Luca-App - Gemeinde Zimmern oR

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Luca-App - Gemeinde Zimmern oR
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54. Jahrgang                                  Freitag, 09. April 2021                                    Nummer 14

Luca-App
Das Gesundheitsamt des Landkrei-
ses Rottweil setzt künftig die App
„Luca“ zur Kontaktnachverfolgung ein,
um Infektionsketten zu unterbrechen.
Gleichzeitig ergeht die Bitte an die Be-
völkerung und Gewerbetreibende die
App zu nutzen.
Luca ist eine kostenlose App, die Nut-
zerinnen und Nutzer, wie auch Einzel-
handel, Gastronomie, Veranstalter und
weitere Bereiche bei der Dokumentati-
onspflicht sowie die Gesundheitsämter
bei der Kontaktnachverfolgung unter-
stützt. Sämtliche Informationen über
die Funktionsweise der Luca-App so-
wie Kontaktinformationen zum Anwen-
dersupport sind im Internet unter www.
luca-app.de zu finden. Aus Kapazi-
tätsgründen kann das Gesundheitsamt
hier keine Beratung anbieten, der Wirt-
schaftsförderer und die IHK Schwarz-
wald-Baar-Heuberg stehen aber gerne
für Fragen zur Verfügung.
Einsatzgebiete:
- Für Betreiber
Einfach und sicher für Gäste und Be-
treiber. Mit Luca kann die Kontakt-
datenerfassung für Einzelhändler beim
click&meet,    Erbringer   körpernaher
Dienstleistungen,    Gastronomiebetrie-
be oder Veranstaltungsstätten einfach
umgesetzt werden.
- Für Gäste
Mit Luca kann die Anwesenheit in einem Restaurant, einer Bar, im Einzelhandel, bei Dienstleistern, bei einer Veranstal-
tung oder dem Besuch einer Kirche ganz einfach und anonym dokumentiert werden. Das Eintragen in Listen entfällt.
- Für private Treffen
Die Luca-App hilft immer dann, wenn eine Kontaktliste geführt werden muss oder soll. Beim Geburtstagsbrunch zu
Hause oder bei der Workout-Gruppe im Park.
Privatpersonen können die App direkt im App-Store des entsprechenden Smartphone-Herstellers herunterladen. Durch
eine datenschutzkonforme, dezentrale Verschlüsselung der Daten ist gewährleistet, dass die Nutzer immer die Daten-
hoheit behalten. Eine datenschutzkonforme Anbindung an das Gesundheitsamt ermöglicht eine schnelle und komplette
Übermittlung der Kontaktdaten, so dass Infektionsketten schnell erkannt und gestoppt werden können.
Wer registrierte Geschäfte, Betriebe bzw. Veranstaltungsstätten betritt, kann digital „einchecken“ und erhält einen QR-
Code. Erkrankt eine Person, die vor Ort war, kann das Gesundheitsamt nach entsprechender Freigabe durch Nutzer
und Betreiber auf die von Luca gesammelten Daten zugreifen und die Kontaktpersonen zeitnah informieren.
Die Luca-App unterstützt damit registrierte Betriebe, wie im Moment z.B. den Einzelhandel bei der Pflicht zur bisher
noch aufwändigen manuellen Kontaktdatenerfassung der Kunden.
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                                                                                                        Freitag, 09. April 2021

Bereitschaftsdienste der Ärzte                                    Öffnungszeiten des Rathauses                         9291-0
Praxisbereich Rottweil                                            Montag                  8.30 - 11.30 und 14.00   -   17.00   Uhr
Allgemeiner Notfalldienst:                             116117     Dienstag                                  8.30   -   11.30   Uhr
Ärztlicher Wochenend- und Nachtnotdienst:                         Mittwoch                8.30 - 11.30 und 14.00   -   18.00   Uhr
Über die Rufnummer 116117 ist die Leitstelle für die Ver-         Donnerstag                                8.30   -   11.30   Uhr
mittlung zum jeweiligen örtlichen ärztlichen Notdienst an         Freitag                                   8.30   -   13.00   Uhr
Wochenenden und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr besetzt,
von Montag bis Donnerstag von 18 - 22 Uhr und freitags            Öffnungszeiten der Ortsverwaltungen
von 16 - 22 Uhr. Wir weisen darauf hin, dass akut lebens-
bedrohliche Notfälle auch weiterhin vom Rettungsdienst            Horgen, Ingrid Rottler                    Tel. 0741 9291 46
(Rufnummer 112) versorgt werden.                                  Montag                                    16.00 - 19.00 Uhr
Notfallpraxis Rottweil an der Helios Klinik, Krankenhausstr. 30   Flözlingen, Ingrid Rottler                Tel. 0741 9291 51
An Wochenenden und Feiertagen können akut erkrankte               Mittwoch                                  16.00 - 19.00 Uhr
Patienten ohne vorherige Anmeldung direkt in die Notfall-         Stetten, Ingrid Rottler                   Tel. 0741 9291 56
praxis der niedergelassenen Ärzte kommen:                         Donnerstag                                16.00 - 19.00 Uhr
Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag 9 bis 13 Uhr
und 15 bis 19 Uhr.                                                Sprechzeiten der Ortsvorsteher
Telefonisch ist der ärztliche Bereitschaftsdienst, insbeson-
dere für Hausbesuche und ausschließlich telefonische Be-          Horgen, Ortsvorsteher Matthias Sigrist individuell nach
ratungen – auch außerhalb der Öffnungszeiten - über die           telefonischer Vereinbarung 0176 21145581
zentrale Rufnummer 116117 zu erreichen.
In lebensbedrohlichen Situationen ist der Rettungsdienst/         Stetten, Ortsvorsteher Andreas Bihl
Notarzt unter der Notrufnummer 112 zu alarmieren.                 donnerstags                              18.00 - 19.00 Uhr
Zahnärztlicher Notdienst:                                         Sprechzeiten der Bürgermeisterin
Telefon-Nummer 01803 22255515
Augenärztlicher Notdienst:                                        Sprechzeiten der Bürgermeisterin sind auch außerhalb der
Zu erfragen über die Rufnummer Tel. 116 117                       üblichen Öffnungszeiten nach Vereinbarung möglich.
Kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis                         Terminvereinbarung Tel. 0741 9291-12.
