Leben mit Corona: Was war - was ist - was kommt ? - Baselland

 
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Leben mit Corona: Was war - was ist - was kommt ? - Baselland
Leben mit Corona:
Was war – was ist – was kommt ?
Leben mit Corona: Was war - was ist - was kommt ? - Baselland
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Aus der Medienmitteilung vom 23.9.2020
Die epidemiologische Lage im Kanton Basel-Landschaft
präsentiert sich aktuell als ruhig, jedoch nach wie vor labil.

Der Kanton Basel-Landschaft orientiert sich bei seinen
Entscheiden unter anderem an Indikatoren wie der Zahl der
neuen positiven Testergebnisse pro 100'000 Einwohnerinnen
und Einwohnern während 14 Tagen. Wenn dieser Wert 40
erreicht und in der Tendenz ansteigt, werden weitere
Massnahmen geprüft.

Es soll verhindert werden, dass der Wert auf 60 ansteigt und
damit das Kriterium des Bundes für ein «Risikogebiet»
erreicht.
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Unser Ziel bleibt

          Die Erkrankten jederzeit im
              Gesundheitssystem
         bestmöglich behandeln und
    die wirtschaftlichen Schäden so tief wie
                möglich halten
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    Manuel Battegay,
    Infektiologe und
    Co-Leiter der
    nationalen Covid-
    Taskforce
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Entwicklung Spitalbelegungen

                   Bild vom 4. April 2020, IPS KSBL Bruderholz
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Entwicklung der Hospitalisierungszahlen,
Beatmungsplatz-Belegungen seit 1.3.2020
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Todesfälle seit 1. März 2020

    ANZAHL VERSTORBENE PERSONEN   37
    Entwicklung letzte 24h        37   +0 (+0,
                                          0%)
    Entwicklung letzte 7 Tage     37   +0 (+0,
                                          0%)
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Fallzahlen
Zum Begriff «Fallzahlen»
Wir müssen unterscheiden, was jeweils gemeint und was
wofür relevant ist:
− positive PCR-Testergebnisse
− Hospitalisationen
− IPS-Belegung
− Todesfälle
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Angegebene Ansteckungsorte in Prozent

          Kontakt als
     KW   Familienmitglied   anderer   Unbekannt   Schule/Kindergarten/Krippe   Arbeit   Freizeit
     38   35.71              7.14      28.57       0.00                         7.14     21.43
     39   33.33              0.00      40.00       6.67                         6.67     13.33
     40   16.22              13.51     48.65       2.70                         2.70     16.22
     41   24.49              10.20     45.92       0.00                         5.10     14.29
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Unsere aktuellen Vorkehrungen
Wir sind mit dem IMS-BL und den aktuell gültigen
Verfügungen organisatorisch und regulatorisch gut aufgestellt.

− Was gilt seit 1.10.2020 in BL? (Eckpunkte aus den
  Bundesvorgaben, Vf. Nr. 3 und 5, Grossveranstaltungen)
− Wie sind wir organisiert (IMS-BL, Inhalte und Organisation)
− Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse haben wir aus dem
  IMS-BL gewonnen, welche Projekte begleiten wir
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Seit 6. Juli 2020 geltende Regelung (Verfügung Nr. 3)
− Verpflichtung zur Nennung von Kontaktpersonen in
  Gastronomiebetriebe im Kanton Basel-Landschaft, in
  welchen die Konsumation nicht ausschliesslich sitzend
  erfolgt oder in welchen eine Tanzmöglichkeit besteht (Clubs
  und Bars).
− Verpflichtung zur Erhebung von Angaben zu den
  Besucherinnen und Besuchern vor deren Einlass in das
  Lokal
− Verpflichtung zur Identifizierung der Besucherinnen und
  Besucher anhand eines amtlichen Ausweises und zur
  Überprüfung der Mobiltelefonnummern auf ihre Richtigkeit
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Geltende Regeln seit dem 9. Juli 2020
− In Restaurants, Bars und Clubs gilt grundsätzlich die
  Obergrenze von 100 Personen. Mehr Gäste sind aber
  erlaubt, wenn es eine Maskenpflicht gibt oder es möglich ist,
  Abstand zu halten. Falls mehrere Sektoren unterteilt werden
  können, gilt die Personengrenze pro Sektor. Für
  Veranstaltungen gelten die gleichen Regeln
  (Verfügung Nr. 4)
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Seit 1.10.2020 geltende Regelung (Verfügung Nr. 5)
− Die im Kanton Basel-Landschaft geltenden zusätzlichen
  Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wurden
  angepasst und bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Neu
  gilt bei Gastwirtschaftsbetrieben die gleiche Regelung wie
  bei Veranstaltungen.
− Um der Gefahr einer örtlichen Ausbreitung des Virus
  vorzubeugen, hat die Volkswirtschafts- und
  Gesundheitsdirektion eine Verfügung erlassen, welche in
  Gastwirtschaftsbetrieben wie Bar- und Clubbetrieben sowie
  Diskotheken und Tanzlokalen, in denen die Konsumation
  nicht ausschliesslich sitzend an einem festen Sitzplatz
  erfolgt, die maximale Anzahl von Gästen auf 100 Personen
  beschränkt.
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Seit 1.10.2020 geltende Regelung (Grossveranstaltungen)
− Bund: Verordnung über Massnahmen in der besonderen
  Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-
  Verordnung besondere Lage), Stand vom 1. Oktober 2020
     − Grundsätzliche Sitzpflicht; Schutzkonzept; kantonale
       Bewilligung
− Kanton: Für Grossveranstaltungen mit über 1'000
  Besucherinnen und Besuchern bzw. Mitwirkenden gelten
  Artikel 6a und 6b «Covid-Verordnung besondere Lage»
     − Bisher 5 Gesuche eingegangen, einige in Bearbeitung, 1
       Bewilligungen erteilt
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Interventionsmanagement-System für COVID-19 und
andere Infektionskrankheiten im Kanton Basel-Landschaft
(IMS)

