"Vom Elbflorenz in die Goldene Stadt" - bis 17. Juli 2021 FLUSSKREUZFAHRT DEUTSCHLAND - TSCHECHIEN - Biblische Reisen
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FLUSSKREUZFAHRT DEUTSCHLAND – TSCHECHIEN „Vom Elbflorenz in die Goldene Stadt“ 10. bis 17. Juli 2021 Christophorus Kulturen erleben – Menschen begegnen Reisedienst
Schloss Melnik auf dem Hügel oberhalb von Elbe und Moldau DEUTSCHLAND – TSCHECHIEN Klimaneutrale Reise durch CO2-Kompensation „Vom Elbflorenz in die Goldene Stadt“ Mit der „Frederic Chopin“ auf Elbe und Moldau von Dresden nach Prag AUF EINEN BLICK Reise KF1W1201 vom 10. bis 17. Juli 2021 ■ Vorteilspreise nach Verfügbarkeit ■ Sehr seltene Route mit windungs- Auf diese selten angebotene Reise lernen Sie vor allem das nördliche Böhmen mit seinen reichen Abschnitten der Moldau reizvollen Landschaften und interessanten Orten kennen. Zuvor beginnt Ihre Reise aber ■ Viel Zeit im schönen Prag im schönen Dresden und führt auf einem der bezauberndsten Streckenabschnitte der ■ Busan- und Rückreise bereits Elbe durch die Sächsische Schweiz, die Sie vom Sonnendeck aus bewundern dürfen. Auf enthalten tschechischer Seite lernen Sie zunächst Leitmeritz kennen, eine der ältesten Städte ■ Fakultativer Zusatzausflug in Prag Tschechiens und mit seiner fruchtbaren Umgebung der „Garten Böhmens“. Den auf den Spuren des Reformators Zusammenfluss von Elbe und Moldau erleben Sie vom Schloss Melnik aus und genießen Jan Hus dann einen für eine Flussreise ungewöhnlich langen Aufenthalt in der „Goldenen Stadt“ ■ Exklusiv-Charter Prag mit Karlsbrücke, Jüdischem Viertel und dem Hradschin. Wenn der Wasserstand es zulässt, kreuzt das Schiff sogar noch weiter auf der Moldau Richtung Süden bis nach Trebenice, um von Bord aus die malerischen Landschaften des Böhmischen Mittel- REISELEITUNG gebirges bewundern zu können. Den Abschluss bildet Prag, wo der Nachmittag noch- ■ PD Dr. Ludger Feldmann mals für Besichtigungen oder freie Zeit zur Verfügung steht. Nach der Ausschiffung am ■ Karl-Heinz Hermanns letzten Tag bringen Sie unsere Busse wieder zurück in die Heimat. 2
➔ 1. TAG: SAMSTAG, 10.07.2021 AND Busfahrt von den gewählten Zustiegsorten nach Dresden und Einschiffung auf „MS Frederic Chopin“, die in der nächsten Woche HL TSC Ihr schwimmendes Hotel sein wird. Da das Schiff über Nacht am DEU Anleger bleibt, ist eine stressfreie Anreise gewährleistet (Alterna- ➔ tiv: individuelle Anreise). Genießen Sie den ersten Abend an Bord und in der Stadt! TSC HEC 2. TAG: SONNTAG, 11.07.2021 HIE N Dresden: Am Vormittag Stadtrundgang durch die Altstadt (Thea- terplatz, Zwinger, Semperoper, Hofkirche, Dresdner Stadtschloss, ➔ Fürstenzug, Frauenkirche) und Gelegenheit zum Gottesdienstbe- such. Gegen Mittag legt das Schiff ab und erreicht nach einer wun- derschönen Passage auf der Elbe mit Ausblicken in die Sächsische Schweiz am späten Abend Bad Schandau. 3. TAG: MONTAG, 12.07.2021 ➔ Bereits am frühen Morgen hat Ihr Schiff abgelegt und passiert im Laufe des Tages die Grenze und die „Böhmische Pforte“. Lassen Sie sich an diesem „Flusstag“ geistig und kulinarisch an Bord unseres Schiffes verwöhnen! Ankunft in Leitmeritz gegen 17.00 Uhr. Am ➔ ➔ frühen Abend Besichtigung der schönen, denkmalgeschützten Alt- stadt und des Burgzwingers. 4. TAG: DIENSTAG, 13.07.2021 Der Vormittag gehört wieder dem Sonnendeck und Vortragspro- gramm unserer Reiseleitung, bevor am frühen Nachmittag Melnik erreicht wird. Am Nachmittag Besichtigung von Schloss Melnik mit anschließender Weinprobe. Gegen 17.00 Uhr legt das Schiff ab und können. Am frühen Abend ankert das Schiff unweit der Talsperre fährt weiter bis zu einem technischen Übernachtungs-Stopp in Slapy bei Trebenice. Mlcechvosty, denn auch hier wird nicht über Nacht gefahren! 7. TAG: FREITAG, 16.07.2021 5. TAG: MITTWOCH, 14.07.2021 Sie fahren am Vormittag wieder den windungsreichen, ursprüng- Nach einer schönen, gemütlichen Kreuzfahrt auf der Moldau er- lichen Abschnitt der Moldau zurück nach Prag. Der Nachmittag reicht die Frederic Chopin um die Mittagszeit das „Highlight“ der steht zur freien Verfügung zum Bummeln und Shoppen, oder Sie Reise: die „Goldene Stadt“ Prag! Am Nachmittag unternehmen nehmen am fakultativen Ausflug teil (Aufpreis): Sie begeben sich Sie einen geführten Stadtrundgang durch Prag mit dem Jüdi- zu Fuß auf die Spuren des Reformators Jan Hus, der am Rande des schen Viertel (Besuch der Altneuschul, die älteste erhaltene Syn- Konstanzer Konzils (1414-1418) hingerichtet wurde. Sie sehen u.a. agoge der Welt, und des weltbekannten Judenfriedhofs sowie die Kirche Maria Schnee, die Betlehemskapelle, in der Jan Hus ge- einer der drei weiteren Synagogen) und der berühmten Karls- predigt