Zu erfragen über die Rufnummer Tel. 116 117
am Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen:              Telefonverzeichnis
Samstag, Sonntag, Feiertag von 9 bis 21 Uhr (ohne Voran-
meldung), Montag bis Donnerstag von 19 - 21 Uhr (ohne
                                                                  der Gemeindeverwaltung
Voranmeldung), Freitag von 18 - 21 Uhr (ohne Voranmeldung)        So erreichen Sie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der
Zentrale Hals-Nasen-Ohren-Notfallpraxis                           Gemeindeverwaltung:
am Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen,              Telefonzentrale                               0741 9291-0
1. OG. Hauptgebäude: Samstag, Sonntag, Feiertag von 10            Telefax                                      0741 9291-34
bis 20 Uhr (ohne Voranmeldung), Telefon: 116 117                  E-Mail                                info@zimmern-or.de
                                                                  E-Mail Bauhof Zimmern              Bauhof@zimmern-or.de
Apothekenbereitschaft                                             Internet-Adresse:                    www.zimmern-or.de
                                                                  Bürgermeisterin Carmen Merz               über Sekretariat
Samstag, 10. April                                                Sekretariat - Lena Fischer                        9291-12
Dr. Sailers Römer-Apotheke                                        Öffentlichkeits- und
Königstr. 35, Rottweil                                            Vereinsarbeit - Anja Schaber                      9291-16
Sonntag, 11. April                                                Wirtschaftsförderung - Heiko Gutekunst            9291-27
Marien-Apotheke
Hauptstr. 169, Spaichingen                                        Haupt-/Ordnungsamt
                                                                  Amtsleiter - Johannes Klingler                         9291-15
Pflegedienste                                                     Sekretariat - Nicole Penz                              9291-21
                                                                  Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten -
Bereitschaftsdienst: Sozialstation St. Martin,                    Elke Schmitt                                           9291-32
Dunningen, Tel. 07403 92904-10                                    Bürgerbüro - Virginia Gothe                            9291-22
Diak. Förd. Gem. Nachbarschaftshilfe, Zimmern,                    Bürgerbüro - Nadine Volkwein                           9291-23
Tel. 0741 34885589                                                Standesamt, Renten, Friedhof - Erika King              9291-25
                                                                  Kindergarten, Schulen - Georg Fischer                  9291-24
Wichtige Rufnummern:                                              Leitung Soziale Arbeit und
                                                                  Personal - Rebecca Jauch                               9291-33
Allgemeiner Notruf                                      110       Kämmerei/Liegenschaften
Feuerwehr                                               112       Amtsleitung - Martin Weiss                             9291-14
Deutsches Rotes Kreuz - Notruf                          112       Sekretariat - Andrea Barth                             9291-36
Rathaus Zimmern                                 0741 9291-0       Gemeindekasse - Heinz Schlenker                        9291-19
Feuerwehrgerätehaus Zimmern                     0741 347301       Steuern, Gebühren, Mieten, Pachten -
THW                                             0741 347266       Oliver Scheer                                          9291-18
Bauhof Zimmern                                  0741 347126       Grundbuchstelle, Liegenschaften -
Bauhof Telefax                                 0741 3489657       Walter Schmidt                                         9291-26
Forstinspektor Felix Schäfer                   07427 947750       Rechnungsbearbeitung - Vera Krause                     9291-35
Kläranlage Horgen                                0741 93233       Buchhaltung - Birgit Teufel                            9291-20
Kath. Pfarramt Zimmern                           0741 31568
Pfarrer Josef Kreidler                         0741 3485021       Bauamt
Evang. Pfarramt Flözlingen-Zimmern              07403 91044       Amtsleiter - Georg Kunz                            9291-13
Kath. Pfarramt Horgen - Pfarrhaus                0741 32207       Sekretariat - Isabelle Picker                      9291-29
Kath. Pfarramt Stetten - siehe Zimmern           0741 31568       Bauanträge - Gitta Unterreiner                     9291-17
Telefonseelsorge            Anruf kostenlos    0800 1110111       Bauhofleitung - Simone Mader           mobil: 0170 3134024
Frauennotruf                                     0741 41314                       - Kay Bihler           mobil: 0172 7252955
Beratungsstelle Altenhilfe Region Rottweil     0170 7940616       Hausmeister - Johannes Kappes          mobil: 0162 2431008
Kriminalpoliz. Beratungsstelle                  0741 477301                       - Werner Stern        mobil: 0160 99189322
Nummer 14
Freitag, 09. April 2021                                                                                                            3
  Gemeinsame
  Bekanntmachungen                                                          Altersjubilare
Online-Informationsveranstaltung zur luca-App                               Wir gratulieren
für Gewerbetreibende, Händler und                                           Am 10. April
                                                                            Frau Sibylle Wild                    zum 70. Geburtstag
Gastronomen                                                                 Am 11. April
Onlineveranstaltung am 14.04.2021 von 18:00 bis 19:00 Uhr.                  Herrn Andreas Kurta, Horgen          zum 75. Geburtstag
Die luca-App unterstützt die Kontaktdatenerfassung und                      Am 15. April
deren Nachverfolgung durch die Gesundheitsämter an al-                      Herrn Sigfried Stark                 zum 75. Geburtstag
len Orten mit Kunden, Gästen und Besuchern.
In diesem Webinar wird aufgezeigt, wie Sie als Gewer-
betreibender die luca-App für Ihr Geschäft installieren
und für die digitale Kontaktnachverfolgung Ihrer Kunden
                                                                              Amtliche
nutzen können.                                                                Bekanntmachungen
Im Fokus steht die Anwendung in der Praxis aus Sicht
des Gewerbetreibenden und des Kunden oder Gastes.
Zusätzlich wird aufgezeigt, wie der Check-In vor Ort orga-                  Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung
nisiert werden kann, auch wenn der Kunde die luca-App                       eines gemeinsamen Gutachterausschusses
nicht installiert hat.                                                      zwischen
Während der Veranstaltung besteht die Möglichkeit über                      der Stadt Rottweil, vertreten durch
den Chat Fragen an den Referenten zu richten. Die Ver-                      Herrn Bürgermeister Dr. Christian Ruf
anstaltung ist kostenfrei.                                                  und
Bitte melden Sie sich online https://events.schwaben.ihk.                   der Gemeinde Aichhalden, vertreten durch
de/webinar-lucaapp14 an, um die Zugangsdaten zu er-                         Herrn BM Michael Lehrer
halten.                                                                     der Gemeinde Bösingen, vertreten durch
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.                            Herrn BM Johannes Blepp
schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de Suchwort luca                               der Gemeinde Deißlingen, vertreten durch
                                                                            Herrn BM Ralf Ulbrich
Ostergeschenke von Betten-Prinz
                                                                            der Gemeinde Dietingen, vertreten durch
Es ist schon Tradition bei der Firma Betten-Prinz, an                       Herrn BM Frank Scholz
Ostern für die Kinder der Kindergärten in Zimmern o.R.                      der Gemeinde Dunningen, vertreten durch
Geschenke zu stiften, und so konnte diesmal jedes Kind                      Herrn BM Peter Schumacher
einen Schoko-Osterhasen und ein paar Süßigkeiten in                         der Gemeinde Eschbronn, vertreten durch
Empfang nehmen.                                                             Herrn BM Franz Moser
„Wir unterstützen immer wieder soziale Projekte, und                        der Gemeinde Hardt, vertreten durch
wenn es darum geht, Kinder glücklich zu machen, dann                        Herrn BM Michael Moosmann
sind wir erst recht gerne dabei!“ meint Geschäftsführer                     der Gemeinde Lauterbach, vertreten durch
Ralph Prinz, und auch das ganze Team von Betten-Prinz                       Herrn BM Norbert Swoboda
steht hinter dieser Aktion.                                                 der Gemeinde Schenkenzell, vertreten durch
                                                                            Herrn BM Bernd Heinzelmann
                                                                            der Stadt Schiltach, vertreten durch
                                                                            Herrn BM Thomas Haas
                                                                            der Stadt Schramberg, vertreten durch
                                                                            Frau Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr
                                                                            der Gemeinde Villingendorf, vertreten durch
                                                                            Herrn BM Marcus Türk
                                                                            der Gemeinde Wellendingen, vertreten durch
                                                                            Herrn BM Thomas Albrecht
                                                                            der Gemeinde Zimmern ob Rottweil, vertreten durch
                                                                            Frau BM’in Carmen Merz
                                                                            (im Folgenden: abgebende Gemeinden)
                                                                            Vorbemerkung:
                                                                            Die Stadt Rottweil und die Städte/Gemeinden Aichhalden,
Philipp Prinz überreicht Frau Rebecca Becker-Hierlmeier von                 Bösingen, Deißlingen, Dietingen, Dunningen, Eschbronn,
der Kindertagesstätte am Adolph-Kolping-Platz die Osterge-                  Hardt, Lauterbach, Schenkenzell, Schiltach, Schramberg,
schenke                                  Foto: Betten-Prinz
                                                                            Villingendorf, Wellendingen, Zimmern ob Rottweil (abge-
 Impressum                           Verantwortlich für den amtlichen
                                                                            bende Gemeinden) schließen zur Bildung eines Gemein-
                                     Teil, alle sonstigen Verlautbarungen   samen Gutachterausschusses aufgrund von § 1 Absatz
 Herausgeber:                        und mitteilungen:                      1 Satz 2 der Verordnung der Landesregierung über die
 Gemeinde Zimmern o.R.               Bürgermeisterin Carmen Merz,           Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bo-
 Druck und Verlag: Nussbaum Medien   78658 Zimmern ob Rottweil, Rathaus-    denrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachteraus-
 Rottweil GmbH & Co. KG,             straße 2, oder ihr Vertreter im Amt.
