Hygienekonzept ALTE KELTER FESTHALLE SCHMIDEN - Schwabenlandhalle
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Inhaltsverzeichnis Einführung ............................................................................................................................ 2 Zielsetzung ........................................................................................................................... 2 Allgemeine Sicherheits- und Hygienemaßnahmen ................................................................ 3 Allgemeine Locationübergreifende Maßnahmen ................................................................. 4 Locationspezifische Maßnahmen - Schwabenlandhalle ....................................................... 6 Locationspezifische Maßnahmen – Alte Kelter .................................................................... 11 Locationspezifische Maßnahmen – Festhalle Schmiden ...................................................... 15 Arbeitsschutz-Maßnahmen ................................................................................................. 19 Maßnahmen im Bereich Catering ........................................................................................20 Veranstaltungsdurchführung in Corona-Zeiten ...................................................................20 Stand 09.03.2021 1
Einführung Es ist uns eine Herzensangelegenheit, den Aufenthalt in unseren Häusern für jeden sicher zu gestalten. Wir haben deshalb ein betriebliches Hygienekonzept erstellt. Dieses basiert auf der „Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2“ (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 30. November 2020 (in der ab 08. März 2021 gültigen Fassung). Das folgende Konzept bildet die Grundlage für die Gewährleistung des Veranstaltungsbetriebs in der Schwabenlandhalle, in der Alten Kelter sowie in der Festhalle Schmiden. Darüber hinaus muss laut CoronaVO §10(1) jeder, der eine Veranstaltung abhält, ein veranstaltungsspezifisches Hygienekonzept erstellen. Hierbei stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite und sind bei Fragen jederzeit für Sie da. Das nachfolgende betriebliche Hygienekonzept regelt den Betrieb von Veranstaltungen, die explizit aufgrund der geltenden CoronaVO des Landes Baden-Württemberg und unter dem Vorbehalt weiterer landkreisspezifischer und ortspolizeilicher Vorgaben zulässig sind. Das Hygienekonzept wird fortlaufend an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Aufgrund des Eintritts von kurzfristigen Änderungen erhebt das vorliegende Hygienekonzept jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die nachfolgenden Hygienemaßnahmen beziehen sich grundsätzlich auf alle drei Häuser. Locationspezifische Maßnahmen werden separat aufgeführt. Zielsetzung Oberstes Ziel ist es die Übertragung und Ausbreitung des COVID-19-Virus zu verhindern und die Gesundheit der Mitarbeiter, Kunden und Besucher zu erhalten. Stand 09.03.2021 2
Allgemeine Sicherheits- und Hygienemaßnahmen Basierend auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) bitten wir Sie die nachfolgenden Maßnahmen einzuhalten: • Zutritts und Teilnahmeverbot: Mitarbeiter, Kunden und Besucher die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen und seit dem letzten Kontakt noch keine 14 Tage vergangen sind dürfen die Schwabenlandhalle, die Alte Kelter sowie die Festhalle Schmiden nicht betreten. Zudem gilt das Zutrittsverbot für Personen mit Atemwegserkrankungen, trockenem Husten oder erhöhter Temperatur. • Abstandsregel: Unabdingbar ist die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m im gesamten Gebäude, insofern die Person nicht Ihrem Haushalt angehört. Des Weiteren ist direkter Körperkontakt wie Händeschütteln oder Umarmen zu vermeiden. • Mund-Nasen-Bedeckung: Darüber hinaus ist auch das Tragen eines Mund-Nasen- Schutzes im gesamten Gebäude verpflichtend. Bei öffentlichen Veranstaltungen muss die Maske während der kompletten Veranstaltung getragen werden (d.h. auch am zugewiesenen Sitzplatz). Bei nicht-öffentlichen Veranstaltungen ist der Veranstalter für die Regelung und Einhaltung des Tragens eines Mund-Nasen- Schutzes verantwortlich. • Hygieneanforderungen: Grundlegende Hygieneregeln/ Infektionsvorbeugende Maßnahmen wie richtiges Händewaschen oder die Einhaltung der Husten- und Nies- Etikette sind in besonderem Maße zu beachten. Stand 09.03.2021 3
