Hanglagen
                                                                                    RENAT GmbH
Sie können die Beratungsperson aus der von der Trä-                                 Schulhausstrasse 20
                                                                                    9470 Buchs SG
gerschaft vorgeschlagenen Liste (rechts) frei wählen.                               Tel. 081 740 52 40
Sie erleichtern uns aber die Bearbeitung, wenn Sie die
                                                                                    Schwerpunkt: Gams
räumlichen Schwerpunkte der einzelnen BeraterInnen
                                                                                    Susanne Rohrer
berücksichtigen.                                                                    Gamserstrasse 3
                                                                                    9469 Haag
Nach der Anmeldung vereinbart eine Beratungsperson                                  Tel. 081 771 23 47

einen Termin mit Ihnen, um Sie über Ihre Möglichkeiten                              Schwerpunkt: Sennwald
im Rahmen der LQB sowie in Kombination mit anderen                                  RhyTOP GmbH
                                                                                    Rheinhofstrasse 11
Beitragsarten zu beraten und die Massnahmen zu er-                                  9465 Salez
fassen.                                                                             Tel. 081 757 10 48

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LANDSCHAFTSQUALITÄT WERDENBERG NORD - 2015-2022 Gemeinden Grabs, Gams, Sennwald Informationsbroschüre, April 2015
Pro Sömmerungsbetrieb (eigene Betriebsnummer)               bei der Geschäftsstelle des Landschaftsqualitätsprojek-
wird der Alpverantwortliche zum Erfassungstermin            tes einzureichen. Die Trägerschaft und das LWA prüfen
eingeladen und ist für die Vorbereitung zuständig. Ins-     den Vertrag und können nötigenfalls Bereinigungen
besondere bei grösseren Alpen (z.B. Korporations- oder      vornehmen. Der Vertrag und die zugehörige
Ortsgemeindealpen) mit mehreren Einzelalpungsbetrie-        Massnahmenliste sind gültig, sobald die erste
ben müssen die Massnahmen vorgängig in Absprache            Auszahlung erfolgt ist. Der Bewirtschafter ist selber für
mit den einzelnen Bewirtschaftern vorerfasst werden.        die Richtigkeit seiner Angaben bzw. der angemeldeten
Dazu steht auf der Internetseite des LWA eine elektro-      Massnahmen verantwortlich.
nische Erfassungsliste zur Verfügung. Neben dem
Eintragen in die Liste, sollten alle Massnahmen auch        Sollten die Mittel, die dem Projekt für LQB zur
vorgängig auf einer Karte eingezeichnet werden.             Verfügung stehen, wider Erwarten bereits im ersten
Verwenden Sie dazu bitte die Karte, die Sie vom LWA         Jahr nicht reichen, muss die Trägerschaft eine
für die Anmeldung der Biodiversitätsbeiträge im             Priorisierung der Massnahmen vornehmen. Gewisse
Sömmerungsgebiet erhalten haben. Wer noch keine             Massnahmen könnten dann vorläufig, bis zur Erhöhung
solche Karte besitzt, kann sie mit der Anmeldung gegen      des Budgets, nicht unterstützt werden.
einen Unkostenbeitrag von Fr. 20.- bestellen (Anmelde-
formular).                                                  Der Vertrag läuft bis Ende der Projektlaufzeit im Jahr
                                                            2022, also maximal 8 Jahre. Später abgeschlossene
                                                            Vereinbarungen laufen entsprechend weniger lang. Die
EINMALIGE MASSNAHMEN                                        angemeldeten Massnahmen werden mindestens bis
Neben der Erfassung vorhandenen, wiederkehrenden            Ende der Vertragslaufzeit erhalten und gemäss den An-
Massnahmen können Sie beim Beratungsgespräch ein-           forderungen im Massnahmenkatalog gepflegt. Ausser
malige Massnahmen (Neuanlagen und Aufwertungen)             im Falle von höherer Gewalt, müssen abgehende ange-
beantragen. Diese Interessensbekundungen werden             meldete Bäume oder Sträucher im folgenden
anschliessend durch die Projektträgerschaft und teil-       Herbst/Winter auf eigene Kosten ersetzt werden.
weise durch den Förster in Bezug auf die Projektziele
                                                            Einzelne Massnahmen können also nicht wieder abge-
überprüft. Da die Projektmittel für LQB beschränkt sind,
                                                            meldet werden. Bei ausreichendem Projektbudget kön-
können nicht alle einmaligen Massnahmen bereits im
                                                            nen Sie jedoch auch in den Folgejahren nach der Pro-
ersten Jahr umgesetzt werden. Die Trägerschaft gibt
                                                            jektanmeldung neue Massnahmen nachmelden.
den Bewirtschaftern deshalb jährlich gestaffelt einma-
lige Massnahmen zur Umsetzung frei. Die interessier-        Kontakte für weitere Informationen
ten Bewirtschafter werden jeweils im Herbst informiert      Geschäftsstelle      Ueli Sturzenegger
und können die zugesicherten Massnahmen bis im fol-                              SUTAG GmbH
                                                                                 Lagerstrasse 6
genden Sommer ausführen. Vor der Bestätigung durch
                                                                                 9470 Buchs
die Trägerschaft umgesetzte Massnahmen werden                                    081 354 00 24
nicht unterstützt. Bis August 2016 müssen die ausge-                             ueli.sturzenegger@sutag.ch
führten einmaligen Massnahmen der Trägerschaft ge-          Ansprechperson      This Eggenberger
                                                            Projektträgerschaft Erlenhof, 9472 Grabs
meldet werden (teilweise mit Abrechnung), damit die                             081 771 46 69
Auszahlung 2016 erfolgen kann.                                                  erlenhof-grabs@bluewin.ch
                                                            Weitere Mitglieder   Andreas Vetsch, Landwirt Talbetrieb
Hinweis: Neupflanzungen und Neuanlagen auf Pacht-           der erarbeitenden    Stefan Sprecher, Landwirt Bergbetrieb
                                                            Projektgruppe        Florian Tischhauser, Landwirt
land sollten vorgängig mit dem Eigentümer abgespro-
                                                                                 Bergbetrieb
chen werden.
                                                                                 Fritz Zwahlen, Leiter Gutsbetrieb
                                                                                 Saxerriet
                                                                                 Markus Rohrer, Landwirt, Gemeinderat
LQB-VERTRAG
                                                                                 Andreas Kramer, Landwirt,
Um LQB zu erhalten, schliessen die Bewirtschafter                                Gemeinderat
                                                                                 Christoph Vetsch, Landwirt Bergbetrieb
einen Vertrag mit dem LWA ab. Der Vertrag wird direkt
                                                                                 Andreas Gerber, Revierförster
bei der Erfassung erstellt und beinhaltet die Liste aller                        Hans Sturzenegger, Ortsgemeinde
angemeldeten Massnahmen. Sie haben nach dem                                      Grabs
Gespräch rund 2 Wochen Zeit, die vereinbarten               Ansprechperson       Nicole Inauen
Massnahmen zu überdenken, sie allenfalls anpassen           Kanton               Landwirtschaftliches Zentrum SG
                                                                                 Mattenweg 11, 9230 Flawil
zu lassen und den Vertrag anschliessend unterzeichnet                            058 228 24 95
                                                                                 nicole.inauen@lzsg.ch
                                                                                                                      7
LANDSCHAFTSQUALITÄT WERDENBERG NORD - 2015-2022 Gemeinden Grabs, Gams, Sennwald Informationsbroschüre, April 2015
BEITRAGSAUSZAHLUNG UND KONTROLLE                           BEITRÄGE BEISPIELBETRIEB
Die Beitragsauszahlung erfolgt im Rahmen der Direkt-       Heimbetrieb von Herrn Muster:
zahlungen jeweils Mitte November. Betriebe, die sich       Milchbetrieb, 10 Hektare LN, 3 ha Wald, möchte im ers-
bis 15. Mai 2015 anmelden, erhalten diesen November        ten Jahr nur bestehende Massnahmen anmelden (keine
erste LQB. Es wird empfohlen, die Eintrittspauschale       einmaligen Massnahmen). Seine Beitragsobergrenze
und die Erfassungskosten von der ersten Beitragszah-       für LQB beträgt jährlich Fr. 360.- / ha LN x 10 ha LN =
lung abziehen zu lassen, um die administrativen Auf-       Fr. 3'600.-
wände für die Trägerschaft tief zu halten. Dazu ist Ihre
Zustimmung bei Vertragsabschluss nötig.                     Massnahmen                   Beitrags-an-       Beitrag
                                                                                         satz
Die LQB gehen grundsätzlich an den Alpbewirtschafter
                                                            25 Hochstammobstbäume           10 Fr. / Stk.    250 Fr.
(analog Sömmerungsbeiträge). Wo die Beiträge auf-
grund administrativer Vereinfachung an eine Korpora-
                                                            2 Feldbäume mit Stamm-          45 Fr. / Stk.     90 Fr.
tion oder Ortsgemeinde gehen, sind sie an die Bewirt-       umfang > 80 cm
schafter der Einzelalpungsbetriebe weitzugeben.
                                                            12 Aren Hecke mit BFF Q1            5 Fr. / a     60 Fr.
                                                            (neben LQB erhält diese
Die Kontrolle der Massnahmen findet im Rahmen der           Hecke 30 Fr./a BFF)
allgemeinen ÖLN-Kontrollen statt. Verstösse werden          Attraktive Gestaltung des      100 Fr. / Stk.    300 Fr.
wie bei den Direktzahlungen üblich mit Kürzungen ge-        Hofareals. 3 Elemente:
ahndet.                                                      - Bauerngarten
                                                             - Freilaufstall
                                                             - Markanter Hofbaum
MASSNAHMENKATALOG                                           Total Beiträge aus wiederkehrenden
                                                                                                             700 Fr.
                                                            Massnahmen (Summe)
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu
den einzelnen Massnahmen, den Anforderungen, Bei-           Entspricht der Grundbeitragsstufe 2              70 Fr. /
                                                            (Total Beiträge / Gesamte LN Betrieb)             ha LN
trägen und Kombinationsmöglichkeiten mit anderen
Beitragsarten wie Biodiversitäts- oder Vernetzungs-         Grundbeitrag (40 Fr. /ha LN x 10 ha LN)          400 Fr.
beiträgen.                                                  Einmalige Massnahmen                                0 Fr.
                                                            Gesamte jährliche LQ-Beiträge
Die vorliegende Broschüre soll Ihnen als kompakte In-       (Beiträge aus Massnahmen & Grundbeitrag)        1100 Fr.
formation dienen, weshalb hier nur die wichtigsten Kri-
terien zu finden sind. Die Beratungsperson, die die Er-
fassung mit Ihnen vornimmt, wird mit dem ausführlichen
Massnahmenkatalog des Landwirtschaftsamtes mit al-
len Detailregelungen ausgestattet sein. Für interes-
sierte Landwirte ist der ausführliche Massnahmenkata-
log auf der Internetseite des LWA zu finden.

