Mediadaten 2022 - Axel Springer Corporate Solutions
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zukunft jetzt Mediadaten 2022 Argumente für Ihren Werbeerfolg 1 Hohe Auflage (2 Mio. Exemplare pro Erscheinungstermin) Hohe Reichweite und Kontaktchance 2 Personalisierter Direktversand (1,220 Mio. pro Erscheinungstermin) über die Deutsche Post AG 3 Kaufkräftige Zielgruppe 30 – 55 Jahre (hoher Anteil Berufstätiger) 4 Hochwertige redaktionelle Umfelder zu den Themen Rente, Altersvorsorge und Gesundheit.
zukunft jetzt Mediadaten 2022 Kurzcharakteristik zukunft jetzt ist das Kundenmagazin der leben jetzt Deutschen Rentenversicherung. Es liefert Unsere größte Rubrik. Themen mitten aus Informationen über die Leistungen der dem Leben der Versicherten und Rentner. gesetzlichen Rentenversicherung und bringt News, Reportagen und Porträts, spannende die Leser in Sachen Altersvorsorge und Interviews sowie in jeder Ausgabe ein per- Rehabilitation auf den neuesten Stand. sönliches Meinungsstück von wechselnden Vier Rubriken führen durch das Heft. Sie Autoren. lehnen sich namentlich an den Haupttitel „zukunft jetzt“ an. Die drei Hauptrubriken Vorsorgen jetzt starten jeweils mit einer doppelseitigen Unsere Rubrik rund um die Finanzen. Hier Einstiegsseite. Eine konsequente Farb- werden neue Regelungen in der gesetz- gebung der Rubriken erleichtert den lichen Rente erklärt, Ratschläge zur pri- zukunft jetzt Ausgabe 2/2020, S.18 f. Lesern, sich im Heft zurechtzufinden: vaten Vorsorge und zielgruppen-spezifische Tipps für die weitere Vorsorge gegeben. wissen jetzt Unsere Infografik-Doppelseite. Immer in gesund jetzt der Heftmitte zum Herausnehmen. Wis- Hier dreht sich alles um Prävention und sen rund um die Rente einfach und visuell Reha. Porträts und Reportagen verdeut- erklärt. Die Platzierung dieser Doppelseite lichen, welche Angebote der Deutschen in der Heftmitte dient dazu, dass sie beim Rentenversicherung dabei helfen. Aufklappen des Heftes als eine der ersten Seiten wahrgenommen wird und weiterhin und jetzt? auch zum Herausnehmen geeignet ist. Sie Die Kolumne zum Leben mit der Familie und ist so auch als Lehrmaterial für Schulen dem großen ganzen Rest, von Hajo Schumacher und andere Einrichtungen nutzbar. (auch bekannt als Achim Achilles). zukunft jetzt Ausgabe 2/2020, S.28 f.
zukunft jetzt Mediadaten 2022 Verlagsangaben Herausgeber Druckunterlagen Deutsche Rentenversicherung Bund Email an: Ruhrstraße 2 zukunft-jetzt-anzeigen@axelspringer.de 10709 Berlin Chefredakteur Bankverbindungen Dr. Dirk von der Heide Deutsche Bank AG, Berlin Deutsche Rentenversicherung Bund IBAN: DE06 1007 0000 0052 4264 00 10704 Berlin BIC: DEUTDEBB Jahrgang/Jahr Amtsgericht Charlottenburg. HRB 190106 B 17. Jahrgang 2022 USt-IdNr. DE 318 484 206 Verlag Axel Springer Corporate Solutions GmbH & Co. KG Axel-Springer-Straße 65 10888 Berlin Projektmanagement Anett Breitsprecher Telefon: +49 170 3753 127 Telefax: 030/2591 – 74726 E-Mail: anett.breitsprecher@axelspringer.com
zukunft jetzt Mediadaten 2022 Anzeigenpreisliste Nr. 14 vom 1.1.2022 Anzeigenformat Satzspiegel angeschnittene Anzeigen* Preise Breite/mm x Höhe/mm Breite/mm x Höhe/mm s/w bzw. 4c 1/1 Seite 176x240 200x260 22.018,- 1/2 Seite hoch 81x217 90,8x260 11.588,- quer 182x119 200x128 11.588,- Rabatte Beilagen auf Anfrage Mengenstaffel Malstaffel • Bis 20 Gramm € 78,- ‰ • Alle Anzeigenpreise verstehen ab 2 Seiten = 5% 2 Anzeigen = 5% • Bis 30 Gramm € 84,- ‰ sich zuzüglich der gesetzlichen ab 4 Seiten = 10% 4 Anzeigen = 10% • Bis 40 Gramm € 90,- ‰ Mehrwertsteuer. • Bis 50 Gramm € 95,- ‰ • Mindestauflage 50.000 Exemplare • Preise inklusive Kosten für Beilegen und Portoanteil. *Anschnittzugabe allseitig 3 mm
