Leimbach informiert - Gemeinde Leimbach AG

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Leimbach informiert - Gemeinde Leimbach AG
Leimbach informiert
Ausgabe September 2019

      Schulstart 2019: Die Schülerinnen und Schüler wurden auf einer Sänfte ins
      neue Schuljahr getragen und erhielten zur Begrüssung eine Sonnenblume.

                                                              Gemeindeverwaltung
                                                                Seebergstrasse 1
                                                                  5733 Leimbach

                                                               062 765 81 60
                                              gemeindekanzlei@leimbach.swiss
                                                         www.leimbach.swiss
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Agenda

September 2019

Mo   02.     Gemeinderatssitzung
Mo   02.     Tanzen für Jedermann im Gemeindesaal (siehe separate Anzeige)
Mi   04.     Kehrichtabfuhr (bitte Kehricht bis spätestens 07.00 Uhr bereitstellen)
Mi   04.     Offene Chorprobe des Wynentaler Chor Allegro im Gemeindesaal, 19.45 Uhr
Do   05.     Grüngutabfuhr (bitte Grüngut bis spätestens 07.00 Uhr bereitstellen)
Do   05.     Unentgeltliche Rechtsauskunft (Bezirksgebäude Unterkulm, 17.00 – 18.00 Uhr)
Mo   09.     Tanzen für Jedermann im Gemeindesaal (siehe separate Anzeige)
Mi   11.     Kehrichtabfuhr (bitte Kehricht bis spätestens 07.00 Uhr bereitstellen)
Mi   11.     Gemeindeverwaltung zusätzlich von 14.00 – 16.30 Uhr geöffnet
Do   12.     Gemeindeverwaltung ausnahmsweise am Nachmittag geschlossen
Fr   13.     Erzähltal
Sa   14.     Erzähltal (um 16.00 Uhr im Gemeindesaal – siehe separate Anzeige)
So   15.     Erzähltal
Mo   16.     Gemeinderatssitzung
Mo   16.     Tanzen für Jedermann im Gemeindesaal (siehe separate Anzeige)
Mi   18.     Kehrichtabfuhr (bitte Kehricht bis spätestens 07.00 Uhr bereitstellen)
Do   19.     Grüngutabfuhr (bitte Grüngut bis spätestens 07.00 Uhr bereitstellen)
Do   19.     Unentgeltliche Rechtsauskunft (Bezirksgebäude Unterkulm, 17.00 – 18.00 Uhr)
Mo   23.     Tanzen für Jedermann im Gemeindesaal (siehe separate Anzeige)
Mi   25.     Kehrichtabfuhr (bitte Kehricht bis spätestens 07.00 Uhr bereitstellen)
Do   26.     Seniorenmittagstisch der Pro Senectute im Restaurant Löwen, Gontenschwil, 11.30 Uhr
Mo   30.     Gemeinderatssitzung
Mo   30.     Tanzen für Jedermann im Gemeindesaal (siehe separate Anzeige)

Vereine, Organisationen und alle, die einen Termin für die Öffentlichkeit bekannt machen wollen, sind
eingeladen, diesen für die Aufnahme in die Agenda im Leimbach informiert per E-Mail an
gemeindekanzlei@leimbach.swiss zu melden. Die nächste Ausgabe des Leimbach informiert er-
scheint Ende September. Redaktionsschluss ist am Freitag, 20. September 2019.

