Lehren aus der Pandemie für gute Krankenhauspolitik
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Politik Lehren aus der Pandemie für gute Krankenhauspolitik DKG-Positionen zu Krankenhausreformen nach Corona Die Corona-Pandemie sei die „größte Herausforderung unserer Zeit“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum anlässlich einer Pressekonferenz der Deutschen Krankenhausgesellschaft Anfang Juli. Auch das Gesundheitswesen in Deutschland, ins- besondere die Kliniken, sehen sich mit Anforderungen, Proble- men und Ungewissheiten konfrontiert, die noch zu Beginn des Jahres nahezu unvorstellbar waren. Doch sind es vor allem die Krankenhäuser in Deutschland, die bei der Bewältigung der DKG-Präsident Dr. Krise eine zentrale Rolle spielen. Gerald Gaß: „Unser Leitbild sind regio nale, sektorenüber greifende Versor gungsnetzwerke mit den Krankenhäusern als Fixpunkte auch für die ambulante Notfallversorgung.“ „Die Kliniken haben in dieser Zeit mit einer enormen Kraftan strengung bewiesen, dass sie in der ge auch die Erwartung einer sachlichen Evaluation des wohl sundheitsbezogenen schwierigsten Jahres für das Gesundheitswesen in Deutsch- Daseinsvorsorge der land“, so der DKG-Präsident. zentrale Ankerpunkt sind“, so DKG-Haupt geschäftsführer „Die Kliniken sind der zentrale Ankerpunkt der Georg Baum. gesundheitsbezogenen Daseinsvorsorge“ Die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten in den vergangenen Monaten den Kern der system sichernden Infrastruktur für Deutschland gebildet. „Rund Nach Beschluss einer Krisen-Gipfelrunde im Kanzleramt wurde 30 000 COVID-19-Patienten wurden in den Kliniken stationär am 13. März 2020 die Regelversorgung in den Kliniken abge- behandelt und fast die Hälfte davon intensivmedizinisch ver- brochen. Erst am 23. März wurde der „Rettungsschirm“ in Aus- sorgt. Auch haben die Kliniken viele Patienten in den Ambu- sicht gestellt: Zehn Tage, in denen die Krankenhäuser und ihre lanzen betreut. Durch die Ausweitung der Intensivkapazitäten Mitarbeiter im Interesse der Patienten auf die Behandlung von und Isoliereinheiten, Verschiebung planbarer Leistungen und COVID-19-Patienten fokussierten – ohne Sicherheit über die OPs um 30 bis 50 %, Qualifizierung und Personalrekrutierung finanziellen Folgen. innerhalb der Häuser und Mitwirkung bei Diagnose und Tes Der Rettungsschirm kam, bürokratische Regularien für die Kli- tung haben die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiterinnen und niken wurden ausgesetzt. „Die Krankenhäuser sind verantwor- Mitarbeiter maßgeblich dazu beigetragen, dass Deutschland bis tungsvoll mit diesem Vertrauen umgegangen. Wir erwarten, dato so gut durch die Krise gekommen ist“, erklärte DKG- dass wir auf dieses Vertrauen auch weiterhin bauen können“, Hauptgeschäftsführer Georg Baum. sagte DKG-Präsident Gerald Gaß. Er stellte Anfang Juli ein Po- sitionspapier vor, das die Deutsche Krankenhausgesellschaft „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ zügig trägerübergreifend zu den wesentlichen Lehren aus der Pande- umsetzen mie für gute Krankenhauspolitik verabschiedet hat. „Wir haben Diese Erkenntnisse müssen nunmehr auch Ausgangspunkt für nach diesen Monaten mit enormen Herausforderungen ein Re- kurz- und langfristige Reformbemühungen sein. „Die Krise ist sümee gezogen“, erklärte Gaß. Die DKG habe kurzfristigen nicht vorbei. Deshalb wird auch die schnelle Rückkehr in den Handlungsbedarf definiert und zugleich auch Lehren für die Regelbetrieb nicht vollständig möglich sein. Wir haben weiter- langfristigen Strukturdebatten gezogen: „Damit verbinden wir hin reduzierte Behandlungskapazitäten. Im Intensivbereich | 8.2020 645
