Einladung zum 31. Tischtennis-Jedermannsturnier für Zweiermannschaften um den Williams-Wanderpokal am Sonntag 2. Februar 2014

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Einladung zum 31. Tischtennis-Jedermannsturnier für Zweiermannschaften um den Williams-Wanderpokal am Sonntag 2. Februar 2014
49. Jahrgang                      Donnerstag, den 30. Januar 2014                        Nummer 05

        Einladung zum 31. Tischtennis-
   Jedermannsturnier für Zweiermannschaften
        um den Williams-Wanderpokal
         am Sonntag 2. Februar 2014
  Zu unserem 31. Tischtennis-Jedermannturnier für Zweiermannschaften laden wir alle Schmiehei-
  mer und Kippenheimer Vereine, Vereinigungen und Familien ein.

  Teilnahmeberechtigt sind alle Spieler und Spielerinnen, die seit mindestens 2 Jahren nicht mehr
  aktiv gespielt haben.
  Eine Mannschaft besteht aus 2 Spielern.

  Wann: Sonntag, 2. Februar 2014
  Wo: Turn- und Festhalle Schmieheim
  Beginn: 10.00 Uhr
  Startgeld: 10 Euro je Mannschaft

  Kaffee und Kuchen, sowie ein kleiner Imbiss und
  diverse Getränke sind bei uns erhältlich.

  Auf Ihren Besuch freut sich
  der Tischtennis-Verein Schmieheim
Einladung zum 31. Tischtennis-Jedermannsturnier für Zweiermannschaften um den Williams-Wanderpokal am Sonntag 2. Februar 2014
Seite 2                                   Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim                                  30.01.2014 / Woche 05

Feuerwehr                                           Sonntagsdienst Häusliche Pflege Heike Piorr      Bauamt
  Notruf                                  112       Pflegeservice 24            0 78 25/86 44 98     Bauamtsleiter
  Freiwillige Feuerwehr Kippenheim                                                                   Herr Burger                               903-26
  Ges.-Kdt. Otto Hebding           07825/1516       Nachbarschaftshilfe Kippenheim und               Bauverwaltung/
  Abteilung Kippenheim                              Mahlberg e. V.
                                                    Einsatzleitung                         52 00     Bauanträge
  Abt.-Kdt.Andreas Hurst        07825/869716                                                         Frau Bing                                 903-25
  Abteilung Schmieheim                              E-Mail: nbh-kippenheim-mahlberg@gmx.de
                                                    Seniorenwohnstift Kippenheim                     Herr Griesbaum                            903-27
  Abt.-Kdt. Michael Dees       07825/4620174
                                                    Büro (Mo-Fr 9-11 Uhr)                  53 00     Finanzverwaltung
Polizei                                             Fax                                  8699695
  Notruf                                  110       E-Mail: seniorenwohnstift-kippenheim@gmx.de      Rechnungsamtsleiterin
  Polizeirevier Lahr              07821/277-0                                                        Frau Oswald                               903-36
  Polizeiposten Ettenheim        07822/446950       Pflegeheim, Haus "Rebenblüte",        87902-0    Rechnungs-/Steueramt
                                                                                                     Herr Schwarz                              903-33
Rettungsdienst                                                                                       Kassenverwalterin Frau Schmieder          903-38
  Notruf                                      112                                                    Gemeindekasse       Frau Kölble           903-34
  Krankentransport
  Klinikum Lahr
                                       0781/19222
                                        07821/930
                                                      Gemeinde Kippenheim                            Bauhof                                    879163
  Klinikum Lahr-Ettenheim              07822/4300   Homepage: http://www.kippenheim.de               Wasserwerk                                879163
Giftnotruf                             0761/19240   E-Mail: gemeinde@kippenheim.de                   Ortsverwaltung Schmieheim, Schloss
                                                    Gemeindeverwaltung                               Frau Ernst                              9321
E-Werk Mittelbaden im Störungsfall                  Untere Hauptstraße 4                             FAX                                   869588
  (Stromausfall)               07821/280-0          Tel. 0 78 25/903-0 · Fax 903-30
                                                                                                     Herr Braun                     0176-47250453
Störungsdienst Kabel BW          0800/8888112       Grundbuchamt Kippenheim                          Herr Huck                       0170-2184240
                                                    Obere Hauptstraße 27                             Öffnungszeiten     Mo. und Mi.
Ärztebereitschaftsdienst                            Herr Jundt                            879161                        von 9.00 – 12.00 Uhr
  Ärztlicher Notfalldienst    01805/19292-460                                         FAX 879162                        Fr.
  Zahnärztlicher Notruf       0180/3222555-11       grundbuchamt@kippenheim.de                                          von 8.00 – 12.00 Uhr
Tierarzt-Bereitschaftsdienst                        Öffnungszeiten: Mo., Mi. und Fr.                 E-Mail: ovschmieheim@kippenheim.de
Sa./So. 01./02. Februar                                             von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dr. Kollofrath                                                      Mi. von 14.00 bis 18.00 Uhr      Wassermeister        Handy     0170/2 26 13 82
Tel. 07822-865011                                                   und nach tel. Vereinbarung       Bauhofleiter         Herr Himmelspach
                                                    Öffnungszeiten Bürgerbüro                                             Handy    01 70/2 26 13 83
Apothekenbereitschaftsdienst
Freitag, 31.1.2014                                  Montag:     7.30 Uhr – 16.00 Uhr (durchgehend)   Sammelplatz für Grünabfälle
Apotheke am Klinikum, Lahr,                         Dienstag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr                   Samstag                     12.00 – 15.00 Uhr
Klostenstr. 17/1
Tel. 07821-9912249                                  Mittwoch: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr und               ForstwartHerr Wilting                   43 25 62
                                                                14.00 Uhr – 18.00 Uhr                                   Fax                  87 79 71
Samstag, 1.2.2014                                                                                                       Handy        01 79/3 92 24 33
Apotheke am Storchentum, Lahr,                      Donnerstag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr
Marktstr. 40                                        Freitag:    7.30 Uhr – 12.00 Uhr                 Bücherei, Obere Hauptstraße 27
Tel. 07821-21206                                                                                     (Grundbuchamt)    Tel.       0176/56207309
                                                    Öffnungszeiten Rathaus
Sonntag, 2.2.2014                                                                                    Öffnungszeiten:   Mittwoch      15 – 17 Uhr
                                                    Montag bis Freitag von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr                        Freitag       17 – 19 Uhr
Zentral-Apotheke in der Arena, Lahr,
Alter Stadtbhnhof 1                                 und nach telefonischer Vereinbarung
                                                                                                     Jugendbetreuerin Frau Dolenga
Tel. 07821-37946                                    Telefonzentrale                          903-0   Öffnungszeiten im Juze
Montag, 3.2.2014                                    Sekretariat Bürgermeister                        Schmieheim:        Di. 16 – 17 Uhr (8 – 12 Jahre)
Karls-Apotheke Kippenheim,                                                                                                  17 – 19 Uhr (12 – 18 Jahre)
Allmendstr. 14                                      Frau Hauer                             903-29                       Do. 16 – 19 Uhr (offener Treff)
Tel. 07825-84460                                    Bürgermeister                                    Kippenheim:        Mo. und Mi.    16 – 19 Uhr
Dienstag, 4.2.2014                                  Herr Gutbrod (Sekretariat)             903-29    Anruf-Sammel-Taxi                  0 78 21/35 55
Stadt-Apotheke Lahr,
Schwarzwaldstr. 28
Tel. 07821-983407                                   Hauptverwaltung                                  Bankverbindungen:
Mittwoch, 5.2.2014                                  Hauptamtsleiter                                  Sparkasse Offenburg/Ortenau
Rhein-Apotheke Grafenhausen,                        Herr Walter                            903-24      (BLZ 664 500 50)     Konto-Nr. 76 066 127
Hauptstr. 117                                                                                        Volksbank Lahr eG
Tel. 07822-6540                                     Hauptamt                                           (BLZ 682 900 00)     Konto-Nr. 48 007 600
                                                    Frau Enderle                           903-62
Donnerstag, 6.2.2014
Marien-Apotheke Ettenheim,                          Gemeindeblatt
Festungsstr. 1                                      Frau Hauer                             903-29    Impressum:
Tel. 07822-3120
                                                    Soziales/Personalwesen                           Verlag/ Private Anzeigen:
                                                    Frau Schillinger-Teschner              903-39    ANB Reiff-Verlagsgesellschaft & Cie GmbH, Mar-
Postagentur – Inh. G. Rupp, Poststr. 7                                                               lener Straße 9, 77656 Offenburg
   Tel. 0 78 25/86 96 15, Fax 0 78 25/86 97 88      Ratsdiener                                       Telefon: 0781 504 1455, Fax: 0781 504 1469
Öffnungszeiten:                                     Herr Keck                              903-23    E-Mail: anb.anzeigen@reiff.de
   Mo. – Fr.                von 9.00 – 12.00 Uhr
   Mo., Di., Do., Fr.      von 14.30 – 17.30 Uhr                                                     Ansprechpartner für gewerbliche Anzeigen-
                                                    Bürgerbüro für:                                  aufträge
   Mittwochnachmittag geschlossen
   Samstag                  von 9.00 – 12.00 Uhr    Melde-/Pass-/Standesamtswesen, Friedhofsan-      Alexander Erb
                                                    gelegenheiten, Fundbüro                          Telefon: 07821 9209911, Fax: 07821 9209919
Sonntagsdienst der katholischen Sozialstati-        Herr Steiner                        903-20       E-Mail: alexander.erb@reiff.de
on »St. Vinzenz« e. V., Lahr                                                                                                           Auflage: 2.600
                             0 78 21/9 13-9 00      Frau Kollmer                        903-22
                                                    Frau Hummel                         903-10
Sonntagsdienst der evang. Diakoniestation
Lahr                      0 78 21/9 36 50
30.01.2014 / Woche 05          Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim                                          Seite 3

