Mediadaten 2018 Preisliste Nr. 35 - gültig ab 1. Januar 2018 - Wochen-Kurier

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Mediadaten 2018 Preisliste Nr. 35 - gültig ab 1. Januar 2018 - Wochen-Kurier
Preisliste Nr. 35
Mediadaten 2018   gültig ab 1. Januar 2018

                                             1

                    190.715 Exemplare
                    wöchentlich in jedem
                    erreichbaren Haushalt
Mediadaten 2018 Preisliste Nr. 35 - gültig ab 1. Januar 2018 - Wochen-Kurier
Allgemeine Verlagsangaben und Rabatte                                                                                             2

Anschrift: WOCHEN-KURIER                                         Zahlungsbedingungen:
		 Neugasse 8 | 69117 Heidelberg                                 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug, bei Lastschrift
 Telefon: 06221 519 - 6400                                       2% Skonto. Bei Zahlungsverzug Gesamtforderung fällig.
 Telefax: 06221 519 - 96400                                      Nachlässe:
Internet: www.wochen-kurier.de                                   Für Abschluss bei Abnahme innerhalb eines Jahres in derselben
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           redaktion@wochen-kurier.de
                                                                 Wiederholungsrabatte: nur auf gestaltete Anzeigen (keine Kleinanzeigen)
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   Bank: SWIFT-BIC: SOLADES1HDB
                                                                 Mengenstaffel für Millimeterabschlüsse von mindestens:
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   Bank: SWIFT-BIC: GENODE61HD1                                   5.000 mm 10%       ab 50.000 mm 22%         ab   300.000 mm    28%
                                                                 10.000 mm 15%       ab 100.000 mm 24%        ab   350.000 mm    29%
                                                                 20.000 mm 20%       ab 150.000 mm 25%        ab   400.000 mm    30%
                                                                 			                 ab 200.000 mm 26%

                                                                 Anzeigenstrecken:
Erscheinungsweise:                                               Anzeigenserie ab 3 Seiten innerhalb eines Produkts.
Wöchentlich jeweils mittwochs /donnerstags                       Es gelten folgende Nachlässe:
                                                                 ab 3 Seiten = 25% | ab 4 Seiten = 35%
Anzeigen- / Druckunterlagenschluss:                              ab 6 Seiten = 40% | ab 8 Seiten = 50%
Freitag, 12 Uhr. Umdisponierungen oder Änderungen zum gleichen   Das um den Strecken-Nachlass reduzierte Anzeigenvolumen wird
Termin. Anzeigenschluss für Titel-Anzeigen: Freitag, 10 Uhr.     in den bestehenden Anzeigenschluss einbezogen und rabattiert.
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Platzierungswünsche
Wir bemühen uns, Ihre Wünsche zu berücksichtigen –
ein Anspruch ist jedoch daraus nicht abzuleiten.                                                      Sonderveröffentlichungen 2018
Bei absoluter Platzierungsvorschrift berechnet der
Verlag einen Aufschlag von 25 % auf den Anzeigenpreis.
Mindestgröße: 200 mm.
Aufschlag für Titelseitenplatzierungen 100%.                                                  i       Monatlich erscheinen folgende Sonderseiten:                   3
Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.
Anzeigenaufträge nehmen auch alle Geschäftsstellen                                                4Bauen und Wohnen
der Rhein-Neckar-Zeitung entgegen.
                                                                                                  4Fitness und Gesundheit
Panoramaanzeigen:                             Alle Kleinanzeigen erscheinen                       4Senioren
(Mindesthöhe 240mm)                           in der Gesamtausgabe und ohne
Berechnung:                                   Mehrkosten auto­matisch auch im
mm-Preis x 15 Spalten                         Internet unter www.wochen-                               Sporadisch und nach Jahreszeit erscheinen
Alle Preise zzgl. MwSt.                       kurier.de                                       i        Sonderseiten zu diesen Themen:
Chiffre-Gebühr:                               Gewerbliche Kleinanzeigen:
E 4,64 (inkl. MwSt.)                          5 Zeilen E 15,–
                                              je weitere Zeile E 3,–                                4Garten4Gastronomie
Private Gelegenheitsanzeigen:
5 Zeilen E 6,–
je weitere Zeile E 1,–
                                              Chiffre-Gebühr:
                                              E 4,– (plus MwSt.)
                                                                                                    4Einkaufstipps zu Festtagen
                                                                                                         (Ostern und Weihnachten)