Politik DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß und DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum stellten ein trägerübrgreifendes Positionspapier zu den wesent lichen Lehren aus der Pandemie für gute Krankenhauspolitik vor. Fotos: DKG/Heckmann, Mihatsch, Tobias Vollmer sind Freihaltequoten einzuhalten. Wegen der Infektionspräven- nalbedarfsbemessungsinstrument (PPR 2.0) müsse endlich ge- tion ist die Unterbringung in Mehrbettzimmern nur begrenzt setzlich verankert werden. „Hier warten wir noch immer auf möglich. Und viele weitere epidemiebedingte Beeinträchtigun- die Antwort, die der Gesundheitsminister in der „Konzertierten gen haben Einfluss auf die tägliche Arbeit. Deshalb brauchen Aktion“ zugesagt hat. Der Wertschätzung für unsere Beschäf- wir Schutzschirmkomponenten über den 30. September 2020 tigten in der Krise müssen jetzt Taten folgen“, fordert Gaß. hinaus. Corona-bedingt werden die Kosten für die Regelversor- Auch aktuelle Studien von Krankenkassen belegen den höchst gung deutlich höher sein. Deshalb ist ein Pandemiezuschlag für verantwortlichen Umgang der Krankenhäuser in der Krise. We- diesen Mehraufwand notwendig. Auch werden weiterhin Frei- niger dringliche Behandlungen wurden konsequent reduziert, haltepauschalen erforderlich bleiben“, forderte Gaß. gleichzeitig die unbedingt notwendige Versorgung aufrechter- Zudem fordert die DKG, dass das 3 Mrd. € umfassende „Zu- halten. „2020 kann kein Referenzjahr für die Zukunft sein“, kunftsprogramm Krankenhäuser“ zügig umgesetzt wird. Die sagt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum: „Die Leistungs- zusätzlichen Investitionsmittel müssten zeitnah ausgezahlt rückgänge dürfen nicht dazu führen, dass Krankenhäuser im werden und dürften weder an bürokratischen Antragsverfahren nächsten Jahr beim Nachholen der Leistungen durch Abschläge noch am Widerstand der Krankenkassen scheitern. Ungeachtet bei der Vergütung bestraft werden. Hier sind gesetzliche Anpas- des Sonderprogramms sei die Investitionsmisere dringend sungen rechtzeitig für 2021 erforderlich.“ nachhaltig und dauerhaft zu lösen. Die im Zukunftsprogramm In ihrem Positionspapier skizziert die DKG konkrete Verbesse- vorgesehenen 3 Mrd. € seien ein erster Schritt, um die Investi rungsmöglichkeiten, um bei einer fortgesetzten oder zukünf- tionslage in den Kliniken zu verbessern. Die Krankenhäuser tigen Pandemie besser gewappnet zu sein. „Wichtig ist, dass bräuchten jährlich rund 7 Mrd. € Investitionsvolumen zuzüg- von Anfang an umfassende Tests in Krankenhäusern möglich lich des Investitionsmittelbedarfes der Hochschulmedizin und sind. Hier ist rückblickend festzustellen, dass die Finanzie- der steigenden IT-Bedarfe. rung zu lange unsicher war“, so Baum. Zur Vorsorge auf den Der besonderen Lage durch die Corona-Pandemie müsse auch Katastrophenfall müssten in allen Bundesländern zentrale La- im Bereich des Personals Rechnung getragen werden. Die Aus- gerbestände für erforderliche Schutzausrüstung aufgebaut setzung der Pflegepersonaluntergrenzen war ein wichtiger werden. Schritt. „Die Politik muss die Überregulierung stoppen und den Die Erkenntnisse der vergangenen Monate müssten auch in die Arbeitgebern wieder Vertrauen schenken. Das von der DKG mit Strukturdebatten einfließen. „Die Deutsche Krankenhausgesell- dem Deutschen Pflegerat und Ver.di erarbeitete Pflegeperso- schaft steht zu ihrem Wort, die bedarfsgerechte Weiterentwick- 646 8.2020 |
Politik lung der Krankenhausversorgung verantwortlich mitzuge- turen haben sich in der Krise als flexibel und leistungsfähig er- stalten. Der Abbau von nachweisbar nicht bedarfsnotwendigen wiesen. Darauf wollen wir aufbauen. Unser Leitbild sind regio- Kapazitäten, Standortzusammenführungen und im konkreten nale, sektorenübergreifende Versorgungsnetzwerke mit den Einzelfall auch Standortschließungen sind ebenso Teil dieser Krankenhäusern als Fixpunkte auch für die ambulante Notfall- Strukturentwicklung, wie der Erhalt, die Stärkung und die versorgung. Zudem hat sich die föderale Verantwortung als Vor- sektorenübergreifende Weiterentwicklung von Standorten in teil auch im Bereich der Gesundheitsversorgung erwiesen und Regionen mit Versorgungsdefiziten. Wir müssen die richtige sollte dem Zentralismus vorgezogen werden. Wir benötigen Balance bei den Zielen Qualität, Wirtschaftlichkeit und Versor- eine bedarfsgerechte Personalausstattung, eine nachhaltige In- gungsicherheit finden. Der Aspekt der Versorgungssicherheit ist vestitionsfinanzierung, die Weiterentwicklung der Vergütungs- nach dieser Pandemie sicher neu zu gewichten. Die dezentra- systeme und das Ausschöpfen der Potenziale der