Leitfaden für den Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) - im ElsterOnline-Portal
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Leitfaden für den Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) im ElsterOnline-Portal Projektleitung VaSt 31.01.2014
Leitfaden für das Belegabrufverfahren im EOP Inhalt 1 Teilnahme am Belegabrufverfahren (vorausgefüllte Steuererklärung) .......................................... 2 2 Umfang der Funktionen .................................................................................................................. 2 3 ElsterOnline-Portal .......................................................................................................................... 3 3.1 Registrierung ........................................................................................................................... 3 3.2 Login in den privaten Bereich .................................................................................................. 3 3.3 Willkommen im privaten Bereich ............................................................................................ 5 4 Funktionen des Belegabrufverfahrens ............................................................................................ 6 4.1 Anmeldung und Teilnahme am Belegabrufverfahren ............................................................. 9 4.2 Abrufcode .............................................................................................................................. 11 4.2.1 Abrufcode beantragen .................................................................................................. 12 4.2.2 Abrufcode stornieren .................................................................................................... 13 4.3 Berechtigung von einer anderen Person beantragen ........................................................... 14 4.4 Genehmigen/Ablehnen oder Freischalten von Anträgen ..................................................... 16 4.4.1 Genehmigen bzw. Ablehnen von Anträgen (vollelektronisch)...................................... 16 4.4.2 Freischalten von Anträgen (Briefersatzverfahren) ........................................................ 18 4.5 Von anderen Personen erhaltene Berechtigungen ............................................................... 19 4.6 Anderen Personen erteilte Berechtigungen.......................................................................... 21 4.7 Besonderheit: Belegabrufverfahren mit Organisations-Steuernummer .............................. 21 5 Belege abrufen/anzeigen .............................................................................................................. 22 6 Belege einfüllen (ESt-Formular) .................................................................................................... 27 7 Belegabrufverfahren-Teilnahme beenden .................................................................................... 39 8 Hilfe und Support .......................................................................................................................... 40 9 Glossar ........................................................................................................................................... 41 1
