Mehrwertsteuer-Erhöhung ab 1.1.2021 - MANDANTEN-INFORMATIONSBRIEF
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Stand 11.12.2020 - unsere Ergänzungen und Anmerkungen haben wir in roter Farbe hineingeschrieben. MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF Mehrwertsteuer-Erhöhung ab 1.1.2021 Allgemeines Die Erhöhung der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) von 16% auf 19% sowie von 5% auf 7% hört sich einfach an – ist es aber nicht. Die USt-Umstellung bedeutet sowohl für Sie als auch für uns eine erhebliche Mehrarbeit! Mit dem vorliegenden Mandanten-Informationsbrief erhalten Sie wichtige Hinweise und Erläuterungen. Besuchen Sie uns auch im Internet unter: www.aulbach-stb.de
MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF Mehrwertsteuer-Erhöhung ab 1.1.2021 Inhalt Die verminderten Umsatzsteuer-Sätze gelten aktuell bis zum 31.12.2020. 1 USt-erhöhung ab 1.1.2021 2 Ausführung der Umsätze entscheidend 2 Ausführung der Umsätze 3 Ist-Besteuerung entscheidend 4 Anzahlungen, Vorauszahlungen Die verminderten USt-Sätze gelten für alle zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 ausgeführten 5 Dauerverträge (Dauerleistungen) Umsätze. Wann das Entgelt für diese Umsätze 6 Folgen unzutreffender Steuerausweis vereinnahmt wird, ist nicht von Bedeutung. 7 Entnahmen Entscheidend ist nur der Zeitpunkt der Leistungsausführung. 8 Gutscheine Dies ist z. B. 9 Leistung vom 1.7. – 31.12.2020, Vereinnahmung im Jahr 2021 - die Verschaffung der Verfügungsmacht (Lieferung von Ware), 10 Kfz-Gestellung an Arbeitnehmer - bei Werklieferungen (Bauleistungen) die 11 Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise Abnahme durch den Erwerber, - bei Dienstleistung (Beratung, Beförderung) 12 Umtausch das Leistungsende, 13 Bauwirtschaft und Teilleistungen Achtung: - bei Dauerleistungen (Vermietungen, wichtig für Leasing, Wartungsverträge) der Tag an Bauunternehmer/Handwerker/Architekten dem der Leistungszeitraum endet. aber auch für Bauherren und Auftraggeber von Handwerker- und Architektenleistungen- siehe ergänzende Hinweise in gesondertem Nicht maßgebend sind: Aufsatz - Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 14 Fahrschulen - Bestelleingang 15 Gastronomie - Datum der Rechnung - Datum der Zahlung 16 Handelsvertreter 17 Lieferung bzw. Einkauf von Gas, Elektrizität, 3 Ist-Besteuerung Wärme, Kälte und Wasser Grundsätzlich gilt für die Anmeldung der 18 Versandhandel Umsatzsteuer das Prinzip der Sollbesteuerung = Leistungsausführung. 19 Zivilrechtliche Ausgleichsansprüche Bei vielen kleinen und mittleren Unternehmen wird 20 Organisatorischer Handlungsbedarf kann die Besteuerung aber nach vereinnahmten 21 Weitere Informationen Entgelten erfolgen. Dies bedeutet, dass die Umsatzsteuer erst für den Voranmeldungszeitraum anzumelden ist, in dem das Entgelt vereinnahmt wurde. 1 USt-Erhöhung ab 1.1.2021 Die Erhöhung der Umsatzsteuer (USt) von 16 % auf In diesen Fällen ist zu beachten: 19 % bzw. 5 % auf 7 % tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. - Forderungen entstanden vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 2
MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF Mehrwertsteuer-Erhöhung ab 1.1.2021 - Zahlungseingang in der Zeit ab 1.1.2021 Abschlagsrechnungen bzw. Anzahlungen mit 16 % - es gelten hierfür die verminderten Werden jetzt im Dezember 2020 Steuersätze von 16 % bzw. 5 %. Anzahlungsrechnungen gestellt, dann sollte Dies bedeutet, dass bei der Besteuerung nach gegenüber den Privatkunden auf einen offenen vereinnahmten Entgelten die erhöhten Steuersätze Ausweis der Umsatzsteuer verzichtet werden. auch erst für Umsätze zur Anwendung kommen, Denn wenn der Zahlungseingang im Dezember 2020 deren Leistungsausführung in der Zeit nach dem erfolgt, entsteht die USt mit 16 %. 31.12.2020 liegt. Wenn der Zahlungseingang im Januar 2021 erfolgt, 4 Anzahlungen, Vorauszahlungen entsteht die USt mit 19 %. Bei Anzahlungsrechnungen gegenüber Kunden, die Abschlagsrechnungen bzw. Anzahlungen mit 16 % zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, sollte geklärt Wird vor dem 1.1.2021 eine Voraus- oder werden, ob der Kunde noch im Dezember 2020 oder Abschlagsrechnungen mit 16%igem USt-Ausweis erst im Januar 2021 bezahlt. Danach sollte sich der erteilt und die Anzahlung vereinnahmt, während die Steuerausweis mit 19 % bzw. 16 % richten. entsprechenden Leistungen erst nach dem 1.1.2021 erbracht werden, führt die Differenz zwischen Bitte halten Sie vor Erstellung der Schlussrechnung vermindertem und altem Steuersatz bei Rücksprache mit uns. Leistungsausführung zu einer Steuerunterzahlung. Die Abschlagszahlung mit 16 % ist in der 5 Dauerverträge (Dauerleistungen) Schlussrechnung bei der USt 19 % offen abzusetzen. Grundsätzliches Beispiel Bei den Dauerleistungen kann es sich regelmäßig um Elsa Neubert erwirbt bei der Fa. Hab-Alles mit sonstige Leistungen (z.B. Vermietungen, Leasing, Vertrag vom 28.11.2020 einen Pkw zum Kaufpreis Wartungen, Überwachungen, laufende Finanz- und von 20.000 Euro + gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Lohnbuchführung) handeln. Vertragsabschluss wurde eine Anzahlung von brutto 5.800 € fällig. Der Rest ist bei Lieferung im Januar Für Dauerleistungen werden unterschiedliche 2021 zu entrichten. Zeiträume (z.B. 1 Monat, ½ Jahr, 1 Jahr, 1 Kalenderjahr, 5 Jahre) oder keine zeitliche Lösung: Begrenzung vereinbart. Die Verschaffung der Verfügungsmacht erfolgt im Januar 2021. Zu diesem Zeitpunkt ist dann die Ausführung einer Dauerleistung Lieferung ausgeführt. Somit gilt der alte Im Falle einer sonstigen Leistung werden Umsatzsteuersatz von 19 %. Dauerleistungen an dem Tag ausgeführt, an dem der Maßgebend für den Steuersatz ist der Zeitpunkt der vereinbarte Leistungszeitraum endet. Leistungsausführung. Die Schlussrechnung kann wie folgt aussehen: Auswirkung auf Steuersatz Kaufpreis Pkw netto 20.000 € Auf Dauerleistungen, die hiernach nach dem 31.12.2020 erbracht werden und die der 19 % USt 3.800 € Umsatzbesteuerung nach dem allgemeinen Kaufpreis brutto 23.800 € Steuersatz unterliegen, ist der ab dem 1.1.2021 Anzahlung 5.000 € geltende allgemeine Steuersatz von 19 % anzuwenden. In der Zeit vom 1.7. – 31.12.2020 16 % USt 800 € - 5.800 € ausgeführte Dauerleistungen sind der Besteuerung Restzahlung 18.000 € 3
MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF Mehrwertsteuer-Erhöhung ab 1.1.2021 nach dem verminderten allgemeinen Steuersatz von - gelten trotzdem die Steuersätze von 19 % 16 % zu unterwerfen. bzw. 7 % - schuldet der Leistungserbringer den Wichtig: kurzfristiger Handlungsbedarf für höheren Steuerbetrag Vermieter und Mieter- Anpassung der Verträge - kann der Leistungsempfänger nur die und Anpassung der Höhe der Zahlung notwendig tatsächlich offen ausgewiesene USt als siehe 6.! Vorsteuer ziehen. Verträge über Dauerleistungen, die als Rechnung Beispiel oder als Rechnungsbestandteil anzusehen sind, sind Leistung am 28.1.2021, Rechnung vom 30.1.2021 – an die ab 1.1.2021 geltenden Steuersätze versehentlicher Ausweis der verringerten anzupassen. Ein in Folge der