                                      Lehren aus der
         Zweite COVID-Welle
                                      Bewältigung der
          optimal begegnen
                                    ersten Welle ziehen

                                Ziele

                                        Innerhalb der
          Noch besser für die
                                        Strukturen der
          Zukunft gewappnet
                                         Verwaltung
                 sein
                                         aufnehmen
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Flexibles Interventionsmanagement
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Aktuelles aus dem IMS - Spenglerpark
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Aktuelles aus dem IMS - Spenglerpark
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Aktuelles aus dem IMS - Feldreben

               • Abklärungs- und
                 Teststation ab November
                 auf dem Feldrebenareal
                 in Muttenz
     ATS       • Leistungsfähig,
                 längerfristig betreibbar
                 und flexibel je nach
                 Bedarf.
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Abklärungs- und Teststation Feldreben Muttenz
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Abklärungs- und Teststation Feldreben Muttenz

                                        Muttenz Bhf; Bus Nr. 47
                                        Pantheon

                                        Tram Nr. 14; zum Park

                                        Mobile Einheiten

                                        Individualverkehr /
                                        Parkplätze
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Neue Abklärungs- und Teststation Feldreben in Muttenz
-    Ziel ist es, ATS Feldreben (FDR) am 14. November 2020 in
     Betrieb zu nehmen.
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Neue Abklärungs- und Teststation Feldreben in Muttenz
Szenarien:
 50
 300
 700
 1000 Patienten und Patientinnen pro Tag

•    Ziel ist es, ATS Feldreben (FDR) am 14. November 2020 in
     Betrieb zu nehmen
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Beteiligung BL an Wissenschaftlichen Studien

− 1) COVCO Basel Langzeitstudie des Swiss
  Tropical and Public Health Institute Swiss TPG
  (zusammen mit BS; Schnittstelelln zu Corona
  Immunitas; eine nationale Initiative)
− • Stichwort «Bevölkerungsbefragung» zu
  Gesundheit, Arbeitsbedingungen, Verhalten,
  finanziell, sozial
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Beteiligung BL an Wissenschaftlichen Studien
− 2) Validation of Simple and Accurate Tests for COVID-
  19 Detection, Monitoring and Tracing (zusammen mit
  Forschern der ETH und des USB)
− • Schnelltest auf Basis der PCR Technologie
− • Stichwort: Speicheltest und effiziente Resultatermittlung)
− 3) Investigation and Validation of Serological Diagnostic
  Assays and Epidemiological Study of Sars-CoV-2 specific
  Antibody Responses (SERO-BL-COVID-19) (zusammen
  mit Forschern der ETH ZH und des USB)
− • Test auf Basis der Antikörper Technologie
− • Stichwort: Immunisierung
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Was wissen wir – was planen wir?
− Wir beobachten die Situation laufend und bereiten wirksame
  Massnahmen vor
− Testkonzept und Contact Tracing bei den Isolierten
  funktioniert, wird laufend bedarfsgerecht verstärkt.
− Der neue Kantonsarzt, Samuel Erny, hat seine Tätigkeit
  aufgenommen und wirkt mit seinem Team im Stab IMS
  massgeblich mit
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Situation Schweiz 14-Tage-Inzidenz 13.10.2020
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Situation Schweiz 14-Tage-Inzidenz 13.10.2020
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Positive Testergebnisse pro Bezirk (Stand 13.10.20)