Digitalisie- len, nach Versorgungsaufgaben gestuften Krankenhausstruk- rung“, erklärt DKG-Präsident Gaß. n Lehren aus der Pandemie für gute Krankenhauspolitik Eckpunkte für eine grundlegende Reform der medizinischen Versorgung 1. Aktuelle Lage und erste Schlussfolge- – Die Bundesländer, die regionalen Krisenstäbe und die rungen örtlichen Gesundheitsämter mussten gezielt auf das Pan- Die COVID-19-Pandemie ist ein historisch bislang einma- demiegeschehen vor Ort reagieren und dabei die Beson- liges Ereignis. Mit ihrem besonderen Engagement haben die derheiten der regionalen Versorgungsgegebenheiten be- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser maß- rücksichtigen. Der aus dem Subsidiaritätsprinzip abge- geblich dazu beigetragen, dass das deutsche Gesundheits- leitete, föderale Aufbau des Gesundheitswesens ermög wesen die Pandemie im internationalen Vergleich bis heute lichte ihnen dies und gewährleistete einen zielgenauen gut bewältigt hat. Dennoch ist unbestritten, dass auch Einsatz der begrenzt verfügbaren Ressourcen. Bei einer Deutschland auf eine Krise dieses Ausmaßes nicht vollum- bundeseinheitlichen Steuerung der Versorgung wäre dies fänglich vorbereitet war (und sein konnte). Die Pandemie nicht möglich gewesen. hat das Gesundheitswesen daher vor große Herausforde- – Korrespondierend dazu hat sich die flächendeckende, rungen gestellt. nicht auf die Ballungsräume beschränkte Vorhaltung von Die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbei- Krankenhauskapazitäten als besonderer Vorteil des deut- ter bildeten in den vergangenen Monaten den Kern der sys- schen Gesundheitswesens erwiesen. Die versorgungsstu- temsichernden Infrastruktur für das ganze Land. Rund fenübergreifende, enge Zusammenarbeit der Kranken- 30 000 COVID-19-Erkrankte wurden von den Krankenhäu- häuser war der Garant für eine wohnortnahe Versorgung sern stationär aufgenommen. Fast die Hälfte von ihnen be- auf höchstem Qualitätsniveau. durfte einer intensivmedizinischen Behandlung. Die Patien- – Die Krankenhäuser haben sich als sehr flexibel erwiesen. tinnen und Patienten erhielten in den Krankenhäusern eine Schon zu einem frühen Zeitpunkt, zu dem die finan medizinische Versorgung auf höchstem Qualitätsniveau. ziellen Begleitmaßnahmen der Politik nicht bekannt wa- Das Potenzial der Krankenhäuser zur Bewältigung eines ho- ren, haben die Krankenhäuser unabhängig von Träger- hen intensivmedizinischen Versorgungsbedarfes bestimmte schaft und Versorgungsstufe ihre Verantwortung für den und bestimmt maßgeblich die Erfordernisse des wirtschaft- Schutz der Bevölkerung unter Beweis gestellt und ihren lichen und gesellschaftlichen Lockdowns zur Bekämpfung Versorgungsauftrag der aktuellen Herausforderung ange- der Pandemie. Mit beispiellosem Engagement haben sich passt. alle Krankenhäuser auf diese Lage eingestellt und leisten im – Ohne die bereits vorhandenen und in der Krise nochmals Zusammenspiel mit der Politik und dem öffentlichen Ge- aufgestockten ambulanten Behandlungskapazitäten der sundheitsdienst einen ganz wesentlichen Beitrag dafür, dass Krankenhäuser (Fieberambulanzen usw.) wäre die am- die konkreten Auswirkungen der Pandemie in Deutschland bulante vertragsärztliche Versorgung schnell an ihre gegenüber den meisten Staaten weniger gravierend verlaufen. Grenzen gestoßen. Die Refinanzierung des Aufbaus zu- Vor diesem Hintergrund lassen sich bislang die folgenden sätzlicher ambulanter und stationärer Kapazitäten durch Lehren aus der Corona-Krise ziehen: die Krankenhäuser war vielerorts zunächst unzurei- | 8.2020 647
