Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April
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Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April
Kontaktbeschränkungen Maskenpflicht • Im Auto, bei Mitfahrten von haushaltsfremden
Private Treffen im öffentlichen oder privaten In folgenden Bereichen müssen alle Personen Personen (Paare gelten als ein Haushalt)
Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen. ab 6 Jahren eine medizinische Maske • In Arztpraxen
Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich tragen*: • FFP2/KN95/K95-Maske in Krankenhäusern und
Bundes-
regelung 13 Jahre* werden nicht mitgezählt. Paare, die • Für alle Schüler*innen sowie Lehrer*innen Pflegeeinrichtungen.
nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. an Schulen mit Präsenzunterricht sowie Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit
*bis zum 14. Geburtstag
Schulhorte und Nachmittags-und Nachhilfe- Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist,
Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an betreuung. ist von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit.
*Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen
3 aufeinanderfolgenden Tagen: • Für Personal in Kitas, Grundschulförder- Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig).
Ein Haushalt plus höchstens eine weitere klassen, Horten und Schulkindergärten.
Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Ausnahme: Beim ausschließlichen Kontakt Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich zu Kindern. 3 aufeinanderfolgenden Tagen:
13 Jahre werden nicht mitgezählt. • Im öffentlichen Personenverkehr Bundes- FFP2/KN95/K95-Maskenpflicht:
Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz • Beim Einkaufen regelung
• Im öffentlichen Personennah- und Fern-
an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. • In geschlossenen Räumen, die für die verkehr, im Taxi und bei der Schülerbe-
Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt- Öffentlichkeit oder für den Publikums- förderung und in den Einrichtungen und Warte-
machung durch die örtlichen Behörden in Kraft. verkehr bestimmt sind bereiche dieser Angebote
• In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an • Beim Friseurbesuch und Fußpflegedienst-
Lockerung ab einer Inzidenz unter 35 an Einsatzorten leistungen
5 aufeinanderfolgenden Tagen: • Bei den erlaubten körpernahen Notbremse tritt außer Kraft, wenn die
Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal Dienstleistungen Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen
drei Haushalten möglich. Die Kinder dieser • Während Veranstaltungen der Religions- unter 100 liegt. Lockerungen treten dann am
Haushalte werden bis einschließlich 13 Jahre ausübung und Beerdigungen übernächsten Tag in Kraft.
nicht mitgezählt.
Ausgangsbeschränkungen • Inanspruchnahme medizinischer und Bundes- Ausnahmeregelung: Von 22 bis 24 Uhr ist
regelung
Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen veterinärmedizinischer Leistungen. der Individualsport im Freien alleine
am Tag oder bei Nacht. • Begleitung unterstützungsbedürftiger erlaubt.
Personen und Minderjähriger, Sorge- und
Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
Umgangsrecht. Notbremse tritt außer Kraft, wenn die
3 aufeinanderfolgenden Tagen:
• Begleitung Sterbender und Personen in akut Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen
Ausgangsbeschränkungen für den betroffenen
Bundes- lebensbedrohlichen Zuständen. unter 100 liegt. Lockerungen treten am Tag
regelung
Land- oder Stadtkreis von 22 bis 5 Uhr.
• Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B. nach der Bekanntmachung durch die
Gassi gehen oder füttern. örtlichen Behörden in Kraft.
Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung
• Besuch von religiösen Veranstaltungen.
ist dann nur mit triftigen Gründen erlaubt. Z.B.:
• Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der
• Ausübung beruflicher Tätigkeiten und
öffentlichen Ordnung.
wichtiger Ausbildungszwecke.
• Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Alle Details sowie Fragen und
Antworten finden Sie auf
des Grundgesetzes. Baden-Württemberg.de
Stand: 23.04.2021Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April
Bildung & Betreuung • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für
Arbeiten
Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygiene- • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet,
• Kitas sind für den Regelbetrieb unter die gesundheitliche Fürsorge gegenüber
Pandemiebedingungen offen. auflagen möglich. Alle Personen müssen eine
medizinische Maske. Theorieunterricht ist nur ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.
