Mediadaten 2018 Preisliste Nr. 35 - gültig ab 1. Januar 2018 - Wochen-Kurier
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Preisliste Nr. 35 Mediadaten 2018 gültig ab 1. Januar 2018 1 190.715 Exemplare wöchentlich in jedem erreichbaren Haushalt
Allgemeine Verlagsangaben und Rabatte 2 Anschrift: WOCHEN-KURIER Zahlungsbedingungen: Neugasse 8 | 69117 Heidelberg 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug, bei Lastschrift Telefon: 06221 519 - 6400 2% Skonto. Bei Zahlungsverzug Gesamtforderung fällig. Telefax: 06221 519 - 96400 Nachlässe: Internet: www.wochen-kurier.de Für Abschluss bei Abnahme innerhalb eines Jahres in derselben E-Mail: info@wochen-kurier.de (für Anzeigen) Ausgabe oder Kombination. redaktion@wochen-kurier.de Wiederholungsrabatte: nur auf gestaltete Anzeigen (keine Kleinanzeigen) Bank: Sparkasse Heidelberg IBAN: DE53 6725 0020 0000 0266 03 12 mal 10% | 24 mal 15% | 52 mal 20% Bank: SWIFT-BIC: SOLADES1HDB Mengenstaffel für Millimeterabschlüsse von mindestens: Volksbank Heidelberg IBAN: DE68 6729 0000 0000 6544 00 3.000 mm 5% ab 25.000 mm 21% ab 250.000 mm 27% Bank: SWIFT-BIC: GENODE61HD1 5.000 mm 10% ab 50.000 mm 22% ab 300.000 mm 28% 10.000 mm 15% ab 100.000 mm 24% ab 350.000 mm 29% 20.000 mm 20% ab 150.000 mm 25% ab 400.000 mm 30% ab 200.000 mm 26% Anzeigenstrecken: Erscheinungsweise: Anzeigenserie ab 3 Seiten innerhalb eines Produkts. Wöchentlich jeweils mittwochs /donnerstags Es gelten folgende Nachlässe: ab 3 Seiten = 25% | ab 4 Seiten = 35% Anzeigen- / Druckunterlagenschluss: ab 6 Seiten = 40% | ab 8 Seiten = 50% Freitag, 12 Uhr. Umdisponierungen oder Änderungen zum gleichen Das um den Strecken-Nachlass reduzierte Anzeigenvolumen wird Termin. Anzeigenschluss für Titel-Anzeigen: Freitag, 10 Uhr. in den bestehenden Anzeigenschluss einbezogen und rabattiert.
Platzierungswünsche Wir bemühen uns, Ihre Wünsche zu berücksichtigen – ein Anspruch ist jedoch daraus nicht abzuleiten. Sonderveröffentlichungen 2018 Bei absoluter Platzierungsvorschrift berechnet der Verlag einen Aufschlag von 25 % auf den Anzeigenpreis. Mindestgröße: 200 mm. Aufschlag für Titelseitenplatzierungen 100%. i Monatlich erscheinen folgende Sonderseiten: 3 Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Anzeigenaufträge nehmen auch alle Geschäftsstellen 4Bauen und Wohnen der Rhein-Neckar-Zeitung entgegen. 4Fitness und Gesundheit Panoramaanzeigen: Alle Kleinanzeigen erscheinen 4Senioren (Mindesthöhe 240mm) in der Gesamtausgabe und ohne Berechnung: Mehrkosten automatisch auch im mm-Preis x 15 Spalten Internet unter www.wochen- Sporadisch und nach Jahreszeit erscheinen Alle Preise zzgl. MwSt. kurier.de i Sonderseiten zu diesen Themen: Chiffre-Gebühr: Gewerbliche Kleinanzeigen: E 4,64 (inkl. MwSt.) 5 Zeilen E 15,– je weitere Zeile E 3,– 4Garten4Gastronomie Private Gelegenheitsanzeigen: 5 Zeilen E 6,– je weitere Zeile E 1,– Chiffre-Gebühr: E 4,– (plus MwSt.) 4Einkaufstipps zu Festtagen (Ostern und Weihnachten) Weitere Angaben: 4Motor-Mosaik4Reisen Zusagen auf die Veröffentlichung von redaktionellen Hinweisen sind unverbindlich. Bei Belegung von Teilen der Bezirksausgaben wird keine Gewähr dafür übernommen, dass 4Aus- u. Weiterbildung das gewünschte Gebiet ausschließlich und vollständig erfasst wird. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Der Verlag leistet jedoch Für diese Sonderveröffentlichungen kann der Verlag von der Preislis- keine Gewähr für Beilagen an bestimmten Tagen. Bei Verlust einzelner Beilagen auf dem te abweichende Preise festsetzen. Redaktionelle, sachbezogene Bei- Vertriebswege haftet der Verlag nicht. Eln Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen zusammenhaften und einem Anzeigenblattexemplar bei- träge unterstützen den Aufmerksamkeitswert der Anzeigen. gefügt werden. Rücktrittsrecht: 14 Tage vor Verteilung. Vermittlungsprovision: Für den Inhalt politischer Prospekte haftet grundsätzlich der Auftraggeber, auch für evtl. daraus entstehende Ansprüche dritter Seite. Werbeagenturen erhalten auf alle Anzeigen-Aufträge, die zum Reklamationen müssen innerhalb von drei Tagen nach dem Belegungstag geltend Grundpreis abgerechnet werden, 15%. gemacht werden. Danach erlischt jeglicher Anspruch. Im Falle höherer Gewalt oder Streik Aufschlag für Titelseitenplatzierungen 100 %. erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz. Bei nicht termingerechter Anlieferung der Beilagen oder Abbestellung innerhalb 5 Tagen Rubrizierte Anzeigen sowie Kleinanzeigen nur vor Beilagetermin kann der Verlag die ihm entstandenen Kosten berechnen. in der Gesamtausgabe möglich.
Gesamtausgabe 4 Schriesheim Dossenheim Limbach Gesamtauflage: 190.715 Heidelberg Eppelheim Mittelschefflenz Neckargemünd HDC – Heidelberg-City/Nord Mosbach Bammental Billigheim Obrigheim Leimen WAWI – Walldorf/Wiesloch Helmstadt Walldorf Wiesloch Neckarbischofsheim Haßmersheim HDO – Heidelberg Ost Dielheim Hüffenhardt St. Leon-Rot Sinsheim SINS – Sinsheim MOS – Mosbach Waldangelloch Hilsbach Grundpreis (mm) ermäßigter Grundpreis (mm) Kürzel Kennziffer Einzelausgaben s/w (1c) 1 ZF (2c) 3 ZF (4c) s/w (1c) 1 ZF (2c) 3 ZF (4c) GEWK 11 Gesamtausgabe 3,34 3,67 4,34 2,84 3,12 3,68 Seitenpreise (3430 mm) 11.456,20 12.588,10 14.886,20 9.741,20 10.701,60 12.622,40
Ausgabe HDC Heidelberg-City/Nord 5 Schriesheim Dossenheim Heidelberg Eppelheim Auflage: 73.795 69117 HEIDELBERG 69117 HEIDELBERG Jürgen Clewe Michael Reinschild Neugasse 8 -10 Neugasse 8 -10 Telefon 06221 519 - 6421 Telefon 06221 519 - 6422 Telefax 06221 519 - 96420 Telefax 06221 519 - 96420 Mobil 0170 5369635 Mobil 0170 3668896 juergen.clewe@wochen-kurier.de michael.reinschild@wochen-kurier.de Grundpreis (mm) ermäßigter Grundpreis (mm) Kürzel Kennziffer Einzelausgaben s/w (1c) 1 ZF (2c) 3 ZF (4c) s/w (1c) 1 ZF (2c) 3 ZF (4c) HDC 20 Heidelberg-City/Nord 1,89 2,09 2,43 1,60 1,77 2,06
