Markungsputzete - für eine saubere Natur - Gemeinde Grafenau

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Markungsputzete - für eine saubere Natur - Gemeinde Grafenau
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                                                                                       Amtsblatt der Gemeinde Grafenau

                                                         Gemeinde
                                                           Nachrichten
                                            Donnerstag, 21. März 2019 • Nummer 12

                                             Markun g sp u tz et e - fü r ei n e sa u be re N a tu r
                                      Langsam hält der Frühling Einzug und die Natur wird wieder grün.
                                      Traditionell findet daher am kommenden Samstag die Markungsput-
                                      zete statt. Auch in diesem Jahr wird sich der Einsatz wieder lohnen.
                                      Bereits jetzt sieht man an den Straßenrändern wieder Müll und Unrat.
                                      Wir laden daher alle Bürgerinnen und Bürger zur Markungsputzete
                                      ein:

                                                            Samstag, 23. März,
                                                                 um 9 Uhr
                                              Treffpunkt: Parkplatz Wiesengrundhalle
                                      Bitte sorgen Sie für wetterfeste Kleidung, wenn möglich wäre es
                                      schön, wenn Sie strapazierfähige Handschuhe und einen kleinen
                                      Eimer mitbringen könnten. Wir hoffen, dass uns auch die ‚Fuhr-
                                      park-Unterstützer’ wieder mit ihrem Fahrzeug begleiten werden.
                                      Wie immer gibt es im Anschluss Getränke und Verpflegung im
                                      Bauhof.

                                      Wir freuen uns auf zahl-
                                      reiche ‚Markungsput-
                                      zerinnen und -putzer’,
                                      denn wir sind auf Ihre
                                      Mithilfe angewiesen!

                                      Ihr

                                      Martin Thüringer
                                      Bürgermeister
Markungsputzete - für eine saubere Natur - Gemeinde Grafenau
2      Nummer 12 • Donnerstag 21. März 2019                        Gemeindenachrichten Grafenau

                                                                Sozialstation Grafenau
  Wir gratulieren                                               Krankenpflegeverein Grafenau e.V.
22.03.2019                                                      Krankenpflege - Nachbarschaftshilfe
Herrn Dieter Schmid zum 80. Geburtstag                          Bettina-von-Arnim-Weg 2, Grafenau-Dätzingen
Wir gratulieren auch den Jubilaren, die in dieser Woche         Bürozeiten der Station: Mo-Fr 9 Uhr - 14 Uhr
Geburtstag haben und hier nicht genannt werden möchten.         Außerhalb dieser Zeiten nimmt der Anrufbeantworter Ihre
                                                                Wünsche und Anliegen auf. Wir werden Sie umgehend zu-
                                                                rückrufen.
                                                                Telefon 44024 oder 464566, Fax 460504
                                                                Info@sozialstation-grafenau.de
  Sonntagsdienste                                               Geschäftsführerin: Dubravka Gurgel
                                                                Pflegedienstleiterin: Jadranka Croce und Nadine Ganster
                                                                Krankenpflegeverein Grafenau e.V. Förderverein
Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst                         Vorsitzender: Günter Graf, Telefon 43882
Notfallpraxis am Klinikum Sindelfingen, Arthur-Gruber-Straße
70, 71065 Sindelfingen, Öffnungszeiten: Mo.-Do.: 18-22 Uhr;
Fr.: 16-22 Uhr; Sa., So., Feiertage: 8-22 Uhr
Notfallpraxis am Krankenhaus Herrenberg, Marienstraße 25,
71083 Herrenberg, Öffnungszeiten: Fr., 16-22 Uhr; Sa., So.,       Terminkalender
Feiertage: 8-22 Uhr. Patienten können ohne telefonische
Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen.                       vom 21.03.2019 bis 31.03.2019
Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst außerhalb      Donnerstag, 21. März 2019
der Öffnungszeiten der Notfallpraxis und für medizinisch not-   14.30 - 17.00 Uhr Bürger-Café, Begegnungstätte Adrienne
wendige Hausbesuche des Bereitschaftsdienstes: Kostenfreie      v. Bülow
Rufnummer: 116 117.                                             15.00 - 17.00 Uhr Bücherei Altes Rathaus Döffingen geöffnet

Kinder- und jugendärztlicher Dienst                             Freitag, 22. März 2019
Kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis am Klinikum Böb-      15.00 - 18.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet
lingen, Bunsenstraße 120, 71032 Böblingen, Öffnungszeiten:      17.00 Uhr Versöhnungsfeier f. Firmanden
Mo.-Fr.: 19-22 Uhr; Sa., So. und Feiertage: 08.30-22.00 Uhr;    18.30 Uhr Kreuzwegandacht, kath. Kirche Dätzingen
Zentrale Rufnummer: 0180 6070310                                Samstag, 23. März 2019
                                                                09.00 - 15.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet
Zahnärzte                                                       9.00 Uhr Markungsputzete
Der zahnärztliche Notfalldienst kann abgefragt werden unter
                                                                Sonntag, 24. März 2019
Tel. 0711 7877722.
                                                                09.30 Uhr Gottesdienst, neuapost. Kirche Döffingen
                                                                10.00 Uhr Predigtgottesdienst mit Taufe, ev. Martinskirche
Augenärztlicher Bereitschaftsdienst                             Döffingen
Patienten wenden sich an die zentrale Augenärztliche Not-       10.30 Uhr Kinderkirche, ev, Gemeindehaus Döffingen
fallpraxis am Katharinenhospital in der Augenklinik, Kriegs-    10.30 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Döffingen
bergstraße 60, Haus K, 70174 Stuttgart.                         18.00 Uhr Vesper, kath. Kirche Dätzingen
Die Notfallpraxis hat geöffnet von Freitag, 16 - 22 Uhr, und    18.00 Uhr Abendgottesdienst, süddt. Gemeinschaft
an den Wochenenden und Feiertagen von 9 - 22 Uhr. Zu
den übrigen Zeiten im Notfalldienst ist die Notaufnahme         Dienstag, 26. März 2019
der Augenklinik zuständig. Sie erreichen den augenärztlichen    15.00 - 18.00 Uhr Bücherei Altes Rathaus Döffingen geöffnet
Bereitschaftsdienst unter 0180 6071122                          Mittwoch, 27. März 2019
                                                                09.00 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen
HNO-Bereitschaftsdienst                                         15.00 - 18.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet
Zentrale Notfallpraxis an der Uniklinik Tübingen,               20.00 Uhr Gottesdienst, neuapost. Kirche Döffingen
Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertag, 8 - 22 Uhr
Zentrale Rufnummer: 0180 6070711                                Donnerstag, 28. März 2019
                                                                15.00 - 17.00 Uhr Bücherei Altes Rathaus Döffingen geöffnet
Tierärzte                                                       Freitag, 29. März 2019
23./24.03.2019 Praxis Hohlweg in Renningen,                     10.30 Uhr Eucharistie, Seniorenheim Adrienne von Bülow
Tel. 07159/18180                                                15.00 - 18.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet
                                                                18.30 Uhr Kreuzwegandacht, kath. Kirche Dätzingen
Apotheken                                                       Samstag, 30. März 2019
                                                                09.00 - 15.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet
Samstag, 23.03.2019                                             Sonntag, 31. März 2019
Engel-Apotheke in Magstadt                                      09.00 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Döffingen
Alte-Stuttgarter-Str. 2, Tel. 07159/949811                      09.30 Uhr Gottesdienst, neuapost. Kirche Döffingen
Paracelsus-Apotheke in Böblingen                                10.00 Uhr Gottesdienst zur Goldlenen Konfirmation, ev. Mar-
Berliner Str. 28, Tel. 07031/227333                             tinskirche Döffingen
                                                                10.30 Uhr Kinderkirche, ev. Gemeindehaus Döffingen
Sonntag, 24.03.2019                                             10.30 Uhr Kinderkirche, ev. Gemeindehaus Dätzingen
Graf-Ulrich-Apotheke in Leonberg,                               10.30 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen
Graf-Ulrich-Str. 6, Tel.07152/24422                             11.45 Uhr Tauffeier, kath. Kirche Dätzingen
Pinguin-Apotheke in Maichingen,                                 18.00 Uhr Vesper, kath. Kirche Dätzingen
Berliner Str. 24, Tel. 07031/765222                             18.00 Uhr Abendgottesdienst, süddt. Gemeinschaft
Markungsputzete - für eine saubere Natur - Gemeinde Grafenau
Gemeindenachrichten Grafenau                                       Nummer 12 • Donnerstag 21. März 2019                                3