zukunft jetzt Mediadaten 2022 Termine Ausgabe Erscheinungstermin Anzeigenschluss Druckunterlagenschluss 1/2022 24. März 2022 26. Januar 2022 1. Februar 2022 2/2022 10. Juni 2022 13. April 2022 19. April 2022 3/2022 September 2022 Juli 2022 Juli 2022 4/2022 Dezember 2022 Oktober 2022 Oktober 2022 Zielgruppen und Verteiler Verteilung der 2.000.000 Exemplare „zukunft jetzt“ nach Zielgruppen Zielgruppe Nr. 1 Zielgruppenbezeichnung (Werte aus 3/2021) Auflage Prozentuale Verteilung 1 Direktversand an 30- bis 55-jährige Versicherte im Berufsleben 530.000 26,5 % 2 Direktversand an Abonnenten (männlich: 407.147 I weiblich: 325.460) 750.000 37,5 % 3 Betriebe (Industrie, Handel, Dienstleistung) 232.000 11,6 % 4 Arztpraxen (zur Auslage im Wartezimmer) 54.000 2,7 % 5 Reha-Kliniken und Krankenhäuser 76.000 3,8 % 6 Lesezirkel (als Beihefter vor Stern oder Bunte) 190.000 9,5 % 7 Kommunale Verwaltungen, Versicherungsämter, Sozialverbände, 168.000 8,4 % Gewerkschaften, Verwaltungen, Beratungsstellen, Versichertenberater der Rentenversicherung, Arbeitsagenturen, Krankenkassen, Gesund- heitsämter u.a. öffentliche Einrichtungen Gesamt 2.000.000 100 %
zukunft jetzt Mediadaten 2022 Technische Angaben/Druckunterlagen Erscheinungsweise Digitale Druckvorlagen Digitalproof 4x jährlich, jeweils Mitte des Quartals Nicht separierte Bilddaten mit 300 dpi, Für einen farbverbindlichen Druck ist ein (siehe auch Terminplan) PDF/X-1a, PDF/X-3 oder PDF/X-4 farbangepasstes und sachlich richtiges Digitalproof mit FOGRA-Medienkeil CMYK Auflage V3.0 nach ISO 12647-3:2005 erforderlich. 1.999.986 verbreitete Exemplare (3-2021) Beschnittsicherheit Standproof im Maßstab 1:1. Gestaltungselemente der Anzeigen, die nicht abgeschnitten werden sollen, müssen Schriftgröße einen Abstand von mindestens 8mm zur Positiv und 1-farbig: mind. 6pt. Formatbegrenzung des Heftes haben Negativ und mehrfarbig: mind. 8pt., halbfett Farbigkeit Linienstärke 4/4-farbig Positiv und 1-farbig: mind. 0,2 mm Heftformat Negativ und mehrfarbig: mind. 0,3 mm 200x260 mm netto + 5 mm Beschnitt Farbaufbereitung Umschlag: ISOcoated v2 (Fogra 39L) Passertoleranz Druckverfahren Innenteil: PSO MFC Paper (Fogra 41L) 0,3 mm Umhefter und Deckblatt: Bogenoffsetdruck Umhefter: ISOcoated v2 (Fogra 39L) Innenteil: Rollenoffsetdruck (Heatset) Deckblatt: ISOcoated v2 (Fogra 39L) Tiefes Schwarz 100 % Schwarz + 40 % Cyan Verarbeitung Rückendrahtheftung Digitale Datenübermittlung zukunft-jetzt-anzeigen@axelspringer.de Hinweise Alle Anzeigen werden vom Verlag grundsätzlich mit „Anzeige“ gekennzeichnet. Erstinserenten werden, gebeten frühestmöglich ein Ansichts-PDF des Anzeigen-Motivs zur Prüfung durch den Herausgeber an christine.bauer@axelspringer.de zu schicken. Dies gilt auch für Beihefter und Beilagen. In den Insertionen selbst sind Ansprache-Formulierungen wie: „Für Zukunft Jetzt Leser“ vom Herausgeber nicht gewünscht. Diese Formulierungen führen aufgrund des Community-Empfehlungscharakter den Insertionen in den Medien der Deutschen Rentenversicherung genießen, dazu, dass viele Leser sich bei Rückfragen zu Insertionsinhalten an ihren jeweiligen Rentenversicherungsträger wenden. Deshalb sollte auch bei Verwendung von Code-Nummern nicht Deutsche Rentenversicherung oder der jeweilige Titelname verwendet werden. Wir empfehlen Kennzeichnungen wie zum Beispiel zj 108 (Kürzel für Zukunft Jetzt Folge 1 des Jahres 2008). Gemäß dem Gesetz zur Änderung „telekommunikationsrechtlicher Vorschriften“, müssen in Insertionen, die eine Rufnummer 0180, 0137 oder 0900 beinhalten, nicht nur auf die für die Anrufer geltenden Festnetz-Telefongebühren hingewiesen werden, sondern zusätzlich ein Hinweis auf abweichende Preise für Anrufer aus den Mobilfunknetzen erfolgen. Auftragsbestätigungen des Verlages erfolgen daher – so lange die endgültige Druckunterlage nicht gesichtet werden konnte – unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Herausgebers.