hat, den Altstädter Ringplatz mit Rathaus und Husdenk- brücke. Der Abend steht zur freien Verfügung. mal, die Theynkirche, das Carolinum (älteste Universität Europas) und die Kirche St. Martin. Am Abend lädt der Kapitän zu einem 6. TAG: DONNERSTAG, 15.07.2021 Abschiedsabendessen im Bordrestaurant ein. Nach dem Frühstück Auffahrt mit dem Bus zum Hradschin, der Prager Burg, mit Besuch des Veitsdoms und des Präsidentenpa- 8. TAG: SAMSTAG, 17.07.2021 lastes. Bereits um 11.00 Uhr legt das Schiff ab und befährt die sehr Nach dem Frühstück Ausschiffung und Rückfahrt mit den Bussen seltene Südroute auf der Moldau, wobei Sie die malerischen Mol- zu den gewählten Orten. (Alternativ: individuelle Heimreise oder dauwinkel und Moldaukaskaden vom Sonnendeck aus genießen Verlängerungsaufenthalt in Prag). Ihr direkter Draht: Raphael Dombrowski ( 0251/2 37 01 12 • rd@christophorus-reisedienst.de Jüdischer Friedhof in Prag REISEPREISE KF1W1201 PRO PERSON INKL. DER GENANNTEN LEISTUNGEN Kat. Deck Kabinentyp Vorteilspreise* Normalpreise 01 Hauptdeck Zweibettkabine hinten € 1.795,– € 1.895,– 02 Hauptdeck Zweibettkabine € 1.995,– € 2.095,– 03 Hauptdeck Zweibettkabine Deluxe € 2.395,– € 2.495,– 04 Oberdeck Zweibettkabine, frz. Balkon € 2.695,– € 2.795,– 05 Hauptdeck Einzelkabine € 2.695,– € 2.795,– 06 Oberdeck Einzelkabine. frz. Balkon € 3.295,– € 3.395,– Zuschlag für Zweibettkabinen zur Alleinbenutzung: € 1.000,– (begrenzte Verfügbarkeit!) * Vorteilspreise: Die Vorteilspreise gelten für ein limitiertes Kontingent nach Verfüg- barkeit. Je früher Sie buchen, desto größer ist die Chance auf die Vorteilspreise! Ermäßigung bei eigener An- und Abreise: € 150,– pro Person Optionales Getränkepaket: € 180,– (gilt von 09.00-24.00 Uhr für offene Weine und Sekt, Bier, Tagescocktail, alle offenen alkoholfreien Getränke, Kaffee, Kakao und Tee) 3
PREISE • LEISTUNGEN • HINWEISE KF1W1201 vom 10.07.-17.07.2021 IM REISEPREIS ENTHALTENE LEISTUNGEN: ■ An- und Rückreise laut Programm im modernen 4-Sterne Reisebus (Abfahrtsorte lt. u.g. Liste) ■ Kreuzfahrt mit Unterbringung in der ge- buchten Kabinenkategorie lt. Programm ■ Kofferservice bei Ein- und Ausschiffung ■ Vollpension an Bord der „Frederic Chopin“, beginnend mit dem Abendessen am An- kunftstag und endend mit dem Frühstück am Tag der Ausschiffung, Kaffee, Tee und Unser Schiff „MS Frederic Chopin“ Gebäck je nach Tagesprogramm am Nach- mittag, festliches Gala-Dinner Der Begriff „stilvoll“ beschreibt dieses kleine, fenstern zum Öffnen ausgestattet sind (fran- ■ Fachlich qualifizierte Reiseleitung aber feine Schiff wohl am besten. Es kann auf zösische Balkone). Die Kabinen verfügen ent- ■ Ausflugsprogramm laut Beschreibung einer Länge von nur 83 m und 9,50 m Breite weder über ein Doppelbett (1,50m x 2 m) mit (außer Fakultativausflug) inkl. aller Eintritts- und seinen beiden Kabinendecks maximal 80 zwei Matratzen oder ein Sofabett (das tags- gelder Passagiere beherbergen. Gerade für schwie- über in ein gemütliches Sitzsofa umgewan- ■ Sämtliche Hafen- und Schleusengebühren rige Fahrtgebiete wie Elbe und Moldau ist es delt wird) und ein gegenüberliegendes, fest- ■ Trinkgeldpauschale für die Busfahrer und aufgrund seiner Abmessungen ideal geeignet. stehendes Bett. Die vier Einzelkabinen haben etwaige örtliche Führer Alle Kabinen sind klimatisierte Außenkabinen ein Sofabett. Die Kabinen sind trotz ihrer ge- ■ Kompensation für eine klimaneutrale Reise und mit TV, Haartrockner, Safe, Kühlschrank ringen Abmessungen sehr durchdacht und (Kreuzfahrt, Busfahrten) und Dusche/WC ausgestattet. Die Kabinen geschmackvoll eingerichtet. Das Restaurant auf dem Hauptdeck haben nicht zu öffnende auf dem Hauptdeck, der Panoramasalon auf Fenster, während die Oberdeck-Kabinen mit dem Oberdeck sowie das Sonnendeck laden NICHT IM PREIS ENTHALTENE LEISTUNGEN: großen, bis zum Boden reichenden Panorama- zum Verweilen ein. ■ Trinkgelder an Bord (empfehlenswert sind € 7,– bis € 9,– pro Person und Tag) ■ Getränke und persönliche Aufwendungen ■ Reiseversicherungen Aufpreis für fakultativen Ausflug „Jan Hus in Prag“: € 30,– pro Person Wir empfehlen dringend den Abschluss eines ! Versicherungspaketes! Buchungswunsch bitte auf dem Anmelde- formular ankreuzen. Es gelten die Rücktritts- bedingungen nach § 5.3. a)! Personalausweis oder Reisepass erforderlich! Kabinenplan „MS Frederic Chopin“ Unverbindliche Illustration Oberdeck Mindestteilnehmerzahl, die bis 3 Wochen vor der Reise erreicht sein muss (siehe § 7 unserer Reisebedingungen): Kreuzfahrt: 65 Passagiere Bus: jeweils 30 Personen Fakultativer Ausflug: 30 Personen Hauptdeck WICHTIGER HINWEIS: Programmänderungen aus technischen Grün- den möglich. Fahrplanänderungen des Schiffes bleiben vorbehalten. Wenn wegen Niedrig- oder Hochwasser eine Strecke nicht befahren werden kann, behält sich die Reederei das Recht vor, die Gäste auf dieser Strecke mit Bus- BUS-ABFAHRTSZEITEN UND -ORTE: AN- UND RÜCKREISE: sen zu befördern. Dies gilt auch bei etwaigen Bus 1 08.00 Uhr Stuttgart Gern reservieren wir für Sie auf Wunsch ein Schiffsdefekten. Gerade Elbe und Moldau wer- 09.30 Uhr Heilbronn Hotelzimmer für die Nacht vor oder nach der den wegen ihrer Naturbelassenheit durch 1 2 .00 Uhr Nürnberg Reise. Auch Ihre individuelle An- bzw. Rück- Hoch- oder Niedrigwasser stärker beeinflusst reise mit der Bahn können Sie bei uns buchen. Bus 2 06.30 Uhr Münster als regulierte Flüsse und Kanäle. 