Weitere Angaben:
                                                                                                    4Motor-Mosaik4Reisen
Zusagen auf die Veröffentlichung von redaktionellen Hinweisen sind unverbindlich. Bei
Belegung von Teilen der Bezirksausgaben wird keine Gewähr dafür übernommen, dass                    4Aus- u. Weiterbildung
das gewünschte Gebiet ausschließlich und vollständig erfasst wird.
Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Der Verlag leistet jedoch        Für diese Sonderveröffentlichungen kann der Verlag von der Preislis-
keine Gewähr für Beilagen an bestimmten Tagen. Bei Verlust einzelner Beilagen auf dem        te abweichende Preise festsetzen. Redaktionelle, sachbezogene Bei-
Vertriebswege haftet der Verlag nicht. Eln Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz
entfällt, wenn mehrere Beilagen zusammenhaften und einem Anzeigen­blatt­exemplar bei-
                                                                                             träge unterstützen den Aufmerksamkeitswert der Anzeigen.
gefügt werden.
Rücktrittsrecht: 14 Tage vor Verteilung.
                                                                                             Vermittlungsprovision:
Für den Inhalt politischer Prospekte haftet grundsätzlich der Auftraggeber, auch für evtl.
daraus entstehende Ansprüche dritter Seite.                                                  Werbeagenturen erhalten auf alle Anzeigen-Aufträge, die zum
Reklamationen müssen innerhalb von drei Tagen nach dem Belegungstag geltend                  Grundpreis abgerechnet werden, 15%.
gemacht werden. Danach erlischt jeglicher Anspruch. Im Falle höherer Gewalt oder Streik      Aufschlag für Titelseitenplatzierungen 100 %.
erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz.
Bei nicht termingerechter Anlieferung der Beilagen oder Abbestellung innerhalb 5 Tagen       Rubrizierte Anzeigen sowie Kleinanzeigen nur
vor Beilagetermin kann der Verlag die ihm entstandenen Kosten berechnen.                     in der Gesamtausgabe möglich.
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Gesamtausgabe                                                                                                                                        4

                          Schriesheim

                           Dossenheim                                              Limbach
                                                                                                                        Gesamtauflage: 190.715
                  Heidelberg

                       Eppelheim                                                   Mittelschefflenz
                                           Neckargemünd
                                                                                                                            HDC – Heidelberg-City/Nord
                                                                                    Mosbach
                                        Bammental                                                   Billigheim
                                                                  Obrigheim
                      Leimen                                                                                                WAWI – Walldorf/Wiesloch
                                                    Helmstadt
             Walldorf            Wiesloch Neckarbischofsheim
                                                                                    Haßmersheim                             HDO – Heidelberg Ost
                                    Dielheim                    Hüffenhardt
                  St. Leon-Rot
                                                    Sinsheim                                                                SINS – Sinsheim

                                                                                                                            MOS – Mosbach
                               Waldangelloch        Hilsbach

                                                                                   Grundpreis (mm)                          ermäßigter Grundpreis (mm)
Kürzel   Kennziffer     Einzelausgaben                                  s/w (1c)      1 ZF (2c)    3 ZF (4c)             s/w (1c)    1 ZF (2c)    3 ZF (4c)

GEWK         11         Gesamtausgabe                                    3,34                3,67                4,34      2,84        3,12         3,68

Seitenpreise (3430 mm)			11.456,20                                                     12.588,10           14.886,20     9.741,20    10.701,60    12.622,40
Ausgabe HDC                                                            Heidelberg-City/Nord                                     5

                                                                                     Schriesheim

                                                                                        Dossenheim

                                                                                                 Heidelberg
                                                                               Eppelheim

Auflage: 73.795
69117 HEIDELBERG                       69117 HEIDELBERG
Jürgen Clewe                           Michael Reinschild
Neugasse 8 -10                         Neugasse 8 -10
Telefon 06221 519 - 6421               Telefon 06221 519 - 6422
Telefax 06221 519 - 96420              Telefax 06221 519 - 96420
Mobil 0170 5369635                     Mobil 0170 3668896
juergen.clewe@wochen-kurier.de         michael.reinschild@wochen-kurier.de

                                                                        Grundpreis (mm)                ermäßigter Grundpreis (mm)
Kürzel   Kennziffer   Einzelausgaben                         s/w (1c)      1 ZF (2c)    3 ZF (4c)   s/w (1c)    1 ZF (2c)    3 ZF (4c)

 HDC        20        Heidelberg-City/Nord                    1,89            2,09        2,43       1,60         1,77         2,06
Ausgabe HDO                                                       Heidelberg-Ost                          6

                                                                Neckarsteinach

                                                                  Neckargemünd
Auflage: 16.175
69117 HEIDELBERG
Michael Reinschild                                             Bammental
Neugasse 8 -10
Telefon 0 62 21 519 - 64 22
Telefax 0 62 21 519 - 9 64 20
Mobil 0170 3 66 88 96
michael.reinschild@wochen-kurier.de

                                                  Grundpreis (mm)                ermäßigter Grundpreis (mm)
Kürzel   Kennziffer   Einzelausgaben   s/w (1c)      1 ZF (2c)    3 ZF (4c)   s/w (1c)    1 ZF (2c)    3 ZF (4c)

 HDO         30       Heidelberg-Ost		0,61              0,68        0,80       0,52         0,58         0,67
Ausgabe WAWI                                                                  Walldorf/Wiesloch                                  7

