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Markt Burghaslach Bebauungsplan mit Fachbeitrag Grünordnung nach § 13a BauGB „Seestraße“ Begründung (gemäß § 9 Abs. 8 BauGB) Markt Burghaslach Landkreis Neustadt / Aisch - Bad Windsheim - Mittelfranken Aufgestellt am 08.06.2020 Bestätigt am 08.06.2020 __________________________________ _______________________________________ Frieder Müller-Maatsch Armin Luther 1. Bürgermeister Landschaftsarchitekt - Stadtplaner Markt Burghaslach
Markt Burghaslach B-Plan „Seestraße“ Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Erfordernis der Planung ................................................................................. 3 2. Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben ............................................................. 5 2.1 Aufstellungsbeschluss Geltungsbereich Bebauungsplanverfahren............................................ 5 2.2 Bebauungsplanverfahren .................................................................................................................. 6 2.3 Rechtliche Grundlagen und übergeordnete Planungen ............................................................ 7 2.4 Ortsentwicklung - Erfordernis der Wohnanlage - Demografie ..................................................... 9 3. Beschreibung des Planungsgebietes ............................................................................ 11 4. Konzeption und Ziele aus städtebaulicher und landschaftsplanerischer Sicht........ 12 4.1 Art der baulichen Nutzung ..............................................................................................................12 4.2 Maß der baulichen Nutzung............................................................................................................13 4.3 Bauweise, Baulinien, Baugrenzen ...................................................................................................15 4.6 Verkehrsflächen.................................................................................................................................15 4.7 Ver- und Entsorgung .........................................................................................................................16 4.9 Grünflächen .......................................................................................................................................17 4.13 Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ........................................................17 4.15 Sonstige Planzeichen ........................................................................................................................20 4.16 Teil C Bauordnungsrechtliche Vorschriften, örtliche Bauvorschriften und Gestaltungsfestset- zungen.................................................................................................................................................21 4.17 Teil D Hinweise...................................................................................................................................22 5. Grünordnerische Vorgaben ........................................................................................... 24 5.1 Baumbestandserfassung - Baumbewertung ................................................................................24 5.2 Artenschutzrechtliche Belange.......................................................................................................26 6. Planverwirklichung .......................................................................................................... 27 6.1 Grunderwerb......................................................................................................................................27 6.2 Abbrucharbeiten...............................................................................................................................27 6.3 Flächenbilanz (gerundet) ................................................................................................................27 6.4 Kostenermittlung................................................................................................................................29 Pläne - Festsetzungen - Anlagen Bebauungsplan „Seestraße “ Markt Burghaslach M 1 : 500 Variantendarstellung Typ 5 M 1 : 500 Geländeschnitte 1-1’ und 2-2’ M 1 : 250 Festsetzungen 7 Seiten A4 Baumbestandsliste 2 Seiten A4 Baumbestandsplan M 1 : 500 Liste geeigneter Streuobstsorten des Landespflegeverbandes Mittelfranken 5 Seiten A4 Frieder Müller-Maatsch Landschaftsarchitekt/Stadtplaner, Marktplatz 2, 91652 Burghaslach Tel.: 09552/920800 Seite 2
Markt Burghaslach B-Plan „Seestraße“ Anlass & Erfordernis der Planung 1. Anlass und Erfordernis der Planung Anlass der Planung Die BayWa hat die Lagerhausnutzung 2010 aufgegeben. Aufgrund vorhan- dener Altlasten im Baugelände hat der Markt Burghaslach das ehemalige Betriebsgelände der BayWa am Altortrand erst 2017 erworben. Bis zum Frühjahr 2018 hat sich im 1. Obergeschoss des Hauptgebäudes eine Hausarztpraxis befunden. Der Sozialladen im Erdgeschoss befindet sich der- zeit in Auflösung. Für den Mobilfunkmast wurde zur Vorbereitung des Abbru- ches Anfang 2020 ein Ersatzstandort erschlossen und in Betrieb genommen. Die Nebengebäude wurde 2019 abgebrochen und entsorgt. Das BayWa-Grundstück Fl.-Nr. 618 umfasst insgesamt ca. 4.755 m². Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen 2013 für die Fortschrei- bung des Sanierungsgebietes Altort Burghaslach wurde das BayWa-Gelän- de zusammen mit dem nördlich anschließenden ebenfalls weitgehend leer- stehenden Anwesen der ehemaligen Schreinerei Müller, Fl.