Generelle Information: AUA stellt mit Mittwoch, 18.3., 24 Uhr alle Flüge ein - WKO
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Einreisebestimmungen bzw. Rückkehrmöglichkeiten für aus Österreich rückkehrende/kommende Personen Stand: 18.3.2020, 13.30 Uhr Generelle Information: AUA stellt mit Mittwoch, 18.3., 24 Uhr alle Flüge ein Länder Regelungen Belgien Derzeit keine Beschränkungen. Rückkehrmöglichkeit: Die Fluggesellschaft Brussels Airlines, die auch Verbindungen Wien-Brüssel anbietet, stoppt ab 20.3.2020 alle regulären Flüge, vorläufig für vier Wochen. https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-infos- belgien.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/belgien.html Bosnien-Herzegowina Einreiseverbot für alle ausländische Staatsbürger, die aus den Gebieten mit intensiver Verbreitung des Coronavirus einreisen, eingeführt. Dies gilt besonders für einreisende Ausländer aus der VR China (WUHAN), Südkorea, Japan, Italien, Iran, Frankreich, Rumänien, BR Deutschland, Österreich, Spanien, der Schweiz und Belgien. Alle in Bosnien ab 16.03.2020, 18:00 Uhr ankommenden Reisenden sind verpflichtet, sich ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft und ihres Reiseverlaufs für 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Neueste politische Aussagen gingen soweit, dass die 14-tägige Quarantäne in Militärzelten an der Grenze erfolgen soll. Rückkehrmöglichkeit: AUA und Lufthansa haben die Flüge eingestellt; keine Personenzüge ins Ausland; auch alle größeren Busgesellschaften haben die Verbindungen eingestellt; Bosnien beabsichtigt außerdem die Schließung kleinerer Grenzübergänge. Auf dem Landweg von und nach Österreich ist auch die Durchreise durch die Nachbarstaaten auf Grund jeweils dort gültiger Beschränkungen bereits erschwert bzw. weitestgehend nicht mehr möglich. Die Regierung hat ihre Staatsbürger aufgerufen wenn möglich nicht heimzukehren – https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-infos- bosnien-herzegowina.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/Bosnien- Herzegowina.html http://ba.n1info.com/English/NEWS/a416311/Dodik-Citizens-arriving- frnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnom-western- countries-to-be-kept-at-border-for-14-days.html
Bulgarien Aus AT am Flughafen Sofia einreisende Personen bekommen ein Formular, in dem sie ihren Reiseverlauf, ihre Adresse in Bulgarien und die Absicht, sich in 14-tägige Hausquarantäne zu begeben, bestätigen. Dieses Formular sollte zu diesem Zeitpunkt jedoch an aus Österreich reisende Personen nicht verteilt werden, es gibt keine Rechtsgrundlage für ein solches Vorgehen. Rückkehrmöglichkeit: Aus Österreich Reisende sind nicht zur Quarantäne verpflichtet, außer man stellt bei ihnen typische Krankheitssymptome fest; Seit 17.3.um 24:00 gilt für Flüge von und nach Italien, Spanien, China, Südkorea und Iran ein Landeverbot, vorerst für 14 Tage. Ausgenommen sind Flüge mit Spezialgenehmigung, Frachttransporte (einschließlich Post), Staatsflüge, humanitäre Flüge und Flugrettungsdienste, technische Stopps. Ansonsten derzeit keine Flugverbote, viele Flüge aber wegen mangelnder Auslastung gestrichen.; AUA stellt per Mittwoch, 18.3., 24 Uhr weltweit alle Flüge ein; Lufthansa fliegt noch zwischen DE und BG; Bulgaria Air hat noch folgende Flüge Sofia-Wien-Sofia: 18.3.2020 Sofia-Wien 19:15 Wien-Sofia: 20:50 27.3.2020 Sofia-Wien 17:45 Wien-Sofia: 19:20 Möglicherweise gibt es Rückholaktionen für bulgarische Staatsbürger mit Bulgaria Air; dazu können bulgarische Staatsbürger die Bulgarische Botschaft in Wien kontaktieren: https://www.mfa.bg/embassies/austria Es wird in Bulgarien ein Einreiseverbot für alle Reisenden erwogen, die nicht bulgarische Staatsbürger sind. Die Hauptgrenzübergänge sind offen, der Grenzverkehr für LKWs wird auf wenige Grenzübergänge reduziert: mit Serbien zB Kalotina und Vrashka chuka, mit Rumänien Vidin/Kalafat und Russe/Giurgiu; es könnten weitere Grenzübergänge geschlossen werden, man will allerdings den Warenverkehr weiter ermöglichen (Transit wird durcheskortiert); Rückkehrmöglichkeit mit dem PKW über Serbien bzw. Ungarn/Rumänien kaum möglich, da entweder kein Transit durch diese Länder mehr möglich oder eine 14-tägige Quarantäne in diesen Ländern einzuhalten ist. Die Zugverbindungen zwischen Bulgarien und Serbien sind bis auf die Schnellzüge Sofia-Belgrad seit 17.3.2020 eingestellt. https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus:-situation-in- bulgarien.