Lastenheft für Ausschreibung Betreibendenauswahl Parkcafé im Pavillon Schützenmattpark Betrieb 2023-2027
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Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Tiefbauamt Allmendverwaltung Grundlagen Lastenheft für Ausschreibung Betreibendenauswahl Parkcafé im Pavillon Schützenmattpark Betrieb 2023–2027 Basel, Mai 2021 Bedarfsstelle / Vergabestelle Departement: Bau- und Verkehrsdepartement Dienststelle: Tiefbauamt Abteilung: Allmendverwaltung Lastenheft Ausschreibung Pavillon Schützenmattpark Seite 1/9
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Allmendverwaltung Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ......................................................................................................................... 3 1.1 Geschichte......................................................................................................................... 3 1.2 Gegenstand der Ausschreibung......................................................................................... 3 2. Allgemeine Angaben zum Ausschreibungsverfahren................................................... 3 2.1 Projektname ...................................................................................................................... 3 2.2 Rechtsgrundlagen für die Ausschreibung .......................................................................... 3 2.3 Verfahrenssprache ............................................................................................................ 4 2.4 Gültigkeit der Bewerbungen, Entschädigung ..................................................................... 4 2.5 Auftraggeberin ................................................................................................................... 4 2.6 Auslobungskommission ..................................................................................................... 4 2.7 Verfahrensablauf und Termine........................................................................................... 4 3. Allgemeine Teilnahmebedingungen (ATB) .................................................................... 6 3.1 Allgemeine Teilnahmebedingungen für bestehende Unternehmen .................................... 7 3.2 Allgemeine Teilnahmebedingungen für neue Unternehmen............................................... 7 4. Auswahl und Bewertung ................................................................................................. 8 4.1 Auswahlkriterien (AK) ........................................................................................................ 8 4.2 Bewertungsmodell ............................................................................................................. 8 5. Weitere Informationen ..................................................................................................... 9 5.1 Vermieterin ........................................................................................................................ 9 5.2 Mietdauer .......................................................................................................................... 9 5.3 Rücktritt des Bewerbenden nach Auswahl ......................................................................... 9 5.4 Rechtsmittelbelehrung ....................................................................................................... 9 Lastenheft Ausschreibung Pavillon Schützenmattpark Seite 2/9