-Nr. 617/1 und 623/5, als Innenentwicklungsmaßnahme ausführlich behandelt. Damit ergibt sich für den Markt Burghaslach die Chance, auf einer großen innerörtlichen Fläche mit der Innenentwicklungsmaßnahme barrierefrei er- schlossene Wohnungen, Doppel- und Reihenhäuser für Senioren und interes- sierte Ortsbürger und Familien anzubieten. Grundlage für die Umsetzung der Maßnahme ist der vollständige Abbruch aller Gebäude der BayWa. Die Nebengebäude wurde inzwischen abge- brochen, das Hauptgebäude wird 2020 nach dem Auszug des Sozialladens und dem Abbau der Mobilfunkmasten folgen. Die Umsetzung der Maßnahme, insbesondere die notwendigen Abbruch- maßnahmen und die aus dem Entwicklungskonzept geplanten öffentlichen Fußwegverbindungen sollen im Rahmen der Altortsanierung durch Städte- bauförderungsmittel unterstützt werden. Ein Antrag zur Aufnahme in die För- derinitiative „Innen statt Außen“ wurde bei der Regierung von Mittelfranken gestellt und bewilligt. Innenentwicklung Bereits im Rahmenplan zur Altortsanierung aus dem Jahr 2013 war der Ent- wicklungsbereich BayWa-Gelände enthalten. Über das Gelände soll auch eine öffentliche fußläufige Erschließung geführt werden. Bereits erste konzeptionellen Überlegungen im Rahmen der Altortsanierung ergaben, dass zur Erschließung und Anfahrt sowohl die Nürnberger Straße als auch die Seestraße dienen werden. Eine Vorkalkulation aus Grunderwerbskosten, vorgeschätzten Kosten für den Abbruch und notwendige Erschließungsleistungen ergeben für die Gemein- de einen zu erwartenden Grundstückspreis für das neu geschaffene Bau- land, der weit über den üblichen Grundstückskosten für Neubauland oder freigemachtes Bauland im Altort liegen wird. Damit kann das Projekt nicht im üblichen Umlageverfahren als Erschlie- ßungsmaßnahme im Innenbereich von der Gemeinde umgesetzt werden. Eine Umsetzung kann nur als Innenentwicklungsmaßnahme im Rahmen der Städtebauförderung durchgeführt werden. Mit Inanspruchnahme der zu- sätzlichen Fördermittel aus der Förderinitiative „Innen statt Außen“ können auch die angestrebten ortsgestalterischen Ziele mit umgesetzt werden. Angebot von kleinen barrierefrei erschlossenen Wohnungen Kleine Grundstücke für Doppel- und Reihenhäuser, ggf. Förderung junger Familien mit Kindern Barrierefreier Alterssitz für das Anwesen Seestraße 2 Barrierefreie Erschließung im gesamten Geltungsbereich Frieder Müller-Maatsch Landschaftsarchitekt/Stadtplaner, Marktplatz 2, 91652 Burghaslach Tel.: 09552/920800 Seite 3
Markt Burghaslach B-Plan „Seestraße“ Anlass & Erfordernis der Planung Gute fußläufige Erschließung, Einbindung in das Fußwegenetz Öffentliche und private Grünflächen und ein Kinderspielplatz Ortskernsanierung Markt Burghaslach Im Jahr 1974 wurden für den Ortskern von Burghaslach Vorbereitende Unter- suchungen nach dem damaligen § 4 Städtebauförderungsgesetz durchge- führt. Es erfolgte die Ausweisung eines Sanierungsgebietes „Altort Burghas- lach“. Von 1974 bis 2013 wurden dann im Sanierungsgebiet nach dem jeweiligen Bund-Länder-Programm bzw. Länder-Programm Sanierungsmaßnahmen durch den Markt Burghaslach durchgeführt. Parallel dazu wurde ab dem Jahr 2007 nach der Verlagerung des Betriebs- standortes der BIG-Spielwarenfabrik aus dem Ortsrand von Burghaslach für die leergefallenen Gewerbeflächen und umgebende Bereiche neue Vor- bereitende Untersuchungen für eine Programmaufnahme in das Städte- bauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ begonnen. Nach Fertigstellung der Vorbereitenden Untersuchungen wurde kein eigen- ständiges Sanierungsgebiet „Stadtumbau West“ ausgeführt. Zum Abschluss des ursprünglichen Sanierungsverfahrens als umfassende Sanierung mit Schlussabrechnung der Sanierungsmaßnahmen entstandenen Grund- stücksaufwertungen im Sanierungsgebiet hat sich dann gezeigt, dass sich auf Grund des sehr langen Verfahrensverlaufes zwischenzeitlich neue, wich- tige Sanierungsvorgaben und städtebauliche Mängel, auch im gesamten Altort von Burghaslach, ergeben haben. Nach einer dazu durchgeführten Fortschreibung der Vorbereitenden Unter- suchungen im Rahmen eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den Gesamtort von Burghaslach erfolgte dann im Jahr 2013 eine Neuaus- weisung des Sanierungsgebietes „Altort Burghaslach“, entstanden aus einer Verschmelzung des ursprünglichen Sanierungsgebietes „Ortskernsanierung Burghaslach“ aus dem Jahr 1974 mit dem ab dem Jahr 2007 geplanten Stadtumbau West-Gebiet „Mühlgründlein - BayWa“ zum Sanierungsgebiet „Altort Burghaslach“. Im Jahr 2020 erfolgt durch die Neuordnung der Bund-Länder-Städtebauför- derungsprogramme eine Zuordnung zum neuen Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Bedarf Der Gemeindeverwaltung liegen aus dem Zeitraum Oktober 2019 bis April 2020 insgesamt 40 Anfragen nach Wohnbaugrundstücken im Gemeindege- biet Burghaslach vor. Zusätzlich erfolgt im Schnitt jede Woche eine weitere telefonische Anfrage. Frieder Müller-Maatsch Landschaftsarchitekt/Stadtplaner, Marktplatz 2, 91652 Burghaslach Tel.: 09552/920800 Seite 4
Markt Burghaslach B-Plan „Seestraße“ Planungsvorgaben 2. Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben 2.1 Aufstellungsbeschluss Geltungsbereich Bebauungsplanverfahren Aufstellungsbeschluss Die Aufstellung erfolgte gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit Beschlusses im Ge- meinderat vom 02.12.2019 unter der Bezeichnung Bebauungsplan „Seestraße“. Bestandssituation Der Geltungsbereich umfasst das frühere BayWa-Gelände nördlich der Nürnberger Straße, die Seestraße im Westen sowie Teile des Rückbereichs Anwesen Seestraße 2. Der Geltungsbereich grenzt im Norden an das Anwesen Seestraße 2 und weitere Wiesenflächen des selben Eigentümers, im Osten an Gartenflächen und das Anwesen Nürnberger Straße 23, im Süden an die Nürnberger Straße und im Westen an die Anwesen Nürnberger Straße 17 und Seestraße 1. Die Nutzung der Nachbaranwesen ist: Wohnen: Nürnberger Straße 17, 23, 25, 28, 30, 36 und Seestraße 1 und 2 Eh. Schreinerei: Nürnberger Straße 36 und Seestraße 2 Wohnen und Physiotherapie: Seestraße 1 Lagerhaus: Nürnberger Straße 32 In der weiteren Umgebung befinden sich noch der Wertstoffhof sowie der Neubau des Netto-Marktes und die Staatsstraße 2261. Der Baumbestand wurde kartiert und bewertet. Frieder Müller-Maatsch Landschaftsarchitekt/Stadtplaner, Marktplatz 2, 91652 Burghaslach Tel.: 09552/920800 Seite 5