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/bulgarien.html Dänemark 14 Tage Quarantäne bei vorigem Aufenthalt in Tirol; bei einem Aufenthalt in einem anderen Bundesland kein Quarantäneerfordernis; Grenzkontrollen seit 14.3., 12 Uhr; Die Maßnahmen sind bis 13. April vorgesehen. Ohne gültigen Zweck wird man an der Grenze abgewiesen. DK Staatsbürger*innen können weiterhin einreisen. Wohnsitz und Arbeit in DK sind gültige Gründe.
Alle Dän*Innen, die nicht ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben, sind aufgefordert, unverzüglich nach Hause zurückzukehren. Rückkehrmöglichkeit: Flug-, Faehren-, Zugtransport sollen teilweise oder zur Gänze eingestellt werden. Nach letzten Meldungen haben auf dem Landweg zwischen DE und DK drei Grenzübergänge offen. Es kommt zu kontrollbedingten Verzögerungen an den Grenzen - Corona- Informationen ; https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in- daenemark-und-island.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/daenemark.html Deutschland ● Einführung von Grenzkontrollen zu AT, FR, CH, DK ● in Geltung ab 16.03., 08.00 Uhr ● durchgeführt durch die deutsche Bundespolizei ● der Warenverkehr und Grenzpendler sind ausgenommen » wie der Nachweis der Beschäftigung im Ausland erbracht werden soll, wird erst in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesländern festgelegt. Vorgeschlagen wurde beispielsweise, dass für EU- Einpendler ein „Passierschein“ von den Behörden der Bundesländer ausgestellt wird. » in den ersten Tagen wird dies aber „großzügig und im persönlichen Gespräch“ erörtert werden. ● Menschen ohne triftigen Reisegrund werden zurückgewiesen ● deutsche Staatsangehörige können weiterhin einreisen ● Menschen mit Aufenthaltstitel voraussichtlich auch, noch keine genaue Festlegung; keine Erwähnung von EU-Bürgern mit Hauptwohnsitz in DE ● Zur Weiterführung von Flug- und Bahnverbindungen wird morgen beraten ● Es wird keine Körpertemperaturkontrollen an der Grenze geben; bei offensichtlichen Verdachtsfällen werden die Gesundheitsbehörden hinzugezogen. Die Rückreise von EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen in ihre Herkunftsstaaten oder in den Staat, in dem sie zum Aufenthalt (längerfristige Aufenthaltstitel) berechtigt sind, mittels Transit durch Deutschland zulässig. Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie grenzüberschreitendes Reisen aus berufsbedingten Gründen oder zur Ausübung einer Berufstätigkeit zur Durchführung von Vertragsleistungen bleibt – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – zulässig (u.a. Berufspendler, Saisonarbeitnehmer, EU-Parlamentarier, akkreditierte Diplomaten). Dies ist durch Mitführung geeigneter Unterlagen (u.a. Arbeitsvertrag, Auftragsunterlagen, Grenzgängerkarte – diese soll ab 19.3. zur Verfügung stehen; bis dorthin ist lt. Österr. Botschaft in Berlin als Pendlernachweis eine Kopie des Arbeitsvertrages mitzuführen) zu belegen. Lt. Information der Österr. Botschaft in Berlin bleibt das deutsche Eck (Autobahn und Bundesstraße) für den Transitverkehr offen – wird in der Praxis noch zu präzisieren sein. Hierzu liegen uns von der bayrischen
