Leitfaden für Unternehmen zu Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz in Thüringen - Leitfaden für ...

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Ansprechpartner:   Anna Seidl
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 IHK-Information

  Leitfaden für Unternehmen zu
  Genehmigungs- und Anzeigeverfahren
  nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
  in Thüringen

         Bild: Carola Langer / pixelio

In Kooperation mit:

IHK – Die erste Adresse                                                         www.gera.ihk.de
Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera         info@gera.ihk.de | +49 365 8553-0 | www.gera.ihk.de               Seite 1 / 19
Büroanschrift: Gaswerkstr. 23, 07546 Gera   Qualitätsmanagement zertifiziert nach DIN EN ISO 9001     4_723_01_06_02_04
Ansprechpartner:           Anna Seidl
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 IHK-Information

Inhaltsverzeichnis
Einführung ............................................................................................................................. 4
1     Der Anlagenbegriff ......................................................................................................... 5
    1.1       Bestehende Anlagen __________________________________________________________ 5
    1.2       Mehrere Anlagen _____________________________________________________________ 5
    1.3       Nebeneinrichtungen __________________________________________________________ 5
2     Anwendungsbereich - Art des Vorhabens ........................................................................ 5
    2.1       Neuerrichtung und Betrieb einer Anlage ___________________________________________ 5
      2.1.1     Genehmigungsbedürftige Anlage ............................................................................................................ 5
      2.1.2     Nichtgenehmigungsbedürftige Anlage .................................................................................................... 5
    2.2       Änderung einer bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlage _______________________ 6
      2.2.1     Wesentliche Änderung gemäß § 16 Abs.1, S.1, 1. und 2. Halbsatz BImSchG .......................................... 6
      2.2.2     Übersteigen der Leistungsgrenzen gemäß § 16 Abs. 1, S. 1, 2. Halbsatz BImSchG ................................. 6
      2.2.3     Ausnahmen von der Genehmigungsbedürftigkeit gemäß § 16 Abs. 1, S. 2 BImSchG ............................. 6

3     Auswirkungen der IE-Richtlinie auf das Genehmigungsverfahren ..................................... 7
4     Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ...................................................... 8
    4.1       Das förmliche Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG __________________________ 8
      4.1.1     Vorphase der Antragstellung .................................................................................................................. 8
      4.1.2     Antragstellung ......................................................................................................................................... 9
      4.1.3     Die behördliche Prüfphase ...................................................................................................................... 9
      4.1.4     Öffentliche Bekanntmachung ................................................................................................................. 9
      4.1.5     Beteiligung Dritter ................................................................................................................................. 10
      4.1.6     Erörterungstermin ................................................................................................................................. 10
      4.1.7     Genehmigung ........................................................................................................................................ 10
    4.2       Das vereinfachte Verfahren ____________________________________________________ 10
    4.3       Das Anzeigeverfahren ________________________________________________________ 10
      4.3.1     Anzeige .................................................................................................................................................. 10
      4.3.2     Prüfung .................................................................................................................................................. 11
      4.3.3     Anzeige einer störfallrelevanten Errichtung oder Änderung ................................................................ 11
    4.4       Störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage _______________ 11
      4.4.1     Genehmigungsverfahren nach § 23b BImSchG ..................................................................................... 11
      4.4.2     Anzeigeverfahren nach § 23 a BImSchG................................................................................................ 11

5     Vorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfung ............................................................... 12
6     Besondere Verfahrensarten der Genehmigung .............................................................. 13
    6.1       Teilgenehmigung ____________________________________________________________ 13
    6.2       Vorzeitiger Beginn ___________________________________________________________ 13
7     Landwirtschaftliche Einrichtungen................................................................................. 13

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 IHK-Information
    7.1     Tierhaltungsanlagen__________________________________________________________ 13
    7.2     Biogasanlagen ______________________________________________________________ 13
8     Zuständigkeiten und weitere Beratungsmöglichkeiten................................................... 14
Abkürzungsverzeichnis ......................................................................................................... 17
Anhang................................................................................................................................ 18

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 IHK-Information
Einführung

Dieser Leitfaden dient als Wegweiser für Unternehmen für Genehmigungsverfahren nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz, die eine unter die 4. BImSchV fallende Anlage errichten oder
ändern wollen. Er soll dazu beitragen, diejenigen Schritte darzustellen, die für die Realisierung
von Investitionen in Ihrem Unternehmen von Bedeutung sind, damit diese zügig und
rechtssicher durchgeführt werden können.

Bei der Erstellung des Leitfadens haben wir uns auf die wesentlichen Vorschriften beschränkt.
Darüber hinaus findet die in das nationale Recht umgesetzte IE-Richtlinie im vorliegenden
Leitfaden Berücksichtigung. Dabei wurde vorrangig ihr Einfluss auf das
Genehmigungsverfahren genauer dargestellt.

Dieser Leitfaden soll kein Beratungsgespräch ersetzen. Dafür stehen Ihnen weiterhin
Ansprechpartner, insbesondere in den zuständigen Behörden zur Verfügung. Die Erfahrung hat
gezeigt, dass Sie als Antragsteller mit Hilfe einer offensiven Informationspolitik sowohl
gegenüber der Behörde als auch gegenüber der Öffentlichkeit das Genehmigungsverfahren
beschleunigen können. Bei geplanten Investitionen sollten Sie sich immer frühzeitig mit der
zuständigen Genehmigungsbehörde und den Fachbehörden in Verbindung setzen. Denn eine
rechtzeitige Kontaktaufnahme mit allen erforderlichen Informationen erleichtert den Behörden
zum einen die Beratung im Hinblick auf die Antragsstellung und hilft zum anderen mögliche
aufkommende Probleme frühzeitig zu erkennen und ggf. zu beheben.

Insbesondere bei umfangreichen Vorhaben, sollten Sie sich bereits bei der Antragstellung
Unterstützung von einem erfahrenen Ingenieurbüro einholen.

Unterstützungsangebote finden Sie in gewohnter Weise auch bei Ihrer IHK. Sprechen Sie uns
an.

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 IHK-Information

1 Der Anlagenbegriff                                             2 Anwendungsbereich - Art des
                                                                   Vorhabens
       Bestehende Anlagen
Für baurechtlich genehmigte Anlagen, die                         Bevor man sich mit den einzelnen
nach einer Änderung der 4. BImSchV                               Verfahrensabläufen auseinandersetzt, sollte
erstmals unter die Genehmigungspflicht                           zunächst die wichtigste Frage geklärt
fallen, greift § 67 BImSchG als Übergangs-                       werden: Welches Vorhaben ist überhaupt
regelung. Danach sind die betroffenen                            vorgesehen? Diesbezüglich kommt zunächst
Anlagen       von    der    Erstgenehmigung                      die Errichtung oder Änderung einer Anlage in
freigestellt. Jedoch hat eine Anzeige an die                     Betracht. Maßgeblich hierbei ist, ob es sich
zuständige Behörde zu erfolgen.                                  um eine genehmigungsbedürftige oder
                                                                 genehmigungsfreie Anlage handelt.
  Beachte: Es sind allerdings Unterlagen (im
  wesentlichen Zeichnungen, Erläuterungen und
                                                                    Tipp: Die frühzeitige Zuhilfenahme eines geeigneten
  sonstige Unterlagen über Art, Lage, Umfang und
                                                                    Ingenieurbüros klärt rechtzeitig noch offene Fragen
  Betriebsweise) einzureichen, die der Behörde eine
                                                                    und verkürzt dementsprechend die Dauer des
  Prüfung darüber ermöglichen, ob die Grundpflichten
                                                                    Verfahrens.
  gemäß § 5 BImSchG eingehalten werden (zuständig
  sind dafür die Überwachungsbehörden).