                                                              TOP 2.6    Beschluss der Haushaltssatzung und des Haus-
              Amtliche                                                   haltsplans 2014
          Bekanntmachungen                                    TOP 2.7    Beschluss des Wirtschaftsplans 2014 des Eigen-
                                                                         betriebs Wasserversorgung

                                                              TOP 2.8    Teilnahme an der Bündelausschreibung für den
EINLADUNG                                                                kommunalen Strombedarf 2015 bis 2016 des
zu der am Montag, 03. Februar 2014 um 19.00 Uhr im Sit-                  Gemeindetags Baden-Württemberg
zungssaal des Rathauses Kippenheim stattfindenden Gemein-
deratsitzung                                                  TOP 2.9    Bekanntgaben der Verwaltung
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung am 03.02.2014:          TOP 2.10 Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat
TOP 2.1   Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung vom    TOP 2.11 Bürgerfragen
          16.12.2013 und 18.01.2014 gefassten Beschlüs-
          se

TOP 2.2   Baugesuche
          2.2.1 Neubau einer Doppelhaushälfte mit zwei        EINLADUNG
                Stellplätzen,                                 zu der am Montag, 03. Februar 2014, im Anschluss an die
                Flst.Nr. 9336, Herrenweg 6 in 77971 Kip-      öffentliche Gemeinderatssitzung stattfindende Sitzung des
                penheim                                       Stiftungsrates der Stiftung „Seniorenwohnstift Kippenheim“
          2.2.2 Errichtung eines Carports
                Flst.Nr. 468/1, Schmieheimer Str. 7a in       Tagesordnung der öffentlichen Sitzung am 03.02.2014:
                77971 Kippenheim                              TOP 2.1 Beschluss der Haushaltssatzung und des Haus-
          2.2.3 Nutzungsänderung von Teilflächen des                   haltsplans 2014 der Stiftung „Seniorenwohnstift
                bestehenden Gebäudes von Büro/Betriebs-                Kippenheim“
                flächen mit Nebenräumen in einen Imbiss
                mit Nebenräumen,                              Es wird darauf hingewiesen, dass die Beratungsunterlagen zu
                Flst.Nr. 7279/11, Frankenstraße 20 in 77971   der öffentlichen Sitzung auch an die Zuhörer in den Gemein-
                Kippenheim                                    deratsitzungen zur Einsichtnahme ausgegeben werden und
          2.2.4 Errichtung eines Werbeschildes – doppel-      daher im Sitzungssaal ausliegen. Darüber hinaus können
                seitig beleuchtet                             auch interessierte Bürgerinnen und Bürger Einsicht in die
                Flst.Nr. 6556/1, Untere Hauptstraße 49a in    Beratungsunterlagen im Sekretariat erhalten.
                77971 Kippenheim
          2.2.5 Errichtung eines Carports an ein vorhande-
                nes Wohnhaus
                Flst.Nr. 503, 504, Friedhofstraße 10a in
                77971 Kippenheim                              Wasser- und Abwassergebühren 2013
          2.2.6 Abbruch von Wohn- und Ökonomiegebäu-          In den vergangenen Tagen wurden den Zahlungspflichtigen
                den                                           die Bescheide der Wasser- und Abwassergebührenabrech-
                Flst.Nr. 70/1, 70/2, 70/3, Schloßstr. 23 in   nung für das Jahr 2013 zugestellt.
                77971 Kippenheim                              Sofern Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten
                                                              wir dafür Sorge zu tragen, dass die Abrechnungsbeträge, ter-
TOP 2.3   Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Südli-      mingerecht auf ein Konto der Gemeindekasse überwiesen
          cher Oberrhein (ohne Kapitel Windenergie) Stel-     werden. Wir weisen nochmals darauf hin, dass die zum
          lungnahme der Gemeinde zum Offenlageentwurf         15.04., 15.07. und 15.10.14 fälligen Abschlagszahlungen auf
                                                              der Jahresabrechnung 2013 ausgewiesen sind. Da wie in den
TOP 2.4   Europa- und Kommunalwahlen 25.05.2014               zurückliegenden Jahren keine gesonderten Abschlagsanfor-
          - Bildung des Gemeindewahlausschusses für die       derungen zu den o.g. Fälligkeitsterminen ergehen, bitten wir
            Kommunalwahlen am 25.05.2014                      diese Fälligkeitstermine vorzumerken.
          - Festsetzung der Entschädigung der Wahlhelfer      Die Höhe der Abschläge wurde aufgrund des Vorjahresver-
            bei der Europa-/ Kommunalwahl                     brauches errechnet. Sollten sich im Jahr 2014 Änderungen
                                                              am Wasserbezug ergeben (z.B. durch Änderung der Perso-
TOP 2.5   Annahme bzw. Vermittlung von Spenden, Schen-        nenzahl o.ä), was eine Neuanpassung der Abschlagsforde-
          kungen u. ä. Zuwendungen                            rung erforderlich macht, so bitten wir dem Rechnungsamt
                                                              eine entsprechende Mitteilung zukommen lassen.

 Ihr Ansprechpartner für private Anzeigen:                         Für gewerbliche Anzeigen und Beilagen:
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                                                                   E-Mail: alexander.erb@reiff.de
 Anzeigenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr                              Zustellprobleme und Aboservice:
                                                                   08 00 / 5 13 13 13 (kostenlos), leserservice@reiff.de
Seite 4                            Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim                        30.01.2014 / Woche 05

Seit dem Jahr 2010 ist die Gemeinde verpflichtet für die ver-     Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80
siegelten Flächen eine Niederschlagswassergebühr zu erhe-         Abs. 2 Ziff. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung), d. h. die Erhe-
ben. Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den          bung der festgesetzten Grundsteuer wird da-durch nicht auf-
überbauten und befestigten Flächen eines Grundstückes von         gehalten.
denen Regenwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen ein-
geleitet wird. Sollten sich Änderungen an der bereits erfassten   Künftig eintretende Änderungen in der Steuerfestsetzung wer-
Fläche ergeben, so ist der Grundstückseigentümer verpflich-       den den einzelnen Steuerpflichtigen jeweils durch einen
tet dies der Gemeinde zu melden, damit eine Berichtigung der      Grundsteuer-Änderungsbescheid mitgeteilt.
versiegelten Fläche vorgenommen werden kann. Entspre-
chende Vordrucke erhalten Sie auf dem Rechnungsamt, deren
Mitarbeiter ihnen auch gerne beratend zur Verfügung stehen.       Ehrung von Teilnehmern und
In diesem Zusammenhang möchten wir weiter auf die Vorteile        Mannschaften
des Abbuchungsverfahrens hinweisen. Sie erleichtern uns           in sportlichen oder kulturellen Wettkämpfen bzw. Wettbe-
zum einen die Arbeit und tragen gleichzeitig zu einer rationa-    werben sowie von Bürgern im sozialen Bereich.
leren Arbeitsweise verbunden mit weniger Verwaltungsauf-
wand bei. Außerdem ersparen Sie sich Überweisungsgebüh-           Richtlinien der Gemeinde Kippenheim
ren und evtl. Mahngebühren bzw. Säumniszuschläge, wenn
ein Zahlungstermin überschritten wurde.                           Aus der Erkenntnis heraus, dass es ihre Aufgabe als Gebiets-
                                                                  körperschaft ist, eine öffentliche Anerkennung für besondere
Regelmäßige Überprüfung der Wasseruhren                           Leistungen und Verdienste ihrer Einwohner auszusprechen,
Im Rahmen der Ermittlung des Wasserverbrauches für das            hat der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 4.11.1991
Jahr 2013 wurde vereinzelt festgestellt, dass die verbrauchten    folgende Richtlinien über Ehrungen beschlossen:
Wassermengen unverhältnismäßig hoch waren. Die jeweiligen         I. Allgemeines
Überprüfungen vor Ort haben ergeben, dass diese Mehrver-              Zur öffentlichen Anerkennung von erfolgreichen Sportlern
bräuche fast ausschließlich auf defekte Gerätschaften (Boiler,        oder Musikern in Kippenheim und Schmieheim sowie von
Entkalkungsanlagen, Toilettenspülungen, defekte Was-ser-              Bürgern im sozialen oder gesellschaftspolitischen Bereich
hähne usw.) zurückzuführen waren. Da solche Wasserverluste            der Gemeinde Kippenheim verleiht die Gemeinde Kippen-
während des Jahres oft nicht sichtbar sind, empfehlen wir die         heim
Wasseruhren in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, um        a) die Bürgermedaille,
eventuelle Defekte an der Hausinstallation oder Gerätschaften     b) den Ehrenbrief.
rechtzeitig feststellen und beseitigen zu können.
                                                                  II. Bürgermedaille
                                                                  1. Mit der Verleihung der Bürgermedaille sollen Bürger der
                                                                      Gemeinde ausgezeichnet werden, die sich in sozialem-,
                                                                      kulturellem-, sportlichem- und gesellschaftspolitischem
Öffentliche Festsetzung der                                           Bereich besonders verdient gemacht haben.
Grundsteuer für das Jahr 2014                                     2. Anträge für die Vergabe der Bürgermedaille können nur
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes in der geltenden            vom Bürgermeister und den Mitgliedern des Gemeinde-
Fassung wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner,          und des Ortschaftsrates gestellt werden. Die Entschei-
die für das Kalenderjahr 2014 die gleiche Grundsteuer wie für         dung über die Verleihung dieser Ehrung trifft ausschließ-
das Jahr 2013 an die Gemeinde Kippenheim zu entrichten                lich der Gemeinderat.
haben öffentlich festgesetzt.

