Leistungen der Pflegekasse - Das übernehmen wir für Sie - KKH

 
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Leistungen der Pflegekasse
Das übernehmen wir für Sie
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Inhalt

  Versicherung und Beiträge                                                                                                     4

  Feststellung des Anspruchs auf Pflegeleistungen                                                                               7

  Leistungen der sozialen Pflegeversicherung                                                                                    9

  Wichtige Informationen auf einen Blick                                                                                        19

  Sämtliche medizinischen Informationen und Empfehlungen sind neutral und basieren auf den Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft
  der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. oder der anerkannten Lehrmeinung.

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Die soziale Pflegeversicherung

  Die Pflegeversicherung ist ne­ben der Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosen­
  versicherung die fünfte Säule der Sozialversicherung. Die gesetzliche Grundlage bildet
  das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI).

  Aufgabe der sozialen Pflegeversicherung ist es unter anderem, das Risiko der Pflege­
  bedürftigkeit sozial abzusichern und Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der
  Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind.

  Die Pflegeversicherung wird von der Pflegekasse getragen. Unsere Pflegeversicherung
  ist die „Pflegekasse bei der KKH“. So kommen alle Leistungen für unsere Versicherten
  letzten Endes aus einer Hand.

  In dieser Broschüre erfahren Sie, was wir genau für Sie tun können, wenn Sie Unter­
  stützung zur Pflege brauchen. Kontaktieren Sie gern unsere Servicestellen, wenn Sie
  weitere oder noch andere Informationen benötigen.

  Ihre Pflegekasse bei der KKH

                                                                                       3
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Versicherung und Beiträge

  Für alle gesetzlich Krankenversicherten gilt: Sie sind automatisch auch Mitglied in der
  dazugehörigen sozialen Pflegeversicherung und haben Anspruch auf ihre Leistungen.
  Wer privat krankenversichert ist, muss sich selbst um eine entsprechende private
  Pflegepflichtversicherung kümmern.

  Wer ist versicherungspflichtig?

  Pflegeversicherungspflichtig sind alle Personen, die   (zum Beispiel aus dem Bundesversorgungsgesetz,
  Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung       dem Bundesentschädigungsgesetz oder anderen
  sind. Dazu gehören zum Beispiel gegen Arbeits­         Vorschriften). Dazu gehören auch Angehörige der
  entgelt beschäftigte Arbeiterinnen und Arbeiter,       Bundeswehr, die sich auf Zeit verpflichtet haben.
  Angestellte und Auszubildende.
                                                         Ehegatten und Kinder sind in der sozialen Pflege­
  Auch freiwillig krankenversicherte Mitglieder          versicherung unter den gleichen Voraussetzungen
  werden in die Pflegeversicherungspflicht einbe­        kostenfrei versichert, wie das in der ge­setz­lichen
  zogen. Darüber hinaus werden bestimmte Per­            Krankenversicherung der Fall ist. Ein Vorteil gegen­
  sonengruppen in der so­zialen Pflegeversicherung       über einer privaten Pflege­versicherung: Nur bei
  versicherungspflichtig, die we­der Mitglied einer      der sozialen Pflegeversicherung sind der familien­
  gesetzlichen Krankenkasse noch privat kran­ken-        versicherte Ehegatte sowie Kinder bei­tragsfrei
  versichert sind. Dies ist etwa der Fall, wenn sie      versichert!
  ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
  im Inland haben und im Krankheitsfall Leistungs­
  ansprüche aus Sondersystemen ableiten können

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Wer kann sich von der Pflege­                             Wie hoch sind die Beiträge?
versicherungspflicht befreien lassen?
                                                          Der Beitragssatz beträgt 3,05 Prozent der beitrags­
Die Möglichkeit einer Befreiung von der Pflege-           pflichtigen Einnahmen (Stand 01.01.2022). Für
versiche­rungspflicht besteht für Personen, die aus       Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr fällt
der Krankenversicherungspflicht ausscheiden und           ein Beitragszuschlag von 0,35 Prozent des Brutto­
sich freiwillig wei­terversichern. Antragsfrist: inner­   gehalts an. Ihr Gesamtbeitrag zur Pflegeversiche­
halb von drei Monaten nach Ende der Versiche­             rung liegt damit bei 3,4 Prozent.
rungspflicht. Dafür müssen sie einen gleichwerti­
gen Pflegeversicherungsschutz bei einem privaten          Personen, die bei Krankheit und Pflege nach be­-
Versicherungsunternehmen nachweisen, der sich             am­tenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen
auch auf die Familienangehörigen erstreckt.               einen eige­nen An­spruch auf Beihilfe oder Heilfür­
                                                          sorge ha­ben, zah­len grundsätzlich nur den halben
                                                          Beitrag, denn sie können Pflege­versi­che­rungs­leis­
Wer kann sich in der Pflegeversicherung                   tungen nur zur Hälfte in An­spruch neh­men. Den
weiter­versichern?                                        übrigen Leistungsbedarf deckt die Bei­hilfe bzw. die
                                                          Heil­fürsorge. Der Zuschlag für Kin­­­derlose ist aber in
Dies können Personen, die                                 voller Höhe zu zahlen. Für El­tern gilt demnach der
ó aus der Versicherungspflicht ausscheiden oder           Beitragssatz von 1,525 Pro­zent, für Kinderlose ein
  deren Familienversicherung endet,                       Beitragssatz von 1,875 Prozent.
ó eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt

  haben,
ó weder gesetzlich noch privat krankenversichert          Wer zahlt die Beiträge?
  sind.
                                                          Auch hier folgt die Pflegeversicherung zunächst der
Antragsfrist: innerhalb von drei Monaten nach dem         Kran­kenversicherung. So werden bei kran­ken­ver­
Aus­scheiden. Wer seinen Wohnsitz oder gewöhn­            si­che­rungspflichtigen Arbeitnehmern die Beiträge
lichen Aufenthalt ins Ausland verlegt und deswegen        grund­sätz­lich je zur Hälfte von den Be­schäftigten
aus der Versicherungspflicht ausscheidet, kann            und den Ar­beitgebern aufgebracht. Kinderlose
sich gleichfalls in der so­zialen Pflegeversicherung      müssen aber den Beitragszuschlag von 0,35 Prozent
weiterversichern. Hierfür ist die Erfüllung einer         allein tragen. Der Ar­beitgeber beteiligt sich daran
be­stimmten Vor­ver­sicherungszeit nicht erfor­derlich.   nicht.

                                                          Im Bundesland Sachsen übernehmen die Arbeit-
                                                          geber allerdings nicht die Hälfte des Beitrages
                                                          (1,525 Prozent), sondern nur 1,025 Pro­zent. Im Gegen-
                                                          satz zu den anderen Bundesländern ist dort zuguns‑
                                                          ten der Pflegeversicherung kein Feier­tag ge­strichen
                                                          worden. Eltern müssen in Sachsen also für Beiträ­
                                                          ge von 2,025 Prozent, Kinderlose von 2,375 Prozent
                                                          aufkommen.