                                                                                            Dätzinger                                Freitag
                                                                                            Schlosskonzerte                          22.03.2019

                                                                                            Das Klavierduo                           20:00 Uhr
                                                                                            Stenzl                                   Maltesersaal
                                                                                            Gespächskonzert

                                                                                            Die Brüder Volker und
                                                                                            Hans-Peter Stenzl

                                                                                            Franz Schubert
                                                                                            Die Fantasie f-Moll
                                                                                            für Klavier
                                                                                            zu 4 Händen,
                                                                                            D 940, op. 103
                                                                        Eintritt: 19,00 €, 18,00 € für Kulturkreis-Mitglieder
                                                                        Kartenvorbestellungen bei Blunk 0 70 33 / 43 80 5, Weiland 0 70 33 / 40 61 67 2
                                                                        oder Koepf 0 70 31 / 22 34 10, marion.koepf@kulturkreis-grafenau.de
                                                                        www.kulturkreis-grafenau.de

                                               Einladung zum Treffen
                                               der Selbsthilfegruppe-
                                                Winkelfehlsichtigkeit
                           Einladung zum Treffen der
  Selbsthilfegruppe Winkelfehlsichtigkeit
                Freitag, 29.03.2019, 19.00-20.30 Uhr
                 im Eiscafe/Pizzeria
            Freitag,                    Paradiso,
                     29.03.2019, 19.00­20.30 Uhr im
         Dätzinger Str. 61, 71120 Grafenau-Döffingen
                    Eiscafe/Pizzeria Paradiso,
            Betroffene
         Dätzinger   Str.und    Eltern Grafenau­Döffingen
                            61, 71120    von Betroffenen treffen
        sich zum Erfahrungsaustausch. An diesem Abend
           ist auch meistens ein Fachberater anwesend,
        Betroffeneder
                   und Eltern
                       gernevonIhre
                                 Betroffenen
                                      Fragen treffen sich zum
                                                  beantwortet.
         Erfahrungsaustausch. An diesem Abend ist auch meistens
         ein Fachberater anwesend, der gerne Ihre Fragen beantwortet.
              Es sind jederzeit Interessierte willkommen.
         Es sind jederzeit Interessierte willkommen.
      Zwecks Planung, bitte ich um vorherige Anmeldung,
       unter  07033-4060045
       Zwecks Planung,               o. per Anmeldung,
                       bitte ich um vorherige mail: info@shgwf.de
                                                       unter
         07033­4060045 o. per mail: info@shgwf.de

  Franziska Kubsch, Leiterin der
  www.Selbsthilfegruppe-Winkelfehlsichtigkeit.de
Franziska Kubsch, Leiterin der
www.Selbsthilfegruppe­Winkelfehlsichtigkeit.de

  Im Jahr 2019 finden weitere Treffen in gleicher Lokalität
Im Jahr 2019 finden weitere Treffen in gleicher Lokalität statt:
  statt:
05.07.19, 27.09.19 und 13.12.2019, jeweils immer von 19­20.30 Uhr.
  05.07.19, 27.09.19 und 13.12.2019, jeweils immer von
  19-20.30 Uhr.
Markungsputzete - für eine saubere Natur - Gemeinde Grafenau
4   Nummer 12 • Donnerstag 21. März 2019                Gemeindenachrichten Grafenau

         Kita am Schloss
    Kuchenverkauf,
    am Samstag, den 06.04.2019
      am EDEKA, in Döffingen
      von 9:00 – ca. 13:00 Uhr,
     so lange der Vorrat reicht!

   Besuchen Sie unseren Stand und versorgen
      Sie sich und ihre Lieben mit leckeren,
selbstgebackenen Kuchen für das Wochenende!
 Der Erlös kommt den Kindern der
 Kita am Schloss zu Gute!
 Wir freuen uns auf Sie,
 die Kinder, Eltern
 und das Team
 der Kita am Schloss

                         Herzliche Einladung
Was bewegt sich alles in Grafenau? Wo steht die Gemeinde bei den wichtigen Themen wie Neuplanung
der Sportstätten / Neubau des Feuerwehrgerätehauses / Bauhof / neuen Wohngebieten / Ausweisung der
Sanierungsgebiete / Flurbereinigung / finanzielle Situation / Bildung und Betreuung / Pflege

Viele Fragen bei vielen Aufgaben – gerne möchten wir Sie bei unserer

                          Versammlung der EinwohnerInnen
                             am 04.04.2019 um 19.30 Uhr
                               in der Wiesengrundhalle

dazu informieren und unsere Meinungen austauschen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Martin Thüringer
Bürgermeister
Markungsputzete - für eine saubere Natur - Gemeinde Grafenau
An die                                                     Tel.: 07033/403­11
                                                                              Gemeinde Grafenau                                          Fax: 07033/403­21
                                                                              Frau Harloff                                                t.harloff@grafenau.kdrs.de
                                                                              Hofstetten 12
                                                                              71120 Grafenau

                                                                                                                 Anmeldeschein
                                                                                                                 (Vom Erziehungsberechtigten auszufüllen)

                                                                              Senden Sie bitte den ausgefüllten Anmeldeschein bis spätestens Freitag, 29.03.2019 zurück.
                                                                              Falls Ihr Kind einen Teilnehmerplatz bekommt, werden wir Sie benachrichtigen.

              Mittwoch, 03.04.2019                                            Ich melde unser/e nachfolgend aufgelistetes/en Kind/er zur Ostereierwerkstatt am 03.04.2019 verbindlich an:

                       14.30 – 16.30 Uhr                                          Name, Vorname           Geburtsdatum       Schulklasse                    E­Mail­Adresse

       Der Frühling kommt… wir bemalen, färben und
                                                                                                                                                                                            Gemeindenachrichten Grafenau

       marmorieren Eier an verschiedenen Stationen
                                                                               Ich bin damit einverstanden, dass persönliche Daten elektronisch gespeichert und Bilder in der
 ab der 1. Schulklasse                                                           örtlichen Presse, im Mitteilungsblatt, auf der Homepage u.ä. veröffentlicht werden dürfen.

 Treffpunkt: Stegmühle 19, Döffingen                                          Weiter erkenne ich an, dass der Veranstalter für grob fahrlässige oder vorsätzlich verschuldete
                                                                                  Schäden keine Haftung übernimmt.
 Material: bitte 10 ausgeblasene Eier mitbringen, Malerkittel oder Schürze
                                                                              Mein Kind hat folgende Allergien / Lebensmittelunverträglichkeiten:

                                                                              ____________________________________________________________________________________

Anmeldeschluss: Freitag, 29.03.2019 (max. 8 Teilnehmer)                       Folgende gesundheitlichen Beeinträchtigungen meines Kindes sind zu beachten:

Anmeldung und Kontakt:                                                        ____________________________________________________________________________________
                                                                              Bemerkungen:
Gemeinde Grafenau, Frau Harloff, Hofstetten 12, 71120 Grafenau
                                                                              ____________________________________________________________________________________
Tel.: 07033/403-11, Fax: 07033/403-21,
 t.harloff@grafenau.kdrs.de                                                  Grafenau, den

                                                                                                                        (Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten)
Es freuen sich auf Euch
Sabine Ekenja & Team
                                                                                                                                                                                            5  Nummer 12 • Donnerstag 21. März 2019
Markungsputzete - für eine saubere Natur - Gemeinde Grafenau
6      Nummer 12 • Donnerstag 21. März 2019                        Gemeindenachrichten Grafenau