Bundespolizeibehörde in Rosenheim folgende Informationen vor (Telefonat: 17.3.2020, gegen 11:10 Uhr): Der grenzüberschreitende Transit-Warenverkehr ist nach wie vor gestattet, kann aber punktuell und anhand von Vor-Ort-Kontrollen eingeschränkt werden. Laut Bundespolizeibehörde Rosenheim kann also nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund der beförderten Waren in Einzelfällen es durchaus zumutbar ist, eine andere (zeitintensivere) Strecke/Verbindung als über Deutschland zu wählen. Wichtig ist nach wie vor das Mitführen eines Nachweises zur Identifizierung der beförderten Waren (zB. Lieferschein), der von den deutschen Behörden an den Grenzen auch kontrolliert wird. Der Transit durch Deutschland zum Zweck der Heimreise nach Österreich, stellt eine dringend notwendigen Reisegrund da und österreichische Staatsbürger können selbstverständlich über Deutschland nach Österreich zurückkehren. https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation- in-deutschland.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/deutschland.html Finnland Für Rückreisende aus dem Ausland gilt 14 Tage Selbstisolation. Auslandsfinnen wird nun die Rückkehr empfohlen - https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/finnland.html Frankreich Personen, die in der Öffentlichkeit unterwegs sind, müssen eine Selbsterklärung mit sich führen, die anführt, aus welchem Grund sie die Wohnung verlassen haben. Rückkehrmöglichkeit: Alle Flüge zwischen Österreich und Frankreich ab Mo, 16.3. (24 Uhr) werden gestrichen; Personen aus dem EU- und Schengen-Raum können Frankreich im Luftweg, per Eisenbahn und über die Straße Transitieren. Dazu reicht aus ein Heimreisenachweis mittels einer ehrenamtlichen Erklärung bzw. eines Identitätsnachweises, der Auskunft über den Wohnort gibt. Keine Einschränkung des Güterverkehrs in FR, aber Bestätigung für Güterbeförderungsunternehmen nötig - https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-info- frankreich-monaco.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/frankreich.html Georgien 14 Tage Quarantäne; ab 18.3. Mitternacht werden die Einreisebestimmungen verschärft. Ausländische Reisende dürfen dann nicht mehr einreisen. Rückkehrmöglichkeit: Mit 20.3. stellt Turkish Airlines den Flugverkehr ein, Georgien ist damit weder am Luft- noch am Landweg erreichbar (ev. wird noch ein Direktflug der Georgian Airways nach Wien am 22.3. stattfinden – nur Ausreise). Die Landgrenzen zu den Nachbarn AZ, ARM, TK und RU wurden bereits geschlossen. https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/georgien.html Island 14 Tage Quarantäne - COVID-19 Island https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in- daenemark-und-island.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/island.html
Japan Derzeit keine Beschränkungen; Selbstauskunft und Fiebermessung bei der Einreise – https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/covid-19-situation-in- japan.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/japan.html Kosovo Einreise wird nur noch kosovarischen Staatsangehörigen und anderen Personen, die nachweislich in Kosovo ihren Wohnsitz haben, gestattet. Rückkehrmöglichkeit: Ab Montag, 16.03. sind bis auf weiteres alle regulären Flug- und Busverbindungen von/nach Kosovo gestrichen. Auch die Landgrenzen sind für den privaten Personenverkehr gesperrt, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in- kosovo.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/kosovo.html Kroatien 14 Tage Heim-Quarantäne; Rückkehrmöglichkeit: Eisenbahnpersonenverkehr zwischen Österreich und Kroatien mit 16.3. eingestellt. Lt Zagreber Flughafen (098 238 505) sowie der Hotline von Croatia Airlines (0800 7777) gelten folgende Infos aktuell, die sich aber leider auch stündlich ändern können: - für Mittwoch, 18.3. sind die die Flüge aus Wien nach Zagreb um 7 Uhr (Austrian Airlines) und um 10.10 Uhr (Croatia Airlines) geplant. Der 17 Uhr Flug ist ausgebucht - Der aktuellen Flugstatus kann unter https://www.zagreb- airport.hr/putnici/informacije-o-letovima/red-letenja/54 überprüft werden Im Moment unklar, ob es noch Busse von Wien nach Zagreb gibt. https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronoavirus-update- kroatien.