                                                                      Neuerrichtung und Betrieb einer
                                                                      Anlage
    Mehrere Anlagen
Mehrere Anlagen, die für sich genommen die                             Genehmigungsbedürftige Anlage
im Anhang 1 der 4. BImSchV genannten                             Genehmigungsbedürftige Anlagen sind im
Leistungsgrenzen nicht erreichen, werden                         Anhang 1 der 4. BImSchV abschließend
wie eine Anlage betrachtet, wenn sie in                          aufgeführt. Gemäß § 4 BImSchG ist eine
einem       engen       räumlichen      und                      Anlage genehmigungsbedürftig, die auf
betriebstechnischen         Zusammenhang                         Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres
stehen. Die geplanten und technisch                              Betriebs in besonderem Maße geeignet ist,
möglichen Leistungsgrenzen werden in                             schädliche              Umwelteinwirkungen
solchen Fällen addiert. Überschreitet die                        hervorzurufen oder in anderer Weise die
Gesamtleistung die in der 4. BImSchV                             Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu
genannte Leistungsgrenze, besteht für diese                      gefährden, erheblich zu benachteiligen oder
Anlage eine Genehmigungspflicht. Eine                            erheblich zu belästigen.
Genehmigungspflicht besteht auch in
denjenigen    Fällen,    in    denen   eine                         Tipp: Unter www.gesetze-im-internet.de finden sie
ursprünglich nicht genehmigungsbedürftige                           sämtliche Rechtsvorschriften des Bundes. Thüringer
Anlage erweitert wird und dabei erstmals die                        Regelwerke finden Sie unter
im Anhang genannte Leistungsgrenze                                  https://landesrecht.thueringen.de
überschritten wird. Auch dann ist die
gesamte Anlage genehmigungsbedürftig.

    Nebeneinrichtungen                                                  Nichtgenehmigungsbedürftige
Der Umfang einer Genehmigung erstreckt                                  Anlage
sich auch auf Nebeneinrichtungen gemäß                           Eine Anlage ist genehmigungsfrei, wenn sie
§ 1 Abs. 2, Nr. 2 der 4. BImSchV, die eine                       nicht im Anhang 1 der 4. BImSchV genannt
dienende        Funktion      in       der                       wird.
genehmigungsbedürftigen Anlagen haben.                           Es sind jedoch die in § 22 BImSchG
                                                                 genannten Pflichten einzuhalten. Nicht

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 IHK-Information
genehmigungsbedürftige     Anlagen    sind                          einer    Genehmigung,         wenn     der
demnach so zu errichten und zu betreiben,                           Änderungsgegenstand für sich genommen
dass    schädliche     Umwelteinwirkungen                           genehmigungspflichtig ist. Entsprechend ist
verhindert werden, die nach dem Stand der                           bei Zuordnung zu einer anderen Nummer
Technik vermeidbar sind, nach dem Stand                             des Anhangs 1 der 4. BImSchV die
der Technik unvermeidbare schädliche                                Änderung stets wesentlich.
Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß
beschränkt werden und die beim Betrieb der                          Für Anlagen, die dem Störfallrecht
Anlagen        entstehenden        Abfälle                          unterliegen,    kann    sich   eine
ordnungsgemäß beseitigt werden können.                              Genehmigungspflicht auch aus § 16a
                                                                    BImSchG ergeben.
   Beachte: Oft sind auch andere
   Genehmigungsverfahren erforderlich (z. B.
                                                                          Übersteigen der Leistungsgrenzen
   Baugenehmigungsverfahren).
                                                                          gemäß § 16 Abs. 1, S. 1, 2. Halbsatz
                                                                          BImSchG
Anlagen,    welche      als    Labor-   oder                        Erreicht hingegen die Änderung einer
Technikumsanlage           (vgl.   § 1 Abs. 6                       genehmigungsbedürftigen Anlage bzw. die
4. BImSchV) dienen, benötigen keine                                 Erweiterung des Betriebs für sich genommen
Genehmigung.                                                        die Leistungsgrenzen oder Anlagengrößen
Falls der Betrieb einer Anlage, die unter den                       des Anhangs zur Verordnung über
Anhang 1 der 4. BImSchV fällt, für weniger                          genehmigungsbedürftige Anlagen, so ist
als 12 Monate befristet sein soll, unterliegt                       stets eine Genehmigung erforderlich.
diese nicht der Genehmigungspflicht. Dies
gilt gemäß § 1 der 4. BImSchV nicht für                                   Ausnahmen von der
Anlagen, die in Nr. 8 des Anhangs 1 genannt                               Genehmigungsbedürftigkeit gemäß
sind.                                                                     § 16 Abs. 1, S. 2 BImSchG
                                                                    Lediglich in § 16 Abs. 1, S. 2 BImSchG ist
   Beachte: Ist die Anlage als Versuchsstand geplant,               eine Ausnahme enthalten, welche die
   empfiehlt sich die Inanspruchnahme eines                         Genehmigungsbedürftigkeit entfallen lässt.
   Beratungsgespräches bei der zuständigen Behörde,                 Danach bedarf die Änderung einer Anlage
   um eine Genehmigungsbedürftigkeit abzuklären.
                                                                    keiner Genehmigung,          wenn   etwaige
                                                                    nachteilige Auswirkungen offensichtlich
     Änderung einer bestehenden                                     gering und die Anforderungen des § 6 Abs.
     genehmigungsbedürftigen Anlage                                 1, Nr. 1 BImSchG erfüllt sind. Offensichtlich
                                                                    gering sind nachteilige Auswirkungen, wenn
      Wesentliche Änderung gemäß § 16                               sie      ohne       tiefgründige    Prüfung
      Abs.1, S.1, 1. und 2. Halbsatz                                vernünftigerweise ausgeschlossen werden
      BImSchG                                                       können. Die Genehmigungsbehörde muss
Die Änderung einer Anlage bedarf der                                dies ohne detaillierte Prüfung ‚auf den
Genehmigung, wenn diese wesentlich ist.                             ersten Blick einschätzen können.
Als wesentlich ist eine Änderung zu                                 Ein etwaiges Anzeigeverfahren (vgl. unter
betrachten, wenn durch die Änderung der                             Kapitel 4.3.) bleibt von der Ausnahme des
Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs                          § 16 Abs. 1, S. 2 BImSchG unberührt.
einer genehmigungsbedürftigen Anlage
nachteilige Auswirkungen hervorgerufen                              Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten
werden und diese für die Prüfung nach § 6                           bedürfen nach § 16 Abs. 5 BImSchG keiner
Abs. 1, Nr. 1 BImSchG erheblich sein                                Genehmigung.
können. Auch bedarf die Änderung stets

