Mediadaten 2019 gültig ab Januar 2019 - Augsburg Journal

 
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Mediadaten 2019 gültig ab Januar 2019 - Augsburg Journal
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  Mediadaten 2019                                                        gültig ab Januar 2019
1. Kurzprofil
  Jeden Sonntag ganz aktuell und hautnah am Leser in unserem Verbreitungsgebiet in der Stadt
  Augsburg und den Landkreisen Augsburg und Aichach-Friedberg.
  Jeden Sonntag mit den aktuellsten Informationen und Berichten aus Politik, Wirtschaft, Sport, Kultur,
  Unterhaltung, und vielem mehr.

2. Erscheinungsgebiet
  Aktuelle Auflage*:
  ca. 40.000 Exemplare
  Vertriebsstellen:
  mehr als 700*
  • an Bus- und Tramhaltestellen
  • in über 120 Ihle-Frischbäck-Filialen
  • in allen McDonalds- und Kentucky-Fried-Chi-
    cken-Filialen
  • an Tankstellen, in großen
    Freizeiteinrichtungen und in Riegele-Gaststätten
  • Sonderverteilungen bei Messen und Events wie
    z.B. Plärrer
  • Individuelle Werbepartner-Belieferung nach
    Wunsch

  * Stand 1. Januar 2017

3. Anzeigenschluss/Erscheinungstermine
  Erscheinungstermine:   wöchentlich Sonntag
  Anzeigenschluß:        jeweils Donnerstag 16 Uhr
  Druckunterlagenschluß: jeweils Freitag um 12 Uhr

4. Ansprechpartner für Anzeigen
  Key Account Manager        Marco Wernthaler    Tel. 08 21 3 47 74-36   wernthaler@neuesonntagspresse.de
  Media Manager              Harald Schnelzer    Tel. 08 21 3 47 74-32   schnelzer@neuesonntagspresse.de
  Media Manager              Robert Tannheimer   Tel. 08 21 3 47 74-22   tannheimer@neuesonntagspresse.de
  Media Manager              Cornelia Klaus      Tel. 08 21 3 47 74-22   klaus@neuesonntagspresse.de

                               AUGSBURG JOURNAL Verlags GmbH,
                           Provinostr. 52 – Bürovilla III, 86153 Augsburg
Mediadaten 2019 gültig ab Januar 2019 - Augsburg Journal
5. Formate und Preise (alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.)
    Zeitungsdaten
    Satzspiegel: 440 x 284 mm, Panorama-Seite: 440 x 599 mm
    Spaltenbreite: 1 Sp.: 44 mm, 2 Sp.: 92 mm, 3 Sp.: 140 mm, 4 Sp.: 188 mm, 5 Sp.: 236 mm, 6 Sp.: 284 mm

    Standard Anzeigenformate

                                                                                                           1/2
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          Doppelseite                                                                                     Seite
                                                                                Seite
           (Panorama)                                                                                     hoch
                                                                              440 x 284
          440 x 599 mm                   Halbe Doppelseite                                              440 x 140
                                                                                 mm
                                            220 x 599 mm                                                   mm

                                                                              1/4 Seite
                                               1/4 Seite                        hoch                    1/8 Seite
                                                 quer                         220 x 140                   quer
                                               110 x 284                         mm                     110 x 140
               1/2 Seite                          mm                                                       mm
                 quer
               220 x 284
                  mm

   Preise Formatanzeigen
   Anzeigen im Innenteil: Lokalpreis 4c: 1,09 Euro/mm, Grundpreis 4c: 1,28 Euro/mm

     Preise Formatanzeigen                 Lokalpreis                         Grundpreis
     Platzierung im Innenteil              für Lokalkunden im Direktverkehr   bei Schaltung über Agentur

     Doppelseite (Panorama)                         6.234,80 Euro                     7.321,60 Euro
     Halbe Doppelseite                              3.117,40 Euro                     3.660,80 Euro
     1/1 Seite                                      2.877,60 Euro                     3.379,20 Euro
     1/2 Seite hoch oder quer                       1.438,80 Euro                     1.689,60 Euro
     1/4 Seite hoch oder quer                         719,40 Euro                         844,80 Euro
     1/8 Seite                                        359,70 Euro                         422,40 Euro

   Andere Platzierungen:
   Anzeigen auf der letzten Seite: Lokalpreis 4c: 1,64 Euro/mm, Grundpreis 4c: 1,92 Euro/mm
   Anzeigen auf der Titelseite:    Lokalpreis 4c: 2,18 Euro/mm, Grundpreis 4c: 2,56 Euro/mm
   Titelkopfanzeigen auf Anfrage