Ausgabe HDO Heidelberg-Ost 6 Neckarsteinach Neckargemünd Auflage: 16.175 69117 HEIDELBERG Michael Reinschild Bammental Neugasse 8 -10 Telefon 0 62 21 519 - 64 22 Telefax 0 62 21 519 - 9 64 20 Mobil 0170 3 66 88 96 michael.reinschild@wochen-kurier.de Grundpreis (mm) ermäßigter Grundpreis (mm) Kürzel Kennziffer Einzelausgaben s/w (1c) 1 ZF (2c) 3 ZF (4c) s/w (1c) 1 ZF (2c) 3 ZF (4c) HDO 30 Heidelberg-Ost 0,61 0,68 0,80 0,52 0,58 0,67
Ausgabe WAWI Walldorf/Wiesloch 7 Leimen Walldorf Wiesloch St. Leon-Rot Dielheim Auflage: 46.005 69168 WIESLOCH 69117 HEIDELBERG Kerstin Haarmann Michael Reinschild Schlossstraße 2 Neugasse 8 -10 Telefon 06222 5876 -7331 Telefon 06221 519 - 6422 Telefax 06222 5876 - 67330 Telefax 06221 519 - 96420 Mobil 0175 2203181 Mobil 0170 3668896 kerstin.haarmann@wochen-kurier.de michael.reinschild@wochen-kurier.de Grundpreis (mm) ermäßigter Grundpreis (mm) Kürzel Kennziffer Einzelausgaben s/w (1c) 1 ZF (2c) 3 ZF (4c) s/w (1c) 1 ZF (2c) 3 ZF (4c) WAWI 60 Walldorf/Wiesloch 1,22 1,35 1,59 1,04 1,14 1,36
Ausgabe SINS Sinsheim 8 Helmstadt Neckarbischofsheim Sinsheim Auflage: 26.510 69168 WIESLOCH 69117 HEIDELBERG Waldangelloch Hilsbach Kerstin Haarmann Michael Reinschild Schlossstraße 2 Neugasse 8 -10 Telefon 06222 5876 -7331 Telefon 06221 519 - 6422 Telefax 06222 5876 - 67330 Telefax 06221 519 - 96420 Mobil 0175 2203181 Mobil 0170 3668896 kerstin.haarmann@wochen-kurier.de michael.reinschild@wochen-kurier.de Grundpreis (mm) ermäßigter Grundpreis (mm) Kürzel Kennziffer Einzelausgaben s/w (1c) 1 ZF (2c) 3 ZF (4c) s/w (1c) 1 ZF (2c) 3 ZF (4c) SINS 70 Sinsheim 0,98 1,08 1,28 0,84 0,92 1,08
Ausgabe MOS Mosbach 9 Limbach Mittelschefflenz Mosbach Billigheim Auflage: 28.230 Obrigheim 74821 MOSBACH Jürgen Clewe Gartenweg 9 Telefon 06261 9322 -15 Haßmersheim Telefax 06261 9322 -14 Hüffenhardt Mobil 0170 5369635 juergen.clewe@wochen-kurier.de Grundpreis (mm) ermäßigter Grundpreis (mm) Kürzel Kennziffer Einzelausgaben s/w (1c) 1 ZF (2c) 3 ZF (4c) s/w (1c) 1 ZF (2c) 3 ZF (4c) MOS 80 Mosbach 0,94 1,03 1,21 0,80 0,88 1,03
HDN HDC MOS Kombinationsausgaben HDO WAWI SINS 10 Grundpreis (mm) ermäßigter Grundpreis (mm) Kürzel Kennziffer Einzelausgaben Auflage s/w (1c) 1 ZF (2c) 3 ZF (4c) s/w (1c) 1 ZF (2c) 3 ZF (4c) HDC 20 Heidelberg-City/Nord 73.795 1,89 2,09 2,43 1,60 1,77 2,06 HDO 30 Heidelberg-Ost 16.175 0,61 0,68 0,80 0,52 0,58 0,67 WAWI 60 Walldorf/Wiesloch 46.005 1,22 1,35 1,59 1,04 1,14 1,36 SINS 70 Sinsheim 26.510 0,98 1,08 1,28 0,84 0,92 1,08 MOS 80 Mosbach 28.230 0,94 1,03 1,21 0,80 0,88 1,03 Die fünf Einzelausgaben sind individuell nach Ihren Wünschen kombinierbar. Kombirabatt: 2 Ausgaben = 20 % 3 Ausgaben = 30 % 4 Ausgaben = 35 %