                                                             Fundamt

Bürger und Gemeinde                                          - Armbanduhr

                                                             Zu verschenken

                                                             -   Filethäkelgarn Farbe weiß und creme, ca. 10 Knäuel
                                                                 Tel. 07033/4691912
Die Gemeinde Grafenau, Kreis Böblingen (ca. 6.700 Ein-       -   Osterdekoration Tel. 07033/42330
wohner) sucht zur Unterstützung in der Kämmerei zum
nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Diplom-Verwaltungswirt/     Verschenkangebote nehmen wir unter Telefon 07033/40312
in (FH)/Bachelors of Arts-Public Management oder eine/n      entgegen.
erfahrene/n Verwaltungsfachangestellte/n als

       Personalsachbearbeiter (m/w/d)                        Arbeitskreis Asyl
                 in Vollzeit
Ihre Aufgaben:

                                                                 HERZLICHE EINLADUNG ZUM
- Eigenständige Bearbeitung administrativer Vorgänge in
  der Personalverwaltung
- Stellenausschreibungen und Koordination von Bewer-
  bungsprozessen
- Erstellen von Arbeits- und Änderungsverträgen, sowie                   ASYLCAFÉ
  Zeugnissen und weiteren Dokumenten
- Führen der Personalakten
- Entgeltabrechnung und sämtliche Eingaben im Perso-
  nalprogramm
- Pflege des Zeiterfassungsprogrammes
- Korrespondenz mit den Sozialversicherungsträgern,                         Am Freitag, 22.03.2019, in der
  Steuerbehörden und dem Kommunalen Versorgungs-                                  Wiesengrundhalle
  verband
- Ansprechpartner für alle Mitarbeiter in Fragen der Ge-
  haltsabrechnung, Sozial- und Krankenversicherung,
  Mutterschutz, Elternzeit etc.                                       Alle Interessierten sind herzlich eingeladen
Ihr Anforderungsprofil:
- Abgeschlossenes Studium im gehobenen Verwaltungs-
  dienst bzw. Ausbildung im Bereich Verwaltungsfachan-
                                                                                      22.03.2019
  gestellter mit mehrjähriger Berufserfahrung                                         Ab 15 Uhr
- Berufserfahrung im Beamten-, Arbeits- und Tarifrecht,
  sowie im Sozialversicherungs- und Steuerrecht                                   Wiesengrundhalle
- Gute EDV- Kenntnisse (dvv-Personal, AIDA, Regisafe)
- Vorkenntnisse in der Entgeltabrechnung
- Selbständiges Arbeiten, Konflikt- und Teamfähigkeit
- Freundliches und offenes Wesen

Wir bieten Ihnen:
- Ein anspruchsvolles und abwechslungsreiches Aufga-
  bengebiet
- Flexible Arbeitszeiten
- Mitarbeit in einem engagierten und motivierten Team
- Modern eingerichteter, freundlicher Arbeitsplatz im neu-
  en Rathaus
- Regelmäßige Weiterbildungen
- Eingruppierung bis Besoldungsgruppe A 10 / Entgelt-
  gruppe 9a TVöD möglich

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
                                                                 Amtliche
Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung
bis zum 05.04.2019. Bitte senden Sie diese online an
                                                                 Bekanntmachungen
personal@grafenau.kdrs.de, oder postalisch an: Gemeinde
Grafenau, Personalabteilung, Hofstetten 12, 71120 Gra-
fenau.                                                       Bauausschusssitzung
Für telefonische Auskünfte steht Ihnen unsere Amtslei-
terin Finanzen/Personal Frau Lippold telefonisch unter       Die nächste öffentliche Sitzung des Bauausschusses findet
07033/ 403-17 gerne zur Verfügung.                           am Montag, 01.04.2019 um 19.30 Uhr im Schloss Dätzingen
                                                             statt.
Weitere Informationen über unsere Gemeinde finden Sie
im Internet unter www.grafenau-wuertt.de.                    Baugesuche, die in dieser Sitzung behandelt werden sollen,
                                                             müssen bis spätestens Donnerstag, 21.03.2019 bei der Ge-
                                                             meinde eingereicht werden.
Markungsputzete - für eine saubere Natur - Gemeinde Grafenau
Gemeindenachrichten Grafenau                                  Nummer 12 • Donnerstag 21. März 2019         7
Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Bauge-        die genannten Kriterien erfüllt, wird der Bebauungsplan ohne
setzbuch (BauGB) und einer Satzung über örtliche Bauvor-      Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
schriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) für das Plan-      aufgestellt. Der Beschluss des Gemeinderats wird hiermit
gebiet „Malmsheimer Weg Nord“ in Grafenau-Döffingen im        gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verb. mit § 13 a Abs. 3 BauGB
Verfahren nach § 13 b BauGB                                   ortsüblich bekannt gemacht.
Der Gemeinderat der Gemeinde Grafenau hat in seiner öf-       Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgt
fentlichen Sitzung am 22.02.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
                                                              zu einem späteren Zeitpunkt.
beschlossen, den Bebauungsplan „Malmsheimer Weg Nord“
mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen und das Bebau-     Das Plangebiet wird im Norden durch die Flste. 206 und
ungsplanverfahren nach § 13 b BauGB durchzuführen.            244, im Osten durch Flst. 243, im Süden durch Flste
Danach gilt das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB     200/17 und 200/16 sowie im Westen durch Flst. 244 be-
entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche von     grenzt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca.
weniger als 10.000 m², durch die die Zulässigkeit von Wohn-   2,6 ha. Für den Planbereich ist der Lageplan vom 4.02.2019
nutzung auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusam-     maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem unmaßstäblichen
menhang bebaute Ortsteile anschließen. Da das Plangebiet      Kartenausschnitt.

Ziel und Zweck der Planungist den in Grafenau dringend        Der geplante Aufkauf aller Grundstücke und der Verkauf
benötigten Wohnraum vor allem für Familien zu schaffen.       mit Bauverpflichtung, soll die Verfügbarkeit auf dem Markt
                                                              sicherstellen.
Die in verschiedenen Wohngebieten vorhandenen Baulü-
cken sind aufgrund der Eigentumsverhältnisse am Markt         Das geplante Baugebiet ist im Flächennutzungsplan nicht
                                                              enthalten, so dass der Bebauungsplan im laufenden Verfah-
nicht verfügbar. Das neue Wohngebiet mit einer Brutto-        ren im Wege der Berichtigung anzupassen ist.
wohnbaufläche von ca. 2,6 ha ermöglicht entsprechend
den Vorgaben des Regionalplans die Schaffung von rd. 68       Grafenau, 18.03.2019
neuen Wohneinheiten in Form von Einfamilien-, Doppel-         gez. Martin Thüringer
und Mehrfamilienhäusern.                                      Bürgermeister
Markungsputzete - für eine saubere Natur - Gemeinde Grafenau
8     Nummer 12 • Donnerstag 21. März 2019                       Gemeindenachrichten Grafenau

             Bekanntmachung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht
              für das Gebiet „Malmsheimer Weg Nord“ in Grafenau-Döffingen

Aufgrund von § 25 Abs. 1 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in
Verbindung mit § 4 der GemO für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. 2000, 581, ber. S. 698) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2018 (GBl. S. 221) hat der Gemeinderat der Gemeinde Grafenau am 22.02.2019 in
öffentlicher Sitzung folgende Satzung beschlossen:

                            §1                                Hinweise zur Heilung von Verfahrens- und Formfehlern
                Besonderes Vorkaufsrecht                      sowie von Mängeln der Abwägung:
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung    Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB
entsprechend den Zielen des Bebauungsplans „Malmshei-
mer Weg Nord“ (Aufstellungsbeschluss) steht der Gemeinde      Unbeachtlich werden
ein besonderes Vorkaufsrecht an den Grundstücken inner-       1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 beachtliche
halb des unter § 2 festgelegten Geltungsbereichs gem. § 25        Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form-
Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu.                                            vorschriften,
Die Eigentümerinnen und Eigentümer (Verkäufer) der unter      2.	eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtli-
das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grund-            che Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
stücke sind verpflichtet, der Gemeinde Grafenau den Ab-           Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
schluss eines Kaufvertrags über ihr Grundstück unverzüglich   3.	nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Ab-
anzuzeigen; die Mitteilung des Verkäufers wird durch die          wägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres
Mitteilung des Käufers ersetzt. Das Grundbuchamt darf bei         seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber
Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch          der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung be-
nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nicht-         gründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
bestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist.
                                                              Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4 GemO
                            §2                                Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form-
                     Geltungsbereich                          vorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Ge-
Der räumliche Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung       setzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach
umfasst die Flurstücke Nrn. 193, 200/16, 200/17, 201, 202,    der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande
203, 204, 205, 206, 243, 245, 246, 247, 248, 249, 250, 391.   gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über ein be-        1.	
                                                                 die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
sonderes Vorkaufsrecht ist dargestellt im Abgrenzungsplan        Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
im Maßstab 1 : 2.000 vom 04.02.2019, der als Anlage zur          verletzt worden sind,
Satzung über das besondere Vorkaufsrecht Bestandteil der
Satzung ist.                                                  2.	der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Ge-
                                                                  setzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf
                                                                  der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbe-
                           §3
                                                                  hörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verlet-
              Auflegung und Einsichtnahme                         zung der Verfahrens- oder Formschrift gegenüber der
Eine Fertigung dieser Satzung wird beim Bürgermeisteramt          Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die
Grafenau aufbewahrt. In diese Satzung kann jedermann              Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
während der üblichen Dienstzeiten einsehen.                       worden ist.

