Einladung zum 31. Tischtennis-Jedermannsturnier für Zweiermannschaften um den Williams-Wanderpokal am Sonntag 2. Februar 2014
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49. Jahrgang Donnerstag, den 30. Januar 2014 Nummer 05 Einladung zum 31. Tischtennis- Jedermannsturnier für Zweiermannschaften um den Williams-Wanderpokal am Sonntag 2. Februar 2014 Zu unserem 31. Tischtennis-Jedermannturnier für Zweiermannschaften laden wir alle Schmiehei- mer und Kippenheimer Vereine, Vereinigungen und Familien ein. Teilnahmeberechtigt sind alle Spieler und Spielerinnen, die seit mindestens 2 Jahren nicht mehr aktiv gespielt haben. Eine Mannschaft besteht aus 2 Spielern. Wann: Sonntag, 2. Februar 2014 Wo: Turn- und Festhalle Schmieheim Beginn: 10.00 Uhr Startgeld: 10 Euro je Mannschaft Kaffee und Kuchen, sowie ein kleiner Imbiss und diverse Getränke sind bei uns erhältlich. Auf Ihren Besuch freut sich der Tischtennis-Verein Schmieheim
Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim 30.01.2014 / Woche 05 Feuerwehr Sonntagsdienst Häusliche Pflege Heike Piorr Bauamt Notruf 112 Pflegeservice 24 0 78 25/86 44 98 Bauamtsleiter Freiwillige Feuerwehr Kippenheim Herr Burger 903-26 Ges.-Kdt. Otto Hebding 07825/1516 Nachbarschaftshilfe Kippenheim und Bauverwaltung/ Abteilung Kippenheim Mahlberg e. V. Einsatzleitung 52 00 Bauanträge Abt.-Kdt.Andreas Hurst 07825/869716 Frau Bing 903-25 Abteilung Schmieheim E-Mail: nbh-kippenheim-mahlberg@gmx.de Seniorenwohnstift Kippenheim Herr Griesbaum 903-27 Abt.-Kdt. Michael Dees 07825/4620174 Büro (Mo-Fr 9-11 Uhr) 53 00 Finanzverwaltung Polizei Fax 8699695 Notruf 110 E-Mail: seniorenwohnstift-kippenheim@gmx.de Rechnungsamtsleiterin Polizeirevier Lahr 07821/277-0 Frau Oswald 903-36 Polizeiposten Ettenheim 07822/446950 Pflegeheim, Haus "Rebenblüte", 87902-0 Rechnungs-/Steueramt Herr Schwarz 903-33 Rettungsdienst Kassenverwalterin Frau Schmieder 903-38 Notruf 112 Gemeindekasse Frau Kölble 903-34 Krankentransport Klinikum Lahr 0781/19222 07821/930 Gemeinde Kippenheim Bauhof 879163 Klinikum Lahr-Ettenheim 07822/4300 Homepage: http://www.kippenheim.de Wasserwerk 879163 Giftnotruf 0761/19240 E-Mail: gemeinde@kippenheim.de Ortsverwaltung Schmieheim, Schloss Gemeindeverwaltung Frau Ernst 9321 E-Werk Mittelbaden im Störungsfall Untere Hauptstraße 4 FAX 869588 (Stromausfall) 07821/280-0 Tel. 0 78 25/903-0 · Fax 903-30 Herr Braun 0176-47250453 Störungsdienst Kabel BW 0800/8888112 Grundbuchamt Kippenheim Herr Huck 0170-2184240 Obere Hauptstraße 27 Öffnungszeiten Mo. und Mi. Ärztebereitschaftsdienst Herr Jundt 879161 von 9.00 – 12.00 Uhr Ärztlicher Notfalldienst 01805/19292-460 FAX 879162 Fr. Zahnärztlicher Notruf 0180/3222555-11 grundbuchamt@kippenheim.de von 8.00 – 12.00 Uhr Tierarzt-Bereitschaftsdienst Öffnungszeiten: Mo., Mi. und Fr. E-Mail: ovschmieheim@kippenheim.de Sa./So. 01./02. Februar von 8.30 bis 12.00 Uhr Dr. Kollofrath Mi. von 14.00 bis 18.00 Uhr Wassermeister Handy 0170/2 26 13 82 Tel. 07822-865011 und nach tel. Vereinbarung Bauhofleiter Herr Himmelspach Öffnungszeiten Bürgerbüro Handy 01 70/2 26 13 83 Apothekenbereitschaftsdienst Freitag, 31.1.2014 Montag: 7.30 Uhr – 16.00 Uhr (durchgehend) Sammelplatz für Grünabfälle Apotheke am Klinikum, Lahr, Dienstag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr Samstag 12.00 – 15.00 Uhr Klostenstr. 17/1 Tel. 07821-9912249 Mittwoch: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr und ForstwartHerr Wilting 43 25 62 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Fax 87 79 71 Samstag, 1.2.2014 Handy 01 79/3 92 24 33 Apotheke am Storchentum, Lahr, Donnerstag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr Marktstr. 40 Freitag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr Bücherei, Obere Hauptstraße 27 Tel. 07821-21206 (Grundbuchamt) Tel. 0176/56207309 Öffnungszeiten Rathaus Sonntag, 2.2.2014 Öffnungszeiten: Mittwoch 15 – 17 Uhr Montag bis Freitag von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr Freitag 17 – 19 Uhr Zentral-Apotheke in der Arena, Lahr, Alter Stadtbhnhof 1 und nach telefonischer Vereinbarung Jugendbetreuerin Frau Dolenga Tel. 07821-37946 Telefonzentrale 903-0 Öffnungszeiten im Juze Montag, 3.2.2014 Sekretariat Bürgermeister Schmieheim: Di. 16 – 17 Uhr (8 – 12 Jahre) Karls-Apotheke Kippenheim, 17 – 19 Uhr (12 – 18 Jahre) Allmendstr. 14 Frau Hauer 903-29 Do. 16 – 19 Uhr (offener Treff) Tel. 07825-84460 Bürgermeister Kippenheim: Mo. und Mi. 16 – 19 Uhr Dienstag, 4.2.2014 Herr Gutbrod (Sekretariat) 903-29 Anruf-Sammel-Taxi 0 78 21/35 55 Stadt-Apotheke Lahr, Schwarzwaldstr. 28 Tel. 07821-983407 Hauptverwaltung Bankverbindungen: Mittwoch, 5.2.2014 Hauptamtsleiter Sparkasse Offenburg/Ortenau Rhein-Apotheke Grafenhausen, Herr Walter 903-24 (BLZ 664 500 50) Konto-Nr. 76 066 127 Hauptstr. 117 Volksbank Lahr eG Tel. 07822-6540 Hauptamt (BLZ 682 900 00) Konto-Nr. 48 007 600 Frau Enderle 903-62 Donnerstag, 6.2.2014 Marien-Apotheke Ettenheim, Gemeindeblatt Festungsstr. 1 Frau Hauer 903-29 Impressum: Tel. 07822-3120 Soziales/Personalwesen Verlag/ Private Anzeigen: Frau Schillinger-Teschner 903-39 ANB Reiff-Verlagsgesellschaft & Cie GmbH, Mar- Postagentur – Inh. G. Rupp, Poststr. 7 lener Straße 9, 77656 Offenburg Tel. 0 78 25/86 96 15, Fax 0 78 25/86 97 88 Ratsdiener Telefon: 0781 504 1455, Fax: 0781 504 1469 Öffnungszeiten: Herr Keck 903-23 E-Mail: anb.anzeigen@reiff.de Mo. – Fr. von 9.00 – 12.00 Uhr Mo., Di., Do., Fr. von 14.30 – 17.30 Uhr Ansprechpartner für gewerbliche Anzeigen- Bürgerbüro für: aufträge Mittwochnachmittag geschlossen Samstag von 9.00 – 12.00 Uhr Melde-/Pass-/Standesamtswesen, Friedhofsan- Alexander Erb gelegenheiten, Fundbüro Telefon: 07821 9209911, Fax: 07821 9209919 Sonntagsdienst der katholischen Sozialstati- Herr Steiner 903-20 E-Mail: alexander.erb@reiff.de on »St. Vinzenz« e. V., Lahr Auflage: 2.600 0 78 21/9 13-9 00 Frau Kollmer 903-22 Frau Hummel 903-10 Sonntagsdienst der evang. Diakoniestation Lahr 0 78 21/9 36 50
