Freizeiten 2022 - EJW-Backnang
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Vorwort Selten war ein Freizeitprospekt ein so wichtiges Schriftstück wie in Deine Jugendreferenten diesen Zeiten! Im Verlauf der Corona-Pandemie haben Kinder und Jugendliche schon Daniel Kern Kathrin Dietz Tobias Schaller im ersten Lockdown einen hohen Preis bezahlt. Die fehlenden sozialen Kontakte, das Homeschooling und die allgemein angespannte Stim- mung haben bei Kindern, Jugendlichen und den betroffenen Eltern ihre Spuren hinterlassen. Als umso befreiender für alle Teilnehmenden und Betroffenen, haben wir schon im Sommer 2021 unsere Freizeiten erlebt! Deshalb wartet auch 2022 ein gewohnt abwechslungsreiches und spannendes Programm auf Euch. Als Evangelisches Jugendwerk werden wir dabei angetrieben durch die Hoffnung, die uns Gott in seinem Wort durch den Apostel Paulus zuspricht. „Hoffnung aber lässt nicht zuschanden werden; denn die Liebe Gottes ist ausgegossen in unsre Herzen durch den Heiligen Geist, der uns gegeben ist.“ (Röm 5,5) Von dieser Hoffnung fühlen wir uns getragen, auch in schweren Zeiten und diese Hoffnung möchten wir auch auf unseren Freizeiten weiterge- ben. Also sucht Euch schnell eine unserer Freizeiten aus und meldet Euch wie gewohnt über unsere Website an! 2
Inhalt Sponsoren Seite 2...................................................................................Vorwort Vielen Dank für Ihre freundliche Unterstützung: Seite 3.................................................. Inhaltsangabe und Sponsoren Seite 4................................................................................ Skifreizeit Seite 5........................................................................ Jungscharlager Seite 6......................................................................................Camp Seite 7..................................................................Freizeit ohne Koffer Seite 8 - 15............................................................. Reisebedingungen Seite 16................................................................... Anmeldeabschnitt Jahreslosung 2022 Jesus Christus spricht: "Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen" Johannes 6,37 3
Skifreizeit in Mayrhofen Ort Alter Mayrhofen im Zillertal, Österreich ab 14 Jahre Unsere Skihütte in Laimach/Hippach ist seit vielen Jahren unsere Termin 26.02. - 05.03.2022 gemütliche Heimatbasis für eine fantastische Ski- und Snowboardwoche Leitung Daniel Kern, Fabienne Wettstein und das in Mayrhofen in Österreich. Der Zillertaler Superskipass bietet uns nach erfahrene Skifreizeit- Team nur kurzer Anfahrt zum Lift dabei Zugang zu insgesamt 542 Pistenkilo- Kosten Kinder*......................................... 528 Euro metern und über 180 Liftanlagen. Wir freuen uns auf eine Woche voller Jugendliche**................................ 629 Euro Erwachsene................................... 686 Euro Schneespaß, intensiven Impulsen aus der Bibel und viel Spiel und Spaß auf Piste und Hütte. Leistungen Unterkunft, Anfahrt im Reisebus, Verpflegung inkl. Zillertaler Superskipass! Und was gibt es sonst noch? Teilnehmer Maximal 30, mind. 24 bis 14.01.2022 • Ein Küchenteam, dass uns bestens versorgt • Spannende Spieleabende • Gespräche über Gott, die Bibel und andere wichtige Dinge • Einfach mal die Möglichkeit haben, die Seele baumeln zu lassen •B ei Bedarf werden altersgerechte Angebote mit geteilter Gruppe stattfinden Das Mitarbeiterteam freut sich schon auf eine tolle Woche mit Dir - also schnell anmelden! * Für Kinder, die nach dem 01.01.2007 geboren sind, gilt der vergünstigte Kindertarif. ** Jugendtarif erhalten jene Personen, die nach dem 01.01.2003 geboren sind. Bitte beachten Sie, dass in allen Fällen die Vorlage eines Ausweises unbedingt erforderlich ist! 4
Jungscharlager Hast Du Lust auf Gemeinschaft, Action und Spaß? Dann sind 10 Tage Jungscharlager zum Beginn der Sommerferien genau das Richtige für DICH! Wir werden in Zelten übernachten, die mit Feldbetten ausgestattet sind. Die umliegenden Wiesen und Wälder werden wir für actionreiche Ge- ländespiele, gemütliche Lagerfeuerabende, verschiedenste Workshops, spannende biblische Geschichten und viele weitere Aktionen nutzen. Außerdem sind ein Fußballplatz und ein Kletterturm direkt vor Ort. Auf dem Zeltplatz gibt es ein Aufenthalts- und Verpfle- gungszelt, eine Küche und ein Sanitärgebäude. Während des Ort Freizeitheim Finsterrot Lagers wird uns ein bewährtes Alter 9 bis 13 Jahre Küchenteam bestens versorgen. Termin 29. Juli - 07. August 2022 Hast Du Lust bekommen auf 10 Leitung Kathrin Dietz und ein erfahrenes unvergessliche Tage? Mitarbeiterteam Kosten 235,00 Euro Dann melde Dich schnell an. Zuschuss möglich, weitere Infos im EJW-Büro Dein Jula-Team ist schon Leistungen Unterkunft in Zelten, Verpflegung, hochmotiviert und freut sich Hin- und Rückfahrt mit dem Reisebus ab darauf, mit Dir ein Backnang, Versicherung und Betreuung unvergessliches Zeltlager zu verbringen! Teilnehmer Maximal 50, mind. 25 bis 01. Juli 2022 5
