Aktuelles zur Vermittlerhaftung & VVG - TRANSPARENZ. EHRLICHKEIT. KOMPETENZ.
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Fachvortrag Aktuelles zur Vermittlerhaftung & VVG Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz TRANSPARENZ. EHRLICHKEIT. KOMPETENZ.
Jöhnke & Reichow stellt sich vor: Das Anwalts-Team Björn Thorben M. Jöhnke Riccarda-Katharina Graul Bernhard Gramlich Jens Reichow joehnke-reichow.de
Vortrags-Übersicht: Aktuelles zur Vermittlerhaftung & VVG Maklervertrag (Neukunden/Bestandskunden) Beratung & Betreuung des Bestandskunden Vertragswechsel & Vertragsänderung bei Bestandskunden Beratungsunterlagen & Dokumentation (Neukunden/Bestandskunden) joehnke-reichow.de
Aktuelles zur Haftung des Vermittlers „Nichts haftet so gut, wie ein: MAKLER! Zitat: Dr. Sven Marlow Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (Spezialkammer für Versicherungsrecht) joehnke-reichow.de
Aktuelles zur Haftung des Vermittlers § 60 VVG - Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers (1) Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, seinem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu Grunde zu legen, so dass er nach fachlichen Kriterien eine Empfehlung dahin abgeben kann, welcher Versicherungsvertrag geeignet ist, die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers zu erfüllen. Dies gilt nicht, soweit er im Einzelfall vor Abgabe der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers diesen ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hinweist. joehnke-reichow.de
Aktuelles zur Haftung des Vermittlers § 61 VVG - Beratungs- und Dokumentationspflichten (1) Der Versicherungsvermittler hat den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und, auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämien, zu beraten sowie die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat anzugeben. Er hat dies unter Berücksichtigung der Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrags nach § 62 zu dokumentieren. joehnke-reichow.de
Aktuelles zur Haftung des Vermittlers § 62 VVG - Zeitpunkt und Form der Information (1) Dem Versicherungsnehmer sind die Informationen […]nach § 61 Abs. 1 vor dem Abschluss des Vertrags klar und verständlich in Textform zu übermitteln. (2) Die Informationen nach Absatz 1 dürfen mündlich übermittelt werden, wenn der Versicherungsnehmer dies wünscht oder wenn und soweit der Versicherer vorläufige Deckung gewährt. In diesen Fällen sind die Informationen unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens mit dem Versicherungsschein dem Versicherungsnehmer in Textform zu übermitteln; dies gilt nicht für Verträge über vorläufige Deckung bei Pflichtversicherungen. joehnke-reichow.de
Aktuelles zur Haftung des Vermittlers § 63 VVG - Schadensersatzpflicht Der Versicherungsvermittler ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Versicherungsnehmer durch die Verletzung einer Pflicht nach § 60 oder § 61 entsteht. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsvermittler die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. joehnke-reichow.de
Aktuelles zur Haftung des Vermittlers Haftungsbegrenzung durch: Maklervertrag! joehnke-reichow.de
Aktuelles zur Haftung des Vermittlers Haftungsbegrenzung durch: Dokumentation! joehnke-reichow.de
Aktuelles zur Haftung des Vermittlers Spartenbezogene Beratung oder allumfassende Beratung – Was war vorliegend durch den Vermittler geschuldet? OLG Dresden v. 03.09.2013 - Az. 12 U 1170/13 Beratung des Versicherten + Ehefrau durch den Makler Beweisaufnahme des Gerichts durch u.a. Zeugenvernehmung der Ehefrau Welche Beratung war hier gewollt / geschuldet? Was hätte beraten werden müssen? Achtung: Das gilt für Neukunden, als auch Bestandskunden! joehnke-reichow.de