30.01.2014 / Woche 05 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Seite 3 TOP 2.6 Beschluss der Haushaltssatzung und des Haus- Amtliche haltsplans 2014 Bekanntmachungen TOP 2.7 Beschluss des Wirtschaftsplans 2014 des Eigen- betriebs Wasserversorgung TOP 2.8 Teilnahme an der Bündelausschreibung für den EINLADUNG kommunalen Strombedarf 2015 bis 2016 des zu der am Montag, 03. Februar 2014 um 19.00 Uhr im Sit- Gemeindetags Baden-Württemberg zungssaal des Rathauses Kippenheim stattfindenden Gemein- deratsitzung TOP 2.9 Bekanntgaben der Verwaltung Tagesordnung der öffentlichen Sitzung am 03.02.2014: TOP 2.10 Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat TOP 2.1 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung vom TOP 2.11 Bürgerfragen 16.12.2013 und 18.01.2014 gefassten Beschlüs- se TOP 2.2 Baugesuche 2.2.1 Neubau einer Doppelhaushälfte mit zwei EINLADUNG Stellplätzen, zu der am Montag, 03. Februar 2014, im Anschluss an die Flst.Nr. 9336, Herrenweg 6 in 77971 Kip- öffentliche Gemeinderatssitzung stattfindende Sitzung des penheim Stiftungsrates der Stiftung „Seniorenwohnstift Kippenheim“ 2.2.2 Errichtung eines Carports Flst.Nr. 468/1, Schmieheimer Str. 7a in Tagesordnung der öffentlichen Sitzung am 03.02.2014: 77971 Kippenheim TOP 2.1 Beschluss der Haushaltssatzung und des Haus- 2.2.3 Nutzungsänderung von Teilflächen des haltsplans 2014 der Stiftung „Seniorenwohnstift bestehenden Gebäudes von Büro/Betriebs- Kippenheim“ flächen mit Nebenräumen in einen Imbiss mit Nebenräumen, Es wird darauf hingewiesen, dass die Beratungsunterlagen zu Flst.Nr. 7279/11, Frankenstraße 20 in 77971 der öffentlichen Sitzung auch an die Zuhörer in den Gemein- Kippenheim deratsitzungen zur Einsichtnahme ausgegeben werden und 2.2.4 Errichtung eines Werbeschildes – doppel- daher im Sitzungssaal ausliegen. Darüber hinaus können seitig beleuchtet auch interessierte Bürgerinnen und Bürger Einsicht in die Flst.Nr. 6556/1, Untere Hauptstraße 49a in Beratungsunterlagen im Sekretariat erhalten. 77971 Kippenheim 2.2.5 Errichtung eines Carports an ein vorhande- nes Wohnhaus Flst.Nr. 503, 504, Friedhofstraße 10a in 77971 Kippenheim Wasser- und Abwassergebühren 2013 2.2.6 Abbruch von Wohn- und Ökonomiegebäu- In den vergangenen Tagen wurden den Zahlungspflichtigen den die Bescheide der Wasser- und Abwassergebührenabrech- Flst.Nr. 70/1, 70/2, 70/3, Schloßstr. 23 in nung für das Jahr 2013 zugestellt. 77971 Kippenheim Sofern Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir dafür Sorge zu tragen, dass die Abrechnungsbeträge, ter- TOP 2.3 Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Südli- mingerecht auf ein Konto der Gemeindekasse überwiesen cher Oberrhein (ohne Kapitel Windenergie) Stel- werden. Wir weisen nochmals darauf hin, dass die zum lungnahme der Gemeinde zum Offenlageentwurf 15.04., 15.07. und 15.10.14 fälligen Abschlagszahlungen auf der Jahresabrechnung 2013 ausgewiesen sind. Da wie in den TOP 2.4 Europa- und Kommunalwahlen 25.05.2014 zurückliegenden Jahren keine gesonderten Abschlagsanfor- - Bildung des Gemeindewahlausschusses für die derungen zu den o.g. Fälligkeitsterminen ergehen, bitten wir Kommunalwahlen am 25.05.2014 diese Fälligkeitstermine vorzumerken. - Festsetzung der Entschädigung der Wahlhelfer Die Höhe der Abschläge wurde aufgrund des Vorjahresver- bei der Europa-/ Kommunalwahl brauches errechnet. Sollten sich im Jahr 2014 Änderungen am Wasserbezug ergeben (z.B. durch Änderung der Perso- TOP 2.5 Annahme bzw. Vermittlung von Spenden, Schen- nenzahl o.ä), was eine Neuanpassung der Abschlagsforde- kungen u. ä. Zuwendungen rung erforderlich macht, so bitten wir dem Rechnungsamt eine entsprechende Mitteilung zukommen lassen. Ihr Ansprechpartner für private Anzeigen: Für gewerbliche Anzeigen und Beilagen: ANB-Reiff Verlag, Marlener Straße 9, 77656 Offenburg Herr Alexander Erb Telefon: 07 81 / 5 04-14 55, Telefax: 07 81 / 5 04-14 69 Telefon: 0 78 21 / 9 20 99 11 E-Mail: anb.anzeigen@reiff.de Telefax: 0 78 21 / 9 20 99 19 E-Mail: alexander.erb@reiff.de Anzeigenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr Zustellprobleme und Aboservice: 08 00 / 5 13 13 13 (kostenlos), leserservice@reiff.de
Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim 30.01.2014 / Woche 05 Seit dem Jahr 2010 ist die Gemeinde verpflichtet für die ver- Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 siegelten Flächen eine Niederschlagswassergebühr zu erhe- Abs. 2 Ziff. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung), d. h. die Erhe- ben. Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den bung der festgesetzten Grundsteuer wird da-durch nicht auf- überbauten und befestigten Flächen eines Grundstückes von gehalten. denen Regenwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen ein- geleitet wird. Sollten sich Änderungen an der bereits erfassten Künftig eintretende Änderungen in der Steuerfestsetzung wer- Fläche ergeben, so ist der Grundstückseigentümer verpflich- den den einzelnen Steuerpflichtigen jeweils durch einen tet dies der Gemeinde zu melden, damit eine Berichtigung der Grundsteuer-Änderungsbescheid mitgeteilt. versiegelten Fläche vorgenommen werden kann. Entspre- chende Vordrucke erhalten Sie auf dem Rechnungsamt, deren Mitarbeiter ihnen auch gerne beratend zur Verfügung stehen. Ehrung von Teilnehmern und In diesem Zusammenhang möchten wir weiter auf die Vorteile Mannschaften des Abbuchungsverfahrens hinweisen. Sie erleichtern uns in sportlichen oder kulturellen Wettkämpfen bzw. Wettbe- zum einen die Arbeit und tragen gleichzeitig zu einer rationa- werben sowie von Bürgern im sozialen Bereich. leren Arbeitsweise verbunden mit weniger Verwaltungsauf- wand bei. Außerdem ersparen Sie sich Überweisungsgebüh- Richtlinien der Gemeinde Kippenheim ren und evtl. Mahngebühren bzw. Säumniszuschläge, wenn ein Zahlungstermin überschritten wurde. Aus der Erkenntnis heraus, dass es ihre Aufgabe als Gebiets- körperschaft ist, eine öffentliche Anerkennung für besondere Regelmäßige Überprüfung der Wasseruhren Leistungen und Verdienste ihrer Einwohner auszusprechen, Im Rahmen der Ermittlung des Wasserverbrauches für das hat der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 4.11.1991 Jahr 2013 wurde vereinzelt festgestellt, dass die verbrauchten folgende Richtlinien über Ehrungen beschlossen: Wassermengen unverhältnismäßig hoch waren. Die jeweiligen I. Allgemeines Überprüfungen vor Ort haben ergeben, dass diese Mehrver- Zur öffentlichen Anerkennung von erfolgreichen Sportlern bräuche fast ausschließlich auf defekte Gerätschaften (Boiler, oder Musikern in Kippenheim und Schmieheim sowie von Entkalkungsanlagen, Toilettenspülungen, defekte Was-ser- Bürgern im sozialen oder gesellschaftspolitischen Bereich hähne usw.) zurückzuführen waren. Da solche Wasserverluste der Gemeinde Kippenheim verleiht die Gemeinde Kippen- während des Jahres oft nicht sichtbar sind, empfehlen wir die heim Wasseruhren in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, um a) die Bürgermedaille, eventuelle Defekte an der Hausinstallation oder Gerätschaften b) den Ehrenbrief. rechtzeitig feststellen und beseitigen zu können. II. Bürgermedaille 1. Mit der Verleihung der Bürgermedaille sollen Bürger der Gemeinde ausgezeichnet werden, die sich in sozialem-, kulturellem-, sportlichem- und gesellschaftspolitischem Öffentliche Festsetzung der Bereich besonders verdient gemacht haben. Grundsteuer für das Jahr 2014 2. Anträge für die Vergabe der Bürgermedaille können nur Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes