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Präsentation Veröffentlichung
Untersuchungsrahmen D2

20.01.2021
               SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
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Agenda

1.       Aktueller Verfahrensstand

2.       Inhalte & Bedeutung des Untersuchungsrahmens nach § 20 (3) NABEG

3.       Ausblick und nächste Schritte im Genehmigungsverfahren

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1. Aktueller Verfahrensstand

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SuedOstLink auf einen Blick
Projektbeschreibung
•      Geplante Gleichstrom-
       Erdkabelleitung von Wolmirstedt bei
       Magdeburg (ST) bis zum Endpunkt
       Isar bei Landshut (BY)

•      Gesamtlänge: ca. 520 km

•      Spannungsebene: 525 kV

•      Übertragungskapazität: 2 GW +
       Leerrohre

•      TenneT: verantwortlich für
       bayerischen Leitungsabschnitt;
       50Hertz: verantwortlich für Abschnitte
       in Sachsen, Sachsen-Anhalt und
       Thüringen

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Zeitschiene

Dezember             März        Ende                       Februar 2020             vsl. 2022       vsl. ab 2023   vsl. ab 2025
2015                 2017        2019
                                                                                     Abschluss       Bauphase       Inbetrieb-
                     Anträge auf Abschluss                  Beginn
Bundes-                                                                              Genehmigungs-                  nahme
                     Bundesfach- Bundesfach-                Planfest-
bedarfsplan-                                                                         verfahren
                     planung     planung                    stellungs-
gesetz mit
                                                            verfahren
Erdkabel-
Vorrang

                                                                            heute

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Aktueller Verfahrensstand

Der Untersuchungsrahmen für den
Abschnitt D2 liegt vor

Veröffentlicht am 30. Oktober 2020
durch die BNetzA

Einsehbar unter:
https://www.netzausbau.de/SharedDocs/
Downloads/DE/Vorhaben/BBPlG/05/D2/P
F5-
D2_Untersuchungsrahmen.pdf?__blob=p
ublicationFile

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Aktueller Verfahrensstand
       Abschnitt D1

               Einreichung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss durch TenneT
§ 19                                                                                 28.02.20
               bei der BNetzA

               Beteiligungsprozess von BNetzA
               für Träger öffentlicher Belange & Vereinigungen                       Q2 2020
§ 20

               Vorläufiger Untersuchungsrahmen: BNetzA legt weiteren Umfang der
                                                                                     22.07.20
               Untersuchungen für TenneT fest

               Finaler Untersuchungsrahmen: BNetzA legt ggf. weitere Sachverhalte
                                                                                     30.10.20
               und/oder weitere Alternativen zur Prüfung fest

§ 21           Einreichung überarbeiteter Plan & Unterlagen                          Q1 2022
               Feintrassierung durch TenneT

               Formelles Anhörungsverfahren: Einsicht Unterlagen,                    Q1 2022-
§ 22
               formelle Stellungnahme und Einwände, Erörterungstermin                Q3 2022

               Planfeststellungsbeschluss: BNetzA legt                               Q4 2022
§ 24           gesetzlich verbindlichen Trassenverlauf fest

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2. Inhalte & Bedeutung des
   Untersuchungsrahmens
   nach § 20 (3) NABEG

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Inhalte des Untersuchungsrahmens

                UVP-Bericht                                                                     Landschafts-
  Schutzgüter und ihre Wechselwirkungen:
                                                                                                                  Artenschutz-
                                                                                                pflegerischer
 Mensch; Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt ;                            Natura-2000-                           rechtlicher
                                                                                                 Begleitplan/
   Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und                                    Prüfungen                           Fachbeitrag mit
  Landschaft ; Kulturelles Erbe und sonstige                                                   Kompensations-
                                                                                                                 Kartierkonzept
                  Sachgüter                                                                        konzept

                                                                            Angaben zu
 Unterlage zur                                                               sonstigen          Gutachten zum
                           Bodenschutz-                                                                            Alternativen-
Bodendenkmal-                                                             öffentlichen und       Immissions-
                             konzept                                                                                 vergleich
    pflege                                                                     privaten             schutz
                                                                              Belangen

 Fachbeitrag                  Hydro-                                                       Unterlage zu
Wasserrahmen-               geologische                                                                     Unterlage zur
                                                                                         Land- und Teich-
  richtlinie               Fachgutachten                                                                    Forstwirtschaft
                                                                                            wirtschaft

           20.01.2021             SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
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Inhalte des Untersuchungsrahmens

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Ziel:
Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den umweltfachlichen Belangen, den so genannten
Schutzgütern (z.B. menschliche Gesundheit, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, kulturelles Erbe)

Methode:
• Überprüfung der Auswirkungen durch die Dauer, die Intensität und die räumliche
   Ausdehnung des Vorhabens auf Schutzgüter unter Berücksichtigung der Reversibilität bzw.
   Wiederherstellbarkeit des vollen Funktionsumfangs sowie möglicher Maßnahmen zur
   Vermeidung und Minderung
• Einzelfallspezifische, fachliche Bewertung der Auswirkungen unter Berücksichtigung der
   Schutzwürdigkeit der Schutzgüter
• Überprüfung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen gemäß den Vorgaben nach § 16
   Abs. 4 und 5 Satz 2 Nr. 1 UVPG