Politik chend geklärt, sodass die Krankenhäuser zum Teil ge- ser ihren Regelbetrieb auch weiterhin nicht in dem Umfang zwungen waren, auf Eigenmittel zurückzugreifen und wie vor der Corona-Pandemie wieder vollumfänglich auf- damit in finanzielle Vorlage zu treten. nehmen. Ein Beispiel dafür ist die Umwandlung von Zwei- – Die vielen, den Krankenhäusern in den letzten Jahren Bett-Zimmern in Ein-Bett-Zimmer. Die Umwandlung ver- auferlegten Strukturvorhaltevorgaben, insbesondere die mindert das Infektionsrisiko deutlich, reduziert zugleich Personalbesetzungsvorgaben, waren schon vor der Pan- aber auch die Behandlungskapazitäten entsprechend. Ver- demie ein Hemmnis und Hindernis für die Freisetzung schiedenste Regelungen sind zudem für die Aufnahme von maximaler medizinischer und organisatorischer Leis nicht infizierten Patientinnen und Patienten zu berücksich- tungsfähigkeit. Als Reaktion auf die Krise hat der Gesetz- tigen. So können etwa anamnestische Angaben (Symptome, geber ausgewählte Dokumentations- und Nachweisver- Kontakte, Risikogruppe) eine Isolierung erforderlich ma- pflichtungen sowie Strukturvorgaben zeitlich befristet chen. Auch bei neu auftretenden Symptomen während des ausgesetzt. Die Krankenhäuser sind mit den so gewon- Aufenthaltes ist es zwingend notwendig, die Patientinnen nenen Freiräumen verantwortungsvoll umgegangen. und Patienten zu isolieren, bis getestet wurde, ob es ein Dies zeigt, dass ein Großteil dieser Verpflichtungen auch „Covid-19-Fall“ ist oder nicht. dauerhaft verzichtbar ist, ohne dass damit die Qualität Der staatliche Rettungsschirm zur Abfederung der finan der Patientenversorgung beeinträchtigt wird. Angesichts ziellen Belastungen der Krankenhäuser hat sich – bezogen des Fachkräftemangels, insbesondere im Bereich der auf den stationären Bereich – in der Gesamtbetrachtung für Pflege, hätten die Krankenhäuser die Krise ohne die Aus- die meisten Kliniken bewährt. Insbesondere für die Kliniken setzung der unzähligen Vorgaben (einschließlich der Do- der Maximalversorgung und weitere Kliniken, die von der kumentations-, Nachweis- und Rechtfertigungserforder- Pandemie in besonderem Maße gefordert wurden, sind je- nisse) kaum so erfolgreich bewältigen können. doch über den stationären Bereich hinaus ergänzende Rege- – Die kurzfristig wirkenden gesetzlichen Maßnahmen zur lungen zu treffen, die die dort entstandenen Corona-be- Sicherung der Liquidität der Krankenhäuser waren zwin- dingten Defizite ausgleichen. Große Sorge bereitet den gend notwendig. Die Ausgleichszahlungen und die Ver- Krankenhäusern, dass die im Rettungsschirm vorgesehenen kürzung des Zahlungsziels für die Begleichung der Kran- Ausgleichszahlungen für die Freihaltung von Behandlungs- kenhausrechnungen haben wesentlich zur wirtschaftli- kapazitäten und für die Pandemie-bedingten Mehrkosten chen Sicherung der Kliniken beigetragen. bislang bis zum 30. September 2020 befristet sind. Für er- – Äußerst schwierig gestaltete sich in den ersten Wochen der hebliche Unsicherheit sorgt zudem die Frage, unter welchen Krise insbesondere die Beschaffung der persönlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen die Budgetverhand- Schutzausrüstungen für die Mitarbeiterinnen und Mitar- lungen für die Jahre 2020 und 2021 erfolgen sollen. Das von beiter in den Krankenhäusern, Vertragsarztpraxen, Ge- der Bundesregierung im Rahmen ihres Konjunkturpaketes sundheitsämtern und auch für die übrige Bevölkerung. angekündigte „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ wird Zur Vorbereitung auf zukünftige Pandemien müssen geeig- von den Krankenhäusern uneingeschränkt begrüßt, muss nete Versorgungs- und Beschaffungskonzepte entwickelt aber verstetigt werden. werden. Gleiches gilt für die bereits vor der Pandemie auf- Kurzfristigen Handlungsbedarf sehen die Krankenhäuser getretene Problematik der Arzneimittellieferengpässe. darüber hinaus in Hinblick auf die gesetzlich vorgesehene – Als kritisch erwies sich, insbesondere zu Beginn der Kri- Weiterentwicklung und Ausweitung der Pflegepersonalun- se, auch die nur schwach ausgeprägte Bereitschaft der tergrenzen (PPUG). Die Pandemie hat bestätigt, dass ein Kostenträger zur niederschwelligen Indikationsstellung flexibler und bedarfsgerechter Personaleinsatz mit den be- und Finanzierung von Tests bei Patientinnen und Pati- stehenden leistungsbezogenen Personalstrukturvorgaben, enten sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insbesondere den Pflegepersonaluntergrenzen, nicht er- der Krankenhäuser. Die zwischenzeitlich erfolgten Er- reicht werden kann bzw. massiv behindert wird. Ein Fest- weiterungen der Testmöglichkeiten und die Finanzie- halten an den PPUG und deren geplanter Ausweitung wäre rungsregelungen sind ein wesentlicher Beitrag zur effek- daher