zukunft jetzt Mediadaten 2022 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitschriften Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend 2. Vertragsschluss In der Zeit von 4 Wochen bis Anzeigenschluss fallen bei „die AGB“) regeln das Verhältnis zwischen dem Vermarkter und dem Stornierung 50 % pauschalisierte Stornokosten an. Bei Auftraggeber bei der Erteilung und Abwicklung von Anzeigenaufträgen 2.1 Bei einem Anzeigenauftrag kommt ein Vertrag, soweit nicht Stornierungen nach Anzeigenschluss fallen pauschalisierte für von dem Vermarkter vermarktete Zeitschriften einschließlich der ausdrücklich anders individuell vereinbart, durch Abdruck der Stornokosten von 75 % an. darauf basierenden und offline lesbaren Mobile- und Tablet-PC-App- Anzeige (bei mehreren Anzeigen der ersten Anzeige) oder durch Bestätigung des Vermarkters in Textform zustande. Sofern ein 3. Anzeigenveröffentlichung likationen („Apps“) und E-Paper (nachfolgend gemeinsam „Zeitschrif- verbindliches Angebot durch den Vermarkter erfolgt, kommt ten“), soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wurde. Ferner der Vertrag durch die Annahmeerklärung des Auftraggebers 3.1 Sollen Anzeigen nur zu bestimmten Erscheinungsterminen oder an gelten diese AGBs sinngemäß auch für die Aufträge von Beiheftern, zustande. Beiklebern oder technischen Sonderausführungen. bestimmten Plätzen der Zeitschrift veröffentlicht werden, so bedarf es hierfür einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Vermarkter. 2.2 Soweit Agenturen Anzeigenaufträge erteilen, kommt der Vertrag, Die Aufträge für diese Anzeigen müssen so rechtzeitig bei dem 1. Definitionen vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, mit der Vermarkter eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Agentur zustande. Die Agentur ist verpflichtet, dem Vermarkter Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf 1.1 „Angebot“ im Sinne dieser AGB ist das Angebot des Vermarkters auf Anforderung vor Vertragsschluss einen Gewerbenachweis via diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in über die Schaltung und Veröffentlichung eines Werbemittels oder Handelsregisterauszug und einen Mandatsnachweis zukommen der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrückli- mehrerer Werbemittel in Zeitschriften zum Zwecke der Verbrei- zu lassen. chen Vereinbarung bedarf. tung. Soweit nicht ausdrücklich anders als verbindliches Angebot bezeichnet, sind Angebote des Vermarkters freibleibend, d. h. 2.3 Anzeigenaufträge von Werbe- und Mediaagenturen werden nur für 3.2 Der Vermarkter ist unabhängig von der Platzierung in Zeitschriften nicht bindend, und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit namentlich genau genannte Werbetreibende angenommen. Die berechtigt, aber nicht verpflichtet, erteilte Anzeigenaufträge im der angebotenen Leistungen. Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als Rahmen seiner technischen Möglichkeiten ergänzend auch in des bei der Buchung angegebenen Werbetreibenden bedarf in anderen Print- sowie Telemedien des Vermarkters und der mit ihm 1.2 „Anzeigenauftrag“ im Sinne dieser AGB ist das Angebot eines Auf- jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des verbundenen Unternehmen zu veröffentlichen. Die für die traggebers über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen Vermarkters. Zeitschriften vorliegenden Druckunterlagen können dabei an die oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ jeweiligen Erfordernisse angepasst werden. Die Darstellung in den bezeichnet) eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten 2.4 Sofern der Vermarkter Aufträge oder Abschlüsse über Dritte Telemedien kann vom Druckergebnis in der Zeitschriftenausgabe (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in vermarkten lässt, handeln diese Dritten als Vertreter des abweichen. einer Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung. Auftraggeber kann Vermarkters und auf dessen Rechnung. eine Agentur oder direkt ein Werbungtreibender sein. 3.3 Für die Veröffentlichung in den elektronischen Ausgaben der 2.5 Soweit die Gewährung von AE nicht ausgeschlossen ist, wird Zeitschriften ist der Vermarkter berechtigt, die für die Papier-Aus- 1.3 Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung für alle Aufträge, die über eine vom Vermarkter anerkannte gaben vorliegenden Druckunterlagen an die jeweiligen Erforder- mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Auftraggeber Werbeagentur erteilt werden, eine Mittlergebühr von 15 % auf das nisse der elektronischen Ausgabe anzupassen. Die Darstellung gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Rechnungsnetto vergütet, d. h. auf die Rechnungssumme ohne kann dabei vom Druckergebnis in der Papier- Ausgabe abweichen. Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Ist Mehrwertsteuer nach Abzug von Rabatten. Ausgenommen davon Um diese Abweichung auszuschließen, kann der Auftraggeber die im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner sind Setup-Gebühren, technische Kosten sowie Vergütungen für genauen Spezifikationen vom Vermarkter für die Zulieferung einer Anzeigen eingeräumt, so muss das Erscheinungsdatum der letz- Kreativleistungen. auf die elektronische Ausgabe bereits adaptierten Anzeige ten Anzeige innerhalb eines Jahres nach Erscheinen der ersten anfordern. Für die Veröffentlichung der Anzeigen in den elektro- Anzeige liegen (nachfolgend als „Insertionsjahr“ bezeichnet), 2.6 Änderungen und Ergänzungen zu einem Vertrag sowie Abwei- nischen Ausgaben der Zeitschriften wird die Anzeige weitgehend sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart chungen von diesen AGB bedürfen der Textform. Für Vertrags- proportional auf die Größe einer Seite der elektronischen Ausgabe worden ist. änderungen und -ergänzungen gilt dies auch für die Aufhebung im Verhältnis zur gedruckten Ausgabe skaliert. Außerdem werden dieser Schriftformklausel. den Platzierungen in der gedruckten Ausgabe äquivalente 1.4 „Vermarkter“ ist die Axel Springer SE, Axel Springer Corporate Platzierungen in den elektronischen Ausgaben gewährleistet. Solutions für sämtliche von ihr vermarkteten Zeitschriften, auch 2.7 Bei Agenturbuchungen behält sich der Vermarkter das Recht vor, wenn diese von Dritten verlegt werden. Buchungsbestätigungen auch an den Auftraggeber der Agentur 3.4 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die weiterzuleiten. nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der gedruckten Ausgabe der Berechnung zugrunde gelegt. 2.8 Anzeigenbuchungen sind mit Annahme durch den Verlag bindend. Bei Stornierungen nach Anzeigenannahme fallen 30 % 3.5 Ein Ausschluss von Konkurrenzanzeigen wird grundsätzlich nicht pauschalisierte Stornogebühren an zugesagt.
zukunft jetzt Mediadaten 2022 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitschriften 3.6 Buchungen von Teilbelegungen (Schaltungen in Teilbelegungen 4.4 Ist der Auftraggeber wegen des Inhalts eines Werbemittels 5.3 Der Auftraggeber hat vor einer digitalen Übermittlung von Druck- liegen immer dann vor, wenn unterhalb der Gesamtausgabe bereits abgemahnt worden bzw. wird abgemahnt oder hat er eine unterlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien disponiert ist) unterliegen einem Schieberecht seitens des Unterlassungsverpflichtungserklärung bereits abgegeben oder frei von Computerviren sind. Er ist insbesondere verpflichtet, zu Vermarkters. gibt er eine solche ab, ist der Auftraggeber verpflichtet, den diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die Vermarkter hierüber unverzüglich zu informieren. Unterlässt der jeweils dem neuesten Stand zu entsprechen haben. Entdeckt der 4. Pflichten des Auftraggebers und Ablehnungsrecht des Vermarkters Auftraggeber diese Obliegenheitspflicht, haftet der Vermarkter Vermarkter auf einer ihm übermittelten Datei Schadensquellen der auch nicht für den dem Auftraggeber durch eine wiederholte vorbezeichneten Art, wird der Vermarkter von dieser Datei keinen 4.1 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Veröffentlichung der beanstandeten Anzeigen(inhalte) entstehen- Gebrauch mehr machen und diese, soweit zur Schadensver- Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere seine Anzeigen, so den Schaden. meidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des ausgestaltet sind, dass sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlage des verstoßen und insbesondere jugendschutz-, presse-, wettbe- Vermarkters) erforderlich, löschen, ohne dass der Kunde in 5. Übermittlung von Druckunterlagen werbs-, marken-, urheber-, heilmittelwerbe-, datenschutz-, straf- diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend und mediendienstrechtliche Vorschriften einhalten. Im Falle eines machen kann. Der Vermarkter behält sich vor, den Kunden auf 5.1 Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit Verstoßes gegen Satz 1 stellt der Auftraggeber den Vermarkter von Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein allen etwaigen dem Vermarkter daraus entstehenden Kosten, den Kunden infiltrierte Schadensquellen dem Vermarkter Schäden der Auftraggeber verantwortlich. Sofern nichts anderes mit dem einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, vollumfänglich entstanden sind. Vermarkter vereinbart wurde, sind die Druckunterlagen über die auf erstes Anfordern frei. Eine Pflicht zur Prüfung der Werbemittel Emaildadresse: zukunft-jetzt-anzeigen@axelspringer.de anzu- vor Schaltung und Veröffentlichung des Werbemittels besteht für 5.4 Wenn ein Auftrag nicht oder falsch durchgeführt wird, weil der liefern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, digitale Druckunterlagen den Vermarkter nicht. Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten verletzt, insbesondere als ordnungsgemäße, insbesondere dem im Vertrag genannten Produktionsvorlagen nicht rechtzeitig, unvollständig und/oder Format oder den dort enthaltenen technischen Anforderungen – 4.2 Der Vermarkter behält sich vor, Anzeigen oder andere Werbemittel mangelhaft oder falsch gekennzeichnet abgeliefert wurden bzw. für die Veröffentlichung in digitalen Ausgaben sind Vorlagen ent- abzulehnen, insbesondere, wenn gemäß Ziff. 5.3 gelöscht wurden, hat der Vermarkter dennoch sprechend den technischen Vorgaben des Vermarkters zur Er- · deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. stellung und Übermittlung von Online- Werbemitteln anzuliefern – verstößt oder entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungs- · deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerde- 5.5 Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur beginn zur Verfügung zu stellen. Kosten des Vermarkters für vom verfahren beanstandet wurde oder mit einem auf Papier gelieferten Farbproof zuverlässig verarbeitet Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der · deren Veröffentlichung wegen des Inhalts, der Gestaltung, der werden. Ohne Farbproof sind Farbabweichungen unvermeidbar; Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die Herkunft oder der technischen Form Rechte Dritter oder die sie lösen keinen Preisminderungsanspruch aus. übliche Beschaffenheit