MEDIADATEN 2019 - stores+shops
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MEDIADATEN 2019 Fachverlag des EHI Claudia Husseck + 49 221 57993-64 husseck@ehi.org www.stores-shops.de Preisliste Nr. 23 gültig ab 01.01. 2019
FACHZEITSCHRIFT 2 Inhalt stores+shops ist das Fachmagazin des EHI Retail Institute, einem Forschungs-, Bildungs- und Beratungsinstitut für den Handel und seine Partner. Das internationale EHI-Netzwerk umfasst rund 800 Mitgliedsunternehmen aus Handel, Konsum- und Investitionsgüterindustrie. Fachzeitschrift 1 Titel-Porträt Seite 3 T Termin- und Themenplan Seite 4 P Preisliste Seite 5-6 F Formate und technische Angaben Seite 7-9 2 Auflagen und Verbreitungsanalyse Seite 10 3-E Empfänger-Strukturanalyse Seite 11 Website 1 Porträt Seite 12 P Preise/Werbeformen Seite 13 F Formate und technische Angaben Seite 14 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 1 Zeitungen und Zeitschriften Digitale Medien Seite 15 Seite 16-19 Mehr Ideen. Mehr Information. Kontakt Seite 20 Mehr Raum für Ihre Botschaften.
3 FACHZEITSCHRIFT Titel-Porträt 1 Titel: stores+shops Kurzcharakteristik: Fachmagazin für alle, die über Investitionen im Handel ent- scheiden. stores+shops liefert fachlich fundierte, objektive In- Erscheinungsweise: sechsmal pro Jahr (siehe Terminplan) formationen zu Neueröffnungen, aktuellen Store-Konzepten Heftformat: 230 mm breit x 300 mm hoch und Storedesign. Eine Veröffentlichung des EHI Retail Insti- Jahrgang: 23. Jahrgang 2019 tute GmbH, Köln, offizieller Partner der Fachmesse EuroShop, Bezugspreis: Jahresabonnement Inland: in Kooperation mit der Messe Düsseldorf GmbH. 75,00 € inkl. Versand und MwSt. Jahresabonnement Ausland: Redaktionskonzept: Mit Themen rund um Einrichtung, Laden- 65,00 € zzgl. Versand planung und -ausstattung von Geschäften bietet stores+shops Organ: – punktgenaue Informationen für die Zielgruppe. Im Mittelpunkt Mitgliedschaft/Teilnahme: – des Redaktionskonzepts stehen Neueröffnungen und aktuelle Verlag: EHI Retail Institute GmbH Storekonzepte aus aller Welt und aus allen Branchen sowie Herausgeber: EHI Retail Institute e.V. Ladendesign und Strategien für erfolgreiches Visual Merchan- Anzeigen: Claudia Husseck, Anzeigenleitung dising. Investitionstrends bei L adenerweiterungen, die Inte- Telefon: +49 221 57993 - 64 gration digitaler Services in das Storedesign und Strategien Telefax: +49 221 57993 - 764 für erfolgreiches Visuelles Marketing sind ebenso Bestandteil E-Mail: husseck@ehi.org des Redaktionskonzepts wie Berichte von wichtigen Veran- Redaktion: Winfried Lambertz, Chefredakteur staltungen der Branche. Die Ergebnisse aus den EHI-For- E-Mail: lambertz@ehi.org schungebereichen erfahren die Leser von stores+shops aus Umfangs-Analyse erster Hand. Die Zeitschrift wird ergänzt durch das Online- 2017 = 6 Ausgaben: Gesamtumfang: 496 Seiten = 100,0 % Magazin www.stores-shops.de. Redaktionsteil: 412 Seiten = 83,1 % Anzeigenteil: 84 Seiten = 16,9 % Zielgruppe: Die Kernzielgruppe von stores+shops sind die Geschäftsfüh- davon verlagseigene rer und Ressortverantwortlichen für Bau, Technik, Gastrono- Anzeigen: 12 Seiten = 2,4 % mie und Einrichtung sowie der technische Einkauf und die Beilagen: 5 Stück Marketingabteilungen der großen Einzelhandelsunternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. stores+shops erreicht des Weiteren sämtliche Aussteller der internati- onalen Fachmesse EuroShop sowie Ladenarchitekten und Inneneinrichter. Als Partner des dlv-Netzwerk Ladenbau ist stores+shops darüber hinaus das Handelsmagazin für den führenden Branchenverband.
