Übersicht über aktuelle Fördermöglichkeiten des Bundes - CIO-Arbeitskreis Energiespeicher 14. April 2021
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Übersicht über aktuelle Fördermöglichkeiten des Bundes CIO-Arbeitskreis Energiespeicher 14. April 2021
Agenda Politischer Rahmen: Klimaschutzprogramm, Klimastudien, BEHG, GEG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) • BEG Einzelmaßnahmen • BEG Wohngebäude + BEG Nichtwohngebäude (ab Juli 2021) Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW, in Ausarbeitung) Steuerliche Förderung
Klimaschutzprogramm 2030 (KSP 2030) Überarbeitung • Attraktive Förderung im Bestand: 35% bei Ersatz einer Förderung Gasheizung, 45 % bei Ersatz einer Ölheizung, auch für die Quellenerschließung • Gas und Öl werden langfristig teurer. Noch keine direkte CO2-Preis Lenkungswirkung => Kommunikative Herausforderung. (BEHG) Einnahmen sollen Strompreis senken. • Ölheizungen ab 2026 nur noch in Ausnahmefällen Ordnungsrecht erlaubt (GEG) Klimaschutz- • Erfüllt ein Sektor seine gesetzlich vorgesehenen Ziele gesetz (KSG) nicht, muss die Bundesregierung umgehend nachsteuern.
WP in Klimastudien und Wahlprogrammen VERGLEICH AKTUELLER KLIMASTUDIEN Prognos et al. 2020 BDI 95 dena-EL95 dena-TM95 ISE 2020 UBA 2020 19 18 17 16 Wahlprogramme: 15 Installierte Wärmepumpen [in Mio.] 14 SPD 13 12 Grüne 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 2020 2030 2050 Jahr
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Gebäudeenergiegesetz (GEG) • Nutzungspflicht für EEWärme im Neubau: gilt weiter • Neubaustandard: Verschärfung nach 2023 zu erwarten • Neu: Weitgehendes Betriebsverbot für neue Öl- und Kohleheizungen ab 2026 festgelegt Ausnahmen: o Öl-Hybridheizungen (wenn Nutzungspflicht für EE-Wärme eingehalten wird) o wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden und gleichzeitig EE-Wärme-Anteil technisch nicht möglich
Förderprogramme im Überblick Art der Maßnahme Bestand Neubau BEG Einzelmaßnahmen (EM) Keine nur Heizungs- BAFA: Direktzuschüsse (ab 1. Jan.2021) Förderung modernisierung KfW: Kredite (ab 1. Juli 2021) mehr! Gebäude- wärme BEG Wohngebäude (WG) Effizienzhaus/ BEG Nichtwohngebäude (NWG) Effizienzgebäude KfW: Kredite und Direktzuschüsse ab 1. Juli 2021 bis dahin CO2-Gebäudesanierungsprogramm (KfW) Wärmenetze Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) (inkl. Wärmeerzeuger!) (vor. ab 1. April 2021, evtl. auch später) Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft Prozesswärme (EEW) KfW: Kredite, BAFA: Direktzuschüsse Steuerliche Förderung der Wohngebäudesanierung 20 % der Investitionssumme von Steuerschuld abziehbar
BEG EM
BEG (EM) Einzelmaßnahmenförderung: Überblick • Gebäudehülle (20 %) • Anlagentechnik (außer Heizungen) 20 % • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) 20-55 % • Heizungsoptimierung 20 % • Fachplanung/ Baubegleitung 50 %
BEG EM: Wichtigste Änderungen • Keine Förderung von Einzelmaßnahmen mehr im Neubau o Gebäudebestand: Bauantrag/Bauanzeige vor mind. 5 Jahren o Förderung im Neubau nur noch im Rahmen von Effizienzhäusern bzw. Effizienzgebäuden • Förderung Wärmeerzeuger zur Einspeisung in Wärmenetze: nicht aus BEG, sondern aus BEW • Keine beihilferechtliche Einschränkungen mehr → bei Unternehmen wieder Förderung der Gesamtkosten nicht nur Investitionsmehrkosten • Förderausschluss bei Austauschpflicht entfällt • Energieberatung und Baubegleitung auch bei Einzelmaßnahmen förderfähig!