• Alle Klassenstufen aller Schulen haben Bundes-
regelung • Home Office, sofern möglich
Präsenzunterricht im Wechselmodell. online möglich.
• Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst-
• Sonderregelung für Abschlussklassen sind und Geschäftsbetriebes
möglich und werden individuell festgelegt. vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der
Kontaktdaten möglich. • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen
• Voraussetzung für die Teilnahme am auch in Präsenz möglich
Präsenzunterricht ist die verpflichtende • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell-
oder Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
Durchführung von 2 Corona-Tests pro Mindestabstand von 1,5 Metern zu den
Woche für alle Schüler*innen und Lehr- ein Testkonzept für das Personal.
Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann
personal an allgemeinbildenden Schulen Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an (auch im Freien)
sowie Berufsschulen. 3 aufeinanderfolgenden Tagen: • An den Betrieb angepasste Hygiene-
• Nachhilfeunterricht in Gruppen bis Bundes- Alle Schulen gehen verbindlich in den auflagen
maximal 5 Schüler*innen wieder möglich. regelung
Wechselunterricht. Folgende Einrichtungen
• Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen:
Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt- außerschulischen Einrichtungen der
beschränkungen möglich. Erwachsenenbildung und ähnlichen Geimpfte/genesene Personen
• Volkshochschulen und ähnliche Einricht- Einrichtungen, Musik-, Kunst- und Jugend- Geimpfte und genesene Personen sind von der
ungen können digitale Kurse anbieten. Kurse kunstschulen. Online-Angebote sind weiterhin in zahlreichen Bereichen geltenden Testpflicht
in Präsenz sind möglich bei erforderlichen möglich. befreit. Nachweis erforderlich.
beruflichen Aus- und Fortbildungen, Sprach- Regelung für Ballett- und Tanzschulen: Zulässig
und Integrationskursen sowie Nachhilfe, sofern ist Paartanz von Paaren die in einem Haushalt
digital nicht möglich. leben sowie von Paaren in einer festen Gesundheit & Soziales
• Ballett- und Tanzschulen schließen für den Beziehung aus zwei verschiedenen Haushalten. • Schutzvorkehrungen und regelmäßige
Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training Notbremse ab einer Inzidenz über 165 an Tests in Krankenhäusern, Pflegeheimen,
mit maximal 5 Personen aus zwei Haus- 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Senioren- und Behinderteneinrichtungen
halten. Kinder der beiden Haushalte bis Bundes- Fernunterricht und kein Präsenzbetrieb oder • Schnell- und Selbsttests, die erforderlich
einschließlich 13 Jahre werden nicht mit-
regelung
-unterricht in folgenden Einrichtungen: sind, um Dienstleistungen und Angebote
gezählt. Schulen aller Art, Kindergärten, Kindertages- wahrnehmen zu können, müssen von
stätten, Kindertagesbetreuung, Berufsschulen geschultem Personal durchgeführt werden.
Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an
• Abschlussklassen und SBBZ (G und K) sind Die Tests müssen tagesaktuell sein, bedeutet
5 aufeinanderfolgenden Tagen:
ausgenommen. nicht älter als 24 Stunden. Kostenfreie
Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
• Notbetreuung ist weiterhin möglich. Bürgertests können hierfür genutzt werden.
dürfen Einzelunterricht und Unterricht für
Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis Notbremse tritt außer Kraft, wenn die
einschließlich 13 Jahre anbieten. Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen
Besuch von Bibliotheken und Archive ohne unter 100 bzw. 165 liegt. Lockerungen treten
Voranmeldung und Dokumentation der am Tag nach der Bekanntmachung durch die Alle Details sowie Fragen und
Antworten finden Sie auf
Kontaktdaten erlaubt. örtlichen Behörden in Kraft. Baden-Württemberg.de
Stand: 23.04.2021Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April
Sonstiger Einzelhandel darf neben
Einzelhandel Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
„Click&Collect“unter folgenden Bedingungen
Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf auch „Click&Meet“ anbieten: 3 aufeinanderfolgenden Tagen:
sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Für „Click&Meet“ ist ein tagesaktueller
Bundes-
der Corona-Verordnung geöffnet: Corona-Verordnung regelung negativer Corona-Schnelltest erforderlich.
