Lehren aus der Pandemie für gute Krankenhauspolitik

 
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Lehren aus der Pandemie für gute Krankenhauspolitik
Politik

Lehren aus der Pandemie für gute
Krankenhauspolitik
DKG-Positionen zu Krankenhausreformen nach Corona

Die Corona-Pandemie sei die „größte Herausforderung unserer
Zeit“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum anlässlich
einer Pressekonferenz der Deutschen Krankenhausgesellschaft
Anfang Juli. Auch das Gesundheitswesen in Deutschland, ins-
besondere die Kliniken, sehen sich mit Anforderungen, Proble-
men und Ungewissheiten konfrontiert, die noch zu Beginn des
Jahres nahezu unvorstellbar waren. Doch sind es vor allem die
Krankenhäuser in Deutschland, die bei der Bewältigung der                                                DKG-Präsident Dr.
Krise eine zentrale Rolle spielen.                                                                       Gerald Gaß: „Unser
                                                                                                         Leitbild sind regio­
                                                                                                         nale, sektorenüber­
                                                                                                         greifende Versor­
                                                                                                         gungsnetzwerke mit
                                                                                                         den Krankenhäusern
                                                                                                         als Fixpunkte auch
                                                                                                         für die ambulante
                                                                                                         Notfallversorgung.“

                                       „Die Kliniken haben in
                                       dieser Zeit mit einer
                                       enormen Kraftan­
                                       strengung bewiesen,
                                       dass sie in der ge­        auch die Erwartung einer sachlichen Evaluation des wohl
                                       sundheitsbezogenen         schwierigsten Jahres für das Gesundheitswesen in Deutsch-
                                       Daseinsvorsorge der
                                                                  land“, so der DKG-Präsident.
                                       zentrale Ankerpunkt
                                       sind“, so DKG-Haupt­
                                       geschäftsführer            „Die Kliniken sind der zentrale Ankerpunkt der
                                       ­Georg Baum.
                                                                  gesundheitsbezogenen Daseinsvorsorge“
                                                                  Die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
                                                                  hätten in den vergangenen Monaten den Kern der system­
                                                                  sichernden Infrastruktur für Deutschland gebildet. „Rund
Nach Beschluss einer Krisen-Gipfelrunde im Kanzleramt wurde       30 000 COVID-19-Patienten wurden in den Kliniken stationär
am 13. März 2020 die Regelversorgung in den Kliniken abge-        behandelt und fast die Hälfte davon intensivmedizinisch ver-
brochen. Erst am 23. März wurde der „Rettungsschirm“ in Aus-      sorgt. Auch haben die Kliniken viele Patienten in den Ambu-
sicht gestellt: Zehn Tage, in denen die Krankenhäuser und ihre    lanzen betreut. Durch die Ausweitung der Intensivkapazitäten
Mitarbeiter im Interesse der Patienten auf die Behandlung von     und Isoliereinheiten, Verschiebung planbarer Leistungen und
COVID-19-Patienten fokussierten – ohne Sicherheit über die        OPs um 30 bis 50 %, Qualifizierung und Personalrekrutierung
­finanziellen Folgen.                                             innerhalb der Häuser und Mitwirkung bei Diagnose und Tes­
 Der Rettungsschirm kam, bürokratische Regularien für die Kli-    tung haben die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiterinnen und
 niken wurden ausgesetzt. „Die Krankenhäuser sind verantwor-      Mitarbeiter maßgeblich dazu beigetragen, dass Deutschland bis
 tungsvoll mit diesem Vertrauen umgegangen. Wir erwarten,         dato so gut durch die Krise gekommen ist“, erklärte DKG-
 dass wir auf dieses Vertrauen auch weiterhin bauen können“,      Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
 sagte DKG-Präsident Gerald Gaß. Er stellte Anfang Juli ein Po-
 sitionspapier vor, das die Deutsche Krankenhausgesellschaft      „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ zügig
 trägerübergreifend zu den wesentlichen Lehren aus der Pande-     umsetzen
 mie für gute Krankenhauspolitik verabschiedet hat. „Wir haben    Diese Erkenntnisse müssen nunmehr auch Ausgangspunkt für
 nach diesen Monaten mit enormen Herausforderungen ein Re-        kurz- und langfristige Reformbemühungen sein. „Die Krise ist
 sümee gezogen“, erklärte Gaß. Die DKG habe kurzfristigen         nicht vorbei. Deshalb wird auch die schnelle Rückkehr in den
 Handlungsbedarf definiert und zugleich auch Lehren für die       Regelbetrieb nicht vollständig möglich sein. Wir haben weiter-
 langfristigen Strukturdebatten gezogen: „Damit verbinden wir     hin reduzierte Behandlungskapazitäten. Im Intensivbereich