                                                                            Leimen

                                                                 Walldorf                Wiesloch

                                                                          St. Leon-Rot            Dielheim
Auflage: 46.005
69168 WIESLOCH                      69117 HEIDELBERG
Kerstin Haarmann                    Michael Reinschild
Schlossstraße 2                     Neugasse 8 -10
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                                                                      Grundpreis (mm)                   ermäßigter Grundpreis (mm)
Kürzel   Kennziffer   Einzelausgaben                       s/w (1c)      1 ZF (2c)    3 ZF (4c)      s/w (1c)    1 ZF (2c)    3 ZF (4c)

WAWI        60        Walldorf/Wiesloch		1,22                               1,35        1,59          1,04         1,14         1,36
Ausgabe SINS                                                                                   Sinsheim                    8

                                                                                     Helmstadt
                                                                         Neckarbischofsheim

                                                                                    Sinsheim

Auflage: 26.510
69168 WIESLOCH                      69117 HEIDELBERG      Waldangelloch             Hilsbach
Kerstin Haarmann                    Michael Reinschild
Schlossstraße 2                     Neugasse 8 -10
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kerstin.haarmann@wochen-kurier.de   michael.reinschild@wochen-kurier.de

                                                                   Grundpreis (mm)                ermäßigter Grundpreis (mm)
Kürzel   Kennziffer   Einzelausgaben                    s/w (1c)      1 ZF (2c)    3 ZF (4c)   s/w (1c)    1 ZF (2c)    3 ZF (4c)

 SINS       70        Sinsheim		0,98                                     1,08        1,28        0,84        0,92         1,08
Ausgabe MOS                                                                    Mosbach                     9

                                                                      Limbach

                                                                       Mittelschefflenz

                                                                           Mosbach
                                                                                       Billigheim
Auflage: 28.230                                   Obrigheim
74821 MOSBACH
Jürgen Clewe
Gartenweg 9
Telefon 06261 9322 -15                                                     Haßmersheim
Telefax 06261 9322 -14                     Hüffenhardt
Mobil 0170 5369635
juergen.clewe@wochen-kurier.de

                                                  Grundpreis (mm)                 ermäßigter Grundpreis (mm)
Kürzel   Kennziffer   Einzelausgaben   s/w (1c)      1 ZF (2c)    3 ZF (4c)    s/w (1c)    1 ZF (2c)    3 ZF (4c)

MOS         80        Mosbach		0,94                     1,03        1,21        0,80         0,88         1,03
HDN

                                                                           HDC
                                                                                                MOS

         Kombinationsausgaben
                                                                                 HDO

                                                                          WAWI
                                                                                       SINS                                                10

                                                                    Grundpreis (mm)                      ermäßigter Grundpreis (mm)
Kürzel   Kennziffer   Einzelausgaben         Auflage     s/w (1c)      1 ZF (2c)    3 ZF (4c)         s/w (1c)    1 ZF (2c)    3 ZF (4c)

 HDC           20     Heidelberg-City/Nord   73.795       1,89            2,09                2,43     1,60         1,77         2,06
 HDO           30     Heidelberg-Ost         16.175       0,61            0,68                0,80     0,52         0,58         0,67
WAWI           60     Walldorf/Wiesloch      46.005       1,22            1,35                1,59     1,04         1,14         1,36
 SINS          70     Sinsheim               26.510       0,98            1,08                1,28     0,84         0,92         1,08
MOS            80     Mosbach                28.230       0,94            1,03                1,21     0,80         0,88         1,03

Die fünf Einzelausgaben sind individuell nach Ihren Wünschen kombinierbar.
Kombirabatt:          2 Ausgaben = 20 %         3 Ausgaben = 30 %                4 Ausgaben = 35 %
Prospektbeilagen                                                                                                                                         11

  Preise pro 1000 Exemplare        bis 20g      bis 25g          bis 30g    bis 35g        bis 40g       bis 45g           bis 50g         je weitere 5g
  Grundpreise                       69,50        73,00           76,50       80,00             83,50      87,00             90,50                3,50
  Ermäßigte Preise                  59,00        62,00           65,00       68,00             71,00      74,00             77,00                3,00
                                                                                                                  alle Preise in Euro zuzügl. gesetzliche MwSt.

