SUEDOSTLINK PRÄSENTATION VERÖFFENTLICHUNG UNTERSUCHUNGSRAHMEN D2 - TENNET
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SuedOstLink Präsentation Veröffentlichung Untersuchungsrahmen D2 20.01.2021 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
SuedOstLink Agenda 1. Aktueller Verfahrensstand 2. Inhalte & Bedeutung des Untersuchungsrahmens nach § 20 (3) NABEG 3. Ausblick und nächste Schritte im Genehmigungsverfahren 20.01.2021 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
SuedOstLink 1. Aktueller Verfahrensstand 20.01.2021 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
SuedOstLink auf einen Blick Projektbeschreibung • Geplante Gleichstrom- Erdkabelleitung von Wolmirstedt bei Magdeburg (ST) bis zum Endpunkt Isar bei Landshut (BY) • Gesamtlänge: ca. 520 km • Spannungsebene: 525 kV • Übertragungskapazität: 2 GW + Leerrohre • TenneT: verantwortlich für bayerischen Leitungsabschnitt; 50Hertz: verantwortlich für Abschnitte in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen 20.01.2021 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Zeitschiene Dezember März Ende Februar 2020 vsl. 2022 vsl. ab 2023 vsl. ab 2025 2015 2017 2019 Abschluss Bauphase Inbetrieb- Anträge auf Abschluss Beginn Bundes- Genehmigungs- nahme Bundesfach- Bundesfach- Planfest- bedarfsplan- verfahren planung planung stellungs- gesetz mit verfahren Erdkabel- Vorrang heute 20.01.2021 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Aktueller Verfahrensstand Der Untersuchungsrahmen für den Abschnitt D2 liegt vor Veröffentlicht am 30. Oktober 2020 durch die BNetzA Einsehbar unter: https://www.netzausbau.de/SharedDocs/ Downloads/DE/Vorhaben/BBPlG/05/D2/P F5- D2_Untersuchungsrahmen.pdf?__blob=p ublicationFile 20.01.2021 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Aktueller Verfahrensstand Abschnitt D1 Einreichung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss durch TenneT § 19 28.02.20 bei der BNetzA Beteiligungsprozess von BNetzA für Träger öffentlicher Belange & Vereinigungen Q2 2020 § 20 Vorläufiger Untersuchungsrahmen: BNetzA legt weiteren Umfang der 22.07.20 Untersuchungen für TenneT fest Finaler Untersuchungsrahmen: BNetzA legt ggf. weitere Sachverhalte 30.10.20 und/oder weitere Alternativen zur Prüfung fest § 21 Einreichung überarbeiteter Plan & Unterlagen Q1 2022 Feintrassierung durch TenneT Formelles Anhörungsverfahren: Einsicht Unterlagen, Q1 2022- § 22 formelle Stellungnahme und Einwände, Erörterungstermin Q3 2022 Planfeststellungsbeschluss: BNetzA legt Q4 2022 § 24 gesetzlich verbindlichen Trassenverlauf fest 20.01.2021 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
SuedOstLink 2. Inhalte & Bedeutung des Untersuchungsrahmens nach § 20 (3) NABEG 20.01.2021 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Inhalte des Untersuchungsrahmens UVP-Bericht Landschafts- Schutzgüter und ihre Wechselwirkungen: Artenschutz- pflegerischer Mensch; Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt ; Natura-2000- rechtlicher Begleitplan/ Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Prüfungen Fachbeitrag mit Landschaft ; Kulturelles Erbe und sonstige Kompensations- Kartierkonzept Sachgüter konzept Angaben zu Unterlage zur sonstigen Gutachten zum Bodenschutz- Alternativen- Bodendenkmal- öffentlichen und Immissions- konzept vergleich pflege privaten schutz Belangen Fachbeitrag Hydro- Unterlage zu Wasserrahmen- geologische Unterlage zur Land- und Teich- richtlinie Fachgutachten Forstwirtschaft wirtschaft 20.01.2021 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Inhalte des Untersuchungsrahmens Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Ziel: Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den umweltfachlichen Belangen, den so genannten Schutzgütern (z.B. menschliche Gesundheit, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, kulturelles Erbe) Methode: • Überprüfung der Auswirkungen durch die Dauer, die Intensität und die räumliche Ausdehnung des Vorhabens auf Schutzgüter unter Berücksichtigung der Reversibilität bzw. Wiederherstellbarkeit des vollen Funktionsumfangs sowie möglicher Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung • Einzelfallspezifische, fachliche Bewertung der Auswirkungen unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit der Schutzgüter • Überprüfung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen gemäß den Vorgaben nach § 16 Abs. 4 und 5 Satz 2 Nr. 1 UVPG Rechtliche Grundlage: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 20.01.2021 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Inhalte des Untersuchungsrahmens Landschaftspflegerischer Begleitplan/Kompensationskonzept Ziel: • Erläuterungen zu Ort, Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Vorhabens • Erläuterung der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft Rechtliche Grundlage: • § 17 (4), § 13 bis § 15 und § 7 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) • Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) einschließlich Vollzugshinweise 20.01.2021 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Inhalte des Untersuchungsrahmens Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung Abschnitt D1 Ziel: • Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit Gebieten des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ • Untersuchungsraum max. 500 Meter um den Rand des Trassenkorridors Zu prüfende „Natura 2000“-Gebiete: • FFH-Gebiet „Naab unterhalb Schwarzenfeld und Donau von Poikam bis Regensburg“ • FFH-Gebiet „Chamb, Regentalaue und Regen zwischen Roding und Donaumündung“ Rechtliche Grundlage: § 34 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 20.01.2021 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Inhalte des Untersuchungsrahmens Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Ziel: Prüfung, ob der Umsetzung des Vorhabens artenschutzrechtliche Belange im Wege stehen Vorgehen: • Untersuchung/Kartierung zu geschützten Arten nach FFH-Richtlinie • Untersuchung/Kartierung zu europäischen Vogelarten nach Vogelschutz-Richtlinie • Untersuchungsraum: max. 500 Meter beidseits des geplanten Trassenverlaufs 20.01.2021 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Inhalte des Untersuchungsrahmens Immissionsschutzrechtliche Betrachtung Ziel: • Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte für magnetische Felder im Bereich des Kabels • Nachweis über Einhaltung der Anforderungen des Lärmschutzes für die Bauphase • Betrachtung der Wärmeemissionen des Kabels im Betrieb auf Basis bestehender Unterlagen • Bewertung betriebsbedingter Emissionen in der Umweltunterlagen 20.01.2021 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Inhalte des Untersuchungsrahmens Bodenschutzkonzept Ziel: • Ausarbeitung von Empfehlungen zur Berücksichtigung und Umsetzung der (gesetzlich verankerten) bodenschutzrechtlichen Belange • Festlegung von Maßnahmen als Grundlage für die bodenkundliche Baubegleitung (z.B. Bauausführung, Rekultivierung, Folgebewirtschaftung, Flächenrückgabe, regelmäßige Begehung der Baumaßnahme, Dokumentation) 20.01.2021 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Inhalte des Untersuchungsrahmens Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie Ziel: • Prüfung, ob das geplante Vorhaben Auswirkungen auf die Bewirtschaftungsziele für die betroffenen Wasserkörper hat Verfahren: • Identifizierung der Oberflächenwasserkörper und Grundwasserkörper sowie weiterer Schutzgebiete, die durch die Auswirkungen betroffen sein können • Beschreibung des Ist-Zustands der relevanten Wasserkörper • Prognose und Bewertung der Auswirkung des Vorhabens auf die Qualitätskomponente 20.01.2021 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Inhalte des Untersuchungsrahmens Hydrogeologische Fachgutachten Ziel: • Bewertung von Trinkwasserfassungen sowie Bewertung des Vorliegens von ausnahme- bzw. befreiungsbedürftigen Verbotstatbeständen bei Wasserschutz- und Wassereinzugsgebieten • Bewertung des Einflusses auf Eigenwasserversorgungen • hydrogeologische Bewertung und Prüfung der Betroffenheit von Quellen 20.01.2021 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Inhalte des Untersuchungsrahmens Angaben zu öffentlichen und privaten Belangen Öffentliche Belange: • Verkehr und sonstige Infrastrukturbelange (Fremdleitungen, Straßen, Bahnstrecken) • kommunale und wirtschaftliche Belange (bestehende Bauleitpläne und Flächennutzungspläne, hinreichend verfestigte Planungen) • land- und forstwirtschaftliche Belange • ordnungsrechtliche Belange • Belange der Gewerbeausübung • sonstige öffentliche