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Politik

DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß und DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum stellten ein trägerübrgreifendes Positionspapier zu den wesent­
lichen Lehren aus der Pandemie für gute Krankenhauspolitik vor. Fotos: DKG/Heckmann, Mihatsch, Tobias Vollmer

sind Freihaltequoten einzuhalten. Wegen der Infektionspräven-       nalbedarfsbemessungsinstrument (PPR 2.0) müsse endlich ge-
tion ist die Unterbringung in Mehrbettzimmern nur begrenzt          setzlich verankert werden. „Hier warten wir noch immer auf
möglich. Und viele weitere epidemiebedingte Beeinträchtigun-        die Antwort, die der Gesundheitsminister in der „Konzertierten
gen haben Einfluss auf die tägliche Arbeit. Deshalb brauchen        Aktion“ zugesagt hat. Der Wertschätzung für unsere Beschäf-
wir Schutzschirmkomponenten über den 30. September 2020             tigten in der Krise müssen jetzt Taten folgen“, fordert Gaß.
hinaus. Corona-bedingt werden die Kosten für die Regelversor-       Auch aktuelle Studien von Krankenkassen belegen den höchst
gung deutlich höher sein. Deshalb ist ein Pandemiezuschlag für      verantwortlichen Umgang der Krankenhäuser in der Krise. We-
diesen Mehraufwand notwendig. Auch werden weiterhin Frei-           niger dringliche Behandlungen wurden konsequent reduziert,
haltepauschalen erforderlich bleiben“, forderte Gaß.                gleichzeitig die unbedingt notwendige Versorgung aufrechter-
Zudem fordert die DKG, dass das 3 Mrd. € umfassende „Zu-            halten. „2020 kann kein Referenzjahr für die Zukunft sein“,
kunftsprogramm Krankenhäuser“ zügig umgesetzt wird. Die             sagt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum: „Die Leistungs-
zusätzlichen Investitionsmittel müssten zeitnah ausgezahlt          rückgänge dürfen nicht dazu führen, dass Krankenhäuser im
werden und dürften weder an bürokratischen Antragsverfahren         nächsten Jahr beim Nachholen der Leistungen durch Abschläge
noch am Widerstand der Krankenkassen scheitern. Ungeachtet          bei der Vergütung bestraft werden. Hier sind gesetzliche Anpas-
des Sonderprogramms sei die Investitionsmisere dringend             sungen rechtzeitig für 2021 erforderlich.“
nachhaltig und dauerhaft zu lösen. Die im Zukunftsprogramm          In ihrem Positionspapier skizziert die DKG konkrete Verbesse-
vorgesehenen 3 Mrd. € seien ein erster Schritt, um die Investi­     rungsmöglichkeiten, um bei einer fortgesetzten oder zukünf-
tionslage in den Kliniken zu verbessern. Die Krankenhäuser          tigen Pandemie besser gewappnet zu sein. „Wichtig ist, dass
bräuchten jährlich rund 7 Mrd. € Investitionsvolumen zuzüg-         von Anfang an umfassende Tests in Krankenhäusern möglich
lich des Investitionsmittelbedarfes der Hochschulmedizin und        sind. Hier ist rückblickend festzustellen, dass die Finanzie-
der steigenden IT-Bedarfe.                                          rung zu lange unsicher war“, so Baum. Zur Vorsorge auf den
Der besonderen Lage durch die Corona-Pandemie müsse auch            Katastrophenfall müssten in allen Bundesländern zentrale La-
im Bereich des Personals Rechnung getragen werden. Die Aus-         gerbestände für erforderliche Schutzausrüstung aufgebaut
setzung der Pflegepersonaluntergrenzen war ein wichtiger            werden.
Schritt. „Die Politik muss die Überregulierung stoppen und den      Die Erkenntnisse der vergangenen Monate müssten auch in die
Arbeitgebern wieder Vertrauen schenken. Das von der DKG mit         Strukturdebatten einfließen. „Die Deutsche Krankenhausgesell-
dem Deutschen Pflegerat und Ver.di erarbeitete Pflegeperso-         schaft steht zu ihrem Wort, die bedarfsgerechte Weiterentwick-

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Politik

lung der Krankenhausversorgung verantwortlich mitzuge-            turen haben sich in der Krise als flexibel und leistungsfähig er-
stalten. Der Abbau von nachweisbar nicht bedarfsnotwendigen       wiesen. Darauf wollen wir aufbauen. Unser Leitbild sind regio-
Kapazitäten, Standortzusammenführungen und im konkreten           nale, sektorenübergreifende Versorgungsnetzwerke mit den
Einzelfall auch Standortschließungen sind ebenso Teil dieser      Krankenhäusern als Fixpunkte auch für die ambulante Notfall-
Strukturentwicklung, wie der Erhalt, die Stärkung und die         versorgung. Zudem hat sich die föderale Verantwortung als Vor-
sektorenübergreifende Weiterentwicklung von Standorten in
­                                                                 teil auch im Bereich der Gesundheitsversorgung erwiesen und
Regionen mit Versorgungsdefiziten. Wir müssen die richtige        sollte dem Zentralismus vorgezogen werden. Wir benötigen
Balance bei den Zielen Qualität, Wirtschaftlichkeit und Versor-   eine bedarfsgerechte Personalausstattung, eine nachhaltige In-
gungsicherheit finden. Der Aspekt der Versorgungssicherheit ist   vestitionsfinanzierung, die Weiterentwicklung der Vergütungs-
nach dieser Pandemie sicher neu zu gewichten. Die dezentra-       systeme und das Ausschöpfen der Potenziale der Digitalisie-
len, nach Versorgungsaufgaben gestuften Krankenhausstruk-         rung“, erklärt DKG-Präsident Gaß.                             n

