Übersicht über aktuelle Fördermöglichkeiten des Bundes - CIO-Arbeitskreis Energiespeicher 14. April 2021

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Übersicht über aktuelle Fördermöglichkeiten des Bundes - CIO-Arbeitskreis Energiespeicher 14. April 2021
Übersicht über aktuelle
Fördermöglichkeiten des Bundes
CIO-Arbeitskreis Energiespeicher
14. April 2021
Übersicht über aktuelle Fördermöglichkeiten des Bundes - CIO-Arbeitskreis Energiespeicher 14. April 2021
Agenda

Politischer Rahmen: Klimaschutzprogramm, Klimastudien, BEHG, GEG

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
• BEG Einzelmaßnahmen
• BEG Wohngebäude + BEG Nichtwohngebäude (ab Juli 2021)

Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW, in Ausarbeitung)

Steuerliche Förderung
Übersicht über aktuelle Fördermöglichkeiten des Bundes - CIO-Arbeitskreis Energiespeicher 14. April 2021
Klimaschutzprogramm 2030 (KSP 2030)

 Überarbeitung   • Attraktive Förderung im Bestand: 35% bei Ersatz einer
  Förderung        Gasheizung, 45 % bei Ersatz einer Ölheizung, auch für
                   die Quellenerschließung

                 • Gas und Öl werden langfristig teurer. Noch keine direkte
   CO2-Preis
                   Lenkungswirkung => Kommunikative Herausforderung.
    (BEHG)
                   Einnahmen sollen Strompreis senken.

                 • Ölheizungen ab 2026 nur noch in Ausnahmefällen
Ordnungsrecht
                   erlaubt
    (GEG)

 Klimaschutz-    • Erfüllt ein Sektor seine gesetzlich vorgesehenen Ziele
 gesetz (KSG)      nicht, muss die Bundesregierung umgehend
                   nachsteuern.
WP in Klimastudien und Wahlprogrammen
                                                          VERGLEICH AKTUELLER KLIMASTUDIEN
                                                     Prognos et al. 2020   BDI 95   dena-EL95   dena-TM95   ISE 2020   UBA 2020

                                      19
                                      18
                                      17
                                      16   Wahlprogramme:
                                      15
 Installierte Wärmepumpen [in Mio.]

                                      14   SPD
                                      13
                                      12   Grüne
                                      11
                                      10
                                       9
                                       8
                                       7
                                       6
                                       5
                                       4
                                       3
                                       2
                                       1
                                       0
                                                   2020                                 2030                            2050
                                                                                         Jahr
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Gebäudeenergiegesetz (GEG)

• Nutzungspflicht für EEWärme im Neubau: gilt weiter

• Neubaustandard: Verschärfung nach 2023 zu erwarten

• Neu: Weitgehendes Betriebsverbot für neue Öl- und
  Kohleheizungen ab 2026 festgelegt
  Ausnahmen:
  o Öl-Hybridheizungen (wenn Nutzungspflicht für EE-Wärme
    eingehalten wird)
  o wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden und
    gleichzeitig EE-Wärme-Anteil technisch nicht möglich
Förderprogramme im Überblick

    Art der Maßnahme                         Bestand                    Neubau

                              BEG Einzelmaßnahmen (EM)                   Keine
              nur Heizungs-
                              BAFA: Direktzuschüsse (ab 1. Jan.2021)   Förderung
             modernisierung
                              KfW: Kredite (ab 1. Juli 2021)             mehr!
Gebäude-
wärme                        BEG Wohngebäude (WG)
             Effizienzhaus/  BEG Nichtwohngebäude (NWG)
            Effizienzgebäude KfW: Kredite und Direktzuschüsse ab 1. Juli 2021
                             bis dahin CO2-Gebäudesanierungsprogramm (KfW)
Wärmenetze                    Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)
(inkl. Wärmeerzeuger!)        (vor. ab 1. April 2021, evtl. auch später)
                              Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft
Prozesswärme
                              (EEW) KfW: Kredite, BAFA: Direktzuschüsse

                  Steuerliche Förderung der Wohngebäudesanierung
                20 % der Investitionssumme von Steuerschuld abziehbar
BEG EM
BEG (EM) Einzelmaßnahmenförderung: Überblick