Bei ausgewählten Massnahmen wird gegenüber den
kantonalen Vorgaben ein etwas höherer Beitrag im
Sinne eines Bonus gewährt. Dieser beträgt 25%. Damit
werden besonders typische oder wichtige Landschafts-
elemente gefördert. Die Massnahmen mit Bonus sind
speziell bezeichnet.

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LANDSCHAFTSQUALITÄT WERDENBERG NORD - 2015-2022 Gemeinden Grabs, Gams, Sennwald Informationsbroschüre, April 2015
MASSNAHMEN HEIMBETRIEBE
M1 EINHEIMISCHE FELDBÄUME                                 ANFORDERUNGEN
Freistehende Feldbäume sind ein typisches Element         Einheimische Feldbäume und Kopfweiden (keine
der Landschaft. Sie spenden Schatten für Menschen         Obstbäume)
und Weidetiere und wurden traditionell als Bett- oder     Mindestabstand von 10 m zwischen anrechenbaren
Streulaubbäume genutzt. An speziellen Standorten          Bäumen, bei Alleen 5 m, bei Kopfweiden 2 m
wie in Hofnähe (Hoflinde) oder auf Kuppen entfalten
                                                          Bei Neupflanzungen Standorteigenschaften berück-
sie eine besondere landschaftliche Wirkung.
                                                          sichtigen und regionale Ökotypen verwenden (siehe
                                                          http://www.baumpflege-schweiz.ch/pdf/baumpflanzung.pdf)

                                                          Biodiversitätsbeiträge möglich und als Strukturelement
                                                          für BFF anrechenbar

                                                          BEITRÄGE
                                                          Neupflanzung (Arten gemäss Baumartenliste unten):
                                                          Nach Aufwand, bis Fr. 250.- pro Baum

