STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG - ADMINISTRATION COMMUNALE DE RAMBROUCH - Administration ...

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ADMINISTRATION COMMUNALE DE RAMBROUCH

   STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG
                              PHASE 1
           - UMWELTERHEBLICHKEITSPRÜFUNG -

                          PAG-ÄNDERUNG
                „ARSDORF – OP DER BAACH“

                     ORTSCHAFT ARSDORF
                          AUGUST 2020

     CO3 s.à r.l.          Concepts, Conseil, Communication en ur-     tel : 26.68.41.29
     3, bd de l’Alzette    banisme, aménagement du territoire et en-   fax : 26.68.41.27
     L-1124 Luxembourg     vironnement                                 mail : info@co3.lu
STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG - ADMINISTRATION COMMUNALE DE RAMBROUCH - Administration ...
Auftraggeber:

Administration Communale de Rambrouch

19, rue Principale

L-8805 Rambrouch

Auftragnehmer:

CO3 s.à r.l.

3, bd de l’Alzette

L-1124 Luxembourg

Bearbeiter:

Hildrun Vetter, Dipl.-Geogr.

Bildnachweis Deckblatt:

Blick von Süden auf das Plangebiet (oben).

Bestehende Bebauung auf dem Plangebiet (unten).

Quelle: CO3, April/Juli 2020

CO3 S.À R.L.                                      AUGUST 2020
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STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG - PHASE 1 UEP – ARSDORF – OP DER BAACH                                       I

                                           INHALTSVERZEICHNIS

1.      EINLEITUNG                                                                                     3
1.1     Inhalte und Ziele der PAG-Änderung                                                             3

1.2     Notwendigkeit einer SUP                                                                        4

1.3     Vorgehensweise und Methodik                                                                    5

1.4     Prüferfordernisse im Hinblick auf Natura2000-Zonen                                             5

1.5     Datengrundlage                                                                                 6

2.      ABSCHÄTZUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN DER PAG-ÄNDERUNGEN                                          8
2.1     Beschreibung des Plangebietes                                                                  8

2.2     Verträglichkeit mit übergeordneten Plänen und Programmen                                      10

2.3     Auswirkungen auf zentrale Umweltziele und Schutzgüter sowie Bewertung der Erheblichkeit       13

3.      FAZIT                                                                                        24

4.      LITERATURVERZEICHNIS                                                                         26

5.      ANHANG                                                                                       27

CO3 S.À R.L.                                                                                  AUGUST 2020
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ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Abgrenzung des Plangebietes der PAG-Änderung „Arsdorf – Op der Baach“ (rot) auf dem Luftbild von 2019.
                  Quelle: Eigene Darstellung, ohne Maßstab. .....................................................................................3

Abbildung 2: Ausschnitt PAG en vigueur mit Plangebiet der PAG-Änderung „Arsdorf – Op der Baach“. Quelle: CO3, 2020,
                   ohne Maßstab.                                                                    ......................4

Abbildung 3: Ausschnitt PAG projet mit Plangebiet der PAG-Änderung „Arsdorf – Op der Baach“. Quelle: CO3, 2020, ohne
                   Maßstab.                                                                    ................................4

Abbildung 4: Lage des Plangebietes (rot) im Verhältnis zum FFH-Gebiet LU0001007 „Vallée supérieure de la Sûre / Lac du
                   barrage“ (hellgrün) und dem Vogelschutzgebiet LU0002004 „Vallée supérieure de la Sûre et affluents de
                   la frontière belge à Esch-sur-Sûre“. Quelle: Eigene Darstellung, ohne Maßstab. ...................................6

Abbildung 5: Blick auf das bestehende Einfamilienhaus aus südwestlicher Richtung (links) und den nördlichen Bereich des
                    Plangebietes mit angrenzender Bebauung (rechts). Quelle: CO3, April 2020. ......................................9

Abbildung 6: Blick vom Plangebiet aus Richtung Süden (links) und Blick von Süden auf das Plangebiet (rechts). Die
                   Kahlschlagsfläche, die rückwärtig an das Plangebiet angrenzt, ist erkennbar. Quelle: CO3, April 2020. .9

Abbildung 7: Bachlauf westlich des Plangebietes mit uferbegleitenden Gehölzstrukturen (links) und Bebauung auf der anderen
                   Seite der Straße „Op der Baach“(rechts). Quelle: CO3, April 2020. ...................................................9

Abbildung 8: Lage nach Art. 17 NatSchG geschützter Biotope (gelb) innerhalb und im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes
                   (rot). Quelle: Eigene Darstellung, ohne Maßstab. ............................................................................ 16

Abbildung 9: Blick auf das Feldgehölz entlang der rückwärtigen Grenze des Plangebietes südlich des Plangebietes (links) und
                    im Bereich der bestehenden Bebauung (rechts). Quelle: CO3, April 2020. ........................................ 17

Abbildung 10: Blick auf das Feldgehölz entlang der rückwärtigen Grenze des Plangebietes in voller Belaubung im Norden (links)
                    und im Süden des Plangebietes (rechts). Quelle: CO3, Juli 2020. .................................................... 17

Abbildung 11: Blick auf den Bach westlich des Plangebietes von Süden (links) und von Norden (rechts). Quelle: CO3, April/Juli
                    2020. ........................................................................................................................................ 17

Abbildung 12: Blick auf den Ortsrand von Arsdorf von der Straße „Op der Baach“ südlich des Plangebietes aus (links) und Blick
                    vom Plangebiet aus Richtung Nordwesten (rechts). Quelle: CO3, April 2020 ..................................... 22

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1.        EINLEITUNG
Das vorliegende Dokument beinhaltet die Phase 1, Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP), der Strategischen
Umweltprüfung (SUP) zu der geplanten Änderung des Plan d’Aménagement Général (PAG) der Gemeinde
Rambrouch. Die PAG-Änderung bezieht sich auf das Plangebiet „Arsdorf – Op der Baach“, das am südöstli-
chen Rand der Ortschaft Arsdorf liegt.

1.1       Inhalte und Ziele der PAG-Änderung
Die geplante Änderung des PAG „Arsdorf – Op der Baach“ betrifft eine Fläche von 29,4 a am südöstlichen
Rand der Ortschaft Arsdorf und umfasst den nördlichen Teil der Katasterparzelle 298/4259. Im derzeit gülti-
gen PAG ist das Plangebiet als „zone d’habitation 1“ ausgewiesen. Laut PAP QE liegt die Fläche im „espace
résidentiel“. Momentan steht auf dem Plangebiet ein freistehendes Einfamilienhaus. Die geplante Änderung
des PAG sieht die Überlagerung mit einer „Zones soumises à un plan d’aménagement particulier - nouveau
quartier“ sowie die Ausweisung überlagernder „Zones de servitudes urbanisation“ zum Biotoperhalt und zur
Landschaftsintegration vor. Laut derzeitigem Planungsstand soll das bestehende Gebäude abgerissen und an
seiner Stelle 4 Wohneinheiten errichtet werden. Eine Änderung des PAG ist im Vorfeld der Umsetzung dieses
Projektes erforderlich, da die Straße „Op der Baach“ nicht vollständig erschlossen ist. Eine Ausweisung des
Plangebietes als PAP „nouveau Quartier“ ist erforderlich, um eine geordnete städtebauliche Erschließung zu
gewährleisten.

Abbildung 1: Abgrenzung des Plangebietes der PAG-Änderung „Arsdorf – Op der Baach“ (rot) auf dem Luftbild von 2019.
            Quelle: Eigene Darstellung, ohne Maßstab.