   Lehren aus der Pandemie für gute
   Krankenhauspolitik
   Eckpunkte für eine grundlegende Reform der medizinischen Versorgung

   1. Aktuelle Lage und erste Schlussfolge-                       – Die Bundesländer, die regionalen Krisenstäbe und die
   rungen                                                           örtlichen Gesundheitsämter mussten gezielt auf das Pan-
   Die COVID-19-Pandemie ist ein historisch bislang einma-          demiegeschehen vor Ort reagieren und dabei die Beson-
   liges Ereignis. Mit ihrem besonderen Engagement haben die        derheiten der regionalen Versorgungsgegebenheiten be-
   Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser maß-          rücksichtigen. Der aus dem Subsidiaritätsprinzip abge-
   geblich dazu beigetragen, dass das deutsche Gesundheits-         leitete, föderale Aufbau des Gesundheitswesens ermög­
   wesen die Pandemie im internationalen Vergleich bis heute        lichte ihnen dies und gewährleistete einen zielgenauen
   gut bewältigt hat. Dennoch ist unbestritten, dass auch           Einsatz der begrenzt verfügbaren Ressourcen. Bei einer
   Deutschland auf eine Krise dieses Ausmaßes nicht vollum-         bundeseinheitlichen Steuerung der Versorgung wäre dies
   fänglich vorbereitet war (und sein konnte). Die Pandemie         nicht möglich gewesen.
   hat das Gesundheitswesen daher vor große Herausforde-          – Korrespondierend dazu hat sich die flächendeckende,
   rungen gestellt.                                                 nicht auf die Ballungsräume beschränkte Vorhaltung von
   Die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbei-        Krankenhauskapazitäten als besonderer Vorteil des deut-
   ter bildeten in den vergangenen Monaten den Kern der sys-        schen Gesundheitswesens erwiesen. Die versorgungsstu-
   temsichernden Infrastruktur für das ganze Land. Rund             fenübergreifende, enge Zusammenarbeit der Kranken-
   30 000 COVID-19-Erkrankte wurden von den Krankenhäu-             häuser war der Garant für eine wohnortnahe Versorgung
   sern stationär aufgenommen. Fast die Hälfte von ihnen be-        auf höchstem Qualitätsniveau.
   durfte einer intensivmedizinischen Behandlung. Die Patien-     – Die Krankenhäuser haben sich als sehr flexibel erwiesen.
   tinnen und Patienten erhielten in den Krankenhäusern eine        Schon zu einem frühen Zeitpunkt, zu dem die finan­
   medizinische Versorgung auf höchstem Qualitätsniveau.            ziellen Begleitmaßnahmen der Politik nicht bekannt wa-
   Das Potenzial der Krankenhäuser zur Bewältigung eines ho-        ren, haben die Krankenhäuser unabhängig von Träger-
   hen intensivmedizinischen Versorgungsbedarfes bestimmte          schaft und Versorgungsstufe ihre Verantwortung für den
   und bestimmt maßgeblich die Erfordernisse des wirtschaft-        Schutz der Bevölkerung unter Beweis gestellt und ihren
   lichen und gesellschaftlichen Lockdowns zur Bekämpfung           Versorgungsauftrag der aktuellen Herausforderung ange-
   der Pandemie. Mit beispiellosem Engagement haben sich            passt.
   alle Krankenhäuser auf diese Lage eingestellt und leisten im   – Ohne die bereits vorhandenen und in der Krise nochmals
   Zusammenspiel mit der Politik und dem öffentlichen Ge-           aufgestockten ambulanten Behandlungskapazitäten der
   sundheitsdienst einen ganz wesentlichen Beitrag dafür, dass      Krankenhäuser (Fieberambulanzen usw.) wäre die am-
   die konkreten Auswirkungen der Pandemie in Deutschland           bulante vertragsärztliche Versorgung schnell an ihre
   gegenüber den meisten Staaten weniger gravierend verlaufen.      Grenzen gestoßen. Die Refinanzierung des Aufbaus zu-
   Vor diesem Hintergrund lassen sich bislang die folgenden         sätzlicher ambulanter und stationärer Kapazitäten durch
   Lehren aus der Corona-Krise ziehen:                              die Krankenhäuser war vielerorts zunächst unzurei-