in der geltenden vom Bürgermeister und den Mitgliedern des Gemeinde- Fassung wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, und des Ortschaftsrates gestellt werden. Die Entschei- die für das Kalenderjahr 2014 die gleiche Grundsteuer wie für dung über die Verleihung dieser Ehrung trifft ausschließ- das Jahr 2013 an die Gemeinde Kippenheim zu entrichten lich der Gemeinderat. haben öffentlich festgesetzt. Mit dem Tag dieser Bekanntmachung treten für die genannten III. Ehrenbrief Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn 1. Mit dem Ehrenbrief der Gemeinde Kippenheim werden Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für diejenigen Einwohner, Vereine und Institutionen geehrt, das Jahr 2014 zugegangen wäre. Die Grundsteuer 2014 ist an die außergewöhnliche Leistungen bei Wettkämpfen bzw. den im zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid angegebe- Wettbewerben auf überörtlicher Ebene auf sportlichem nen Fälligkeitszeitpunkten an die Gemeindekasse zu entrich- oder kulturellem Gebiet sowie in sonstigen Bereichen ten, oder, wenn ein Antrag auf jährliche Zahlung gestellt erreicht haben. wurde, zum 01.07.2014 zu bezahlen. 2. Mit dem Ehrenbrief werden ausgezeichnet: Insbesondere wird bei den Vierteljahresbeträgen auf den a) Einwohner die sich bei Landesmeisterschaften oder ihrer nächsten Fälligkeitszeitpunkt, den 15.02.2014, aufmerksam Bedeutung nach höher einzustufenden Wettkämpfen oder gemacht. Wettbewerben herausragend platzieren b) Erster, zweiter und dritter Sieger bei Badischen Meister- Zur Vermeidung von Säumnisfolgen wird die Erteilung einer Ein- schaften oder vergleichbaren Wettkämpfen bzw. Wettbe- zugsermächtigung für die Gemeinde Kippenheim empfohlen. werben c) Erster und zweiter Sieger bei südbadischen Meisterschaf- Jahresbescheide erhalten nur Steuerschuldner, bei denen ten oder vergleichbaren Wettkämpfen bzw. Wettbewerben sich im Veranlagungsjahr 2013 eine Änderung in der Steuer- d) Erster Sieger bei Bezirksmeisterschaften oder vergleichba- festsetzung ergeben hat. ren Wettkämpfen bzw. Wettbewerben e) Meister von Rundenwettbewerben, unabhängig von der Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfest- Klasse setzung kann innerhalb eines Monats gemäß § 68 ff. der Ver- f) Musiker, die bei Wettbewerben des Ortenauer Blasmusik- waltungsgerichtsordnung Widerspruch erhoben werden. verbandes auf Bezirksebene einen ersten Rang mit Aus- Der Widerspruch ist beim Bürgermeisteramt Kippenheim, zeichnung erhielten Untere Hauptstr. 4, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift g) Kammer- und Landessieger in Handwerksberufen (HWK / zu erklären. IHK)
30.01.2014 / Woche 05 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Seite 5 h) Feuerwehrangehörige für den Erwerb des bronzenen, sil- Frech hat schon selbst Berufserfahrung in Brasilien sammeln bernen oder goldenen Leistungsabzeichen bei Leistungs- können und stellte „Ein Brasilianer in Berlin“ von Joao Ubaldo wettkämpfen im Feuerwehrwesen Ribeira vor. Herr Ribeira ist 1990 als Student mit seiner Fami- i) DRK-Mitglieder für die erfolgreiche Teilnahme bei Erste-Hil- lie nach Berlin gekommen und hat in dieser Zeit in der Frank- fe-Wettbewerben des DRK auf Kreis-, Landes- oder Bun- furter Rundschau seine Eindrücke und Erfahrungen geschil- desebene dert. Manfred Teschner hatte sich für „Ich hartz, dann mal ab: Bekenntnisse eines kleinen Schmarotzers“ entschieden. 3. Bei Erringung mehrerer Meisterschaften bzw. mehrerer Selbstironisch und böse erzählt Robert Naumann aus dem Preise in derselben Altersstufe wird nur ein Ehrenbrief Leben eines Langgzeitarbeitslosen. Alle drei Bücher sind zu verliehen. In dem Ehrenbrief werden alle in einem Jahr empfehlen und natürlich in der Ausleihe der Bücherei. errungenen Meisterschaften bzw. Preise aufgeführt. Zwischen den einzelnen Buchvorstellungen war bei einem Glas Sekt und Fingerfood Gelegenheit miteinander ins 4. Für Siege in Mannschaftswettkämpfen bzw. Wettbewer- Gespräch zu kommen. ben wird eine Ehrengabe dem Verein oder der Institution bzw. der jeweiligen Abteilung übergeben. 5. Der Ehrenbrief wird nur an diejenigen verliehen, die ent- weder a) einem Kippenheimer oder Schmieheimer Verein oder Insti- tution angehören und für diesen teilgenommen haben oder b) einem auswärtigen Verein oder einer Institution angehören und für diesen teilgenommen haben, aber in Kippenheim wohnen. 6. Die Vorschläge für Ehrungen sind mit entsprechender Begründung von den jeweiligen Vereinen bzw. Institutio- nen beim Bürgermeisteramt einzureichen. Der Gemeinde- rat entscheidet über die Ehrungen. Die Anträge für Ehrungen sollten bis zum 1. März 2014 beim Bürgermeisteramt eingereicht sein. Bürgermeisteramt Kippenheim Bücherei Kippenheim Vorlesestunden Die nächsten Vorlesestunden in der Bücherei finden statt am Freitag, 7. Februar 2014 von 15.00 bis 15.45 Uhr für Kinder von 5 bis 8 Jahre, von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr für Kinder von Ein Projekt von LQN – LebensQualität durch Nähe 9 bis 12 Jahre Herzlich willkommen in der Gemeindebücherei in der Oberen Hauptstraße 27. Weitere Vorlesestunden sind am 7. März und 4. April 2014. Das Bücherei-Team Achtung: Wegen der Baustelle ist der Zugang zur Büche- rei nur über den Hintereingang möglich. Amt für Flurneuordnung 4. Leseabend in der Bücherei Am Freitag, 17. Januar 2014, hatte das Bücherei-Team zum 4. Öffentliche Bekanntmachung Leseabend für Erwachsene eingeladen. Zahlreiche Zuhörer waren gekommen, um bei den Buchvorstellungen dabei zu Zusammenlegungsbeschluss sein. vom 20.12.2013 Carmen Karcher moderierte mit Zitaten und gereimten Worten den Abend. Heidi Rombach eröffnete mit „Wasser für die Ele- 1. Das Landratsamt Ortenaukreis - Untere Flurbereinigungs- fanten“ von Sara Gruen. Der Roman, der auch erfolgreich behörde - ordnet hiermit die verfilmt wurde, handelt vom über 90-jährigen Jacob Jankow- Zusammenlegung Seelbach, Ortenaukreis ski, der in einem Pflegeheim lebt. Als ein Wanderzirkus in die nach § 91 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Nähe kommt, blickt er auf seine bewegte Vergangenheit Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) an. zurück: einem Zirkusleben im Amerika der 30er Jahre. Ute
Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim 30.01.2014 / Woche 05 Das Zusammenlegungsgebiet wird voraussichtlich die 4.3 Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, einzelne Gemarkung Seelbach mit Ausnahme der Ortslage, die Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur mit Gemarkung Schönberg und ein Teilgebiet der Gemarkung Zustimmung der Unteren Flurbereinigungsbehörde besei- Wittelbach ohne Ortslage und ohne die Gebiete im laufen- tigt werden, andernfalls muss die Untere Flurbereini- den Zusammenlegungsverfahren Schuttertal umfassen. gungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen. 4.4 Auf den in das beschleunigte Zusammenlegungsverfah- Es wird mit einer Fläche von rd. 2500 ha festgestellt. ren einbezogenen Waldgrundstücken dürfen Holzein- Seine Abgrenzung ist aus der Gebietskarte vom 20.12.2013 schläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirt- ersichtlich. Die Begründung und die Gebietskarte sind schaftung übersteigen, nur mit Zustimmung der Unteren Bestandteile dieses Beschlusses. Flurbereinigungsbehörde vorgenommen werden. Andern- falls kann diese anordnen, dass die abgeholzte oder ver- lichtete Fläche wieder ordnungsgemäß in Bestand zu 2. An der Zusammenlegung sind beteiligt: bringen ist. Als Teilnehmer die Eigentümer und die Erbbauberechtig- ten der zum Zusammenlegungsgebiet gehörenden Grund- stücke; sie bilden die Teilnehmergemeinschaft; 4.5 Wer gegen die unter Nr. 4.2 bis 4.4 genannten Vorschrif- als Nebenbeteiligte die Inhaber von Rechten an diesen ten verstößt, kann wegen Ordnungswidrigkeit mit einer Grundstücken. Geldbuße belegt werden. Die mit der Bekanntgabe dieses Beschlusses entstehen- de Teilnehmergemeinschaft führt den Namen "Teilneh- mergemeinschaft der Zusammenlegung Seelbach". Sie 4.6 Neben den unter 4.1 bis 4.4 genannten Einschränkungen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat gelten die Beschränkungen nach dem Landwirtschafts- ihren Sitz in Seelbach, Ortenaukreis. und Landeskulturgesetz sowie dem Naturschutzrecht (Dauergrünlandumwandlungsverbot, Biotop- und Arten- schutz) unverändert weiter. 3. Dieser Beschluss mit Begründung und Gebietskarte liegt 1 Monat lang - vom 1. Tag seiner öffentlichen Bekanntma- Rechtsbehelfsbelehrung chung an gerechnet - in den Rathäusern von Seelbach, Lahr, Kippenheim, Mahlberg, Ettenheim, Schuttertal und Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten innerhalb Biberach zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. eines Monats nach der Bekanntgabe - schriftlich oder zur Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tag nach Niederschrift - Widerspruch beim Landratsamt Ortenau- der Bekanntgabe sämtlicher Unterlagen in der jeweiligen kreis- Untere Flurbereinigungsbehörde - Postfach 1960, Gemeinde ein. 77609 Offenburg, Dienstgebäude: Badstraße 20a, 77652 Offenburg erheben. Wird der Widerspruch schriftlich erho- ben, muss er innerhalb dieser Frist beim Landratsamt - Unte- 4.1 Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht re Flurbereinigungsbehörde - eingegangen sein. ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berech- Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem 1. Tag der öffentlichen tigen, z. B. Pachtrechten, werden aufgefordert, diese Bekanntmachung dieses Beschlusses. Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Landratsamt Orte- naukreis - Untere Flurbereinigungsbehörde - anzumelden. Gez: Werden Rechte erst nach Ablauf der 3-Monats-Frist ange- Dieter Weishaar meldet oder nachgewiesen, so kann das Landratsamt - Leitender Vermessungsdirektor Untere Flurbereinigungsbehörde - die bisherigen Ver- handlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorbezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegen- über die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsakts in Weihnachtsbaum Lauf gesetzt worden ist. Schmieheim 2013/2014 Für die tatkräftige und finanzielle Unterstützung, bei der Aus- 4.2 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustim- richtung des höchsten, lebenden Weihnachtsbaumes in mung der Unteren Flurbereinigungsbehörde nur Änderun- Deutschland, unseres diesjährigen Weihnachtsbaumes im gen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Schmieheimer Schlossgarten, dürfen wir uns aufs herzlichste Wirtschaftsbetrieb gehören. bedanken. Ohne Ihre Unterstützung, wie in jedem der letzten drei Jahre, Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterras- wäre dies nicht möglich gewesen. Hierfür nochmals ein sen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der besonderes Dankeschön an die Schmieheimer und Kippen- Unteren Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, heimer Bevölkerung sowie allen weiteren Sponsoren. Von den wesentlich verändert oder beseitigt werden. Spenden und der Hilfsbereitschaft, die uns entgegen gebracht wurden, waren wir sehr angetan. Sind entgegen diesen Vorschriften Änderungen vorge- Wir verbleiben mit den besten Wünschen für das Jahr 2014. nommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im beschleunigten Zusammenlegungsver- Ihre IG Weihnachtsbaum Schmieheim fahren unberücksichtigt bleiben. Das Landratsamt - Unte- re Flurbereinigungsbehörde - kann den früheren Zustand, notfalls mit Zwang, wiederherstellen lassen, wenn dies der Zusammenlegung dient.
30.01.2014 / Woche 05 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Seite 7 Landesfamilienpass bietet so viele attraktive Ausflugsziele wie noch nie Mehr als 140 Einrichtungen in Baden-Württemberg und damit so viele wie noch nie können Inhaber des Landesfamilienpas- ses 2014 kostenfrei oder zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Erhalten können einen Landesfamilienpass Familien mit min- destens drei Kindern im Haushalt (auch Pflege- oder Adoptiv- kinder), Alleinerziehende, die mit mindestens einem kinder- geldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, am 30.01.2014 Familien mit einem schwer behinderten Kind sowie Familien Herrn Michael Truetsch,Uhlandstr. 7, mit mindestens einem Kind im Haushalt, wenn sie Hartz IV- zum 85. Geburtstag Leistungen oder den Kinderzuschlag beziehen. Den Landes- familienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhält man am 30.01.2014 auf Antrag beim Bürgermeisteramt. Frau Inge Mund, Im Häldele 30, Besonders aufmerksam macht das Sozialministerium in die- zum 79. Geburtstag sem Jahr auf folgende Angebote: Das Porschemuseum in Stuttgart gewährt Passinhabern auch 2014 wieder einen kos- am 31.01.2014 tenfreien Eintritt. Die entsprechende Gutscheinkarte ist im Frau Erika Nick, Sebastian-Engler-Str. 2, Januar und im November gültig. Das Mercedes-Benz Muse- zum 73. Geburtstag um in Stuttgart ermöglicht erstmals im Januar und im Februar einen kostenfreien Besuch. Die beiden großen Freizeitparks in am 01.02.2014 Baden-Württemberg, der Europa-Park in Rust sowie der Frau Renate Siefert, Im Häldele 34, Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn, bieten Inhabern eines zum 70. Geburtstag Landesfamilienpasses an bestimmten Tagen ebenfalls einen ermäßigten Eintritt an (14. September bzw. 11. Mai und 14. am 02.02.2014 September). Frau Erna Gettkandt, Frhr.-v.