BEG EM Heizungstechnik: Fördersätze Austausch- Standard- Art der Heizungsanlage prämie Fördersatz Ölheizung Wärmepumpe 35 % 45 % EE-Hybridheizungen Solarkollektoranlage 30 % mind. 25 % EEWärme 30 % 40 % Gas-Hybrid- heizung Nachrüstung EEWärme (mind. 25 %) 20 % - nach 2 Jahren (Renewable Ready) iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte bei Maßnahmen aus individ. Sanierungsfahrplan
BEG EM: Fördersätze Antragsteller Bezugsgrundlage des Fördersatzes Privatperson Bruttokosten = inkl. MwSt. Unternehmen Nettokosten = exkl. MwSt. (vorsteuerabzugsberechtigt) → Kein Unterschied bei Umfang der Förderung bei Privaten und Unternehmen
BEG EM: Anrechnungsfähige Kosten Höchstbetrag förderfähiger Kosten bei Einzelmaßnahmen Art des Gebäudes brutto Wohngebäude 60.000 € pro Wohnung 1.000 € pro m² NGF Nichtwohn- 15 Mio. € pro ZWB gebäude ZWB = Zuwendungsbescheid NGF = Nettogrundfläche= beheizte + gekühlte Nutzfläche → höhere anrechnungsfähige Kosten bei Mehrfamilienhäusern
BEG EM: Förderfähige Kosten (Heiztechnik) 1. Wärmeerzeuger 2. Inbetriebnahme 3. Wärmequelle einer Wärmepumpenanlage 4. Wärmespeicher 5. Spezifische Umfeldmaßnahmen: o Notwendige Maßnahmen für Vorbereitung und Umsetzung des Heizungsprojekts und/oder o Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz der Gebäudeanlagentechnik
BEG EM: Förderfähige Kosten (Umfeldmaßnahmen) 1. Heiz- und Technikraum 2. Wärmeverteilung und Wärmeübergabe 3. Warmwasserbereitung 4. Demontagearbeiten Ausführlich im BAFA-Infoblatt zu den förderfähigen Kosten
BEG EM: Förderung von Gebäudenetzen • Förderung von Gebäudenetzen aus BEG: ◦ Def. Gebäudenetz: Anlage + versorgte Gebäude (mind. 2) = derselbe Eigentümer ◦ Förderfähige Maßnahmen: alle Anlagen vom Wärmeerzeuger bis zu Umfeldmaßnahmen in Gebäuden ◦ Fördersatz: wie bei Wärmeerzeugern • Förderung Wärmenetze aus BEW (ab Juli?): ◦ Def. Wärmenetz: Anlage + versorgte Gebäude = unterschiedliche Eigentümer ◦ Förderfähige Maßnahmen: mind. alle Anlagen vom Wärmeerzeuger bis zur Wärmeleitung (vor. inkl. Hausübergabestationen, Umfeldmaßnahmen in Gebäuden noch unklar) 16
BEG EM: Antragstellung • https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem • Vor Maßnahmenbeginn, vorher nur Planungsleistungen 1. • Nach Erhalt der Eingangsbestätigung Auftragserteilung Antrag online möglich stellen • 24 Monate Bewilligungszeitraum zur Umsetzung der Maßnahme 2. • Verlängerung um 24 Monate möglich Zuwendungs- (nach begründetem Antrag) bescheid • Nach Installation der Anlage 3. • Bis 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums Verwendungs- • Nach positiver Prüfung: Auszahlung des Förderbetrags nachweis 17
BEG EM: Antragstellung Angabe der voraussichtlichen Kosten • Differenzierung Anlagen- und Nebenkosten nicht mehr notwendig! → Zuwendungsbescheid (ZWB) mit Festlegung Fördersumme → später Unterschreitung, aber keine Überschreitung der Fördersumme mehr möglich → Angabe zu erwartender Kosten großzügig aufrunden! Aber nicht pauschal Maximalbetrag beantragen! → Kostenvoranschlag einholen (nur auf Verlangen einzureichen) 18
