"Vom Elbflorenz in die Goldene Stadt" - bis 17. Juli 2021 FLUSSKREUZFAHRT DEUTSCHLAND - TSCHECHIEN - Biblische Reisen

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"Vom Elbflorenz in die Goldene Stadt" - bis 17. Juli 2021 FLUSSKREUZFAHRT DEUTSCHLAND - TSCHECHIEN - Biblische Reisen
FLUSSKREUZFAHRT DEUTSCHLAND – TSCHECHIEN
        „Vom Elbflorenz
     in die Goldene Stadt“
               10. bis 17. Juli 2021

                                           Christophorus
    Kulturen erleben – Menschen begegnen    Reisedienst
"Vom Elbflorenz in die Goldene Stadt" - bis 17. Juli 2021 FLUSSKREUZFAHRT DEUTSCHLAND - TSCHECHIEN - Biblische Reisen
Schloss Melnik auf dem Hügel oberhalb von Elbe und Moldau

DEUTSCHLAND – TSCHECHIEN
                                                                                                       Klimaneutrale Reise durch
                                                                                                          CO2-Kompensation
„Vom Elbflorenz in die Goldene Stadt“
Mit der „Frederic Chopin“ auf Elbe und Moldau von Dresden nach Prag                              AUF EINEN BLICK
Reise KF1W1201 vom 10. bis 17. Juli 2021
                                                                                                 ■ Vorteilspreise nach Verfügbarkeit
                                                                                                 ■ Sehr seltene Route mit windungs-
Auf diese selten angebotene Reise lernen Sie vor allem das nördliche Böhmen mit seinen
                                                                                                   reichen Abschnitten der Moldau
reizvollen Landschaften und interessanten Orten kennen. Zuvor beginnt Ihre Reise aber
                                                                                                 ■ Viel Zeit im schönen Prag
im schönen Dresden und führt auf einem der bezauberndsten Streckenabschnitte der
                                                                                                 ■ Busan-  und Rückreise bereits
Elbe durch die Sächsische Schweiz, die Sie vom Sonnendeck aus bewundern dürfen. Auf
                                                                                                   enthalten
tschechischer Seite lernen Sie zunächst Leitmeritz kennen, eine der ältesten Städte
                                                                                                 ■ Fakultativer Zusatzausflug in Prag
Tschechiens und mit seiner fruchtbaren Umgebung der „Garten Böhmens“. Den
                                                                                                   auf den Spuren des Reformators
Zusammenfluss von Elbe und Moldau erleben Sie vom Schloss Melnik aus und genießen
                                                                                                   Jan Hus
dann einen für eine Flussreise ungewöhnlich langen Aufenthalt in der „Goldenen Stadt“
                                                                                                 ■ Exklusiv-Charter
Prag mit Karlsbrücke, Jüdischem Viertel und dem Hradschin. Wenn der Wasserstand es
zulässt, kreuzt das Schiff sogar noch weiter auf der Moldau Richtung Süden bis nach
Trebenice, um von Bord aus die malerischen Landschaften des Böhmischen Mittel-                   REISELEITUNG
gebirges bewundern zu können. Den Abschluss bildet Prag, wo der Nachmittag noch-                 ■ PD Dr. Ludger Feldmann
mals für Besichtigungen oder freie Zeit zur Verfügung steht. Nach der Ausschiffung am            ■ Karl-Heinz Hermanns
letzten Tag bringen Sie unsere Busse wieder zurück in die Heimat.

                                                                 2
"Vom Elbflorenz in die Goldene Stadt" - bis 17. Juli 2021 FLUSSKREUZFAHRT DEUTSCHLAND - TSCHECHIEN - Biblische Reisen
➔
1. TAG: SAMSTAG, 10.07.2021
                                                                                                   AND
Busfahrt von den gewählten Zustiegsorten nach Dresden und
Einschiffung auf „MS Frederic Chopin“, die in der nächsten Woche                           HL
                                                                                       TSC
Ihr schwimmendes Hotel sein wird. Da das Schiff über Nacht am
                                                                              DEU
Anleger bleibt, ist eine stressfreie Anreise gewährleistet (Alterna-

                                                                                                                    ➔
tiv: individuelle Anreise). Genießen Sie den ersten Abend an Bord
und in der Stadt!                                                                                                           TSC
                                                                                                                                     HEC
2. TAG: SONNTAG, 11.07.2021                                                                                                                    HIE
                                                                                                                                                       N
Dresden: Am Vormittag Stadtrundgang durch die Altstadt (Thea-
terplatz, Zwinger, Semperoper, Hofkirche, Dresdner Stadtschloss,                                                             ➔
Fürstenzug, Frauenkirche) und Gelegenheit zum Gottesdienstbe-
such. Gegen Mittag legt das Schiff ab und erreicht nach einer wun-
derschönen Passage auf der Elbe mit Ausblicken in die Sächsische
Schweiz am späten Abend Bad Schandau.