IHK – Die erste Adresse                                                            www.gera.ihk.de
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 IHK-Information
3 Auswirkungen der IE-Richtlinie auf                             Bei der Antragstellung sollten bereits
  das Genehmigungsverfahren                                      nachvollziehbare Angaben zum Erfordernis
                                                                 eines AZB entsprechend der LABO-
Die IED (Industrial Emissions Directive –                        Arbeitshilfe zum AZB für Boden und
Industrieemissions-Richtlinie) regelt die                        Grundwasser vorliegen. Der erste AZB muss
Zulassung von Industrieanlagen für die                           alle in der Anlage gehandhabten, relevanten
gesamte Europäische Union und ersetzt die                        gefährlichen Stoffe auflisten und nicht nur die
im Jahr 1996 erlassene IVU-Richtlinie. Die                       Stoffe, die im Verfahren nach § 16 BImSchG
Umsetzung in das nationale Recht erfolgte                        (wesentliche Änderung) behandelt werden
durch die Novellierung der bestehenden                           (§ 25 Abs. 2 der 9. BImSchV).
nationalen Gesetze. Eine wesentliche                             Sollte der Anlagenbetreiber bereits bei
Änderung hat dabei die 4. BImSchV                                Errichtung oder vorheriger wesentlicher
erfahren. Mit der Novellierung wurden die                        Änderung einen AZB erstellt haben, muss
zwei Spalten des Anhangs 1 der 4. BImSchV                        dieser ggf. lediglich ergänzt werden. Der
abgeschafft.                                                     Genehmigungsbescheid für IE-Anlagen wird
Seitdem werden die unterschiedlichen                             über das Internet öffentlich bekannt
rechtlichen Anforderungen durch eine                             gemacht.
Großbuchstabenkennzeichnung im Anhang
beschrieben:
                                                                    Beachte: Nach der 9. BImSchV hat der Betreiber der
                                                                    zuständigen Behörde den AZB spätestens
                                                                    vorzulegen, wenn die Anlage in Betrieb genommen
           Anlagen, die im
                                                                    wird. Die Genehmigungsbehörde kann den
           Genehmigungsverfahren nach                               Genehmigungsantrag folglich auch ohne endgültigen
   „G“     § 10 BImSchG mit                                         AZB überprüfen. Dann muss in den
           Öffentlichkeitsbeteiligung zu                            Antragsunterlagen zumindest aber ein Konzept zur
           genehmigen sind                                          Erstellung des AZB integriert sein.
           Anlagen, die im vereinfachten
   „V“     Verfahren nach § 19 BImSchG zu
           genehmigen sind                                          Tipp: Unter https://www.labo-
           Anlagen nach der                                         deutschland.de/documents/LABO_Arbeitshilfe_AZB
   „E“     Industrieemissions-Richtlinie;                           _Stand_2015-04-15.pdf finden Sie weitere
                                                                    Hilfestellungen zum AZB
           zusätzliche Kennzeichnung mit „G“

Für das Genehmigungsverfahren gilt dann,                         Innerhalb der Europäischen Union sind bei
sofern die Neugenehmigung oder Änderung                          der             Durchführung           von
einer IE-Anlage betroffen ist (Kennzeichnung                     Genehmigungsverfahren für bestimmte
mit „G“ und „E“), zu prüfen, ob mit dem                          Anlagenarten die besten verfügbaren
Genehmigungsantrag ein Bericht über den                          Techniken (BVT) zu beachten. Auch ältere
Ausgangszustand von Boden und Wasser                             (bestehende)      Anlagen    müssen    ggf.
(sog. Ausgangszustandsbericht; Abk.: AZB)                        entsprechend der besten verfügbaren
vorzulegen ist. Sofern eine Verschmutzung                        Technik betrieben werden.
von Boden und Grundwasser des                                    Problematisch ist allerdings, was Geltung
Anlagengrundstücks durch die Verwendung,                         erhalten    soll,   wenn    innerhalb  der
Erzeugung oder Freisetzung von relevanten                        technischen Anleitung zur Reinhaltung der
gefährlichen Stoffen nach CLP Verordnung                         Luft    (TA     Luft)   und    den    BVT-
möglich erscheint, ist ein AZB gemäß § 10                        Schlussfolgerungen unterschiedlich strenge
Abs. 1 a BImSchG erforderlich.                                   Anforderungen an den Anlagenbetrieb
                                                                 gestellt werden. In der TA Luft (Nummer

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Ansprechpartner:   Anna Seidl
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5.1.1) wird ein Weg eröffnet, Erkenntnissen                      4 Verfahren nach dem Bundes-
aus den BVT-Merkblättern auch ohne                                 Immissionsschutzgesetz
formelle Änderung der TA Luft Rechnung zu
tragen. Dazu kann unter bestimmten                               Welches Verfahren nunmehr das Richtige
Voraussetzungen die Bindungswirkung der                          ist, hängt davon ab, welches Vorhaben nach
den            Stand          konkretisierenden                  den o.g. Kriterien für Sie in Betracht kommt.
Vorsorgeanforderungen der Nr. 5 der TA Luft                      Liegen sämtliche Voraussetzungen für die
aufgehoben werden. Aufbauend auf der                             Erteilung einer Genehmigung vor, ist die
Empfehlung des TA Luft-Ausschusses                               Behörde daran gebunden (gebundene
(TALA) prüft das Bundesministerium für                           Entscheidung).                             Die
Umwelt,       Naturschutz      und     nukleare                  immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Sicherheit (BMU), ob aus seiner Sicht eine                       schließt unabhängig davon, ob sie im
Aufhebung der Bindungswirkung einer                              förmlichen oder vereinfachten Verfahren
bestimmten Vorsorgeanforderung der TA                            erteilt wird, die in § 13 BImSchG
Luft geboten ist. Das BMU hat hierfür den                        aufgeführten      anderen      die     Anlage
TALA eingerichtet. Dieser Ausschuss prüft,                       betreffenden behördlichen Entscheidungen
ob sich aus den BVT-Merkblättern, die nach                       ein (Konzentrationswirkung). Dazu gehören
Inkrafttreten der TA Luft veröffentlicht oder                    z.B.     die    wasserrechtliche     indirekte
überarbeitet wurden, weitergehende oder                          Einleitgenehmigung,         Baugenehmigung,
ergänzende              emissionsbegrenzende                     Erlaubnisse und Ausnahmen des Natur- und
Anforderungen ergeben, als sie die TA Luft                       Landschaftsschutzrechts.
enthält. Ergibt die Prüfung des TALA, dass                          Das förmliche
aus einem BVT-Merkblatt weitergehende                               Genehmigungsverfahren gemäß § 10
oder ergänzende emissionsbegrenzende
                                                                    BImSchG
Anforderungen hervorgehen, empfiehlt er
                                                                 Das förmliche Genehmigungsverfahren
dem BMU die Bindungswirkung der TA Luft
                                                                 umfasst die Genehmigungserteilung für
für      die      entsprechende       Regelung
                                                                 genehmigungsbedürftige Anlagen (nur „G“
aufzuheben. Mit der Veröffentlichung der
                                                                 oder „G“ und „E“ nach Anhang 1 der 4.
Entscheidung des BMU im Bundesanzeiger
                                                                 BImSchV) und für Anlagen, die dem § 16a
und damit der offiziellen Aufhebung der
                                                                 BImSchG unterliegen.
Bindungswirkung            für       bestimmte
Vorsorgeanforderung der TA Luft müssen                                 Vorphase der Antragstellung
zeitgleich      Vollzugsempfehlungen        des                  Vor der Antragstellung sollte eine Beratung
Länderausschuss Immissionsschutz (LAI)                           mit der zuständigen Behörde stattfinden.
erarbeitet und veröffentlicht werden. Bis                        Wesentliches Ziel der Beratung sollte es
diese        Vollzugsempfehlungen          nicht                 sein, ein zügiges Verfahren zu gewährleisten
freigegeben sind, gelten die bisherigen                          und zu klären, welche Antragsunterlagen
Regelungen           weiter.      Für       das                  vorgelegt werden müssen und welche
Genehmigungsverfahren bedeutet dies,                             Verfahrensart für Sie in Betracht kommt.
dass im Rahmen einer Neugenehmigung                              Weiterhin sollten Sie über den zu
oder wesentlichen Änderung einer Anlage                          erwartenden Ablauf und Aufwand in
der Antragsteller darauf hinzuweisen ist,                        Kenntnis gesetzt werden. Um diese Ziele
dass         sich      im       Laufe       des                  erreichen zu können, sollten bereits
Genehmigungsverfahrens                       die                 Unterlagen bei der Behörde eingereicht
Rechtsgrundlage durch ein Außerkraftsetzen                       werden, die neben der Beschreibung der
von Teilen der TA Luft ändern kann.                              Anlagenart      und      der     wichtigsten
                                                                 Betriebsparameter,          auch         die
                                                                 Ansprechpartner Ihres Unternehmens auf

