Generelle Information: AUA stellt mit Mittwoch, 18.3., 24 Uhr alle Flüge ein - WKO

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Einreisebestimmungen bzw. Rückkehrmöglichkeiten für aus Österreich
                  rückkehrende/kommende Personen
                                Stand: 18.3.2020, 13.30 Uhr

Generelle Information: AUA stellt mit Mittwoch, 18.3., 24 Uhr alle
Flüge ein

Länder                Regelungen
Belgien               Derzeit keine Beschränkungen.

                      Rückkehrmöglichkeit: Die Fluggesellschaft Brussels Airlines, die auch
                      Verbindungen Wien-Brüssel anbietet, stoppt ab 20.3.2020 alle regulären
                      Flüge, vorläufig für vier Wochen.

                      https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-infos-
                      belgien.html
                      https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/belgien.html
Bosnien-Herzegowina   Einreiseverbot für alle ausländische Staatsbürger, die aus den Gebieten
                      mit intensiver Verbreitung des Coronavirus einreisen, eingeführt. Dies gilt
                      besonders für einreisende Ausländer aus der VR China (WUHAN),
                      Südkorea, Japan, Italien, Iran, Frankreich, Rumänien, BR Deutschland,
                      Österreich, Spanien, der Schweiz und Belgien. Alle in Bosnien ab
                      16.03.2020, 18:00 Uhr ankommenden Reisenden sind verpflichtet, sich
                      ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft und ihres Reiseverlaufs für 14 Tage
                      in Quarantäne zu begeben. Neueste politische Aussagen gingen soweit,
                      dass die 14-tägige Quarantäne in Militärzelten an der Grenze erfolgen
                      soll.

                      Rückkehrmöglichkeit: AUA und Lufthansa haben die Flüge eingestellt;
                      keine Personenzüge ins Ausland; auch alle größeren Busgesellschaften
                      haben die Verbindungen eingestellt; Bosnien beabsichtigt außerdem die
                      Schließung kleinerer Grenzübergänge. Auf dem Landweg von und nach
                      Österreich ist auch die Durchreise durch die Nachbarstaaten auf Grund
                      jeweils dort gültiger Beschränkungen bereits erschwert bzw.
                      weitestgehend nicht mehr möglich. Die Regierung hat ihre Staatsbürger
                      aufgerufen wenn möglich nicht heimzukehren –

                      https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-infos-
                      bosnien-herzegowina.html

                      https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/Bosnien-
                      Herzegowina.html

                      http://ba.n1info.com/English/NEWS/a416311/Dodik-Citizens-arriving-
                      frnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnom-western-
                      countries-to-be-kept-at-border-for-14-days.html
Bulgarien   Aus AT am Flughafen Sofia einreisende Personen bekommen ein
            Formular, in dem sie ihren Reiseverlauf, ihre Adresse in Bulgarien und die
            Absicht, sich in 14-tägige Hausquarantäne zu begeben, bestätigen.
            Dieses Formular sollte zu diesem Zeitpunkt jedoch an aus Österreich
            reisende Personen nicht verteilt werden, es gibt keine Rechtsgrundlage
            für ein solches Vorgehen.
            Rückkehrmöglichkeit: Aus Österreich Reisende sind nicht zur Quarantäne
            verpflichtet, außer man stellt bei ihnen typische Krankheitssymptome
            fest; Seit 17.3.um 24:00 gilt für Flüge von und nach Italien, Spanien,
            China, Südkorea und Iran ein Landeverbot, vorerst für 14 Tage.
            Ausgenommen sind Flüge mit Spezialgenehmigung, Frachttransporte
            (einschließlich Post), Staatsflüge, humanitäre Flüge und
            Flugrettungsdienste, technische Stopps.
            Ansonsten derzeit keine Flugverbote, viele Flüge aber wegen mangelnder
            Auslastung gestrichen.; AUA stellt per Mittwoch, 18.3., 24 Uhr weltweit
            alle Flüge ein; Lufthansa fliegt noch zwischen DE und BG; Bulgaria Air hat
            noch folgende Flüge Sofia-Wien-Sofia:

            18.3.2020
            Sofia-Wien 19:15
            Wien-Sofia: 20:50

            27.3.2020
            Sofia-Wien 17:45
            Wien-Sofia: 19:20

            Möglicherweise gibt es Rückholaktionen für bulgarische Staatsbürger mit
            Bulgaria Air; dazu können bulgarische Staatsbürger die Bulgarische
            Botschaft in Wien kontaktieren: https://www.mfa.bg/embassies/austria
            Es wird in Bulgarien ein Einreiseverbot für alle Reisenden erwogen, die
            nicht bulgarische Staatsbürger sind. Die Hauptgrenzübergänge sind offen,
            der Grenzverkehr für LKWs wird auf wenige Grenzübergänge reduziert:
            mit Serbien zB Kalotina und Vrashka chuka, mit Rumänien Vidin/Kalafat
            und Russe/Giurgiu; es könnten weitere Grenzübergänge geschlossen
            werden, man will allerdings den Warenverkehr weiter ermöglichen
            (Transit wird durcheskortiert); Rückkehrmöglichkeit mit dem PKW über
            Serbien bzw. Ungarn/Rumänien kaum möglich, da entweder kein Transit
            durch diese Länder mehr möglich oder eine 14-tägige Quarantäne in
            diesen Ländern einzuhalten ist.
            Die Zugverbindungen zwischen Bulgarien und Serbien sind bis auf die
            Schnellzüge Sofia-Belgrad seit 17.3.2020 eingestellt.

            https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus:-situation-in-
            bulgarien.html
            https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/bulgarien.html
Dänemark    14 Tage Quarantäne bei vorigem Aufenthalt in Tirol; bei einem
            Aufenthalt in einem anderen Bundesland kein Quarantäneerfordernis;
            Grenzkontrollen seit 14.3., 12 Uhr; Die Maßnahmen sind bis 13. April
            vorgesehen. Ohne gültigen Zweck wird man an der Grenze abgewiesen.
            DK Staatsbürger*innen können weiterhin einreisen. Wohnsitz und Arbeit
            in DK sind gültige Gründe.
Alle Dän*Innen, die nicht ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben,
              sind aufgefordert, unverzüglich nach Hause zurückzukehren.

              Rückkehrmöglichkeit: Flug-, Faehren-, Zugtransport sollen teilweise oder
              zur Gänze eingestellt werden. Nach letzten Meldungen haben auf dem
              Landweg zwischen DE und DK drei Grenzübergänge offen. Es kommt zu
              kontrollbedingten Verzögerungen an den Grenzen - Corona-
              Informationen ;
              https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in-
              daenemark-und-island.html
              https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/daenemark.html

Deutschland       ●   Einführung von Grenzkontrollen zu AT, FR, CH, DK
                  ●   in Geltung ab 16.03., 08.00 Uhr
                  ●   durchgeführt durch die deutsche Bundespolizei
                  ●   der Warenverkehr und Grenzpendler sind ausgenommen
                           » wie der Nachweis der Beschäftigung im Ausland
                               erbracht werden soll, wird erst in Zusammenarbeit mit
                               den betroffenen Bundesländern festgelegt.
                               Vorgeschlagen wurde beispielsweise, dass für EU-
                               Einpendler ein „Passierschein“ von den Behörden der
                               Bundesländer ausgestellt wird.
                           » in den ersten Tagen wird dies aber „großzügig und im
                               persönlichen Gespräch“ erörtert werden.
                  ● Menschen ohne triftigen Reisegrund werden zurückgewiesen
                  ● deutsche Staatsangehörige können weiterhin einreisen
                  ● Menschen mit Aufenthaltstitel voraussichtlich auch, noch keine
                      genaue Festlegung; keine Erwähnung von EU-Bürgern mit
                      Hauptwohnsitz in DE
                  ● Zur Weiterführung von Flug- und Bahnverbindungen wird
                      morgen beraten
                  ● Es wird keine Körpertemperaturkontrollen an der Grenze geben;
                      bei offensichtlichen Verdachtsfällen werden die
                      Gesundheitsbehörden hinzugezogen.
              Die Rückreise von EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen in ihre
              Herkunftsstaaten oder in den Staat, in dem sie zum Aufenthalt
              (längerfristige Aufenthaltstitel) berechtigt sind, mittels Transit durch
              Deutschland zulässig.

              Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie grenzüberschreitendes
              Reisen aus berufsbedingten Gründen oder zur Ausübung einer
              Berufstätigkeit zur Durchführung von Vertragsleistungen bleibt –
              unabhängig von der Staatsangehörigkeit – zulässig (u.a. Berufspendler,
              Saisonarbeitnehmer, EU-Parlamentarier, akkreditierte Diplomaten). Dies
              ist durch Mitführung geeigneter Unterlagen (u.a. Arbeitsvertrag,
              Auftragsunterlagen, Grenzgängerkarte – diese soll ab 19.3. zur Verfügung
              stehen; bis dorthin ist lt. Österr. Botschaft in Berlin als Pendlernachweis
              eine Kopie des Arbeitsvertrages mitzuführen) zu belegen.