Markt Burghaslach B-Plan „Seestraße“ Planungsvorgaben 2.2 Bebauungsplanverfahren Im Verfahren werden die allgemeinen Gesetze zu Umwelt- und Naturschutz wie z.B. das Bundesnaturschutzgesetz, das bayerische Naturschutzgesetz, die Gesetze zu Immissionsschutz, Abfall- und Wasserrecht sowie das Boden- schutzgesetz berücksichtigt. Innenbereich §13a BauGB Aufgrund der Lage im Innenbereich und der vom Markt Burghaslach vorge- gebenen zügigen Umsetzung der Bebauung nach den Gebäudeabbrü- chen wurde geprüft, ob eine Durchführung des Bebauungsplanes im be- schleunigten Verfahren als einfacher Bebauungsplan nach § 13a BauGB er- folgen kann. Zustimmung LRA Eine Abstimmung mit dem Landratsamt Neustadt/Aisch zu den Vorausset- zungen für die Anwendung des § 13a BauGB ergab eine eindeutige Vorga- be für die Anwendung. Auf Grund der bereits vorhandenen Bebauung, Versiegelung und inzwi- schen beseitigten Altlasten muss kein Umweltbericht im Hinblick auf Verän- derungen und die Neubebauung erstellt werden. Vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit und von Fachbehörden Abweichend von den Vorgaben zum Vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Auch die Fachbehörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange werden frühzeitig über die Planung informiert und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu Stellungnahmen aufgefordert. Für die Durchführung des Bebauungsplanes wurde folgende Vorgehenswei- se festgelegt. Durchführung als B-Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird verzichtet. Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Öffentlichkeit konnte sich nach der Bekanntmachung über die allge- meinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Pla- nung unterrichten. Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes erfolgt im Rahmen einer Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB. Die Beteiligung der Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Be- langen erfolgt im Rahmen einer Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB. Artenschutzrechtliche Vorerkundung nach § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG Die unter 5.2 behandelte Vorerkundung zum Artenschutz ergab für den Be- bauungsplan Schutzbelange bezüglich vorhandener Spechthöhlen inner- halb der geplanten Baufelder. Frieder Müller-Maatsch Landschaftsarchitekt/Stadtplaner, Marktplatz 2, 91652 Burghaslach Tel.: 09552/920800 Seite 6
Markt Burghaslach B-Plan „Seestraße“ Planungsvorgaben 2.3 Rechtliche Grundlagen und übergeordnete Planungen Flächennutzungsplan Der Bebauungsplan „Seestraße“ ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Rechtskräftiger Flächennutzungsplanausschnitt mit eingearbeitetem Landschaftsplan und Überla- gerung der Änderung für das Sondergebiet, Montage Büro Müller-Maatsch Erschlossen ist der Bereich über die Nürnberger Straße und die Seestraße. Im Planausschnitt aus dem Rahmenplan zum Sanierungsgebiet Mühlgründ- lein von 2012 ist bereits ein ähnlicher Entwicklungsvorschlag unter Erhaltung des Hauptgebäudes und mit der Errichtung von Reihenhäusern dargestellt. Ausschnitt aus dem Rahmenplan Stadtumbaugebiet Mühlgründlein 2012 Grünordnungsplanung Für das Bebauungsplangebiet wird keine eigenständige Grünordnungspla- nung erstellt. Als gleichwertiger Ersatz werden die grünordnerischen Belan- ge im Fachbeitrag Grünordnung zusammen mit dem Bebauungsplan entwi- ckelt und in der Begründung zum Bebauungsplan mit bearbeitet. Landesentwicklungsprogramm - LEP Frieder Müller-Maatsch Landschaftsarchitekt/Stadtplaner, Marktplatz 2, 91652 Burghaslach Tel.: 09552/920800 Seite 7
Markt Burghaslach B-Plan „Seestraße“ Planungsvorgaben Gemäß der Strukturkarte des LEP 2018 liegt Burghaslach im ländlichen Raum und einer Kreisregion mit besonderem Handlungsbedarf. Regionalplan Der Regionalplan der Planungsregion 8 Westmittelfranken befindet sich der- zeit aufgrund der Novellierung des Landesentwicklungsprogramms Bayern in Überarbeitung. Daher können die bisher bestehenden Ziele für die weitere Entwicklung des Marktes Burghaslach nur bedingt übernommen und gewertet werden. Die in Klammern stehende Ordungszahl weist die Fundstelle im Regionalplan aus. Zentrale Orte Im Bezug auf die Einordnung als zentraler Ort wird der Markt Burghaslach als bevorzugt zu entwickelndes Kleinzentrum mit Nahbereich in der Raumstruk- tur Karte 1 und der Begründungskarte Nr. 3, Zentrale Orte und Nahbereiche, zusammengefasst. Außerdem befindet sich Burghaslach in einem Ländli- chen Teilraum, dessen Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll. Gemäß der Raumstrukturkarte liegt Burghaslach zwar nicht auf einer Ent- wicklungsachse, dennoch sollte die Bundesautobahn A3 mit ihrer Anschluss- stelle Schlüsselfeld/Burghaslach als Wirtschaftsfaktor nicht unterschätzt wer- den. Weitere Themen In den Bereichen Landschaft und Erholung sowie Energie sind für den Pla- nungsbereich selbst keine relevanten Aussagen vorhanden. Siedlung „Die weitere über das Maß der organischen Entwicklung hinausgehende Siedlungstätigkeit soll sich zur Stabilisierung der Bevölkerungszahlen insbe- sondere in den Zentralen Orten konzentrieren.“ (2.1.2) „Verdichteter Wohnungsbau (Geschosswohnungsbau) soll in der Regel in den zentralen Orten bedarfsgerecht angestrebt werden.“ (3.2.2) „In allen zentralen Orten sollen die Siedlungskerne so entwickelt werden, dass sie ihre jeweiligen Funktionen uneingeschränkt wahrnehmen können.“ (3.4.1) „Die in [...] Burghaslach, [...] begonnenen städtebaulichen Sanie- rungsmaßnahmen sollen zügig fortgeführt werden.“ (3.4.2) Mit dem vorliegenden Bebauungsplan wird mit Hilfe von Innenentwick- lungsflächen verdichteter Wohnraum auf brach gefallener Gewerbefläche geschaffen. Dies war bereits bei den Vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich Mühlgründlein im Jahr 2013 als ein wichtiges Sanierungsziel be- nannt worden. Energieversorgung „Es ist darauf hinzuwirken, die direkte und indirekte Sonnenenergienutzung in der Region verstärkt zu nutzen.“ (6.2.3.1) „Es ist anzustreben, dass Anlagen zur Sonnenenergienutzung in der Region bevorzugt innerhalb von Siedlungseinheiten entstehen, sofern eine erhebli- che Beeinträchtigung des Ortsbildes ausgeschlossen werden kann.“ (6.2.3.2) Bei der Lage des Bebauungsplanbereiches am Rand des Altortes im Misch- gebiet umgeben von Lagerhäusern, Schreinereien, Wertstoffhof und Dis- counter abseits von Denkmälern kommt es zu keiner Beeinträchtigung des Ortsbildes, wenn auf den nach Süden ausgerichteten Dachflächen Anla- gen zur Nutzung von Sonnenenergie errichtet werden. Bevölkerung Bezüglich der Bevölkerungsentwicklung und der Beurteilung der Notwendig- keit der vorgesehenen Bauvorhaben im Hinblick auf die Demographie wird im nachfolgenden Kapitel noch gesondert eingegangen. Frieder Müller-Maatsch Landschaftsarchitekt/Stadtplaner, Marktplatz 2, 91652 Burghaslach Tel.: 09552/920800 Seite 8