                                                          Die Ar­beitgeber behalten den Pflegeversicherungs-
                                                          bei­trag ihrer Angestellten bei der Lohn- oder Ge-­
                                                          halts­ab­rechnung ein und leiten ihn als Bestandteil
                                                          des Gesamt­sozialversicherungsbeitrages an die
                                                          zuständige Krankenkasse als Ein­zugs­stelle für die
                                                          soziale Pflegeversicherung weiter.

                                                          Seit 01.04.2004 zahlen krankenversicherungspflich­
                                                          tige Rentenbeziehende die Pflegeversicherungsbei­
                                                          träge in voller Höhe allein.

                                                                                                                  5
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Die Beiträge für Arbeitslose trägt die Bundesagentur      Wer ist in der sozialen Pflege-
für Arbeit, ebenso für Beziehende von Eingliede­          versicherung beitragsfrei?
rungsgeld, Eingliederungshilfe für Spät­aussiedler,
Unterhaltsgeld und Altersübergangsgeld. Im Falle          Hier die wichtigsten Personengruppen:
von Sozialhilfe übernimmt das Sozialamt die Bei­
träge. Selbstständige und sonstige nicht beschäf­         ó   Familienangehörige unter den gleichen Vo­r-
tigte, freiwillig Versicherte tragen den Beitrag              aussetzungen wie in der gesetzlichen Kranken­
allein.                                                       versicherung

                                                          ó   Mitglieder für die Dauer des Bezuges von Mut­
Wer hat Anspruch auf einen                                    terschaftsgeld ohne sonstige beitragspflichtige
­Beitragszuschuss?                                            Einnahmen

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung als           ó   Personen, die eine Rente bei der gesetzlichen
arbeitnehmende Person freiwillig und deshalb in               Rentenversicherung beantragt haben und die
der sozia­len Pflegever­si­cherung pflicht­ver­si­chert       auch in der gesetzlichen Krankenversicherung
ist, trägt den Beitrag zur Pfle­ge­versicherung allein.       beitragsfrei sind
Er er­hält jedoch von seinem arbeitgebenden Unter­
nehmen einen Beitrags­zuschuss vergleichbar dem           ó   Mitglieder, die sich auf nicht absehbare Dauer
Arbeit­geberanteil bei krankenver­siche­rungs­pflich­         in stationärer Pflege befinden und bestimmte
tig Beschäftigten.                                            Entschädigungsleistungen (auf Antrag) we­gen
                                                              Pflegebedürftigkeit erhalten, wenn keine fa­mi­
Den Bei­trags­zuschlag für Kinderlose bezuschus­              lienversicherten Angehörigen vorhanden sind
sen Unternehmen nicht. Einen Beitragszuschuss
können u. a. in bestimmten Fällen auch Perso­
nen erhalten, die freiwillig versichert sind und
Vorruhestandsgeld beziehen. Bei Studierenden
und Auszu­bildenden, die Leistungen nach dem
Bundesausbildungs­förderungsgesetz (BAföG) erhal­
ten, erhöht sich diese Leis­tung um einen Pflegever­
sicherungszuschlag.

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Feststellung des Anspruchs auf Pflegeleistungen

  Ein Pflegefall kann ganz plötzlich oder aber schleichend eintreten. Spätestens bei
  einem erhöhten Hilfebedarf im Alltag oder einer Einschränkung der selbstständi­
  gen Lebensweise ist die Pflegekasse gefragt.

  Welche Leistungen bietet die soziale
  Pflegeversicherung?                                    Prüfung der Pflegebedürftigkeit
                                                         in folgenden Bereichen (Modulen)
  Pflegebedürftige haben Anspruch auf ambulan­
  te, teilstationäre und vollstationäre Leistungen.      Mobilität, u. a.
  Seit der Einführung der Pflegeversicherung am          ó Positionswechsel im Bett

  01.04.1995 wurde das Leistungsspektrum dabei           ó Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen,

  stetig erweitert.                                        Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs,
                                                           Treppensteigen

  Wer erhält Leistungen?                                 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, u. a.
                                                         ó Erkennen von Personen aus dem näheren
  Pflegebedürftig nach der gesetzlichen Definition         Umfeld
  ist, wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigun­      ó örtliche und zeitliche Orientierung

  gen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten auf­    ó Erinnern an wesentliche Ereignisse

  weist und deshalb die Hilfe von anderen Personen       ó Erkennen von Risiken und Gefahren

  benötigt. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer,      ó Verstehen von Aufforderungen

  für mindestens sechs Monate, bestehen.
                                                         Verhaltensweisen und psychische Problem­
                                                         lagen, u. a.
  Wovon ist der Leistungs­anspruch                       ó motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten

  abhängig?                                              ó nächtliche Unruhe

                                                         ó Beschädigungen von Gegenständen

  1. Die Vorversicherungszeit                            ó Ängste

  Wer Pflegeleistungen beantragt, muss innerhalb         ó Antriebslosigkeit

  der letz­ten zehn Jahre vor Antragstellung eine Vor­
  versicherungszeit von zwei Jahren nach­weisen.         Selbstversorgung, u. a.
                                                         ó Waschen des vorderen Oberkörpers
  2. Die Zuordnung zu einem der fünf Pflegegrade         ó Körperpflege im Bereich des Kopfes

  Ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit           ó Waschen des Intimbereichs

  vorliegt, stellt der Medizinische Dienst (MD) fest.    ó An- und Auskleiden des Ober- und Unter­

  Die Begutachtung findet in der eigenen Häuslich­          körpers
  keit statt und berücksichtigt neben den Wohn‑          ó Zubereitung von Nahrung

  verhältnissen auch die familiäre Situation. Bei        ó Benutzen einer Toilette

  stationärer Pflege wird das Gutachten in der
  Pflegeeinrichtung erstellt.                            Bewältigung von und selbstständiger Umgang
                                                         mit krankheits- oder therapiebedingten An-
                                                         forderungen und Belastungen, u. a.
                                                         ó Medikation