Anzuliefernde Beilagenmenge: Verteilte Auflage zzgl. 1% Zuschuss           Technische Angaben:
für technischen Schwund (benötigter Beilagenbedarf).
                                                                           1. Mögliche Auflage pro Erscheinungstag: Gesamtauflage
Beilagenschluss: jeweils Donnerstag vor Verteilung, 10.00 Uhr.
Mindestauflage je Erscheinungstermin: 5.000 Beilagen.                      2. Höchstformat: Höhe 250 mm, Breite 350 mm
Der Verlag gewährleistet die Belieferung der erreichbaren Haushalte        3.	Mindestformat: DIN A5 (auf Format gefalzt).
des im Auftrag festgeleg­ten Verteilgebietes mit Toleranzen bis zu 5%.         Einzelblätter können nur gefaltet verarbeitet werden
Bedingt durch die technische Verarbeitung der Beilagen kann es in
                                                                           4. Höchstgewicht: 70 g (größere Gewichte auf Anfrage)
Einzelfällen zu geringen Fehlmengen kommen. Reklamationen müssen
innerhalb 48 Stunden nach Verteilzeit geltend gemacht werden.              5. Erscheinungstage für Beilagen: mittwochs/donnerstags
Auch bei bestätigten Terminen für Beilagen ist der Auftrag erst
                                                                           6. Anliefertermin: 5 Tage vor Beilegung (9 bis 12 Uhr)
endgültig angenommen, wenn der Verlag wenigstens 7 Tage vor
Beilegung ein Muster der Beilage prüfen konnte. Der Verlag behält sich     7. Lieferadresse:
die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beila-
gen für zwei oder mehr Firmen werben. Mehrere zusammengefügte              	frei Haus Rhein-Neckar-Zeitung
Beilagen eines oder mehrerer Auftraggeber werden einzeln berechnet.          Druckhaus Hans-Bunte-Straße 5a
                                                                             69123 Heidelberg-Pfaffengrund
Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck
eines Bestandteils der Zeitung erwecken, werden nicht angenommen.            Telefon 06221 86809105
Rücktrittstermin: 3 Wochen vor Beilegung

                                                          Direktverteilung auf Anfrage
Einzelauflagen                                                                                                12

HDC     Heidelberg-City/Nord        73.795   HDO     Heidelberg-Ost      16.175   WAWI    Walldorf/Wiesloch   46.005
69115   Heidelberg-Bergheim                  69151   Dilsberg                     68789   Rot
69115   Heidelberg-Weststadt                 69151   Kleingemünd                  68789   St. Leon
69115   Heidelberg-Bahnstadt                 69151   Mückenloch                   69168   Baiertal
69117   Heidelberg-Altstadt                  69151   Neckargemünd                 69168   Wiesloch
69118   Heidelberg-Ziegelhausen              69151   Rainbach                     69168   Frauenweiler
69118   Heidelberg-Schlierbach               69151   Waldhilsbach                 69168   Schatthausen
69120   Heidelberg-Neuenheim                 69239   Darsberg                     69181   Leimen
69121   Heidelberg-Handschuhsheim            69239   Neckarsteinach               69181   Gauangelloch
69123   Heidelberg-Pfaffengrund              69245   Bammental                    69181   St. Ilgen
69123   Heidelberg-Wieblingen                69251   Gaiberg                      69190   Walldorf
69124   Heidelberg-Kirchheim                 69256   Mauer                        69207   Sandhausen
69126   Heidelberg-Rohrbach                  69257   Wiesenbach                   69226   Nußloch
69126   Heidelberg-Hasenleiser               74909   Meckesheim                   69231   Malschenberg
69126   Heidelberg-Boxberg                   74909   Mönchzell                    69231   Rauenberg
69126   Heidelberg-Emmertsgrund              74931   Lobbach-Lobenfeld            69231   Rotenberg
69214   Eppelheim                            74931   Waldwimmersbach              69234   Balzfeld
69198   Schriesheim                          74937   Spechbach                    69234   Dielheim
69198   Altenbach                                                                 69234   Horrenberg
69198   Ursenbach                                                                 69254   Malsch
69221   Dossenheim                                                                69242   Mühlhausen
                                                                                  69242   Rettigheim
                                                                                  69242   Tairnbach
Einzelauflagen                                                                              13

SINS    Sinsheim             26.510   MOS     Mosbach                                      28.230
74889   Adersbach                     69437   Guttenbach         74850   Mittelschefflenz
74889   Dühren                        69437   Neckargerach       74850   Oberschefflenz
74889   Ehrstädt                      69439   Zwingenberg        74855   Haßmersheim
74889   Eschelbach                    74821   Diedesheim         74855   Hochhausen
74889   Hasselbach                    74821   Lohrbach           74855   Neckarmühlbach
74889   Hilsbach                      74821   Mosbach            74858   Aglasterhausen
74889   Hoffenheim                    74821   Neckarelz          74858   Daudenzell
74889   Reihen                        74821   Nüstenbach         74858   Michelbach
74889   Rohrbach                      74821   Hardhof            74858   Breitenbronn
74889   Sinsheim                      74821   Schreckhof         74862   Binau
74889   Steinsfurt                    74821   Reichenbuch        74864   Fahrenbach
74889   Waldangelloch                 74821   Sattelbach         74864   Robern
74889   Weiler                        74821   Waldstadt          74864   Trienz
74912   Kirchardt                     74834   Auerbach           74865   Neckarzimmern
74912   Berwangen                     74834   Dallau             74867   Neckarkatzenbach
74912   Bockschaft                    74834   Muckental          74867   Neunkirchen
74915   Daisbach                      74834   Neckarburken       74869   Oberschwarzach
74915   Waibstadt                     74834   Rittersbach        74869   Schwarzach
74918   Eichtersheim                  74838   Heidersbach        74928   Kälbertshausen
74918   Michelfeld                    74838   Krumbach           74928   Hüffenhardt
74921   Bargen                        74838   Limbach
74921   Flinsbach                     74838   Scheringen
74921   Helmstadt                     74838   Wagenschwend
74924   Neckarbischofsheim            74842   Allfeld
74924   Helmhof                       74842   Billigheim
74924   Untergimpern                  74842   Katzental
74925   Epfenbach                     74842   Sulzbach
74927   Eschelbronn                   74842   Waldmühlbach
74933   Neidenstein                   74842   Asbach
74934   Reichartshausen               74842   Mörtelstein
74936   Siegelsbach                   74847   Obrigheim
74939   Zuzenhausen                   74850   Kleineicholzheim
                                      74850   Unterschefflenz
ANZEIGENBLATT VERBUND Süd-West                                                            14