                                                          Jährlich für Pflege und Erhalt (pro Baum):
                                                          Fr. 25.- bei Stammumfang < 80 cm (BHD < 25 cm)
                                                          Fr. 45.- bei Stammumfang ab 80 cm (BHD ab 25 cm)
                                                          Fr. 75.- bei Stammumfang ab 170 cm (BHD ab 55 cm)
                                                          Hanglagen: Bonus (+25%) für Bäume in Alleen (min-
                                                          destens 5 Bäume in einer Reihe entlang von Wegen
                                                          und Strassen) oder markante Einzelbäume auf Kuppen
                                                          Talraum (unterhalb Kantonsstrasse Grabs-Gams-Sax-
                                                          Frümsen-Sennwald): Bonus (+25%)

BAUMARTENLISTE FÜR NEUPFLANZUNGEN:

Name Latein                Name Deutsch                 Name Latein                 Name Deutsch

Abies alba                 Tanne                        Pinus silvestris            Waldföhre
Acer campestre             Feldahorn                    Populus alba                Weisspappel
Acer platanoides           Spitzahorn                   Populus nigra               Schwarzpappel
Acer pseudoplatanus        Bergahorn                    Populus tremula             Zitterpappel
Aesculus hippocastanum     Rosskastanie                 Populus x canescens         Graupappel
Alnus glutinosa            Schwarzerle                  Quercus petraea             Traubeneiche
Alnus incana               Weisserle                    Quercus robur               Stieleiche
Betula pendula             Hängebirke                   Salix alba                  Silberweide
Betula pubescens           Moorbirke                    Salix caprea                Salweide
Carpinus betulus           Hainbuche                    Tilia cordata               Winterlinde
Fagus silvatica            Buche                        Tilia platyphyllos          Sommerlinde
Fraxinus excelsior         Esche                        Ulmus glabra                Bergulme
Larix decidua              Lärche                       Ulmus laevis                Flatterulme
Picea abies                Fichte                       Ulmus minor                 Feldulme
Pinus cembra               Arve

                                                                                                               9
LANDSCHAFTSQUALITÄT WERDENBERG NORD - 2015-2022 Gemeinden Grabs, Gams, Sennwald Informationsbroschüre, April 2015
M2 BAUMGRUPPEN                                          ANFORDERUNGEN

 Baumgruppen bilden die Zwischenstufe zwischen           Baumgruppen von zwei bis fünf einheimischen Feld-
 Einzelbäumen und Feldgehölzen resp. Wald. Sie un-       bäumen (keine Obstbäume), die näher als 10 m zuei-
 terscheiden sich von einer Hecke durch die Nutzung      nander stehen.
 unter dem Baum, welche Wiese oder Weide ist.
                                                         Zwei bis maximal 5 Bäume anrechenbar

                                                         Keine Hecke oder Wald, ohne Gehölz als Unterwuchs
                                                         sondern Wiese/Weide als Nutzung unter den Bäumen.

                                                         Bei Neupflanzungen Standorteigenschaften berück-
                                                         sichtigen und regionale Ökotypen verwenden (siehe
                                                         http://www.baumpflege-schweiz.ch/pdf/baumpflanzung.pdf)

                                                         BEITRÄGE

                                                         Neupflanzung (Arten gemäss Baumartenliste S. 9):

                                                         Analog M1 Einheimische Feldbäume

                                                         Jährlich für Pflege und Erhalt:

                                                         Fr. 25.- pro Baum

 M3 EINZELSTRÄUCHER, WILDBEEREN                          ANFORDERUNGEN
    UND ROSEN
                                                         Einzeln stehende, einheimische Sträucher
 Einzelsträucher sind prägende Strukturen in Mähwie-
 sen und Weiden. Besonders attraktiv sind Wildbee-       Höhe oder Durchmesser von bestehenden Sträuchern
 rensträucher mit farbigen Früchten oder solche, deren   mindestens 1 m. Bei Wildrosen, welche i.d.R. nicht so
 Blüten und Beeren genutzt werden können (z.B. Hol-      gross werden, dürfen auch kleinere Exemplare ange-
 der, Kornelkirsche). Daneben bieten Sträucher Nah-      meldet werden.
 rung und Lebensraum für Vögel, Bienen und andere
 Tiere. Im Rebberg oder Obstanlagen bilden Rosen-        Pro Hektare sind maximal 20 Sträucher anrechenbar
 stöcke Farbtupfer und haben praktischen Nutzen als
 Frühwarnsystem für Pilzbefall.                          Nicht kombinierbar mit BFF extensive Weide Qua-
                                                         litätsstufe II

                                                         BEITRÄGE

                                                         Jährlich für Pflege und Erhalt:

                                                         Fr. 15.- pro Strauch

10
M4 HECKEN, FELD-, UFERGEHÖLZE                             ANFORDERUNGEN

Hecken und Gehölze entlang von Wegen, Gewässern           Einheimische Bäume und Sträucher
oder in Weiden gliedern die Landschaft. Sie wurden
hier traditionell als Lieferant für Brennholz, Stangen,   Breite 2 bis 12 m, nicht als Wald ausgeschieden
Laub, Beeren oder Nüsse genutzt. Ufergehölze si-
                                                          Fläche als BFF "Hecken-, Feld- und Ufergehölz (mit
chern ausserdem die Uferböschungen. Die Gehölze
                                                          Krautsaum)" gemäss DZV (Flächencode 0852) oder
sollen gepflegt, an geeigneten Stellen neu angelegt o-    „Hecken-, Feld- und Ufergehölz mit Pufferstrei-
der so aufgewertet werden, dass sie BFF Qualitäts-        fen“ (Flächencode 0857) angemeldet
stufe II erreichen.
                                                          Pflege gemäss DZV: Mindestens alle 8 Jahre ab-
                                                          schnittsweise während Vegetationsruhe auf max. 1/3
                                                          der Fläche, invasive Neophyten bekämpfen

                                                          Biodiversitätsbeiträge möglich und als Strukturelement
                                                          für BFF anrechenbar

                                                          BEITRÄGE

                                                          Jährlich für Pflege und Erhalt:

                                                          Fr. 20.- pro Are bei Gehölzen ohne BFF
                                                          Fr. 5.- pro Are bei Gehölzen mit BFF Qualitätsstufe I
                                                          Fr. 15.- pro Are bei Gehölzen mit BFF Qualitätsstufe II

M5 HOCHSTAMMOBSTBÄUME                                     ANFORDERUNGEN

Einzelne Hochstammobstbäume und Hochstam-                 Gemäss Typ "Hochstamm-Feldobstbäume" DZV
mobstgärten in Hof- oder Dorfnähe sind ein typisches      Beitragsberechtigt sind folgende Gruppen: Apfel,
Kulturlandschaftselement und bieten im Verlauf der        Birne, Zwetschge/Pflaume/Mirabelle, Süsskirsche,
Jahreszeiten wechselnde Farbakzente. So sollen            Nussbäume, Edelkastanie. In Rebbergen auch Man-
LQB die Erhaltung und Ergänzung der Hochstam-             delbäume und Weinbergpfirsiche.
mobstbestände unterstützen.                               Minimaler Erziehungs- bzw. Erhaltungsschnitt, wo nö-
                                                          tig Weide- und Mäuseschutz
                                                          Biodiversitätsbeiträge möglich