                                                         ó Verbandswechsel und Wundversorgung

                                                         ó Besuche in ärztlichen Praxen

                                                         ó Einhalten einer Diät

                                                         ó Gestaltung des Tagesablaufs

                                                                                                     7
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Für die Zuerkennung eines Pflegegrades kommt es       Besonderheiten bei Kindern
vor al­lem auf die gesundheitlich bedingte Beein­     Um festzustellen, ob ein Kind pflege­bedürftig ist,
trächtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkei­   wird sein Hilfebedarf dem eines gesunden Kindes
ten der betroffenen Person an. Entsprechend dem       gleichen Alters gegenübergestellt. Alle Hilfeleis­
Hilfebedarf wird nach fünf Pflegegraden unter­        tungen, die nach den gesetzlichen Vor­gaben ein­
schieden.                                             bezogen werden können und den na­türlichen,
                                                      altersentsprechenden Pflegebedarf übersteigen,
                                                      werden berücksichtigt. Pflegebedürftige Kinder bis
    Die fünf Pflegegrade                              zum Alter von 18 Monaten werden pauschal einen
                                                      Pflegegrad höher eingestuft. Danach erfolgt die
    Pflegegrad 1                                      Einstufung in den regulären Pflegegrad, ohne dass
    Geringe Beeinträchtigung der Selbstständig­       es einer neuen Begutachtung bedarf.
    keit oder der Fähigkeiten
    (ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte)               3. Der Antrag auf Pflegeleistungen
                                                      Zunächst genügt ein formloser schriftlicher oder
    Pflegegrad 2                                      mündlicher Antrag. Er ist maßgebend für den Leis-
    Erhebliche Beeinträchtigung der Selbststän­       tungsbeginn. Mit einem Antragsvordruck, den wir
    digkeit oder der Fähigkeiten                      Ihnen auf Anfrage gern zusenden, lassen sich dann
    (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte)               weitere Angaben nachreichen, die für die Bearbei­
                                                      tung notwendig sind. Wird eine Pflege­bedürftigkeit
    Pflegegrad 3                                      festgestellt, besteht der Leistungsanspruch ab
    Schwere Beeinträchtigung der Selbstständig­       Antrag­stellung.
    keit oder der Fähigkeiten
    (ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte)

    Pflegegrad 4
    Schwerste Beeinträchtigung der Selbststän­
    digkeit oder der Fähigkeiten
    (ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte)

    Pflegegrad 5
    Schwerste Beeinträchtigung der Selbststän­
    digkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen
    Anforderungen an die pflegerische Versorgung
    (ab 90 bis 100 Gesamtpunkte)

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Leistungen der Pflegekasse - Das übernehmen wir für Sie - KKH
Leistungen der sozialen Pflegeversicherung

  Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die pflegerische Versorgung bestmöglich
  sicherzustellen. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen Überblick über die
  Aufgaben, Leistungen und Unterstützungsangebote unserer Pflegekasse.

                                                       1. Auskunft und Beratung
    Der Leistungskatalog
    in der Übersicht                                   Wenn Sie Pflegeleistungen beantragen, können
                                                       Sie sich von der Pflegekasse auch beraten lassen.
    1.   Auskunft und Beratung                         So können Sie Ihre Fragen zum Thema Pflegebe­
    2.   Leistungsanspruch im Pflegegrad 1             dürftigkeit klären und sich über die Leistungen der
    3.   Pflegesachleistung                            Pflegekasse informieren.
    4.   Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehil­
         fen (Pflegepersonen)                          Zusammen mit allen weiteren Stellen, die für die
    5. Kombination von Geld- und Sachleistung          Versorgung zuständig sind, können wir für Sie, Ihre
    6. 	Häusliche Pflege bei Verhinderung der         Angehörigen und deren Lebenspartner eine indi­
         Pflegeperson                                  viduelle Beratung anbieten. So können wir einen
    7. Pflegehilfsmittel und wohnumfeldver­            maßgeschneiderten Versorgungsplan entwickeln,
         bessernde Maßnahmen                           der die Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit
    8. Förderung von Wohngruppen                       und Fähigkeiten berücksichtigt und Sie optimal
    9. Tages- und Nachtpflege                          unterstützt.
    10. Kurzzeitpflege
    11. 		Vollstationäre Pflege                        Wir beraten und geben dabei Informationen zu
    12. 	Pflege in vollstationären Einrichtungen      folgenden Themen:
            der Behindertenhilfe                       ó Pflegeversicherung (SGB XI) und andere Träger

    13. 		Leistungen zur sozialen Sicherung der      ó Häusliche Pflegesituation

            Pflegepersonen                             ó Hilfsmittelversorgung

    14. 	Teilweise oder vollständige Freistellun­    ó Sozialhilfe (welche Hilfen zur Pflege über die

            gen bei Pflege von Angehörigen                Sozialhilfe zu beantragen sind)
    15. 		Pflegekurse für Angehörige und ehren­       ó Hausnotrufsysteme

            amtliche Pflegepersonen                    ó Wohnumfeldverbesserung (Sturzprophylaxe)

    16. Entlastungsbetrag                              ó Allgemeine medizinische und pflegerische

    17. 		Leistungen als Teil eines Persönlichen         Fragen
            Budgets                                    ó Adressvermittlung (z. B. Essen auf Rädern,

    18. Staatliche Förderung der privaten Vorsorge        Pflegedienste vor Ort, Selbsthilfegruppen)
                                                       ó Leistungen für Pflegepersonen (Pflegekurse,

                                                          soziale Sicherung)
                                                       ó Programme bei Altersdemenz, Diabetes Typ 2

                                                          und bei Herzinsuffizienz
    Unsere Mitarbeitenden aus der Pflegeberatung       ó Psychosoziale Unterstützung

    haben sich zu Demenzpartnern ausbilden             ó Demenz

    lassen und stehen Ihnen zur Seite, wenn es         ó Ernährungsberatung u. v. m.

    um Fragen rund um die Erkrankung geht.

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Leistungen der Pflegekasse - Das übernehmen wir für Sie - KKH
2. Leistungsanspruch im Pflegegrad 1                    Wird der monatliche Anspruch nicht ausgeschöpft,
                                                        besteht die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent des Pfle­-
Bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 1 liegt eine     gesachleistungsbetrages für Angebote zur Unter­
geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor.     stützung im Alltag einzusetzen. Die dafür anfallen­
Auch ihnen stehen Leistungen der Pflegekasse zur        den Kosten werden auf Antrag gegen Vorlage
Verfügung.                                              entsprechender Belege erstattet.

Sie können Folgendes in Anspruch nehmen:                Höhe der Leistungen bei Beihilfeanspruch
ó Pflegeberatung                                       Für Pflegebedürftige, die bei Krankheit und Pflege
ó einen Beratungsbesuch pro Halbjahr (keine             nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grund­
   Verpflichtung)                                       sätzen Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge
ó Pflegehilfsmittel                                     haben (siehe auch Seite 5 „Wie hoch sind die Bei­
ó Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maß­              träge?“), reduzieren sich die einzelnen Leistungen
   nahmen                                               der Pflegeversicherung um die Hälfte.
ó Förderung von Wohngruppen

