MEDIADATEN 2021 - Werben mit Erfolg! In den Lokalzeitungen der region, die gelesen werden! - Plegge-Medien
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2 Das sind wir! PLEGGE Medien verlegt seit 1980 Lokalzeitungen im südhessischen raum. und das mit wachsendem Erfolg. die Zeitungen werden haushaltsabdeckend verteilt und erreichen so Herrn und Frau Jedermann. die lokale Berichterstattung „rund um den Kirchturm“ findet das Interesse unserer Leser und sorgt für eine außerordentliche Leser-Blatt-Bindung, von der Ihre Anzeigen- und Beilagenwerbung profitieren. unternehmen, Kommunen, Vereine und Privatpersonen schätzen und nutzen PLEGGE Medien als Informationsträger. Unsere Anzeigen werden gelesen! das Wochenendangebot vom Metzger an der Ecke, die Geburtsanzeige aus der nachbarschaft, die Immobilienangebote im Ort oder der Stellenmarkt in der region. Zusammen sind wir stark! Sie brauchen eine Angebotsanzeige in Ihrem Ort? Eine Imageanzeige in der region? Oder doch die Beilage in ganz Südhessen? PLEGGE Medien versteht sich als Ihr Ansprechpartner für Werbung in den regionalen Lokalzeitungen. Sie können über 25 Titel mit einer Gesamtauflage von über 650.000 Exemplaren belegen. PLEGGE Medien Verlag GmbH
3 Verlag: PLEGGE Medien Verlag GmbH Friedrich-Wöhler-Str. 2-4 64579 Gernsheim Telefon: 0 62 58 / 93 36 - 0 Telefax: 0 62 58 / 93 36 50 E-Mail: info@plegge-medien.de Internet: www.plegge-medien.de Bankverbindung: raiffeisen Bank ried eG IBAn: dE 18 5096 1206 0001 6222 00 BIC: GEnOdE51rBu Geschäftsbedingungen: Als Auftragsgrundlage gelten die Geschäftsbedingungen des Verlages. Mit Auftragserteilung werden diese anerkannt. Zahlungsbedingungen: nach 8 Tagen rein netto, 2 % Skonto bei Bankeinzug, Vorauskasse auf Wunsch des Verlages möglich. Verlagsangaben
4 Weiterstadt 10 50/ 200 55 Griesheim 100/ Darmstadt 300/301 Riedstadt 10 20 100 Stockstadt Pfungstadt Biebesheim 20 Seeheim-Jugenheim Gernsheim Alsbach-Hähnlein Groß-Rohrheim 30 Zwingenberg 30 200 Lautertal Einhausen 40 Biblis Bensheim Lindenfels Lorsch Fürth 40 300/ Heppenheim 50 301 Rimbach 55 Mörlenbach Verbreitungsgebiet
5 Ortspreise Anzeigenteil Titelseite Ausgabe ET Auflage s/w 2c 4c s/w 2c 4c Euro Euro Euro Euro Euro Euro 10 - Ried-Information Mi 24.000 0,92 1,10 1,29 1,38 1,66 1,93 20 - Pfungstädter Woche Mi 13.000 0,67 0,80 0,94 1,01 1,21 1,41 30 - Der Bergsträßer Mi 18.000 0,92 1,10 1,29 1,38 1,66 1,93 40 - Bibliser- /Groß-Rohrheimer Blatt* Mi 2.100 0,48 0,58 0,67 0,72 0,86 1,01 50 - i-punkt A - Bergstraße Do 43.000 1,79 2,15 2,51 3,58 4,30 5,01 55 - i-punkt B - Odenwald Do 15.000 1,02 1,22 1,43 2,04 2,45 2,86 100 - Griesheimer Woche Mi 12.000 0,67 0,80 0,94 1,01 1,21 1,41 200 - Wochen-Kurier Weiterstadt Mi 13.500 0,92 1,10 1,29 1,38 1,66 1,93 300 - Griesheimer Anzeiger Mittwoch* Mi 3.900 0,70 0,84 0,98 1,05 1,26 1,47 301 - Griesheimer Anzeiger Samstag* Sa 3.900 0,70 0,84 0,98 1,05 1,26 1,47 GrundPREISE Anzeigenteil Titelseite Ausgabe ET Auflage s/w 2c 4c s/w 2c 4c Euro Euro Euro Euro Euro Euro 10 - Ried-Information Mi 24.000 1,08 1,29 1,51 1,62 1,95 2,26 20 - Pfungstädter Woche Mi 13.000 0,79 0,94 1,10 1,18 1,42 1,65 30 - Der Bergsträßer Mi 18.000 1,08 1,29 1,51 1,62 1,95 2,26 40 - Bibliser- /Groß-Rohrheimer Blatt* Mi 2.100 0,56 0,68 0,79 0,84 1,01 1,18 50 - i-punkt A - Bergstraße Do 43.000 2,10 2,52 2,94 4,20 5,04 5,88 55 - i-punkt B - Odenwald Do 15.000 1,20 1,43 1,68 2,39 2,87 3,35 100 - Griesheimer Woche Mi 12.000 0,79 0,94 1,10 1,18 1,42 1,65 200 - Wochen-Kurier Weiterstadt Mi 13.500 1,08 1,29 1,51 1,62 1,95 2,26 300 - Griesheimer Anzeiger Mittwoch* Mi 3.900 0,82 0,99 1,15 1,23 1,48 1,72 301 - Griesheimer Anzeiger Samstag* Sa 3.900 0,82 0,99 1,15 1,23 1,48 1,72 Titelplatzierungen, Familien- und Vereinsanzeigen auf Anfrage. * abonnierte Auflagen Orts- und Grundpreise