                            §4                                Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht wor-
                                                              den, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten
               Inkrafttreten dieser Satzung                   Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei einer
Diese Vorkaufsrechtssatzung tritt mit ihrer Bekanntmachung    Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen
in Kraft.                                                     für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder
                                                              Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.
                            §5
                                                              Der in § 2 Abs. 2 der Satzung über ein besonderes Vor-
            Außer Kraft treten dieser Satzung
                                                              kaufsrecht genannte Lageplan (Abgrenzungsplan) ist als
Diese Vorkaufsrechtssatzung tritt außer Kraft, wenn der Be-   Planverkleinerung abgedruckt. Der Originalplan und die ein-
bauungsplan „Malmsheimer Weg Nord“ rechtskräftig und          schlägigen Vorschriften können von jedermann während der
die Erschließung des Gebietes „Malmsheimer Weg Nord“          üblichen Öffnungszeiten beim Bürgermeisteramt Grafenau,
realisiert ist oder wenn der Gemeinderat der Gemeinde Gra-    Hofstetten12, 71120 Grafenau, Bauamt Zimmer 209 einge-
fenau verbindlich erklärt, die Erschließung des Baugebietes   sehen werden. Für Auskünfte steht das Bauamt, Herr Buck,
„Malmsheimer Weg Nord“ nicht weiter zu verfolgen.             Tel. 07033/403-20 zur Verfügung.
Grafenau, den 18.03.2019                                      Grafenau, den 18.03.2019
gez. Martin Thüringer                                         gez. Martin Thüringer
Bürgermeister                                                 Bürgermeister
Markungsputzete - für eine saubere Natur - Gemeinde Grafenau
Danach gilt das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB entsprechend für
    Bebauungspläne mit einer Grundfläche von weniger als 10.000 m², durch die die
    Zulässigkeit von Wohnnutzung auf Flächen begründet wird, die sich an im
         Gemeindenachrichten
    Zusammenhang                     Grafenauanschließen. Da
                          bebaute Ortsteile                       Nummer 12 • Donnerstag 21. März 2019
                                                                      das Plangebiet die genannten                     9
    Kriterien erfüllt, wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung
Öffentliche Bekanntmachung
    nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Beschluss des Gemeinderats wird hiermit
    gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verb. mit §menhang
Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Bauge-
                                                          13 a Abs.     3 BauGB ortsüblich bekannt
                                                                  bebaute Ortsteile anschließen. Da das Plangebiet
    gemacht.
setzbuch (BauGB) und einer Satzung über örtliche Bauvor- die genannten Kriterien erfüllt, wird der Bebauungsplan ohne
schriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) für das Plan-        Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
gebiet „Erweiterung Mittenbühl“ in Grafenau-Döffingen im        aufgestellt. Der Beschluss des Gemeinderats wird hiermit
     Die nach
Verfahren  Beteiligung     der Öffentlichkeit und
                § 13 b BauGB                                  der   Behörden
                                                                gemäß   § 2 Abs. 1 erfolgt
                                                                                   BauGB in zu
                                                                                            Verb.einem
                                                                                                  mit § 13 aspäteren
                                                                                                             Abs. 3 BauGB
                                                                ortsüblich bekannt gemacht.
Der Zeitpunkt.
     Gemeinderat der Gemeinde Grafenau hat in seiner
öffentlichen Sitzung am 22.02.2019 gemäß § 2 Abs. 1              Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgt
BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Erweiterung                zu einem späteren Zeitpunkt.
     Das Plangebiet
Mittenbühl“                  wird im Norden
              mit örtlichen Bauvorschriften          durch
                                              aufzustellen undFlst. 3428, im Osten durch Flst. 3443 und
                                                                 Das Plangebiet wird im Norden durch Flst. 3428, im Osten
das Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB durch-
     desen
zuführen.       nördliche    Verlängerung,         im   Süden    durch    Flst.
                                                                 durch Flst. 34433947    sowie
                                                                                   und desen      im Westen
                                                                                               nördliche          durch
                                                                                                         Verlängerung, im Sü-
                                                                 den durch Flst. 3947 sowie im Westen durch Flst. 3948 be-
     Flst.   3948    begrenzt.    Der     Geltungsbereich
Danach gilt das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB        umfasst     eine   Fläche     von    ca. 3,1   ha.  Für
                                                                 grenzt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3,1
     den Planbereich
entsprechend                  ist der
               für Bebauungspläne       Lageplan
                                    mit einer          vom
                                              Grundfläche  von04.02.2019
                                                                 ha. Für den maßgebend.          ErLageplan
                                                                               Planbereich ist der    ergibt vom
                                                                                                              sich04.02.2019
                                                                                                                     aus
weniger als 10.000 m², durch die die Zulässigkeit von Wohn-      maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem unmaßstäblichen
     folgendem
nutzung   auf Flächenunmaßstäblichen          Kartenausschnitt.
                       begründet wird, die sich  an im Zusam-    Kartenausschnitt.

Ziel und Zweck der Planung ist den in Grafenau dringend         Der Bebauungsplan kann in Teilen aus dem Flächennut-
benötigten Wohnraum vor allem für Familien zu schaffen.         zungsplan entwickelt werden, für eine Teilfläche ist der Flä-
                                                                chennutzungsplan im laufenden Verfahren im Wege der Be-
Die in verschiedenen Wohngebieten vorhandenen Baulücken         richtigung anzupassen.
sind aufgrund der Eigentumsverhältnisse am Markt nicht ver-
fügbar. Das neue Wohngebiet mit einer Bruttowohnbaufläche
von ca. 3,1 ha ermöglicht entsprechend den Vorgaben des         Grafenau, 18.03.2019
Regionalplans die Schaffung von rund 81 neuen Wohneinheiten     gez. Martin Thüringer
in Form von Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern.      Bürgermeister
Der geplante Aufkauf aller Grundstücke und der Verkauf
mit Bauverpflichtung, soll die Verfügbarkeit auf dem Markt
sicherstellen.
Markungsputzete - für eine saubere Natur - Gemeinde Grafenau
10 Nummer 12 • Donnerstag 21. März 2019                           Gemeindenachrichten Grafenau

Bekanntmachung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet
„Erweiterung Mittenbühl“ in Grafenau-Döffingen

Aufgrund von § 25 Abs. 1 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in
Verbindung mit § 4 der GemO für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. 2000, 581, ber. S. 698) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2018 (GBl. S. 221) hat der Gemeinderat der Gemeinde Grafenau am 22.02.2019 in
öffentlicher Sitzung folgende Satzung beschlossen:

                            §1                                Hinweise zur Heilung von Verfahrens- und Formfehlern
                Besonderes Vorkaufsrecht                      sowie von Mängeln der Abwägung:
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung    Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB
entsprechend den Zielen des Bebauungsplans „Erweiterung
Mittenbühl“ (Aufstellungsbeschluss) steht der Gemeinde ein    Unbeachtlich werden
besonderes Vorkaufsrecht an den Grundstücken innerhalb des    1.	eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 beachtliche
unter § 2 festgelegten Geltungsbereichs gem. § 25 Abs. 1          Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form-
Nr. 2 BauGB zu.                                                   vorschriften,
Die Eigentümerinnen und Eigentümer (Verkäufer) der unter      2.	
                                                                 eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtli-
das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grund-           che Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
stücke sind verpflichtet der Gemeinde Grafenau den Ab-           Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
schluss eines Kaufvertrags über ihr Grundstück unverzüglich
anzuzeigen; die Mitteilung des Verkäufers wird durch die      3.	
                                                                 nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des
Mitteilung des Käufers ersetzt. Das Grundbuchamt darf bei        Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines
Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch         Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich
nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nicht-        gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die
bestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist.                    Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht
                                                                 worden sind.
                           §2
                     Geltungsbereich                          Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4 GemO
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre um-      Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form-
fasst die Flurstücke Nrn. 1218, 1219, 3428, 3429, 3431,       vorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Ge-
3432/1, 3432/2, 3433/1, 3433/2, 3433/3, 3434, 3435, 3436,     setzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach
3443, 3444, 3445, 3446/1, 3446/2, 3447, 3448, 3449/1,         der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande
3449/2, 3450, 3451, 3948                                      gekommen. Dies gilt nicht, wenn

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über ein be-        1. 	
                                                                  die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
sonderes Vorkaufsrecht ist dargestellt im Abgrenzungsplan         Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
                                                                  verletzt worden sind,
im Maßstab 1 : 2.000 vom 04.02.2019, der als Anlage zur
Satzung über das besondere Vorkaufsrecht Bestandteil der      2.	der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Ge-
Satzung ist.                                                      setzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf
                                                                  der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbe-
                           §3                                     hörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verlet-
              Auflegung und Einsichtnahme                         zung der Verfahrens- oder Formschrift gegenüber der
Eine Fertigung dieser Satzung wird beim Bürgermeisteramt          Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die
Grafenau aufbewahrt. In diese Satzung kann jedermann              Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
während der üblichen Dienstzeiten einsehen.                       worden ist.
                                                              Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht wor-
                            §4                                den, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten
               Inkrafttreten dieser Satzung                   Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei einer
Diese Vorkaufsrechtssatzung tritt mit ihrer Bekanntmachung    Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen
in Kraft.                                                     für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder
                                                              Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.
                               §5                             Der in § 2 Abs. 2 der Satzung über ein besonderes Vor-
               Außer Kraft treten dieser Satzung              kaufsrecht genannte Lageplan (Abgrenzungsplan) ist als
Diese Vorkaufsrechtssatzung tritt außer Kraft, wenn der Be-   Planverkleinerung abgedruckt. Der Originalplan und die ein-
bauungsplan „Erweiterung Mittenbühl“ rechtskräftig und die    schlägigen Vorschriften können von jedermann während der
Erschließung des Gebietes „Erweiterung Mittenbühl“ reali-     üblichen Öffnungszeiten beim Bürgermeisteramt Grafenau,
siert ist oder wenn der Gemeinderat der Gemeinde Grafenau     Hofstetten12, 71120 Grafenau, Bauamt Zimmer 209 einge-
verbindlich erklärt, die Erschließung des Baugebietes „Er-    sehen werden. Für Auskünfte steht das Bauamt, Herr Buck,
weiterung Mittenbühl“ nicht weiter zu verfolgen.              Tel. 07033/403-20 zur Verfügung.

Grafenau, den 18.03.2019                                      Grafenau, den 18.03.2019
gez. Martin Thüringer                                         gez. Martin Thüringer
Bürgermeister                                                 Bürgermeister
§ 13 b BauGB durchzuführen.

       Danach gilt das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB entsprechend für
          Gemeindenachrichten
       Bebauungspläne       mit einer Grafenau
                                        Grundfläche von weniger     Nummer    12 • Donnerstag
                                                                       als 10.000      m², durch  21. März
                                                                                                       die 2019
                                                                                                           die              11
       Zulässigkeit von Wohnnutzung auf Flächen begründet wird, die sich an im
Öffentliche      Bekanntmachung
       Zusammenhang         bebaute Ortsteile anschließen. Da das Plangebiet die genannten
       Kriterien erfüllt, wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung
       nachdes
Aufstellung   § Bebauungsplans
                 2 Abs. 4 BauGB gemäßaufgestellt.   Der Beschluss
                                        § 2 Abs. 1 Bauge-             desKriterien
                                                          die genannten     Gemeinderats
                                                                                   erfüllt, wird wird  hiermit
                                                                                                 der Bebauungsplan  ohne
setzbuch (BauGB) und einer Satzung über örtliche Bauvor-  Durchführung   einer Umweltprüfung     nach  § 2 Abs. 4 BauGB
       gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verb. mit § 13 a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt
schriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) für das Plan-  aufgestellt. Der Beschluss des Gemeinderats wird hiermit
gebiet gemacht.
       „Kälberne“ in Grafenau-Dätzingen im Verfahren nach gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verb. mit § 13 a Abs. 3 BauGB
§ 13 b BauGB                                                        ortsüblich bekannt gemacht.
        Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Die
Der Gemeinderat    der  Gemeinde   Grafenau   hat  in  seiner öf-    Behörden
                                                                         Beteiligung erfolgt     zu einem
                                                                                       der Öffentlichkeit   und späteren
                                                                                                                der Behörden erfolgt
fentlichen Sitzung am 22.02.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
        Zeitpunkt.
beschlossen, den Bebauungsplan „Kälberne“ mit örtlichen
                                                                    zu einem späteren Zeitpunkt.
Bauvorschriften aufzustellen und das Bebauungsplanverfah-           Das Plangebiet wird im Norden durch Flst. 137, im Osten
ren nachDas§ 13  b BauGB durchzuführen.
               Plangebiet   wird im Norden durch Flst. 137,         durchim   Osten
                                                                           Flste.  137 durch
                                                                                         und 138, Flste.   137 durch
                                                                                                     im Süden   und 138,
                                                                                                                     Flste. 138 und
Danachim giltSüden                                                  1180 sowie im Westen durch Flste. 1180 und 1164 begrenzt.
                     durch Flst. 138 und 1180 sowie im
              das beschleunigte Verfahren  nach  §  13  a BauGB         Westen durch Flste. 1180 und 1164
                                                                    Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,1 ha.
entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche von
        begrenzt.     Der   Geltungsbereich           umfasst
weniger als 10.000 m², durch die die Zulässigkeit von Wohn-       eine   Fläche
                                                                    Für den           von ist
                                                                             Planbereich      ca.der 1,1   ha. vom
                                                                                                      Lageplan  Für04.02.2019
                                                                                                                     den        maß-
nutzungPlanbereich       ist der Lageplan vom 04.02.2019 maßgebend. Er ergibt sich aus
         auf Flächen begründet   wird, die  sich an   im  Zusam-    gebend.   Er  ergibt  sich aus   folgendem  unmaßstäblichen  Kar-
menhang bebaute Ortsteile anschließen. Da das Plangebiet            tenausschnitt.
       folgendem unmaßstäblichen Kartenausschnitt.