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/kroatien.html Liechtenstein Liechtenstein wird ab 16.3., 24 Uhr die Grenzen zu Österreich kontrollieren und dort Einreiseverbote mit Ausnahmen einzuführen. Die Einreise aus AT ist nur noch Liechtensteiner Bürgerinnen und Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel in Liecdhtenstein sowie Personen, die aus beruflichen Gründen nach Liechtenstein reisen müssen, erlaubt. Auch der Transit- und der Warenverkehr sind weiter erlaubt. Schliesslich dürfen auch Personen in einer Situation absoluter Notwendigkeit einreisen; Auf österr. Seite werden (ab Montag, 16.3. 24 Uhr) Kontrollen für die Einreise nach AT eingeführt, inhaltlich sehen die Kontrollen exakt gleich aus, wie die schon bestehenden an der österreichisch-italienischen Grenze (Einreise nur mit ärztlichem Zeugnis oder Quarantäne für AT- Bürger bzw. für Personen, die ihren Wohnsitz in AT haben; Güterverkehr, Berufspendler, gewerblicher Verkehr (außer Personenbeförderung) sind von der Verordnung ausgenommen) – https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-newsticker- schweiz.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/liechtenstein.html Luxemburg Derzeit Keine Beschränkungen – https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-infos- luxemburg.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/luxemburg.html
Montenegro Einreiseverbot für ausländische Staatsangehörige, ausgenommen bei ständigem oder vorübergehendem Wohnsitz in Montenegro und ausländische Fahrerinnen und Fahrer im Gütertransport. Verpflichtende Selbstisolierung für alle montenegrinischen sowie für ausländischen Staatsangehörigen mit ständigem oder vorübergehendem Aufenthalt in Montenegro, die aus dem Ausland kommen, basierend auf der Entscheidung der Sanitärinspektion. Selbstisolation bedeutet, 14 Tage in Familienunterkünften zu bleiben und den Gesundheitszustand dieser Person sowie aller Mitglieder des Haushalts durch den zuständigen hygienisch-epidemiologischen Dienst zu überwachen. Rückkehrmöglichkeit: Montenegro Airlines hat alle Flüge von und nach Wien, Frankfurt, Paris und Zürich bis 1.4. eingestellt; auch AUA stellt Flugbetrieb ein; Internationaler Bus- und Bahnbetrieb eingestellt; Rückholaktionen in Aussicht gestellt, aber noch keine Details. Montenegro hat allen Staatsbürgern nahegelegt, die Rückreise anzutreten. https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in- montenegro.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/montenegro.html Niederlande Derzeit kein Einreiseverbot bei der Rückkehr aus AT; Landeverbot für alle Flüge aus NL in AT – https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-infos- niederlande.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/niederlande.html https://www.nederlandwereldwijd.nl/landen/oostenrijk/over- ons/ambassade-in-wenen Nordmazedonien Einreise für österr. Staatsbürger ausgesetzt; 14 Tage Heim-Quarantäne für mazedonische Staatsbürger, die aus AT kommen; Kontaktdaten sind anzugeben, damit Reisende im Fall des Falles später kontaktiert werden können; Rückkehrmöglichkeit: Alle Grenzen sowie der Flughafen Skopje werden bis Mittwoch Abend geschlossen. Auftrag an Außen- und Verkehrsministerium zur Rückholung von mazedonischen Staatsangehörigen mit Bussen, die derzeit an internationalen Flughäfen gestrandet sind, nämlich aus Zagreb, Istanbul, Wien, Warschau. https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in- nordmazedonien.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/nordmazedonien.html Norwegen 14 Tage Heim-Quarantäne; strenge Grenzkontrollen; Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis dürfen nicht einreisen – https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in- norwegen.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/norwegen.html Polen Rückkehrende pl. Staatsang. (und Ausländer mit pl. AT) in Quarantäne Rückkehrmöglichkeit: Ab 15.3. nach und aus PL keine internationalen Zug- und Flugverbindungen; Keine Durchreise durch CZ+ SK möglich, Einreiseverbote wie in CZ; Schengen ausgesetzt; Güterverkehr weiterhin aufrecht. Polen organisiert Rückholaktionen für polnische Staatsbürger
