Merkblatt - Corona-Krise Zuschüsse für Klein-unternehmen, Selb-ständige, Freiberufler und freischaffende Künstler - PKF Fasselt
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Merkblat t Corona-Krise Zuschüsse für Klein unternehmen, Selb ständige, Freiberufler und freischaffende Künstler
PKF MERKBLATT | CORONA-KRISE – SOFORTHILFEPROGRAMME CORONA-KRISE Zuschüsse für Kleinunternehmen, Solo-Selbstän- dige, Freiberufler und freischaffende Künstler Dieses Merkblatt soll Kleinunternehmern, Solo-Selbständigen, Freiberuflern und freischaffenden Künstlern einen Überblick darüber geben, welche Liquiditätszuschüsse vom Bund und den Län- dern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gewährt werden. Die Bundesregierung hat im Zuge der Corona-Krise ein Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgend eigenes Soforthilfeprogramm für Kleinstunternehmer, dargestellten Leistungen keine abschließende Aufstellung Solo-Selbständige, Freiberufler und freischaffende Künst- aller Maßnahmen bilden. Durch den rasanten Anstieg der ler beschlossen. Neuinfektionen in Deutschland und den damit verbunde- nen gravierenden Konsequenzen für Unternehmen, kön- Darüber hinaus arbeiten die Bundesländer derzeit an nen von der Bundesregierung oder von den Landesregie- eigenen Zuschuss-Programmen bzw. haben diese bereits rungen jederzeit neue Hilfsprogramme für Unternehmen beschlossen, welche ggf. mit den Hilfsprogrammen des beschlossen werden. Bitte achten Sie daher auf den letz- Bundes kombiniert werden können. ten Stand der Aktualisierung (2. April 2020). A. Liquiditätszuschuss des Bundes – Tätigkeit muss von einer inländischen Betriebs- stätte oder einem inländischen Sitz der Geschäfts- Antragsvoraussetzungen führung ausgeführt werden und bei einem deut- schen Finanzamt angemeldet sein Das Bundeskabinett hatte am 23. März 2020 Soforthilfen » Umfang der Soforthilfe für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige, Freiberufler – Soforthilfe muss der Sicherung der wirtschaftlichen und Landwirte verabschiedet. Bundestag und Bundes- Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung rat haben die Beschlüsse zusammen mit dem Nach- von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der tragshaushalt beraten. Das Gesamtpaket passierte am Corona-Krise dienen 27. März 2020 den Bundesrat. Auf die für die Umsetzung – bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente): Ein- und Auszahlung der Gelder nötige Verwaltungsvereinba- maliger Zuschuss von bis zu EUR 9.000 für drei rung haben sich Bund und Länder am 29. März 2020 Monate geeinigt. Die Bundesgelder stehen den Ländern ab dem – bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente): 30. März 2020 zur Verfügung und können von den Län- Einmaliger Zuschuss von bis zu EUR 15.000 für dern abgerufen werden. Eine Übersicht über die zustän- drei Monate digen Stellen in den Ländern finden sich unter www.bun- » Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona- desfinanzministerium.de Krise – Antragsteller muss versichern, dass er durch die So sind z.B. für das Land Niedersachsen die Investitions- Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkei- und Förderbank Niedersachsen – NBank und für das ten geraten ist Land Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen Arns- – Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht berg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster zuständig. bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkei- ten befunden haben Kerninhalte der Verwaltungsvereinbarung: » Auszahlung über die Länder – Die Soforthilfe des Bundes ergänzt die Programme » Antragsberechtigte der Länder. Die Anträge sollen deswegen aus einer – Solo-Selbständige, Angehörige der Freien Berufe Hand in den Bundesländern bearbeitet werden. Auf und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte die nachfolgenden Erläuterungen zu den Soforthil- mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die fen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wird wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind verwiesen. 2
» Unbürokratisches Antragsverfahren B. Liquiditätszuschüsse der Länder – Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche I. Niedersachsen und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten – Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein; Antragsvoraussetzungen Falschangaben können den Tatbestand des Sub- ventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden » Die Bundesförderung wird in Niedersachsen in einem strafrechtlichen Konsequenzen führen ersten Schritt 1:1 umgesetzt und um einige Punkte – Anträge können bei den zuständigen Ansprech- erweitert partnern in den Ländern elektronisch gestellt wer- den » Antragsberechtigte » Antrags- und Auszahlungsfrist – Solo-Selbständige, Angehörige der Freien Berufe – Anträge sind bis spätestens 31. Mai 2020 bei der und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte zuständigen Landesbehörde zu stellen mit bis zu 49 