problematisch. tiven Bekämpfung der Ausbreitung des Virus und zum Vor diesem Hintergrund erachten die Krankenhäuser fol- Schutz der Patientinnen und Patienten und Mitarbeite- gende Maßnahmen als unabdingbar: rinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser. Weitergeltung der Ausgleichszahlungen über den 2. Handlungsbedarf 2020 1. Oktober 2020 hinaus Die Krise ist noch nicht vorbei. Aufgrund der zusätzlichen Der Belegungsrückgang in den Krankenhäusern wird auf- Hygieneanforderungen an die Krankenhäuser zum Infek grund der veränderten Anforderungen an die Versorgung und tionsschutz vor dem Corona-Virus können die Krankenhäu- des Verhaltens der Bevölkerung absehbar bis zum Ende der 648 8.2020 |
Politik Pandemie anhalten. Es ist daher zwingend notwendig, dass Dauerhafte Verkürzung des Zahlungsziels für die Ausgleichszahlungen für Belegungsrückgänge in der bishe- Begleichung von Krankenhausrechnungen rigen oder in einer anderen Form auch über den 1. Oktober Die gesetzliche Festlegung des Zahlungsziels für die Beglei- 2020 hinaus geleistet werden. Dies gilt gleichermaßen auch chung der Krankenhausrechnungen auf fünf Tage sollte für den Bereich der Bundespflegesatzverordnung (insbeson- dauerhaft gelten. Zudem sollten die Kostenträger gesetzlich dere psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen so- dazu verpflichtet werden, die Rechnungen der Krankenhäu- wie Besondere Einrichtungen). In diesem Rahmen ist auch ser innerhalb dieser Frist in voller Höhe zu begleichen und eine Erhöhung der Freihaltepauschalen für den Bereich der damit ein einseitiges Zurückbehaltungsrecht ausgeschlos- Kinder- und Jugendpsychiatrie in Erwägung zu ziehen. sen werden. Das Recht der Kostenträger, die Rechnungen im Rahmen der geltenden Regeln zu prüfen, bleibt unbenom- „Pandemiezuschlag“ für Corona-bedingten Mehrauf- men. wand Sollte die bisherige Mehrkostenpauschale nicht über den „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ bürokratiearm 30. September 2020 hinaus verlängert werden, sprechen umsetzen und verstetigen sich die Krankenhäuser für die Einführung eines „Pande- Das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ muss zügig um- miezuschlags“ aus. Der bis zur Bewältigung der Pandemie gesetzt werden. Die Auszahlung der zusätzlichen Investiti- befristete Zuschlag soll den nicht über die DRG-Vergütung onsmittel muss zeitnah erfolgen und darf weder an zu bü- gedeckten Mehraufwand der Pandemie umfassen. Ebenfalls rokratisch ausgestalteten Antragsverfahren noch am Wider- noch für 2021 sind Refinanzierungsregelungen für erwei- stand der Krankenkassen scheitern. Eine nachhaltige und terte Bevorratungen von Arzneimitteln und persönlichen dauerhafte Lösung der Investitionsmisere bleibt ungeachtet Schutzausstattungen erforderlich. Eine Refinanzierung über des Sonderprogrammes dringend erforderlich. Die im Zu- die Vergütungssystematik des DRG-Systems und der gede- kunftsprogramm vorgesehenen 3 Mrd. € sind ein dringend ckelten Landesbasisfallwerte ist hier nicht möglich. notwendiger erster Schritt, um die Investitionslage in den Kliniken zu verbessern. Ungeachtet dessen erachten die Zuschläge für steigende IT-Kosten Krankenhäuser eine dauerhafte Investitionsförderung mit Dringender Handlungsbedarf noch in dieser Legislaturpe einem Volumen von jährlich rund 7 Mrd. € zuzüglich des riode und für das Budgetjahr 2021 besteht bei der Finanzie- Investitionsmittelbedarfes der Hochschulmedizin als not- rung der Betriebskosten der IT-Systeme und insbesondere wendig. Nur so kann die Investitionsmisere der Kranken- der Kosten für die Cyber-Sicherung. Dazu ist ein pauschaler häuser nachhaltig und dauerhaft gelöst werden. Budgetzuschlag von zwei Prozent pro Krankenhaus erfor- derlich. PPR 2.0 statt PPUG Eine vollständige Aussetzung der bestehenden Personalbe- Aussetzen des Fixkostendegressionsabschlags bis zum setzungsvorgaben sollte per Gesetz für das laufende Jahr (Wieder-)Erreichen des Leistungsniveaus 2019 und für das Konsolidierungsjahr 2021 erfolgen. Zudem müs- Die in 2020 stattfindenden Leistungsrückgänge dürfen nicht sen noch in dieser Legislaturperiode die gesetzlichen Vo- dazu führen, dass