Rabatte                                           Lokale Kompetenz und
Kombinationsrabatt
                                                  überregionale Präsenz
Bei Belegung mehrerer Ausgaben bei
gleicher Größe, gleichem Motiv in
der gleichen Erscheinungswoche je                 4Größerer Wirkungskreis
Ausgabe:                                            verlagsübergreifend im gesamten
2 Ausgaben:         15 %                            Wirtschaftsraum
3 Ausgaben:         20 %
4 und mehr Ausgaben:25 %
                                                  4Höherer Wirkungsgrad
                                                    mit der größtmöglichen Haushaltsabdeckung
Rabattstaffel
für Abschlüsse innerhalb eines Jahres
Malstaffel für mehrmalige   Mengenstaffel bei
                                                  4Besseres Preis-Leistungs-Verhältnis
                                                    mit den möglichen Verbunds-Kombi-Rabatten
Veröffentlichung            Mindestabnahme von:
12mal: 10 %                 5.000mm: 10 %
24mal: 15 %                 10.000mm: 15 %        4Einfache Auftragsabwicklung
52mal: 20 %                 20.000mm: 20 %          1 Auftrag – 1 Ansprechpartner – 1 Rechnung

Erweiterte Mengenstaffel
30.000mm:		21%
40.000mm:		22%
60.000mm:		23%
80.000mm:		24%
100.000mm:		25%
über 100.000mm:
je 50.000mm		1% Rabatt
zusätzlich
A   Rhein Main Wochenblatt
                                                                      15
B           Stadtpost

C       Südhessen Woche

D             Extra

     Wochenblatt Pfalz-Baden
E   Trifels Kurier/Stadtanzeiger

F    Wochenblatt Mannheim

G        Wochen-Kurier

        SWV Wochenspiegel
H           Saarland

I              Echo

J              BAZ

K       Brettener Woche

L       WOM/Rundschau

M   Fränkische Wochenpost

N   Stuttgarter Wochenblatt

O    Wochenspiegel-Gruppe

            Verlag für
P     Anzeigenblätter GmbH
                                   Bei Fragen können Sie sich gerne
Q            Blitz-Tip             an Ihren Anzeigenberater wenden.
                                   Telefon 06221 519 - 6400
R            PZ extra
                                   Telefax 06221 519 - 96400
Technische Angaben                                                                                                                                                 16

