LEITFADEN FÜR HOCHSCHULANGEHÖRIGE ZUM INFEKTIONSSCHUTZ GEGEN DAS CORONA-VIRUS SARS-COV-2 4. FASSUNG
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Rektorat 30.04.2020 Leitfaden für Hochschulangehörige zum Infektionsschutz gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 4. Fassung Es gilt der Grundsatz "Gesundheit geht vor!" Die Sicherheit und die Gesundheit aller Hochschulangehörigen – Studierende, Beschäftigte und weitere an der Hochschule tätige Personen – haben oberste Priorität! Dieser Leitfaden wird fortlaufend dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst. Die darin aufgeführten Regeln unterliegen einer fortlaufenden Überprüfung. Dieser Leitfaden ersetzt die Leitfäden für Studierende und für Beschäftigte mit Verhaltensregeln und -empfehlungen zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus vom 10.03. und 12.03.2020. In Ergänzung zu diesem Leitfaden beachten Sie bitte die jeweils gültige Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) sowie weitere Rechtsverordnungen und Erlasse der Bundesregierung und der Landesregierung, siehe Informationen auf der Internetseite des MWK: https://mwk.baden- wuerttemberg.de/de/service/kontakt/ansprechperson-coronavirus/ und unserer Hochschule: https://www.hs-albsig.de/hochschule/organisation/rektorat/coronavirus sowie die Emails der Rektorin. Alle Hochschulangehörigen werden gebeten, folgende Regeln einzuhalten: 1. a) Kommen Sie niemals krank zur Hochschule! Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassen bitte den Studien- oder Arbeitsplatz bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist, und informieren die Hochschule. Falls Sie vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wurden, informieren Sie bitte die Hochschule. Geben Sie dabei auch an, ob sie im Zeitraum von zwei Wochen vorher an der Hochschule präsent waren und welche Räume Sie aufgesucht haben, damit diese entsprechend gereinigt werden können. Falls bei Ihnen eine Infektion mit dem Corona-Virus festgestellt wurde, sorgen Sie bitte in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und/oder Ihrem Arzt dafür, dass Ihre Kontaktpersonen informiert werden, ggf. auch durch Unterstützung seitens der Hochschule. -1-
o Für Studierende gilt: Bitte informieren Sie die Hochschule über die Studentische Abteilung per Email an corona.studierende@hs-albsig.de. Als Nachweis für die Quarantäne-Anordnung schicken Sie bitte die Anordnung des Gesundheitsamtes per Email an die Studentische Abteilung. o Für Beschäftigte gilt: Bitte informieren Sie die Personalabteilung per Email an krankmeldung@hs-albsig.de. Es gelten die üblichen Regelungen bei Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit. (Siehe auch Merkblatt „Vorgehensweise bei Arbeitsunfähigkeit/Krankheit“ im Intranet zu finden unter K/Krankheit). Wenn Sie vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wurden erhalten Sie (wie bei Krankheit) maximal sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Als Nachweis schicken Sie bitte die Anordnung des Gesundheitsamtes per Email an krankmeldung@hs-albsig.de b) Es gilt ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland aufgehalten haben. s. Internetseite des Robert-Koch-Instituts https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html Dies gilt nicht für bestimmte Einzelfälle, die gemäß § 3 der Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-Cov-2 (CoronaVerordnung Einreise-Quarantäne – CoronaVO EQ) unter die „Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne“ fallen, s. https://www.baden- wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/200424_SM_Coro naVO_Einreise-Quarantaene_konsolidierte-Fassung.pdf 2. Halten Sie den Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern und möglichst 2 Metern zu anderen Personen universell bei allen Tätigkeiten ein - in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen! Bitte beachten Sie dabei auch die entsprechenden Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen. Wenn es Ihnen möglich ist, organisieren Sie bitte selbstständig, dass auch an Ihrem Studien- oder Arbeitsplatz der Abstand von mind. 1,5 Metern und möglichst 2 Metern zur nächsten Kontaktperson eingehalten wird. o Beispiele hierzu für Büroarbeiten: Nur eine Person hält sich im Büro auf, dies kann durch Abstimmung der Präsenzzeiten realisiert werden. Schreibtische werden auseinandergestellt oder wenn möglich umgestellt. Hierbei muss jedoch auch die Fluchtwegbreite von mind. 0,875 beachtet werden. 3. Organisieren Sie Ihre Arbeitsabläufe so, dass Sie möglichst wenig direkten Kontakt zu anderen Personen haben! -2-