3. TAG: MONTAG, 12.07.2021

                                                                                                                                 ➔
Bereits am frühen Morgen hat Ihr Schiff abgelegt und passiert im
Laufe des Tages die Grenze und die „Böhmische Pforte“. Lassen Sie
sich an diesem „Flusstag“ geistig und kulinarisch an Bord unseres
Schiffes verwöhnen! Ankunft in Leitmeritz gegen 17.00 Uhr. Am

                                                                                                                                     ➔
                                                                                                                                     ➔
frühen Abend Besichtigung der schönen, denkmalgeschützten Alt-
stadt und des Burgzwingers.

4. TAG: DIENSTAG, 13.07.2021
Der Vormittag gehört wieder dem Sonnendeck und Vortragspro-
gramm unserer Reiseleitung, bevor am frühen Nachmittag Melnik
erreicht wird. Am Nachmittag Besichtigung von Schloss Melnik mit
anschließender Weinprobe. Gegen 17.00 Uhr legt das Schiff ab und         können. Am frühen Abend ankert das Schiff unweit der Talsperre
fährt weiter bis zu einem technischen Übernachtungs-Stopp in             Slapy bei Trebenice.
Mlcechvosty, denn auch hier wird nicht über Nacht gefahren!
                                                                         7. TAG: FREITAG, 16.07.2021
5. TAG: MITTWOCH, 14.07.2021                                             Sie fahren am Vormittag wieder den windungsreichen, ursprüng-
Nach einer schönen, gemütlichen Kreuzfahrt auf der Moldau er-            lichen Abschnitt der Moldau zurück nach Prag. Der Nachmittag
reicht die Frederic Chopin um die Mittagszeit das „Highlight“ der        steht zur freien Verfügung zum Bummeln und Shoppen, oder Sie
Reise: die „Goldene Stadt“ Prag! Am Nachmittag unternehmen               nehmen am fakultativen Ausflug teil (Aufpreis): Sie begeben sich
Sie einen geführten Stadtrundgang durch Prag mit dem Jüdi-               zu Fuß auf die Spuren des Reformators Jan Hus, der am Rande des
schen Viertel (Besuch der Altneuschul, die älteste erhaltene Syn-        Konstanzer Konzils (1414-1418) hingerichtet wurde. Sie sehen u.a.
agoge der Welt, und des weltbekannten Judenfriedhofs sowie               die Kirche Maria Schnee, die Betlehemskapelle, in der Jan Hus ge-
einer der drei weiteren Synagogen) und der berühmten Karls-              predigt hat, den Altstädter Ringplatz mit Rathaus und Husdenk-
brücke. Der Abend steht zur freien Verfügung.                            mal, die Theynkirche, das Carolinum (älteste Universität Europas)
                                                                         und die Kirche St. Martin. Am Abend lädt der Kapitän zu einem
6. TAG: DONNERSTAG, 15.07.2021                                           Abschiedsabendessen im Bordrestaurant ein.
Nach dem Frühstück Auffahrt mit dem Bus zum Hradschin, der
Prager Burg, mit Besuch des Veitsdoms und des Präsidentenpa-             8. TAG: SAMSTAG, 17.07.2021
lastes. Bereits um 11.00 Uhr legt das Schiff ab und befährt die sehr     Nach dem Frühstück Ausschiffung und Rückfahrt mit den Bussen
seltene Südroute auf der Moldau, wobei Sie die malerischen Mol-          zu den gewählten Orten. (Alternativ: individuelle Heimreise oder
dauwinkel und Moldaukaskaden vom Sonnendeck aus genießen                 Verlängerungsaufenthalt in Prag).

                Ihr direkter Draht: Raphael Dombrowski ( 0251/2 37 01 12 • rd@christophorus-reisedienst.de
                                                                                                                                         Jüdischer Friedhof in Prag
REISEPREISE KF1W1201 PRO PERSON INKL. DER GENANNTEN LEISTUNGEN
Kat.   Deck           Kabinentyp                       Vorteilspreise*     Normalpreise
01     Hauptdeck      Zweibettkabine hinten            € 1.795,–           € 1.895,–
02     Hauptdeck      Zweibettkabine                   € 1.995,–           € 2.095,–
03     Hauptdeck      Zweibettkabine Deluxe            € 2.395,–           € 2.495,–
04     Oberdeck       Zweibettkabine, frz. Balkon      € 2.695,–           € 2.795,–
05     Hauptdeck      Einzelkabine                     € 2.695,–           € 2.795,–
06     Oberdeck       Einzelkabine. frz. Balkon        € 3.295,–           € 3.395,–
Zuschlag für Zweibettkabinen zur Alleinbenutzung: € 1.000,– (begrenzte Verfügbarkeit!)
* Vorteilspreise: Die Vorteilspreise gelten für ein limitiertes Kontingent nach Verfüg-
barkeit. Je früher Sie buchen, desto größer ist die Chance auf die Vorteilspreise!
Ermäßigung bei eigener An- und Abreise: € 150,– pro Person
Optionales Getränkepaket: € 180,– (gilt von 09.00-24.00 Uhr für offene Weine und
Sekt, Bier, Tagescocktail, alle offenen alkoholfreien Getränke, Kaffee, Kakao und Tee)