Prospektbeilagen 11 Preise pro 1000 Exemplare bis 20g bis 25g bis 30g bis 35g bis 40g bis 45g bis 50g je weitere 5g Grundpreise 69,50 73,00 76,50 80,00 83,50 87,00 90,50 3,50 Ermäßigte Preise 59,00 62,00 65,00 68,00 71,00 74,00 77,00 3,00 alle Preise in Euro zuzügl. gesetzliche MwSt. Anzuliefernde Beilagenmenge: Verteilte Auflage zzgl. 1% Zuschuss Technische Angaben: für technischen Schwund (benötigter Beilagenbedarf). 1. Mögliche Auflage pro Erscheinungstag: Gesamtauflage Beilagenschluss: jeweils Donnerstag vor Verteilung, 10.00 Uhr. Mindestauflage je Erscheinungstermin: 5.000 Beilagen. 2. Höchstformat: Höhe 250 mm, Breite 350 mm Der Verlag gewährleistet die Belieferung der erreichbaren Haushalte 3. Mindestformat: DIN A5 (auf Format gefalzt). des im Auftrag festgelegten Verteilgebietes mit Toleranzen bis zu 5%. Einzelblätter können nur gefaltet verarbeitet werden Bedingt durch die technische Verarbeitung der Beilagen kann es in 4. Höchstgewicht: 70 g (größere Gewichte auf Anfrage) Einzelfällen zu geringen Fehlmengen kommen. Reklamationen müssen innerhalb 48 Stunden nach Verteilzeit geltend gemacht werden. 5. Erscheinungstage für Beilagen: mittwochs/donnerstags Auch bei bestätigten Terminen für Beilagen ist der Auftrag erst 6. Anliefertermin: 5 Tage vor Beilegung (9 bis 12 Uhr) endgültig angenommen, wenn der Verlag wenigstens 7 Tage vor Beilegung ein Muster der Beilage prüfen konnte. Der Verlag behält sich 7. Lieferadresse: die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beila- gen für zwei oder mehr Firmen werben. Mehrere zusammengefügte frei Haus Rhein-Neckar-Zeitung Beilagen eines oder mehrerer Auftraggeber werden einzeln berechnet. Druckhaus Hans-Bunte-Straße 5a 69123 Heidelberg-Pfaffengrund Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken, werden nicht angenommen. Telefon 06221 86809105 Rücktrittstermin: 3 Wochen vor Beilegung Direktverteilung auf Anfrage
Einzelauflagen 12 HDC Heidelberg-City/Nord 73.795 HDO Heidelberg-Ost 16.175 WAWI Walldorf/Wiesloch 46.005 69115 Heidelberg-Bergheim 69151 Dilsberg 68789 Rot 69115 Heidelberg-Weststadt 69151 Kleingemünd 68789 St. Leon 69115 Heidelberg-Bahnstadt 69151 Mückenloch 69168 Baiertal 69117 Heidelberg-Altstadt 69151 Neckargemünd 69168 Wiesloch 69118 Heidelberg-Ziegelhausen 69151 Rainbach 69168 Frauenweiler 69118 Heidelberg-Schlierbach 69151 Waldhilsbach 69168 Schatthausen 69120 Heidelberg-Neuenheim 69239 Darsberg 69181 Leimen 69121 Heidelberg-Handschuhsheim 69239 Neckarsteinach 69181 Gauangelloch 69123 Heidelberg-Pfaffengrund 69245 Bammental 69181 St. Ilgen 69123 Heidelberg-Wieblingen 69251 Gaiberg 69190 Walldorf 69124 Heidelberg-Kirchheim 69256 Mauer 69207 Sandhausen 69126 Heidelberg-Rohrbach 69257 Wiesenbach 69226 Nußloch 69126 Heidelberg-Hasenleiser 74909 Meckesheim 69231 Malschenberg 69126 Heidelberg-Boxberg 74909 Mönchzell 69231 Rauenberg 69126 Heidelberg-Emmertsgrund 74931 Lobbach-Lobenfeld 69231 Rotenberg 69214 Eppelheim 74931 Waldwimmersbach 69234 Balzfeld 69198 Schriesheim 74937 Spechbach 69234 Dielheim 69198 Altenbach 69234 Horrenberg 69198 Ursenbach 69254 Malsch 69221 Dossenheim 69242 Mühlhausen 69242 Rettigheim 69242 Tairnbach