              Lt. Information der Österr. Botschaft in Berlin bleibt das deutsche Eck
              (Autobahn und Bundesstraße) für den Transitverkehr offen – wird in der
              Praxis noch zu präzisieren sein. Hierzu liegen uns von der bayrischen
Bundespolizeibehörde in Rosenheim folgende Informationen vor
             (Telefonat: 17.3.2020, gegen 11:10 Uhr):
             Der grenzüberschreitende Transit-Warenverkehr ist nach wie vor
             gestattet, kann aber punktuell und anhand von Vor-Ort-Kontrollen
             eingeschränkt werden. Laut Bundespolizeibehörde Rosenheim kann also
             nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund der beförderten Waren in
             Einzelfällen es durchaus zumutbar ist, eine andere (zeitintensivere)
             Strecke/Verbindung als über Deutschland zu wählen. Wichtig ist nach wie
             vor das Mitführen eines Nachweises zur Identifizierung der beförderten
             Waren (zB. Lieferschein), der von den deutschen Behörden an den
             Grenzen auch kontrolliert wird.
             Der Transit durch Deutschland zum Zweck der Heimreise nach
             Österreich, stellt eine dringend notwendigen Reisegrund da und
             österreichische Staatsbürger können selbstverständlich über Deutschland
             nach Österreich zurückkehren.
             https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-
             in-deutschland.html
             https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/deutschland.html
Finnland     Für Rückreisende aus dem Ausland gilt 14 Tage Selbstisolation.
             Auslandsfinnen wird nun die Rückkehr empfohlen -
             https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/finnland.html
Frankreich   Personen, die in der Öffentlichkeit unterwegs sind, müssen eine
             Selbsterklärung mit sich führen, die anführt, aus welchem Grund sie die
             Wohnung verlassen haben.
             Rückkehrmöglichkeit: Alle Flüge zwischen Österreich und Frankreich ab
             Mo, 16.3. (24 Uhr) werden gestrichen; Personen aus dem EU- und
             Schengen-Raum können Frankreich im Luftweg, per Eisenbahn und über
             die Straße Transitieren. Dazu reicht aus ein Heimreisenachweis mittels
             einer ehrenamtlichen Erklärung bzw. eines Identitätsnachweises, der
             Auskunft über den Wohnort gibt.
             Keine Einschränkung des Güterverkehrs in FR, aber Bestätigung für
             Güterbeförderungsunternehmen nötig -
             https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-info-
             frankreich-monaco.html
             https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/frankreich.html
Georgien     14 Tage Quarantäne; ab 18.3. Mitternacht werden die
             Einreisebestimmungen verschärft. Ausländische Reisende dürfen dann
             nicht mehr einreisen.

             Rückkehrmöglichkeit: Mit 20.3. stellt Turkish Airlines den Flugverkehr
             ein, Georgien ist damit weder am Luft- noch am Landweg erreichbar (ev.
             wird noch ein Direktflug der Georgian Airways nach Wien am 22.3.
             stattfinden – nur Ausreise). Die Landgrenzen zu den Nachbarn AZ, ARM,
             TK und RU wurden bereits geschlossen.

             https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/georgien.html
Island       14 Tage Quarantäne - COVID-19 Island

             https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in-
             daenemark-und-island.html
             https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/island.html
Japan           Derzeit keine Beschränkungen; Selbstauskunft und Fiebermessung bei
                der Einreise –
                https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/covid-19-situation-in-
                japan.html
                https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/japan.html
Kosovo          Einreise wird nur noch kosovarischen Staatsangehörigen und anderen
                Personen, die nachweislich in Kosovo ihren Wohnsitz haben, gestattet.

                Rückkehrmöglichkeit: Ab Montag, 16.03. sind bis auf weiteres alle
                regulären Flug- und Busverbindungen von/nach Kosovo gestrichen. Auch
                die Landgrenzen sind für den privaten Personenverkehr gesperrt,
                https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in-
                kosovo.html
                https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/kosovo.html
Kroatien        14 Tage Heim-Quarantäne;

                Rückkehrmöglichkeit: Eisenbahnpersonenverkehr zwischen Österreich
                und Kroatien mit 16.3. eingestellt. Lt Zagreber Flughafen (098 238 505)
                sowie der Hotline von Croatia Airlines (0800 7777) gelten folgende Infos
                aktuell, die sich aber leider auch stündlich ändern können:

                    -   für Mittwoch, 18.3. sind die die Flüge aus Wien nach Zagreb um
                        7 Uhr (Austrian Airlines) und um 10.10 Uhr (Croatia Airlines)
                        geplant. Der 17 Uhr Flug ist ausgebucht
                    -   Der aktuellen Flugstatus kann unter https://www.zagreb-
                        airport.hr/putnici/informacije-o-letovima/red-letenja/54
                        überprüft werden

                Im Moment unklar, ob es noch Busse von Wien nach Zagreb gibt.

