Lokale Künstler*innen für partizipative Open Air-Galerie auf dem Seefischmarkt in Kiel-Wellingdorf gesucht!

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Lokale Künstler*innen für partizipative Open Air-Galerie auf dem Seefischmarkt in Kiel-Wellingdorf gesucht!
Lokale Künstler*innen für partizipative Open Air-Galerie auf dem
            Seefischmarkt in Kiel-Wellingdorf gesucht!

Gegenstand
Im Rahmen des Kieler Kultursommers XXL soll vom 14.-20. August 2021 durch Künstler*innen mit
lokalem Bezug und unter Mitwirkungen der Bürger*innen eine Open Air-Galerie auf dem
Seefischmarkt in Kiel-Wellingdorf entstehen. Die Ausgestaltung des partizipativen Schaffensprozesses
eines oder mehrerer Kunstwerke/s auf dem Seefischmarkt unter dem Motto „WE SEA“ ist Gegenstand
dieser Ausschreibung. Ziel dieser Ausschreibung ist das Erlangen kreativer, auf das Motto
bezugnehmender und realisierbarer Konzepte zur Schaffung von Kunstwerken für die Open Air-Galerie
inklusive einer detaillierten Darlegung der Einbeziehung der Bürger*innen.

Verfahren
Es handelt sich um einen Wettbewerb gem. § 50 UVgO (Sonderregelung zur Vergabe von
freiberuflichen Leistungen). Das Bewerbungsverfahren ist offen und nicht anonym. Der Wettbewerb
wird im Juni 2021 ausgelobt und über die lokalen Medien sowie Social Media-Kanäle und Email-
Verteiler der Projektgesellschaft Kiel-Gaarden GmbH beworben.

Die Ausschreibungsunterlagen inklusive Anlagen werden auf www.kieler-ostufer.de/wesea als
Download sowie auf Anfrage per Email oder postalisch zur Verfügung gestellt.                           1

Interessierte Künstler*innen können bis zum 21. Juli 2021, 9 Uhr, ihre Bewerbung (siehe
einzureichende Unterlagen) bei der Projektgesellschaft Kiel-Gaarden GmbH wie folgt einreichen:

   -   in schriftlicher Form, in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung
       KUNSTWETTBEWERB OPEN AIR-GALERIE „WE SEA“ an
       Büros für Stadtteilentwicklung
       c/o Stadtteilbüro Ost
       Vinetaplatz 2
       24143 Kiel

oder
   -   in digitaler Form per Email mit dem Betreff KUNSTWETTBEWERB OPEN AIR-GALERIE „WE SEA“
       an
       madleen.bergmann@kieler-ostufer.de.

Es gilt die Eingangszeit, nicht der Poststempel. Verspätet eingegangene Anträge werden nicht
berücksichtigt. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden
ebenfalls nicht berücksichtigt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgegeben. Ferner besteht
kein Anspruch auf Erstattung von Kosten.
Zulassungsbereich, Sprache & Teilnahmeberechtigung
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt. Die Teilnahme steht sowohl professionellen
und bereits etablierten als auch weniger bekannten Künstler*innen aus den unterschiedlichsten
Bereichen offen, die einen lokalen Bezug vorweisen können. Teilnahmeberechtigt sind natürliche
Personen sowie Arbeitsgemeinschaften.

Einzureichende Unterlagen
   -   Motivation inkl.
          • Vita
          • Darlegung des eigenen lokalen Bezugs
          • Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Bürger*innen (z. B. Workshops)
          • Optional Arbeitsbeispiele (hierfür bitte die „Vorlage Referenzobjekte“ unter
              www.kieler-ostufer.de/wesea verwenden; fließt nicht in die Bewertung mit ein)
          •
   -   Konzept inkl.
          • Kostenplan (Auflistung aller für das Projekt benötigten Kosten in brutto)
          • Interpretation des Mottos und detaillierte Beschreibung der Einbeziehung der
              Bürger*innen (wie konkret werden Bürger*innen in den Schaffensprozess
              eingebunden?), max. zwei DIN A4-Seiten
          • Zeitplan
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          • Auflistung zusätzlich benötigter Infrastruktur (Lagerung, Strom, Wasser etc.)
          • Optional Skizze/Foto des zu errichtenden Kunstwerks

Unter www.kieler-ostufer.de/wesea steht eine Checkliste für die einzureichenden Unterlagen im
Downloadbereich bereit.