Rheinisches Format                                                                     Auflösung:
Satzspiegel                                                                            • Strichzeichnungen (line art) sollten nicht mehr als 1200 dpi haben
490 mm hoch x 324 mm breit                    Anzeigen: 7 Spalten                      • Graustufen- und Farbbilder sollten zwischen 200 und 300 dpi haben.
		                                            1/1 Seite = 3430 mm                      Schriften/Fonts:
Panoramaanzeigen                                                                       Sie haben folgende Möglichkeiten:
Mindesthöhe 160 mm bis max. 490 mm, 684 mm breit                                       • Alle verwendeten Fonts in Datei einbinden oder Schriften in Zeichenwege/
einschl. Bundsteg = 15 Anzeigenspalten                                                    Kurven/Pfade umwandeln oder Bildschirm- und Drucker-Fonts separat mitliefern.
                                                                                       • Nur PostScript-Schriften verwenden
Mindest-/Maximalgröße
                                                                                          (Keine TrueType, Multiple Master und OpenType-Fonts)
für Eckfeld-, Streifenanzeigen und blatthohe Anzeigen
siehe Allgemeine Verlagsangaben                                                        CMYK-Vierfarb-Anzeigen:
                                                                                       • Schwarzauszug als reines Schwarz anlegen.
Spaltenbreite Anzeigenteil
                                                                                       • Bitte den reduzierten darstellbaren Farbraum im Zeitungsdruck berücksichtigen.
    1 Spalte   2 Spalten   3 Spalten   4 Spalten   5 Spalten   6 Spalten   7 Spalten   • Zusätzliche selbstdefinierte (Sonder-)Farben immer als CMYK-Vierfarb-Auszüge anlegen.
    45 mm       91 mm      138 mm      184 mm      231 mm      277 mm      324 mm
                                                                                       Sonderfarben-Anzeigen „HKS“:
Druckverfahren                                                                         •	Sonderfarben können geliefert werden.
Zeitungsrollenoffset • Rasterweite max. 40 Linien/cm (100 lpi)                            – Wenn Sonderfarben geliefert werden, dann RNZ-Farbandruckbogen verwenden
Grundschriften                                                                            – Bezeichnung der Farbe z.B. HKS4, kein Leerzeichen oder Sonderzeichen bei
Anzeigenteil 7,0 Punkt                                                                       Farbbenennung verwenden.
Negativschriften mindestens 8,0 Punkt halbfett                                         •	Duplexbilder müssen im CMYK-Farbraum angeliefert werden.
Folgende Datenformate sind möglich:                                                    Sonderfarben-Anzeigen „Pantone“:
                                                                                       • Nur als CMYK-Separation
WORD-Dateien: Dateien sind im WORD-Format und prn-Format abzuspeichern.
Von der Originaldatei WORD benötigen wir einen Ausdruck, damit wir                     Bitte auf Vollständigkeit bei allen enthaltenen Anzeigen-Elementen
die Schriften vergleichen bzw. in vorliegende Schriften umwandeln können.              achten: Bilder, Logos, Schriften
Bei Rückfragen siehe Technische Hotline.                                              Verwenden Sie dazu
PostScript (Rücksprache Druckertreiber)/EPS                                           • in QuarkXPress den Befehl „Für Ausgabe sammeln“
(mit inkludierten Schriften)/TIFF/PDF.                                                 • in InDesign den Befehl „Verpacken“
Bei anderen Datenformaten wie Freehand, QuarkXPress und InDesign                       Datenkompression:
für MAC, beachten Sie bitte:                                                          Sie können zur Verkleinerung der Dateien Datenkompression einsetzen. Stuffit-
• Offene Dateien dieser Programme können bei Bedarf verarbeitet werden.                komprimierte Dateien können direkt dekomprimiert werden, sonst verwenden Sie bitte
                                                                                       immer selbstdekomprimierende Dateien (.sea). Bitte keine JPEGs sowie keine RGB-Bilder in
Tonwerte (technische Rasterflächen) sollten nicht kleiner als 5 % sein.
                                                                                       die Dokumente einbauen.
Linienstärken sollten nicht kleiner als 0,2 mm bzw. 0,3 Punkt sein.
Datenanlieferung                                                                                                                                 17

Es gibt folgende Möglichkeiten der Datenübermittlung:                   Anzeigen mit 1, 2 und 3 Zusatzfarben:
Datenträger:                                                            Digitale Übermittlung im geschlossenen Format (PDF, EPS, PS)
CD / USB-Stick / DVD                                                    Rasterweite: bis max. 40 Linien / cm (100 lpi)
Adresse:                                                                Rasterform: Runder Punkt
Wochen-Kurier, Anzeigenabteilung, Neugasse 8 -10, 69117 Heidelberg      Farben:
Telefon: 06221 519 - 6400, E-Mail: info@wochen-kurier.de                Zusatzfarben werden im 4c-Modus laut HKS Z-Fächer zusammen­gesetzt.
FTP-Direktübertragung                                                   Drucktechnisch bedingte geringfügige Abweichungen im Farbton berechtigen nicht zu
ftp://druckdaten.rnz.de                                                 Ersatzansprüchen oder Preisnachlässen.
Benutzername und Kennwort bitte beim Verlag erfragen.                   Andrucke:
E-Mail: druckdaten@rnz.de                                               Bei Anzeigen mit Zusatzfarben werden Andrucke/Proofs erbeten.
Datenübertragung:                                                       Bei 4c-Anzeigen 2 Andrucke möglichst auf Zeitungspapier.
Für Bilder innerhalb von Anzeigen nur TIFF-Bilder senden!               Tonwertzunahme:
Keine LZW-Komprimierung, CMYK-Modus.                                    Als Tonwertzunahme beim Druck sind folgende Werte
Technisches Begleitfax: 06221 519 - 96400                               zu berücksichtigen
                                                                        (gemessen im 40 -%- Kontrollfeld):
Technische Hotline                                                      CMY = 33 % + / – 5 % K (Schwarzform) = 35 % + / – 5 %
• Bilder: 06221 519 -1850
• Anzeigen: 06221 519 - 6111                                            Kundendaten werden in Bezug auf die Tonwertzunahme original belassen.
                                                                        Bei unserer Produktion orientieren wir uns an den „Technischen Richtlinien
Datenanlieferungs-Rückfragen: 06221 519 - 6070
                                                                        Vierfarbreproduktion im Zeitungs­druck“ des Bundesverbandes Druck in der
s/w Anzeigen:                                                           neuesten Fassung.
Digitale Übermittlung im geschlossenen Format (PDF, EPS, PS).           Maximale Farbdeckung: 240 % (GCR oder UCR)
Reprofähige Aufsichtsvorlage/Belichtung auf Fotopapier, seitenrichtig
Tonwertumfang:
Lichter Ton: 5% (ins Weiße auslaufend), Zeichnende Tiefe: 90%           Ansprechpartner zu Datenformaten für Anzeigen:
                                                                        Telefon: 06221 519 - 6111, E-Mail: druckdaten@rnz.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                                                                                                                                        18

Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge gelten mit ihrer Erteilung die Konditionen der Preisliste, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der zusätzlichen Geschäftsbedingungen des
Verlages. Für den Verlag sind davon abweichende Bedingungen des Auftraggebers unverbindlich.

1.	„Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Ver-           8. 	Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Ab­
    trag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder               schlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form
    sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.                                   nach einheitlich, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren
                                                                                                            Inhalt gegen Gesetze oder behördlichen Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung
2. A
    nzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss             für den Verlag aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen unzumutbar ist. Dies gilt auch für
   ab­zurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen ein-                  Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagen­
   geräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzu­              aufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung
   wickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und ver-             bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestand-
   öffentlicht wird.                                                                                        teils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht ange-
3.	Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2        nommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
    ge­nann­ten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen           9.	Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der
    abzurufen.                                                                                              Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druck­
4. 	Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der        unterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den beleg­ten
    Auftrag­geber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem              Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
    gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu                  10. 	Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem
    erstatten. Die Erstattung ent­fällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich         Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige,
    des Verlages beruht.                                                                                     aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag
5. 	Bei Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in                 eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht
    Anzeigen-Millimeter umgerechnet.                                                                         einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung
                                                                                                             des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
6. 	Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten                Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung
    Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht                  – ausgeschlossen; Schadensersatz­ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind
    werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor                beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige
    Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen               oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Ver-
    ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der aus-            legers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages
    drücklichen Vereinbarung bedarf.                                                                         für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaft bleibt unberührt. Im kaufmännischen
7. 	Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere         Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von
     Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzei-            Erfüllungs­gehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahr-
     gen erkenn­bar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich             lässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffen­den
     gemacht.                                                                                                Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln
                                                                                                             – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
                                                                                                       11. 	Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Ver-
                                                                                                            antwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle
                                                                                                            Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist
                                                                                                            mitgeteilt werden.
                                                                                                       12.	Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche,
                                                                                                            tatsäch­liche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt.
13.	Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14      20. 	Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprü-
     Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preis-           che des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichts-
     liste ersichtlichen von Empfang und Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im              stand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt
     einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für         des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach
     vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.                                                    Vertragsschluss seinen Wohn­sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des
                                                                                                               Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
14. 	
     Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet.
     Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur            Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages                                                             19
     Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen
                                                                                                          a)	Die Werbe-Agenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen
     begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch
                                                                                                              und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom
     während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rück-
                                                                                                              Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weiter­
     sicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von
                                                                                                              gegeben werden.
     dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. 	Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang          b) Bei Änderungen der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen sofort in Kraft.
     des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnum-            c)	Werbe-Agenturen und Werbungsmittler erhalten Provision für Anzeigen- und Beilagenaufträge
     mern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechts-        von Werbungstreibenden des Handels, Handwerks und Gewerbes, vorausgesetzt, dass die Werbe-
     verbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.           Agen­turen und Werbungsmittler auch die gesamte Auftragsabwicklung selbst übernehmen, d. h.
16. 	Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftrag­            die Aufträge dem Verlag unmittelbar erteilen und Texte bzw. Druckunterlagen direkt anliefern.
      geber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Aus-           d)	Die Auftraggeber haften für alle Folgen und Schäden, die sich für den Verlag, besonders auf
      führungen hat der Auftraggeber zu tragen.                                                               Grund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften aus dem Inhalt der
17. 	Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch                 Anzeigen und Beilagen durch deren Abdruck oder Streuung ergeben können. Die Auftraggeber
     auf Preis­minderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzei-             haben den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, wobei der Verlag nicht verpflichtet ist zu
     ge beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durch-              prüfen, ob durch die Anzeigen oder Beilagen Rechte Dritter beeinträchtigt werden, was auch für
     schnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte         die Ausführung sistierter Aufträge zutrifft. Der Inserent ist verpflichtet, die Kosten des Abdrucks
     (bei Fachzeitschriften gegebenen­falls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete Auflage) des         einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige
     vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur              bezieht, zu den jeweils gültigen Tarifpreisen zu tragen.
     Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie                                                         e)	Im Falle gänzlichen oder teilweisen Nichterscheinens der Zeitung und somit der Anzeige infolge
		 bei einer Auflage bis zu                 50 000 Exemplaren 20 v. H.,                                       höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung
		 bei einer Auflage bis zu                100 000 Exemplaren 15 v. H.,                                       von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz; für nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht veröf-
		bei einer Auflage bis zu		              500 000 Exemplaren 10 v. H.,                                       fentlichte Anzeigen bzw. Beilagen wird ebenfalls kein Schadenersatz geleistet.
   bei einer Auflage über 		               500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.                            f)	Der Auftraggeber hat den Abdruck seiner Anzeige sofort nach Erscheinen zu prüfen. Der Verlag
		
  Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag                lehnt Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ab, wenn bei zu wiederholenden Aufnah-
  dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass                     men der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass der Auftraggeber eine Berichtigung vor Wiedergabe
  dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.                                          der nächsten Anzeige verlangt.