Markt Burghaslach B-Plan „Seestraße“ Planungsvorgaben LAG Steigerwald Der Markt Burghaslach ist Mitglied in der LAG Steigerwald. Diese erstreckt sich dabei von Geiselwind und Schlüsselfeld bis Hemmersheim und Simmers- hofen. Kommunale Allianz „Drei-Franken-Eck“ Im Jahr 2016 wurde die Kommunale Allianz Drei-Franken-Eck mit den den Kommunen Stadt Schlüsselfeld, Markt Geiselwind und Markt Burghaslach gegründet. Bereits einige Jahre vorher haben die Gemeinden begonnen partnerschaftlich zusammen zu arbeiten. 2.4 Ortsentwicklung - Erfordernis der Wohnanlage - Demografie Bevölkerung Bei der Beurteilung zur Erfordernis von Wohngebietserweiterungen sind die Bevölkerungszahlen und insbesondere die Bevölkerungsentwicklung eine wichtige Vorgabe. Quelle: Bay. Landesamt für Statistik: Demographiespiegel für Bayern, Markt Burghaslach Berechnung bis 2031 Altersgruppen Da in der geplanten Wohnanlage neben Einfamilienhäusern kleinere, bar- rierefrei erschlossene Wohnungen mit kleinen Vorgärten oder Balkonen er- richtet werden sollen, sind neben der gesamten Bevölkerungsentwicklung auch die Verschiebungen innerhalb der Altersgruppen von Bedeutung. Quelle: Bay. Landesamt für Statistik: Demographiespiegel für Bayern, Markt Burghaslach Berechnung bis 2031 Demographiespiegel Zur Beurteilung der Situation in Burghaslach wurde der vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung herausgegebene Demogra- phiespiegel für den Markt Burghaslach als Grundlage herangezogen. Frieder Müller-Maatsch Landschaftsarchitekt/Stadtplaner, Marktplatz 2, 91652 Burghaslach Tel.: 09552/920800 Seite 9
Markt Burghaslach B-Plan „Seestraße“ Planungsvorgaben Danach hat der Markt Burghaslach, ausgehend vom Bevölkerungsstand im Jahr 2017 bis zu einer Prognose für das Jahr 2031, nach den üblichen Ent- wicklungsvarianten mit einem geringen Zuwachs an Bevölkerung zu rech- nen. Weit gravierender sind jedoch im Demographiespiegel die Verschiebungen innerhalb der unterschiedlichen Altersgruppen zu betrachten. Für Burghaslach wird prognostiziert, dass der Anteil der über 65-jährigen von 2017 bis 2031 um 39,4 % zunehmen, während der Anteil der unter 18-jähri- gen im gleichen Zeitraum um 2,2 % abnehmen wird. Damit wird, bezogen auf das relativ gering prognostizierte Bevölkerungs- wachstum von 2,7 %, der Anteil der über 65-jährigen überproportional zu- nehmen. Auch der Anteil der Erwachsene von 18-65 Jahren wird vorüberge- hend ansteigen, dann aber wieder sinken. Außer der Häuslichen Pflege mit Tagespflege gibt es keine Einrichtungen für Senioren in Burghaslach. Wechselwirkungen Um diesem Trend entgegenzuwirken möchte der Markt Burghaslach mit den in der Innenentwicklung Seestraße geplanten unterschiedlichen Wohn- angeboten auf die bestehende Nachfrage gezielt reagieren und alternati- ve Wohnmöglichkeiten und Wohnformen gerade für Menschen mit einge- schränkter Bewegungsfreiheit anzubieten. Mit dem Bau kleiner, seniorengerechter Wohnungen jungen Familien Wohnraum bieten Durch das Angebot und die Vermarktung kleinerer Wohnungen für Senioren sollen Einfamilienhäuser in Altort und Siedlungsbereichen von Burghaslach für junge Familien mit Kindern als günstigere, leichter finanzierbare Alternati- ven zu einem Wohnhausneubau mobilisiert und zur Verfügung gestellt wer- den. Die Gebäude werden derzeit häufig von Senioren, nur noch mit einer oder zwei Personen bewohnt, für die Pflege und Unterhalt der großen Gebäude einschl. der Gärten nicht mehr leistbar sind. Gleichzeitig sind diese Gebäude durch ihr Alter in einem Zustand, der grö- ßere Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen erfordert. Diese werden von den älteren Besitzern meist nicht mehr angegangen. Beim Verkauf der Gebäude an junge Familien können diese sofort bewohn- bare Häuser zu einem günstigeren Preis als Neubauten erwerben. Gleichzeitig können die Gebäude sukzessive in den nächsten Jahren saniert und modernisiert werden. Durch die vollständig barrierefreie Erschließung des Baugebietes können auch die Reihen- und Doppelhäuser im Erdgeschoss barrierefrei erschlossen werden. Somit entsteht Wohnraum für alle Altersgruppen und Bedürfnisse. Umschichtung Dieses Modell schwebt dem Markt Burghaslach vor, um neben der Reaktion auf die angesprochene demographische Entwicklung Burghaslach weiter als Wohnstandort für junge Familien mit Kindern und Senioren attraktiv zu er- halten und zu fördern. Mit dem Zuzug junger Familien mit Kindern von außerhalb soll eine ausge- wogene Bevölkerungsentwicklung erreicht werden. Dem aufgezeigten Trend der demographischen Entwicklung wird entgegen gewirkt. Frieder Müller-Maatsch Landschaftsarchitekt/Stadtplaner, Marktplatz 2, 91652 Burghaslach Tel.: 09552/920800 Seite 10
Markt Burghaslach B-Plan „Seestraße“ Beschreibung Planungsgebiet 3. Beschreibung des Planungsgebietes Innenbereich Beim Baugelände handelt es sich um eine Innenbereichslage. Das Pla- nungsgebiet ist der frühere Standort der BayWa mit Verwaltungs- und Lager- gebäuden. Da die Eigentümer des im Norden angrenzenden Anwesens Seestraße 2 ein neues Wohnhaus als barrierefreier Altersruhesitz im Rückbereich errichten möchten, wurde dieser Bereich mit aufgenommen. Quelle: Bayernatlas plus, bearbeitet Büro MM Erwerb durch Gmd. Mit dem Erwerb des BayWa-Grundstückes durch die Gemeinde soll die Flä- che für neue zukünftige Nutzungen freigemacht und verfügbar werden. Der notwendige Grunderwerb bzw. der Grunderwerbstausch mit dem An- wesen Seestraße 2 erfolgt parallel zum Bauleitplanverfahren. Neunutzung Keines der noch vorhandenen Gebäude wird neu genutzt. Das Hauptge- bäude der BayWa mit Anbau soll, wenn die derzeitigen Nutzer demnächst ausgezogen sind, abgebrochen werden. Die Nebengebäude wurden bereits abgebrochen. Teile der Nebengebäude Seestraße 2, die dann auf öffentlichem Grund lie- gen, werden im Einvernehmen mit dem bisherigen Eigentümer bei der Er- schließung abgebrochen. Erschließung Die Fläche ist von der Nürnberger Straße und der Seestraße aus erschlossen. Für das Anwesen Nürnberger Straße 23 wird es auch nach Bau der Erschlie- ßungsanlagen möglich sein, die Garage an der Grenze zum Geltungsbe- reich anzufahren. Grünstrukturen Der Baumbestand im Geltungsbereich wurde vom Büro Müller-Maatsch kar- tiert und bewertet. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden die Standorte, soweit möglich, berücksichtigt. Frieder Müller-Maatsch Landschaftsarchitekt/Stadtplaner, Marktplatz 2, 91652 Burghaslach Tel.: 09552/920800 Seite 11