Mit dem Tag dieser Bekanntmachung treten für die genannten        III. Ehrenbrief
Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn        1. Mit dem Ehrenbrief der Gemeinde Kippenheim werden
Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für          diejenigen Einwohner, Vereine und Institutionen geehrt,
das Jahr 2014 zugegangen wäre. Die Grundsteuer 2014 ist an             die außergewöhnliche Leistungen bei Wettkämpfen bzw.
den im zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid angegebe-               Wettbewerben auf überörtlicher Ebene auf sportlichem
nen Fälligkeitszeitpunkten an die Gemeindekasse zu entrich-            oder kulturellem Gebiet sowie in sonstigen Bereichen
ten, oder, wenn ein Antrag auf jährliche Zahlung gestellt              erreicht haben.
wurde, zum 01.07.2014 zu bezahlen.
                                                                  2. Mit dem Ehrenbrief werden ausgezeichnet:
Insbesondere wird bei den Vierteljahresbeträgen auf den           a) Einwohner die sich bei Landesmeisterschaften oder ihrer
nächsten Fälligkeitszeitpunkt, den 15.02.2014, aufmerksam             Bedeutung nach höher einzustufenden Wettkämpfen oder
gemacht.                                                              Wettbewerben herausragend platzieren
                                                                  b) Erster, zweiter und dritter Sieger bei Badischen Meister-
Zur Vermeidung von Säumnisfolgen wird die Erteilung einer Ein-        schaften oder vergleichbaren Wettkämpfen bzw. Wettbe-
zugsermächtigung für die Gemeinde Kippenheim empfohlen.               werben
                                                                  c) Erster und zweiter Sieger bei südbadischen Meisterschaf-
Jahresbescheide erhalten nur Steuerschuldner, bei denen               ten oder vergleichbaren Wettkämpfen bzw. Wettbewerben
sich im Veranlagungsjahr 2013 eine Änderung in der Steuer-        d) Erster Sieger bei Bezirksmeisterschaften oder vergleichba-
festsetzung ergeben hat.                                              ren Wettkämpfen bzw. Wettbewerben
                                                                  e) Meister von Rundenwettbewerben, unabhängig von der
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfest-             Klasse
setzung kann innerhalb eines Monats gemäß § 68 ff. der Ver-       f) Musiker, die bei Wettbewerben des Ortenauer Blasmusik-
waltungsgerichtsordnung Widerspruch erhoben werden.                  verbandes auf Bezirksebene einen ersten Rang mit Aus-
Der Widerspruch ist beim Bürgermeisteramt Kippenheim,                zeichnung erhielten
Untere Hauptstr. 4, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift   g) Kammer- und Landessieger in Handwerksberufen (HWK /
zu erklären.                                                          IHK)
30.01.2014 / Woche 05             Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim                                           Seite 5

h) Feuerwehrangehörige für den Erwerb des bronzenen, sil-         Frech hat schon selbst Berufserfahrung in Brasilien sammeln
    bernen oder goldenen Leistungsabzeichen bei Leistungs-        können und stellte „Ein Brasilianer in Berlin“ von Joao Ubaldo
    wettkämpfen im Feuerwehrwesen                                 Ribeira vor. Herr Ribeira ist 1990 als Student mit seiner Fami-
i) DRK-Mitglieder für die erfolgreiche Teilnahme bei Erste-Hil-   lie nach Berlin gekommen und hat in dieser Zeit in der Frank-
   fe-Wettbewerben des DRK auf Kreis-, Landes- oder Bun-          furter Rundschau seine Eindrücke und Erfahrungen geschil-
   desebene                                                       dert. Manfred Teschner hatte sich für „Ich hartz, dann mal ab:
                                                                  Bekenntnisse eines kleinen Schmarotzers“ entschieden.
3. Bei Erringung mehrerer Meisterschaften bzw. mehrerer           Selbstironisch und böse erzählt Robert Naumann aus dem
   Preise in derselben Altersstufe wird nur ein Ehrenbrief        Leben eines Langgzeitarbeitslosen. Alle drei Bücher sind zu
   verliehen. In dem Ehrenbrief werden alle in einem Jahr         empfehlen und natürlich in der Ausleihe der Bücherei.
   errungenen Meisterschaften bzw. Preise aufgeführt.             Zwischen den einzelnen Buchvorstellungen war bei einem
                                                                  Glas Sekt und Fingerfood Gelegenheit miteinander ins
4. Für Siege in Mannschaftswettkämpfen bzw. Wettbewer-            Gespräch zu kommen.
   ben wird eine Ehrengabe dem Verein oder der Institution
   bzw. der jeweiligen Abteilung übergeben.

5. Der Ehrenbrief wird nur an diejenigen verliehen, die ent-
     weder
a) einem Kippenheimer oder Schmieheimer Verein oder Insti-
   tution angehören und für diesen teilgenommen haben
   oder
b) einem auswärtigen Verein oder einer Institution angehören
   und für diesen teilgenommen haben, aber in Kippenheim
   wohnen.

6. Die Vorschläge für Ehrungen sind mit entsprechender
   Begründung von den jeweiligen Vereinen bzw. Institutio-
   nen beim Bürgermeisteramt einzureichen. Der Gemeinde-
   rat entscheidet über die Ehrungen.
   Die Anträge für Ehrungen sollten bis zum 1. März 2014
   beim Bürgermeisteramt eingereicht sein.

Bürgermeisteramt Kippenheim

                      Bücherei Kippenheim

Vorlesestunden
Die nächsten Vorlesestunden in der Bücherei finden statt am
Freitag, 7. Februar 2014 von 15.00 bis 15.45 Uhr für Kinder
von 5 bis 8 Jahre, von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr für Kinder von
                                                                  Ein Projekt von LQN –        LebensQualität durch Nähe
9 bis 12 Jahre
Herzlich willkommen in der Gemeindebücherei in der Oberen
Hauptstraße 27.
Weitere Vorlesestunden sind am 7. März und 4. April 2014.
Das Bücherei-Team

Achtung: Wegen der Baustelle ist der Zugang zur Büche-
rei nur über den Hintereingang möglich.
                                                                                             Amt für Flurneuordnung
4. Leseabend in der Bücherei
Am Freitag, 17. Januar 2014, hatte das Bücherei-Team zum 4.       Öffentliche Bekanntmachung
Leseabend für Erwachsene eingeladen. Zahlreiche Zuhörer
waren gekommen, um bei den Buchvorstellungen dabei zu             Zusammenlegungsbeschluss
sein.                                                             vom 20.12.2013
Carmen Karcher moderierte mit Zitaten und gereimten Worten
den Abend. Heidi Rombach eröffnete mit „Wasser für die Ele-       1. Das Landratsamt Ortenaukreis - Untere Flurbereinigungs-
fanten“ von Sara Gruen. Der Roman, der auch erfolgreich              behörde - ordnet hiermit die
verfilmt wurde, handelt vom über 90-jährigen Jacob Jankow-                Zusammenlegung Seelbach, Ortenaukreis
ski, der in einem Pflegeheim lebt. Als ein Wanderzirkus in die       nach § 91 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der
Nähe kommt, blickt er auf seine bewegte Vergangenheit                Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) an.
zurück: einem Zirkusleben im Amerika der 30er Jahre. Ute
Seite 6                            Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim                        30.01.2014 / Woche 05

    Das Zusammenlegungsgebiet wird voraussichtlich die            4.3 Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, einzelne
    Gemarkung Seelbach mit Ausnahme der Ortslage, die                 Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur mit
    Gemarkung Schönberg und ein Teilgebiet der Gemarkung              Zustimmung der Unteren Flurbereinigungsbehörde besei-
    Wittelbach ohne Ortslage und ohne die Gebiete im laufen-          tigt werden, andernfalls muss die Untere Flurbereini-
    den Zusammenlegungsverfahren Schuttertal umfassen.                gungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen.