1 Teilnahme am Belegabrufverfahren (vorausgefüllte Steuererklärung) Voraussetzung zur Teilnahme als Datenabrufer am Belegabrufverfahren ist eine Registrierung mit der Identifikationsnummer (IdNr) im ElsterOnline-Portal. Es können die Registrierungsarten ELSTERBasis, ELSTERSpezial sowie ELSTERPlus genutzt werden. Wenn für Dritte Belege abrufen werden sollen (z. B. für Ehepartner, Kinder oder Eltern), müssen sie nicht zwingend über einen Account im ElsterOnline-Portal (EOP) verfügen. Es genügt, wenn der Datenabrufer eine Registrierung mit seiner Identifikationsnummer im EOP besitzt. Hinweis: EOP-Accounts, die mit einer persönlichen Steuernummer1 registriert wurden, können die Belegabruf- Funktionalitäten nicht nutzen. Hier muss eine neue Registrierung mit der Identifikationsnummer im ElsterOnline-Portal durchgeführt werden. Eine Umstellung (Konvertierung) des bestehenden persönlichen Steuernummer-Accounts ist aus technischen Gründen nicht möglich. 2 Umfang der Funktionen Nach einer erfolgreichen Anmeldung und somit Teilnahme am Belegabrufverfahren, sind folgende Funktionen nutzbar: Der Abruf und die Anzeige von Belegen, das Einfüllen der Belegdaten in das Einkommensteuer-Formular sowie die Verwaltung von Belegabruf-Berechtigungen für bzw. von Dritten (z. B. Steuerberater, Ehepartner, etc.). Dies beinhaltet u. a. die Beantragung eines Abrufcodes (nur bei Registrierung mit Software-Zertifikat benötigt) sowie die Beantragung und Genehmigung von Berechtigungen zum Abruf von Belegen für bzw. von Dritten im ElsterOnline-Portal. Dies macht es ebenfalls möglich, den Abruf von Belegen einer dritten Person durchzuführen, die keinen eigenen EOP-Account besitzt. In Bezug auf die in Abschnitt 6 - Belege einfüllen (ESt-Formular) beschriebene Einfüllfunktion in das ESt-Formular ist zu beachten, dass die Belegsammlung für Daten ab dem Veranlagungszeitraum 2012 zur Verfügung steht. 1 D. h. nicht Org-StNr, vgl. Abschnitt 4.7 - Besonderheit: Belegabrufverfahren mit Organisations-Steuernummer. 2
3 ElsterOnline-Portal 3.1 Registrierung Um als Datenabrufer (der eigenen Belege) am Belegabrufverfahren teilzunehmen, ist eine Registrierung mit der Identifikationsnummer im ElsterOnline-Portal erforderlich. Es können die Registrierungsarten ELSTERBasis, ELSTERSpezial sowie ELSTERPlus genutzt werden. Hinweis: Wenn noch kein EOP-Account vorliegt: Alle Informationen zur erstmaligen Registrierung im ElsterOnline-Portal sind auf folgender Webseite zu finden: https://www.elster.de/eon_home.php (Für das Belegabrufverfahren ist eine Registrierung mit Identifikationsnummer erforderlich.) 3.2 Login in den privaten Bereich Liegt eine EOP-Registrierung mit Identifikationsnummer vor, können Sie sich auf der folgenden Webseite in Ihren Account einloggen: https://www.elsteronline.de/eportal/Oeffentlich.tax Wählen Sie Ihr Sicherheitsverfahren aus und klicken Sie anschließend auf den Button Login. 3
Hinweis: Haben Sie einen Login mit Software-Zertifikat ausgewählt, so wählen Sie im Folgenden entweder einen Login mit oder ohne Java aus. Der Login ohne Java biete die Möglichkeit, das ElsterOnline-Portal zu verwenden, ohne dass Java auf dem Rechner installiert ist. Sollten Sie beim Login mit Java eine Fehlermeldung bekommen (siehe Screenshot oder ähnliche Meldung), können Sie unter https://www.elsteronline.de/hilfe/eop/public/help.html unter der Überschrift „Hilfe zum Java-Plugin“ Tipps und Hinweise finden, wie Sie das Problem beheben können. 4
3.3 Willkommen im privaten Bereich Nach erfolgreichem Login gelangen Sie auf Ihre persönliche Startseite. 5
4 Funktionen des Belegabrufverfahrens Bei einer Teilnahme am Belegabrufverfahren, sind die wesentlichen Seiten im ElsterOnline-Portal: Die Seite „Dienste“ „Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung)“ ist die zentrale Seite, um die Funktionen des Belegabrufverfahrens zu nutzen. Sie nutzen diese Seite um Belege abzurufen, anzeigen zu lassen sowie um Ihre Berechtigungen zu verwalten. Die Einfüllfunktion in das ESt-Formular kann jedoch nur über die Seite „Formular“ unter dem Unterpunkt „Einkommensteuer“ genutzt werden, vgl. hierzu Abschnitt 6 - Belege einfüllen (ESt-Formular). Menüpunkt „Dienste“ Unterpunkt „Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung)“: 6