   Stellenanzeigen: Lokalpreis 4c: 1,28 Euro/mm, Grundpreis 4c: 1,50 Euro/mm
   Preise Textteilanzeigen (mindestens an drei Seiten von red. Text umgeben)
   Mindestgröße:                25 mm hoch, 44 mm breit (1-spaltig)
   Maximalgröße:                50 mm hoch, 92 mm breit (2-spaltig)
   Textteil-Lokalpreis 4c:      2,74 Euro/mm
   Textteil-Grundpreis 4c:      3,22 Euro/mm

6. Rabattstaffelung
    Malstaffel                                  Mengenstaffel
       6 mal               5%                       1.000 mm          3%            15.000 mm              20 %
      12 mal          10 %                          2.500 mm          5%            30.000 mm              22 %
      24 mal          15 %                          5.000 mm          10 %          50.000 mm              25 %
      48 mal          20 %                          8.000 mm          15 %          75.000 mm              28 %

                                AUGSBURG JOURNAL Verlags GmbH,
                            Provinostr. 52 – Bürovilla III, 86153 Augsburg
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7. Technische Angaben und Digitale Druckunterlagen
  Technische Angaben
  • Grundschrift: Mindestens 6 Punkt
  • Farbiger oder negativer Text: 8 Punkt halbfett
  • Bilder und Elemente in Anzeigen müssen im CMYK-Modus angeliefert werden. RGB-Daten werden auto-
    matisch zu CMYK konvertiert. Schmuckfarben in den Daten werden automatisch in die 4c-Ersatzdefinition
    separiert. Für evtl. dabei auftretende Farbverschiebungen kann keine Verantwortung übernommen werden.
  • Druckunterlagen: Anlieferung digital.
  • Angaben zur digitalen Vorlagenanlieferung siehe unten
  • Rastertonwerte: Mindestens 5 %
  • Strichstärke minimal:
    - Positiv: 0,08 mm (0,25 pt)
    - Negativ: 0,17 mm (0,5 pt)
  • Andrucke: Simuliert auf ISOcoated v2 (ECI)

  Digitale Druckunterlagen
  • CTP-Belichtungsanlage: CREO CTP-Belichter Trendsetter 100
  • Farben: Farbanzeigen sind in CMYK (Euroskala) anzulegen; Schmuckfarben nach HKS-Farbfächer Z.
  • Graustufen: Mindestens 10 % K
  • Druckdateien: PDF oder EPS (Schriften in Pfade umgewandelt!)
  • offene Dateien: Nur nach Absprache!
  • Datenträger: CD-ROM, DVD-ROM, USB-Stick, SD-Card
  • Alle Dateien (inkl. Schriften und Bilder) sind in einem Ordner zu versenden.
  • Der Ordnername muss den Kundennamen und das Erscheinungsdatum enthalten: z.B. „Schmid_KW40“ oder
    „Maier_ET-07.12.2014“ (ohne Anführungszeichen)

8. Beilagen
  Beilagenpreise
  Gewicht bis 40 g:       EUR 35,- pro 1000 Exemplare
  Gewicht über 40 g:      auf Anfrage
  Mindestbelegungs-
  einheit:                10.000 Exemplare

  Anlieferung
  Anliefer-Adresse:       Mayer & Söhne Druck- und Mediengruppe GmbH & Co. KG
                          Fritz-Mayer-Straße (Industriegebiet Oberbernbacher Weg), 86551 Aichach
  Anlieferzeit:           Montag bis Donnerstag, 7.00 bis 17.00 Uhr
                          Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr
  Anlieferungstermin:     Frühestens 8 Tage vor Beilegung, spätestens am Freitag der Vorwoche. Kann der Auftrag
                          wegen verspäteter Anlieferung nicht ausgeführt werden, hat der Auftraggeber die dem
                          Verlag entstandenen Kosten zu erstatten.
  Palettenkennzeichnung: 1. Stückzahl pro Palette
                         2. Stückzahl pro Lage
                         3. Gesamtauflage
                         4. „Für neue Sonntagspresse Augsburg“
                         5. Beilagentermin

  Technische Angaben
  Höchstformat:           Höhe 300 mm x Breite 225 mm.
                          Größere Formate könnenverwendet werden, wenn sie auf das Höchstformat gefalzt werden.
  Mindestformat:          Höhe 148 mm x Breite 105 mm
  Verpackung:             lose auf Paletten abgesetzt, nicht gebündelt,
                          Lagen 8 cm bis 10 cm (unverschränkt)
  Sonstiges:              Grundsätzlich sind Prospekte im Leporello-Falz (Zick-Zack-Falz) nicht möglich.
                          Bei außen angeklebten Postkarten bedarf es einer Prüfung der Druckerei nach Vorlage.
                          Technisch bedingt können 2 % Verarbeitungsschwund auftreten. Für die angelieferten
                          Prospekte übernimmt die Druckerei bezüglich der Auflage (Stückzahl) keine Gewähr.