Ziel und Zweck der Planung ist den in Grafenau dringend             Der Bebauungsplan kann aus dem Flächennutzungsplan ent-
benötigten Wohnraum vor allem für Familien zu schaffen.             wickelt werden, der für das Plangebiet als Wohnbaufläche
                                                                    bzw. Gemeinbedarfsfläche ausweist. Der Flächennutzungs-
Die in verschiedenen Wohngebieten vorhandenen Baulücken             plan ist im laufenden Verfahren zu berichtigen.
sind aufgrund der Eigentumsverhältnisse am Markt nicht ver-
fügbar. Das neue Wohngebiet mit einer Bruttowohnbaufläche           Grafenau, 18.03.2019
von ca. 1,1 ha ermöglicht entsprechend den Vorgaben des
Regionalplans die Schaffung von rd. 28 neuen Wohneinhei-            gez. Martin Thüringer
ten in Form von Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäu-          Bürgermeister
sern. Weiter ist die Ergänzung des Angebots für Senioren
vorgesehen.
Der geplante Aufkauf aller Grundstücke und der Verkauf mit
Bauverpflichtung soll die Verfügbarkeit auf dem Markt sicher
stellen.
12 Nummer 12 • Donnerstag 21. März 2019                          Gemeindenachrichten Grafenau

Bekanntmachung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet
„Kälberne“ in Grafenau-Dätzingen

Aufgrund von § 25 Abs. 1 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in
Verbindung mit § 4 der GemO für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. 2000, 581, ber. S. 698) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2018 (GBl. S. 221) hat der Gemeinderat der Gemeinde Grafenau am 22.02.2019 in
öffentlicher Sitzung folgende Satzung beschlossen:

                             §1                               Hinweise zur Heilung von Verfahrens- und Formfehlern
                 Besonderes Vorkaufsrecht                     sowie von Mängeln der Abwägung:
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung    Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB
entsprechend den Zielen des Bebauungsplans „Kälberne“
(Aufstellungsbeschluss) steht der Gemeinde ein besonde-       Unbeachtlich werden
res Vorkaufsrecht an den Grundstücken innerhalb des unter     1.	eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 beachtliche
§ 2 festgelegten Geltungsbereichs gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2          Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form-
BauGB zu.                                                         vorschriften,
Die Eigentümerinnen und Eigentümer (Verkäufer) der unter      2.	
                                                                 eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtli-
das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grund-           che Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
stücke sind verpflichtet der Gemeinde Grafenau den Ab-           Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
schluss eines Kaufvertrags über ihr Grundstück unverzüglich
                                                              3.	
                                                                 nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des
anzuzeigen; die Mitteilung des Verkäufers wird durch die         Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines
Mitteilung des Käufers ersetzt. Das Grundbuchamt darf bei        Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich
Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch         gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die
nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nicht-        Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht
bestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist.                    worden sind.

                           §2                                 Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4 GemO
                     Geltungsbereich                          Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form-
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre um-      vorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Ge-
fasst die Flurstücke Nrn. 137, 138, 139, 140, 141, 1162,      setzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach
1164, 1180.                                                   der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande
                                                              gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über ein be-
sonderes Vorkaufsrecht ist dargestellt im Abgrenzungsplan     1.	
                                                                 die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
im Maßstab 1 : 2.000 vom 04.02.2019, der als Anlage zur          Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
Satzung über das besondere Vorkaufsrecht Bestandteil der         verletzt worden sind,
Satzung ist.                                                  2.	der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Ge-
                                                                  setzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf
                           §3                                     der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbe-
              Auflegung und Einsichtnahme                         hörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verlet-
                                                                  zung der Verfahrens- oder Formschrift gegenüber der
Eine Fertigung dieser Satzung wird beim Bürgermeisteramt
                                                                  Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die
Grafenau aufbewahrt. In diese Satzung kann jedermann
                                                                  Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
während der üblichen Dienstzeiten einsehen.                       worden ist.
                            §4                                Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht wor-
                                                              den, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten
               Inkrafttreten dieser Satzung
                                                              Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei einer
Diese Vorkaufsrechtssatzung tritt mit ihrer Bekanntmachung    Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen
in Kraft.                                                     für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder
                                                              Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.
                           §5
                                                              Der in § 2 Abs. 2 der Satzung über ein besonderes Vor-
             Außerkrafttreten dieser Satzung                  kaufsrecht genannte Lageplan (Abgrenzungsplan) ist als
Diese Vorkaufsrechtssatzung tritt außer Kraft, wenn der Be-   Planverkleinerung abgedruckt. Der Originalplan und die ein-
bauungsplan „Kälberne“ rechtskräftig und die Erschließung     schlägigen Vorschriften können von jedermann während der
des Gebietes „Kälberne“ realisiert ist oder wenn der Ge-      üblichen Öffnungszeiten beim Bürgermeisteramt Grafenau,
meinderat der Gemeinde Grafenau verbindlich erklärt, die      Hofstetten12, 71120 Grafenau, Bauamt Zimmer 209 einge-
Erschließung des Baugebietes„Kälberne“ nicht weiter zu        sehen werden. Für Auskünfte steht das Bauamt, Herr Buck,
verfolgen.                                                    Tel. 07033/403-20 zur Verfügung.
Grafenau, den 18.03.2019                                      Grafenau, den 18.03.2019
gez. Martin Thüringer                                         gez. Martin Thüringer
Bürgermeister                                                 Bürgermeister
Gemeindenachrichten Grafenau                                     Nummer 12 • Donnerstag 21. März 2019       13
Einladung zur Vereinsvorständesitzung
am Donnerstag, 28.03.2019                                          Standesamtliche
                                                                   Mitteilungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die nächste Vereinsvorständesitzung findet am                    Sterbefälle
        Donnerstag, den 28. März 2019 um 19.30 Uhr               09.03.2019
           im Vereinsraum der Wiesengrundhalle                   Hartwig Karl Haug, 68 Jahre
statt.
Tagesordnung:
1. Sommerferienprogramm 2019
2. Vatertagsmarkt 2019
3. Fläggafeschd 2019                                               Schulnachrichten
4. Seniorennachmittag 2019
5. Terminplan 2019
6. Hallenbelegung
7. Verschiedenes
                                                                 Grundschule Dätzingen
Wie bitten darum, die vereinsinternen Termine für das 2. Halb-
jahr 2019 festzulegen und in der Sitzung bekannt zu geben.       Skipping-Hearts – Herz-Vorsorge an der Grundschule
                                                                 Dätzingen
Zur Teilnahme an der Arbeitsbesprechung wird herzlich ein-       Laufen, Springen, Ballspielen – was eigentlich dem na-
geladen.                                                         türlichen Bewegungsdrang von Kindern entspricht, gehört
Mit freundlichen Grüßen                                          nicht mehr selbstverständlich zu deren Tagesablauf. So
Martin Thüringer                                                 spielen viele Kinder lieber am Computer oder schauen
Bürgermeister                                                    fern, statt sich draußen frei zu bewegen. Eine Folge da-
                                                                 von: Weltweit ist bereits mehr als jedes fünfte Schlukind
                                                                 übergewichtig.
                                                                 Auch wenn unsere „Dorfkinder“ von dieser Entwicklung nicht
 Austausch von Wasserzählern                                     so stark betroffen sind, haben wir das Seilspring-Projekt der
                                                                 Deutschen Herzstiftung zum wiederholten Male zu uns an
                                                                 die Schule geholt. Ziel dieses Projektes ist es, den Kindern
 Im Rahmen der eichrechtlichen Bestimmungen müssen               durch Freude an Bewegung einen kleinen Baustein zu einem
 die Hauptwasserzähler alle 6 Jahre ausgetauscht werden.         gesunden Lebensstil anzubieten. So kann das Risiko, im
 Damit wird gewährleistet, dass der Wasserverbrauch kor-         Alter am Herzen zu erkranken, verringert werden.
 rekt abgerechnet werden kann.
 Von der Auswechslung sind alle Wasserzähler betroffen,
 die von der Gemeinde abgerechnet werden. Zwischenzäh-
 ler, beispielsweise für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern,
 müssen durch die Eigentümer selbst gewechselt werden.
 Dieses Jahr werden die Wasserzähler mit dem Eichjahr
 2013 und Restbestände aus Vorjahren ausgetauscht. Die
 entsprechenden Wasserzähler werden durch unseren Ge-
 meindemitarbeiter Herrn A. Buck (stv. Klärwärter) gewech-
 selt. Sollten Sie nicht zu Hause sein, erhalten Sie eine
 Notiz mit den Kontaktdaten von Herrn Buck. Sie können
 dann einen Termin mit ihm vereinbaren.
 Bei allgemeinen Fragen rund um die Themen Wasser bzw.
 Abwasser dürfen Sie sich an Frau Raiser vom Steueramt
 telefonisch unter 07033 403-14 oder per E-Mail unter
 s.raiser@grafenau.kdrs.de wenden.
                                                                 Mats, Tian und Matteo aus der Drachenklasse berichten:
                                                                 Um 8 Uhr sind wir zur Wiesengrundhalle gelaufen. Dort
 Herzliche Einladung                                             erwartete uns Michelle von der Deutschen Herzstiftung. In
                                                                 einer großen Tasche hatte sie viele Seile in verschiedenen
 Was bewegt sich alles in Grafenau? Wo steht die Ge-             Längen, die hängte sie alle an die Sprossenwand. Michelle
 meinde bei den wichtigen Themen wie Neuplanung der              brachte uns viele Tricks mit dem Seil bei. Die verschiedenen
 Sportstätten / Neubau des Feuerwehrgerätehauses / Bau-          Sprünge übten wir alleine und zu zweit an Seilen. Wir spran-
 hof / neuen Wohngebieten / Ausweisung der Sanierungs-           gen auch alle über ein großes Seil, das von Frau Rigot und
 gebiete / Flurbereinigung / finanzielle Situation / Bildung     Michelle geschwungen wurde. Michelle plante mit uns dann
 und Betreuung / Pflege                                          auch noch eine Aufführung, damit wir alle unsere Spünge
                                                                 zeigen konnten.
 Viele Fragen bei vielen Aufgaben – gerne möchten wir
 Sie bei unserer                                                 Um 10.30 Uhr begann die Vorstellung, davor waren wir Dra-
                                                                 chenkinder alle sehr aufgeregt. Zuschauer waren die Erst-
             Versammlung der EinwohnerInnen                      und Zweitklässler und ein paar Mütter. Fast alles klappte
                am 04.04.2019 um 19.30 Uhr                       gut und so waren wir nach der Aufführung erleichtert und
                  in der Wiesengrundhalle                        glücklich. Anschließend durften die Zuschauer auch noch ein
 dazu informieren und unsere Meinungen austauschen.              paar Tricks mit den Seilen probieren. Außerdem konnten wir
                                                                 uns eigene Seile kaufen. Nun können wir fleißig üben und
 Wir freuen uns auf Ihren Besuch!                                uns immer mehr verbessern.
 Martin Thüringer                                                Der Seil-Workshop hat den Kindern sehr viel Spaß gemacht,
 Bürgermeister                                                   alle sind fleißig gesprungen und haben große Fortschritte
                                                                 beim Seilspringen erzielt. Das war ein toller Vormittag.
14 Nummer 12 • Donnerstag 21. März 2019                             Gemeindenachrichten Grafenau