Markt Burghaslach B-Plan „Seestraße“ Konzeption und Ziele 4. Konzeption und Ziele aus städtebaulicher und landschaftsplaneri- scher Sicht Die nachfolgende Gliederung erfolgt nach der Nummerierung der Anlage der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstel- lung des Plan-inhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV). Dabei werden nur die Nummern angesprochen und begründet, die auch in den Festsetzun- gen enthalten sind. In den Festsetzungen nicht enthaltene Nummern werden übersprungen. 4.1 Art der baulichen Nutzung WA Alle Grundstücke werden als Allgemeines Wohngebiet WA entsprechend § 4 BauNVO festgesetzt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 3 BauGB werden nur bauliche Anlagen zur Siche- rung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauNVO zugelassen. Des weiteren werden nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO nur sonstige nicht störende Gewerbe- betriebe ausnahmsweise zugelassenen. Damit weicht der Bebauungsplan von der Flächennutzungsplandarstellung mit gemischten Bauflächen ab. Die neue Einstufung als WA entspricht je- doch dem Bedarf nach kleineren Wohnungen sowie Einfamilienhäusern auf Grundstücken mit wenig Gartenpflege. In der unmittelbaren Umgebung sind keine landwirtschaftlichen Betriebe mehr vorhanden. Bei der Ergänzungsbebauung und den vorhandenen, ge- nutzten Grundstücken handelt es sich vorwiegend um Wohnnutzung. Quelle: Bayernatlas plus, bearbeitet Büro MM Um die von der Gemeinde vorgesehenen Ziele der Bereitstellung kleiner, barrierefreier Wohnungen und dichte Nutzung mit Doppel- und Reihenhaus- Grundstücke zu gewährleisten, werden die Nutzungsvorgaben aus der BauNVO für die einzelnen Bauflächen entsprechend angepasst. Die barrierefreie Erschließung der EG- und OG-Wohnungen (Baugrundstück 6) wird nicht über Festsetzungen, sondern über den Kaufvertrag des Grund- stücks mit dem Bauträger oder Investor geregelt. Frieder Müller-Maatsch Landschaftsarchitekt/Stadtplaner, Marktplatz 2, 91652 Burghaslach Tel.: 09552/920800 Seite 12
Markt Burghaslach B-Plan „Seestraße“ Konzeption und Ziele ... WE Mit der Festlegung der Wohneinheiten soll die jeweils angestrebte Zielset- zung verdichteter Bebauung und kleiner Wohnungen ermöglicht werden. Die Wohnungs- bzw. Hausgröße soll entsprechend dem Planungsansatz zur Errichtung kleiner, pflegeleichter, aber trotzdem in sich abgeschlossener ei- genständiger Wohneinheiten zwischen 75-100 m² Wohnfläche liegen. Die doppelte Festsetzung bei Typ 5 bedeutet: bei Doppelhäusern sind je Doppelhaushälfte max. 2 Wohneinheiten zugelassen und bei Reihenhäu- sern ist je Haus max. 1 Wohneinheit zugelassen. Siehe hierzu auch die Fest- setzungen zur Wohneinheit bei den Typen 2 und 3. 4.2 Maß der baulichen Nutzung GFZ Die maximal mögliche GFZ im WA nach § 17 Baunutzungsverordnung (BauNVO) liegt bei 1,2. Diese wird bei den Typen 1-2 geringer festgesetzt, um den dörflichen Charakter der Bebauung und zu starke Verdichtung zu vermeiden. Für die Typen 3, 4 und 5 wird die GFZ auf 1,2 festgesetzt. Dies liegt bei Typ 4 an der gewünschten Verdichtung und der Ausweisung von barrierefreien seniorengerechten kleinen Wohnungen. Entlang der Randbereiche der Verkehrsflächen befinden sich öffentliche Begleitgrünflä- chen. In der Nordostecke wird ein Kinderspielplatz errichtet, der auch der Versorgung der Bevölkerung mit ausreichend Grün dient. GRZ Die Obergrenze für die GRZ wird im WA nach § 17 BauNVO mit maximal 0,4 festgesetzt. Für die Typen 1, 2 und 4 wird der Grenzwert eingehalten. Für die Typen 3 und 5 wird eine erhöhte GRZ von 0,6 festgesetzt. Im § 17 Abs. 2 BauNVO wird eine Überschreitung der Höchstwerte für die GRZ und die GFZ in Abs. 1 zugelassen, wenn: „besondere städtebauliche Gründe dies erfordern, oder die Überschreitung durch Umstände ausgeglichen sind oder durch Maßnahmen ausgeglichen werden, durch die sichergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderung an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht beeinträchtigt, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden und die Bedürfnisse des Verkehrs befriedigt werden und sonstige öffentliche Belange nicht entgegenste- hen“. Bei den Hausgruppen von Typ 3 und 5 ist ein wesentliches städtebauliches Ziel, das Angebot kleiner wenig pflegeaufwändiger Grundstücke in energe- tisch-kompakter Bauweise zu schaffen. Durch die verdichtete Bebauung soll sowohl der Revitalisierung der BayWa-Brache, der Deckung der Nachfrage nach Baugrundstücken sowie dem Flächenspargebot Rechnung getragen werden. Der Anspruch auf Versorgung mit Grün und Wohnumfeld wird durch die, von allen Wohngebäuden erreichbare, Spielplatzanlage und die Erreich- barkeit weiterer Grünanlagen und Freizeiteinrichtungen wie Radwege, Schlosspark und Freibad im Umfeld über das örtliche Fußwegenetz gewähr- leistet. Damit ist die um ca. 1/3 höhere max. GRZ mit geringeren Freiflächenantei- len nur für die Hausgruppen städtebaulich vertretbar und entspricht genau der Zielsetzung zum Angebot attraktiver kleiner Grundstücke. Kompakt-Energetisch Durch die Anordnung der Gebäude als Hausgruppen, Doppelhäuser und Mehrfamilienhaus können die Gebäude mit kompakten Kubaturen auch im Bezug auf energetische Aspekte optimal errichtet werden. Frieder Müller-Maatsch Landschaftsarchitekt/Stadtplaner, Marktplatz 2, 91652 Burghaslach Tel.: 09552/920800 Seite 13
Markt Burghaslach B-Plan „Seestraße“ Konzeption und Ziele TH .....m / FH ......m, Vollgeschosse Mit der Festsetzung der Traufwandhöhen zusammen mit den Firsthöhen und den max. zulässigen Vollgeschossen sollen die Gebäude in Ihrer Kubatur und Gesamtgröße in die vorh. Baustruktur des Altortes eingepasst werden. Für das Ortsbild typische steile Dachneigungen können dann nur bei schmaleren Baukörpern oder mit einem Vollgeschoss errichtet werden. Die Errichtung aus energetischer und bautechnischer Sicht wirtschaftlicher zweigeschossiger Gebäude kann dann mit niedrigeren Dachneigungen ebenfalls umgesetzt werden. Zu starke gegenseitige Beeinträchtigungen durch Verschattung wird vermieden. Die Werte werden dabei individuell auf die einzelnen Bautypen bezogen festgesetzt. Der Höhenbezug für die Traufwand- und Firsthöhen erfolgt in Metern über der Erdgeschoss-Fertigfußbodenhöhe. Gebäude mit flacher Dachneigung werden in ihrer Höhe durch die festge- setzte Traufwandhöhe begrenzt. Die