4 FACHZEITSCHRIFT Termin- und Themenplan T Ausgabe Escheinungstag Anzeigenschluss 1/2019 08.03.2019 15.02.2019 2/2019 02.05.2019 09.04.2019 Konzept 3/2019 03.07.2019 11.06.2019 Stationäre Vertriebskonzepte 4/2019 29.08.2019 08.08.2019 Handelsgastronomie Visual Merchandising 5/2019 30.10.2019 09.10.2019 Handelsimmobilien Visuelles Marketing Shopping-Center Schauwerbung 6/2019 11.12.2019 20.11.2019 Display-Mannequins POS-Displays POS-Marketing Verkaufsförderung Design Sensorisches Marketing Shop-Architektur Digitale Instore-Kommunikation Ladenplanung Neueröffnungen Interieur-Design Lebensmittelhandel Einrichtung Mode und Textil Oberflächenmaterialien Sportartikel Fußbodenbeläge Schuhe und Lederwaren Beleuchtung Extra-Themen 2019 Möbel und Einrichtungsbedarf Warenträger stores+shops 01/2019 Bau- und Heimwerkermärkte Kühleinrichtungen Shop-Beleuchtung Drogeriemärkte Kassentische stores+shops 02/2019 Parfümerien Einkaufswagen Handelsgastronomie Kauf- und Warenhäuser stores+shops 03/2019 Unterhaltungselektronik Shopping Center Buchhandel stores+shops 04/2019 Optikergeschäfte Oberflächen Convenience-Shops Bäckereien und Fleischereien stores+shops 05/2019 Gastronomie Bodenbeläge stores+shops 06/2019 EuroShop-Vorschau 2020
5 FACHZEITSCHRIFT PREISLISTE NR. 23, GÜLTIG AB 01.01.2019 P 1. Anzeigenpreise Satzspiegel Angeschnitten* Preise in Euro Formate Breite x Höhe Breite x Höhe 4c 1/1 205 x 280 mm 230 x 300 mm 4.600 1/2 hoch 98 x 280 mm 110 x 300 mm 3.000 1/2 quer 198 x 140 mm 230 x 150 mm 3.000 1/3 hoch 63 x 280 mm 75 x 300 mm 2.500 1/3 quer 198 x 90 mm 230 x 100 mm 2.500 1/4 hoch 98 x 115 mm 110 x 125 mm 2.250 1/4 quer 198 x 70 mm 230 x 80 mm 2.250 1/8 quer 198 x 40 mm 230 x 48 mm 1.850 2. Umschlagseite 205 x 280 mm 230 x 300 mm 5.000 4. Umschlagseite 205 x 280 mm 230 x 300 mm 5.000 Advertorials *zzgl. 3 mm Beschnitt und crossmed iale Werbeformate Sonderfarben und -formate: gegen Aufpreis auf Anfrage möglich. Rücktrittstermin: 4 Wochen vor Anzeigenschluss, bei Jahresaufträgen 2 Monate vor dem jeweiligen Anzeigenschluss, auf Anfrage bei einer kurzfristigeren Stornierung können Rücktrittskosten entstehen. Mehrwertsteuer: Die gesetzliche MwSt. wird zusätzlich berechnet.
6 FACHZEITSCHRIFT PREISLISTE NR. 23, GÜLTIG AB 01.01.2019 P 2. Zuschläge: Platzierung: 2. und 4. Umschlagseite: 400,00 € 1 ADVERTORIAL | ANZEIGE Farbe: Sonderfarben auf Anfrage 3. Rabatte: Rabatte gelten für ein Abschlussjahr Malstaffel: Mengenstaffel: ab 2 Anzeigen: 3 % 2 Seiten: 5 % ab 4 Anzeigen: 6 % 4 Seiten: 10 % ab 6 Anzeigen: 10 % 6 Seiten: 15 % 4. Rubriken: Stellenanzeigen: 40 % Rabatt auf die angegebenen Anzeigenpreise Hier steht eine Headline nd zum Advertorial Vorlagen u zu 5. Sonderwerbeformen: Beilagen: bis 25 g Gewicht 2.900,00 € piele Musterbeis nter: Einleitung des Advertorial und kurze Vorstellung des Themas. Sum faccuptat la cum quia con darüber hinaus auf Anfrage ls u beschnittene Formatmaße: 210 x 280 mm consequatio. Bo. Dundeli buscia vel ex enducipsa cus est veles sum ipsaerecti am, cupid magnis et Advertoria officidel il eatur erare humanum est. 7 ADVERTORIAL | .de/media Druckauflage: 11.500 Exemplare hop s Fließtext Advertorial eos conest autem rae nus ex eati ratisque pro dolupta tiberum aciliqui core sapistio minum et landitate stores-s liquiat quibus nulparibusa dunt exerchi- arcium ut rescipidi aut molum quo intint Anlieferung 10 Tage vor Erscheinen an: voluptur as et voloraerro conseque mag- cabo. Accab is quia dolorent. Dolores ella- inia coriaspe nonest hictis mo to velias vo- ni dolupta nusda dolorerupta solorrore ceat offic tectatem volest, omnitio nsequa- lupissunt ratem eaquam fuga. Itat volupta- nonsedi simaion et, sam voluptibus, nus, K-Druck + Medien GmbH me labo. 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Nem volendaeriae po- ut que personem eratum humanum itis. lupta nieness usapereptium aditemp. reperis sit volumque et laut et quossed qui Nam vid eaquo blacerum rem. Ro 6. Advertorials dolupta spidel es accab iligeni minctor aut ipsantiae. Sumet in consers piendandae eum qui nat ipsam, omnimagnatur aut as nat hillorro conseque simaio conet volor Unternehmeslogo doluptio. Ut volorundit qui aut volorup ici- aut ped que nem incid et ditatum raesseq Unternehmen XY meni andendi cient, optatur? 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Cid que simpost, nosa nate saperfero apiet et fugiae non co. rporest lant odi dolorum voluptibus IBAN DE50 3701 0050 0005 7745 02 BIC PB NK DE FF inus digent latis dolut occulla ntotaes ac- quas ut quaspe sunt, sit, officipsapit faces- cae inulpa cum 1chil luptiorae prerore co- ti ute neculpasunt, sit, officipsapit facesti rendella velectorum qui cum anienis il il- ute neculpa Uptatem faccus et aditaec ea- labor sinitas ipsaereri nist landipsant tur? Quis eum ut iur autem etur? Dus dol- Unternehmeslogo fugiassum volorio. Nem volendaeriae po- labor sum simpores mil esedis voluptasi- Unternehmen XY reperis sit volumque et laut et quossed qui mus qui re labo. Ucidi tem iliti desecti Straße Nr.3, 12345 Unternehmenssitz dolupta spidel es accab iligeni minctor aut dolorum rerionecum culpa con ratibus, email@unternehmen.de www.webadresse.de eum qui nat ipsam, omnimagnatur aut as quae omniae nihicimagnis dolo est minus, T +49 (0)8752 864 0, F +49 (0)8752 864 100 doluptio. Ut volorundit qui aut volorup ici- volupta turepelibea premporrum. Kontakt: Ansprechpartner/in stores+shops 01|2019
7 FACHZEITSCHRIFT Formate und technische Angaben F 1. Zeitschriftenformat: 230 mm breit x 300 mm hoch Satzspiegel: 205 x 280 mm 2. Druck- und Bindeverfahren: Bogenoffset, Klebebindung 3. Datenübermittlung: PDF per E-Mail oder per FTP-Server Zugangsdaten auf Anfrage: franken@ehi.org 4. Druckunterlagen: Druckoptimierte PDF-Datei inklusive eines farbverbind lichen Proofs (z.B. Iris, HP BestColor) an die Anzeigen abteilung, EHI Retail Institute, Spichernstraße 55, 50672 Köln, anzeigen@ehi.org. Bei nicht vorliegenden farbverbindlichen Proofs wird die Anzeige nach Euro-Standard für den Offset-Druck produ- ziert. Geringe Farbabweichungen gegenüber der Vorlage sind möglich und berechtigen nicht zu Beanstandungen. 5. Datenarchivierung: Daten werden archiviert, unveränderte Wiederholungen sind deshalb in der Regel möglich. Eine Datengarantie wird jedoch nicht übernommen. 6. Gewährleistung: Bei Anlieferung von unvollständigen oder abweichenden Daten (Text, Farbe, Abbildungen) übernehmen wir keine Haftung für das Druckergebnis. Ansprechpartnerin für technische Fragen: Nicole Räde, Telefon: +49 221 57993-47 7. Kontakt: Maren Franken Telefon: +49 221 57993-43 E-Mail: franken@ehi.org Foto unten: Bäro, Foto oben: Marcel Erdelen