Krankenhäuser in den Folgejahren Ab- raussetzungen für das von der DKG mit dem Deutschen schläge auf ihr Leistungsspektrum hinnehmen müssen, so- Pflegerat und Ver.di erarbeitete Pflegepersonalbedarfsbe- lange dieses unter dem Niveau des Jahres 2019 liegt. Dies messungsinstrument (PPR 2.0) geschaffen werden. Eine Er- wäre eine deutliche Schlechterstellung gegenüber der Situa- streckung der Pflegeuntergrenzen auf weitere große Leis tion in 2019, die sachlich nicht gerechtfertigt ist. Ein Fix tungsbereiche ab 2021 ist in der Praxis nicht umsetzbar und kostendegressionsabschlag (FDA) kann daher erst zur An- wird von den Krankenhäusern daher abgelehnt. wendung kommen, wenn das vereinbarte Leistungsniveau des Krankenhauses über dem des Jahres 2019 liegt. Dazu ist Finanzierung aller tariflichen Personalkostensteige- eine weitere gesetzliche Anpassung, idealerweise in Form rungen einer Verlängerung der Aussetzung des FDA, erforderlich. Dringlich ist für alle Personalgruppen des Krankenhauses, dass die tariflichen Personalkostensteigerungen bei den Ver- Leistungsniveau 2019 als optionale Startgröße gütungsanpassungen vollständig berücksichtigt werden. Unabhängig davon sollte das Krankenhaus einen gesetz- Wie nunmehr im Rehabilitationsförderungsgesetz für die lichen Anspruch darauf haben, das Leistungsniveau des Rehabilitationskliniken vorgesehen, muss auch für die Jahres 2020 in der für das Jahr 2019 vereinbarten Höhe ver- Krankenhäuser die Grundlohnrate als Obergrenze für die einbaren zu können, wenn das Krankenhaus einseitig diese tariflichen Personalkostensteigerungen gänzlich aufgeho- Option wählt. ben werden. u | 8.2020 649
Politik Vorkehrungen für zukünftige Pandemien Die Krankenhäuser halten es für dringend geboten, die Er- Dank der besonderen Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser kenntnisse aus der Pandemie in die bereits bestehenden und dem beispiellosen Engagement ihrer Mitarbeiterinnen Strukturüberlegungen einfließen zu lassen und jetzt die und Mitarbeiter hat das deutsche Gesundheitswesen die Weichen für die zukünftige Ausgestaltung der medizi- Krise im internationalen Vergleich bislang gut bewältigt. nischen Versorgung in Deutschland zu stellen. Die Deut- Um für zukünftige Krisen noch besser vorbereitet zu sein, sche Krankenhausgesellschaft und ihre Mitgliedsverbände appellieren die Krankenhäuser an den Gesetzgeber, zeitnah sind ausdrücklich dazu bereit, sich auch in schwierige die folgenden Vorkehrungen zu treffen: Strukturdiskussionen einzubringen und damit die bedarfs- – Vorhaltung eines aktuellen, erregerunabhängigen Pande- gerechte Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung im mieplans der Länder unter Beteiligung der Krankenhäuser Rahmen ihrer Möglichkeiten verantwortlich mitzugestalten. – Finanzielle Sicherstellung pandemierelevanter Kranken- Der Abbau von nachweisbar nicht bedarfsnotwendigen Ka- hauskapazitäten (Notfallreserve) pazitäten, Standortzusammenführungen und im konkreten – Ausreichende Kapazitäten zur Produktion von Arznei- Einzelfall auch Standortschließungen sind ebenso Teil die- mitteln, Impfstoffen und Schutzausrüstungen durch För- ser Strukturentwicklungen wie der Erhalt, die Stärkung und derung der Produktion in der Europäischen Union inhaltliche, auch sektorenübergreifende Weiterentwicklung – Ausbau der bilateralen, grenzüberschreitenden Zusam- von Standorten in Regionen mit Versorgungsdefiziten zur menarbeit in den Grenzregionen Sicherung der sozialen Daseinsvorsorge und bundesweit – Ausbau und Förderung ausreichender Laborkapazitäten gleichwertiger Lebensverhältnisse. mit Berücksichtigung im Pandemieplan – Errichtung einer Landesreserve für Schutzausrüstung Woran muss sich die Reform messen lassen? – Dauerhafte Etablierung einer datenschutzrechtlich abge- Die Weiterentwicklung und zukünftige Ausgestaltung der sicherten, digitalen Tracking-Lösung mit kurzfristigen medizinischen Versorgung muss sich am objektiven Versor- Aktivierungsmöglichkeiten (analog der Corona-Warn- gungsbedarf in den Regionen und an den berechtigten Er- App) wartungen der Patienten und Versicherten messen lassen. – Zum Schutz der Patientinnen und Patienten und