Einzelauflagen 13 SINS Sinsheim 26.510 MOS Mosbach 28.230 74889 Adersbach 69437 Guttenbach 74850 Mittelschefflenz 74889 Dühren 69437 Neckargerach 74850 Oberschefflenz 74889 Ehrstädt 69439 Zwingenberg 74855 Haßmersheim 74889 Eschelbach 74821 Diedesheim 74855 Hochhausen 74889 Hasselbach 74821 Lohrbach 74855 Neckarmühlbach 74889 Hilsbach 74821 Mosbach 74858 Aglasterhausen 74889 Hoffenheim 74821 Neckarelz 74858 Daudenzell 74889 Reihen 74821 Nüstenbach 74858 Michelbach 74889 Rohrbach 74821 Hardhof 74858 Breitenbronn 74889 Sinsheim 74821 Schreckhof 74862 Binau 74889 Steinsfurt 74821 Reichenbuch 74864 Fahrenbach 74889 Waldangelloch 74821 Sattelbach 74864 Robern 74889 Weiler 74821 Waldstadt 74864 Trienz 74912 Kirchardt 74834 Auerbach 74865 Neckarzimmern 74912 Berwangen 74834 Dallau 74867 Neckarkatzenbach 74912 Bockschaft 74834 Muckental 74867 Neunkirchen 74915 Daisbach 74834 Neckarburken 74869 Oberschwarzach 74915 Waibstadt 74834 Rittersbach 74869 Schwarzach 74918 Eichtersheim 74838 Heidersbach 74928 Kälbertshausen 74918 Michelfeld 74838 Krumbach 74928 Hüffenhardt 74921 Bargen 74838 Limbach 74921 Flinsbach 74838 Scheringen 74921 Helmstadt 74838 Wagenschwend 74924 Neckarbischofsheim 74842 Allfeld 74924 Helmhof 74842 Billigheim 74924 Untergimpern 74842 Katzental 74925 Epfenbach 74842 Sulzbach 74927 Eschelbronn 74842 Waldmühlbach 74933 Neidenstein 74842 Asbach 74934 Reichartshausen 74842 Mörtelstein 74936 Siegelsbach 74847 Obrigheim 74939 Zuzenhausen 74850 Kleineicholzheim 74850 Unterschefflenz
ANZEIGENBLATT VERBUND Süd-West 14 Rabatte Lokale Kompetenz und Kombinationsrabatt überregionale Präsenz Bei Belegung mehrerer Ausgaben bei gleicher Größe, gleichem Motiv in der gleichen Erscheinungswoche je 4Größerer Wirkungskreis Ausgabe: verlagsübergreifend im gesamten 2 Ausgaben: 15 % Wirtschaftsraum 3 Ausgaben: 20 % 4 und mehr Ausgaben:25 % 4Höherer Wirkungsgrad mit der größtmöglichen Haushaltsabdeckung Rabattstaffel für Abschlüsse innerhalb eines Jahres Malstaffel für mehrmalige Mengenstaffel bei 4Besseres Preis-Leistungs-Verhältnis mit den möglichen Verbunds-Kombi-Rabatten Veröffentlichung Mindestabnahme von: 12mal: 10 % 5.000mm: 10 % 24mal: 15 % 10.000mm: 15 % 4Einfache Auftragsabwicklung 52mal: 20 % 20.000mm: 20 % 1 Auftrag – 1 Ansprechpartner – 1 Rechnung Erweiterte Mengenstaffel 30.000mm: 21% 40.000mm: 22% 60.000mm: 23% 80.000mm: 24% 100.000mm: 25% über 100.000mm: je 50.000mm 1% Rabatt zusätzlich
A Rhein Main Wochenblatt 15 B Stadtpost C Südhessen Woche D Extra Wochenblatt Pfalz-Baden E Trifels Kurier/Stadtanzeiger F Wochenblatt Mannheim G Wochen-Kurier SWV Wochenspiegel H Saarland I Echo J BAZ K Brettener Woche L WOM/Rundschau M Fränkische Wochenpost N Stuttgarter Wochenblatt O Wochenspiegel-Gruppe Verlag für P Anzeigenblätter GmbH Bei Fragen können Sie sich gerne Q Blitz-Tip an Ihren Anzeigenberater wenden. Telefon 06221 519 - 6400 R PZ extra Telefax 06221 519 - 96400