Rechtliche Grundlage:
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

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Inhalte des Untersuchungsrahmens

Landschaftspflegerischer Begleitplan/Kompensationskonzept
Ziel:
•   Erläuterungen zu Ort, Art, Umfang und
    zeitlichem Ablauf des Vorhabens
•   Erläuterung der vorgesehenen Maßnahmen
    zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum
    Ersatz der Beeinträchtigungen von Natur und
    Landschaft

Rechtliche Grundlage:
•   § 17 (4), § 13 bis § 15 und § 7 (1) Nr. 2
    Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
•   Bayerische Kompensationsverordnung
    (BayKompV) einschließlich Vollzugshinweise

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Inhalte des Untersuchungsrahmens

Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung Abschnitt D1
Ziel:
•   Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit Gebieten des europäischen
    Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“
•   Untersuchungsraum max. 500 Meter um den Rand des Trassenkorridors

Zu prüfende „Natura 2000“-Gebiete:
•   FFH-Gebiet „Naab unterhalb Schwarzenfeld und Donau von Poikam bis Regensburg“
•   FFH-Gebiet „Chamb, Regentalaue und Regen zwischen Roding und Donaumündung“

Rechtliche Grundlage:
§ 34 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

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Inhalte des Untersuchungsrahmens

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
                                                    Ziel: Prüfung, ob der Umsetzung des
                                                    Vorhabens artenschutzrechtliche Belange im
                                                    Wege stehen

                                                    Vorgehen:
                                                    •      Untersuchung/Kartierung zu geschützten
                                                           Arten nach FFH-Richtlinie
                                                    •      Untersuchung/Kartierung zu europäischen
                                                           Vogelarten nach Vogelschutz-Richtlinie
                                                    •      Untersuchungsraum: max. 500 Meter
                                                           beidseits des geplanten Trassenverlaufs

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Inhalte des Untersuchungsrahmens

Immissionsschutzrechtliche Betrachtung
Ziel:
•   Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte für
    magnetische Felder im Bereich des Kabels
•   Nachweis über Einhaltung der Anforderungen des
    Lärmschutzes für die Bauphase
•   Betrachtung der Wärmeemissionen des Kabels im
    Betrieb auf Basis bestehender Unterlagen
•   Bewertung betriebsbedingter Emissionen in der
    Umweltunterlagen

        20.01.2021    SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Inhalte des Untersuchungsrahmens

Bodenschutzkonzept
Ziel:
•   Ausarbeitung von Empfehlungen zur Berücksichtigung und Umsetzung der (gesetzlich
    verankerten) bodenschutzrechtlichen Belange
•   Festlegung von Maßnahmen als Grundlage für die bodenkundliche Baubegleitung (z.B.
    Bauausführung, Rekultivierung, Folgebewirtschaftung, Flächenrückgabe, regelmäßige
    Begehung der Baumaßnahme, Dokumentation)

        20.01.2021   SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Inhalte des Untersuchungsrahmens

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
                                                                 Ziel:
                                                                 •      Prüfung, ob das geplante Vorhaben
                                                                        Auswirkungen auf die
                                                                        Bewirtschaftungsziele für die betroffenen
                                                                        Wasserkörper hat

                                                                 Verfahren:
                                                                 •      Identifizierung der
                                                                        Oberflächenwasserkörper und
                                                                        Grundwasserkörper sowie weiterer
                                                                        Schutzgebiete, die durch die Auswirkungen
                                                                        betroffen sein können
                                                                 •      Beschreibung des Ist-Zustands der
                                                                        relevanten Wasserkörper
                                                                 •      Prognose und Bewertung der Auswirkung
                                                                        des Vorhabens auf die
                                                                        Qualitätskomponente

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Inhalte des Untersuchungsrahmens

Hydrogeologische Fachgutachten
                                                            Ziel:
                                                            •     Bewertung von Trinkwasserfassungen
                                                                  sowie Bewertung des Vorliegens von
                                                                  ausnahme- bzw. befreiungsbedürftigen
                                                                  Verbotstatbeständen bei Wasserschutz-
                                                                  und Wassereinzugsgebieten
                                                            •     Bewertung des Einflusses auf
                                                                  Eigenwasserversorgungen
                                                            •     hydrogeologische Bewertung und
                                                                  Prüfung der Betroffenheit von Quellen

    20.01.2021   SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Inhalte des Untersuchungsrahmens

Angaben zu öffentlichen und privaten Belangen
Öffentliche Belange:
•   Verkehr und sonstige Infrastrukturbelange (Fremdleitungen, Straßen, Bahnstrecken)
•   kommunale und wirtschaftliche Belange (bestehende Bauleitpläne und
    Flächennutzungspläne, hinreichend verfestigte Planungen)
•   land- und forstwirtschaftliche Belange
•   ordnungsrechtliche Belange
•   Belange der Gewerbeausübung
•   sonstige öffentliche Belange (Belange der Bundeswehr, Belange des Bergbaus und der
    Rohstoffsicherung, andere behördliche Verfahren (z. B. Flurbereinigungsverfahren))