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Abbildung 2: Ausschnitt PAG en vigueur mit Plangebiet der PAG-Änderung „Arsdorf – Op der Baach“.
            Quelle: CO3, 2020, ohne Maßstab.

Abbildung 3: Ausschnitt PAG projet mit Plangebiet der PAG-Änderung „Arsdorf – Op der Baach“.
            Quelle: CO3, 2020, ohne Maßstab.

1.2       Notwendigkeit einer SUP
Unter der generellen Zielsetzung, dem Erhalt und Schutz der Umwelt bzw. der Verbesserung ihrer Qualität,
dem Schutz der menschlichen Gesundheit sowie der rationellen Verwendung der natürlichen Ressourcen, hat
das Europäische Parlament und der Rat eine Richtlinie erlassen, nach der die Bewertung der möglichen Aus-
wirkungen von Plänen und Programmen auf diese Ziele zu erfolgen hat.

Diese sogenannte SUP-Richtlinie legt fest, dass „Pläne und Programme, die aufgrund von Rechts- und Ver-
waltungsvorschriften erstellt werden müssen“, der SUP-Pflicht unterliegen und zu prüfen sind. Bei einem PAG

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handelt es sich um eine Planung im Sinne der europäischen SUP-Richtlinie, die durch das Gesetz vom 22.
Mai 2008 „relative à l'évaluation des incidences de certains plans et programmes sur l'environnement“, im
weiteren Verlauf als SUP-Gesetz bezeichnet, in nationales Recht umgesetzt wurde.

Geringfügige Änderungen, die die Nutzung kleiner Gebiete auf lokaler Ebene betreffen, bedürfen nur dann
einer Umweltprüfung, wenn erhebliche Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden können (vgl. Art.
2.3 SUP-Gesetz). Die betreffenden Planungen müssen keiner Umweltprüfung unterzogen werden, wenn die
verantwortliche Behörde (hier die Gemeinde bzw. der Schöffenrat) zum Schluss kommt, dass voraussichtlich
nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist. Das für Umwelt zuständige Ministerium gibt eine
Stellungnahme zur Bewertung der Unerheblichkeit von Umweltauswirkungen durch die Gemeinde ab. Die
Gemeinde trägt die Verantwortung für den Entschluss keinen Umweltbericht ausarbeiten zu lassen.

1.3       Vorgehensweise und Methodik
Die Vorgehensweise der SUP für Pläne und Programme ist in der „EU Richtlinie über die Prüfung der Umwelt-
auswirkungen bestimmter Pläne und Programme“ (Richtlinie 2001/42/EG) verankert, die durch das „Loi du
22 mai 2008 relative à l’évaluation des incidences de certains plans et programmes sur l’environnement“ in
nationales Recht umgesetzt wurde.

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, Art. 5 Absatz f des SUP-Gesetzes, werden in einer SUP die mögli-
chen Auswirkungen des Projektes auf die Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden,
Landschaft, Wasser, Klima und Luft, Sachgüter und kulturelles Erbe sowie die Zusammenhänge zwischen die-
sen verschiedenen Schutzgütern beschrieben und bewertet.

In der ersten Phase der SUP, der UEP, wird die Planung analysiert. Die Untersuchungsfläche wird eingehend
betrachtet, um die Erheblichkeit potenzieller Auswirkungen auf die Umwelt zu bewerten. Als Indikatoren des
Umweltzustandes werden die Schutzgüter und die Umweltleitziele herangezogen. Die Bewertung wird auf einer
Skala von I bis V (nicht betroffen bis sehr hohe Auswirkung) durchgeführt. Sind bei mindestens einem Schutzgut
erhebliche d.h. hohe oder sehr hohe Auswirkungen nicht auszuschließen, ist die Phase 2 der SUP zu erstellen.

Ziel ist es, in der Phase 1 der SUP (Umwelterheblichkeitsprüfung) die Schutzgüter zu ermitteln, für die erhebli-
che Umweltauswirkungen ausgeschlossen werden können, um in der Phase 2 der SUP (Umweltbericht) nur
diejenigen weiter zu prüfen, für die erhebliche Umweltauswirkungen in Phase 1 nicht ausgeschlossen werden
konnten (= „Filterverfahren“). Zwischen den beiden Phasen ist eine Stellungnahme des für Umwelt zuständigen
Ministeriums sowie gegebenenfalls anderer betroffener Behörden einzuholen. Diese legen im Rahmen ihrer
Stellungnahme, auf Basis der in der Phase 1 der SUP getroffenen Aussagen, Ausmaß und Detaillierungsgrad
der Phase 2 der SUP fest.

Die Anfrage für eine Stellungnahme der zuständigen Ministerien und Behörden ist nach Art. 6.3 SUP-Gesetz
einzuholen, wenn erhebliche Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden können und eine Phase 2
der SUP für notwendig erachtet wird. Die Stellungnahme wird nach Art. 2.3 SUP-Gesetz eingeholt, wenn
erhebliche Umweltauswirkungen bereits im Rahmen der Phase 1 der SUP ausgeschlossen werden können.

1.4       Prüferfordernisse im Hinblick auf Natura2000-Zonen
Nordwestlich der Ortschaft Arsdorf liegen zwei Natura2000-Gebiete. Es handelt sich um das FFH-Gebiet
LU0001007 „Vallée supérieure de la Sûre / Lac du barrage“ und das Vogelschutzgebiet LU0002004 „Vallée
supéri-eure de la Sûre et affluents de la frontière belge à Esch-sur-Sûre“. Das Plangebiet „Arsdorf – Op der
Baach“ liegt in einer Entfernung von etwa 1,2 bzw. 1,3 km zu den genannten internationalen Schutzgebieten

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(vgl. Abb. 4). Aufgrund dieser Entfernung des Plangebietes zu den Schutzgebieten ist nicht mit negativen Aus-
wirkungen der geplanten Ausweisung auf die Erhaltungsziele der Schutzgebiete zu rechnen.

Abbildung 4: Lage des Plangebietes (rot) im Verhältnis zum FFH-Gebiet LU0001007 „Vallée supérieure de la Sûre / Lac du
            barrage“ (hellgrün) und dem Vogelschutzgebiet LU0002004 „Vallée supérieure de la Sûre et affluents de la fron-
            tière belge à Esch-sur-Sûre“. Quelle: Eigene Darstellung, ohne Maßstab.

1.5        Datengrundlage

    PNDD – Luxembourg 2030 – 3ème Plan National pour un Développement Durable, MECDD 2019

    PNPN – Plan National concernant la Protection de la Nature 2017 – 2021, MDDI – DE 2017

    PDAT – Programme Directeur de l’Aménagement Territoire, MI – DAT 2003

    PDS – Plans directeurs sectoriels (Projet RGD), MI 2018

    IVL – Integratives Verkehrs- und Landesentwicklungskonzept, MI 2004

    PAG – Gemeinde Rambrouch, CO3, 2019

    Geoportail – Geoportale der Landesvermessung, der Wasserwirtschaftsverwaltung, des Umweltministeri-
    ums, des Landwirtschaftsministeriums, der Landesplanung, http://www.geoportail.lu
           •   Trinkwasserschutz
           •   Infrastruktur
           •   Sektorale Leitpläne (Transport, Landschaften, Gewerbegebiete, Wohnungswesen)
           •   Mobilfunkkataster
           •   Nationale und europäische Naturschutzgebiete

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          •    Biotope im Offenland
 Stellungnahme Vögel und Fledermäuse – Screening Arsdorf „Op der Baach“ – Vögel und Fledermäuse,
 Milvus 2020