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Politik

      chend geklärt, sodass die Krankenhäuser zum Teil ge-          ser ihren Regelbetrieb auch weiterhin nicht in dem Umfang
      zwungen waren, auf Eigenmittel zurückzugreifen und            wie vor der Corona-Pandemie wieder vollumfänglich auf-
      damit in finanzielle Vorlage zu treten.                       nehmen. Ein Beispiel dafür ist die Umwandlung von Zwei-
  –   Die vielen, den Krankenhäusern in den letzten Jahren          Bett-Zimmern in Ein-Bett-Zimmer. Die Umwandlung ver-
      auferlegten Strukturvorhaltevorgaben, insbesondere die        mindert das Infektionsrisiko deutlich, reduziert zugleich
      Personalbesetzungsvorgaben, waren schon vor der Pan-          aber auch die Behandlungskapazitäten entsprechend. Ver-
      demie ein Hemmnis und Hindernis für die Freisetzung           schiedenste Regelungen sind zudem für die Aufnahme von
      maximaler medizinischer und organisatorischer Leis­           nicht infizierten Patientinnen und Patienten zu berücksich-
      tungsfähigkeit. Als Reaktion auf die Krise hat der Gesetz-    tigen. So können etwa anamnestische Angaben (Symptome,
      geber ausgewählte Dokumentations- und Nachweisver-            Kontakte, Risikogruppe) eine Isolierung erforderlich ma-
      pflichtungen sowie Strukturvorgaben zeitlich befristet        chen. Auch bei neu auftretenden Symptomen während des
      ausgesetzt. Die Krankenhäuser sind mit den so gewon-          Aufenthaltes ist es zwingend notwendig, die Patientinnen
      nenen Freiräumen verantwortungsvoll umgegangen.               und Patienten zu isolieren, bis getestet wurde, ob es ein
      Dies zeigt, dass ein Großteil dieser Verpflichtungen auch     „Covid-19-Fall“ ist oder nicht.
      dauerhaft verzichtbar ist, ohne dass damit die Qualität       Der staatliche Rettungsschirm zur Abfederung der finan­
      der Patientenversorgung beeinträchtigt wird. Angesichts       ziellen Belastungen der Krankenhäuser hat sich – bezogen
      des Fachkräftemangels, insbesondere im Bereich der            auf den stationären Bereich – in der Gesamtbetrachtung für
      Pflege, hätten die Krankenhäuser die Krise ohne die Aus-      die meisten Kliniken bewährt. Insbesondere für die Kliniken
      setzung der unzähligen Vorgaben (einschließlich der Do-       der Maximalversorgung und weitere Kliniken, die von der
      kumentations-, Nachweis- und Rechtfertigungserforder-         Pandemie in besonderem Maße gefordert wurden, sind je-
      nisse) kaum so erfolgreich bewältigen können.                 doch über den stationären Bereich hinaus ergänzende Rege-
  –   Die kurzfristig wirkenden gesetzlichen Maßnahmen zur          lungen zu treffen, die die dort entstandenen Corona-be-
      Sicherung der Liquidität der Krankenhäuser waren zwin-        dingten Defizite ausgleichen. Große Sorge bereitet den
      gend notwendig. Die Ausgleichszahlungen und die Ver-          Krankenhäusern, dass die im Rettungsschirm vorgesehenen
      kürzung des Zahlungsziels für die Begleichung der Kran-       Ausgleichszahlungen für die Freihaltung von Behandlungs-