über staatliche Airline. Zusammen mit PLL LOT, der staatlichen Fluglinie, hat die Regierung die Plattform LOTdodomu, gestartet, um den polnischen Bürgern eine Rückkehr nach Polen zu ermöglichen. Auf der genannten Webseite ist eine Liste mit den Flügen publiziert. Wenn in Polen ein Aufenthaltstitel besteht, dann sollte die einmalige Durchreise durch Tschechien bzw. Deutschland noch möglich sein. Hier bitte die Infos aus Tschechien/Deutschland beachten. https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-in-polen.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/polen.html Rumänien Ab 15.03.2020 21.00 Uhr wird die Haus-Quarantäne für alle per Flug und Fahrzeug ankommenden Personen aus Ländern mit mehr als 500 COVID- 19 Fällen vorgeschrieben. Österreich ist bereits auf der Liste der betroffenen Länder. Ab 15.03.2020 21.00 Uhr wird die institutionelle Quarantäne für alle per Flug und Fahrzeug ankommenden Personen aus Regionen bzw. Staaten mit Isolation/Quarantäne vorgeschrieben, so z. B. aus St. Anton, Paznauntal, Heiligenblut usw. Die Liste der Länder der Roten Zone (institutionelle Quarantäne) und der Gelben Zone (Heim-Quarantäne) ist unter https://www.cnscbt.ro/index.php/1513-lista-zone-afectate-15-03- 2020/file abzurufen. Österreich befindet sich bereits auf dieser Liste – Rückkehrmöglichkeit: Rückreise für rumänische bzw. österreichische Staatsbürger durch Ungarn zwecks Heimreise wurde in der Nacht vom 17. auf den 18. 3. erlaubt – aktuell sind die Grenzen wieder zu. Flüge zwischen Wien und Bukarest finden aktuell noch statt. https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-infos- rumaenien.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/rumaenien.html Russland Einreiseverbot nach Russland für Ausländer seit 18.3. Rückkehrmöglichkeit: Ab 16. März, hat Russland den Flugverkehr ausschließlich auf europäische Hauptstädte und Charter-Flüge eingeschränkt. Aeroflot macht bis 19.3. noch Rückholaktionen und ab dem 21.03 (aus Wien ab dem 20.3.) werden praktisch alle Flüge nach Europa bis zum 23.04. vorübergehend eingestellt. Flüge Wien-Moskau: *SU2184/2185 (17, 18, 19 März) *SU2352/2353 (17, 19 März) *SU2354/2355 (18. März) Weitere Flugverbindungen mit Europa (= Rückflugmöglichkeiten für russ. Staatsbürger) werden auf der AEROFLOT-Homepage veröffentlicht und täglich aktualisiert. Flüge, die in Richtung Russland gehen werden nur noch russische Staatsbürger befördern. Alle Passagiere aus Europa müssen sich einer 2 wöchigen Selbstisolation unterziehen.
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-info- russland.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/russische- foederation.html Schweden Derzeit keine Beschränkungen https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/schweden.html Schweiz Die Schweiz wird ab 16.3., 24 Uhr auch die Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich kontrollieren und dort Einreiseverbote mit Ausnahmen einzuführen. Bereits am Freitag hatte sie Schengen- Grenzkontrollen für Reisende aus Italien eingeführt. Die Einreise aus den vier grossen Nachbarländern ist nur noch Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen (zB für die Dienstleistungserbringung), erlaubt. Auch der Transit- und der Warenverkehr sind weiter erlaubt. Schliesslich dürfen auch Personen in einer Situation absoluter Notwendigkeit einreisen. Um diese Aufgaben gezielt umzusetzen, werden kleinere Grenzübergänge schweizweit geschlossen und der Grenzverkehr auf grössere Grenzübergänge kanalisiert. Auf österr. Seite werden (ab Montag, 16.3. 