-Grechtler- Weitere Vorteile des Landesfamilienpasses sind im Internet Str. 16, auf der Seite www.sm.baden-wuerttemberg.de unter dem zum 75. Geburtstag Suchbegriff „Landesfamilienpass“ aufgelistet. am 02.02.2014 Frau Azize Toksöz, Uhlandstr. 5, Pflegeeltern – Zukunftschancen zum 72. Geburtstag für Kinder am 02.02.2014 Wir, das Jugendamt des Ortenaukreises, suchen Sie: Herrn Erich Ackermann, Dorfstr. 21, • wenn Sie bereit sind, Kindern und Jugendlichen im Rahmen zum 72. Geburtstag von Vollzeitpflege vorübergehend oder auf Dauer eine neue Heimat und eine Chance zu geben am 03.02.2014 • wenn Sie Zeit und Geduld haben, belastbar, offen und tole- Frau Gertrud Schaubrenner, Spitalstr. 3, rant sind zum 75. Geburtstag • wenn Sie Erfahrung in der Erziehung mitbringen • wenn Sie ein schöne Aufgabe suchen und sich Herausfor- am 05.02.2014 derungen stellen können Frau Maria Feger, Bahnhofstr. 7, zum 89. Geburtstag Sie fühlen sich angesprochen - dann bewerben Sie sich. Wir wünschen den Jubilaren alles Gute. Wir bereiten Sie als Pflegeeltern mit Seminaren auf Ihre neuen Matthias Gutbrod, Bürgermeister Aufgaben vor und begleiten und unterstützen Sie und das Kind in Ihrer Familie. Haben Sie Interesse an der Aufnahme eines Pflegekindes und möchten noch mehr Informationen, so wenden Sie sich an den Pflegestellenkoordinator des Landratsamtes Ortenau- kreis, Markus Gertis, Badstr. 20, 77652 Offenburg unter der Telefonnummer 0781 805 1373 oder per E-mail an: pflegestel- lenkoordination@ortenaukreis.de. Informationen aus Neugründung einer Selbsthilfegruppe dem Landratsamt „Unerfüllter Kinderwunsch“ Viele Paare beschäftigt das Thema „Ungewollte Kinderlosig- Abfallwirtschaft Eigenbetrieb keit“ oder „Unerfüllter Kinderwunsch“. Auf Initiative von Betroffenen ist im Ortenaukreis eine Selbsthilfegruppe hierzu Die Deponien und Wertstoffhöfe des Ortenaukreises sind am gegründet worden. Informationen zur Gruppe erteilt Héctor Samstag, dem 8. Februar 2014, wegen einer betriebsinter- Sala, Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen im Landratsamt nen Fortbildungsveranstaltung geschlossen. Ortenaukreis unter Tel. 0781 805-9771. Ungewollte Kinderlosigkeit habe oft, aber nicht immer körper- liche Fehlfunktionen zur Ursache, erklärt Sala. Unerfüllter
Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim 30.01.2014 / Woche 05 Kinderwunsch berühre oder belaste gar die betroffenen Men- Samstagstermine von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr schen in ihrem ganzen physischen und psychischen Dasein. Sa 08.03., Sa 15.03., Sa 22.03., Oft leiden Beziehungen unter den eigenen aufgestellten Erwartungen und Wünschen sowie unter dem als solchen Samstagstermine von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr empfundenen gesellschaftlichen Druck, Kinder bekommen zu Sa 08.03., Sa 15.03., Sa 22.03., müssen. Die Selbsthilfegruppe kann laut Sala die medizini- sche und psychologische Beratung oder Therapie nicht erset- Unkostenbeitrag: 5 Euro zen, bietet aber die Möglichkeit, im geschützten Kreis Gleich- betroffener Erfahrungen auszutauschen. Für alle angebotenen Schulungen ist eine telefonische Anmel- dung unter 0781 805 7100 oder per E-Mail an: landwirtschaft- samt@ortenaukreis.de erforderlich. Bitte prüfen Sie bereits im Vorfeld, ob Ihre Zugangskennungen FIONA – Schulungen für Anfänger und für FIONA (PIN) noch ak-tuell sind. Sollte Sie ein neues Kennwort benötigen, dann können Sie Fortgeschrittene dies elektronisch auf der Startseite von FIONA (www.fiona- Zur Abgabe des Gemeinsamen Antrages 2014 mit dem Pro- antrag.de) im Bereich „Kennwort vergessen“ ab dem 30.1.2014 gramm FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) bietet anfordern. das Amt für Landwirtschaft wieder Schulungen an. Das MLR strebt im Jahr 2014 eine FIONA Beteiligung von 100% der Antragsteller an und ver-zichtet deshalb aus Kos- Voranzeige: Zweite Ortenauer tengründen auf den bisher gewohnten Versand der Antrags- Kreisputzete am 18. Oktober 2014 unterlagen und Flurstücksverzeichnisse. Aufgrund der überaus positiven Rückmeldungen zur ersten Ortenauer Kreisputzete im März 2013 hat der Eigenbetrieb Die Schulungen finden im EDV-Raum (Zi.001) des Amtes für Abfallwirtschaft Ortenaukreis beschlossen, diese Aktion am Landwirtschaft in der Prinz-Eugen-Str. 2 in 77654 Offenburg Samstag, 18. Oktober 2014, zu wiederholen. Schulen, Kinder- statt. gärten, Vereine und sonstige Interessierte sollten sich den Termin bereits jetzt vormerken. FIONA - Infoabend für Fortgeschrittene Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden wieder mit Wie gehe ich vor? Was hat sich geändert? Handschuhen sowie Warnwesten ausgestattet und erhalten einen Zuschuss von vier Euro. Weitere Informationen zur Anhand eines Beispielbetriebes wird die empfohlene Vorge- Kreisputzete gibt es ab Ende Juni über die Presse und bei den hensweise in FIONA erläutert. Es wird die elektronische Bürgermeisterämtern. Antragstellung vom Ausfüllen des Mantelantrages über die Bei Fragen steht die Abfallberatung des Ortenaukreises unter Bearbeitung des Flurstückverzeichnisses, sowie die Erstel- der Telefonnummer 0781 805 9623 oder E-Mail johann-georg. lung von Schlagskizzen bis hin zum Abschluss des Antrages kathan@ortenaukreis.de gerne zur Verfügung. erklärt. Die Schulung dient als Informationsveranstaltung und ersetzt für Fortgeschrittene die Teilnahme an einer Anfängerschulung. Für Anfänger kann diese Veranstaltung die Teilnahme an Anfänger-schulung nicht ersetzen. Mi 05.03.2014 um 19:00 Uhr (Großer Lehrsaal – Zi.003) Mi 12.03.2014 um 19:00 Uhr (Großer Lehrsaal – Zi.003) FIONA - Schulungen für Anfänger finden ab dem 25.02.2014 zu folgenden Terminen statt: Es wird das ganze Programm FIONA geschult: Mantelantrag, Flurstücksverzeichnis und Geoin-formationssystem (Schlag- skizzenerstellung), Abschluss des Antrages. Tagestermine von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr Di 25.02., Mi 26.02., Mi 05.03., Do 06.03., Fr 07.03., Mo 10.03., Di 11.03., Do 13.03., Fr 14.03., Mo.17.03., Di 18.03., Mi. 19.03., Do. 20.03., Fr. 21.03., AB Aus Schule und Tagestermine von 13:30 Uhr – 17:00 Uhr C Kindergarten Mi 26.02., Mi 05.03., Do 06.03., Fr 07.03., Mo 10.03., Mi 12.03., Do 13.03., Fr. 14.03., Mo. 17.03., Mi 19.03., Do 20.03., Fr. 21.03., Ein Kindersachenmarkt Abendtermine von 18:30 Uhr – 22:00 Uhr der besonderen Art Di 25.02., Mi 26.02., Do 06.03., Mo 10.03., Do 13.03., Mo Am Samstag, den 08. Februar 2014 veranstaltet der kath. 17.03., Di 18.03., Mi. 19.03., Do 20.03., Kindergarten Kippenheim im kath. Pfarrsaal, Bahnhofstr. 36 einen Kindersachenflohmarkt der besonderen Art. Abendtermine von 19:30 Uhr – 23:00 Uhr An diesem Tag können Kinderkleidung, Spielsachen, Bücher Di 11.03., Mi. 26.03., und sonstiges Zubehör, sowie gut erhaltene Fastnachtskostü- me verkauft werden.
