Metropolen der Ostsee - Zaren, Könige & Kaufleute mit MS Ocean Majesty 09. bis 19. Juni 2021 - Biblische Reisen
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SONDERKREUZFAHRT Metropolen der Ostsee Zaren, Könige & Kaufleute mit MS Ocean Majesty 09. bis 19. Juni 2021 Christophorus Kulturen erleben – Menschen begegnen Reisedienst
Stockholm POLEN – LITAUEN – LETTLAND – ESTLAND – RUSSLAND – FINNLAND – SCHWEDEN Metropolen der Ostsee Zaren, Könige & Kaufleute mit MS Ocean Majesty Reise KS1S0301 vom 09. bis 19. Juni 2021 Die Städte entlang der Ostsee strahlen in ihren prächtigsten Farben, wenn in Kiel eine unvergessliche Reise in die Kulturzentren des Baltikums mit prunkvollen Residenz- AUF EINEN BLICK städten und erlesenen Kunstschätzen beginnt. Ihre erste Station ist die 1000-jährige ■ 2 Tage St. Petersburg – Hansestadt Danzig mit einem malerischen Altstadtkern. MS Ocean Majesty nimmt UNESCO-Weltkulturerbe weiter Kurs auf Klaipeda in Litauen. Hier lockt das UNESCO-Weltkulturerbe, die Kurische ■ Altstadt von Tallinn – Nehrung, mit einer großartigen Dünenlandschaft. Mit Tallinn und Riga bieten zwei UNESCO-Weltkulturerbe bezaubernde Metropolen des Baltikums all ihre sommerliche Pracht und liefern den ■ Kurische Nehrung Auftakt zum Besuch der prunkenden Zarenresidenz. St. Petersburg grüßt Sie mit leuch- ■ Königsstadt Stockholm tendem Himmel, der von den berühmten „Weißen Nächten“ kündet. Hier haben nicht ■ Der Dom von Helsinki nur Kunst, Theater und Musik Weltstatus, auch finden Sie im westlich geprägten Stadt- ■ Jugendstilhäuser in Riga bild jene kosmopolitische Atmosphäre, die seit Zarenzeiten Besucher immer wieder beeindruckt. Über die finnische Schärenküste erreichen Sie Helsinki mit seinem klassizis- tischen Zentrum und den strahlend weißen Empire-Bauten rund um den Senatsplatz. Die Fahrt durch die malerische Schärenlandschaft mit MS Ocean Majesty führt Sie nach Stockholm, das Sie mit königlichem Charme und schwimmenden Schlössern bezaubern REISELEITUNG wird. Nach einem Seetag erreichen Sie wieder Kiel und Ihre Ostseereise mit glanzvollen ■ Karin Christa Schröder Impressionen geht zu Ende. 2
LOGBUCH MIT DEN WICHTIGSTEN ECKDATEN: Datum Hafen/Insel/Route Ankunft Abfahrt Geplante Ausflüge (Aufpreis) Mi 09.06.2021 Individuelle Anreise nach Kiel 15.00 Einschiffung ab ca. 12.00 Uhr Do 10.06.2021 Gdansk (Danzig)/Polen 15.00 22.30 Stadtrundfahrt Danzig (HT) Fr 11.06.2021 Klaipeda/Litauen 08.30 15.30 Stadtrundfahrt Klaipeda (HT) Kurische Nehrung (HT) Sa 12.06.2021 Riga/Lettland 10.30 15.30 Stadtrundfahrt Riga (HT) Altstadtrundgang Riga (HT) So 13.06.2021 Tallinn/Estland 13.30 19.30 Stadtrundfahrt Tallinn mit Altstadtrundgang (HT) Mo 14.06.2021 St. Petersburg/Russland* 10.00 Stadtrundfahrt mit Peter Paul Festung (HT) abends: klassisches Ballett abends: Kanalfahrt Di 15.06.2021 St. Petersburg/Russland* 18.30 Peterhof & Katharinenpalast (GT) Kunstmuseum Eremitage (HT) Katharinenpalast (HT) Mi 16.06.2021 Helsinki/Finnland 08.00 14.00 Stadtrundfahrt Helsinki (HT) Helsinki & Porvoo (HT Do 17.06.2021 Stockholm/Schweden 09.00 18.00 Stadtrundfahrt Stockholm (HT) Die Kirche auf dem Blute in St. Petersburg Schloss Drottningholm (HT) Fr 18.06.2021 Erholung auf See Sa 19.06.2021 Kiel 09.00 Ausschiffung und Rückreise Änderungen des Reiseverlaufs und des Ausflugsprogramms bleiben vorbehalten. * Landgang in St.Petersburg/Russland: Der Landgang ist nur in Verbindung mit den organisierten Ausflü- gen möglich. Gäste, die das Schiff in St. Petersburg individuell verlassen möchten, müssen sich vor Reisebe- ginn ein Einzelvisum bei der russischen Botschaft besorgen (auch in diesem Fall sind 6 Monate Gültigkeit des Reisepasses nach Reiseende notwendig). HT: Halbtagesausflug GT: Ganztagesausflug Sie erhalten von uns rechtzeitig die Programme und Preise der Landausflüge. Kurische Nehrung Ihr direkter Draht: Anthony King ( 0711/6 19 25-23 • anthony.king@biblische-reisen.de FINNLAND KREUZFAHRTPREISE KS1S0301 PRO PERSON INKL. DER GENANNTEN LEISTUNGEN Vorzugs- Kat. Deck Kabinentyp Belegung Garantiepreis Garantiepreis RUSS 01a 4/vorn + hinten Innenkabine 2er-Belegung € 1.649,– € 1.899,– E STL A 01b 4/mittschiffs Innenkabine 2er-Belegung € 1.749,– € 1.999,– ND EN LAND 02 5 Innenkabine 2er-Belegung € 1.848,– € 2.099,– ED 03 6 Innenkabine 2er-Belegung € 1.949,– € 2.199,– W ee Einzelbelegung € 2.799,– € 3.049,– H LETTLAN D SC ts 04 3/4/Bullaugen Außenkabine 2er-Belegung € 2.149,– € 2.399,– Os 05 6/Sichtbe- Außenkabine 2er-Belegung € 2.299,– € 2.549,– L I TA hinderung UE N 06a 4/vorn + hinten Außenkabine 2er-Belegung € 2.399,– € 2.649,– 06b 4/mittschiffs Außenkabine 2er-Belegung € 2.499,– € 2.749,– D E U TS C H - 07 3 Außenkabine Einzelkabine € 3.249,– € 3.499,– POLEN LAN D 08 5/Komfort Außenkabine 2er-Belegung € 2.649,– € 2.899,– 09a 6/hinten Außenkabine 2er-Belegung € 2.749,– € 2.999,– Die Vorzugs-Garantiepreise gelten für ein limitiertes Komfort plus Einzelbelegung € 3.649,– € 3.899,– Kontingent nach Verfügbarkeit. Je früher Sie buchen, desto 09b 6/vorn Außenkabine 2er-Belegung € 2.849,– € 3.099,– größer ist die Chance auf die Vorzugs-Garantiepreise! Komfort plus Beim Vorzugs-Garantiepreise und beim Garantiepreis 10 5/Deluxe/ Außenkabine 2er-Belegung € 2.999,– € 3.249,– übernehmen wir die Wahl Ihrer Kabine. Sichtbehinderung Mit unserer Leistung Premium Plus können Sie Ihre Wunsch- 11 7/Superior Außenkabine 2er-Belegung € 3.249,– € 3.499,– kabine gegen einen Aufpreis von € 100,- pro Person selbst 12 8 Balkonkabine 2er-Belegung € 3.649,– € 3.899,– auswählen (gültig bei Doppelbelegung und vorbehaltlich Ver- 3. und 4. Person ab 18 J. in 3- oder 4-Bettkabinen (s. Kabinenplan): € 650,– pro Person fügbarkeit). Bei Buchung der Kat. 11 und 12 ist die Wahl Ihrer Zusatzbett für Kinder bis 17 Jahre in der Kabine mit einem Vollzahler (Preis zur Alleinbenut- Wunschkabine bereits inklusive (vorbehaltlich Verfügbarkeit). zung) oder zwei Vollzahlern: FREI! Vorschlag für Ihre individuelle CO2-Kompensation: € 50,– 3
PREISE • LEISTUNGEN • HINWEISE KS1S0301 vom 09.06.-19.06.2021 IM REISEPREIS ENTHALTENE LEISTUNGEN: ■ Kreuzfahrt mit MS Ocean Majesty laut Pro- gramm in der gebuchten Kabinenkategorie Unser Schiff ■ Sämtliche Hafengebühren ■ Gepäcktransport von der Anlegestelle zur „MS Ocean Majesty“ Kabine und zurück ■ Volle Verpflegung an Bord mit bis zu fünf Die im Jahr 1995 als Kreuzfahrtschiff in Dienst sehr preisbewusste Gäste eignen. Die „Hansa Mahlzeiten täglich. Die Verpflegung beginnt gestellte Ocean Majesty ist ein klassisches Show Lounge“ und die „Majestic Lounge“, meh- mit dem Abendessen und endet mit dem Kreuzfahrtschiff, dessen Silhouette mit dem rere Bars, der kleine Wellnessbereich und groß- Frühstück freien Achterdeck an die „guten, alten Zeiten“ zügige Sonnendecks mit einem Swimmingpool ■ ¼ Liter Tischwein und Tafelwasser zu den der Kreuzfahrt erinnert. Die großzügig gestalte- laden zum Verweilen ein; gegessen wird in einer Hauptmahlzeiten ten öffentlichen Räume und die weitläufigen offenen Sitzung im stilvollen Restaurant oder ■ Willkommenscocktail und Kapitänsdinner Deckflächen machen den Charme dieses mit nach Wunsch auch ganz leger am internationa- ■ Kostenlose Benutzung aller Schiffseinrich- nur 274 Kabinen überschaubaren, familiären len Buffet des Lido-Gartens. tungen (außer Friseur, Massagen oder Mittelklasse-Schiffes aus. Die Kabinen verfügen ähnlichen Dienstleistungen) neben Dusche/WC über Klimaanlage, Satelliten- EINIGE TECHNISCHE DETAILS: ■ Bademäntel in den Außenkabinen TV, Föhn, Safe, Telefon und Bordradio. Die Außen- Heimathafen: Madeira/Portugal ■ Teilnahme an allen Bordveranstaltungen, kabinen der Decks 6-8 sind außerdem mit einer Passagierkapazität: maximal 548 Gäste Gesprächskreisen und Vorträgen Minibar ausgestattet. Die Kabinen auf Deck 8 184 Außenkabinen, 90 Innenkabinen verfügen neben den Panoramafenstern über Tonnage: 10.417 BRT ■ Reiseleitung und Betreuung durch einen Balkon. Die Außenkabinen auf dem Deck Länge: 136 m unsere eigenen Reiseleiter/innen 3 verfügen über Bullaugen. Die Fenster der Au- Breite: 19,20 m (ab 25 Teilnehmern) ßenkabinen der Kategorie 5 (Deck 6) werden Geschwindigkeit: max. 17 Knoten durch Rettungsboote zum Großteil verdeckt. Stromspannung: 220 Volt NICHT IM PREIS ENTHALTENE LEISTUNGEN: Viele Kabinen verfügen über ein drittes und ei- Bordsprache: deutsch ■ An- und Rückreise nige sogar noch über ein viertes Bett, so dass Bordwährung: Euro, Kreditkarten ■ Landausflüge sich diese Kabinen sehr gut für Familien oder (Mastercard, Visa), deutsche EC-Karten ■ Trinkgelder an Bord (empfehlenswert sind etwa € 8,– pro Person und Tag) ■ Getränke und persönliche Aufwendungen ■ Reiseversicherungen Kabinenplan „MS Ocean Majesty“ Deck 8 = 2-Bettkabine mit einem Balkon zusätzlichen Oberbett S8+ S6+ S4+ S2+ Wir empfehlen dringend den Abschluss eines = 2-Bettkabine mit zwei ! Versicherungspaketes! Sonnendeck Atri- um Observation Lounge zusätzlichen Oberbetten S7+ S5+ S3+ S1+ = Doppelbett Buchungswunsch bitte auf dem Anmelde- Balkon = Eingeschränkte Sicht formular ankreuzen. Es gelten die Rücktritts- = Bullauge Deck 7 bedingungen nach § 5.3.b)! Funkstation Deck 2 A8 A6 A4 A2 Lido Buffet Fotograf Brücke Swimming- pool Lido Garten Mindestteilnehmerzahl, die bis 3 Wochen vor A7 A5 A3 A1 Disco der Reise erreicht sein muss (siehe § 7 unserer Kino Reisebedingungen): 450 Passagiere (Wir Deck 6 haben ein Kontingent gebucht) D44 D42 D40 D36 D32 D28 D24 D20 D16 D12 D8 D4+ D76 D74 D72 D70 D68 D66 D64 D78 D80 D83 D81 D62 D60 D58 D56 D54 D52 D50 D48 D46 D2 D38 D39 D34 