Technische Angaben 16 Rheinisches Format Auflösung: Satzspiegel • Strichzeichnungen (line art) sollten nicht mehr als 1200 dpi haben 490 mm hoch x 324 mm breit Anzeigen: 7 Spalten • Graustufen- und Farbbilder sollten zwischen 200 und 300 dpi haben. 1/1 Seite = 3430 mm Schriften/Fonts: Panoramaanzeigen Sie haben folgende Möglichkeiten: Mindesthöhe 160 mm bis max. 490 mm, 684 mm breit • Alle verwendeten Fonts in Datei einbinden oder Schriften in Zeichenwege/ einschl. Bundsteg = 15 Anzeigenspalten Kurven/Pfade umwandeln oder Bildschirm- und Drucker-Fonts separat mitliefern. • Nur PostScript-Schriften verwenden Mindest-/Maximalgröße (Keine TrueType, Multiple Master und OpenType-Fonts) für Eckfeld-, Streifenanzeigen und blatthohe Anzeigen siehe Allgemeine Verlagsangaben CMYK-Vierfarb-Anzeigen: • Schwarzauszug als reines Schwarz anlegen. Spaltenbreite Anzeigenteil • Bitte den reduzierten darstellbaren Farbraum im Zeitungsdruck berücksichtigen. 1 Spalte 2 Spalten 3 Spalten 4 Spalten 5 Spalten 6 Spalten 7 Spalten • Zusätzliche selbstdefinierte (Sonder-)Farben immer als CMYK-Vierfarb-Auszüge anlegen. 45 mm 91 mm 138 mm 184 mm 231 mm 277 mm 324 mm Sonderfarben-Anzeigen „HKS“: Druckverfahren • Sonderfarben können geliefert werden. Zeitungsrollenoffset • Rasterweite max. 40 Linien/cm (100 lpi) – Wenn Sonderfarben geliefert werden, dann RNZ-Farbandruckbogen verwenden Grundschriften – Bezeichnung der Farbe z.B. HKS4, kein Leerzeichen oder Sonderzeichen bei Anzeigenteil 7,0 Punkt Farbbenennung verwenden. Negativschriften mindestens 8,0 Punkt halbfett • Duplexbilder müssen im CMYK-Farbraum angeliefert werden. Folgende Datenformate sind möglich: Sonderfarben-Anzeigen „Pantone“: • Nur als CMYK-Separation WORD-Dateien: Dateien sind im WORD-Format und prn-Format abzuspeichern. Von der Originaldatei WORD benötigen wir einen Ausdruck, damit wir Bitte auf Vollständigkeit bei allen enthaltenen Anzeigen-Elementen die Schriften vergleichen bzw. in vorliegende Schriften umwandeln können. achten: Bilder, Logos, Schriften Bei Rückfragen siehe Technische Hotline. Verwenden Sie dazu PostScript (Rücksprache Druckertreiber)/EPS • in QuarkXPress den Befehl „Für Ausgabe sammeln“ (mit inkludierten Schriften)/TIFF/PDF. • in InDesign den Befehl „Verpacken“ Bei anderen Datenformaten wie Freehand, QuarkXPress und InDesign Datenkompression: für MAC, beachten Sie bitte: Sie können zur Verkleinerung der Dateien Datenkompression einsetzen. Stuffit- • Offene Dateien dieser Programme können bei Bedarf verarbeitet werden. komprimierte Dateien können direkt dekomprimiert werden, sonst verwenden Sie bitte immer selbstdekomprimierende Dateien (.sea). Bitte keine JPEGs sowie keine RGB-Bilder in Tonwerte (technische Rasterflächen) sollten nicht kleiner als 5 % sein. die Dokumente einbauen. Linienstärken sollten nicht kleiner als 0,2 mm bzw. 0,3 Punkt sein.