                                                                                3
"Vom Elbflorenz in die Goldene Stadt" - bis 17. Juli 2021 FLUSSKREUZFAHRT DEUTSCHLAND - TSCHECHIEN - Biblische Reisen
PREISE • LEISTUNGEN • HINWEISE
    KF1W1201 vom 10.07.-17.07.2021

    IM REISEPREIS ENTHALTENE LEISTUNGEN:
    ■ An- und Rückreise laut Programm im
      modernen 4-Sterne Reisebus (Abfahrtsorte
      lt. u.g. Liste)
    ■ Kreuzfahrt mit Unterbringung in der ge-
      buchten Kabinenkategorie lt. Programm
    ■ Kofferservice bei Ein- und Ausschiffung
    ■ Vollpension an Bord der „Frederic Chopin“,
      beginnend mit dem Abendessen am An-
      kunftstag und endend mit dem Frühstück
      am Tag der Ausschiffung, Kaffee, Tee und              Unser Schiff „MS Frederic Chopin“
      Gebäck je nach Tagesprogramm am Nach-
      mittag, festliches Gala-Dinner
                                                            Der Begriff „stilvoll“ beschreibt dieses kleine,     fenstern zum Öffnen ausgestattet sind (fran-
    ■ Fachlich qualifizierte Reiseleitung                   aber feine Schiff wohl am besten. Es kann auf        zösische Balkone). Die Kabinen verfügen ent-
    ■ Ausflugsprogramm laut Beschreibung                    einer Länge von nur 83 m und 9,50 m Breite           weder über ein Doppelbett (1,50m x 2 m) mit
      (außer Fakultativausflug) inkl. aller Eintritts-      und seinen beiden Kabinendecks maximal 80            zwei Matratzen oder ein Sofabett (das tags-
      gelder                                                Passagiere beherbergen. Gerade für schwie-           über in ein gemütliches Sitzsofa umgewan-
    ■ Sämtliche Hafen- und Schleusengebühren                rige Fahrtgebiete wie Elbe und Moldau ist es         delt wird) und ein gegenüberliegendes, fest-
    ■ Trinkgeldpauschale für die Busfahrer und              aufgrund seiner Abmessungen ideal geeignet.          stehendes Bett. Die vier Einzelkabinen haben
      etwaige örtliche Führer                               Alle Kabinen sind klimatisierte Außenkabinen         ein Sofabett. Die Kabinen sind trotz ihrer ge-
    ■ Kompensation für eine klimaneutrale Reise             und mit TV, Haartrockner, Safe, Kühlschrank          ringen Abmessungen sehr durchdacht und
      (Kreuzfahrt, Busfahrten)                              und Dusche/WC ausgestattet. Die Kabinen              geschmackvoll eingerichtet. Das Restaurant
                                                            auf dem Hauptdeck haben nicht zu öffnende            auf dem Hauptdeck, der Panoramasalon auf
                                                            Fenster, während die Oberdeck-Kabinen mit            dem Oberdeck sowie das Sonnendeck laden
    NICHT IM PREIS ENTHALTENE LEISTUNGEN:
                                                            großen, bis zum Boden reichenden Panorama-           zum Verweilen ein.
    ■ Trinkgelder an Bord (empfehlenswert sind
      € 7,– bis € 9,– pro Person und Tag)
    ■ Getränke und persönliche Aufwendungen
    ■ Reiseversicherungen

    Aufpreis für fakultativen Ausflug „Jan Hus in
    Prag“: € 30,– pro Person

    Wir empfehlen dringend den Abschluss eines
!   Versicherungspaketes!
    Buchungswunsch bitte auf dem Anmelde-
    formular ankreuzen. Es gelten die Rücktritts-
    bedingungen nach § 5.3. a)!