                                                          BEITRÄGE
                                                          Jährlich für Pflege und Erhalt (pro Baum):

                                                          Fr. 10.- für Bäume in Obstgärten, kleine Einzelbäume

                                                          Bonus von 25% für Einzelbäume* mit Stammumfang
                                                          ab 80 cm (BHD ab 25 cm)
                                                          Bonus von 25% für Einzelbäume* mit Stammumfang
                                                          ab 170 cm (BHD ab 55 cm)

                                                          * Einzeln stehende Bäume oder Bäume in Gruppen/Reihen
                                                          von weniger als 10 Obstbäumen (Mindestabstand zu den
                                                          nächsten Obstbäumen 30 m)

                                                                                                              11
M6 LEBHÄGE                                              ANFORDERUNGEN

 Die offenen Wiesen und Weiden in vielen Regionen        Stockbreite ca. 50 cm
 werden noch heute von vielen meist geradlinigen
 "Staudenhägen" gegliedert. Die ganz typischen Gren-     Zauncharakter (evtl. mit eingeflochtenem Astmaterial
 zelemente entlang von (ehemaligen) Parzellen- oder      oder Brettern)
 Weidegrenzen sollen weiterhin traditionell gepflegt
                                                         Wird alle 2 bis 4 Jahre abschnittsweise auf ca. 50 cm
 und wo möglich wieder als Zäune genutzt werden.         bis 1 m zurückgeschnitten, um den Lebhag-Charakter
                                                         zu behalten

                                                         Hauptsächlich aus Hasel (Corylus avellana), Esche
                                                         (Fraxinus excelsior), Hainbuche (Carpinus betulus)

                                                         Die Rückführung von verwilderten Lebhägen (jetzt als
                                                         Hecke angemeldet) zu original gepflegten Lebhägen,
                                                         bedarf der Bewilligung des LWA

                                                         BEITRÄGE

                                                         Jährlich für Pflege und Erhalt:

                                                         Fr. 3.- pro Laufmeter

 M7 WALDRANDPFLEGE UND VERHIN-                           ANFORDERUNGEN
    DERN VON WALDEINWUCHS                                Der Waldrand befindet sich auf der Betriebsfläche und
                                                         im Besitz des Bewirtschafters (keine Pacht!).
 Die Waldrandpflege hat einen stufigen, strukturrei-
 chen Aufbau und einen lichten, vielfältigen Bestand     Einmalige Aufwertung von Waldrändern (Anlegen ei-
 aus einheimischen Strauch- und Baumarten zum Ziel.      nes abgestuften Waldrandprofils, Mischungsregulie-
 Gestufte Waldränder sind ästhetischer und die Land-     rung) auf der Waldfläche (Eingriffstiefe 15 m ab Stock).
                                                         Im Zuge der Aufwertung können angrenzende ein-
 wirtschaft profitiert durch verminderten Schattenwurf
                                                         wachsende Wiesen und Weiden (LN) entbuscht wer-
 und Wurzeldruck.
                                                         den.

                                                         Mindesttiefe Wald 15 m, minimaler durchschnittlicher
                                                         Abstand zu Strassen oder Bauten von 25 m.
                                                         Prüfung der angemeldeten Waldränder (Standortpo-
                                                         tential) und Festlegen der nötigen Aufwertungsmass-
                                                         nahmen, Auflagen und Beiträge durch Forstdienst.
                                                         Diese Aufwände gehen zulasten des Bewirtschafters
                                                         (rund 50 Fr./Objekt). Für die Schlagzeichnung und Be-
                                                         sprechung der Arbeiten nimmt der Forstdienst Kontakt
                                                         mit dem Bewirtschafter auf.

                                                         Keine Doppelsubventionierung über Programme des
                                                         Naturschutzes (GAöL) oder Forstamts. Aufgewerteter
                                                         Waldrand als Strukturelement für BFF oder Zusatzbe-
                                                         dingung für Vernetzung anrechenbar.

                                                         BEITRÄGE
                                                         Aufwertung:
                                                         Fr. 72.- pro Are (Ersteingriff), Fr. 40.- pro Are (Nach-
                                                         pflege)
12
M8 WEIDEPFLEGE AN HANGLAGEN                            ANFORDERUNGEN

Bei Mähwiesen ist das Zurückdrängen von Gehölzen       Steile Partien in Weiden, welche nicht maschinell be-
                                                       wirtschaftet werden können und wo eine jährliche Wei-
und Problempflanzen (z.B. Brombeeren oder Adler-
                                                       depflege von Hand nötig ist, um die Weide frei von Ge-
farn) meist unproblematisch. Bei steilen Weiden an
                                                       hölzen und Problempflanzen zu halten
schwer zu bewirtschaftenden Randlagen kann die
Qualität der Fläche nur durch eine intensive Pflege    Die Weide ist gepflegt. Sie weist keine Verbuschung
von Hand erhalten werden.                              oder Problempflanzen auf resp. diese werden jährlich
                                                       zurückgedrängt. Einzelne Strukturelemente können
                                                       und sollen belassen werden (z.B. Sträucher)

                                                       LN bleibt während der Vertragslaufzeit konstant

                                                       Die Fläche ist als Weide (0616), extensive Weide
                                                       (0617) oder Magerweide (0409) angemeldet

                                                       Biodiversitätsbeiträge möglich

                                                       BEITRÄGE
                                                       Jährlich für Pflege und Erhalt:
                                                       Fr. 1.- pro Are mit Hangneigung von 18 bis 35 Prozent
                                                       Fr. 2.- pro Are mit Hangneigung über 35 Prozent