Höhe von Gebäuden mit steilen Dä- chern wird durch die maximale Firsthöhe fixiert. Die festgesetzten Trauf- wand- und Firsthöhen orientieren sich an der umgebenden Bebauung und ermöglichen die Umsetzung von ein- und zweigeschossigen Gebäuden. Bei begrünten Flachdächern gilt die Traufhöhe als Oberkante der Attika. Für das Baugrundstück Nr. 6 wird eine zwingend einzuhaltende Zahl von 3 Vollgeschossen festgesetzt, um das Angebot an kleineren Wohnungen im Altort in sinnvoller Anzahl vorzugeben. EG-FFH Bezugspunkt für die Vorgaben zur Gesamtkubatur ist jeweils die Erdge- schoss-Fertigfußbodenhöhe der Hauptgebäude im Bebauungsplan. Auf Grund der vorhandenen Topographie mit einem Höhenunterschied zwi- schen der südlichen Baugrenze zur Nürnberger Straße und den nördlich an- schließenden Wiesen zur Haslach mit bis zu 2,5 m Höhenunterschied sowie den klar festgesetzten Anschlusshöhen an die Seestraße und das östlich an- schließende Grundstück Nürnberger Straße 23 werden für jedes Anwesen Höhenvorgaben als NN-Höhe festgesetzt. Um größere Abweichungen und Störungen der Einzelanwesen, besonders bei den Reihen- und Doppelhäusern zueinander, zu vermeiden, wird die mögliche Abweichung mit maximal 40 cm (+/- 20 cm) gewählt. Damit soll gewährleistet werden, dass die neu errichteten Gebäude sowohl zueinander als auch den daran anschließenden Grundstücksflächen sowie zu den anschließenden Straßen und Grünflächen mit relativ harmonischen, möglichst bodengleichen Übergängen gebaut werden können. Die Einhaltung der für barrierefreie Nutzung maximalen Gefälleführungen von 6 % wurde dabei beachtet und kann für alle Anwesen realisiert werden. GA-FFH Für die Garagengrundstücke der Typen 3, 4 und 5 wurde abweichend von der 20-cm-Regel Vorschläge für die Garagenfußbodenhöhe gemacht. Die- se berücksichtigen sowohl die Geländehöhe vor dem Garagentor als auch die hinter der Rückwand anschließende Geländehöhe. Vor allem letztere ist für die Anbindung an die Nachbargrundstücke außerhalb des Geltungsbe- reiches wichtig. Frieder Müller-Maatsch Landschaftsarchitekt/Stadtplaner, Marktplatz 2, 91652 Burghaslach Tel.: 09552/920800 Seite 14
Markt Burghaslach B-Plan „Seestraße“ Konzeption und Ziele 4.3 Bauweise, Baulinien, Baugrenzen Bauweise Durch die Festsetzung der offenen Bauweise und der Zulässigkeit von Einzel- häusern, Doppelhäusern und Hausgruppen soll das angestrebte Angebot unterschiedlicher Bauformen und Bautypen im Innenentwicklungsbereich bezogen auf die einzelnen Bautypen umgesetzt werden. Bautypen Die Vorgabe für eine stärker verdichtete Bebauung wird durch die Festset- zung von Hausgruppen im Bautyp 3 und 5 ermöglicht. Baulinien, Baugrenzen Die Gebäude der Baugrundstücke 3-6 sollen unmittelbar an der neuen Er- schließungsstraße angrenzen und werden deshalb mit Hilfe von Baulinien positioniert. Diese unterschreiten die Vorgaben für Abstandsflächen aus der BayBO zum Teil, sind aber für eine Einbindung in die Baustruktur der Umge- bungsbebauung aus städtebaulichen Gründen notwendig. Mit der Einhaltung von Baulinien und Baugrenzen in Kombination mit den Traufwand- und Firsthöhen gelten die benötigten Abstandsflächen als ein- gehalten. Hauptfirstlinien Die Festlegung der Hauptfirstlinie erfolgt als Vorgabe im Bereich der verdich- teten Bebauung mit Doppelhäusern und Hausgruppen sowie für Baurecht 6 zur Einbindung der Baukörper ins Gelände. Das Baurecht 1 kann die Firstrichtung innerhalb der gesetzten Grenzen auch drehen. 4.6 Verkehrsflächen Erschließung Die Erschließung wird u-förmig von und auf die Nürnberger Straße erfolgen. Die Baugrundstücke 1 und 2 werden von der Seestraße erschlossen. Die Zufahrt für die hinten liegenden Anwesen 7-10 erfolgt über den Verläng- erungsstich von der östlichen Zufahrt aus. Über diese Zufahrt kann auch, wie bisher, die Garage des Nachbaranwe- sens Nürnberger Straße 23 angefahren werden. Der Stich an der Nordostkurve ebenso wie der Garagenvorplatz an der Nordwestkurve werden als verkehrsberuhigte Bereiche gewidmet. Parken Das Ziel der Garagen-, Carport- und Stellplatzausweisung im Baugebiet ist das Angebot von mindestens 1,5 Stellplätzen je Wohneinheit sowie die Aus- weisung von öffentlichen Stellplätzen. Damit wird auf den in Burghaslach noch nicht optimal entwickelten ÖPNV zu den nächstgelegenen Zentralen Orten reagiert. Für die Baugrundstücke 1, 2, 7 und, bei Doppelhausbebauung, 8 und 9, sind auf den Baugrundstücken ausreichend Flächen, um jeweils eine Doppelga- rage unterzubringen. Die drei Garagen- und Stellplatzgrundstücke sind nach ihrer Zuordnung zu den Wohnbautyen 3, 4 und 5 gekennzeichnet und werden den Baugrund- stücken des jeweiligen Typs zugeordnet, auf denen keine oder nicht ausrei- chend Garagen errichtet werden können. Für Typ 3 sind das die Baugrund- stücke 4 und 5 und für Typ 4 sind das alle Wohnungen des Grundstückes 6. Einfachgaragen können dort nur auf den Baugrundstücken 3 und, bei Haus- gruppenbebauung, 8 und 10 errichtet werden. Auf Baugrundstück 3 ist nördlich des Hauses ausreichend Platz, dass statt ei- ner Einfachgarage auch ein Doppelcarport oder 2 Stellplätze errichtet wer- den kann. Frieder Müller-Maatsch Landschaftsarchitekt/Stadtplaner, Marktplatz 2, 91652 Burghaslach Tel.: 09552/920800 Seite 15
Markt Burghaslach B-Plan „Seestraße“ Konzeption und Ziele Für die Baugrundstücke 4 und 5 steht ein einzelner zusätzlicher Stellplatz so- wie jeweils eine Einfachgarage im kleinen Garagenhof Typ 3 zur Verfügung. Für das Baugrundstück 6 steht für jede der 11 zulässigen Wohneinheiten eine Garage auf einem der beiden Garagengrundstücke Typ 4 zur Verfügung. Außerdem werden weitere 6 Stellplätze an der Ostseite des Grundstücks als zusätzliche Bewohner- sowie Besucherstellplätze ausgewiesen. Bei Typ 5 kann bei Errichtung einer Hausgruppe nur auf den Eckgrundstü- cken eine Garage angeboten werden. Die restlichen Garagen befinden sich auf dem gemeinsamen Garagenhof südlich der Hausgruppe. Werden bei Typ 5 aber Doppelhäuser errichtet, können, wie bei Typ 2, Doppelgara- gen auf den Grundstücken errichtet werden. Siehe hierzu auch das Plan- blatt 2 mit dem Ausschnitt der Variantendarstellung Typ 5. Die beiden „überzähligen“ Garagengrundstücke können dann durch die Gemeinde bedarfsgerecht an Eigentümer im Baugebiet, z. B. Baugrundstück 4, 5 oder 6, veräußert werden. Außerdem werden die in der Nürnberger Straße bereits bestehenden Stell- plätze erhalten und ergänzt. Es werden an der Nürnberger Straße 9 Stellplät- ze und 1 Behindertenstellplatz ausgewiesen. Innerhalb des Erschließungsrin- ges werden westlich von Bautyp 4 noch 2 Stellplätze ausgewiesen. Sollte die Nahwärmezentrale nicht errichtet werden, können hier nochmals 2-3 Stellplätze entstehen. Garagenhöfe Bei den Garagen können sowohl geschlossene Gebäude als auch Carports errichtet werden. Die Fläche ist ausreichend tief, damit in den Garagen und Carports im hint- eren Bereich je ein abschließbarer Stauraum untergebracht werden kann. Fußwege Innerhalb des Wohngebietes werden zusätzlich zur Erschließungsstraße selb- ständige Fußwege zur Anbindung an die Seestraße Richtung Altort und an den Kinderspielplatz festgesetzt. 