Rahmenbedingungen
Mit dem Geomar Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel, dem Seefischmarkt, der ehemaligen
Fischersiedlung sowie seiner direkten Lage am Schwentinemündungsbereich ist der Stadtteil
Wellingdorf eng mit dem Thema „Wasser“ verbunden. Die Bereiche direkt am Wasser sind
Erholungsräume: Hier wird flaniert, sich getroffen und ausgetauscht. Und: Im Sommer soll hier Kunst
sichtbar und erlebbar gemacht werden.

Die Open Air-Galerie soll vom 14.-20. August 2021 auf dem Seefischmarkt stattfinden. Für diesen
Zeitraum wird eine Fläche auf dem Gelände abgesperrt, damit die Kunstwerke dort ungestört und
zentralisiert geschaffen werden können. Die Kunstwerke werden auf einer Unterkonstruktion
errichtet, sodass sie bei Bedarf nach Fertigstellung noch verschoben werden können. Für die
Ausstellung an sich stehen drei verschiedene Flächen auf dem Gelände zur Verfügung (siehe Anlage I),
die je nach Bedarf mit Kunstwerken bestückt werden können.

Die Ausstellungseröffnung ist für den 22. August geplant; der 21. August dient als Vorbereitungstag.
Hier kann ggf. noch ein letzter „Feinschliff“ an den Kunstwerken vollzogen werden. Die Kunstwerke
gehören ab der Ausstellungseröffnung dem Stadtteil Wellingdorf.
Aus Rücksichtnahme auf die Mieter*innen des Seefischmarkts darf die Schaffung der Kunstwerke
keinen allzu störenden, durchgängigen Lärm verursachen. Der Untergrund sowie die Gebäude an sich
dürfen nicht nachhaltig geschädigt oder verändert werden (alles muss wieder entfernbar sein).

Jede*r Künstler*in muss mindestens ein Kunstwerk schaffen. Um eine möglichst abwechslungsreiche
Open Air-Galerie zu schaffen, sind jedoch mehrere Kunstwerke pro Künstler*in wünschenswert. Es
dürfen sich auch mehrere Künstler*innen zur Schaffung eines „Gemeinschaftskunstwerks“ zusammen
tun und eine Gruppenbewerbung einreichen.

Die Art (z. B. Malerei, Grafik, Fotografie, Collagen, Druck, Skulpturen, Kleinplastiken), Ausführung,
Material, Umfang sowie Art und Weise der Einbeziehung der Bürger*innen sind dem/der Künstler*in
überlassen. Das Motto „WE SEA“ ist dabei einzubeziehen, lässt jedoch bewusst einen großen
Interpretations- und Gestaltungsspielraum. Es muss sich um „bleibende“ Kunstwerke handeln, die
unter Mitwirkung der Bürger*innen entstehen, den Flächenanforderungen entsprechen und
mindestens eine Ausstellungsdauer von 3 Wochen draußen bei Wind und Wetter überstehen.

Die Einbeziehung der Bürger*innen in Form von Workshops o. Ä. sollte nicht nur auf eine bestimmte
Zielgruppe begrenzt sein. Es gilt, die Barriere für eine Teilnahme möglichst gering zu halten und
verschiedenste Altersgruppen anzusprechen und einzubeziehen. Kunst soll für alle sichtbar und
erlebbar gemacht werden.

Während des gesamten Prozesses steht das Stadtteilbüro Ost als Ansprechpartnerin zur Verfügung
und unterstützt die Künstler*innen je nach Bedarf (z. B. Lagermöglichkeiten/Logistik). Die
Öffentlichkeitsarbeit sowie die Anmeldung zu den einzelnen Workshops erfolgt ebenfalls über das          3
Stadtteilbüro Ost.

Jury
Eine Jury – teils mit Sach-, teils mit Fachkenntnissen – entscheidet endet Juli, welche Bewerber*innen
den Zuschlag erhalten bzw. welche Konzepte umgesetzt werden. Dabei erhalten die Jurymitglieder die
Bewerbungen gesammelt und in anonymisierter Form nach Ablaufen der Abgabefrist.

Die Künstler*innen und Kreativschaffenden werden innerhalb von einer Woche nach der Jurysitzung
über das Ergebnis informiert.