ó Entlastungsbetrag

ó Pflegekurse für Angehörige                            4. Pflegegeld für selbst beschaffte
                                                        Pflegehilfen (Pflegepersonen)
3. Pflegesachleistung                                   Anstelle der häuslichen Pflegehilfe können Pflege­
                                                        bedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 ein Pflegegeld
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei      beantragen, wenn sie die Pflege (körperbezogene
häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene           Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsleis­
Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaß­            tungen und Hilfen bei der Haushaltsführung) in
nahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung als          geeigneter Weise selbst si­cher­stellen.
Sachleistung (häusliche Pfle­gehilfe). Dies gilt auch
dann, wenn die pflegebedürftige Person eine Alten­      Besteht der Anspruch auf Pflegegeld nicht für den
wohnung, ein Apartment in einem Altenwohnheim           ge­sam­ten Kalendermonat, erfolgt eine entspre­
oder eine Wohnung gemietet hat. Hierbei ist es un­-     chende Kürzung. Das Pflegegeld wird monatlich im
erheblich, ob die pflegebedürftige Person die Haus­     Voraus ge­zahlt. Unter bestimmten Vo­raussetzun-
haltsführung eigenverantwortlich re­geln kann oder      gen kann Pflegegeld auch von Pfle­gebedürftigen
nicht. Leistungen der häuslichen Pflege sind nicht      in Anspruch genommen wer­den, die sich nicht
zulässig, wenn die pflegebedürftige Person in einer     in Deutschland, son­dern in einem an­de­ren Staat
stationären Pflegeeinrichtung gepflegt wird. Die        des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staat)
Leistungen der häuslichen Pflege werden durch           aufhalten. Wir informieren Sie gern.
Pflegediens­te oder geeignete Pflegekräfte erbracht,
die direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

     Monatliche Leistungen                                 Monatliches Pflegegeld
     für Pflegeeinsätze
                                                           ó   bei Pflegegrad 2                   316 €,
     Je nach Umfang des persönlichen Hilfebedarfs          ó   bei Pflegegrad 3                   545 €,
     übernimmt die Pflegekasse die Kosten not­             ó   bei Pflegegrad 4                   728 €,
     wendiger Pflegeeinsätze                               ó   bei Pflegegrad 5                   901 €

     ó    ei Pflegegrad 2
         b
         bis zu einem Gesamtwert von 724 €,
     ó   bei Pflegegrad 3
          bis zu einem Gesamtwert von 1.363 €,
     ó    bei Pflegegrad 4
           bis zu einem Gesamtwert von 1.693 €,
     ó     bei Pflegegrad 5
           bis zu einem Gesamtwert von 2.095 €.

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Der Anspruch auf Pflegegeld ist mit regelmäßigen       5. Kombination von Geld- und
Pflegepflichteinsätzen (Beratungsbesuche) durch        Sachleistung
professionelle Pflegefachkräfte verbunden. Für
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 und 3 sind sie      Nimmt eine pflegebedürftige Person des Pflege­
halbjährlich, für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4   grades 2 bis 5 eine ihr zustehende Sach­leistung
und 5 vierteljährlich vorgeschrieben. Pflegebedürf­    nur teilweise in Anspruch, steht ihr daneben ein
tige des Pflegegrades 1 können den Beratungsbe­        anteiliges Pflegegeld zu. Das Pflegegeld wird pro­
such halbjährlich in Anspruch nehmen. Im Vorder­       zen­tual um die bezogene Sach­leistung vermindert.
grund der Beratungsbesuche stehen die Be­ratung        Die pflegebedürftige Person kann frei entscheiden,
und Unterstützung der Pflegepersonen, um die           in welchem Verhält­nis sie Geld- und Sachleistung
Qualität der häuslichen Pflege zu si­chern. Die Kos­   in Anspruch nehmen möch­te. Diese Entscheidung
ten der Pflichteinsätze trägt die Pflegekasse.         kann sie nach sechs Monaten wieder ändern.

                                                       Beispiele für die Berechnung
                                                       der Kombinationsleistung
   KKH PflegeCoach
   Der Online-Kurs, der sich Ihren Bedürfnissen        a) Frau Müller (Pflegegrad 2)
   anpasst                                             nimmt Sachleistungen im Wert von 543 € in
                                                       Anspruch. Der ihr zustehende Höchstbetrag:
   Wir bieten auf unserer Internetseite den KKH        724 €. Die Sachleistung wurde also erst zu
   PflegeCoach an.                                     75 Prozent ausgeschöpft. Vom Pflegegeld in Höhe
                                                       von 316 € stehen Frau Müller somit noch
   Angehörige, Pflegebedürftige und ehrenamt­          25 Prozent, also 79 €, zu.
   liche Pflegepersonen können sich kostenlos
   anmelden, auch wenn sie nicht bei der KKH           b) Herr Bertram (Pflegegrad 3)
   versichert sind. Die Teilnehmenden lernen die       hat nach beamtenrechtlichen Vorschriften An-
   Grundlagen einer guten Pflege kennen und            spruch auf Beihilfe bei Krankheit und Pflege.
   verbessern so die Qualität ihrer Arbeit.            Er nimmt Sachleistungen im Wert von 272,60 € in
                                                       Anspruch. Der ihm zustehende Höchstbetrag:
   Unser KKH PflegeCoach vermittelt anschau­           50 Prozent von 1.363 € = 681,50 €. Die Sachleistung
   lich praktische Aspekte wie Körper- und             wurde also erst zu 40 Prozent ausgeschöpft. Vom
   Mundpflege. Wie beantrage ich finanzielle           Pflegegeld in Höhe von 272,50 € (50 Prozent von
   Unterstützung? Wie kann ich rechtlich vor­          545 €, die er ohne Anspruch auf Beihilfe erhalten
   sorgen? Diese formellen Fragen werden               würde) stehen Herrn Bertram somit noch
   ebenfalls beantwortet. Ein weiteres Thema           60 Prozent, also 163,50 €, zu.
   sind Wohnformen im Alter. Alle Kursinhalte
   sind in verschiedene Module aufgeteilt, die         c) Frau Wagner (Pflegegrad 5)
   man sich selbst frei einteilen kann.                nimmt Sachleistungen im Wert von 1.885,50 € in
                                                       Anspruch. Der ihr zustehende Höchstbetrag: 2.095 €.
   Zu den Themen Alzheimer und Demenz bietet           Die Sachleistung wurde also erst zu 90 Prozent
   unser KKH PflegeCoach ein spezielles Tool. Es       ausgeschöpft. Vom Pflegegeld in Höhe von 901 €
   informiert über die Hintergründe der Krank­         stehen Frau Wagner somit noch 10 Prozent, also
   heit und erläutert die speziellen Anforde­          90,10 €, zu.
   rungen an die Pflege.

   kkh-pflegecoach.de

                                                                                                         11
KKH Pflegelotse

     Sie suchen für sich oder eine angehörige
     Person einen passenden Pflegedienst in Ihrer
     Nähe? Nutzen Sie den KKH Pflegelotsen im
     Internet unter kkh.de/pflegelotse