BEG EM: Wärmepumpen: Technische Anforderungen • Anlage muss beim BAFA gelistet sein (Prüfzertifikat, Basis bildet der ETAs-Wert), in Sonderfällen müssen individuelle Nachweise erbracht werden! • Wärmemengenzähler: obligatorisch • Hydraulischer Abgleich: weiterhin Fördervoraussetzung • JAZ muss nicht mehr berechnet werden Für Effizienz der Wärmepumpenanlagen sollte JAZ jedoch weiterhin berechnet werden • Bei Erdwärmeprojekten: Zertifizierung des Bohrunternehmens, verschuldensunabhängige Versicherung 19
BEG WG und BEG NWG
BEG WG und BEG NWG: Fördersätze Art der Denk- 100 EE 85 EE 70 EE 55 EE 40 EE 40 Plus Maßnahme mal EE WG 35 % Moder- 30 % 32,5 % 40 % 45 % 50 % - nisierung NWG - WG 25% Neubau keine Förderung 17,5 % 22,5 % NWG - • Inkrafttreten erst ab 1. Juli 2021! • bei Erreichen eines höheren Effizienzstandards durch Modernisierung nach einem Jahr erneute Förderung möglich • aber ohne EE-Klasse (also mit 5 % bzw. 2,5 % niedrigerem Fördersatz)
BEG WG: Höchstbeträge förderfähiger Kosten Höchstbeträge förderfähiger Kosten bei Effizienzhäusern Art der Maßnahme brutto ohne EE-Klasse 120.000 € mit EE-Klasse 150.000 € oder EH 40 Plus jeweils pro Wohnung • bei Neubau und Modernisierung gleich • EE-Klasse erhöht förderfähige Kosten immer um 30.000 € (Ausnahme: EH 40 Plus)
BEG WG: Fördersätze Neubau Höchste Höchstförderung Effizienzhaus Fördersatz Zusatzförderung ohne EE-Klasse mit EE-Klasse 55 EE 17,5 % 18.000 € 8.250 € 40 EE 22,5 % 24.000 € 9.750 € 40 Plus 25 % 37.500 € keine jeweils pro Wohnung • tatsächliche Kosten im Neubau meist über Höchstbetrag der förderfähigen Kosten → meist volle Ausschöpfung des Förderbetrags
BEG WG: Fördersätze Modernisierung Höchste Höchstförderung Effizienzhaus Fördersatz Zusatzförderung ohne EE-Klasse mit EE-Klasse Denkmal EE 30 % 30.000 € 15.000 € 100 EE 32,5 % 33.000 € 15.750 € 85 EE 35 % 36.000 € 16.500 € 70 EE 40 % 42.000 € 18.000 € 55 EE 45 % 48.000 € 19.500 € 40 EE 50 % 54.000 € 21.000 € jeweils pro Wohnung • tatsächliche Kosten bei Modernisierung oft niedriger → Oft keine volle Ausschöpfung des Höchstförderbetrags
Bis Juli 2021: KfW-Programme laufen weiter • Sanierung von Wohngebäuden: Erhöhung der Tilgungszuschüsse im Kredit um 12,5 Prozentpunkte (Programme Nr. 151, 152) und der Investitionszuschüsse um 12,5 Prozentpunkte (Programm Nr. 430) • Neubau von Wohngebäuden: Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte (Programm Nr. 153) • Sanierung von Nichtwohngebäuden: Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte (Programme Nr. 277, 278, 218, 219) • Erhöhung des Förderhöchstbetrages für Effizienzhäuser (Wohngebäude) im Neubau und der Sanierung von 100.000 EUR auf 120.000 EUR (151, 153, 430)