Entscheidungskriterien für die Jury
    •   Vollständigkeit der Unterlagen
    •   Erfüllung der Voraussetzungen
    •   Einhaltung der Rahmenbedingungen
    •   Gesamteindruck Motivation inkl. Erfahrung im Bereich Partizipation/Mitmach-Workshops
    •   Höhe und Zusammensetzung der Gesamtkosten
    •   Aufgreifen/Interpretation des Mottos „WE SEA“
    •   Realisierbarkeit/Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten
    •   Schlüssigkeit des Gesamtkonzeptes (Konzept, Kostenplan, Zeitplan, ggf. Skizze)
    •   Konzept zur Einbeziehung der Bürger*innen (Umfang und Methode der Einbeziehung)
Kostenrahmen & Aufwandshonorierungen
Für die Ausarbeitung und Ausführung der Kunstwerke stehen insgesamt 10.000 € (brutto) zur
Verfügung. In dem Kostenrahmen sind alle zur Herstellung des Kunstwerks erforderlichen Kosten
(Kosten inkl. Honorar, Material-, Lohn-, Transport- und Nebenkosten) zu berücksichtigen. Der
Ausloberin dürfen keine weiteren Kosten für die Herstellung und Errichtung des Kunstwerks entstehen.

Es sollen mehrere Künstler*innen (min. 3) von diesen 10.000 € beauftragt werden, sodass
Einzelbewerbungen nicht die vollen 10.000 € (brutto) ausschöpfen dürfen.

Zusätzlich werden folgende Aufwandshonorierungen gezahlt:

   •   Die Gewinner*innen des Wettbewerbs, d. h. die Bewerbungen, die durch die Jury zur
       Umsetzung der Kunstwerke ausgewählt werden, erhalten pro Bewerbung einmalig jeweils 200
       € brutto als Aufwandshonorierung.

   •   Von den nicht zur Umsetzung ausgewählten Bewerbungen erhalten die besten fünf jeweils
       eine Aufwandshonorierung von einmalig 150 € brutto pro Bewerbung.

Die Aufwandshonorierungen beziehen sich jeweils auf eine Bewerbung unabhängig von der
Personenanzahl, sodass im Falle einer Gruppenbewerbung das Preisgeld nicht mit der Anzahl der
Gruppenmitglieder multipliziert wird bzw. sich nicht erhöht.

Rückfragen & Begehung                                                                                  4
Rückfragen zum Wettbewerb können bis zum einschließlich 14. Juli schriftlich (per Email) gestellt
werden. Alle (neuen) Fragen und Antworten werden fortlaufend unter www.kieler-ostufer.de/wesea
in einem gesonderten Q&A-Abschnitt veröffentlicht.

Für die Gewinner*innen des Wettbewerbs wird es Anfang August die Möglichkeit einer gemeinsamen
Vor-Ort-Begehung des Seefischmarktgeländes/der Ausstellungsflächen mit dem Stadtteilbüro Ost
geben. Der Termin wird zusammen mit dem Wettbewerbsergebnis bekannt gegeben.

Urheberrecht
Die Urheber*innen räumen dem Auftraggeber ohne eine zusätzliche Vergütung das Recht ein, eine
unbegrenzte Anzahl an fotografischen sowie filmischen Aufnahmen anzufertigen, die u. a. für
dokumentarische Zwecke ohne gewerbliche Absichten verwendet werden dürfen.

Mit dem Einreichen der Bewerbung erklärt sich der/die Teilnehmer*in einverstanden, dass das
Wettbewerbsergebnis, das Konzept inkl. Skizzen/Fotos und Arbeitsbeispielen sowie die späteren
Kunstwerke zusammen mit dem Namen der Künstlerin / des Künstlers sowohl in Print- als auch in
Online-Medien im Rahmen der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit durch den Auftraggeber
veröffentlicht werden dürfen.
Terminübersicht
   •   Deadline Rückfragen: 14. Juli 2021
   •   Abgabefrist: 21. Juli 2021, 9 Uhr
   •   Jurysitzung: Ende Juli 2021
   •   Veröffentlichung Wettbewerbsergebnisse: Ende Juli/Anfang August
   •   Vor-Ort-Begehung Wettbewerbsgewinner*innen: Anfang August
   •   Umsetzung inkl. Workshops: 14.-20. August 2021
   •   Einweihung: 22. August 2021

Kontakt
Stadtteilbüro Ost
Madleen Bergmann
Vinetaplatz 2
24143 Kiel

Tel.: 0431 – 97995348
madleen.bergmann@kieler-ostufer.de
www.kieler-ostufer.de/wesea

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Datum: 24.06.2021
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