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                                                                        Telefon:            +49 365 8553-129
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                                                                        Stand:              8. Januar 2021

 IHK-Information
der Antragstellerseite enthalten sowie die                        Schutz-      und      Vorsorgemaßnahmen,
geplante Errichtung und die geplante                              Behandlung von Abfällen, Angaben zur
Inbetriebnahme darlegen. Die Informationen                        Energieeffizienz, eventuell Angaben zur
helfen der Behörde dabei, ggf. auftretende                        UVP     oder    zu    naturschutzrechtlichen
Schwierigkeiten innerhalb des Verfahrens                          Vorschriften enthalten.
frühzeitig zu erkennen und dem Antragsteller
Hinweise zu geben. Die Ergebnisse der                                Tipp: Denken Sie an den Ausgangszustandsbericht,
Beratungsphase        sollten    (schriftlich)                       falls dieser erforderlich ist.
festgehalten und unter den Beteiligten
ausgetauscht werden. Nach Abschluss der                           Probleme können dort entstehen, wo sog.
Beratung sollten folgende wesentliche                             „sensible“ Unterlagen (Betriebs- und
Punkte für das Verfahren geklärt sein:                            Geschäftsgeheimnisse) an die Behörde
                                                                  eingereicht werden müssen. Dann gilt, dass
     Auswirkungen des Vorhabens auf                              die betreffenden Unterlagen besonders zu
      die Schutzgüter                                             kennzeichnen und getrennt von den übrigen
     einzureichende Unterlagen                                   Unterlagen vorzulegen sind (siehe § 10 Abs.
     Ablauf des                                                  2 BImSchG).
      Genehmigungsverfahrens
     Anwendung UVPG, FFH-Recht und                                 Beachte: An die Kennzeichnung ist die Behörde nicht
      weiteres Fachrecht                                            gebunden. Jedoch muss die Behörde, sofern sie diese
                                                                    Unterlagen nicht für geheim hält, Sie als Antragsteller
                                                                    zuvor      anhören.       Ist      danach        keine
  Tipp: Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des                  Geheimhaltungsbedürftigkeit gegeben, hat die
  Vorhabens sollte bereits geklärt sein.                            Behörde die Unterlagen auszulegen.

      Antragstellung
Gemäß § 10 Abs. 1, S.1 BImSchG, § 2 Abs.                                 Die behördliche Prüfphase
1 der 9. BImSchV und § 3 der 9. BImSchV                           Die Behörde prüft gemäß § 7 Abs. 1, S. 1 der
muss der Antrag schriftlich (Unterschrift des                     9. BImSchV in der Regel innerhalb eines
Antragstellers    beziehungsweise         der                     Monats       nach     Antragseingang       die
vertretungsberechtigten Person) eingereicht                       Antragsunterlagen       auf    Vollständigkeit.
werden. In Thüringen sind dafür Formulare                         Sollten Unterlagen fehlen, fordert die
vorgesehen.                                                       Behörde Sie zur Vervollständigung innerhalb
                                                                  einer angemessenen Frist auf (§ 10 Abs. 1,
                                                                  S. 2 i.V.m. § 7 Abs. 1, S. 3 der 9. BImSchV).
   Tipp: Formulare befinden sich auf der Homepage
   des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau
                                                                  Kommen Sie der Aufforderung nicht nach,
   und Naturschutz:                                               führt dies zur Ablehnung des Antrags (§ 20
                                                                  Abs. 2, S. 2 der 9. BImSchV). Stellt die
                                                                  Behörde die Vollständigkeit der Unterlagen
Die Genehmigungsbehörde muss den                                  fest, wird das Verfahren eröffnet. Dieses
Eingang       des     Antrags     und     der                     nunmehr eröffnete Verfahren unterliegt
Antragsunterlagen schriftlich bestätigen (§ 6                     bestimmten Fristen (§ 10 Abs. 6a BImSchG
der 9. BImSchV). Neben dem Antrag müssen                          i.V.m. § 20 Abs. 1 9. BImSchV).
weiterhin die für das Vorhaben erforderlichen
Antragsunterlagen       bei   der    Behörde                             Öffentliche Bekanntmachung
eingereicht werden (§ 10 Abs. 1 BImSchG                           Das Vorhaben wird gemäß § 10 Abs. 3
und          § 4 der 9. BImSchV).         Die                     BImSchG              im            amtlichen
Antragsunterlagen sollten insbesondere                            Veröffentlichungsblatt und im Internet (oder
Angaben über Art und Betrieb der Anlage,                          örtlichen Tageszeitungen) öffentlich bekannt