      kenhausrechnungen haben wesentlich zur wirtschaftli-          kapazitäten und für die Pandemie-bedingten Mehrkosten
      chen Sicherung der Kliniken beigetragen.                      bislang bis zum 30. September 2020 befristet sind. Für er-
  –   Äußerst schwierig gestaltete sich in den ersten Wochen der    hebliche Unsicherheit sorgt zudem die Frage, unter welchen
      Krise insbesondere die Beschaffung der persönlichen           gesetzlichen Rahmenbedingungen die Budgetverhand-
      Schutzausrüstungen für die Mitarbeiterinnen und Mitar-        lungen für die Jahre 2020 und 2021 erfolgen sollen. Das von
      beiter in den Krankenhäusern, Vertragsarztpraxen, Ge-         der Bundesregierung im Rahmen ihres Konjunkturpaketes
      sundheitsämtern und auch für die übrige Bevölkerung.          angekündigte „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ wird
      Zur Vorbereitung auf zukünftige Pandemien müssen geeig-       von den Krankenhäusern uneingeschränkt begrüßt, muss
      nete Versorgungs- und Beschaffungskonzepte ent­wickelt        aber verstetigt werden.
      werden. Gleiches gilt für die bereits vor der Pandemie auf-   Kurzfristigen Handlungsbedarf sehen die Krankenhäuser
      getretene Problematik der Arzneimittellieferengpässe.         darüber hinaus in Hinblick auf die gesetzlich vorgesehene
  –   Als kritisch erwies sich, insbesondere zu Beginn der Kri-     Weiterentwicklung und Ausweitung der Pflegepersonalun-
      se, auch die nur schwach ausgeprägte Bereitschaft der         tergrenzen (PPUG). Die Pandemie hat bestätigt, dass ein
      Kostenträger zur niederschwelligen Indikationsstellung        flexibler und bedarfsgerechter Personaleinsatz mit den be-
      und Finanzierung von Tests bei Patientinnen und Pati-         stehenden leistungsbezogenen Personalstrukturvorgaben,
      enten sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern         insbesondere den Pflegepersonaluntergrenzen, nicht er-
      der Krankenhäuser. Die zwischenzeitlich erfolgten Er-         reicht werden kann bzw. massiv behindert wird. Ein Fest-
      weiterungen der Testmöglichkeiten und die Finanzie-           halten an den PPUG und deren geplanter Ausweitung wäre
      rungsregelungen sind ein wesentlicher Beitrag zur effek-      daher problematisch.
      tiven Bekämpfung der Ausbreitung des Virus und zum            Vor diesem Hintergrund erachten die Krankenhäuser fol-
      Schutz der Patientinnen und Patienten und Mitarbeite-         gende Maßnahmen als unabdingbar:
      rinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser.
                                                                    Weitergeltung der Ausgleichszahlungen über den
  2. Handlungsbedarf 2020                                           1. Oktober 2020 hinaus
  Die Krise ist noch nicht vorbei. Aufgrund der zusätzlichen        Der Belegungsrückgang in den Krankenhäusern wird auf-
  Hygieneanforderungen an die Krankenhäuser zum Infek­              grund der veränderten Anforderungen an die Versorgung und
  tionsschutz vor dem Corona-Virus können die Krankenhäu-           des Verhaltens der Bevölkerung absehbar bis zum Ende der

