Das neue Geldwäschegesetz Was müssen Sie als Versicherungsvermittler beachten? - in Kraft getreten am 26.06.2017 - BWV Ostbayern
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Regierung von Niederbayern Das neue Geldwäschegesetz in Kraft getreten am 26.06.2017 Was müssen Sie als Versicherungsvermittler beachten? Referent: Georg Hüttner Mitglied des Arbeitsbereichs Geldwäscheprävention bei der Regierung von Niederbayern
Regierung von Niederbayern Agenda 1. Ist Geldwäscheprävention überhaupt ein Thema für mich? 2. Die Kernpflichten nach dem Geldwäschegesetz. 3. Die wichtigsten Änderungen im neuen Geldwäschegesetz 4. Neue Zentralstelle für Verdachtsmeldungen. 5. Prüfpraxis der bayerischen Aufsichtsbehörden 2
Regierung von Niederbayern 1. Ist Geldwäscheprävention überhaupt ein Thema für mich? Das kommt drauf an! Gesetzliche Definition des § 2 Abs. 1 Nr. 8 GwG in Umgangssprache übersetzt: Eigenständig geldwäscherechtlich Verpflichtete sind alle Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter und -makler), soweit sie Lebensversicherungen, Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr oder Darlehen vermitteln, ausgenommen gebundene Versicherungsvertreter (sog. Ausschließlichkeits- oder Einfirmenvertreter), unechte Mehrfachagenten und produktakzessorische Vermittler. 3
Regierung von Niederbayern 2. Die Kernpflichten nach dem Geldwäschegesetz Neu aufgelegtes gemeinsames Merkblatt der Bundesländer: „Basisinformation Geldwäschegesetz (GwG)“ … im Internet abrufbar. 4
Regierung von Niederbayern 2. Die Kernpflichten nach dem Geldwäschegesetz Risikomanagement Der Gesetzgeber verlangt von den nach dem GwG verpflichteten Personen und Unternehmen ein Risikomanagement, das aus zwei Teilen besteht: • Risikoanalyse und hierauf aufbauend • Interne Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Risikomanagement = Risikoanalyse + Interne Sicherungsmaßnahmen 5
Regierung von Niederbayern 2. Die Kernpflichten nach dem Geldwäschegesetz Risikomanagement = Risikoanalyse + Interne Sicherungsmaßnahmen Beim Aufbau des Risikomanagements hilfreich: • Merkblatt „Basisinformation Geldwäsche“ – Abschnitt B.) • Merkblatt Risikomanagement der Länderaufsichtsbehörden (in Kürze im Internet verfügbar) • Veröffentlichungen der IHKen, des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e.V., des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 6
Regierung von Niederbayern 2. Die Kernpflichten nach dem Geldwäschegesetz Eine zentrale Verpflichtung nach dem GwG – die Identifizierung: Wer ist zu identifizieren? Für den Kunden Kunde Wirtschaftlich (Vertragspartner) + auftretende Personen + Berechtigter 7
Regierung von Niederbayern 2. Die Kernpflichten nach dem Geldwäschegesetz Wirtschaftlich Berechtigter – Wer ist das? • Wirtschaftlich Berechtigter ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner steht oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung begründet wird. • Bei juristischen Personen zählt zu den wirtschaftlich Berechtigten grundsätzlich jede Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile hält bzw. der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt – gibt es keine natürliche Person, die mehr als 25% der Kapital- oder Stimmrechtsanteile hält, so gilt als wB der gesetzliche Vertreter, geschäftsführende Gesellschafter. • Von wirtschaftlich Berechtigten muss zumindest der Name erhoben werden. Sinn und Zweck? Verhinderung von Strohmanngeschäften! 8