08.00 Uhr Dortmund Sollten zum Zeitpunkt der Reise noch beson- Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung im 1 0.30 Uhr Kassel dere Einschränkungen oder Besonderheiten Oktober 2020 | © Biblische Reisen GmbH, Stuttgart 2020 aufgrund der Corona-Pandemie bestehen, in- Preisreduktion bei Eigenanreise: Bildnachweis: S. 2 Grafik Weltkugel © de.freepik.com; formieren wir unsere Gäste rechtzeitig. € 150,– pro Person alle Schiffsbilder und Deckplan © www.nicko-cruises-de 4
3.2. BiR ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem REISEBEDINGUNGEN Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprach- nachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Ab- der Firma Biblische Reisen GmbH weichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von BiR gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung ge- Sehr geehrte Kunden und Reisende, setzten angemessenen Frist, entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pau- die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kun- schalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von BiR gesetzten Frist aus- den* und Biblische Reisen GmbH, nachfolgend „BiR" abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreise- drücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als vertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und angenommen. der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! Mängeln behaftet sind. Hatte BiR für die Durchführung der geänderten Reise geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt: 4. Preiserhöhung; Preissenkung a) Grundlage des Angebots von BiR und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und 4.1. BiR behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im die ergänzenden Informationen von BiR für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit Buchung vorliegen. a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von BiR nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, oder andere Energieträger, oder Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalrei- b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristen- severtrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von BiR zugesagten Leis- abgaben, Hafen- oder Flughafengebühren sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. tungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen. 4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern BiR den Reisenden in Textform klar und ver- c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von BiR herausgegeben werden, ständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der sind für BiR und die Leistungspflicht von BiR nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Preiserhöhung mitteilt. Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von BiR gemacht wurden. 4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von BiR vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Ange- a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1.a) kann BiR den Reisepreis nach bot von BiR vor, an das BiR für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit BiR bezüglich des neuen Angebots auf die Än- • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BiR vom Kunden den Erhöhungsbetrag ver- derung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde in- langen. nerhalb der Bindungsfrist BiR die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. • Andernfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zu- e) Die von BiR gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reise- sätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmit- leistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteil- tels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BiR vom Kunden nehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden verlangen. nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrück- b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1.b) kann der Reisepreis um den entspre- lich vereinbart