Erhöhung der Steuersätze: Steuersätze geänderter Vertrag muss für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers alle nach Rechnung: netto 10.000 € + 16 € USt = 11.600 € dem Umsatzsteuergesetz erforderlichen Der Leistungserbringer schuldet die USt zum Pflichtangaben enthalten. bisherigen Steuersatz. Somit 19/119 von 11.600 € = 1.852,10 € (statt ausgewiesen 1.600 €). Ausführungen und Abrechnung von Teilleistungen Wird eine Dauerleistung nicht insgesamt für den Zu hoher USt-Ausweis vereinbarten Vertragszeitraum, sondern für kürzere Für Leistungserbringungen in der Zeit vom 1.7. – Zeitabschnitte (z. B. Quartal, Kalendermonat) 31.12.2020 müssen die verminderten Steuersätze in abgerechnet, liegen insoweit Teilleistungen im Sinne Rechnung gestellt werden. des § 13 Umsatzsteuergesetz vor. Werden stattdessen die bisherigen Steuersätze von Dies gilt ebenso für unbefristete Dauerleistungen, 19 % bzw. 7 % ausgewiesen, dann soweit diese für bestimmte Zeitabschnitte abgerechnet werden. - gelten trotzdem die Steuersätze von 16 % bzw. 5 % Beispiel - schuldet der Leistungserbringer den Vermietung von Ladenräumen. Laufzeit des unberechtigt ausgewiesenen Steuerbetrag Vertrages vom 1.1.2018 – 31.12.2022. - kann der Leistungsempfänger nur die Monatliche Miete vereinbart netto 3.000 + USt zutreffende USt als Vorsteuer ziehen. Lösung Beispiel Juni 2020 USt 19 % von 3.000 € = 570 € Leistung am 18.12.2020, Rechnung vom 2.1.2021 Juli 2020 USt 16 % von 3.000 € = 480 € Rechnung: netto 10.000 € + 19 € USt = 11.900 € Jan. 2021 USt 19 % von 3.000 € = 570 € Der Leistungserbringer schuldet die USt zum verminderten Steuersatz von 16 %. Somit 16 % von 6 Folgen unzutreffender Steuerausweis 10.000 € = 1.600 €. Die Differenz im Steuerausweis i. H. v. 300 € schuldet der Leistungserbringer als Zu niedriger USt-Ausweis unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer. Erfolgt die Fakturierung für Leistungserbringungen Der Leistungsempfänger kann trotzdem nur 1.600 € ab 1.1.2021, dann müssen die ab zum 1.1.2021 als Vorsteuer ziehen.!!!!!!! wieder gültigen Steuersätze in Rechnung gestellt werden. Werden stattdessen die niedrigeren Steuersätze von 16 % bzw. 5 % ausgewiesen, dann 4
MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF Mehrwertsteuer-Erhöhung ab 1.1.2021 7 Entnahmen 10 Kfz-Gestellung an Arbeitnehmer Entnahmen aus dem Betrieb sind umsatzsteuerlich Der geldwerte Vorteil bei der Überlassung von Kfz an den Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen Arbeitnehmer auch zu deren privaten Nutzung gleichgestellt. Maßgebend für den anzuwendenden bestimmt sich bei der Umsatzsteuer entweder mit Steuersatz ist der Zeitpunkt der Entnahme. - 1 % des inländischen Bruttolistenpreises Entnahmen, die in der Zeit vom 1.7. – 31.12.2020 im Zeitpunkt der Erstzulassung getätigt werden, unterliegen den Steuersätzen von oder 5 % bzw. 16 %. - Fahrtenbuchwert. 8 Gutscheine Somit erhöht sich gerade bei der 1 %-Regelung für den Arbeitgeber die Umsatzsteuerbelastung wieder. Gutscheine wurden ab dem 1.1.2019 gesetzlich neu Denn die Umsatzsteuer beträgt in der Zeit vom 1.7. geregelt. Hier muss im Einzelfall genau geprüft – 31.12.2020 16/116 des Bruttowertes und in der werden, ob ein sog. Einzweckgutschein oder Zeit ab 1.1.2021 19/119 des Bruttowertes. Mehrzweckgutschein gegeben ist. Sog. Rabattgutscheine haben keine Relevanz. Das werden wir in Ihrer Finanzbuchführung, so fern Momentan besteht hinsichtlich der wir diese erstellen, automatisch ändern. Einzweckgutscheine noch Unklarheit, ob diese bei