4.1 Anmeldung und Teilnahme am Belegabrufverfahren Eine Anmeldung zum Belegabrufverfahren ist notwendig, damit die Belegsammlung zur entsprechenden Identifikationsnummer (IdNr) gestartet wird und eine zentrale Bereitstellung der Belege erfolgen kann. Anschließend ist es möglich, die folgenden Belege zur angemeldeten IdNr abzurufen. Belege: Vom Arbeitgeber bescheinigte Lohnsteuerdaten (LStB, besondere LStB) Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen: Rentenbezugsmitteilungen (RBM) Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen: Kranken-/Pflegeversicherung (KMV) Vorsorgeaufwendungen: Riester/Rürup (RIE/RUE) Um am Belegabrufverfahren teilzunehmen, bitte unter „Dienste“ Unterpunkt „Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung)“ den Punkt „Teilnahme am Belegabrufverfahren“ auswählen. 9
Geburtsdatum zur IdNr eingeben und auf Weiter klicken. Auf der nächsten Seite bitte Ihre PIN eingeben und auf Absenden klicken. Sie bekommen nun (ggfs. etwas zeitverzögert) eine Postfachnachricht in Ihr EOP-Postfach eingestellt. 10
Somit haben Sie sich erfolgreich zur Teilnahme am Belegabrufverfahren angemeldet. Wenn Sie ein Software-Zertifikat verwenden, bekommen Sie nun automatisch einen Abrufcode per Post zugesendet (insofern Sie nicht schon zuvor manuell einen Abrufcode beantragt haben). Den Abrufcode benötigen Sie beispielsweise für den Belegabruf. Hinweis: Überprüfen können Sie den Status Ihrer Anmeldung bzw. Teilnahme beispielsweise in der Berechtigungsübersicht (vgl. Abschnitt 4.5 - Von anderen Personen erhaltene Berechtigungen). 4.2 Abrufcode Verwenden Sie eine EOP-Registrierung mit Software-Zertifikat, so benötigen Sie als Voraussetzung für den Belegabruf einen Abrufcode (AbC). Der Abrufcode ist eine wiederverwendbare PIN und dient neben der bereits zum Zertifikat existierenden PIN als zusätzliches Sicherheitsmerkmal. Der Abrufcode kann im Gegensatz zum Software-Zertifikats-PIN maximal 4 x falsch hintereinander eingegeben werden. Beim 5. Fehlversuch wird der Abrufcode deaktiviert und Sie müssen einen neuen Abrufcode beantragen. Einen Abrufcode benötigen Sie für folgende Aktionen beim Belegabrufverfahren: zum Abruf von Belegen zur Genehmigung eines Antrags im ElsterOnline-Portal (Antrag einer dritten Person zum Belegabruf Ihrer Daten) Sie erhalten einen Abrufcode per Post, indem Sie ihn entweder manuell beantragen (vgl. Abschnitt 4.2.1 - Abrufcode beantragen) oder automatisch, sobald Sie sich zur Teilnahme am Belegabrufverfahren anmelden. Einen AbC erhalten Sie ebenfalls automatisch, sollten Sie bei einer Antragstellung (vgl. Abschnitt 4.3 - Berechtigung von einer anderen Person beantragen) noch keinen Abrufcode besitzen. Der Abrufcode wird Ihnen von der Finanzverwaltung per Post zugesendet. Hinweis: Sollte der Brief nicht binnen 14 Tagen bei Ihnen ankommen, können Sie sich an die für Sie zuständige Rechteverwaltungsstelle (ReVerSt) Ihres Landes wenden. Informationen und Kontaktdaten der Rechteverwaltungsstellen erhalten Sie über die ELSTER-Hotline (vgl. Abschnitt 8 - Hilfe und Support). 11
4.2.1 Abrufcode beantragen Um einen Abrufcode manuell zu beantragen, gehen Sie über die Seite „Dienste“ Unterpunkt „Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung)“. Wählen Sie dort den Punkt „Abrufcode beantragen“ aus. Nun die PIN eingeben und auf Absenden klicken. Der Abrufcode wird Ihnen anschließend per Post zugesendet. 12