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Gemeinde

Provisorische Steuern 2019                   Waldgrenzenplan des
Im September erhalten Sie die Verfalls-      Kantons Aargau
anzeige für die provisorischen Kantons-      Am 5. Juni 2018 hat der Grosse Rat die
und Gemeindesteuern des laufenden            Änderung des Waldgesetzes des Kan-
Jahres. Es wird Ihnen angezeigt, was         tons Aargau (AWaG) beschlossen, wo-
Sie bereits bezahlt haben oder was Ih-       nach mit dem kantonalen Waldgrenzen-
rem Konto gutgeschrieben wurde. Der          plan flächendeckend rechtsverbindliche,
Restbetrag ist per 31. Oktober 2019 zu       statische Waldgrenzen eingeführt wer-
begleichen.                                  den. Am 1. Januar 2019 ist die entspre-
                                             chende Gesetzesänderung in Kraft ge-
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich,     treten. Damit erfolgt der Wechsel von
denn ab dem 1. November 2019 wird            dynamischen (Einwachsen möglich) zu
auf dem noch offenen Betrag ein Ver-         festen, statischen Waldgrenzen.
zugszins von 5.1 % berechnet. Offene
Steuern werden im November gemahnt.          Der kantonale Waldgrenzenplan liegt
Besteht im Januar 2020 noch ein Aus-         vom 1. bis 30. September 2019 in der
stand, kann die Forderung ohne weitere       Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die
Vorankündigung betrieben werden.             öffentliche Auflage erfolgt sowohl in der
                                             Gemeinde als auch in digitaler Form.
Sollte der provisorisch fakturierte Betrag   Wer ein schutzwürdiges eigenes Inte-
gemäss eigenen Berechnungen wesent-          resse geltend macht, kann innerhalb der
lich zu hoch sein, dann wenden Sie sich      Auflagefrist bei der Abteilung Wald des
an die Abteilung Steuern. Bei wesentli-      Departements Bau, Verkehr und Um-
chen und begründeten Abweichungen            welt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau,
wird Ihre Rechnung angepasst.                Einsprache gegen den Waldgrenzen-
                                             plan erheben.
Zu viel bezahlte Steuern werden mit der
definitiven Steuerveranlagung mit Zins
zurückbezahlt oder an eine andere            Offene Chorprobe
Steuerforderung angerechnet.                 Der Wynentaler Chor Allegro teilt mit,
                                             dass am Mittwoch, 4. September 2019,
Ist eine gänzliche Bezahlung der offe-       eine offene Chorprobe im Gemeinde-
nen Steuern bis Ende Oktober 2019            saal durchgeführt wird. Sie beginnt um
nicht möglich, wenden Sie sich bitte an      19.45 Uhr. Alle, die Lust und Freude am
unsere Abteilung Finanzen. Auf diese         Singen haben, sind herzlich dazu einge-
Weise kann in der Regel eine Lösung          laden.
gefunden werden.

                                                                                    2
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Kulturkommission

                     Tanzen ist gesund und macht Freude!
  Im September findet auf vielseitigen Wunsch Tanzen für Jedermann (Anfänger und Fortge-
  schrittene) statt. Monika und Christian Maurer führen Sie in verschiedene Standard-Tänze
  wie Disco Fox, Jive, Slow Fox, Englisch- und Wienerwalzer ein.
  Der Anlass findet jeweils am Montag im Gemeindesaal Leimbach an folgenden Daten statt:
  - 2.9.19, 19.15 – 21.30
  - 9.9.19, 19.30 – 21.30
  - 16.9.19, 19.30 – 21.30
  - 23.9.19, 19.30 – 21.30
  - 30.9.19, 19.30 – 21.30
  Anmeldung bis jeweils eine Woche vor dem Datum. Es können auch nur einzelne Abende be-
  sucht werden.
  Unkostenbeitrag pro Abend/Paar: Fr. 20.00
  Achtung: Die Tanzabende finden nur statt, wenn pro Abend mind. 2 Paare angemeldet sind.
  Bringen Sie Schuhe mit Leder- oder Kunststoffsohlen mit (keine Gummisohlen!).
  Anmeldung an Gemeindekanzlei bis spätestens 7 Tage vor dem gewünschten Datum.

  Tel. 062 765 81 60 oder per Mail: gemeindekanzlei@leimbach.swiss

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Kulturkommission / aargauSüd impuls

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Milchverein

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Verein „After Sun Zetzbu“

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