6 Ried-Information wöchentlich mittwochs, kostenlos an alle Haushalte in Groß-rohrheim, Gernsheim mit Stadtteilen, Biebesheim, Stockstadt, riedstadt mit Stadtteilen. M CH TLI E A GEN Auflage: ca. 24.000 Exemplare Annahmeschluss: Montag, 17.00 uhr UN BE KA H NNTMAC Pfungstädter Woche wöchentlich mittwochs, kostenlos an alle Haushalte in Pfungstadt mit Stadtteilen. M CH TLI E A GEN UN Auflage: ca. 13.000 Exemplare Annahmeschluss: Montag, 17.00 uhr BE KA H NNTMAC Der Bergsträßer wöchentlich mittwochs, kostenlos an alle Haushalte in Seeheim-Jugenheim mit Ortsteilen, Bickenbach, Alsbach-Hähnlein mit Ortsteil, Zwingenberg mit Stadtteil. M CH TLI E A GEN UN Auflage: ca. 18.000 Exemplare Annahmeschluss: Montag, 17.00 uhr BE KA H NNTMAC i-punkt (A + B) wöchentlich donnerstags, kostenlos an alle Haushalte in A-Bergstraße: Bensheim mit Stadtteilen, Heppenheim mit Stadtteilen, Lorsch, Einhausen, Lautertal. B-Odenwald: Lindenfels, Fürth, rimbach, Mörlenbach mit Stadt- und Ortsteilen. Ausgabe A - Auflage: ca. 43.000 Exemplare Annahmeschluss: Mittwoch, 10.00 uhr Ausgabe B - Auflage: ca. 15.000 Exemplare Annahmeschluss: Mittwoch, 10.00 uhr Einzelausgaben
7 Griesheimer Anzeiger mittwochs und samstags, im Abonnement in Griesheim und im freien Verkauf. H TLIC E M A Auflage: ca. 3.900 Exemplare Annahmeschluss: Für Mittwoch - Montag, 17.00 uhr GEN Für Samstag - donnerstag, 17.00 uhr UN BE KA H NNTMAC Griesheimer Woche wöchentlich mittwochs, kostenlos an alle Haushalte in Griesheim. Auflage: ca. 12.000 Exemplare Annahmeschluss: Montag, 17.00 uhr Wochen-Kurier Weiterstadt wöchentlich mittwochs, kostenlos an alle Haushalte in Weiterstadt mit Stadtteilen. H TLIC E M A Auflage: ca. 13.500 Exemplare Annahmeschluss: Montag, 17.00 uhr GEN UN BE KA H NNTMAC Bibliser-/ Groß-Rohrheimer Blatt wöchentlich mittwochs im Abonnement in Groß-rohrheim und Biblis mit Ortsteilen und im freien Verkauf. M CH TLI E A GEN UN Auflage: ca. 2.100 Exemplare Annahmeschluss: Montag, 17.00 uhr BE KA H NNTMAC Einzelausgaben
8 Oberts- Vergrößern Sie die Reichweite Ihrer Werbung durch die Kombination hausen 679 676 Hainburg 673 Neu-Isenburg 674 Heusenstamm Seligen- stadt mit unseren Partnern. Dreieich Dietzenbach Mainhausen 610 677 675 671 Rodgau 669 Rüsselsheim Mörfelden- Langen 672 Walldorf Rödermark Babenhausen VBG Verlag Groß-Gerau GmbH & Co. KG Weiterstadt Dieburg 612 678 200 Darmstadt SÜDHESSEN Groß-Umstadt DIE GRATISZEITUNG FÜR DAS RIED Griesheim Groß-Zimmern 100/ 620 Rossdorf 300 Riedstadt 20 Ober-Ramstadt 10 Pfungstadt Mühltal 624 PLEGGE Medien Verlag ca. 140.000 Auflage Seeheim-Jugenheim Gernsheim 30 Modautal TiP - Südhessen / SüWo / Wochenblick ca. 250.000 Auflage Bad König Reichelsheim 40 Bensheim 626 Dreieich-Zeitung / Offenbach-Journal ca. 255.000 Auflage Biblis 50 Lindenfels Michelstadt Fürth Heppenheim Bürstadt Rimbach Erbach 600 55 Lampertheim Gesamtauflage von ca. Mörlenbach 645.000 Zeitungen! Kombi-Verbreitungsgebiet