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Allmendverwaltung 1. Einleitung 1.1 Geschichte Der im Schützenmattpark situierte Pavillon wurde nach einer Brandstiftung im Jahre 2003 wieder neu errichtet und seitdem bis Ende 2020 vom Verein offener Pavillon Schüt- zenmattpark (VOPS) betreut. Als Ansprechpartner der Verwaltung vertrat der Verein die letzten 20 Jahre die Interessen der Quartiervereine und Parknutzenden und sorgte für ein gutes Einvernehmen. Aufgrund der baldigen Auflösung des Vereins übernahm die Verwaltung per 1. Januar 2021 die Bewirtschaftung des Pavillons, weshalb nun die Allmendverwaltung den Betrieb des Pavillons zum ersten Mal ausschreibt. 1.2 Gegenstand der Ausschreibung Die Allmendverwaltung führt ein offenes Betreibendenauswahlverfahren durch, um ge- eignete Unternehmen, Interessensgemeinschaften oder Einzelpersonen zu ermitteln, welche ab Februar 2023 das Parkcafé im Pavillon des Schützenmattparks betreiben. Allen Interessenten steht es offen, sich mittels der Ausschreibung für den Betrieb des Restaurants zu bewerben. Die Auswahl der Betreibenden soll im Rahmen des vorliegenden Ausschreibungsverfah- rens erfolgen. Auf der Basis der eingereichten Unterlagen wird eine Auswahl getroffen. Ausgewählte Bewerbende werden zu einer persönlichen Präsentation ihres Konzeptes eingeladen. Die Bewertung und Auslobung erfolgen durch die Auslobungskommission. Dem ausgelobten Betrieb wird ein Mietvertrag für fünf Jahre zugesichert. Nach Ablauf dieser fünf Jahre kann der/die Bewerbende um eine einmalige Verlängerung von weite- ren max. fünf Jahren ersuchen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Verlängerung. Spä- testens nach Ablauf der Verlängerung wird der Betrieb neu ausgeschrieben. Dem aktuellen Betreiber wurde eine Übergangsfrist von zwei Jahren bis spätestens 31.12.2022 gewährt. Der neue Mietvertrag soll ab 1. Februar 2023 beginnen. Weiterge- hende Informationen zum Betrieb des Restaurants sind dem beigelegten Nutzungskon- zept zu entnehmen. 2. Allgemeine Angaben zum Ausschreibungsverfahren 2.1 Projektname Ausschreibung Betreibendenauswahl Parkcafé Pavillon Schützenmattpark 2.2 Rechtsgrundlagen für die Ausschreibung Die Beanspruchung des öffentlichen Raums durch kommerzielle Sondernutzungen ist gemäss § 38 des Gesetzes über die Nutzung des öffentlichen Raums (NöRG) auszu- schreiben, wenn absehbar ist, dass sich mehrere geeignete Interessierte darum bewer- ben wollen. Das NöRG schreibt hierfür die Anwendung sachbezogener Auswahlkriterien und die Berücksichtigung der Grundrechte vor. In diesem Zusammenhang besteht im Rahmen des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens die Rekursmöglichkeit gegen dis- kriminierende oder unsachliche Bewertungskriterien. Es handelt sich hierbei um ein Aus- schreibungsverfahren gemäss NöRG. Es untersteht weder dem kantonalen Gesetz über Lastenheft Ausschreibung Pavillon Schützenmattpark Seite 3/9
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Allmendverwaltung öffentliche Beschaffungen (Beschaffungsgesetz) noch dem Bundesgesetz über das öf- fentliche Beschaffungswesen (BöB). 2.3 Verfahrenssprache Die Verfahrenssprache ist deutsch. Alle Angebote und Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen (mit Ausnahme amtlicher Nachweise). 2.4 Gültigkeit der Bewerbungen, Entschädigung Die eingereichten Bewerbungen sind während 180 Tagen ab Eingabedatum gültig; wäh- rend dieser Dauer sind die Bewerbenden an ihr Angebot gebunden. Die Verbindlichkeit der Bewerbung erlischt mit der Bewilligung oder mit dem Ablauf der 180 Tage. Die Aus- arbeitung der Bewerbung, einschliesslich der Beschaffung der notwendigen Informatio- nen und Nachweise, wird nicht entschädigt. 2.5 Auftraggeberin Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Tiefbauamt / Allmendverwal- tung 2.6 Auslobungskommission Die Bewertung der Bewerbungen und Auswahl der künftigen Betreibenden erfolgt durch die Auslobungskommission, wobei jede Fachstelle ein Stimmrecht hat. Folgende Fach- stellen haben Einsitz in der Kommission: - Bau- und Verkehrsdepartement, Tiefbauamt, Allmendverwaltung (Vorsitz) - Bau- und Verkehrsdepartement, Stadtgärtnerei - Präsidialdepartement, Kantons- und Stadtentwicklung, Stadtteilentwicklung Basel- West - Stadtteilsekretariat Basel-West, Vertretung Quartier - Quartierzentrum Bachletten (QuBa), Vertretung Quartier 2.7 Verfahrensablauf und Termine 2.7.1 Publikation Ausschreibung und Start Eingabefrist Die Ausschreibung wird im Kantonsblatt Basel-Stadt