Regierung von Niederbayern 2. Die Kernpflichten nach dem Geldwäschegesetz Politisch exponierte Personen („PEP“) • Das GwG verlangt, dass Sie immer und unabhängig vom Vorliegen eines erhöhten Risikos mit angemessenen, risikoorientieren Verfahren prüfen und feststellen, ob es sich bei Ihrem Kunden oder dem wirtschaftlich Berechtigten um eine PEP, ein Familienmitglied einer PEP oder um eine bekanntermaßen einer PEP nahestehenden Person handelt. • PEP sind Personen, die ein hochrangiges öffentliches Amt im In- oder Ausland ausüben oder in den vergangenen 12 Monaten ausgeübt haben • Zum Personenkreis zählen z. B. Staats- und Regierungschefs, Bundesminister und Minister der Länder oder Parlamentsabgeordnete auf Bundesebene • Im Regelfall genügt es, Ihren Kunden bzw. den wirtschaftlich Berechtigten hiernach zu fragen (Selbstauskunft). 9
Regierung von Niederbayern 2. Die Kernpflichten nach dem Geldwäschegesetz Praxistipp: Verwenden Sie bei der Identifizierung Ihrer Kunden die behördlichen Dokumentationsbögen (natürliche / juristische Personen). Ausfüllbare PDF- Vorlagen im Internet. Vorteile: • Wie eine Checkliste abzuarbeiten! • Sie vergessen nichts, insb. bzgl. wB und PEP! • Sie dokumentieren rechtssicher! • Bei routinierter Anwendung geringer zusätzlicher Zeitaufwand! 10
Regierung von Niederbayern 2. Die Kernpflichten nach dem Geldwäschegesetz Wann ist zu identifizieren? Auslösetatbestände: • Vor Begründung einer Geschäftsbeziehung • Wenn Verdachtsmomente bestehen • Wenn Zweifel hinsichtlich der Identitätsdaten bestehen • Bei Durchführung sonstiger Transaktionen von 15.000 € oder mehr außerhalb einer Geschäftsbeziehung 11
Regierung von Niederbayern 3. Die wichtigsten Änderungen im neuen Geldwäschegesetz Gesetzgeber verlangt von den nach dem GwG verpflichteten Personen und Unternehmen ein Risikomanagement zu etablieren, das aus zwei Teilen besteht: Risikoanalyse und darauf aufbauend interne Sicherungsmaßnahmen. Das ist eigentlich nicht wirklich neu, aber jetzt bußgeldbewehrt! Risikoanalyse muss den Aufsichtsbehörden auf Verlangen vorgelegt werden. 12
Regierung von Niederbayern 3. Die wichtigsten Änderungen im neuen Geldwäschegesetz Pflichten bzgl. Dokumentation einer durchgeführten Identifizierung wurden ausgeweitet. Alleiniges Ausfüllen eines Dokumentationsbogens genügt nicht mehr!! 13
Regierung von Niederbayern 3. Die wichtigsten Änderungen im neuen Geldwäschegesetz Kopieren von Identifizierungsdokumenten: Bislang bestehende datenschutzrechtliche Bedenken sind ausgeräumt. Klare spezialgesetzliche Regelung in § 8 Abs. 2 GwG: „… Recht und Pflicht, … Kopien … anzufertigen …“. 14
Regierung von Niederbayern 3. Die wichtigsten Änderungen im neuen Geldwäschegesetz Beim Auftreten eines Bevollmächtigten ist dieser (wie bisher) zu identifizieren. Neu: Vorlage und Aufbewahrung einer Vollmacht ist zwingend erforderlich. 15
Regierung von Niederbayern 3. Die wichtigsten Änderungen im neuen Geldwäschegesetz Aufzeichnung und Aufbewahrung: • Alle nach dem Geldwäschegesetz erhobenen Angaben und eingeholten Informationen sind aufzuzeichnen und aufzubewahren. • Die Aufbewahrungsfrist für diese Unterlagen beträgt fünf Jahre (beginnend mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Geschäftsbeziehung endet). • Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen eine längere Aufbewahrungszeit vorschreiben. 16
Regierung von Niederbayern 3. Die wichtigsten Änderungen im neuen Geldwäschegesetz … finden Sie übersichtlich zusammengefasst im neu aufgelegten gemeinsamen Merkblatt der Bundesländer : Basisinformation Geldwäschegesetz (GwG) Dieses Merkblatt sollten alle betroffenen Mitarbeiter kennen. Empfehlung: Geldwäschepräventionsordner anlegen mit aktuellem Basismerkblatt, Muster-Dokumentationsbögen, Risikoanalyse etc. Kenntnisnahme regelmäßig gegen Unterschrift bestätigen lassen. 17
Regierung von Niederbayern 4. Neue Zentralstelle für Verdachtsmeldungen. • Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 26.06.2017 wurde die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit - FIU) vom Bundeskriminalamt in die Generalzolldirektion verlagert. • Die neue FIU ist die nationale Zentralstelle für die Entgegennahme und Auswertung von Verdachtsmeldungen. Von dort erfolgt ggf. Weitergabe an die zuständige Strafverfolgungsbehörde. 18