                           AUGSBURG JOURNAL Verlags GmbH,
                       Provinostr. 52 – Bürovilla III, 86153 Augsburg
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9. Sonderwerbeform: Kollektive

                                                                                         Beispiel-Kollektiv

          Kollektive
          Wir bieten Ihnen in unseren verschiedenen und vielfältigen Sonderveröffentlichungen
          Werbeflächen an, die in einem für Sie perfekten redaktionellen Umfeld stehen.
          Die redaktionellen Texte befassen sich jeweils mit einem speziellen Thema.

          Beachten Sie hierzu unseren Sonderthemenplan auf der letzten Seite.

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10. Sonderwerbeform: FCA VIP-TIPPS

                             Beispielseite

                                               Breite: 2-spaltig, 92 mm
                                                                                         Höhe: 25 mm

                              Bild                    Logo                 x:x
                                             Name bzw. www.adresse.de

  FCA VIP-TIPPS
  Eine seit Jahren beliebte und außergewöhnliche Werbeform – die es nur in der neue SonntagsPresse
  gibt – stellt unser FCA-VIP-TIPP dar.

  Sie tippen alle 34 Ergebnisse der FCA-Spiele sowie Beginn der Saison den von Ihnen erwarteten Tabellenplatz und
  sind dadurch in aller Munde, da unsere Leser diese Tipps und den Tabellenstand der jeweiligen Tipper wöchentlich
  genau verfolgen.

  Der Preis für dieses Gesamtpaket beträgt 1500,- EUR. Getippt werden sämtliche 34 Begegnungen sowie zu Beginn
  der Saison der erwartete Tabellenplatz.

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                        Provinostr. 52 – Bürovilla III, 86153 Augsburg
11. Sonderwerbeform: Augsburger Panther

           orer-
   Top - Scoring
   Spons
         p a lt i g
 25/4 - s zzgl. MwSt.
         -
 € 125,

              te:
 b schlussleis
A
         p a lt i g
 30/6 - s zzgl. MwSt.
         -
 € 149,

              n-
      Tabellering
     Sponso
         p a lt i g
  30/1- s gl. MwSt.
         zz
  € 30,-

  Sonderwerbeformen: Augsburger Panther
  Das Besondere an der Sonderwerbeform „Panther“ sind die außergewöhnlichen Platzierungsmöglichkeiten. Durch
  die Platzierung an immer gleicher Stelle und der Regelmäßigkeit der Schaltungen ergibt sich für Ihre Werbung ein
  hoher Wiedererkennungswert.

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                        Provinostr. 52 – Bürovilla III, 86153 Augsburg
12. Sonderwerbeform: Textteilanzeigen/Störer

   Durch die Platzierung einer „Störer-Anzeige“ erreichen sie ein Maximum an Aufmerksamkeit beim Leser.

   Preise Textteilanzeigen (mindestens von drei Seiten von red. Text umgeben)
   Mindestgröße:             25 mm hoch, 44 mm breit (1-spaltig)
   Maximalgröße:             50 mm hoch, 92 mm breit (2-spaltig)
   Textteil-Lokalpreis 4c:   2,74 Euro/mm
   Textteil-Grundpreis 4c:   3,22 Euro/mm