Aktuelles zur Haftung des Vermittlers Haftung des Versicherungsmaklers für versäumte Hinweise zu einem Versicherungsprodukt? Urteil der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte: LG Lübeck v. 22.12.2017 - Az. 2 O 44/17 Rürup Versicherung: Beratung (Eheleute) in 2005 Keine Hinweise zu Kündigung, Kapitalwahlrecht, Abtretung, Steuer etc. Inanspruchnahme des Versicherungsmaklers Anfang 2016. Haftung des Versicherungsmaklers? Achtung: Das gilt für Neukunden, als auch Bestandskunden! joehnke-reichow.de
Aktuelles zur Haftung des Vermittlers Besteht für den Makler eigentlich eine Pflicht zur Durchführung eines Jahresgespräches? OLG Hamburg v. 27.09.2018 - Az. 1 U 2/18 Hausratversicherung: Raubüberfall & Unterversicherung Anspruch des VN auf „Jahresgespräch“ durch den Makler während der Vertragslaufzeit? Haftung des Versicherungsmaklers auf die Unterversicherungssumme? Achtung: Das gilt auch für andere Versicherungen! joehnke-reichow.de
Aktuelles zur Haftung des Vermittlers Laufende Betreuungspflicht des Maklers & Änderungen der Bedarfssituation des Kunden OLG Frankfurt/M v. 08.06.2016 - Az. 4 U 223/15 Hausratversicherung: Einbruchdiebstahl & Unterversicherung War ein regelmäßiges Nachfragen erforderlich? Reicht ein „Jahres-Newsletter“? In wessen Sphäre liegt hier überhaupt das Problem? Achtung: Das gilt auch für andere Versicherungen! joehnke-reichow.de
Aktuelles zur Haftung des Vermittlers Die Überwachungspflichten des Maklers – Gehört dazu auch der Vertragsschluss? OLG Hamm v. 19.05.2017 - Az. 20 U 53/17 Hausratversicherung: Haftung für nicht abgeschlossenen Vertrag? Angebot für den Kunden wurde erstellt und versendet; Police? Haftung des Maklers für Makler-Verschulden? Achtung: Das gilt auch für andere Versicherungen! joehnke-reichow.de
Aktuelles zur Haftung des Vermittlers Zu den Beratungspflichten des Maklers im Schadensfall – Gehört dazu auch eine Fristenkontrolle? BGH v. 30.11.2017 - Az. I ZR 143/16 Unfallversicherung: VN versäumt die Ausschlussfrist von 18 Monaten Schadensersatzpflicht des Vermittlers aufgrund eigener Informationspflicht? Kann Informationspflicht durch Mitteilung des VR ersetzt werden? Achtung: Das dürfte auch für andere Versicherungen gelten! joehnke-reichow.de
Aktuelles zur Haftung des Vermittlers Besteht eine Haftung des Maklers für eine gekündigte Unfallversicherung ohne Kundenauftrag? Urteil der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte: LG Memmingen v. 14.06.2019 – Az. 5 O 1769/17 Unfallversicherung: VN versäumt die Ausschlussfrist von 15 Monaten Versicherungsvertrag wurde aber vorher durch den Makler gekündigt Schaden nach dem Grundsatz der „Quasi-Deckung“ des BGH? Achtung: Das dürfte auch für andere Versicherungen gelten! joehnke-reichow.de
Aktuelles zur Haftung des Vermittlers Beratungspflichten des Makler im Schadensfall – Gilt das auch für Vorversicherungen? OLG Düsseldorf v. 13.07.2018 - Az. I-4 U 47/14 Die Vorversicherung wurde durch den Makler nicht vermittelt! Die Vorversicherung war auch nicht im Bestand des Maklers! Besteht trotzdem eine Mitteilungspflicht des Vermittlers an den Vorversicherer? Wann ist eine Schadensmeldung unverzüglich? Achtung: Das gilt auch für andere Versicherungen! joehnke-reichow.de
Aktuelles zur Haftung des Vermittlers Zusammenfassung der Pflichten als Versicherungsmakler: ▪ Umfassende Pflichten als „Sachwalter des Kunden“ (BGH v. 22.05.1985 - IVa ZR 190/83) ▪ Aufklärungs- und Beratungspflichten (OLG Frankfurt/M. v. 14.01.2016 – I ZR 107/14) ▪ Bedarfs- und Deckungsanalysen (vgl. OLG Hamm v. 30. 04.2012 - I-18 U 141/06) ▪ Hinweispflichten des Maklers im Versicherungsfall (vgl. OLG SH v. 15.11.2018 - 16 U 26/18) ▪ Betreuungspflichten des Bestandskunden (BGH v. 14.01.2016 – I ZR 107/14) ▪ Betreuungspflichten bei Betreuungsübernahme (BGH ???) ▪ Schadensbegleitung und Fristenkontrolle (vgl. BGH v. 30.11.2017 - Az. I ZR 143/16) ▪ Überwachungspflichten bzgl. des Vertrages (vgl. OLG Hamm v. 19.05.2017 - Az. 20 U 53/17) ▪ Vorversicherungen (auch nicht vermittelte, vgl. OLG Düsseldorf. v. 13.07.2018 - I-4 U 47/14) ▪ …to be continued… joehnke-reichow.de