    Personalausweis oder Reisepass erforderlich!          Kabinenplan „MS Frederic Chopin“
                                                                                                                                           Unverbindliche Illustration
                                                         Oberdeck
    Mindestteilnehmerzahl, die bis 3 Wochen vor
    der Reise erreicht sein muss (siehe § 7 unserer
    Reisebedingungen):
    Kreuzfahrt: 65 Passagiere
    Bus: jeweils 30 Personen
    Fakultativer Ausflug: 30 Personen                    Hauptdeck

    WICHTIGER HINWEIS:
    Programmänderungen aus technischen Grün-
    den möglich. Fahrplanänderungen des Schiffes
    bleiben vorbehalten. Wenn wegen Niedrig-
    oder Hochwasser eine Strecke nicht befahren
    werden kann, behält sich die Reederei das
    Recht vor, die Gäste auf dieser Strecke mit Bus-      BUS-ABFAHRTSZEITEN UND -ORTE:                        AN- UND RÜCKREISE:
    sen zu befördern. Dies gilt auch bei etwaigen         Bus 1  08.00 Uhr Stuttgart                           Gern reservieren wir für Sie auf Wunsch ein
    Schiffsdefekten. Gerade Elbe und Moldau wer-                  09.30 Uhr Heilbronn                          Hotelzimmer für die Nacht vor oder nach der
    den wegen ihrer Naturbelassenheit durch                       1 2 .00 Uhr Nürnberg                         Reise. Auch Ihre individuelle An- bzw. Rück-
    Hoch- oder Niedrigwasser stärker beeinflusst                                                               reise mit der Bahn können Sie bei uns buchen.
                                                          Bus 2      06.30 Uhr        Münster
    als regulierte Flüsse und Kanäle.
                                                                     08.00 Uhr        Dortmund
    Sollten zum Zeitpunkt der Reise noch beson-                                                                Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung im
                                                                     1 0.30 Uhr       Kassel
    dere Einschränkungen oder Besonderheiten                                                                   Oktober 2020 | © Biblische Reisen GmbH, Stuttgart 2020
    aufgrund der Corona-Pandemie bestehen, in-            Preisreduktion bei Eigenanreise:
                                                                                                               Bildnachweis: S. 2 Grafik Weltkugel © de.freepik.com;
    formieren wir unsere Gäste rechtzeitig.               € 150,– pro Person
                                                                                                               alle Schiffsbilder und Deckplan © www.nicko-cruises-de

                                                                                  4
"Vom Elbflorenz in die Goldene Stadt" - bis 17. Juli 2021 FLUSSKREUZFAHRT DEUTSCHLAND - TSCHECHIEN - Biblische Reisen
3.2. BiR ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem

REISEBEDINGUNGEN                                                                                                   Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprach-
                                                                                                                   nachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
                                                                                                              3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Ab-
der Firma Biblische Reisen GmbH                                                                                    weichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden
                                                                                                                   sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von BiR gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung ge-
Sehr geehrte Kunden und Reisende,                                                                                  setzten angemessenen Frist, entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pau-
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kun-                     schalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von BiR gesetzten Frist aus-
den* und Biblische Reisen GmbH, nachfolgend „BiR" abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreise-                    drücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als
vertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und            angenommen.
der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie           3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!                                                   Mängeln behaftet sind. Hatte BiR für die Durchführung der geänderten Reise geringere Kosten, ist
                                                                                                                   dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:                                                                              4. Preiserhöhung; Preissenkung
a) Grundlage des Angebots von BiR und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und                  4.1. BiR behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im
     die ergänzenden Informationen von BiR für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der                Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
     Buchung vorliegen.                                                                                       a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff
b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von BiR nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen,                  oder andere Energieträger, oder
     Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalrei-            b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristen-
     severtrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von BiR zugesagten Leis-               abgaben, Hafen- oder Flughafengebühren sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
     tungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.                                                      4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern BiR den Reisenden in Textform klar und ver-
c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von BiR herausgegeben werden,                   ständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der
     sind für BiR und die Leistungspflicht von BiR nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche         Preiserhöhung mitteilt.
     Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von BiR gemacht wurden.                      4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von BiR vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Ange-         a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1.a) kann BiR den Reisepreis nach
     bot von BiR vor, an das BiR für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der                Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
     Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit BiR bezüglich des neuen Angebots auf die Än-                 • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BiR vom Kunden den Erhöhungsbetrag ver-
     derung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde in-               langen.
     nerhalb der Bindungsfrist BiR die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.               • Andernfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zu-
e) Die von BiR gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reise-                    sätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmit-
     leistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteil-              tels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BiR vom Kunden
     nehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden                 verlangen.
     nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrück-       b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1.b) kann der Reisepreis um den entspre-
     lich vereinbart ist.                                                                                          chenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung           4.4. BiR ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises
     vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche               einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1.a) und b) genannten Preise, Abgaben nach Vertrags-
     und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftrag-                    schluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BiR führt. Hat der
     geber oder Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene Gruppenreisen im Sinne der                     Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von BiR
     nachstehenden Ziffer 14.1 und die vom Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortlichen an-                    zu erstatten. BiR darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die BiR tatsächlich entstandenen
     gemeldeten Reiseteilnehmer.                                                                                   Verwaltungsausgaben abziehen. BiR hat dem Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzu-
1.2. Die Buchung (Reiseanmeldung) zu Ihrer Reise erbitten wir schriftlich, auf dem vorgesehenen For-               weisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
     mular oder über das Internet, auf der Webseite von BiR (Online-Buchungsformular) vorzunehmen.            4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
     Mit der Anmeldung bietet der Kunde BiR den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der          4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von BiR gleichzeitig
     Reiseausschreibung, dieser Reisebedingungen und aller ergänzenden Informationen für die betref-               mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist, entweder die Änderung anzu-
     fende Reise in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Katalog, Angebot) – soweit diese dem Kunden                   nehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht in-
     vorliegen – verbindlich an.                                                                                   nerhalb der von BiR gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber BiR den Rücktritt vom Pauschalreise-
1.3. Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Zusendung des Formulars bzw. Betätigung der                       vertrag, gilt die Änderung als angenommen.
     Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen" im Online-Formular begründet keinen Anspruch des Kun-
     den auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. BiR                 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
     ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.             5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist
1.4. Der Kunde haftet gegenüber BiR bei allen Buchungswegen für alle Verpflichtungen von Mitreisen-                gegenüber BiR unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen
     den, für die er die Buchung vornimmt, aus dem Reisevertrag, soweit er diese Verpflichtungen durch             Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem
     ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.                                                        Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
1.5. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch BiR zustande.             5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, so verliert BiR den
     Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird BiR dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben                 Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BiR eine angemessene Entschädigung verlangen,
     entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden er-                   soweit der Rücktritt nicht von BiR zu vertreten ist. BiR kann keine Entschädigung verlangen, soweit
     möglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem                 am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Um-
     angemessenen Zeitraums zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der               stände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an
     Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2             den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhn-
     EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder           lich, wenn sie nicht der Kontrolle von BiR unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten
     außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.                                                                       vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
1.6. BiR weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9   5.3. BiR hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwi-
     BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge,              schen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten
     Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie                   Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der
     Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht,                    Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rück-
     sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktritts-             trittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
     recht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Ver-     a) Bei Flugpauschalreisen, bei Bahn- und Busreisen sowie bei See- und Flusskreuzfahrten im Charter:
     trag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden                    bis zum 180. Tag vor Reisebeginn: kostenlos
     ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vor-           vom 179. bis 42. Tag vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises
     hergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Wi-                 vom 41. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
     derrufsrecht ebenfalls nicht.                                                                                 vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
                                                                                                                   vom 14. bis 1 Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
2. Bezahlung                                                                                                       am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 80% des Reisepreises
2.1. BiR und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur         b) Bei Kreuzfahrten und Reisen, bei denen BiR lediglich mit einem Zubucherkontingent (siehe Aus-
     fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem                       schreibung) arbeitet:
     Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer,                   bis zum 35. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
     verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen                   vom 34. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
     Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zah-                 vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
     lung fällig. Die Restzahlung wird 3 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein über-          vom 14. Tag bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
     geben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei              am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 90% des Reisepreises
     Buchungen kürzer als 3 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.          5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, BiR nachzuweisen, dass BiR überhaupt kein oder
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten                  ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von BiR geforderte Entschädigungspau-
     Zahlungsfälligkeiten, obwohl BiR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen                  schale.
     bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches   5.5. BiR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu
     oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, und hat der                   fordern, soweit BiR nachweist, dass BiR wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwend-
     Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist BiR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung nach              bare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BiR verpflichtet, die geforderte Entschädigung
     Ablauf der Frist, vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten                 unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwen-
     gemäß Ziffer 5 zu belasten.                                                                                   dung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
                                                                                                              5.6. Ist BiR infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat BiR unverzüglich,
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen                             auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des              5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von BiR durch Mitteilung auf einem dauer-
     Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von BiR nicht wider Treu              haften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
     und Glauben herbeigeführt wurden, sind BiR vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen                 Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche
     unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.                                     Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie BiR 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
                                                                                                              5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der
                                                                                                                   Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