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Politik

Pandemie anhalten. Es ist daher zwingend notwendig, dass        Dauerhafte Verkürzung des Zahlungsziels für die
Ausgleichszahlungen für Belegungsrückgänge in der bishe-        ­Begleichung von Krankenhausrechnungen
rigen oder in einer anderen Form auch über den 1. Oktober        Die gesetzliche Festlegung des Zahlungsziels für die Beglei-
2020 hinaus geleistet werden. Dies gilt gleichermaßen auch       chung der Krankenhausrechnungen auf fünf Tage sollte
für den Bereich der Bundespflegesatzverordnung (insbeson-        dauerhaft gelten. Zudem sollten die Kostenträger gesetzlich
dere psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen so-       dazu verpflichtet werden, die Rechnungen der Krankenhäu-
wie Besondere Einrichtungen). In diesem Rahmen ist auch          ser innerhalb dieser Frist in voller Höhe zu begleichen und
eine Erhöhung der Freihaltepauschalen für den Bereich der        damit ein einseitiges Zurückbehaltungsrecht ausgeschlos-
Kinder- und Jugendpsychiatrie in Erwägung zu ziehen.             sen werden. Das Recht der Kostenträger, die Rechnungen im
                                                                 Rahmen der geltenden Regeln zu prüfen, bleibt unbenom-
„Pandemiezuschlag“ für Corona-bedingten Mehrauf-                 men.
wand
Sollte die bisherige Mehrkostenpauschale nicht über den         „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ bürokratiearm
30. September 2020 hinaus verlängert werden, sprechen           umsetzen und verstetigen
sich die Krankenhäuser für die Einführung eines „Pande-         Das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ muss zügig um-
miezuschlags“ aus. Der bis zur Bewältigung der Pandemie         gesetzt werden. Die Auszahlung der zusätzlichen Investiti-
befristete Zuschlag soll den nicht über die DRG-Vergütung       onsmittel muss zeitnah erfolgen und darf weder an zu bü-
gedeckten Mehraufwand der Pandemie umfassen. Ebenfalls          rokratisch ausgestalteten Antragsverfahren noch am Wider-
noch für 2021 sind Refinanzierungsregelungen für erwei-         stand der Krankenkassen scheitern. Eine nachhaltige und
terte Bevorratungen von Arzneimitteln und persönlichen          dauerhafte Lösung der Investitionsmisere bleibt ungeachtet
Schutzausstattungen erforderlich. Eine Refinanzierung über      des Sonderprogrammes dringend erforderlich. Die im Zu-
die Vergütungssystematik des DRG-Systems und der gede-          kunftsprogramm vorgesehenen 3 Mrd. € sind ein dringend
ckelten Landesbasisfallwerte ist hier nicht möglich.            notwendiger erster Schritt, um die Investitionslage in den
                                                                Kliniken zu verbessern. Ungeachtet dessen erachten die
Zuschläge für steigende IT-Kosten                               Krankenhäuser eine dauerhafte Investitionsförderung mit
Dringender Handlungsbedarf noch in dieser Legislaturpe­         einem Volumen von jährlich rund 7 Mrd. € zuzüglich des
riode und für das Budgetjahr 2021 besteht bei der Finanzie-     Investitionsmittelbedarfes der Hochschulmedizin als not-
rung der Betriebskosten der IT-Systeme und insbesondere         wendig. Nur so kann die Investitionsmisere der Kranken-
der Kosten für die Cyber-Sicherung. Dazu ist ein pauschaler     häuser nachhaltig und dauerhaft gelöst werden.
Budgetzuschlag von zwei Prozent pro Krankenhaus erfor-
derlich.                                                        PPR 2.0 statt PPUG
                                                                Eine vollständige Aussetzung der bestehenden Personalbe-
Aussetzen des Fixkostendegressionsabschlags bis zum             setzungsvorgaben sollte per Gesetz für das laufende Jahr
(Wieder-)Erreichen des Leistungsniveaus 2019                    und für das Konsolidierungsjahr 2021 erfolgen. Zudem müs-
Die in 2020 stattfindenden Leistungsrückgänge dürfen nicht      sen noch in dieser Legislaturperiode die gesetzlichen Vo-
dazu führen, dass Krankenhäuser in den Folgejahren Ab-          raussetzungen für das von der DKG mit dem Deutschen
schläge auf ihr Leistungsspektrum hinnehmen müssen, so-         Pflegerat und Ver.di erarbeitete Pflegepersonalbedarfsbe-
lange dieses unter dem Niveau des Jahres 2019 liegt. Dies       messungsinstrument (PPR 2.0) geschaffen werden. Eine Er-
wäre eine deutliche Schlechterstellung gegenüber der Situa-     streckung der Pflegeuntergrenzen auf weitere große Leis­
tion in 2019, die sachlich nicht gerechtfertigt ist. Ein Fix­   tungsbereiche ab 2021 ist in der Praxis nicht umsetzbar und
kostendegressionsabschlag (FDA) kann daher erst zur An-         wird von den Krankenhäusern daher abgelehnt.
wendung kommen, wenn das vereinbarte Leistungsniveau
des Krankenhauses über dem des Jahres 2019 liegt. Dazu ist      Finanzierung aller tariflichen Personalkostensteige-
eine weitere gesetzliche Anpassung, idealerweise in Form        rungen
einer Verlängerung der Aussetzung des FDA, erforderlich.        Dringlich ist für alle Personalgruppen des Krankenhauses,
                                                                dass die tariflichen Personalkostensteigerungen bei den Ver-
Leistungsniveau 2019 als optionale Startgröße                   gütungsanpassungen vollständig berücksichtigt werden.
Unabhängig davon sollte das Krankenhaus einen gesetz-           Wie nunmehr im Rehabilitationsförderungsgesetz für die
lichen Anspruch darauf haben, das Leistungsniveau des           Rehabilitationskliniken vorgesehen, muss auch für die
Jahres 2020 in der für das Jahr 2019 vereinbarten Höhe ver-     Krankenhäuser die Grundlohnrate als Obergrenze für die
einbaren zu können, wenn das Krankenhaus einseitig diese        tariflichen Personalkostensteigerungen gänzlich aufgeho-
Option wählt.                                                   ben werden.                                               u