Private Belange: insbesondere Eigenwasserversorgung

       20.01.2021      SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Inhalte des Untersuchungsrahmens

Vorgaben der BNetzA zum Untersuchungsgegenstand
„Zu prüfen sind die im Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG zur
Untersuchung vorgeschlagene Trasse sowie die hierzu in Frage kommenden
Alternativen. (…)
Zusätzlich zu den im Antrag des Vorhabenträgers als weiter in Frage kommend
bezeichneten Alternativen sind im Rahmen der Antragskonferenz sowie aufgrund von
Stellungnahmen weitere alternative Verläufe vorgetragen worden.“

      20.01.2021    SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Alternativenbetrachtung

    20.01.2021   SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Alternativenbetrachtung

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Alternativenbetrachtung

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Alternativenbetrachtung

    20.01.2021   SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
SuedOstLink

3. Ausblick und nächste Schritte
   im Genehmigungsverfahren

 20.01.2021
                SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Nächste Verfahrensschritte
Abschnitt D1
                Einreichung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss durch TenneT bei
 § 19                                                                                     31.01.20
                der BNetzA

                Beteiligungsprozess von BNetzA
 § 20           für Träger öffentlicher Belange & Vereinigungen                           Q2 2020

                Untersuchungsrahmen: BNetzA legt weiteren Umfang der Untersuchungen für
                TenneT fest                                                               30.10.20

                Einreichung überarbeiteter Plan & Unterlagen
 § 21           Feintrassierung durch TenneT                                              Q1 2022

 § 22           Formelles Anhörungsverfahren: Einsicht Unterlagen,
                                                                                            Q1
                formelle Stellungnahme und Einwände, Erörterungstermin
                                                                                          2022-Q3
                                                                                           2022
                Planfeststellungsbeschluss: BNetzA legt
 § 24           gesetzlich verbindlichen Trassenverlauf fest                              Q4 2022

                            SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
        20.01.2021
Ausblick: Dialog & informelle Beteiligung

Mit Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG kommen
wir wieder auf Sie zu!
•   Informationsgespräch mit der Kommunalpolitik

•   Fachgespräch: fachlich spezifische Informationen für
    Vertreter von Behörden und Verbänden auf Landes-,
    Bezirks- und Landkreisebene

•   Informationsgespräch mit Bürgerinitiativen

•   Bürgerforen: allgemeinverständliche Information über
    das Vorhaben für breite Öffentlichkeit, Aufnahme von
    Hinweisen zur Überprüfung und Verbesserung der
    Trassenkorridorplanung

       20.01.2021      SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Ausblick: Beteiligung im formellen Verfahren

Anhörungsverfahren der BNetzA nach § 22 NABEG

                                                 •     § 21 - Einreichung des Plans und der Unterlagen

                                                 •     § 22 - Übermittlung der Unterlagen durch die BNetzA an
                                                       Träger öffentlicher Belange & Vereinigungen schriftlich /
                                                       elektronisch

                                                 •     Öffentliche Auslegung und Veröffentlichung auf der
                                                       Internetseite der BNetzA

                                                 •      § 22 (6) NABEG: Jede Person, deren Belange durch das
                                                        Vorhaben berührt werden, kann innerhalb von einem Monat
                                                        nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch
                                                        bei der Planfeststellungsbehörde Einwendungen gegen den
                                                        Plan erheben.

                                                 •      § 22 (7) NABEG: Die Behörde führt einen
                                                        Erörterungstermin durch. Hier können alle rechtzeitig
                                                        erhobenen Stellungnahmen diskutiert werden.

    20.01.2021   SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
Ihre Ansprechpartner
     Planungsabschnitt D2                                         Martin Schafhirt    Johannes Prechtl

                                                                                         Referent für
                                                                  Teilprojektleiter
                                                                                       Bürgerbeteiligung

                                                                  Matthias Herold

     Ihr Team von SuedOstLink
  Telefon: +49 (0) 921 50740 - 4006
   E-Mail: suedostlink@tennet.eu
                                                               Genehmigungsplaner

    20.01.2021    SuedOstLink –Präsentation zum Untersuchungsrahmen D2
www.tennet.eu

TenneT ist einer der führenden Übertragungsnetzbetreiber in Europa. Mit rund 23.000 Kilometern Hoch- und
Höchstspannungsleitungen in den Niederlanden und in Deutschland bieten wir 41 Millionen Endverbrauchern rund
um die Uhr eine zuverlässige und sichere Stromversorgung. TenneT entwickelt mit rund 4.000 Mitarbeitern als
verantwortungsbewusster Vorreiter den nordwesteuropäischen Energiemarkt weiter und integriert im Rahmen der
nachhaltigen Energieversorgung vermehrt erneuerbare Energien.
Taking power further
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