 78628 Rottweil,                                                            schussverordnung – GuAVO) in Verbindung mit § 25 des
                                     Verantwortlich für „Was sonst noch
 Durschstraße 70,                    interessiert“ und den Anzeigenteil:
                                                                            Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) folgen-
 Telefon 0741 5340-0,                Klaus Nussbaum, Opelstraße 29,         de öffentlich-rechtliche Vereinbarung:
 www.nussbaum-medien.de              68789 St. Leon-Rot
                                                                                        § 1 Gegenstand der Vereinbarung
 InformATIonen                       Tel.: 07033 6924-0,
                                                                            (1) Die abgebenden Gemeinden übertragen die Bildung
                                     E-Mail: info@gsvertrieb.de                 von Gutachterausschüssen nach § 1 Absatz 1 Satz 2
 Vertrieb (Abonnement und            Internet: www.gsvertrieb.de                GuAVO auf die Stadt Rottweil.
 Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,                                          (2) Die Stadt Rottweil erfüllt anstelle der abgebenden Ge-
 Josef-Beyerle-Str. 2,               Anzeigenverkauf:
 71263 Weil der Stadt,               rottweil@nussbaum-medien.de                meinden die übertragenen Aufgaben in eigener Zu-
                                                                                ständigkeit. Sie übernimmt die Aufgaben nach Abs. 1
4                                                                                                                  Nummer 14
                                                                                                        Freitag, 09. April 2021

    uneingeschränkt und in eigener Verantwortung. Sämt-                    § 5 Gebührenerhebung, Kostenbeteiligung
    liche mit den übertragenen Aufgaben verbundenen              (1) Die Stadt Rottweil erhebt für Amtshandlungen im Rah-
    Rechte und Pflichten gehen mit Wirksamwerden der                 men der ihr übertragenen Aufgabengebiete Gebühren
    Vereinbarung auf die Stadt Rottweil über. Sie erfüllt die        und Auslagenersatz in eigener Zuständigkeit. Sie kann
    Aufgabe in ihren Amtsräumen.                                     im Rahmen der ihr übertragenen Aufgabengebiete Sat-
(3) Diese Form der Zusammenarbeit kann um andere Ge-                 zungen erlassen, die für das gesamte Gebiet der Be-
    meinden/Städte erweitert werden, soweit die Gemein-              teiligten gelten; dies gilt nicht für die Erhebung von
    den im selben Landkreis liegen und benachbart sind               Steuern.
    (§ 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO). Ein Beitritt weiterer           (2) Alle anfallenden Aufwendungen und Erträge des Gut-
    Gemeinden/Städte bedarf der Zustimmung der Stadt                 achterausschusses und seiner Geschäftsstelle werden
    Rottweil sowie aller abgebenden Gemeinden.                       von der Stadt Rottweil wie folgt gebucht:
                                                                     a) Hoheitlicher Bereich:
    § 2 Zusammensetzung des Gutachterausschusses,
                    Gutachterbestellung                              Hierzu gehören alle mit
(1) Zur Erfüllung der Aufgabe wird bei der Stadt Rottweil            - der Führung der Kaufpreissammlung (§ 193 Abs. 5
    ein Gutachterausschuss gebildet. Er trägt die Bezeich-                BauGB),
    nung „Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der                     - der Ableitung von Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB)
    Stadt Rottweil“ (nachstehend "Gemeinsamer Gutach-                     und
    terausschuss" genannt).                                          - der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen
(2) Die Anzahl der Mitglieder des gemeinsamen Gutach-                     Daten (§ 193 Abs. 5 BauGB) sowie
    terausschusses wird von der Stadt Rottweil in Ab-                - der Erteilung von Auskünften jeglicher Art
    stimmung mit den abgebenden Gemeinden bzw. ggf.                  einhergehenden Tätigkeiten (Personal- und Sachauf-
    weiteren abgebenden Gemeinden festgelegt. Davon                  wendungen) und Gebühreneinnahmen der Verwal-
    entfallen auf:                                                   tungsgebührensatzung (Erträge).
    Gemeinde Aichhalden                 3 Mitglieder                 b) Privatrechtlicher Bereich:
    Gemeinde Bösingen                   3 Mitglieder                 Hierzu gehören alle mit der Erstattung von Gutachten
    Gemeinde Deißlingen                 3 Mitglieder                 über den Verkehrswert von bebauten und unbebau-
    Gemeinde Dietingen                  3 Mitglieder                 ten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
    Gemeinde Dunningen                  3 Mitglieder                 einhergehenden Tätigkeiten (Personal- und Sachauf-
    Gemeinde Eschbronn                  3 Mitglieder                 wendungen) und Gebühreneinnahmen der Gutachter-
    Gemeinde Hardt                      3 Mitglieder                 ausschussgebühren- und Verwaltungsgebührensatzung
    Gemeinde Lauterbach                 3 Mitglieder                 (Erträge).
    Stadt Rottweil                      5 Mitglieder             (3) Sämtliche bei der Stadt Rottweil anfallenden Aufwen-
    Gemeinde Schenkenzell               3 Mitglieder                 dungen, die unmittelbar mit der Erfüllung der übertra-
    Stadt Schiltach                     3 Mitglieder                 genen Aufgabe verbunden sind (insbesondere Perso-
    Stadt Schramberg                    5 Mitglieder                 nalaufwendungen, zu zahlende Entschädigungen für
    Gemeinde Villingendorf              3 Mitglieder                 die ehrenamtlichen Gutachter gemäß § 14 GuAVO,
    Gemeinde Wellendingen               3 Mitglieder                 Kosten für dienstlich notwendige Fortbildungen, Sach-
    Gemeinde Zimmern ob Rottweil        3 Mitglieder.                aufwendungen sowie Aufwendungen für Softwarelizen-
(3) Der Vorsitzende, zwei Stellvertreter sowie die ehren-            zen), werden mit den Gebühren oder sonstigen Erträ-
    amtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gut-                gen verrechnet.
    achterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt               Die Personalaufwendungen bemessen sich nach den
    Rottweil für die gesetzlich vorgeschriebene Amtsperi-            tatsächlichen Personalkosten zuzüglich der Sach- und
    ode bestellt. Die Gutachter aus den abgebenden Ge-               Gemeinkosten nach dem jeweils aktuellen Bericht der
    meinden werden auf deren Vorschlag vom Gemeinde-                 Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsma-
    rat der Stadt Rottweil bestellt.                                 nagement (KGSt) über die Kosten eines Arbeitsplatzes,
(4) Der Leiter der Geschäftsstelle übt gleichzeitig das Amt          wobei ein Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 20 %
    eines weiteren stellvertretenden Vorsitzenden aus.               angesetzt wird.
(5) Die zuständige Finanzbehörde schlägt zusätzlich einen        (4) Für die Weiterberechnung des Abmangels (Erträge ab-
    Bediensteten sowie einen Stellvertreter als ehrenamt-            züglich Aufwände) werden zur Verteilung folgende zwei
    licher Gutachter vor, die vom Gemeinderat der Stadt              Verteilungsschlüssel vereinbart:
    Rottweil auf die Dauer von vier Jahren bestellt werden.          a) Für den hoheitlichen Bereich:
                                                                     Das Verhältnis der Einwohnerzahlen. Es gelten die
                     § 3 Geschäftsstelle des                         ermittelten Einwohnerzahlen zum Stichtag 30.06. des
             gemeinsamen Gutachterausschusses                        vorangegangenen Jahres im Sinne von § 143 GemO.