     REGION              POSITIVE FÄLLE   ENTWICKLUNG 24H   ENTWICKLUNG 7 TAGE   ENTWICKLUNG 14 TAGE

     Bezirk Arlesheim    786              +34               +92                  +115

     Bezirk Laufen       82               +0                +2                   +3

     Bezirk Liestal      316              +9                +35                  +47

     Bezirk Sissach      126              +7                +12                  +18

     Bezirk Waldenburg   44               +2                +6                   +7
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Entwicklung positive Testergebnisse pro Bezirk
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Entwicklung Fallzahlen pro Bezirk
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14-Tage-Inzidenz pro 100’000 Einwohner
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Rechtliche Vorbereitung weiterer Massnahmen
Wir bereiten eine weitere Allgemeinverfügung vor, die
kurzfristig in Kraft gesetzt werden kann, wenn:
  1. die 14-Tagesinzidenz mehrere Tage über 60 liegt und
  2. die Hospitalisierungszahlen inkl. IPS-Belegung
      deutlich ansteigen.
1. Priorität: weitere Einschränkung der Sektorengrösse auf 50
Personen, Beschränkung der Personenanzahl bei privaten
Feiern auf 30.

2. Priorität: Empfehlung Masken oder generelle Maskenpflicht
in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie Wartezonen
des öffentlichen Verkehrs, Empfehlung Home-Office
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Der neue Kantonsarzt Samuel Erny stellt sich vor
• 1990 Staatsexamen in Medizin an der Universität Basel
  erlangt.
• Weiterbildungen im In- und Ausland in Tropenmedizin,
  Epidemiologie, Public Health und Gesundheitsökonomie .
• M.Sc. Public Health (MPH) Titel der Universität London
  (1997) und 2019 die Facharztprüfung FMH Prävention und
  Public Health.
• Zwölf Jahre Tätigkeit als Epidemiologe und
  Gesundheitsökonom bei Roche und Novartis in den
  Bereichen Pharma, Biotech und Impfstoffe.
• Mehr als sechs Jahre bei verschiedenen
  Gesundheitsbehörden: bei Swissmedic, dem Bundesamt für
  Gesundheit Bern und der kantonalen Behörde für
  öffentliche Gesundheit in Luzern.
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Contact Tracing
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Contact Tracing
− Am 29.4.2020 hat der Bundesrat beschlossen, die
  Kantone anzuweisen, ab 11. Mai 2020 das klassische
  Contact Tracing zur Verhinderung von Covid-19-
  Übertragungen zu starten.
− Die Hauptarbeit besteht in der Kontaktaufnahme mit
  Covid-19 positiv getesteten Personen und deren
  Kontaktpersonen. Sie werden in die Isolation bzw. die
  Quarantäne gewiesen und wieder entlassen.
− Aktuell arbeiten 20 Personen für das Contact Tracing
− Die neueste Entwicklung hat das Contact Tracing an den
  Anschlag gebracht. Es wird laufend bedarfsgerecht
  verstärkt
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Wichtig für uns alle:
Verhaltens- und Hygieneregeln unbedingt befolgen!
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Abstand – Hände-Hygiene – Alltagsmaske
− Eigenverantwortung jeder einzelnen Person
− Eigenverantwortung der Veranstalterinnen und Veranstalter
  von privaten und öffentlichen Anlässen: Auch hier gilt: AHA!
− Masken tragen, vor allem in Innenräumen, wenn der
  Abstand von 1.5 Meter nicht eingehalten werden kann.
− Schreien, lautes Sprechen, Singen in Innenräumen ohne
  genügend Abstand zwischen den Personen und ohne gutes
  Lüften sollen vermieden werden.
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SwissCovid App downloaden und anwenden,
sie unterstützt das Contact Tracing
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     LEBEN mit Corona!
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Prozesse ATS
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