Mediadaten 2019 gültig ab Januar 2019 - Augsburg Journal
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�������������� ���� ����������������������������������������������������� Mediadaten 2019 gültig ab Januar 2019 1. Kurzprofil Jeden Sonntag ganz aktuell und hautnah am Leser in unserem Verbreitungsgebiet in der Stadt Augsburg und den Landkreisen Augsburg und Aichach-Friedberg. Jeden Sonntag mit den aktuellsten Informationen und Berichten aus Politik, Wirtschaft, Sport, Kultur, Unterhaltung, und vielem mehr. 2. Erscheinungsgebiet Aktuelle Auflage*: ca. 40.000 Exemplare Vertriebsstellen: mehr als 700* • an Bus- und Tramhaltestellen • in über 120 Ihle-Frischbäck-Filialen • in allen McDonalds- und Kentucky-Fried-Chi- cken-Filialen • an Tankstellen, in großen Freizeiteinrichtungen und in Riegele-Gaststätten • Sonderverteilungen bei Messen und Events wie z.B. Plärrer • Individuelle Werbepartner-Belieferung nach Wunsch * Stand 1. Januar 2017 3. Anzeigenschluss/Erscheinungstermine Erscheinungstermine: wöchentlich Sonntag Anzeigenschluß: jeweils Donnerstag 16 Uhr Druckunterlagenschluß: jeweils Freitag um 12 Uhr 4. Ansprechpartner für Anzeigen Key Account Manager Marco Wernthaler Tel. 08 21 3 47 74-36 wernthaler@neuesonntagspresse.de Media Manager Harald Schnelzer Tel. 08 21 3 47 74-32 schnelzer@neuesonntagspresse.de Media Manager Robert Tannheimer Tel. 08 21 3 47 74-22 tannheimer@neuesonntagspresse.de Media Manager Cornelia Klaus Tel. 08 21 3 47 74-22 klaus@neuesonntagspresse.de AUGSBURG JOURNAL Verlags GmbH, Provinostr. 52 – Bürovilla III, 86153 Augsburg
5. Formate und Preise (alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.) Zeitungsdaten Satzspiegel: 440 x 284 mm, Panorama-Seite: 440 x 599 mm Spaltenbreite: 1 Sp.: 44 mm, 2 Sp.: 92 mm, 3 Sp.: 140 mm, 4 Sp.: 188 mm, 5 Sp.: 236 mm, 6 Sp.: 284 mm Standard Anzeigenformate 1/2 1/1 Doppelseite Seite Seite (Panorama) hoch 440 x 284 440 x 599 mm Halbe Doppelseite 440 x 140 mm 220 x 599 mm mm 1/4 Seite 1/4 Seite hoch 1/8 Seite quer 220 x 140 quer 110 x 284 mm 110 x 140 1/2 Seite mm mm quer 220 x 284 mm Preise Formatanzeigen Anzeigen im Innenteil: Lokalpreis 4c: 1,09 Euro/mm, Grundpreis 4c: 1,28 Euro/mm Preise Formatanzeigen Lokalpreis Grundpreis Platzierung im Innenteil für Lokalkunden im Direktverkehr bei Schaltung über Agentur Doppelseite (Panorama) 6.234,80 Euro 7.321,60 Euro Halbe Doppelseite 3.117,40 Euro 3.660,80 Euro 1/1 Seite 2.877,60 Euro 3.379,20 Euro 1/2 Seite hoch oder quer 1.438,80 Euro 1.689,60 Euro 1/4 Seite hoch oder quer 719,40 Euro 844,80 Euro 1/8 Seite 359,70 Euro 422,40 Euro Andere Platzierungen: Anzeigen auf der letzten Seite: Lokalpreis 4c: 1,64 Euro/mm, Grundpreis 4c: 1,92 Euro/mm Anzeigen auf der Titelseite: Lokalpreis 4c: 2,18 Euro/mm, Grundpreis 4c: 2,56 Euro/mm Titelkopfanzeigen auf Anfrage Stellenanzeigen: Lokalpreis 4c: 1,28 Euro/mm, Grundpreis 4c: 1,50 Euro/mm Preise Textteilanzeigen (mindestens an drei Seiten von red. Text umgeben) Mindestgröße: 25 mm hoch, 44 mm breit (1-spaltig) Maximalgröße: 50 mm hoch, 92 mm breit (2-spaltig) Textteil-Lokalpreis 4c: 2,74 Euro/mm Textteil-Grundpreis 4c: 3,22 Euro/mm 6. Rabattstaffelung Malstaffel Mengenstaffel 6 mal 5% 1.000 mm 3% 15.000 mm 20 % 12 mal 10 % 2.500 mm 5% 30.000 mm 22 % 24 mal 15 % 5.000 mm 10 % 50.000 mm 25 % 48 mal 20 % 8.000 mm 15 % 75.000 mm 28 % AUGSBURG JOURNAL Verlags GmbH, Provinostr. 52 – Bürovilla III, 86153 Augsburg
7. Technische Angaben und Digitale Druckunterlagen Technische Angaben • Grundschrift: Mindestens 6 Punkt • Farbiger oder negativer Text: 8 Punkt halbfett • Bilder und Elemente in Anzeigen müssen im CMYK-Modus angeliefert werden. RGB-Daten werden auto- matisch zu CMYK konvertiert. Schmuckfarben in den Daten werden automatisch in die 4c-Ersatzdefinition separiert. Für evtl. dabei auftretende Farbverschiebungen kann keine Verantwortung übernommen werden. • Druckunterlagen: Anlieferung digital. • Angaben zur digitalen Vorlagenanlieferung siehe unten • Rastertonwerte: Mindestens 5 % • Strichstärke minimal: - Positiv: 0,08 mm (0,25 pt) - Negativ: 0,17 mm (0,5 pt) • Andrucke: Simuliert auf ISOcoated v2 (ECI) Digitale Druckunterlagen • CTP-Belichtungsanlage: CREO CTP-Belichter Trendsetter 100 • Farben: Farbanzeigen sind in CMYK (Euroskala) anzulegen; Schmuckfarben nach HKS-Farbfächer Z. • Graustufen: Mindestens 10 % K • Druckdateien: PDF oder EPS (Schriften in Pfade umgewandelt!) • offene Dateien: Nur nach Absprache! • Datenträger: CD-ROM, DVD-ROM, USB-Stick, SD-Card • Alle Dateien (inkl. Schriften und Bilder) sind in einem Ordner zu versenden. • Der Ordnername muss den Kundennamen und das Erscheinungsdatum enthalten: z.B. „Schmid_KW40“ oder „Maier_ET-07.12.2014“ (ohne Anführungszeichen) 8. Beilagen Beilagenpreise Gewicht bis 40 g: EUR 35,- pro 1000 Exemplare Gewicht über 40 g: auf Anfrage Mindestbelegungs- einheit: 10.000 Exemplare Anlieferung Anliefer-Adresse: Mayer & Söhne Druck- und Mediengruppe GmbH & Co. KG Fritz-Mayer-Straße (Industriegebiet Oberbernbacher Weg), 86551 Aichach Anlieferzeit: Montag bis Donnerstag, 7.00 bis 17.00 Uhr Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr Anlieferungstermin: Frühestens 8 Tage vor Beilegung, spätestens am Freitag der Vorwoche. Kann der Auftrag wegen verspäteter Anlieferung nicht ausgeführt werden, hat der Auftraggeber die dem Verlag entstandenen Kosten zu erstatten. Palettenkennzeichnung: 1. Stückzahl pro Palette 2. Stückzahl pro Lage 3. Gesamtauflage 4. „Für neue Sonntagspresse Augsburg“ 5. Beilagentermin Technische Angaben Höchstformat: Höhe 300 mm x Breite 225 mm. Größere Formate könnenverwendet werden, wenn sie auf das Höchstformat gefalzt werden. Mindestformat: Höhe 148 mm x Breite 105 mm Verpackung: lose auf Paletten abgesetzt, nicht gebündelt, Lagen 8 cm bis 10 cm (unverschränkt) Sonstiges: Grundsätzlich sind Prospekte im Leporello-Falz (Zick-Zack-Falz) nicht möglich. Bei außen angeklebten Postkarten bedarf es einer Prüfung der Druckerei nach Vorlage. Technisch bedingt können 2 % Verarbeitungsschwund auftreten. Für die angelieferten Prospekte übernimmt die Druckerei bezüglich der Auflage (Stückzahl) keine Gewähr. AUGSBURG JOURNAL Verlags GmbH, Provinostr. 52 – Bürovilla III, 86153 Augsburg
9. Sonderwerbeform: Kollektive Beispiel-Kollektiv Kollektive Wir bieten Ihnen in unseren verschiedenen und vielfältigen Sonderveröffentlichungen Werbeflächen an, die in einem für Sie perfekten redaktionellen Umfeld stehen. Die redaktionellen Texte befassen sich jeweils mit einem speziellen Thema. Beachten Sie hierzu unseren Sonderthemenplan auf der letzten Seite. AUGSBURG JOURNAL Verlags GmbH, Provinostr. 52 – Bürovilla III, 86153 Augsburg
10. Sonderwerbeform: FCA VIP-TIPPS Beispielseite Breite: 2-spaltig, 92 mm Höhe: 25 mm Bild Logo x:x Name bzw. www.adresse.de FCA VIP-TIPPS Eine seit Jahren beliebte und außergewöhnliche Werbeform – die es nur in der neue SonntagsPresse gibt – stellt unser FCA-VIP-TIPP dar. Sie tippen alle 34 Ergebnisse der FCA-Spiele sowie Beginn der Saison den von Ihnen erwarteten Tabellenplatz und sind dadurch in aller Munde, da unsere Leser diese Tipps und den Tabellenstand der jeweiligen Tipper wöchentlich genau verfolgen. Der Preis für dieses Gesamtpaket beträgt 1500,- EUR. Getippt werden sämtliche 34 Begegnungen sowie zu Beginn der Saison der erwartete Tabellenplatz. AUGSBURG JOURNAL Verlags GmbH, Provinostr. 52 – Bürovilla III, 86153 Augsburg
11. Sonderwerbeform: Augsburger Panther orer- Top - Scoring Spons p a lt i g 25/4 - s zzgl. MwSt. - € 125, te: b schlussleis A p a lt i g 30/6 - s zzgl. MwSt. - € 149, n- Tabellering Sponso p a lt i g 30/1- s gl. MwSt. zz € 30,- Sonderwerbeformen: Augsburger Panther Das Besondere an der Sonderwerbeform „Panther“ sind die außergewöhnlichen Platzierungsmöglichkeiten. Durch die Platzierung an immer gleicher Stelle und der Regelmäßigkeit der Schaltungen ergibt sich für Ihre Werbung ein hoher Wiedererkennungswert. AUGSBURG JOURNAL Verlags GmbH, Provinostr. 52 – Bürovilla III, 86153 Augsburg