 Art. 17 Biotope – Ortsbegehung, PAG Gemeinde Rambrouch 2019

 Art. 17 Habitate – Ortsbegehung, PAG Gemeinde Rambrouch 2019, MNHN-Datenportal
 (https://mdata.mnhn.lu)

 Art. 21 Artenschutz – Ortsbegehung, PAG Gemeinde Rambrouch 2019, Screening Milvus 2020, MNHN-
 Datenportal (https://mdata.mnhn.lu)

 Altlasten- und Verdachtsflächenkataster – PAG Gemeinde Rambrouch 2019

 Hochwasser und Trinkwasserschutz – Geoportail (http://www.geoportail.lu)

 Technische Infrastruktur – Geoportail (http://www.geoportail.lu), AC Rambrouch 2020

 Hochspannungsleitungen – Ortsbegehung, PAG Gemeinde Rambrouch 2019

 Denkmalschutz und archäologische Fundstätten – PAG Gemeinde Rambrouch 2019, SSMN 2020

 COMMODO/ SEVESO – PAG Gemeinde Rambrouch 2019

 Klima und Luft – Ortsbegehung, Geoportail (http://www.geoportail.lu)

 Landschafts- und Ortsbild – Ortsbegehung

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2.        ABSCHÄTZUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN DER PAG-ÄNDERUNGEN
Im vorliegenden Kapitel wird die Untersuchungsfläche eingehend betrachtet, um die Erheblichkeit potenzieller
Auswirkungen auf die Umwelt zu bewerten. Als Indikatoren des Umweltzustands werden die Schutzgüter und
die Umweltleitziele herangezogen. Die Bewertung wird auf einer Skala von I bis V (nicht betroffen bis sehr
hohe Auswirkung) durchgeführt. Sind bei mindestens einem Schutzgut erhebliche, d.h. hohe oder sehr hohe,
Auswirkungen nicht auszuschließen, ist die Phase 2 der SUP und somit die Ausarbeitung eines vollständigen
Umweltberichtes durchzuführen.

2.1       Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des Siedlungskörpers der Ortschaft Arsdorf entlang der Straße „Op
der Baach“. Es umfasst den nördlichen Teil der Katasterparzelle 298/4259 mit einer Größe von ca. 29,4 a.
Derzeit steht auf dem Plangebiet ein freistehendes Einfamilienhaus. Das Gebäude befindet sich in zentraler
Lage auf dem Plangebiet und ist durch eine asphaltierte Zufahrt an die Straße „Op der Baach“ angebunden.
Der größte Teil des Plangebietes umfasst den Hausgarten des bestehenden Wohnhauses. Dieser wird von
einer Rasenfläche dominiert und ist mit einzelnen Bäumen und Sträuchern bepflanzt. Hierzu zählen eine mehr-
stämmige Birke und zwei Kiefern im nördlichen Teil des Gartens, sowie zwei Fichten und eine Berberitze südlich
des Wohnhauses. Der Gartenbereich ist von verschiedenen Heckenstrukturen gesäumt. Entlang der Straße
„Op der Baach“ verläuft eine geschnittene Blutbuchenhecke. Die Zufahrt zu dem Wohngebäude ist auf beiden
Seiten von Eibenhecken eingefasst. Nördlich des Wohnhauses besteht außerdem eine Hecke aus Blutberbe-
ritzen. Die als Hausgarten gestaltete Fläche nimmt den größten Teil des Plangebietes ein.

Der südlich an den Hausgarten angrenzende Teil des Plangebietes wird landwirtschaftlich als Dauergrünland
genutzt, das vermutlich regelmäßig beweidet wird. Diese Nutzung nimmt den gesamten südlichen Teil der
Katasterparzelle 298/4259 auch im Anschluss an das Plangebiet ein.

Östlich des Plangebietes besteht ein Waldgebiet. Der Wald befindet sich derzeit in einer Phase der Regene-
ration nach einer flächigen Rodung. Die Fläche wird von einem Aufwuchs aus jungen Laubbäumen und Sträu-
chern verschiedener Arten (darunter Birken und Ginster) dominiert.

Die Topographie des Plangebietes ist durch seine Lage in einem schmalen, sich von Süden nach Norden
erstreckenden Muldental geprägt. In diesem Tal verläuft westlich des Plangebietes und von diesem durch die
Straße „Op der Baach“ getrennt, ein Bach, der wenige hundert Meter nördlich des Plangebietes in den
„Burbich“ mündet. Im Uferbereich dieses Baches bestehen im südlichen Bereich des Plangebietes Gehölz-
strukturen, die im Wesentlichen von Schwarzerlen und Eschen gebildet werden. Das Plangebiet liegt auf dem
nach Westen exponierten Talhang. Das Gelände steigt hier in östlicher Richtung deutlich an. Die Höhendiffe-
renz innerhalb des Plangebietes beträgt etwa 10 m, wobei das Gelände nach Süden hin steiler wird.

Entlang der östlichen Grenze des Plangebietes erstreckt sich ein Gehölzbestand, der das Plangebiet von der
sich anschließenden Kahlschlagsfläche abgrenzt. Zugleich markiert dieser Gehölzbestand den Übergang zu
einem deutlich steiler ansteigenden Oberhang des Tals.

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Abbildung 5: Blick auf das bestehende Einfamilienhaus aus südwestlicher Richtung (links) und den nördlichen Bereich des Plan-
            gebietes mit angrenzender Bebauung (rechts). Quelle: CO3, April 2020.

Abbildung 6: Blick vom Plangebiet aus Richtung Süden (links) und Blick von Süden auf das Plangebiet (rechts). Die Kahlschlags-
            fläche, die rückwärtig an das Plangebiet angrenzt, ist erkennbar. Quelle: CO3, April 2020.

Abbildung 7: Bachlauf westlich des Plangebietes mit uferbegleitenden Gehölzstrukturen (links) und Bebauung auf der anderen
            Seite der Straße „Op der Baach“(rechts). Quelle: CO3, April 2020.

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2.2       Verträglichkeit mit übergeordneten Plänen und Programmen
Den Bewertungsrahmen der SUP bilden neun zentrale Leitziele des Umweltschutzes, die sich in unterschiedli-
cher Intensität auf eines oder mehrere Schutzgüter beziehen. Folgende nationale Pläne und Programme bilden
die Grundlage der formulierten, zentralen Leitziele:
          „Programme Directeur de l’Aménagement Territoire“ (PDAT, 2003)
          „Integratives Verkehrs- und Landesentwicklungskonzept“ (IVL, 2004)
          „Plan d’action National pour la Protection de la Nature“ (PNPN, 2017)
          „Plan National pour un Développement Durable“ (PNDD, 2019)
          „Plans directeurs sectoriels“ (PS, Projet RGD, MDDI, Mai 2018)
Nachfolgend werden die Inhalte mit Bezug zur Umweltverträglichkeit der Änderung des PAG zusammenfas-
send dargestellt.

„Programme directeur de l’aménagement du territoire“ (PDAT)
Im PDAT werden verschiedene politische Zielsetzungen und Grundsätze definiert, die sich in unterschiedliche
Handlungsfelder gliedern. Landesweit wird die Raumstruktur in fünf unterschiedliche Raumstrukturtypen unter-
teilt, die ihre eigenen Charakteristiken aufweisen: stark verdichteter Raum - „espace très dense“, verdichteter
Raum - „espace dense“, ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen - „espace rurbain“, ländlicher Raum -
„espace rural“ und städtische Zentren im ländlichen Raum - „centres urbains en milieu rural“.
Die Gemeinde Rambrouch ist dem „espace rural“ zugeordnet. Laut PDAT ist dieser Raumstrukturtyp durch
eine geringe Bevölkerungszahl und -dichte sowie durch ein vergleichsweise reduziertes Angebot an Arbeits-
plätzen und Dienstleistungen geprägt.
Eine Siedlungsentwicklung in begrenztem Umfang auch in kleineren Ortschaften des ländlichen Raums, wie
sie durch die geplante Änderung des PAG ermöglicht wird, widerspricht nicht den Zielen des PDAT.