18. 	Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Ange­      g) Für Anzeigen in Sonderseiten können vom Verlag abweichende Preise festgesetzt werden.
      bote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernan-   h)	Kleinanzeigen nur gegen Vorkasse bzw. Bankeinzugsermächtigung.
      zeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen
      werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden         i)	Wird der Verlag beim Bankeinzugsverfahren durch Gründe, die der Kunde zu vertreten hat, rück­
      vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der          be­lastet, so hat der Auftraggeber die entstehenden Kosten zu tragen. Rechnungsbetrag und
      Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehen-           Kosten werden sofort fällig; jeglicher Skonto entfällt.
      den Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen.
                                                                                                          k) Gerichtsstand für das Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) ist der Sitz des Verlages.
      Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag
      nicht verpflichtet.                                                                                 I)	Die Vertragsdaten unserer Anzeigenkunden werden in einer EDV-Anlage gespeichert; auf Grund
                                                                                                              der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
19.	Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderungen an den Auftraggeber zurückge-
     sandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.                     m) F ür die richtige Wiedergabe undeutlicher Manuskripte und für Übermittlungsfehler bei
                                                                                                              telefonisch aufgegebenen Anzeigen und telefonisch veranlassten Änderungen wird keine
                                                                                                              Gewähr übernommen. Abbestellungen – grundsätzlich schriftlich – können nur berücksich­
                                                                                                              tigt werden, wenn dies die technische Fertigstellung der Zeitung nicht beeinträchtigt.
Generalvertretungen & Geschäftsstellen                                                                                         20

Nielsen I                                                                                                 Die Geschäftsstellen der
PMS Printmedien-Service GmbH                                                                              RHEIN-NECKAR-ZEITUNG
Fuhlsbüttler Str. 145                                                                                     nehmen auch Anzeigenaufträge
22305 Hamburg                                                                                             für den WOCHEN-KURIER
Telefon 040 639084 - 0
                                                                                                          entgegen:
Telefax 040 639084 - 44
E-Mail info@pms-tz.de                                                      VI
www.pms-tz.de                                                 I
                                                                                                             69117 HEIDELBERG
                                                                                 V                           Neugasse 6
                                                                                                             Telefon 06221 519 -1190
Nielsen II                                                                                                   Telefax 06221 519 - 91150
TZ-Media GmbH                                                                                                E-Mail anz-info@rnz.de
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                                                                                                             Schlossstraße 2
                                                      IIIa                                                   Telefon 06222 5876 -7300
                                                                                                             Telefax 06222 5876 - 67300
                                                                                                             E-Mail anz-wiesloch@rnz.de
Nielsen IIIa
Verlagsbüro Krimmer
Am Lindenbaum 24                                                      IV
60433 Frankfurt/Main                                          IIIb
Telefon 069 5309080
Telefax 069 53090850                                                                                         74889 SINSHEIM
E-Mail frankfurt@krimmer.com                                                                                 Bahnhofstraße 27a
                                                                                                             Telefon 07261 9440 -7200
                                                                                                             Telefax 07261 9440 -77200
                                                                                                             E-Mail anz-sinsheim@rnz.de
Nielsen IIIb                    Nielsen IV
Verlagsbüro Süd,                Medien Service Bayern                Nielsen V + VI + VII
Glauner & Partner GmbH          Verlagsbüro von Schroetter           TSB Tageszeitungs-Service Berlin
Dachauer Straße 37a             Friedrichshafener Str. 1             Printmedien Marketing GmbH
85232 Feldgeding                82205 Oberpfaffenhofen / Gilching    Giesensdorfer Straße 29                 74821 MOSBACH
Telefon 08131 37660 - 0         Telefon 08105 9070 - 0               12207 Berlin                            Gartenweg 9
Telefax 08131 37660 -25         Telefax 08105 9070 -30               Telefon 030 773006 - 0                  Telefon 06261 9322-7100
E-Mail info@vbs-feldgeding.de   E-Mail kontakt@vonschroetter.de      Telefax 030 773006 -20                  Telefax 06261 9322- 97100
www.verlagsbuero-sued.de        www.vonschroetter.de                 E-Mail kontakt@verlagsbuero-tsb.de      E-Mail anz-mosbach@rnz.de
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