(1)   Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachteraus-              b) Für den privatrechtlichen Bereich:
      schusses wird bei der Stadt Rottweil eingerichtet (§ 8         Das Verhältnis der Anzahl der Gutachten eines Jahr-
      Absatz 1 GuAVO).                                               gangs auf dem Gebiet der jeweiligen Körperschaft im
(2)   Der Geschäftsstelle obliegt nach Weisung des Vorsit-           Verhältnis zur Gesamtzahl aller erstatteten Gutachten
      zenden des Gutachterausschusses die Erledigung der             eines Jahrgangs.
      laufenden Verwaltungsaufgaben.                                 Als Gutachten im Sinne des Verteilungsschlüssels gel-
(3)   Die Stadt Rottweil verpflichtet sich, die für eine sach-       ten alle in einem Jahrgang bei der Geschäftsstelle
      gerechte Aufgabenerfüllung erforderliche und geeignete         des Gutachterausschusses beantragten Gutachten im
      Personal- und Sachmittelausstattung zu gewährleisten.          Sinne des § 193 Abs. 1 BauGB, die unter einem Jahr-
      Die Stadt Rottweil besetzt die Geschäftsstelle mit ei-
                                                                     gang geführt werden, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer
      genem Personal. Die Stadt Rottweil verpflichtet sich
                                                                     Fertigstellung.
      weiter, eine regelmäßige fachliche Fortbildung der Mit-
                                                                     Aus den Daten werden die Verteilungsschlüssel von
      arbeiter der Geschäftsstelle sicherzustellen.
                                                                     der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterau-
(4)   Die Personalentscheidungen obliegen der Stadt Rottweil.
                                                                     schusses ermittelt und den abgebenden Gemeinden
                § 4 Übergang der Aufträge                            schriftlich mitgeteilt. Die mitgeteilten Verteilungsschlüs-
(1) Die bisher bei den Geschäftsstellen der Gutachteraus-            sel gelten für die Berechnung der Abmangelbeteiligun-
    schüsse bei der Stadt Rottweil und den abgebenden                gen.
    Gemeinden beantragten und noch nicht fertig gestell-             Zur Überprüfung der Verteilungsschlüssel gestattet die
    ten Verkehrswertgutachten gehen auf den gemeinsa-                Stadt Rottweil den abgebenden Gemeinden Einsicht in
    men Gutachterausschuss über.                                     die Unterlagen.
Nummer 14
Freitag, 09. April 2021                                                                                                 5
    Sollte die Stadt Rottweil und die abgebenden Gemein-           • Daten zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwick-
    den über die Verteilungsschlüssel, ihre Berechnungs-               lungsmaßnahmen,
    verfahren oder ihre Höhe uneinig werden, so erfolgt            • Daten zu Verfügungs- und Veränderungssperren,
    die Ermittlung der Verteilungsschlüssel abschließend           • Einwohnermeldedaten.
    durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Rottweil.        (8) Die abgebenden Gemeinden benennen der Geschäfts-
(5) Die Abrechnungen werden jährlich von der Geschäfts-            stelle des gemeinsamen Gutachterausschusses einen
    stelle erstellt und den Beteiligten übersandt. Die zu          ständigen Ansprechpartner, der die Unterlagen bei der
    erstattenden Aufwendungen werden den Beteiligten in            eigenen Gemeinde erhebt und der Geschäftsstelle des
    Rechnung gestellt und einen Monat nach Anforderung             gemeinsamen Ausschusses innerhalb von zwei Wo-
    fällig.                                                        chen nach Anforderung übersendet. Die Unterlagen
(6) Die abgebenden Gemeinden zahlen an die Stadt Rott-             werden nach Gebrauch von der Geschäftsstelle des
    weil halbjährliche Abschläge auf die Abrechnungen.             gemeinsamen Gutachterausschusses zurückgegeben,
    Die Abschlagszahlungen werden jeweils auf 15.05.               soweit es sich um Originale handelt.
    bzw. 15.11. fällig. Die Höhe der Abschlagszahlung         (9) Die abgebenden Gemeinden ermächtigen die Mitarbei-
    beträgt die Hälfte der letzten Schlussabrechnung.              ter der Geschäftsstelle des gemeinsamen Ausschusses
(7) Im Falle von Zahlungsrückständen sind rückständige             auf das elektronische Grundbuch und die Grundakten
    Beträge nach den für Gebühren geltenden kommu-                 für die Grundstücke im Gebiet ihrer Gemeinde zuzu-
    nalabgabenrechtlichen Vorschriften zu verzinsen bzw.           greifen, soweit dies zur Erfüllung der Aufgabe erforder-
    Säumniszuschläge zu entrichten.                                lich ist.
                                                              (10) Die abgebenden Gemeinden ermächtigen die Mitarbei-
      § 6 Verpflichtungen der beteiligten Gemeinden                ter der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachter-
(1) Den beteiligten Gemeinden obliegt die Verpflichtung            ausschusses Daten bei Dritten zu erheben, soweit dies
    zur gegenseitigen Information und sonstigen vertrags-          zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich ist.
    dienlichen Unterstützung.                                 (11) Die beteiligten Gemeinden werden, soweit rechtlich
(2) Von wesentlichen Ereignissen haben sich die beteilig-          zulässig, alle notwendigen Entscheidungen treffen, Be-
    ten Gemeinden jeweils unaufgefordert zu unterrichten.          schlüsse herbeiführen und sonstige Amtshandlungen
(3) Die beteiligten Gemeinden verpflichten sich, diese Ver-        vornehmen, die zur Durchführung der Aufgabe erfor-
    einbarung mit Wohlwollen auszustatten und nach den             derlich oder sachdienlich sind.
    Regeln von Treu und Glauben zu erfüllen.
(4) Die Stadt Rottweil ist verpflichtet, den abgebenden                       § 7 Laufzeit und Kündigung
    Gemeinden jederzeit (soweit zulässig) Einsicht in die     (1) Die Vereinbarung wird am Tage nach der letzten öf-
    Unterlagen zu gewähren, die im Zusammenhang mit               fentlichen Bekanntmachung rechtswirksam (vgl. § 9
    der Erfüllung der Aufgabe stehen.                             Abs. 17) und hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Danach
(5) Die Stadt Rottweil benennt den abgebenden Gemein-             verlängert sie sich fortwährend um weitere 5 Jahre,
    den einen ständigen Ansprechpartner für die Erfüllung         wenn sie nicht spätestens 12 Monate vor Ablauf der
    der Aufgabe.                                                  Geltungsdauer gekündigt wird.
(6) Die abgebenden Gemeinden haben all diejenigen (ana-       (2) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
    logen und/oder digitalen) Daten und Informationen un-     (3) Im Falle einer Kündigung dieser Vereinbarung sind die
    entgeltlich zur Verfügung zu stellen, die die Stadt           Beteiligten verpflichtet sich auseinanderzusetzen. Die
    Rottweil zur Aufgabenerfüllung braucht. Hierzu gehören        Stadt Rottweil hat Anspruch auf Kostenbeteiligung für
    insbesondere:                                                 die bis zum Ende der Laufzeit erbrachten Leistungen.
    • Daten des amtlichen Liegenschaftskatasterinforma-
                                                                              § 8 Übergangsbestimmungen
        tionssystem (ALKIS),
                                                              (1) Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018 werden
    • Daten über Altlasten,
                                                                  vor der Rechtswirksamkeit der Vereinbarung (vgl. §
    • Bodenrichtwertkarten,
                                                                  9 Abs. 17) von den bisherigen Gutachterausschüs-
    • Flächennutzungsplan,
                                                                  sen beschlossen. Die Geschäftsstelle des Gutachter-
    • Daten zu Ver- und Entsorgungsleitungen,
                                                                  ausschusses der Stadt Rottweil kann die bisherigen
    • Höhenlinien,
                                                                  Geschäftsstellen der abgebenden Gemeinden hierbei
    • Orthofotos,
                                                                  beraten.