„Integratives Verkehrs- und Landesentwicklungskonzept“ (IVL)

Das auf der Basis des PDAT erarbeitete IVL formuliert konkrete Vorschläge für die Siedlungs-, Verkehrs- und
Landschaftsentwicklung in Luxemburg mit Hilfe von differenzierten Entwicklungszielen und Entwicklungsmaß-
nahmen für einzelne Teilräume. Auf der Basis einer Szenariendiskussion, in der mehrere Varianten einer künf-
tigen räumlichen Entwicklung diskutiert wurden, ging als Synthese das Raummodell der „Polyzentrischen Stadt
im Landschaftsraum eingebettet in funktionsfähige Regionen“ hervor.
Die Gemeinde Rambrouch wird dem „espace rural“ zugeordnet. Im ländlichen Raum sollen die ökonomische
und sozio-kulturelle Entwicklung gefördert und zugleich der Erhalt und die Wiederherstellung der natürlichen
Umwelt gewährleistet werden. Darüber hinaus werden eine wohnortnahe Infrastrukturversorgung und die Stär-
kung des ÖPNV angestrebt, um den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. Die Entwicklung der Ge-
meinden im ländlichen Raum soll sich am Eigenbedarf orientieren. Das bedeutet, dass sich die Entwicklung
am natürlichen Bevölkerungswachstum orientieren und starke Zuwanderung von außen unterbleiben soll.
Eine Siedlungsentwicklung in begrenztem Umfang auch in kleineren Ortschaften des ländlichen Raums, wie
sie durch die geplante Änderung des PAG ermöglicht wird, widerspricht nicht den Zielen des IVL.

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„Plan National Protection de la Nature“ (PNPN)
Der nationale Naturschutzplan (2017) definiert sieben Ziele, die bis 2020 erreicht werden sollen:
    1. Vollständige Umsetzung der Gesetzgebung zum Schutz der Biodiversität. Nationaler Aktionsplan zur
       Verhinderung des Verlustes von Arten und der Verschlechterungen des Erhaltungszustandes von be-
       drohten Arten und Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse und Verbesserung ihres Erhal-
       tungszustandes.
    2. Erhalt und Wiederherstellung der Ökosystemleistungen und -prozesse in der Landschaft auf nationaler
       Ebene, insbesondere durch die Schaffung zusammenhängender Grünstrukturen und die Wiederher-
       stellung eines günstigen Erhaltungszustandes für mindestens 15% der degradierten Ökosysteme.
    3. Erhebliche Reduzierung des Landverbrauchs und der Fragmentierung der Landschaft.
    4. Stärkung des Beitrags der Land- und Forstwirtschaft zum Erhalt und der Widerherstellung der Biodiver-
       sität durch eine Abschaffung von Subventionen, die sich negativ auf den Erhalt der Biodiversität aus-
       wirken, und die Einführung positiver Anreize für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der natürli-
       chen Ressourcen.
    5. Kampf gegen exotische, invasive Arten.
    6. Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Wert der biologischen Vielfalt, der Vielfalt von Ökosystemen
       und ihrer Ökosystemleistungen.
    7. Den Beitrag Luxemburgs im globalen Kampf gegen den Verlust der Biodiversität vergrößern.

Innerhalb der Gemeinde Rambrouch befindet sich ein nationales Schutzgebiet:
              RN ZH 16 „Vallée de la Haute-Sûre – Bruch/Pont Misère“
               Das Schutzgebiet liegt westlich der Ortschaft Arsdorf in einer minimalen Entfernung von etwa
               1,3 km.

Außerdem liegen folgende internationale Schutzgebiete (Natura2000) in der Gemeinde:
              FFH-Gebiet LU0001007 „Vallée supérieure de la Sûre / Lac du barrage“
               Das Schutzgebiet liegt westlich und nordwestlich der Ortschaft Arsdorf in einer minimalen Entfer-
               nung von etwa 1,3 km.
              Vogelschutzgebiet LU0002004 „Vallée supérieure de la Sûre et affluents de la frontière belge à
               Esch-sur-Sûre“
               Das Schutzgebiet liegt westlich und nordwestlich der Ortschaft Arsdorf in einer minimalen Entfer-
               nung von etwa 1,2 km.
Aufgrund der Entfernung des Plangebietes der PAG-Änderung zu den Schutzgebieten werden keine potenziell
erheblichen Auswirkungen auf diese erwartet. Die Zielsetzungen des PNPN werden durch die PAG-Änderung
somit nicht beeinträchtigt.

„Plan national pour un développement durable“ (PNDD)

Im nationalen Nachhaltigkeitsplan (2019) werden u.a. die Übernutzung der natürlichen Ressourcen, der Ver-
lust der biologischen Vielfalt, Klimaänderungen, der Flächenverbrauch einhergehend mit Bodenübernutzung
und Zerstückelung der Landschaften mit negativen Wirkungen auf Landschaft und Erholung, Grundwasser
und biologische Vielfalt thematisiert.

Die Ziele des PNDD werden im Rahmen der vorliegenden UEP zur Änderung des PAG berücksichtigt.

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Plans directeurs sectoriels „primaires“

Die „Plans Directeurs Sectoriels“ sind sektorielle Leitpläne, die auf den Aussagen und der Struktur des „Pro-
gramme Directeur“ basieren und Gemeinsamkeiten und Anknüpfungspunkte zum IVL aufweisen. Ihre Erstel-
lung und Ausarbeitung ist laut Landesplanungsgesetz von 2018 („loi du 17 avril 2018 concernant l’aménage-
ment du territoire“), „Programme Directeur“ und IVL vorgesehen.

Die „Plans Directeurs Sectoriels primaires“ wurden im Mai 2018 veröffentlicht und befinden sich derzeit in der
Genehmigungsprozedur.

„Plan Directeur Sectoriels - Transports“ (PST)

Der PST definiert Korridore und überlagernde Zonen für Infrastrukturprojekte von nationalem öffentlichem
Interesse (Öffentlicher Verkehr, Individualverkehr, Fahrradverkehr, Park&Ride und Umsteigeplätze). Für die
entsprechenden Parzellen wird ein Vorkaufsrecht für Staat und Gemeinde festgelegt.

In der Gemeinde Rambrouch sind laut PST keine größeren Infrastrukturprojekte vorgesehen.

Die PAG-Änderung hat keinen direkten Bezug zu den Ausweisungen des PST.

„Plan Directeur Sectoriel - Paysage“ (PSP)

Der „Plan Directeur Sectoriel Paysage“ (PSP) übernimmt im Kontext der Landesplanung Luxemburgs eine dop-
pelte Funktion: Er soll zur Sicherung bedeutsamer Räume für das Kulturerbe, das Naturerbe und das ökolo-
gische Netzwerk, wie auch gleichzeitig zur Entwicklung und Qualifizierung der Landschaften Luxemburgs als
Faktor für Lebensqualität und als Standortfaktor beitragen.