6. Häusliche Pflege bei Verhinderung                   a) Personen, die mit dem Pflegebedürftigen bis
der Pflegeperson                                          zum zweiten Grade verwandt (Kinder, Enkelkin­
                                                          der, Eltern, Groß­eltern und Ge­schwis­ter) oder
Ist die Pflegeperson verhindert (z. B. wegen Urlaubs      verschwägert (Schwiegerkinder, Schwiegereltern,
oder Krankheit), kann sie Verhinderungspflege             Schwiegerenkel, Stief­kinder, Stiefenkel, Ehegat­
beantragen. Voraussetzung ist, dass sie die pflege­       ten von Ge­schwistern) sind, oder
bedürftige Person vor der erstmaligen Verhinderung     b) Personen, die mit der pflegebedürftigen Person
mindestens sechs Monate gepflegt hat und die              in häuslicher Gemeinschaft leben (z. B. Ehe­part­
pflegebedürftige Person mindestens in den Pfle­           ner), und
gegrad 2 eingestuft ist. Für einen professionellen     c) andere Pflegepersonen.
Pflegedienst übernehmen wir für längstens sechs
Wochen je Kalenderjahr die Kosten bis höchs­tens       Pflegepersonen der Gruppen a) und b) leisten die
1.612 €. Sofern in dem Kalenderjahr noch bislang       Verhinderungspflege regelmäßig nicht erwerbs­
ungenutzte Ansprüche auf Kurzzeitpflege beste­         mäßig, son­dern aufgrund familiärer Bindung oder
hen, ist deren Übertragung auf den Verhinderungs­      häuslicher Gemeinschaft. Die Leistung der Pfle­
pflegeanspruch bis zu 806 € möglich. Der Übertrag      gekasse ist dann grundsätzlich auf den 1,5-fachen
wird dabei auf den jährlichen Kurzzeitpflegean­        Wert des dem Pflegegrad entsprechenden Pflege­
spruch angerechnet.                                    geldes begrenzt. Zusätzlich sind nachgewiesene
                                                       Aufwendungen (z. B. Fahrkosten, Verdienstausfall),
Die Verhinderungspflege ist nicht auf den Haus­­       die der Pflegeperson im Zusammenhang mit der
halt der pflegebedürftigen Person be­schränkt,         Verhinderungspflege entstehen, bis zum Höchstbe­
sondern kann auch in                                   trag von 1.612 € erstattungsfähig.
ó einem Krankenhaus,

ó einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung,     An den Kosten einer Verhinderungspflege durch
ó einer Krankenwohnung,                                Pflegepersonen der Gruppe c) beteiligt sich die
ó einem Kindergarten oder einer Schule,                Pflegekasse in gleicher Höhe wie beim Einsatz
ó einem Internat oder einem Behindertenwohn­           eines pro­fessionellen Pflegedienstes, falls die
  heim erfolgen.                                       Aufwen­dun­gen notwendig waren und nachgewie­
                                                       sen wer­­­den.
Erstattungsfähig sind alle pflegebedingten Auf­
wendungen.                                             Sofern Pflegeleistungen in Form von Pflegegeld
Wird die Verhinderungspflege nicht durch einen         bezogen werden, wird die Hälfte davon während
professionellen Pflegedienst, sondern von Ver­         der Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen lang
wandten, Bekannten, Nachbarn oder sonstigen            weitergezahlt. Voraussetzung ist, dass direkt vor
Personen übernommen, richtet sich die Höhe der         Beginn der Verhinderungspflege bereits ein An-
Leistung nach der jeweiligen Personengruppe:           spruch auf Zahlung von Pflegegeld bestanden hat.

12
7. Pflegehilfsmittel und wohnumfeldver­
bessernde Maßnahmen                                          Mögliche Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel dienen dazu, der pflegebedürfti­           Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
gen Person eine selbstständigere Lebensführung               ó Pflegebetten

zu ermöglichen, die häusliche Pflege zu erleichtern          ó Pflegebettenzubehör wie Bettverlängerun­

und Beschwerden zu lindern. Mittel, die zum tägli­              gen und -verkürzungen, Bettgalgen etc.
chen Lebensbedarf gehören, sind keine Pflege-                ó Bettzurichtungen zur Pflege­erleichterung

hilfsmittel, auch wenn sie die Pflege er­leichtern.             wie Rückenstützen
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel                ó Spezielle Pflegebetttische

übernimmt die Pflegekasse bei Vorliegen der leis-            ó Pflegeliegestühle

tungsrechtlichen Kriterien und einer pflegerischen
Notwendigkeit bis zu 40 € monatlich.                         Pflegehilfsmittel zur Körper­pflege und
                                                             Körperhygiene
Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel Pflegebetten,            ó Produkte zur Hygiene im Bett (Bett-

wer­den nach Mög­lichkeit leihweise überlassen,                 pfannen, Urinflaschen usw.)
wobei dann eine Zu­zahlung durch die Versicher­              ó Waschsysteme, zum Beispiel Kopfwasch­

ten ent­fällt. Können Hilfsmittel, zum Beispiel aus             systeme, Duschwagen
hygienischen Gründen, nicht leihweise überlassen
wer­den, entsteht für die pflegebedürftige Person            Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren
ein Eigen­­­anteil von 10 Prozent, höchstens jedoch          Lebensführung und Mobilität
von 25 €.                                                    ó Hausnotrufsysteme

Beispiele:                                                   Pflegehilfsmittel zur Linderung von
a) Ein Pflegehilfsmittel kostet 357,90 €,                    Beschwerden
   die Zu­zah­lung beträgt 25 €.                             ó Lagerungsrollen

b) Ein Pflegehilfsmittel kostet 178,95 €,
   die Zu­zah­­lung beträgt 17,90 €.                         Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
                                                             ó  Saugende Bettschutzeinlagen
In Härtefällen können Versicherte für über die               ó Schutzbekleidung, zum Beispiel Fingerlinge,

Be­lastungsgrenze hinausgehende Zu­zahlungen auf                Einmalhandschuhe, Mundschutz
An­trag befreit werden. Die Kosten für die An-               ó Sonstige zum Verbrauch bestimmte Pflege­

passung, War­tung oder In­stand­set­zung von Pflege-            hilfsmittel, zum Beispiel Desinfektionsmittel
hilfsmitteln tragen wir in voller Höhe. Für Kinder
und Ju­gend­liche bis zur Vollendung des 18. Le­bens­
jah­res entfällt die Zuzahlung. Für Maß­nahmen
zur Verbesserung des Wohnumfeldes kön­­nen wir
unter bestimmten Voraussetzungen Zu­schüs­­se           ó   bei der rollstuhlgerechten Veränderung der
bis zu 4.000 € je Maßnahme über­neh­men. Hierbei            Wohnung,
muss es sich um Maß­nahmen handeln, aufgrund            ó   bei fest installierten Rampen,
derer die häusliche Pflege ermöglicht oder erheb­       ó   bei Treppenliften
lich er­leichtert oder eine möglichst selbst­ständige   ó   und bei anderen Maßnahmen.
Lebensführung der pflegebedürftigen Person
wiederhergestellt wird. Reine Modernisierungs­          Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem Kosten­
maßnahmen oder Maßnahmen, mit denen eine                umfang der beantragten Maßnahme. Nä­here
allgemeine standardmäßige Ausstattung der Woh­          Einzelheiten sind in den Richt­linien der Spitzen­
nung erreicht wer­den soll, zählen nicht zum Leis­      verbände der Pflegekassen geregelt. Zuschüsse zu
tungsumfang der Pflegeversicherung. Eine Kosten­        Maßnahmen der Wohn­umfeldverbesserung sind
beteiligung kommt etwa in diesen Fällen infrage:        vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.