4.2.2 Abrufcode stornieren Um einen Abrufcode zu stornieren, gehen Sie über die Seite „Dienste“ Unterpunkt „Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung)“ und wählen Sie dort den Punkt „Abrufcode stornieren“ aus. Hinweis: Wenn Sie Ihren Abrufcode stornieren möchten - beispielsweise weil Sie der Meinung sind, dass er ausgespäht wurde - beachten Sie bitte, dass Sie ohne Abrufcode nicht alle Funktionen des Belegabrufes nutzen können, da bspw. Die Funktionen des Belegabrufs sowie der vollelektronischen Genehmigung ohne gültigen Abrufcode nicht möglich sind. Sie können nach einer Stornierung zwar erneut einen Abrufcode beantragen, hier ist jedoch eine Frist von 2 Tagen seit der letzten Beantragung einzuhalten. Eine erneute AbC-Beantragung ist innerhalb dieser 2-Tagesfrist nicht möglich. Bitte PIN eingeben und auf Absenden klicken. Der Abrufcode wird mit sofortiger Wirkung gesperrt. 13
4.3 Berechtigung von einer anderen Person beantragen Grundsätzlich benötigen Dateninhaber, d. h. Belegabruf-Teilnehmer, deren Daten von Dritten abgerufen werden, keine EOP-Registrierung. Lediglich der entsprechende Datenabholer benötigt einen ElsterOnline-Account mit IdNr, um auf diesem Weg die Berechtigung für den Dateninhaber zu beantragen. Wenn Sie beispielsweise für einen Dritten die Berechtigung zum Belegabruf erlangen wollen (z. B. für Ehegatte, Lebensgefährte oder Kinder), können Sie dies folgendermaßen beantragen: Wählen Sie hierzu im Menüpunkt „Dienste“ Unterpunkt „Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung)“ den Punkt „Berechtigung von einer anderen Person beantragen“ aus. Identifikationsnummer und Geburtsdatum der Person sind einzugeben, für die Sie Belege abrufen möchten. Wollen Sie für mehrere Personen die Berechtigung erlangen, können Sie den Personen jeweils einen Ordnungsbegriff zuweisen. So können Sie die Personen in Ihrer Berechtigungs- Übersicht (vgl. Abschnitt 4.5 - Von anderen Personen erhaltene Berechtigungen) besser zuordnen. Die gewünschte Gültigkeit der Berechtigung kann im entsprechenden Feld „Gültigkeit bis (TT.MM.JJJJ)“ eingetragen werden. Beim Erreichen der Gültigkeitseinschränkung wird die Berechtigung zum Belegabruf automatisch deaktiviert. 14
Wird hingegen kein Datum eingetragen, ist die Berechtigung unbefristet gültig. Auf der nächsten Seite die PIN eingeben und auf Absenden klicken. Auch hier bekommen Sie und die dritte Person eine EOP-Postfachnachricht eingestellt – vorausgesetzt die dritte Person besitzt einen EOP-Account. Besitzt der Dateninhaber, für dessen IdNr Sie die Berechtigung beantragen, bereits einen IdNr- Account im EOP (bei ELSTERBasis-Registrierung mit gültigem Abrufcode), wird ihm eine Postfachnachricht in sein Postfach eingestellt. Diese enthält den Hinweis, dass er die von Ihnen beantragte Berechtigung im Portal über seine Berechtigungsliste genehmigen kann, vgl. Abschnitt 4.4.1 - Genehmigen bzw. Ablehnen von Anträgen (vollelektronisch). Hinweis: Sollte die Identifikationsnummer, für die Sie die Berechtigung beantragen, keinen IdNr-Account im ElsterOnline-Portal besitzen, wird dem entsprechenden Dateninhaber per Post ein Freischaltcode- Brief zugesendet. Dieser enthält einen 12-stelligen Code, den er – sofern er Sie bevollmächtigen möchte – an Sie weitergeben kann. Diesen Freischaltcode können Sie als Antragsteller anschließend im ElsterOnline-Portal eingeben, um die Berechtigung zum Datenabruf für die Belege der dritten Person zu aktivieren, vgl. dazu Abschnitt 4.4.2 - Freischalten von Anträgen (Briefersatzverfahren). Sollte der Dateninhaber, für dessen IdNr Sie die Berechtigung beantragen, zwar einen IdNr-Account im EOP mit ELSTERBasis -Registrierung (Software-Zertifikat) besitzen, sich allerdings noch nicht zur Teilnahme am Belegabrufverfahren angemeldet – oder noch keinen Abrufcode beantragt - haben, wird ihm ebenfalls ein Freischaltcode per Post zugesendet. 15