Der PSP weist drei Landschaftsschutzkategorien aus:

              Zones de préservation des grands ensembles paysagers (GEP)
               Zum Erhalt von großen, unzerschnittenen Kulturlandschaften als Teil des Natur- und Kulturerbes
               sowie zum Schutz der biologischen Artenvielfalt ist hier eine weitere Fragmentierung durch lineare
               Infrastrukturen untersagt, wobei verschiedene Ausnahmeregelungen (z.B. öffentliches Interesse/
               Infrastruktur, Mangel an Alternativen) bestehen. Im Rahmen der PAG-Bebauungsplanungen sind
               in einer GEP Extensionen im Bereich von Steilhängen, Plateaus, Insellagen oder tentakulären Sied-
               lungsentwicklungen untersagt.
              Zones vertes interurbaines (ZVI)
               Zwischenstädtische Freiräume wurden zur Freiraumsicherung, -entwicklung und -vernetzung zwi-
               schen oder im Umfeld der Agglomerationen Luxemburg-Stadt und der Südregion ausgewiesen.
              Coupures vertes (CV)
               Grünachsen werden ausgewiesen, um ein bandartiges Zusammenwachsen von Ortschaften zu
               vermieden und eine kompakte Siedlungsentwicklung zu fördern. Eine Ausweisung von Bauland
               bzw. eine Flächenbebauung in einer CV ist untersagt, wobei die gleichen Ausnahmeregelungen
               wie bei der GEP bestehen.
Die Gemeinde Rambrouch liegt vollständig innerhalb der GEP „Haute-Sûre – Kiischpelt“.

Die geplante PAG-Änderung widerspricht nicht den Zielen der Ausweisungen des PSP. Das Plangebiet liegt
nicht in einer topographisch exponierten Position und befindet sich bereits innerhalb des bebaubaren Bereichs.

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„Plan Directeur Sectoriel - Logement“ (PSL)

Aus der Analyse des Luxemburger Wohnungsmarktes sind zwei grundlegende Probleme hervorgegangen, die
im „Plan Directeur Sectoriel - Logement“ (PSL) aufgegriffen werden. Diese sind die dynamische und räumlich
zunehmend unkoordinierte Wohnraumentwicklung in Luxemburg, die nicht den Prinzipien einer nachhaltigen
Raumentwicklung entspricht, sowie die Unverhältnismäßigkeit zwischen Angebot und Nachfrage an Wohn-
raum.

Der PSL definiert Vorranggebiete für die Umsetzung großer Wohnbauprojekte. Für die entsprechenden Par-
zellen wird ein Vorkaufsrecht für Staat und Gemeinde festgelegt.

In der Gemeinde Rambrouch sind keine Wohnvorranggebiete vorgesehen.

Die PAG-Änderung hat keinen direkten Bezug zu den Ausweisungen des PSL.

„Plan Directeur Sectoriel Zones d’Activités Économiques“ (PSZAE)

Mit dem PSZAE sollen die Anforderungen und Belange der Wirtschaft und der Raumplanung aufeinander
abgestimmt werden. Die nationalen Gegebenheiten erfordern dabei eine gezielte Stärkung strukturschwacher
Regionen und die Lenkung von Ansiedlungsinvestitionen in diese Räume. Der PSZAE formuliert verbindliche
Vorgaben für die Sicherung und Weiterentwicklung des gewerblichen Sektors auf der Ebene der Landespla-
nung. Diese lassen, in Abhängigkeit von Aussageschärfe und Konkretisierung, bei nachgeordneten Planun-
gen, insbesondere auf kommunaler Planungsebene, Spielräume für eine eigenverantwortliche Ausgestaltung.
Ein wesentliches Ziel des PSZAE besteht darin, die für eine gewerbliche Entwicklung am besten geeigneten
Flächen zu sichern. Diese Neuerschließungen sollen schrittweise und bedarfsgerecht umgesetzt werden. Damit
wird eine Flexibilität gewährleistet, die es ermöglicht, in Abhängigkeit von der Dynamik der gewerblichen
Nachfrage, zeitgerecht geeignete Flächen bereitstellen zu können. Der PSZAE definiert nationale und regio-
nale Gewerbegebiete. Für die Ausweisung muss ein interkommunales Syndikat bestehen. Für die entsprechen-
den Parzellen wird ein Vorkaufsrecht für Staat, Gemeinde und Syndikat festgelegt. Weiterhin werden Rahmen-
bedingungen für die Ausweisung kommunaler Gewerbegebiete definiert.

In der Gemeinde Rambrouch besteht zwischen den Ortschaften Koetschette und Flatzbur an der N. 23 ein
regionales Gewerbegebiet (Riesenhaff), für das der PSZAE zudem eine mögliche Extension ausweist.

Die PAG-Änderung steht in keinem direkten Bezug zu den in der Gemeinde Rambrouch bestehenden oder
geplanten Aktivitätszonen und widerspricht nicht den Ausweisungen des PSZAE.

2.3         Auswirkungen auf zentrale Umweltziele und Schutzgüter sowie Bewertung der Erheblich-
            keit

2.3.1       Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen

 Leitziel                              Schutzgutbezogen relevante zentrale Umweltziele

   01          Dem Leitbild von Klimaschutz und Klimaanpassung entsprechend, müssen Energieeinsparungen
               und Emissionsminderung gefördert werden, sodass eine Reduktion der Treibhausgasemissionen
               um 20% bis 2020 (Basis 2005) möglich wird (PNDD, 2010)

   06          Zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit sowie zur Förderung von Lebensquali-
               tät ist das Überschreiten der Grenzwerte für Stickstoffdioxide und Feinstaubpartikel zu verhindern
               (PNDD, 2010)

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     07        Zur Sicherung der Gesundheit und Lebensqualität von Mensch und Umwelt sind Emissionen
               durch Lärm in der Gesamtbilanz zu reduzieren (RL 2002/49/EG und PNDD, 2010)

     08        Reduktion verkehrsbedingter Umweltbelastung durch eine Verbesserung des Modal Split zwischen
               ÖV und MIV auf 25/75 (PNDD, 2010, PDAT, 2003)

                                         Schutzgutspezifisch zu berücksichtigende Ziele

               Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlage

               Sicherung und Entwicklung dauerhaft guter Luftqualität

               Vermeidung von Geruchsbelästigung

               Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und Gewährleistung von Ruheräumen

               Einhaltung der SEVESO II Richtlinie (Sicherheitsabstände zu Störfallbetrieben)

               Sicherung und Entwicklung von ausreichenden und qualitätsvollen Freizeit- und Erholungsinfra-
               strukturen insbesondere im Wohnumfeld

               Erhöhung der Verkehrssicherheit

In der Ortschaft Arsdorf bestehen verschiedene Altlastenverdachtsflächen. Das Plangebiet ist von diesen je-
doch nicht unmittelbar betroffen. Eine der altlastenverdächtigen Flächen liegt etwa 200 m nördlich des Plan-
gebietes hinter der Kreuzung der Straßen „Op der Baach“ und „Rue Jean-Jacques Klein“. Eine weitere liegt
etwa 180 m südlich des Plangebietes. Aufgrund der Abstände zu den Altlastenverdachtsflächen ist nicht mit
negativen Auswirkungen durch mögliche Altlasten auf das Plangebiet zu rechnen.

Im Umfeld des Plangebietes bestehen keine Betriebe, von denen eine Geruchs- oder Lärmbelästigung ausge-
hen könnte. Die landwirtschaftliche Nutzung des sich südlich an das Plangebiet anschließenden Grünlandes
und anderer im Umfeld der Ortschaft gelegenen landwirtschaftlicher Flächen kann gerade im Zuge von Dün-
gungsmaßnahmen zu einer vorübergehenden Geruchsbelästigung führen. Dies ist in ländlich geprägten Ort-
schaften mit aktiver landwirtschaftlicher Tätigkeit grundsätzlich nicht auszuschließen. Das Ausmaß der damit
verbundenen Einschränkungen ist jedoch als gering zu erachten.

