Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus auf Baustellen

 
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Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus auf Baustellen
Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus auf Baustellen
– Update 18.03.2020

    1 Einleitung

    Um der Verbreitung des Coronavirus auf Baustellen entgegenzuwirken, ist es wichtig, die Präventionshierarchie
    gemäß dem Gesetz über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit anzuwenden. Wir
    verweisen zudem auf Titel 1 „Allgemeine Grundsätze“ von Buch VII „Biologische Reagenzien“ des
    Gesetzbuches. Die Präventionshierarchie ist unter Artikel VII. 1-16 des Gesetzbuches aufgeführt. Als erstes
    müssen organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Die wichtigste Maßnahme ist: Wer sich krank fühlt,
    muss zu Hause bleiben.
    „Social distancing“ ist eine weitere wichtige Maßnahme. Halten Sie immer mindestens 1,5 m Abstand, auch
    unterwegs. Eine entsprechend gute Hygiene am Arbeitsplatz ist die wichtigste kollektive Maßnahme.

    2 Arbeitgeber

    2.1 Allgemeine kollektive Maßnahmen
           ■      Wer sich krank fühlt, muss zu Hause bleiben.
           ■      Arbeiten von Zuhause (Home Office) ist die Regel. Für die Angestellten im Bausektor ist das möglich.
                  Auf der Baustelle ist Social Distancing (räumliche Trennung) einzuhalten (> 1,5 m). Bevorzugen Sie
                  Aktivitäten unter freiem Himmel. Kann das nicht gewährleistet werden, verlangt die Regierung, dass die
                  Aktivitäten eingestellt werden.
           ■      Sorgen Sie dafür, dass jeder sein eigenes Werkzeug hat.
           ■      Halten Sie Sitzungen und Pausen draußen ab anstatt im Baustellencontainer, und in kleineren Gruppen.
                  Einige Tipps:
                  ■ Nutzen Sie nicht die volle Kapazität von Gemeinschaftseinrichtungen (Kantine, Umkleideräume,...),
                       sodass die Arbeitnehmer einen ausreichend großen räumlichen Abstand voneinander einhalten
                       können (>1,5m).
                  ■ Die Baustellensitzungen mit externen Beteiligten werden so weit wie möglich digital organisiert.
                       Toolbox-Sitzungen erfolgen vorzugsweise unter freiem Himmel. Es sind >1,5m Abstand
                       voneinander einzuhalten und es werden keine physischen Gegenstände weitergegeben.
           ■      Große Konzentrationen von Personen in Baustellencontainern sind zu vermeiden. Schränken Sie
                  deshalb die Nutzung des Baustellencontainers und die Anzahl der Personen, die sich darin befinden
                  können, ein. Lassen Sie nötigenfalls Plätze frei oder organisieren Sie die Anwesenheit der Arbeitnehmer
                  in kleinen, einander abwechselnden Gruppen. Lüften Sie ausreichend, indem Sie Türen und Fenster
                  öffnen.

    2.2 Fahrten zur Baustelle
           ■      Für die Vereinbarungen in Sachen kollektiver Transport verweisen wir auf die übermittelte Mitteilung der
                  verschiedenen Organisationen der Sozialpartner.

    Constructiv ist stets bestrebt, zuverlässige Informationen auf dem neuesten Stand der Vorschriften und Technik zu veröffentlichen. Dabei übernimmt die Organisation allerdings keine Haftung für
    die veröffentlichten Informationen. Die Empfehlungen in diesem Informationsblatt entheben den Leser nicht von seiner Pflicht zur Einhaltung der geltenden Vorschriften. Die Vervielfältigung von
    Text und Bild ist vorbehaltlich der ausdrücklichen Genehmigung durch Constructiv und einer klaren Quellenangabe erlaubt.

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2.3 Kollektive Schutzmittel: Tipps für Hygiene auf der Baustelle
       ■     Sorgen Sie für saubere sanitäre Einrichtungen, die entsprechend gut und oft gereinigt werden.
       ■     Sorgen Sie für ausreichende Vorrichtungen mit flüssiger Seife, Papier zum Abtrocknen der Hände und
             zusätzliche Desinfektionsmittel für die Hände. Füllen Sie die flüssige Seife und die Desinfektionsmittel
             regelmäßig nach.
       ■     Stellen Sie auf Alkohol basierende Desinfektionsmittel bereit, wenn keine regulären Einrichtungen
             verfügbar sind (für Personen unterwegs).
       ■     Hängen Sie Poster auf, die zum Händewaschen aufrufen.
       ■     Reinigen Sie Gegenstände, die in den Gemeinschaftsräumen häufig angefasst werden, z.B. Türklinken,
             Handgriffe, Geländer und Wasserkocher, häufiger mit den regulären Desinfektionsmitteln oder mit
             Wasser und Seife.
       ■     Sorgen Sie dafür, dass die Handgriffe von gemeinsam genutzten Maschinen gereinigt werden.
       ■     Stellen Sie Spender für Tissue-Papier auf und ermuntern Sie dazu, es zu gebrauchen.
       ■     Erinnern Sie die Mitarbeiter daran, keine Kaffeetassen, Gläser, Teller oder Besteck zu teilen. Sorgen
             Sie dafür, dass schmutziges Geschirr nach dem Gebrauch mit Wasser und Spülmittel gewaschen wird.
       ■     Sorgen Sie dafür, dass das Lüftungssystem im Baustellencontainer gut funktioniert.