ist. chenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung 4.4. BiR ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1.a) und b) genannten Preise, Abgaben nach Vertrags- und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftrag- schluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BiR führt. Hat der geber oder Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene Gruppenreisen im Sinne der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von BiR nachstehenden Ziffer 14.1 und die vom Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortlichen an- zu erstatten. BiR darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die BiR tatsächlich entstandenen gemeldeten Reiseteilnehmer. Verwaltungsausgaben abziehen. BiR hat dem Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzu- 1.2. Die Buchung (Reiseanmeldung) zu Ihrer Reise erbitten wir schriftlich, auf dem vorgesehenen For- weisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. mular oder über das Internet, auf der Webseite von BiR (Online-Buchungsformular) vorzunehmen. 4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Mit der Anmeldung bietet der Kunde BiR den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der 4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von BiR gleichzeitig Reiseausschreibung, dieser Reisebedingungen und aller ergänzenden Informationen für die betref- mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist, entweder die Änderung anzu- fende Reise in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Katalog, Angebot) – soweit diese dem Kunden nehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht in- vorliegen – verbindlich an. nerhalb der von BiR gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber BiR den Rücktritt vom Pauschalreise- 1.3. Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Zusendung des Formulars bzw. Betätigung der vertrag, gilt die Änderung als angenommen. Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen" im Online-Formular begründet keinen Anspruch des Kun- den auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. BiR 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht. 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist 1.4. Der Kunde haftet gegenüber BiR bei allen Buchungswegen für alle Verpflichtungen von Mitreisen- gegenüber BiR unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen den, für die er die Buchung vornimmt, aus dem Reisevertrag, soweit er diese Verpflichtungen durch Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. 1.5. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch BiR zustande. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, so verliert BiR den Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird BiR dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BiR eine angemessene Entschädigung verlangen, entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden er- soweit der Rücktritt nicht von BiR zu vertreten ist. BiR kann keine Entschädigung verlangen, soweit möglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Um- angemessenen Zeitraums zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der stände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhn- EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder lich, wenn sie nicht der Kontrolle von BiR unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 1.6. BiR weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 5.3. BiR hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwi- BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, schen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rück- sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktritts- trittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: recht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Ver- a) Bei Flugpauschalreisen, bei Bahn- und Busreisen sowie bei See- und Flusskreuzfahrten im Charter: trag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden bis zum 180. Tag vor Reisebeginn: kostenlos ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vor- vom 179. bis 42. Tag vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises hergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Wi- vom 41. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises derrufsrecht ebenfalls nicht. vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises vom 14. bis 1 Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises 2. Bezahlung am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 80% des Reisepreises 2.1. BiR und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur b) Bei Kreuzfahrten und Reisen, bei denen BiR lediglich mit einem Zubucherkontingent (siehe Aus- fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem schreibung) arbeitet: Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, bis zum 35. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen vom 34. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zah- vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises lung fällig. Die Restzahlung wird 3 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein über- vom 14. Tag bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises geben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 90% des Reisepreises Buchungen kürzer als 3 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, BiR nachzuweisen, dass BiR überhaupt kein oder 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von BiR geforderte Entschädigungspau- Zahlungsfälligkeiten, obwohl BiR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen schale. bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches 5.5. BiR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, und hat der fordern, soweit BiR nachweist, dass BiR wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwend- Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist BiR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung nach bare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BiR verpflichtet, die geforderte Entschädigung Ablauf der Frist, vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwen- gemäß Ziffer 5 zu belasten. dung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.6. Ist BiR infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat BiR unverzüglich, 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des 5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von BiR durch Mitteilung auf einem dauer- Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von BiR nicht wider Treu haften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem und Glauben herbeigeführt wurden, sind BiR vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie BiR 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 5
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung 12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung BiR bereit und 12.1. BiR wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheits- in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen polizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Er- Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetz- langung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Än- lichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt derungen vor Reiseantritt unterrichten. hätten. BiR wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemü- 12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Rei- hen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt. sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvor- schriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung 7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn BiR nicht, un- 7.1. BiR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zureichend oder falsch informiert hat. zurücktreten: 12.3. BiR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von diplomatische Vertretung, wenn der Kunde BiR mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass BiR beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein BiR eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. b) BiR hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzu- geben 13. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtstandvereinbarung c) BiR ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn 13.1. BiR weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass BiR nicht an feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung d) Ein Rücktritt von BiR später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für BiR verpflichtend würde, informiert BiR die Ver- 7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete braucher hierüber in geeigneter Form. BiR weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechts- Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6 gilt entsprechend. verkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE hin. 8. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden 13.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder 8.1. Reiseunterlagen Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Der Kunde hat BiR oder seinen Reisevermittler, über den der Kunde die Pauschalreise gebucht hat, Kunden/Reisenden und BiR die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) Kunden/Reisende können BiR ausschließlich an deren Sitz verklagen. nicht innerhalb der von BiR mitgeteilten Frist erhält. 