D35 D30 D31 D26 D27 D22 D23 D18 D19 D14 D15 D10 D9 D6 D5 + D84 D82 Bibliothek Internet Café Unverbindliche D1 + D63 D61 D59 D57 D55 D53 D51 D49 D47 PASS-, VISA- UND GESUNDHEITS- Illustration D79 D77 D75 D73 D71 D69 D67 D65 D3+ D45 D43 D41 D37 D33 D29 D25 D21 D17 D11 D7 BESTIMMUNGEN: Deutsche Staatsbürger benötigen einen Deck 5 noch mindestens 6 Monate nach Reiseende E44 E42 E38 E34 E30 E26 E22 E18 E14 E8 E4 Boutique gültigen Reisepass. E2+ E40 E41 E36 E37 E32 E33 E28 E29 E24 E25 E20 E21 E16 E17 E12 E11 E10 E9 E6 E5 Offiziell sind keine Impfungen vorgeschrieben. Hansa Show Lounge Majestic Lounge E1+ Bellini E3 E45 E43 E39 E35 E31 E27 E23 E19 E15 E7 Cigar Bar WICHTIGE HINWEISE: Deck 4 J106 J102 J98 J94 J90 J86 J84 J82 J80 J78 J76 J72 J68 J64 J60 J56 J52 J48 J44 J42 J40 J36 J34 J30 J26 J22 J18 J110 J16 J114 J12 J8 Sollten zum Zeitpunkt der Reise noch beson- J4 dere Einschränkungen oder Besonderheiten J112 J119 J108 J115 J104 J109 J100 J105 J70 J66 J96 J99 J92 J95 J88 J91 J74 J62 J63 J58 J59 J54 J55 J50 J51 J46 J47 J32 J35 J28 J31 J24 J25 J20 J21 J14 J15 J10 J9 J6 J5 J2 aufgrund der Corona-Pandemie bestehen, J123 J79 J75 J1 J71 J67 informieren wir unsere Gäste rechtzeitig. J121 J103 J101 J117 J111 J107 J11 J3 J7 J97 J93 J89 J85 J83 J17 J87 J81 J77 J73 J69 J65 J61 J57 J53 J49 J45 J43 J41 J39 J37 J33 J29 J27 J23 J19 Deck 3 P16 P14 P12 P10 P8 Massage Hansa Touristik Büro P4+ Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Mai 2020 | © Biblische Reisen GmbH, Stuttgart 2020 Restaurant Beauty Salon Fitness Sauna Foyer Bildnachweis: S. 2 © Melanie Kirchner; S. 2 Grafik Welt- Zahl- meister- Bordarzt kugel © de.freepik.com Rezeption büro P17 P15 P11 P3 P1 P9 P7 P5 4
3.2. BiR ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem REISEBEDINGUNGEN Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprach- nachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Ab- der Firma Biblische Reisen GmbH weichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von BiR gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung ge- Sehr geehrte Kunden und Reisende, setzten angemessenen Frist, entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pau- die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kun- schalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von BiR gesetzten Frist aus- den* und Biblische Reisen GmbH, nachfolgend „BiR" abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreise- drücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als vertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und angenommen. der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! Mängeln behaftet sind. Hatte BiR für die Durchführung der geänderten Reise geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt: 4. Preiserhöhung; Preissenkung a) Grundlage des Angebots von BiR und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und 4.1. BiR behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im die ergänzenden Informationen von BiR für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit Buchung vorliegen. a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von BiR nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, oder andere Energieträger, oder Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalrei- b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristen- severtrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von BiR zugesagten Leis- abgaben, Hafen- oder Flughafengebühren sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. tungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen. 4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern BiR den Reisenden in Textform klar und ver- c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von BiR herausgegeben werden, ständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der sind für BiR und die Leistungspflicht von BiR nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Preiserhöhung mitteilt. Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von BiR gemacht wurden. 4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von BiR vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Ange- a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1.a) kann BiR den Reisepreis nach bot von BiR vor, an das BiR für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit BiR bezüglich des neuen Angebots auf die Än- • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BiR vom Kunden den Erhöhungsbetrag ver- derung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde in- langen. nerhalb der Bindungsfrist BiR die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. • Andernfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zu- e) Die von BiR gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reise- sätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmit- leistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteil- tels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BiR vom Kunden nehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden verlangen. nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrück- b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1.b) kann der Reisepreis um den entspre- lich vereinbart ist. chenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung 4.4. BiR ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1.a) und b) genannten Preise, Abgaben nach Vertrags- und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftrag- schluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BiR führt. Hat der geber oder Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene Gruppenreisen im Sinne der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von BiR nachstehenden Ziffer 14.1 und die vom Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortlichen an- zu erstatten. BiR darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die BiR tatsächlich entstandenen gemeldeten Reiseteilnehmer. Verwaltungsausgaben abziehen. BiR hat dem Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzu- 1.2. Die Buchung (Reiseanmeldung) zu Ihrer Reise erbitten wir schriftlich, auf dem vorgesehenen For- weisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. mular oder über das Internet, auf der Webseite von BiR (Online-Buchungsformular) vorzunehmen. 4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Mit der Anmeldung bietet der Kunde BiR den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der 4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von BiR gleichzeitig Reiseausschreibung, dieser Reisebedingungen und aller ergänzenden Informationen für die betref- mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist, entweder die Änderung anzu- fende Reise in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Katalog, Angebot) – soweit diese dem Kunden nehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht in- vorliegen – verbindlich an. nerhalb der von BiR gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber BiR den Rücktritt vom Pauschalreise- 1.3. Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Zusendung des Formulars bzw. Betätigung der vertrag, gilt die Änderung als angenommen. Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen" im Online-Formular begründet keinen Anspruch des Kun- den auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. BiR 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht. 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist 1.4. Der Kunde haftet gegenüber BiR bei allen Buchungswegen für alle Verpflichtungen von Mitreisen- gegenüber BiR unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen den, für die er die Buchung vornimmt, aus dem Reisevertrag, soweit er diese Verpflichtungen durch Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. 1.5. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch BiR zustande. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, so verliert BiR den Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird BiR dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BiR eine angemessene Entschädigung verlangen, entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden er- soweit der Rücktritt nicht von BiR zu vertreten ist. BiR kann keine Entschädigung verlangen, soweit möglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Um- angemessenen Zeitraums zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der stände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhn- EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder lich, wenn sie nicht der Kontrolle von BiR unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 1.6. BiR weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 5.3. BiR hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwi- BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, schen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rück- sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktritts- trittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: recht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Ver- a) Bei Flugpauschalreisen, bei Bahn- und Busreisen sowie bei See- und Flusskreuzfahrten im Charter: trag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden bis zum 180. Tag vor Reisebeginn: kostenlos ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vor- vom 179. bis 42. Tag vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises hergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Wi- vom 41. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises derrufsrecht ebenfalls nicht. vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises vom 14. bis 1 Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises 2. Bezahlung am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 80% des Reisepreises 2.1. BiR und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur b) Bei Kreuzfahrten und Reisen, bei denen BiR lediglich mit einem Zubucherkontingent (siehe Aus- fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem schreibung) arbeitet: Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, bis zum 35. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen vom 34. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zah- vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises lung fällig. Die Restzahlung wird 3 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein über- vom 14. Tag bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises geben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 90% des Reisepreises Buchungen kürzer als 3 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, BiR nachzuweisen, dass BiR überhaupt kein oder 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von BiR geforderte Entschädigungspau- Zahlungsfälligkeiten, obwohl BiR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen schale. bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches 5.5. BiR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, und hat der fordern, soweit BiR nachweist, dass BiR wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwend- Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist BiR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung nach bare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BiR verpflichtet, die geforderte Entschädigung Ablauf der Frist, vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwen- gemäß Ziffer 5 zu belasten. dung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.6. Ist BiR infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat BiR unverzüglich, 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des 5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von BiR durch Mitteilung auf einem dauer- Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von BiR nicht wider Treu haften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem und Glauben herbeigeführt wurden, sind BiR vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie BiR 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 5
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung 12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung BiR bereit und 12.1. BiR wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheits- in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen polizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Er- Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetz- langung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Än- lichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt derungen vor Reiseantritt unterrichten. hätten. BiR wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemü- 12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Rei- hen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt. sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvor- schriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung 7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn BiR nicht, un- 7.1. BiR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zureichend oder falsch informiert hat. zurücktreten: 12.3. BiR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von diplomatische Vertretung, wenn der Kunde BiR mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass BiR beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein BiR eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. b) BiR hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzu- geben 13. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtstandvereinbarung c) BiR ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn 13.1. BiR weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass BiR nicht an feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung d) Ein Rücktritt von BiR später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für BiR verpflichtend würde, informiert BiR die Ver- 7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete braucher hierüber in geeigneter Form. BiR weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechts- Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6 gilt entsprechend. verkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE hin. 8. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden 13.