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Politik

  Vorkehrungen für zukünftige Pandemien                           Die Krankenhäuser halten es für dringend geboten, die Er-
  Dank der besonderen Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser        kenntnisse aus der Pandemie in die bereits bestehenden
  und dem beispiellosen Engagement ihrer Mitarbeiterinnen         Strukturüberlegungen einfließen zu lassen und jetzt die
  und Mitarbeiter hat das deutsche Gesundheitswesen die           Weichen für die zukünftige Ausgestaltung der medizi-
  Krise im internationalen Vergleich bislang gut bewältigt.       nischen Versorgung in Deutschland zu stellen. Die Deut-
  Um für zukünftige Krisen noch besser vorbereitet zu sein,       sche Krankenhausgesellschaft und ihre Mitgliedsverbände
  appellieren die Krankenhäuser an den Gesetzgeber, zeitnah       sind ausdrücklich dazu bereit, sich auch in schwierige
  die folgenden Vorkehrungen zu treffen:                          Strukturdiskussionen einzubringen und damit die bedarfs-
  – Vorhaltung eines aktuellen, erregerunabhängigen Pande-        gerechte Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung im
     mieplans der Länder unter Beteiligung der Krankenhäuser      Rahmen ihrer Möglichkeiten verantwortlich mitzugestalten.
  – Finanzielle Sicherstellung pandemierelevanter Kranken-        Der Abbau von nachweisbar nicht bedarfsnotwendigen Ka-
     hauskapazitäten (Notfallreserve)                             pazitäten, Standortzusammenführungen und im konkreten
  – Ausreichende Kapazitäten zur Produktion von Arznei-           Einzelfall auch Standortschließungen sind ebenso Teil die-
     mitteln, Impfstoffen und Schutzausrüstungen durch För-       ser Strukturentwicklungen wie der Erhalt, die Stärkung und
     derung der Produktion in der Europäischen Union              inhaltliche, auch sektorenübergreifende Weiterentwicklung
  – Ausbau der bilateralen, grenzüberschreitenden Zusam-          von Standorten in Regionen mit Versorgungsdefiziten zur
     menarbeit in den Grenzregionen                               Sicherung der sozialen Daseinsvorsorge und bundesweit
  – Ausbau und Förderung ausreichender Laborkapazitäten           gleichwertiger Lebensverhältnisse.
     mit Berücksichtigung im Pandemieplan
  – Errichtung einer Landesreserve für Schutzausrüstung           Woran muss sich die Reform messen lassen?
  – Dauerhafte Etablierung einer datenschutzrechtlich abge-       Die Weiterentwicklung und zukünftige Ausgestaltung der
     sicherten, digitalen Tracking-Lösung mit kurzfristigen       medizinischen Versorgung muss sich am objektiven Versor-
     Aktivierungsmöglichkeiten (analog der Corona-Warn-           gungsbedarf in den Regionen und an den berechtigten Er-
     App)                                                         wartungen der Patienten und Versicherten messen lassen.
  – Zum Schutz der Patientinnen und Patienten und der Mit-        Dies heißt konkret:
     arbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser müs-         – Qualitativ hochwertige und sichere Versorgung: Die Pa­
     sen die Indikationsstellung und die Finanzierung der            tienten müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen
     Covid-Tests auch in Zukunft unbefristet, niedrigschwellig       können, dass sie eine qualitativ hochwertige und sichere
     und kostendeckend ausgestaltet sein.                            medizinische Versorgung erhalten.
  In diesem Kontext müssen auch die bisherigen Preisbil-          – Flächendeckende, sektorenübergreifende Versorgung:
  dungsmechanismen insbesondere im Bereich der Medizin-              Die Patienten möchten wohnortnah behandelt werden
  produkte und Arzneimittel einer kritischen Prüfung unter-          und sich umfassend über die Behandlungsmöglichkeiten
  zogen werden. Die in den vergangenen Jahren zu beobacht-           und die Qualität der Leistungen informieren können. Da-
  ende Fokussierung auf Niedrigstpreise hat den Aspekt der           rüber hinaus erwarten die Patienten, dass das Zusam-
  dauerhaften Beschaffungssicherheit sträflich außer Acht            menspiel von stationärer und ambulanter Versorgung,
  gelassen und die zu Beginn der Krise aufgetretenen Liefe-          Rehabilitation und Pflege reibungslos funktioniert.
  rengpässe massiv befördert.                                     – Effiziente Versorgung („Gebot der Wirtschaftlichkeit“):
                                                                     Die für die medizinische Versorgung der Bevölkerung
  4. Eckpunkte für eine grundlegende Reform                          zur Verfügung stehenden Mittel sind begrenzt. Die Versi-
  der medizinischen Versorgung                                       cherten erwarten daher einen bedarfsgerechten (wirt-
  Politik, Wissenschaft, Kostenträger, Ärzte und Krankenhäu-         schaftlichen) Einsatz der Mittel und die Vermeidung von
  ser waren sich schon vor der Corona-Pandemie grundsätz-            Fehlallokation (keine Ressourcenverschwendung zum
  lich darüber einig, dass die gesetzlichen Rahmenbedin-             Beispiel durch Bürokratie).
  gungen der medizinischen Versorgung in Deutschland einer
  grundlegenden Überarbeitung bedürfen. Deutschlands              Was schlagen die Krankenhäuser vor?
  Krankenhausträger haben die Politik im Bund und in den          – Regionale Versorgungsnetzwerke als zentrales Leitbild:
  Ländern daher bereits im Herbst 2019 aufgefordert, einen          In einem föderal organisierten Gesundheitssystem kön-
  Nationalen Gipfel zur geordneten Weiterentwicklung der            nen die Versorgungsqualität und die Erwartungen der
  medizinischen Versorgung einzuberufen. Die Corona-Pan-            Patientinnen und Patienten an die medizinische Versor-
  demie vermindert den skizzierten Handlungsbedarf nicht,           gung durch die Förderung und Etablierung regionaler
  verändert aber zweifellos den Blick auf die prioritären Ziel-     krankenhauszentrierter Versorgungsnetzwerke verwirk-
  setzungen einer leistungsfähigen Krankenhausstruktur.             licht werden. Gerade die letzten Monate haben gezeigt,