                                                                                                                13
8. Förderung von Wohngruppen

Pflegebedürftige mit zuerkanntem Pflegegrad 1 bis
5, die zusammen mit wenigstens zwei weiteren
Pflegebedürftigen in ambulant betreuten Wohn­
gruppen/Wohngemeinschaften leben, erhalten
einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 214 €
monatlich zu ihren bisherigen Leistungen. Davon
können sie eine Person finanzieren, die zum Bei­
spiel organisatorische, betreuende oder hauswirt­
schaftliche Aufgaben übernimmt.

Die Gründung neuer Wohngruppen soll mit bis zu
2.500 € pro pflegebedürftigem Gründungsmitglied
finanziell gefördert werden. Der Betrag wird durch
die Pflegekasse für eine altersgerechte oder barrie­
rearme Umgestaltung der gemeinsamen Woh­nung
gewährt. Der Gesamtbetrag ist je Wohngruppe auf
10.000 € begrenzt.

                                                           Monatliche Leistungen
9. Tages- und Nachtpflege                                  bei Tages- und Nachtpflege
Kann die häusliche Pflege einer pflegebedürftigen          ó   bei Pflegegrad 2                689 €,
Person nicht in ausreichendem Um­fang sicher­              ó   bei Pflegegrad 3              1.298 €,
gestellt wer­den, be­steht für Pflegebedürftige der        ó   bei Pflegegrad 4               1.612 €,
Pflegegrade 2 bis 5 ein zeitlich nicht begrenzter          ó   bei Pflegegrad 5              1.995 €
An­spruch auf teil­stationäre Pflege in Einrichtungen
der Tages- und Nachtpflege. Sie kann zum Beispiel
angezeigt sein, um Pflegepersonen zu ent­las­ten,
aber auch bei einer kurz­fristigen Ver­schlim­merung
der Pflegebedürftigkeit.                                10. Kurzzeitpflege

Leis­tungs­inhalte sind die pflegebedingten Aufwen-     Es gibt Situationen, in denen die Leistungen der
dungen der teilstatio­nären Pflege, die Aufwendun­      häuslichen Pflege oder der Tages- und Nachtpflege
gen der Betreuung sowie die Aufwendungen für            nicht ausreichen. Das ist etwa der Fall, wenn eine
die in der Ein­richtung notwendigen Leistungen der      pflegebedürftige Person aus dem Krankenhaus
medizinischen Be­hand­lungspflege.                      entlassen wird und für eine Übergangszeit noch
                                                        nicht wieder in ihre ursprüngliche Umgebung
Die Leistungen umfassen auch die täglichen Hin-         zurückkehren kann. Dann besteht die Möglichkeit
und Rückfahrten der pflegebedürftigen Person, die       der Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeein­
von den Einrichtungen sichergestellt werden. Die        richtung, wenn die betreffende Person Pflegegrad 2
Kos­ten einer Tages-/Nachtpflege werden nicht auf       oder höher hat.
den monatlichen Pflegegeld- oder Pflegesachleis­
tungsanspruch angerechnet, sodass diese Ansprü­         Wir übernehmen bis zu 1.774 € der hierfür ent­
che zusätzlich in voller Höhe bestehen. Pflegebe­       stehenden Kosten in einem Zeitraum von bis zu
dürftige, die in ambulant betreuten Wohngruppen/        acht Wochen im Kalenderjahr. In diesem Betrag
Wohngemeinschaften leben, haben nur in Aus­             sind die pflegebedingten Aufwendungen, die
nahmefällen und nach Prüfung des Medizinischen          Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie die
Dienstes (MD) einen Anspruch auf Tages- und             Aufwendungen für Leistungen der medizinischen
Nachtpflege.                                            Behandlungspflege enthalten. Durch eine Über­
                                                        tragung nicht verbrauchter Ansprüche der Verhin­
                                                        derungspflege können insgesamt sogar Kosten bis
                                                        zu 3.386 € pro Kalenderjahr übernommen werden.

14
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben
                                                       Anspruch auf Pflege in vollsta­tio­nären Einrich­
                                                       tungen, wenn häusliche oder teil­sta­tio­nä­re Pflege
                                                       nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des
                                                       einzelnen Falles nicht in Betracht kommt. Neben
                                                       den pflegebedingten Aufwendungen und den Auf­-
                                                       wen­dun­gen für Betreuung werden auch die Auf­
                                                       wendungen für Leistungen der medizinischen
                                                       Be­handlungspflege übernommen. In vollstationä­
                                                       ren Pfle­gevertragseinrich­tungen bestehen die im
                                                       Folgenden aufgeführten Leistungsansprüche.

                                                          Monatliche Leistungen
                                                          bei vollstationärer Pflege
                                                          ó   Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung
                                                              der Selbstständigkeit)
                                                              im Wert bis zu 770 €,
Sofern Pflegeleistungen in Form von Pflegegeld
                                                          ó   Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung der
bezogen werden, besteht während der Kurzzeit­
                                                              Selbstständigkeit)
pflege Anspruch auf Weiterzahlung des halben
                                                              im Wert bis zu 1.262 €,
Betrages bis zur Dauer von acht Wochen. Die Wei­
                                                          ó   Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung
terzahlung setzt voraus, dass direkt vor Antritt der
                                                              der Selbstständigkeit)
Kurzzeitpflege bereits ein Anspruch auf Zahlung
                                                              im Wert bis zu 1.775 €,
von Pflegegeld bestanden hat.
                                                          ó   Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung
                                                              der Selbstständigkeit mit besonderen
Führt die Pflegeperson eine Maßnahme der medi­
                                                              Anforde­rungen an die pflegerische Versor­
zinischen Vorsorge oder Rehabilitation durch und
                                                              gung) im Wert bis zu 2.005 €
ist die gleichzeitige Unterbringung und Pflege
des Pflegebedürftigen erforderlich, kann Kurzzeit­
                                                          Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 erhalten
pflege auch in stationären Rehabilitations- oder
                                                          in vollstationärer Pflege einen Zuschuss in
Vorsorgeeinrichtungen erbracht werden.
                                                          Höhe von 125 € monatlich.

11. Vollstationäre Pflege

Künftig erhalten Pflegebedürftige, die in einem
Pflegeheim leben, von uns einen Zuschuss zu ihrem
Eigenanteil, und zwar zu dem Betrag, der für die          KKH Hospizlotse
Pflege- und Ausbildungskosten monatlich anfällt.
Die Höhe dieses Zuschusses richtet sich danach,           Wir unterstützen Sie oder Ihre Angehörigen
wie lange die betreffende Person schon Leistungen         auch in der letzten Lebensphase. Unser KKH
der vollstationären Pflege bezieht:                       Hospizlotse kann Ihnen helfen, das passende
                                                          Angebot aus der Hospiz- und Palliativversor­
  vollstationäre Pflege seit:   unser Zuschuss:           gung zu finden.