13.3. Für Klagen von BiR gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, 8.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf- b) Soweit BiR infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BiR konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatz- vereinbart. ansprüche nach § 651n BGB geltend machen c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von BiR vor Ort zur 14. Zusatzbedingungen bei Reisen geschlossener Gruppen Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von BiR vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschul- 14.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten, ergänzend zu diesen Reisebedingungen von BiR, für Reisen det, sind etwaige Reisemängel an BiR unter der mitgeteilten Kontaktstelle von BiR zur Kenntnis zu geschlossener Gruppen. „Reisen für geschlossene Gruppen" im Sinne dieser Bestimmungen sind bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von BiR bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der ausschließlich Gruppenreisen, die von BiR als verantwortlichem Reiseveranstalter organisiert und Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reise- über einen Gruppenverantwortlichen bzw. -auftraggeber gebucht und/oder abgewickelt werden, vermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. der als Bevollmächtigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis handelt. d) Der Vertreter von BiR ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht 14.2. BiR und der jeweilige Gruppenauftraggeber können in Bezug auf eine solche Gruppenreise verein- befugt, Ansprüche anzuerkennen. baren, dass dem Gruppenauftraggeber als bevollmächtigtem Vertreter der Gruppenreiseteilnehmer 8.3. Fristsetzung vor Kündigung das Recht eingeräumt wird, nach Auftragserteilung bis drei Monaten vor Reisebeginn kostenfrei Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) von der Gruppenreise zurückzutreten. Ggf. wird in der Reiseausschreibung und der Buchungsbe- BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Kunde BiR zuvor stätigung auf dieses kostenfreie Rücktrittsrecht deutlich hingewiesen. Macht der Gruppenauftrag- eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe geber gegenüber BiR von diesem kostenlosen Rücktrittsrecht Gebrauch, werden etwa bereits an von BiR verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. BiR geleistete Anzahlungen unverzüglich erstattet. Ziffer 5.6 gilt entsprechend. 8.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Ab- 14.3. Dem Gruppenauftraggeber wird von BiR zur Entgegennahme der einzelnen Teilnehmeranmeldun- hilfeverlangen gen ein Anmeldeformular überlassen, das verbunden ist mit diesen Reisebedingungen sowie mit a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zu- dem gem. Art. 250 EGBGB erforderlichen Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pau- sammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden un- schalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Gruppenauftraggeber verpflichtet sich verzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.") der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen insoweit gegenüber BiR, jedem potentiellen Gruppenteilnehmer jeweils vor der individuellen Teil- sind. Fluggesellschaften und BiR können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte nehmeranmeldung dieses Anmeldeformular samt Reisebedingungen und Formblatt zu übergeben ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Ge- und sich den diesbezüglichen Erhalt auch entsprechend schriftlich mit der jeweiligen Teilnehmer- päckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu er- anmeldung bestätigen zu lassen. Der Gruppenauftraggeber wird BiR von jeglichen Schäden und statten. Haftungen freihalten, die unmittelbar aus einer Verletzung seiner Verpflichtung insoweit resultie- b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich BiR, ren. Die Haftung des Gruppenauftraggebers schließt evtl. Rechtsverteidigungskosten, die BiR an- seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet gemessener Weise in diesem Zusammenhang entstehen sollten, mit ein. den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb 14.4. BiR haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis der vorstehenden Fristen zu erstatten. von BiR – vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen von BiR angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden. 9. Beschränkung der Haftung Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen organisierte 9.1. Die vertragliche Haftung von BiR für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers An- und Abreisen zu und von dem mit BiR vertraglich vereinbarten Abreise- und Rückreiseort, nicht oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen im Leistungsumfang von BiR enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Reise und am Reiseort Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer (Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverant- Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unbe- wortlichen selbst eingesetzte und von BiR vertraglich nicht geschuldete Reiseleiter. rührt. 