9 ORTSPREISE - Partnerverlage Anzeigenteil Titelseite Ausgabe ET Auflage s/w 2c 4c s/w 2c 4c Euro Euro Euro Euro Euro Euro 600 - TiP Südhessen Mi 26.470 1,30 1,61 1,61 2,42 2,42 2,42 610 - Wochenblick Mainspitze Mi 55.910 1,15 1,42 1,53 1,44 1,77 1,90 612 - Wochenblick Groß-Gerau Mi 27.630 0,97 1,19 1,28 1,21 1,49 1,60 620 - SüWo Darmstadt Mi 66.500 1,50 1,85 1,99 1,88 2,31 2,48 624 - Anzeigenblatt Gersprenztal Mi 39.220 1,05 1,30 1,39 1,32 1,62 1,74 626 - Odenwälder Lokalblick Mi 35.780 1,05 1,30 1,39 1,32 1,62 1,74 678 - Wochen Journal / Dieburg - K Mi 39.470 1,05 1,30 1,39 1,32 1,62 1,74 ORTSPREISE - Partnerverlage Anzeigenteil Titelseite Ausgabe ET Auflage s/w 2c 4c s/w 2c 4c Euro Euro Euro Euro Euro Euro 669 - Der Kurier - Seligenstadt Mi 18.250 1,12 1,37 1,47 1,39 1,71 1,83 671 - Dreieich Zeitung / Langen - A Mi 23.920 0,88 1,08 1,16 1,10 1,35 1,45 672 - Dreieich Zeitung / Dreieich - B Mi 18.170 0,82 1,01 1,09 1,03 1,27 1,36 673 - Dreieich Zeitung / Neu-Isenburg - C Mi 17.680 0,79 0,97 1,05 0,99 1,22 1,31 674 - Dreieich Zeitung / Dietzenbach - D Mi 21.000 0,88 1,08 1,16 1,10 1,35 1,45 675 - Dreieich Zeitung / Rodgau, Rödermark - E Mi 30.850 0,97 1,19 1,28 1,21 1,49 1,60 676 - Offenbach-Journal / Obertshausen - F Do 22.510 0,88 1,08 1,16 1,10 1,35 1,45 677 - Dreieich Zeitung / Mörfelden-Walldorf - H Mi 14.970 0,63 0,77 0,83 0,78 0,96 1,04 679 - Offenbach Journal / Stadt Offenbach - O Do 47.610 1,38 1,69 1,82 1,72 2,12 2,27 Titelplatzierungen, Familien- und Vereinsanzeigen auf Anfrage. * abonnierte Auflagen Kombi-Ortspreise
10 GRUNDPREISE - Partnerverlage Anzeigenteil Titelseite Ausgabe ET Auflage s/w 2c 4c s/w 2c 4c Euro Euro Euro Euro Euro Euro 600 - TiP Südhessen Mi 26.470 1,52 1,88 1,88 2,82 2,82 2,82 610 - Wochenblick Mainspitze Mi 55.910 1,35 1,67 1,79 1,69 2,08 2,23 612 - Wochenblick Groß-Gerau Mi 27.630 1,13 1,40 1,50 1,42 1,75 1,88 620 - SüWo Darmstadt Mi 66.500 1,76 2,17 2,33 2,21 2,71 2,91 624 - Anzeigenblatt Gersprenztal Mi 39.220 1,23 1,52 1,63 1,55 1,90 2,04 626 - Odenwälder Lokalblick Mi 35.780 1,23 1,52 1,63 1,55 1,90 2,04 678 - Wochen Journal / Dieburg - K Mi 39.470 1,23 1,52 1,63 1,55 1,90 2,04 GRUNDPREISE - Partnerverlage Anzeigenteil Titelseite Ausgabe ET Auflage s/w 2c 4c s/w 2c 4c Euro Euro Euro Euro Euro Euro 669 - Der Kurier - Seligenstadt Mi 18.250 1,31 1,61 1,72 1,63 2,01 2,15 671 - Dreieich Zeitung / Langen - A Mi 23.920 1,03 1,27 1,36 1,29 1,58 1,70 672 - Dreieich Zeitung / Dreieich - B Mi 18.170 0,96 1,18 1,28 1,21 1,49 1,60 673 - Dreieich Zeitung / Neu-Isenburg - C Mi 17.680 0,93 1,14 1,23 1,16 1,43 1,54 674 - Dreieich Zeitung / Dietzenbach - D Mi 21.000 1,03 1,27 1,36 1,29 1,58 1,70 675 - Dreieich Zeitung / Rodgau, Rödermark - E Mi 30.850 1,14 1,40 1,50 1,42 1,75 1,88 676 - Offenbach-Journal / Obertshausen - F Do 22.510 1,03 1,27 1,36 1,29 1,58 1,70 677 - Dreieich Zeitung / Mörfelden-Walldorf - H Mi 14.970 0,73 0,90 0,97 0,91 1,12 1,22 679 - Offenbach Journal / Stadt Offenbach - O Do 47.610 1,61 1,98 2,13 2,02 2,49 2,66 Titelplatzierungen, Familien- und Vereinsanzeigen auf Anfrage. * abonnierte Auflagen Kombi-Grundpreise