                https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronoavirus-update-
                kroatien.html
                https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/kroatien.html
Liechtenstein   Liechtenstein wird ab 16.3., 24 Uhr die Grenzen zu Österreich
                kontrollieren und dort Einreiseverbote mit Ausnahmen einzuführen. Die
                Einreise aus AT ist nur noch Liechtensteiner Bürgerinnen und Bürgern,
                Personen mit einem Aufenthaltstitel in Liecdhtenstein sowie Personen,
                die aus beruflichen Gründen nach Liechtenstein reisen müssen, erlaubt.
                Auch der Transit- und der Warenverkehr sind weiter erlaubt. Schliesslich
                dürfen auch Personen in einer Situation absoluter Notwendigkeit
                einreisen;
                Auf österr. Seite werden (ab Montag, 16.3. 24 Uhr) Kontrollen für die
                Einreise nach AT eingeführt, inhaltlich sehen die Kontrollen exakt gleich
                aus, wie die schon bestehenden an der österreichisch-italienischen
                Grenze (Einreise nur mit ärztlichem Zeugnis oder Quarantäne für AT-
                Bürger bzw. für Personen, die ihren Wohnsitz in AT haben; Güterverkehr,
                Berufspendler, gewerblicher Verkehr (außer Personenbeförderung) sind
                von der Verordnung ausgenommen) –
                https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-newsticker-
                schweiz.html
                https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/liechtenstein.html
Luxemburg       Derzeit Keine Beschränkungen –
                https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-infos-
                luxemburg.html
                https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/luxemburg.html
Montenegro       Einreiseverbot für ausländische Staatsangehörige, ausgenommen bei
                 ständigem oder vorübergehendem Wohnsitz in Montenegro und
                 ausländische Fahrerinnen und Fahrer im Gütertransport. Verpflichtende
                 Selbstisolierung für alle montenegrinischen sowie für ausländischen
                 Staatsangehörigen mit ständigem oder vorübergehendem Aufenthalt in
                 Montenegro, die aus dem Ausland kommen, basierend auf der
                 Entscheidung der Sanitärinspektion. Selbstisolation bedeutet, 14 Tage in
                 Familienunterkünften zu bleiben und den Gesundheitszustand dieser
                 Person sowie aller Mitglieder des Haushalts durch den zuständigen
                 hygienisch-epidemiologischen Dienst zu überwachen.

                 Rückkehrmöglichkeit: Montenegro Airlines hat alle Flüge von und nach
                 Wien, Frankfurt, Paris und Zürich bis 1.4. eingestellt; auch AUA stellt
                 Flugbetrieb ein; Internationaler Bus- und Bahnbetrieb eingestellt;
                 Rückholaktionen in Aussicht gestellt, aber noch keine Details.
                 Montenegro hat allen Staatsbürgern nahegelegt, die Rückreise
                 anzutreten.

                 https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in-
                 montenegro.html
                 https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/montenegro.html
Niederlande      Derzeit kein Einreiseverbot bei der Rückkehr aus AT; Landeverbot für alle
                 Flüge aus NL in AT –
                 https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-infos-
                 niederlande.html
                 https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/niederlande.html

                 https://www.nederlandwereldwijd.nl/landen/oostenrijk/over-
                 ons/ambassade-in-wenen

Nordmazedonien   Einreise für österr. Staatsbürger ausgesetzt; 14 Tage Heim-Quarantäne
                 für mazedonische Staatsbürger, die aus AT kommen; Kontaktdaten sind
                 anzugeben, damit Reisende im Fall des Falles später kontaktiert werden
                 können;

                 Rückkehrmöglichkeit: Alle Grenzen sowie der Flughafen Skopje werden
                 bis Mittwoch Abend geschlossen. Auftrag an Außen- und
                 Verkehrsministerium zur Rückholung von mazedonischen
                 Staatsangehörigen mit Bussen, die derzeit an internationalen Flughäfen
                 gestrandet sind, nämlich aus Zagreb, Istanbul, Wien, Warschau.

                 https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in-
                 nordmazedonien.html
                 https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/nordmazedonien.html
Norwegen         14 Tage Heim-Quarantäne; strenge Grenzkontrollen; Ausländer ohne
                 Aufenthaltserlaubnis dürfen nicht einreisen –
                 https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in-
                 norwegen.html
                 https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/norwegen.html
Polen            Rückkehrende pl. Staatsang. (und Ausländer mit pl. AT) in Quarantäne

                 Rückkehrmöglichkeit: Ab 15.3. nach und aus PL keine internationalen
                 Zug- und Flugverbindungen; Keine Durchreise durch CZ+ SK möglich,
                 Einreiseverbote wie in CZ; Schengen ausgesetzt; Güterverkehr weiterhin
                 aufrecht. Polen organisiert Rückholaktionen für polnische Staatsbürger
über staatliche Airline. Zusammen mit PLL LOT, der staatlichen Fluglinie,
           hat die Regierung die Plattform LOTdodomu, gestartet, um den
           polnischen Bürgern eine Rückkehr nach Polen zu ermöglichen.
           Auf der genannten Webseite ist eine Liste mit den Flügen publiziert.