Innerhalb der Ortslage von Arsdorf sind zwei Mobilfunkantennen installiert. Diese befinden sich in einer Ent-
fernung von knapp 600 m bzw. etwa 800 m vom Plangebiet. Da zu den Auswirkungen von Elektrosmog auf
die menschliche Gesundheit und den Wirkungsbereich der von Mobilfunkantennen ausgehenden Strahlung
bislang keine genauen Erkenntnisse vorliegen, können Auswirkungen auf das Plangebiet trotz der erheblichen
Entfernung nicht ganz ausgeschlossen werden.

Westlich und nördlich des Plangebietes verlaufen zwei Hochspannungsleitungen, die mit einer Leistung von
20 kV betrieben werden. Der minimale Abstand dieser Leitungen zum Plangebiet beträgt etwa 200 m. Dieser
Abstand liegt deutlich über den empfohlenen Mindestabständen zu bebaubaren Grundstücksgrenzen und
kann daher als ausreichend betrachtet werden, um negative Auswirkungen auf das Plangebiet auszuschließen.

Auf oder angrenzend an das Plangebiet bestehen keine Störfallbetriebe (SEVESO) oder zentralen Verkehrs-
achsen mit erhöhter Lärm- und Feinstaubbelastung.

Die Errichtung der geplanten Wohneinheiten wird das Verkehrsaufkommen im Vergleich zum Ist-Zustand stei-
gern. Die absehbare Zunahme des MIV kann jedoch als verträglich für die Ortschaft Arsdorf angesehen wer-
den. Von einer erheblichen Steigerung der Belastung für die Anwohner ist nicht auszugehen. Die Straße „Op

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der Baach“ hat jedoch im Bereich des Plangebietes nur eine geringe Breite von etwa 3,5 m. Eine Verkehrser-
schließung des Plangebietes ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nur bedingt gegeben. Zudem führt der nationale
Wanderweg „Sentier du Préizerdall“ über die Straße entlang des Plangebietes. Daher sollte im Rahmen der
Entwicklung des Plangebietes eine ausreichende Verkehrssicherheit für Fußgänger angestrebt werden.

Maßnahmen und Empfehlungen:

           Im Rahmen der Ausarbeitung des PAP „nouveau quartier“ sollte eine angemessene Verkehrser-
            schließung des Plangebietes sowie eine ausreichende Verkehrssicherheit für Fußgänger sichergestellt
            werden.

Unter Berücksichtigung der genannten Maßnahmen und Empfehlungen sind insgesamt geringe Auswirkungen
auf das Schutzgut zu erwarten.

2.3.2       Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

 Leitziel                             Schutzgutbezogen relevante zentrale Umweltziele

   04          Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen sowie Schutz der biologischen
               Vielfalt (PNDD, 2010 und PNPN, 2007)

   05          Bewahrung und Förderung eines langfristig guten Erhaltungszustandes der zu schützenden Le-
               bensräume und Arten der FFH und Vogelschutzrichtlinie (PNDD, 2010 und SUP-Gesetz)

                                        Schutzgutspezifisch zu berücksichtigende Ziele

               Sicherung und Entwicklung der natürlichen Standortbedingungen

               Sicherung und Entwicklung seltener und bedeutender Lebensräume

               Sicherung und Entwicklung eines funktionsfähigen Biotopverbundsystems

               Sicherung geschützter Tier- und Pflanzenarten und -bestände

               Sicherung der landestypischen biologischen Vielfalt

               Sicherung von unzerschnittenen Räumen

               Vermeidung von Beeinträchtigungen und Störungen der Bereiche, die eine besondere Bedeu-
               tung für Natur- und Artenschutz besitzen

Internationale und nationale Schutzgebiete

Die beiden Natura2000-Gebiete nordwestlich der Ortschaft Arsdorf liegen in einer minimalen Entfernung von
etwa 1,2 bzw. 1,3 km zu dem Plangebiet (vgl. Abb. 1). Aufgrund dieser Entfernung ist nicht mit negativen
Auswirkungen der geplanten Ausweisung auf die Erhaltungsziele der Schutzgebiete zu rechnen.

Das nationale Naturschutzgebiet „Vallée de la Haute-Sûre – Bruch/Pont Misère“ (RN ZH 16) liegt ebenfalls
nordwestlich und westlich des Plangebietes. Es ist in diesem Bereich weitgehend deckungsgleich mit dem FFH-
Gebiet LU0001007 „Vallée supérieure de la Sûre / Lac du barrage“. Entsprechend sind auch für dieses
Naturschutzgebiet keine negativen Auswirkungen durch eine Bebauung des Plangebietes zu erwarten.

Biotopschutz

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Der derzeit gültige PAG der Gemeinde Rambrouch verzeichnet auf dem Plangebiet keine schützenswerten
Biotope nach Art. 17 NatSchG. Bei einer Ortsbegehung im April 2020 wurde jedoch entlang der östlichen
Grenze des Plangebietes ein Feldgehölz (BK16) festgestellt (vgl. Abb. 8). Dieses erstreckt sich über die gesamte
Ausdehnung des Plangebietes und setzt sich nach Süden weiter fort. Insgesamt umfasst das Feldgehölz eine
Fläche von knapp 2.000 m2. Dieses Feldgehölz bedeckt den unteren Teil einer steil ansteigenden Hangpartie.
Das Gehölz setzt sich aus heimischen Laubbäumen und Sträuchern zusammen, darunter vor allem Eichen und
Eschen sowie Schlehen und Holunder. Im Bereich des Plangebietes wird das Gehölz von einigen besonders
markanten Laubbäumen geprägt. Dies sind eine Esche und eine Eiche im nördlichen Bereich des Gebietes,
eine Eiche am südlichen Rand des als Hausgarten gestalteten Bereichs und einer Gruppe aus zwei Eichen und
einer Blutbuche am südlichen Rand das Plangebietes.

Bei den übrigen auf dem Plangebiet vorhandenen Gehölzstrukturen handelt es sich um Einzelbäume und teils
Nadelbäume, die nicht unter die Vorgaben von Art. 17 NatSchG fallen. Die Hecken innerhalb des Plange-
bietes sind Schnitthecken zur Grundstückseinfriedung und werden nicht als geschützte Biotope gewertet.

Außerhalb des Plangebietes auf der anderen Seite der Straße „Op der Baach“ verläuft ein Bach (vgl. Abb 8),
dessen Ufervegetation in erster Linie von Stauden und einigen bachbegleitenden Gehölzstrukturen geprägt ist.
Im südlichen Bereich des Plangebietes und von dort weiter bachaufwärts bestehen bachbegleitende Gehölz-
strukturen, die von Erlen und Eschen dominiert sind. Fließgewässer (BK12) und ihre Ufer inklusive der vorhan-
denen Vegetation sind nach Art. 17 NatSchG als Biotope geschützt.

Abbildung 8: Lage nach Art. 17 NatSchG geschützter Biotope (gelb) innerhalb und im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes
            (rot). Quelle: Eigene Darstellung, ohne Maßstab.

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Abbildung 9: Blick auf das Feldgehölz entlang der rückwärtigen Grenze des Plangebietes südlich des Plangebietes (links) und
            im Bereich der bestehenden Bebauung (rechts). Quelle: CO3, April 2020.