    • Schutzgebiete,
                                                              (2) Die Aufwendungen für die Festlegung der Bodenricht-
    • Karten und Lagepläne zu kommunalen Satzungen,
                                                                  werte zum Stichtag 31.12.2018 tragen die abgebenden
        insbesondere Bebauungspläne (zeichnerischer Teil),
                                                                  Gemeinden. Weitere in der Übergangsphase entste-
        alte Ortsbaupläne, Sanierungsgebiete,
                                                                  hende Aufwendungen werden im Verhältnis der Ein-
    • Bauakten,
                                                                  wohnerzahlen verteilt und erstattet.
    • Baulasten,
                                                              (3) Mit Inkrafttreten der Vereinbarung entfällt für die Not-
    • Daten über den Erschließungszustand von Straßen,
                                                                  wendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses bei
    • Daten zum Denkmalschutz,
                                                                  den abgebenden Gemeinden, sodass die Gutachter
    • Daten zu Bodenordnungsmaßnahmen (Freiwillige
                                                                  der Gutachterausschüsse der abgebenden Gemeinden
        Bodenordnungsmaßnahmen, Umlegungen, Grenzre-
                                                                  durch den Gemeinderat abzuberufen sind (§ 4 Abs. 1
        gelungen, Flurbereinigungen),
                                                                  GuAVO). Die Dienstsiegel sind zu diesem Zeitpunkt zu
    • Daten zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwick-
                                                                  entwerten.
        lungsmaßnahmen,
    • Daten zu Verfügungs- und Veränderungssperren.                         § 9 Wirksamkeit, in Kraft treten
(7) Die abgebenden Gemeinden ermöglichen den Mitar-           (1) Der Gemeinderat der Gemeinde Aichhalden       hat dieser
    beitern der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutach-           Vereinbarung am 24.09.2019 zugestimmt.
    terausschusses Zugriff auf alle bei ihr vorhandenen       (2) Der Gemeinderat der Gemeinde Bösingen         hat dieser
    und zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Daten.          Vereinbarung am 07.11.2019 zugestimmt.
    Hierzu gehören unter anderem die                          (3) Der Gemeinderat der Gemeinde Deißlingen       hat dieser
    • Bauakten,                                                   Vereinbarung am 08.10.2019 zugestimmt.
    • Baulasten,                                              (4) Der Gemeinderat der Gemeinde Dietingen        hat dieser
    • Daten über den Erschließungszustand von Straßen,            Vereinbarung am 23.10.2019 zugestimmt.
    • Daten zum Denkmalschutz,                                (5) Der Gemeinderat der Gemeinde Dunningen        hat dieser
    • Daten zu Bodenordnungsmaßnahmen (Freiwillige                Vereinbarung am 21.10.2019 zugestimmt.
        Bodenordnungsmaßnahmen, Umlegungen, Grenzre-          (6) Der Gemeinderat der Gemeinde Eschbronn        hat dieser
        gelungen, Flurbereinigungen),                             Vereinbarung am 08.10.2019 zugestimmt.
6                                                                                                             Nummer 14
                                                                                                   Freitag, 09. April 2021

(7)    Der Gemeinderat der Gemeinde Hardt hat dieser           Für die Gemeinde Zimmern ob Rottweil
       Vereinbarung am 18.09.2019 zugestimmt.                  Zimmern ob Rottweil, den 27.11.2019
(8)    Der Gemeinderat der Gemeinde Lauterbach hat             gez. Bürgermeisterin Carmen Merz
       dieser Vereinbarung am 16.09.2019 zugestimmt.           Genehmigung
(9)    Der Gemeinderat der Gemeinde Schenkenzell hat           Die am 27.11.2019 und 29.11.2019 geschlossene öffent-
       dieser Vereinbarung am 26.09.2019 zugestimmt.           lich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Rottweil
(10)   Der Gemeinderat der Stadt Schiltach hat dieser          und den Städten/Gemeinden Aichhalden, Bösingen, Deiß-
       Vereinbarung am 30.10.2019 zugestimmt.
                                                               lingen, Dietingen, Dunningen, Eschbronn, Hardt, Lauter-
(11)   Der Gemeinderat der Stadt Schramberg hat dieser
                                                               bach, Schenkenzell, Schiltach, Schramberg, Villingendorf,
       Vereinbarung am 24.10.2019 zugestimmt.
                                                               Wellendingen und Zimmern ob Rottweil zur Übertragung
(12)   Der Gemeinderat der Gemeinde Villingendorf hat
       dieser Vereinbarung am 30.10.2019 zugestimmt.           der Aufgaben gem. §1 Abs.1 S.1 GuAVO und die Bildung
(13)   Der Gemeinderat der Gemeinde Wellendingen hat           des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt
       dieser Vereinbarung am 24.10.2019 zugestimmt.           Rottweil gem. §1 Abs.1 S.2 GuAVO in Verbindung mit §
(14)   Der Gemeinderat der Gemeinde Zimmern ob Rott-           25 GKZ wird gemäß § 25 Abs. 5 GKZ genehmigt.
       weil hat dieser Vereinbarung am 22.10.2019 zuge-        79098 Freiburg i. Br., den 18. Februar 2020
       stimmt.                                                 Regierungspräsidium Freiburg
(15)   Der Gemeinderat der Stadt Rottweil hat dieser Ver-      gez. Janina Peters
       einbarung am 20.11.2019 zugestimmt.
(16)   Diese Vereinbarung bedarf nach § 25 Abs. 5 GKZ          Gemeinde Zimmern ob Rottweil
       der Genehmigung der Rechtsaufsichtbehörde.              Landkreis Rottweil
(17)   Die Vereinbarung ist mit der rechtsaufsichtlichen
       Genehmigung von allen beteiligten Städten und                                   Satzung
       Gemeinden öffentlich bekanntzumachen. Sie wird                       zur Aufhebung der Satzung über
       am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntma-                         die Erhebung von Gebühren
       chung rechtswirksam.                                                 für die Erstattung von Gutachten
(18)   Die Stadt Rottweil teilt der Zentralen Geschäfts-                     durch den Gutachterauschuss
       stelle die Bildung des gemeinsamen Gutachteraus-                 (Gutachterausschussgebühren-Satzung)
       schusses nach § 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO mit                                   vom 04.12.1991
       den Angaben nach § 15 Absatz 3 GuAVO unver-             Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt-
       züglich nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung mit.
                                                               temberg (GemO) i. V. m. den §§ 2 und 12 des Kom-
               § 10 Sonstige Bestimmungen                      munalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in
Änderungen der vorliegenden Vereinbarung sowie Neben-          den jeweils gültigen Fassungen hat der Gemeinderat der
abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.         Gemeinde Zimmern ob Rottweil am 30.03.2021 in öffent-
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung un-          licher Sitzung folgende Satzung beschlossen.
wirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirk-                                         §1
samkeit der übrigen Vereinbarung nicht berührt. Die be-                          Aufhebung der Satzung
teiligten Städte/Gemeinden werden in einem solchen Fall        Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
die unwirksamen Bestimmungen durch solche ersetzen,            Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss
die dem sachlichen und wirtschaftlichen Inhalt der un-         (Gutachterausschussgebühren-Satzung) vom 04.12.1991
wirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entspre-             wird förmlich aufgehoben.
chen. Dasselbe gilt, wenn sich während der Laufzeit der                                     §2
Vereinbarung ergibt, dass die Vereinbarung durch weitere                               Inkrafttreten
Bestimmungen ergänzt werden muss.                              Diese Satzung tritt am 01. Mai 2021 in Kraft.