IHK – Die erste Adresse                                                          www.gera.ihk.de
Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera          info@gera.ihk.de | +49 365 8553-0 | www.gera.ihk.de                 Seite 9 / 19
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Ansprechpartner:   Anna Seidl
                                                                       Telefon:           +49 365 8553-129
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 IHK-Information
gemacht. Weiterhin werden die Unterlagen                         Verfahrensabläufe nicht zur Anwendung.
zur Einsicht ausgelegt (§ 10 Abs. 1 S.1 der                      Das Verfahren wird so insgesamt,
9. BImSchV).                                                     gegenüber einem förmlichen Verfahren, in
                                                                 seiner      Dauer      erheblich    verkürzt.
  Tipp: Im Internetbereich des Thüringer Landesamtes             Insbesondere             findet        keine
  für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)                    Öffentlichkeitsbeteiligung              statt.
  https://tlubn.thueringen.de/service/amtliche-                  Stellungnahmen anderer Behörden sind
  bekanntmachungen finden Sie unter anderem die                  jedoch auch hier erforderlich. Ansonsten
  o.g. Bekanntmachungen
                                                                 sind die übrigen Vorschriften über das
                                                                 förmliche Verfahren anzuwenden. Die
                                                                 Behörde sollte innerhalb von drei Monaten
   Beachte: Jeder hat die Befugnis, bis zu zwei Wochen
   nach Auslegung der Unterlagen, Einwände gegen das
                                                                 entscheiden, kann die Frist allerdings auch
   Vorhaben zu erheben.                                          im vereinfachten Verfahren um bis zu drei
                                                                 Monate verlängern, wenn dies wegen der
                                                                 Schwierigkeit der Prüfung oder aus
     Beteiligung Dritter                                         Gründen, die dem Antragsteller zuzurechnen
Entsprechend der Vorschrift des § 10 Abs. 5,                     sind, erforderlich ist. Zudem besteht die
S.1 BImSchG sind Stellungnahmen anderer                          Möglichkeit, in diesem Verfahren auf Antrag
Behörden         einzuholen,          deren                      in ein förmliches Verfahren zu wechseln.
Aufgabenbereiche         durch          das
Genehmigungsverfahren berührt sind (z.B.                            Beachte: Das vereinfachte Verfahren unterliegt einer
                                                                    schwächeren Rechtssicherheit.
Bauaufsichtsbehörde).

      Erörterungstermin                                               Das Anzeigeverfahren
Sollten Einwände Dritter gegen das                               Bei       der         Änderung          einer
Vorhaben erhoben werden, wird ggf. ein                           genehmigungsbedürftigen Anlage bzgl. ihrer
Erörterungstermin (§ 10 Abs. 4, Nr. 3, Abs. 6                    Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs,
BImSchG)         notwendig.    Über       die                    bedarf es nur einer Änderungsanzeige
Erforderlichkeit       eines         solchen                     gemäß § 15 BImSchG, sofern keine
Erörterungstermins entscheidet die Behörde.                      wesentliche Änderung i.S.d. § 16 Abs. 1
                                                                 BImSchG vorliegt, aber sich die Änderung
       Genehmigung                                               auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den
Die Entscheidung über die Genehmigung                            Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie
erfolgt dann, wenn alle Umstände ermittelt                       Kultur- und sonstige Sachgüter auswirken
sind, die für die Beurteilung des Antrags von                    kann (Schutzgüter des § 1 Abs.1 BImSchG).
Bedeutung sind. Die Behörde hat innerhalb                        Die Änderung einer Anlage ist dann
von sieben Monaten zu entscheiden. Die                           anzunehmen,     wenn      die    betreffende
Frist kann durch die Behörde in begründeten                      Maßnahme               von             einem
Fällen um 3 Monate verlängert werden.                            Genehmigungsbescheid nicht mehr gedeckt
Danach      ergeht     an    das   betroffene                    ist. Dem Antragsteller steht es frei, anstelle
Unternehmen ein Genehmigungsbescheid                             einer       Änderungsanzeige             eine
oder ggf. ein Ablehnungsbescheid (§ 20 Abs.                      Änderungsgenehmigung zu beantragen.
1 der 9. BImSchV). Die Entscheidung wird
wiederum öffentlich bekannt gemacht.                                Tipp: Überprüfen Sie Ihren Genehmigungsbescheid.
   Das vereinfachte Verfahren
Das vereinfachte Verfahren ist in § 19
                                                                      Anzeige
BImSchG geregelt. Bei diesem Verfahren
                                                                 Die Anzeige muss schriftlich erfolgen (§ 15
kommen bestimmte Vorschriften bzw.
                                                                 Abs. 1, S. 1 BImSchG). Inhaltlich erfordert

IHK – Die erste Adresse                                                         www.gera.ihk.de
Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera         info@gera.ihk.de | +49 365 8553-0 | www.gera.ihk.de              Seite 10 / 19
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Ansprechpartner:   Anna Seidl
                                                                         Telefon:           +49 365 8553-129
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 IHK-Information
die Anzeige Angaben darüber, welche                                      Anzeige einer störfallrelevanten
genehmigungsbedürftige Anlage betroffen                                  Errichtung oder Änderung
ist und welche konkreten Änderungen an                             Darüber hinaus können störfallrelevante
dieser Anlage vorgenommen werden sollen.                           Änderungen der Anzeigepflicht aus § 15
Die Anzeigefrist beträgt einen Monat vor dem                       Abs. 2a BImSchG unterliegen. Für diese
Zeitpunkt, an dem mit der Durchführung der                         Anzeige ist ein zweimonatiges Verfahren
Veränderung begonnen werden soll. Auch                             vorgesehen. Zudem darf mit der angezeigten
hier empfiehlt sich bereits im Vorfeld eine                        Maßnahme erst nach Erlass des positiven
Beratung mit der entsprechenden Behörde.                           Anzeigebescheides begonnen werden. Eine
                                                                   Fiktion, ähnlich der übrigen Anwendungen
   Tipp: Im Antrag müssen alle Felder ausgefüllt sein.             des § 15 Abs. 1 BImSchG tritt hier nicht ein.
   Wenn etwas nichtzutreffend sein sollte, ist das
   entsprechende Feld mit „entfällt“ zu kennzeichnen.                   Störfallrelevante Änderung einer
   Die Angaben müssen so umfangreich sein, dass die                     nicht genehmigungsbedürftigen
   Behörde die Genehmigungsbedürftigkeit beurteilen                     Anlage
   kann.
                                                                         Genehmigungsverfahren nach
   Die entsprechenden Formulare und Formblätter                          § 23b BImSchG
   zum Anzeigeverfahren finden sie ebenfalls auf der               Für       immissionsschutzrechtlich   nicht
   Homepage Thüringer Landesamtes für Umwelt,
                                                                   genehmigungsbedürftige      Anlagen,    die
   Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
                                                                   Betriebsbereich oder Bestandteil eines
                                                                   Betriebsbereichs nach Störfall-Verordnung
                                                                   sind, muss bei deren Errichtung oder
                                                                   störfallrelevanten      Änderung        ein
      Prüfung                                                      störfallrechtliches Genehmigungsverfahren
Die zuständige Behörde hat unverzüglich,                           nach § 23b BImSchG durchgeführt werden,
spätestens innerhalb eines Monats nach                             wenn der angemessene Sicherheitsabstand
Eingang der Anzeige und der erforderlichen                         zu benachbarten Schutzobjekten durch das
Unterlagen, zu prüfen, ob die angezeigte                           Vorhaben erstmalig unterschritten, räumlich
Änderung einer Genehmigung bedarf. Der                             noch weiter unterschritten oder eine
Träger des Vorhabens darf die Änderung                             erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst
vornehmen, sobald die zuständige Behörde                           wird.
ihm mitteilt, dass die Änderung keiner
Genehmigung bedarf oder sich nicht                                        Anzeigeverfahren nach § 23 a
innerhalb eines Monats geäußert hat.                                      BImSchG
Grundlage der Prüfung ist § 16 BImSchG.                            Die störfallrelevante Errichtung oder die
Die Änderung einer Anlage bedarf keiner                            störfallrelevante Änderung einer nicht
Genehmigung, wenn etwaige nachteilige                              genehmigungsbedürftigen      Anlage,   die
Auswirkungen offensichtlich gering sind.                           Betriebsbereich oder Bestandteil eines
Die      Mitteilung       entfaltet    keine                       Betriebsbereichs ist, ist der zuständigen
Bündelungswirkung nach § 13 BImSchG. Es                            Immissionsschutzbehörde        vor   ihrer
ist daher möglich, dass die Genehmigung                            Durchführung nach § 23a Abs. 1 BImSchG
anderer Behörden erforderlich ist.                                 schriftlich     anzuzeigen,  sofern  eine
     Sollte            dennoch          ein                       störfallrechtliche    Genehmigung    nicht
       Genehmigungsverfahren erforderlich                          beantragt wird.
       sein, vgl. Kapitel 4.1.