14.5. BiR haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers, bzw. Gruppen- 9.2. BiR haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leis- verantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen eingesetzten tungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportver- Reiseleiters vor, während und nach der Reise, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leis- anstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung tungen, welche nicht mit BiR abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermit- mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber den Kunden. telten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den 14.6. Der Kunde hat die ihm obliegende Mängelanzeige beim Auftreten von Leistungsstörungen nach Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von BiR sind und getrennt ausgewählt Maßgabe der Regelungen der vorstehenden Ziffer 8.2.c) vorzunehmen. wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. 14.7. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortliche oder BiR haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis- von diesen eingesetzte Reiseleiter nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Grup- , Aufklärungs- oder Organisationspflichten von BiR ursächlich geworden ist. penreiseteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während oder nach der Reise für BiR Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens BiR anzuerkennen. 10. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber BiR geltend zu *Die Verwendung von männlichen Formen wie „Kunde", „Auftraggeber", „Reiseleiter" etc. wurde von uns machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise gewählt, um der in BGB §307 geforderten Pflicht zur Klarheit und Verständlichkeit der Formulierung in über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen An- Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerecht zu werden. Sie soll lediglich eine übersichtliche Darstellung sprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Ver- der Reisebedingungen gewährleisten. trag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens 11.1. BiR informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Veranstalter: Biblische Reisen GmbH Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei Sitz der Gesellschaft: Stuttgart der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rah- Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 10467 men der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. Geschäftsführer: Rüdiger Tramsen 11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BiR ver- Adresse: Hohenzollernstr. 14, 70178 Stuttgart pflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrschein- Telefon: +49 (0)711 619 25 0 lich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BiR weiß, welche Fluggesellschaft den Flug Telefax: +49 (0)711 619 25 811 durchführt, wird BiR den Kunden informieren. info@biblische-reisen.de 11.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird BiR den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wech- sel informieren. 11.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte aktuelle „Black List“ von Fluggesellschaften, denen © RA Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart & Biblische Reisen Stuttgart, 2020 die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist, ist unter https://ec.europa.eu/ Nachdruck, auch auszugsweise, nicht gestattet! transport/modes/air/safety/air-ban_de abrufbar und in den Geschäftsräumen von BiR einzusehen 6
Reiseanmeldung zur Kreuzfahrt KF1W1201 ✃ Bitte Anmeldeformular vollständig ausfüllen und an Biblische Reisen GmbH oder den Christophorus Reisedienst senden. GEWÜNSCHTE KABINENKATEGORIE: ___________________________________________________________ DECK: _______________________________ ❑ Ich möchte die Kabine teilen mit: ___________________________________________________________ ❑ Zweibettkabine zur Alleinbenutzung ❑ Fakultativer Ausflug „Jan Hus in Prag“ (Aufpreis € 30,– pro Person) ❑ Buszustieg ab/bis ____________________________ ❑ Eigenanreise ❑ Interesse an Bahnfahrkarte ❑ 2. Klasse ❑ 1. Klasse ❑ 2. Klasse ❑ 1. Klasse TEILNEHMER 1: ab/bis ____________________________________________ TEILNEHMER 2: ab/bis ____________________________________________ ALLE KABINEN JEWEILS VORBEHALTLICH VERFÜGBARKEIT! Personalangaben / Teilnehmer 1 Personalangaben / Teilnehmer 2 Kundennummer (falls bekannt) Kundennummer (falls bekannt) Name Name Vorname (lt. Personalausweis/Reisepass) Vorname (lt. Personalausweis/Reisepass) Straße/Hausnummer Straße/Hausnummer PLZ/Wohnort PLZ/Wohnort Telefon Mobil Telefon Mobil Staatsangehörigkeit Konfession (freiwillige Angabe) Staatsangehörigkeit Konfession (freiwillige Angabe) Geburtsdatum Geburtsort Geburtsdatum Geburtsort Beruf (freiwillige Angabe) Beruf (freiwillige Angabe) Nr.: Nr.: ❑ Personalausweis-/❑ Reisepass-Nr. ausgestellt am ❑ Personalausweis-/❑ Reisepass-Nr. ausgestellt am ausgestellt in gültig bis ausgestellt in gültig bis E-Mail-Adresse E-Mail-Adresse ❑ Ich möchte Ihren E-Mail-Newsletter regelmäßig erhalten* ❑ Ich möchte Ihren E-Mail-Newsletter regelmäßig erhalten* * Der Nutzung und Speicherung meiner Daten zu Werbezwecken kann ich jederzeit telefonisch, schriftlich oder per Mail gegenüber der Biblischen Reisen GmbH wi- dersprechen oder die Berichtigung, Löschung und Sperrung verlangen. Darüber hinaus kann ich jederzeit Auskunft über die von Ihnen über mich gespeicherten Daten verlangen. Die Möglichkeit zum Abruf der Datenschutzerklärung unter www.biblische-reisen.de/information/datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen. Wir empfehlen dringend den Abschluss persönlicher Reiseversicherungen, insbesondere der Reise-Rücktrittskosten-/Reiseabbruchversicherung Reiseversicherungen / Teilnehmer 1 Reiseversicherungen / Teilnehmer 2 GEWÜNSCHTE VERSICHERUNG GEWÜNSCHTE VERSICHERUNG Premium TOP Paket ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt Premium TOP Paket ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt Premium Storno- u. Abbruchschutz ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt Premium Storno- u. Abbruchschutz ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt Premium Basis ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt Premium Basis ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt In Notfällen (Erkrankungen, Unfall etc.) während der Reise bitte Nach- In Notfällen (Erkrankungen, Unfall etc.) während der Reise bitte Nach- richt an: richt an: Name/Vorname Name/Vorname Telefon/E-Mail Telefon/E-Mail Rechnungsstellung (bei Doppelanmeldung) ❑ getrennte Rechnungsstellung ❑ eine Gesamtrechnung an ❑ Teilnehmer 1: Kreditkartenzahlung (nur Visa/MasterCard). ______________________________________________________ ❑ Teilnehmer 2: Kreditkartenzahlung (nur Visa/MasterCard). Die Reisebedingungen und das Formblatt auf der Rückseite habe ich zur Kenntnis genommen und anerkenne sie ausdrücklich als Vertragsinhalt. Ich nehme diese verbindliche Reiseanmeldung mit den vorstehenden Angaben vor. Meine Personalangaben stimmen mit den Eintragungen im Reisepass bzw. Per- sonalausweis überein. Ich bin damit einverstanden, dass diese in die Teilnehmerliste übernommen sowie zur Übermittlung von Kundeninformationen ge- speichert, verarbeitet und genutzt werden, was ich jederzeit widerrufen darf. Die 20%ige Anzahlung überweise ich nach Erhalt der Rechnung und des Si- cherungsscheins, die Restzahlung bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn. Datum Unterschrift Datum Unterschrift
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Biblische Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Biblische Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zah- lungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlun- gen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsge- bühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rück- trittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsge- mäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Be- förderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Biblische Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können die HanseMerkur Reiseversi- cherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel. +49-(0)40 / 53799360, reiseinfo@hansemerkur.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Biblische Reisen GmbH verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie- eu2015-2302.de Christophorus Reisedienst Biblische Reisen GmbH Christophorus Reisedienst, Postfach 15 04 61 • 70076 Stuttgart eine Marke der Hausadresse: Biblische Reisen GmbH Hohenzollernstraße 14, 70178 Stuttgart Zeppelinstraße 5b • 48147 Münster Telefon 0711/61925 -0 • Telefax 0711/61925 -811 Telefon: 0251/23 70 111 • Fax: 0251/23 70 120 E-Mail: info@biblische-reisen.de E-Mail: info@christophorus-reisedienst.de www.biblische-reisen.de www.christophorus-reisedienst.de
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