Jöhnke & Reichow Vermittler - Ratgeber Haftungsfallen in der Biometrie - Beratung joehnke-reichow.de
Jöhnke & Reichow Vermittler - Kongress 2021 10 Fachvorträge und Networking auf der Messe Am 4. Februar 2021 Patriotische Gesellschaft zu Hamburg Trostbrücke 4-6, 20457 Hamburg 6 Rechtsvorträge 4 Partnervorträge Messebereich und Netzwerktreffen Anmeldungen unter: www.vermittler-kongress.de joehnke-reichow.de
www.biomexkon.de joehnke-reichow.de
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Rechtliches Diese Präsentation wurde von der Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte PartGmbB (nachfolgend „Jöhnke & Reichow“ genannt), Großer Burstah 42 in 20457 Hamburg erstellt und richtet sich an Obwohl diese Präsentation mit Sorgfalt erstellt wurde, ist es nicht auszuschließen, dass sie Vermittler der Versicherungs- und Finanzbranche. Die fachlichen Inhalte stammen von den unvollständig ist oder Fehler enthält. Jöhnke & Reichow sowie deren Rechtsanwälte haften nicht für Rechtsanwälten der Kanzlei Jöhnke & Reichow. Die jeweiligen Rechtsanwälte verfügen über die die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Insbesondere haften sie nicht für die in den entsprechenden rechtlichen Zulassungen und sind zugelassene Rechtsanwälte in der Informationen enthaltenen Aussagen, Planungen oder sonstigen Angaben über Unternehmen, Bundesrepublik Deutschland. Markt- und Wettbewerbssituationen, regulatorisches Umfeld usw. Etwaige Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten der Informationen begründen keine Haftung, weder für unmittelbare noch für Die Präsentation dient zu Informationszwecken, enthält lediglich ausgewählte Informationen und mittelbare Schäden. Die Präsentation richtet sich ausschließlich an Fach-Publikum des erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Die von Jöhnke & Reichow verfügbar Finanzsektors. gemachten Informationen beruhen teilweise auf Unterlagen oder Daten, die Jöhnke & Reichow von Dritten selbst übergeben bzw. zugänglich gemacht wurden und deren Richtigkeit und Vollständigkeit Jöhnke & Reichow weist darauf hin, dass diese Präsentation urheberrechtlich geschützt und von Jöhnke & Reichow unterstellt wurde. Die Informationen wurden weder von Jöhnke & Reichow vertraulich sowie allein für den Adressaten bestimmt ist und nicht an Dritte weitergegeben werden auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft noch garantiert Jöhnke & Reichow die Richtigkeit darf. Diese Präsentation und/oder Teile davon dürfen nur nach vorhergehender schriftlicher und Vollständigkeit dieser Informationen. Zustimmung durch Jöhnke & Reichow verändert, vervielfältigt oder weitergegeben werden. In der Präsentation enthaltene Aussagen über Recht und Steuern sind nur erläuternd. Diese © Jöhnke & Reichow PartGmbB 2019 Präsentation und die darin enthaltenen Aussagen sind daher weder als Rechts- noch als Steuerberatung anzusehen. Vielmehr empfiehlt Jöhnke & Reichow diese Präsentation und die darin Impressum enthaltenen Aussagen durch Rechts- und Steuerberater überprüfen zu lassen. Ebenfalls ist diese Präsentation nicht als Versicherungsberatung oder Angebot zum Kauf von Produkten zu verstehen. Datenschutzerklärung TRANSPARENZ. EHRLICHKEIT. KOMPETENZ.
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