           Wenn in Polen ein Aufenthaltstitel besteht, dann sollte die einmalige
           Durchreise durch Tschechien bzw. Deutschland noch möglich sein. Hier
           bitte die Infos aus Tschechien/Deutschland beachten.

           https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-in-polen.html
           https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/polen.html
Rumänien   Ab 15.03.2020 21.00 Uhr wird die Haus-Quarantäne für alle per Flug und
           Fahrzeug ankommenden Personen aus Ländern mit mehr als 500 COVID-
           19 Fällen vorgeschrieben. Österreich ist bereits auf der Liste der
           betroffenen Länder.

           Ab 15.03.2020 21.00 Uhr wird die institutionelle Quarantäne für alle per
           Flug und Fahrzeug ankommenden Personen aus Regionen bzw. Staaten
           mit Isolation/Quarantäne vorgeschrieben, so z. B. aus St. Anton,
           Paznauntal, Heiligenblut usw.

           Die Liste der Länder der Roten Zone (institutionelle Quarantäne) und der
           Gelben Zone (Heim-Quarantäne) ist unter
           https://www.cnscbt.ro/index.php/1513-lista-zone-afectate-15-03-
           2020/file abzurufen. Österreich befindet sich bereits auf dieser Liste –

           Rückkehrmöglichkeit: Rückreise für rumänische bzw. österreichische
           Staatsbürger durch Ungarn zwecks Heimreise wurde in der Nacht vom
           17. auf den 18. 3. erlaubt – aktuell sind die Grenzen wieder zu.
           Flüge zwischen Wien und Bukarest finden aktuell noch statt.

           https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-infos-
           rumaenien.html
           https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/rumaenien.html
Russland   Einreiseverbot nach Russland für Ausländer seit 18.3.

           Rückkehrmöglichkeit: Ab 16. März, hat Russland den Flugverkehr
           ausschließlich auf europäische Hauptstädte und Charter-Flüge
           eingeschränkt. Aeroflot macht bis 19.3. noch Rückholaktionen und ab
           dem 21.03 (aus Wien ab dem 20.3.) werden praktisch alle Flüge nach
           Europa bis zum 23.04. vorübergehend eingestellt.
           Flüge Wien-Moskau:
           *SU2184/2185 (17, 18, 19 März)
           *SU2352/2353 (17, 19 März)
           *SU2354/2355 (18. März)
           Weitere Flugverbindungen mit Europa (= Rückflugmöglichkeiten für russ.
           Staatsbürger) werden auf der AEROFLOT-Homepage veröffentlicht und
           täglich aktualisiert.
           Flüge, die in Richtung Russland gehen werden nur noch russische
           Staatsbürger befördern.
           Alle Passagiere aus Europa müssen sich einer 2 wöchigen Selbstisolation
           unterziehen.
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-info-
           russland.html

           https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/russische-
           foederation.html

Schweden   Derzeit keine Beschränkungen
           https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/schweden.html
Schweiz    Die Schweiz wird ab 16.3., 24 Uhr auch die Grenzen zu Deutschland,
           Österreich und Frankreich kontrollieren und dort Einreiseverbote mit
           Ausnahmen einzuführen. Bereits am Freitag hatte sie Schengen-
           Grenzkontrollen für Reisende aus Italien eingeführt. Die Einreise aus den
           vier grossen Nachbarländern ist nur noch Schweizer Bürgerinnen und
           Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie
           Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen (zB
           für die Dienstleistungserbringung), erlaubt. Auch der Transit- und der
           Warenverkehr sind weiter erlaubt. Schliesslich dürfen auch Personen in
           einer Situation absoluter Notwendigkeit einreisen. Um diese Aufgaben
           gezielt umzusetzen, werden kleinere Grenzübergänge schweizweit
           geschlossen und der Grenzverkehr auf grössere Grenzübergänge
           kanalisiert.