M9 BLUMENSTREIFEN UND -FENSTER                         ANFORDERUNGEN

Wildblumenstreifen in Wiesen oder am Ackerrand         1 bis 4 Meter breite Blumenstreifen und -fenster ent-
sind Farbtupfer in der Landschaft. Entlang von Wan-    lang von Wegen oder vom Weg aus gut sichtbar.
der- und Velowegen sind sie für die Bevölkerung be-    Möglichst viele verschiede farbig blühende Wildblu-
sonders erlebbar. Blumensteifen oder -fenster sollen   men, hebt sich dadurch optisch vom übrigen Dauer-
an mageren Standorten angelegt und so gepflegt wer-    grünland ab (gewöhnliche Intensiv-Wiesenarten sind
                                                       nicht angesprochen)
den, dass die Blütenpracht erhalten bleibt.
                                                       Flächen werden erst nach Verblühen der Blumen min-
                                                       destens einmal jährlich gemäht (frühestens zum
                                                       Schnittzeitpunkt der extensiven Wiesen BFF der ent-
                                                       sprechenden Zone). Keine Düngung.
                                                       Für Ansaaten einheimische und standortangepasste
                                                       Saatmischung verwenden
                                                       Nicht in Weiden, BFF oder GAöL-Flächen

                                                       BEITRÄGE
                                                       Neuanlage:
                                                       Nach Aufwand bis max. Fr. 100.- pro Are
                                                       Jährlich für Pflege und Erhalt:
                                                       Fr. 50.- pro Are (inkl. Bonus von 25%)*
                                                       * Alle Flächen einer Parzelle werden zusammengefasst und
                                                       auf eine ¼-Are gerundet

                                                                                                           13
M10 SÄUME ENTLANG VON                                              ANFORDERUNGEN
        WINDSCHUTZSTREIFEN
                                                                       Gilt nur entlang eines künstlich angelegten Wind-
    Die in Meliorationsgebieten quer zur Hauptwindrich-                schutzstreifens in den Meliorationsgebieten. In Frage
    tung stehenden Windschutzstreifen sind ein struktu-                kommende Windschutzstreifen wurden im Vorfeld von
                                                                       der Trägerschaft ausgeschieden.
    rierendes Landschaftselement in den Talebenen, füh-
    ren jedoch aufgrund des häufigen Astfalls zu deutli-               Der Wiesensaum ist mindestens 3 m breit
    chem Mehraufwand auf der angrenzenden landwirt-
    schaftlichen Nutzfläche.                                           Kein befahrbarer Weg oder Güterstrasse zwischen
                                                                       Saum und Gehölz

                                                                       Räumen des Saumes von Sturmholz, jährliches Mähen
                                                                       der Fläche bis an den Gehölzrand und Bekämpfung
                                                                       von invasiven Neophyten und Problempflanzen

                                                                       Hinweis: Keine Düngung auf dem Pufferstreifen

                                                                       BEITRÄGE

                                                                       Jährlich für Pflege und Erhalt:

                                                                       Fr. 1.- pro Laufmeter

    M11 VIELFÄLTIGE FRUCHTFOLGE                                        ANFORDERUNGEN

    Vielfältige Ackerkulturen werten die optische Erschei-             Mindestens 3 verschiedene Ackerkulturen pro Betrieb
                                                                       über die gesamte Projektdauer
    nung von Ackerbaugebieten auf und tragen zu deren
    Vielfalt bei. Diese Vielfalt steht aber oft auch in direk-         Zählweise: Kultur bedeckt mind. 10% der Ackerfläche
    tem Gegensatz zu einer immer grossflächigeren Be-                  (analog ÖLN, kleinere Kulturen sind kumulierbar). Frei-
    wirtschaftung, welche durch Rationalisierungsgrün-                 landgemüse (0545) wird doppelt gezählt. Kunstwiese
    den angestrebt wird. Im Rahmen der Landschaftsqua-                 (0601) wird nur einfach gezählt. Silo- und Grünmais
    litätsprojekte soll daher diese Vielfältigkeit gefördert           (0521) sind ausgeschlossen
    werden.
                                                                       Automatische Berechnung und Aktualisierung des Bei-
                                                                       trags über die Strukturdatenerhebung des aktuellen
                                                                       Beitragsjahres

                                                                       Bei knappem Projektbudget können die Beiträge auf
                                                                       jene des Vorjahrs beschränkt werden

                                                                       Kombinierbar mit M12 Farbige und traditionelle Haupt-
                                                                       kulturen

                                                                       BEITRÄGE
                                                                       Jährlicher Beitrag (jeweils inkl. 25% Bonus):
                                                                       Fr. 62.50 pro Hektare3 bei 3 Kulturen
                                                                       Fr. 125.- pro Hektare bei 4 Kulturen
                                                                       Fr. 187.50 pro Hektare bei 5 oder mehr Kulturen

3   Nur nach obiger Zählweise berechtigte Flächen (also ohne Silo- und Grünmais)

14
M12 FARBIGE UND TRADITIONELLE                               ANFORDERUNGEN
     HAUPTKULTUREN                                           Während der Vertragsdauer muss jedes Jahr mindes-
                                                             tens eine Hauptkultur aus nachfolgender Liste ange-
 Gewisse Ackerkulturen bilden in der Landschaft ei-          baut werden.
 nen Farbtupfer und bereichern so das Landschafts-
 bild. Insbesondere im Ackergebiet, wo die Flächen           Automatische Berechnung und Aktualisierung des
 rationell bewirtschaftet werden müssen, ist diese Ab-       Beitrags über die Strukturdatenerhebung des aktuel-
                                                             len Beitragsjahres. Kulturen ohne Flächen-Code müs-
 wechslung besonders willkommen.
                                                             sen der Trägerschaft gemeldet werden.

                                                             Bei knappem Projektbudget können die Beiträge auf
                                                             jene des Vorjahrs beschränkt werden.

                                                             Kombinierbar mit M11 Vielfältige Fruchtfolge

                                                             Einzelkulturbeiträge möglich

                                                             BEITRÄGE
                                                             Jährlicher Beitrag:
                                                             Fr. 1.50.- pro Are bei einer Hauptkultur
                                                             Fr. 3.75 (inkl. 25% Bonus) pro Are ab zwei verschie-
                                                             denen Hauptkulturen

ANRECHENBARE FARBIGE ODER TRADITIONELLE HAUPTKULTUREN

Flächen-                                                 Flächen-
Code
           Hauptkultur                                   Code
                                                                     Hauptkultur

0501       Sommergerste                                  0526        Sommerraps zur Speiseölgewinnung
0502       Wintergerste                                  0527        Winterraps zur Speiseölgewinnung
0504       Hafer                                         0528        Soja zur Speiseölgewinnung

0505       Triticale                                     0531        Sonnenblumen zur Speiseölgewinnung
0506       Mischel von Futtergetreide                    0534        Lein

0507       Futterweizen                                  0536        Ackerbohnen
0511       Emmer, Einkorn                                0537        Eiweisserbsen zur Fütterung
0512       Sommerweizen                                  0538        Lupinen

0513       Winterweizen                                  0539        Ölkürbisse
0514       Roggen                                        0566        Mohn