Sonstige Schulen

Informationsveranstaltung am 4. April 2019
um 19:00 Uhr und 19:30 Uhr
                                                                  Jugendreferat Grafenau
19:00 Uhr: Vorbereitungskurs Ausbildung zur Hauswirt-           Sabine Ekenja
schafterin/zum Hauswirtschafter (Berufsfachschule zum           Stegmühle 19, 71120 Grafenau
Erwerb von Zusatzqualifikationen Ernährung, Erziehung,          Telefon: 07033 137362, Mobil: 0152-22584007
Pflege)                                                         Fax: 07033 130330
                                                                E-Mail: jugendreferat-grafenau@gmx.de
Professionell in der Hauswirtschaft
Die Mildred-Scheel-Schule bietet ab September 2019 im           Stegmühlentreffs
Rahmen ihrer Berufsfachschule für Zusatzqualifikationen allen   Mädchentreff: Dienstag, 15 - 16.30 Uhr /
Interessierten ohne Altersbegrenzung an zwei Vormittagen        Mädels von 1. - 4. Klasse
die Möglichkeit, sich im Fachbereich Hauswirtschaft wei-        Jungstreff: Donnerstag, 14.30 - 16 Uhr /
ter zu qualifizieren. Problemorientiert und fachübergreifend    Jungs von 1. - 4. Klasse
werden Inhalte aus den Bereichen Ernährungslehre, Haus-         Teenietreff: Donnerstag, 16.30 - 18 Uhr /
haltstechnologie/Wohnlehre, Wirtschaftslehre des Haushalts,     Mädels und Jungs ab 4. Klasse
Fachrechnen, Nahrungszubereitung, Textilarbeit angeboten.       In den Ferien finden keine Treffs statt!
Alle Teilnehmer, die mindestens 4,5 Jahre in dem Beruf tätig
sind, können sich während der Ausbildung an der Schule
der Externenprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in
unterziehen und damit einen regulären Berufsabschluss nach
§ 45/2 BBiG mit den entsprechenden tarifrechtlichen Folgen        Kindergärten
bei Berufstätigkeit erwerben. Anschließend ist eine Weiter-
                                                                Kindertageseinrichtungen in Grafenau
qualifizierung zum/zur Meister/in, zum/zur Hauswirtschaftli-
                                                                Stellvertretende Gesamtleitung
chen Betriebsleiter/in möglich.                                 Andrea Trubrig-Kienle
19:30 Uhr: Vorbereitungskurs Weiterqualifikation zur Meis-      Alte Steige 5, 71120 Grafenau-Dätzingen
terin/zum Meister in der Hauswirtschaft (Meisterschule)         Telefon: 07033 43548, Fax: 07033 130948
Meistertitel immer noch gefragt!                                E-Mail: kiga-dätzingen@gmx.de
                                                                Kindergartenverwaltung
Für September 2019 ist ein neuer Vorbereitungskurs zum Er-      Heidrun Lauser
werb des Meistertitels in der Hauswirtschaft an der Mildred-    Rathausplatz 1, 71120 Grafenau-Dätzingen
Scheel-Schule in Böblingen geplant. In 14 Wochenstunden         Telefon: 07033 547430, Fax: 07033 547421
fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichts werden        E-Mail: lauser.kitaverwaltung@gmx.de
Kenntnisse in Wirtschaft und Recht mit Datenverarbeitung,       Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch 7.30 bis 12.30 Uhr
Organisation und Führung mit Datenverarbeitung, Berufs-
und Arbeitspädagogik, Fachtheorie, Fachpraxis vermittelt.
Die Themen des Unterrichts werden in Projekten handlungs-
orientiert und selbstorganisiert bearbeitet.
                                                                 Kurzinfo Bürgermeisteramt:
Wie bisher liegt das Hauptbetätigungsgebiet der Meisterin-
                                                                 Anschrift: Postfach 1134, 71117 Grafenau/Württ.,
nen/ der Meister in hauswirtschaftlichen Betrieben, Altenhei-
                                                                 Telefax 07033/40321, Internet: www.grafenau-wuertt.de;
men, Kinderheimen, in Familien- und Geschäftshaushalten,         E-Mail: info@grafenau.kdrs.de Sitz: Rathaus Döffingen,
in der Ausbildung von jungen Menschen im Beruf Hauswirt-         Hofstetten 12, 71120 Grafenau/Württ., Telefon 07033/403-0.
schafterin/Hauswirtschafter und in der Weiterbildung.
Der Vorbereitungskurs dauert zwei Jahre und findet vor-
                                                                 Sprechzeiten Rathaus Döffingen,
                                                                 montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr, freitags von
aussichtlich jeweils dienstags und donnerstags von 13:00
                                                                 7.30 bis 12.00 Uhr;
Uhr bis 19:00 Uhr statt. Voraussetzungen für die Aufnahme
                                                                 Abendsprechstunden: donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr;
sind Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand,
Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung als Hauswirt-          Bankverbindungen der Gemeindekasse:
schafterin/Hauswirtschafter.                                     Vereinigte Volksbank AG Böblingen, Konto-Nr. 450 251 004
                                                                 (BLZ 603 900 00), IBAN: DE49 6039 0000 0450 2510 04,
Für alle Interessierten, die die Prüfungsvoraussetzungen         BIC: GENODES1BBV
nicht erfüllen, werden im Beratungsgespräch, nach vorhe-         Kreissparkasse Böblingen, Konto-Nr. 127 (BLZ 603 501 30),
riger Terminvereinbarung, Wege aufgezeigt, hier Abhilfe zu       IBAN:DE12 6035 0130 0000 0001 27, BIC:BBKRDE6BXXX
schaffen. Anmeldeunterlagen erhalten Sie im Internet unter
www.mildred-scheel-schule.info oder an der Mildred-Scheel-       Impressum:
Schule, Austr. 7, Nähe Bahnhof Böblingen, 71034 Böblingen,       Herausgeber: Bürgermeisteramt Grafenau/Württ., Postfach 1134,
Tel.: 07031/46 25 50, Fax: 07031/46 25 51                        71117 Grafenau/Württ.; Redaktion: Rathaus Döffingen, Hofstetten 12,
                                                                 71120 Grafenau/W., Tel. 07033/403-12, Fax 403-21. Druck und
Sitzungs- und Gesprächsleitung                                   Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG,
„Sitzungen sind langweilig.“ – „Bei Sitzungen kommt meis-        Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033/525-0,
tens nichts raus!“ In der Landesakademie für Jugendbildung       Telefax 07033/2048. www.nussbaum-medien.de.
in Weil der Stadt zeigt Referentin Heike Lück am Samstag,        Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarun-
den 6.4., dass es auch anders geht. Überlegte Geschäfts-         gen und Mitteilungen: Bürgermeister Martin Thüringer, Hofstetten