           Auf österr. Seite werden (ab Montag, 16.3. 24 Uhr) Kontrollen für die
           Einreise nach AT eingeführt, inhaltlich sehen die Kontrollen exakt gleich
           aus, wie die schon bestehenden an der österreichisch-italienischen
           Grenze (Einreise nur mit ärztlichem Zeugnis oder Quarantäne für AT-
           Bürger Bürger bzw. für Personen, die ihren Wohnsitz in AT haben;
           Güterverkehr, Berufspendler, gewerblicher Verkehr (außer
           Personenbeförderung) sind von der Verordnung ausgenommen) -
           https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-newsticker-
           schweiz.html
           https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/schweiz.html
Serbien    Die Grenzen der Republik Serbien sind mit 16.03.2020 für alle
           ausländische Staatsangehörigen geschlossen, außer in Serbien
           akkreditierter Diplomaten und Fremder mit Aufenthaltsbewilligung in
           Serbien. Für serbische Staatsangehörige, sowie Diplomaten und
           Ausländer mit Aufenthalt in Serbien, die einreisen, ist min. 14-tägige
           Selbstisolation verpflichtend, unter angedrohter Strafe von bis zu 3
           Jahren Haft. Dies soll streng geprüft werden. Wer aus Krisenherden
           einreist, muss 28 Tage in Isolation (Italien, Schweiz, Iran, Rumänien,
           Spanien, Deutschland, Frankreich, Österreich, Slowenien, Griechenland).
           Ausgenommen sind Lastkraftfahrer (Transit max. 12 Stunden) -
           https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-
           in-serbien.html
           https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/serbien.html
Slowakei   Einreisen dürfen nur alle slowakischen Staatsbürger und (ausländische)
           Personen mit Daueraufenthalt oder temporärem Wohnsitz in der
           Slowakei. Diese sind aber verpflichtet, in 14-tägiger Heimquarantäne zu
           bleiben, was auch für die im selben Haushalt lebenden Personen gilt.
           Dabei ist es unerheblich, aus welchem Land sie in die Slowakei
           zurückreisen. Alle anderen Personen dürfen nicht in die SK einreisen;
           Güterverkehr weiterhin möglich; bzgl. Quarantäne derzeit keine
Ausnahmen für slowakische Pflegekräfte, wenn der Arbeitsplatz in AT
            über das „Grenzgebiet“ (ca. 30 km) hinausreicht.

            Rückkehrmöglichkeit: Alle internationalen Flughäfen in der SK sind für
            den Personenverkehr gesperrt. Keine grenzüberschreitenden Bus- oder
            Bahnverbindungen. Transit durch die SK ist für Ausländer, die in der SK
            keinen Wohnsitz haben, verboten.
            Am Sonntag, den 15.3. wurden Maßnahmen zur Repatriierung von
            slowakischen Staatsbürgern im Ausland angekündigt. Priorität haben
            Kinder, danach Slowaken, die im Ausland arbeiten, gefolgt von Personen,
            die im Urlaub im Ausland sind. Die Repatriierung ist eine freiwillige
            Option für diejenigen, die nicht im Ausland bleiben wollen. Slowaken, die
            von der Repatriierung Gebrauch machen möchten, sollen sich hier
            melden: Infopoint des Außenministeriums +421 2 5978 5978
            Alle Personen, die mit einem Repatriierungstransport in die Slowakei
            zurückgebracht werden, müssen eine 14tägige Pflichtquarantäne in
            einem Quarantänezentrum der Slowakischen Republik verbringen
            (keine Heimquarantäne möglich!).
                   Heimreise über Landgrenze: Die Herausforderung ist, dass jeder
                    nach dem Überfahren der Grenze in Quarantäne muss. Daher
                    existieren praktisch keine legalen Fahrservices über die Grenze.
                    Man muss bis zur Grenze gebracht werden und diese dann zu Fuß
                    überschreiten. In der Praxis bedeutet das auf beiden Seiten
                    einen beachtlichen Fußmarsch. Taxidienste sind in der Slowakei
                    für die Beförderung von Personen nicht mehr erlaubt. Wir haben
                    unter diesem Link die Rückreisemöglichkeit ohne Auto in die
                    Slowakei beschrieben und eine Karte vom Grenzübergang Berg
                    abgespeichert, auf der ein Fußweg zur nächsten Busstationen
                    markiert ist.
            https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/ticker-corona-
            virus-updates-aus-der-slowakei.html
            https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/slowakei.html
Slowenien   Alle Reisende, die keine offensichtlichen Anzeichen einer
            Atemwegserkrankung aufweisen, dürfen nach Slowenien einreisen.
            Einschränkungen für Reisende aus Italien; Slowenischen Rückkehrern
            wird geraten, sich in 14-tägige Selbstquarantäne zu begeben.