0515       Mischel von Brotgetreide                      0567        Saflor
0516       Dinkel (Korn)                                 0569        Mischungen von Ackerbohnen, Eiweisserbsen, …

0517       Getreide für die Saatgutproduktion            0590        Sommerraps als nachwachsender Rohstoff
0524       Speise- und Industriekartoffeln               0591        Winterraps als nachwachsender Rohstoff
0525       Pflanzkartoffeln                              0592        Sonnenblumen als nachwachsender Rohstoff

                                                         -           Traditioneller Speisemais wie Ribel- und Linthmais

                                                                                                                   15
M13 FARBIGE ZWISCHENKULTUREN                              ANFORDERUNGEN

 Farbig blühende Zwischenkulturen, die nach der            Jährliches Ansäen von farbigen Zwischenkulturen ge-
 Ernte im Sommer bis zum Ackerumbruch im darauf-           mäss untenstehender Liste. Standortansprüche be-
 folgenden Frühjahr den Boden bedecken, bereichern         rücksichtigen, sodass die Zwischenkulturen im ange-
 das Landschaftsbild. Diese Massnahme entschädigt          wendeten Zeitraum blühen.
 den Minderertrag, allfällige Mehrkosten und die einge-
                                                           Ansaat bis spätestens 15. August
 schränkte Flexibilität, wenn statt der Zwischensaat ei-
 ner Kunstwiese eine farbige Zwischenkultur gewählt        Bodenbearbeitung frühestens ab 15. November
 wird.
                                                           Die erfolgreiche Einsaat muss jährlich bis Ende
                                                           August bei der Trägerschaft gemeldet werden.

                                                           Bei knappem Projektbudget können die Beiträge auf
                                                           jene des Vorjahrs beschränkt werden.

                                                           BEITRÄGE

                                                           Jährlicher Beitrag

                                                           Fr. 3.00.- pro Are (inkl. 25% Bonus)

ANRECHENBARE FARBIGE ZWISCHENKULTUREN

Nr.       Zwischenkultur

1         Phacelia

2         Rübsen

3         Senf

4         Inkarnatklee

5         Guizotia (Ramtillkraut / Gingellikraut)

6         Ölrettich

7         Wicken

8         Sommererbsen

9         Buchweizen

10        Sonnenblumen

11        Mischungen der obigen Kulturen

16
M14 ACKERFLORASTREIFEN                                  ANFORDERUNGEN

Ackerbegleitpflanzen wie Mohn, Kornblumen, Korn-        1 bis 6 Meter breite Einsaaten von einjährigen
                                                        Ackerblumen in die Getreidefelder (Randstreifen in Be-
rade sind in den letzten Jahrzehnten zunehmend aus
                                                        wirtschaftungsrichtung auf gesamter Feldlänge):
dem Landschaftsbild im Ackerbaugebiet verschwun-
den. Eingesäte Streifen dieser typischen Ackerblu-      Verwendung von einheimischem, standortgerechtem
men in Getreidefeldern erhöhen die Farbenvielfalt       Saatgut obligatorisch: Klatschmohn, Kornrade und
                                                        Kornblumen.
ohne den Ertrag zu beeinträchtigen.
                                                        Ackerflorastreifen grenzt direkt an einen Weg (Wiesen-
                                                        streifen zwischen Ackerfläche und Weg zulässig)
                                                        Keine Düngung und kein Einsatz von Pflanzenschutz-
                                                        mitteln auf dem Ackerflorastreifen
                                                        Die eingesäte Ackerbegleitflora muss vor der Ernte des
                                                        Getreidefeldes blühen
                                                        Nicht mit BFF Typ Ackerschonstreifen kombinierbar
                                                        Die eingesäte Fläche muss jährlich bis Ende Au-
                                                        gust bei der Trägerschaft gemeldet werden

                                                        BEITRÄGE
                                                        Jährlicher Beitrag:
                                                        Fr. 31.25 pro Are des eingesäten Streifens (inkl. 25%
                                                        Bonus)

M15 ANLEGEN UND AUFWERTEN VON                           ANFORDERUNGEN
   BIODIVERSITÄTSFÖRDERFLÄCHEN                          Aufwertungen oder Neuanlage von extensiv und wenig
                                                        intensiv genutzte Wiesen, extensiv genutzten Weiden,
Die Blütenvielfalt von naturnahen Wiesen ist im Früh-
                                                        Streueflächen nach DZV oder Rebflächen
jahr besonders reizvoll und hält bis im Sommer an. Da
diese Flächen Lebensraum für diverse Insekten und       Anforderungen gemäss DZV Anhang 4
Vögel sind, bieten sie auch ein akustisches Naturer-
lebnis. Bestehende BFF sollen aufgewertet oder neue     Ziel der Neuanlage oder Aufwertung: nach 8 Jahren
angelegt werden. Auf den Rebflächen, insbesondere       mind. 3 Arten der Artenliste DZV BFF Qualitätsstufe 2
an Terrassenböschungen, wird eine möglichst grosse      vorhanden
Blumenvielfalt angestrebt.
                                                        Eine Neuanlage resp. Aufwertung kann nur bei dafür
                                                        geeigneten Standortverhältnissen realisiert werden.
                                                        Für die Beurteilung der Aufwertungsmassnahmen wird
                                                        daher eine Fachperson beigezogen. Die Aufwände ge-
                                                        hen zulasten des Bewirtschafters.

                                                        Wenn möglich Schnittgutübertragung, ansonsten ein-
                                                        heimische und standortangepasste Saatmischung an-
                                                        wenden

                                                        BEITRÄGE
                                                        Neuanlage oder Aufwertung:

                                                        Nach Aufwand bis Fr. 100.- pro Are

                                                                                                          17
M16 STEINHAUFEN ALS                                     ANFORDERUNGEN
     TROCKENBIOTOPE                                      Mindestens 4 m2 und 50 cm hoch

 Steinhaufen sind ein wesentliches Strukturelement in    Bei der Neuanlage ist das Praxismerkblatt Kleinstruk-
 Wiesen und Weiden und dienen als Lebensraum für         tur Steinhaufen und -wälle zu berücksichtigen:
 Reptilien, Wiesel und andere Tiere. So tragen sie zur   http://www.karch.ch > Downloads > Praxismerkblätter
 erlebbaren Vielfalt bei. Steinhaufen sollen vermehrt
 neu erstellt und regelmässig gepflegt werden.           An einem ausreichend besonnten und wenn möglich
                                                         an einem für die Bevölkerung sichtbaren Ort (z.B. nahe
                                                         Fussweg) erstellen