24 Uhr) Kontrollen für die Einreise nach AT eingeführt, inhaltlich sehen die Kontrollen exakt gleich aus, wie die schon bestehenden an der österreichisch-italienischen Grenze (Einreise nur mit ärztlichem Zeugnis oder Quarantäne für AT- Bürger Bürger bzw. für Personen, die ihren Wohnsitz in AT haben; Güterverkehr, Berufspendler, gewerblicher Verkehr (außer Personenbeförderung) sind von der Verordnung ausgenommen) - https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-newsticker- schweiz.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/schweiz.html Serbien Die Grenzen der Republik Serbien sind mit 16.03.2020 für alle ausländische Staatsangehörigen geschlossen, außer in Serbien akkreditierter Diplomaten und Fremder mit Aufenthaltsbewilligung in Serbien. Für serbische Staatsangehörige, sowie Diplomaten und Ausländer mit Aufenthalt in Serbien, die einreisen, ist min. 14-tägige Selbstisolation verpflichtend, unter angedrohter Strafe von bis zu 3 Jahren Haft. Dies soll streng geprüft werden. Wer aus Krisenherden einreist, muss 28 Tage in Isolation (Italien, Schweiz, Iran, Rumänien, Spanien, Deutschland, Frankreich, Österreich, Slowenien, Griechenland). Ausgenommen sind Lastkraftfahrer (Transit max. 12 Stunden) - https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation- in-serbien.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/serbien.html Slowakei Einreisen dürfen nur alle slowakischen Staatsbürger und (ausländische) Personen mit Daueraufenthalt oder temporärem Wohnsitz in der Slowakei. Diese sind aber verpflichtet, in 14-tägiger Heimquarantäne zu bleiben, was auch für die im selben Haushalt lebenden Personen gilt. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Land sie in die Slowakei zurückreisen. Alle anderen Personen dürfen nicht in die SK einreisen; Güterverkehr weiterhin möglich; bzgl. Quarantäne derzeit keine
Ausnahmen für slowakische Pflegekräfte, wenn der Arbeitsplatz in AT über das „Grenzgebiet“ (ca. 30 km) hinausreicht. Rückkehrmöglichkeit: Alle internationalen Flughäfen in der SK sind für den Personenverkehr gesperrt. Keine grenzüberschreitenden Bus- oder Bahnverbindungen. Transit durch die SK ist für Ausländer, die in der SK keinen Wohnsitz haben, verboten. Am Sonntag, den 15.3. wurden Maßnahmen zur Repatriierung von slowakischen Staatsbürgern im Ausland angekündigt. Priorität haben Kinder, danach Slowaken, die im Ausland arbeiten, gefolgt von Personen, die im Urlaub im Ausland sind. Die Repatriierung ist eine freiwillige Option für diejenigen, die nicht im Ausland bleiben wollen. Slowaken, die von der Repatriierung Gebrauch machen möchten, sollen sich hier melden: Infopoint des Außenministeriums +421 2 5978 5978 Alle Personen, die mit einem Repatriierungstransport in die Slowakei zurückgebracht werden, müssen eine 14tägige Pflichtquarantäne in einem Quarantänezentrum der Slowakischen Republik verbringen (keine Heimquarantäne möglich!). Heimreise über Landgrenze: Die Herausforderung ist, dass jeder nach dem Überfahren der Grenze in Quarantäne muss. Daher existieren praktisch keine legalen Fahrservices über die Grenze. Man muss bis zur Grenze gebracht werden und diese dann zu Fuß überschreiten. In der Praxis bedeutet das auf beiden Seiten einen beachtlichen Fußmarsch. Taxidienste sind in der Slowakei für die Beförderung von Personen nicht mehr erlaubt. Wir haben unter diesem Link die Rückreisemöglichkeit ohne Auto in die Slowakei beschrieben und eine Karte vom Grenzübergang Berg abgespeichert, auf der ein Fußweg zur nächsten Busstationen markiert ist. https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/ticker-corona- virus-updates-aus-der-slowakei.