• Gebäudehülle (20 %)
• Anlagentechnik (außer Heizungen) 20 %
• Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) 20-55 %
• Heizungsoptimierung 20 %
• Fachplanung/ Baubegleitung 50 %
BEG EM: Wichtigste Änderungen
• Keine Förderung von Einzelmaßnahmen mehr im Neubau
  o Gebäudebestand: Bauantrag/Bauanzeige vor mind. 5 Jahren
  o Förderung im Neubau nur noch im Rahmen von Effizienzhäusern
     bzw. Effizienzgebäuden

• Förderung Wärmeerzeuger zur Einspeisung in Wärmenetze:
  nicht aus BEG, sondern aus BEW

• Keine beihilferechtliche Einschränkungen mehr
  → bei Unternehmen wieder Förderung der Gesamtkosten nicht nur
     Investitionsmehrkosten

• Förderausschluss bei Austauschpflicht entfällt

• Energieberatung und Baubegleitung auch bei Einzelmaßnahmen
  förderfähig!
BEG EM Heizungstechnik: Fördersätze
                                                                Austausch-
                                                   Standard-
Art der Heizungsanlage                                           prämie
                                                   Fördersatz
                                                                Ölheizung

Wärmepumpe

                                                      35 %          45 %
EE-Hybridheizungen

Solarkollektoranlage                                         30 %

             mind. 25 % EEWärme                       30 %          40 %
Gas-Hybrid-
heizung     Nachrüstung EEWärme (mind. 25 %)
                                                      20 %           -
            nach 2 Jahren (Renewable Ready)

iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte bei Maßnahmen aus individ. Sanierungsfahrplan
BEG EM: Fördersätze

           Antragsteller       Bezugsgrundlage des Fördersatzes

 Privatperson                     Bruttokosten = inkl. MwSt.

 Unternehmen
                                  Nettokosten = exkl. MwSt.
 (vorsteuerabzugsberechtigt)

 → Kein Unterschied bei Umfang der Förderung
   bei Privaten und Unternehmen
BEG EM: Anrechnungsfähige Kosten

                   Höchstbetrag förderfähiger Kosten
                        bei Einzelmaßnahmen

Art des Gebäudes                          brutto

Wohngebäude                        60.000 € pro Wohnung

                                    1.000 € pro m² NGF
Nichtwohn-                          15 Mio. € pro ZWB
gebäude                         ZWB = Zuwendungsbescheid
                   NGF = Nettogrundfläche= beheizte + gekühlte Nutzfläche

→ höhere anrechnungsfähige Kosten bei Mehrfamilienhäusern
BEG EM: Förderfähige Kosten (Heiztechnik)

1.   Wärmeerzeuger
2.   Inbetriebnahme
3.   Wärmequelle einer Wärmepumpenanlage
4.   Wärmespeicher
5.   Spezifische Umfeldmaßnahmen:
       o Notwendige Maßnahmen für Vorbereitung und Umsetzung
       des Heizungsprojekts und/oder
       o Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz der
       Gebäudeanlagentechnik
BEG EM: Förderfähige Kosten (Umfeldmaßnahmen)

1.   Heiz- und Technikraum
2.   Wärmeverteilung und Wärmeübergabe
3.   Warmwasserbereitung
4.   Demontagearbeiten

Ausführlich im BAFA-Infoblatt zu den förderfähigen Kosten
BEG EM: Förderung von Gebäudenetzen

• Förderung von Gebäudenetzen aus BEG:
  ◦ Def. Gebäudenetz: Anlage + versorgte Gebäude (mind. 2) =
     derselbe Eigentümer
  ◦ Förderfähige Maßnahmen: alle Anlagen vom
     Wärmeerzeuger bis zu Umfeldmaßnahmen in Gebäuden
  ◦ Fördersatz: wie bei Wärmeerzeugern
• Förderung Wärmenetze aus BEW (ab Juli?):
  ◦ Def. Wärmenetz: Anlage + versorgte Gebäude
     = unterschiedliche Eigentümer
  ◦ Förderfähige Maßnahmen: mind. alle Anlagen vom
     Wärmeerzeuger bis zur Wärmeleitung (vor. inkl.
     Hausübergabestationen, Umfeldmaßnahmen in Gebäuden
     noch unklar)
                                                               16
BEG EM: Antragstellung
                 • https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem
                 • Vor Maßnahmenbeginn, vorher nur Planungsleistungen
      1.
                 • Nach Erhalt der Eingangsbestätigung Auftragserteilung
 Antrag online     möglich
    stellen

                 • 24 Monate Bewilligungszeitraum zur Umsetzung der
                   Maßnahme
      2.
                 • Verlängerung um 24 Monate möglich
 Zuwendungs-       (nach begründetem Antrag)
   bescheid

                 • Nach Installation der Anlage
      3.         • Bis 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums
 Verwendungs-    • Nach positiver Prüfung: Auszahlung des Förderbetrags
   nachweis

                                                                           17
BEG EM: Antragstellung

Angabe der voraussichtlichen Kosten

• Differenzierung Anlagen- und Nebenkosten nicht mehr
  notwendig!