                                                         Steine aus der Region (kein Bauschutt) verwenden

                                                         Regelmässige Pflege durch entfernen oder zurück-
                                                         schneiden beschattender Gehölze

                                                         Als Strukturelement für BFF anrechenbar

                                                         BEITRÄGE
                                                         Neuanlage:

                                                         Nach Aufwand bis Fr. 200.- pro Stück

                                                         Jährlich für Pflege und Erhalt:

                                                         Fr. 30.- pro Stück

 M17 STEHENDE KLEINSTGEWÄSSER                            ANFORDERUNGEN

 Tümpel, kleine Weiher und Quellaufstösse bereichern     Erstellen von stehenden Kleinstgewässern an geeig-
 die Landschaft. Diese wichtigen Lebensräume für Am-     neten Stellen (z.B. bereits vernässt) und Pflege vor
                                                         Verlandung und Verbuschung sowie Auszäunung der
 phibien bieten ein besonderes Naturerlebnis. Ein Mo-
                                                         Gewässer in Weiden
 saik aus Wiesen, Hochstauden Riedpflanzen, Gehöl-
 zen und vegetationslosen Stellen sollen das Kleinst-    Für die Planung und Begleitung einer Neuanlage wird
 gewässer umgeben.                                       eine Fachperson beigezogen. Diese Aufwände gehen
                                                         zulasten des Bewirtschafters.
                                                         Anleitung "Pfützen und Tümpel" von BirdLife ist zu be-
                                                         rücksichtigen    (http://www.birdlife.ch/sites/default/fi-
                                                         les/documents/tuempel.pdf)
                                                         Offene Wasserfläche idealerweise rund 5 bis 30 m2.
                                                         Wenn Wasserfläche inkl. 3 m düngerfreie Ufervegeta-
                                                         tion > 1 Are, müssen sie von der umgebenden Nut-
                                                         zungsart ausgeschieden werden (Code 0904)
                                                         Sollte für Besucher zugänglich und einsehbar sein
                                                         Als Strukturelement für BFF anrechenbar

                                                         BEITRÄGE
                                                         Neuanlage:
                                                         Nach Aufwand bis max. 1'000 Fr. pro Objekt
                                                         Jährlich für Pflege und Erhalt:
                                                         Fr. 100.- pro Objekt

18
M18 LANDSCHAFTLICH WERTVOLLE                             ANFORDERUNGEN
    FELSEN, FINDLINGE UND BÜCHEL                         Entschädigung für die Bewirtschaftungserschwernis
                                                         und für das Freihalten der Felsen und Findlinge von
Felsen und Findlinge stellen in Wiesen und Weiden        Gehölzbewuchs.
Bewirtschaftungshindernisse dar. Diese landschaft-
lich prägenden Strukturelemente sollen erhalten und      Mindestgrösse ca. 1 m 3
sichtbar bleiben.
                                                         Fels oder Findling ist von mind. einer Seite frei sichtbar.
                                                         Im Bergsturzgebiet sind auch typische Büchel anre-
                                                         chenbar, die vollständig bewachsen sind.

                                                         Freihalten der Strukturelemente von Gehölzeinwuchs.
                                                         Einzelne wertvolle Sträucher oder Bäume bei resp. auf
                                                         dem Fels können jedoch belassen werden.

                                                         Maximal 20 Objekte pro Hektare anrechenbar

                                                         Als Strukturelement für BFF anrechenbar

                                                         BEITRÄGE
                                                         Jährlich für Pflege und Erhalt:

                                                         Fr. 10.- pro Stück

M19 GEOLOGISCHE FORMATIONEN                              ANFORDERUNGEN
    SICHTBAR MACHEN                                      Die freizustellende geologische Formation ist im kan-
                                                         tonalen Geotopinventar oder in einer kommunalen
Markante Rippen, Felsbänder, Nagelfluhformationen,       Schutzverordnung aufgenommen.
Dolinen und ähnliche landschaftlich prägende Ge-
otope sollen von Gehölzen befreit und so wieder sicht-   Im Wald befindende Objekte sind ausgeschlossen.
bar gemacht werden. Besonders wünschenswert ist
die Massnahme an für die Bevölkerung zugänglichen        Prüfung der angemeldeten Flächen und Festlegen der
                                                         nötigen Massnahmen, Auflagen und Beiträge durch
Orten.
                                                         Forstdienst. Dieser Aufwand geht zulasten des Bewirt-
                                                         schafters. Für die Besprechung der Arbeiten nimmt der
                                                         Forstdienst Kontakt mit dem Bewirtschafter auf.

                                                         Nur einmaliges Entfernen von Gehölzen ist beitragsbe-
                                                         rechtigt

                                                         BEITRÄGE
                                                         Einmaliges Freistellen:

                                                         Nach Aufwand bis Fr. 100.- pro Are

                                                                                                                19
M20 ATTRAKTIVE GESTALTUNG DES                                   ANFORDERUNGEN
        HOFAREALS                                                   Mindestens 2 Hofelemente aus untenstehender Liste

    Streusiedlungen, malerische Weiler und die Viehwirt-            "Ordnung" auf dem Hofareal: Keine ungenutzten Ma-
    schaft prägen das Landschaftsbild. Die oft noch in              schinen, Schrott oder ungenutztes Baumaterial um den
    traditioneller Bauweise vorhandenen Bauernhäuser,               Hof herum. Keine ungeordneten Deponien von Schutt,
    sind ein zentraler Teil der Kulturlandschaft. Auf die           Krippenresten, Weideputzete, Gartenabraum, Baum-
    Gestaltung einer gepflegt wirkenden Umgebung mit                schnittmaterial usw. auf Betriebsfläche, an Waldrän-
    Hofbäumen und Gärten wird besonderer Wert gelegt.               dern, Hecken und entlang von Gewässern. Angemes-
                                                                    sene Lagerung von Silageballen.

                                                                    Beitragsberechtigt sind lediglich die Hofelemente, wel-
                                                                    che bereits vorhanden sind.

                                                                    Während der Projektzeit können einzelne Hofelemente
                                                                    wechseln, die Anzahl muss jedoch mindestens kon-
                                                                    stant bleiben.

                                                                    Massnahme ist einmal pro Betrieb anrechenbar.

                                                                    BEITRÄGE
                                                                    Jährlich für Pflege und Erhalt:

                                                                    Fr. 100.- pro Element4

Nr. Hofelement                               Anforderungen

1       Vielfältiger Bauerngarten            >0.5 Aren mit Gemüse und/oder Blumen bepflanzt. Keine Neophyten ge-
                                             mäss "Schwarzer Liste" resp. "Watch List"
                                             (http://www.infoflora.ch/de/flora/neophyten/listen-und-infoblätter.html)
2       Fassadenbegrünung                    Mindestens ein Hauptgebäude (Wohngebäude oder Stall) ist von einer Seite
                                             mit Kletterpflanzen, Spalierbäumen oder ähnlichen Gehölzen umrandet.