4.7 Ver- und Entsorgung Strom, Telefon Eine Versorgung mit Strom und Telefon erfolgt über das vorhandene, noch in den Siedlungsbereich zu erweiternde Leitungsnetz der für die Sparten je- weils zuständigen Versorger N-Ergie und Deutsche Telekom AG. Fernwärme Auf der ausgewiesenen Fläche kann eine Heizzentrale mit Heizmaterialbun- ker für das gesamte Baugebiet und ggf. umliegende Anwesen errichtet werden. Es besteht kein Anschlusszwang, eine Errichtung und ein Anschluss für alle Anwesen wird wegen besserer Auslastung dringend empfohlen. Wird aufgrund von fehlendem Interesse der Bauwerber keine Heizzentrale errichtet, bleibt die Fläche im Eigentum der Gemeinde, die hier öffentliche Stellplätze oder eine öffentliche Grünfläche errichten kann. Es kann eine großzügige Gestaltung des öffentlichen Straßenraumes mit öffentlichen Grünflächen und eine auf das notwendige Maß reduzierte Versiegelung als Entwicklungsfläche für Baumpflanzungen und zur Einbindung parkender Fahrzeuge entstehen. Wasserversorgung Der Markt Burghaslach wird über die Fernwasserversorgung Franken mit Trinkwasser versorgt. Die Löschwasserversorgung wird durch eine ausreichende Zahl an Hydran- ten sichergestellt werden, die teilweise bereits vorhanden sind. Frieder Müller-Maatsch Landschaftsarchitekt/Stadtplaner, Marktplatz 2, 91652 Burghaslach Tel.: 09552/920800 Seite 16
Markt Burghaslach B-Plan „Seestraße“ Konzeption und Ziele Abwässer Der gesamte Innenentwicklungsbereich wird im Trennsystem entwässert. Das Schmutzwasser kann in den vorhandenen Mischwasserkanal in der Nürnberger Straße und der Seestraße entwässert werden. Das öffentliche Netz wird dabei in die zukünftig öffentlichen Erschließungs- straßen verlängert. Der vorhanden Oberflächenwasserkanal, der sog. Molkereikanal aus den 1920er Jahren, wird saniert und soll als Teil des Trennsystems das Oberflä- chenwasser, wie bisher auch, in die nördlich verlaufende Haslach einleiten. Abfallbeseitigung Die Müllsammlung und Entsorgung erfolgt in Burghaslach durch den Land- kreis Neustadt / Aisch. Die Zufahrtsmöglichkeiten für das Müllfahrzeug bestehen über den neuen Erschließungsring. Ansonsten können die Tonnen auch an der Nürnberger Straße oder an der Seestraße aufgestellt werden. 4.9 Grünflächen Grünflächen Innerhalb des Planungsgebietes sind an verschiedenen Stellen öffentliche und private Grünflächen festgesetzt. Die westliche private Grünfläche zwischen neuem Fußweg und Anwesen Seestraße 2 wird an den Eigentümer des Anwesens veräußert. Damit erhält er die für ihn wichtigen Abstandsflächen am Wohnhaus, das bisher mit der Südseite grenzständig ist. Die zweite private Grünfläche hinter dem Garagengrundstück mit Müllhäus- chen ist kein eigenes Grundstück, sondern Teil des Garagengrundstückes. Hier kann der neue Eigentümer dann für die einzelnen Wohnungen kleine Gärten anbieten oder die Fläche als gemeinschaftlichen Garten anlegen. Begleitgrün Bei den öffentlichen Grünflächen handelt es sich hauptsächlich um Begleit- grünflächen entlang der Fußwege und der Erschließungsstraße. Spielplatz Ein eigener Spielplatz für das Mehrfamilienhaus Baugrundstück 6 ist durch die Grundstücksgröße nicht möglich und auch nicht sinnvoll. Stattdessen wird für alle Kinder, nicht nur aus dem Baugebiet, am nordöstli- chen Rand des Geltungsbereiches ein öffentlicher Kinderspielplatz errichtet. Der nächste öffentliche Spielplatz befindet sich in ca. 550 m Entfernung hin- ter dem Schloss auf der anderen Seite des vielbefahrenen Altortes. Dachbegrünung Als Vorgabe für die Pufferung der Dachwässer wird für Pult- und Flachdä- cher der Wohngebäude und Garagen, nicht aber für versetzte Pultdächer, eine extensive Dachbegrünung vorgeschrieben. Damit sollen ergänzend zu den vorhandenen Grünflächen das Wohnumfeld, der Klimaschutz, insbe- sondere für das örtliche Kleinklima, und das optische Erscheinungsbild auf- gewertet werden. Siehe dazu auch die nachfolgenden Festsetzungen zum Baumbestand und Pflanzbindungen. 4.13 Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Baumbestand Der vorhandene Baumbestand wurde vom Büro Müller-Maatsch erfasst und nach Baumarten, Höhe, Kronendurchmesser, Zustand und Zukunftsperspek- tive bewertet. Frieder Müller-Maatsch Landschaftsarchitekt/Stadtplaner, Marktplatz 2, 91652 Burghaslach Tel.: 09552/920800 Seite 17
Markt Burghaslach B-Plan „Seestraße“ Konzeption und Ziele Baumerhaltung Die Ergebnisse der durchgeführten Baumbewertung, die Bewertungsliste und ein Baumbestandsplan sind im Kapitel 5 Grünordnung ausführlich be- handelt. Die bestehenden, zu erhaltenden Bäume sind als Festsetzung übernommen. Aufgrund der vorgesehenen verdichteten Bebauung und den ortsgestalteri- schen Vorgaben können nicht alle als Erhaltenswert oder Bedingt Erhaltens- wert eingestuften Bäume erhalten werden. Um eine ausreichende Durchgrünung der Innenentwicklungsmaßnahme nicht erst nach einer Baumentwicklungszeit von ca. 25 Jahren, sondern möglichst gleich mit der Umgestaltung zu erreichen, werden die wichtigsten großen Bäume mit einer längerfristigen Entwicklungsperspektive als Festset- zung erhalten. Wenn dennoch mit Erhaltenswert oder Bedingt erhaltenswert eingestufte Bäume entfernt werden, müssen diese nach einem festgesetzten Schlüssel ersetzt werden. Dabei können auch neue als Pflanzbindung festgesetzte Bäume im Grundstück mit angerechnet werden. Baumpflanzungen In der Plandarstellung wird in Obstbäume, großkronige sowie mittel- und kleinkronige Laubbäume unterschieden. Zusätzlich zu den festgesetzten Obstbäumen können auch für mittel- und kleinkronige Bäume