Camp Laghel Gardasee In diesem Jahr liegt unser Camp bei Arco am schönen Gardasee! Neben dem Baden am See bietet die bergige Umgebung auch viele Möglichkei- ten zur aktiven Freizeitgestaltung. Wir ziehen wieder in unser eigenes Campdorf auf einem eigenen Campingplatz. Tolle Action und Touren, Tagesausflüge, Radtouren und Abenteuer warten auf uns. Das Tal lädt zum Erkunden ein und die Umgebung bietet neben den Bergen auch noch viel Gelegenheit, sich richtig auszutoben. Unser erfahrenes Mitar- beiterteam gestaltet wieder ein abwechslungsreiches und spannendes Programm. In unserer Campgruppe erleben wir die einmalige Gemein- schaft und einen traumhaften Sommerurlaub, wie es nur das Jugend- werk bieten kann. Lass Dich auf einen unvergesslichen Sommertrip mit uns ein und melde Dich heute noch an! Ort AVS-Ferienwiese Arco-Laghel, Italien Alter 14 bis 17 Jahre Termin 31. Juli bis 14. August 2022 Leitung Daniel Kern und das erfahrene Camp-Team Kosten 542 Euro Zuschuss möglich, weitere Infos im EJW-Büro Leistungen Unterkunft in Gruppenzelten, Hin- und Rückreise, Verpflegung auf dem Platz, durchgehende pädagogisch geschulte Betreu- ung und abwechslungsreiche Programmge- staltung auf dem Platz. Teilnehmer Maximal 39, mind. 25 bis zum 01. Juli 2022 6
Freizeit ohne Koffer Ort Freizeitgelände rund um die Ev. Petruskirche Sachsenweiler, Waldstr. 13, 71522 Backnang Alter 6 bis 12 Jahre Der Sommer 2022 steht an – und Du willst was erleben?! Wie wäre es dann mit 10 Tagen abwechslungsreichem Programm gemeinsam Termin 15. bis 26. August 2022 (jeweils Mo bis Fr) mit 80 anderen Kindern? Wir werden zwei Wochen lang miteinander Leitung Tobias Schaller, Marie-Louise Maier, spielen, singen, basteln, spannende Felicitas Fritscher und das FroKo-Team biblische Geschichten hören – und Kosten 180,00 Euro uns so richtig austoben: etwa beim Zuschuss möglich, weitere Infos im EJW-Büro Bolzen auf dem nahegelegenen (optional zzgl. 30 Euro für den täglichen Fußballplatz oder bei der Was- Shuttle-Bus nach Sachsenweiler) serschlacht einmal quer über das Leistungen Tagesbetreuung, Verpflegung (Frühstück, Freizeitgelände. Das möchtest Du Mittagessen, Imbiss), Versicherung garantiert nicht verpassen! Wir laden Dich herzlich ein: Sei am Teilnehmer Maximal 80, mind. 40 bis zum 01. Juli 2022 Start bei unserer Freizeit ohne Koffer. Genieße vom 15. - 26.08.2022 zwei Wochen lang elternfreie Zeit – und übernachte dabei trotzdem im eige- nen Bett! Jeweils Montag bis Freitag werden wir uns dazu zwischen 08:30 Uhr und 17:30 Uhr in Backnang-Sach- senweiler treffen – vielleicht bist DU ja auch am Start?! Neben einem motivierten Team aus Mitarbeitenden und kleinen Grup- pen von 10 - 15 Kindern erwarten Dich auch 2022 wieder eine Menge Spaß und ein vielseitiges Programm – zum Beispiel bei verschiedenen Workshops, unserem Thementag, einem großen Geländespiel oder aber dem herausfordernden Wandertag! Die Freizeit ohne Koffer ist dabei ein Tagesbetreuungsangebot, bei dem Du Deine Zeit unter der Woche in Sachsenweiler verbringst – nachts aber zu Hause schläfst und am Wochenende frei hast. 7
Wichtige Hinweise und Reisebedingungen Liebe Freizeitteilnehmerin und lieber Freizeitteilnehmer, nen Freizeiten mehr Anmeldungen vorliegen als Freizeitplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubie- Vergabe von Wartelistenplätzen. ten und durchzuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch 4. Anmeldebestätigung/Rechnung/Zahlung die nachstehenden „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen“, ohne die es deshalb leider nicht Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Rechnung, die geht, um Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis zu setzen. Bitte lesen Sie gleichzeitig auch die Anmeldebestätigung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. wir Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist, wie in Ziffer 3 unserer Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, werden diese Reise- Reisebedingungen festgelegt, fällig. bedingungen Inhalt des mit Ihnen – nachstehend „TN“ (Teilnehmer/Teilnehmerin) genannt – und 5. Umfang der Leistungen uns – nachstehend „RV“ (Reiseveranstalter) bzw. Freizeitleiterin/Freizeitleiter genannt – abzu- Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für Unterkunft, Ver- schließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. pflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausge- BGB über den Pauschalreisevertrag. schrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern, bei Zeltlagern in Gruppenzelten. Der RV, bzw. die von Wichtige Hinweise ihm eingesetzten Freizeitleiter/innen vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zu- satzangebote (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatz- leistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätigten Reiseangebots des RV sind, von dem RV, bzw. von seinen Freizeitleiter/innen lediglich als Fremdleistung vermittelt. 1. Reiseveranstalter (RV) Bei Freizeiten im Ausland ist eine Reisekrankenversicherung, Haftpflichtversicherung und Unfall- 1.1 Reiseveranstalter (im folgenden RV) ist das Evang. Jugendwerk Bezirk Backnang, Eduard- versicherung der Ecclesia Union VMD im Preis enthalten. Bei Freizeiten im Inland sind die Teilneh- Breuninger-Str. 47 in 71522 Backnang als rechtlich unselbständige Einrichtung und Teil der menden über einen Sammelversicherungsvertrag unfallversichert. Eine Reisekrankenversicherung öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft des Kirchenbezirks Backnang. im Inland besteht nicht. 2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN) 6. Änderung von Leistungen und Preisen zwischen Druck des Freizeitprospekts und An- Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Pro- meldung gramm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder einer bestimmten Personen- Leistungsänderungen gruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen im Freizeitprospekt entsprechen dem Stand Unternehmungen und am Programm teilnehmen. bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Bu- chungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir uns 3. Reihenfolge der Anmeldungen deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Sollten bei einzel- Vertragsschluss unterrichten. 8