4.4 Genehmigen/Ablehnen oder Freischalten von Anträgen 4.4.1 Genehmigen bzw. Ablehnen von Anträgen (vollelektronisch) Wenn Sie einen Antrag genehmigen oder ablehnen wollen, der von einer dritten Person für den Belegabruf Ihrer Belege gestellt wurde, müssen Sie wie folgt vorgehen: Wählen Sie hierzu im Menüpunkt „Dienste“ Unterpunkt „Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung)“ den Punkt „Berechtigungen für den Belegabruf“ aus. Auf dieser Seite finden Sie in der Berechtigungsübersicht (vgl. hierzu auch Abschnitt 4.5 - Von anderen Personen erhaltene Berechtigungen) unter „Anderen Personen erteilte Berechtigungen - Offene Anträge“ eine Übersicht der gestellten Anträge. Diese können Sie genehmigen, indem Sie auf das Symbol mit dem grünen Kreis klicken. Möchten Sie den Antrag allerdings ablehnen, dann klicken Sie auf das Symbol mit dem roten Kreis. 16
Wenn Sie den Antrag genehmigen, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit über das Eingabefeld „Gültig bis (TT.MM.JJJJ)“ die beantragte Gültigkeit anzupassen. Danach bitte auf Weiter klicken. Auf der Folgeseite bitte Ihre PIN und den Abrufcode eingeben und dann auf Absenden klicken. Ihnen sowie dem Antragsteller wird zur Bestätigung jeweils eine Nachricht in das EOP-Postfach eingestellt. Jetzt haben Sie dem Antragsteller die Genehmigung erteilt, Ihre Belege abzurufen. Wenn Sie einen Antrag ablehnen wollen, reicht es aus, wenn Sie Ihre PIN eingeben und auf Absenden klicken. Nicht bestätigte Anträge verfallen nach einer Frist von 90 Tagen automatisch. 17
4.4.2 Freischalten von Anträgen (Briefersatzverfahren) Sollte der Dateninhaber keinen IdNr-Account im ElsterOnline-Portal besitzen oder sich noch nicht für den Belegabruf angemeldet bzw. einen Abrufcode beantragt haben, ist demnach kein vollelektronisches Genehmigungsverfahren des Antrags möglich. Hier greift das Briefersatzverfahren. Dem Dateninhaber wird ein Freischaltcode-Brief per Post zugesendet. Dieser Brief enthält einen 12- stelligen Code, den der Dateninhaber - sofern er Sie bevollmächtigen möchte - an Sie (den Antragsteller) weiter gibt. Anschließend können Sie den Freischaltcode im EOP eingeben, um die Berechtigung zum Datenabruf für die Belege der dritten Person zu aktivieren. Dazu gehen Sie über Ihre Berechtigungsübersicht, vgl. Abschnitt 4.5 - Von anderen Personen erhaltene Berechtigungen. Der Freischaltcode (FSC) kann maximal 4 x falsch hintereinander eingegeben werden. Beim 5. Fehlversuch wird der FSC deaktiviert. Damit ist sowohl der FSC als auch der entsprechende Berechtigungsantrag hinfällig. In diesem Fall muss der Datenabrufer im EOP erneut eine Berechtigung beantragen. Unter dem Punkt „Von anderen erhaltene Berechtigungen“ sehen Sie unter „Offene Anträge“ den entsprechenden Antrag. 18
Um zur Eingabe des Freischaltcodes zu gelangen, klicken Sie auf das grüne Symbol hinter dem entsprechenden Antrag. Durch die Eingabe des Codes können Sie die Berechtigung freischalten. Anschließend auf Weiter klicken, um fortzufahren. Hinweis: Wird der FSC nicht weiter- bzw. eingegeben, verfällt der Antrag nach einer Frist von 90 Tagen. 4.5 Von anderen Personen erhaltene Berechtigungen Sie können sich eine Übersicht über erhaltene Berechtigungen zum Abruf von Daten Dritter anzeigen lassen. In der Übersicht „Berechtigungen für den Belegabruf“ werden offene und genehmigte Anträge aufgelistet. Abgelehnte Anträge und abgelaufene oder zurückgezogene Anträge werden hier ebenfalls für die Dauer von 90 Tagen aufgelistet. Wählen Sie hierzu im Menüpunkt „Dienste“ Unterpunkt „Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung)“ den Punkt „Berechtigungen für den Belegabruf“ aus. Anschließend bitte PIN eingeben und auf Absenden klicken. 19
Danach wird Ihnen folgende Übersicht angezeigt (variiert je nach Ihren Berechtigungen und Anträgen): 20
