Leimbach informiert - Gemeinde Leimbach AG
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Leimbach informiert Ausgabe September 2019 Schulstart 2019: Die Schülerinnen und Schüler wurden auf einer Sänfte ins neue Schuljahr getragen und erhielten zur Begrüssung eine Sonnenblume. Gemeindeverwaltung Seebergstrasse 1 5733 Leimbach 062 765 81 60 gemeindekanzlei@leimbach.swiss www.leimbach.swiss
Agenda September 2019 Mo 02. Gemeinderatssitzung Mo 02. Tanzen für Jedermann im Gemeindesaal (siehe separate Anzeige) Mi 04. Kehrichtabfuhr (bitte Kehricht bis spätestens 07.00 Uhr bereitstellen) Mi 04. Offene Chorprobe des Wynentaler Chor Allegro im Gemeindesaal, 19.45 Uhr Do 05. Grüngutabfuhr (bitte Grüngut bis spätestens 07.00 Uhr bereitstellen) Do 05. Unentgeltliche Rechtsauskunft (Bezirksgebäude Unterkulm, 17.00 – 18.00 Uhr) Mo 09. Tanzen für Jedermann im Gemeindesaal (siehe separate Anzeige) Mi 11. Kehrichtabfuhr (bitte Kehricht bis spätestens 07.00 Uhr bereitstellen) Mi 11. Gemeindeverwaltung zusätzlich von 14.00 – 16.30 Uhr geöffnet Do 12. Gemeindeverwaltung ausnahmsweise am Nachmittag geschlossen Fr 13. Erzähltal Sa 14. Erzähltal (um 16.00 Uhr im Gemeindesaal – siehe separate Anzeige) So 15. Erzähltal Mo 16. Gemeinderatssitzung Mo 16. Tanzen für Jedermann im Gemeindesaal (siehe separate Anzeige) Mi 18. Kehrichtabfuhr (bitte Kehricht bis spätestens 07.00 Uhr bereitstellen) Do 19. Grüngutabfuhr (bitte Grüngut bis spätestens 07.00 Uhr bereitstellen) Do 19. Unentgeltliche Rechtsauskunft (Bezirksgebäude Unterkulm, 17.00 – 18.00 Uhr) Mo 23. Tanzen für Jedermann im Gemeindesaal (siehe separate Anzeige) Mi 25. Kehrichtabfuhr (bitte Kehricht bis spätestens 07.00 Uhr bereitstellen) Do 26. Seniorenmittagstisch der Pro Senectute im Restaurant Löwen, Gontenschwil, 11.30 Uhr Mo 30. Gemeinderatssitzung Mo 30. Tanzen für Jedermann im Gemeindesaal (siehe separate Anzeige) Vereine, Organisationen und alle, die einen Termin für die Öffentlichkeit bekannt machen wollen, sind eingeladen, diesen für die Aufnahme in die Agenda im Leimbach informiert per E-Mail an gemeindekanzlei@leimbach.swiss zu melden. Die nächste Ausgabe des Leimbach informiert er- scheint Ende September. Redaktionsschluss ist am Freitag, 20. September 2019. 1
Gemeinde Provisorische Steuern 2019 Waldgrenzenplan des Im September erhalten Sie die Verfalls- Kantons Aargau anzeige für die provisorischen Kantons- Am 5. Juni 2018 hat der Grosse Rat die und Gemeindesteuern des laufenden Änderung des Waldgesetzes des Kan- Jahres. Es wird Ihnen angezeigt, was tons Aargau (AWaG) beschlossen, wo- Sie bereits bezahlt haben oder was Ih- nach mit dem kantonalen Waldgrenzen- rem Konto gutgeschrieben wurde. Der plan flächendeckend rechtsverbindliche, Restbetrag ist per 31. Oktober 2019 zu statische Waldgrenzen eingeführt wer- begleichen. den. Am 1. Januar 2019 ist die entspre- chende Gesetzesänderung in Kraft ge- Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, treten. Damit erfolgt der Wechsel von denn ab dem 1. November 2019 wird dynamischen (Einwachsen möglich) zu auf dem noch offenen Betrag ein Ver- festen, statischen Waldgrenzen. zugszins von 5.1 % berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt. Der kantonale Waldgrenzenplan liegt Besteht im Januar 2020 noch ein Aus- vom 1. bis 30. September 2019 in der stand, kann die Forderung ohne weitere Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Vorankündigung betrieben werden. öffentliche Auflage erfolgt sowohl in der Gemeinde als auch in digitaler Form. Sollte der provisorisch fakturierte Betrag Wer ein schutzwürdiges eigenes Inte- gemäss eigenen Berechnungen wesent- resse geltend macht, kann innerhalb der lich zu hoch sein, dann wenden Sie sich Auflagefrist bei der Abteilung Wald des an die Abteilung Steuern. Bei wesentli- Departements Bau, Verkehr und Um- chen und begründeten Abweichungen welt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, wird Ihre Rechnung angepasst. Einsprache gegen den Waldgrenzen- plan erheben. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der definitiven Steuerveranlagung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Offene Chorprobe Steuerforderung angerechnet. Der Wynentaler Chor Allegro teilt mit, dass am Mittwoch, 4. September 2019, Ist eine gänzliche Bezahlung der offe- eine offene Chorprobe im Gemeinde- nen Steuern bis Ende Oktober 2019 saal durchgeführt wird. Sie beginnt um nicht möglich, wenden Sie sich bitte an 19.45 Uhr. Alle, die Lust und Freude am unsere Abteilung Finanzen. Auf diese Singen haben, sind herzlich dazu einge- Weise kann in der Regel eine Lösung laden. gefunden werden. 2
Kulturkommission Tanzen ist gesund und macht Freude! Im September findet auf vielseitigen Wunsch Tanzen für Jedermann (Anfänger und Fortge- schrittene) statt. Monika und Christian Maurer führen Sie in verschiedene Standard-Tänze wie Disco Fox, Jive, Slow Fox, Englisch- und Wienerwalzer ein. Der Anlass findet jeweils am Montag im Gemeindesaal Leimbach an folgenden Daten statt: - 2.9.19, 19.15 – 21.30 - 9.9.19, 19.30 – 21.30 - 16.9.19, 19.30 – 21.30 - 23.9.19, 19.30 – 21.30 - 30.9.19, 19.30 – 21.30 Anmeldung bis jeweils eine Woche vor dem Datum. Es können auch nur einzelne Abende be- sucht werden. Unkostenbeitrag pro Abend/Paar: Fr. 20.00 Achtung: Die Tanzabende finden nur statt, wenn pro Abend mind. 2 Paare angemeldet sind. Bringen Sie Schuhe mit Leder- oder Kunststoffsohlen mit (keine Gummisohlen!). Anmeldung an Gemeindekanzlei bis spätestens 7 Tage vor dem gewünschten Datum. Tel. 062 765 81 60 oder per Mail: gemeindekanzlei@leimbach.swiss 3
Verein „After Sun Zetzbu“ 6
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