und Tagesordnungen, erprobte Regeln der Gesprächsführung         12, 71120 Grafenau/Württ. (s.o.) - für „Was sonst noch interes-
und zweckdienliche Zeitrahmen begründen eine demokrati-          siert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20,
                                                                 71263 Weil der Stadt (s.o.).
sche und effektive Sitzungskultur. Ob Erfahrungsaustausch        Redaktionsschluss: Dienstags 8.00 Uhr im Rathaus Döffingen. Der
für langjährige Vorstände oder Tipps für neue Funktionsträ-      Bezugspreis beträgt halbjährlich 16,75 € einschl. Trägerlohn.
ger, der Seminartag bietet eine Fülle von Anregungen. Und        Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de.
mit etwas „Pfiff“ gehen Mann und Frau sogar wieder gerne         Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrich-
„zum Ausschuss“.                                                 tenden Abonnementgebühr.
Informationen über Kosten und Anmeldung unter Fon                Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,
                                                                 Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0,
07033/5269-0, mail info@jugendbildung.org, oder direkt über
                                                                 E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
das Internet unter www.jugendbildung.org.
Gemeindenachrichten Grafenau                                    Nummer 12 • Donnerstag 21. März 2019       15
  VHS                                                             Gemeindebücherei
  Böblingen-Sindelfingen
Außenstelle Grafenau, Rathausplatz 1, 71120 Grafenau            Neue Bücher +++ Neue Bücher
(Dätzingen), Telefon 07033 137270, Fax 07033 137271             Elisabeth Herrmann: Schatten der Toten.
E-Mail grafenau@vhs-aktuell.de                                  John Grisham: Das Bekenntnis.
Mittwochs 09.00 - 11.00 Uhr                                     Poppy J. Anderson: Rezept fürs Happy End.
vhs.Außenstelle: Petra Schmidt                                  Ellen Sandberg: Der Verrat.
vhs.Kundenzentrum                                               Don Winslow: Jahre des Jägers.
Telefon 07031 6400-0, Fax 07031 6400-49                         Anita Shreve: Wenn die Nacht in Flammen steht.
Internet www.vhs-aktuell.de, E-Mail info@vhs-aktuell.de         T. C. Boyle: Das Licht.
                                                                Anders Roslund: Drei Stunden
„Glück auf“ - Wanderung im Nordschwarzwald auf dem              Lars Kepler: Lazarus.
Spectaculum-Ferrum-Pfad                                         Tayari Jones: In guten wie in schlechten Tagen.
Die Wanderung beginnt in Dill-Weissenstein, führt über die      John Lanchaster: Die Mauer.
Schwarzwaldhöhen nach Neuenbürg, wir passieren die Burg         Jock Serong: Fischzug.
Rabeneck und steigen an zur Ruine Kräheneck. Nach kurzer        Thomas Mullen: Darktown.
Besichtigung der Ruine führt der Weg weiter zum Arboretum       Hörbuch
Büchenbronn (Baumlehrpfad). Nach dem Abstieg ins wild-          Elena Ferrante: Frau im Dunkeln.
romantische Tal der Enz geht es immer dem Fluss entlang
nach Neuenbürg. Ab der Eisenbahnbrücke folgen wir dem           Für junge Leser:
„Spectaculum Ferrum Pfad“.                                      Sven Nordqvist: Spaziergang mit Hund.
Wer die ‚Schätze des Erdreichs‘ auf Schusters Rappen            Knister: Hexe Lilli und das kleinste Pony der Welt.
erreichen möchte, wandert weiter auf dem Lehrpfad zum           R. T. Acron: Stunde der Wahrheit.
‚Denkmal der alten Arbeitswelt‘, dem historischen königlich-    Stephanie Gessner: Mein ganz normaler Wahnsinn.
württembergischen Eisenerzbergwerk in Neuenbürg, dem            Alan Gratz: Amy und die geheime Bibliothek.
Besucherbergwerk „Frischglück“ (Führung ca. 1 Std.)             Susanne Gernhäuser: Abenteurer und Entdecker.
Der Bus bringt uns zum Wanderheim am Schlossberg Neuen-         Andrea Erne: Wir entdecken Feste und Bräuche.
bürg. Dort erwartet uns ein kulinarischer Genuss. Erleben Sie   Friederun Reichenstetter: Die kleine Buche und ihre Freunde.
also eine Wanderung voller Höhepunkte und Überraschungen.       Hannah Dolan: LEGO Star Wars Ideenbuch.
Die Wanderer können zwischen 2 Streckenlängen wählen:           Kriton Kunz: Entdecke die Spinnen.
- ca.18 km / 400 Hm (Gehzeit ca. 5 - 5½ Std.) oder              Jutta Heise: Entdecke die Kühe.
- ca.13 km / 220 Hm (Gehzeit ca. 4 - 4 ½ Std.)                  Susan Schädlich: Fragen an Europa.
Gutes Schuhwerk und angepasste Kleidung sind erforderlich.
Tagsüber nur Rucksackvesper.
Die Veranstaltung wird in Kooperation mit der Wandersparte
des IBM-Clubs durchgeführt.
141 250 18 B. Ott, I. Korbach-Esslinger, Sparte Wandern IBM
Klub Böblingen e. V.
Sonntag, 28. Apr., 8:30 - 19:30 Uhr, 8 Ustd.,
Dillweißenstein, EUR 30,- inkl. Bus und Führung
Anmeldeschluss: 8. April
Meal Prep
Eine richtig gute Idee
Vorkochen, einpacken, essen: Meal-Prep erobert die deutschen
Küchen. Dabei spielen intelligente und zeitsparende Kombi-
nationen eine große Rolle. Mit sinnvoller Planung können Sie
Mahlzeiten für mehrere Tage vorkochen oder vorbereiten, die
Sie dann zur Arbeit oder an die Uni mitnehmen können - oder
einfach abends zu Hause genießen. Die Vorteile liegen auf der
Hand: Durch clevere Planung spart man Zeit und es wird nicht
mehr spontan ungesundes Fast Food eingekauft.
384 203 21 Karina Schmidt
Montag, 1. Apr., 18:00 - 22:00 Uhr, 5 Ustd.
Holzgerlingen, Grund- und Werkrealschule
EUR 37,- inkl. EUR 15,- für Lebensmittel
Risotto - mal anders
Spargel und Hülsenfrüchte
Risotto ist eine leckere Bereicherung für die ganze Familie.
Die Zutaten werden ausgewogen, schmackhaft und farblich
zu einem Gaumen- und Augenschmaus zubereitet.
Risotto - mal anders - bietet vielfältige Kombinationen von
Hirse, Amarant, Risoni, Risotto mit Gemüse, Fleisch, Fisch,
Spargel und Pilzen. Dank frischer Kräuter und Gewürze har-
monieren sie hervorragend mit der Vielfalt der verwendeten
Gemüsesorten und lassen keine Wünsche offen.
Sie lernen verschiedene Zubereitungsmethoden, welche
maßgeblich über Geschmack und Genuss entscheiden. Sie
bekommen hilfreiche Tipps für eine schnelle Zubereitung und
Informationen über verwendete Lebensmittel.
384 206 18 Susanne Stratyla
Donnerstag, 23. Mai, 18:00 - 21:00 Uhr, 4 Ustd.
Döffingen, Gemeinschaftsschule
EUR 28,- inkl. EUR 12,- für Lebensmittel
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