Babyfachmärkte • Tragen von medizinischen Masken Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt
Bäckereien und Konditoreien • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit werden..
Banken festem Zeitfenster
Blumenläden • Dokumentation der Kontaktdaten Notbremse ab einer Inzidenz über 150 an
Bundes-
regelung Buchhandlungen 3 aufeinanderfolgenden Tagen:
Drogerien Regelung für Geschäfte: Bundes-
Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“anbieten.
Gartenmärkte • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten regelung „Click&Collect“ sowie Lieferdienste sind
Getränkemärkte werden. weiterhin möglich.
Großhandel • Geschäfte mit weniger als 10 m²
Hörgeräteakustiker Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in Ergänzung zu den Regelung für offene
Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Geschäfte des täglichen Bedarfs:
sowie Ersatzteilverkauf Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e
Lebensmittelmärkte • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: Kund*in pro 20 m² Verkaufsfläche
Metzgereien ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
Optiker den Lebensmitteleinzelhandel) ein*e Kund*in pro 40 m²
Orthopädieschuhtechniker • Maskenpflicht vor den Geschäften und Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an
Poststellen und Paketshops, aber ohne auf den Parkplätzen 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100/150 liegt.
den Verkauf von weiteren Waren • Gesteuerter Zutritt Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt-
Reformhäuser • Warteschlangen vermeiden. machung durch die örtlichen Behörden in Kraft.
Reinigung und Waschsalons
Reise- und Kundenzentren für den Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an
öffentlichen Verkehr 5 aufeinanderfolgenden Tagen:
Sanitätshäuser Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden
Tafeln Bedingungen öffnen:
Tankstellen • Berücksichtigung der Hygieneauflagen
Telefonshops für Reparatur, Austausch der Corona-Verordnung
und Störungsbehebung • Tragen von medizinischen Masken
Tierbedarf- und Futtermärkte
Wochenmärkte
Zeitschriften- und Zeitungskioske
Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de
Alle Details sowie Fragen und
Antworten finden Sie auf
Baden-Württemberg.de
Stand: 23.04.2021Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April
Dienstleistungen Gastronomie Religionsausübung
Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Gottesdienste und Beerdigungen unter
Körpernahe Dienstleistungen sind unter
Art bleiben geschlossen. Hygieneauflagen.
folgenden Bedingungen erlaubt:
• Ausnahme für Speisen zur Abholung oder • Einhalten der AHA-Regeln über die
• Während des gesamten Aufenthalts in der
Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen gesamte Dauer
Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung
bis 22 Uhr für Abholung) • Tragen von medizinischen Masken
müssen alle Beteiligte medizinische Masken
• Kein Ausschank und Verzehr von • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr
tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer
alkoholischen Getränken im öffentlichen als 10 Personen mindestens zwei
Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder
Raum Werktage zuvor bei den zuständigen
Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test-
• Verkauf von alkoholhaltigen Getränken Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für
konzept für das Personal benötigt.
in verschlossenen Behältnissen erlaubt Beerdigungen.
• Nur mit vorheriger Terminbuchung
• Kein Gemeindegesang in geschlossenen
Weiterhin geschlossen:
Kantinen schließen überall dort, wo es die Räumen
Prostitutionsgewerbe
Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum
Mitnehmen sind erlaubt. Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
Ausführliche Liste auf 3 aufeinanderfolgenden Tagen:
» Baden-Württemberg.de Bundes- Beerdigungen mit maximal 30 Personen.
regelung
Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Veranstaltungen
3 aufeinanderfolgenden Tagen: Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen
Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. im öffentlichen Raum. Reisen
Medizinisch notwendige Behandlungen sind Ausnahmen: Appell: Verzichten Sie auf private Reisen
weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet • Gerichtsverhandlungen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
bleiben. Für den Friseurbesuch ist ein tages- • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit Verstärkte Kontrollen und Zugangs-
aktueller negativer Corona-Schnelltest und Ordnung dienen
beschränkungen an tagestouristischen
erforderlich. Kostenfreie Bürgertests können • Betriebsversammlungen
• Prüfungen und deren Vorbereitung Hotspots durch die örtlichen Behörden.
hierfür genutzt werden.