2.4 Persönliche Schutzmittel
      ■      Eine gute Handhygiene ist effizienter als eine Maske.
      ■      Die Arbeitnehmer können eine Einweg-Atemschutzmaske mit Schutzgrad FFP2 oder FFP3 verwenden.
             Diese Masken haben sehr feine Poren, die das in der Luft befindliche Virus nicht durchlassen.
      ■      Eine solche Schutzmaske wird allerdings schnell kontaminiert, z.B. wenn der Träger mit den Händen
             unter die Maske kommt, um zu telefonieren oder sein Gesicht berührt. Dadurch wird das Tragen einer
             Maske sinnlos. Die Maske muss fest am Gesicht anliegen.
             Eine Mundschutzmaske ist nur effizient, wenn sie undurchlässig ist und korrekt abgenommen wird.
             Daher macht das Tragen einer Mundschutzmaske relativ wenig Sinn, um sich selbst gegen das
             Coronavirus zu schützen. Eine Mundschutzmaske vor allem für kontaminierte Personen nützlich, damit
             sie andere nicht anstecken, wenn sie husten oder niesen.
      ■      Der wichtigste Grund für das Tragen einer Maske ist daher der Schutz gegen gefährliche oder
             krebserregende Stoffe, z.B. Quarzstaub.
      ■      Wie ist mit Arbeiten mit gefährlichen oder krebserregenden Stoffen umzugehen, wenn
             Mundschutzmasken knapp sind und höhere Preise für Mundschutzmasken verlangt werden?
             ■ Eine solche Knappheit und Teuerung von bestimmten persönlichen Schutzmitteln enthebt den
                 Arbeitgeber nicht von seiner Pflicht, die nötigen Präventionsmaßnahmen zu treffen. Kann ein Risiko
                 nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass die Arbeitsmethode angepasst oder kollektive
                 Schutzmittel vorgesehen werden, muss der Arbeitgeber die teureren persönlichen Schutzmittel
                 trotzdem anschaffen. Andernfalls kann die Arbeit nicht ausgeführt werden, siehe Präventions-
                 Merkblatt 1045 Quarzstaub.
             ■ Die wichtigsten Tipps lauten: Machen Sie von organisatorischen Alternativen Gebrauch und legen
                 Sie im Fall, dass es keine Alternativen gibt, den Schwerpunkt auf die kollektiven Schutzmittel für
                 Arbeiten, bei denen Quarzstaub freigesetzt wird. Verwenden Sie ergänzend eine FFP3-
                 Schutzmaske.

2.5 Weitere Informationen:
Weitere Informationen finden Sie auf:
   ■ FÖD Volksgesundheit: www.info-coronavirus.be
   ■ FÖD BASK: https://emploi.belgique.be/fr/actualites/update-coronavirus-mesures-de-prevention-et-
        consequences-sur-le-plan-du-droit-du-travail
Kontaktieren Sie Ihren externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz.

Constructiv ist stets bestrebt, zuverlässige Informationen auf dem neuesten Stand der Vorschriften und Technik zu veröffentlichen. Dabei übernimmt die Organisation allerdings keine Haftung für
die veröffentlichten Informationen. Die Empfehlungen in diesem Informationsblatt entheben den Leser nicht von seiner Pflicht zur Einhaltung der geltenden Vorschriften. Die Vervielfältigung von
Text und Bild ist vorbehaltlich der ausdrücklichen Genehmigung durch Constructiv und einer klaren Quellenangabe erlaubt.

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Über die Website www.info-coronavirus.be können allgemeine Informationsblätter in verschiedenen Sprachen
heruntergeladen werden:
Niederländisch - Französisch - Deutsch - Englisch - Arabisch - Spanisch - Italienisch - Polnisch - Rumänisch -
Türkisch

3 Arbeitnehmer

3.1 Welche Personen mit Halsschmerzen und Fieber haben Grund zur Besorgnis?
Die Fachgruppe Allgemeinmedizin der VUB hat eine Fragenliste online gestellt (www.coronavirustest.be), die
es ermöglicht, das Risiko einer Ansteckung mit dem neuen Coronavirus selbst schnell einzuschätzen.
Zusammengefasst besteht das Risiko, dass Sie sich mit COVID-19 angesteckt haben, wenn Sie Symptome
einer plötzlich eintretenden Atemwegsinfektion und dazu mindestens eines der folgenden Symptome haben:
    ■ mindestens 38,5° Fieber
    ■ Husten
    ■ Halsschmerzen
    ■ Atemschwierigkeiten
Diese Kriterien stammen aus dem Verfahren, das von der Regierung für Hausärzte aufgestellt wurde.

3.2 Tipps für die Arbeitnehmer:
       ■     Bleiben Sie zu Hause, wenn sie krank sind.
       ■     Fassen Sie Ihre Augen, Nase und Mund nicht mit ungewaschenen Händen an.
       ■     Vermeiden Sie engen Kontakt mit kranken Personen (Personen mit Symptomen wie Fieber, Husten und
             Atmungsbeschwerden).
       ■     Husten oder Niesen Sie in die Armbeuge und nicht in die Hand. Drehen Sie den Kopf von anderen
             Personen weg. Verwenden Sie ein Papiertaschentuch, um Ihre Nase und Ihren Mund zu bedecken.
             Werfen Sie gebrauchte Papiertaschentücher sofort in einen geschlossenen Abfalleimer.
      ■      Reinigen und desinfizieren Sie gemeinschaftlich genutzte Gegenstände regelmäßig.
      ■      Waschen Sie Ihre Hände ausgiebig und häufig. Befolgen Sie dabei die Empfehlungen der externen
             Dienste.
      ■      Verwenden Sie so weit wie möglich Ihr eigenes Werkzeug. Geben Sie keine Werkzeuge weiter.
      ■      Halten Sie ausreichend Abstand (min. 1,5m).

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3.3 Eine gute Handhygiene in zehn Schritten

 Quelle: Rajapack ©

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