o Für Studierende gilt: Der Studienbetrieb im Sommersemester 2020 wird am 20.04.2020 mit digitalen Lehrformaten aufgenommen bzw. fortgesetzt. Details hierzu und weitere Planungen entnehmen Sie bitte dem Stundenplan Ihres jeweiligen Studiengangs. o Für Beschäftigte gilt: Bitte arbeiten Sie bis auf weiteres im Corona-Krisenzeitraum (Zeitraum der Gültigkeit der Corona-VO) in Absprache mit Ihrem Vorgesetzten nach Möglichkeit von zu Hause aus. Dies gilt insbesondere für Beschäftigte, die nicht zwingend für die Funktionsfähigkeit der Hochschule vor Ort gebraucht werden. Sie können in Absprache mit Ihrem Vorgesetzten von folgenden Möglichkeiten Gebrauch zu machen (In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung): Bis zu 100% Home Office Urlaub Freizeitausgleich. Es ist dabei auch möglich, dass man auf dem Arbeitszeitkonto Zeitschulden aufbaut. Mit Rücksicht auf die aktuelle Situation wird der Abrechnungszeitraum (3.3 der Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit) nicht wie sonst üblich am 14. September enden, sondern erst zum Ende des Wintersemester 2020/21, d.h. zum 28. Februar 2021. Generelle Ausweitung der Möglichkeit der Telearbeit/Aktenarbeit: Die bisher gültigen Grenzen für Telearbeit/Aktenarbeit (25%, bzw. 10 h pro Monat) werden ausgesetzt. Von dieser Regelung kann jeder, der über die technischen Voraussetzungen verfügt, nach Abstimmung mit dem Vorgesetzen Gebrauch machen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Sorge vor einer möglichen Ansteckung nicht als Grund ausreicht, um zu Hause zu bleiben. 4. Führen Sie Arbeiten, bei denen ein direkter Kontakt zu anderen Personen unvermeidlich ist, nur durch, wenn ein zusätzlicher Schutz sichergestellt ist, z. B. Trennung durch Schutzscheiben. Wenn dies nicht möglich ist, verwenden Sie bitte Nase-Mund-Bedeckungen. Achten Sie darauf, dass diese ggf. auch von Personen getragen, die in die in die betreffenden Räume kommen. 5. Achten Sie auf die Einhaltung der notwendigen persönlichen Hygienemaßnahmen. Dazu zählen u. a.: o Händehygiene: Regelmäßiges Waschen mit Wasser und Seife und/oder Hände-Desinfektion. o Vermeiden des Berührens von Augen, Nase und Mund. o Husten – und Nies-Etikette Detaillierte Information hierzu finden Sie auf den Internet-Seiten des Bundesamts für Gesundheit (BAG), des Sozialministeriums Baden-Württemberg und des Robert-Koch- Instituts: -3-
o https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche- epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/so- schuetzen-wir-uns.html o https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit- pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu- coronavirus/sich-vor-corona-schuetzen/ o https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html 6. Es ist insbesondere wichtig, Personen, die zu Risikogruppen zählen, besonders zu schützen. Falls Sie dazu zählen, ist es ratsam, die Hochschule davon in Kenntnis setzen, damit individuell erforderliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Die arbeitsmedizinische Vorsorge ermöglicht dabei eine individuelle Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und zu den erforderlichen individuellen Schutzmaßnahmen. Für o. g. Regelungen 1 bis 6 beachten Sie bitte auch die Empfehlungen der Bundesregierung (siehe Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16.04.2020, https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/einheitlicher-arbeitsschutz-gegen- coronavirus.html). 7. Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte o In Gebäuden und auf dem Gelände der Hochschule sind i. d. R. alle Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte von jeweils mehr als fünf Personen verboten. Damit sind auch Gastronomiebetriebe (inklusive Mensa, Cafeteria, Studentenbar) für den Publikumsverkehr geschlossen und es finden keine Festveranstaltungen statt. o Ausgenommen von diesem Verbot sind Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte, wenn sie der Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs zu dienen bestimmt sind und nicht durch Einsatz elektronischer Informations- und Kommunikationstechnologien ersetzbar sind. Die Regelungen zum Zwecke des Infektionsschutzes müssen dabei gewahrt werden. 8. Die Hochschulbibliothek ist geöffnet o Um die notwendige Steuerung des Zutritts sicherzustellen und Warteschlangen zu vermeiden, ist eine telefonische Voranmeldung erforderlich: Campus Albstadt Tel. 07571-732-9180 Campus Sigmaringen Tel. 07571-732-8342 o Alle ausgeliehenen Medien (auch wenn vorgemerkt) werden bis mindestens zum Zeitpunkt der Aufnahme des normalen Präsenz-Vorlesungsbetriebes verlängert. In dieser Zeit fallen keine neuen Mahngebühren an bzw. werden diese ausgesetzt. Vormerkungen auf ausgeliehene Medien bleiben erhalten. o Weitere Informationen, inklusive Öffnungszeiten, entnehmen Sie bitte der Internetseite unserer Hochschule https://www.hs- -4-
albsig.de/hochschule/organisation/rektorat/coronavirus 9. Vereinbarkeit von Familie und Studium oder Beruf Personen, deren Kinder von der Schließung von KITAs, Kindergärten und Schulen betroffen sind, können im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf von folgenden Möglichkeiten Gebrauch machen: o Für Studierende gilt: Bitte kontaktieren Sie die Studentische Abteilung, um eine individuelle Lösung für Sie zu finden. o Für Beschäftigte gilt: Bis zu 100 % Home Office. Dies gilt bis auf weiteres für den Corona- Krisenzeitraum (Zeitraum der Gültigkeit der Corona-VO). Urlaub Freizeitausgleich. Es ist dabei auch möglich, dass man auf dem Arbeitszeitkonto Zeitschulden aufbaut. Mit Rücksicht auf die aktuelle Situation wird der Abrechnungszeitraum (3.3 der Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit) nicht wie sonst üblich am 14. September enden, sondern erst zum Ende des Wintersemester 2020/21, d.h. zum 28. Februar 2021. 3 Tage bezahlte Arbeitsbefreiung nach § 29 abs. 3 Satz 1 TV-L (in sonstigen dringenden Fällen) Unbezahlte Arbeitsbefreiung nach § 29 abs. 3 Satz 2 TV-L Nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten ist auch kurzfristig eine befristete Reduzierung des Beschäftigungsumfangs möglich. Bitte setzen Sie sich hierzu mit der Personalabteilung in Verbindung. 10. Dienstreisen Bitte verzichten Sie aktuell nach Möglichkeit bis auf weiteres im Corona-Krisenzeitraum (Zeitraum der Gültigkeit der Corona-VO) auf Dienstreisen. Sie sind auf das unabwendbar notwendige Maß zu reduzieren. Bei der Bewertung, die Sie ggf. bitte mit Ihrem Vorgesetzten vornehmen, ist auf die Art der Veranstaltung, die zeitliche Notwendigkeit, die terminliche Dringlichkeit, die Bedeutung, den Teilnehmerkreis und die Örtlichkeit abzuheben. o Generell besteht ein Dienstreiseverbot in Gebiete, die zum Zeitpunkt des Reiseantritts vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet ausgewiesen sind und/oder für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat, siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiet e.html. und https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid- 19/2296762. Aktuell gilt seit dem 10.04.2020 laut RKI: „…COVID-19 ist inzwischen weltweit verbreitet. …Ein Übertragungsrisiko besteht daher sowohl in Deutschland als in einer unübersehbaren Anzahl von Regionen weltweit. Das Auswärtige Amt hat inzwischen auch eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. …“ Aufgrund der -5-
Dynamik des Infektionsgeschehens entnehmen Sie fortlaufende Änderungen bitte den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und des Auswärtigen Amts. Wenn Sie eine Dienstreise im Ausnahmefall dennoch für nötig erachten, ist diese mit der Rektorin abzustimmen und von ihr zu genehmigen. Gez. Dr. Ingeborg J. Mühldorfer, Rektorin, 18.04.2020 -6-
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