der Druckunterlagen für Anzeigen oder Interessen des Vermarkters verletzt oder andere Werbemittel entsprechend den verbindlichen technischen · andere Werbemittel (insbesondere Beilagen, Beiheftungen etc.) 5.6 Unabhängig von den digitalen Druckunterlagen ist eine schriftliche Angaben für den belegten Titel gemäß der Preisliste und der aus technischen Gründen nicht dem Objekt beigelegt bzw. Auftragserteilung mit Motivkennzeichnung erforderlich. Die Auftragsbestätigung. Dies setzt voraus, dass der Auftraggeber die beigeheftet werden können. Anlieferung der Druckunterlagen allein bedeutet keine Auftrags- Vorgaben des Vermarkters zur Erstellung und Übermittlung der Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. erteilung. Druckunterlagen einhält. Unerwünschte Druckresultate, die sich Bei Anzeigen, die in ihrem Erscheinungsbild der redaktionellen auf eine Abweichung von der vorstehenden Vereinbarung zurück- Gestaltung der Zeitschriften entsprechen, behält sich der 5.7 Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den führen lassen, führen zu keinem Preisminderungsanspruch. Das Vermarkter im Sinne seines publizistischen Auftrages ein Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, Einspruchsrecht vor. Anzeigen, die redaktionell gestaltet sind, Druckunterlagen endet einen Monat nach der erstmaligen Ver- wenn der Auftraggeber nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden müssen sich eindeutig von der Grundschrift der Zeitschriften öffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels. Anzeige auf den Fehler hinweist. unterscheiden und mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet sein. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen 5.2 Kosten des Vermarkters für vom Auftraggeber gewünschte oder 6. Mängel erkennbar sind, werden als solche vom Vermarkter mit dem Wort zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftrag- „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. geber zu tragen. Bei schwierigen Satzarbeiten, die einen höheren 6.1 Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich als den üblichen Aufwand erfordern, behält sich der Vermarkter geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftrag- 4.3 Werbemittel, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten vor, diese dem tatsächlichen Aufwand entsprechend in Rechnung geber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen zu stellen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der schriftlichen Zustimmung des Vermarkters. Die Werbungtrei- der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung Anzeige beeinträchtigt wurde. benden sind namentlich zu benennen. Der Vermarkter behält sich übliche Beschaffenheit der Anzeigen im Rahmen der gegebenen die Erhebung eines Verbundaufschlags bzw. eine abweichende Möglichkeiten, die von den Druckunterlagen und der von der Rabattierung vor. Druckerei eingesetzten Technik bestimmt werden.
zukunft jetzt Mediadaten 2022 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitschriften Der Vermarkter hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatz- 6.5 Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer 9. Anzeigenbeleg veröffentlichung zu verweigern, wenn Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Ver- (a) diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts markter unbegrenzt nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vermarkter liefert auf Wunsch einen Beleg für Anzeigen und des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in andere Werbemittel; der Vermarkter behält sich vor, hierfür eine einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des gesonderte Vergütung zu verlangen. Kann ein Beleg nicht mehr Auftraggebers steht, oder 7. Probeabzüge beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche (b) diese für den Vermarkter nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten Bescheinigung des Vermarkters über die Veröffentlichung und möglich wäre. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Verbreitung der Anzeige. Für Wort- bzw. Kleinanzeigen können keine Lässt der Vermarkter eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Vermarkter berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Belege geliefert werden. Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probe- Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung abzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Probeabzüge für eine digi- 10. Auflagenminderung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf tale Ausgabe werden im PDF-Format geliefert. Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei 10.1 Aus einer Auflagenminderung kann nach Maßgabe des Satzes 2 unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des ausschließlich bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein 8. Zahlungen anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im ausgeschlossen. Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden 8.1 Die Rechnung ist innerhalb der aus der Rechnung ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich etwas Insertionsjahres die zugesicherte Auflage unterschritten wird. 6.2 Der Auftraggeber wird die Anzeige unverzüglich nach Veröffent- Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung anderes vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung lichung überprüfen. Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, müssen berechtigender Mangel, wenn und soweit sie bei einer zuge- werden nach der Preisliste gewährt. Der Vermarkter behält sich Mängelrügen unverzüglich nach Veröffentlichung gegenüber dem sicherten verkauften Auflage von bis zu vor, aus begründetem Anlass, wie z. B. Neuaufnahme der Ge- Vermarkter geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich 50.000 Exemplaren mindestens 20 v. H., bei einer zugesicherten schäftsbeziehung, Vorauszahlung zum Anzeigenschluss zu ver- um nicht offensichtliche Mängel, dann gilt eine Frist von sechs verkauften Auflage von bis zu langen. Wurde zur Begleichung der Rechnung das Lastschrift- Monaten. Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, müssen Re- 100.000 Exemplaren mindestens 15 v. H., bei einer zugesicherten verfahren vereinbart, so ist der Vermarkter dazu verpflichtet, dem klamationen bei offensichtlichen Mängeln binnen zwei Wochen, bei verkauften Auflage von bis zu Auftraggeber Betrag und Belastungsdatum im Vorfeld mitzuteilen. nicht offensichtlichen Mängeln binnen eines Jahres ab dem gesetz- 500.000 Exemplaren mindestens 10 v. H. bei einer zugesicherten Die Vorinformation (Pre-Notification) erfolgt spätestens einen lichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. verkauften Auflage von über Werktag vor Kontobelastung. 500.000 Exemplaren mindestens 5 v. H. beträgt. Eine Auflagen- 6.3 Der Vermarkter haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertrag- minderung aus Gründen der Ziffer 16 berechtigt nicht zur Preis- 8.2 Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche des Vermarkters nur mit licher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach minderung. Als zugesicherte verkaufte Auflage gilt die in der einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung Maßgabe der folgenden Bestimmungen: (a) Bei grober Fahrlässig- Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche aufrechnen. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, ist er zur keit beschränkt sich die Haftung gegenüber Unternehmern auf den Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durch- Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, sofern der Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschrän- schnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und kung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des voraus- auf demselben Vertragsverhältnis beruht. leitende Angestellte des Vermarkters verursacht wurde. (b) Bei gegangenen Kalenderjahres. Darüber hinaus sind Preis- einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermarkter nur, wenn eine minderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Vermarkter 8.3 Bei Zahlungsverzug werden zusätzlich zu den gesetzlichen Ver- wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig zugszinsen angemessene Mahngebühren erhoben. Der Ver- oder arglistig getäuscht wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige markter kann darüber hinaus die weitere Ausführung des den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Falle einer vom Auftrag bzw. Abschluss zurücktreten konnte. laufenden Anzeigenauftrages oder Abschlusses bis zur Bezahlung Haftung nur für den typischen vorhersehbaren Schaden besteht zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung ver- keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder 10.2 Abweichend von Ziffer 10.1 berechtigt eine Auflagenminderung langen. entgangenen Gewinn. bei Titeln, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen, nur 8.4 Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des dann zu einer Preisminderung, wenn und soweit sie bei einer 6.4 Alle gegen den Vermarkter gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Auflage (zugesicherte verkaufte Auflage) von bis zu 500.000 Auftraggebers ist der Vermarkter berechtigt, auch während der Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Exemplaren 10 v. H. und bei einer Auflage (zugesicherte verkaufte Laufzeit eines Vertrages das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob Auflage) von über 500.000 Exemplaren 5 v. H. überschreitet. Eine Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der fahrlässigem Verhalten beruhen oder es sich um eine Verletzung Auflagenminderung aus Gründen der Ziffer 16 bleibt unberück- Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von von Leben, Körper oder Gesundheit handelt; in solchen Fällen sichtigt. dem Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. richtet sich die Verjährungsfrist nach den gesetzlichen Vorschriften.
zukunft jetzt Mediadaten 2022 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitschriften 10.3 Die der Zusicherung zugrunde liegende Auflage ist die gesamte 12.3 Der Vermarkter ist berechtigt, die Preise jederzeit mit Wirkung Er stellt den Vermarkter insofern von allen Ansprüchen Dritter verkaufte Auflage im Sinne der Definition der IVW. Sie errechnet für die Zukunft zu ändern. Preisänderungen für Anzeigenverträge auf erstes Anfordern frei. Dies umfasst auch die Kosten zur sich für das Insertionsjahr aus dem Auflagendurchschnitt der vier sind wirksam, wenn sie vom Vermarkter mindestens einen Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Quartale vor dem Insertionsjahr, soweit nicht vom Vermarkter eine Monat vor Veröffentlichung der Anzeige angekündigt werden; in Vermarkter mit Informationen und Unterlagen bei der Rechts- absolute Auflagenzahl als Zusicherung in der jeweiligen Preisliste diesem Falle steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das verteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. angegeben wurde. Voraussetzung für einen Anspruch auf Preis- Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach minderung ist ein rabattfähiger Abschluss auf Basis der Mengen- Zugang der Änderungsmitteilung über die Preiserhöhung 14.2 Der Auftraggeber überträgt dem Vermarkter an den von ihm zur staffel und für mindestens drei Ausgaben. Grundlage für die ausgeübt werden. Das Rücktrittsrecht gilt nicht für im Dauer- Verfügung gestellten Druckunterlagen die für die Erstellung und Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unternehmen, schuldverhältnis abzuwickelnde Aufträge. Hier treten Änder- die Veröffentlichung der Werbung in Print-, Online- und Tele- soweit nicht bei Auftragserteilung eine Abrechnung nach Marken, ungen der Preisliste sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen nicht- die bei Auftragserteilung zu definieren sind, vereinbart wurde. Die eine andere Vereinbarung getroffen ist. ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, mögliche Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auf- Leistungsschutz-, Markenund sonstigen Rechte, insbesondere lagenüber- und Auflagenunterschreitungen der belegten Ausgaben 12.4 Textteilanzeigen im Sinne der Preislisten sind Anzeigen, die mit ‚ das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, innerhalb des Insertionsjahres. Ein Anspruch auf Rückvergütung mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer ist innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Insertionsjahres angrenzen. Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem geltend zu machen. Die Rückvergütung erfolgt auf Basis des für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Der Kundennettos unter Berücksichtigung der bereits gewährten Vermarkter erhält zudem zeitlich unbegrenzt das Recht zur Agenturvergütung als Naturalgutschrift oder, wenn dies nicht mehr 13. Konzernverbundene Unternehmen Eigenwerbung des Vermarkters bzw. der jeweiligen Objekte. Die möglich ist, als Entgelt. Ein Anspruch auf Rückvergütung wird erst vorgenannten Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt fällig, wenn die Rückvergütungssumme mindestens 2.500 Euro übertragen und sind frei auf Dritte übertragbar. Gilt für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabat- beträgt. tierung, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbung- 14.3 Etwaige den Angeboten des Vermarkters zugrunde liegende treibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne 11. Ziffernanzeigen Konzepte und Bestandteile sind urheber- und wettbewerbs- dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine rechtlich geschützt und vom Auftraggeber vertraulich zu kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 % besteht. Der Konzern- Bei Ziffernanzeigen wendet der Vermarkter für die Verwahrung und behandeln. Diese Konzepte dürfen insbesondere weder in dieser status ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirt- rechtzeitige Weitergabe der eingehenden Eingänge die Sorgfalt eines noch in abgewandelter Form an Dritte weitergegeben noch von schaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf dem Auftraggeber außerhalb des Vertragsumfangs für eigene Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Zwecke genutzt werden. auf Anforderung des Vermarkters nachzuweisen. Der Konzernrabatt Die anderen Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen muss spätestens bei Vertragsschluss geltend gemacht werden. Eine aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden 14.4 Wird im Zusammenhang mit der Anzeige eine Grafik oder in spätere Geltendmachung wird nicht rückwirkend anerkannt. Konzern- vernichtet. Dem Vermarkter kann einzelvertraglich als Vertreter das sonstiger Art und Weise der Name, das Logo, das Unternehmens- rabatte außerhalb der Preisliste bedürfen in jedem Fall der aus- Recht eingeräumt werden, die eingehenden Eingänge anstelle und im kennzeichen, die Marke, ein Werktitel oder eine sonstige drücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Vermarkter. Konzern- erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das geschäftliche Bezeichnung verwendet, so gewährt der Auftrag- rabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-, geber dem Vermarkter für die Dauer des Vertrages das nicht Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausschließliche, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Grafik mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzern- ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. oder der entsprechenden Zeichen in der jeweiligen Anzeige. rabattierung. 14.5 Vom Vermarkter für den Auftraggeber gestaltete Anzeigenmotive 12. Preislisten 14. Rechteübertragung und -garantie (Promotions) dürfen nur für Anzeigen in den dafür bei dem Vermarkter gebuchten Titeln/Ausgaben verwendet werden. 12.1 Preise verstehen sich stets zuzüglich der jeweils gesetzlich 14.1 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm Weitere Rechte werden nicht eingeräumt. geltenden Umsatzsteuer; das gilt insbesondere für in Werbe- zur Verfügung gestellten Druckunterlagen Rechte Dritter nicht aufträgen und Preislisten genannte Preise. verletzen. Er erklärt, Inhaber sämtlicher für die Schaltung und Veröffentlichung der von ihm zur Verfügung gestellten Druck- 15. Laufzeit 12.2 Sofern die Preisliste des Titels sich auf Textmillimeterzeilen unterlagen erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte und bezieht, werden bei der Errechnung der Abnahmemengen Text- hierüber verfügungsberechtigt zu sein. Im Falle der Anzeigen- 15.1 Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter erstellung durch den Vermarkter erklärt der Auftraggeber umgerechnet. zudem, alle zur Er-stellung der Anzeige erforderlichen Rechte zu besitzen.