KfW-Programme: laufen weiter bis Juli 2021 • Der Kumulierung vom BEG EM und von KfW-Programmen sind Grenzen gesetzt. • Folgende KfW-Programme sind jedoch ohne Einschränkungen mit dem BEG EM kumulierbar: − Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (Programmnummer 167) • Andere KfW-Programme dürfen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die neue Heizung NICHT über das jeweils beantragte KfW-Programm finanziert wird. In diesem Fall würden die verschiedenen Förderprogramme lediglich kombiniert, nicht jedoch kumuliert. Dies gilt vor allem für folgende KfW-Programme: − "Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen" (Kredit, Programmnummer 152)
Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW, in Ausarbeitung)
BEW (ab in Q3 2021?) • Grundlegende Reform und Ausweitung von Wärmenetze 4.0 • Kernpunkte: • 3 Säulen analog zur BEG: Einzelmaßnahmen, neue Netze, Bestandsnetze • Fördersätze von 40% der Investition (Machbarkeitsstudien: 60%) • Betriebsförderung mit bis zu 7 Cent pro kWh(th) • Vereinfachungen für Quartiersnetze und Kalte Nahwärme • Flexibilität in Kombination mit BEG • Neue Anreize für Integration von Großen WP in Fernwärme • Inkrafttreten wohl erst in Q3 2021. Wärmenetze 4.0 und KfW-Programm EE-Premium (271/281) werden solange fortgeführt. • Bundeshaushalt sieht ca. 1 Mrd. Euro p.a. vor. • Stolperstein: Beihilferecht (insbesondere Großprojekte), EU-Prüfung des Konzepts läuft noch 28
BEW: Förderung für Wärmenetze ab 2021 Richtlinie liegt zur Beihilfeprüfung bei der EU-Kommission. Quelle: IFEU et al. 29
BEW: Förderung für Wärmenetze ab 2021 Richtlinie liegt zur Beihilfeprüfung bei der EU-Kommission. Grundsatzreform des Förderprogramms „Wärmenetzsysteme 4.0“ • Konzeptvorschlag von IFEU, Prognos et al. 2020, wurde von BMWi weitgehend übernommen. • Vereinfachungen bei (kalter) Nahwärme, insb. bei Machbarkeitsstudien Quelle: IFEU et al. • 3-Säulen-Modell: − Einzelmaßnahme z.B. Groß-WP für ein Wärmenetz − Errichtung Nahwärmenetz − Transformation Fernwärme • Zusätzliche Betriebsförderung! • Kumulierbarkeit mit BEG 30
Steuerliche Förderung
Steuerförderung energetische Gebäudemodernisierung • 20 % für Erneuerbares Heizungssysteme in Bestandsgebäuden • über 3 Jahre von der Steuerschuld abziehbar (im 1. und 2. Jahr je 7 %, im 3. Jahr 6 %) • nur für selbstgenutzte Wohngebäude • Steuerförderung nur bei Verzicht auf BEG-Förderung (BAFA und KfW) • BEG EM für Heizungen deutlich attraktiver! • Nach Installation zu beantragen! („Trostpreis“, falls BEG EM nicht rechtzeitig beantragt wurde) • max. 200.000 Euro anrechenbar (auch für neue Fenster, Dämmung!) → Max. Förderbetrag 40.000 Euro
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Martin Sabel sabel@waermepumpe.de Dr. Björn Schreinermacher schreinermacher@waermepumpe.de Der BWP übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen in dieser Mail. Haftungsansprüche gegen den BWP, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des BWP kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Inhalte sind freibleibend und unverbindlich.
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