  ó   max. 12 Monaten                  5 Prozent          kkh.de/hospizlotse
  ó   13 bis 24 Monaten               10 Prozent
  ó   25 bis 36 Monaten               45 Prozent
  ó   mehr als 36 Monaten             70 Prozent

                                                                                                           15
12. Pflege in vollstationären                           Als Pflegekasse zahlen wir Beiträge zur Rentenver­
Einrichtungen der Behindertenhilfe                      sicherung bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr
                                                        weiter, wenn Sie Ihre Pflegetätigkeit aufgrund von
Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in einer   Erholungsurlaub unterbrechen. Diese Regelung
vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe,       soll – insbesondere bei Frauen – dazu beitragen, das
in der die berufliche und soziale Eingliederung,        Rentenkonto zu vervollständigen und den hohen
die schulische Ausbildung oder die Erziehung            Einsatz der pflegenden Personen noch mehr anzuer­
Behinderter im Vordergrund des Einrichtungs­            kennen.
zwecks stehen, gilt: Wir übernehmen 15 Prozent
des vereinbarten Heim­entgelts, höchstens 266 €         Die Beitragshöhe richtet sich einerseits nach dem
monatlich. Erfolgt bei diesem Personenkreis zeit­       Pflegegrad der pflegebedürftigen Person und
weise die Betreuung im häuslichen Bereich (z. B.        andererseits nach der Art der Leistung, die sie in
an Wo­chenenden oder in Ferienzeiten), können wir       Anspruch nimmt. Seit 2017 werden auch Beiträge
für die heim­betreuungsfreien Zeiten ein Pflegegeld     zur Rentenversicherung gezahlt, wenn die pflege­
auszahlen. Dieses Pflege­geld er­rechnet sich aus       bedürftige Person nur Sachleistungen und keine
den tatsächlichen Pfle­ge­tagen in der Familie.         Geldleistungen in Anspruch nimmt.

                                                        Darüber hinaus zahlen wir als Pflegekasse Beiträge
13. Leistungen zur sozialen Sicherung der               zur Arbeitslosenversicherung, wenn unmittelbar
Pflegepersonen                                          vor Beginn der Pflegetätigkeit Beiträge entrichtet
                                                        wurden. Während der Pflegetätigkeit darf jedoch
Sind Sie bei uns versichert und pflegen Sie eine        keine andere Beschäftigung ausgeübt werden. Eine
Person in häuslicher Umgebung, die ebenfalls bei        Doppelversicherung ist somit per Gesetz ausge­
uns versichert ist? Dann zahlen wir als Pflegekasse     schlossen. Diese Regelung gilt für Pflegetätigkeiten
bei der KKH für Sie unter bestimmten Vorausset­         ab dem 01.01.2017.
zungen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenver­
sicherung.                                              Nach dem Ende der Pflegetätigkeit haben Pfle­
                                                        gepersonen die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu
Die Beitragszahlung zur Rentenversicherung für Sie      beantragen und Leistungen der Arbeitsförderung in
als nicht erwerbsmäßige Pflegeperson setzt unter        Anspruch zu nehmen.
anderem voraus, dass Sie
ó eine oder mehrere pflegebedürftige Personen

   mit zuerkanntem Pflegegrad 2 bis 5 regelmäßig
   mindes­tens zehn Stunden, verteilt auf mindes­
   tens zwei Tage pro Woche, pflegen,
ó neben der Pflegetätigkeit nicht mehr als 30 Stun­

   den wöchentlich berufstätig sind und
ó nicht bereits eine Vollrente wegen Alters oder

   eine Altersversorgung nach beamtenrechtli­chen
   Vorschriften be­ziehen bzw. bis zum Erreichen
   der Regelaltersgrenze nicht rentenversichert
   waren oder eine Beitragserstattung erhalten
   haben.

Wenn Sie Sie nicht zur Familie gehören und
pflegen, darf Ihre Aufwandsentschädigung das
gesetzliche Pflegegeld nicht übersteigen. Eigene
Bei­trags­anteile entrichten Sie nicht, da wir als
Krankenversicherung den vollen Beitrag zur Ren­
tenversicherung für Sie übernehmen.

16
14. Teilweise oder vollständige Frei­
stellungen bei Pflege von Angehörigen
a) Pflegezeitgesetz                                      denen Netto-Verdienstausfalls und unterliegt der
Zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf besteht für       Beitragspflicht. Das Pflegeunterstützungsgeld zählt
Beschäftigte die Möglichkeit, sich zur Pflege naher      als Einnahme zum Lebensunterhalt und wird damit
Angehöriger entweder kurzzeitig von der Arbeit           bei Sozialleistungen, deren Gewährung von ande­
freistellen zu lassen oder eine längerfristige Pflege­   ren Einkommen abhängig ist, berücksichtigt. Die
zeit bis zur Dauer von sechs Monaten in Anspruch         kurzzeitige Pflegezeit hat versicherungsrechtlich
zu nehmen.                                               keine Auswirkungen.

Bei der längerfristigen Auszeit können Beschäftig­       b) Familienpflegezeitgesetz
te zwischen einer vollständigen oder teilweisen          Neben den Regelungen des Pflegezeitgesetzes
Freistellung von der Arbeit wählen. Während der          besteht für Beschäftigte außerdem die Möglichkeit,
Freistellung können zudem Zuschüsse zur Kranken-         ihre Arbeitszeit im Rahmen einer Familienpflege­
und Pflegeversicherung von uns als Pflegekasse           zeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren
gezahlt werden.                                          auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren,
                                                         wenn sie eine nahe angehörige Person in häusli­
Eine Freistellung von der Arbeit ist auch zur Sterbe­    cher Umgebung pflegen.
begleitung (bis zur Dauer von max. drei Monaten)
und zur Betreuung pflegebedürftiger minderjähri­         Ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit besteht
ger Kinder im eigenen Zuhause oder in einer statio­      nur gegenüber Unternehmen mit mehr als 25 Be-
nären Einrichtung möglich.                               schäftigten. Werden Pflegezeit und Familienpfle­
                                                         gezeit kombiniert, darf der Freistellungszeitraum
Bei akut auftretenden Pflegesituationen haben            maximal zwei Jahre insgesamt betragen. Das
Beschäftigte das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der      Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Arbeit fernzubleiben, um für eine nahe angehörige        Aufgaben gewährt in diesem Zusammenhang
Person eine bedarfsgerechte Pflege zu organisie­         zinslose Dar­lehen, damit die finanzielle Belastung
ren oder ihre sofortige pflegerische Versorgung          durch Ver­dienst­ausfall bzw. Entgeltreduzierung
sicherzustellen. Für die Dauer der kurzzeitigen          besser bewältigt werden kann. Weitere Informa­
Freistellung zahlt die Pflegekasse ein Pflegeunter­      tionen finden Sie unter: bafza.de (g Aufgaben g
stützungsgeld. Diese Lohnersatzleistung beläuft          Familienpflegezeit)
sich auf 90 Prozent (100 Prozent, wenn in den
letzten zwölf Monaten Einmalzahlungen bezogen
wurden) des in der Zeit der Freistellung entstan­