• Eheschließungen
Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz Nicht gestattet:
• Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge
an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Touristische Busreisen
dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe)
Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt-
Touristische Übernachtungsangebote
machung durch die örtlichen Behörden in Kraft.
(auch Campingplätze)
Weiterhin möglich:
Geschäftsreisen
Reisen und Übernachten in
besonderen Härtefällen
Abstand Hygiene Medizinische Corona-App Regelmäßig
halten praktizieren Maske tragen nutzen lüften
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Stand: 23.04.2021Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April
Sport Ansonsten sind öffentliche und private Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinander-
Sportstätten für den allgemeinen Publikums- folgenden Tagen:
Individualsport im Freien und auf Außen- verkehr geschlossen. Kontaktloser Individualsport auf Außen- oder Innensport-
und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder anlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des
und Thermen aller Art) und kontaktarmer Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de eigenen Haushalts.
Bundes-
regelung
Freizeit- und Amateursport mit maximal
5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Für Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb, Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen in Gruppen von
Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich Profi- oder Spitzensport und für dienstliche Bundes- maximal 5 Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben.
13 Jahre werden nicht mitgezählt. Zwecke (etwa für Polizei und Feuerwehren)
regelung
Anleitungspersonen benötigen einen tagesaktuellen
dürfen die Einrichtungen (wie z.B. Fitness- negativen Corona-Schnelltest. Kostenfreie Bürgertests
Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit studios) geöffnet werden. können hierfür genutzt werden.
bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahre
ist erlaubt. Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5
Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf-
aufeinanderfolgenden Tagen:
einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten
Die Benutzung der Umkleiden oder Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen
am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen
Aufenthaltsräume ist nicht gestattet. mit maximal 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal
Behörden in Kraft.
5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der
Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden
Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben,
zählen als ein Haushalt.
Theater Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
Kultur- und Freizeitgestaltung Volksfeste o.ä. 3 aufeinanderfolgenden Tagen:
Kultur- und Freizeiteinrichtungen Zirkusse Museen, Galerien und Gedenkstätten, werden für den
bleiben geschlossen. Publikumsverkehr geschlossen. Wettannahmestellen
Geöffnet: schließen. Die Außenbereiche von zoologischen und
Bundes-
Geschlossen: Spielplätze im Freien regelung botanischen Gärten dürfen mit einem tagesaktuellen
Wandern und Spazieren negativen Corona-Schnelltest weiterhin besucht werden.
Ausflugsschiffe
Voranmeldung und Dokumentation der Kontaktdaten
Camping- und Wohnmobilstellplätze Geöffnet für „Click&Collect“ sowie erforderlich. Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind von der
Diskotheken und Clubs „Click&Meet“: Testpflicht ausgenommen.
Freizeitparks und Indoorspielplätze Wettannahmestellen Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf-
Kinos einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen
Kletterparks (drinnen und draußen) Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen
Konzerte und Kulturhäuser und/oder Dokumentation der Kontaktdaten: Behörden in Kraft.
Autokino, Autotheater, Autokonzerte Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an
Krabbelgruppen
Galerien 5 aufeinanderfolgenden Tagen:
Messen
Museen Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten,
Opern Gedenkstätten zoologischen und botanischen Gärten
Spielbanken- und hallen Zoologische und botanische Gärten
Alle Details sowie Fragen und
ohne Voranmeldung und Dokumentation Antworten finden Sie auf
Baden-Württemberg.de
der Kontaktdaten erlaubt. Stand: 23.04.2021Sie können auch lesen