Für die Stadt Rottweil         Für die Gemeinde Aichhalden     Zimmern ob Rottweil, 31. März 2021
Rottweil, den 27.11.2019       Aichhalden, den 27.11.2019      gez. Carmen Merz Bürgermeisterin
gez. Bürgermeister             gez. Bürgermeister
Dr. Christian Ruf              Michael Lehrer                  Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder
                                                               Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Würt-
Für die Gemeinde Bösingen      Für die Gemeinde Deißlingen     temberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustan-
Bösingen, den 27.11.2019       Deißlingen, den 27.11.2019      dekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO
gez. Bürgermeister             gez. Bürgermeister
Johannes Blepp                 Ralf Ulbrich                    unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch
                                                               innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser
Für die Gemeinde Dietingen     Für die Gemeinde Dunningen      Satzung gegenüber der Gemeinde Zimmern ob Rottweil
Dietingen, den 27.11.2019      Dunningen, den 27.11.2019
gez. Bürgermeister             gez. Bürgermeister
                                                               geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Ver-
Frank Scholz                   Peter Schumacher                letzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
                                                               wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,
Für die Gemeinde Eschbronn     Für die Gemeinde Hardt          die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
Eschbronn, den 27.11.2019      Hardt, den 27.11.2019
gez. Bürgermeister             gez. Bürgermeister              verletzt worden sind.
Franz Moser                    Michael Moosmann
Für die Gemeinde Lauterbach    Für die Gemeinde Schenkenzell
Lauterbach, den 27.11.2019     Schenkenzell, den 27.11.2019     Flözlingen
gez. Bürgermeister             gez. Bürgermeister
Norbert Swoboda                Bernd Heinzelmann
Für die Stadt Schiltach        Für die Stadt Schramberg        Einladung zur Sitzung
Schiltach, den 27.11.2019      Schramberg, den 27.11.2019      des Ortschaftsrates Flözlingen Zimmern o.R.
gez. Bürgermeister             gez. Oberbürgermeisterin
Thomas Haas                    Dorothee Eisenlohr              Hiermit lade ich die Bevölkerung zu einer Sitzung des
Für die Gemeinde Villingendorf Für die Gemeinde Wellendingen
                                                               Ortschaftsrates Flözlingen Zimmern o.R.
Villingendorf, den 29.11.2019  Wellendingen, den 27.11.2019    am Montag, 12. April 2021 um 19:30 Uhr in der Turn- und
gez. Bürgermeister             gez. Bürgermeister              Festhalle Flözlingen, Kirchweg 2, 78658 Zimmern o.R.
Marcus Türk                    Thomas Albrecht                 ein.
Nummer 14
Freitag, 09. April 2021                                                                                             7
Tagesordnung:                                                 tikhalle der Grundschule Stetten ausgewichen wird,
1.     Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefass-   muss unter Umständen aus diesem Grund und je nach
       ten Beschlüsse                                         Eintreffen die Anzahl der Besucher begrenzt werden. Bei
2.     Bekanntgaben aus dem Gemeinderat                       Krankheitssymptomen (u.a. Fieber, Husten und Schnup-
3.     Bauangelegenheiten                                     fen) darf die Sitzung nicht besucht werden. Beim Einlass
3.1. Neubau Einfamilienhaus mit Pultdach                      und nach Ende der Sitzung beim Verlassen der Gymnas-
       Flözlingen, Banwiesen 2, Flst. 1047/14                 tikhalle ist eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen.
3.2. Bekanntgaben und Verschiedenes                           Wir bitten um Beachtung. Des Weiteren wird regelmäßig
4.     Bekanntgaben und Verschiedenes                         der Raum gelüftet. Aufgrund dieser Notwendigkeit emp-
5.     Anfragen                                               fehlen wir Ihnen eine warme Jacke/ Mantel in die Sitzung
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.      mitzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Matthias Seelinger-Bick, Stv. des Ortsvorstehers
Angesichts der Corona-Pandemie ist unter Beibehaltung
                                                                Kirchliche
des Öffentlichkeitsgrundsatzes Vorsorge zu treffen, dass
auch die notwendigen Abstände bei der Zuhörerschaft
                                                                Mitteilungen
eingehalten werden. Auch wenn bereits in die Turn- und
Festhalle Flözlingen ausgewichen wird, muss unter Um-
                                                              Katholische Kirchengemeinden
ständen aus diesem Grund und je nach Eintreffen die           Seelsorgeeinheit
Anzahl der Besucher begrenzt werden. Bei Krankheits-          Zimmern o. R.
symptomen (u.a. Fieber, Husten und Schnupfen) darf die        Stetten/Flözlingen
Sitzung nicht besucht werden. Beim Einlass und nach
                                                              Horgen
Ende der Sitzung beim Verlassen der Turn- und Festhal-
le ist eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. Wir
bitten um Beachtung. Des Weiteren wird regelmäßig der         Regelöffnungszeiten der Pfarrbüros:
Raum gelüftet. Aufgrund dieser Notwendigkeit empfeh-          in Zimmern: Di. - Do. von 14.30 bis 18 Uhr
len wir Ihnen eine warme Jacke/ Mantel in die Sitzung                     Tel. 0741 31568
mitzubringen                                                              E-Mail: Kath.Pfarramt.Zimmern@t-online.de
                                                                          Homepage: http://se-zimmern.drs.de/
                                                              in Horgen: Di. und Do. von 9 bis 10.30 Uhr
 Stetten                                                                  Tel. 0741 32207
                                                                          E-Mail: StMartinus.Horgen@drs.de
Einladung zur Sitzung                                         Gedanken zum Sonntag
des Ortschaftsrates Stetten Zimmern o.R.                      Wenn wir etwas Schönes sehen z.B. ein schönes Kleid,
                                                              einen schönen Stoff im Kaufhaus haben wir unwillkürlich
Hiermit lade ich die Bevölkerung zu einer Sitzung des         den Wunsch diesen in die Hand zu nehmen. Wir wollen
Ortschaftsrates Stetten Zimmern o.R.                          nicht nur mit den Augen sehen, wir wollen betasten, be-
am Donnerstag, 15. April 2021 um 19:30 Uhr in die Gym-        rühren, begreifen. Nicht von ungefähr erinnert das Wort
nastikhalle der Grundschule Eschachtal, Pius-Keller-          „begreifen“ an das kognitive Erfassen von einem Sach-
Platz 1, 78658 Zimmern o.R. ein.                              verhalt. Der Kontakt mit unseren Händen verschafft uns
Tagesordnung:                                                 Sicherheit, das Gespür sagt uns: ja das fühlt sich gut an
1.     Schutzhütte Stetten                                    oder auch weniger.
       - Verabschiedung des bisherigen Hüttenwarts            Unwillkürlich möchte auch Thomas, einer der Zwölf, den
       - Einsetzung des neuen Hüttenwarts                     Auferstandenen berühren: „Wenn ich meinen Finger nicht
2.     Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefass-   in die Wunden der Nägel und meine Hand nicht in sei-
       ten Beschlüsse                                         ne Seite lege, glaube ich nicht“, entgegnet Thomas den
3.     Bekanntgaben aus dem Gemeinderat                       anderen Jünger, die ihm erzählen, „wir haben den Herrn
4.     Bauangelegenheiten                                     gesehen“. Thomas geht es um einen handfesten Beweis.
4.1. Aufbau eines Dachgeschosses mit Dachgauben und           Er möchte Jesus berühren, Glauben auf Grund vom Hö-
       Umbau Mühlenweg 8 (Notunterkunft), Einbau von          rensagen ist ihm zu wenig.
       Sozialwohnungen                                        Das Evangelium vom 2. Sonntag der Osterzeit lädt uns
       Stetten, Mühlenweg 8, Flst. 1168/1                     ein zu einer österlichen Glaubenslektion: „Als acht Tage
4.2. Ausbau der beiden Dachgeschosse zu 3 Wohnein-            die Jünger versammelt sind und Thomas dabei ist, kam
       heiten, Erneuerung des Dachstuhls, Errichtung von      Jesus, trat in ihre Mitte und sagte zu Thomas: „Selig
       Gauben und Dacheinschnitten                            sind, die nicht sehen und doch glauben!“ Jesus nimmt
       Stetten, Lackendorfer Straße 10, Flst. 22/2            den „Zweifler“ Thomas in eine österliche Glaubensschule.