3       Markanter Hofbaum                    Hoflinde oder anderer regionaltypischer Baum an prominenter Stelle auf dem
                                             Hofareal (max. 20 m von Gebäuden). Ein hier angerechneter Hofbaum kann
                                             nicht zusätzlich als M1 Feldbaum angemeldet werden.
4       Hofbrunnen                           Wasserführender, fester Hofbrunnen aus Stein, Beton oder Holz auf dem
                                             Hofareal, der z.B. früher als Tränke für die Tiere gebraucht wurde. Ein hier
                                             angerechneter Brunnen kann nicht zusätzlich als Natursteinbrunnen (M23)
                                             angerechnet werden.
5       Offener Stall mit gut sichtbarem     Vom öffentlichen Grund her das ganze Jahr über sichtbare Nutztiere (z.B.
        und befestigtem Auslauf              fester Freilaufstall).

4   Elemente können nur einfach gezählt werden
20
M21 TROCKENSTESNMAUERN UND                               ANFORDERUNGEN
    TROCKENSTEINBAUTEN                                   Intakte nicht oder wenig ausgefugte Mauern oder Bau-
                                                         ten aus Natursteinen, Mindesthöhe 50 cm
Natursteinmauern sind eine traditionelle Grenzstruk-
tur im Offenland und befinden sich oft im Bereich zwi-
                                                         Einzelne Gehölze in der Trockensteinmauer sind mög-
schen LN und Sömmerungsgebiet. Auch Steinterras-
                                                         lich und erwünscht (max. 10%). Eine dichte Besto-
sen in Rebbergen sind landschaftlich besonders wert-
                                                         ckung wird nicht toleriert und bedarf einer vorgängigen
voll. Trockensteinmauern und -bauten sollen gepflegt
                                                         Räumung der Gehölze.
und als Kulturelement langfristig erhalten bleiben.
                                                         Jährliche Kontrollgänge, Einbau von einzelnen herun-
                                                         tergefallenen Steinen, stellenweise stabilisieren, Wie-
                                                         deraufbau von kürzeren zerfallenen Stücken, Gehölze
                                                         zurückhalten (keine Herbizideinsätze od. Abflammen)

                                                         Mit einem Puffersteifen von mind. 50 cm als BFF oder
                                                         Strukturelement für BFF anrechenbar

                                                         BEITRÄGE
                                                         Jährlich für Pflege und Erhalt:

                                                         Fr. 1.25 pro Laufmeter (inkl. Bonus 25%)

M22 HOLZLATTENZÄUNE                                      ANFORDERUNGEN

Die insbesondere im Appenzellerland typischen Holz-      Holzlattenzäune mit einer oder zwei Querlatten oder
lattenzäune werden auch im st.gallischen noch ver-       traditioneller Walserzaun resp. Steckenhag
einzelt zur Abgrenzung der Weiden, an Wegen oder
                                                         Unbehandeltes Holz verwenden, vorzugsweise aus lo-
zur Einzäunung des Hofes verwendet. Der Unterhalt
                                                         kaler Produktion
traditioneller Holzlattenzäune bedeutet einen Mehr-
aufwand gegenüber anderen Zaunarten.
                                                         Kein Stacheldraht oder Maschendraht

                                                         Regelmässiger Unterhalt der bestehenden Zäune (z.B.
                                                         Wiederbefestigen oder Ersetzen loser, morscher Quer-
                                                         latten)

                                                         Ausgeschlossen sind Zäune entlang von Hecken und
                                                         Waldrändern

                                                         BEITRÄGE
                                                         Neuerstellung:
                                                         Nach Aufwand bis max. Fr. 20.- pro Laufmeter
                                                         Jährlicher Unterhalt:
                                                         Fr. 2.- pro Laufmeter

                                                                                                            21
M23 HOLZ-, BETON- UND                                    ANFORDERUNGEN
     NATURSTEINBRUNNEN                                    Der Brunnen oder Trog ist gepflegt, funktionsfähig und
                                                          enthält fliessendes oder stehendes Wasser. Er weist
 Gepflegte Brunnen und Weidetröge auf Weiden, bei
                                                          einen landwirtschaftlichen Nutzen als Viehtränke oder
 Ställen oder am Wegrand bereichern die Landschaft        Wasserstelle auf.
 und werden von Spaziergängern geschätzt.
                                                          Trog aus einem unbehandeltem Holzstamm, Holzbret-
                                                          tern, Beton oder Naturstein

                                                          Ordentlicher Zu- und Abfluss mit verdeckten Leitungen

                                                          Funktionsfähigkeit aufrechterhalten, Trog sauber hal-
                                                          ten, Algen entfernen, regelmässig ausmähen, Morast
                                                          rund um den Brunnen vermeiden

                                                          Es können maximal 5 Stück pro Betrieb angemeldet
                                                          werden.

                                                          BEITRÄGE
                                                          Jährlich für Pflege und Erhalt:
                                                          Fr. 50.- pro Stück

 M24 UMGEBUNGSPFLEGE VON                                  ANFORDERUNGEN
     STREUEHÜTTEN                                         Naturnahe Umgebungspflege von traditionellen
                                                          Streuehütten, Ausmähen und Freihalten des Gebäu-
 Die für die Moorlandschaften charakteristischen Hüt-
                                                          defundaments von einwachsenden Gehölzen
 ten zur Streuelagerung werden heute kaum mehr ge-
 nutzt. Sie sind jedoch ein kulturelles Erbe und prägen
                                                          Das Gebäude befindet sich in regelmässig unterhalte-
 die Moore und Streueflächen massgebend.
                                                          nem Zustand. Fassade und Dach sind intakt.

                                                          Die Beiträge werden nur gewährt, wenn der Bewirt-
                                                          schafter auch gleichzeitig der Besitzer des Objektes ist
                                                          oder ausdrücklich für den Unterhalt zuständig ist

                                                          Einzelne bei der Streuehütte stehende, aber nicht ins
                                                          Fundament einwachsende Gehölze sind erlaubt und
                                                          können als M1 Feldbäume oder M3 Einzelsträucher
                                                          angemeldet werden

                                                          BEITRÄGE

                                                          Jährlich für Pflege und Erhalt:

                                                          Fr. 100.- pro Stück

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