zukunft jetzt Mediadaten 2022 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitschriften 15.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund 17. Einschaltung Dritter Sie gelten als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht nach vorheriger Abmahnung bleibt hiervon unberührt. Die binnen eines Monats ab Mitteilung schriftlich widerspricht. Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Der Auftraggeber bedarf zur vollständigen oder teilweisen Übertragung 19.4 Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Auftrag- der Parteien trotz einer schriftlichen Abmahnung wiederholt eine seiner Rechte und Pflichten aus dem Anzeigenauftrag der vorherigen gebers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine fortdauernde schriftlichen Zustimmung des Vermarkters. Der Vermarkter ist be- auch dann, wenn den Bedingungen des Auftraggebers nicht Vertragsverletzung innerhalb angemessener Frist nicht abstellt rechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten aus dem Anzeigen- ausdrücklich widersprochen wurde und/oder der Vermarkter die oder deren Folgen nicht beseitigt, gegen eine und/oder beide auftrag Dritter zu bedienen. Leistungen widerspruchslos erbringt, d. h. Werbemittel wider- Parteien und/oder gegen eine vom Vermarkter vermarktete spruchslos geschaltet und veröffentlicht werden. Zeitschrift infolge einer vertragsgegenständlichen Leistung eine 18. Vertraulichkeit und Presse Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt 19.5 Erfüllungsort ist der Sitz des Vermarkters. Im Geschäftsverkehr wurde oder für den Vermarkter der begründete Verdacht besteht, 18.1 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, werden die Vertrags- mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts dass der Auftraggeber oder die von ihm zur Verfügung gestellten parteien Einzelheiten des Vertragsverhältnisses, insbesondere oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Inhalte gegen geltende rechtliche Bestimmungen, insbesondere die Preise und Konditionen, sowie über Geschäftsgeheimnisse, Gerichtsstand der Sitz des Vermarkters. Bei Nichtkaufleuten des Strafgesetzbuches oder die geltenden Werberichtlinien, von denen sie im Rahmen der Vertragsdurchführung unmittelbar bestimmt sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen verstößt bzw. verstoßen hat; ein begründeter Verdacht besteht, oder mittelbar durch die jeweils andere Partei Kenntnis erlangen, Vorschriften. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- sobald dem Vermarkter auf Tatsachen gestützte Anhaltspunkte für streng vertraulich behandeln. Dies gilt nicht, wenn eine Kaufrechts. einen Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen vorliegen, ins- Offenlegung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird oder zur besondere ab der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen gerichtlichen Durchsetzung eigener Rechte gegen die jeweils 19.6 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich den Vermarkter, den Auftraggeber und/oder gegen die vom andere Vertragspartei erforderlich ist. Der Vermarkter ist dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder Vermarkter vermarkteten Zeitschriften bzw. ab der Aufforderung darüber hinaus berechtigt, den Inhalt des Anzeigenauftrags den sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit zu einer Stellungnahme durch die zuständigen Stellen. Ein Grund gemäß Ziffer 16 eingeschalteten Dritten sowie verbundenen der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen zur fristlosen Kündigung ist auch gegeben, wenn über das Unternehmen gemäß §§ 15 ff. Aktiengesetz offenzulegen. Die unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer Vermögen eines Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet Verpflichtung besteht während der gesamten Vertragslaufzeit und unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, oder mangels Masse nicht eröffnet bzw. ein diesbezüglicher Antrag unbegrenzt über eine Beendigung hinaus. deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie gestellt wird und der betroffene Vertragspartner trotz ent- möglich nahekommt. sprechender Aufforderung die offenbare Unbegründetheit des 18.2 Der Vermarkter ist berechtigt, die Bruttowerbeumsätze des Antrags nicht binnen einer angemessenen Frist nachweist. Ein Auftraggebers und Werbungtreibenden auf Produktebene zur Grund zur fristlosen Kündigung besteht darüber hinaus, wenn Veröffentlichung an Nielsen Media Research oder vergleichbare gegen eine der Vertragsparteien Vollstreckungsmaßnahmen Institutionen weiterzuleiten. ausgebracht und nicht innerhalb von einem Monat aufgehoben wurden. 18.3 Presseerklärungen sowie sonstige öffentliche Verlautbarungen gegenüber Dritten über die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermarkter und dem Auftraggeber oder bezüglich der Details 16. Störungen des Vertragsverhältnisses bei höherer Gewalt getroffener Vereinbarungen bedürfen der vorherigen Freigabe des Vermarkters. Dies gilt ebenso für Logoveröffentlichungen für Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, vom Vermarkter gelieferte Logos. Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Vermarkters als auch in fremden Betrieben, deren sich der Vermarkter 19. Schlussbestimmungen zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Vermarkter Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das 19.1 Etwaige zusätzliche in der Preisliste enthaltene Geschäfts- Vermarktungsobjekt mit 80 % der im Durchschnitt der letzten vier bedingungen gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäfts- Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom bedingungen. Vermarkter ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Auslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die 19.2 Soweit nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Schrift- zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Der form erforderlich ist, wird diese durch die Textform gewahrt. Vermarkter behält sich vor, aus aktuellem Anlass Erscheinungstermine zu verschieben. Dem Auftraggeber erwachsen 19.3 Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber schriftlich sowie daraus keinerlei Ansprüche gegenüber dem Vermarkter. auf www.media-impact.de unter „Mediadaten/AGB“ mitgeteilt.
zukunft jetzt Mediadaten 2022 Bei allen weiteren Fragen helfen wir gerne weiter: Ansprechpartnerin Anett Breitsprecher Projektmanager Axel Springer Corporate Solutions GmbH & Co. KG Axel-Springer-Straße 65 D-10888 Berlin Tel: +49 170 3753 127 Fax: +49 30 2591 74726 anett.breitsprecher@axelspringer.com
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