12. Sonderwerbeform: Textteilanzeigen/Störer Durch die Platzierung einer „Störer-Anzeige“ erreichen sie ein Maximum an Aufmerksamkeit beim Leser. Preise Textteilanzeigen (mindestens von drei Seiten von red. Text umgeben) Mindestgröße: 25 mm hoch, 44 mm breit (1-spaltig) Maximalgröße: 50 mm hoch, 92 mm breit (2-spaltig) Textteil-Lokalpreis 4c: 2,74 Euro/mm Textteil-Grundpreis 4c: 3,22 Euro/mm AUGSBURG JOURNAL Verlags GmbH, Provinostr. 52 – Bürovilla III, 86153 Augsburg
13. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung 19. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbrei- wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. tung. Beilagenaufträge erfolgen sinngemäß, soweit in diesen Mediadaten nichts anderes aufgeführt ist. 20. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Ab- gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus schlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten der Ausführung des Auftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht Anzeigen abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet 21. Abbestellungen oder Änderungen müssen schriftlich oder fernschriftlich erfolgen und spätestens am Tag des Anzeigenschlusses etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechen- der betreffenden Ausgabe um 10 Uhr morgens dem Verlag vorliegen. Bei Abbestellung einer Anzeige nach diesem Termin wird den Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des der volle Preis berechnet. Verlags beruht. 22. Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträ- 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeterumge- gen und Leistung von Schadenersatz. rechnet. 23. Anzeigen- und Beilagenaufträge, die direkt von Firmen des im Verbreitungsgebiet der neue Sonntagspresse ansässigen Einzel- 6. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen handels, selbstständig werbender Filialbetriebe, Handwerks, Industrie und Dienstleistungsunternehmen erteilt werden, werden der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, zum Lokalpreis berechnet. Niederlassungen oder Filialen überregionaler Handelsorganisationen und Wirtschaftsunternehmen, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom Verlag schriftlich bestätigt deren Insertion und Beilagendisposition zentral verwaltet werden, sind keine „Lokalkunden“ im Sinne der Mediadaten. Das worden ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung Entscheidungsrecht darüber hat ausschließlich der Verlag. Maßgeblich für die Berechnung des Lokalpreises ist die Anschrift der bedarf. Rechnungsstellung. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, 24. Platzierungsangaben werden als Platzierungswünsche bearbeitet. Eine auftragsbindende Wirkung haben sie nur dann, wenn sie die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort schriftlich bestätigt werden. Maßgebend sind jedoch immer die aktuellen zeitungskonzeptionellen, umbruchtechnischen und „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. produktionsbedingten Vorgaben und Möglichkeiten. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen 25. Der Verlag behält sich das Recht vor, für besondere Werbeformen oder Auftragsbedingungen sowie für Anzeigen in Sonderbeila- des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzu- gen oder Kollektiven Sonderpreise und Sonderformate entsprechend den besonderen Gegebenheiten zu vereinbaren. lehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag 26. Der Verlag kann für Anzeigen, die in Themen-Kollektiven erscheinen, von der Preisliste abweichende Preise vereinbaren, die auch unzumutbar ist. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. anteilige Kosten für thematisch unterstützende redaktionell gestaltete Beiträge enthalten können. In einem solchen Fall werden Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. die entsprechenden Beiträge oder die gesamte Veröffentlichung als „Anzeige“ gekennzeichnet. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber 27. Zur Vermeidung von Verwechslungen mit privaten Anzeigen müssen gewerbliche Anzeigen als solche klar erkennbar sein, z. B. verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der durch Kennzeichnung mit „Immobilien“ für Immobilienfirmen oder mit „Kfz-Firma“ bzw. mit „Firma“ für sonstige gewerbliche Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Anbieter. Der Gebrauch von Kennzeichnungen geschieht auf Risiko des Auftraggebers. Ihm obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Möglichkeiten. Dritter freizustellen, die diesen bei unzureichender Kennzeichnung gegen den Verlag erwachsen. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige An- 28. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Wer- spruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige bungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte, angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Schaden- 29. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendar- ersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch stellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind jeweils gültigen Anzeigentarifs. Die Kostenübernahme einer Gegendarstellung kann nicht mit der Begründung abgelehnt wer- beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. den, diese sei rechtlich unzulässig, es sei denn, der Auftraggeber erklärt sich für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Im bereit, die etwaigen Prozesskosten dem Verlag zu erstatten. Gleichzeitig stellt der Auftraggeber den Verlag auch von etwaigen kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in sonstigen Ansprüchen Dritter frei. den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe 30. Ein Anspruch auf Kundenrabatte besteht nur bei Abschluss eines inserentenbezogenen Jahresauftrags. des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb 31. Datenschutz: Gemäß §26 Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erfor- von vier Wochen nach Erscheinen geltend gemacht werden, bei Beilagen innerhalb von 2 Tagen. derlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit 32. Sollten zur Verfügung gestellte Vorlagen zusätzlich grafische Arbeiten erforderlich machen, werden die dafür anfallenden Kosten der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung in Rechnung gestellt. des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Verstreicht diese Frist ohne Reaktion des Auftraggebers, so gilt der Auftrag 33. Zusätzliche Bedingungen für Beilagen als freigegeben. a) Beilagen, die den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken, oder solche, die Fremdanzeigen enthalten sowie kombi- 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der nierte Beilagen von zwei oder mehr Auftraggebern, können nicht angenommen werden. Berechnung zugrunde gelegt. b) Alleinbelegung und Konkurrenzausschluss können nicht zugesichert werden. 13. Zahlungsbedingungen: Innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserhalt netto Kasse, bei Teilnahme am Bankeinzugsverfahren 2 % c) Die Unterbringung in genau begrenzten Teilauflagen erfolgt bestmöglich. Geringfügige Gebietsabweichungen berechtigen Skonto, sofern ältere Rechnungen nicht überfällig sind. nicht zu Ersatzansprüchen. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen, sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug d) Letzter Rücktrittstermin: eine Woche vor Erscheinen. die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung e) Ein Beilagenhinweis liegt im Ermessen des Verlags. verlangen. Bei Zahlungsverzug sind 30 Tage nach Rechnungsdatum Verzugszinsen von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz f) Termine nach Abstimmung mit der Anzeigenabteilung. der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der g) Prospekte mit mehreren Blättern gelten nur dann als Beilage, wenn sie geheftet, geleimt oder kuvertiert sind. Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf h) Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Platzierungswünsche können nicht berücksichtigt werden. ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rech- i) Beilagenaufträge können erst nach Vorliegen eines Musters verbindlich bestätigt werden. nungsbeträge abhängig zu machen. j) Die Berechnung erfolgt nach der beauftragten Menge. 15. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen, Lithos und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu k) Die Anlieferung sollte bei größeren Stückzahlen auf Paletten erfolgen. Diese sind transportsicher zu verpacken und gegen vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Feuchtigkeit zu schützen. Die Paletten sind deutlich auf Palettenfahnen mit folgenden Informationen zu kennzeichnen: 1. 16. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet Kunde, 2. Absender (Druckerei), 3. Beilagenbezeichnung, 4. Stückzahl oder Anzahl der gebündelten Lagen zu Stück, 5. Die werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in den Mediadaten oder auf Gesamtmenge ist in einem Lieferschein festzuhalten. andere Weise genannte durchschnittliche Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminde- l) Spätestens bei Anlieferung der Beilagen muss ein schriftlicher Auftrag bei der Anzeigenabteilung vorliegen. rung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 60.000 Expl. 20 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen 34. Beilagen sind zeitnah bis spätestens vier Werktage vor dem Verteiltermin anzuliefern. Überschreitet die Lagerzeit vier Wochen, ist Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig der Verlag berechtigt, die anfallenden Lagerkosten zu berechnen und die Prospekte auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen. Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Diese Regelung gilt für Restmengen aus Verteilaufträgen analog. 17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags. 18. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags. Soweit Ansprüche des Verlags nicht im Mahnverfah- ren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt, oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart. 14. Datenschutzerklärung Verlag § 1 Information zur Erhebung von personenbezogenen Daten § 2 Betroffenenrechte und Widerruf 1) Wir erheben und speichern personenbezogene Daten für die Geschäftsanbahnung, zu einem Angebot oder Auftrag, dem Presse- 1) Hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu: Berichtigung oder Löschung; Aus- versand und zur Abwicklung von allgemeinen Geschäftsvorfällen. kunft; Datenübertragbarkeit; Einschränkung der Verarbeitung; Widerspruch gegen die Verarbeitung. 2) Für ein Mediaangebot oder einen Werbeauftrag müssen laut dem Gesetz von uns personenbezogene Daten gespeichert werden. 2) Sie können Ihre schriftlich, telefonisch oder online erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen. Hierzu Im Folgenden informieren wir über die Erhebung dieser Daten. Alle Daten welche auf Sie persönlich beziehbar sind, wie Name, wenden Sie sich bitte an die Augsburg Journal Verlags GmbH, Provinostraße 52, 86153 Augsburg. Die Änderung der Einwilligung Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Abrechnungsdaten werden als Standard gespeichert. Weitere personen- erfolgt nach Ihrem Wunsch komplett oder im Rahmen Ihrer Vorgaben. bezogene Daten wie Geburtsdatum oder Mobiltelefonnummer werden auf eigenen Wunsch und durch schriftliche Übermittlung 3) Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gespeichert. in unserem Unternehmen zu beschweren. 3) Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Augsburg Journal Verlags GmbH, Provinos- traße 52, 86153 Augsburg, E-Mail: info@augsburgjournal.de. Unseren Datenschutzbeauftragten (Christoph Weiß, Weberberg 7, 86510 Ried) erreichen Sie unter datenschutz@weiss-dsc.de oder per Rückruf unter Telefon 0821-347740. 4) Auskunft über Ihre Daten erhalten Sie auf Anfrage an E-Mail: datenschutz@weiss-dsc.de mit dem Stichwort „Datenauskunft Augs- burg Journal Verlags GmbH“. Eine Weitergabe von Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Die erhobenen Daten können in anonymi- sierter Form zu statistischen und anderen Zwecken verwendet werden. AUGSBURG JOURNAL Verlags GmbH, Provinostr. 52 – Bürovilla III, 86153 Augsburg
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