                                                                                                          5
"Vom Elbflorenz in die Goldene Stadt" - bis 17. Juli 2021 FLUSSKREUZFAHRT DEUTSCHLAND - TSCHECHIEN - Biblische Reisen
6.   Nicht in Anspruch genommene Leistung                                                                      12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
     Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung BiR bereit und           12.1. BiR wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheits-
     in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen               polizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Er-
     Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetz-             langung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Än-
     lichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt                 derungen vor Reiseantritt unterrichten.
     hätten. BiR wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemü-            12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Rei-
     hen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.                      sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvor-
                                                                                                                     schriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl                                                         von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn BiR nicht, un-
7.1. BiR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen                       zureichend oder falsch informiert hat.
     zurücktreten:                                                                                             12.3. BiR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von                      diplomatische Vertretung, wenn der Kunde BiR mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass
     BiR beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein                            BiR eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
b) BiR hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzu-
     geben                                                                                                     13. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtstandvereinbarung
c) BiR ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn              13.1. BiR weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass BiR nicht an
     feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.               einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung
d) Ein Rücktritt von BiR später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.                                         nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für BiR verpflichtend würde, informiert BiR die Ver-
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete              braucher hierüber in geeigneter Form. BiR weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechts-
     Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6 gilt entsprechend.                                                    verkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform
                                                                                                                     https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE hin.
8. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden                                                                         13.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder
8.1. Reiseunterlagen                                                                                                 Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem
     Der Kunde hat BiR oder seinen Reisevermittler, über den der Kunde die Pauschalreise gebucht hat,                Kunden/Reisenden und BiR die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche
     zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein)                Kunden/Reisende können BiR ausschließlich an deren Sitz verklagen.
     nicht innerhalb der von BiR mitgeteilten Frist erhält.                                                    13.3. Für Klagen von BiR gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute,
8.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen                                                                                juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.                      oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf-
b) Soweit BiR infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen                       enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BiR
     konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatz-                        vereinbart.
     ansprüche nach § 651n BGB geltend machen
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von BiR vor Ort zur           14. Zusatzbedingungen bei Reisen geschlossener Gruppen
     Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von BiR vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschul-       14.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten, ergänzend zu diesen Reisebedingungen von BiR, für Reisen
     det, sind etwaige Reisemängel an BiR unter der mitgeteilten Kontaktstelle von BiR zur Kenntnis zu               geschlossener Gruppen. „Reisen für geschlossene Gruppen" im Sinne dieser Bestimmungen sind
     bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von BiR bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der           ausschließlich Gruppenreisen, die von BiR als verantwortlichem Reiseveranstalter organisiert und
     Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reise-                    über einen Gruppenverantwortlichen bzw. -auftraggeber gebucht und/oder abgewickelt werden,
     vermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.                                    der als Bevollmächtigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis handelt.
d) Der Vertreter von BiR ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht   14.2. BiR und der jeweilige Gruppenauftraggeber können in Bezug auf eine solche Gruppenreise verein-
     befugt, Ansprüche anzuerkennen.                                                                                 baren, dass dem Gruppenauftraggeber als bevollmächtigtem Vertreter der Gruppenreiseteilnehmer
8.3. Fristsetzung vor Kündigung                                                                                      das Recht eingeräumt wird, nach Auftragserteilung bis drei Monaten vor Reisebeginn kostenfrei
     Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2)                von der Gruppenreise zurückzutreten. Ggf. wird in der Reiseausschreibung und der Buchungsbe-
     BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Kunde BiR zuvor                stätigung auf dieses kostenfreie Rücktrittsrecht deutlich hingewiesen. Macht der Gruppenauftrag-
     eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe                geber gegenüber BiR von diesem kostenlosen Rücktrittsrecht Gebrauch, werden etwa bereits an
     von BiR verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.                                          BiR geleistete Anzahlungen unverzüglich erstattet. Ziffer 5.6 gilt entsprechend.
8.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Ab-                14.3. Dem Gruppenauftraggeber wird von BiR zur Entgegennahme der einzelnen Teilnehmeranmeldun-
     hilfeverlangen                                                                                                  gen ein Anmeldeformular überlassen, das verbunden ist mit diesen Reisebedingungen sowie mit
