Aktuelles zur Vermittlerhaftung & VVG - TRANSPARENZ. EHRLICHKEIT. KOMPETENZ.

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Aktuelles zur Vermittlerhaftung & VVG - TRANSPARENZ. EHRLICHKEIT. KOMPETENZ.
Fachvortrag

Aktuelles zur
Vermittlerhaftung & VVG
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

                                           TRANSPARENZ. EHRLICHKEIT. KOMPETENZ.
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Jöhnke & Reichow stellt sich vor:
Das Anwalts-Team

                   Björn Thorben M. Jöhnke Riccarda-Katharina Graul Bernhard Gramlich Jens Reichow

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Vortrags-Übersicht:
Aktuelles zur
Vermittlerhaftung & VVG

             Maklervertrag (Neukunden/Bestandskunden)

             Beratung & Betreuung des Bestandskunden

             Vertragswechsel & Vertragsänderung bei Bestandskunden

             Beratungsunterlagen & Dokumentation (Neukunden/Bestandskunden)

                                                                 joehnke-reichow.de
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Aktuelles zur Haftung des Vermittlers

             „Nichts haftet so gut, wie ein:
                                 MAKLER!
                                  Zitat: Dr. Sven Marlow
                                  Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin

                                   (Spezialkammer für Versicherungsrecht)

                                                                               joehnke-reichow.de
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Aktuelles zur Haftung des Vermittlers

      § 60 VVG - Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers
  (1) Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, seinem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem
Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu Grunde zu legen, so dass er
 nach fachlichen Kriterien eine Empfehlung dahin abgeben kann, welcher Versicherungsvertrag
 geeignet ist, die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers zu erfüllen. Dies gilt nicht, soweit er im
 Einzelfall vor Abgabe der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers diesen ausdrücklich auf
                 eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hinweist.

                                                                                      joehnke-reichow.de
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Aktuelles zur Haftung des Vermittlers

            § 61 VVG - Beratungs- und Dokumentationspflichten
(1) Der Versicherungsvermittler hat den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die
angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen
Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und, auch
unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der
vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämien, zu beraten sowie die Gründe für jeden zu einer
   bestimmten Versicherung erteilten Rat anzugeben. Er hat dies unter Berücksichtigung der
       Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrags nach § 62 zu dokumentieren.

                                                                                   joehnke-reichow.de
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Aktuelles zur Haftung des Vermittlers

               § 62 VVG - Zeitpunkt und Form der Information
(1) Dem Versicherungsnehmer sind die Informationen […]nach § 61 Abs. 1 vor dem Abschluss des
                   Vertrags klar und verständlich in Textform zu übermitteln.
      (2) Die Informationen nach Absatz 1 dürfen mündlich übermittelt werden, wenn der
 Versicherungsnehmer dies wünscht oder wenn und soweit der Versicherer vorläufige Deckung
 gewährt. In diesen Fällen sind die Informationen unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens
 mit dem Versicherungsschein dem Versicherungsnehmer in Textform zu übermitteln; dies gilt
             nicht für Verträge über vorläufige Deckung bei Pflichtversicherungen.

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                         § 63 VVG - Schadensersatzpflicht
        Der Versicherungsvermittler ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem
    Versicherungsnehmer durch die Verletzung einer Pflicht nach § 60 oder § 61 entsteht.
 Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsvermittler die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

                                                                                      joehnke-reichow.de
Aktuelles zur Haftung des Vermittlers

               Haftungsbegrenzung durch:
                            Maklervertrag!

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Aktuelles zur Haftung des Vermittlers

               Haftungsbegrenzung durch:
                           Dokumentation!

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Aktuelles zur Haftung des Vermittlers

      Spartenbezogene Beratung oder allumfassende Beratung –
        Was war vorliegend durch den Vermittler geschuldet?
                       OLG Dresden v. 03.09.2013 - Az. 12 U 1170/13

                   Beratung des Versicherten + Ehefrau durch den Makler
           Beweisaufnahme des Gerichts durch u.a. Zeugenvernehmung der Ehefrau
                       Welche Beratung war hier gewollt / geschuldet?
                            Was hätte beraten werden müssen?

                 Achtung: Das gilt für Neukunden, als auch Bestandskunden!

                                                                             joehnke-reichow.de
Aktuelles zur Haftung des Vermittlers

            Haftung des Versicherungsmaklers für versäumte
               Hinweise zu einem Versicherungsprodukt?
                        Urteil der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte:

                             LG Lübeck v. 22.12.2017 - Az. 2 O 44/17

                        Rürup Versicherung: Beratung (Eheleute) in 2005
              Keine Hinweise zu Kündigung, Kapitalwahlrecht, Abtretung, Steuer etc.
                   Inanspruchnahme des Versicherungsmaklers Anfang 2016.
                               Haftung des Versicherungsmaklers?

                  Achtung: Das gilt für Neukunden, als auch Bestandskunden!

                                                                                      joehnke-reichow.de
Aktuelles zur Haftung des Vermittlers

             Besteht für den Makler eigentlich eine Pflicht zur
                  Durchführung eines Jahresgespräches?
                          OLG Hamburg v. 27.09.2018 - Az. 1 U 2/18

                   Hausratversicherung: Raubüberfall & Unterversicherung
     Anspruch des VN auf „Jahresgespräch“ durch den Makler während der Vertragslaufzeit?
             Haftung des Versicherungsmaklers auf die Unterversicherungssumme?

                      Achtung: Das gilt auch für andere Versicherungen!