            Rückkehrmöglichkeit: Rückkehr mit dem PKW derzeit noch möglich, aber
            Schließung von 51 kleineren Grenzübergängen zwischen AT und SLO ;
            durch die Sperre des Flughafens keine Flugverbindungen mehr –

            https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in-
            slowenien.html
            https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/slowenien.html
Spanien     Einreise aktuell möglich; keine Pflichtquarantäne; ab 16.3. gilt in Spanien
            eine Ausgangssperre; Katalonien hat angekündigt, seine Grenzen zu
            schließen

            Rückkehrmöglichkeit: Landgrenzen seit heute geschlossen – dies gilt
            nicht für spanische Staatsbürger und Personen, die durchreisen
            (müssen); keine direkten Flugverbindungen mehr zwischen AT und ES;
            aktuell noch Direktflüge aus DE möglich.
            https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in-
            spanien.html
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/spanien.html
Tschechien   Einreiseverbot für alle Ausländer (Ausnahme: Wohnsitz in CZ);
             Ausreiseverbot für Tschechen und Ausländer mit Wohnsitz in CZ; 14
             Tage Quarantäne für Einreisende aus Risikoländern (ua AT); Ausnahme
             für Grenzpendler bis 100km Luftlinie von der Staatsgrenze; bei den
             Grenzkontrollen Coronatests für alle Reisenden -
             https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in-
             tschechien.html
             https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/tschechische-
             republik.html
Türkei       Einreisende aus 14 Ländern (Österreich, Deutschland, Spanien,
             Frankreich, Norwegen, Dänemark, Schweden, Belgien, Niederlande,
             China, Iran, Irak, Südkorea) dürfen nicht mehr einreisen. Auch Personen
             aus anderen Ländern dürfen nicht mehr einreisen, wenn sie in den
             letzten 14 Tagen in einem dieser Länder waren. Dies gilt für alle
             Grenzübergänge, nicht nur Flughäfen.

             Rückkehrmöglichkeit: Türkische Staatsbürger und ehem. türkische
             Staatsbürger (Mavi Kart) dürfen einreisen – nach neuesten Meldungen
             allerdings nur noch bis Dienstag, 17.3., 24 Uhr türkischer Zeit (22 Uhr
             österr. Zeit), unklar was danach ist; diese müssen sich allerdings 14 Tage
             in Quarantäne begeben. Diese Regelungen sollen vorläufig bis zum 17.4.
             gelten; von Turkish Airlines und Pegasus werden bis Dienstagabend
             Sonderflüge eingeschoben um türkische Staatsbürger und ehem.
             türkische Staatsbürger (Mavi Kart) zurückzubringen; Ausländer mit
             Wohnort in der Türkei werden nicht mitgenommen; einige
             Grenzübergänge wurden geschlossen; mit 18.3. werden zusätzlich zu den
             bisherigen Verboten Passagierflüge in weitere Länder (u.a. auch UK und
             CH; insgesamt 20 Länder) eingestellt –

             https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-infos-
             tuerkei.html
             https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/tuerkei.html
Ukraine      Ab 17.3. (00.00 Uhr) schließt die Ukraine den Luftverkehr. 49 von 219
             Landübergänge bleiben geöffnet, um ukrainische Staatsangehörige sowie
             Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung einreisen zu lassen; bei der
             Einreise gibt es Temperaturmessungen; für ausländische Staatsbürger gilt
             ein Einreiseverbot von 15.3. (00.00 Uhr) bis 29.3.

             Rückkehrmöglichkeit: Aufgrund der Schließung des ukrainischen
             Luftraums wird der UIA-Flug am 17. März um 15.35 Uhr gecancelt.
             Stattdessen werden Charterflüge organisiert. Die genauen Termine sind
             leider noch nicht bekannt. Der Mitarbeiter der ukrainischen Botschaft,
             Herr Volodymyr Savchenko ist am Wiener Flughafen. Wenn Sie ihn
             kontaktiert haben und er Sie auf die Liste aufgenommen hat, werden Sie
             mit einem Charter ausgeführt. Das Gleiche gilt für diejenigen, die eine E-
             Mail an consul_at@mfa.gov.ua geschrieben haben. Wenn Sie dies noch
             nicht getan haben, aber eine Evakuierung benötigen, beeilen Sie sich
             bitte: Schreiben Sie an diese E-Mail oder kommen Sie zu Volodymyr. Für
             uns ist es wichtig zu verstehen, wie viele Passagiere evakuiert werden
             müssen.
             Am Donnerstag, 19.3. in der Früh gibt´s noch einen Charter , preis 149
             Euro .
FacebookSeite vom ukrainischen Konsulat in Wien
         https://www.facebook.com/ukremb.konsulat/
         Lt .Verhandlungen mit der Fremdenpolizeidirektion Wien
         Es wurde ein Aktionsalgorithmus vereinbart, um die Möglichkeit einer
         Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in Österreich für die ukrainischen
         Bürger zu erhalten, die eine gültige Erlaubnis / ein gültiges Visum oder
         die Anzahl der Aufenthaltstage von "biometrics" ablaufen und aus
         objektiven Gründen das Gebiet Österreichs nicht verlassen können.
         Bitte kontaktieren Sie für:
         Tel.: 01/31031034067
         Mail: LPD-W-AFA-3-Fremdenpolizei@polizei.gv.at
         https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-info-
         ukraine.html
         https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/ukraine.html
Ungarn   Einreiseverbot für alle Ausländer außer EWR-Bürger mit ungarischer
         Aufenthaltsgenehmigung. Offiziell werden für Pendler, d.h. ungarische
         Staatsbürger, die in Österreich arbeiten, keine Bestätigungen des
         Arbeitgebers über die Beschäftigung in Österreich eingefordert. Dennoch
         scheint es empfehlenswert, einen Nachweis des Arbeitsverhältnisses bei
         der Hand zu haben. U.a. eignet sich hierzu die Sozialversicherungskarte,
         eine Kopie des Arbeitsvertrages oder eine schriftliche Bestätigung des
         Arbeitgebers. Ein offizielles Formular hierfür gibt es nicht, jedoch haben
         wir ein zweisprachiges Muster vorbereitet. Ungarische Staatsbürger, die
         aus Israel, Italien, China, Südkorea und aus dem Iran einreisen, unter-
         liegen einer offiziellen Quarantäne, auch wenn sie asymptomatisch sind.