Abbildung 10: Blick auf das Feldgehölz entlang der rückwärtigen Grenze des Plangebietes in voller Belaubung im Norden (links)
              und im Süden des Plangebietes (rechts). Quelle: CO3, Juli 2020.

Abbildung 11: Blick auf den Bach westlich des Plangebietes von Süden (links) und von Norden (rechts). Quelle: CO3, April/Juli
              2020.

CO3 S.À R.L.                                                                                                   AUGUST 2020
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Arten- und Habitatschutz

Nachweise für Fledermäuse bestehen weder für das Plangebiet selbst noch für seine direkte Umgebung
(MNHN-Datenbank, Juli 2020). Ein für das Plangebiet durchgeführtes Screening (Milvus 2020) kommt hin-
sichtlich einer Eignung der Fläche als Habitat für Fledermäuse zu dem Schluss, dass dort keine Quartiersmög-
lichkeiten zu vermuten sind. Es wird daher erwartet, dass die geplante Bebauung keine erhebliche Beeinträch-
tigung der lokalen Fledermauspopulation bedeutet. Zwar besteht die Möglichkeit, dass das Plangebiet spora-
disch als Jagdhabitat genutzt wird, das sich südlich anschließende Grünland weist jedoch eine deutlich höhere
Eignung als Nahrungshabitat auf. Dieser Teilbereich wird von der geplanten PAG-Änderung und einer zu-
künftigen baulichen Nutzung nicht betroffen.

In der Datenbank des Naturmuseums bestehen hinsichtlich der Avifauna für das Plangebiet selbst keine Nach-
weise von Brutvogelarten. Es sind jedoch für die nähere Umgebung Nachweise verschiedener Vogelarten
registriert. Die folgenden Arten sind erfasst: Kleiber (Sitta europaea), Gebirgsstelze (Motacilla cinerea), Tur-
teltaube (Streptopelia turtur), Mäusebussard (Buteo buteo) und Graureiher (Ardea cinerea). Kleiber, Gebirgs-
stelze, Mäusebussard und Graureiher haben laut RGD du 1er août 2018 établissant l’état de conservation des
habitats d’intérêt communautaire et des espèces d’intérêt communautaire einen günstigen Erhaltungszustand.
Regelmäßig genutzte Habitate dieser Arten fallen daher nicht in den Schutzbereich des Art. 17 NatSchG.
Hinweise auf die Existenz von Brutstandorten dieser Arten innerhalb des Plangebietes gibt es nicht. Der Erhal-
tungszustand der Turteltaube ist laut RGD vom 1. August 2018 als ungünstig (U2) eingestuft. Laut Datenbank
des Naturmuseums erfolgte der Nachweis eines einzelnen, erwachsenen Individuums 2014 in einer Entfernung
von etwa 60 m nordöstlich des Plangebietes in einem kleinen Waldstück. Es bestehen derzeit keine Hinweise
darauf, dass innerhalb des Plangebietes nach Art. 17 und/oder Art. 21 NatSchG geschützte Habitate der
genannten Vogelarten bestehen.

Das innerhalb des Plangebietes liegende Gebäude wird derzeit von einem Haussperling (Passer domesticus)
als Brutplatz genutzt (Milvus 2020). Da der Erhaltungszustand des Hausperlings laut RGD du 1er août 2018
établissant l’état de conservation des habitats d’intérêt communautaire et des espèces d’intérêt commun-
autaire als ungünstig (U1) eingestuft wird, fallen regelmäßig genutzte Habitate des Haussperlings in den
Schutzbereich des Art. 17 NatSchG. Brutstandorte des Haussperlings fallen als essentielle Habitate einer ge-
mäß Vogelschutzrichtlinie 2009/147/CE integral geschützten europäischen Vogelart zudem in den Schutzbe-
reich des Art. 21 NatSchG.

Maßnahmen und Empfehlungen:

        Aufgrund des Brutvorkommens eines Haussperlings ist die Fläche als Habitat nach Art.17 und Art.
         21 NatSchG im PAG zu kennzeichnen. Im Rahmen der geplanten Änderung des PAG wird dieser
         Forderung Rechnung getragen (vgl. Abb. 3).
        Um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach Art. 21 NatSchG in Zusammenhang mit dem
         bekannten Brutplatz eines Haussperlings zu vermeiden, sind Abrissarbeiten außerhalb der Brutzeit
         (April bis August) durchzuführen. Der Verlust des Brutstandortes ist durch die Bereitstellung von Er-
         satznistkästen als CEF-Maßnahme auszugleichen (Milvus 2020).
        Das Feldgehölz entlang der rückwärtigen Grenze des Plangebietes sollte als nach Art. 17 NatSchG
         geschütztes Biotop im PAG gekennzeichnet und größtmöglich erhalten werden. Im Rahmen der ge-
         planten Änderung des PAG wird dieser Forderung durch die Ausweisung einer Servitude „urbanisa-
         tion – milieu naturel“, die das gesamt Feldgehölz abdeckt, Rechnung getragen (vgl. Abb. 3). Ist ein
         Erhalt nicht möglich, muss der Verlust des nach Art. 17 NatSchG geschützten Biotopes kompensiert
         werden.

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STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG - PHASE 1 UEP – ARSDORF – OP DER BAACH                                           19

           Vor einer Rodung des Feldgehölzes sollte eine Überprüfung auf mögliche Ruhe- und Fortpflan-
            zungsstätten geschützter Arten erfolgen.
           Rodungen von Gehölzen sollten generell im Winter, außerhalb der Brutzeit von Vögeln, und gege-
            benenfalls nach einer Kontrolle auf mögliche Winterquartiere von Fledermäusen erfolgen.

Unter Berücksichtigung der genannten Maßnahme und Empfehlungen sind insgesamt mittlere Auswirkungen
auf das Schutzgut zu erwarten.

2.3.3       Schutzgut Boden

 Leitziel                             Schutzgutbezogen relevante zentrale Umweltziele

   02          Im Sinne des Schutzes natürlicher Ressourcen ist der nationale Bodenverbrauch bis spätestens
               2020 auf 1 ha/Tag zu stabilisieren (PNDD, 2010)

                                       Schutzgutspezifisch zu berücksichtigende Ziele

               Sicherung der Böden, ihrer ökologischen Funktionen und ihrer nachhaltigen Nutzbarkeit

               Schonung seltener und hochwertiger Böden, insbesondere auch der guten landwirtschaftlichen
               Böden

               Sparsame und schonende Bewirtschaftung der Ressource Boden

               Sanierung und Vermeidung von schadstoffbelasteten Böden

               Minimierung von Terrassierungsarbeiten und Vermeidung von Aushub

Das Plangebiet ist abgesehen von dem bestehenden Gebäude und seiner Zufahrt unversiegelt. Es ist davon
auszugehen, dass der gewachsene Boden hier weitgehend ungestört ist. Die geplante Bebauung würde zu
einer Zunahme der versiegelten Fläche führen. Aufgrund der Neigung des Geländes ist davon auszugehen,
dass eine Bebauung den Aushub von gewachsenem Bodenmaterial erforderlich macht.

Es bestehen keine Altlastenverdachtsflächen innerhalb des Plangebietes.

Die Böden des Plangebietes sind nicht als hochwertig für eine landwirtschaftliche Nutzung eingestuft. In der
Bodengütekartierung für die Gemeinde Rambrouch ist der nördliche Teil des Plangebietes als Gebiet inner-
halb des bebaubaren Bereichs nicht bewertet. Der südliche Teil des Plangebietes ist im westlichen Bereich als
Gebiet mit einer schlechten und im östlichen Teil mit einer durchschnittlichen Eignung für eine landwirtschaft-
liche Nutzung dargestellt (ASTA 2017).