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/slowakei.html Slowenien Alle Reisende, die keine offensichtlichen Anzeichen einer Atemwegserkrankung aufweisen, dürfen nach Slowenien einreisen. Einschränkungen für Reisende aus Italien; Slowenischen Rückkehrern wird geraten, sich in 14-tägige Selbstquarantäne zu begeben. Rückkehrmöglichkeit: Rückkehr mit dem PKW derzeit noch möglich, aber Schließung von 51 kleineren Grenzübergängen zwischen AT und SLO ; durch die Sperre des Flughafens keine Flugverbindungen mehr – https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in- slowenien.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/slowenien.html Spanien Einreise aktuell möglich; keine Pflichtquarantäne; ab 16.3. gilt in Spanien eine Ausgangssperre; Katalonien hat angekündigt, seine Grenzen zu schließen Rückkehrmöglichkeit: Landgrenzen seit heute geschlossen – dies gilt nicht für spanische Staatsbürger und Personen, die durchreisen (müssen); keine direkten Flugverbindungen mehr zwischen AT und ES; aktuell noch Direktflüge aus DE möglich. https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in- spanien.html
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/spanien.html Tschechien Einreiseverbot für alle Ausländer (Ausnahme: Wohnsitz in CZ); Ausreiseverbot für Tschechen und Ausländer mit Wohnsitz in CZ; 14 Tage Quarantäne für Einreisende aus Risikoländern (ua AT); Ausnahme für Grenzpendler bis 100km Luftlinie von der Staatsgrenze; bei den Grenzkontrollen Coronatests für alle Reisenden - https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in- tschechien.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/tschechische- republik.html Türkei Einreisende aus 14 Ländern (Österreich, Deutschland, Spanien, Frankreich, Norwegen, Dänemark, Schweden, Belgien, Niederlande, China, Iran, Irak, Südkorea) dürfen nicht mehr einreisen. Auch Personen aus anderen Ländern dürfen nicht mehr einreisen, wenn sie in den letzten 14 Tagen in einem dieser Länder waren. Dies gilt für alle Grenzübergänge, nicht nur Flughäfen. Rückkehrmöglichkeit: Türkische Staatsbürger und ehem. türkische Staatsbürger (Mavi Kart) dürfen einreisen – nach neuesten Meldungen allerdings nur noch bis Dienstag, 17.3., 24 Uhr türkischer Zeit (22 Uhr österr. Zeit), unklar was danach ist; diese müssen sich allerdings 14 Tage in Quarantäne begeben. Diese Regelungen sollen vorläufig bis zum 17.4. gelten; von Turkish Airlines und Pegasus werden bis Dienstagabend Sonderflüge eingeschoben um türkische Staatsbürger und ehem. türkische Staatsbürger (Mavi Kart) zurückzubringen; Ausländer mit Wohnort in der Türkei werden nicht mitgenommen; einige Grenzübergänge wurden geschlossen; mit 18.3. werden zusätzlich zu den bisherigen Verboten Passagierflüge in weitere Länder (u.a. auch UK und CH; insgesamt 20 Länder) eingestellt – https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-infos- tuerkei.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/tuerkei.html Ukraine Ab 17.3. (00.00 Uhr) schließt die Ukraine den Luftverkehr. 49 von 219 Landübergänge bleiben geöffnet, um ukrainische Staatsangehörige sowie Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung einreisen zu lassen; bei der Einreise gibt es Temperaturmessungen; für ausländische Staatsbürger gilt ein Einreiseverbot von 15.3. (00.00 Uhr) bis 29.3. Rückkehrmöglichkeit: Aufgrund der Schließung des ukrainischen Luftraums wird der UIA-Flug am 17. März um 15.35 Uhr gecancelt. Stattdessen werden Charterflüge organisiert. Die genauen Termine sind leider noch nicht bekannt. Der Mitarbeiter der ukrainischen Botschaft, Herr Volodymyr Savchenko ist am Wiener Flughafen. Wenn Sie ihn kontaktiert haben und er Sie auf die Liste aufgenommen hat, werden Sie mit einem Charter ausgeführt. Das Gleiche gilt für diejenigen, die eine E- Mail an consul_at@mfa.gov.ua geschrieben haben. Wenn Sie dies noch nicht getan haben, aber eine Evakuierung benötigen, beeilen Sie sich bitte: Schreiben Sie an diese E-Mail oder kommen Sie zu Volodymyr. Für uns ist es wichtig zu verstehen, wie viele Passagiere evakuiert werden müssen. Am Donnerstag, 19.3. in der Früh gibt´s noch einen Charter , preis 149 Euro .