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Politik

  dass gestufte und sektorenübergreifende regionale Ver-        tung für eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung
  sorgungsangebote leistungsfähig und flexibel auf die          (s. o.). Mindestwert für das Volumen der Investitionsför-
  Herausforderung der Pandemie reagieren können. Die
  ­                                                             derung sollte der aus den Berechnungen des InEK ableit-
  Krankenhäuser übernehmen in den regionalen Versor-            bare, jährliche Investitionsbedarf der Krankenhäuser in
  gungsnetzwerken die Sicherstellung der voll- und teilsta-     Höhe von derzeit rund 7 Mrd. €, erweitert um den Inve-
  tionären Versorgung. Darüber hinaus bieten sie weitere        stitionsbedarf für die Digitalisierung und den geson-
  ambulante und stationsäquivalente Behandlungsmög-             derten Investitionsbedarf der Universitätskliniken, sein.
  lichkeiten (einschließlich ambulante spezialfachärztliche   – Weiterentwicklung der Vergütungssysteme: Die Reform
  Versorgung, Institutsermächtigungen usw.). Im Bereich         der ambulanten und stationären Vergütungssysteme ist
  der ambulanten Notfallversorgung sind bestehende regi-        eine entscheidende Voraussetzung für die erfolgreiche
  onale Kooperationen weiter auszubauen und zu fördern.         Reform der medizinischen Versorgung. Die Pandemie hat
  Von starren (bundeseinheitlichen) Vorgaben zur Ausge-         gezeigt, dass die Daseinsvorsorgefunktion der Kranken-
  staltung der ambulanten Notfallversorgung ist abzuse-         häuser über die von der Fallzahl und der Fallschwere
  hen. Die Zusammenarbeit der Krankenhäuser erfolgt             abhängige Finanzierung der Krankenhausleistungen al-
  versorgungsstufenübergreifend und umfasst sektoren­           leine nicht gewährleistet werden kann. Die Krankenhäu-
  übergreifend auch den engen Austausch mit Vertrags­           ser haben bereits in den vergangenen Jahren auf grund-
  ärzten, Psychotherapeuten, Heilmittelerbringern, Pflege-      sätzlichen Reformbedarf des bestehenden Vergütungssys­
  und Reha-Einrichtungen.                                       tems hingewiesen. Erforderlich ist eine Finanzierungsre-
– Föderale Verantwortung vor Zentralismus: Die Länder           form, die Vorhalteleistungen für Krankenhäuser besser
  müssen auch in Zukunft für die Gewährleistung der flä-        berücksichtigt und die Umsetzung des Versorgungsleit-
  chendeckenden medizinischen Versorgung der Bevölke-           bildes der kooperativen Netzwerkstrukturen innerhalb
  rung verantwortlich sein (Krankenhausplanung ein-             des stationären Versorgungsspektrums auf Grundlage
  schließlich Investitionsförderung). Um integrierte sekto­     ­einer umfassenden Digitalisierung ermöglicht.
  renübergreifende Behandlungen etablieren zu können,         – Ausschöpfen der Potentiale der Digitalisierung: Nicht
  muss sich diese Zuständigkeit nicht nur wie bisher auf         nur im Gesundheitswesen, sondern auch in fast allen an-
  den klassisch stationären Bereich, sondern auch auf die        deren Gesellschaftsbereichen hat die Pandemie der Digi-
  Planung bzw. Zulassung im ambulanten Bereich erstre-           talisierung einen deutlichen Schub gegeben. Gleichzeitig
  cken. Aus Krankenhausplanung muss sektorenübergrei-            wurde offenkundig, dass das immense Potential der Digi-
  fende Versorgungsplanung werden.                               talisierung bislang nur ansatzweise ausgeschöpft werden
– Bedarfsgerechte Personalausstattung: Der Fachkräfte­           konnte. Zur Förderung der Digitalisierung ist ein breites
  mangel im Gesundheitswesen, insbesondere in der Pfle-          Bündel an Maßnahmen zwingend erforderlich. Eine Di-
  ge, droht in den kommenden Jahren der entscheidende            gitalisierung, die sektorenübergreifende Versorgungspro-
  limitierende Faktor in der Versorgung zu werden. Die           zesse unterstützen soll, setzt nicht nur auskömmliche
  Personalsituation zu verbessern sollte daher im Mittel-        Finanzierung der erforderlichen Investitions- und Be-
  punkt der gesundheitspolitischen Überlegungen stehen.          triebskosten, sondern insbesondere auch eine sektoren­
  Die Fokussierung auf einzelne Berufsgruppen kann die           übergreifende Standardisierung voraus, verbunden mit
  Problematik nicht lösen. Stärkere Beachtung sollte ein         einer digitalen Unterstützung der kommunikativen Ver-
  angemessener Qualifikationsmix in den Krankenhäusern           netzung von Versorgung und Organisation sowie dem
  finden, um die Versorgung auf qualitativ hohem Niveau          Ausbau digitaler Kompetenzen mit einer zwingenden
  aufrechterhalten zu können. Ebenso dringend erforder-          Orientierung an den Nutzerbedürfnissen von Patienten
  lich, um die Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeite-           und Mitarbeitern.
  rinnen und Mitarbeiter dauerhaft zu verbessern, sind die    – Abbau von Bürokratielasten: Die befristete Befreiung der
  Gewinnung von mehr Menschen für den Pflegeberuf, die           Krankenhäuser von zahlreichen Dokumentations- und
  Nutzung der Mehrwerte der Digitalisierung und dadurch          Nachweisverpflichtungen (einschließlich der damit ver-
  die Entlastung der Pflegekräfte. In ihrer jetzigen Form        bundenen Kontroll- und Sanktionsmechanismen) wäh-
  sind die Pflegepersonaluntergrenzen durch das von der          rend der Pandemie hat das Personal spürbar entlastet
  DKG, dem Deutschen Pflegerat und ver.di konzipierte            und muss entfristet werden. Um die Bürokratielasten der
  Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument (PPR 2.0)            Krankenhäuser dauerhaft und nachhaltig auf das not-
  zu ersetzen.                                                   wendige Minimalmaß zu beschränken, bedarf es aus
– Nachhaltige Investitionsfinanzierung: Die Verantwor-           Sicht der Krankenhäuser einer breit angelegten, konzer-
  tung der Länder für eine auskömmliche Investitionsfi-          tierten Aktion von Politik, Kostenträgern und Kranken-
  nanzierung ergibt sich unmittelbar aus ihrer Verantwor-        häusern.                                              n

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