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zu-                    dem gem. Art. 250 EGBGB erforderlichen Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pau-
     sammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden un-                       schalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Gruppenauftraggeber verpflichtet sich
     verzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.") der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen               insoweit gegenüber BiR, jedem potentiellen Gruppenteilnehmer jeweils vor der individuellen Teil-
     sind. Fluggesellschaften und BiR können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte                 nehmeranmeldung dieses Anmeldeformular samt Reisebedingungen und Formblatt zu übergeben
     ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Ge-                 und sich den diesbezüglichen Erhalt auch entsprechend schriftlich mit der jeweiligen Teilnehmer-
     päckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu er-                    anmeldung bestätigen zu lassen. Der Gruppenauftraggeber wird BiR von jeglichen Schäden und
     statten.                                                                                                        Haftungen freihalten, die unmittelbar aus einer Verletzung seiner Verpflichtung insoweit resultie-
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich BiR,               ren. Die Haftung des Gruppenauftraggebers schließt evtl. Rechtsverteidigungskosten, die BiR an-
     seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet                  gemessener Weise in diesem Zusammenhang entstehen sollten, mit ein.
     den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb          14.4. BiR haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis
     der vorstehenden Fristen zu erstatten.                                                                          von BiR – vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen
                                                                                                                     von BiR angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden.
9. Beschränkung der Haftung                                                                                          Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen organisierte
9.1. Die vertragliche Haftung von BiR für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers              An- und Abreisen zu und von dem mit BiR vertraglich vereinbarten Abreise- und Rückreiseort, nicht
     oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen               im Leistungsumfang von BiR enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Reise und am Reiseort
     Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer                       (Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverant-
     Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unbe-                         wortlichen selbst eingesetzte und von BiR vertraglich nicht geschuldete Reiseleiter.
     rührt.                                                                                                    14.5. BiR haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers, bzw. Gruppen-
9.2. BiR haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leis-                    verantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen eingesetzten
     tungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportver-               Reiseleiters vor, während und nach der Reise, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leis-
     anstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung                   tungen, welche nicht mit BiR abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen
     und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermit-                  mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber den Kunden.
     telten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den          14.6. Der Kunde hat die ihm obliegende Mängelanzeige beim Auftreten von Leistungsstörungen nach
     Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von BiR sind und getrennt ausgewählt                    Maßgabe der Regelungen der vorstehenden Ziffer 8.2.c) vorzunehmen.
     wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.                                 14.7. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortliche oder
     BiR haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-                  von diesen eingesetzte Reiseleiter nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Grup-
     , Aufklärungs- oder Organisationspflichten von BiR ursächlich geworden ist.                                     penreiseteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während oder nach der
                                                                                                                     Reise für BiR Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens BiR anzuerkennen.
10. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
    Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber BiR geltend zu          *Die Verwendung von männlichen Formen wie „Kunde", „Auftraggeber", „Reiseleiter" etc. wurde von uns
    machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise             gewählt, um der in BGB §307 geforderten Pflicht zur Klarheit und Verständlichkeit der Formulierung in
    über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen An-        Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerecht zu werden. Sie soll lediglich eine übersichtliche Darstellung
    sprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Ver-            der Reisebedingungen gewährleisten.
    trag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
11.1. BiR informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von                   Veranstalter:            Biblische Reisen GmbH
      Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei                 Sitz der Gesellschaft:   Stuttgart
      der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rah-            Registergericht:         Amtsgericht Stuttgart, HRB 10467
      men der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.                                          Geschäftsführer:         Rüdiger Tramsen
11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BiR ver-           Adresse:                 Hohenzollernstr. 14, 70178 Stuttgart
      pflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrschein-            Telefon:                 +49 (0)711 619 25 0
      lich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BiR weiß, welche Fluggesellschaft den Flug                Telefax:                 +49 (0)711 619 25 811
      durchführt, wird BiR den Kunden informieren.                                                                                          info@biblische-reisen.de
11.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird BiR
      den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wech-
      sel informieren.
11.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte aktuelle „Black List“ von Fluggesellschaften, denen         © RA Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart & Biblische Reisen Stuttgart, 2020
      die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist, ist unter https://ec.europa.eu/       Nachdruck, auch auszugsweise, nicht gestattet!
      transport/modes/air/safety/air-ban_de abrufbar und in den Geschäftsräumen von BiR einzusehen