4.6 Anderen Personen erteilte Berechtigungen Sie können sich eine Übersicht über die von Ihnen erteilten Berechtigungen für Dritte anzeigen lassen. In der Übersicht „Berechtigungen für den Belegabruf“ werden offene Anträge, abgelehnte Anträge und abgelaufene oder zurückgezogene Anträge aufgelistet. Wählen Sie hierzu im Menüpunkt „Dienste“ Unterpunkt „Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung)“ den Punkt „Berechtigungen für den Belegabruf“ aus. Das weitere Vorgehen entspricht Abschnitt 4.5 - Von anderen Personen erhaltene Berechtigungen. 4.7 Besonderheit: Belegabrufverfahren mit Organisations-Steuernummer Grundsätzlich ist die Teilnahme am Belegabrufverfahren bzw. der Belegabruf eigener Daten nur mit IdNr-Account und somit persönlichem Zertifikat möglich. Mit einer Steuernummer-Registrierung (persönliches Zertifikat) ist dies nicht möglich. Als Ausnahme ist hier jedoch die Registrierung mit einer Organisations-Steuernummer (Org-StNr) zu nennen. Dies gilt in erster Linie für Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine, nicht für Privatpersonen. Mit dieser OrgStNr, d. h. nicht persönlichen Steuernummer-Registrierung ist es ebenfalls möglich, an der am Belegabrufverfahren teilzunehmen. Allerdings kann lediglich für andere IdNrn der Belegabruf beantragt und durchgeführt werden. Eine Belegsammlung zur eigenen Org-StNr ist nicht möglich. 21
5 Belege abrufen/anzeigen Nachdem Sie sich für zur Teilnahme zum Belegabrufverfahren angemeldet haben, können Sie auf zwei unterschiedliche Wege Belege abrufen und anzeigen lassen. Zum einen ist dies möglich über die Seite „Dienste“. Hier ist allerdings lediglich der Belegabruf möglich, nicht das anschließende Einfüllen in das ESt-Formular. Dies wiederum kann nur direkt über die Seite „Formulare“ getätigt werden, vgl. dazu Abschnitt 6 - Belege einfüllen (ESt-Formular). Um eigene oder fremde Belege abzurufen, klicken Sie im Menü auf den Punkt „Dienste“ Unterpunkt „Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung)“ und wählen Sie anschließend „Abrufen von Belegen“ aus. 22
Ihnen wird nun die Liste der elektronischen Belege angezeigt. Haben Sie in Ihrer aktuellen Login- Session (Arbeitssitzung) zuvor noch keine Belege abgerufen, ist die Liste leer. Hinweis: Session / Arbeitssitzung: Sie befinden sich solange in einer aktiven Arbeitssitzung, solange Sie sich nicht aktiv ausgeloggt haben bzw. Sie nicht auf Grund des Ablaufs der noch gültigen Sitzungsdauer (siehe Kästchen Sicherheitshinweis in der linken Menüspalte unten) automatisch ausgeloggt wurden. Um die Belege abzurufen, klicken Sie auf den Belege abrufen-Button. Es sind nun die IdNr, für die Sie die Belege abrufen wollen, sowie der Veranlagungszeitraum auszuwählen. Hinweis: Es können Belege erst ab dem Veranlagungszeitraum 2012 abgerufen werden. 23
Tipp: Sollten Sie Belege für Ihre eigene Identifikationsnummer abrufen wollen, nutzen Sie die Eingabehilfe direkt unter dem Feld. Anschließend bitte PIN und Abrufcode (bei Software-Zertifikat) eingeben und auf den Weiter-Button klicken. Ihnen wird anschließend die Liste der elektronischen Belege angezeigt. Hinweis: Auch wenn Sie die Belege für eine dritte Person abrufen wollen, geben Sie hier Ihre persönliche PIN und Ihren persönlichen Abrufcode ein. 24
Es besteht keine Erkennungsmöglichkeit, ob die gesammelten Belege zu einer IdNr in Bezug auf Existenz und Anzahl vollständig sind. Belege wie z. B. Lohnsteuerbescheinigungen (LStB) werden bei einer Aktualisierung in den Datenspeichern - beispielsweise Arbeitgeber übermittelt eine aktualisierte LStB - automatisch an den zentralen Belegspeicher der Finanzverwaltung gesendet. Sie stehen dann zeitverzögert frühestens am Folgetag wieder zum Abruf zur Verfügung. Über den Anzeigen-Button können Sie sich die einzelnen Belege anzeigen lassen. Auf dieser Seite können Sie über den Button Belege abrufen außerdem einen neuen Belegabruf starten. Entweder um die bereits abgerufenen Belege zu aktualisieren, oder um zusätzlich Belege für eine weitere IdNr abzurufen. 25