Preisänderungen Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden. Die in diesem Prospekt angegebenen Preise entsprechen ebenfalls dem Stand bei Drucklegung 9. Ausweisdokumente und sind für uns als RV bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus den folgen- Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Perso- den Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises vorzunehmen, über die wir Sie nalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für vor der Buchung selbstverständlich informieren: mindestens 6 Monate gültig sein. • Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises ist im Falle der Erhöhung 10. Zuschüsse der Beförderungskosten (insbesondere der Treibstoffkosten), der Abgaben für bestimmte Leis- Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattfinden, kann für Jugendli- tungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise che zwischen 6 und 18 Jahren aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus Landesjugend- geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Freizeitprospekts zulässig. planmitteln beantragt werden. Antragsformulare können bei der Anmeldung angefordert werden. • Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom TN gewünschte und im Prospekt 11. Reisepreissicherung angebotene Freizeit nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Freizeitprospekts verfügbar ist. RV sind gesetzlich verpflichtet, den Reisepreis des TN durch einen so genannten Sicherungsschein abzusichern, soweit der Reiseveranstalter vor der Reise Zahlungen auf den Reisepreis fordert. Dies 7. Versicherungen gilt für Buchungen ab dem 01.07.2018 auch für Körperschaften des öffentlichen Rechts, die bis Beachten Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der Spalte „Leistungen“ bei einer dahin befreit waren. Deshalb wird der RV ebenfalls Sicherungsscheine ausgeben. gewünschten Freizeit. Daraus können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils 12. Ermäßigung für Geschwisterkinder vorgesehen ist. Wir gewähren für jedes zweite und weitere Kind einen Geschwisterrabatt. Das älteste Kind bezahlt Reiserücktrittskostenversicherung den vollen Teilnehmerbeitrag. Das zweitälteste Kind erhält 10 % Rabatt und jedes weitere Kind 20 Bitte beachten Sie, dass in unseren Teilnehmerpreisen keine Reiserücktrittskostenversiche- % auf den jeweiligen Teilnehmerbeitrag. rung eingeschlossen ist. Da wir im Falle Ihres Rücktritts, zu dem Sie vor Reisebeginn jederzeit 13. Wichtiger Hinweis zu aufgenommenen Bildern während der Freizeit berechtigt sind, Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 4 unserer Reisebedingungen erheben, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversiche- Die Teilnehmenden der Freizeit werden darauf hingewiesen, dass während der Freizeit auch Bilder rung. Diese Reiserücktrittskostenversicherung können Sie preiswert auch mit einer Reisegepäck- der Teilnehmenden durch den RV gemacht werden. Die Bilder werden, sofern Sie geeignet sind, versicherung kombinieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für alle Fragen betreffend vom RV oder dem Partner auch zu Vorstellung und Bewerbung weiterer Freizeiten verwendet. So- der Reiserücktrittskostenversicherung die von Ihnen beauftragte Versicherungsgesellschaft die fern eine Verwendung von Abbildungen eines TN für diese Zwecke nicht gewünscht wird, hat dies Ansprechpartnerin ist. der jeweilige TN bitte bereits zu Beginn der Freizeit gegenüber dem RV und/oder den Organisatoren mitzuteilen, damit dies entsprechend berücksichtigt werden kann. Andernfalls geht der RV davon 8. Fahrt aus, dass der TN mit der Verwendung geeigneter Bilder für diese Zwecke einverstanden ist. Die Reisen führen wir – wenn nichts anderes vermerkt ist – jeweils ab Backnang durch. Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als 9
Reisebedingungen 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular des RV erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformu- Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen, lars als Anhang). Mit der Buchung bietet der TN dem RV den Abschluss des Pauschalreisevertrages nachfolgend "TN" für Teilnehmer abgekürzt und dem/der Evang. Jugendwerk Bezirk Backnang, verbindlich an. An die Buchung ist der TN 10 Werktage gebunden. nachstehend "RV" abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Reisever- b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV trages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der RV dem TN eine den gesetzlichen und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte Vorgaben entsprechenden Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der TN nicht Anspruch lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des TN Geschäftsräumen erfolgte. 