                                                                                                           17
15. Pflegekurse für Angehörige und                      ó   die im Zusammenhang mit der Inanspruchnah­
ehrenamtliche Pflegepersonen                                me von Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
                                                            sowie der Kurzzeitpflege entstehen,
Wir bieten als Pflegekasse bei der KKH zur Un­ter­      ó   für Angebote von ambulanten Pflegediensten
stüt­­zung der häuslichen Pflege un­entgeltlich Pfle­       zu pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und
gekurse, Ergänzungskurse und Beratungsgespräche             Hilfen bei der Haushaltsführung,
an. Die Kurse die­nen dem Ziel, Familienangehörige      ó   im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten
und sonstige eh­ren­amtlich pflegende Personen              Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Be­-
zu motivieren und zu befähigen, häus­­liche Pflege          treuungsgruppen, Helferkreise, familienentlas­
zu übernehmen, zu er­leich­tern und zu verbessern.          tende Dienste usw.).
Damit wir möglichst viele Menschen auf möglichst
einfache Weise erreichen, bieten wir unsere Kurse
zum Teil auch digital an. Neben der Vermittlung         17. Leistungen als Teil
von Pflegetechniken und spe­­zieller pflegerischer      eines Persönlichen Budgets
Maß­nahmen, zum Beispiel zur Verhütung zusätz­
licher Er­krankungen, sollen die Kur­se der psychi­     Als Teil eines Persönlichen Budgets nach § 17 SGB IX
schen Si­tuation der pflegebedürftigen Person, ihrer    können Pflegebedürftige seit dem 01.07.2004 be­-
Fa­milie so­wie der besonderen Belastung der Pflege­    stimmte Pflegesachleistungen in Form von Gut­
per­son Rechnung tragen. Diese Angebote sollen          scheinen oder ein Pflegegeld be­anspruchen. Ziel ist
ferner mit dazu beitragen, das soziale Enga­gement      es, den Leis­tungs­berechtig­ten in eigener Verant­
im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken.        wortung ein möglichst selbstständiges und selbst­
Sie richten sich an alle ehrenamtlich Pflegenden,       bestimmtes Leben zu er­mög­lichen.
un­abhängig vom Umfang ihrer Pflege­tä­tig­keit, aber
auch an interessierte Personen.
                                                        18. Staatliche Förderung
Die Kur­se werden in Zusam­men­arbeit mit verschie­     der privaten Vorsorge
denen Organisationen (z. B. Deutsches Rotes Kreuz,
Jo­han­­niter-Unfall-Hilfe, Arbeiter-Samariter-Bund,    Seit dem 01. Januar 2013 werden Versicherte vom
Malteser Hilfsdienst) durchge­führt. Informieren Sie    Staat dabei unterstützt, für Leistungen bei Pflege-
sich bitte in unseren Servicestellen über das spe­      bedürftigkeit privat vorzusorgen. Jeder, der als
zielle Pflegekursangebot vor Ort.                       Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung eine
                                                        private Pflege-Tagegeld-Versicherung abschließt,
Info zum erweiterten Kursangebot: Die Pflegekas­        kann im Rahmen einer staatlichen Förderung bei
sen können begleitend vor Ort auch digitale Pfle­       einem Mindest-Eigenbetrag von monatlich 10 €
gekurse anbieten. Zusätzlich können Sie den KKH         einen Zuschuss in Höhe von 5 € im Monat bzw.
PflegeCoach, unseren Online-Pflegekurs, kostenfrei      60 € im Jahr erhalten. Je früher der Einstieg in
nutzen. Dieser vermittelt Ihnen unter anderem die       diese neue Vorsorgemöglichkeit erfolgt, desto
Grundlagen der häuslichen Pflege unter                  geringer wird die mögliche Versorgungslücke im
kkh.de/pflegecoach                                      Pflegefall ausfallen.

16. Entlastungsbetrag

Neben den regelmäßig zu gewährenden Pflegeleis­
tungen (z. B. monatliche Pflegegeldzahlungen)
besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5
ein Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe
von 125 € monatlich.

Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen, um
pflegende Angehörige und vergleichbare Naheste­
hende zu entlasten. Der Entlastungsbetrag dient
der Erstattung von Aufwendungen,

18
Wichtige Informationen auf einen Blick

   Beantragung von Pflegeleistungen                          KKH Pflegelotse

   Bitte rufen Sie in einer unserer Servicestellen an,       Sie suchen für sich oder eine angehörige Person
   wenn wir Ihnen einen Antrag zusenden sollen. Oder         einen passenden Pflegedienst oder das am besten
   laden sie ihn unter kkh.de/pflegekasse einfach            geeignete Pflegeheim in Ihrer Nähe? Nutzen Sie
   direkt von unserer Internetseite herunter.                unseren KKH Pflegelotsen im Internet.
                                                             kkh.de/pflegelotse

   Weitere Informationen
                                                             KKH Hospizlotse
   Hilfreiche Informationsmaterialien wie Broschüren,
   Formulare oder Flyer finden Sie in unserem Down­          Unser KKH Hospizlotse kann Ihnen helfen, das
   loadbereich auf unserer Internetseite kkh.de/             passende Angebot aus der Hospiz- und Palliativver­
   pflegekasse oder direkt in Ihrer Servicestelle vor Ort.   sorgung zu finden. kkh.de/hospizlotse

   Pflegeberatung                                               Sie haben Fragen oder
                                                                benötigen Unterstützung?
   Wir unterstützen Sie als Pflegekasse bei der KKH
   rund um das Thema Pflege vom ersten Tag an.                  Unsere Pflegeberatung steht Ihnen gern
   Unsere kostenfreie Pflegeberatung klärt gemein­              zur Verfügung.
   sam mit Ihnen alle mit der Pflegebedürftigkeit
   zusammenhängenden Fragen, hilft Ihnen bei der                Kontakt über die KKH Gesundheitshotline
   Beantragung von Leistungen, entwickelt für Sie ein           089 950084188
   auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Unterstüt­
   zungsangebot und findet mit Ihnen gemeinsam                  oder per E-Mail unter
   einen passenden Pflegedienst oder das am besten              gesundheitshotline@kkh.de
   geeignete Pflegeheim.

   Online-Pflegeseminare

   Ob von zu Hause oder unterwegs – in unseren
   Online-Seminaren geben wir einen guten Überblick
   zu wichtigen Themen aus der Pflege und Pflegever­
   sicherung. kkh.de/online-pflegeseminare

                                                                                                          19
KKH Kaufmännische Krankenkasse
30125 Hannover
service@kkh.de
kkh.de
                                 F 7809 – 12/21
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