Datenanlieferung 17 Es gibt folgende Möglichkeiten der Datenübermittlung: Anzeigen mit 1, 2 und 3 Zusatzfarben: Datenträger: Digitale Übermittlung im geschlossenen Format (PDF, EPS, PS) CD / USB-Stick / DVD Rasterweite: bis max. 40 Linien / cm (100 lpi) Adresse: Rasterform: Runder Punkt Wochen-Kurier, Anzeigenabteilung, Neugasse 8 -10, 69117 Heidelberg Farben: Telefon: 06221 519 - 6400, E-Mail: info@wochen-kurier.de Zusatzfarben werden im 4c-Modus laut HKS Z-Fächer zusammengesetzt. FTP-Direktübertragung Drucktechnisch bedingte geringfügige Abweichungen im Farbton berechtigen nicht zu ftp://druckdaten.rnz.de Ersatzansprüchen oder Preisnachlässen. Benutzername und Kennwort bitte beim Verlag erfragen. Andrucke: E-Mail: druckdaten@rnz.de Bei Anzeigen mit Zusatzfarben werden Andrucke/Proofs erbeten. Datenübertragung: Bei 4c-Anzeigen 2 Andrucke möglichst auf Zeitungspapier. Für Bilder innerhalb von Anzeigen nur TIFF-Bilder senden! Tonwertzunahme: Keine LZW-Komprimierung, CMYK-Modus. Als Tonwertzunahme beim Druck sind folgende Werte Technisches Begleitfax: 06221 519 - 96400 zu berücksichtigen (gemessen im 40 -%- Kontrollfeld): Technische Hotline CMY = 33 % + / – 5 % K (Schwarzform) = 35 % + / – 5 % • Bilder: 06221 519 -1850 • Anzeigen: 06221 519 - 6111 Kundendaten werden in Bezug auf die Tonwertzunahme original belassen. Bei unserer Produktion orientieren wir uns an den „Technischen Richtlinien Datenanlieferungs-Rückfragen: 06221 519 - 6070 Vierfarbreproduktion im Zeitungsdruck“ des Bundesverbandes Druck in der s/w Anzeigen: neuesten Fassung. Digitale Übermittlung im geschlossenen Format (PDF, EPS, PS). Maximale Farbdeckung: 240 % (GCR oder UCR) Reprofähige Aufsichtsvorlage/Belichtung auf Fotopapier, seitenrichtig Tonwertumfang: Lichter Ton: 5% (ins Weiße auslaufend), Zeichnende Tiefe: 90% Ansprechpartner zu Datenformaten für Anzeigen: Telefon: 06221 519 - 6111, E-Mail: druckdaten@rnz.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen 18 Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge gelten mit ihrer Erteilung die Konditionen der Preisliste, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages. Für den Verlag sind davon abweichende Bedingungen des Auftraggebers unverbindlich. 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Ver- 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Ab trag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder schlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. nach einheitlich, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördlichen Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung 2. A nzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss für den Verlag aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen unzumutbar ist. Dies gilt auch für abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen ein- Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagen geräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzu aufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung wickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und ver- bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestand- öffentlicht wird. teils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht ange- 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 nommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der abzurufen. Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druck 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der unterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, des Verlages beruht. aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag 5. Bei Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht Anzeigen-Millimeter umgerechnet. einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Ver- ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der aus- legers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages drücklichen Vereinbarung bedarf. für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaft bleibt unberührt. Im kaufmännischen 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzei- Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahr- gen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich lässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden gemacht. Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Ver- antwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprü- Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preis- che des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichts- liste ersichtlichen von Empfang und Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im stand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages 19 Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen a) Die Werbe-Agenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rück- Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weiter sicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von gegeben werden. dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang b) Bei Änderungen der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen sofort in Kraft. des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnum- c) Werbe-Agenturen und Werbungsmittler erhalten Provision für Anzeigen- und Beilagenaufträge mern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechts- von Werbungstreibenden des Handels, Handwerks und Gewerbes, vorausgesetzt, dass die Werbe- verbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Agenturen und Werbungsmittler auch die gesamte Auftragsabwicklung selbst übernehmen, d. h. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftrag die Aufträge dem Verlag unmittelbar erteilen und Texte bzw. Druckunterlagen direkt anliefern. geber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Aus- d) Die Auftraggeber haften für alle Folgen und Schäden, die sich für den Verlag, besonders auf führungen hat der Auftraggeber zu tragen. Grund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften aus dem Inhalt der 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch Anzeigen und Beilagen durch deren Abdruck oder Streuung ergeben können. Die Auftraggeber auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzei- haben den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, wobei der Verlag nicht verpflichtet ist zu ge beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durch- prüfen, ob durch die Anzeigen oder Beilagen Rechte Dritter beeinträchtigt werden, was auch für schnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte die Ausführung sistierter Aufträge zutrifft. Der Inserent ist verpflichtet, die Kosten des Abdrucks (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete Auflage) des einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur bezieht, zu den jeweils gültigen Tarifpreisen zu tragen. Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie e) Im Falle gänzlichen oder teilweisen Nichterscheinens der Zeitung und somit der Anzeige infolge bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H., höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz; für nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht veröf- bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., fentlichte Anzeigen bzw. Beilagen wird ebenfalls kein Schadenersatz geleistet. bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. f) Der Auftraggeber hat den Abdruck seiner Anzeige sofort nach Erscheinen zu prüfen. Der Verlag Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag lehnt Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ab, wenn bei zu wiederholenden Aufnah- dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass men der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass der Auftraggeber eine Berichtigung vor Wiedergabe dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. der nächsten Anzeige verlangt. 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Ange g) Für Anzeigen in Sonderseiten können vom Verlag abweichende Preise festgesetzt werden. bote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernan- h) Kleinanzeigen nur gegen Vorkasse bzw. Bankeinzugsermächtigung. zeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden i) Wird der Verlag beim Bankeinzugsverfahren durch Gründe, die der Kunde zu vertreten hat, rück vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der belastet, so hat der Auftraggeber die entstehenden Kosten zu tragen. Rechnungsbetrag und Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehen- Kosten werden sofort fällig; jeglicher Skonto entfällt. den Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. k) Gerichtsstand für das Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) ist der Sitz des Verlages. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. I) Die Vertragsdaten unserer Anzeigenkunden werden in einer EDV-Anlage gespeichert; auf Grund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderungen an den Auftraggeber zurückge- sandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. m) F ür die richtige Wiedergabe undeutlicher Manuskripte und für Übermittlungsfehler bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen und telefonisch veranlassten Änderungen wird keine Gewähr übernommen. Abbestellungen – grundsätzlich schriftlich – können nur berücksich tigt werden, wenn dies die technische Fertigstellung der Zeitung nicht beeinträchtigt.
Generalvertretungen & Geschäftsstellen 20 Nielsen I Die Geschäftsstellen der PMS Printmedien-Service GmbH RHEIN-NECKAR-ZEITUNG Fuhlsbüttler Str. 145 nehmen auch Anzeigenaufträge 22305 Hamburg für den WOCHEN-KURIER Telefon 040 639084 - 0 entgegen: Telefax 040 639084 - 44 E-Mail info@pms-tz.de VI www.pms-tz.de I 69117 HEIDELBERG V Neugasse 6 Telefon 06221 519 -1190 Nielsen II Telefax 06221 519 - 91150 TZ-Media GmbH E-Mail anz-info@rnz.de Prinzenallee 11a II 40549 Düsseldorf Telefon 0211 558560 VII Telefax 0211 556595 E-Mail info@tz-media.de 69168 WIESLOCH www.tz-media.de Schlossstraße 2 IIIa Telefon 06222 5876 -7300 Telefax 06222 5876 - 67300 E-Mail anz-wiesloch@rnz.de Nielsen IIIa Verlagsbüro Krimmer Am Lindenbaum 24 IV 60433 Frankfurt/Main IIIb Telefon 069 5309080 Telefax 069 53090850 74889 SINSHEIM E-Mail frankfurt@krimmer.com Bahnhofstraße 27a Telefon 07261 9440 -7200 Telefax 07261 9440 -77200 E-Mail anz-sinsheim@rnz.de Nielsen IIIb Nielsen IV Verlagsbüro Süd, Medien Service Bayern Nielsen V + VI + VII Glauner & Partner GmbH Verlagsbüro von Schroetter TSB Tageszeitungs-Service Berlin Dachauer Straße 37a Friedrichshafener Str. 1 Printmedien Marketing GmbH 85232 Feldgeding 82205 Oberpfaffenhofen / Gilching Giesensdorfer Straße 29 74821 MOSBACH Telefon 08131 37660 - 0 Telefon 08105 9070 - 0 12207 Berlin Gartenweg 9 Telefax 08131 37660 -25 Telefax 08105 9070 -30 Telefon 030 773006 - 0 Telefon 06261 9322-7100 E-Mail info@vbs-feldgeding.de E-Mail kontakt@vonschroetter.de Telefax 030 773006 -20 Telefax 06261 9322- 97100 www.verlagsbuero-sued.de www.vonschroetter.de E-Mail kontakt@verlagsbuero-tsb.de E-Mail anz-mosbach@rnz.de
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