4.3 Einbau einer Wohnung in die bestehende Garage             Thomas lernt zu glauben, nicht auf Grund von handfesten
       sowie Neubau einer Terrasse                            Beweisen, Thomas lernt zu glauben, weil er Vertrauen
       Stetten, Klammstraße 18, Flst. 1002                    entwickelt, Vertrauen, das aus einer Beziehung des Her-
4.4. Neubau Garagengebäude mit Lager und Abstell-             zens erwächst. Lassen wir uns auf diesen österlichen
       raum                                                   Weg des Vertrauens ein. Glauben wir nicht auf Grund
       Stetten, Grundstraße 9, Flst. 1020                     handfester Beweise, sondern verwandelt durch die Be-
4.5. Bekanntgaben und Verschiedenes                           gegnung mit dem auferstandenen Christus.
5.     Bekanntgaben und Verschiedenes                         Einen guten 2. Sonntag der Osterzeit und eine gute Wo-
6.     Anfragen                                               che wünscht Ihnen
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.      Josef Kreidler
Mit freundlichen Grüßen
gez. Andreas Bihl, Ortsvorsteher                              Samstag, 10. April Vorabend
                                                              Horgen:
Angesichts der Corona-Pandemie ist unter Beibehaltung         18.30    Eucharistiefeier (Pfr. Kreidler)
des Öffentlichkeitsgrundsatzes Vorsorge zu treffen, dass      Sonntag, 11. April 2. Sonntag der Osterzeit
auch die notwendigen Abstände bei der Zuhörerschaft           Zimmern:
eingehalten werden. Auch wenn bereits in die Gymnas-          10.15    Eucharistiefeier (Pfr. Kreidler)
8                                                                                                             Nummer 14
                                                                                                   Freitag, 09. April 2021

Stetten:                                                     Sonntag, 18. April Miserikordias Domini
9.00      Eucharistiefeier (Pfr. Kreidler)                   Zimmern-Arche:
Dienstag, 13. April                                          10.15 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Reichle)
Zimmern:
17.55     Rosenkranz                                         Kirchengemeinderatssitzung
18.30     WortGottesFeier (Diakon Burkard)                   Der Kirchengemeinderat trifft sich zur öffentlichen Sitzung
Mittwoch, 14. April                                          am Dienstag, 13. April um 19.00 Uhr in der Arche in
Stetten:                                                     Zimmern. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
9.00      Rosenkranz                                         Geistlicher Impuls
9.30      Eucharistiefeier (Pfr. Kreidler)                   1. Protokoll vom 09.03.2021
Donnerstag, 15. April                                        2. Freiwilliger Gemeindebeitrag
Horgen:                                                      3. Berichte
9.00      Rosenkranz                                         4. Verschiedenes
9.30      Eucharistiefeier (Pfr. Kreidler)                   Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Freitag, 16. April                                           Rudolf Etter, 1. Vorsitzender;
Zimmern:
9.30      Eucharistiefeier (Pfr. Kreidler)                   Bibelkreis
Samstag, 17. April Vorabend                                  Herr Pfarrer Dilger lädt alle Interessierten zum Start eines
Die Tafelladenkiste ist aufgestellt!                         neuen Kapitels der Bibellesung ein.
Zimmern:                                                     Am Mittwoch, 14. April von 9.30 – 11.00 Uhr (und danach
16.00     Eucharistiefeier für Erstkommunionfamilien         im Zwei-Wochen-Rhythmus) steht die Urgeschichte der
Stetten:                                                     Bibel (Genesis 1-11) im Mittelpunkt der Bibelkreis-Treffen.
17.30     Eucharistiefeier für Erstkommunionfamilien         Neueinsteiger sind herzlich willkommen – die Corona-
          zusammen mit Horgen                                Regeln werden eingehalten.
19.00     Eucharistiefeier (Pfr. Kreidler)
Sonntag, 18. April 3. Sonntag der Osterzeit                  Konzert mit Christoph Zehendner
Die Tafelladenkiste ist aufgestellt!                         Die evangelische Kirchengemeinde Aldingen teilt uns mit,
Zimmern:                                                     dass das Konzert „und trotzdem“ mit Christoph Zehend-
9.00      Eucharistiefeier (Pfr. Kreidler)                   ner und Klaus-André Eickhoff, das am Karfreitag aus
16.00     Bündnisfeier der Schönstattfamilie                 der Evang. Kirche Aldingen per Livestream übertragen
Horgen:                                                      wurde, auch jetzt noch online über die Homepage der
10.15     Eucharistiefeier (Pfr. Kreidler)                   Kirchengemeinde Aldingen abrufbar ist unter w w w. a l d i n -
                                                             gen-evangelisch.de/konzert; Hören Sie einfach mal rein.
Liturgietexte                                                Die Kirchengemeinde freut sich auch auf Ihre Spende, um
Erste Lesung Apostelgeschichte 4,32-35                       die angefallenen Kosten zu decken.
Zweite Lesung Johannesbrief 5,1-6
Evangelium    Johannes 20,19-31
Lektorendienst Stetten
So., 11.04. Sonja Jaklin
                                                             Freie Evangelische
                                                             Gemeinde Rottweil
                                                             Gottesdienst am 11. April
 Stetten / Flözlingen                                        Sonntag, 11.04.
                                                             10:00 Uhr: Jesu Auferstehung - welche Kraft hat sie für
Kirchenpfleger*in gesucht                                                  meinen Alltag?
Ab August 2021 wird in unserer Kirchengemeinde die           Um die Infektionsschutzregeln einzuhalten, können wir nur
Stelle des Kirchenpflegers frei. Bei Interesse schauen Sie   eine sehr begrenzte Zahl von Personen im Gottesdienst
sich bitte die nähere Beschreibung auf unserer Homepage      zulassen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich zum Got-
(se-zimmern.drs.de) an.                                      tesdienst unter der E-Mail heinz-walter.ramoeller@t-online.
Petra Jauch                                                  de anzumelden. Ferner bitten wir alle Gottesdíenstbe-
                                                             sucher, eine FFP2- oder medizinische Atemschutzmaske
                                                             anzulegen. Der Präsenzgottesdienst wird zusätzlich als
                                                             Video-Konferenz übertragen. Die Zugangsdaten können
Evang. Pfarramt                                              Sie unter der E-Mail heinz-walter.ramoeller@t-online.de er-
Flözlingen-Zimmern o.R.                                      fragen. Wir senden Ihnen die Zugangsdaten sehr gerne
                                                             zu.
Kontaktdaten
Pfarrerin Kristina Reichle, Tel. 074 03 / 910 44             Während der Corona-Krise finden keine Veranstaltungen
Pfarrbüro: Waltraud King, Tel. 074 03 / 910 44               im Gemeindezentrum, Heerstraße 55 e (Gewerbepark Mo-
Glaffenäcker 17, 78658 Zimmern-Flözlingen                    ker), Rottweil, statt.
geöffnet: Mo. u. Mi.: 9.00 – 11.00 Uhr                       Ferner bietet unser Pastor Seelsorge zu den Themen Trau-
E-Mail: pfarramtfloezlingen@t-online.de                      er-, Lebens- und Krisenbewältiung an. Sie sind mit Ihren
Homepage:                                                    Anliegen willkommen. Unser Pastor unterstützt Sie gerne.
http://www.gemeinde.floezlingen-zimmern.elk-wue.de           Mehr Infos erhalten Sie bei Pastor Heinz-Walter Ramöller,
                                                             Tel.: 07420/910158 bzw. heinz-walter.ramoeller@t-online.de.