Hinweisschild Infektionen vorbeugen Allgemeine Locationübergreifende Maßnahmen • Kommunikation: In allen drei Häusern sind in den verschiedenen Bereichen Hinweise zum Mindestabstand und zu den allgemeinen Verhaltensregeln sichtbar ausgehängt. • Begrenzung der Personenzahl: Basierend auf der CoronaVO haben wir Bestuhlungspläne entworfen, die die empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Mindestabstände einhalten. Für die Kennzeichnung der zu sperrenden Plätze sowie di Einhaltung der Sperrungen ist der Veranstalter verantwortlich. Stand 09.03.2021 4
• Desinfektion und Reinigung: - In den Zugangsbereichen zum Gebäude (Foyers) stehen Spender für Handdesinfektionsmittel zur Verfügung. Weitere Spendervorrichtungen sind vor den Veranstaltungsräumen installiert. - In den Sanitärbereichen stehen fließendes Wasser, Flüssigseife und Einweg- Papierhandtücher in ausreichender Menge zur Verfügung. - Vor jeder Veranstaltung werden Tische und Handkontaktflächen (z.B. Türgriffe, Lichtschalter, Handläufe) gründlich mit nachweislich viruzid wirksamen Reinigungsmitteln gereinigt und desinfiziert. - Technisches Equipment der einzelnen Häuser wie Laptops, Presenter, Mikrofone, etc. sollten nur von jeweils einer Person verwendet werden, bevor sie gereinigt werden. Der Veranstalter wird darauf hingewiesen, dies bei seiner Planung zu berücksichtigen. • Kontrolle: Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch die verantwortlichen Personen der einzelnen Häuser (Technischer Leiter) kontrolliert. Stand 09.03.2021 5
Locationspezifische Maßnahmen - Schwabenlandhalle Aufgrund der Beschaffenheit als Veranstaltungszentrum und der Größe bietet die Schwabenlandhalle Fellbach beste Voraussetzungen für einen Veranstaltungsbetrieb, der für eine Vielzahl an Veranstaltungsformaten, unter Einhaltung der jeweils gültigen Verordnung, mehrere hundert Personen zulässt (Anzahl variiert je nach Verordnung und aktuellen Abstandsbestimmungen). • Alle Räume sind über groß dimensionierte RLT-Anlagen be- und entlüftet, die derzeit ausschließlich Frischluft verwenden (kein Umluftbetrieb). • Aufzüge dürfen maximal von einer Person genutzt werden. Diese Vorgabe und Abstandsregelung gelten nicht für gegebenenfalls erforderliche Begleitpersonen sowie Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben. • Tiefgarage: Um nach der Veranstaltung mögliche Staus an den Kassenautomaten zu vermeiden bieten wir folgende Optionen der Bezahlung an: - Option 1: Der Veranstalter übernimmt die Parkgebühren zu einem Sonderpreis für die Tagesveranstaltung von 6€ oder bei Halbtagesveranstaltungen von 3€ auf seine Gesamtrechnung. - Option 2: Der Veranstalter bekommt eine im Vorfeld festgelegte Anzahl an Auslasstickets zum Sonderpreis für die Tagesveranstaltung von 6€ oder bei Halbtagesveranstaltungen von 3€, die er dann an die Teilnehmer weitergeben/verkaufen kann. Die nicht ausgegebenen/verkauften Auslasstickets können selbstverständlich bei der Schwabenlandhalle zurückgegeben werden. Stand 09.03.2021 6
Maximalbestuhlung Hölderlinsaal Reihe mit Vorbühne, Parkett 304 pax, Empore 125 pax (Vergrößerte Abstände) Stand 09.03.2021 8
Beispielplan Raum Hesse Parlamentarisch 74 pax (Vergrößerte Abstände) Beispielplan Raum Daimler Rechteck 12 pax (Vergrößerte Abstände) Stand 09.03.2021 9
Beispielplan Uhlandsaal U-Form 15 pax (Vergrößerte Abstände) Stand 09.03.2021 10
Locationspezifische Maßnahmen – Alte Kelter • Die bis zu 14m hohe Decke sorgt im Zusammenspiel mit der großen Grundfläche der Alten Kelter für ein besonders großes Luftvolumen im Raum. Dank der auf allen Seiten vorhandenen zahlreichen Fenster und Türen ist für eine gute Durchlüftung garantiert. • Zusätzlich zu den Desinfektionsspendern im Eingangsbereich und auf der individuell gestaltbaren Veranstaltungsfläche, gibt es in allen Kundentoiletten fest installierte Spender zur Handdesinfektion. • Damit es beim Betreten und Verlassen nicht zu Gegenverkehr kommt, sind Ein- und Ausgang voneinander getrennt. Das Betreten erfolgt wie gehabt über den Haupteingang (Richtung Untertürkheimer Straße). Zum Verlassen des Gebäudes werden die Türen auf der gegenüberliegenden Seite (Richtung Parkplatz) genutzt. Corona konforme Maximalbestuhlung Alte Kelter Fellbach (Stand 19.10.2020) Stand 09.03.2021 11
Beispielplan Alte Kelter Reihe Doppel 116 pax, 2 Rollstühle + Begleitung (Vergrößerte Abstände) Stand 09.03.2021 12
Maximalbestuhlung Alte Kelter Parlamentarisch 60 pax (Vergrößerte Abstände) Stand 09.03.2021 13
Maximalbestuhlung Alte Kelter U-Form 30 pax Stand 09.03.2021 14