sowie auf der Homepage des Bau- und Verkehrsdepartements bei den Medienmitteilungen & News angekündigt. Die ge- samten Ausschreibungsunterlagen werden am 29.05.2021 auf der Webseite des Tief- bauamtes unter dem Link www.tiefbauamt.bs.ch/planauflagen (unter Stichwort „Aus- schreibung Pavillon Schützenmattpark) publiziert und können dort elektronisch heruntergeladen werden. Zudem können die Unterlagen beim Kundenzentrum des Bau- und Verkehrsdepartements an der Dufourstrasse 40/50, 4001 Basel, eingesehen wer- den. Die Ausschreibung enthält folgende Bestandteile: Das vorliegende Lastenheft; Nutzungskonzept Pavillon Schützenmattpark; Unternehmensangaben I für bereits bestehende Unternehmen; Unternehmensangaben II für neu gegründete Unternehmen; Beilage 1: Planunterlagen zum Gebäude; Beilage 2: Tabelle zum Einreichen von Fragen zur Ausschreibung. Lastenheft Ausschreibung Pavillon Schützenmattpark Seite 4/9
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Allmendverwaltung 2.7.2 Begehung vor Ort Es findet vor Ort eine Besichtigung für Interessierte statt: Donnerstag, 10. Juni 2021, um 09.30 Uhr. Interessierte werden gebeten, sich dafür bis Dienstag, 8. Juni 2021 per E- Mail anzumelden (huerriyet.oezbey@bs.ch). Fragen zur Örtlichkeit und Lokalität werden nur anlässlich der Begehung beantwortet. Bei Interessierten, die nicht an der Begehung teilnehmen, wird Orts- und Gebäudekenntnis vorausgesetzt. 2.7.3 Schriftliche Fragen Schriftliche Fragen zur Ausschreibung sind mittels Beilage 2 bis am Freitag, 18. Juni 2021 per Mail an huerriyet.oezbey@bs.ch zu richten. Eine Zusammenstellung der recht- zeitig eingegangenen Fragen mit den entsprechenden Antworten wird bis am Freitag, 25. Juni 2021 auf der Homepage des Tiefbauamtes beim oben erwähnten Link zur Ver- fügung gestellt. Es werden keine mündlichen Auskünfte zur Ausschreibung erteilt. 2.7.4 Einreichung der Bewerbungen Die Bewerbungen sind bei folgender Adresse einzureichen: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Tiefbauamt, Allmendverwaltung Jaya Hürriyet Özbey Dufourstrasse 40/50 Postfach, CH-4001 Basel. Die Bewerbenden haben eine vollständige Bewerbung auf der Grundlage der Ausschrei- bungsunterlagen einzureichen. Es werden ausschliesslich Bewerbungen in die Bewer- tung einbezogen, die unterzeichnet und fristgerecht eingereicht worden sind. Frist für die Einreichung der Konzepte: Datum: Freitag, 30. Juli 2021 Bei persönlicher Abgabe sind die Öffnungszeiten des Empfangs in der Dufourstrasse 40/50 zu beachten. Achtung: Alle Dokumente sind in Papierform und zusätzlich auf einem mobilen Datenträger (USB-Stick etc.) abzugeben. Die Bewerbungen können per Post an die Allmendverwaltung geschickt (Datum des Poststempels nicht massgebend) oder werktags von 8.00-12.15 Uhr und 13.15-17.00 Uhr am Empfang der Dufourstrasse 40/50 im Erdgeschoss abgegeben werden. Folgende Dokumente sind im Dossier der Bewerbung einzureichen: 1. Ausgefülltes und unterschriebenes Dokument Unternehmensangaben I oder II mit den dazugehörigen Nachweisen und Beilagen (bitte unbedingt auch elektronisch ein- reichen in word und pdf unterzeichnet) 2. Konzept für den Restaurantbetrieb inkl. Beilagen gemäss Kapitel 3.1.1. der Un- ternehmensangaben I oder II 3. Aufstellung der Finanzen und Betriebskostenrechnung gemäss Kapitel 3.1.2. der Unternehmensangaben I oder II 2.7.5 Präsentation Nach der erfolgten Vorprüfung dürfen voraussichtlich fünf Bewerbende am Donnerstag, 23. September 2021 vor der Auslobungskommission ihre Konzepte präsentieren. Die Lastenheft Ausschreibung Pavillon Schützenmattpark Seite 5/9