der Mit- Dies heißt konkret: arbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser müs- – Qualitativ hochwertige und sichere Versorgung: Die Pa sen die Indikationsstellung und die Finanzierung der tienten müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen Covid-Tests auch in Zukunft unbefristet, niedrigschwellig können, dass sie eine qualitativ hochwertige und sichere und kostendeckend ausgestaltet sein. medizinische Versorgung erhalten. In diesem Kontext müssen auch die bisherigen Preisbil- – Flächendeckende, sektorenübergreifende Versorgung: dungsmechanismen insbesondere im Bereich der Medizin- Die Patienten möchten wohnortnah behandelt werden produkte und Arzneimittel einer kritischen Prüfung unter- und sich umfassend über die Behandlungsmöglichkeiten zogen werden. Die in den vergangenen Jahren zu beobacht- und die Qualität der Leistungen informieren können. Da- ende Fokussierung auf Niedrigstpreise hat den Aspekt der rüber hinaus erwarten die Patienten, dass das Zusam- dauerhaften Beschaffungssicherheit sträflich außer Acht menspiel von stationärer und ambulanter Versorgung, gelassen und die zu Beginn der Krise aufgetretenen Liefe- Rehabilitation und Pflege reibungslos funktioniert. rengpässe massiv befördert. – Effiziente Versorgung („Gebot der Wirtschaftlichkeit“): Die für die medizinische Versorgung der Bevölkerung 4. Eckpunkte für eine grundlegende Reform zur Verfügung stehenden Mittel sind begrenzt. Die Versi- der medizinischen Versorgung cherten erwarten daher einen bedarfsgerechten (wirt- Politik, Wissenschaft, Kostenträger, Ärzte und Krankenhäu- schaftlichen) Einsatz der Mittel und die Vermeidung von ser waren sich schon vor der Corona-Pandemie grundsätz- Fehlallokation (keine Ressourcenverschwendung zum lich darüber einig, dass die gesetzlichen Rahmenbedin- Beispiel durch Bürokratie). gungen der medizinischen Versorgung in Deutschland einer grundlegenden Überarbeitung bedürfen. Deutschlands Was schlagen die Krankenhäuser vor? Krankenhausträger haben die Politik im Bund und in den – Regionale Versorgungsnetzwerke als zentrales Leitbild: Ländern daher bereits im Herbst 2019 aufgefordert, einen In einem föderal organisierten Gesundheitssystem kön- Nationalen Gipfel zur geordneten Weiterentwicklung der nen die Versorgungsqualität und die Erwartungen der medizinischen Versorgung einzuberufen. Die Corona-Pan- Patientinnen und Patienten an die medizinische Versor- demie vermindert den skizzierten Handlungsbedarf nicht, gung durch die Förderung und Etablierung regionaler verändert aber zweifellos den Blick auf die prioritären Ziel- krankenhauszentrierter Versorgungsnetzwerke verwirk- setzungen einer leistungsfähigen Krankenhausstruktur. licht werden. Gerade die letzten Monate haben gezeigt, 650 8.2020 |
Politik dass gestufte und sektorenübergreifende regionale Ver- tung für eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung sorgungsangebote leistungsfähig und flexibel auf die (s. o.). Mindestwert für das Volumen der Investitionsför- Herausforderung der Pandemie reagieren können. Die derung sollte der aus den Berechnungen des InEK ableit- Krankenhäuser übernehmen in den regionalen Versor- bare, jährliche Investitionsbedarf der Krankenhäuser in gungsnetzwerken die Sicherstellung der voll- und teilsta- Höhe von derzeit rund 7 Mrd. €, erweitert um den Inve- tionären Versorgung. Darüber hinaus bieten sie weitere stitionsbedarf für die Digitalisierung und den geson- ambulante und stationsäquivalente Behandlungsmög- derten Investitionsbedarf der Universitätskliniken, sein. lichkeiten (einschließlich ambulante spezialfachärztliche – Weiterentwicklung der Vergütungssysteme: Die Reform Versorgung, Institutsermächtigungen usw.). Im Bereich der ambulanten und stationären Vergütungssysteme ist der ambulanten Notfallversorgung sind bestehende regi- eine entscheidende Voraussetzung für die erfolgreiche onale Kooperationen weiter auszubauen und zu fördern. Reform der medizinischen Versorgung. Die Pandemie hat Von starren (bundeseinheitlichen) Vorgaben zur Ausge- gezeigt, dass die Daseinsvorsorgefunktion der Kranken- staltung der ambulanten Notfallversorgung ist abzuse- häuser über