IHK – Die erste Adresse                                                           www.gera.ihk.de
Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera           info@gera.ihk.de | +49 365 8553-0 | www.gera.ihk.de              Seite 11 / 19
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Ansprechpartner:   Anna Seidl
                                                                       Telefon:           +49 365 8553-129
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    IHK-Information
5 Vorhaben mit                                                   Liegen die Voraussetzungen des § 8 UVPG
  Umweltverträglichkeitsprüfung                                  vor,   sind      Vorhaben,    die   zugleich
                                                                 benachbarte Schutzobjekte i. S. d. § 3 Abs.
Die Errichtung und der Betrieb bestimmter                        5d BImSchG sind und innerhalb des
Anlagen bedürfen einer Umweltverträglich-                        angemessenen Sicherheitsabstandes zu
keitsprüfung (UVP). Die Verpflichtung zu                         Betriebsbereichen liegen, UVP-pflichtig.
einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht                      Dies betrifft nicht die Anlage, sondern das
zwingend für die Neuerrichtung von                               Vorhaben des Schutzobjekts.
Vorhaben, die in der Anlage 1 des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung
                                                                    Tipp: Eine Beratung bzgl. UVP-pflichtiger Vorhaben,
(UVPG) mit dem Buchstaben „X“ aufgeführt                            sollte bereits im o.g. Vorgespräch erfolgen.
sind. Sofern eine allgemeine Vorprüfung des
Einzelfalls erforderlich ist, werden die
Kriterien der Anlage 3 in die Prüfung
einbezogen.       Die     standortbezogene
Vorprüfung beschränkt sich auf die in der
Anlage 3 Nr. 2 genannten Standortkriterien.
Bei Änderungsvorhaben sind die Varianten
gemäß Kriterien des § 9 UVPG zu prüfen.
Änderungen und Erweiterungen sind dann
UVP-pflichtig, wenn:

     maßgebliche          Größen-        oder
      Leistungswerte gemäß Anlage 1 UVPG
      durch die Änderung oder Erweiterung
      eines bestehenden, bisher nicht UVP-
      pflichtigen Vorhabens erstmals erreicht
      oder überschritten werden,
     eine UVP-Pflicht bereits besteht und die
      angegebenen          Größen-        oder
      Leistungswerte durch die Änderung oder
      Erweiterung     selbst   erreicht   oder
      überschritten werden,
     die Vorprüfung des Einzelfalls ergibt,
      dass eine Änderung oder Erweiterung
      erhebliche                    nachteilige
      Umweltauswirkungen haben kann.
    Spalte 1 aus Anlage      Spalte 2 aus Anlage 1
    1 UVPG                   UVPG
                             „A“ allg. Vorprüfung
    „X“ UVP-pflichtiges      des Einzelfalls
    Vorhaben                 (Feststellung der UVP-
                             Pflicht)
                             „S“ standortbezogene
                             Vorprüfung des
                             Einzelfalls
                             (Feststellung der UVP-
                             Pflicht)

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 IHK-Information
6 Besondere Verfahrensarten der                                    7 Landwirtschaftliche Einrichtungen
  Genehmigung                                                      Grundsätzlich ist bei der Prüfung, ob eine
    Teilgenehmigung                                                Anlage im landwirtschaftlichen Bereich
Möglich      ist  die     Erteilung    einer                       genehmigungsbedürftig ist, wie bereits
Teilgenehmigung gemäß § 8 Abs. 1                                   beschrieben vorzugehen. Bei einigen
BImSchG für die Errichtung einer Anlage                            Anlagen sind allerdings Besonderheiten zu
oder eines Teils einer Anlage oder für die                         beachten.
Errichtung und den Betrieb eines Teils einer
Anlage. Diese kann erteilt werden, wenn die                            Tierhaltungsanlagen
Genehmigung für das Gesamtvorhaben zu                              Die Arten von genehmigungsbedürftigen
erwarten ist.                                                      Tierhaltungsanlagen und ihre Zuordnung zu
                                                                   den Verfahrensarten finden Sie in der 4.
    Vorzeitiger Beginn                                             BImSchV. Eine Zuordnung zu einer
Gemäß § 8 a BImSchG kann auf Antrag                                Verfahrensart    erfolgt   aufgrund     der
bereits vor der Erteilung einer Genehmigung                        Tierplatzzahl.           Bei            der
mit der Errichtung einschließlich mit den                          Genehmigungsbedürftigkeit        derartiger
Maßnahmen,       die    zur    Prüfung  der                        Anlagen spielen auch Geruch, Schadstoffe
Betriebstüchtigkeit der Anlage erforderlich                        und Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) in
sind, begonnen werden, wenn:                                       der Nähe der geplanten Anlage eine weitere
                                                                   maßgebliche Rolle. Zur Herangehensweise
        mit einer Entscheidung zu Gunsten                         bei der FFH-Prüfung wird auf den
         des Antragstellers gerechnet werden                       gemeinsamen Stickstoffleitfaden BImSchG-
         kann                                                      Anlagen des LAI und LANA sowie die
        ein öffentliches Interesse oder ein                       Handlungsempfehlung       des    Thüringer
         berechtigtes Interesse des                                Landesverwaltungsamtes (jetzt TLUBN)
         Antragstellers an dem vorzeitigen                         hingewiesen.
         Beginn besteht
        der Antragsteller sich verpflichtet,                      Für    die    immissionsschutzrechtlichen
         alle bis zur Entscheidung durch die                       Anforderungen an Tierhaltungsanlagen wird
         Errichtung der Anlage verursachten                        außerdem auf den Erlass des TMUEN vom
         Schäden zu ersetzen                                       24.06.2016   (sogenannter     Filtererlass)
         (Verpflichtungserklärung) und,                            hingewiesen.
         sofern das Vorhaben nicht
                                                                       Biogasanlagen
         genehmigt wird, den früheren
                                                                   In der 4. BImSchV gibt es für Biogasanlagen
         Zustand wiederherzustellen.
                                                                   eine     eigene   Anlagenkategorie.      Im
                                                                   Wesentlichen        können         folgende
Die oben genannten Voraussetzungen
                                                                   Anlagentypen unterschieden werden:
müssen     nebeneinander (gemeinsam)
vorliegen.
                                                                          Biogasanlage nach Nr. 1.15 des
                                                                           Anhangs 1 der 4. BImSchV – Anlage
  Tipp: Bereits im Vorgespräch, sollte geklärt werden,                     zur Erzeugung von Biogas, soweit
  welche Verfahrensart am schnellsten zum Ziel führt.
                                                                           nicht von Nr. 8.6 erfasst, mit einer
                                                                           Produktionskapazität von 1,2 Million
                                                                           Normkubikmetern je Jahr Rohgas
                                                                           oder mehr
                                                                         Biogasanlage nach Nr. 8.6 des
                                                                           Anhangs 1 der 4. BImSchV –