Regierung von Niederbayern 4. Neue Zentralstelle für Verdachtsmeldungen. Werden bei einer Transaktion Tatsachen festgestellt, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung schließen lassen, müssen Sie unverzüglich eine Verdachtsmeldung über das Web-Portal goAML an die Zentralstelle für Finanztransaktionen, die sog. „Financial Intelligence Unit“ (FIU) unter www.fiu.bund.de melden. 19
Regierung von Niederbayern 4. Neue Zentralstelle für Verdachtsmeldungen. • Die Verdachtsmeldung ist keine Strafanzeige. • Sie müssen keine eigenen strafrechtlichen Ermittlungen anstellen. • Beurteilung eines Sachverhalts nach Ihrer allgemeinen Erfahrung und Ihrem beruflichen Erfahrungswissen unter dem Blickwinkel seiner Ungewöhnlichkeit und Auffälligkeit im jeweiligen geschäftlichen Kontext. • Meldepflicht besteht, wenn hinreichend aussagekräftige Anhaltspunkte vorliegen. • Keine Meldung „ins Blaue“ hinein. Beispiele für Verdachtsmerkmale s. Merkblatt im Internet. 20
Regierung von Niederbayern 5. Prüfpraxis der Aufsichtsbehörden Geldwäscherechtliche Aufsichtsbehörden in Bayern: Regierung von Niederbayern, Landshut für die Regierungsbezirke Niederbayern und Oberbayern Regierung von Mittelfranken, Ansbach für die Regierungsbezirke Ober-, Mittel-, Unterfranken, Schwaben und die Oberpfalz Zuständig für den sog. Nichtfinanzsektor: Versicherungsvermittler gewerbliche Güterhändler (z. B. Schmuck-, Uhren- oder Automobilhändler) Immobilienmakler Finanzunternehmen (ohne Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute) nicht verkammerte Rechtsbeistände bestimmte Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder 21
Regierung von Niederbayern 5. Prüfpraxis der Aufsichtsbehörden Grundlage sind die Daten aus den jeweiligen Vermittlerregistern. Datenübermittlung an die Aufsichtsbehörden erfolgt gemäß § 55 Abs. 3 GwG. Aufsichtsprüfungen werden in der Regel angekündigt. Verschiedene Prüfverfahren möglich: • Schriftlich. • Vor-Ort-Prüfung. • Mehrstufig (Einleitung schriftlich, Fortführung schriftlich oder Vor-Ort). 22
Regierung von Niederbayern 5. Prüfpraxis der Aufsichtsbehörden • Auswahl der Verpflichteten erfolgt risikobasiert. • Niemand steht unter Generalverdacht. • Trotz des neuen erheblich erweiterten Bußgeldkatalogs (64 verschiedene Tatbestände) führt nicht jeder bei einer Prüfung festgestellte Mangel automatisch zu einer Sanktion. Jeder Mangel wird unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfall bewertet und eingeordnet (Vorsatz / Leichtfertigkeit, Erstprüfung / Folgeprüfung). 23
Regierung von Niederbayern 5. Prüfpraxis der Aufsichtsbehörden Bitte nehmen Sie die geldwäscherechtlichen Pflichten ernst. Die Palette der möglichen Sanktionen bei Verstößen ist breit gefächert, es drohen u. a. • hohe Bußgelder • Eintrag ins Gewerbezentralregister • „Pranger“ 24
Regierung von Niederbayern Weitere Informationen: Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite! http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/ Regierung von Niederbayern Regierungsplatz 540 84028 Landshut Email: geldwaeschepraevention@reg-nb.bayern.de 25
Regierung von Niederbayern Rechtliche Hinweise: l Die Präsentation und alle Aussagen des Vortrags stellen eine möglichst allgemein ver- ständliche Hilfestellung dar, die nicht geeignet ist, den besonderen Umständen eines Einzelfalls gerecht zu werden. Alle Angaben dieser Präsentation und im Vortrag erfolgen ohne Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straf- taten (Geldwäschegesetz – GwG) vom 23. Juni 2017 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 39, S. 1822). 26
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