30.01.2014 / Woche 05 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Seite 9 Sollten Sie keinen Bedarf an einem Verkaufsstand haben, Kroatien – Impressionen der Adria verkaufen wir auch Fastnachtskostüme in Ihrem Auftrag. Vom 7. bis 14. Juni 2014 führt der Kulturkreis Ringsheim Verkaufsbeginn ist ab 13.30 Uhr. eine außergewöhnliche Studienreise nach Kroatien Zur Stärkung werden Kaffee und Kuchen sowie verschiedene durch. Erfrischungsgetränke angeboten. Die Reise beginnt in Dubrovnik und endet in Split. Zum aus- Infos und Tischreservierung unter der Telefonnummer gewählten Besichtigungsprogramm gehören Ausflüge nach 07825 / 2908. Montenegro und Bosnien-Herzegowina. Informationen und Prospekte bei der Reiseleitung, Esther Integriertes Berufliches Gymnasium / Dixa, 77975 Ringsheim, Telefon 07822/896761, Fax Kaufmännische Schulen Lahr 07822/896763, E-Mail: Esther@Dixa.de. Das Integrierte Berufliche Gymnasium (IBG) und die Kaufmän- nischen Schulen Lahr öffnen am 6. Februar ihre Türen für Besucher. Anlässlich des 125-jährigen Jubiläums der Schule Der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH werden am Infotag besondere Attraktionen geboten. informiert. Am Donnerstag, den 6. Februar, stellen sich das Integrierte Der nächste Sprechtag des Sozialrechtsreferenten Herrn Weih Berufliche Gymnasium und die Kaufmännischen Schulen Lahr findet statt in: mit zahlreichen Informationsangeboten all den Jugendlichen Lahr --- Alte Bahnhofstr. 10/7 – Nestler Carree vor, die im Sommer 2014 die Werkrealschule, die Realschule jeweils donnerstags: oder die Berufsfachschule verlassen und eine weiterführende 06. Februar von 9°°- 12°° u. 13.30 – 16.30 Uhr Schule besuchen wollen. Auch Schülerinnen und Schüler von 20. Februar von 13.30 – 17°° Uhr allgemeinbildenden Gymnasien sind eingeladen, sich über die wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung Möglichkeit zu informieren, ihr Abitur in einer dreijährigen Tel.: 0761 – 504 49-0 Oberstufe am IBG zu machen. ------------------------------------------------------------ Der Informationstag beginnt um 15.30 Uhr und findet in allen der VdK-Kreisverband Lahr bietet zusätzlich täglich von 9°° - Räumen des IBGs statt. Am Abend, um 19.30 Uhr, folgt dann 11°° Uhr eine zentrale Informationsveranstaltung in der Turnhalle, in der Sprechstunden an: Nestler Carree an. Tel. 07821 - 24 177 sämtliche Bildungsgänge noch einmal in kompakter Form Informiert und beraten wird in allen sozialrechtlichen Fragen, vorgestellt werden. Für eine Tasse Kaffee oder einen kleinen u. a. im Schwerbehindertenrecht, in der gesetzlichen Unfall-, Imbiss zwischendurch sorgt die schuleigene Mensa. Das IBG Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. und die KS Lahr freuen sich darauf, Sie am 6. Februar begrü- ßen zu dürfen. Bei Fragen und Infos erreichen Sie die Geschäftsstelle Frei- Anmeldetermine für das kommende Schuljahr sind der 10., burg unter der Tel.-Nr.: 0761 / 5 04 49 – 0 11. und 12. Februar 2014 jeweils von 8-12 und von 14-16 Uhr. Adresse für alle Veranstaltungen: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V. Bergstraße 78, 77933 Lahr Gastschülerprogramm Auskünfte zu allen Terminen sind telefonisch unter der Nr. Schüler aus Lateinamerika und Osteuropa suchen Gastfa- 07821 93910 zu erhalten oder im Internet unter milien! www.ibg-lahr.de Lernen Sie einmal die neuen Länder in Lateinamerika und Osteuropa ganz praktisch durch Aufnahme eines Gastschü- Verantwortlich i. S. d. P. lers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Herbert Huber, Schulleiter, Bergstraße 76 - 78, 77933 Lahr den Schulen aus Kolumbien und Russland sucht die DJO - Pressereferent: Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler Andreas Scherwath als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch E-Mail: scherwath@ibg-lahr.de den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus Kolumbien/ Bogotá ist vom 27.04.2014 – 13.07.2014, Russland/St. Petersburg ist vom 27.06.2014 – 28.07.2014 und Russland/ Samara ist vom 29.06.2014 – 29.07.2014. Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasiums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für Sonstige den Gast verpflichtend. Die Schüler sind zwischen 14 und 16 Mitteilungen Jahre alt und sprechen Deutsch als Fremdsprache. Ein viertägiges Seminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbereiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Beziehung zum Spielplatztreffen auf dem Mühlenpfad deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Gegenbesuch ist möglich. Auch im Jahr 2014 findet unser monatliches Treffen auf dem Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend Spielplatz Mühlenpfad in der Blumenstraße immer am letzten in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Donnerstag im Monat statt. Nähere Informationen erteilen gerne Ganz herzlich laden wir alle Spielplatzfreunde für heute Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138 Donnerstag, den 30. Januar 2014, um 15.00 Uhr, Handy 0172-6326322, auf den Spielplatz Mühlenpfad ein. Wir freuen uns auf Ihr Frau Sellmann und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533, Kommen. Fax 0711-625168, e-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. Initiative „Pro Spielplatz Mühlenpfad“
Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim 30.01.2014 / Woche 05 Die Besuche zum 70., 80., 85., 90. Geburtstag übernimmt die Kirchliche Pfarrerin. Ab dem 90. Lebensjahr besucht sie jeden. Frau Gil- bert versucht dieses, jeweils am Tag selber zu tun. Die Uhrzei- Nachrichten ten sind nicht festgelegt, weil Frau Gilbert jeden Tag anders zeitlich gebunden ist. Ev. Friedensgemeinde Kippenheim Der Besuchsdienst besucht Sie an all den anderen Geburtsta- Gartenstr. 1- Pfarramt: Tel. 0 78 25/93 46 - Fax 87 03 87 gen ab dem 75. Lebensjahr. An dieser Stelle dem Besuchs- Öffnungszeiten: Di., und Fr. von 9.00 - 11.00 Uhr dienstkreis herzlichen Dank für Ihren Dienst. e-Mail: pfarramt@ev-Kirche-Kippenheim.de Und wer weiß, vielleicht haben Sie ja auch Freude, eines Homepage: www.ev-Kirche-Kippenheim.de unsere Gemeindeglieder zu besuchen. Jeder Besuch ist uns Hilfe, auch wenn es nur einer oder 2 im Jahr sind, viel- Wochenspruch: leicht auch 4 oder 5. Rufen Sie uns doch an, wenn Sie es sich Kommt und sehet an die Werke Gottes, der so wunderbar ist vorstellen können. Wir freuen uns. in seinem Tun an den Menschenkindern. Psalm 66, 5 Sie wollen in unsere wunderschöne Kirche und dann ist sie zu! Sie dürfen sich jederzeit bei Hans Schillinger im Büro der Freitag, 31.1.2014 DEVK den Kirchenschlüssel holen. Manches Mal tut es der 20.00 Uhr Posaunenchor Seele gut, alleine in der Stille vor Gott zu sein. Sonntag, 2.2.2014 – 4. Sonntag nach Epiphanias 9.00 Uhr Gottesdienst (Dekan Becker) Die Kollekte ist für unsere eigene Gemeinde bestimmt. Montag, 3.2.2014 Kath. Pfarrgemeinde 19.30 Uhr Bibelstunde (Liebenzell) St. Mauritius Kippenheim Dienstag, 4.2.2014 Pfarramt: Bahnhofstr. 