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder 8.1. Reiseunterlagen Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Der Kunde hat BiR oder seinen Reisevermittler, über den der Kunde die Pauschalreise gebucht hat, Kunden/Reisenden und BiR die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) Kunden/Reisende können BiR ausschließlich an deren Sitz verklagen. nicht innerhalb der von BiR mitgeteilten Frist erhält. 13.3. Für Klagen von BiR gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, 8.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf- b) Soweit BiR infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BiR konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatz- vereinbart. ansprüche nach § 651n BGB geltend machen c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von BiR vor Ort zur 14. Zusatzbedingungen bei Reisen geschlossener Gruppen Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von BiR vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschul- 14.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten, ergänzend zu diesen Reisebedingungen von BiR, für Reisen det, sind etwaige Reisemängel an BiR unter der mitgeteilten Kontaktstelle von BiR zur Kenntnis zu geschlossener Gruppen. „Reisen für geschlossene Gruppen" im Sinne dieser Bestimmungen sind bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von BiR bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der ausschließlich Gruppenreisen, die von BiR als verantwortlichem Reiseveranstalter organisiert und Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reise- über einen Gruppenverantwortlichen bzw. -auftraggeber gebucht und/oder abgewickelt werden, vermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. der als Bevollmächtigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis handelt. d) Der Vertreter von BiR ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht 14.2. BiR und der jeweilige Gruppenauftraggeber können in Bezug auf eine solche Gruppenreise verein- befugt, Ansprüche anzuerkennen. baren, dass dem Gruppenauftraggeber als bevollmächtigtem Vertreter der Gruppenreiseteilnehmer 8.3. Fristsetzung vor Kündigung das Recht eingeräumt wird, nach Auftragserteilung bis drei Monaten vor Reisebeginn kostenfrei Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) von der Gruppenreise zurückzutreten. Ggf. wird in der Reiseausschreibung und der Buchungsbe- BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Kunde BiR zuvor stätigung auf dieses kostenfreie Rücktrittsrecht deutlich hingewiesen. Macht der Gruppenauftrag- eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe geber gegenüber BiR von diesem kostenlosen Rücktrittsrecht Gebrauch, werden etwa bereits an von BiR verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. BiR geleistete Anzahlungen unverzüglich erstattet. Ziffer 5.6 gilt entsprechend. 8.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Ab- 14.3. Dem Gruppenauftraggeber wird von BiR zur Entgegennahme der einzelnen Teilnehmeranmeldun- hilfeverlangen gen ein Anmeldeformular überlassen, das verbunden ist mit diesen Reisebedingungen sowie mit a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zu- dem gem. Art. 250 EGBGB erforderlichen Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pau- sammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden un- schalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Gruppenauftraggeber verpflichtet sich verzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.") der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen insoweit gegenüber BiR, jedem potentiellen Gruppenteilnehmer jeweils vor der individuellen Teil- sind. Fluggesellschaften und BiR können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte nehmeranmeldung dieses Anmeldeformular samt Reisebedingungen und Formblatt zu übergeben ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Ge- und sich den diesbezüglichen Erhalt auch entsprechend schriftlich mit der jeweiligen Teilnehmer- päckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu er- anmeldung bestätigen zu lassen. Der Gruppenauftraggeber wird BiR von jeglichen Schäden und statten. Haftungen freihalten, die unmittelbar aus einer Verletzung seiner Verpflichtung insoweit resultie- b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich BiR, ren. Die Haftung des Gruppenauftraggebers schließt evtl. Rechtsverteidigungskosten, die BiR an- seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet gemessener Weise in diesem Zusammenhang entstehen sollten, mit ein. den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb 14.4. BiR haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis der vorstehenden Fristen zu erstatten. von BiR – vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen von BiR angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden. 9. Beschränkung der Haftung Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen organisierte 9.1. Die vertragliche Haftung von BiR für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers An- und Abreisen zu und von dem mit BiR vertraglich vereinbarten Abreise- und Rückreiseort, nicht oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen im Leistungsumfang von BiR enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Reise und am Reiseort Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer (Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverant- Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unbe- wortlichen selbst eingesetzte und von BiR vertraglich nicht geschuldete Reiseleiter. rührt. 