FacebookSeite vom ukrainischen Konsulat in Wien https://www.facebook.com/ukremb.konsulat/ Lt .Verhandlungen mit der Fremdenpolizeidirektion Wien Es wurde ein Aktionsalgorithmus vereinbart, um die Möglichkeit einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in Österreich für die ukrainischen Bürger zu erhalten, die eine gültige Erlaubnis / ein gültiges Visum oder die Anzahl der Aufenthaltstage von "biometrics" ablaufen und aus objektiven Gründen das Gebiet Österreichs nicht verlassen können. Bitte kontaktieren Sie für: Tel.: 01/31031034067 Mail: LPD-W-AFA-3-Fremdenpolizei@polizei.gv.at https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-info- ukraine.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/ukraine.html Ungarn Einreiseverbot für alle Ausländer außer EWR-Bürger mit ungarischer Aufenthaltsgenehmigung. Offiziell werden für Pendler, d.h. ungarische Staatsbürger, die in Österreich arbeiten, keine Bestätigungen des Arbeitgebers über die Beschäftigung in Österreich eingefordert. Dennoch scheint es empfehlenswert, einen Nachweis des Arbeitsverhältnisses bei der Hand zu haben. U.a. eignet sich hierzu die Sozialversicherungskarte, eine Kopie des Arbeitsvertrages oder eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers. Ein offizielles Formular hierfür gibt es nicht, jedoch haben wir ein zweisprachiges Muster vorbereitet. Ungarische Staatsbürger, die aus Israel, Italien, China, Südkorea und aus dem Iran einreisen, unter- liegen einer offiziellen Quarantäne, auch wenn sie asymptomatisch sind. Rückkehrmöglichkeit: An folgenden Grenzübergängen können ungarische Staatsbürger und EWR-Bürger mit ungarischer Aufenthaltsgenehmigung die Grenze überqueren: Hegyeshalom/Nickelsdorf Sopron/Klingenbach Rábafüzes/Heiligenkreuz Fertöd/Pamhagen Kópháza/Deutschkreuz Köszeg/Rattersdorf Bucsu/Schachendorf Szentpéterfa/Eberau Der Flughafen Budapest wird für die Einreise von Ausländern geschlossen. Ungarische Staatsbürger und EWR-Bürger mit ungarischer Aufenthaltsgenehmigung dürfen aber einreisen. Die Zugverbindungen sind eingeschränkt: o Wiener Walzer EuroNight fährt anstatt von Budapest bis Zürich nur von Budapest bis Salzburg. o Die Züge über Szentgotthárd nach Ungarn fahren nur bis Fehring oder Jennersdorf. o Die Züge Nr. 318 und 317 Rába InterCity zwischen Graz und Budapest fahren nur zwischen Szentgotthárd und Budapest.
o Der Zugverkehr nach Wien ist von den Einschränkungen nicht betroffen. Die Karte können Sie auf der Webseite von MÁV finden. https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in- ungarn.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/ungarn.html - http://abouthungary.hu/ USA Einreiseverbot für Nicht-US-Bürger aus Europa. Ankommende Personen (US Staatsangehörige, Bewohner, sonstige ausgenommene Gruppen) müssen sich laut Proklamation für 14 Tage in Quarantäne begeben. Rückkehrmöglichkeit: US-Airlines haben zum großen Teil ihre Europa- Routen schon gestrichen. Aus jetziger Sicht gibt es noch bis Mittwoch, 18.3. je einen Direktflug pro Tag von Wien nach Chicago mit der Austrian Airlines. Ab Donnerstag gibt es keine Direktflüge mehr zwischen Österreich und den USA. Alternativen bieten sich je nach Ziel in den USA derweil noch mit Zwischenstops mit Air Canada, Aeroflot, British Airways, Brussels Airlines, Easyjet und vereinzelt Lufthansa. Zum Teil sind dabei aber die Optionen mit sehr langen Transferzeiten verbunden. https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/usa-coronavirus-covid-19- aktuelle-Information.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/usa.html https://at.usembassy.gov/covid-19-information-february-25-2020/ Vereinigtes Königreich Derzeit keine Beschränkungen; Rückkehrmöglichkeit: Ab 17.3., 00:00 Uhr keine direkten Flugverbindungen zwischen AT und UK; Zugsverbindung nach Frankreich weiterhin geöffnet (Eurostar); PKW-Fahrt im Transit durch Deutschland und die Schweiz möglich, Frankreich wäre noch abzuklären; Fährverbindungen aktuell geöffnet - https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/vereinigtes-koenigreich- coronavirus-update.html https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/vereinigtes- koenigreich.html Gregor Leitner Quelle: Informationen durch die österreichischen AußenwirtschaftsCenter
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