Beispielbeleg einer Lohnsteuerbescheinigung: Hinweis: Alle Belege, die in einer Login-Session abgerufen werden - auch für verschiedene IdNrn - werden in dieser Belegliste angezeigt. Nach einem „Logout“ aus dem ElsterOnline-Portal bzw. beim nächsten „Login“ müssen die Belege erneut abgerufen werden, da sie nur für die Dauer Ihrer aktiven Arbeitssitzung angezeigt werden. Grund dafür ist, dass sich die Belege in der Zeit zwischen zwei Sitzungen geändert haben könnten (z. B. hat Ihr Arbeitgeber eine korrigierte LStB abgegeben und diese steht Ihnen nun zum Abruf bereit). Belegdaten werden im ElsterOnline-Portal nur nach Einfüllen in das ESt-Formular über die Dauer einer Sitzung hinaus gespeichert. 26
6 Belege einfüllen (ESt-Formular) Hinweis: Das Abrufen und Einfüllen von Belegen ist nur möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Die Identifikationsnummer, für die Sie Daten abrufen möchten, ist am Belegabrufverfahren angemeldet (vgl. Abschnitt 4.1 - Anmeldung und Teilnahme am Belegabrufverfahren). Ihnen wurde für diese IdNr - sofern es nicht Ihre eigene IdNr ist - eine gültige Abrufberechtigung erteilt (vgl. Abschnitt 4.5 - Von anderen Personen erhaltene Berechtigungen). Um die gesammelten Belege in das ESt-Formular zu übernehmen, gehen Sie im ElsterOnline-Portal über die Seite „Formulare“ und wählen Sie dort den Punkt „Einkommensteuer“ aus. Geben Sie anschließend bitte die Steuernummer ein und wählen Sie das Kalenderjahr aus. Im nächsten Schritt können Sie sich entscheiden, ob Sie die Formulardaten aus früheren Abgaben einfüllen lassen wollen. Sollten entsprechende Daten vorhanden sein, ist dies selbstverständlich möglich, auch wenn Sie vorhaben, die Daten im Folgenden ggfs. mit den neuen, abgerufenen Belegdaten zu überschreiben. 27
Über den Weiter-Button gelangen Sie nun zum Einkommensteuererklärungs-Formular. Hinweis: Wichtig ist, dass Sie zuerst Ihre bzw. die IdNr manuell in das Formular eintragen, für die Sie das Formular ausfüllen möchten. Solange diese IdNr noch nicht eingefüllt ist, können Sie zwar Belege abrufen, diese allerdings noch nicht in das Formular übernehmen, da die Belege so nicht zugeordnet werden können. 28
Geben Sie daher anschließend zuerst die IdNr ein, für die Sie die Belege abrufen und in das ESt- Formular einfüllen lassen möchten. Klicken Sie dafür in der Anlagenübersicht auf den „Hauptvordruck“. 29
Hier wählen Sie nun den ersten Punkt „Steuerpflichtige Person“ aus. Geben Sie hier in das oberste Feld „Identifikationsnummer“ die IdNr ein: deren Belege Sie abrufen wollen, für die Sie eine gültige Berechtigung haben und deren Steuererklärung Sie aktuell ausfüllen möchten. Anschließend können Sie über den Auswahl-Button „Anlagenübersicht“ (unten rechts) fortfahren. 30
Um zu den Belegen zu gelangen, scrollen Sie auf der Anlagenübersichts-Seite zum unteren Seitenende und wählen Sie in der Optionen-Leiste den Button „Belege“ aus. So gelangen Sie in die Liste der elektronischen Belege. Sollten Sie in der aktuellen Session zuvor bereits Belege abgerufen haben (vgl. Abschnitt 5 - Belege abrufen/anzeigen), werden Ihnen diese hier angezeigt. Haben Sie dies noch nicht getan, ist die Liste noch leer und Sie können die Belege direkt über den Button „Belege abrufen“ (unten rechts) abrufen. Nach Eingabe der Identifikationsnummer sowie des Veranlagungsjahres, sind aus Sicherheitsgründen erneut die PIN sowie Ihr persönlicher Abrufcode (Software-Zertifikat) einzugeben, um den Belegabruf zu starten. 31