z. B. Nichteinlösung von der Umsatzsteuerwirkung her geändert werden dürfen. Ein diesbezügliches 11 Kleinbetragsrechnungen und BMF-Schreiben steht noch aus. Dieselbe Frage stellt Fahrausweise sich nun bei Erhöhung des Steuersatzes. Bei Rechnungen im Sinne der §§ 33 und 34 UStDV Somit ist auch noch nicht rechtssicher geklärt, ob (Rechnungen über Kleinbeträge, Fahrausweise und durch die Steuersatzerhöhung überhaupt noch die Belege im Reisegepäckverkehr) kann die Voraussetzungen eines Einzweckgutscheines Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer bei Angabe des gegeben sein können, da der Steuersatz bei Ausgabe Steuersatzes aus dem Bruttobetrag wie folgt noch nicht feststeht! berechnet werden: Bei Gutscheinen besteht erheblicher 19 % = 15,966 % aus Bruttowert (19/119) Beratungsbedarf. Die steuerlichen Wirkungen können nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden. 16 % = 13,793 % aus Bruttowert (16/116) Aktuell sollte versucht werden unproblematische 7 % = 6,542 % aus Bruttowert (7/107) Mehrzweckgutscheine auszugeben (z. B. durch 5 % = 4,762 % aus Bruttowert (5/105) Angebot eines Mischsortimentes). 9 Leistung vom 1.7. – 31.12.2020, 12 Umtausch Vereinnahmung im Jahr 2021 Beim Umtausch eines Gegenstands wird die ursprüngliche Lieferung rückgängig gemacht. An ihre Werden nach dem 31.12.2020 Entgelte oder Stelle tritt eine neue Lieferung. Wird ein zwischen Teilentgelte für Leistungen bzw. Teilleistungen dem 1.7.2020 und 31.12.2020 gelieferter vereinnahmt, die der Unternehmer vor dem Gegenstand in der Zeit nach dem 1.1.2021 1.1.2021 zum Steuersatz von 16 % ausgeführt hat, ist umgetauscht, ist auf die neue Lieferung der ab die auf diese Beträge entfallende Umsatzsteuer nach 1.1.2021 geltende höhere Steuersatz anzuwenden. dem im 2. Halbjahr 2020 geltenden Steuersatz von 16 % zu berechnen. 5
MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF Mehrwertsteuer-Erhöhung ab 1.1.2021 Beispiel: Beispiel Werner S erwirbt am 20.12.2020 einen Super-X- Die Firma Bau-Eleganz errichtet für Willi Bildschirm des Herstellers X für brutto 1.190 €. Am Himmelhuber ein schlüsselfertiges Einfamilienhaus 3.1.2021 wird der Bildschirm in einen anderen und die Außenanlagen. Im Vertrag wird die sofortige Bildschirm des Herstellers Y umgetauscht. Dieser Abnahme nach Fertigstellung des Hauses vereinbart Bildschirm kostet am 3.1.2021 ebenfalls 1.190 € (voraussichtlich November 2020). Die Außenanlagen brutto. werden nach deren Fertigstellung im Frühjahr abgenommen (voraussichtlich Mai 2021). Wirkung Das Entgelt für das Einfamilienhaus beträgt Minderung Entgelt 16 % 500.000 € zzgl. USt. Für die Außenanlagen werden 100/116 von 1.190 = - 1.025,86 € 30.000 € zzgl. USt vereinbart. Erhöhung USt 16 % % - 164,14 € Erhöhung Entgelt 19 % Lösung: 100/11 von 1.190 = + 1.000,00 € Mit Abnahme des Einfamilienhauses im November Erhöhung USt 19 % + 190,00€ 2020 gilt die Teilleistung „Einfamilienhaus“ als erbracht. Die USt entsteht daher i. H. v. 16 % v. 13 Bauwirtschaft und Teilleistungen 500.000 (= 80.000 €). Die Teilleistung „Außenanlagen“ ist erst im Mai 2021 mit deren Achtung: wichtig für Abnahme ausgeführt. Auf diese Teilleistung ist daher Bauunternehmer/Handwerker/Architekte der Steuersatz von 19 % anzuwenden; n aber auch für Bauherren und Steuerbelastung somit 19 % v. 30.000 € = 5.700 €. Auftraggeber von Handwerker- und Merkblatt Architektenleistungen- siehe ergänzende Hinweise in gesondertem Aufsatz Weitere Hinweise zu Teilleistungen enthält das Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Voraussetzung Bauwirtschaft, Stand Oktober 2009 (BMF-Schreiben Teilleistungen sind wirtschaftlich abgrenzbare Teile vom 12.10.2009). einheitlicher Leistungen (z.B. Werklieferungen und Werkleistungen), für die das Entgelt gesondert Im Zweifel sprechen Sie uns bitte an. vereinbart wird und die demnach statt der einheitlichen Gesamtleistung geschuldet werden. 