                           AUGSBURG JOURNAL Verlags GmbH,
                       Provinostr. 52 – Bürovilla III, 86153 Augsburg
13. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung                  19. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht,
    einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbrei-                wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird.
    tung. Beilagenaufträge erfolgen sinngemäß, soweit in diesen Mediadaten nichts anderes aufgeführt ist.                                  20. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Ab-              gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus
    schlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten          der Ausführung des Auftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht
    Anzeigen abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.                  verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im           rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber
    Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.                                                                          hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet                21. Abbestellungen oder Änderungen müssen schriftlich oder fernschriftlich erfolgen und spätestens am Tag des Anzeigenschlusses
    etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechen-                     der betreffenden Ausgabe um 10 Uhr morgens dem Verlag vorliegen. Bei Abbestellung einer Anzeige nach diesem Termin wird
    den Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des             der volle Preis berechnet.
    Verlags beruht.                                                                                                                        22. Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträ-
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeterumge-                        gen und Leistung von Schadenersatz.
    rechnet.                                                                                                                               23. Anzeigen- und Beilagenaufträge, die direkt von Firmen des im Verbreitungsgebiet der neue Sonntagspresse ansässigen Einzel-
6. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen                           handels, selbstständig werbender Filialbetriebe, Handwerks, Industrie und Dienstleistungsunternehmen erteilt werden, werden
    der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern,                zum Lokalpreis berechnet. Niederlassungen oder Filialen überregionaler Handelsorganisationen und Wirtschaftsunternehmen,
    bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom Verlag schriftlich bestätigt                  deren Insertion und Beilagendisposition zentral verwaltet werden, sind keine „Lokalkunden“ im Sinne der Mediadaten. Das
    worden ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung                Entscheidungsrecht darüber hat ausschließlich der Verlag. Maßgeblich für die Berechnung des Lokalpreises ist die Anschrift der
    bedarf.                                                                                                                                    Rechnungsstellung.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen,           24. Platzierungsangaben werden als Platzierungswünsche bearbeitet. Eine auftragsbindende Wirkung haben sie nur dann, wenn sie
    die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort                  schriftlich bestätigt werden. Maßgebend sind jedoch immer die aktuellen zeitungskonzeptionellen, umbruchtechnischen und
    „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.                                                                                                      produktionsbedingten Vorgaben und Möglichkeiten.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen            25. Der Verlag behält sich das Recht vor, für besondere Werbeformen oder Auftragsbedingungen sowie für Anzeigen in Sonderbeila-
    des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzu-            gen oder Kollektiven Sonderpreise und Sonderformate entsprechend den besonderen Gegebenheiten zu vereinbaren.
    lehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag              26. Der Verlag kann für Anzeigen, die in Themen-Kollektiven erscheinen, von der Preisliste abweichende Preise vereinbaren, die auch
    unzumutbar ist. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend.             anteilige Kosten für thematisch unterstützende redaktionell gestaltete Beiträge enthalten können. In einem solchen Fall werden
    Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.                                                                die entsprechenden Beiträge oder die gesamte Veröffentlichung als „Anzeige“ gekennzeichnet.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber              27. Zur Vermeidung von Verwechslungen mit privaten Anzeigen müssen gewerbliche Anzeigen als solche klar erkennbar sein, z. B.
    verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der                  durch Kennzeichnung mit „Immobilien“ für Immobilienfirmen oder mit „Kfz-Firma“ bzw. mit „Firma“ für sonstige gewerbliche
    Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen                    Anbieter. Der Gebrauch von Kennzeichnungen geschieht auf Risiko des Auftraggebers. Ihm obliegt es, den Verlag von Ansprüchen
    Möglichkeiten.                                                                                                                             Dritter freizustellen, die diesen bei unzureichender Kennzeichnung gegen den Verlag erwachsen.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige An-               28. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Wer-
    spruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige                    bungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber
    beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte, angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut        weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
    nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Schaden-               29. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendar-
    ersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch                 stellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des
    bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind                jeweils gültigen Anzeigentarifs. Die Kostenübernahme einer Gegendarstellung kann nicht mit der Begründung abgelehnt wer-
    beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt.                den, diese sei rechtlich unzulässig, es sei denn, der Auftraggeber erklärt sich für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung
    Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Im       bereit, die etwaigen Prozesskosten dem Verlag zu erstatten. Gleichzeitig stellt der Auftraggeber den Verlag auch von etwaigen
    kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in            sonstigen Ansprüchen Dritter frei.
    den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe            30. Ein Anspruch auf Kundenrabatte besteht nur bei Abschluss eines inserentenbezogenen Jahresauftrags.
    des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb              31. Datenschutz: Gemäß §26 Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erfor-
    von vier Wochen nach Erscheinen geltend gemacht werden, bei Beilagen innerhalb von 2 Tagen.                                                derlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit               32. Sollten zur Verfügung gestellte Vorlagen zusätzlich grafische Arbeiten erforderlich machen, werden die dafür anfallenden Kosten
    der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung               in Rechnung gestellt.
    des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Verstreicht diese Frist ohne Reaktion des Auftraggebers, so gilt der Auftrag        33. Zusätzliche Bedingungen für Beilagen
    als freigegeben.                                                                                                                          a) Beilagen, die den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken, oder solche, die Fremdanzeigen enthalten sowie kombi-
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der                      nierte Beilagen von zwei oder mehr Auftraggebern, können nicht angenommen werden.
    Berechnung zugrunde gelegt.                                                                                                               b) Alleinbelegung und Konkurrenzausschluss können nicht zugesichert werden.
13. Zahlungsbedingungen: Innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserhalt netto Kasse, bei Teilnahme am Bankeinzugsverfahren 2 %                       c) Die Unterbringung in genau begrenzten Teilauflagen erfolgt bestmöglich. Geringfügige Gebietsabweichungen berechtigen
    Skonto, sofern ältere Rechnungen nicht überfällig sind.                                                                                      nicht zu Ersatzansprüchen.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen, sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug                 d) Letzter Rücktrittstermin: eine Woche vor Erscheinen.
    die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung               e) Ein Beilagenhinweis liegt im Ermessen des Verlags.
    verlangen. Bei Zahlungsverzug sind 30 Tage nach Rechnungsdatum Verzugszinsen von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz                      f) Termine nach Abstimmung mit der Anzeigenabteilung.
    der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der                  g) Prospekte mit mehreren Blättern gelten nur dann als Beilage, wenn sie geheftet, geleimt oder kuvertiert sind.
    Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf                h) Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Platzierungswünsche können nicht berücksichtigt werden.
    ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rech-                   i) Beilagenaufträge können erst nach Vorliegen eines Musters verbindlich bestätigt werden.
    nungsbeträge abhängig zu machen.                                                                                                          j) Die Berechnung erfolgt nach der beauftragten Menge.
15. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen, Lithos und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu                 k) Die Anlieferung sollte bei größeren Stückzahlen auf Paletten erfolgen. Diese sind transportsicher zu verpacken und gegen
    vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.                                      Feuchtigkeit zu schützen. Die Paletten sind deutlich auf Palettenfahnen mit folgenden Informationen zu kennzeichnen: 1.
16. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet                         Kunde, 2. Absender (Druckerei), 3. Beilagenbezeichnung, 4. Stückzahl oder Anzahl der gebündelten Lagen zu Stück, 5. Die
    werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in den Mediadaten oder auf                     Gesamtmenge ist in einem Lieferschein festzuhalten.
    andere Weise genannte durchschnittliche Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminde-                l) Spätestens bei Anlieferung der Beilagen muss ein schriftlicher Auftrag bei der Anzeigenabteilung vorliegen.
    rung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 60.000 Expl. 20 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen        34. Beilagen sind zeitnah bis spätestens vier Werktage vor dem Verteiltermin anzuliefern. Überschreitet die Lagerzeit vier Wochen, ist
    Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig                       der Verlag berechtigt, die anfallenden Lagerkosten zu berechnen und die Prospekte auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.
    Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.                                              Diese Regelung gilt für Restmengen aus Verteilaufträgen analog.
17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung
    endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.
18. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags. Soweit Ansprüche des Verlags nicht im Mahnverfah-
    ren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder
    gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt, oder hat
    der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
    verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart.