Locationspezifische Maßnahmen – Festhalle Schmiden • Die Festhalle Schmiden verfügt über eine großzügig bemessene Belüftungsanlage, die derzeit ausschließlich mit Frischluft betrieben wird. Dank der großen Anzahl an Notausgängen auf der Fensterseite ist zusätzliches Lüften möglich. • Damit es beim Betreten und Verlassen nicht zu Gegenverkehr kommt, kann bei Bedarf der Ein- und Ausgang vollständig separiert werden. Das Betreten erfolgt dann über den Haupteingang im Foyer und zum Verlassen des Gebäudes wird der Nebeneingang im Foyer genutzt. • Die Personenführung im Foyerbereich kann ebenfalls flexibel gestaltet und kurzfristig angepasst werden. • Der Zugang zu den Sanitärräumen im Untergeschoss ist durch eine mit Abstandsmarkierungen versehene Wartezone gewährleistet. Corona konforme Maximalbestuhlung Festhalle Schmiden (Stand 19.10.2020) Stand 09.03.2021 15
Maximalbestuhlung Festhalle Schmiden Reihe Einzel 155 pax (Vergrößerte Abstände) Stand 09.03.2021 16
Maximalbestuhlung Festhalle Schmiden Reihe Doppel 226 pax (Vergrößerte Abstände) Stand 09.03.2021 17
Maximalbestuhlung Festhalle Schmiden Parlamentarisch 95 pax (Vergrößerte Abstände) Stand 09.03.2021 18
Arbeitsschutz-Maßnahmen • Die Beschäftigten der Schwabenlandhalle Fellbach Betriebsgesellschaft mbH arbeiten überwiegend räumlich getrennt voneinander, im Homeoffice, in Wechselschichten und mit Mund-Nasen-Bedeckung (insofern die Einhaltung des Mindestabstands nicht gewährleistet ist), sodass eine potentielle Infektionsgefahr vermieden wird. • Für die Beschäftigten stehen im Verwaltungs- und Technikbereich Desinfektionsmittel sowie Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung. • In den Büros und Gemeinschaftsräumen wird regelmäßig gelüftet sowie Tische und Handkontaktflächen (z.B. Türgriffe, Lichtschalter, Handläufe) gereinigt und desinfiziert. • Alle Mitarbeiter werden in regelmäßigen Abständen über die aktuellen Maßnahmen und Bestimmungen informiert. Alle Mitarbeiter wurden anhand schriftlicher Gefährdungsbeurteilungen gemäß des Sars-Cov-2-Arbeitsschutzstandards schriftlich unterwiesen. • Im Kundenkontakt und bei Veranstaltungen besteht für das Personal der Schwabenlandhalle Fellbach Betriebsgesellschaft mbH Maskenpflicht. • Im Backstage-Bereich, wo Laufwege für technisches Personal, Künstler*innen oder sonstige Beteiligte an Produktionen und Veranstaltungen nicht kreuzungsfrei oder unter Einhaltung des Mindestabstands herzustellen sind, besteht ebenfalls Maskenpflicht. • Datenverarbeitung: Bei persönlichem Kontakt zu Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen muss vorher eine Selbstauskunft ausgefüllt werden, die direkt am Verwaltungseingang ausliegt. Die Kontaktdaten werden vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet. Unbefugte können keine Kenntnis der Daten erlangen. Stand 09.03.2021 19
Maßnahmen im Bereich Catering Für die Hygiene- und Schutzmaßnahmen ist der jeweils gebuchte Caterer verantwortlich. In der Schwabenlandhalle ist dies unser Cateringpartner Rauschenberger. Das entsprechende Hygienekonzept ist abrufbar unter https://www.kongressgastronomie.de/de/schutz_hygienekonzept/. In der Alten Kelter und der Festhalle Schmiden besteht freie Cateringwahl. Veranstaltungsdurchführung in Corona-Zeiten Wenn Sie aktuell eine Veranstaltung planen, müssen Sie dabei folgende Aspekte beachten: ✓ Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen a. Bundesland: Baden-Württemberg b. Landkreis: Rems-Murr-Kreis c. Stadt/Gemeinde: Stadt Fellbach ✓ Einhaltung der Hygieneanforderungen nach §4 Corona VO ✓ Erstellung eines veranstaltungsspezifischen Hygienekonzepts (gem. §5 CoronaVO) ✓ Durchführung einer Datenverarbeitung (gem. §6 CoronaVO) ✓ Einhaltung von Arbeitsschutzanforderungen (gem. §8 Corona VO) Sie haben noch Fragen? - Wir sind selbstverständlich auch in dieser herausfordernden Zeit für Sie da und stehen Ihnen beratend zur Seite. Zögern Sie nicht uns anzusprechen! E-Mail: verkauf@schwabenlandhalle.de Telefon: 0711-57561-0 Sie sind bereits mitten in der Planung? Ihr persönlicher Projektleiter unterstützt Sie gerne! Außerdem steht Ihnen für Fragen auch das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Fellbach zur Verfügung. E-Mail: ordnungsamt@fellbach.de Telefon: 0711-5851-200 Stand 09.03.2021 20
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links: • CoronaVO des Landes: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu- corona/aktuelle-corona-verordnung-der-landesregierung/ • Allgemeinverfügungen des Rems-Murr-Kreises: https://www.rems-murr-kreis.de/jugend- gesundheit-und-soziales/gesundheit/coronavirus-aktuelle-informationen • Corona-Informationen der Stadt Fellbach: https://www.corona-fellbach.de/willkommen Stand 09.03.2021 21
Sie können auch lesen