8 FACHZEITSCHRIFT Formate und technische Angaben F 1/1 Seite 1/2 hoch 1/2 quer 1/3 hoch 1/3 quer Satzspiegel: Satzspiegel: Satzspiegel: Satzspiegel: Satzspiegel: 205 x 280 mm 98 x 280 mm 198 x 140 mm 63 x 280 mm 198 x 90 mm Anschnittformat: Anschnittformat: Anschnittformat: Anschnittformat: Anschnittformat: 230 x 300 mm 110 x 300 mm 230 x 150 mm 75 x 300 mm 230 x 100 mm Preis: 4.600 € Preis: 3.000 € Preis: 3.000 € Preis: 2.500 € Preis: 2.500 € 1/4 hoch 1/4 quer 1/8 quer Satzspiegel: Satzspiegel: Satzspiegel: 98 x 115 mm 198 x 70 mm 198 x 40 mm Anschnittformat: Anschnittformat: Anschnittformat: 110 x 125 mm 230 x 80 mm 230 x 48 mm Preis: 2.250 € Preis: 2.250 € Preis: 1.850 €
9 BEILAGEN Formate und technische Angaben F Beilagen: Preis: bis 25 g Gewicht 2.900,00 € Muster: mit Auftragserteilung an den Verlag, Anzeigenabteilung Format: max. 210 x 280 mm Auflage: 11.500 Exemplare Anliefertermin: 10 Tage vor Erscheinen (siehe Termin- und Themenplan, Seite 4) Versandanschrift: K-Druck + Medien GmbH Hocksteiner Weg 38 41189 Mönchengladbach Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für An- zeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften. Bei Buchung sollte immer ein Verarbeitungsmuster vorlie- gen. Anlieferung der Beilagen im beschnittenen Format. Druckauflage: 11.500 Exemplare Anlieferungstermin für Beilagen: 10 Tage vor Erscheinen frei Haus. Mehraufwand für eingeklebte Rückantwortkar- ten wird zu Selbstkosten berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versandanschrift: K-Druck + Medien GmbH Hocksteiner Weg 38 41189 Mönchengladbach Liefervermerk: stores+shops, Ausgabennummer
10 FACHZEITSCHRIFT Auflagen- und Verbreitungsanalyse 2 Auflagen-Analyse Druckauflage Ausgabe 3/2018 Tatsächlich verbreitete Auflage 11.500 11.020 (davon Ausland: 1.047) 6 2,0 % 5 18,8 % 1 Archiv-, Messe-, Belegexemplare 480 3,5 % 34,3 % 2 Geographische Verbreitungs-Analyse Anteil an tatsächlich verbreiteter Auflage: 12,0 % 7 2,5 % Wirtschaftsraum Deutschland in Prozent 90,5 Exemplare 9.973 3a 4 Ausland 9,5 1.047 Tatsächlich verbreitete Auflage 100,0 11.020 11,9 % 3b Stand: Juli 2018; Quelle: EHI Retail Institute GmbH 15,0 % Gliederung der Inlandsauflage nach Nielsen-Gebieten Inland: 100 %, 9.973 Exemplare
11 FACHZEITSCHRIFT Empfänger und strukturanalyse 3-E Empfängerstruktur nach Branchen Stück in Prozent Teilempfänger-Analyse: Empfänger im Stück in Prozent Einzelhandel nach Branchen Einzelhandel 7.418 67,3 Lebensmittelhandel 3.839 51,8 Dienstleister 1.372 12,5 Investitionsgüter 1.092 9,9 Mode und Textilien, Schuhe, Sportartikel, Lederwaren 2.246 30,3 Konsumgüterindustrie 388 3,5 Großhandel 75 0,7 Kauf- und Warenhäuser 364 4,9 Sonstige 675 6,1 Insgesamt 11.020 100,0 Drogeriemärkte, Drogerien 276 3,7 Stand: Juli 2018; Quelle: EHI Retail Institute GmbH; Druckauflage: 11.500 Bau- und Heimwerkermärkte 146 2,0 Möbel und Einrichtungsbedarf 84 1,1 Bücher, Papier-, Büro-, Schreibwaren 24 0,3 Sonstige 439 5,9 (Getränke, Convenience,Nonfood -Fachhandel u.a.) Insgesamt 7.418 100,0 Rundungsdifferenz 1 Exemplar Foto: Edeka Kels
12 WEBSITE Porträt 1 1. Web-Adresse: www.stores-shops.de 2. Kurzcharakteristik: www.stores-shops.de ist das gemeinsame Online-Portal der Handelsmagazine stores+shops und stores+shops technology. Herausgeber ist das EHI Retail Institute, ein Forschungs-, Bildungs- und Beratungsinstitut für den Handel und seine Partner. Das internationale Netzwerk umfasst rund 800 Mitgliedsunternehmen aus Handel, Konsum- und Investitionsgüterindustrie. 3. Zielgruppe: Die Website richtet sich an alle, die über Investitio- nen im Handel entscheiden. Das sind in erster Linie die Geschäftsführer und Verantwortlichen der Ressorts Bau, Technik, Gastronomie und Einrichtung, Informa- tions-, Kommunikations-, Sicherheitstechnik, E-Com- merce und Logistik. Zur Kernzielgruppe gehören auch der technische Einkauf und die Marketingabteilungen der großen Einzelhandelsunternehmen im deutsch- sprachigen Raum. Leser von www.stores-shops.de sind des Weiteren die Online-Händler, Betreiber von Online-Shoppingplattformen, Großhändler, Hard- und Softwarehäuser, IT-Dienstleister und die Aussteller der internationalen Fachmessen EuroShop und EuroCIS. 4. Verlag: EHI Retail Institute GmbH Spichernstraße 55, 50672 Köln 5. Ansprechpartner Redaktion: Katharina Sieweke, Online-Redakteurin E-Mail: sieweke@ehi.org Online-Werbung: Maren Franken Telefon: +49 221 57993-43 E-Mail: franken@ehi.org
13 WEBSITE Preise/Werbeformen P 1. Werbeformen und Preise: Startseite Beispielartikel in der Rubrik (Desktopansicht) (Desktopansicht) Bannerformate Maße Preis* auf der Startseite (in Pixel) (in Euro) 1 Superbanner 980 x 120 900 2 Wide Skyscraper 160 x 600 900 3 Billboard Content 980 x 120 600 Advertorials Startseite 4 Advertorial Header 1.800 5 Advertorial Content 1.800 Bannerformate Rubrikenseiten 6 Medium Rectangle 300 x 250 400 Auslieferung nach Rubriken: Technology, Konzept, Design und Neueröffnungen *Alle Preise pro Monat Laufzeit, zzgl. der gesetzlichen MwSt. 2. Rabatte: Bei Buchung innerhalb von 12 Monaten 4. Zahlungsbedingungen/ 14 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug, ab 2.000 Euro: 3 % Bankverbindung: alle Preise zuzüglich der gesetzlichen MwSt. ab 4.000 Euro: 5 % Postbank Köln ab 8.000 Euro: 10 % IBAN DE50 3701 0050 0005 7745 02 ab 12.000 Euro: 15 % BIC PB NK DE FF 3. Sonderthemen: –