  14. Datenschutzerklärung Verlag
§ 1 Information zur Erhebung von personenbezogenen Daten                                                                                   § 2 Betroffenenrechte und Widerruf
1) Wir erheben und speichern personenbezogene Daten für die Geschäftsanbahnung, zu einem Angebot oder Auftrag, dem Presse-                 1) Hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu: Berichtigung oder Löschung; Aus-
   versand und zur Abwicklung von allgemeinen Geschäftsvorfällen.                                                                             kunft; Datenübertragbarkeit; Einschränkung der Verarbeitung; Widerspruch gegen die Verarbeitung.
2) Für ein Mediaangebot oder einen Werbeauftrag müssen laut dem Gesetz von uns personenbezogene Daten gespeichert werden.                  2) Sie können Ihre schriftlich, telefonisch oder online erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen. Hierzu
   Im Folgenden informieren wir über die Erhebung dieser Daten. Alle Daten welche auf Sie persönlich beziehbar sind, wie Name,                wenden Sie sich bitte an die Augsburg Journal Verlags GmbH, Provinostraße 52, 86153 Augsburg. Die Änderung der Einwilligung
   Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Abrechnungsdaten werden als Standard gespeichert. Weitere personen-                    erfolgt nach Ihrem Wunsch komplett oder im Rahmen Ihrer Vorgaben.
   bezogene Daten wie Geburtsdatum oder Mobiltelefonnummer werden auf eigenen Wunsch und durch schriftliche Übermittlung                   3) Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
   gespeichert.                                                                                                                               in unserem Unternehmen zu beschweren.
3) Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Augsburg Journal Verlags GmbH, Provinos-
   traße 52, 86153 Augsburg, E-Mail: info@augsburgjournal.de.
   Unseren Datenschutzbeauftragten (Christoph Weiß, Weberberg 7, 86510 Ried) erreichen Sie unter datenschutz@weiss-dsc.de oder
   per Rückruf unter Telefon 0821-347740.
4) Auskunft über Ihre Daten erhalten Sie auf Anfrage an E-Mail: datenschutz@weiss-dsc.de mit dem Stichwort „Datenauskunft Augs-
   burg Journal Verlags GmbH“. Eine Weitergabe von Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Die erhobenen Daten können in anonymi-
   sierter Form zu statistischen und anderen Zwecken verwendet werden.