Die anschließend erscheinende Liste unterscheidet sich nun von der „Liste elektronischer Belege“ unter der Seite „Dienste“ (vgl. Abschnitt 5 - Belege abrufen/anzeigen) durch den zusätzlichen Übernehmen-Button hinter dem jeweiligen Beleg. Um den Beleg in die Einkommensteuererklärung zu übernehmen, klicken Sie auf Übernehmen. 32
Anschließend wird Ihnen die Übernahme der Belege angeboten. Die folgende Grafik zeigt dies am Beispiel eines Lohnsteuerbescheinigung-Belegs: 33
Bitte beachten Sie in dieser Anzeige den Text im Informationskasten oberhalb der Beleganzeige: Sie können nun entscheiden, welche der Daten Sie in die Steuererklärung übernehmen möchten. Um das Häkchen „In die Steuererklärung übernehmen“ bei einzelnen Werten ggfs. zu entfernen, klicken Sie auf das Pfeil-Symbol am Anfang der entsprechenden Zeile und entfernen Sie das Häkchen manuell. 34
Um angezeigt zu bekommen, an welchen Stellen die Daten anschließend automatisch in das Formular eingefüllt werden, klicken Sie auf das blaue Informationszeichen, hinter „In die Steuererklärung übernehmen“. Daraufhin erscheint eine weitere Ebene mit den entsprechenden Informationen. 35
Um die ausgewählten Daten in die Einkommensteuererklärung zu übernehmen, klicken Sie schließlich auf den Button Daten übernehmen am unteren Seitenende rechts. Hinweis: Die unter dem Absatz „Beleginhalte ohne Zuordnung“ aufgeführten Daten, werden zwar im Rahmen des Belegabrufs geliefert, sind aber aus steuerfachlichen Gründen nicht dafür vorgesehen, automatisch in die Einkommensteuererklärung übernommen zu werden. 36
Damit werden Sie wieder auf die Übersichtsseite des Einkommensteuer-Formulars geleitet und es erscheint folgende Information: Sollten Sie die eingefüllten Daten nochmals überprüfen wollen, klicken Sie in der Übersichtsliste des Einkommensteuer-Formulars auf die entsprechende Formular-Seite. Hinweis: Sind auf einer Formular-Seite bereits Daten eingetragen, lässt sich dies am dunklen +-Zeichen am Anfang der Zeile erkennen. 37
Der folgende Screenshot zeigt beispielhaft eine durch das Belegabrufverfahren automatisch in das Formular eingefüllte Lohnsteuerbescheinigung (LStB): 38
7 Belegabrufverfahren-Teilnahme beenden Die Teilnahme am Belegabrufverfahren zu beenden bedeutet, dass Sie Ihre eigenen Belege nicht mehr abrufen können. Um dies zu erreichen, wählen Sie den Menüpunkt „Dienste“ und anschließend „Berechtigungen für den Belegabruf“ aus. Ihnen wird nun die Liste Ihrer Berechtigungen zum Belegabruf angezeigt. Wenn Sie nicht mehr am Belegabrufverfahren teilnehmen möchten, klicken Sie auf den Teilnahme beenden-Button oberhalb der Berechtigungen unter dem Punkt „Teilnahme am Belegabrufverfahren“. Hinweis: Bestehen allerdings noch von Ihnen „anderen Personen erteilte Berechtigungen“ zum Belegabruf, so wird die Belegsammlung zu Ihrer IdNr fortgeführt. Erst wenn keine gültigen Berechtigungen zu einer IdNr mehr existieren, wird die Belegsammlung für diese gestoppt. Berechtigungen können Sie über Anklicken des Papierkorb-Symbols hinter der jeweiligen Berechtigung in der Berechtigungsliste zurückziehen. Mit der Löschung aller aktiven „anderen Personen erteilte Berechtigungen“ sowie der Beendigung der Teilnahme werden Ihre Daten aus der Belegabruf-Datenbank gelöscht. 39
8 Hilfe und Support Die ELSTER-Hotline sowie der ELSTER-Support stehen Ihnen für Fragen und Hilfe zur Verfügung. Sollten Sie Fragen zum Belegabrufverfahren haben, wenden Sie sich bitte direkt an die ELSTER- Hotline: ELSTER-Hotline Telefon: 0800 52 35 055 E-Mail: hotline@elster.de 40
9 Glossar AbC Abrufcode DA Datenabrufer DI Dateninhaber EOP ElsterOnline-Portal ESt Einkommensteuer FSC Freischaltcode IdNr Identifikationsnummer LStB Lohnsteuerbescheinigung Org-StNr Organisations-Steuernummer ReVerSt Rechteverwaltungsstelle StNr Steuernummer 41
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