11 Erscheinungsweise: wöchentlich Farbzuschläge: 1 Zusatzfarbe 2 + 3 Zusatzfarben mittwochs/donnerstags/samstags soweit kein gesetzlicher Feiertag 20 % 40 % (siehe ab Seite 8) Anzeigenschluss: Einzelausgaben Wochenmitte Abschluss-Rabatte: Malstaffel Mengenstaffel Montag, 17.00 uhr 6 Anz. 5% 3.000 mm 5% Es kann entweder nur Einzelausgaben Wochenende die Malstaffel oder die 12 Anz. 10 % 5.000 mm 10 % donnerstag, 17.00 uhr Mengenstaffel zur 24 Anz. 15 % 10.000 mm 15 % Anwendung kommen. die rabatte gelten ab 48 Anz. 20 % 20.000 mm 20 % Bei Kombinationen mehrerer Ausgaben der angegebenen gilt immer der frühere Anzeigenschluss Anzahl! Bei Kombinationen mit SüWo-Ausgaben bereits Freitag, 12.00 uhr Kombi-Rabatte: Ausgaben Rabatte DU-Schluss: bis Anzeigenschluss Ein Motivwechsel ist 2–3 10 % ausgeschlossen. 4–5 15 % Voraussetzung: Orts- und Grundpreise: Veröffentlichung 6 – 10 20 % Ortspreise für direkt abgewickelte Aufträge von Inserenten aus dem innerhalb einer ab 11 25 % Verbreitungsgebiet, keine Mittlervergütung. Kalenderwoche. die über eine Werbeagentur oder von Inserenten außerhalb des Verbreitungsgebietes in Auftrag gegebenen Anzeigen bzw. Beilagen Alle Rabatte und Zuschläge vorbehaltlich geringfügiger, werden zum Grundpreis abgerechnet. systembedingter Rundungsdifferenzen. Eingetragene Werbeagenturen erhalten auf den Grundpreis eine 15-prozentige AE-Provision. Allgemeine Angaben
12 Lesbare Medien: • Alle gängigen Speicherkarten Satzspiegel: Standard • CD / DVD Rheinisches Format: • USB-Sticks Höhe 480 mm / Breite 326 mm; 1 Seite = 3.360 mm Datenanlieferung: • info@plegge-medien.de (bis max. 15 MB) Sonderveröffentlichung • Daten über 15 MB mit Cloud-Diensten (z.B. Halbrheinisches Format: Dropbox, OneDrive, GoogleDrive) oder File- Höhe 325 mm / Breite 231 mm; hosting-Dienste (z.B. WeTransfer, WeSendit). 1 Seite = 1.625 mm Programmformate: • Adobe Illustrator bis Version CS5 Spaltenzahl: Anzeigen- und Textteil: 7 Spalten bzw. • Adobe InDesign bis Version CS5 5 Spalten (Tabloid) • Photoshop bis Version CS5 • hochauflösendes PDF Grundschrift: mindestens 6 pt Druckbedingungen: • Zeitungsdruck 48 L/cm Spaltenbreite: Anzeigenteil 1-spaltig = 44 mm 5-spaltig = 232 mm Profilname: • ISO Newspaper 26 2-spaltig = 91 mm 6-spaltig = 279 mm Profil: • ISOnewspaper26v4.icc 3-spaltig = 138 mm 7-spaltig = 326 mm • ISOnewspaper26v4_gr.icc 4-spaltig = 185 mm Schriften: • eingebunden oder in Zeichenwege Mindestformat: 10 mm / 1-spaltig umgewandelt Druckverfahren: Offsetdruck Seitensatz: • Auf PC-Basis, angelieferte MAC Daten müssen deshalb plattformübergreifend Farben: Schmuckfarben (HKS-Z-Farben) werden aus CMYK erstellt werden. nach ISO 12647-3:2005 aufgebaut. Geringe Farb- abweichung im Toleranzbereich berechtigen nicht zur Reklamation. Technische Angaben
13 1. Format Preis je 1.000 Exemplare bis 30g je weitere angefangenen 5g Mindestformat: DIN A6 (105 × 148 mm), Maximalformat: Höhe 350 mm × Brei- te 240 mm. Der geschlossene Rücken bzw. Falz muss sich auf der Längsseite Ortspreis 56,00 € 5,00 € (350 mm) befinden. Die Distanz vom Rücken (Falz) aus darf also nicht mehr als 240 Grundpreis 65,00 € 6,00 € mm betragen. 2. Einzelblätter Der Verlag gewährleistet eine Zustellquote von mindestens 85 Prozent der erreich- Format DIN A6: Papiergewicht mind. 170 g/m². Format größer als DIN A6 bis baren privaten und gewerblichen Haushalte. Haushalte mit Zustellverbot für Anzei- DIN A4: Flächengewicht mind. 120 g/m². Größere Formate: Papiergewicht mind. genblätter fallen nicht unter die genannte Garantiezustellung. 60 g/m² sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 × 297 mm) zu falzen. 3. Mehrseitige Beilagen Allgemeine Hinweise Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von Beilagen sind für uns kostenfrei anzuliefern. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die An- acht Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papiergewicht von zahl der gelieferten Prospekte zu zählen und zu überprüfen. mindestens 120 g/m² erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen. Toleranzgrenze für Einsteckfehler: 2 % 4. Falzarten Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein. Anlieferungstermin: Wochenmitte bis donnerstags, 17 Uhr Mehrseitige Beilagen im Format größer als DIN A5 (148 × 210 mm) müssen den Falz an Wochenende bis mittwochs, 16 Uhr der langen Seite aufweisen. Anlieferung: Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr 5. Beschnitt Mehrfachbelegung: nebeneinander bzw. ineinander – Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen dür- grundsätzlich vorbehalten. fen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer oder Klebereste aufweisen. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. 6. Anlieferungszustand Letzter Rücktrittstermin: Für Ausgaben der Wochenmitte bis freitags, Voraussetzung: Die Beilagen dürfen nicht lagenweise umreift sein. Zu frische Druckfar- 12 Uhr, für die Wochenendausgaben bis mitt- be führt zu zusammengeklebten Seiten. Stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht wochs, 16 Uhr. Bei späterer Stornierung wer- gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten den 25 Prozent des Auftragswertes berechnet. Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder solche mit verlagertem (rundem) Prospektbeilagenmuster: Anlieferung bis spätestens 8 Tage vor Erschei- Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. nungstermin. 7. Lagenhöhen Mindestauflage: Beilagen können ab einer Menge von 5.000 Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 100 mm aufweisen. Stück gebucht werden. Kleinere Mengen auf 8. Palettierung / Paketanlieferung Anfrage. Jede Anlieferung deutlich und sichtbar mit einem Lieferschein und Paletten-/Paket- karte kennzeichnen. Der Lieferschein und Paletten-/Paketkarte hat folgende Infor- Versandanschrift VRM Druck GmbH & Co. KG, mationen zu enthalten: Name der Beilage, Erscheinungstag, Objekt und Anzahl der Alexander-Fleming-Ring 2, Exemplare je Palette/Paket. 65428 Rüsselsheim Prospektbeilagen
14 Ried-Information - 10 Griesheimer Woche - 100 68649 Groß-Rohrheim 1.820 64347 Griesheim 11.490 64579 Gernsheim + Stadtteile 5.000 Gesamtauflage11.490 64584 Biebesheim 3.150 64589 Stockstadt 2.680 Griesheimer Anzeiger - 300/301 64560 Goddelau 2.920 64347 Griesheim 3.900 64560 Crumstadt 1.820 Gesamtauflage3.900 64560 Erfelden 1.770 64560 Leeheim 1.770 Wochen-Kurier Weiterstadt - 200 64560 Wolfskehlen 1.720 64331 Weiterstadt + Stadtteile 11.290 Auslagestellen1.900 Gesamtauflage22.650 Gesamtauflage13.190 Pfungstädter Woche - 20 i-punkt A - Bergstraße - 50 64319 Pfungstadt + Stadtteile 12.000 64625 Bensheim + Stadtteile 18.360 Gesamtauflage12.000 64646 Heppenheim + Stadtteile 11.760 64683 Einhausen 2.850 Der Bergsträßer - 30 64653 Lorsch 6.440 64665 Alsbach-Hähnlein + Ortsteile 3.930 64686 Lautertal + Ortsteile 3.100 64673 Zwingenberg + Stadtteil 3.120 Gesamtauflage42.510 64342 Seeheim-Jugenheim + Ortsteile 7.550 64404 Bickenbach 2.400 i-punkt B - Odenwald - 55 Gesamtauflage17.000 64678 Lindenfels + Stadtteile 2.220 64658 Fürth + Ortsteile 4.510 Bibliser- & Groß-Rohrheimer Blatt - 40 64683 Rimbach+ Ortsteile 3.860 68647 Biblis + Ortsteile1.600 69505 Mörlenbach + Ortsteile 4.070 68649 Groß-Rohrheim 500 Gesamtauflage14.660 Gesamtauflage2.100 Auflagen