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente » Kumulierung mit anderen Beihilfen zum Zeitpunkt der Antragstellung), die wirtschaft- – Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusam- lich und damit dauerhaft am Markt als Unter- menhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätz- nehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder lich möglich Selbständige tätig sind – Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen – Tätigkeit muss von einer niedersächsischen » Steuerliche Relevanz Betriebsstätte oder einem niedersächsischen Sitz – Zuschuss wird als steuerpflichtige Einnahme der Geschäftsführung ausgeführt werden und bei behandelt, allerdings noch nicht bei der Bemes- einem niedersächsischen Finanzamt angemeldet sung der Steuervorauszahlungen 2020, sondern sein erst im Rahmen der Steuerveranlagung im Folge- – Antragsteller muss versichern, dass er durch die jahr Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkei- ten geraten ist 3
PKF MERKBLATT | CORONA-KRISE – SOFORTHILFEPROGRAMME – Liquiditätsengpass muss vorhanden sein: Einnah- II. Nordrhein-Westfalen men dürfen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung Die Landesregierung hat einem NRW-Rettungsschirm folgenden drei Monaten aus Sach- und Finanzie- zugesagt und wird ein Sondervermögen von 25 Mrd. rungsaufwand zu zahlen (z.B. gewerbliche Mieten, Euro bereitstellen. Pachten, Leasingraten) Antragsvoraussetzungen » Umfang der Soforthilfe – bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente): » Das durch den Bund aufgelegte Soforthilfeprogramm Einmaliger Zuschuss von bis zu EUR 9.000 für drei wird von der Landesregierung NRW 1:1 an die Ziel- Monate gruppen weitergereicht – bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente): Einmaliger Zuschuss von bis zu EUR 15.000 für » Aufstockung des Soforthilfeprogramms des Bundes drei Monate durch die Landesregierung NRW – bei bis zu 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente): – an die Gruppe der Unternehmen mit bis zu Einmaliger Zuschuss von bis zu EUR 20.000 für 50 Beschäftigten, für die ein Zuschuss i. H. v. drei Monate bis zu EUR 25.000 vorgesehen ist – bei bis zu 49 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente): Einmaliger Zuschuss von bis zu EUR 25.000 für » Anträge für die Soforthilfe können folgende Zielgrup- drei Monate pen stellen (kumulativ zu erfüllende Voraussetzun- – konkrete Zahlung orientiert sich an einem glaub- gen) haft versicherten Liquiditätsengpass für drei auf – die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt einander folgende Monate als Unternehmen oder im Haupterwerb als Frei- – ist dem Antragsteller für den Antragszeitraum ein berufler oder Selbständige tätig sind (gilt auch für Miet- und/oder Pachtnachlass von mind. 20 % Künstler und für Unternehmen mit landwirtschaft gewährt worden, kann der Sach- und Finanzie- licher Urproduktion), rungsaufwand für 5 Monate angesetzt werden – die ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben, – die bei einem deutschen Finanzamt angemeldet » betriebliche oder private Rücklagen müssen nicht sind, eingesetzt werden – die maximal 50 Beschäftigte haben (umgerechnet auf Vollzeitkräfte), » Anzahl der Beschäftigten entspricht Jahresarbeits- – die ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor einheiten (JAE): dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten – Vollzeitarbeitnehmer haben und – Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden – die erhebliche Finanzierungsengpässe und wirt- entsprechend ihres Anteils an den JAE berück- schaftliche Schwierigkeiten infolge von Corona sichtigt erleiden, dies können folgende sein (alternative – Auszubildende können mitberücksichtigt werden Voraussetzungen): – Solo-Selbständige zählen als 1 • mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März 2020 sind durch die Corona-Krise » Notwendige Informationen zur Antragstellung: weggefallen (d. h., dass sich das Volumen des – Erklärung zu Kleinbeihilfen erforderlich Auftragsbestandes mehr als halbiert hat) oder – unterschriebene Kopie des Personalausweises • die Umsätze haben sich gegenüber dem Vor- erforderlich (Vorder- und Rückseite) jahresmonat mehr als halbiert ° für einen noch im März 2020 gestellten » Anträge sind bis spätestens 31. Mai 2020 zu stellen. Antrag werden die Umsätze im Monat März 2020 gegenüber dem Monat März 2019 » Antragstellung erfolgt per E-Mail über die NBank: zugrunde gelegt www.soforthilfe.nbank.de/ ° wird der Antrag im April 2020 gestellt, ist der Vergleichsmonat April 2019 ° kann der Vorjahresmonat nicht herangezo- gen werden (z. B. bei Gründungen), gilt der Vormonat 4