32, Tel. 0 78 25/71 19, Fax 53 62 E-Mail: pfarramt@mauritius-kippenheim.de 11.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl im Haus Rebenblüte Homepage: www.mariafrieden-kippenheim.de (Pfrin. Gilbert) Büro offen: Mo. 9 - 12; Mi. 15 - 16.45; Do. 15 - 18 Uhr Mittwoch, 5.2.2014 15.00 Uhr Konfirmandenunterricht 30.01. Donnerstag 20.00 Uhr Kirchenchorprobe Kippenheim 18.30 Uhr Abendlob Freitag, 7.2.2014 20.00 Uhr Posaunenchor 01.02. Samstag - Mariengedächtnis Kollekte für die Pfarrkirchen Samstag, 8.2.2014 Kippenheim Konfirmandentag in Schmieheim 17.00 Uhr Sakramentskapelle: Rosenkranzgebet Sulz Sonntag, 9.2.2014 – Letzter Sonntag nach Epiphanias 18.30 Uhr Familiengottesdienst mit den Erstkommunikanten, 10.15 Uhr Familiengottesdienst mit Kindergarten Kerzenweihe, Blasiussegen (Pfrin. Gilbert) Anschließend Kirchenkaffe 02.02. Sonntag - DARSTELLUNG DES HERRN (Lichtmess) Kollekte für die Pfarrkirchen Die Kollekte ist für die Deutsche Bibelgesellschaft, Kippenheim für die Verbreitung der Bibel in der Welt bestimmt. 09.00 Uhr Messfeier, Kerzenweihe, Blasiussegen Aufnahme und Verabschiedung von Ministranten Kippenheimweiler Öffnungszeiten des Pfarramts 18.30 Uhr Festlicher Gottesdienst zum Patrozinium Hl. Blasius Das Pfarramt ist immer Dienstag und Freitag von 9-11 Uhr mit Blasiussegen und Kerzenweihe geöffnet. Mahlberg Pfarrerin Gilbert erreichen Sie im Pfarramt unter 9346. Sie 10.30 Uhr Messfeier, Kerzenweihe, Blasiussegen können Sie jederzeit anrufen, wenn Sie einen persönlichen Besuch wünschen. Nutzen Sie dazu bitte auch den Anrufbe- 05.02. Mittwoch antworter, da Pfrin. Gilbert eben viel im Dienst auch unter- Kippenheimweiler wegs ist. 18.30 Uhr Messfeier Dienstag und Donnerstag hat sie von 8.00 – 11.00 Uhr Schule in der Grundschule Kippenheim. Am Mittwoch Vormittag und 06.02. Donnerstag auch am Freitag ist sie in der Regel im Krankenhaus in Lahr. Kippenheim Die Krankenhuasseelsorge gehört mit 25% zu ihrem Dienst- 18.30 Uhr Messfeier auftrag. Monatskollekte Misereor Guatemala 08.02. Samstag - Mariengedächtnis Geburtstagsbesuche unserer Gemeindeglieder Kippenheim In den letzten Wochen haben wir folgende Aufteilung gelebt, 18.30 Uhr Sonntagvorabendmessfeier (Mitwirkung: evang. die nun zur Regel wird: Posaunenchor Kippenheim)
30.01.2014 / Woche 05 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Seite 11 09.02. 5. Sonntag im Jahreskreis Kippenheim 18.00 Uhr Eröffnungsgottesdienst zur Firmvorbereitung Evang.Kirchengemeinde Mahlberg Schmieheim und Wallburg 09.00 Uhr Messfeier Ev. Pfarramt Schmieheim ! Tel. 75 68 Sulz www. evang-kirche-schmieheim.de 10.30 Uhr Messfeier Gemeinsame Liturgieausschuss-Sitzung der Seelsorgeein- Fr., 31.01.14 heit findet am Dienstag, 28.01. um 20 Uhr in Kippenheim im 15.00 bis Gemeindehaus statt. 15.35 Uhr Kinderchor Gruppe 1 15.35 bis 16.00 Uhr Kinderchor Gruppe 2 Kindersachen- Flohmarkt in Kippenheimweiler So., 02.02.14 Am Samstag, 01.02.14, veranstaltet der kath. Sophie- Scholl- 10.15 Uhr Gottesdienst im Gemeindehaus (Dekan Becker) Kindergarten von 13.30 – 16.00 Uhr in der Kaiserwaldhalle Parallel Kigo mit Annemarie Schneider Kippenheimweiler einen Flohmarkt für Kindersachen und Fastnachtsartikel. Tischreservierungen (8 € ohne Kuchen) Die., 04.02.14 werden noch entgegengenommen. Tel: 07825/ 5907 (Mo, Mi, 18.30 Uhr Auszeit im GH-UG Do: 7 – 12 Uhr, Mi + Fr. 7 – 14.30 Uhr) 20.15 Uhr Singkreis Mi., 05.02.14 10.00 bis 11.30 Uhr Krabbelgruppe für Kinder von 0 – 3 Jahren 15.00 Uhr Konfirmandenstunde Was ist Wo Veranstaltungskalender 2014 der Gemeinde Kippenheim mit Ortsteil Schmieheim Januar / F e b r u a r Datum Veranstalter Veranstaltung Ort Fr. 31.01. Tischtennisverein Schmieheim e.V. Jahreshauptversammlung Festhallenanbau Schmieheim Fr. 31.01. Siedlergemeinschaft Kippenheim Vortragsveranstaltung Siedlerheim Hanfröze So. 02.02. Tischtennisverein Schmieheim e.V. Jedermannsturnier Festhalle Schmieheim Fr. 07.02. Schützenverein Kippenheim e.V. Jugendhauptversammlung Schützenhaus Kippenheim Sa. 08.02. Guggenmusik Kippener Moore-Bätscher e.V. Moore-Bätscher-Fest Festhalle Kippenheim Sa. 08.02. Ev. Kirchengemeinde Schmieheim Konfitag des Südbezirkes Gemeindehaus Schmieheim Mo. 10.02. Männergesangverein 1865 Schmieheim e.V. Volksliedersingen Festhallenanbau Schmieheim Fr. 14.02. Kleintierzuchtverein C 529 Kippenheim e.V. Jahreshauptversammlung Kaffeekännle Kippenheim Fr. 14.02. Musikverein Kippenheim e.V. Jahreshauptversammlung Festhallenkeller Kippenheim Mi. 19.02. Kath. Altenwerk Kippenheim Fasnachts-Nachmittag Kath. Pfarrsaal Kippenheim Mi. 19.02. Ev. Kirchengemeinde Schmieheim Seniorennachmittag Gemeindehaus Schmieheim Sa. 22.02. Sportverein Schmieheim e.V. Rot-Weiss-Ball Festhalle Schmieheim Do. 27.02. Narrenzunft Schelmewinkler Kippenheim e.V. Hemdglunkerumzug und Rathaushof und Hemdglunkerball Festhalle Kippenheim Haben Sie Ihr Mitteilungsblatt nicht erhalten? Oder bekommen Sie es unregelmäßig? Kontaktieren Sie uns unter: 0 800 / 5 13 13 13 (gebührenfrei) leserservice@reiff.de
Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim 30.01.2014 / Woche 05 Vereinsmitteilungen Musikverein Kippenheim e.V. Faustball Kippenheim e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung des Musikver- eins Kippenheim. Am Freitag, 14.02.2014 um 20:00 Uhr findet die diesjährige Jahreshauptversammlung des MV Kippenheim im Festhallen- keller statt. Hierzu sind alle aktiven und passiven Mitglieder, Trainingstermine – Faustball-Jugend Ehrenmitglieder, Gönner und Freunde des Vereins, sowie die Am kommenden Mittwoch, 29.01. findet kein Jugendtrai- Bevölkerung herzlich eingeladen. ning statt. Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte: Ab Mittwoch, 05.02. ist wieder Training in der Mühlbach- 1) Eröffnung durch das Blasorchester halle von 18:30 – 19:30 Uhr. 2) Begrüßung/Bericht des 1. Vorsitzenden Die Trainingstermine am Samstag, 01.02., 08.02. und 15.02. 3) Totenehrung finden daher nicht statt. 4) Jahresbericht der Schriftführerin 5) Jahresbericht des Vermögensverwalters Komm ins Training und mach mit ! 