15 TiP-Südhessen - 600 Anzeigenblatt Gersprenztal - 624 68623 Lampertheim + Stadtteile 14.295 64372 Ober-Ramstadt 6.530 68642 Bürstadt + Stadtteile 6.910 64380 Roßdorf 5.190 68647 Biblis + Ortsteile 3.695 64397 Modautal 2.100 68649 Groß-Rohrheim 1.570 64367 Mühltal 5.680 Gesamtauflage26.470 64354 Reinheim 6.850 Wochenblick Main-Spitze - 610 64385 Reichelsheim 3.720 65451 Kelsterbach 6.760 64395 Brensbach 2.360 65479 Raunheim 5.400 64401 Groß-Bieberau 1.920 65428 Rüsselsheim 26.060 64405 Fischbachtal und 65439 Flörsheim 4.780 64407 Fränkisch-Crumbach 2.400 65462 Ginsheim-Gustavsburg 7.110 64853 Otzberg 2.470 65474 Bischofsheim 5.800 Gesamtauflage55.910 Gesamtauflage39.220 Wochenblick Groß-Gerau - 612 Odenwälder Lokalblick - 626 64572 Büttelborn 6.390 64732 Bad König 4.630 64569 Nauheim 4.470 64753 Brombachtal 1.590 65468 Trebur 5.970 64739 Höchst 4.020 64521 Groß-Gerau 10.800 64747 Breuberg 3.110 Gesamtauflage27.630 64750 Lützelbach 2.740 SüWo Darmstadt - 620 64711 Erbach 6.500 64291 Arheilgen/Wixhausen 10.300 64720 Michelstadt 7.350 64283 Darmstadt Mitte 6.300 64743 Beerfelden, 64754 Hesseneck, 64285 Bess/Paulus/Steinb 8.200 64756 Mossautal, 64760 Oberzent 5.840 64287 Kompo/Woog/Hochs/Rosenh 7.610 64289 Kran/Martins/Bürgerpark 10.800 Gesamtauflage35.780 64293 Indust/Wald/Johannis 5.870 64295 Heims/Neu-Bess/Verlags 7.950 64297 Eberstadt 9.470 Gesamtauflage66.500 Auflagen
16 Seligenstädter Kurier - 669 Dreieich-Zeitung - D - 674 63512 Hainstadt + Klein-Krotzenburg 6.350 63128 Dietzenbach 8.470 63533 Mainflingen + Zellhausen 3.800 63128 Steinberg 4.750 63500 Froschhausen, Klein-Welzheim, Seligenstadt 8.100 63150 Heusenstamm, Rembrücken 7.780 Gesamtauflage18.250 Gesamtauflage21.000 Dreieich-Zeitung - A - 671 Dreieich-Zeitung - E - 675 63225 Langen 15.730 63110 Rodgau 19.820 63329 Egelsbach 4.940 63322 Rödermark 11.030 63390 Erzhausen 3.250 Gesamtauflage30.850 Gesamtauflage23.920 Dreieich-Zeitung - H - 677 Dreieich-Zeitung - B - 672 64546 Mörfelden-Walldorf 14.970 63303 Buchschlag, Götzenhain2.610 Gesamtauflage14.970 63303 Sprendlingen 9.820 63303 Dreieichenhain 3.450 63303 Offenthal2.290 Offenbach-Journal - F - 676 Gesamtauflage18.170 63165 Mühlheim 7.800 63165 Dietesheim, Lämmerspiel 4.050 63179 Obertshausen 5.840 Dreieich-Zeitung - C - 673 63179 Hausen 4.820 63263 Neu-Isenburg, Zeppelinheim15.290 Gesamtauflage22.510 63263 Gravenbruch 2.390 Gesamtauflage17.680 Auflagen
17 Offenbach-Journal - O - 679 63075 rumpenheim, Waldheim, Bürgel 7.470 63069 rosenhöhe, Lauterborn 10.760 63071 Stadt, Tempelsee 8.690 63073 Bieber 7.110 63065 Innenstadt 6.180 63067 Kaiserlei 7.400 Gesamtauflage 47.610 Wochen-Journal - K - Dieburg - 678 64409 Messel 1.480 64859 Eppertshausen 2.570 64839 Münster 6.050 64832 Babenhausen 6.420 64850 Schaafheim 3.170 64807 dieburg 6.190 64823 Groß-umstadt 8.340 64846 Groß-Zimmern 5.250 Gesamtauflage 39.470 Auflagen
18 Mit Erteilung des Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber die Preisliste und die Allgemeinen Ge- lichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen schäftsbedingungen an. Weichen Auftrag oder die vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag un- von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht zumutbar ist. der Auftraggeber binnen 6 Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag widerspricht. Der Wider- Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben spruch bedarf der Textform. werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Anzeigenblättern eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag nicht angenommen. über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss ab- Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druck- zurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so unterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständi- 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 gem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzan- genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen ab- zeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der zurufen. Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängig- 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auf- machung des Auftrages. traggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem ge- Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss währten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz beruht. des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Ver- 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen dem Preis entsprechend in treters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens Anzeigenmillimeter umgerechnet. zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahr- 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Num- lässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für mern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betref- sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigen- fenden Anzeigenentgelts beschränkt. schluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubri- Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen zierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Vereinbarung bedarf. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Ver- 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere antwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. mitgeteilt werden. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tat- – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheit- sächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Allgemeine Geschäftsbedingungen
19 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 18. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt seiner Anzeige nicht gegen gesetzliche Bestimmun- Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preis- gen oder sonstige Verordnungen verstößt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für liste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Last- diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag er- schrift vereinbart wurde, gilt Folgendes: wachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei An- Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der sprüche gegen den Verlag zu. Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/Prenotification). Der abgebuchte Betrag kann 19. Bei Ziffernanzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich das Chiffregeheimnis, es sei denn, dass dazu be- im Einzelfall von dem in der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mit- fugte Behörden Auskunft verlangen. Schadensersatzansprüche wegen Verlustes oder verzögerter geteilten Betrag abweichen, wenn mehrere Abrechnungen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. Übersendung von Zuschriften auf Ziffernanzeigen sind ausgeschlossen. Zuschriften auf Ziffernan- In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (= Summe aus den Abrechnungen) zeigen, die später als 6 Wochen nach Erscheinen der Anzeige eintreffen, werden nicht mehr weiter- eingezogen. gegeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen und sicher- zustellen, dass die fälligen Beträge eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch 20. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist grundsätzlich nicht möglich. dann, soweit dem Auftraggeber im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig 21. Die Formulierung des Beilagenhinweises bleibt in das Ermessen des Verlages gestellt. Sollte ein zugehen sollte. Beilagenhinweis irrtümlich unterbleiben, so entsteht kein Anspruch auf Rechnungsminderung. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Mehrere ineinandergelegte Beilagen werden einzeln berechnet. Ein Anspruch auf Minderung oder Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezah- Schadensersatz entfällt, wenn bei der Zustellung Beilagen aus der Zeitung herausfallen. Sofern für lung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Beilagen ein zusätzliches Falzen erforderlich wird, wird dieses gesondert berechnet. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag be- 22. Die Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, aufgrund der gesetz- rechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen lichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Der Verlag ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betra- wird alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Ver- ges und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. tragsabwicklung bekannt werden oder als vertraulich bezeichnet werden, vertraulich behandeln, es sei denn, sie sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt geworden. Die Weitergabe an zur 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Vertraulichkeit verpflichtete Unterauftraggeber ist gestattet. Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erbringt der Verlag diese Leistung durch auf geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbind- das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG und sonstige datenschutzrechtliche Vorschriften verpflichtete liche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Mitarbeiter und ggfs. Unterauftragnehmer. Der Verlag wird die erlangten Daten ausschließlich für 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber die Zwecke der Leistungserbringung verarbeiten. gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen 23. Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise hat der Auftraggeber zu tragen. festzusetzen. 17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der An- 24. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Kei- gebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffern- ne Anwendung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist beteiligt sind. Für die Anwendung eines Konzernrabattes auf Tochtergesellschaften ist ein schrift- nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu licher Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, 25. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Brie- Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. fe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine 26. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Darmstadt vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verlag: PLEGGE Medien Verlag GmbH Friedrich-Wöhler-Str. 2-4 64579 Gernsheim Telefon: 0 62 58 / 93 36 - 0 Telefax: 0 62 58 / 93 36 50 E-Mail: info@plegge-medien.de Internet: www.plegge-medien.de
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