oder – Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = • die Möglichkeiten den Umsatz zu erzielen durch Faktor 1 eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit – Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3 der COVID-19 Pandemie massiv eingeschränkt wurde » Notwendige Informationen zur Antragsstellung: oder – Zur Identifikation ist ein amtliches Ausweisdoku- • die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die ment (Personalausweis, Reisepass, usw.) erforder- kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unterneh- lich. mens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, – Im Rahmen des Antrags ist die Handelsregister- Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungseng- nummer oder eine andere Registernummer (soweit pass) vorhanden) sowie das zugehörige Amtsgericht ° Für die bewilligte Soforthilfe soll ein direktes anzugeben. Verrechnungs- bzw. Aufrechnungsverbot – Die Steuernummer des Unternehmens und die mit bereits bestehenden Kreditlinien beim Steuer-ID eines der Eigentümer wird abgefragt. jeweiligen Kreditinstitut gelten. Bei Überwei- – Informationen zur Bankverbindung (IBAN + Kredit- sung der Soforthilfe darf es nicht zu einer institut) des Firmenkontos für die Auszahlung. zwangsläufigen Bedienung bereits bestehen- – Abgefragt werden außerdem die Art der gewerbli- der Kontokorrentforderungen oder sonstiger chen oder freiberuflichen Tätigkeit. Zins- und Tilgungsforderungen kommen. – Im Rahmen des Antrags wird die Anzahl der Die bewilligte Soforthilfe muss vollumfäng- Beschäftigten abgefragt. Hilfestellung bei der lich zur Kompensation der unmittelbar Berechnung der Vollzeitbeschäftigten siehe oben. durch die Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Engpässe genutzt werden. Das Antragsverfahren funktioniert vollständig digital. Dem Zuschussempfänger obliegt die Ent- Antragsteller können ihren Antrag online ausfüllen und scheidung, welche Forderungen mit höchster absenden. Das elektronische Antragsformular wurde Relevanz für die Existenzsicherung ausge- am 27. März 2020 über eine Website online geschaltet. stattet sind (bspw. Mietforderungen, Lieferan- Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf der Internetseite tenforderungen) und daher vorrangig durch www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 den Zuschuss bedient werden sollen. – Antragsteller muss versichern, dass der Finanzie- » Die Anträge sind bis spätestens 31. Mai 2020 zu rungsengpass nicht bereits vor dem 1. März 2020 stellen. bestanden hat – Antragsteller muss zusätzlich erklären, dass Soforthilfe für freischaffende, professionelle Künstle- es sich bei dem Unternehmen zum Stichtag rinnen und Künstler ohne Engagements 31. Dezember 2019 nicht um ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ handelte Des Weiteren unterstützt die Landesregierung mit einer – Antragsteller muss zudem im Falle des Vorlie- Soforthilfe von zunächst 5 Mio. Euro freischaffende, gens eines Unternehmens versichern, dass sein professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch Unternehmen unabhängig ist, sich also nicht die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe im Mehrheitsbesitz (über 50 % der Anteile oder geraten. Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzah- der Stimmrechte) eines anderen Unternehmens lung in Höhe von bis zu EUR 2.000. befindet oder von einem anderen Unternehmen beherrscht wird Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei – Selbständige und Freiberufler müssen versichern, den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden. dass sie ihre Tätigkeit im Haupterwerb betreiben und innerhalb der letzten drei Monate vor dem 1. März 2020 keine Leistungen nach dem ALG II bezogen haben » Die Zahl der Beschäftigten wird zum Stichtag 31. Dezember 2019 wie folgt berechnet: – Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5 – Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75 5
PKF MERKBLATT | CORONA-KRISE – SOFORTHILFEPROGRAMME Bildnachweis: Titel © homas_EyeDesign, S. 3 © RoDeBeRo/ iStock · Stand: 02.04.2020 PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Jungfernstieg 7 | 20354 Hamburg | Tel. +49 40 35552 - 0 | Fax +49 (0) 40 355 52-222 | www.pkf.de Die Inhalte dieser PKF* Publikation können weder eine umfassende Darstellung der jeweiligen Problemstellungen sein noch den auf die Besonderheiten von Einzelfäl- len abgestimmten steuerlichen oder sonstigen fachlichen Rat ersetzen. Wir sind außerdem bestrebt sicherzustellen, dass die Inhalte der PKF Publikation dem aktuellen Rechtsstand entsprechen, weisen aber darauf hin, dass Änderungen der Gesetzgebung, der Rechtsprechung oder der Verwaltungsauffassung immer wieder auch kurzfristig eintreten können. Deshalb sollten Sie sich unbedingt individuell beraten lassen, bevor Sie konkrete Maßnahmen treffen oder unterlassen. * PKF Deutschland GmbH ist ein Mitgliedsunternehmen des PKF International Limited Netzwerks und in Deutschland Mitglied eines Netzwerks von Wirtschafts prüfern g emäß § 319 b HGB. Das Netzwerk besteht aus rechtlich unabhängigen Mitgliedsunternehmen. PKF Deutschland GmbH übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Handlungen oder Unterlassungen anderer Mitgliedsunternehmen. Die Angaben nach der Dienstleistungsinformationspflichten-Verordnung sind unter www.pkf.de einsehbar. 6
Sie können auch lesen