Belange (Belange der Bundeswehr, Belange des Bergbaus und der Rohstoffsicherung, andere behördliche Verfahren (z. B. Flurbereinigungsverfahren)) Private Belange: insbesondere Eigenwasserversorgung 20.01.2021 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Inhalte des Untersuchungsrahmens Vorgaben der BNetzA zum Untersuchungsgegenstand „Zu prüfen sind die im Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG zur Untersuchung vorgeschlagene Trasse sowie die hierzu in Frage kommenden Alternativen. (…) Zusätzlich zu den im Antrag des Vorhabenträgers als weiter in Frage kommend bezeichneten Alternativen sind im Rahmen der Antragskonferenz sowie aufgrund von Stellungnahmen weitere alternative Verläufe vorgetragen worden.“ 20.01.2021 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Alternativenbetrachtung 20.01.2021 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Alternativenbetrachtung 20.01.2021 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Alternativenbetrachtung 20.01.2021 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Alternativenbetrachtung 20.01.2021 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
SuedOstLink 3. Ausblick und nächste Schritte im Genehmigungsverfahren 20.01.2021 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Nächste Verfahrensschritte Abschnitt D1 Einreichung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss durch TenneT bei § 19 31.01.20 der BNetzA Beteiligungsprozess von BNetzA § 20 für Träger öffentlicher Belange & Vereinigungen Q2 2020 Untersuchungsrahmen: BNetzA legt weiteren Umfang der Untersuchungen für TenneT fest 30.10.20 Einreichung überarbeiteter Plan & Unterlagen § 21 Feintrassierung durch TenneT Q1 2022 § 22 Formelles Anhörungsverfahren: Einsicht Unterlagen, Q1 formelle Stellungnahme und Einwände, Erörterungstermin 2022-Q3 2022 Planfeststellungsbeschluss: BNetzA legt § 24 gesetzlich verbindlichen Trassenverlauf fest Q4 2022 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2 20.01.2021
Ausblick: Dialog & informelle Beteiligung Mit Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG kommen wir wieder auf Sie zu! • Informationsgespräch mit der Kommunalpolitik • Fachgespräch: fachlich spezifische Informationen für Vertreter von Behörden und Verbänden auf Landes-, Bezirks- und Landkreisebene • Informationsgespräch mit Bürgerinitiativen • Bürgerforen: allgemeinverständliche Information über das Vorhaben für breite Öffentlichkeit, Aufnahme von Hinweisen zur Überprüfung und Verbesserung der Trassenkorridorplanung 20.01.2021 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Ausblick: Beteiligung im formellen Verfahren Anhörungsverfahren der BNetzA nach § 22 NABEG • § 21 - Einreichung des Plans und der Unterlagen • § 22 - Übermittlung der Unterlagen durch die BNetzA an Träger öffentlicher Belange & Vereinigungen schriftlich / elektronisch • Öffentliche Auslegung und Veröffentlichung auf der Internetseite der BNetzA • § 22 (6) NABEG: Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann innerhalb von einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch bei der Planfeststellungsbehörde Einwendungen gegen den Plan erheben. • § 22 (7) NABEG: Die Behörde führt einen Erörterungstermin durch. Hier können alle rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen diskutiert werden. 20.01.2021 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Ihre Ansprechpartner Planungsabschnitt D2 Martin Schafhirt Johannes Prechtl Referent für Teilprojektleiter Bürgerbeteiligung Matthias Herold Ihr Team von SuedOstLink Telefon: +49 (0) 921 50740 - 4006 E-Mail: suedostlink@tennet.eu Genehmigungsplaner 20.01.2021 SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
www.tennet.eu TenneT ist einer der führenden Übertragungsnetzbetreiber in Europa. Mit rund 23.000 Kilometern Hoch- und Höchstspannungsleitungen in den Niederlanden und in Deutschland bieten wir 41 Millionen Endverbrauchern rund um die Uhr eine zuverlässige und sichere Stromversorgung. TenneT entwickelt mit rund 4.000 Mitarbeitern als verantwortungsbewusster Vorreiter den nordwesteuropäischen Energiemarkt weiter und integriert im Rahmen der nachhaltigen Energieversorgung vermehrt erneuerbare Energien. Taking power further
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