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Allmendverwaltung Einladung zur Präsentation erfolgt einzeln nach der Prüfung der eingereichten Bewer- bungen. Die Bewerbenden werden gebeten, den Präsentationstag bis zum Erhalt einer Einladung bzw. Absage am Freitag, 20. August 2021 zu reservieren und die allfällige Teilnahme an der Präsentation bis zum 31. August zu bestätigen. Die genaue Uhrzeit für die Präsentation wird mit der Einladung angekündigt. Die Einladungen bzw. Absagen werden mittels Email sowie eingeschriebenem Brief verschickt. 2.7.6 Entscheid über Auswahl Die zur Präsentation eingeladenen Bewerbenden werden über den Entscheid der Aus- lobungskommission mittels einer anfechtbaren Verfügung informiert. Für Rügen gegen die Auswahl der Betriebsorganisation steht das diesbezügliche Rekursverfahren im Rah- men der Verfügung offen. 2.7.7 Übersicht Terminplan Verfahrensschritt Termin Medienmitteilung zur Ankündigung der Ausschreibung auf: Freitag, 28. Mai 2021 www.bvd.bs.ch/medienseite.html Publikation Ausschreibung auf: www.tiefbauamt.bs.ch/plan- Samstag, 29. Mai 2021 auflagen und im Kantonsblatt. Begehung vor Ort im Pavillon Donnerstag, 10. Juni 2021, Anmeldefrist ist bis zum 8. Juni, 18 Uhr 9.30 Uhr Eingabe von Fragen zur Ausschreibung seitens Interessen- Bis Freitag, 18. Juni 2021 ten Publikation Fragezusammenstellung auf Am Freitag, 25. Juni 2021 www.tiefbauamt.bs.ch/planauflagen (zwischen 14-17 Uhr) Eingabeschluss der Bewerbungen Freitag, 30. Juli 2021, bis 17 Uhr Das Eingangsdatum ist massgebend! Versendung der Absagen oder Einladungen zur Präsenta- Bis Freitag, 20. August 2021 tion des Betriebskonzeptes per Email und eingeschrieben Präsentationen der sich in der engeren Auswahl befindli- Donnerstag, 23. September 2021 chen Betriebskonzepte 9 -13 und 14-18 Uhr Versand abschliessende Verfügungen und Auswahlent- Bis Freitag, 29. Oktober 2021 scheid Voraussichtlicher Mietbeginn 1. Februar 2023 Allfällige Terminverschiebungen seitens Allmendverwaltung bleiben vorbehalten. Mit der Eingabe bestätigen die Bewerbenden, dass sie die vorgegebenen Termine zur Kenntnis genommen und reserviert haben. 3. Allgemeine Teilnahmebedingungen (ATB) Die Erfüllung der allgemeinen Teilnahmebedingungen ist Voraussetzung für die Teil- nahme am Verfahren. Sie müssen spätestens vor der Auftragsvergabe erbracht werden und stellen erweiterte, für dieses Projekt zwingend zu erfüllende Kriterien dar. Die allge- meinen Teilnahmebedingungen werden insgesamt als „erfüllt“ respektive „nicht erfüllt“ Lastenheft Ausschreibung Pavillon Schützenmattpark Seite 6/9
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Allmendverwaltung bewertet. Werden die Nachweise nur teilweise und/oder unzureichend erbracht, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren. Die allgemeinen Teilnahmebedingungen sind in der Beilage „Unternehmensangaben1, Kapitel 2 Allgemeine Teilnahmebedingungen“ zu bestätigen. Die Unternehmensangaben sind vollständig auszufüllen und dem Angebot beizulegen (physisch und elektronisch als word sowie pdf). 3.1 Allgemeine Teilnahmebedingungen für bestehende Unternehmen Es sind folgende Teilnahmebedingungen zu erbringen: ATB 1: Bestätigung Einhaltung der geltenden Arbeitsbedingungen ATB 2: Handelsregisterauszug ATB 3: Detaillierter Betreibungsregisterauszug ATB 4: Organigramm inkl. Lebensläufe ATB 5: Vorhandene Haftpflichtversicherung ATB 6: Nachweis Steuern ATB 7: Wirtepatent ATB 8: Akzeptanz des Nutzungskonzeptes 3.2 Allgemeine Teilnahmebedingungen für neue Unternehmen Es sind folgende Teilnahmebedingungen zu erbringen: ATB 1: Detaillierter Betreibungsregisterauszug ATB 2: Organigramm inkl. Lebensläufe ATB 3: Abschluss Haftpflichtversicherung ATB 4: Nachweis Steuern ATB 5: Wirtepatent ATB 6: Akzeptanz des Nutzungskonzeptes 1 Diese Beilage besteht in zwei Ausführungen Unternehmensangaben I und II. Es ist die jeweils zutreffende auszufüllen. Lastenheft Ausschreibung Pavillon Schützenmattpark Seite 7/9