Obstbäume gepflanzt werden. Die dafür geeigneten Arten können den, in den Festsetzungen enthaltenen, exemplarischen Pflanzlisten entnommen werden. Baumarten In der Pflanzliste wurde die Herkunft der Bäume aus der potentiellen natürli- chen Vegetation zwar berücksichtigt, es wurden jedoch auch zusätzlich ge- eignete Baumarten und Baumsorten mit angegeben, die sich in städtischen und dörflichen Siedlungsbereichen über lange Zeit bewährt haben und bei der Begrünung eine nachhaltige, langfristige Grüngestaltung sichern wer- den. Die Pflanzstandorte sind dabei so gewählt, dass eine gesamträumliche Grünwirkung durch Baumstellungen und Baumkronen erreicht wird. Die Pflanzbindungen befinden sich sowohl im öffentlichen Raum als auch im Bereich der privaten Baugrundstücke. So ist in den privaten Baugrundstücken pro angefangene 350 m² Grund- stücksfläche mindestens ein Laub- oder Obstbaum zu pflanzen. Dadurch wird eine Mindestdurchgrünung der Privatgrundstücke mit ortstypischen Laubbäumen gewährleistet. Mit der Artenwahl wird der gesamte Siedlungsbereich ein unverwechselba- res Erscheinungsbild erhalten. Pflanzlisten Alle zulässigen Gehölze sind den aufgeführten exemplarischen Pflanzlisten zu entnehmen. Pflanzabstände Durch die Festsetzung der Grenzabstände für Bäume, abweichend von Art. 47 bis 52 AGBGB, werden die zur Erzielung der räumlichen Wirkung notwen- digen Pflanzstandorte auch bei Pflanzungen auf Privatgrund vorgegeben und gesichert. Bei Anwendung der Regelungen des Nachbarrechts nach BGB und AGBGB wären diese Abstände nur auf öffentlichen Flächen mög- lich. Begrünungsziel Mit den neu vorgesehenen Baumpflanzungen wird der Siedlungsbereich mit einer ausgewogenen, schattenspendenden Begrünung und angenehmem Mikroklima die Bewohner und Gäste beglücken. Frieder Müller-Maatsch Landschaftsarchitekt/Stadtplaner, Marktplatz 2, 91652 Burghaslach Tel.: 09552/920800 Seite 18
Markt Burghaslach B-Plan „Seestraße“ Konzeption und Ziele Spechthöhlen Die vorhandenen Höhlen müssen für die Spechte und ggf. nachfolgende Vogelarten, Insekten und Säugetiere als Ruhe- und Nistplatz erhalten blei- ben. Deshalb müssen die Höhlungen vor Baubeginn und außerhalb der Be- siedelungszeit versetzt werden. Systemskizze zur Translozion Die Befestigungshöhe sollte sich am ursprünglichen Baum orientieren. Auf die Kopffreiheit sollte dennoch geachtet werden, um Umfälle zu vermei- den. Die genaue Festlegung der zu translozierenden Stammabschnitte muss sich an der Größe der vorhandenen Höhlen und den Verankerungsoptionen orientieren. Dazu sollte eine Vorortabstimmung vor Fällung der Bäume und Herstellung der Stammabschnitte mit der Unteren Naturschutzbehörde und einem ggf. hinzuzuziehenden Biologen oder Berater des LBV o. Ä. erfolgen. Oberhalb und unterhalb der Höhlenwände wird mit einigem Abstand der Stamm horizontal durchbohrt. Der Abstand wird an eine geeignete Stelle des Wirtsbaumes übertragen. Die obere Schnittkante wird abgeschrägt und abgedeckt, sodass der Stammteil nicht durch Niederschlagswasser geschä- digt werden kann. Die Befestigung am Wirtsbaum erfolgt entsprechend der Systemskizze durch Gewindestäbe aus V2A M20. Bei der Durchführung der Bohrung und der Be- festigung des Gewindestabes am Wirtsbaum dürfen die vorhandene Rinde und das Kambium nur für die unmittelbare Befestigungsfläche beschädigt werden. Frieder Müller-Maatsch Landschaftsarchitekt/Stadtplaner, Marktplatz 2, 91652 Burghaslach Tel.: 09552/920800 Seite 19
Markt Burghaslach B-Plan „Seestraße“ Konzeption und Ziele Beilegscheiben und Muttern müssen im gewachsenen Holz, nicht im Kam- bium, befestigt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Gewindestä- be einschließlich der Befestigung mit der Zeit vom Wirtsbaum überwachsen werden. Die Befestigung des translozierten Stammabschnittes erfolgt in gleicher Wei- se. Zum Einflugloch hin sollen Überstände der Gewindestäbe von ca. 15 cm bestehen bleiben, um beim längeren Verbleib des Stammabschnittes ggf. auf ein weiteres Dickenwachstum des Wirtsbaumes mit einer Verschiebung des translozierten Stammabschnittes reagieren zu können. Diese Überstände müssen z. B. durch Überschieben eines Kunststoffschlau- ches oder einer Abdeckkapsel gesichert werden und können so als Anflug- ansitz genutzt werden. Die Konstruktion muss regelmäßig, mind. 1x jährlich vor der Brutzeit überprüft werden. Auch der Zustand und die Nutzung der translozierten Höhlen muss regelmä- ßig im Frühjahr und Herbst überprüft werden. 4.15 Sonstige Planzeichen Garagen Auf Grund der sehr dichten Bebauung und der nicht vorhandenen Bau- möglichkeit für Garagen mit passenden Anfahrten auf dem Baugrundstü- cken 4, 5, 6 und 9 werden die Standorte für Garagen oder Carport als Ga- ragenhöfe im Bebauungsplan exakt festgelegt. Bei den Baugrundstücken 1, 2, 3, 7, 8 und 10 erfolgt keine Umgrenzung von Flächen für Garagen. Stellplätze Im Garagehof Typ 3 wird zusätzlich zu 2 Garagen noch 1 Stellplatz angebo- ten. Zusammen mit den Stellmöglichkeiten auf Baugrundstück 3 wird somit die geforderte Mindestzahl an Stellplätzen für diesen Typ erreicht. Für das Baugrundstück 6 erfolgt zusätzlich die Festsetzung von Stellplätzen, die sowohl den Bewohnern als auch den Gästen des Haues zur Verfügung stehen sollen. Es sind keine öffentlichen Stellplätze. Müll Innerhalb des großen Garagenhofes ist ein Bereich für die Müllcontainer des Mehrfamilienhauses auf Baugrundstück 6 vorgesehen. Die genaue Lage in- nerhalb der Fläche für Nebenanlagen kann, je nach Zugang zum Wohn- haus, aber variieren. Leitungsrecht Ein Leitungsrecht ist an einer Stelle notwendig. Es liegt auf dem Baugrund- stück 1 und soll dem dahinter liegenden Baugrundstück 2 die Möglichkeit geben, ebenfalls an die Nahwärmezentrale auf möglichst kurzem Weg an- zuschließen. Das Leitungsrecht soll über eine Grunddienstbarkeit gesichert werden. Nutzungsabgrenzung Eine Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen erfolgt zwischen den Typen 1 und 2 aus städtebaulichen Gründen zur Festsetzung unterschiedlicher Nut- zungsparameter. Die anderen beiden Abgrenzungen unterschiedlicher Nutzung sollen vor al- lem die Nebenanlagen der unterschiedlichen Typen voneinander abgren- zen. Frieder Müller-Maatsch Landschaftsarchitekt/Stadtplaner, Marktplatz 2, 91652 Burghaslach Tel.: 09552/920800 Seite 20
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