die von der Fallzahl und der Fallschwere hen. Die Zusammenarbeit der Krankenhäuser erfolgt abhängige Finanzierung der Krankenhausleistungen al- versorgungsstufenübergreifend und umfasst sektoren leine nicht gewährleistet werden kann. Die Krankenhäu- übergreifend auch den engen Austausch mit Vertrags ser haben bereits in den vergangenen Jahren auf grund- ärzten, Psychotherapeuten, Heilmittelerbringern, Pflege- sätzlichen Reformbedarf des bestehenden Vergütungssys und Reha-Einrichtungen. tems hingewiesen. Erforderlich ist eine Finanzierungsre- – Föderale Verantwortung vor Zentralismus: Die Länder form, die Vorhalteleistungen für Krankenhäuser besser müssen auch in Zukunft für die Gewährleistung der flä- berücksichtigt und die Umsetzung des Versorgungsleit- chendeckenden medizinischen Versorgung der Bevölke- bildes der kooperativen Netzwerkstrukturen innerhalb rung verantwortlich sein (Krankenhausplanung ein- des stationären Versorgungsspektrums auf Grundlage schließlich Investitionsförderung). Um integrierte sekto einer umfassenden Digitalisierung ermöglicht. renübergreifende Behandlungen etablieren zu können, – Ausschöpfen der Potentiale der Digitalisierung: Nicht muss sich diese Zuständigkeit nicht nur wie bisher auf nur im Gesundheitswesen, sondern auch in fast allen an- den klassisch stationären Bereich, sondern auch auf die deren Gesellschaftsbereichen hat die Pandemie der Digi- Planung bzw. Zulassung im ambulanten Bereich erstre- talisierung einen deutlichen Schub gegeben. Gleichzeitig cken. Aus Krankenhausplanung muss sektorenübergrei- wurde offenkundig, dass das immense Potential der Digi- fende Versorgungsplanung werden. talisierung bislang nur ansatzweise ausgeschöpft werden – Bedarfsgerechte Personalausstattung: Der Fachkräfte konnte. Zur Förderung der Digitalisierung ist ein breites mangel im Gesundheitswesen, insbesondere in der Pfle- Bündel an Maßnahmen zwingend erforderlich. Eine Di- ge, droht in den kommenden Jahren der entscheidende gitalisierung, die sektorenübergreifende Versorgungspro- limitierende Faktor in der Versorgung zu werden. Die zesse unterstützen soll, setzt nicht nur auskömmliche Personalsituation zu verbessern sollte daher im Mittel- Finanzierung der erforderlichen Investitions- und Be- punkt der gesundheitspolitischen Überlegungen stehen. triebskosten, sondern insbesondere auch eine sektoren Die Fokussierung auf einzelne Berufsgruppen kann die übergreifende Standardisierung voraus, verbunden mit Problematik nicht lösen. Stärkere Beachtung sollte ein einer digitalen Unterstützung der kommunikativen Ver- angemessener Qualifikationsmix in den Krankenhäusern netzung von Versorgung und Organisation sowie dem finden, um die Versorgung auf qualitativ hohem Niveau Ausbau digitaler Kompetenzen mit einer zwingenden aufrechterhalten zu können. Ebenso dringend erforder- Orientierung an den Nutzerbedürfnissen von Patienten lich, um die Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeite- und Mitarbeitern. rinnen und Mitarbeiter dauerhaft zu verbessern, sind die – Abbau von Bürokratielasten: Die befristete Befreiung der Gewinnung von mehr Menschen für den Pflegeberuf, die Krankenhäuser von zahlreichen Dokumentations- und Nutzung der Mehrwerte der Digitalisierung und dadurch Nachweisverpflichtungen (einschließlich der damit ver- die Entlastung der Pflegekräfte. In ihrer jetzigen Form bundenen Kontroll- und Sanktionsmechanismen) wäh- sind die Pflegepersonaluntergrenzen durch das von der rend der Pandemie hat das Personal spürbar entlastet DKG, dem Deutschen Pflegerat und ver.di konzipierte und muss entfristet werden. Um die Bürokratielasten der Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument (PPR 2.0) Krankenhäuser dauerhaft und nachhaltig auf das not- zu ersetzen. wendige Minimalmaß zu beschränken, bedarf es aus – Nachhaltige Investitionsfinanzierung: Die Verantwor- Sicht der Krankenhäuser einer breit angelegten, konzer- tung der Länder für eine auskömmliche Investitionsfi- tierten Aktion von Politik, Kostenträgern und Kranken- nanzierung ergibt sich unmittelbar aus ihrer Verantwor- häusern. n | 8.2020 651
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