→ Zuwendungsbescheid (ZWB) mit Festlegung Fördersumme

→ später Unterschreitung, aber keine Überschreitung der
  Fördersumme mehr möglich
→ Angabe zu erwartender Kosten großzügig aufrunden!
  Aber nicht pauschal Maximalbetrag beantragen!
→ Kostenvoranschlag einholen
  (nur auf Verlangen einzureichen)

                                                          18
BEG EM: Wärmepumpen: Technische Anforderungen

• Anlage muss beim BAFA gelistet sein (Prüfzertifikat, Basis bildet
  der ETAs-Wert), in Sonderfällen müssen individuelle Nachweise
  erbracht werden!

• Wärmemengenzähler: obligatorisch

• Hydraulischer Abgleich: weiterhin Fördervoraussetzung

• JAZ muss nicht mehr berechnet werden
   Für Effizienz der Wärmepumpenanlagen sollte JAZ jedoch
   weiterhin berechnet werden

• Bei Erdwärmeprojekten: Zertifizierung des Bohrunternehmens,
  verschuldensunabhängige Versicherung

                                                                      19
BEG WG und BEG NWG
BEG WG und BEG NWG: Fördersätze

    Art der       Denk-
                         100 EE   85 EE    70 EE   55 EE   40 EE 40 Plus
   Maßnahme       mal EE

            WG                    35 %
Moder-
                  30 %   32,5 %            40 %    45 %    50 %     -
nisierung
            NWG                     -

            WG                                                     25%
Neubau                   keine Förderung           17,5 % 22,5 %
            NWG                                                     -

• Inkrafttreten erst ab 1. Juli 2021!
• bei Erreichen eines höheren Effizienzstandards durch
  Modernisierung nach einem Jahr erneute Förderung möglich
• aber ohne EE-Klasse (also mit 5 % bzw. 2,5 % niedrigerem
  Fördersatz)
BEG WG: Höchstbeträge förderfähiger Kosten

                    Höchstbeträge förderfähiger Kosten
                           bei Effizienzhäusern

  Art der Maßnahme                                brutto

  ohne EE-Klasse                                120.000 €

  mit EE-Klasse
                                                150.000 €
  oder EH 40 Plus

                                           jeweils pro Wohnung

• bei Neubau und Modernisierung gleich
• EE-Klasse erhöht förderfähige Kosten immer um 30.000 €
  (Ausnahme: EH 40 Plus)
BEG WG: Fördersätze Neubau

                                                    Höchste
                              Höchstförderung
 Effizienzhaus   Fördersatz                     Zusatzförderung
                               ohne EE-Klasse
                                                 mit EE-Klasse
    55 EE         17,5 %         18.000 €           8.250 €

    40 EE         22,5 %         24.000 €           9.750 €

    40 Plus        25 %          37.500 €            keine

                                     jeweils pro Wohnung

 • tatsächliche Kosten im Neubau meist über Höchstbetrag
   der förderfähigen Kosten
 → meist volle Ausschöpfung des Förderbetrags
BEG WG: Fördersätze Modernisierung
                                                       Höchste
                                 Höchstförderung
    Effizienzhaus   Fördersatz                     Zusatzförderung
                                  ohne EE-Klasse
                                                    mit EE-Klasse
     Denkmal EE       30 %          30.000 €           15.000 €
       100 EE        32,5 %         33.000 €           15.750 €
       85 EE          35 %          36.000 €           16.500 €
       70 EE          40 %          42.000 €           18.000 €
       55 EE          45 %          48.000 €           19.500 €
       40 EE          50 %          54.000 €           21.000 €
                                         jeweils pro Wohnung

 • tatsächliche Kosten bei Modernisierung oft niedriger
 → Oft keine volle Ausschöpfung des Höchstförderbetrags
Bis Juli 2021: KfW-Programme laufen weiter
• Sanierung von Wohngebäuden: Erhöhung der
  Tilgungszuschüsse im Kredit um 12,5 Prozentpunkte
  (Programme Nr. 151, 152) und der Investitionszuschüsse um
  12,5 Prozentpunkte (Programm Nr. 430)