14 Fahrschulen Fahrschulen schließen mit ihren Fahrschülern Abnahme und Wirkung Verträge über die praktische und theoretische Werklieferungen oder Teile einer Werklieferung sind Ausbildung zur Erlangung des Führerscheines ab und ausgeführt, wenn das fertig gestellte (Teil-)Werk weisen in den Verträgen (schriftlich oder mündlich) vom Erwerber abgenommen wurde. Das bedeutet, die Grundgebühr, den Preis je Fahrstunde und die dass der 19 %ige Steuersatz nur solange Gebühr für die Vorstellung zur Prüfung gesondert angewendet werden kann, solange das (Teil-)Werk aus. Entsprechend sind auch die Abrechnungen nach dem 1.1.2021 tatsächlich abgenommen wird. durchzuführen. Wird das (Teil-)Werk in der Zeit vom 1.7.2020 – Die einzelnen Fahrstunden und die Vorstellung zur 31.12.2020 abgenommen, gilt der 16 %ige Prüfung sind als Teilleistungen zu behandeln, weil Steuersatz. für diese Teile das Entgelt gesondert vereinbart worden ist. Die durch die Grundgebühr abgegoltenen Ausbildungsleistungen können 6
MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF Mehrwertsteuer-Erhöhung ab 1.1.2021 mangels eines gesondert vereinbarten Entgelts nicht Zeitpunkt Ihrer Vereinnahmung der USt zu in weitere Teilleistungen zerlegt werden. unterwerfen sind. 15 Gastronomie Beispiel zur Lieferung Elektrizität Ablesezeitraum z. B. 15.6.2020 – 14.6.2021 Neuregelung ab 1.7.2020 Die Lieferung gilt mit Ablauf des 14.6.2021 als Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt ausgeführt. Es gilt am 14.6.2021 der Steuersatz von ab 1.7.2020 – 30.6.2021 der ermäßigte Steuersatz. 19 %. Somit ist die komplette Lieferung (unabhängig Die Abgabe von Getränken unterliegt weiterhin dem von der Höhe der Abschlagszahlungen) dem im Juni vollen Steuersatz. 2021 geltenden Steuersatz von 19 % zu unterwerfen. Einteilung der Steuersätze bei Speisen Ablesezeitraum z. B. 15.12.2019 – 14.12.2020 Bis 30.06.2020 19 % Die Lieferung gilt mit Ablauf des 14.12.2020 als 01.07.2020 – 31.12.2020 5% ausgeführt. Es gilt am 14.12.2020 der Steuersatz von 01.01.2021 – 30.06.2021 7% 16 %. Somit ist die komplette Lieferung (unabhängig Ab 01.07.2021 19 % von der Höhe der Abschlagszahlungen) dem im Dezember 2020 geltenden Steuersatz von 16 % zu Einteilung der Steuersätze bei Getränken unterwerfen. Bis 30.06.2020 19 % Ähnliche Folgen ergeben sich bei Verträge über Wartung, Werbung, Lizenzgebühren usw. z.B. 01.07.2020 – 31.12.2020 16 % Verträgen mit 1-jähriger Laufzeit. 01.01.2021 – 30.06.2021 19 % 18 Versandhandel Ab 01.07.2021 19 % Bei einem Kauf auf Probe im Versandhandel kommt 16 Handelsvertreter der Kaufvertrag noch nicht mit der Zusendung der Ware, sondern erst nach Ablauf der vom Verkäufer Die Leistung des Handelsvertreters unterliegt, eingeräumten Billigungsfrist oder durch sofern sich die Entgeltsvereinbarung nach den Überweisung des Kaufpreises zu Stande. Erst zu §§ 87 ff HGB richtet, dem allgemeinen Steuersatz diesem Zeitpunkt ist die Lieferung umsatzsteuerlich von 16 %, wenn der vertretene Unternehmer ausgeführt. (Auftraggeber) die Lieferung oder sonstige Leistung an den Kunden in der Zeit vom 1.7. – 31.12.2020 Bei einem Kauf mit Rückgaberecht ist dies aber ausführt. anders. In diesem Fall