                                                                                                               6
Reiseanmeldung zur Kreuzfahrt KF1W1201
✃
            Bitte Anmeldeformular vollständig ausfüllen und an Biblische Reisen GmbH oder den Christophorus Reisedienst senden.
    GEWÜNSCHTE KABINENKATEGORIE: ___________________________________________________________                         DECK: _______________________________

    ❑ Ich möchte die Kabine teilen mit:    ___________________________________________________________               ❑ Zweibettkabine zur Alleinbenutzung
    ❑ Fakultativer Ausflug „Jan Hus in Prag“ (Aufpreis € 30,– pro Person)            ❑ Buszustieg ab/bis ____________________________ ❑ Eigenanreise
    ❑ Interesse an Bahnfahrkarte ❑ 2. Klasse ❑ 1. Klasse                             ❑ 2. Klasse ❑ 1. Klasse
    TEILNEHMER 1: ab/bis ____________________________________________                TEILNEHMER 2: ab/bis ____________________________________________

    ALLE KABINEN JEWEILS VORBEHALTLICH VERFÜGBARKEIT!

    Personalangaben / Teilnehmer 1                                                   Personalangaben / Teilnehmer 2

    Kundennummer (falls bekannt)                                                     Kundennummer (falls bekannt)

    Name                                                                             Name

    Vorname (lt. Personalausweis/Reisepass)                                          Vorname (lt. Personalausweis/Reisepass)

    Straße/Hausnummer                                                                Straße/Hausnummer

    PLZ/Wohnort                                                                      PLZ/Wohnort

    Telefon                                 Mobil                                    Telefon                                 Mobil

    Staatsangehörigkeit                     Konfession (freiwillige Angabe)          Staatsangehörigkeit                     Konfession (freiwillige Angabe)

    Geburtsdatum                            Geburtsort                               Geburtsdatum                            Geburtsort

    Beruf (freiwillige Angabe)                                                       Beruf (freiwillige Angabe)

    Nr.:                                                                             Nr.:
    ❑ Personalausweis-/❑ Reisepass-Nr.      ausgestellt am                           ❑ Personalausweis-/❑ Reisepass-Nr.      ausgestellt am

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    * Der Nutzung und Speicherung meiner Daten zu Werbezwecken kann ich jederzeit telefonisch, schriftlich oder per Mail gegenüber der Biblischen Reisen GmbH wi-
    dersprechen oder die Berichtigung, Löschung und Sperrung verlangen. Darüber hinaus kann ich jederzeit Auskunft über die von Ihnen über mich gespeicherten Daten
    verlangen. Die Möglichkeit zum Abruf der Datenschutzerklärung unter www.biblische-reisen.de/information/datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen.

    Wir empfehlen dringend den Abschluss persönlicher Reiseversicherungen, insbesondere der Reise-Rücktrittskosten-/Reiseabbruchversicherung

    Reiseversicherungen / Teilnehmer 1                                                Reiseversicherungen / Teilnehmer 2

     GEWÜNSCHTE VERSICHERUNG                                                         GEWÜNSCHTE VERSICHERUNG
     Premium TOP Paket                ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt         Premium TOP Paket                ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt
     Premium Storno- u. Abbruchschutz ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt         Premium Storno- u. Abbruchschutz ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt
     Premium Basis                    ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt         Premium Basis                    ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt

    In Notfällen (Erkrankungen, Unfall etc.) während der Reise bitte Nach-           In Notfällen (Erkrankungen, Unfall etc.) während der Reise bitte Nach-
    richt an:                                                                        richt an:

    Name/Vorname                                                                     Name/Vorname

    Telefon/E-Mail                                                                   Telefon/E-Mail

     Rechnungsstellung (bei Doppelanmeldung)                                         ❑ getrennte Rechnungsstellung
     ❑     eine Gesamtrechnung an
                                                                                     ❑ Teilnehmer 1: Kreditkartenzahlung (nur Visa/MasterCard).
     ______________________________________________________
                                                                                     ❑ Teilnehmer 2: Kreditkartenzahlung (nur Visa/MasterCard).
    Die Reisebedingungen und das Formblatt auf der Rückseite habe ich zur Kenntnis genommen und anerkenne sie ausdrücklich als Vertragsinhalt. Ich nehme
    diese verbindliche Reiseanmeldung mit den vorstehenden Angaben vor. Meine Personalangaben stimmen mit den Eintragungen im Reisepass bzw. Per-
    sonalausweis überein. Ich bin damit einverstanden, dass diese in die Teilnehmerliste übernommen sowie zur Übermittlung von Kundeninformationen ge-
    speichert, verarbeitet und genutzt werden, was ich jederzeit widerrufen darf. Die 20%ige Anzahlung überweise ich nach Erhalt der Rechnung und des Si-
    cherungsscheins, die Restzahlung bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn.

    Datum                           Unterschrift                                     Datum                          Unterschrift
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise
                               nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Biblische Reisen GmbH trägt die
volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Biblische Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zah-
lungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

                                       Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder
   dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf
   eine andere Person übertragen.
• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies
   im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8
   % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine
   Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlun-
   gen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die
   Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf
   eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom
   Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise
   voraussichtlich beeinträchtigen.
• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsge-
   bühr vom Vertrag zurücktreten.
• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so
   sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rück-
   trittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht
   gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen
   hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsge-
   mäß erbracht werden.
• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet.
   Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Be-
   förderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Biblische Reisen GmbH hat eine
   Insolvenzabsicherung mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können die HanseMerkur Reiseversi-
   cherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel. +49-(0)40 / 53799360, reiseinfo@hansemerkur.de kontaktieren, wenn ihnen
   Leistungen aufgrund der Insolvenz der Biblische Reisen GmbH verweigert werden.

   Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-
   eu2015-2302.de

                                                                                                      Christophorus
                                                                                                          Reisedienst

   Biblische Reisen GmbH                                                        Christophorus Reisedienst,
   Postfach 15 04 61 • 70076 Stuttgart                                          eine Marke der
   Hausadresse:                                                                 Biblische Reisen GmbH
   Hohenzollernstraße 14, 70178 Stuttgart                                       Zeppelinstraße 5b • 48147 Münster
   Telefon 0711/61925 -0 • Telefax 0711/61925 -811                              Telefon: 0251/23 70 111 • Fax: 0251/23 70 120
   E-Mail: info@biblische-reisen.de                                             E-Mail: info@christophorus-reisedienst.de
   www.biblische-reisen.de                                                      www.christophorus-reisedienst.de
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