6) Jahresbericht des Jugendleiters Wenn auch Du wissen möchtest, was Faustball ist und gerne 7) Jahresbericht des Rechners im Team spielst, dann komm doch einfach mal ins Training 8) Bericht der Kassenprüfer – Entlastung der Vorstand- und mach mit ! schaft Wir sind Kinder von 8 bis 13 Jahren und haben Spaß am 9) Bericht des Dirigenten Sport. 10) Ehrungen 11) Satzungsänderung 12) Verschiedenes, Wünsche, Anträge Teilnahme an den Badischen Meisterschaften Am Sonntag, den 16.02.1014 werden wir mit einer Mann- schaft an den Badischen Meisterschaften in Wünschmi- Wünsche und Anträge sind bis zum 07.02.2014 beim 1. Vor- chelbach teilnehmen. sitzenden Fabian Singler schriftlich einzureichen. Bei der Weiteres zu Treffpunkt und Abfahrt werden noch bekanntge- diesjährigen Hauptversammlung wird eine Anpassung der geben. Satzung durchgeführt. Die angepassten Passagen können über die Homepage www.musikverein-kippenheim.de eingesehen werden. Freiwillige Feuerwehr Kippenheim Dienstag, 4.2.2014 Narrenzunft 19.30 Uhr: Gruppen- und Zugführerfortbildung der Feuer- wehrabteilung Kippenheim Schelmewinkler Kippenheim e.V. Narrenfahrplan der Schelmewinkler Am Freitag, 31. Januar 2014 sind wir zu Besuch beim Zunft- Kippener abend der Betzitglunki in St. Märgen. Abfahrt mit dem Bus ist um 18.00 Uhr an der Festhalle. Am Samstag, 01. Februar Moore-Bätscher e.V. 2014 sind wir beim Nachtumzug der Laubenhexen/ONB Lahr. Beginn des Umzugs ist um 19.31 Uhr. Am Sonntag, 02. Feb- ruar 2014 beteiligen wir uns beim Umzug der Narrengesell- schaft Hoorig in Ettenheim, der Umzug beginnt um 14.00 Narrenfahrplan: Uhr. Am Freitag den 31.01.14 sind die Kippener Moore-Bätscher in Münchweier bei den Gelruewe Ritter Und jetzt schon vormerken: Anmeldung: Am 08.02.14 findet das 22. Moore Bätscher-Fest statt Einlass Da wir uns nach Hornberg am Samstag, 15. Februar 2014 19.00 Uhr den Bus mit den Hexen teilen wollen, bitten wir diejenigen, die an diesem Abend mit dabei sind, sich bis am Wochenende bei Programmbeginn 20.00 Uhr Einlass ab 16 Jahren. Dirk Vogel anzumelden, damit wir besser planen können.
30.01.2014 / Woche 05 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Seite 13 phantasievolle Spiele und Bewegungslandschaften vor allen Dingen die Beweglichkeit, Koordination, Gleichgewicht, Kör- perhaltung, Selbstvertrauen sowie Sozialverhalten gefördert. Siedlergemeinschaft Bei Interesse bzw. für weitere Informationen wenden sie sich bitte an Mareike Mathis-Tandi (Tel. 07825/879220) oder Lina Kippenheim e.V. Maier (07825/877126). Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen. Einladung zu Vortragsveranstaltung Thema: Einbruchschutz Turnverein -wie gehen Täter vor und wie kann ich mich schüt- Kippenheim e.V. zen- Inhalt: Geschädigte eines Einbruch-Diebstahls empfin- Einladung zum Helferfest gen die Tatsache, dass „Fremde“ in ihrem ganz Die Veranstaltungen im Jubiläumsjahr der Gemeinde Kippen- persönlichen Umfeld „zu Gange“ waren grund- heim haben wir erfolgreich geschafft. Jetzt wird es Zeit allen sätzlich als sehr unangenehm. Helfern zu danken. Neben materiellen Schäden entstehen oft Ängste Aus diesem Grund möchten wir alle, die im Jubiläumsjahr erneut zum „Opfer“ zu werden. Der Vortrag soll die geholfen haben zum Helferfest am 14. Februar um 19.00 Uhr Interessierten darüber informieren wie Täter vorge- ins Sängerheim Haselstaude einladen. hen und wie sie sich wirksam dagegen schützen Anmeldungen bei den Übungsleitern oder Andrea Kalt Tel. können. 9490; Carola Kölble Tel. 1600 Dauer: ca. 60 Minuten Referent: Ralf Kaufmann , Polizeikommissar Termin: Freitag 31. Januar 19 Uhr Ort: Freizeitheim „Hanfröze“ der Siedlergemeinschaft Kippenheim SV Schmieheim 1946 e.V. SV Kippenheim e.V. Hinweis: Der Papiercontainer am alten Sportplatz wird infolge illegaler Müllentsorgung nicht mehr durch die Fa. Förster gestellt. Termine Vorbereitung Wir bitten Sie daher, das Papier zu sammeln. Im Mai erfolgt Senioren durch die Jugendabteilung des SV Schmieheim eine Schrott- 11.02.2014 und Altpapiersammlung. 19.00 Uhr Trainingsauftakt 15.02.2014 14.30 Uhr SV Kippenheim – SV Bombach (KLB) 19.02.2014 19.00 Uhr FV Herbolzheim (BZL) – SV Kippenheim 22.02.2014 Tischtennisverein 1992 e.V. 14.30 Uhr SV Kippenheim – SV Heiligenzell (KLB) 01.03.2014 Schmieheim 14.30 Uhr SG Broggingen/Tutschfelden (KLB) – SV Kip- penheim 06.03.2014 19.00 Uhr Spvgg Lahr (BZL) – SV Kippenheim Samstag, den 01. Februar 2014 11.30 Uhr TTC Ringsheim – Mini (Mini-Klasse) *********************************************** Pächter/-in gesucht für Sportheim Kippenheim ! Jahreshauptversammlung am Freitag 31. Januar 2014 Der SV Kippenheim sucht ab dem 2. Quartal 2014 (01.04.2014) am Freitag, dem 31.01.2014 findet die diesjährige Jahres- einen neuen Pächter/-in für das Sportheim Kippenheim.Bei hauptversammlung des TTV Schmieheim 1992 e. V. im Hallen- Interesse richten Sie ihre Bewerbung bitte an SV Kippenheim anbau der Tum- und Festhalle in Schmieheim statt. e.V., z. Hd. Alexander Maier, Johann-Peter-Hebel-Straße 8, Beginn ist um 20.00 Uhr. 77971 Kippenheim. Nähere Informationen erhalten Sie tel. unter 0152/29512650 oder auf unserer Homepage Tagesordnung: www.sv-kippenheim.de. 1. Begrüßung 2. Bekanntgabe Tagesordnung Neue Gruppierung beim SVK 3. Genehmigung Tagesordnung Ab dem 24. März 2014 veranstalten Mareike Mathis-Tandi und 4. Totenehrung Lina Maier, beide selbst jeweils 2-fache Mutter, immer Mon- 5. Bericht Schriftführer tags von 15.30 - 16.30 Uhr in der Kippenheimer Mühlbachhal- 6. Bericht Jugendwart le einen Kurs für 2-4jährige Kinder mit ihren Eltern unter dem 7. Bericht Kassenwart Motto „Sport, Spiel & Spaß“. In diesem Kurs werden durch 8. Bericht Kassenprüfer
Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim 30.01.2014 / Woche 05 9. Entlastung Kassenwart und der gesamten Vorstandschaft 10. Ehrungen 11. Grußworte 12. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Wir möchten hierzu alle Mitglieder, Freunde und Gönner des Vereins einladen. Einladung zur Aufstellungsversammlung der FWV-Kippen- heim-Schmieheim Alle Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich eingeladen, gemeinsam mit den Fraktionsmitgliedern der FWV, für die Kommunalwahl 2014 die Aufstellung der Kandidatenliste vor- zunehmen. TOP 1 Begrüßung TOP 2 Aufstellung der Kandidaten für den Gemeinderat TOP 3 Vergabe der Listenplätze TOP 4 Terminplanung TOP 5 Verschiedenes Wir treffen uns am: Freitag 31. Januar 2014, 19.00 Uhr im „Der Alte Stil“ Alemannenstr. 2, 77971 Kippenheim Fraktionssprecher Matthias Stulz
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