14.5. BiR haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers, bzw. Gruppen- 9.2. BiR haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leis- verantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen eingesetzten tungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportver- Reiseleiters vor, während und nach der Reise, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leis- anstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung tungen, welche nicht mit BiR abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermit- mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber den Kunden. telten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den 14.6. Der Kunde hat die ihm obliegende Mängelanzeige beim Auftreten von Leistungsstörungen nach Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von BiR sind und getrennt ausgewählt Maßgabe der Regelungen der vorstehenden Ziffer 8.2.c) vorzunehmen. wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. 14.7. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortliche oder BiR haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis- von diesen eingesetzte Reiseleiter nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Grup- , Aufklärungs- oder Organisationspflichten von BiR ursächlich geworden ist. penreiseteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während oder nach der Reise für BiR Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens BiR anzuerkennen. 10. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber BiR geltend zu *Die Verwendung von männlichen Formen wie „Kunde", „Auftraggeber", „Reiseleiter" etc. wurde von uns machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise gewählt, um der in BGB §307 geforderten Pflicht zur Klarheit und Verständlichkeit der Formulierung in über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen An- Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerecht zu werden. Sie soll lediglich eine übersichtliche Darstellung sprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Ver- der Reisebedingungen gewährleisten. trag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens 11.1. BiR informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Veranstalter: Biblische Reisen GmbH Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei Sitz der Gesellschaft: Stuttgart der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rah- Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 10467 men der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. Geschäftsführer: Rüdiger Tramsen 11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BiR ver- Adresse: Hohenzollernstr. 14, 70178 Stuttgart pflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrschein- Telefon: +49 (0)711 619 25 0 lich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BiR weiß, welche Fluggesellschaft den Flug Telefax: +49 (0)711 619 25 811 durchführt, wird BiR den Kunden informieren. info@biblische-reisen.de 11.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird BiR den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wech- sel informieren. 11.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte aktuelle „Black List“ von Fluggesellschaften, denen © RA Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart & Biblische Reisen Stuttgart, 2020 die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist, ist unter https://ec.europa.eu/ Nachdruck, auch auszugsweise, nicht gestattet! transport/modes/air/safety/air-ban_de abrufbar und in den Geschäftsräumen von BiR einzusehen 6