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Ansprechpartner:   Anna Seidl
                                                                       Telefon:           +49 365 8553-129
                                                                       E-Mail:            seidl@gera.ihk.de

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 IHK-Information
         Anlagen zur biologischen                                8 Zuständigkeiten und weitere
         Behandlung von Abfällen oder Gülle                        Beratungsmöglichkeiten
        Biogasanlage ist Nebeneinrichtung
         einer Tierhaltungsanlage nach Nr.                       In Thüringen sind die Zuständigkeiten für das
         7.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV                        Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach
                                                                 BImSchG            in     der      Thüringer
        Gaslager nach Nr. 9.1 des Anhangs
                                                                 Zuständigkeitsverordnung geregelt. Das
         1 der 4. BImSchV (einschließlich
                                                                 Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau
         Lagerraum über dem Fermenter,
                                                                 und Naturschutz ist für die Erteilung der
         Nachgärer und Gärrestebehälter) ist
                                                                 Genehmigung von Anlagen die im Anhang 1
         Nebeneinrichtung einer
                                                                 der 4. BImSchV mit Buchstaben „G“ und „E“
         Biogasanlage
                                                                 aufgeführt sind, zuständig. Das TLUBN ist
        Biogasanalge ist Nebeneinrichtung
                                                                 weiterhin           Genehmigungs-         und
         zu einem Blockheizkraftwerk nach
                                                                 Überwachungsbehörde für alle immissions-
         Nr. 1.2 des Anhangs 1 der 4.
                                                                 schutzrechtlich genehmigungsbedürftigen
         BImSchV
                                                                 Anlagen, falls ein Landkreis oder eine
        Gärrestelager nach Nr. 8.13 des                         kreisfreie Stadt selbst, oder über ein
         Anhangs 1 der 4. BImSchV ist                            privatrechtliches Unternehmen, an dem ein
         Nebeneinrichtung einer                                  Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ganz
         Biogasanlage                                            oder teilweise, an diesem Unternehmen
                                                                 beteiligt ist.
                                                                 Laut Zuständigkeitsverordnung ist die untere
                                                                 Immissionsschutzbehörde         für        die
                                                                 Genehmigung der in Anhang 1 zur 4.
                                                                 BImSchV        mit    „V“  gekennzeichneten
                                                                 Anlagen, die Überwachung der nach
                                                                 BImSch-genehmigten Anlagen sowie für die
                                                                 Überwachung der immissionsschutzrechtlich
                                                                 nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, lt.
                                                                 § 22 BImSchG, zuständig.

                                                                    Tipp: Die entsprechenden landesrechtlichen
                                                                    Vorschriften und weitere Ansprechpartner finden
                                                                    Sie im Zuständigkeitsfinder unter
                                                                    http://portal.thueringen.de

                                                                 Ansprechpartner im TLUBN:

                                                                 Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und
                                                                 Naturschutz
                                                                 Abteilung     6     Technischer Umweltschutz
                                                                 Genehmigungen
                                                                 Abteilungsleiterin Frau Arndt
                                                                 Harry-Graf-Kessler-Straße 1
                                                                 99423 Weimar
                                                                 Tel.: 0361 57 33943 600

IHK – Die erste Adresse                                                         www.gera.ihk.de
Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera         info@gera.ihk.de | +49 365 8553-0 | www.gera.ihk.de              Seite 14 / 19
Büroanschrift: Gaswerkstr. 23, 07546 Gera   Qualitätsmanagement zertifiziert nach DIN EN ISO 9001     4_723_01_06_02_04
Ansprechpartner:   Anna Seidl
                                                                       Telefon:           +49 365 8553-129
                                                                       E-Mail:            seidl@gera.ihk.de

                                                                       Stand:             8. Januar 2021

 IHK-Information
Weitere Beratungsmöglichkeiten                                   Landratsamt Nordhausen
erhalten Sie bei Ihrer zuständigen                               Fachgebiet Immissionsschutz und
Unteren Immissionsschutzbehörde:                                 Chemikalienrecht
                                                                 Untere Immissionsschutzbehörde
Landratsamt Altenburger Land                                     Behringstraße 3
Fachdienst Natur- und Umweltschutz                               99734 Nordhausen
Untere Immissionsschutzbehörde                                   Tel.: 03631 911-6201
Amtsplatz 8
04626 Schmölln                                                   Landratsamt Saale–Holzland-Kreis
Tel.: 03447 586-477                                              Umweltamt
                                                                 Untere Immissionsschutzbehörde
Landratsamt des Landkreises Eichsfeld                            Schlossgasse 17
Umweltamt                                                        07602 Eisenberg
Untere Immissionsschutzbehörde                                   Tel.: 036691 70-396
Leinegasse 11
37308 Heilbad Heiligenstadt                                      Landratsamt Saale–Orla-Kreis
Tel.: 03606 650-7010                                             Fachdienst Umwelt
                                                                 Untere Immissionsschutzbehörde
Landratsamt Gotha                                                Oschitzer Straße 4
Umweltamt                                                        07907 Schleiz
Untere Immissionsschutzbehörde                                   Tel.: 03663 488-830
18.-März-Straße 50
99867 Gotha                                                      Landratsamt Saalfeld - Rudolstadt
Tel.: 03621 214-193                                              Fachdienst Abfallwirtschaft/
                                                                 Immissionsschutz/Chemikalienrecht
Landratsamt Greiz                                                Untere Immissionsschutzbehörde
Amt für Umwelt                                                   Schwarzburger Chaussee 12
Untere Immissionsschutzbehörde                                   07407 Rudolstadt
Dr. – Scheube –Str. 6                                            Tel.: 03672 823-811
07973 Greiz
Tel.: 03661 876-613                                              Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
                                                                 Fachdienst Wasser und Immissionsschutz
Landratsamt Hildburghausen                                       Untere Immissionsschutzbehörde
Umweltamt                                                        Obertshäuser Platz 1
Untere Immissionsschutzbehörde                                   98617 Meiningen
Wiesenstraße 18                                                  Tel.: 03693 485-364
98646 Hildburghausen
Tel: 03685 445-278                                               Landratsamt Sömmerda
                                                                 Umweltamt
Landratsamt Ilm - Kreis                                          Sachgebiet Immissionsschutz
Umweltamt                                                        Wielandstraße 4
Untere Immissionsschutzbehörde                                   99610 Sömmerda
Ritterstraße 14                                                  Tel.: 03634 354-675
99310 Arnstadt
Tel.: 03628 738-661                                              Landratsamt Sonneberg
                                                                 Umweltamt
Landratsamt Kyffhäuserkreis                                      Untere Immissionsschutzbehörde
Amt für Umwelt, Naturschutz und                                  Bahnhofsstraße 66
Wasserwirtschaft                                                 96515 Sonneberg
Untere Immissionsschutzbehörde                                   Tel.: 03675 871-412
Markt 8
99706 Sondershausen
Tel.: 03632 741-331