         Rückkehrmöglichkeit: An folgenden Grenzübergängen können
         ungarische Staatsbürger und EWR-Bürger mit ungarischer
         Aufenthaltsgenehmigung die Grenze überqueren:

                Hegyeshalom/Nickelsdorf
                Sopron/Klingenbach
                Rábafüzes/Heiligenkreuz
                Fertöd/Pamhagen
                Kópháza/Deutschkreuz
                Köszeg/Rattersdorf
                Bucsu/Schachendorf
                Szentpéterfa/Eberau

         Der Flughafen Budapest wird für die Einreise von Ausländern
         geschlossen. Ungarische Staatsbürger und EWR-Bürger mit ungarischer
         Aufenthaltsgenehmigung dürfen aber einreisen.

         Die Zugverbindungen sind eingeschränkt:

                     o   Wiener Walzer EuroNight fährt anstatt von Budapest bis
                         Zürich nur von Budapest bis Salzburg.
                     o   Die Züge über Szentgotthárd nach Ungarn fahren nur bis
                         Fehring oder Jennersdorf.
                     o   Die Züge Nr. 318 und 317 Rába InterCity zwischen Graz
                         und Budapest fahren nur zwischen Szentgotthárd und
                         Budapest.
o   Der Zugverkehr nach Wien ist von den Einschränkungen
                                          nicht betroffen.
                                  Die Karte können Sie auf der Webseite von MÁV finden.
                          https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in-
                          ungarn.html
                          https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/ungarn.html
                           - http://abouthungary.hu/
 USA                      Einreiseverbot für Nicht-US-Bürger aus Europa. Ankommende Personen
                          (US Staatsangehörige, Bewohner, sonstige ausgenommene Gruppen)
                          müssen sich laut Proklamation für 14 Tage in Quarantäne begeben.

                          Rückkehrmöglichkeit: US-Airlines haben zum großen Teil ihre Europa-
                          Routen schon gestrichen. Aus jetziger Sicht gibt es noch bis Mittwoch,
                          18.3. je einen Direktflug pro Tag von Wien nach Chicago mit der Austrian
                          Airlines. Ab Donnerstag gibt es keine Direktflüge mehr zwischen
                          Österreich und den USA. Alternativen bieten sich je nach Ziel in den USA
                          derweil noch mit Zwischenstops mit Air Canada, Aeroflot, British Airways,
                          Brussels Airlines, Easyjet und vereinzelt Lufthansa. Zum Teil sind dabei
                          aber die Optionen mit sehr langen Transferzeiten verbunden.

                          https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/usa-coronavirus-covid-19-
                          aktuelle-Information.html
                          https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/usa.html
                          https://at.usembassy.gov/covid-19-information-february-25-2020/
 Vereinigtes Königreich   Derzeit keine Beschränkungen;

                          Rückkehrmöglichkeit: Ab 17.3., 00:00 Uhr keine direkten
                          Flugverbindungen zwischen AT und UK; Zugsverbindung nach Frankreich
                          weiterhin geöffnet (Eurostar); PKW-Fahrt im Transit durch Deutschland
                          und die Schweiz möglich, Frankreich wäre noch abzuklären;
                          Fährverbindungen aktuell geöffnet -
                          https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/vereinigtes-koenigreich-
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Gregor Leitner
Quelle: Informationen durch die österreichischen AußenwirtschaftsCenter
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