Reiseanmeldung zur Kreuzfahrt KS1S0301 ✃ Bitte Anmeldeformular vollständig ausfüllen und an Biblische Reisen GmbH oder den Christophorus Reisedienst senden. GEWÜNSCHTE KABINENKATEGORIE: ___________________________________________________________ DECK: _______________________________ ❑ Ich möchte die Kabine teilen mit: ___________________________________________________________ ❑ Zweibettkabine zur Alleinbenutzung ❑ Interesse an Bahnfahrkarte ❑ 2. Klasse ❑ 1. Klasse ❑ 2. Klasse ❑ 1. Klasse TEILNEHMER 1: ab/bis ____________________________________________ TEILNEHMER 2: ab/bis ____________________________________________ ALLE KABINEN JEWEILS VORBEHALTLICH VERFÜGBARKEIT! Personalangaben / Teilnehmer 1 Personalangaben / Teilnehmer 2 Kundennummer (falls bekannt) Kundennummer (falls bekannt) Name Name Vorname (lt. Personalausweis/Reisepass) Vorname (lt. Personalausweis/Reisepass) Straße/Hausnummer Straße/Hausnummer PLZ/Wohnort PLZ/Wohnort Telefon Mobil Telefon Mobil Staatsangehörigkeit Konfession (freiwillige Angabe) Staatsangehörigkeit Konfession (freiwillige Angabe) Geburtsdatum Geburtsort Geburtsdatum Geburtsort Beruf (freiwillige Angabe) Beruf (freiwillige Angabe) Nr.: Nr.: ❑ Personalausweis-/❑ Reisepass-Nr. ausgestellt am ❑ Personalausweis-/❑ Reisepass-Nr. ausgestellt am ausgestellt in gültig bis ausgestellt in gültig bis E-Mail-Adresse E-Mail-Adresse ❑ Ich möchte Ihren E-Mail-Newsletter regelmäßig erhalten* ❑ Ich möchte Ihren E-Mail-Newsletter regelmäßig erhalten* * Der Nutzung und Speicherung meiner Daten zu Werbezwecken kann ich jederzeit telefonisch, schriftlich oder per Mail gegenüber der Biblischen Reisen GmbH wi- dersprechen oder die Berichtigung, Löschung und Sperrung verlangen. Darüber hinaus kann ich jederzeit Auskunft über die von Ihnen über mich gespeicherten Daten verlangen. Die Möglichkeit zum Abruf der Datenschutzerklärung unter www.biblische-reisen.de/information/datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen. Wir empfehlen dringend den Abschluss persönlicher Reiseversicherungen, insbesondere der Reise-Rücktrittskosten-/Reiseabbruchversicherung Reiseversicherungen / Teilnehmer 1 Reiseversicherungen / Teilnehmer 2 GEWÜNSCHTE VERSICHERUNG GEWÜNSCHTE VERSICHERUNG Premium TOP Paket ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt Premium TOP Paket ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt Premium Storno- u. Abbruchschutz ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt Premium Storno- u. Abbruchschutz ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt Premium Basis ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt Premium Basis ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt In Notfällen (Erkrankungen, Unfall etc.) während der Reise bitte Nach- In Notfällen (Erkrankungen, Unfall etc.) während der Reise bitte Nach- richt an: richt an: Name/Vorname Name/Vorname Telefon/E-Mail Telefon/E-Mail Rechnungsstellung (bei Doppelanmeldung) ❑ getrennte Rechnungsstellung ❑ eine Gesamtrechnung an ❑ Teilnehmer 1: Kreditkartenzahlung (nur Visa/MasterCard). ______________________________________________________ ❑ Teilnehmer 2: Kreditkartenzahlung (nur Visa/MasterCard). Die Reisebedingungen und das Formblatt auf der Rückseite habe ich zur Kenntnis genommen und anerkenne sie ausdrücklich als Vertragsinhalt. Ich nehme diese verbindliche Reiseanmeldung mit den vorstehenden Angaben vor. Meine Personalangaben stimmen mit den Eintragungen im Reisepass bzw. Per- sonalausweis überein. Ich bin damit einverstanden, dass diese in die Teilnehmerliste übernommen sowie zur Übermittlung von Kundeninformationen ge- speichert, verarbeitet und genutzt werden, was ich jederzeit widerrufen darf. Die 20%ige Anzahlung überweise ich nach Erhalt der Rechnung und des Si- cherungsscheins, die Restzahlung bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn. Datum Unterschrift Datum Unterschrift
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Biblische Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Biblische Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zah- lungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlun- gen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsge- bühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rück- trittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsge- mäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Be- förderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Biblische Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können die HanseMerkur Reiseversi- cherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel. +49-(0)40 / 53799360, reiseinfo@hansemerkur.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Biblische Reisen GmbH verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie- eu2015-2302.de Christophorus Reisedienst Biblische Reisen GmbH Christophorus Reisedienst, Postfach 15 04 61 • 70076 Stuttgart eine Marke der Hausadresse: Biblische Reisen GmbH Hohenzollernstraße 14, 70178 Stuttgart Zeppelinstraße 5b • 48147 Münster Telefon 0711/61925 -0 • Telefax 0711/61925 -811 Telefon: 0251/23 70 111 • Fax: 0251/23 70 120 E-Mail: info@biblische-reisen.de E-Mail: info@christophorus-reisedienst.de www.biblische-reisen.de www.christophorus-reisedienst.de
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