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Allmendverwaltung 4. Auswahl und Bewertung 4.1 Auswahlkriterien (AK) Das beigelegte Nutzungskonzept ist massgebend für die Ausarbeitung der Auswahlkri- terien. Die eingereichten Bewerbungen werden gemäss den nachstehenden Auswahlkri- terien (AK 1-3) und ihrer Gewichtung ausgewertet. Ausgewählt wird dasjenige Konzept, welches die beste Gesamtbewertung erzielt. Fehlende Angaben zu den Auswahlkriterien können zu einer Bewertung mit 0 Punkten führen. Die Auswahlkriterien sind im Formular «Unternehmensangaben I und II» unter Kapitel 3 detailliert aufgeführt. Auswahlkriterien: Gewichtung in %: AK 1: Konzept für den Restaurantbetrieb 60% AK 2: Finanzen und Betriebskostenrechnung 30% AK 3: Präsentation 10% Es erfolgt eine Bewertung nach den inhaltlichen Angaben der AK 1 und 2, die von jedem Bewerbenden eingereicht werden. Zusätzlich zu den eingereichten Angaben werden auch die Präsentation als AK 3 und deren Inhalt bewertet. Die Präsentation dient dazu, das Konzept und die Finanzen näher zu beleuchten, offene Fragen zu klären und die Vision und Motivation der Bewerbenden besser zu verstehen. Die Konzepte und Präsentationen werden miteinander verglichen und in der Kommis- sion beraten und bewertet. 4.2 Bewertungsmodell Die Bewertung wird nach folgendem Rechenschema ermittelt, wobei die maximal mögli- che Gesamtbewertung 500 Punkte (Note 5 für jedes Auswahlkriterium) beträgt. Zur Be- auftragung vorgeschlagen wird das Angebot, welches aufgrund der Auswertung der Aus- wahlkriterien die beste Gesamtbewertung erzielt. Es können auch halbe Noten vergeben werden. Auswahlkriterien Note Gewichtung Nutzwertpunkte (AK) (1) (2) (3) = (1) x (2) AK 1 max. 5 60% 300 AK 2 max. 5 30% 150 AK 3 max. 5 10% 50 Summe 100% 500 Für die Bewertung der Qualitätskriterien gilt die nachstehende Notenskala, welche sich am Grad der Zielerreichung orientiert: Lastenheft Ausschreibung Pavillon Schützenmattpark Seite 8/9
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Allmendverwaltung Note Bezogen auf Erfüllung des Kriteriums Bezogen auf Qualität der Angaben 0 Nicht beurteilbar Keine Angaben 1 Sehr schlechte Erfüllung Ungenügende, unvollständige Angaben 2 Schlechte Erfüllung Angaben ohne ausreichenden Bezug zum Projekt 3 Normale, durchschnittliche Erfüllung Durchschnittliche Qualität, den Anforde- rungen entsprechend 4 Gute Erfüllung Qualitativ gut 5 Sehr gute Erfüllung Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung 5. Weitere Informationen 5.1 Vermieterin Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Tiefbauamt / Allmendverwal- tung 5.2 Mietdauer Nach Unterzeichnung des Mietvertrags ist der Betrieb des Restaurants für fünf Jahre durch den ausgelobten Betreibenden sichergestellt. Nach Ablauf dieser Dauer kann die Betriebsberechtigung einmalig um weitere fünf Jahre verlängert werden. 5.3 Rücktritt des Bewerbenden nach Auswahl Tritt der/die Bewerbende nach Auswahl aber noch vor Unterzeichnung des Mietvertrags von seiner Bewerbung zurück, hat sie/er für jeglichen dem Kanton daraus entstandenen Schaden, wie z.B. bereits vorgenommene bauliche Massnahmen, aufzukommen. Scha- denersatz ist geschuldet, sofern der/die ausgewählte Bewerbende nicht nachweist, dass sie/ihn an der Entstehung des Schadens kein Verschulden trifft. Sollte im Rahmen des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens kein geeigneter Betrieb gefunden werden kön- nen, so erfolgt die Vergabe direkt. 5.4 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Ausschreibung kann aufgrund ungenügender und/oder diskriminierender Auswahlkriterien bzw. Teilnahmebedingungen Rekurs beim Bau- und Verkehrsdeparte- ment des Kantons Basel-Stadt erhoben werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen vom Publikationsdatum dieser Ausschreibung im Kantonsblatt an gerechnet schriftlich anzu- melden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt angerechnet, ist die Rekursbegrün- dung einzureichen, welche die Anträge des Rekurrenten und deren Begründung mit An- gabe der Beweismittel zu enthalten hat. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, be- stehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Be- weiserhebung und anderen besonderen Vorkehrungen, der Rekurrentin oder dem Re- kurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden. Lastenheft Ausschreibung Pavillon Schützenmattpark Seite 9/9
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