Die Verhinderung eines baubedingten Eintrags von Schadstoffen (Diesel, Öle, Schmiermittel, Auswaschungen)
in den Oberboden durch eine ordnungsgemäße und sichere Baustelleneinrichtung und Nutzung von Baustel-
lenmaschinen und -anlagen wird vorausgesetzt.

Maßnahmen und Empfehlungen:

           Eine Versiegelung des natürlichen Oberbodens sollte gering gehalten werden. Anfallender Erdaus-
            hub ist nach Möglichkeit wiederzuverwenden.

Insgesamt werden mittlere Auswirkungen auf das Schutzgut erwartet.

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2.3.4     Schutzgut Wasser

  Leitziel                           Schutzgutbezogen relevante zentrale Umweltziele

     03        Erreichen einer guten Qualität der unterirdischen und oberirdischen Gewässer im Sinne der De-
               finition der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bis 2015, 2021 und 2027, durch Senkung der
               Schadstoffeinträge in Gewässer (RL 2000/60/EG und PNDD 2010)

                                       Schutzgutspezifisch zu berücksichtigende Ziele

               Sicherung und Entwicklung der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit des
               Schutzgutes Wasser

               Sicherung und Entwicklung von großflächigen naturnahen Retentionsräumen

               Sicherung und Entwicklung ausreichender Überflutungsräume für den vorbeugenden Hochwas-
               serschutz

               Gewährleistung ausreichender Kapazitäten von Kläranlagen

               Bedeutung des Oberflächen- und Grundwassers für nationale und internationale Schutzgebiete

Im Bereich des Plangebietes sowie seiner unmittelbaren Umgebung bestehen weder Grundwasserleiter noch
Quellen. Die sanitären Schutzzonen für den Obersauerstausee liegen nördlich und nordöstlich der Ortschaft
Arsdorf. Der minimale Abstand zum Plangebiet beträgt etwa 1 km. Durch eine Bebauung des Plangebietes ist
nicht mit Auswirkungen auf die Schutzzonen zu rechnen.

Das westlich des Plangebietes verlaufende Fließgewässer liegt außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs
der geplanten Bebauung. Die Verhinderung eines baubedingten Eintrags von Schadstoffen (Diesel, Öle,
Schmiermittel, Auswaschungen) in das Fließgewässer durch eine ordnungsgemäße und sichere Baustellenein-
richtung und Nutzung von Baustellenmaschinen und -anlagen wird vorausgesetzt.

Im Zuge einer Bebauung des Plangebietes wird es aufgrund einer Zunahme des Anteils versiegelter Flächen
zu vermehrtem Oberflächenabfluss kommen. Um den Anteil der Versickerung von Niederschlagswasser im
Verhältnis zum Oberflächenabfluss möglichst gering zu halten, sollte ein möglichst geringer Anteil versiegelter
Flächen angestrebt werden.

Das Plangebiet ist derzeit nicht an das Kanalnetz der Ortschaft Arsdorf angeschlossen. Im Zuge der geplanten
Entwicklung der Fläche muss eine ordnungsgemäße und vollständige Erschließung erfolgen.

Das Abwasser der Ortschaft Arsdorf wird derzeit über eine mechanische Kläranlage gereinigt, die jedoch nicht
über die notwendige Kapazität verfügt. Im Mai 2020 wurde mit dem Bau einer biologischen Kläranlage im
Bereich der Arsdorfer Mühle begonnen. Nach der Inbetriebnahme (voraussichtlich 2023) wird diese Kläran-
lage eine Kapazität von 1.100 EGW haben und die Abwässer der Ortschaften Arsdorf, Bilsdorf und Heispelt
klären. Eine ausreichende Klärkapazität für das Plangebiet wird dann gewährleistet sein.

Maßnahmen und Empfehlungen:

         Bei einer Bebauung des Plangebietes ist ein geregelter Anschluss der neuen Wohneinheiten an die
          neue biologische Kläranlage zu gewährleisten.
         Sollte ein Anschluss an die bestehende Kläranlage erfolgen, sind ggf. temporäre Maßnahmen not-
          wendig (etwa die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten durch Rückhaltung), um eine weitere Überlas-
          tung dieser Kläranlage zu verhindern.

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Insgesamt werden mittlere Auswirkungen auf das Schutzgut erwartet.

2.3.5        Schutzgut Klima und Luft

  Leitziel                              Schutzgutbezogen relevante zentrale Umweltziele

    01         Dem Leitbild von Klimaschutz und Klimaanpassung entsprechend, müssen Energieeinsparungen
               und Emissionsminderung gefördert werden, sodass eine Reduktion der Treibhausgasemissionen
               um 20% bis 2020 (Basis 2005) (PNDD, 2010)

    06         Zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit sowie zur Förderung von Lebensqua-
               lität ist das Überschreiten der Grenzwerte für Stickstoffoxide und Feinstaubpartikel zu verhindern
               (PNDD, 2010)

    08         Reduktion verkehrsbedingter Umweltbelastung durch eine Verbesserung des Modal Split zwi-
               schen ÖV und MIV auf 25/75 (PNDD, 2010, PDAT, 2003)

                                         Schutzgutspezifisch zu berücksichtigende Ziele

               Erhaltung, Sicherung oder auch Wiederherstellung und Entwicklung von Gebieten mit hoher Be-
               deutung für das regionale Klima und die Luftreinhaltung (Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete
               sowie entsprechende Schneisen zum Luftausgleich)

               Vermeidung von Beeinträchtigungen der klimatischen Ausgleichsleistungen

               Berücksichtigung potentieller Folgen klimatischer Veränderungen wie Unwetterereignisse, zuneh-
               mende Hochwasser und Hitzeextreme

Es ist davon auszugehen, dass das Plangebiet selbst sowie umliegende Flächen eine Funktion als Kaltluftpro-
duzenten erfüllen. Gerade Flächen mit einer niedrigen Vegetationsdecke tragen zur nächtlichen Kaltluftpro-
duktion bei. In Tälern sammelt sich Kaltluft der Gelände folgend im Talboden. Dort kommt es bereits bei
geringen Neigungen zu einem weiteren Abfluss der Kaltluft. Das Plangebiet dürfte somit sowohl an der Pro-
duktion als auch am Abfluss der Kaltluft entlang des Tals nach Norden beteiligt sein. Eine dichtere Bebauung
des Plangebietes wird sich auf die bestehenden Luftströme auswirken. Gerade eine hangparallele Bebauung
kann den Abfluss von Kaltluft in Richtung das Talbodens stören. Da die Bebauungsdichte in der Ortschaft
Arsdorf jedoch insgesamt sehr gering ist, es sich um eine verhältnismäßig kleine Fläche handelt und ausrei-
chend Freiflächen vorhanden sind, ist durch eine Bebauung des Plangebietes nicht mit erheblichen negativen
Auswirkungen auf die lokale klimatische Ausgleichsleistung zu rechnen.

Insgesamt werden geringe Auswirkungen auf das Schutzgut erwartet.

2.3.6        Schutzgut Landschaft

 Leitziel                               Schutzgutbezogen relevante zentrale Umweltziele

    09         Im Sinne einer nachhaltigen räumlichen Entwicklung ist der Verlust hochwertiger Landschaften,
               Kultur- und Sachgüter zu vermeiden (PNDD, 2010)

                                         Schutzgutspezifisch zu berücksichtigende Ziele

               Sicherung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaften

               Sicherung und Entwicklung des Erlebniswertes der Landschaft und von Ruheräumen in der Land-
               schaft

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