• Neubau von Wohngebäuden: Erhöhung der
  Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte (Programm Nr. 153)

• Sanierung von Nichtwohngebäuden: Erhöhung der
  Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte (Programme Nr.
  277, 278, 218, 219)

• Erhöhung des Förderhöchstbetrages für Effizienzhäuser
  (Wohngebäude) im Neubau und der Sanierung von 100.000
  EUR auf 120.000 EUR (151, 153, 430)
KfW-Programme: laufen weiter bis Juli 2021
• Der Kumulierung vom BEG EM und von KfW-Programmen
  sind Grenzen gesetzt.
• Folgende KfW-Programme sind jedoch ohne
  Einschränkungen mit dem BEG EM kumulierbar:
  − Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit
  (Programmnummer 167)
• Andere KfW-Programme dürfen nur dann in Anspruch
  genommen werden, wenn die neue Heizung NICHT über das
  jeweils beantragte KfW-Programm finanziert wird. In diesem
  Fall würden die verschiedenen Förderprogramme lediglich
  kombiniert, nicht jedoch kumuliert. Dies gilt vor allem für
  folgende KfW-Programme:
  − "Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen" (Kredit,
  Programmnummer 152)
Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW, in
Ausarbeitung)
BEW (ab in Q3 2021?)
• Grundlegende Reform und Ausweitung von Wärmenetze 4.0

• Kernpunkte:

    •   3 Säulen analog zur BEG: Einzelmaßnahmen, neue Netze, Bestandsnetze
    •   Fördersätze von 40% der Investition (Machbarkeitsstudien: 60%)
    •   Betriebsförderung mit bis zu 7 Cent pro kWh(th)
    •   Vereinfachungen für Quartiersnetze und Kalte Nahwärme
    •   Flexibilität in Kombination mit BEG
    •   Neue Anreize für Integration von Großen WP in Fernwärme

• Inkrafttreten wohl erst in Q3 2021. Wärmenetze 4.0 und KfW-Programm EE-Premium
  (271/281) werden solange fortgeführt.
• Bundeshaushalt sieht ca. 1 Mrd. Euro p.a. vor.
• Stolperstein: Beihilferecht (insbesondere Großprojekte), EU-Prüfung des Konzepts
  läuft noch

                                                                                     28
BEW: Förderung für Wärmenetze ab 2021
Richtlinie liegt zur Beihilfeprüfung bei der EU-Kommission.

                                                              Quelle: IFEU et al.
                                                                                    29
BEW: Förderung für Wärmenetze ab 2021
Richtlinie liegt zur Beihilfeprüfung bei der EU-Kommission.

                                                                                    Grundsatzreform des
                                                                                    Förderprogramms
                                                                                    „Wärmenetzsysteme 4.0“

                                                                                    • Konzeptvorschlag
                                                                                      von IFEU, Prognos et al. 2020, wurde
                                                                                      von BMWi weitgehend übernommen.
                                                                                    • Vereinfachungen bei (kalter)
                                                                                      Nahwärme, insb. bei
                                                                                      Machbarkeitsstudien

                                                              Quelle: IFEU et al.
                                                                                    • 3-Säulen-Modell:
                                                                                        − Einzelmaßnahme z.B. Groß-WP für ein
                                                                                          Wärmenetz
                                                                                        − Errichtung Nahwärmenetz
                                                                                        − Transformation Fernwärme
                                                                                    • Zusätzliche
                                                                                      Betriebsförderung!
                                                                                    • Kumulierbarkeit mit BEG

                                                                                                                                30
Steuerliche Förderung
Steuerförderung energetische Gebäudemodernisierung

• 20 % für Erneuerbares Heizungssysteme in Bestandsgebäuden
      • über 3 Jahre von der Steuerschuld abziehbar
         (im 1. und 2. Jahr je 7 %, im 3. Jahr 6 %)
• nur für selbstgenutzte Wohngebäude
• Steuerförderung nur bei Verzicht auf
  BEG-Förderung (BAFA und KfW)
• BEG EM für Heizungen deutlich attraktiver!
• Nach Installation zu beantragen!
  („Trostpreis“, falls BEG EM nicht rechtzeitig beantragt wurde)
• max. 200.000 Euro anrechenbar (auch für neue Fenster,
  Dämmung!)
      → Max. Förderbetrag 40.000 Euro
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Dr. Martin Sabel                                                                        sabel@waermepumpe.de
Dr. Björn Schreinermacher                                                     schreinermacher@waermepumpe.de
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