                                                                  4.4 Auf den in das beschleunigte Zusammenlegungsverfah-
    Es wird mit einer Fläche von rd. 2500 ha festgestellt.            ren einbezogenen Waldgrundstücken dürfen Holzein-
    Seine Abgrenzung ist aus der Gebietskarte vom 20.12.2013          schläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirt-
    ersichtlich. Die Begründung und die Gebietskarte sind             schaftung übersteigen, nur mit Zustimmung der Unteren
    Bestandteile dieses Beschlusses.                                  Flurbereinigungsbehörde vorgenommen werden. Andern-
                                                                      falls kann diese anordnen, dass die abgeholzte oder ver-
                                                                      lichtete Fläche wieder ordnungsgemäß in Bestand zu
2. An der Zusammenlegung sind beteiligt:                              bringen ist.
   Als Teilnehmer die Eigentümer und die Erbbauberechtig-
   ten der zum Zusammenlegungsgebiet gehörenden Grund-
   stücke; sie bilden die Teilnehmergemeinschaft;                 4.5 Wer gegen die unter Nr. 4.2 bis 4.4 genannten Vorschrif-
   als Nebenbeteiligte die Inhaber von Rechten an diesen              ten verstößt, kann wegen Ordnungswidrigkeit mit einer
   Grundstücken.                                                      Geldbuße belegt werden.
   Die mit der Bekanntgabe dieses Beschlusses entstehen-
   de Teilnehmergemeinschaft führt den Namen "Teilneh-
   mergemeinschaft der Zusammenlegung Seelbach". Sie              4.6 Neben den unter 4.1 bis 4.4 genannten Einschränkungen
   ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat              gelten die Beschränkungen nach dem Landwirtschafts-
   ihren Sitz in Seelbach, Ortenaukreis.                              und Landeskulturgesetz sowie dem Naturschutzrecht
                                                                      (Dauergrünlandumwandlungsverbot, Biotop- und Arten-
                                                                      schutz) unverändert weiter.
3. Dieser Beschluss mit Begründung und Gebietskarte liegt
   1 Monat lang - vom 1. Tag seiner öffentlichen Bekanntma-       Rechtsbehelfsbelehrung
   chung an gerechnet - in den Rathäusern von Seelbach,
   Lahr, Kippenheim, Mahlberg, Ettenheim, Schuttertal und         Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten innerhalb
   Biberach zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.            eines Monats nach der Bekanntgabe - schriftlich oder zur
   Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tag nach            Niederschrift - Widerspruch beim Landratsamt Ortenau-
   der Bekanntgabe sämtlicher Unterlagen in der jeweiligen        kreis- Untere Flurbereinigungsbehörde - Postfach 1960,
   Gemeinde ein.                                                  77609 Offenburg, Dienstgebäude: Badstraße 20a, 77652
                                                                  Offenburg erheben. Wird der Widerspruch schriftlich erho-
                                                                  ben, muss er innerhalb dieser Frist beim Landratsamt - Unte-
4.1 Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht              re Flurbereinigungsbehörde - eingegangen sein.
    ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berech-   Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem 1. Tag der öffentlichen
    tigen, z. B. Pachtrechten, werden aufgefordert, diese         Bekanntmachung dieses Beschlusses.
    Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Landratsamt Orte-
    naukreis - Untere Flurbereinigungsbehörde - anzumelden.       Gez:
    Werden Rechte erst nach Ablauf der 3-Monats-Frist ange-       Dieter Weishaar
    meldet oder nachgewiesen, so kann das Landratsamt -           Leitender Vermessungsdirektor
    Untere Flurbereinigungsbehörde - die bisherigen Ver-
    handlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber
    eines vorbezeichneten Rechts muss die Wirkung eines
    vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso
    gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegen-
    über die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsakts in       Weihnachtsbaum
    Lauf gesetzt worden ist.
                                                                  Schmieheim 2013/2014
                                                                  Für die tatkräftige und finanzielle Unterstützung, bei der Aus-
4.2 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustim-        richtung des höchsten, lebenden Weihnachtsbaumes in
    mung der Unteren Flurbereinigungsbehörde nur Änderun-         Deutschland, unseres diesjährigen Weihnachtsbaumes im
    gen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen               Schmieheimer Schlossgarten, dürfen wir uns aufs herzlichste
    Wirtschaftsbetrieb gehören.                                   bedanken.
                                                                  Ohne Ihre Unterstützung, wie in jedem der letzten drei Jahre,
    Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterras-         wäre dies nicht möglich gewesen. Hierfür nochmals ein
    sen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der        besonderes Dankeschön an die Schmieheimer und Kippen-
    Unteren Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt,       heimer Bevölkerung sowie allen weiteren Sponsoren. Von den
    wesentlich verändert oder beseitigt werden.                   Spenden und der Hilfsbereitschaft, die uns entgegen gebracht
                                                                  wurden, waren wir sehr angetan.
    Sind entgegen diesen Vorschriften Änderungen vorge-           Wir verbleiben mit den besten Wünschen für das Jahr 2014.
    nommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden,
    so können sie im beschleunigten Zusammenlegungsver-           Ihre IG Weihnachtsbaum Schmieheim
    fahren unberücksichtigt bleiben. Das Landratsamt - Unte-
    re Flurbereinigungsbehörde - kann den früheren Zustand,
    notfalls mit Zwang, wiederherstellen lassen, wenn dies
    der Zusammenlegung dient.
30.01.2014 / Woche 05           Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim                                      Seite 7

                                                            Landesfamilienpass bietet so viele
                                                            attraktive Ausflugsziele wie noch nie
                                                            Mehr als 140 Einrichtungen in Baden-Württemberg und damit
                                                            so viele wie noch nie können Inhaber des Landesfamilienpas-
                                                            ses 2014 kostenfrei oder zu einem ermäßigten Eintrittspreis
                                                            besuchen.
                                                            Erhalten können einen Landesfamilienpass Familien mit min-
                                                            destens drei Kindern im Haushalt (auch Pflege- oder Adoptiv-
                                                            kinder), Alleinerziehende, die mit mindestens einem kinder-
                                                            geldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
     am     30.01.2014                                      Familien mit einem schwer behinderten Kind sowie Familien
            Herrn Michael Truetsch,Uhlandstr. 7,            mit mindestens einem Kind im Haushalt, wenn sie Hartz IV-
            zum 85. Geburtstag                              Leistungen oder den Kinderzuschlag beziehen. Den Landes-
                                                            familienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhält man
     am     30.01.2014                                      auf Antrag beim Bürgermeisteramt.
            Frau Inge Mund, Im Häldele 30,                  Besonders aufmerksam macht das Sozialministerium in die-
            zum 79. Geburtstag                              sem Jahr auf folgende Angebote: Das Porschemuseum in
                                                            Stuttgart gewährt Passinhabern auch 2014 wieder einen kos-
     am     31.01.2014                                      tenfreien Eintritt. Die entsprechende Gutscheinkarte ist im
            Frau Erika Nick, Sebastian-Engler-Str. 2,       Januar und im November gültig. Das Mercedes-Benz Muse-
            zum 73. Geburtstag                              um in Stuttgart ermöglicht erstmals im Januar und im Februar
                                                            einen kostenfreien Besuch. Die beiden großen Freizeitparks in
     am     01.02.2014                                      Baden-Württemberg, der Europa-Park in Rust sowie der
            Frau Renate Siefert, Im Häldele 34,             Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn, bieten Inhabern eines
            zum 70. Geburtstag                              Landesfamilienpasses an bestimmten Tagen ebenfalls einen
                                                            ermäßigten Eintritt an (14. September bzw. 11. Mai und 14.
     am     02.02.2014                                      September).
            Frau Erna Gettkandt, Frhr.-v.-Grechtler-        Weitere Vorteile des Landesfamilienpasses sind im Internet
            Str. 16,                                        auf der Seite www.sm.baden-wuerttemberg.de unter dem
            zum 75. Geburtstag                              Suchbegriff „Landesfamilienpass“ aufgelistet.

     am     02.02.2014
            Frau Azize Toksöz, Uhlandstr. 5,                Pflegeeltern – Zukunftschancen
            zum 72. Geburtstag
                                                            für Kinder
     am     02.02.2014                                      Wir, das Jugendamt des Ortenaukreises, suchen Sie:
            Herrn Erich Ackermann, Dorfstr. 21,             • wenn Sie bereit sind, Kindern und Jugendlichen im Rahmen
            zum 72. Geburtstag                                von Vollzeitpflege vorübergehend oder auf Dauer eine neue
                                                              Heimat und eine Chance zu geben
     am     03.02.2014                                      • wenn Sie Zeit und Geduld haben, belastbar, offen und tole-
            Frau Gertrud Schaubrenner, Spitalstr. 3,          rant sind
            zum 75. Geburtstag                              • wenn Sie Erfahrung in der Erziehung mitbringen
                                                            • wenn Sie ein schöne Aufgabe suchen und sich Herausfor-
     am     05.02.2014                                        derungen stellen können
            Frau Maria Feger, Bahnhofstr. 7,
            zum 89. Geburtstag                              Sie fühlen sich angesprochen - dann bewerben Sie sich.