                                                                                 joehnke-reichow.de
Aktuelles zur Haftung des Vermittlers

                Laufende Betreuungspflicht des Maklers &
               Änderungen der Bedarfssituation des Kunden
                       OLG Frankfurt/M v. 08.06.2016 - Az. 4 U 223/15

                Hausratversicherung: Einbruchdiebstahl & Unterversicherung
        War ein regelmäßiges Nachfragen erforderlich? Reicht ein „Jahres-Newsletter“?
                     In wessen Sphäre liegt hier überhaupt das Problem?

                     Achtung: Das gilt auch für andere Versicherungen!

                                                                                joehnke-reichow.de
Aktuelles zur Haftung des Vermittlers

                Die Überwachungspflichten des Maklers –
                 Gehört dazu auch der Vertragsschluss?
                         OLG Hamm v. 19.05.2017 - Az. 20 U 53/17

              Hausratversicherung: Haftung für nicht abgeschlossenen Vertrag?
                Angebot für den Kunden wurde erstellt und versendet; Police?
                       Haftung des Maklers für Makler-Verschulden?

                     Achtung: Das gilt auch für andere Versicherungen!

                                                                                joehnke-reichow.de
Aktuelles zur Haftung des Vermittlers

       Zu den Beratungspflichten des Maklers im Schadensfall –
               Gehört dazu auch eine Fristenkontrolle?
                              BGH v. 30.11.2017 - Az. I ZR 143/16

             Unfallversicherung: VN versäumt die Ausschlussfrist von 18 Monaten
          Schadensersatzpflicht des Vermittlers aufgrund eigener Informationspflicht?
              Kann Informationspflicht durch Mitteilung des VR ersetzt werden?

                 Achtung: Das dürfte auch für andere Versicherungen gelten!

                                                                                  joehnke-reichow.de
Aktuelles zur Haftung des Vermittlers

         Besteht eine Haftung des Maklers für eine gekündigte
               Unfallversicherung ohne Kundenauftrag?
                   Urteil der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte:

                       LG Memmingen v. 14.06.2019 – Az. 5 O 1769/17

             Unfallversicherung: VN versäumt die Ausschlussfrist von 15 Monaten
             Versicherungsvertrag wurde aber vorher durch den Makler gekündigt
                Schaden nach dem Grundsatz der „Quasi-Deckung“ des BGH?

                Achtung: Das dürfte auch für andere Versicherungen gelten!

                                                                                  joehnke-reichow.de
Aktuelles zur Haftung des Vermittlers

             Beratungspflichten des Makler im Schadensfall –
                  Gilt das auch für Vorversicherungen?
                        OLG Düsseldorf v. 13.07.2018 - Az. I-4 U 47/14

                 Die Vorversicherung wurde durch den Makler nicht vermittelt!

                  Die Vorversicherung war auch nicht im Bestand des Maklers!

         Besteht trotzdem eine Mitteilungspflicht des Vermittlers an den Vorversicherer?
                         Wann ist eine Schadensmeldung unverzüglich?

                       Achtung: Das gilt auch für andere Versicherungen!

                                                                                    joehnke-reichow.de
Aktuelles zur Haftung des Vermittlers

Zusammenfassung der Pflichten als Versicherungsmakler:
▪   Umfassende Pflichten als „Sachwalter des Kunden“ (BGH v. 22.05.1985 - IVa ZR 190/83)
▪   Aufklärungs- und Beratungspflichten (OLG Frankfurt/M. v. 14.01.2016 – I ZR 107/14)
▪   Bedarfs- und Deckungsanalysen (vgl. OLG Hamm v. 30. 04.2012 - I-18 U 141/06)
▪   Hinweispflichten des Maklers im Versicherungsfall (vgl. OLG SH v. 15.11.2018 - 16 U 26/18)
▪   Betreuungspflichten des Bestandskunden (BGH v. 14.01.2016 – I ZR 107/14)
▪   Betreuungspflichten bei Betreuungsübernahme (BGH ???)
▪   Schadensbegleitung und Fristenkontrolle (vgl. BGH v. 30.11.2017 - Az. I ZR 143/16)
▪   Überwachungspflichten bzgl. des Vertrages (vgl. OLG Hamm v. 19.05.2017 - Az. 20 U 53/17)
▪   Vorversicherungen (auch nicht vermittelte, vgl. OLG Düsseldorf. v. 13.07.2018 - I-4 U 47/14)
▪   …to be continued…

                                                                                       joehnke-reichow.de
Jöhnke & Reichow Vermittler - Ratgeber

          Haftungsfallen in der Biometrie - Beratung

                                                   joehnke-reichow.de
Jöhnke & Reichow Vermittler - Kongress 2021

      10 Fachvorträge und Networking auf der Messe
                                         Am 4. Februar 2021
                                         Patriotische Gesellschaft zu Hamburg
                                         Trostbrücke 4-6, 20457 Hamburg
                                         6 Rechtsvorträge
                                         4 Partnervorträge
                                         Messebereich und Netzwerktreffen

                                         Anmeldungen unter:
                                         www.vermittler-kongress.de

                                                                                joehnke-reichow.de
www.biomexkon.de
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Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke
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Rechtliches

  Diese Präsentation wurde von der Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte PartGmbB (nachfolgend
„Jöhnke & Reichow“ genannt), Großer Burstah 42 in 20457 Hamburg erstellt und richtet sich an             Obwohl diese Präsentation mit Sorgfalt erstellt wurde, ist es nicht auszuschließen, dass sie
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Bundesrepublik Deutschland.                                                                           Markt- und Wettbewerbssituationen, regulatorisches Umfeld usw. Etwaige Unrichtigkeiten oder
                                                                                                      Unvollständigkeiten der Informationen begründen keine Haftung, weder für unmittelbare noch für
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