                                                                   AUGSBURG JOURNAL Verlags GmbH,
                                                               Provinostr. 52 – Bürovilla III, 86153 Augsburg
Themenplan neue SonntagsPresse 2019

Januar:                               Mai:                                 September:
Jagen und Fischen                     Stadtfest Stadtbergen                Plärrer
FCA-Rückrundenstart                   Muttertag                            Marktsonntag Oberhausen
Azubi`s 2019/2020                     Biergärten                           Neusäß aktuell
Wir wollen Heiraten                   FCA-Spezial                          Elektroinstallateure
Augsburger Frühjahrsaustellung        Glaserhandwerk                       Diedorf aktuell
                                      Spargelsaison                        Panther Saisonauftakt
                                      Freizeittipps                        Tag der Zahngesundheit
Februar:                              Bauen & Wohnen                       Tag der Küche
                                      Marktsonntag Mering                  Augsburger Michaelidult
Valentinstag                                                               Marktsonntag Augsburg
Sicherheitstechnik/Einbruchsschutz                                         Garten im Herbst
Brecht-Festival                                                            Messe Americana
Immobilientage                        Juni:                                Marktsonntag Friedberg
Frühlingsputz – Gebäudereiniger
Aus- und Weiterbildung                Neusäß aktuell
Modernisieren + Renovieren            Tag des Gartens                      Oktober:
                                      Sicherheitstechnik/Einbruchsschutz
                                      Azubi`s 2019/2020                    Pfersee aktuell
März:                                 Elementarschäden                     Bodenbeläge vom Fachmann
                                      Reise-Spezial                        Auto im Winter
Garten im Frühling                    Biergärten                           Kirchweih Gersthofen
Augsburg Open                         Steuer & Recht                       Kirchweih Lechhausen
Gögginger Frühlingsfest                                                    Allerheiligen/Allerseelen
Recht & Steuern                                                            Gesund & Fit im Winter
Zahngesundheit                                                             Marktsonntag Königsbrunn
Augsburger Panther                    Juli:                                Marktsonntag Mering
Genfer Autosalon
Lechhausen aktuell                    Gesund & Fit
Hochzoll aktuell                      Friedberger Zeit                     November:
Augsburger Osterdult                  Elementarschäden
Marktsonntag Mering                   Hair & Cosmetic                      Messe Intersana
                                      Jakober Kirchweih                    Holz-Werkstoff mit Zukunft
                                      Mit dem Auto in den Urlaub           Gastro Spezial: Weihnachtsfeiern
April:                                Sanitär & Heizung                    Presseball
                                      Kulturina Gersthofen                 Faschingsanfang
Wohnen im Alter                       Marktsonntag Friedberg               Modernisieren & Renovieren
Schönes Eigenheim                                                          Winterdienste
Augsburger Osterdult                                                       Sicherheitstechnik/Einbruchsschutz
Augsburger Osterplärrer               August:                              Weihnachtseinkäufe
Dachdeckerhandwerk                                                         Weihnachtsmärkte in der Region
Schreinerhandwerk                     FCA Saisonauftakt                    Versicherungswechsel
Recht & Steuern                       Augsburger Friedensfest              Marktsonntag Friedberg
Tag des Tanzes                        Urlaubszeit – Einbruchzeit           Marktsonntag Mering
Sanitär & Heizen                      Wir wollen Heiraten
Maler & Lackierer                     Plärrer                              Dezember:
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