     Wir wünschen den Jubilaren alles Gute.                 Wir bereiten Sie als Pflegeeltern mit Seminaren auf Ihre neuen
     Matthias Gutbrod, Bürgermeister                        Aufgaben vor und begleiten und unterstützen Sie und das
                                                            Kind in Ihrer Familie.

                                                            Haben Sie Interesse an der Aufnahme eines Pflegekindes und
                                                            möchten noch mehr Informationen, so wenden Sie sich an
                                                            den Pflegestellenkoordinator des Landratsamtes Ortenau-
                                                            kreis, Markus Gertis, Badstr. 20, 77652 Offenburg unter der
                                                            Telefonnummer 0781 805 1373 oder per E-mail an: pflegestel-
                                                            lenkoordination@ortenaukreis.de.

          Informationen aus
                                                            Neugründung einer Selbsthilfegruppe
           dem Landratsamt                                  „Unerfüllter Kinderwunsch“
                                                            Viele Paare beschäftigt das Thema „Ungewollte Kinderlosig-
Abfallwirtschaft Eigenbetrieb                               keit“ oder „Unerfüllter Kinderwunsch“. Auf Initiative von
                                                            Betroffenen ist im Ortenaukreis eine Selbsthilfegruppe hierzu
Die Deponien und Wertstoffhöfe des Ortenaukreises sind am   gegründet worden. Informationen zur Gruppe erteilt Héctor
Samstag, dem 8. Februar 2014, wegen einer betriebsinter-    Sala, Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen im Landratsamt
nen Fortbildungsveranstaltung geschlossen.                  Ortenaukreis unter Tel. 0781 805-9771.
                                                            Ungewollte Kinderlosigkeit habe oft, aber nicht immer körper-
                                                            liche Fehlfunktionen zur Ursache, erklärt Sala. Unerfüllter
Seite 8                            Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim                        30.01.2014 / Woche 05

Kinderwunsch berühre oder belaste gar die betroffenen Men-         Samstagstermine von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
schen in ihrem ganzen physischen und psychischen Dasein.           Sa 08.03., Sa 15.03., Sa 22.03.,
Oft leiden Beziehungen unter den eigenen aufgestellten
Erwartungen und Wünschen sowie unter dem als solchen               Samstagstermine von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
empfundenen gesellschaftlichen Druck, Kinder bekommen zu           Sa 08.03., Sa 15.03., Sa 22.03.,
müssen. Die Selbsthilfegruppe kann laut Sala die medizini-
sche und psychologische Beratung oder Therapie nicht erset-        Unkostenbeitrag: 5 Euro
zen, bietet aber die Möglichkeit, im geschützten Kreis Gleich-
betroffener Erfahrungen auszutauschen.                             Für alle angebotenen Schulungen ist eine telefonische Anmel-
                                                                   dung unter 0781 805 7100 oder per E-Mail an: landwirtschaft-
                                                                   samt@ortenaukreis.de erforderlich.

                                                                   Bitte prüfen Sie bereits im Vorfeld, ob Ihre Zugangskennungen
FIONA – Schulungen für Anfänger und                                für FIONA (PIN) noch ak-tuell sind.
                                                                   Sollte Sie ein neues Kennwort benötigen, dann können Sie
Fortgeschrittene                                                   dies elektronisch auf der Startseite von FIONA (www.fiona-
Zur Abgabe des Gemeinsamen Antrages 2014 mit dem Pro-              antrag.de) im Bereich „Kennwort vergessen“ ab dem 30.1.2014
gramm FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) bietet          anfordern.
das Amt für Landwirtschaft wieder Schulungen an.
Das MLR strebt im Jahr 2014 eine FIONA Beteiligung von
100% der Antragsteller an und ver-zichtet deshalb aus Kos-
                                                                   Voranzeige: Zweite Ortenauer
tengründen auf den bisher gewohnten Versand der Antrags-           Kreisputzete am 18. Oktober 2014
unterlagen und Flurstücksverzeichnisse.                            Aufgrund der überaus positiven Rückmeldungen zur ersten
                                                                   Ortenauer Kreisputzete im März 2013 hat der Eigenbetrieb
Die Schulungen finden im EDV-Raum (Zi.001) des Amtes für           Abfallwirtschaft Ortenaukreis beschlossen, diese Aktion am
Landwirtschaft in der Prinz-Eugen-Str. 2 in 77654 Offenburg        Samstag, 18. Oktober 2014, zu wiederholen. Schulen, Kinder-
statt.                                                             gärten, Vereine und sonstige Interessierte sollten sich den
                                                                   Termin bereits jetzt vormerken.
FIONA - Infoabend für Fortgeschrittene                             Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden wieder mit
Wie gehe ich vor? Was hat sich geändert?                           Handschuhen sowie Warnwesten ausgestattet und erhalten
                                                                   einen Zuschuss von vier Euro. Weitere Informationen zur
Anhand eines Beispielbetriebes wird die empfohlene Vorge-          Kreisputzete gibt es ab Ende Juni über die Presse und bei den
hensweise in FIONA erläutert. Es wird die elektronische            Bürgermeisterämtern.
Antragstellung vom Ausfüllen des Mantelantrages über die           Bei Fragen steht die Abfallberatung des Ortenaukreises unter
Bearbeitung des Flurstückverzeichnisses, sowie die Erstel-         der Telefonnummer 0781 805 9623 oder E-Mail johann-georg.
lung von Schlagskizzen bis hin zum Abschluss des Antrages          kathan@ortenaukreis.de gerne zur Verfügung.
erklärt.

Die Schulung dient als Informationsveranstaltung und ersetzt
für Fortgeschrittene die Teilnahme an einer Anfängerschulung.
Für Anfänger kann diese Veranstaltung die Teilnahme an
Anfänger-schulung nicht ersetzen.

Mi 05.03.2014 um 19:00 Uhr (Großer Lehrsaal – Zi.003)
Mi 12.03.2014 um 19:00 Uhr (Großer Lehrsaal – Zi.003)

FIONA - Schulungen für Anfänger
finden ab dem 25.02.2014 zu folgenden Terminen statt:

Es wird das ganze Programm FIONA geschult: Mantelantrag,
Flurstücksverzeichnis und Geoin-formationssystem (Schlag-
skizzenerstellung), Abschluss des Antrages.

Tagestermine von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Di 25.02., Mi 26.02., Mi 05.03., Do 06.03., Fr 07.03., Mo
10.03., Di 11.03.,
Do 13.03., Fr 14.03., Mo.17.03., Di 18.03., Mi. 19.03., Do.
20.03., Fr. 21.03.,
                                                                    AB           Aus Schule und
Tagestermine von 13:30 Uhr – 17:00 Uhr                              C             Kindergarten
Mi 26.02., Mi 05.03., Do 06.03., Fr 07.03., Mo 10.03., Mi
12.03., Do 13.03., Fr. 14.03., Mo. 17.03., Mi 19.03., Do 20.03.,
Fr. 21.03.,                                                        Ein Kindersachenmarkt
Abendtermine von 18:30 Uhr – 22:00 Uhr
                                                                   der besonderen Art
Di 25.02., Mi 26.02., Do 06.03., Mo 10.03., Do 13.03., Mo          Am Samstag, den 08. Februar 2014 veranstaltet der kath.
17.03., Di 18.03., Mi. 19.03., Do 20.03.,                          Kindergarten Kippenheim im kath. Pfarrsaal, Bahnhofstr. 36
                                                                   einen Kindersachenflohmarkt der besonderen Art.
Abendtermine von 19:30 Uhr – 23:00 Uhr                             An diesem Tag können Kinderkleidung, Spielsachen, Bücher
Di 11.03., Mi. 26.03.,                                             und sonstiges Zubehör, sowie gut erhaltene Fastnachtskostü-
                                                                   me verkauft werden.
30.01.2014 / Woche 05             Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim                                              Seite 9

Sollten Sie keinen Bedarf an einem Verkaufsstand haben,            Kroatien – Impressionen der Adria
verkaufen wir auch Fastnachtskostüme in Ihrem Auftrag.
                                                                   Vom 7. bis 14. Juni 2014 führt der Kulturkreis Ringsheim
Verkaufsbeginn ist ab 13.30 Uhr.
                                                                   eine außergewöhnliche Studienreise nach Kroatien
Zur Stärkung werden Kaffee und Kuchen sowie verschiedene
                                                                   durch.
Erfrischungsgetränke angeboten.
                                                                   Die Reise beginnt in Dubrovnik und endet in Split. Zum aus-
Infos und Tischreservierung unter der Telefonnummer
                                                                   gewählten Besichtigungsprogramm gehören Ausflüge nach
07825 / 2908.
                                                                   Montenegro und Bosnien-Herzegowina.