Sonntag, 11. April Quasimodogeniti
Flözlingen:
9.00 Uhr    Gottesdienst (Prädikantin Frau Kratt)
            -Opfer für das Missionsprojekt im Sudan-
Dienstag, 13. April                                           Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar?
19.00 Uhr Kirchengemeinderatssitzung -Arche Zimmern-

                                                                                                      112
Mittwoch, 14. April
 9.30 Uhr Bibelkreis am Vormittag -Arche Zimmern-             Im Notfall entscheiden sekunden!
16.30 Uhr Konfirmandenunterricht
            -Gemeindehaus Flözlingen-
Nummer 14
Freitag, 09. April 2021                                                                                                       9
                                                              die Kontaktaufnahme erleichtern“, sagt Maria Grundler,
  Nachrichten                                                 Leiterin des Teams Nachwuchswerbung bei der Hand-
  anderer Behörden                                            werkskammer Konstanz. Ihr Rat an die Jugendlichen:
                                                              „Informiert Euch, meldet Euch an und werdet Eure Fragen
                                                              los. Da muss man nicht vorm Spiegel üben und auch
Wirtschaftsministerium                                        nicht extra zum Friseur, sondern nur gut ausgeschlafen
schreibt Innovationspreis des Landes aus                      sein.“
                                                              Bei konkretem Interesse kann im zweiten Schritt bei-
Der Innovationspreis des Landes wird in diesem Jahr           spielsweise ein Praktikum vereinbart werden. Aufgrund
bereits zum 37. Mal verliehen und steht damit in einer        der geltenden Schutzstandards und erweiterten Testmög-
langen Tradition. Er ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert    lichkeiten sei das für beide Seiten gut zu verantworten, so
und dem früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle        die Expertin. Wenn die Voraussetzungen stimmen, kann
(1926 -1984) gewidmet. Mit dem Preis werden seit 1985         der Lehrvertrag unterzeichnet werden – und die Karriere
kleine und mittlere Unternehmen für beispielhafte Leistun-    mit Lehre im September beginnen.
gen bei der Entwicklung neuer Produkte und technischer
Verfahren oder bei der Anwendung moderner Technologi-
en ausgezeichnet.
Ergänzend dazu lobt die MBG Mittelständische Beteili-                     Wassonstnochinteressiert
gungsgesellschaft wieder einen Sonderpreis in Höhe von
7.500 Euro aus, der an ein junges Unternehmen vergeben
werden soll.
Weitere Informationen                                         Aus dem Verlag
Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2021 über das
Online-Bewerbungsportal eingereicht werden. An dem            Der Garten im April 2021
Wettbewerb können teilnehmen:                                 Tipp: Lässt die Blühkraft von typischen frühblühenden Ziergehölzen
- Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten,                   wie Forsythien nach, können alte Triebe direkt nach der Blütezeit im
- mit einem Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro        April bodennah zurückgeschnitten und zu lange Triebe gekürzt wer-
    und                                                       den. An den sich im Laufe des Jahres neu wachsenden Trieben entwi-
- mit Sitz in Baden-Württemberg.                              ckeln sich die Blütenansätze für das folgende Frühjahr.
Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Fach-
jury aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem         Blumenkohl pflanzen
Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und        Blumenkohl ist ein sehr anspruchsvolles Gemüse, das nur auf
nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet. Die Preise     bestem Boden mit gutem Erfolg angebaut werden kann. Güns-
werden am 16. November 2021 feierlich im Rahmen einer         tig ist ein tiefgründiger, sandiger Lehm oder lehmiger Sand mit
öffentlichen Preisverleihung verliehen.                       hohem Humusanteil. Das für die Pflanzung vorgesehene Beet
                                                              sollte im Herbst mit Kompost versorgt worden sein. Wer sich jetzt
                                                              im Fachhandel kräftige Jungpflanzen mit Ballen besorgt, kann
                                                              bereits im Juni den ersten Blumenkohl ernten. Es muss sich bei
                                                              den Jungpflanzen unbedingt um Frühsorten handeln! Gepflanzt
                                                              wird im Abstand von 50 x 50 cm. Sind die Pflanzen gut abgehär-
                                                              tet, vertragen sie auch geringen Frost. Sicherheitshalber sollten
                                                              jedoch Frostschutzhauben bereit stehen, oder man verwendet
                                                              Vlies. Um Blumenkohl über einen längeren Zeitraum ernten zu
                                                              können, sind Folgepflanzungen in 3-wöchigem Abstand bis Mitte
                                                              Juli empfehlenswert.
                                                              obstgehölze düngen
                                                              Wer im Obstgarten noch keine organischen Dünger ausgebracht
                                                              hat, kann dies jetzt nachholen. Obstgehölze sind Humuszehrer,
                                                              eine gründliche Humusversorgung garantiert reiche Erträge in
Azubi-Speed-Dating:                                           hoher Qualität. Kompost und andere organische Dünger ver-
                                                              bessern den physikalischen Zustand des Bodens, führen regel-
Neues Vermittlungsportal hilft bei der                        mäßig Nährstoffe zu und begünstigen durch Aktivierung des
Ausbildungsplatzsuche im Handwerk                             Bodenlebens die Wirkung mineralischer Dünger. Auch eine Mi-
Per Video-Chat und Telefon zum Ausbildungsplatz.              neraldüngung der Obstgehölze ist jetzt noch möglich. Bei älteren
Das Azubi-Speed-Dating der Handwerkskammer Konstanz           Gehölzen befinden sich die aktiven Faserwurzeln im Bereich der
ist in vollem Gange: Über 50 Handwerksbetriebe aus dem        Kronentraufe, das bedeutet am Rand des Blätterdachs. Nährstoff-
Einzugsgebiet der Handwerkskammer sind dabei und stel-        gaben im Stammbereich sind daher wenig sinnvoll. Kompost
len sich und ihre Ausbildungsangebote vor. Noch bis zum       wird oberflächlich eingeharkt.
30. April können Jugendliche mitmachen und über das
                                                              Kapuzinerkresse säen
Online-Portal https://valyn.de/azubi-speed-dating-handwerk/
aktion Telefon- oder Videotermine buchen.                     Kapuzinerkresse ist eine Gewürzpflanze, die vielseitig verwendet
Ob Anlagen- oder Chirurgiemechaniker, Malerin oder Kon-       werden kann und darum mehr Beachtung verdient. Meist wird
ditorin: Die Auswahl an Ausbildungsplätzen mit Start noch     sie nur als Zierpflanze angebaut. Dabei liefert sie nebenher ge-
in diesem Jahr ist groß. Wer sich für einen Beruf und         nügend Gewürz für den Haushalt. Zum Würzen eignen sich nicht
Betrieb interessiert, muss nur einen Kanal auswählen,         nur die Blätter und Blüten, sondern auch die grünen Knospen
seinen Wunschtermin anklicken und die Kontaktdaten            und die noch grünen Früchte. Nährstoffreicher, mit viel Humus
hinterlegen – schon steht einem virtuellen Treffen nichts     versehener Gartenboden sagt der Kapuzinerkresse am meisten
mehr im Weg. Die Gespräche sollen erst einmal nur dem         zu. Da sie sehr frostempfindlich ist, wird sie erst nach Mitte Mai
gegenseitigen Kennenlernen dienen und vielleicht ein paar     ins Freiland gepflanzt. Um bis dahin kräftige Pflanzen zu haben,
Fragen klären helfen.                                         sät man Anfang bis Mitte April je 3 Samen in kleine Töpfe, die mit
Wer noch gänzlich unentschieden ist, kann trotzdem teil-      sandiger Komposterde gefüllt sind und auf einer hellen Fenster-
nehmen: „Ein Speed Dating ist noch kein Bewerbungsge-         bank platziert werden.
spräch. Es soll Jugendlichen und Betrieben einfach nur        Quelle: Bund Deutscher Gartenfreunde e. V.
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