IHK – Die erste Adresse                                                         www.gera.ihk.de
Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera         info@gera.ihk.de | +49 365 8553-0 | www.gera.ihk.de              Seite 15 / 19
Büroanschrift: Gaswerkstr. 23, 07546 Gera   Qualitätsmanagement zertifiziert nach DIN EN ISO 9001     4_723_01_06_02_04
Ansprechpartner:   Anna Seidl
                                                                       Telefon:           +49 365 8553-129
                                                                       E-Mail:            seidl@gera.ihk.de

                                                                       Stand:             8. Januar 2021

 IHK-Information
Landratsamt Unstrut – Hainich - Kreis                            Stadt Suhl
Fachdienst Bau und Umwelt                                        Umwelt- und Bauaufsichtsamt
Untere Immissionsschutzbehörde                                   SG Umwelt
Thamsbrücker Straße 20                                           Friedrich-König-Straße 42
99947 Bad Langensalza                                            98527 Suhl
Tel.: 03601 802-723                                              Tel.: 03681 7422-07

Landratsamt Wartburgkreis                                        Stadt Weimar
Umweltamt                                                        Abteilung Umwelt / Tierheim
Untere Immissionsschutzbehörde                                   Untere Immissionsschutzbehörde
Andreasstraße 11                                                 Schwanseestraße 17
36433 Bad Salzungen                                              99423 Weimar
Tel.: 03695 616-701                                              Tel.: 03643 762-919

Landratsamt Weimarer Land
Umweltamt
Untere Immissionsschutzbehörde
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Tel.: 03644 540-671

Stadt Eisenach
Bau- und Umweltamt
Untere Immissionsschutzbehörde
Markt 22
99817 Eisenach
Tel.: 03691 670-616

Stadt Erfurt
Umwelt- und Naturschutzamt
Untere Immissionsschutzbehörde
Stauffenbergallee 18
99085 Erfurt
Tel.: 0361 655-2601

Stadt Gera
Fachdienst Umwelt
Fachgebiet Immissionsschutz,
Chemikaliensicherheit und Abfall
Amthorstraße 11
07545 Gera
Tel.: 0365 838-4201

Stadt Jena
Fachdienst Umweltschutz
Untere Immissionsschutzbehörde
Am Anger 26
07743 Jena
Tel.: 03641 49-5271

IHK – Die erste Adresse                                                         www.gera.ihk.de
Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera         info@gera.ihk.de | +49 365 8553-0 | www.gera.ihk.de              Seite 16 / 19
Büroanschrift: Gaswerkstr. 23, 07546 Gera   Qualitätsmanagement zertifiziert nach DIN EN ISO 9001     4_723_01_06_02_04
Ansprechpartner:   Anna Seidl
                                                                       Telefon:           +49 365 8553-129
                                                                       E-Mail:            seidl@gera.ihk.de

                                                                       Stand:             8. Januar 2021

 IHK-Information
Abkürzungsverzeichnis
Abs.                                                   Absatz

AVV                                                    Abfallverzeichnis-Verordnung

AZB                                                    Ausgangszustandsbericht

BImSchG                                                Bundesimmissionsschutzgesetz

BImSchV                                                Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz

BMUB                                                   Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
                                                       und Reaktorsicherheit

BVT                                                    beste verfügbare Technik

Bzgl.                                                  Bezüglich

FFH                                                    Fauna-Flora-Habitat

ggf.                                                   gegebenenfalls

IED                                                    Industrial Emissions Directive, deutsch:
                                                       Industrieemissions-Richtlinie

i.S.d.                                                 im Sinne der/des

i.V.m.                                                 in Verbindung mit

IVU                                                    Richtlinie über die integrierte Vermeidung und
                                                       Verminderung der Umweltverschmutzung

LAI                                                    Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für
                                                       Immissionsschutz (LAI)

S.                                                     Satz

TALA                                                   TA Luft Länderausschuss

TA Luft                                                Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft

UIB                                                    Untere Immissionsschutzbehörde

UVP                                                    Umweltverträglichkeitsprüfung

UVPG                                                   Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung

z. B.                                                  zum Beispiel

IHK – Die erste Adresse                                                         www.gera.ihk.de
Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera         info@gera.ihk.de | +49 365 8553-0 | www.gera.ihk.de             Seite 17 / 19
Büroanschrift: Gaswerkstr. 23, 07546 Gera   Qualitätsmanagement zertifiziert nach DIN EN ISO 9001    4_723_01_06_02_04
Ansprechpartner:   Anna Seidl
                                                                       Telefon:           +49 365 8553-129
                                                                       E-Mail:            seidl@gera.ihk.de

                                                                       Stand:             8. Januar 2021

 IHK-Information
Anhang

Checkliste Terminplan für den Antragsteller

 Verlauf des Genehmigungsverfahrens                             Geplant am           Erledigt am           Bemerkungen

 Erstellung einer Präsentation für die
 Genehmigungsbehörde
 Vorphase: Beratungsgespräch mit der
 Genehmigungsbehörde vor Antragstellung
 Ergebnisprotokoll
 Vorlage Ausgangszustandsbericht (AZB) falls
 erforderlich, spätestens vor Baubeginn
 Abgabe sämtlicher Antragsunterlagen bei der
 Behörde
 Eingangsbestätigung durch Behörde mit dem
 entsprechenden Aktenzeichen
 Ggf. Nachreichen der fehlenden Unterlagen
 innerhalb der Frist
 Verfahrenseröffnung
 Beginn der Behördenbeteiligung durch
 Genehmigungsbehörde
 Auslegungsfrist

 Einwendungsfrist
 Erörterungstermin
 Anhörungsverfahren
 Eingang Bescheid der Genehmigungsbehörde
 Bekanntmachung der Entscheidung
 Bescheid ist bestandskräftig
 Baubeginn
 Mitteilung Baubeginn an die entsprechenden
 Behörden
 Mitteilung der Inbetriebnahme an die
 entsprechenden Behörden
 Ggf. Mitteilung einer Teilinbetriebnahme
 Abnahmeprüfung

IHK – Die erste Adresse                                                         www.gera.ihk.de
Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera         info@gera.ihk.de | +49 365 8553-0 | www.gera.ihk.de             Seite 18 / 19
Büroanschrift: Gaswerkstr. 23, 07546 Gera   Qualitätsmanagement zertifiziert nach DIN EN ISO 9001    4_723_01_06_02_04
Ansprechpartner:   Anna Seidl
                                                                       Telefon:           +49 365 8553-129
                                                                       E-Mail:            seidl@gera.ihk.de

                                                                       Stand:             8. Januar 2021

 IHK-Information
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IHK – Die erste Adresse                                                         www.gera.ihk.de
Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera         info@gera.ihk.de | +49 365 8553-0 | www.gera.ihk.de             Seite 19 / 19
Büroanschrift: Gaswerkstr. 23, 07546 Gera   Qualitätsmanagement zertifiziert nach DIN EN ISO 9001    4_723_01_06_02_04
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