1.1. Für alle Buchungswege gilt: 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des TN sind die Reiseausschreibung und die den Vertragsabschluss: ergänzenden Informationen des RV für die jeweilige Reise, soweit diese dem TN bei der Buchung a) Dem TN wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung des RV vorliegen. erläutert. b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des RV vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues b) Dem TN steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesam- Angebot des RV vor, an das der RV für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf ten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der RV bezüglich des neuen Angebots auf erläutert wird. die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der TN c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. innerhalb der Bindungsfrist gegenüber dem RV die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. Anzahlung erklärt. d) Soweit der Vertragstext des RV im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der TN darüber c) Die vom RV gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Rei- und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. seleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindest- e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen" bietet der TN gegen- teilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) über dem RV den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ist der TN 10 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. ausdrücklich vereinbart ist. f) Dem TN wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. d) Der TN haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" be- und gesonderte Erklärung übernommen hat. gründet keinen Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entspre- 10
chend seiner Buchungsangaben. Der RV ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot Ziffer 4 zu belasten. des TN anzunehmen oder nicht. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung des RV beim TN zu Stande. 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt 1.4. Der RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom RV nicht wider Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem RV vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abwei- Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) chungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht be- 3.2. Der RV ist verpflichtet, den TN über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem steht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rück- Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprach- trittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn nachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind der Abweichung von besonderen Vorgaben des TN, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein sind, ist der TN berechtigt, innerhalb einer vom RV gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetz- Widerrufsrecht ebenfalls nicht. ten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalrei- 2. Bezahlung severtrag zurückzutreten. Erklärt der TN nicht innerhalb der vom RV gesetzten Frist ausdrücklich 2.1. Der RV und der Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der gegenüber dem RV den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen besteht und dem TN der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsiche- mit Mängeln behaftet sind. Hatte der RV für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer rers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reiseprei- Kosten, ist dem TN der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. ses (maximal 140 Euro pro TN) zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn 4. Rücktritt durch den TN vor Reisebeginn/Stornokosten fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 4 ge- nannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 30 Tage als vor Reisebeginn ist der 4.1. Der TN kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. gegenüber dem RV unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt 2.2. Leistet der TN die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zah- werden. Dem TN wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. lungsfälligkeiten, obwohl der RV zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches 4.2. Tritt der TN vor Reisebeginn zurück oder tritt der TN die Reise nicht an, so verliert der RV den oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des TN besteht und hat der Kunde Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der RV eine angemessene Entschädigung verlangen, den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist der RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung nach soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmit- Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den TN mit Rücktrittskosten gemäß telbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der 11
Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträch- jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis. tigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des RV 4.4. Dem TN bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem RV nachzuweisen, dass dem RV überhaupt unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die vom RV geforderte Entschädi- Vorkehrungen getroffen worden wären. gungspauschale. 4.3. Der RV hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeit- 4.5. Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 4.3 gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit raums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der der RV nachweist, dass dem RV wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als der kalku- erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwen- lierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 4.3. In diesem Fall ist der RV verpflichtet, die geforderte dungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwa- der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:Eigenanreise igen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.4.6. Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 Euro) Ist der RV infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt § 651h vom 44.-35. Tag vor Reiseantritt 50% Abs. 5 BGB unberührt.4.7. Das gesetzliche Recht des TN, gemäß § 651e BGB vom RV durch Mittei- lung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80% und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen Flugreisen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie dem RV 7 Tage vor Reise- Bis 30 Tage vor Reiseantritt 15 % beginn zugeht. vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt 20 % 4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 30 % der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 45 % 5. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 60 % 5.1 Der RV kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Rege- lungen zurücktreten: am Anreisetag und bei Nichtantritt 90% a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung vom Bus- und Bahnreisen RV beim TN, muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein. Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 % b) Der RV hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 % anzugeben. vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 % c) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 % d) Ein Rücktritt vom RV später als 20 Tagen vor Reisebeginn ist unzulässig. ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 % 5.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der TN auf den Reisepreis geleistete 12
Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 4.6 gilt entsprechend. nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 7.3. Fristsetzung vor Kündigung 6.1. Der RV kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN un- Will der TN den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB be- geachtet einer Abmahnung vom RV nachhaltig stört oder wenn der TN sich in solchem Maß ver- zeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der TN dem RV zuvor eine tragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom RV soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. vom RV beruht. 7.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum 6.2. Kündigt der RV, so behält der RV den Anspruch auf den Reisepreis; Der RV muss sich jedoch den Abhilfeverlangen Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der RV aus einer a) Der TN wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zu- anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich sammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom TN unverzüglich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. vor Ort mittels Schadensanzeige ("P.I.R.") der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Flug- 7. Obliegenheiten des TN gesellschaften und RV können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, 7.1. Reiseunterlagen wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschä- digung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Der TN hat den RV oder seinen Reisevermittler, über den der TN die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der TN die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich innerhalb der vom RV mitgeteilten Frist erhält. dem RV, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies ent- bindet den TN nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb 7.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen der vorstehenden Fristen zu erstatten. a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der TN Abhilfe verlangen. 8. Beschränkung der Haftung b) Soweit der RV infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen 8.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des konnte, kann der TN weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den nach § 651n BGB geltend machen. dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem c) Der TN ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter vom RV vor Ort zur Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschrän- Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter vom RV vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschul- kung unberührt. det, sind etwaige Reisemängel an den RV unter der mitgeteilten Kontaktstelle vom RV zur Kenntnis 8.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des RV bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, der Reisebestätigung unterrichtet. Der TN kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisever- Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseaus- mittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. schreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift d) Der Vertreter vom RV ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch 13