14 WEBSITE/NEWSLETTER Formate und technische Angaben F 1. Dateiformate: PNG, GIF, JPG max. 50 KB 2. Lieferadresse: Bitte senden Sie die Werbemittel für Ihre Kampagne an folgende E-Mail-Adresse: anzeigen@ehi.org 3. Lieferfrist: 5 Werktage vor Kampagnenbeginn. Mit diesen Vorlauf- zeiten haben wir gemeinsam ausreichend Zeit, die Forma- te zu testen und eine sichere Auslieferung der Kampagne zu gewährleisten. Verzögerungen durch verspätete Aus lieferungen gehen ansonsten nicht zu unseren Lasten. Bei der Anlieferung benötigen wir die erforderlichen Meta-Informationen: Kampagnenname Buchungszeitraum Belegte Site Platzierung auf der Site Werbeformat EHI Newsletter Ansprechpartner für Rückfragen Die neuesten Lade Motivname (optional) nbauthemen, Klick-URL Forschungsergebn isse, Trends Alt-Text (optional) und Technologien Handelsbranche er der halten über Reporting: Auf ausdrücklichen Wunsch vor Buchung der 9.000 Leser jeden Donnerstag Werbemittel erhalten Sie eine Auswertung. im EHI Newslette r. Mediadate 4. Ansprechpartner: Maren Franken, Anzeigenverwaltung www.stores-shops n: Telefon: +49 221 57993-43 .de/media E-Mail: franken@ehi.org
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwand- Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines frei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Auftraggeber zu tragen. Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftrags- werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. erteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmög- beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der ver- lichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vor- Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage einbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag hersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete Auflage 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagen- zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden minderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. wenn sie und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20% Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf hinaus auch nicht für die grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 % höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 % 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeter- grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5% zeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. beträgt. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsanprüche aus- ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, geltend gemacht werden. der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückge- 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in sandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetz- Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen Vereinbarung bedarf. ten Frist mitgeteilt werden. werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge 7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Berechnung zugrunde gelegt. Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlungen leistet, wird die Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftrag- im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der gebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheit- Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. lichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzu- ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungs- lehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestim- bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder angeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. mungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzu- Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den mutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, werden nach der Preisliste gewährt. Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagen- 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Monate nach Ablauf des Auftrages. aufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffent- Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlan- lichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht gen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt unverzüglich mitgeteilt. eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Nicht-Kaufleuten im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert Rechnungsbeiträge abhängig zu machen. der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn- der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigen- lichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die beleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbemittel in digitalen Medien 01/04 1. Werbeauftrag zur Veröffentlichung abzurufen. Ist im Rahmen eines Vertrages das der Verlag diese standardmäßig rotieren, es sei denn der AG hat dem „Werbeauftrag“ ist der Vertrag über die Veröffentlichung eines oder Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der gesam- Verlag in einem Motivplan aufgegeben, wann welches Werbemittel zu mehrerer Werbemittel eines Werbungtreibenden als Auftraggeber te Auftrag innerhalb eines Jahres seit Veröffentlichung des ersten veröffentlichen ist. (im folgenden „AG“) in digitalen Medien der EHI Retail Institute Werbemittels abzuwickeln, sofern das erste Werbemittel innerhalb GmbH, Spichernstr. 55 in Köln (im folgenden „Verlag“) zum Zwecke der in S. 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wurde. Wird 9. Bereitstellung des Werbemittels der Verbreitung des Werbemittels. Für den Werbeauftrag gelten die Einjahresfrist von S. 1 oder S. 2 nicht eingehalten, so ist der AG 9.1. Der AG ist verpflichtet zur vollständigen Anlieferung einwand- ausschließlich die vorliegenden AGB sowie die jeweils aktuellen verpflichtet, dem Verlag den Differenzbetrag zwischen dem gewähr- freier und geeigneter Werbemittel (Banner, Ziel-URL, Alt-Text und Preislisten und technischen Werbemittel-Spezifikationen. ten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt zu ggf. Motivpläne) in der endgültigen digitalen Form bis spätestens erstatten, vorbehaltlich weiterer Rechtspflichten, s. Ziff. 15.6. fünf Werktage vor dem vereinbarten ersten Veröffentlichungsstermin 2. Werbemittel 4.2. Wechselt der AG während des Abwicklungszeitraums eines an den Verlag per E-Mail. Für Sonderwerbeformen gilt eine Frist von 2.1. Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren der genannten Abschlusses die Agentur, so geht der Verlag davon aus, dass die zehn Werktagen. Elemente bestehen: aus einem Bild oder Text, aus Tonfolgen und ehemalige Agentur der neuen Agentur das Vertragsverhältnis mit 9.2. Sind die Dateien auf dem Server des AG oder eines Dritten abge- Bewegtbildern; aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die allen Rechten und Pflichten aus dem Abschluss überträgt. Das speichert, teilt der AG unter Berücksichtigung der zuvor genannten Verbindung mittels einer vom AG genannten Online- und Mobile- Einverständnis des Verlags liegt in diesem Fall in der widerspruchs- Bedingungen die URL des zu schaltenden Werbemittels mit. Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des AGs oder losen weiteren Abwicklung des Abschlusses mit der neuen Agentur. 9.3. Etwaige Abweichungen sind mit dem Verlag unverzüglich in eines Dritten liegen. Textform abzustimmen. Das Vorstehende gilt sinngemäß auch für die 2.2. Werbemittel, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als solche 5. Terminverschiebung vom AG genannten Adressen, auf die das Werbemittel verweisen soll. erkennbar sind, werden kenntlich gemacht. Die Verschiebung eines vereinbarten Kampagnenstarts ist nur in 9.4. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbemittel fordert 2.3. Für die Veröffentlichung von Werbemitteln kommen grundsätz- Textform möglich bis fünf Werktage bis 14:00 Uhr vor dem zunächst der Verlag Ersatz an. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere ver- lich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausge- vereinbarten Veröffentlichungstermin und steht unter dem Vorbehalt späteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr wiesen sind. Sonderwerbeformen sind nach Rücksprache und Prüfung vorhandener Verfügbarkeiten. Für den neuen Insertionszeitpunkt für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen. durch den Verlag möglich. gelten die jeweiligen aktuellen Konditionen und Preise, die im Internet 9.5. Will der AG nach Ablauf der vorstehenden Fristen Werbemittel veröffentlicht sind. austauschen oder verändern oder von einem evtl. bestehenden 3. Vertragsschluss und Buchungskonditionen Motivplan abweichen, wird der Verlag prüfen, ob diese Änderungen 3.1. Ein Vertrag über Werbemittel kann geschlossen werden pro 6. Auftragserweiterung bzgl. des ursprünglich vereinbarten Veröffentlichungstermins noch einzelnem Werbemittel oder für eine Anzahl von Werbemitteln. Im Rahmen von Verträgen über Werbemittel ist der AG berechtigt, vorgenommen werden können. Ist dies nicht der Fall, verbleibt es bei Im Rahmen dieser Verträge können feste Termine für einzelne innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziff. 4 genannten Frist und der ursprünglichen Vereinbarung. Veröffentlichungen vereinbart werden, es ist aber auch möglich, die unter dem Vorbehalt vorhandener Verfügbarkeiten, auch über die im 9.6. Die Anzahl der gelieferten – oder durch Mitteilung der URL zur einzelnen Aufträge über einen Zeitraum auf Abruf abzuwickeln, vgl. jeweiligen Vertrag genannte Menge hinaus, weitere Werbemittel in Verfügung gestellten – Werbemittel bzw. der Motivtauschanfragen, dazu Ziff. 4. Textform abzurufen, vorbehaltlich der Bestätigung durch den Verlag muss zur gebuchten Medialeistung in einem angemessenen 3.2. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen in Textform. Verhältnis unter Berücksichtigung der Branchenüblichkeit stehen; kommt der Vertrag grundsätzlich zustande durch: das Angebot zum die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit obliegt dem Verlag. Er wird Vertragsschluss durch den AG in Textform und die Annahme des 7. Stornierung den AG informieren, wenn und soweit eine Unverhältnismäßigkeit Auftrages durch die Auftragsbestätigung des Verlags in Textform oder Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich in Textform bis spä- festzustellen ist. durch Veröffentlichung des Werbemittels. Mündliche oder fernmünd- testens drei Wochen vor der vereinbarten Veröffentlichung des 9.7. Der Verlag übernimmt für das gelieferte Werbemittel sowie wei- liche Bestätigungen sind rechtlich unverbindlich. Werbemittels. Eine fernmündliche oder mündliche Stornierung ist terer Materialien keine Verantwortung und ist nicht verpflichtet, diese 3.3. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag nicht möglich. an den AG zurückzuliefern. Der Verlag ist berechtigt, aber nicht ver- im Zweifel mit der Werbeagentur selbst zustande, vorbehaltlich pflichtet, die Werbemittel zeitlich unbegrenzt zu archivieren. anderer schriftlicher Vereinbarungen, d.h. die Werbeagentur ist 8. Veröffentlichungszeitraum, Platzierungsangaben sowie Rotation 9.8. Sofern der Auftrag wegen nicht ordnungsgemäßer, insbesondere selbst Vertragspartner des Verlags nach diesen AGB. Aufträge von 8.1. Der Veröffentlichungszeitraum bestimmt sich individuell nach verspäteter oder unterbliebener Anlieferung einwandfreier und geeig- Werbeagenturen oder -mittlern werden nur für namentlich bezeich- den gebuchten Kontakten oder nach dem gebuchten Zeitraum. neter Werbemittel nicht durchgeführt werden kann und der Verlag nete und identifizierbare Werbungtreibende angenommen. Der Verlag 8.2. Ein Anspruch auf eine Platzierung des Werbemittels in einer trotz angemessener Bemühungen keine Ersatzbuchung eines Dritten ist berechtigt, von der Werbeagentur den Mandatsnachweis im bestimmten Position auf dem jeweiligen digitalen Medium besteht beibringen kann, ist der AG zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe Original zu verlangen und auch sich den Status als Agentur nach- nicht. Die Platzierung des Werbemittels wird vom AG und dem der vereinbarten Vergütung verpflichtet. weisen zu lassen. Verlag einvernehmlich vorgenommen. Ist dieses nicht herstellbar, 3.4. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Preisliste bzw Verlags entscheidet der Verlag nach billigem Ermessen unter größtmög- 10. Ablehnungsbefugnis, Zurückziehen sowie Unterbrechung der berechnung. licher Berücksichtigung der Interessen des AG. Hat der AG keinen Werbemittelveröffentlichung Platzierungswunsch für das Werbemittel auf dem von ihm gebuchten 10.1. Werbeaufträge sind für den Verlag bis zur Vorlage des 4. Abwicklungsfrist digitalen Medium geäußert, ist die Bestätigung des Verlages – mit Werbemittels durch den AG und seiner Billigung durch den Verlag 4.1. Soweit ein Vertrag über eine Anzahl von Werbemitteln geschlos- dem im Auftrag angegebenen Umfang – maßgeblich. kündbar. Der Verlag behält sich zudem vor, Werbemittel auch ein- sen wird, sind diese innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss 8.3. Werden mehrere Werbemittel für eine Buchung geliefert, lässt zelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses abzulehnen, wenn
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbemittel in digitalen Medien 02/04 deren Inhalt gegen Rechte Dritter, gegen Gesetze oder behörd- rechtliche Verantwortung für den Inhalt sämtlicher bereitgestell- des Insertionszeitraumes, entfällt die Zahlungspflicht des AG für die liche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen ter Werbemittel, trägt ausschließlich der AG. Er ist verpflichtet, in dem Zeitraum nicht realisierten bzw. durchschnittlich nicht ange- Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder sorgfältig zu überprüfen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche fallenen Medialeistungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Form, Bestimmungen verstoßen und gewährleistet, dass durch den Inhalt 12.4. Sollten die vom Verlag zugesagten Medialeistungen am Ende der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Qualität unzumut- der jeweiligen Werbemittel keine Rechte Dritter beeinträchtigt wer- des Veröffentlichungszeitraums nicht erreicht sein, steht dem AG eine bar ist oder das Werbemittel Werbung für Dritte enthält. den. Er gewährleistet, im Rahmen der Vertragsbeziehung keine Ausgleichsbuchung zu. Mit Ablauf der ursprünglichen Schaltdauer gilt 10.2. Werbemittel, die Werbung Dritter oder für Dritte enthal- rechts- oder sittenwidrigen Inhalte zu verbreiten oder auf diese Bezug das Werk als vollendet im Sinne von § 646 BGB. ten („Verbundwerbung“), bedürfen in jedem Einzelfall der vorheri- zu nehmen. 12.5. Maßgeblich zur Ermittlung der Medialeistung ist die Zählung gen Annahmeerklärung des Verlages in Textform. Verbundwerbung 11.3. Der AG sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels des Verlages. Dem Auftraggeber bleibt die Möglichkeit unbenommen berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages gemäß erforderlichen Rechte besitzt. Der AG stellt den Verlag auf ers- nachzuweisen, dass diese Zahlen unzutreffend und stattdessen Preisliste. Die Vertragskündigung nach Satz 1 oder die Ablehnung tes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der andere Werte anzusetzen sind. Dies hat der Auftraggeber dem Verlag einer Anzeige nach Satz 2 wird dem Auftraggeber unverzüglich mit- Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrecht- innerhalb einer Frist von zehn Tagen in Textform mitzuteilen. Soweit geteilt. licher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. die Auslieferung des Werbemittels über die vom Verlag eingesetz- 10.3. Der Verlag ist berechtigt, die Veröffentlichung des Werbemittels Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der notwendigen ten Server erfolgt, hat die Mitteilung innerhalb einer Frist von drei vorübergehend zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. Der AG Monaten zu erfolgen. Die Frist beginnt jeweils mit der Absendung der auf rechtswidrige Inhalte der Website vorliegt, auf die der Hyperlink ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen Mitteilung der Medialeistung an den Auftraggeber. Bei Abweichungen im Werbemittel verweist. Dies gilt insbesondere in den Fällen der und Unterlagen bei der Rechteverteidigung gegenüber Dritten zu der Gesamtleistung nach Abschluss einer Kampagne von mehr als Ermittlungen oder Verfügungen staatlicher Behörden oder einer unterstützen. Der Verlag wird den AG über die Geltendmachung ent- zehn Prozent, die auf technisches oder menschliches Versagen des Abmahnung eines vermeintlich Verletzten, es sei denn, diese ist offen- sprechender Ansprüche Dritter informieren. Verlages zurückzuführen sind, gelten die Angaben des Auftraggebers, sichtlich unbegründet. Der AG wird über die Sperrung unterrichtet sofern durch diese das technische oder menschliche Versagen nach- und hat die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte unverzüglich zu ent- 12. Gewährleistung und Haftung gewiesen wurde. fernen oder deren Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen. 12.1. Der Verlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren 12.6. Bei vom Verlag zu vertretender ungenügender Wiedergabe- Der Verlag kann dem AG anbieten, das Werbemittel durch ein alter- Anforderungen eine, dem jeweils üblichen technischen Standard qualität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf natives Werbemittel und/oder durch einen Hyperlink auf eine andere entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Die Zahlungsminderung oder auf Schaltung eines Ersatzwerbemittels, Website zu ersetzen unter Wahrung der Fristen gem. Ziff. 9.1.. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Dem AG ist jedoch nur in dem Umfang der Beeinträchtigung. Bei Fehlschlagen oder insoweit entstehenden Mehrkosten können dem AG nach Nachweis jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich Unzumutbarkeit der Verlängerung des Veröffentlichungszeitraumes durch den Verlag in Rechnung gestellt werden; die Entscheidung ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe eines Werbemittels bzw. der Veröffentlichung eines Ersatzwerbemittels hat der AG darüber obliegt dem Verlag. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der zu ermöglichen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Verdacht entkräftet ist. insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird: durch die Auftrages in Bezug auf den Anteil, der noch nicht erbrachten 10.4. Der Verlag ist insbesondere berechtigt, ein bereits veröffent- Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder Hardware Medialeistung; im übrigen ist ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen. lichtes Werbemittel gänzlich zurückzuziehen, wenn der AG nach- (z.B. Browser) des Users oder des Internetdienstleisters oder wenn 12.7. Außerhalb seines Herrschaftsbereiches trägt der Verlag nicht träglich unabgesprochene Änderungen der Inhalte des Werbemittels die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe des Werbemittels des- die Gefahr des Datenverlustes auf dem Übertragungswege und vornimmt oder die URL der Verlinkung ändert oder der Inhalt der sen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder durch Störung übernimmt auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Website, auf die verlinkt ist, wesentlich verändert ist. In diesem Fall der Kommunikationsnetze (z.B. aber nicht ausschließlich Leitungs- Datensicherheit. Gefahrübergang ist mit Eingang des Werbemittels steht dem AG keine kostenfreie Ersetzungsbefugnis zu, wobei der oder Stromausfall) beim Verlag oder anderer Betreiber oder durch auf einem der Server des Verlags. Verlag seinen vereinbarten Vergütungsanspruch behält. Rechnerausfall auf Grund Systemversagens oder Leitungsausfall oder 12.8. Soweit die Werbemittel nicht auf einem Server des Verlags durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte zwischengespei- liegen, sondern durch den Server eines Dritten ausgeliefert werden 11. Rechteeinräumung und -gewährleistung, Einhaltung gesetzlicher cherte Angebote auf sog. Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder (sog. Redirect-Verfahren) und der AG insoweit, wie unter Ziff. 9.2. Bestimmungen im lokalen Cache oder durch einen Ausfall des vom Verlag genutzten beschrieben, dem Verlag das Werbemittel über Mitteilung der URL 11.1. Der AG überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) des Werbemittels auf dem Server des AGs bzw. des Dritten bereit- Werbung in Online-Medien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten stellt, übernimmt der Verlag keine Gewährleistung und keine Haftung Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere Schaltung andauert. für die Auslieferung der Daten über das Internet sowie auch nicht das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, 12.2. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Störungen, die bzgl. der sich daraus ergebenden weiteren Risiken, wie z.B. fehler- öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und aus Mängeln oder Unterbrechung des Rechners des AGs sowie der freie Auslieferung und Beschaffenheit des Werbemittels und die Abruf, und zwar im Rahmen der Vertragserfüllung auf Dritte über- Kommunikationswege vom AG zu den Servern des Verlags entstehen. Datensicherheit. tragbar und zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des 12.3. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen 12.9. Der Verlag wird mehr als unerhebliche Störungen und Fehler sei- Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) einer zeit- ner Server schnellst möglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. Vorgenannte Rechte berech- gebundenen Festbuchung, wird der Verlag versuchen, den Ausfall Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen. tigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren an Medialeistung nachzuliefern oder die Zeit der Insertion zu ver- 12.10. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestell- sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. längern, sofern dies den Interessen des AG nicht zuwiderläuft. Im ten Werbemittel bzw. Inhalte auf deren Richtigkeit, Aktualität, 11.2. Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die wettbewerbs- Falle des Scheiterns einer Nachlieferung oder einer Verlängerung Vollständigkeit, Seriosität, Qualität und/oder Freiheit von Fehlern zu
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbemittel in digitalen Medien 03/04 überprüfen und übernimmt dafür weder ausdrücklich noch konkludent und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei der- 16. Zahlungsbedingungen die Gewähr oder die Haftung. artigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist 12.11. Der Verlag leistet nur Schadensersatz bei Vorsatz, grober Schaltung des Werbemittels, bei verdeckten Mängeln mit ihrer zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft; in allen Entdeckung. Unterlässt der AG die Mängelrüge, so gilt die Schaltung Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe anderen Fällen aus Verletzung einer Kardinalspflicht, aus Verzug oder des Werbemittels als genehmigt. für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. aus Unmöglichkeit für Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war, jedoch nicht für irgendwelche 14. Vergütung, Preisliste 17. Zahlungsverzug besonderen, zufällig entstandenen oder indirekten Schäden oder 14.1. Die Vergütung der Leistung des Verlags richtet sich grundsätzlich 17.1. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen Folgeschäden. Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung nach der im Zeitpunkt der Veröffentlichung jeweils gültigen Preisliste, und Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht die jeweils im Internet veröffentlicht sind. die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, 14.2. Die Nettopreise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. zurückstellen und für noch ausstehende Schaltungen Vorauszahlung auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraus- 14.3. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, verlangen. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des sehbaren und vom AG nicht beherrschbaren Schaden begrenzt. Soweit sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den AG berechtigen den Verlag, auch während der Laufzeit des Vertrages, eine Kardinalspflicht im vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt wurde, Werbungtreibenden an die Preislisten des Verlags zu halten. die Veröffentlichung weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein haftet der Verlag höchstens bis zur Höhe der Vergütung, die er für ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des die Schaltung des jeweiligen Werbemittels erhält oder erhalten hätte. 15. Rabatte Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge 12.12. Die Haftung für Schäden wegen der Verletzung von Körper, 15.1. Rabatte werden nur auf die reinen Werbeveröffentlichung abhängig zu machen. Leben und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt gewährt; anfallende Sonderkosten, z.B. bei Änderungen des 17.2. Bei Werbeaufträgen einer Werbeagentur tritt diese mit hiervon unberührt. Werbemittels, sind davon ausgenommen. Zustandekommen des Vertrages ihre dementsprechenden 12.13. Auf Mängel können Schadensersatzansprüche des AGs nur 15.2. Unter Zugrundelegung der Preisliste des Verlages werden Zahlungsansprüche gegen den Agenturkunden sicherungshalber an gestützt werden, soweit sie vom Verlag gem. §§ 276, 278 BGB zu auf den „Umsatz“, das sog. „Kundenbrutto“, umsatzabhängige den Verlag ab, der diese Abtretung annimmt. Der Verlag ist berechtigt, vertreten sind. Nachlässe durch Rabatte gem. Rabattstaffel gewährt. diese Sicherungsabtretung gegenüber dem Agenturkunden offenzu- 12.14. Der Verlag übernimmt, abgesehen von Vorsatz und gro- 15.3. Die Rabattgewährung erfolgt durch Gutschrift in entsprechender legen, wenn die auftraggebende Agentur sich mit der Begleichung der ber Fahrlässigkeit, keine Haftung für die Zugangsqualität und Höhe. Eine Barauszahlung erfolgt nur, wenn nach einem Zeitraum Rechnung des Verlages mindestens dreißig Tage in Verzug befindet. -möglichkeit und die Qualität der Darstellung, für Speicherausfall, von mindestens drei Monaten keine weiteren Werbeaufträge an den Unterbrechung, evtl. Verspätung, Löschung und Fehlerübertragung Verlag erteilt werden. 18. Außerordentliche Kündigung bei der Kommunikation. 15.4. Die Agenturvergütung beträgt 15 Prozent des Auftragswertes Der Verlag ist zur schriftlichen außerordentlichen Kündigung ins- 12.15. Ziff. 12.14. gilt nicht für Staaten bzw. Gerichtsbarkeiten, die den nach allen Abzügen und ausschließlich MwSt. besondere dann berechtigt, wenn der AG seiner Zahlungspflicht Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Folge- oder zufällig 15.5. Wird für konzernverbundene Unternehmen als AG eine gemein- trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist; der AG in der entstandene Schäden nicht gestatten. same Rabattierung („Konzernrabatt“) beansprucht, ist der schrift- Vergangenheit bereits einmal das Werbemittel bzw. die Ziel-URL 12.16. Der AG haftet für alle Folgen und Nachteile, die der Verlag durch liche Nachweis der Konzernzugehörigkeit des AG erforderlich. eigenmächtig geändert hat; der AG trotz Abmahnung fortgesetzt die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste oder Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt; der AG ein dadurch entstehen, dass der AG seinen sonstigen Obliegenheiten nach Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von gegen Dritte gerichtetes Fehlverhalten begeht, indem er das Angebot diesen AGB nicht nachkommt. mindestens 50 Prozent besteht. Die Konzernzugehörigkeit ist bei des Verlages zu rechtswidrigen oder für Dritte belästigenden Zwecken 12.17. Die vorstehenden Ziffern erstrecken sich auch auf die organ- Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers einsetzt. schaftlich oder vertraglich bestimmten Vertreter des Verlages sowie oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Im Falle der außerordentlichen Kündigung kann der Verlag mit soforti- auf ihre Erfüllungsgehilfen. Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges ger Wirkung die Veröffentlichung des oder der Werbemittel absetzen. 12.18. Soweit der Verlag zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat er nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Ende des Im Falle einer außerordentlichen Kündigung seitens des Verlags, den AG so zu stellen, als ob der Vertrag nicht geschlossen worden Abschlussjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht hat der AG, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den wäre (sog. negatives Interesse); Schadensersatz wegen Nichterfüllung rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Differenzbetrag zwischen dem gewährten Rabatt und dem Rabatt, wie ist ausgeschlossen. Fall der ausdrücklichen Bestätigung in Textform durch den Verlag. er sich nach erfolgter Kündigung bezogen auf die tatsächlich erfolgte 12.19. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit Veröffentlichung des oder der Werbemittel errechnet, an den Verlag Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich zu erstatten. allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer die Konzernrabattierung. 19. Datenschutz sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der 15.6. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag 19.1. Der AG wird hiermit gemäß Telemediengesetz (TMG), Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Werbemittel. nicht zu vertreten hat, so hat der AG, unbeschadet etwaiger weiterer Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie sonstiger datenschutzrecht- Rechtspflichten, den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und licher Bestimmungen davon unterrichtet, dass die von ihm im Rahmen 13. Mängelrüge dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt an den Verlag des Werbeauftrags angegebenen personenbezogenen Daten aus- Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der AG das geschaltete zu erstatten. schließlich zu dem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und genutzt werden, zu dem der AG diese angegeben hat, sofern keine
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