                                                                   Informationen und Prospekte bei der Reiseleitung, Esther
Integriertes Berufliches Gymnasium /                               Dixa, 77975 Ringsheim, Telefon 07822/896761, Fax
Kaufmännische Schulen Lahr                                         07822/896763, E-Mail: Esther@Dixa.de.
Das Integrierte Berufliche Gymnasium (IBG) und die Kaufmän-
nischen Schulen Lahr öffnen am 6. Februar ihre Türen für
Besucher. Anlässlich des 125-jährigen Jubiläums der Schule         Der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH
werden am Infotag besondere Attraktionen geboten.                  informiert.
Am Donnerstag, den 6. Februar, stellen sich das Integrierte
                                                                   Der nächste Sprechtag des Sozialrechtsreferenten Herrn Weih
Berufliche Gymnasium und die Kaufmännischen Schulen Lahr
                                                                   findet statt in:
mit zahlreichen Informationsangeboten all den Jugendlichen
                                                                   Lahr --- Alte Bahnhofstr. 10/7 – Nestler Carree
vor, die im Sommer 2014 die Werkrealschule, die Realschule
                                                                   jeweils donnerstags:
oder die Berufsfachschule verlassen und eine weiterführende
                                                                   06. Februar von 9°°- 12°° u. 13.30 – 16.30 Uhr
Schule besuchen wollen. Auch Schülerinnen und Schüler von
                                                                   20. Februar von 13.30 – 17°° Uhr
allgemeinbildenden Gymnasien sind eingeladen, sich über die
                                                                   wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung
Möglichkeit zu informieren, ihr Abitur in einer dreijährigen
                                                                   Tel.: 0761 – 504 49-0
Oberstufe am IBG zu machen.
                                                                         ------------------------------------------------------------
Der Informationstag beginnt um 15.30 Uhr und findet in allen
                                                                   der VdK-Kreisverband Lahr bietet zusätzlich täglich von 9°° -
Räumen des IBGs statt. Am Abend, um 19.30 Uhr, folgt dann
                                                                   11°° Uhr
eine zentrale Informationsveranstaltung in der Turnhalle, in der
                                                                   Sprechstunden an: Nestler Carree an. Tel. 07821 - 24 177
sämtliche Bildungsgänge noch einmal in kompakter Form
                                                                   Informiert und beraten wird in allen sozialrechtlichen Fragen,
vorgestellt werden. Für eine Tasse Kaffee oder einen kleinen
                                                                   u. a. im Schwerbehindertenrecht, in der gesetzlichen Unfall-,
Imbiss zwischendurch sorgt die schuleigene Mensa. Das IBG
                                                                   Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
und die KS Lahr freuen sich darauf, Sie am 6. Februar begrü-
ßen zu dürfen.
                                                                   Bei Fragen und Infos erreichen Sie die Geschäftsstelle Frei-
Anmeldetermine für das kommende Schuljahr sind der 10.,
                                                                   burg unter der Tel.-Nr.: 0761 / 5 04 49 – 0
11. und 12. Februar 2014 jeweils von 8-12 und von 14-16
Uhr.

Adresse für alle Veranstaltungen:                                  DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V.
Bergstraße 78, 77933 Lahr                                          Gastschülerprogramm
Auskünfte zu allen Terminen sind telefonisch unter der Nr.         Schüler aus Lateinamerika und Osteuropa suchen Gastfa-
07821 93910 zu erhalten oder im Internet unter                     milien!
www.ibg-lahr.de                                                    Lernen Sie einmal die neuen Länder in Lateinamerika und
                                                                   Osteuropa ganz praktisch durch Aufnahme eines Gastschü-
Verantwortlich i. S. d. P.                                         lers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit
Herbert Huber, Schulleiter, Bergstraße 76 - 78, 77933 Lahr         den Schulen aus Kolumbien und Russland sucht die DJO -
Pressereferent:                                                    Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler
Andreas Scherwath                                                  als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch
E-Mail: scherwath@ibg-lahr.de                                      den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben.
                                                                   Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus Kolumbien/
                                                                   Bogotá ist vom 27.04.2014 – 13.07.2014, Russland/St.
                                                                   Petersburg ist vom 27.06.2014 – 28.07.2014 und Russland/
                                                                   Samara ist vom 29.06.2014 – 29.07.2014.
                                                                   Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasiums oder
                                                                   einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für
               Sonstige                                            den Gast verpflichtend. Die Schüler sind zwischen 14 und 16
              Mitteilungen                                         Jahre alt und sprechen Deutsch als Fremdsprache.
                                                                   Ein viertägiges Seminar vor dem Familienaufenthalt soll die
                                                                   Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbereiten und
                                                                   die Basis für eine aktuelle und lebendige Beziehung zum
Spielplatztreffen auf dem Mühlenpfad                               deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Gegenbesuch
                                                                   ist möglich.
Auch im Jahr 2014 findet unser monatliches Treffen auf dem
                                                                   Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend
Spielplatz Mühlenpfad in der Blumenstraße immer am letzten
                                                                   in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart.
Donnerstag im Monat statt.
                                                                   Nähere Informationen erteilen gerne
Ganz herzlich laden wir alle Spielplatzfreunde für heute
                                                                   Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138
Donnerstag, den 30. Januar 2014, um 15.00 Uhr,
                                                                   Handy 0172-6326322,
auf den Spielplatz Mühlenpfad ein. Wir freuen uns auf Ihr
                                                                   Frau Sellmann und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533,
Kommen.
                                                                   Fax 0711-625168, e-Mail: gsp@djobw.de,
                                                                   www.gastschuelerprogramm.de.
Initiative „Pro Spielplatz Mühlenpfad“
Seite 10                                     Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim                            30.01.2014 / Woche 05

                                                                          Die Besuche zum 70., 80., 85., 90. Geburtstag übernimmt die
                     Kirchliche                                           Pfarrerin. Ab dem 90. Lebensjahr besucht sie jeden. Frau Gil-
                                                                          bert versucht dieses, jeweils am Tag selber zu tun. Die Uhrzei-
                    Nachrichten                                           ten sind nicht festgelegt, weil Frau Gilbert jeden Tag anders
                                                                          zeitlich gebunden ist.

            Ev. Friedensgemeinde Kippenheim                               Der Besuchsdienst besucht Sie an all den anderen Geburtsta-
            Gartenstr. 1- Pfarramt:   Tel. 0 78 25/93 46 - Fax 87 03 87   gen ab dem 75. Lebensjahr. An dieser Stelle dem Besuchs-
            Öffnungszeiten:           Di., und Fr. von 9.00 - 11.00 Uhr   dienstkreis herzlichen Dank für Ihren Dienst.
            e-Mail:                   pfarramt@ev-Kirche-Kippenheim.de    Und wer weiß, vielleicht haben Sie ja auch Freude, eines
            Homepage:                 www.ev-Kirche-Kippenheim.de         unsere Gemeindeglieder zu besuchen. Jeder Besuch ist
                                                                          uns Hilfe, auch wenn es nur einer oder 2 im Jahr sind, viel-
Wochenspruch:                                                             leicht auch 4 oder 5. Rufen Sie uns doch an, wenn Sie es sich
Kommt und sehet an die Werke Gottes, der so wunderbar ist                 vorstellen können. Wir freuen uns.
in seinem Tun an den Menschenkindern.
Psalm 66, 5                                                               Sie wollen in unsere wunderschöne Kirche und dann ist sie zu!
                                                                          Sie dürfen sich jederzeit bei Hans Schillinger im Büro der
Freitag, 31.1.2014                                                        DEVK den Kirchenschlüssel holen. Manches Mal tut es der
20.00 Uhr Posaunenchor                                                    Seele gut, alleine in der Stille vor Gott zu sein.

Sonntag, 2.2.2014 – 4. Sonntag nach Epiphanias
9.00 Uhr Gottesdienst (Dekan Becker)

           Die Kollekte ist für unsere eigene Gemeinde
           bestimmt.