des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass che Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des RV sind und getrennt ausgewählt von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. vor Reiseantritt unterrichten. Der RV haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, 11.2. Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Rei- Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden ist. sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvor- 9. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat schriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des TN. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der TN gegenüber dem RV geltend zu machen. falsch informiert hat. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 11.3. Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der TN den RV mit der Besorgung beauftragt hat, es sei 10.Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen denn, dass der RV eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 10.1. Der RV informiert den TN bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung 12. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Co- von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens rona-Virus) bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. 12.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leis- tungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt gel- 10.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist tenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.12.2 Der Reisende erklärt sich ein- der RV verpflichtet, dem TN die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahr- verstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei scheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der RV weiß, welche Fluggesellschaft der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen den Flug durchführt, wird der RV den TN informieren. Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. 10.3 Wechselt die dem TN als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird der RV den TN unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 10.4 Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte "Black List" (Fluggesellschaften, denen die Nut- zung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten des RV, dem EJW-Reiseportal unter https://www.ejw-reisen.de/service/schwarze-liste-der-eu-kommissi- on/ oder direkt über https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de abrufbar und in den Geschäftsräumen des RV einzusehen. 11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 11.1. Der RV wird den TN über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeili- 14
13. Datenschutz; Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Noll und Hütten Rechtsanwälte, Stutt- 13.1. Der RV erhebt und verarbeitet Kundendaten für die Erstellung von Reiseangeboten und zur gart | München, 2017- 2020 Buchung und Durchführung von Pauschalreisen und Reiseleistungen. Zum Zwecke der Reisedurch- Reiseveranstalter ist: führung werden Kundendaten an Dritte (Leistungspartner, Behörden, Fluggesellschaften) in den Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist das Evang. Jugendwerk Bezirk Backnang, rechtlich un- von den Kunden besuchten Destinationen im notwendigen Umfang zur Reisedurchfürhrung wei- selbständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft des Kirchen- tergeleitet. Mehr Informationen zum Datenschutz und den Rechten der Kunden sind in unserer Da- bezirk Backnang. Das Evang. Jugendwerk Bezirk Backnang wird vertreten durch den Vorsitzenden tenschutzerklärung auf unserer Webseite zu entnehmen, die wir gerne auf Wunsch auch zusenden. Jan-Thomas Mosebach und ist erreichbar über die unten stehende Korrespondenz-Adresse. 13.2. Der RV weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle: RV nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreit- beilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den RV verpflichtend würde, informiert Evang. Jugendwerk Bezirk Backnang der RV die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Der RV weist für alle Reiseverträge, die im Eduard-Breuninger-Str. 47 elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- 71522 Backnang Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. 07191-731460 13.3 Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer 07191-731461Stand dieser Fassung: September 2020 Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche TN können den RV aus- schließlich an dessen Sitz verklagen. 13.4 Für Klagen von RV gegen TN, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart. 15
Online Anmeldung Die Rechte liegen bei den Fotografen und dem EJW-Backnang. Alle Bilder sind auf Freizeiten des EJW-Backnang entstanden. Für die Freizeit vom bis Die Anmeldung kann ganz bequem online gemacht Name Vorname werden. Hierbei richten wir uns nach den aktuellen Straße Geburtsdatum Geschlecht Anforderungen z.B. bzgl. der neuen Datenschutzgrund- PLZ, Wohnort Telefon verordnung in der EU (DSGVO) und ganz im Sinne unseres Leitbilds: Beruf / Schule Krankenkasse Konfession Auf dem Weg zu dir… Anmeldung auf unserer Website: Ich bitte um Zusendung eines Antrags auf Ermäßigung. ja nein www.ejw-backnang.de/freizeiten Vegetarier: ja nein Geschwisterrabatt: ja nein Lebensmittelunverträglichkeiten: ja nein bitte einfügen Ich erkläre durch die Unterschrift, dass die angemeldete Person, deren gesetzli- cher Vertreter ich bin, den Weisungen des verantwortlichen Leiters nachkommen wird. Die Information habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen: Ein Tipp: Legen Sie bei der Anmeldung doch gleich ein Anmeldeabschnitt Nutzerkonto an und sichern Sie Ihre Anmeldedaten für Jetzt anmelden! Ort Datum alle weiteren Veranstaltungen! Unterschrift des Erziehungsberechtigten Unterschrift des Teilnehmers Ich war schon auf folgenden Freizeiten dabei Ich besuche folgende Jugendgruppen, Vereine etc. Anmeldung senden an: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Backnang Eduard-Breuninger-Straße 47, 71522 Backnang, Tel.: 07191/731460
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