ist bereits mit der Zusendung der Ware der Kaufvertrag zu Stande gekommen und 17 Lieferung bzw. Einkauf von Gas, die Lieferung ausgeführt. Elektrizität, Wärme, Kälte und 19 Zivilrechtliche Ausgleichsansprüche Wasser Bei Lieferungen von Gas, Elektrizität, Wärme, Kälte Regelung in § 29 UStG und Wasser existieren Sonderreglungen. Diese § 29 Umsatzsteuergesetz (UStG) sieht für Lieferungen gelten erst mit Ablauf des jeweiligen Lieferungen und sonstige Leistungen einschließlich Ablesezeitraums als ausgeführt. der Teilleistungen unter bestimmten Voraus- Die während des Ablesezeitraums geleisteten setzungen den Ausgleich umsatzsteuerlicher Mehr- Abschlagszahlungen stellen keine Teilleistungen dar. und Minderbelastungen vor, die sich durch Sie stellen lediglich Anzahlungen dar, die im Gesetzesänderungen ergeben. 7
MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF Mehrwertsteuer-Erhöhung ab 1.1.2021 Nachdem sich die Umsatzsteuer auf 16 % bzw. 5 % - in den Privatbereich absenkte wurde dem Leistungsempfänger - durch Unternehmer mit gegenüber dem leistenden Unternehmer ein Ausschlussumsätzen zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch eingeräumt. - durch Kleinunternehmer. 20 Organisatorischer Handlungsbedarf Deswegen ist es unbedingt geboten Vor dem 1.1.2021 ist sicherzustellen, dass - die Verträge zu überprüfen Programme, Stammdaten, Verträge usw. den - nach günstigen Lösungsmöglichkeiten zu erhöhten USt-Sätzen von 19 % bzw. 7 % suchen entsprechen. - die Verträge evtl. anzupassen. So müssen u.a. angepasst bzw. upgedatet werden: Falls Streit zwischen den Vertragsparteien - Preislisten, Kataloge, Flyer Kommt es zwischen den Vertragsparteien zum Streit - Bestell-Software über die Berechtigung und die Höhe von - Online-Vertrieb – Preisangaben Ausgleichsansprüchen nach § 29 UStG entscheiden - Fakturierungsprogramme die ordentlichen Gerichte. Siehe hierzu auch § 287 - Elektronische Kassensysteme Abs. 1 ZPO. - Rechnungswesen-Software Hierzu unterstützen wir Sie mit einer eigenen Höhe des Ausgleichsanspruchs umfangreichen „Checkliste zur Mehrwertsteuer- Als angemessen im Sinne des § 29 Absatz 1 Satz 1 Erhöhung – Handlungsbedarf in 7 Bereichen“. UStG ist grundsätzlich der volle Ausgleich der Dies erhalten Sie bei uns auf Nachfrage. umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastung anzusehen. 21 Weitere Informationen Ausschluss des Ausgleichsanspruchs Die vorstehenden Ausführungen und Beiträge sind mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Ein Ausgleichsanspruch ist nicht möglich, soweit die Kenntnisstand verfasst worden. Es handelt sich nicht Vertragspartner etwas anderes vereinbart haben. um eine abschließende und vollständige Darstellung Der Ausschluss eines Ausgleichsanspruchs kann und ersetzt nicht die Beratung im Einzelfall. Eine ausdrücklich vereinbart werden. Haftung für den Inhalt dieses Informationsbriefs Hierzu wird in der Praxis z. B. folgende Vereinbarung kann daher nicht übernommen werden. verwendet: Gerne beraten wir Sie zu diesen und anderen „Künftige Änderungen einschließlich Steuern, Themen. Abgaben, Gebühren, begründen keinen Anspruch auf Bitte vereinbaren Sie bei Interesse einen Vertragsanpassung.“ Besprechungstermin. Ausgleichsanspruch regelmäßig bei Leistungsbezug ohne VorSt-Abzugsberechtigung Der Frage nach dem Ausgleichsanspruch kann vor allem dann auftreten, wenn der Leistungsempfänger für die empfangene Leistung keinen Vorsteuerabzug hat. Somit Bezug der Leistung/Lieferung: 8
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