Montag, 3.2.2014                                                                                  Kath. Pfarrgemeinde
19.30 Uhr Bibelstunde (Liebenzell)
                                                                                                St. Mauritius Kippenheim
Dienstag, 4.2.2014                                                                          Pfarramt: Bahnhofstr. 32, Tel. 0 78 25/71 19, Fax 53 62
                                                                                                  E-Mail: pfarramt@mauritius-kippenheim.de
11.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl im Haus Rebenblüte                                          Homepage: www.mariafrieden-kippenheim.de
          (Pfrin. Gilbert)                                                                 Büro offen: Mo. 9 - 12; Mi. 15 - 16.45; Do. 15 - 18 Uhr

Mittwoch, 5.2.2014
15.00 Uhr Konfirmandenunterricht                                          30.01. Donnerstag
20.00 Uhr Kirchenchorprobe                                                Kippenheim
                                                                          18.30 Uhr Abendlob
Freitag, 7.2.2014
20.00 Uhr Posaunenchor                                                    01.02. Samstag - Mariengedächtnis
                                                                          Kollekte für die Pfarrkirchen
Samstag, 8.2.2014                                                         Kippenheim
          Konfirmandentag in Schmieheim                                   17.00 Uhr Sakramentskapelle: Rosenkranzgebet
                                                                          Sulz
Sonntag, 9.2.2014 – Letzter Sonntag nach Epiphanias                       18.30 Uhr Familiengottesdienst mit den Erstkommunikanten,
10.15 Uhr Familiengottesdienst mit Kindergarten                                      Kerzenweihe, Blasiussegen
          (Pfrin. Gilbert)
          Anschließend Kirchenkaffe                                       02.02. Sonntag - DARSTELLUNG DES HERRN (Lichtmess)
                                                                          Kollekte für die Pfarrkirchen
           Die Kollekte ist für die Deutsche Bibelgesellschaft,           Kippenheim
           für die Verbreitung der Bibel in der Welt bestimmt.            09.00 Uhr Messfeier, Kerzenweihe, Blasiussegen
                                                                                     Aufnahme und Verabschiedung von Ministranten
                                                                          Kippenheimweiler
Öffnungszeiten des Pfarramts                                              18.30 Uhr Festlicher Gottesdienst zum Patrozinium Hl. Blasius
Das Pfarramt ist immer Dienstag und Freitag von 9-11 Uhr                             mit Blasiussegen und Kerzenweihe
geöffnet.                                                                 Mahlberg
Pfarrerin Gilbert erreichen Sie im Pfarramt unter 9346. Sie               10.30 Uhr Messfeier, Kerzenweihe, Blasiussegen
können Sie jederzeit anrufen, wenn Sie einen persönlichen
Besuch wünschen. Nutzen Sie dazu bitte auch den Anrufbe-                  05.02. Mittwoch
antworter, da Pfrin. Gilbert eben viel im Dienst auch unter-              Kippenheimweiler
wegs ist.                                                                 18.30 Uhr Messfeier
Dienstag und Donnerstag hat sie von 8.00 – 11.00 Uhr Schule
in der Grundschule Kippenheim. Am Mittwoch Vormittag und                  06.02. Donnerstag
auch am Freitag ist sie in der Regel im Krankenhaus in Lahr.              Kippenheim
Die Krankenhuasseelsorge gehört mit 25% zu ihrem Dienst-                  18.30 Uhr Messfeier
auftrag.                                                                            Monatskollekte Misereor Guatemala

                                                                          08.02. Samstag - Mariengedächtnis
Geburtstagsbesuche unserer Gemeindeglieder                                Kippenheim
In den letzten Wochen haben wir folgende Aufteilung gelebt,               18.30 Uhr Sonntagvorabendmessfeier (Mitwirkung: evang.
die nun zur Regel wird:                                                             Posaunenchor Kippenheim)
30.01.2014 / Woche 05             Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim                                        Seite 11

09.02. 5. Sonntag im Jahreskreis
Kippenheim
18.00 Uhr Eröffnungsgottesdienst zur Firmvorbereitung                                   Evang.Kirchengemeinde
Mahlberg                                                                               Schmieheim und Wallburg
09.00 Uhr Messfeier
                                                                                     Ev. Pfarramt Schmieheim ! Tel. 75 68
Sulz
                                                                                       www. evang-kirche-schmieheim.de
10.30 Uhr Messfeier

Gemeinsame Liturgieausschuss-Sitzung der Seelsorgeein-           Fr., 31.01.14
heit findet am Dienstag, 28.01. um 20 Uhr in Kippenheim im       15.00 bis
Gemeindehaus statt.                                              15.35 Uhr     Kinderchor Gruppe 1
                                                                 15.35 bis
                                                                 16.00 Uhr     Kinderchor Gruppe 2
Kindersachen- Flohmarkt in Kippenheimweiler                      So., 02.02.14
Am Samstag, 01.02.14, veranstaltet der kath. Sophie- Scholl-     10.15 Uhr    Gottesdienst im Gemeindehaus (Dekan Becker)
Kindergarten von 13.30 – 16.00 Uhr in der Kaiserwaldhalle                     Parallel Kigo mit Annemarie Schneider
Kippenheimweiler einen Flohmarkt für Kindersachen und
Fastnachtsartikel. Tischreservierungen (8 € ohne Kuchen)         Die., 04.02.14
werden noch entgegengenommen. Tel: 07825/ 5907 (Mo, Mi,          18.30 Uhr    Auszeit im GH-UG
Do: 7 – 12 Uhr, Mi + Fr. 7 – 14.30 Uhr)                          20.15 Uhr    Singkreis

                                                                 Mi., 05.02.14
                                                                 10.00 bis
                                                                 11.30 Uhr     Krabbelgruppe für Kinder von 0 – 3 Jahren
                                                                 15.00 Uhr     Konfirmandenstunde

                                                    Was ist Wo

               Veranstaltungskalender 2014 der Gemeinde Kippenheim mit Ortsteil Schmieheim

Januar / F e b r u a r

Datum          Veranstalter                                 Veranstaltung                     Ort

Fr. 31.01.      Tischtennisverein Schmieheim e.V.           Jahreshauptversammlung            Festhallenanbau Schmieheim
Fr. 31.01.      Siedlergemeinschaft Kippenheim              Vortragsveranstaltung             Siedlerheim Hanfröze

So. 02.02.     Tischtennisverein Schmieheim e.V.            Jedermannsturnier                 Festhalle Schmieheim
Fr. 07.02.     Schützenverein Kippenheim e.V.               Jugendhauptversammlung            Schützenhaus Kippenheim
Sa. 08.02.     Guggenmusik Kippener Moore-Bätscher e.V.     Moore-Bätscher-Fest               Festhalle Kippenheim
Sa. 08.02.     Ev. Kirchengemeinde Schmieheim               Konfitag des Südbezirkes          Gemeindehaus Schmieheim
Mo. 10.02.     Männergesangverein 1865 Schmieheim e.V.      Volksliedersingen                 Festhallenanbau Schmieheim

Fr. 14.02.     Kleintierzuchtverein C 529 Kippenheim e.V.   Jahreshauptversammlung            Kaffeekännle Kippenheim
Fr. 14.02.     Musikverein Kippenheim e.V.                  Jahreshauptversammlung            Festhallenkeller Kippenheim

Mi. 19.02.     Kath. Altenwerk Kippenheim                   Fasnachts-Nachmittag              Kath. Pfarrsaal Kippenheim
Mi. 19.02.     Ev. Kirchengemeinde Schmieheim               Seniorennachmittag                Gemeindehaus Schmieheim
Sa. 22.02.     Sportverein Schmieheim e.V.                  Rot-Weiss-Ball                    Festhalle Schmieheim
Do. 27.02.     Narrenzunft Schelmewinkler Kippenheim e.V.   Hemdglunkerumzug und              Rathaushof und
                                                            Hemdglunkerball                   Festhalle Kippenheim

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Seite 12                          Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim                      30.01.2014 / Woche 05

        Vereinsmitteilungen
                                                                                 Musikverein
                                                                                 Kippenheim e.V.

                 Faustball Kippenheim e.V.                     Einladung zur Jahreshauptversammlung des Musikver-
                                                               eins Kippenheim.
                                                               Am Freitag, 14.02.2014 um 20:00 Uhr findet die diesjährige
                                                               Jahreshauptversammlung des MV Kippenheim im Festhallen-
                                                               keller statt. Hierzu sind alle aktiven und passiven Mitglieder,
Trainingstermine – Faustball-Jugend                            Ehrenmitglieder, Gönner und Freunde des Vereins, sowie die
Am kommenden Mittwoch, 29.01. findet kein Jugendtrai-          Bevölkerung herzlich eingeladen.
ning statt.
                                                               Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
Ab Mittwoch, 05.02. ist wieder Training in der Mühlbach-        1) Eröffnung durch das Blasorchester
halle von 18:30 – 19:30 Uhr.                                    2) Begrüßung/Bericht des 1. Vorsitzenden
Die Trainingstermine am Samstag, 01.02., 08.02. und 15.02.      3) Totenehrung
finden daher nicht statt.                                       4) Jahresbericht der Schriftführerin
                                                                5) Jahresbericht des Vermögensverwalters
Komm ins Training und mach mit !                                6) Jahresbericht des Jugendleiters
Wenn auch Du wissen möchtest, was Faustball ist und gerne       7) Jahresbericht des Rechners
im Team spielst, dann komm doch einfach mal ins Training        8) Bericht der Kassenprüfer – Entlastung der Vorstand-
und mach mit !                                                     schaft
Wir sind Kinder von 8 bis 13 Jahren und haben Spaß am           9) Bericht des Dirigenten
Sport.                                                         10) Ehrungen
                                                               11) Satzungsänderung
                                                               12) Verschiedenes, Wünsche, Anträge
Teilnahme an den Badischen Meisterschaften
Am Sonntag, den 16.02.1014 werden wir mit einer Mann-
schaft an den Badischen Meisterschaften in Wünschmi-           Wünsche und Anträge sind bis zum 07.02.2014 beim 1. Vor-
chelbach teilnehmen.                                           sitzenden Fabian Singler schriftlich einzureichen. Bei der
Weiteres zu Treffpunkt und Abfahrt werden noch bekanntge-      diesjährigen Hauptversammlung wird eine Anpassung der
geben.                                                         Satzung durchgeführt. Die angepassten Passagen können
                                                               über die Homepage
                                                               www.musikverein-kippenheim.de eingesehen werden.

                  Freiwillige Feuerwehr
                  Kippenheim

Dienstag, 4.2.2014                                                                   Narrenzunft
19.30 Uhr: Gruppen- und Zugführerfortbildung der Feuer-
wehrabteilung Kippenheim
                                                                                     Schelmewinkler
                                                                                     Kippenheim e.V.

                                                               Narrenfahrplan der Schelmewinkler
                                                               Am Freitag, 31. Januar 2014 sind wir zu Besuch beim Zunft-
                     Kippener                                  abend der Betzitglunki in St. Märgen. Abfahrt mit dem Bus ist
                                                               um 18.00 Uhr an der Festhalle. Am Samstag, 01. Februar
                     Moore-Bätscher e.V.                       2014 sind wir beim Nachtumzug der Laubenhexen/ONB Lahr.
                                                               Beginn des Umzugs ist um 19.31 Uhr. Am Sonntag, 02. Feb-
                                                               ruar 2014 beteiligen wir uns beim Umzug der Narrengesell-
                                                               schaft Hoorig in Ettenheim, der Umzug beginnt um 14.00
Narrenfahrplan:                                                Uhr.
Am Freitag den 31.01.14 sind die Kippener Moore-Bätscher
in Münchweier bei den Gelruewe Ritter
Und jetzt schon vormerken:                                     Anmeldung:
Am 08.02.14 findet das 22. Moore Bätscher-Fest statt Einlass   Da wir uns nach Hornberg am Samstag, 15. Februar 2014
19.00 Uhr                                                      den Bus mit den Hexen teilen wollen, bitten wir diejenigen, die
                                                               an diesem Abend mit dabei sind, sich bis am Wochenende bei
Programmbeginn 20.00 Uhr Einlass ab 16 Jahren.                 Dirk Vogel anzumelden, damit wir besser planen können.
30.01.2014 / Woche 05            Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim                                         Seite 13

                                                                 phantasievolle Spiele und Bewegungslandschaften vor allen
                                                                 Dingen die Beweglichkeit, Koordination, Gleichgewicht, Kör-
                                                                 perhaltung, Selbstvertrauen sowie Sozialverhalten gefördert.
                         Siedlergemeinschaft                     Bei Interesse bzw. für weitere Informationen wenden sie sich
                                                                 bitte an Mareike Mathis-Tandi (Tel. 07825/879220) oder Lina
                         Kippenheim e.V.                         Maier (07825/877126). Über eine rege Beteiligung würden wir
                                                                 uns sehr freuen.

Einladung zu Vortragsveranstaltung
Thema:    Einbruchschutz                                                                             Turnverein
          -wie gehen Täter vor und wie kann ich mich schüt-                                          Kippenheim e.V.
          zen-
Inhalt:   Geschädigte eines Einbruch-Diebstahls empfin-          Einladung zum Helferfest
          gen die Tatsache, dass „Fremde“ in ihrem ganz          Die Veranstaltungen im Jubiläumsjahr der Gemeinde Kippen-
          persönlichen Umfeld „zu Gange“ waren grund-            heim haben wir erfolgreich geschafft. Jetzt wird es Zeit allen
          sätzlich als sehr unangenehm.                          Helfern zu danken.
          Neben materiellen Schäden entstehen oft Ängste         Aus diesem Grund möchten wir alle, die im Jubiläumsjahr
          erneut zum „Opfer“ zu werden. Der Vortrag soll die     geholfen haben zum Helferfest am 14. Februar um 19.00 Uhr
          Interessierten darüber informieren wie Täter vorge-    ins Sängerheim Haselstaude einladen.
          hen und wie sie sich wirksam dagegen schützen          Anmeldungen bei den Übungsleitern oder Andrea Kalt Tel.
          können.                                                9490; Carola Kölble Tel. 1600
Dauer:    ca. 60 Minuten
Referent: Ralf Kaufmann , Polizeikommissar
Termin:   Freitag 31. Januar 19 Uhr
Ort:      Freizeitheim „Hanfröze“ der Siedlergemeinschaft
          Kippenheim
                                                                                     SV Schmieheim
                                                                                     1946 e.V.

                 SV Kippenheim e.V.
                                                                 Hinweis:
                                                                 Der Papiercontainer am alten Sportplatz wird infolge illegaler
                                                                 Müllentsorgung nicht mehr durch die Fa. Förster gestellt.
Termine Vorbereitung                                             Wir bitten Sie daher, das Papier zu sammeln. Im Mai erfolgt
Senioren                                                         durch die Jugendabteilung des SV Schmieheim eine Schrott-
11.02.2014                                                       und Altpapiersammlung.
19.00 Uhr  Trainingsauftakt
15.02.2014
14.30 Uhr  SV Kippenheim – SV Bombach (KLB)
19.02.2014
19.00 Uhr  FV Herbolzheim (BZL) – SV Kippenheim
22.02.2014                                                                       Tischtennisverein 1992 e.V.
14.30 Uhr  SV Kippenheim – SV Heiligenzell (KLB)
01.03.2014
                                                                                 Schmieheim
14.30 Uhr  SG Broggingen/Tutschfelden (KLB) – SV Kip-
           penheim
06.03.2014
19.00 Uhr  Spvgg Lahr (BZL) – SV Kippenheim                      Samstag, den 01. Februar 2014
                                                                 11.30 Uhr TTC Ringsheim – Mini (Mini-Klasse)
             ***********************************************
Pächter/-in gesucht für Sportheim Kippenheim !                   Jahreshauptversammlung am Freitag 31. Januar 2014
Der SV Kippenheim sucht ab dem 2. Quartal 2014 (01.04.2014)      am Freitag, dem 31.01.2014 findet die diesjährige Jahres-
einen neuen Pächter/-in für das Sportheim Kippenheim.Bei         hauptversammlung des TTV Schmieheim 1992 e. V. im Hallen-
Interesse richten Sie ihre Bewerbung bitte an SV Kippenheim      anbau der Tum- und Festhalle in Schmieheim statt.
e.V., z. Hd. Alexander Maier, Johann-Peter-Hebel-Straße 8,       Beginn ist um 20.00 Uhr.
77971 Kippenheim. Nähere Informationen erhalten Sie tel.
unter 0152/29512650 oder auf unserer Homepage                    Tagesordnung:
www.sv-kippenheim.de.                                            1. Begrüßung
                                                                 2. Bekanntgabe Tagesordnung
Neue Gruppierung beim SVK                                        3. Genehmigung Tagesordnung
Ab dem 24. März 2014 veranstalten Mareike Mathis-Tandi und       4. Totenehrung
Lina Maier, beide selbst jeweils 2-fache Mutter, immer Mon-      5. Bericht Schriftführer
tags von 15.30 - 16.30 Uhr in der Kippenheimer Mühlbachhal-      6. Bericht Jugendwart
le einen Kurs für 2-4jährige Kinder mit ihren Eltern unter dem   7. Bericht Kassenwart
Motto „Sport, Spiel & Spaß“. In diesem Kurs werden durch         8. Bericht Kassenprüfer
Seite 14                           Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim   30.01.2014 / Woche 05

9.    Entlastung Kassenwart und der gesamten Vorstandschaft
10.   Ehrungen
11.   Grußworte
12.   Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Wir möchten hierzu alle Mitglieder, Freunde und Gönner des
Vereins einladen.

Einladung zur Aufstellungsversammlung der FWV-Kippen-
heim-Schmieheim
Alle Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich eingeladen,
gemeinsam mit den Fraktionsmitgliedern der FWV, für die
Kommunalwahl 2014 die Aufstellung der Kandidatenliste vor-
zunehmen.

TOP    1    Begrüßung
TOP    2    Aufstellung der Kandidaten für den Gemeinderat
TOP    3    Vergabe der Listenplätze
TOP    4    Terminplanung
TOP    5    Verschiedenes

Wir treffen uns am: Freitag 31. Januar 2014, 19.00 Uhr im
„Der Alte Stil“ Alemannenstr. 2, 77971 Kippenheim

Fraktionssprecher
Matthias Stulz
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